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des Nationalrates |
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BMF – Abteilung Telefon: +43 (1) 514 33 – |
GZ. BMF- 010000/0014-VI/1/2013 |
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Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) |
Das Bundesministerium für Finanzen übermittelt den angeschlossenen Entwurf zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Bemerken, dass dieser Entwurf den begutachtenden Stellen zur Stellungnahme bis längstens 22. Mai 2013 übermittelt wurde.
Gleichzeitig wurden die Interessenvertretungen ersucht, ihre Stellungnahme in elektronischer Form der Frau Präsidentin des Nationalrates zuzuleiten.
Anlage
Für die Bundesministerin:
Mag. Christoph
Schlager
(elektronisch gefertigt)