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Gz BKA-920.196/0004-III/1/2013

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Mag Dr Susanna LOIBL-VAN HUSEN

Pers. E-mail susanna.loibl-van-husen@bka.gv.at

Telefon +43 1 53115-207111

Ihr Zeichen

An die begutachtenden Stellen laut Verteiler

  

 

 

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst;

Begutachtung

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst), samt Erläuterungen und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

 

25. September 2013

 

per E-Mail an die Abteilung III/2 des Bundeskanzleramts (iii2@bka.gv.at).

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird die Sektion III des Bundeskanzleramts davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Weiters werden die begutachtenden Stellen ersucht, ihre allfällige Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats an die Adresse

 

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

zu übermitteln und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Der Begutachtungsentwurf ist mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst inhaltlich nicht in allen Punkten akkordiert.

 

 

14. August 2013

Für die Bundesministerin:

i.V. LOIBL-VAN HUSEN

 

 

 

Elektronisch gefertigt