Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

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77. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 22. September 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

77. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Mittwoch, 22. September 2010

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 22. September 2010: 9.06 – 23.36 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 2010)

2. Punkt: Bericht über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf sechs Monate

3. Punkt: Bericht über den Antrag 984/A der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird

4. Punkt: 5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009

5. Punkt: Bericht über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolle­gin und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungs­moda­litäten der Familienleistungen in Österreich

6. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 43 bis 45 und 48 sowie über die Bür­gerinitiativen Nr. 19 bis 21

7. Punkt: 33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009)

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Reformen der Beamten­pen­sions­systeme des Bundes und der Länder

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/11

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/13

11. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahresvorschau 2010 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der spanischen, belgischen und ungarischen Präsident­schaften

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (1135/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 2

13. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 38/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz

14. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (2 St 23/10v iVm 8 St 49/10) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache

15. Punkt: Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (2 St 27/09i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

16. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (16 St 99/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann

17. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (113 Hv 105/10d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

*****

Inhalt

Nationalrat

Einberufung der ordentlichen Tagung 2010/2011 ........................................................ 35

Mandatsverzicht des Abgeordneten Christian Faul ................................................... 35

Angelobung des Abgeordneten Mag. Michael Schickhofer ...................................... 36

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 35

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfrage­beant­wor­tung 6004/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 84

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 197

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 197

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 199

Gerhard Köfer ......................................................................................................... ... 202

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 203

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 204

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 205

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 207

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 890, 891, 892, 893 und 894 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäfts­ordnung .................................................... 84

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 85


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 3

Aktuelle Stunde (19.)

Thema: „,Der rot-schwarze Speck muss weg!‘ – Verwaltungsreform statt Belastungskeule und asoziales Sparpaket“ ................................................................................................... 36

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 36

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 39

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 41

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 43

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 45

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 47

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 48

Mag. Michael Schickhofer ...................................................................................... ..... 50

Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ..... 52

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ..... 53

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 55

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 56

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 58

Maximilian Linder .................................................................................................... ..... 60

Aktuelle Stunde (20.) – Aktuelle Europastunde

Thema: „Aktuelle Entwicklungen der Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene“         ............................................................................................................................... 61

Redner/Rednerinnen:

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 61

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 63

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 66

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ..... 67

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 69

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 70

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 72

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 73

Gabriele Tamandl .................................................................................................... ..... 75

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ..... 76

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 78

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 79

Josef Jury ................................................................................................................ ..... 81

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 35

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  82, 289, 294

Auslieferungsbegehren

gegen die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Dr. Gabriela Moser ............... 82

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend WählerInnentäuschung und Ver­fassungsbruch durch die Bundesregierung (6382/J)          ............................................................................................................................. 139


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 4

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 143

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ............................................................................. 149

Debatte:

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 159

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 162

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ... 164

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 166

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 168

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 171

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 177

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ... 179

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 180

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 182

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 184

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 187

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 188

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 190

Dr. Kurt Grünewald (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 191

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 192

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 193

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ............................................... 196

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 196

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung statt Kürzung der Bildung im Bundesfinanzrahmengesetz – Ablehnung         173, 196

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungs­gesetzes – Ablehnung .................................................  186, 196

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (871 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 2010) (885 d.B.)          ............................................................................................................................... 85

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf sechs Monate (886 d.B.) .......................................................................................... 85

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 984/A der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird (887 d.B.)                       85

Redner/Rednerinnen:

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 85

August Wöginger .................................................................................................... ..... 86

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ..... 88

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 89

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 91


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 5

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 92

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 93

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 94

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 95

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 96

Hermann Gahr ......................................................................................................... ..... 97

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ..... 97

Franz Eßl .................................................................................................................. ..... 98

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ..... 99

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ... 100

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 102

Johann Hell .............................................................................................................. ... 103

Annahme des Gesetzentwurfes in 885 d.B. ................................................................. 104

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 886 und 887 d.B. ............................... 104

4. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den 5. Österreichischen Fami­lienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157/883 d.B.)                       104

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 105

Ridi Maria Steibl ................................................................................................  106, 134

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ... 107

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 108

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 110

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ... 112

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ... 116

Anneliese Kitzmüller (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 119

Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 119

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 120

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ... 123

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 124

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 125

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 128

Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 130

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 130

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 131

Mag. Daniela Musiol (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 132

Rosemarie Schönpass ............................................................................................... 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe – Ablehnung ............................................  111, 134

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bundeszuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung – Ablehnung  114, 135

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots – Ablehnung ............................................................................................................  122, 135

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Einführung eines „Papamonats“ – Ableh­nung ....................................................  127, 135

Kenntnisnahme des Berichtes III-157 d.B. ................................................................... 134


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 6

5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Vereinheit­lichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich (884 d.B.) ................................................................. 135

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 135

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 136

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ... 136

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 138

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 138

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ..................................................................... 139

6. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 43 bis 45 und 48 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 19 bis 21 (800 d.B.) ............................ 209

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 209

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................ ... 210

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 211

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 212

Dr. Susanne Winter ................................................................................................ ... 214

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 214

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 215

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 216

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 217

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 218

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 219

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 220

Erich Tadler ............................................................................................................. ... 222

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 223

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 223

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 225

Anna Franz .............................................................................................................. ... 225

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 226

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 227

Johann Hell .............................................................................................................. ... 227

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes ..................................................................... 228

7. Punkt: Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116/882 d.B.) ................................................................... 228

Redner/Rednerinnen:

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 228

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 229

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 230

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 232

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 233

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 235

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 236

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 237

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 238

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 239

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 242

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 242


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 7

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 244

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 244

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 245

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 246

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 246

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 247

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 247

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka ............................................................................ ... 248

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek ...................................................................... ... 250

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits .................................................................... ... 251

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gemeinnützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern – Ablehnung ..........................................................  231, 253

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignet­tenpreiserhöhung – Ablehnung ..  240, 253

Kenntnisnahme des Berichtes III-116 d.B. ................................................................... 253

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bun­des und der Länder (III-88/843 d.B.)                  254

Redner/Rednerinnen:

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 254

Johann Singer ......................................................................................................... ... 254

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 255

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 256

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 258

August Wöginger .................................................................................................... ... 259

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 260

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 261

Kenntnisnahme des Berichtes III-88 d.B. ..................................................................... 262

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/11 (III-94/844 d.B.) ..................................................................................... 262

Redner/Rednerinnen:

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 262

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 263

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 263

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 265

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 265

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 266

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 267

Kenntnisnahme des Berichtes III-94 d.B. ..................................................................... 268

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/13 (III-97/845 d.B.) ..................................................................................... 268

Redner/Rednerinnen:

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 268

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 269

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 269

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 270


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 8

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 272

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 278

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ... 279

Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ... 280

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 280

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 281

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 282

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 283

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 287

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beendigung des Assistenzeinsatzes neu unter gleichzeitiger Schaffung einer Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen – Ablehnung ......................................................................  273, 288

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kurt List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzen der Wehrpflicht unter gleichzeitiger Einführung eines Freiwilligenheeres mit Berufssoldaten und einer freiwilligen Miliz – Ablehnung ................................................................................................  284, 288

Kenntnisnahme des Berichtes III-97 d.B. ..................................................................... 288

11. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahresvorschau 2010 auf der Grund­lage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monats­pro­gramms der spanischen, belgischen und ungarischen Präsidentschaften (III-151/810 d.B.)   ............................................................................................................................. 289

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 810 d.B. ...................................................... 289

Zuweisung des Berichtes III-151 d.B. an den Unterrichtsausschuss ........................... 289

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschafts­gesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (1135/A)               289

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 289

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 290

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 290

Mag. Alev Korun ................................................................................................  291, 293

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 291

Zuweisung des Antrages 1135/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ....... 294

13. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 38/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (890 d.B.) ............................................................................................... 294

Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 294

14. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Wiener Neustadt (2 St 23/10v iVm 8 St 49/10) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (891 d.B.) .............................................................................. 294

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 294

Mag. Ewald Stadler ...........................................................................................  296, 301

Dieter Brosz ................................................................................................................ 299


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 9

Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 301

15. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (2 St 27/09i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (892 d.B.) .......................................................................... 302

Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 302

16. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Graz (16 St 99/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann (893 d.B.) .................................................................................................... 302

Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 302

17. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes für Strafsachen Wien (113 Hv 105/10d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (894 d.B.) ...................................................................................... 302

Annahme des Ausschussantrages ............................................................................... 302

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 82

877: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

878: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

879: Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhö­hung des Grundkapitals der VERBUND AG

880: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsruhe­gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsinspektions­ge­setz 1993 und das Arbeitszeitgesetz geändert werden

881: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

888: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010)

889: Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird

Berichte ......................................................................................................................... 82

Vorlage 47 BA: Monatserfolg Juli 2010; BM f. Finanzen

Vorlage 48 BA: Monatserfolg August 2010; BM f. Finanzen

III-175: Bericht, Reihe Bund 2010/10; Rechnungshof


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 10

III-176: Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009

III-177: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahn­regulie­rung 2009; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-178: Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2009; BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

III-179: Grüner Bericht 2010; Bundesregierung

III-180: Bericht über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2011 gemäß § 9 LWG 1992; Bundesregierung

III-181: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2009; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 83

Aufnahme der Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines funktionellen Luftraumblocks in Zentraleuropa (FAB CE)

Anträge der Abgeordneten

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsauftrag zur Erhebung des Gesundheitsstatus sowie der Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Fiakerpferde in Wien (1257/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristhemmung in der Ferienzeit in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren (1258/A)(E)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend dauerhafte Absicherung der akut bedrohten Schnellzüge Graz–Linz, Graz–Salzburg, Graz–Innsbruck, Graz–Maribor und Graz–Wien (1259/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergangs­bestim­mungen bei eingetragenen Partnerschaften (1260/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfolgung von religiösen Minderheiten in Afghanistan und notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz (1261/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Rechts­beratung im Zuge des Mutter-Kind-Passes für beide Elternteile (1262/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umwelt- und klimage­rechteren Kfz-Verkehr durch Umsetzung der Empfehlungen des Neunten Umwelt­kontrollberichts für den Bereich Verkehr (1263/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz BGBl. 1986/472, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2009, geändert wird (1264/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verankerung eines Rücktrittsrechts bei Hypothekarkrediten im Verbraucherkreditgesetz (1265/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsschutzlücke bei der Informationspflicht im Verbraucherkreditgesetz (1266/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Anwen­dungsbereiches des Verbraucherkreditgesetzes (1267/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 11

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung des Grenzwertes für die erlaubte gentechnische Verunreinigung (1268/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des E-Ticketing für den öffentlichen Verkehr (1269/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechtsunabhängige Seniorentarife (1270/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze bei Studierenden (1271/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer pünktlichen Auszahlung der Pensionen (1272/A)(E)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer struktu­rellen Schuldenbremse (1273/A)(E)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen (1274/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz – SchUG) geändert wird (1275/A)

Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite (1276/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Zugangs zur Palliativmedizin für Kinder (1277/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Fleisch von mit GVO-Futtermitteln gefütterten Tieren (1278/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot von Kopf­tüchern in Schulen (1279/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Stilllegung von Isar 1 (1280/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung des Grenzwertes für die erlaubte gentechnische Verunreinigung (1281/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegen­seitigkeit (1282/A)(E)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung (1283/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Abfallaufkommen in Niederösterreich (6347/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (6348/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 12

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2009“ (6349/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wilderer in Österreich – Polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gericht­liche Ermittlungen 2009“ (6350/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137-141 StGB: Wilderei in Österreich (2009)“ (6351/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Freigänger in Österreich – Rückfälle“ (6352/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes für das Jahr 2009“ (6353/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Gleichbehandlung: Ethnische Diskriminierung in Lokalen, Diskotheken u. a. im Jahr 2009?“ (6354/J)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Spendengelder für Haiti (6355/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Auftragsvergabe der AMA-Marketing und des Lebensministeriums an die Agentur Pleon Publico“ (6356/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verschleppung der Neonazi-Verfahren gegen NVP und „Bunte“ (6357/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Offiziere des Bundesheeres auf einem Sommerlager des RFJ (6358/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rech­nungshofes betreffend Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft (6359/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unpräzise Beantwortung der schriftlichen Anfrage 5496/J der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Begegnungszone, Zentrumzone – Modellversuche zur Erprobung innovativer Ver­kehrs­modelle für Ortszentren und den urbanen Raum (6360/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend womöglich gesetzwidrige Postamts-Schließungsvorgänge in Altach und weiteren Vorarlberger Gemeinden (6361/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rech­nungshofs zur ASFINAG und zum Vollzug des Bundesstraßengesetzes aus Bericht Bund 2008/9 (6362/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend vermutete Kartellabsprachen (6363/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 13

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft und Rechnungshof (6364/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend gezielten Missbrauch der Justiz gegen BZÖ-Mandatare (6365/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Erträge aus der Körperschaftsbesteuerung gemeinnütziger Wohn­bau­träger (6366/J)

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „ÖIAG-Beratungskosten“ (6367/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die „künftige verantwortungsvolle Veranlagung von öffentlichen Geldern des Landes Niederösterreich“ (6368/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2009“ (6369/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Bundesfinanzierung von Alm- und Forststraßen in Österreich in den Jahren 2008–2010“ (6370/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ski- und Snowboarddiebstähle in Österreich – Wintersaison 2009/2010“ (6371/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2009“ (6372/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen – Ge­richt­liche Erledigungen 2009“ (6373/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Agrardieselvergütung für österreichische Landwirte“ (6374/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bosruck-Bahntunnel (6375/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mitverwendung von LehrerInnen (6376/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Visumsverweigerung für iranische AkademieteilnehmerInnen (6377/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalisierung von politischem Aktivismus – Beratung von „Terror-Experten“ (6378/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kriminalisierung von politischem Aktivismus – Beratung von „Terror-Experten“ (6379/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 14

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend: „Was hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27 000-€-Auftrag des SPÖ-Führungsdreiecks der ÖBB an den SPÖ-Justizsprecher zur Erstellung eines geheimen ,Anti-Lopatka-Gutachtens‘ gewusst?“ (6380/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „ORF-Skinhead-Affäre“: Anschlag auf die Pressefreiheit (6381/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend WählerInnentäuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung (6382/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Erledigung von Verfahren, die inhaltlich Verkehrsunfälle zum Gegen­stand hatten (6383/J)

Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaft von Frau Anna Probst (6384/J)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Chronic Fatigue Syndrom (CFS) (6385/J)

Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Weiterbeschäftigung von Lehrlingen an der Flieger­werft Zeltweg (6386/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Nichtableistung des Grundwehrdienstes nach widerrufenem Zivildienst (6387/J)

Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Elternbildungsgutscheine“ (6388/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „bäuerliche Betriebe mit AMA-Gütesiegel“ (6389/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Frühpensionierung am Bezirksgericht Bludenz (6390/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Justizaffären in Vorarlberg (6391/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kasernenverbote und Artikel in der Zeitung „Der Soldat“ (6392/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend fidele Ausflüge des niederösterreichischen Militär­kommandos (6393/J)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schreiben des Finanzministers an Herrn Klubobmann Strache in Ergänzung der Dringlichen Anfrage vom 25. August 2010 (6394/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 36/S 37 und Unvereinbarkeiten (6395/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 15

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend mögliche Unvereinbarkeiten bei Aufsichtsratsmitgliedern im ÖIAG-Bereich (6396/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mietrechtliche Strafbestimmungen – Anwendungen in Österreich 1994–2009 (6397/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Gesundheitsschäden durch Lärm in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen – Gesundheitliche Belastungen“ (6398/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Gesundheitsschäden durch Lärm in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen – Gesundheitliche Belastungen“ (6399/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kreditkartenmissbrauch in Österreich und in der Europäischen Union (Zahlungskartenkriminalität – Skimming)“ (6400/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kreditkartenmissbrauch in Österreich und in der Europäischen Union (Zahlungskartenkriminalität – Skimming)“ (6401/J)

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Unterstützung von Familienberatungs­stellen“ (6402/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einführung des Programms HV SAP (6403/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die anonyme Anzeige gegen Bürgermeister Dr. Michael Häupl wegen des Verdachts der Begehung der Tatbestände der §§ 153 und 302 StGB (6404/J)

Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates 2009 und 2010 (6405/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Fußfesseln in der Praxis (6406/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (5830/AB zu 5889/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5831/AB zu 6226/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5832/AB zu 5891/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (5833/AB zu 5896/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5834/AB zu 5901/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 16

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5835/AB zu 5902/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5836/AB zu 5903/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5837/AB zu 5904/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (5838/AB zu 5905/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5839/AB zu 5906/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5840/AB zu 5908/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5841/AB zu 5910/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5842/AB zu 5923/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5843/AB zu 5924/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5844/AB zu 5977/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5845/AB zu 5993/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5846/AB zu 5994/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5847/AB zu 5995/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5848/AB zu 5996/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5849/AB zu 5997/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5850/AB zu 5998/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5851/AB zu 5999/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5852/AB zu 6000/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5853/AB zu 6001/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 17

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5854/AB zu 6002/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5855/AB zu 6003/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5856/AB zu 6004/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5857/AB zu 6005/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5858/AB zu 6006/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5859/AB zu 6007/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5860/AB zu 6008/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5861/AB zu 6009/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5862/AB zu 6010/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5863/AB zu 6011/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5864/AB zu 6012/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5865/AB zu 6013/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5866/AB zu 6014/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5867/AB zu 6015/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5868/AB zu 6016/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (5869/AB zu 6070/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (5870/AB zu 6084/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5871/AB zu 6059/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5872/AB zu 5892/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 18

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (5873/AB zu 5893/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (5874/AB zu 5894/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5875/AB zu 5895/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5876/AB zu 5898/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5877/AB zu 5900/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (5878/AB zu 5899/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (5879/AB zu 5911/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (5880/AB zu 6102/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (5881/AB zu 6109/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5882/AB zu 6117/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5883/AB zu 6151/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5884/AB zu 6163/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5885/AB zu 6256/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (5886/AB zu 6279/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5887/AB zu 5915/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5888/AB zu 5936/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (5889/AB zu 6236/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5890/AB zu 5913/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (5891/AB zu 5916/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5892/AB zu 5918/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5893/AB zu 5941/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (5894/AB zu 5984/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (5895/AB zu 6115/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5896/AB zu 6136/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5897/AB zu 6146/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (5898/AB zu 6166/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5899/AB zu 6224/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5900/AB zu 5917/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (5901/AB zu 5925/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heide­marie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5902/AB zu 5920/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (5903/AB zu 5926/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (5904/AB zu 5931/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5905/AB zu 6124/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5906/AB zu 6137/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5907/AB zu 6191/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (5908/AB zu 5929/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (5909/AB zu 5932/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5910/AB zu 6128/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (5911/AB zu 6037/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5912/AB zu 6164/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5913/AB zu 6160/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5914/AB zu 6194/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5915/AB zu 6187/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5916/AB zu 5927/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5917/AB zu 5928/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (5918/AB zu 5930/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (5919/AB zu 6049/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (5920/AB zu 5960/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5921/AB zu 5938/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5922/AB zu 5939/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5923/AB zu 5953/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5924/AB zu 5955/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5925/AB zu 5979/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5926/AB zu 5980/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (5927/AB zu 5982/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (5928/AB zu 5959/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heide­marie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5929/AB zu 6140/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5930/AB zu 5944/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (5931/AB zu 5981/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5932/AB zu 5942/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (5933/AB zu 5967/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5934/AB zu 5991/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5935/AB zu 6252/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5936/AB zu 5943/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (5937/AB zu 5962/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (5938/AB zu 5968/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (5939/AB zu 5969/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen (5940/AB zu 5970/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5941/AB zu 5989/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5942/AB zu 5934/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5943/AB zu 5937/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (5944/AB zu 5990/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (5945/AB zu 6060/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5946/AB zu 6159/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen (5947/AB zu 5965/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5948/AB zu 5992/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (5949/AB zu 6017/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (5950/AB zu 6089/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (5951/AB zu 6185/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (5952/AB zu 6186/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (5953/AB zu 6211/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5954/AB zu 6237/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (5955/AB zu 6238/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (5956/AB zu 6175/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5957/AB zu 6257/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen (5958/AB zu 5966/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (5959/AB zu 5976/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5960/AB zu 5957/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (5961/AB zu 5964/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5962/AB zu 5971/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5963/AB zu 5973/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5964/AB zu 5974/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5965/AB zu 5978/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5966/AB zu 5940/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5967/AB zu 5947/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5968/AB zu 5954/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (5969/AB zu 6043/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen (5970/AB zu 6116/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5971/AB zu 6135/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (5972/AB zu 6145/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5973/AB zu 6158/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (5974/AB zu 6169/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (5975/AB zu 6182/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (5976/AB zu 6210/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5977/AB zu 5952/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (5978/AB zu 5956/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (5979/AB zu 5958/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (5980/AB zu 5961/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (5981/AB zu 5963/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5982/AB zu 5972/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (5983/AB zu 5983/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (5984/AB zu 5985/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (5985/AB zu 5975/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (5986/AB zu 5988/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (5987/AB zu 6095/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (5988/AB zu 6264/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolle­ginnen und Kollegen (5989/AB zu 6048/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen (5990/AB zu 6061/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (5991/AB zu 6122/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (5992/AB zu 6123/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (5993/AB zu 6147/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (5994/AB zu 6188/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen (5995/AB zu 6222/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (5996/AB zu 6097/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (5997/AB zu 6118/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (5998/AB zu 6174/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (5999/AB zu 6178/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6000/AB zu 6207/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen (6001/AB zu 6228/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6002/AB zu 6232/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 25

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6003/AB zu 6240/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6004/AB zu 6244/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6005/AB zu 6247/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6006/AB zu 6258/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6007/AB zu 6277/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (6008/AB zu 6018/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6009/AB zu 6042/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6010/AB zu 6046/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6011/AB zu 6062/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6012/AB zu 6068/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6013/AB zu 6038/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (6014/AB zu 6039/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6015/AB zu 6040/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (6016/AB zu 6045/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6017/AB zu 6051/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6018/AB zu 6052/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6019/AB zu 6063/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6020/AB zu 6064/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 26

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6021/AB zu 6065/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6022/AB zu 6066/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (6023/AB zu 6067/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6024/AB zu 6233/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6025/AB zu 6234/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6026/AB zu 6036/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (6027/AB zu 6120/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6028/AB zu 6180/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6029/AB zu 6203/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6030/AB zu 6217/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6031/AB zu 6019/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6032/AB zu 6020/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6033/AB zu 6021/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6034/AB zu 6022/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6035/AB zu 6023/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6036/AB zu 6024/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6037/AB zu 6025/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6038/AB zu 6026/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6039/AB zu 6027/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6040/AB zu 6028/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6041/AB zu 6029/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6042/AB zu 6030/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6043/AB zu 6031/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6044/AB zu 6032/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6045/AB zu 6033/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6046/AB zu 6034/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6047/AB zu 6035/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6048/AB zu 6047/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (6049/AB zu 6050/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6050/AB zu 6056/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6051/AB zu 6058/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6052/AB zu 6069/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (6053/AB zu 6082/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6054/AB zu 6092/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6055/AB zu 6125/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6056/AB zu 6148/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6057/AB zu 6167/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 28

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6058/AB zu 6176/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (6059/AB zu 6189/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6060/AB zu 6200/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6061/AB zu 6215/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen (6062/AB zu 6221/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6063/AB zu 6230/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (6064/AB zu 6241/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen (6065/AB zu 6071/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6066/AB zu 6111/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heide­marie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6067/AB zu 6139/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6068/AB zu 6150/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6069/AB zu 6202/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (6070/AB zu 6121/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6071/AB zu 6213/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (6072/AB zu 6216/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6073/AB zu 6127/J)

des Präsidenten des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (6074/AB zu 6110/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 29

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6075/AB zu 6278/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6076/AB zu 6262/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6077/AB zu 6250/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6078/AB zu 6090/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6079/AB zu 6093/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen (6080/AB zu 6098/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6081/AB zu 6100/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6082/AB zu 6112/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6083/AB zu 6130/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6084/AB zu 6142/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6085/AB zu 6153/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (6086/AB zu 6161/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6087/AB zu 6170/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6088/AB zu 6172/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6089/AB zu 6197/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6090/AB zu 6205/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6091/AB zu 6261/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6092/AB zu 6267/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (6093/AB zu 6086/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6094/AB zu 6101/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 30

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6095/AB zu 6119/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6096/AB zu 6131/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6097/AB zu 6154/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6098/AB zu 6195/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6099/AB zu 6190/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6100/AB zu 6206/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6101/AB zu 6219/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6102/AB zu 6113/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6103/AB zu 6181/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6104/AB zu 6218/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (6105/AB zu 6220/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (6106/AB zu 6087/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6107/AB zu 6096/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6108/AB zu 6114/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6109/AB zu 6134/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6110/AB zu 6144/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6111/AB zu 6157/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6112/AB zu 6165/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (6113/AB zu 6177/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 31

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6114/AB zu 6192/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6115/AB zu 6198/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (6116/AB zu 6199/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6117/AB zu 6209/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (6118/AB zu 6212/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6119/AB zu 6214/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6120/AB zu 6073/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6121/AB zu 6074/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6122/AB zu 6075/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6123/AB zu 6076/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6124/AB zu 6077/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6125/AB zu 6078/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6126/AB zu 6079/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6127/AB zu 6080/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6128/AB zu 6081/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6129/AB zu 6091/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6130/AB zu 6094/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen (6131/AB zu 6103/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (6132/AB zu 6104/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6133/AB zu 6105/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 32

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6134/AB zu 6106/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6135/AB zu 6107/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (6136/AB zu 6108/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6137/AB zu 6129/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (6138/AB zu 6141/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6139/AB zu 6152/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6140/AB zu 6162/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (6141/AB zu 6168/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6142/AB zu 6171/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (6143/AB zu 6173/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6144/AB zu 6179/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6145/AB zu 6193/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6146/AB zu 6196/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (6147/AB zu 6204/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6148/AB zu 6235/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6149/AB zu 6242/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6150/AB zu 6243/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6151/AB zu 6246/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6152/AB zu 6248/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6153/AB zu 6251/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6154/AB zu 6263/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6155/AB zu 6268/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6156/AB zu 6269/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (6157/AB zu 6270/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (6158/AB zu 6271/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6159/AB zu 6272/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (6160/AB zu 6273/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (6161/AB zu 6274/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6162/AB zu 6275/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (6163/AB zu 6276/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (6164/AB zu 6266/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (6165/AB zu 6265/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6166/AB zu 6227/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6167/AB zu 6239/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6168/AB zu 6245/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6169/AB zu 6249/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6170/AB zu 6255/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6171/AB zu 6260/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 34

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6172/AB zu 6223/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6173/AB zu 6225/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen (6174/AB zu 6229/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6175/AB zu 6253/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6176/AB zu 6254/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (6177/AB zu 6231/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (6178/AB zu 6259/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (5745/AB zu 5791/J) (Zu 5745/AB zu 5791/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 35

09.06.24Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 77. Sitzung des Nationalrates.

09.06.30Einberufung der ordentlichen Tagung 2010/2011

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Herr Bundespräsident hat mit Ent­schließung vom 27. August 2010 gemäß Artikel 28 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungs­gesetzes den Nationalrat für den 7. September 2010 zur ordentlichen Tagung 2010/2011 der XXIV. Gesetzgebungsperiode einberufen.

*****

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 75. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 76. Sitzung vom 25. August 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Riepl und Dr. Schüssel.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner wird durch die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Dr. Beatrix Karl vertreten.

09.07.50Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Christian Faul auf sein Mandat verzichtet hat (Abg. Ing. Westenthaler: Oje! Großer Verlust!) und an seiner Stelle Herr Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine ... (Unruhe im Saal.)

Meine Damen und Herren, wenn es bereits bei Angelobungen derart turbulent zugeht, wie werden wir heute die Sitzung absolvieren können? (Abg. Ing. Westenthaler: Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 36

liegt an Ihnen, Frau Präsidentin! – Abg. Mag. Stadler: Wenn die Regierung ein Budget vorlegt ...!)

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführerin wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr Frau Abgeordnete Franz um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.08.40

Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.08.55

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Ich gelobe. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Abgeordneten sehr herzlich in unserer Mitte.

Ich gebe bekannt, dass der ORF die Aktuelle Stunde sowie die Aktuelle Europastunde der heutigen Sitzung live überträgt.

09.09.19Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„,Der rot-schwarze Speck muss weg!‘ – Verwaltungsreform statt Belastungskeule und asoziales Sparpaket“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


9.09.39

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Der rot-schwarze Speck muss weg!“, so lautet heute unser Thema der Aktuellen Stunde, weil man gerade nach dem, was in den letzten Wochen vonseiten der Regierung angekündigt wurde, nämlich sehr mutwillig und bewusst die Verfassung zu brechen, befürchten muss, dass sie nicht bereit ist, in diesem Land endlich bei den Ausgaben zu sparen, sondern weiter die Belastungskeule schwingt und an der Belastungsschraube für die Bürger dreht.

„Der rot-schwarze Speck muss weg!“ ist durchaus ein Satz, den die Menschen in diesem Land verstehen und auch unterschreiben können, denn genau dieser Speck ist es ja, Herr Bundeskanzler, der über kurz oder lang dafür sorgen wird, dass unser Land einen Herzinfarkt erleiden wird. Wenn man die Schuldenentwicklung des Staates beurteilt, wenn man Ihre Rekordausgaben beurteilt, dann muss man befürchten, wenn Sie nicht bald handeln, dass wir einen wirtschaftlichen Herzinfarkt erleiden werden.

Und wir stehen heute im Prinzip vor einer ganz einfachen Entscheidung, nämlich: Sollen diejenigen in Österreich weiterhin zur Ader gelassen werden, die heute schon als Leistungsträger von dieser Höchststeuer belastet werden, nämlich der Mittelstand? Will man den Mittelstand weiter belasten? Oder geht man her und versucht, dieses ungerechte Steuersystem gerechter zu gestalten, und versucht eben, neue Massensteuern zu verhindern und bei den Ausgaben zu sparen, sprich bei der Staats- und Verwaltungsreform anzusetzen? (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 37

Bis dato gehen alle Zeichen und alle Indizien, die Sie in den letzten Wochen gelebt haben, nämlich mit dem ganz gezielten Verfassungsbruch, das Budget nicht bis 22. Oktober vorlegen zu wollen, in jene Richtung, dass Sie offenbar nur vorhaben, weiter an der Steuer- und Belastungsschraube zu drehen. Das dürfte Ihre Regie­rungs­variante sein, wo Sie auch die Verantwortung tragen, Herr Bundeskanzler Faymann, denn bis dato haben Sie nur um den heißen Brei herumgeredet und nichts Konkretes zum Besten gegeben.

Wir meinen, der rot-schwarze Proporzspeck muss weg. Niemandem in diesem Land nützt er – außer den Günstlingen der beiden Parteizentralen, die letztlich davon ausgehen, dass sich das Land in ihrem Eigentum befindet. Und die Handlungs­unwillig­keit von Ihnen, Herr Bundeskanzler, aber auch von Herrn Vizekanzler Josef Pröll zeigt sich ja bei der Staats- und Verwaltungsreform.

Ich habe selbst ein paar Österreich-Gespräche erlebt, wozu man eigentlich nur fest­stellen kann, das war ein schlechter Witz. (Beifall bei der FPÖ.) Da haben wir uns mehrmals unter Ihrer Führung zusammengesetzt, Herr Bundeskanzler, und da hatte man den Eindruck, so, wie Sie an die Dinge und Probleme in diesem Land heran­gehen, könnten Sie nicht einmal irgendeinen Kegelverein, der in Schwierigkeiten gerät, sanieren. Das war der Eindruck dieser Österreich-Gespräche. Man hat permanent über Kleingedrucktes gesprochen. Es hat keine einzige konkrete Entscheidung gegeben, keinen einzigen konkreten Punkt, der dort definiert worden wäre, den man umsetzen will, obwohl wir seit ewiger Zeit über die Staats- und Verwaltungsreform reden, obwohl ein Verfassungskonvent ja auch Einigkeit über die notwendigen Schritte gebracht hat, die man umsetzen müsste.

Aber nichts passiert! Nichts sind Sie bereit oder fähig, auf die Gleise zu stellen, obwohl es notwendig wäre. Und wir stehen jetzt vor der Frage: Gelingt es endlich, Österreich, unser Land auf die Höhe der Zeit zu bringen, indem man nicht den alten büro­kratischen, längst überholten Holzweg fortsetzt und weiter beschreitet, sondern endlich auf die Umstände, die wir heute vorfinden, richtig reagiert? Bekommt das Land den notwendigen Modernisierungsschub? Sind Sie bereit, endlich auch in diesen not­wendigen Bereichen anzusetzen? Oder setzen Sie die alten Mechanismen fort, nämlich weiter nur die Leistungsträger in unserer Gesellschaft zu belasten?

Wir sagen, es darf keine zusätzlichen Belastungen geben. Es darf keine neuen Steuern geben. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen endlich bei den Ausgaben sparen. Wir haben heute die höchsten Ausgaben in der Zweiten Republik, wir haben die höchste Staatsverschuldung, die auch durch diese rot-schwarze Bundesregierung zu­stande gekommen ist. Und Sie sind offenbar nicht bereit, neue Wege zu gehen.

Ich habe es daher einfach satt, nicht nur ich, viele Österreicher, dass man sich permanent mit dem Kleingedruckten auseinandersetzt, mit den Fußnoten zur Verwal­tungsreform auseinandersetzt, sich darin verliert, anstatt endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Der Rechnungshof hat in einem wunderbaren kleinen, schönen Buch definiert, wie viele ganz konkrete Einsparungsmöglichkeiten es im Bereich der Staats- und Ver­waltungsreform, aber auch bei der Optimierung im Gesundheitsbereich gibt, wo 315 konkrete Vorschläge gemacht worden sind, die ja seit Langem bekannt sind. (Der Redner hält ein blaues Buch mit der Aufschrift „Positionen“ in die Höhe.) Und seit Langem steht es an, diese auch umzusetzen.

Den größten Reformbedarf sieht der Rechnungshof einerseits im Gesundheitswesen, andererseits im Pflegebereich, im Schulwesen, im Förderwesen, in der nachhaltigen Finanzierung von Infrastrukturprojekten, in einer Verbesserung der Wohnbauförderung, in einer besseren Koordination in Bereichen des Umweltschutzes und in der Durch­


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führung von Reformmaßnahmen bei öffentlichen Unternehmungen, nämlich dort, wo heute nach wie vor Privilegien sonder Zahl vorhanden sind, wie bei den ÖBB oder auch bei der Oesterreichischen Nationalbank. (Beifall bei der FPÖ.)

Alleine in der allgemeinen Hoheitsverwaltung hat Österreich um 27 Prozent höhere Ausgaben als Deutschland und um 11 Prozent höhere Ausgaben als Dänemark. Und allein hier gäbe es eine Effizienzreserve von bis zu 2,5 Milliarden €, die der Rech­nungshof auch errechnet hat.

In der Gesundheitsreform sieht der Rechnungshof ein Umschichtungspotential. Da sagen wir ganz bewusst – im Gegensatz zu Staatssekretär Schieder – nein zu Spitals­schließungen, wie sie Herr Schieder in der Steiermark gefordert hat, aber ja zur Optimierung, ja zu Schwerpunktspitälern, ja zur besseren Effizienzentwicklung im Gesundheitsbereich, wo man durch Umschichtungen und Schwerpunktfestlegungen bis zu 2,9 Milliarden € einsparen kann, auch durch notwendige Optimierungs­maß­nahmen. Auch für die Sozialversicherungen verlangt der Rechnungshof nachhaltige kostendämpfende Strukturmaßnahmen.

Auch andere Bereiche, so etwa der Schulbereich, gehören natürlich reformiert. Die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und nichtlehrerspezifischen Tätigkeiten von Lehrern auf Verwaltungs- und Fachbedienstete könnte laut Rechnungshof ein jährliches Einsparungspotential von 6,9 Millionen € ermöglichen. Das mag vielleicht auf den ersten Blick nach nicht viel klingen, aber es sind immer noch – in Schilling umgerechnet – 100 Millionen Schilling, die man da sehr rasch effizient einsparen kann. Auch in der Schulorganisation gibt es ein jährliches Einsparungspotential von 14,5 Mil­lionen €.

Also in all diesen Bereichen ist Handlungsbedarf gegeben bis hin zur Harmonisierung bei den ÖBB, aber auch des Pensionssystems. Auch im ORF ist es notwendig, dass angesetzt wird; es stellt sich die Frage, ob neun Landesstudios notwendig und überhaupt effizient sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das geht bis hin zu einem weiteren großen Einsparungspotential, nämlich dem Förder- und Subventionswesen in Österreich, auf das wir immer wieder hinweisen. Wir sind Europameister im Subventionsbereich. Da gibt es bitte 15,6 Milliarden € an Subventionen, die jährlich verteilt werden, 5,6 Prozent des BIP. Der EU-Durchschnitt ist 2,6 Prozent, in Deutschland gar nur 2,4 Prozent.

Aber was tun Sie, Herr Bundeskanzler? – Sie träumen offensichtlich von neuen Massensteuern, wo schön langsam auch herauskommt, dass Sie offenbar vorhaben, die Mehrwertsteuer zu erhöhen (Zwischenrufe bei der SPÖ), wo abstruse und absurde Ideen herauskommen, dass Sie die Mineralölsteuer weiter erhöhen wollen. Wen trifft denn das? – Immer den kleinen Mann, immer die Schwachen in der Gesellschaft und natürlich die kleinen und mittleren Unternehmen, die das wieder auf die Bürger, sprich auf die Konsumenten, abladen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Steuern werden erhöht ...!)

Das ist genau der falsche Ansatz. Und genau deshalb versuchen Sie, die Offenlegung Ihrer Steuererhöhungspläne bis nach der steirischen Wahl und bis nach der Wiener Wahl hinauszuzögern. Da wird um den heißen Brei herumgeredet, weil Sie den Bürgern nicht die Wahrheit sagen wollen.

Wir wollen daher auch hier weiter Druck aufbauen, denn nur dann, wenn Sie von SPÖ und ÖVP auch erleben, dass Sie unter Leidensdruck gesetzt werden, beginnt bei Ihnen ein Nachdenkprozess. Und dieser Leidensdruck ist notwendig. Sie brauchen weitere Wahlniederlagen in der Steiermark und in Wien, damit dieser Leidensdruck höher wird, damit Sie sich endlich besinnen und die Bevölkerung wieder ernst nehmen und an den


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richtigen Stellen dieser Republik zu sparen beginnen, nämlich bei den Ausgaben und nicht bei den Bürgern. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Setzen! Fünf!)

9.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


9.20.17

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Verehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte, da wir über Verwaltungsreform reden, doch auch deutlich machen, dass die Tausenden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – sei es in den Ländern und Gemeinden, in den Spitälern, etwa Krankenschwestern, Krankenpfleger, oder sei es auf Bundesebene, beispielsweise Polizisten, Lehrer – Großartiges in diesem Land leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Trotz der hohen Qualität in Österreich, die uns auszeichnet, um die wir in nahezu allen Bereichen beneidet werden – ich ziehe etwa unser Gesundheitssystem als Beispiel heran, das immer wieder anderen Ländern als Vergleich dient und herangezogen wird, wenn es darum geht, wie sich ein gerechtes, leistungsfähiges Gesundheitssystem entwickeln könnte –, darf man die Augen nicht davor verschließen, dass auch bei qualitativ sehr gut ausgebildeten, gut arbeitenden, effizient arbeitenden Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern Doppelgleisigkeiten entstehen können, Bürokratie entstehen kann, was regelmäßig zu überprüfen ist. Die Sinnhaftigkeit der Abläufe muss regel­mäßig auf den Prüfstand kommen. Und so wie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen steht daher auch in diesem Bereich immer wieder eine Reform an.

Eine Reform verlangt die Beschäftigung mit den Unternehmenszweigen unter dem Gesichtspunkt – das hat auch der Rechnungshof gemacht –, welche Qualität, welche Leistung man haben möchte und wie man diese Leistung möglichst effizient, sparsam, mit möglichst geringen Kosten erbringen kann. Dazu kommt, dass etwa im Gesund­heitsbereich durch die Wissenschaft und die Möglichkeiten, die das Gesundheits­system zur Verfügung hat, die Leistungen steigen und dadurch natürlich auch die Kosten in allen Bereichen steigen. Aber es ist eben auch ein Verdienst der Wissen­schaft, der Forschung, unseres Gesundheitssystems, dass es nicht einigen wenigen vorbehalten ist, in ganz besonders teuren Kliniken behandelt zu werden, sondern dass in unserem Gesundheitssystem jede Bürgerin und jeder Bürger Betreuung erhält, die dem letzten Stand der wissenschaftlichen Möglichkeiten entspricht. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher ist ein Teil der Verwaltungsreform etwa bei der Krankenkassensanierung der Kostendämpfungspfad, der bis 2013 mit 1,7 Milliarden € festgelegt wurde. Allein das beweist, dass in diesem Bereich – und ich möchte ihn ganz besonders nennen – in enger und guter Zusammenarbeit die Leistungsvereinbarungen, sei es mit den Ärzten, sei es mit der Pharmaindustrie, überprüft wurden und Kosten und Kostensteigerungen gesenkt werden konnten.

Die Vorgabe für das heurige Jahr war eine Kostendämpfung in der Höhe von 200 Mil­lionen €. Man hat aber, das werden die Berichte in den nächsten Tagen zeigen, eine Kostensenkung von 300 Millionen € erreicht. Sagen wir daher auch einmal jenen, die tagtäglich jeden Euro zwei Mal umdrehen, sparsam arbeiten und Verwaltungsreform in der Praxis betreiben, ein Dankeschön dafür! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)


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Das gilt auch für viele andere Vorschläge, etwa im Bereich des E-Government, wodurch den Bürgerinnen und Bürgern 2 Millionen Stunden an Wegzeiten erspart wurden oder – anders formuliert – komplexe Sachverhalte, die sich über die vielen Jahre ergeben haben, weil man immer wieder irgendeine neue Leistung dazu­genom­men hat, was dann schon zu einem Dickicht geführt hat, auf kurzem Weg überprüft werden können, eben durch diese Systeme und E-Government, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger zu drei Stellen gehen müssen. Sie ersparen sich durch diese Möglichkeiten Zeit und damit letztlich auch Geld, aber auch Unannehmlichkeiten.

Dasselbe gilt für Unternehmen, die im Jahr 2010 im Bereich des Wirtschafts­ministe­riums – durch enge Zusammenarbeit mit vielen anderen Stellen – eine Entlastung von 500 Millionen € erfahren haben; durch über 180 Maßnahmen, die zur Entbüro­kratisierung bei Steuererklärungen, Anmeldungen, Umweltauflagen et cetera geführt haben. Und da sind wir noch lange nicht am Ende.

Wir werden gemeinsam mit den Landeshauptleuten genau diese Abläufe in zweierlei Hinsicht zu durchforsten haben. Mehr als 300 Gesetze sind dahin gehend zu durchforsten: Wo können wir uns Geld ersparen, indem Abläufe, die nicht notwendig oder nicht so kompliziert notwendig sind, vereinfacht werden, wodurch wir uns Leistungsstunden im öffentlichen Dienst, in der öffentlichen Verwaltung ersparen, die wir anderswo dringend benötigen, aber natürlich auch den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen in unserem Lande?

Die Transparenzdatenbank wird ein aufschlussreiches Bild über den Bereich des Förderwesens liefern, des Förderwesens von Gemeinden, Ländern und Bund, und über Doppelgleisigkeiten, die oft auch durch die Absicht entstehen, eine bestimmte Richtung, umweltpolitisch, regionalpolitisch, ländlichen Raum, Innovationsbereiche zu fördern, wenn verschiedene Stellen dasselbe wollten und betrieben haben. Auch das ist ein Ansatzpunkt, von dem Sie wissen, dass er sehr konkret Gestalt angenommen hat.

Es liegen noch viele Hürden vor uns – wir wissen nicht, ob uns die Länder tatsächlich die Daten so zur Verfügung stellen, wie wir sie benötigen; nicht so, wie man sie uns gerne gibt, sondern wie wir sie benötigen, um genau diese Doppelgleisigkeiten fest­zustellen –, das wird schon noch ein harter Weg, aber Sie können sich darauf verlas­sen: Wenn wir diesen Weg gemeinsam und mit den Ländern und Gemeinden in der Einsicht gehen, dass Transparenz und Scheinwerferlicht der erste Schritt in der Ver­waltungsreform sind, können wir Doppelgleisigkeiten in unserem Förderwesen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beseitigen, effizienter arbeiten und besser gestalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Milchmädchenrechnungen der Art, dass man 3 Milliarden € einfach irgendwo streichen kann und der Finanzminister diese einspart (Abg. Kickl: Der Rechnungshof ...!), hat der Rechnungshof nicht angestellt. Er hat deutlich gemacht, dass Effizienzstei­gerungen gerade im Gesundheits- und im Pflegebereich möglich sind. (Abg. Kickl: Der ist eh schon frustriert, wenn er mit Ihnen zu tun hat!) So auch am Sonntag wieder; für den Fall, dass Sie dem Präsidenten des Rechnungshofes zugehört haben oder die Berichte lesen, verstehen und richtig wiedergeben; drei Voraussetzungen, Herr Kickl, die nicht bei jedem gegeben sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es sprechen also der Rechnungshofpräsident und der Rechnungshof im Rahmen der Kontrollen sehr häufig davon, dass in einem Bereich, etwa im Ambulanzbereich, sehr hohe Kosten entstehen, dass aber durch niedergelassene Ärzte oder gemeinsame Arztpraxen – Sie wissen, dass wir dieses Modell auf Schiene gebracht haben und dass es tatsächlich zu Entlastungen führen soll – Kostenverschiebungen von sehr teuren


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Bereichen in andere Bereiche möglich sind. Dadurch wird auf der einen Seite Geld gespart, aber – der Rechnungshof sagt das seriöserweise dazu – in anderen Be­reichen ist mehr Geld erforderlich. Deshalb nennt er es „Effizienzsteigerung“. Er hat eben keine Milchmädchenrechnungen aufgestellt und eben nicht gesagt, dass man das dem Steuerzahler 1 : 1 weitergeben könne (Zwischenruf des Abg. Kickl), sondern er hat gesagt, in welchen Bereichen Einsparungen möglich sind, allerdings bei Beachtung anderer dringender Notwendigkeiten. Und im Gesundheitsbereich ist das besonders deutlich, weil die stationäre Pflege, die mobile Pflege in unserem Land die Gemeinden besonders belastet und mehr Ausgaben für die Pflege erforderlich sind.

Die Milchmädchenrechnung, zu sagen, was man bei Ambulanzen oder Spitalsbetten einspart (Zwischenrufe beim BZÖ), kann man zurückgeben, das erspart sich sozu­sagen der Finanzminister, die ist falsch, weil der Bedarf im Pflegebereich – insbeson­dere in diesem Bereich! – wesentlich höher ist als das Angebot. Die Regelungen, die wir heute haben, können nur dann verbessert werden, wenn wir auch die mobile, die stationäre Pflege verbessern und da die Gemeinden nicht allein lassen, sondern versuchen, gemeinsam mit ihnen eine hohe Qualität im Pflegestandard zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich habe mir auch noch weitere bereits vereinbarte Punkte wie das Bundesamt für Asyl und Migration, das über 110 bestehende Behörden zusammenfasst, notiert; auch eine Reihe von Einzelprojekten, von denen jedes einzelne wertvoll ist, weil man da im Geiste der Verwaltungsreform tätig ist.

Die Auseinandersetzung mit Ländern über Kompetenzen, die Auseinandersetzung über die Frage, wie gerechte Steuersysteme zu gestalten sind, wie unsere Ministerien in ihrem Bereich Sparmaßnahmen vorlegen können, werden wir noch ausreichend beim Budget 2011 – und ich bin davon überzeugt: auch bei den Folgebudgets – mit der notwendigen Deutlichkeit und Klarheit zu behandeln und dann zu beschließen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Nun gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ich bin froh, dass der Herr Strache mitgeschrieben hat! – Abg. Strache: Bei dem Nullachtfünfzehn-Gerede!)

 


9.31.25

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen! Herr Kollege Strache, zu Ihrer Aussage: „Der rot-schwarze Speck muss weg!“ – Verwaltungsreform statt Belastungskeule und asoziales Sparpaket!, Folgendes: Ich war enttäuscht von Ihrer Rede, Herr Kollege Strache, denn da war einfach nichts drin! (Beifall bei der SPÖ.)

Spannend finde ich es immer nur, dass die Verwaltungsreform sozusagen als Allheil­mittel hergenommen wird, um Einsparungen in Milliardenhöhe tätigen zu wollen (Abg. Dr. Graf: Sonst sind Sie immer so begeistert! – Abg. Dr. Rosenkranz: Also doch Massensteuern!) – und da sofort dabei sind: Personalkosten, Personalaufwand und Pensionskosten, die viel zu hoch seien. Da wird auch sehr, sehr schnell von einer aufgeblähten und viel zu großen Verwaltung gesprochen.


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Mir ist bewusst, dass die Verwaltungsreform eines der Kernprojekte ist, das jetzt seitens der Bundesregierung aufgenommen wird; auch die einzelnen Länder tragen dazu bei. Und was tragen die einzelnen Länder dazu bei? – Das kann ich Ihnen am Beispiel der letzten fünf Jahre von Wien erzählen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

In Wien wurde der Personalstand der Verwaltung in den letzten fünf Jahren eindeutig reduziert. Der Personalstand ist zurückgegangen und somit auch der Personal­aufwand. (Abg. Neubauer: Mit wie vielen Jahren gehen die Beamten in Pension? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Zahl ist zurückgegangen auf 67 437 Be­dienstete, Herr Kollege!

Und was bedeutet das? – Von jenen Bediensteten, die in der Verwaltung arbeiten, leisten lediglich 15 Prozent einen sozusagen klassischen Verwaltungsdienst; der Rest sind Dienstleister! Und bei diesen 85 Prozent also, die Dienstleister sind, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Dienst versehen, damit wir über eine hohe Qualität an Leistungen verfügen können, möchte ich wissen, wo Sie von der FPÖ da einsparen möchten. (Abg. Neubauer: Warum gehen sie dann im Schnitt mit 54 in Pension?)

Da auch die Themen Gesundheit und Pflege angesprochen wurden: Die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbunds haben – bedingt durch ihre Herkunft, bedingt durch ihren Hintergrund – menschliche Fachkompetenz sozusagen auch über 50 Länder hinweg und haben dadurch die Möglichkeit, die Menschen so zu pflegen, dass das eben in Ordnung geht, egal, ob das im Operationssaal ist, bei der Pflege oder in den Ambulanzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiter zum Thema Wien: Es ist nicht selbstverständlich, dass das Hochquellwasser in Wien direkt aus der Wasserleitung kommt! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Es ist nicht selbstverständlich, dass das Kanalsystem so funktioniert wie in Wien, und es ist auch nicht überall so selbstverständlich wie in Wien, dass die Stromversorgung immer funktioniert. (Abg. Strache: Kanal- und Abwassergebühren sind weit überhöht für die Wiener Bevölkerung! Da gibt es die Abzocke! Bei den ...!) Die Müllabfuhr transportiert in Wien Tausende von Tonnen Müll weg! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Da Sie sich jetzt, Herr Strache, aufregen, frage ich Sie: Wollen Sie diese Qualität, die es in Wien gibt, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt wegnehmen? Ist das Ihr Ziel, Herr Strache? Bekennen Sie doch endlich Farbe! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die Kommunalsteuern in Wien, da sind Sie die Belastungskaiser! Strom ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Kommen wir zum Thema Lohnsummen. Da kommt ja von Ihnen von der FPÖ immer die Zahl 10 Milliarden €, die man einsparen könne. – Wissen Sie überhaupt, was das bedeuten würde? – Der Bund müsste sozusagen ein Jahr lang zusperren, um das einsparen zu können! Und was würde das für Wien bedeuten, da Sie das immer eins zu eins auf Wien umlegen? – In Wien müssten wir für diesen Fall 180 000 Bedienstete zusätzlich aufnehmen! – So weit zu Ihren Aussagen, Herr Strache. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Ein Unsinn! Ein absoluter Unsinn ist das! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Weiters zur Behauptung, der Pensionsaufwand sei zu hoch. – Wie schaut es denn da wirklich aus? (Abg. Neubauer: Wissen Sie, wo das Rathaus ist in Wien?) – Zunächst einmal zu den pensionsrechtlichen Nachteilen von öffentlich Bediensteten im Vergleich zu ASVG-Versicherten: Öffentlich Bedienstete zahlen höhere Pensionsbeiträge während ihrer aktiven Zeit, sie zahlen Pensionssicherungsbeiträge während ihrer Pensionszeit, und sie haben ein höheres Pensionsantrittsalter. (Abg. Strache: Den Häupl müsste man kündigen, das wäre ein gutes Einsparungspotenzial!) Und: Wien kennt die Hacklerregelung in der Form für seine Bediensteten nicht  und die Pensionsreform 2005 beginnt zu begreifen; mit Abschlägen bis über 3,36 Prozent.


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Es geht nicht darum, die Verwaltung so beizubehalten, wie sie ist, denn Verwal­tungsreform ist ein Prozess (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek) – und das soll daher nicht nur als Schlagwort verwendet werden, denn: Die Effizienz gehört gesteigert, Doppelgleisigkeiten sind abzuschaffen und Synergien zu erzielen. Dass Wien dabei auf dem richtigen Weg ist, zeigt sich dadurch, dass Wien durch die Mercer-Studie zweimal die Auszeichnung als lebenswerteste Stadt bekommen hat. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Und das ist eindeutig ein Beweis dafür, dass Dr. Michael Häupl auf dem richtigen Weg ist. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

9.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


9.36.16

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur Wahlrede meiner Vorrednerin zum Thema Wien: Es ist schon richtig, dass Wien in vielen Bereichen lebenswerter sein mag, aber trotzdem wäre es schön, wenn sich Wien aus dem Prozess der Verwaltungsreform nicht ausklinken würde. Und ich darf daher Sie, Frau Kollegin, fragen, warum Wien noch immer ein Son­derpensionsrecht für seine Beamten hat. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Warum gibt es denn da keine Harmonisierung mit dem, was in Österreich sonst üblich ist, so zum Beispiel mit dem, was in meinem Heimatbundesland, nämlich der Steiermark, Schützenhöfer schon 2003 umgesetzt hat, damals noch unter der Führung von Waltraud Klasnic?! Wäre es nicht an der Zeit, dass Wien auch dieses Sonderpensionsrecht abschafft, sehr geehrte Frau Kollegin? (Beifall bei der ÖVP.)

Finanzminister Josef Pröll sagte heute dem „Kurier“ gegenüber zum Thema Kon­solidierung des Staatshaushaltes, was die Prioritäten sind: Nummer eins ist das Wachstum, an der zweiten Stelle kommt das Sparen – und wenn es dann immer noch unbedingt notwendig ist, kann man über Steuererhöhungen nachdenken.

Dazu eine gute Nachricht, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Wirt­schaftswachstum ist zurück, und zwar in deutlich höherem Ausmaß, als wir das erwarten und erhoffen konnten. Die Deutschen sprechen von einem Wachstum – so die OECD-Zahlen – von 3,4 Prozent im Jahre 2010. In Österreich werden die Wachstumszahlen deutlich nach oben revidiert, und das stellt uns natürlich angenehmerweise vor eine neue Situation, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde.

Zuvor aber noch eine schlechte Nachricht: Irland droht ein „zweites Griechenland“ zu werden – und das kann uns vor neue Herausforderungen stellen. Das zum einen; aber die Schirme sind ja gespannt. (Abg. Mag. Kogler: Es reicht eh Kärnten auch schon!) – Sofort, Herr Kogler; Sie sagen dann sicherlich auch gleich zur Steiermark etwas.

Lassen Sie mich zunächst noch etwas zu Irland sagen: Die Schirme sind gespannt, aber was sagt uns das? – Dass die Konsolidierung des Staatshaushaltes kein Ver­gnügen irgendwelcher konservativer christdemokratischer Parteien in Europa ist, sondern eine absolute Notwendigkeit, denn wenn man das nicht konsequent macht, lassen einen die Finanzmärkte irgendwann einmal im Stich. Im Falle Griechenlands ist das vor ein paar Monaten passiert – und im Falle Irlands droht das. Daher: Seien wir auf der Hut und gehen wir den Sparkurs, den Konsolidierungskurs, der absolut unverzichtbar ist!

Die einzige Neuigkeit für Österreich: Wir werden uns dabei leichter tun. Um wie viel leichter, das wissen wir allerdings noch nicht ganz genau. Ich sage Ihnen aber


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Folgendes: Ist das Wachstum um 0,5 Prozent höher als angenommen, dann bedeutet das zirka 500 Millionen € mehr für den Bund. Ist das Wachstum um 1 Prozent höher als angenommen, dann wird es im Jahr 2011 auf Bundesseite um zirka 1 Milliarde € besser ausschauen.

In diesem Zusammenhang ist es ganz interessant, was bisher an Vereinbarungen steht, wie viel an Mehreinnahmen der Finanzminister im nächsten Jahr lukrieren soll. Da sind ja andere – nicht wir; ich komme darauf noch zu sprechen – vor allem auf dem Steuertrip. Da stehen 1,1 Milliarden € auf Bundesebene – und wenn man die Länder noch mit einrechnet, sind es 1,6 bis 1,7 Milliarden €. Das heißt also, dass uns Mehr­einnahmen aus dem Titel mehr Wachstum einen guten Teil, wenn nicht alles, aus dem Titel: Überlegungen, woher wir die Mehreinnahmen bekommen, nehmen könnten und sollten.

Ich habe Ihnen gesagt, ich werde über diejenigen, die in den letzten Wochen über nichts anderes sprechen als über neue Steuern – das Sparen beziehungsweise Konsolidierung kommt in diesem Acht-Punkte-Programm unseres Koalitionspartners leider nicht vor –, auch noch kurz sprechen. Ich halte das, Herr Bundeskanzler und meine Herren Staatssekretäre, für einen ausgesprochenen Irrweg. Das ist falsch!

Sie reden über Steuern, die über eine Bankenabgabe bis hin zu einer Vermögens­substanzsteuer und neuen Gruppenbesteuerungsmaßnahmen gehen.

Zur Bankenabgabe: Wir hatten Besuch aus Deutschland, und die Kollegen aus dem Deutschen Bundestag haben es nicht gefasst, dass Österreich eine Bankenabgabe in einer Größenordnung von 500 Millionen € vorbereitet. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Wissen Sie, wo die Deutschen liegen? – Bei 1 Milliarde €! Die Deutschen sind aber angeblich nicht zweimal, sondern zehnmal so groß wie wir. Na, wer wird denn die Zeche zahlen? – Das ist natürlich der Kunde, der Bankkunde! (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

Und was eine Vermögenssteuer als Substanzbesteuerung anlangt: Wissen Sie, wir haben das hier alles schon einmal durchlebt. Erkundigen Sie sich beim ehemaligen Finanzminister Lacina. Er wusste ganz genau, warum er vor 15 Jahren diese Ver­mögenssteuer abgeschafft hat: Erstens einmal, weil es nur die Betriebe gezahlt haben, zweitens, weil die Administration ganz enorm war, und drittens, weil auch schon damals der Mittelstand neben den Betrieben nicht verschont blieb.

Es glaubt Ihnen niemand, dass Sie bei 1 Million € bleiben werden. Die Grenzen werden hinuntergehen. Wahrscheinlich meinen Sie auch Verkehrswerte und nicht Einheits­werte, also eine Steuer, die eine Eigentumssteuer zulasten des Mittelstandes sein sollte.

Und wenn ich schon bei ehemaligen SPÖ-Regierungsmitgliedern bin: Ich hielte es insgesamt für eine gute Idee, Herr Staatssekretär und Herr Bundeskanzler, da einmal ihre früheren Kollegen zu konsultieren. Reden Sie einmal mit Herrn Staatssekretär außer Dienst Ruttenstorfer, was er davon hält, dass Sie Managergehälter (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) nur mehr bis 500 000 € pro Jahr abzugsfähig halten wollen. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Reden Sie mit der Siemens-Vorstandsdirektorin Ederer und früheren Staatssekretärin, was sie von der Gruppenbesteuerung hält, und reden Sie vielleicht auch noch einmal mit Herrn Finanzminister außer Dienst Androsch, was er insgesamt von ihrem Acht-Punkte-Steuerpaket hält! Wahrscheinlich das gleiche wie ich, nämlich nichts. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

9.41



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 45

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Kickl zu Wort. – Bitte.

 


9.41.55

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Der Herr Bundeskanzler hat sich ja heute Verstärkung geholt für die Debatte und hat sich begleiten lassen zum einen vom SPÖ-Kompetenzzentrum für soziale Ungerechtigkeit, das ist Staatssekretär Schieder – er ist derjenige, der alle Krankenhäuser zusperren will (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier) und der den Reichtum so definiert hat, dass er gleich nach dem Mindestrentner beginnt (Ruf bei der SPÖ: Fällt dir etwas Gescheites auch ein?) –, und das zweite Kompetenz­zentrum, das er heute mitgebracht hat, ist Kollege Ostermayer, Spezialist für Posten­schacher und Parteiproporz. (Beifall bei der FPÖ.) So viel zum Thema Verwaltungs­reform! Das sind nämlich die Dinge, die in Wien so blühen wie sonst gar nichts.

Und es ist schon in gewisser Weise verräterisch, wenn die SPÖ-Vorredner ausge­rechnet die Mercer-Studie zitieren. Das ist ausgezeichnet! Die Mercer-Studie – das muss man den Fernsehzusehern erklären – ist eine Umfrage unter internationalen Führungskräften. Das ist also das, was man ansonsten bei jeder Rede, wenn man irgendwo am Kirtag ist oder sich im Parteizelt oder in der Sektion befindet, als Klassenfeind anprangert: Das sind nämlich die Superreichen mit Einkommen jenseits von Gut und Böse, die draußen wohnen, im Grünen, im bewachten Garten, mit dem Luxusauto und mit Privat-Chauffeuren in die Arbeit fahren und ihre Kinder irgendwo in einem Bereich untergebracht haben, wo von der öffentlichen Hand gar nichts zu merken ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist das Zielpublikum der Befragung der Mercer-Studie, und die SPÖ geht her und zitiert diese Leute, um die Lebensqualität in Wien nachzuweisen. Wenn Sie einmal genau nachschauen würden, dann würden Sie wissen, dass der an Kaufkraft gemessen ärmste Bezirk die Wiener Donaustadt ist. Das ist die Errungenschaft der Sozialdemokratie – aber von den kleinen Leuten haben Sie sich schon lange entfernt! (Beifall bei der FPÖ.)

Überhaupt, meine Damen und Herren, stelle ich fest, dass es Sie von der Sozial­demokratie nur mehr hin und her reißt: Auf der einen Seite treiben Sie sich bei der Mercer-Studie herum, auf der anderen Seite schicken Sie Delegationen nach Nord­korea zu einem Hardcore-Kommunisten – offensichtlich, um dort den real gelebten Sozialismus noch einmal auszukundschaften.

Ich bin ja froh, dass er zurückgekommen ist – wahrscheinlich nicht geläutert. (Abg. Strache: Der Kollege Wittmann war ja dort!) Ich gehe einmal davon aus, dass Herr Kollege Wittmann ideologisch gefestigt zurückgekommen ist, damit er hier wieder seinen Abwehrkampf führen kann gegen diejenigen, die es angeblich nicht gut meinen mit den Österreicherinnen und Österreichern.

Ich sage Ihnen: Die Einzigen, die es nicht gut meinen mit der Bevölkerung, sitzen da drüben, die sitzen dort in der linken Ecke. Da ist auf Bundesebene kein Unterschied, und das ist in Wien genau gleich. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Sie sind diejenigen, die sich eigentlich an den Österreicherinnen und Österreichern seit Jahr und Tag im Steuerbereich, im Abgabenbereich vergreifen und die da auch kein Ende machen werden, weil Sie nämlich nicht bereit sind, endlich einmal eine Verwaltungsreform, für die es höchst an der Zeit wäre, durchzuführen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir von Verwaltungsreform sprechen, was meinen wir dann damit? Ich gebe Ihnen einfach jetzt zwei Überlegungen mit, vielleicht können Sie damit etwas anfangen – ich befürchte nicht!


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Eine Verwaltungsreform soll doch in erster Linie Kosten reduzieren, und zwar Kosten, denen keine Leistung gegenübersteht. Wir reden nicht von den Kosten für Leistungen, die wir brauchen, um die notwendigen Bedürfnisse der Bevölkerung sozusagen zu versorgen beziehungsweise abzudecken – diese sind unbestritten! –, sondern wir reden von den Kosten, die nur Ihren Funktionären dienlich sind. Diese müssen nach unten gedrückt und im Idealfall überhaupt wegreduziert werden. Das ist einmal eine Verwaltungsreform! – Das als erster Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und zum Zweiten reden wir davon, dass Verwaltungsreform ja auch darin besteht, den Zugang des Bürgers zu seinem Recht und zu dem, was ihm zusteht, was ihm ehrlicherweise zusteht, zu vereinfachen. Das ist Verwaltungsreform: Bürgernähe, Servicecharakter! – Darauf müsste man sich eigentlich verständigen können, aber wenn ich mir anschaue, was Sie machen, dann weiß ich, dass Sie es nicht verstanden haben, weil auch in diesem Bereich das Bemühen bei Ihnen vollkommen nach hinten losgeht.

Ich habe Ihnen ein Beispiel mitgebracht, weil es in diesem Zusammenhang so erhel­lend ist, wie die SPÖ das interpretiert. Da inseriert der Herr Bundeskanzler im sicht­baren Bemühen, der Bevölkerung Errungenschaften der sozialistischen Politik näher­zu­bringen, und erklärt den Menschen die Mindestsicherung. Da kann man Folgendes lesen – ja, ja sehr interessant – betreffend Anspruch:

„Ilja T. ist Rumäne und lebte mit seiner Familie in Bukarest. Er bewarb sich in Wien bei einer Pflastererfirma, die für ihn erfolgreich eine Arbeitsbewilligung erhielt. Herr T. zieht mit seiner Familie nach Österreich. Nach einem Jahr kommt das dritte Kind auf die Welt und Herr T. kann seine Familie nicht mehr erhalten.“

Ich erwähne nur, dass das die Leistungsträger sind, von denen unser Sozialsystem, das Pensionssystem und so weiter lebt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lapp: Woher haben Sie das?)

Also, Herr T. kann seine Familie nicht mehr erhalten. Und da heißt es weiter:

„Kann BMS bezogen werden? – Ja, Herr T. ist Arbeitnehmer“ – ich füge hinzu: Später dann Arbeitsloser! – „in Österreich. Er kann für sich und seine Familie“ selbst­verständlich die Aufstockung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bean­spruchen. (Abg. Strache: Na gute Nacht! Na gute Nacht!)

Was heißt denn das jetzt, meine Damen und Herren? – Das ist doch eine Gebrauchs­anweisung zum organisierten Sozialmissbrauch! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Jawohl!)

Jetzt schreiben Sie noch hin, dass es sich in diesem Fall um einen Rumänen handelt – es hätte auch ein Bulgare sein können –, weil Sie wissen, für diese öffnet sich der Arbeitsmarkt erst Ende 2013, aber Sie hätten auch schreiben können: ein Pole, ein Ungar, ein Tscheche oder ein Slowake, denn da ist nämlich am 1. Mai des kom­menden Jahres Schluss mit den Schutzbestimmungen – und dann droht uns das alles! Dann kommen die Iljas – aus Polen, aus Ungarn, aus der Slowakei und aus Tschechien! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen)

Ich weiß nicht, ob Ihnen das entgangen ist: 400 000 arbeitslose Ungarn, 300 000 arbeitslose Slowaken und 500 000 in Tschechien. Man fragt sich, ob Sie von allen guten Geistern verlassen sind, meine Damen und Herren! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen. – Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Ich komme zum letzten Satz: Verwaltungsreform heißt, dass Sie sich ins eigene Fleisch schneiden müssen. – Sie sind nicht dazu bereit, also gehe ich davon aus, dass Ihnen der Wähler diese Diät verordnen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

9.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


9.47.32

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Zurück zum Thema Verwaltungsreform und wohl an dieser Stelle auch sinnvolles Sparen.

Das Thema ist gut gewählt, denn es ist ja diese Bundesregierung – tut mir leid, Herr Bundeskanzler –, die es bis zur Stunde verweigert, fristgerecht, verfassungskonform ein Budget vorzulegen. Jetzt hätten Sie wieder Gelegenheit, stärker über die Ein­nahmen- und Ausgabenpläne zu reden; Andeutungen hat es gegeben.

Ich halte an dieser Stelle nur fest – wir werden uns heute noch einmal damit beschäftigen –: Sie organisieren hier an der Spitze der Bundesregierung einfach einen Verfassungsbruch, weil Sie nämlich den Wählerinnen und Wählern vor den steirischen und Wiener Landtagswahlen nicht sagen wollen, wo jetzt noch investiert werden soll, weil es dort sinnvoll und nützlich ist, und wo gespart werden soll. In jeder anderen vernünftigen Republik in Europa müssten Sie längst zurücktreten, aber bei uns können Sie sich das erlauben.

Deshalb fordere ich Sie und die weiteren Redner von SPÖ und ÖVP auf, endlich einmal auch darüber zu reden, wo hinkünftig gespart und wo investiert werden soll – das ist doch die Aufgabe!

Es hat sehr viele vernünftige Bemühungen gegeben. Ich möchte mich heute einmal nur der Sparseite zuwenden, denn da ist wirklich sehr viel drinnen – der Rechnungshof ist ja schon erwähnt worden. Wir im Parlament, gerade im Ausschuss, beschäftigen uns sehr lange und intensiv damit. Auf die Dauer und im Durchschnitt, in der langen Frist, geht es wirklich um Milliarden; in der kurzen Frist – das geht natürlich nicht so schnell – geht es um ein paar hundert Millionen. Aber wir müssen jetzt die Weichen stellen, damit wir diese Potenziale lukrieren können!

In den Österreich-Gesprächen – nur zur Erinnerung: Das ist dort, wo die Parteichefs zusammenkommen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nicht mehr zusammen­kom­men!), die Sie einmal eingeladen haben; mittlerweile ist das alles im Auslaufen begriffen, und ich sage Ihnen auch gleich, warum (Zwischenruf des Abg. Kickl) – hat es ja hervorragende Ansätze gegeben. Ich muss das einmal ausdrücklich loben, Herr Bundeskanzler!

Es haben sich fast alle Parteien beteiligt. Wir jedenfalls auch – Sie wissen, dass wir da nicht faul sind –, und haben uns mit Ihnen und mit dem Herrn Vizekanzler darauf verständigt, wo wir im Schulbereich, im Gesundheitsbereich, in all diesen sensiblen Materien (Abg. Scheibner: Das ist lange her!) – ja, richtig, das ist schon lange her –, sparen können beziehungsweise mit gleicher Geldmenge noch mehr Leistung erzeugen können für Dienstleistungen für die BürgerInnen.

Das werden wir auch brauchen, denn wir wissen genau, dass im Gesundheits- und Pflegebereich, wenn wir da nichts tun, die Kosten explodieren. Das muss noch keine Panik auslösen, aber wenn man die Gegenmaßnahmen einführt, könnte man dort die Kostenlinie konstant halten, ohne dass es Verluste bei den Dienstleistungen gibt. Das wäre ja wichtig, denn wir wollen ja ein Sozialstaat bleiben, denke ich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 48

Was – und jetzt komme ich zum Hauptthema meines Beitrages – ist passiert? – Die Opposition auf Bundesebene kommt ganz schön voran. Wir haben damals schon gesagt – es war natürlich im vertrauteren Bereich, nicht im vertraulichen, deshalb darf ich es ja sagen –: Passt auf, Vizekanzler und Kanzler! Die Landeshauptleute werden uns, werden euch in die Suppe spucken, dass es noch unangenehm wird! – Und es ist noch viel schlimmer gekommen! Ja, es ist noch viel schlimmer gekommen!

Ich werde uns das jetzt ein bisschen Wordrap-mäßig durchgehend vortragen, wo die Landeshauptleute überall in organisierter Weise quer im Stall stehen: bei der Gesundheitsreform, bei der Schulreform, bei der Reform des Finanzausgleichs, bei der die Landeshauptleute die Hand auf dem Geld haben und ihre Bürgermeister wie Lakaien zappeln lassen, weil sie aus der „finsteren Kassa“ dorthin das Geld verteilen, um noch als Ehrenbürger zurückzukommen. (Beifall bei den Grünen.)

In diesen ganzen Bereichen der völlig überbordenden Regierungsbüros auf Landes­ebene: Herr Bundeskanzler, haben Sie Herrn Voves jetzt schon einmal ge­fragt – ich tue das immer, aber bei mir rennt er ja davon; das ist jetzt seine Lieblingsdisziplin –, warum er ein größeres Regierungsbüro hat als Sie? Das ist bis heute ungeklärt! Wieso braucht er 30 Mitarbeiter in seinem Regierungsbüro? Sie haben weniger! Das geht doch so nicht weiter, und insofern kann man einmal festhalten, dass der Fisch mit zunehmender Geschwindigkeit am Kopf weniger wohlriechend ist.

So ist es doch, auch in den Landesregierungen; und die Landeshauptleutekonferenz, das ist überhaupt das Schlimmste. Aus meiner Sicht gehört dieses Blockadegremium aus der Realverfassung eliminiert. Die Landeshauptleutekonferenz ist doch wirklich das organisierte Zentrum der innovationsresistenten Blockadeelite. Das werden wir uns nicht mehr gefallen lassen! (Beifall bei den Grünen.)

Betreffend die Schulpolitik kommt von dort jetzt der Vorschlag, dass alle Lehrer – unter Anführungszeichen – „verländert“ werden sollen. – Na gratuliere! Da geht es nicht um Schulpolitik, da geht es um klassische Parteipolitik: die endgültige Machtübernahme des Parteibuchs über die Lehrer. Das planen sie, nämlich die Landeshauptleute (Beifall bei den Grünen), aber Sie wehren sich nicht richtig! Wozu sind Sie denn Bun­deskanzler?! Und vom Vizekanzler hört man auch nichts mehr. Das ist wahrscheinlich jetzt so, weil sein Onkel dort der Vorsitzende ist, aber so kann es ja nicht weitergehen!

In der Gesundheitspolitik ist es das Gleiche. – Wir trauen uns auch in Landtags­wahlkämpfen zu sagen, dass es nicht geht, dass jeder Standort gleich bleiben kann. Eine Standortgarantie kann es nur dann geben, wenn die Standorte auch bereit sind, sich zu verändern, aber Ihre Leute rennen herum und versprechen allen alles. Das ist doch schrecklich! Die Leute werden nur mehr verblödet – das geht so nicht! Sie müssen auch wieder ehrlicher werden in dem Punkt, und dann können wir das organisieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Und als Letztes rufe ich Sie in diesem Zusammenhang auf: Fangen wir einmal bei den Bundesländern an, denn dann wird wirklich etwas weitergehen! Da sind über die Jahre und auf Dauer Milliarden zu holen. Und das sollte man sich endlich einmal zu sagen trauen. (Beifall bei den Grünen.)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. – Bitte.

 


9.52.59

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die heute diese Plenardebatte vor dem Fernseher zu Hause verfolgen! Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung, es würde


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 49

Ihnen am Höhepunkt der Wirtschaftskrise, am Höhepunkt der Ausgaben in diesem Land gut anstehen, eine neue Demut zu zeigen und endlich eine Verwaltungsreform in diesem Land voranzutreiben, die auch tatsächlich diesen Namen verdient, nämlich die Einsparungsmöglichkeiten im eigenen Bereich zu suchen. Bevor Sie einmal mehr planlos, visionslos, unverfroren und gewissenlos den Griff in die Brieftaschen der Steirerinnen und Steirer, der Österreicherinnen und Österreicher mit Steuerer­höhungen wagen, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie in diesen nächsten Tagen diese Verwaltungsreform und das Budget endlich nutzen, um einmal im eigenen Bereich aufzuräumen. (Beifall beim BZÖ.)

In jedem anständigen Haushalt in Österreich wird die Stiege auch von oben nach unten gekehrt und nicht von unten nach oben. Und daher bin ich und daher sind wir auch der Meinung, dass in erster Linie Ihre eigenen Bereiche, ihre rot-schwarzen Bereiche, die sich wie das Fettauge auf eine Rindsuppe über alle Institutionen der Republik legen, entschlackt und einer Diät unterzogen werden müssen (Zwischenruf des Abg. Rädler), bevor Sie einmal mehr nach der steirischen und nach der Wiener Landtagswahl einen Belastungsanschlag auf die Österreicherinnen und Österreicher planen – einen Belastungsanschlag, zu dem heute bei dieser Aktuellen Stunde hier Stellung zu nehmen der Finanzminister zu feig ist, einen Belastungsanschlag, der bedeutet, dass nächstes Jahr jeder Staatsbürger dieser Republik 800 € mehr an Steuern, an Gebühren und Abgaben im Jahr zahlen wird – und das am Höhepunkt einer Krise, da die Menschen dieses Landes ohnedies kein Geld mehr haben!

Während Sie, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz, die Fantasie gehabt haben, Ihre eigenen Lebensstandards zu verbessern – wir diskutieren in der Steiermark über die Pension des Herrn Landeshauptmannes Voves, der nach seiner politischen Karriere am 26. September 12 000 € von der Merkur Versicherung bekom­men wird, oder über Ihren Herrn Vizelandeshauptmann Schützenhöfer, der mit einer 9 000 €-Pension des alten Politpensionssystems (Zwischenruf des Abg. Großruck) den Menschen die nächsten Jahre auf der Tasche liegen wird –, gehen Sie her und schröpfen einmal mehr alle Menschen in diesem Land.

Allein im meinem Bundesland gibt es 40 000 arbeitslose Steirerinnen und Steirer und leben 100 000 Menschen unter der Armutsgrenze! (Zwischenrufe der Abgeordneten Steibl und Hakel.) Und zu diesem Zeitpunkt erhöhen Sie die Mineralölsteuer, während Ihre roten und schwarzen Funktionäre wie Ruttenstorfer, wie Ederer – herzlichen Dank, Herr Alt-Minister Bartenstein, der von der Krise nicht betroffen war, für die Bemerkung betreffend Frau Ederer – die Gagen bei der OMV und den staatsnahen Betrieben oder bei Siemens kassieren und sich fette Bonuszahlungen auszahlen lassen.

Während Sie, sehr geehrte Damen und Herren von Rot und Schwarz, Spitäler schließen wollen und Beiträge erhöhen wollen, tummeln sich in den 21 Sozialver­sicherungsanstalten dieses Landes noch immer Ihre rot-schwarzen Funktionäre herum (Abg. Hagenhofer: Nur Neid schüren! Nur Neid schüren!) und verursachen allein am Standort der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 52 Millionen € an Gehaltskosten im Jahr. Das multiplizieren Sie jetzt einmal mit 21, und dann wissen Sie, wie dieses Defizit auch für die Österreicherinnen und Österreicher zustande kommt. (Beifall beim BZÖ.)

Statt endlich eine Verwaltungsreform in diesem Land durchzuführen, planen Sie einen Anschlag auf die Hacklerregelung, weil sie der Meinung sind, dass die Menschen mit 45 Arbeitsjahren noch weitere fünf Jahre arbeiten sollen, anstatt dass Sie endlich einmal darauf schauen, dass Ihren rot-schwarzen Funktionäre Gerechtigkeit bekom­men.


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Ich lese heute, dass Ihr Herr Altkanzler Schüssel schon genügend Phantasie besessen hat, um sich seinen Lebensstandard zu richten (der Redner hält einen Zeitungsartikel mit der Überschrift „Atom: Schüssel casht voll ab“ in die Höhe): Schüssel casht bei der Atom-Lobby ab. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Heute haben wir Herrn Abgeordneten Faul politisch zu Grabe getragen – seinen Nachfolger begrüße ich! –, der drei Gehälter mit 14 000 € bekommen und null Arbeitsleistung gebracht hat. Sie haben viel Fantasie, wenn es darum geht, die Lebensstandards Ihrer eigenen Funk­tionäre zu verbessern, sind aber fantasielos und greifen in die Taschen, wenn es um die Österreicherinnen und Österreicher geht.

Es ist daher Zeit für eine neue Demut, auch für eine neue Askese in der Politik. Die 21 Sozialversicherungsanstalten sind zusammenzulegen, bevor man Steuern erhöht, Die Landesschulräte und Bezirksschulräte sind endlich abzuschaffen, wenn man sich zu einer neuen Mittelschule in diesem Land bekennt. Mitglieder von neun Landes­regierungen, in den meisten Bundesländern 56 Landtagsabgeordnete und Regie­rungsbüros mit Hunderten unfähigen Politoffizieren sind in Zeiten eines Sparpakets sinnlos. Und daher sage ich Ihnen: Sparen wir dort ein! (Zwischenrufe der Abgeord­neten Großruck und Binder-Maier.)

Holen wir dort die 3 Milliarden € heraus, bevor Sie einmal mehr als modernes Raub­rittertum einen Anschlag auf die Österreicherinnen und Österreicher planen! (Beifall beim BZÖ.) Das wäre sinnvoller als das Gequake aus den letzten Reihen, mit Ihren Gagen, wo Sie sich es ohnehin richten können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Sie wissen nicht, wie es einem Österreicher geht, der mit 700 € auskommen muss! Zeigen Sie Demut, zeigen Sie Askese, oder Sie bekommen heute am Nachmittag Ihren Misstrauensantrag, wenn sie ihn verdienen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hakel: ... hereinkommt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

9.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schick­hofer zu Wort. – Bitte.

 


9.58.30

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wirtschaftskrise stellt uns vor immense Herausforderungen. Ich erlebe dies ständig in der Gemeindepolitik: Allein die steirischen Gemeinden sind mit Einnahmenausfällen von 200 Millionen € konfrontiert und haben Probleme, ihrer Liquidität aufrechtzu­erhalten. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Ihnen fehlt das Geld, Maßnahmen zu setzen, um die Kinderbetreuung auszubauen, um zu investieren. Das ist ganz, ganz zentral und eine Grundvoraussetzung, die wir brauchen.

Es verwundert mich schon sehr, wenn man jetzt sagt: Banken, Versicherungen, große Konzerne waren „too big to fail“. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Was heißt das? – Sie waren zu groß, der Staat hat ihnen helfen müssen, hat ihnen beistehen müssen. Und jetzt auf einmal sagt die ÖVP – Herr Bartenstein, ich höre das bei der Banken­abgabe –, diese Großunternehmen sind „too big to pay“. Also ich glaube, es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch jene die Zeche zahlen, die sie verursacht haben, und das sind große Finanzunternehmungen, das sind Großunternehmungen in der Republik. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wissen ganz genau, dass die acht einnahmenseitigen Maßnahmen, die die Sozialdemokratie – die Steiermark war da Impulsgeber – vorgeschlagen hat, vor allem


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eben jene zur Kasse bitten – und das hat mit den sozial Schwächsten und dem Mittelstand überhaupt nichts zu tun –, die diese Krise mit verursacht haben.

Über 1 Million € Vermögen zu haben, heißt für mich, auch die Fähigkeit zu haben, einen Beitrag zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir sind in der Verwaltung, nicht in der Wirtschaft. Es kann nicht so sein, dass es in der Verwaltung um Gewinnmaximierung geht, sondern zentrales Ziel muss dort Bür­gernähe sein. Die Verwaltung ist Servicestelle für die Bürger.

Sie können aber auch versichert sein: Als Betriebswirt bin ich davon überzeugt, dass wir effizienter arbeiten müssen. Ich habe mir die 315 Vorschläge des Rechnungs­hofpräsidenten sehr genau angeschaut. Sie haben die Broschüre schon hergezeigt! Auf Seite 11 können Sie lesen, wie reformfreudig diese sozialdemokratische Regie­rung und überhaupt sozialdemokratische Führung ist. (Ironische Heiterkeit bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)

40 Prozent der Vorschläge – das bestätigt der Rechnungshofpräsident in seinem Bericht – sind umgesetzt. 22 Prozent der Vorschläge sind in Umsetzung. Ich meine, das ist für drei Jahre sozialdemokratische Arbeit sehr, sehr viel. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade in der Steiermark haben wir in den letzten fünf Jahren sehr viele Verwaltungs­reformprojekte umgesetzt. Ja, wir sind sogar so weit gegangen, gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine Neustrukturierung der Steiermark in 80 Kleinregionen und 7 Regionen zu organisieren. Zentral dabei ist es, immer die Bürgernähe im Auge zu behalten und vor allem die Menschen bei diesen Reformbewe­gungen mitzunehmen. Man kann das nicht verordnen, man braucht dafür starke Partner vor Ort.

Ich glaube, es ist gelungen, durch eine starke Kooperation der Gemeinden in Klein­regionen Dinge effizienter zu erledigen, kostengünstiger zu erledigen. Es muss aber möglich sein, dass Gemeinden in der Kinderbetreuung eine Ganztages­kinder­betreuung zur Verfügung stellen, dass sie ihre Infrastruktur ausbauen. Es muss möglich sein, dass sie das alles finanzieren. (Abg. Rädler: Schaumschläger!)

Wir sind selbstverständlich bei der Leistungsbilanz, bei der Aufgabenkritik in der Steiermark sehr, sehr weit gegangen. Wir schauen uns jede einzelne Leistung an. Es ist für mich beeindruckend, was Beamte – da geht es um ihren persönlichen Arbeits­platz und ihre persönliche Aufgabe – jeden Tag immer wieder leisten, um effizienter und bürgernäher zu arbeiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht sein, das Sparen zur absolu­ten Maxime zu machen, ohne jene, die die Verursacher waren, zur Mitfinanzierung heranzuziehen. (Abg. Kickl: Da sind Sie weit davon entfernt!) Ich glaube, das muss unsere zentrale Aufgabe sein. Ich bin immer Partner für starke Reformen. Wir dürfen uns, meine ich, im Bereich der Verwaltung nicht auf Polemik oder Zwischenrufe konzentrieren, sondern wir müssen lösungsorientiert und nachhaltig für Österreich arbeiten.

In diesem Bereich freue ich mich auf eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit mit Ihnen allen für ein starkes, nachhaltiges Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: ... Schaumschläger! – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

10.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort kommt Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 52

10.03.30

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ ist von diesem Beitrag selbst irritiert. (Abg. Mag. Gaßner: Du brauchst dich nicht zu fürchten! Der ist gut! – Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Meine Damen und Herren, ich glaube, die Diskussion, die wir führen, lauft völlig falsch und gegenwärtig eigentlich nur auf Kosten der Regionen, der Demokratie und auch zulasten der Bürger.

Wir von der ÖVP haben ja bereits im Jahr 2001 mit Wolfgang Schüssel an der Spitze bewiesen, dass wir eine Verwaltungsreform machen können und machen müssen. Diese wurde selbst von Professor Raschauer gelobt, der von der SPÖ und den Grünen immer wieder gelobt wird, meine Damen und Herren!

Daher glaube ich, der Weg, den Josef Pröll jetzt geht, nämlich zu sagen: Ja, sparen intelligent, in der Bürokratie, in der Verwaltung, in der Kontrolle!, ist der einzig richtige Weg, und nicht nur ständig über neue Steuern nachzudenken und darüber, wie wir die Menschen belasten können. Daher sollten wir diesen Weg gehen.

Herr Kollege Schickhofer, Sie haben mich jetzt herausgefordert, sich auch mit der Steiermark auseinanderzusetzen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was ist in diesen fünf Jahren unter Franz Voves geschehen? – Nichts, meine Damen und Herren! Nichts ist geschehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was will Voves? – Voves will einen Kahlschlag der Regionen. Er will die Schließung von 17 Bezirkshauptmannschaften, meine Damen und Herren (Abg. Hakel: Bürger­servicestellen!), und will sie in sieben Mega-Bezirkshauptmannschaften zusam­menführen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das würde beispielsweise für die Menschen von Murau eine Stunde Fahrzeit bedeuten, um etwa einen Führerschein abzuholen. Das ist Voves: Er will die Menschen belasten, meine Damen und Herren!

Was hat Voves umgesetzt? – Er hat rund 1 000 Landesbedienstete neu eingestellt: lauter Parteigünstlinge, meine Damen und Herren! – Das ist Franz Voves!

Sie, Herr Kollege Schieder, schlagen vor, 300 Spitäler zu schließen. (Zwischen­bemer­kung von Staatssekretär Mag. Schieder.) Das bedeutet einen Kahlschlag von Arbeitsplätzen auch im ländlichen Raum. Das sind die Vorschläge, die von der SPÖ und von Voves kommen, meine Damen und Herren!

Was hat Voves umgesetzt? – Er hat den KAGes-Vorstand von zwei auf drei Mitglieder aufgestockt. Das bedeutet wieder mehr Kosten, auch in der KAGes, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Ich glaube, all diese Vorschläge, die von Franz Voves kommen – hoffentlich kommen sie nicht mehr lange, ich glaube am Sonntag ist ohnehin Schluss damit –, sind, um das auf Steirisch zu sagen, notwendig wie ein Kropf, denn sie führen nur auseinander, dividieren die Menschen auseinander, und die Menschen werden belastet. Das können wir nicht brauchen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Was wir brauchen und was wir machen müssen, ist eine Abschaffung der Pensionsprivilegien bei den ÖBB, bei der Nationalbank, ist eine Pensionsharmonisierung auch in den Ländern. (Abg. Hakel: Großbauern!) Häupl will immer noch nichts davon wissen. Der Staat zahlt derzeit 8 Milliarden € für die Pensionen dazu, und bis zum Jahr 2030 wird diese Zahl auf 19 Milliarden € explo­dieren, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Wir brauchen eine Abschaffung dieser Privilegien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich befürworte insbesondere die Initiative, einmal zu deregulieren, mit dem Ziel, den Bürger von unnötigen Rechtsvorschriften zu entlasten


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und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Eine Durchforstung von Bundesrecht und überschüssigen EU-Regelungen wäre nötig. (Abg. Petzner: Ihr habt jahrzehntelang den Landeshauptmann gestellt! Was habt ihr gemacht?) Damit reduzieren wir Verwaltungsaufwand. Unsere Ressorts prüfen das gerade. Das werden wir dann auch entsprechend umsetzen. (Abg. Petzner: Was hat denn die Klasnic gemacht für die Verwaltungsreform?)

Ich halte auch nichts davon, wenn der Herr Landeshauptmann Voves jetzt hergeht und sagt, wir verkleinern die Landtage. Wissen Sie, was wir brauchen und was in der Steiermark unter Franz Voves dazu geführt hat? – Noch mehr Kontrolltätigkeit brauchen wir. Und diese muss auch der Landtag wahrnehmen. Beispielsweise hat der Landtag den Voves-Vorschlag verhindert, die ESTAG an den französischen Energie­konzern EDF zu verkaufen. Was ist in den Städten und Märkten Fohnsdorf, Trieben, Zeltweg passiert? (Abg. Hakel: Donnersbach?) Wo ist die Kontrolltätigkeit von Franz Voves geblieben? – Sie war nicht vorhanden. Es wurden da Millionen vergeudet, meine Damen und Herren! Und die Menschen werden letztlich wieder mit neuen Abgaben belastet werden. (Abg. Grosz: Hartberg! Das schwarze Hartberg!)

Daher sage ich: Die Politik braucht nicht Menschen, die Neid säen, die auseinander­dividieren, die Klassenkampf betreiben, die ständig mit neuen Steuerideen herum­ren­nen, wodurch Menschen belastet werden, die die Menschen auseinanderführen, sondern wir brauchen Menschen mit Handschlagqualität, mit Ehrlichkeit, mit Berechen­barkeit. (Abg. Grosz: Deswegen eine Stimme für Gerald Grosz! – Abg. Hakel: Franz Voves!) Deswegen bin ich überzeugt, dass Hermann Schützenhöfer mit der steirischen ÖVP diese Landtagswahlen am Sonntag gewinnen wird. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Silhavy: Eine einzige Peinlichkeit!)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.08.36

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Thema Ver­waltungsreform verbirgt sich eine Zauberformel, nämlich das Nichtentscheiden der Politik, denn Sie, meine Damen und Herren, hätten es in der Hand gehabt, eine Ver­waltungsreform längst in die Wege zu leiten, und zwar eine Verwaltungsreform, die den Begriff auch wirklich ernst nimmt! Sie haben in diesem Bereich überhaupt nichts getan. Sie hätten ja beispielsweise nur die Anregungen des Bundesrechnungshofes aufnehmen müssen.

Seit Wochen weigern sich die Regierungsparteien, das Belastungspaket zu disku­tieren, das mit Ende dieses Jahres auf die Österreicherinnen und Österreicher zukom­men wird. Sie wollen nicht eingestehen, dass Sie die österreichische Bevölkerung in den nächsten Jahren ordentlich schröpfen wollen.

Erst im Dezember, nach der Landtagswahl in der Steiermark und der Landtagswahl in Wien, wollen Sie uns bekannt geben, wie viele Milliarden Sie der einheimischen Bevölkerung abpressen wollen. Erst dann sollen die Österreicher erfahren, dass sie die Zeche für eine falsche Politik zahlen müssen, die sie für die letzten Monate und Jahre zu verantworten haben.

Da stellt sich schon die Frage: Warum sollen wir Österreicher den Gürtel enger schnallen? – Dafür gibt es ein gutes Beispiel: Weil Sie, meine Damen und Herren von Rot und Schwarz, leichtfertig 21,3 Milliarden € an Krediten und Staatshaftungen in die Republik Griechenland, in ein korruptes, politisches System vergeben haben (Beifall


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bei der FPÖ), denn in Griechenland profitiert nämlich nicht die Bevölkerung davon, sondern vor allem Spekulanten und Banken, und weil Sie, meine Damen und Herren, obwohl Sie das österreichische Bundesheer in Österreich kaputtsparen, mitwirken, ein anderes Land hochzurüsten.

Wenn wir etwa erfahren, dass mit den Hilfsgeldern der Bundesrepublik Deutschland oder Österreichs 86 000 Panzergranaten für die hochgerüstete griechische Armee gekauft werden sollen (Abg. Kickl: Unglaublich! – Abg. Strache: Unfassbar!), die über 1 600 Leopard-1- und Leopard-2-Panzer hat, dann sagen wir: Da spielen wir Freiheitlichen nicht mit! (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht mit uns, meine Damen und Herren! Wir fordern konsequent: Unser Geld für unsere Leut’! (Der Redner stellt ein Schild mit unter anderem folgender Aufschrift auf das Rednerpult: „Dafür kämpfen wir: Unser Geld für unsre Leut! Wer das will, wählt FPÖ. Wir sind Heimat!“ – Beifall bei der FPÖ.) Das Geld, meine Damen und Herren, das Sie im Ausland versenken, nützt unseren Staatbürgern nichts!

In der Steiermark gab es im letzten Jahr 50 000 Arbeitslose. Da haben Sie viel zu wenig getan. Wir brauchen dringend Tausende Vollzeitarbeitsplätze in unserem Land. Da nützt es nichts, sich mit Teilzeitarbeitsplätzen oder mit Umschulungen über eine Massenarbeitslosigkeit zu schwindeln, die wir seit dem Zweiten Weltkrieg in der Steier­mark erlebt haben.

Es ist bereits angesprochen worden: der 1. Mai nächsten Jahres. Was kommt auf die steirischen Arbeitnehmer zu? – Auf die steirischen Arbeitnehmer kommen Hunderte und Tausende Ungarn und auch Slowenen zu, die derzeit in ihren Ländern arbeitslos sind. Es gibt über 400 000 Arbeitslose im ungarischen Bereich, über 100 000 Arbeitslose im slowenischen Bereich, und Sie waren nicht bereit, in der EU nachzuverhandeln, dass die Schutzfristen für unseren Arbeitsmarkt weiter ausgedehnt werden. Das, meine Damen und Herren, hätten wir Freiheitliche getan! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir brauchen die Milliarden, die Sie in Griechenland versenkt haben, auch um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Seit der Öffnung der Ostgrenzen ist die Sicherheit in unserem Land gesunken und die Kriminalität dramatisch gestiegen. Wir als Freiheitliche sagen: Wir brauchen in der Steiermark zumindest 500 Polizisten sofort, und nicht, wie die Innenministerin gesagt hat, vielleicht im Jahr 2013 oder 2014. (Abg. Grosz: Das ist die nächste Debatte, die Asyldebatte!)

Wir brauchen die Milliarden, die Sie in Griechenland verschwendet haben, auch um die Spitalsschließungen abzuwenden. Der Herr Staatssekretär Schieder sitzt ja heute da, er hat im Sommer die Idee geboren: Alle kleinen Spitäler müssen irgendwann geschlossen werden! (Abg. Strache: Eine Sauerei ist das, wirklich!) Meine Damen und Herren, heißt das, dass von 24 steirischen Krankenhäusern 21 geschlossen werden und dann vielleicht nur noch Rottenmann, Bruck/Mur und Graz übrigbleiben? (Abg. Hakel: Drei Krankenhäuser!) Das kann nicht sein, das können wir den kranken Menschen und den Verletzten, die über Hunderte Kilometer transportiert werden, nicht zumuten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist unsozial, meine Damen und Herren. Fangen Sie einmal an, bei sich selbst zu sparen! Es ist heute schon gesagt worden: Der Herr Landeshauptmann hat ein Büro mit 26 Mitarbeitern, der Landeshauptmannstellvertreter hat 22 Mitarbeiter, insgesamt kosten uns die Damen und Herren in den Regierungsbüros 7,5 Millionen €. Dort muss einmal mit dem Sparen begonnen werden – und nicht bei der österreichischen Be­


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völkerung! Da stehen wir als Freiheitliche an der Seite unserer Österreicher! (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun Wort. – Bitte.

 


10.13.56

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie groß muss der Reformdruck in Österreich werden, dass ernsthaft angegangen wird, die Verwaltung zu durchforsten und zu reformieren? Reicht die schwerste Finanzkrise seit der Zweiten Republik aus: ja oder nein? – Ich muss heute den traurigen Befund geben, dass die schwerste Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg offensichtlich in Österreich nicht ausreicht, um eine Verwaltungsreform ernsthaft auf die Reise zu schicken.

Das, was Sie, Herr Bundeskanzler, heute gesagt haben, hat mich eher erschreckt beziehungsweise kann einem fast Angst machen. Jetzt haben Sie extra das Budget verschoben! Jetzt haben Sie sich extra vorgenommen, alles erst später vorzulegen, die Vorschläge schon einzuarbeiten, und heute sagen Sie, Sie werden durchforsten, Sie werden erst anfangen, Sie werden die Gesetze durchforsten und Sie werden Lösungen und Konzepte finden.

Was haben Sie denn all die letzten Monate gemacht, wo hier aufs Budget gewartet wurde, in der Hoffnung, dass tatsächlich hinter den Kulissen etwas gearbeitet wird? – Faktum ist: Es wurde offensichtlich die Zeit einfach verschwendet und vergeudet, denn es gibt keinen einzigen Vorschlag im Bereich Verwaltungsreform. Sie haben keinen einzigen Vorschlag heute auf den Tisch gelegt, keinen einzigen Vorschlag!

Das ist wirklich bitter, vor allem deshalb, weil die Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, etwa im Krankenpflegebereich, in den Kindergärten, in den Schulen, sehr viel leisten – das haben Sie zu Recht gesagt –, aber teilweise für sehr wenig Geld diese Arbeit machen. Genau für diese Menschen wäre eine Verwaltungsreform gedacht, zumal parallel dazu in „Betonburgen“ – speziell im Schulsystem und im Gesund­heitssystem – die Millionen versickern. Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, auf der einen Seite diese Menschen so zu unterstützen, dass Sie Ihre Arbeit besser, leichter, mit mehr Ressourcen machen können, und auf der anderen Seite endlich einmal dort Reformen in Angriff zu nehmen und Initiativen zu ergreifen. (Beifall bei den Grünen.)

Diejenigen, die es verhindern, haben eine Bezeichnung: Österreich erstickt am falsch verstandenen Föderalismus! (Abg. Mag. Kogler: Jawohl!) Jede kleinste Maßnahme, jeder Vorschlag wird schon im Keim erstickt und totgeschlagen von neun Landes­hauptleuten, die jeden Vorschlag als Angriff auf ihr Machtgefüge und ihre Kompe­tenzen sehen und die nicht in der Lage sind, vernünftig Reformen zu diskutieren. Wie gesagt: Österreich erstickt am falsch verstandenen Föderalismus! (Beifall bei den Grünen.)

Diese Haltung: Simmering gegen Kapfenberg, wenn der Bund etwas vorschlägt, wird schon die Formation ausgerufen und man stellt sich auf, um das zu verhindern!, ist die Haltung, die nie zu einer Reform führen kann. Die andere Haltung, die wir jetzt brauchen, wäre es, zu sehen, dass es eine Win-win-Situation für alle sein kann, wenn man vernünftig gemeinsam Vorschläge erarbeitet.

Die große Frage, die ich Ihnen heute noch stellen möchte, ist: Was wurde aus dem „Österreich-Gespräch“? Wird es das zur Verwaltungsreform weiterhin geben? Was wurde eigentlich aus dem großen Konklave, vorgeschlagen vom Finanzminister, der alle in einen Raum oder in ein Kloster sperren wollte, bis weißer Rauch aufsteigt? Was


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wurde denn aus all diesen Vorschlägen, die Verwaltungsreform auf die Schiene zu stellen, außer dass Sie heute sagen: Wir werden durchforsten, wir werden vielleicht irgendetwas machen!?

Wissen Sie, wann die ersten Menschen in dem Bereich Verwaltungsreform begonnen haben zu arbeiten? – Einer sitzt bei uns in den Reihen, das ist Alexander Van der Bellen. Das war im Jahr 1979, als die erste Bundesstaatsreform-Kommission, Verwal­tungs­reform-Kommission eingesetzt worden ist. Bis zum heutigen Tag wurde es nicht geschafft, ernsthaft etwas anzugehen.

Allerdings: Wir müssen! Sie wollen in diesem Budget bereits die Vorschläge einarbeiten, das sollen ja in Gesetze gegossene Verwaltungsreformvorschläge sein, andernfalls kommen Sie mit dem Budget nicht zurande.

Also: Legen Sie endlich Ihre Vorschläge auf den Tisch! Sagen Sie uns: Was werden Sie tatsächlich tun? Und was haben Sie tatsächlich in den Verhandlungen in den Bundesländern bereits durchgesetzt? – Der Verdacht liegt nahe, dass es unter dem Strich gar nichts ist.

Das ist wirklich bedauerlich – ich möchte das noch einmal betonen –, denn: Wenn Sie sich die Situation in den Kinderbetreuungseinrichtungen, in den Schulen ansehen, dann können Sie feststellen, dass es dort überall an Personal, überall an Geld fehlt. In Wien wird von der ÖVP plakatiert: Keine Container-Klassen! – Ja, ist diese Forderung noch zu toppen, wenn man gleichzeitig das Budget verschiebt, bei der Verwal­tungsreform nichts weiterbringt und geradezu provoziert, dass Kinder in Container-Klassen sitzen? Ist das noch weiter zu toppen? (Abg. Kopf: Aber Schulerhalter ist ja die Stadt Wien!)

Ja, damit sind wir beim nächsten Problem: Schulerhalter soll Ihrer Meinung nach ja weiterhin ein Sammelsurium von Stellen sein, nämlich von Gemeinde, Land, Bund, Schulverwaltungsbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden. Sie als ÖVP sind nicht in der Lage, für vernünftige Vorschläge diesbezüglich einmal ihre Unterschrift zu geben und zu sagen: Ja, das machen wir! – Gerade im Schulbereich ist das sehr, sehr bitter, denn da brauchen wir Ressourcen, da brauchen wir zusätzliches Geld, da brauchen wir zusätzliche Förderlehrerinnen und -lehrer für unsere Kinder. Es ist besonders bitter, dass gerade in diesem Bereich verwaltungsreformmäßig nicht einen Millimeter etwas weitergeht.

Mittlerweile muss man sich die Frage stellen, ob mit Ihnen als Kanzler und mit dem Finanzminister als Vizekanzler ein Duo der absoluten Führungslosigkeit Österreich steuert – der absoluten Führungslosigkeit! Sie sind Marionetten der Landeshaupt­leute – und nicht mehr! (Beifall bei den Grünen.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.19.15

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man die Reden, die Wahlkampfreden der Abgeordneten (Abg. Grillitsch: Geh, hören S’auf!) – auch von dir, lieber Fritz Grillitsch – der Regierungs­parteien hört – vor allem aus der Steiermark; kandidiert ihr in Wien?, ihr kommt da heute hier gar nicht vor! –, wundert mich das schon: Beide Parteien haben entweder früher jahrzehntelang oder jetzt während der letzten Jahre den Landeshauptmann gestellt und kritisieren die Zustände dort. Da müsst ihr euch wirklich an der Nase nehmen! (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 57

Es wäre gut, und zwar sowohl in den Ländern als auch im Bund, statt zu streiten zu arbeiten, lieber Kollege Fritz Grillitsch, meine Damen und Herren von der Koalition! Das hätten wir uns erwartet angesichts dieses Reformstaus; wir haben es heute diskutiert. Wir haben heute die erste Nationalratssitzung nach der Sommerpause und hätten uns erwartet, dass die Tagesordnung voll ist, dass wir heute bis in der Früh da sitzen und lauter Gesetzesinitiativen der aktiven Bundesregierung und der Regierungs­parteien hier verhandeln. Aber: Was haben wir heute auf der Tagesordnung? Einen Gesetzesantrag, noch dazu einen etwas merkwürdigen, der vorsieht, dass jetzt Zivildiener auch Märchenbücher vorlesen dürfen und jemand, der aus Gewissens­gründen den Dienst mit der Waffe verweigert, Polizeidienst machen kann. Das ist der nächste Tagesordnungspunkt.

Eine Gesetzesvorlage haben Sie zusammengebracht, meine Damen und Herren! Erzählen Sie uns also hier nicht etwas von einer aktiven Regierung, die in der Verwaltungsreform irgendetwas beitragen und weiterbringen möchte! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ja ein Spiegelbild Ihrer Politik: Wir sitzen 19 Monate im Verfassungskonvent – kein Ergebnis, weil sich die Großen nicht auf eine Verfassungsmehrheit einigen können. Zwei Jahre Sonderausschuss hier im Parlament – keine Einigung. Oder: Österreich-Gespräche – wann war das letzte Österreich-Gespräch? Ich kann mich gar nicht mehr erinnern. (Abg. Kickl: Das ist schon verjährt!) Voriges Jahr irgendwann. Da ist gut diskutiert worden, aber keine Ergebnisse, nichts!

Und dann lassen wir uns noch von den Landeshauptleuten pflanzen, sage ich auf gut Wienerisch, egal, aus welchem Bundesland, die uns ausrichten: Halbiert einmal den Nationalrat! – Ja, gerne, sind wir auch dafür. Wir fangen ja immer an, mit gutem Beispiel voranzugehen, aber dann kommt ihr auch nach, liebe Kollegen in den Län­dern! Wir brauchen keine 100 Landtagsabgeordneten in Wien! Wir brauchen nicht über 1 000 Bezirksräte in Wien, Landesregierungsmitglieder, Stadträte ohne Portefeuille! In den anderen Bundesländern ist die Situation ähnlich. Da könnte man halbieren und über 240 Millionen € im Jahr einsparen. Das ist einmal ein konkreter Vorschlag, wo aber der Bund und die Länder gemeinsam Initiativen setzen müssten. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn wir heute über das Zivildienstgesetz reden und über Verwaltungsreform dis­kutieren, höre ich jetzt in der auch schon bekannten Heeresdiskussion: SPÖ und ÖVP sind gegen eine Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht. Weil es halt so ist – aber ob das sinnvoll ist, darüber wird nicht mehr diskutiert. Dass allein 40 Prozent des Heeres­budgets, das wir dringend bräuchten, um die Sicherheitsstandards zu gewährleisten, für die Verwaltung dieses sinnlosen Wehrsystems aufgehen, 55 Prozent der Personal­ressourcen, das wird natürlich nicht diskutiert, denn das ist sakrosankt.

Oder etwa in der Schuldiskussion, meine Damen und Herren, hören wir die ganze Zeit nur etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich dass die Verwaltung vereinfacht werden soll, dass wir zumindest eine dieser drei Schulebenen streichen, dass nicht Bund, Land und Bezirk hier zuständig sind, sondern dass es eine Bundes­kompetenz und eine Kompetenz bei den Schulen geben sollte. (Beifall beim BZÖ.) Die Direktoren sollen einmal selbständig Leistungsstandards erstellen und für einen entsprechenden Wettbewerb sorgen. Das wären interessante Ansätze, haben wir auch schon besprochen – keine Ergebnisse.

Das sollte man rasch machen, denn wir müssen ja auch über etwas anderes dis­kutieren im Schulbereich, nämlich wie man die Bildungsstandards endlich erhöht und auf internationales Maß setzt. Das ist wichtig für die Zukunft unserer Jugend, anstatt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 58

darüber zu streiten, ob der Lehrer zwei Stunden länger bei den Schülern sein kann oder soll, wogegen dann gestreikt wird.

Oder Wien, meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Lueger: Da ist ja alles so großartig, meinten Sie. Ja, Wien ist eine schöne Stadt, aber nicht wegen Ihrer sozialis­tischen Regierung (Abg. Kickl: Trotzdem!), sondern weil es tolle Wienerinnen und Wiener gibt, die diese Stadt lebenswert machen.

Wenn wir über das Schulsystem reden: Warum machen Sie nicht in Wien etwas gegen das Zwei-Klassen-Schulsystem, das Sie angeblich so bekämpfen, dass nur die, die es sich leisten können, in den Problembezirken ihre Kinder in die Privatschulen schicken, während alle anderen Kinder in Klassen sitzen müssen, in denen 95 Prozent Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind? Da kann kein ordentlicher Unterricht passieren! – Keine Maßnahmen. Von Ihnen ist diesbezüglich alles abgesagt, danach wird nicht gefragt.

In der Gesetzgebung, meine Damen und Herren, könnte man einsparen, die Kom­petenzen endlich einmal regeln. Wir brauchen keine neun Landesgesetzgebungen mit einem riesigen legistischen Aufwand! Das könnte man alles konzentrieren, auch was die zweite Kammer betrifft: indem man den Bundesrat nicht so gestaltet, wie es jetzt der Fall ist, mit hochbezahlten Bundesräten ohne Kompetenzen, sondern Landtags­abgeordnete diese Aufgaben mit erledigen.

Da wären sehr, sehr viele Aufgaben, über die wir diskutieren könnten, aber Sie haben Angst vor Landtagswahlen – verstehe ich auch, vor allem in Wien, denn wenn das BZÖ einzieht, ist die Absolute vom Herrn Häupl weg. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) Das ist Ihr Maßstab in der Politik. Das ist aber zu wenig für eine ordnungs­gemäße, zukunftsorientierte Regierungspolitik. (Beifall beim BZÖ.)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Strutz ist der nächste Redner.

 


10.24.53

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Hohes Parlament! Herbert Scheibner hat vollkommen recht: Rot und Schwarz haben heute schöne Wahlkampfreden gehalten, haben aber in ihren Beiträgen keinen einzigen Satz dazu geliefert, wo eine Bereitschaft besteht, ob im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich, im Bereich der öffentlichen Verwaltung, tatsächlich Reformen in Angriff zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Aber was soll man sich anderes erwarten, wenn ein Abgeordneter hier herauskommt und sagt, die Diskussion läuft völlig falsch, wenn Grillitsch aus der Steiermark hier eine Wahlkampfrede für seinen Kandidaten hält und davon spricht – und das war so entlarvend! –, dass, wenn die Bezirkshauptmannschaften zusammengelegt werden, die Menschen 100 Kilometer fahren müssten, um sich den Führerschein abzuholen.

Herr Abgeordneter Grillitsch, der Führerschein wird seit drei Jahren von der Staatsdruckerei direkt zugeschickt! Da muss mittlerweile niemand mehr zur Bezirks­hauptmannschaft fahren! (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.)

Das war für mich so entlarvend an dieser Diskussion, denn wir diskutieren ja schon lange über eine Verwaltungsreform: Aufgabenreformkommission, Österreich-Konvent, Expertengruppe, Verwaltungsinnovationsprogramm, Verwaltungsqualitätsoffensive und, und, und – alles Schlagworte dieser Bundesregierung, aber in der Sache ist kein einziger Schritt weitergegangen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 59

Herr Bundeskanzler, Sie haben gesagt, Verwaltungsreform heißt nicht Personal­ab­bau. – Das stimmt. Das will niemand hier. Niemand von den Abgeordneten im Hohen Haus möchte, dass Personal abgebaut wird, aber: Dort, wo Sie, wo Ihre Genossen Verantwortung tragen, wie beispielsweise jetzt bei den ÖBB, da gibt es keine Verwal­tungsreform, sondern da wird Personal, da werden Leute einfach hinausgeschmissen! Das ist die Wahrheit.

Schauen wir uns an, was Ihr Genosse Kern sagt: 1 000 Jobs werden bei den ÖBB sofort gestrichen! Warum? Wir haben die Buchhaltung und das Rechnungswesen nicht im Griff. Wir wissen heute nicht, wo wir Geld verdienen. Es gibt keine Kennzahlen. Es gibt kein Management.

Ja, da gehe ich doch nicht her und setze als Sozialdemokrat als ersten Schritt jene Maßnahme, dass ich sage, ich kündige 1 000 Mitarbeiter, sondern da gehe ich einmal her und führe eine Buchhaltung ein, ein Rechnungswesen, Kennzahlen, damit diese grundlegenden Dinge überhaupt einmal zur Verfügung stehen. Aber das ist ja in Ihren Köpfen: Bei Ihnen heißt Verwaltungsreform Personalabbau, in allen Bereichen, und das wollen wir nicht haben! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder.)

Auch der Gesundheitsbereich ist ein schlechtes Beispiel. Sie haben hier gesagt, das Einsparungspotenzial im Bereich der Krankenkassen ist mit 1,7 Milliarden € festgelegt. Sie haben ein paar Millionen Einsparungen genannt. – Ja, woher sind denn diese Millionen gekommen? Nicht durch die Zusammenlegung von 22 Krankenkassen, nicht durch eine Verwaltungsreform in diesem Bereich, sondern weil man bei den Heilmitteln gekürzt hat, weil man bei den Arzneimitteln gekürzt hat, weil man den Ärmsten und den Schwächsten in der Gesellschaft, die auf die Unterstützung von Medikamenten ange­wiesen sind, gesagt hat: Jetzt nehmt halt Generika, die sind genauso gut wie das Origi­nalpräparat!

Da sind Ihre Millionen hergekommen, von den vielen kleinen Pensionisten, von den kranken Menschen in Österreich, die auf die Heilbehelfe angewiesen sind. Da haben Sie gespart, aber Sie haben keine einzige Maßnahme gesetzt, was die Zusammen­legung der 22 Krankenkassen betrifft, wo jeder schon seit Jahren sagt, wir müssten sie zusammenlegen, Sie sind in dieser Sache nicht einen Schritt vorangekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Bereich: Bildung. In Wirklichkeit ist es systemimmanent, warum sich diese rot-schwarze Koalitionsregierung auf keine Reformen einigen kann: weil beide in entgegengesetzte Richtungen drängen. Die Frau Bundesminister Schmied, Ihre Parteikollegin, ist ja das klassische Beispiel. Sie hat vernünftige Reformvorschläge im Bildungsbereich gemacht. Sie hat die Unterstützung der Länder, sie hat die Unter­stützung der Experten im Bildungsbereich. Aber was geschieht? Die Personalver­tretung, der Präsident Neugebauer steht auf und sagt: Keinen Millimeter weiter! (Abg. Neugebauer: Das ist aber ein aufgelegter Blödsinn!)

Und Sie, Herr Bundeskanzler, lassen Ihre eigene Bildungsministerin im Regen stehen. (Beifall bei der FPÖ.) Alle wirklich vernünftigen Vorschläge sind damit vom Tisch, weil es halt eine Koalition geben muss. – Herr Präsident Neugebauer, Hochachtung für dein Durchsetzungsvermögen, mir tut nur die Frau Minister Schmied leid, die vernünftige Vorschläge macht und von ihren eigenen Genossen im Regen stehen gelassen wird. Das ist die Proporzregierung. Ich könnte im Gesundheitsbereich ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit haben Sie bereits deutlich überschritten. Einen Schlusssatz noch.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 60

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Der Schlusssatz lautet: Herr Bundes­kanzler! Geschätzte Vertreter der Bundesregierung! Reden Sie nicht, sondern handeln Sie! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Linder. – Bundeskanzler Faymann: Das tun wir eh!)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


10.30.25

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Bundeskanzler! Wenn es heute heißt, der rot-schwarze Speck muss weg, und von Ihrer Seite gar kein Argument dagegen kommt, dass der Speck vor­handen ist, sondern Sie nur argumentieren, dass man die Beamten schützen muss und den Beamten danken muss, so ist das meines Erachtens wirklich bezeichnend dafür, dass Sie nicht bereit sind, am System zu arbeiten und das System zu ändern.

Nicht die Beamten sind das Problem, nicht die fleißigen Mitarbeiter sind das Problem, das System der Doppelgleisigkeit, das System der leeren Kilometer sind die Probleme, die wir im Staate Österreich haben. Und glauben Sie mir: Viele Beamte leiden darun­ter, weil sie wissen, dass das System nicht richtig funktioniert und dass das System sehr viele Doppelgleisigkeiten aufweist und sehr ineffizient ist.

Herr Bundeskanzler, ein ganz kleines Beispiel ist die Agrarstrukturerhebung. Die Bauern sind die wirklich bestkontrollierteste Menschenschicht (Abg. Großruck: Best­kontrollierte!) in Österreich. Wir wissen, wie viele Viecher sie haben, wir wissen über jeden Quadratmeter Grund Bescheid, wir wissen von den Bauern ganz viele Daten. Aber wir Gemeinden müssen noch einmal eine Agrarstrukturerhebung durchführen. Wir müssen noch einmal Daten erheben, wir müssen noch einmal arbeiten. Ich glaube, das kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass wir uns diese Doppelgleisigkeit leisten. Das nur als ein kleines Beispiel, aber es gäbe, glaube ich, noch viele, viele Beispiele zu nennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder: In Österreich haben wir 22 Krankenkassen, jede davon hat ihr eigenes System, ihre eigene Direktion. Ein kleiner Seitenhieb: Wenn wir 100 Millionen € in die Hand nehmen müssen, um diesen Kassen zu helfen, dann gehen sie her und sagen, wir haben ein Plus, weil sie die von uns beschlossene Hilfe in ihre Einnahmen mit einbauen. Und dann weisen sie noch ganz protzig ein Plus aus, statt effizient zu arbeiten und das System zu ändern. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Dr. Strutz.)

Herr Bundeskanzler, machen Sie Reformen, packen Sie es gemeinsam an und der­schen Sie nicht gegenseitig aufeinander ein, wenn von der anderen Seite ein Vor­schlag kommt!

Herr Bundeskanzler, ich setze noch Hoffnung in diese rot-schwarze Proporzregierung, dass ihr zusammenarbeitet und sagt, einmal der Gigel, einmal der Gogel, aber wir tun etwas. Es muss etwas passieren, es muss am System etwas geändert werden! Es kann nicht sein, dass die eine Seite immer reflexartig nein sagt, wenn von der anderen Seite etwas kommt.

Jetzt ein kleines Beispiel: Der Herr Finanzminister sagt uns, die Steuereinnahmen steigen schon wieder, wir werden die Steuerschraube nicht so stark anziehen müssen. Das heißt, wir brauchen eigentlich gar nichts zu tun, weil es schon wieder einen kleinen Lichtblick gibt. – Das kann es nicht sein! Wir wollen, dass etwas getan wird!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 61

Herr Bundeskanzler, nehmen Sie sich ein Beispiel am Bundesland Kärnten! (Zwischen­rufe bei SPÖ und ÖVP.) Wir haben ganz bestimmt schlechte Zahlen. Wir haben ganz bestimmt keine guten Zahlen in Kärnten, aber wir sind bereit, Reformen zu machen. Wir sind zum Beispiel das heiße Thema der Krankenanstalten angegangen. Wir wissen, dass man da Reformen machen muss, dass da etwas passieren muss. Viele anderen Bundesländer leiden noch darunter. Wir haben es geschafft, dass endlich von einer Stelle aus gesteuert werden kann und nicht jedes Krankenhaus alleine für sich arbeitet, mit einzelnen Direktoren, die stark sind und nicht bereit sind, für das Bundes­land Kärnten gemeinsam zu arbeiten. Wir haben das in Kärnten angegriffen.

Wir haben in der Verwaltung Kompetenzzentren geschaffen, denn es ist mir als Bür­ger­meister nicht erklärlich, dass ich bei einer Bauverhandlung oder Gewerberechts­verhandlung sieben, acht verschiedene Abteilungen mit sieben, acht verschiedenen Beamten habe. Wir haben das System angepackt, wir haben gesagt, hier muss etwas passieren, und wir wissen auch, dass wir mit diesen Reformen wesentlich zur Gesundung des Budgets beitragen werden.

Auch das Problem der Beamtenpensionen wird morgen bereinigt. Die Nachjustierun­gen gehen morgen über die Bühne.

Herr Bundeskanzler, dasselbe erwarten wir von Ihnen! Setzen Sie Reformen um, zeigen Sie Kompetenz, und arbeiten Sie daran, dass dieser Staat schlank wird und das Geld dorthin kommt, wo wir es brauchen, zu den sozial bedürftigen Bürgern, und dass wir nicht in einem dicken Staat untergehen! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abge­ordneten Jury und Dr. Strutz.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.35.01Aktuelle Europastunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Aktuellen Europastunde mit dem Thema:

„Aktuelle Entwicklungen der Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. Sie wissen, Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


10.35.11

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir debattieren heute eine sehr zentrale, eine wichtige Frage, eine der zentralsten Herausforderungen unserer Zeit, nämlich Fragen der Migrations-, der Asyl- und der Integrationspolitik. Und das ist ein Thema, das ja nicht nur Österreich bewegt, uns alle unmittelbar betrifft, mehr oder weniger betrifft, sondern es ist ein Thema, das in Wahrheit ganz Europa betrifft.

In Österreich leben derzeit bundesweit 17,5 Prozent Menschen mit Migrations­hinter­grund. In Wien liegt der Durchschnitt bei 34,5 Prozent. Das ist ein relativ hoher Anteil, auch im internationalen Vergleich, im europäischen Vergleich, und deshalb muss eine erfolgreiche Migrationspolitik auch auf eine Reihe von Maßnahmen, auf einen Maßnahmenmix setzen, damit wir mit diesen Herausforderungen umgehen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 62

Und wenn jemand ein Garant für eine erfolgreiche Migrations-, Asyl- und Fremden­politik und Integrationspolitik ist, dann ist das unsere Frau Bundesministerin Dr. Maria Fekter. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir kämpfen gemeinsam für ein europäisches Asylsystem, denn – ich habe es schon einleitend gesagt – die Frage ist nicht auf nationalstaatlicher Ebene zu lösen, wir müssen das in einem europäischen Kontext tun. Es geht um die Bekämpfung der illegalen Migration, und es geht vor allem darum, dass wir Maßnahmen setzen, noch mehr Maßnahmen setzen gegen den internationalen Menschenhandel.

Meine Damen und Herren, es geht darum, dass wir ein effizientes Außengrenzen­management und eine verbesserte, eine weiter verbesserte Rückführungspolitik in die Realität umsetzen. Wir müssen im Zusammenhang mit einer legalen Zuwanderungs­politik darauf achten, dass die Aufnahmekapazitäten unserer Staaten, der europä­ischen Mitgliedstaaten nicht überfordert werden, dass der Einzelne nicht überfordert wird mit dieser Frage, ansonsten kommt es zu Ausländerfeindlichkeit. Mit einer falschen Integrationspolitik werden Situationen herbeigeführt, die wir alle gemeinsam ablehnen.

Es ist wichtig für eine offene Gesellschaft und einen liberalen Rechtsstaat, dass er gegen eine illegale Einwanderung auftritt, dass wir illegale Einwanderung nicht ein­fach zur Kenntnis nehmen, dass man sich ein Bleiberecht nicht einfach ersitzen kann. Es geht auch darum, dass man illegal aufhältige Personen freiwillig oder, wenn es notwendig ist, zwangsweise zurückführt. Eine gesamtheitliche Einwanderungspolitik und die Rückkehr solcher Personen müssen tatsächlich durchgesetzt werden.

Deshalb, Frau Bundesministerin, ist auch Ihre Initiative des „Forum Salzburg“, wo viele Nachbarstaaten involviert sind und wo die Innenminister hier in Mitteleuropa etwa 106 Millionen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam vertreten, eine wesentliche Maß­nahme, um auf europäischer Ebene erfolgreich zu sein in diesen Fragen, die ich angesprochen habe. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man über Asyl- und Fremdenrechtspolitik spricht, dann taucht natürlich sehr oft auch die Frage der Kriminalität auf. Es liegt auf der Hand, damit wird viel polemisiert, das ist keine Frage, aber natürlich gibt es hier auch einen Zusammenhang. Deshalb sind natürlich auch sicherheitspolitische Maßnahmen, wie sie Bundesministerin Fekter gesetzt hat, richtig, notwendig und wichtig, wie etwa jene, dass Asylwerber einen Beitrag leisten, dass sie eine Anwesenheitsverpflichtung haben, wenn sie neu in unser Land kommen, dass sie mithelfen bei der Feststellung, ob tatsächlich ein Asylgrund vorliegt oder ob es sich de facto um eine illegale Einwanderung handelt.

Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist es, dass Österreich das sicherste Land der Welt wird, ein Land, in dem es aber auch eine sehr hohe, ja die höchste Lebensqualität gibt.

Es geht darum, dass man das kollektive Sicherheitsbedürfnis, das es in der Bevöl­kerung gibt, im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates sicherstellt und dass auch das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung groß ist. Meine Damen und Herren! Ich bin der Frau Bundesministerin, aber insbesondere auch unserem Lan­deshauptmann-Stellvertreter in der Steiermark, Herrn Hermann Schützenhöfer, dank­bar dafür, dass die Frage dieses subjektiven Sicherheitsbedürfnisses sehr ernst genommen worden ist und dass es in zähen Verhandlungen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt aber peinlich!) – für Sie ist das peinlich, Frau Glawischnig, wenn Sie sich nicht gemeinsam mit mir darüber freuen – gelungen ist, für die Steiermark 300 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten durchzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir halten das für notwendig und für wichtig. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Machen Sie Straßenwahlkampf, aber nicht im Parlament!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 63

Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig, es geht nicht nur um das subjektive Sicher­heitsbedürfnis, sondern es geht auch um die Frage, was sich objektiv in der Sicherheit verändert. Auch diesbezüglich hat Hermann Schützenhöfer Gott sei Dank bewiesen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie sind wirklich peinlich!), dass man, wenn man sich einsetzt, wenn man sich für mehr Steiermark in positivem Sinn einsetzt, auch einiges bewegen kann. Es ist gelungen, in der Steiermark durch sicherheitspolitische Maßnahmen etwa die Zahl der Wohnungseinbrüche um ein Viertel zu reduzieren. Das ist eine erfolgreiche Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist gelungen, durch Sicherheitsmaßnahmen, die seitens des Ressorts Schützen­höfer geleistet worden sind, die Zahl der Hauseinbrüche um 45 Prozent abzusenken, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Auch das ist ein Erfolg, der gemeinsam mit Hermann Schützenhöfer und Maria Fekter erreicht werden konnte.

Durch die erhöhte Präsenz unserer Polizistinnen und Polizisten in der Steiermark ist es gelungen, bei den Autodiebstählen eine Absenkung um 86 Prozent zu erreichen. Das ist eine erfolgreiche Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt einen großen Unterschied zwischen uns und manchen Oppositionsparteien. Wir haben zwar eines gemein, nämlich dass wir Probleme aufzeigen – es ist notwendig, Probleme aufzuzeigen, die es im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen Fragen gibt, es ist notwendig, Probleme aufzuzeigen, die es in Fragen der Migration, der Asyl- und der Fremdenpolitik gibt, das ist alles in Ordnung –, aber der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Sie zeigen die Probleme nur auf – wir bieten auch Lösungen für diese Probleme an. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns, meine Damen und Herren! (Abg. Kickl: Sie verursachen die Probleme, wir werden sie lösen!)

Es hat sich eines gezeigt, und dafür muss man Hermann Schützenhöfer aus der Steiermark besonders dankbar sein: Es hat sich gezeigt, wenn man sich intensiv um sein Heimatbundesland bemüht, wenn man bei den betreffenden Wiener Stellen intensiv vorstellig wird, wenn man ernst genommen wird in der Bundeshauptstadt, dann kann man für sein Bundesland auch sehr viel erreichen, meine Damen und Herren! Das ist, glaube ich, eine Botschaft, die notwendig ist, weil wir augenblicklich sehr viel über Föderalismus diskutieren. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Wir diskutieren Fragen betreffend die Bundesländer, Fragen, wie die Bundesländer gestärkt werden können. Gestärkt werden können sie aber nur dann, wenn seriöse Politik betrieben wird, wenn Politik im Sinne des Ganzen betrieben wird, und wenn wir versuchen, zusammenzuarbeiten, und zwar nicht nur dahin gehend, dass man Probleme auflistet, sondern dass man Probleme auch löst.

Danke, Maria Fekter, danke, Hermann Schützenhöfer, dass für die Sicherheit so viel erreicht werden konnte! (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei FPÖ und BZÖ: Danke, Werner Amon!)

10.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für eine einleitende Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Mag. Stadler: Maria Schützenhöfer!)

 


10.43.59

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Hohes Haus! Sehr geehrte Besucher auf der Besuchergalerie, besonders jene aus Tirol! (Beifallskund­gebung auf der Galerie.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 64

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich muss leider unterbrechen. Es ist nicht gestattet, auf der Galerie Bekundungen abzugeben! Das ist in der Hausordnung und in der Geschäftsordnung eindeutig geregelt.

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen! Migration, Asyl auf euro­päischer Ebene – alle Mitgliedstaaten der EU stehen vor ähnlichen Herausfor­derungen, vor enormem Flüchtlingsdruck, Zuwanderungsbemühungen und ‑strömen, weil Europa eine Region ist, in der Frieden herrscht, in der überwiegend Sicherheit herrscht und in der hohe soziale Standards herrschen.

Wir brauchen daher erstens eine gemeinsame Asylpolitik. „Gemeinsam“ heißt in diesem Zusammenhang gemeinsame Standards, und nicht ein zentrales System, in dem uns Brüssel sagt, wo es langgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens braucht es einen gemeinsamen Kampf gegen illegale Migration, insbe­son­dere im Mittelmeer und auch an den Südost-Außengrenzen der Europäischen Union.

Wir brauchen – drittens – eine effiziente Rückführungspolitik, damit jene, die sich nicht in unserem Land aufhalten dürfen, weil sie illegal hier sind, weil sie ein Aufent­haltsverbot haben, rasch und effizient wieder in ihre Herkunftsländer zurückkommen.

Viertens brauchen wir Integrationsmaßnahmen für jene, die schon hier sind und auch bleiben dürfen, und diese Integrationsbemühungen müssen prioritär vor jedem Neu­zuzug stehen.

Fünftens müssen wir die Interessen Österreichs berücksichtigen, wenn Menschen in unser Land kommen wollen. Wir müssen die Aufnahmekapazitäten der Bevölkerung mit berücksichtigen, und wir müssen darauf achten, dass unsere Sozialsysteme nicht überbelastet werden. Eine Zuwanderung in die Armut kann es nicht geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Sechstens müssen wir die Flüchtlingsströme unbedingt bereits an den Außengrenzen stoppen. Wir dürfen die Schlepper-Organisationen nicht dazu ermuntern, dass sie die Leute zu uns bringen. Es ist inhuman, wenn man den Menschen suggeriert, wenn man ihnen einredet, sie könnten sich bei uns irgendwie eine Zeit lang illegal durchwursteln, danach würden sie dann schon bleiben dürfen. (Abg. Vilimsky: Warum macht ihr es dann?) Das ist eine inhumane Strategie. (Abg. Vilimsky: Aber Sie machen es!) Daher habe ich hier im Parlament ein strengeres Fremdenrecht vorgelegt, das dankens­werterweise mit Mehrheit beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich hat eine ganz lange Tradition, und zwar eine gute Tradition, Schutz suchenden Personen Hilfe zu gewähren. Genau aus dieser Erfahrung heraus mache ich mich in der Europäischen Union enorm stark und artikuliere dort deutlich, was mit uns möglich ist, was in Österreich im Hinblick auf unseren humanitären Auftrag über Jahre Tradition hat und was Missbrauch ist, der effizient bekämpft werden muss. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuallererst brauchen wir europaweit gleiche Standards und gleiche Verfahren. Ähnliche Fälle müssen in ganz Europa gleich behandelt werden und sie müssen zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Es kann nicht sein, dass wir in Österreich unseren Auftrag erfüllen und unsere Nachbarländer in Deckung gehen. Das kann nicht sein! Verträge, die wir abgeschlossen haben, sind von allen EU-Staaten einzuhalten, auch von Italien, auch von Griechenland, auch von Rumänien und Bulgarien. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 65

Ich will aber kein zentrales Asylsystem, von Brüssel verwaltet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Brüssel uns die Welt erklärt in unserem humanitären Auftrag. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer ist „Brüssel“? Wen meinen Sie?) Quotenverteilungen, die von Brüssel aus gesteuert sind, kann ich nicht akzeptieren. Wir gestalten das Flüchtlingswesen national, wir pochen aber darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten und alle unsere Nachbarn dieselben hohen Standards anwenden wie wir. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Brüssel Quoten festlegt, wie viele Personen aus Afrika kommen dürfen, wie viele Personen aus den Kriegsregionen Afghanistans oder aus den Krisengebieten Irak-Iran kommen dürfen, und uns dann eine Quote zumisst, so wie Brüssel das bei Guantánamo versucht hat. Damals habe ich gesagt: Nicht mit Österreich! Wir wollen selbst entscheiden, wie wir dieses System gestalten und organisieren. – Und wir haben bewiesen, dass wir es können. Sollen sich doch die anderen ein Beispiel an uns nehmen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Wir würden gerne noch mehr selbst entscheiden! Wir hätten bei Griechenland auch gerne selbst entschieden!)

Bei den Änderungsvorschlägen in den Rechtsakten der EU sehe ich mehrere Prob­lembereiche. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Herr Kollege Grosz (Abg. Grosz: Ja!), wir haben eine starke Stimme in Brüssel. Mit dem „Forum Salzburg“ hat ein Viertel der Mitgliedstaaten ein Vetorecht bei Mehrheitsentscheidungen und werden mehr als 106 Millionen Bürger vertreten. Das „Forum Salzburg“ – ich habe alle meine Kollegen eingeladen – hat diese Strategie in Fuschl bereits besprochen. Ich will Lösungen, nicht nur schimpfen, so wie Sie das tun! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das sehen wir immer, wie ihr umfallt in Brüssel! Wie die Besenstiele!)

Die Kommissarin für Migration und Asylfragen wird in den nächsten 14 Tagen nach Österreich kommen, weil sie ganz genau weiß, dass sie, wenn wir im „Forum Salzburg“ gemeinsam mit unseren Nachbarländern so agieren, dass wir als Gegenstück zu ihren Vorschlägen gesehen werden, diese nicht wird durchsetzen können. Wir werden im Europäischen Parlament gut unterstützt.

Ich kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass Asylwerber ab dem ersten Tag alle Sozialleistungen, die wir anbieten, lukrieren können. Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die höchsten Sozialleistungen in Europa. Was würde denn geschehen, wenn solch eine Regelung kommt? – Die Schlepperorganisationen würden alle Flüchtlinge nach Österreich bringen, weil wir die höchsten sozialen Standards haben. Das kann nicht sein (Abg. Kickl: Ah da schau her!), daher: Mindeststandards bis geklärt ist, ob Österreich überhaupt zuständig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann mir auch nicht vorstellen – und das ist ein No-go –, dass das Wort „Asyl“ gleichzeitig zu vollem Arbeitsmarktzugang berechtigt. Wer wird sich denn dann noch legal um eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung kümmern, wenn man nur „Asyl“ sagen muss?! (Beifall und Bravoruf des Abg. Dr. Hübner.) – Das geht nicht. Das überlastet unseren Arbeitsmarkt, und daher kann die Kommission solche Vorschläge nicht bringen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir arbeiten gut zusammen, wenn es um die Interessen Österreichs geht. So zum Beispiel werden die Rückführungscharter nach Nigeria, Gambia, Georgien, Armenien oder den Kosovo von der EU finanziert. Wir haben das Know-how aufgebaut. Wir haben über Frontex, die EU-Grenz­schutzagentur, als Leading Nation auch im Hinblick auf eine Kooperation mit unseren Nachbarländern all diese Flüge organisiert. Dass uns die EU dabei mit viel Geld unterstützt, halte ich für notwendig, gerechtfertigt, und diese Kooperation werden wir weiter ausbauen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Frontex, die Grenzschutz­agentur, die EU-Außengrenzen effizient sichert. Das ist schwierig im Mittelmeer. Mir ist das menschliche Leid jener, die versuchen, in überfüllten Booten nach Europa zu kommen, durchaus bewusst, und wir müssen, auch weil es viele Tote zu beklagen gibt, eine Lösung finden. Wir können nicht wegschauen, wir können diese Menschen nicht ihrem Schicksal überlassen. Es muss gemeinsam mit Frontex das Problem Grenzsicherung gelöst werden, damit diese Menschen gar nicht erst in die Boote steigen. Daher unterstütze ich die Bemühungen, bereits in Nordafrika Lösungen zu finden, um die Menschen vor diesem Leid zu bewahren.

Diese humanitäre Auftragslage: Hilfe für jene, die sie brauchen, Missbrauch verhin­dern, keine illegale Migration zulassen, nicht der Markt für den Schlepperhandel sein, dient dem Wohl der Österreicherinnen und Österreicher. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Grosz: Maria Schützenhöfer, die Schutzherrin aller Fleischhauer!)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Europa­stunde ebenfalls nur 5 Minuten beträgt.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


10.55.38

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Lassen Sie mich eingangs eine Feststellung treffen (Abg. Dr. Rosenkranz: Ist der Schützenhöfer wirklich so gut?): Ich glaube, wir alle sollten uns, wenn wir über Fremdenpolitik, Migration, Integration, aber auch Asyl reden, immer wieder auch der menschlichen Perspektive bewusst sein, auch unseres humanitären Auftrages und auch dessen, dass wir im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, der Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskon­vention zu handeln haben. (Abg. Mag. Stadler: Gilt das auch für die Budgetpolitik?) Machen wir nicht den Fehler – den Sie immer wieder begehen, meine Damen und Herren –, all diese Fragen zu vermischen und nur Ängste zu schüren!

Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, und auch für uns wäre es von Vorteil, dass wir diese zentralen Fragen entsprechend diskutieren und behandeln – auch dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Landtagswahlen vor der Tür stehen. In diesem Fall haben ja die Diskussionsbeiträge eine Eigendynamik. Ich freue mich zum Beispiel, dass die wunderschöne Bundeshauptstadt Wien mit Bürger­meister Häupl solch eine positive Entwicklung genommen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Ich freue mich, dass Franz Voves aus der Grünen Mark ein schönes Land gemacht hat. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind doch alle Profis, Werner Amon, wir können das alles hier aufzählen, aber ich glaube, wir sollten zum Kern der Sache kommen. Diese Bundesregierung hat in ihrem Regierungsübereinkommen festgelegt – ich bin froh, Frau Bundesministerin, wir haben das ja in vielen Gesprächen verhandelt und schlussendlich auch beschlossen –, dass die Maßnahmen, die wir in den letzten Jahren im Bereich des Fremdenrechts gesetzt haben, die richtigen waren. Wir haben derzeit die kürzesten Ablaufzeiten, die wir jemals gehabt haben. Erinnert euch an die Debattenbeiträge seinerzeit, daran, wie gegen den Asylgerichtshof polemisiert worden ist! In Wahrheit ist das aus Sicht der Rechtsstaatlichkeit, der Menschlichkeit eine Erfolgsgeschichte. Man muss dem Präsidenten und seinen Mitarbeiterinnen und


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Mitarbeitern gratulieren, Kollege Amon. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Frau Bundesministerin – überhaupt keine Frage! –, natürlich werden wir versuchen, europäische Mindeststandards zu bekommen, aber ich meine, dass zunächst einmal Vollzugsdefizite, die es in anderen europäischen Ländern gibt, beseitigt werden müssen. Wir können nicht ununterbrochen grundverschiedene Rechtsmaterien verfol­gen. Bei uns hat es eine lange Tradition, dass Aufenthaltsgenehmigung nicht auto­matisch auch Arbeitsplatzbewilligung bedeutet, und es wird niemand wollen, dass wir hier zügellos vorgehen. Ich glaube, gemeinsame europäische Politik darf nicht bedeu­ten, dass das zu unseren Lasten geht, sondern wir müssen unsere europäischen Freunde einladen, mit uns gemeinsam einen effizienten, einen modernen, einen gerechten, aber auch humanitären Weg zu gehen. Nur so wird es möglich sein, die Menschen in Europa und schlussendlich auch bei uns in Österreich für diesen Weg zu begeistern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat sich vorge­nommen – unter dem Arbeitstitel „Rot-Weiß-Rot-Card“ wird derzeit auf Sozialpartner­ebene verhandelt, und wir werden diese Diskussion dann auch hier führen –, ganz genau, treffsicher und effizient die für unsere Heimat, für unseren Arbeitsmarkt notwendigen Kräfte zu finden.

Daher bin ich der Meinung, gemeinsame Anstrengungen sind notwendig, dass die Mindeststandards in den europäischen Ländern gehoben werden, an unsere ange­passt werden, aber ich werde auch immer das Wort dahin gehend ergreifen, dass wir diese zentralen Fragen national lösen, Frau Bundesministerin. Ich bin froh, dass wir da einer Meinung sind, denn hier geht es um unsere Bürgerinnen und Bürger, und ich glaube, dass wir in den letzten Monaten und Jahren bewiesen haben, dass wir, immer am Boden der österreichischen Bundesverfassung, unseren humanitären Auftrag nie aus den Augen verlierend, die richtigen, effizienten und notwendigen Maßnahmen gesetzt haben. Das gilt für die nationale Ebene, das gilt aber genauso auch für die europäische Ebene.

Meine geschätzten Damen und Herren! So ein wichtiges Thema! Ich glaube, wir sind gemeinsam aufgerufen, hier an die Arbeit zu gehen. Ich darf Sie dazu sehr herzlich einladen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.01.12

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wurde schon gesagt: Asylpolitik, Migrationspolitik und Sicherheitspolitik, das geht uns alle an. Und es wurde auch gesagt, dass es nicht nur uns alle hier in Österreich angeht, sondern uns alle, die wir hier in Europa leben. Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor für jede Gesellschaft.

Der US-Psychologe Abraham Maslow zählt Sicherheit in seiner Bedürfnispyramide zu den dringlichsten Bedürfnissen der Menschen. Nach Maslows wissenschaftlicher Einteilung folgt Sicherheit unmittelbar auf die Bedürfnisse nach Nahrung, Flüssigkeit und Wohnraum.

Was heißt das jetzt für uns? – Für uns von der ÖVP heißt das auf jeden Fall, dass wir wollen, dass die Menschen, die bei uns in Österreich legal leben, auch sicher leben. Wir wollen, dass die Menschen, die bei uns hier leben, sich auch sicher fühlen. Wir wollen, dass die Menschen ihr Eigentum geschützt wissen, und wir wollen, dass alle,


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die auch einmal spät abends nach Hause gehen, sicher nach Hause gehen können, dass sie gut zu Hause ankommen. Das wollen wir als ÖVP, und wir tun auch etwas dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Bundesministerin Dr. Fekter hat es angesprochen: Sie setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass wir in Europa zu gemeinsamen Standards und zu gemeinsamen Richtlinien kommen. Unsere Frau Bundesministerin wird auch darauf drängen, dass diese Sicherheitsrichtlinien und die Maßnahmen, die wir auf europäischer Ebene beschließen, auch eingehalten werden, denn es nützt uns überhaupt nichts, wenn nur wir als Land Österreich die Vorzeigeschüler sind, es müssen alle 27 EU-Länder dieselben Richtlinien und dieselben Maßnahmen setzen und einhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ja auch in Österreich dank unserer Bundesministerin schon sehr, sehr viel Positives passiert. Denken wir – sie hat es schon angesprochen – einfach einmal an die Erstaufnahme. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir die Anwesenheitspflicht haben. Denn was ist bisher passiert? Leute, die bei uns in Österreich um Asyl angesucht haben, sind in kürzester Zeit, meistens schon nach den ersten 24 Stunden, in die Illegalität abgetaucht. (Abg. Kickl: Das haben wir immer wieder bestätigt!) Und das können wir dadurch verhindern. Danke, Frau Bundesministerin, dass Sie das in Ver­hand­lungen durchsetzen konnten. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der FPÖ: Danke!)

Österreich ist auch führend bei den Abschiebungen, bei den Charterflügen, mit denen Leute, die Asyl missbräuchlich verwenden, abgeschoben werden. Das ist – die Frau Ministerin hat es ja auch schon erwähnt – für uns Österreicher ganz, ganz wichtig. Wichtig ist vor allem auch, dass die Kosten in diesem Fall die EU übernimmt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Also wir müssen das nicht alleine zahlen, Herr Abgeordneter Kickl, weil Sie schon dazwischenrufen.

Wesentlich für uns ist aber auch, dass die Kriminalitätsstatistik positiv ist. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Kriminalitätsrate ist rückläufig; im Schnitt um 10 Prozent in Österreich. Für mich als Steirerin und Grazerin ist es wichtig, dass das natürlich auch für die Steiermark gilt und auch für Graz. Wir haben in Graz einen Rückgang bei der Kriminalität von 7 Prozent. 7 Prozent, sehr geehrte Damen und Herren, das heißt etwas! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Mein Kollege Amon hat ja schon ausgeführt, wo diese Rückgänge sind. Aber, was für mich auch noch wesentlich ist, es gibt nicht nur einen Rückgang bei der Kriminalität, auch die Aufklärungsrate hat sich erhöht. Ein Plus von 14,8 Prozent in diesem Jahr! (Beifall bei der ÖVP.) Wenn wir das im Vergleich zum Vorjahr nehmen: Wir haben heuer 40 Prozent Aufklärungsquote, im Vorjahr hatten wir nur 32 Prozent. Das zeigt, dass unsere Maßnahmen, nämlich die Maßnahmen der Bundesregierung, die Maß­nahmen unserer Ministerin und die Maßnahmen, die wir in der Steiermark setzen, greifen. (Abg. Strache: Aber die Statistik ist so, dass manche Delikte gar nicht auf­scheinen!)

Ich darf mich in diesem Rahmen gleich bedanken bei unserem Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer, der sich um die Ängste der Menschen sehr wohl annimmt, der diese Ängste schon erkennt. Er hat das Förderprojekt „Sicher wohnen – Eigentum schützen“ ins Leben gerufen, und das zeigt Wirkung, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Strache: Das geht an der Realität vorbei!) Sie können die Zahlen hier nicht so einfach wegschieben.

Was noch – mein Kollege Amon hat es auch schon erwähnt – zusätzlich zur Sicherheit beitragen wird, sind die 300 Polizistinnen und Polizisten mehr für die Steiermark. Wir werden als ÖVP und mit Hermann Schützenhöfer gemeinsam, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium und mit der Exekutive, dafür sorgen, dass die Österreicherinnen und


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Österreicher und die Steirerinnen und Steirer sicher leben können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


11.06.30

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen – und im Speziellen Herr Kollege Amon! Denn das war schon putzig, wie Sie uns da in Richtung FPÖ vorgeworfen haben, wir würden Probleme aufzeigen. Ja, wir sind Oppositionspartei, und wir werden auch weiter Probleme aufzeigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber ich sage Ihnen eines: Probleme aufzeigen heißt, dass Probleme vorhanden sind. Und jetzt frage ich mich: Wer ist denn der Verursacher von Problemen im Bereich Sicherheitspolitik, Zuwanderungspolitik und Integrationspolitik? (Abg. Öllinger: Kurz­mann!) Sie sind es, die zuständig sind dafür, Sie sind die Verursacher genau jener Probleme, über die wir heute reden.

Und Ihnen, Frau Bundesminister, möchte ich auch eines ins Stammbuch schreiben, weil Sie in der Tradition Ihrer Vorgänger stehen, ob das jetzt Platter oder Strasser war. Immer vor Wahlen tut die ÖVP so, als wäre sie vielleicht ein Teil der Freiheitlichen Partei, sie spielt die patriotische Karte und tut so, als würde sie auch die Inländer entsprechend vertreten (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nein, das ist sicher nicht so!) – jetzt bin ich am Wort, Frau Minister, aber Sie können sich nachher noch einmal zu Wort melden –, aber am Tag danach sind Sie wieder im Boot mit dieser SPÖ und machen in Wahrheit dieselbe Politik wie die SPÖ, manchmal noch schlimmer. (Abg. Strache: Zum Beispiel Eberau!) Das zeigte sich ja in den Jahren 2000 bis 2006, als Sie von der ÖVP mit der BZÖ-Gruppe in der Regierung waren. Damals war die Zuwanderungsrate doppelt so hoch wie unter einem SPÖ-Kanzler. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit und Offenheit sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Folgendes möchte ich auch sagen, jetzt wo ich gerade bei der SPÖ bin – es passt nicht ganz zum Thema, ist aber wichtig für das Hohe Haus –: Wissen Sie, was wirklich unanständig ist? Es ist unanständig, dass Sie eine Delegation von Mandataren in ein stalinistisches Regime, in eine Diktatur – nach Pjöngjang – zu einem Parteitag schicken und damit der Republik Österreich schweren Schaden zufügen. Unterlassen Sie Derartiges in der Zukunft! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind wieder im Bereich der Sicher­heitspolitik, der Zuwanderungspolitik und haben noch die Schilderungen der Frau Bundesminister in Erinnerung, wie toll das alles ist, wie gut das alles funktioniert. Frau Minister, das (der Redner weist auf Zeitungsausschnitte hin) ist die Wirklichkeit: Ban­denkrieg mitten in Wien. Rivalisierende Rumänen gerieten aneinander. Krieg der Aus­länder in Wien. Rumänenbanden liefern sich wilde Schießerei. Türken und Tsche­tschenen, Massenschlägerei. – Das ist die reale Politik, und ich werde Ihnen nachher noch ein paar Beispiele geben.

Aber viele Menschen fragen sich: Warum ist es eigentlich so? Warum hat sich Europa derart verändert? Warum sind die Grenzen geöffnet worden? Warum hat man Schengen installiert? Was steckt hinter diesem Plan? Es gibt eine gute Antwort auf diese Fragestellung von niemand Geringerem als dem Chef der FRONTEX-Agentur, nämlich Herrn Ilkka Laitinen, denn er sagt etwas sehr Bedeutsames:

„Wenn der Schengen-Raum und die Freizügigkeit erweitert werden, reduziert das erst einmal die Sicherheit. Es wird mehr Menschen als vorher gelingen, durch die Kon­


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trollen zu schlüpfen. Das ist eine Tatsache. Doch das ist politisch so gewollt. Man nimmt das Weniger an Sicherheit ganz bewusst in Kauf für mehr Freizügigkeit ...“

Genau das ist es, Frau Bundesminister! Das ist die Politik, die Sie vollziehen, weil Sie einer Europa-Idee nachhängen, die nicht unsere ist. Unser Modell ist eine Gemein­schaft souveräner Staaten, zueinander auf Augenhöhe, die kooperieren, aber nicht ein Plan, mit dem man Europa gänzlich in eine Mischmasch-Situation bringt, sämtliche regionalen Unterschiede aufweicht und im Wesentlichen nur Politik für die Industrie macht (Beifall bei der FPÖ), die so ausschaut, dass man einen einheitlichen Absatz­markt, einen einheitlichen Produktionsmarkt und wahrscheinlich zum Schluss den einheitlichen europäischen Konsumenten macht.

Sie sind aber verwoben mit genau dieser Industrie und dieser Finanzwirtschaft. Der politischer Ziehvater Ihres jetzigen Obmannes ist Herr Konrad vom Raiffeisen-Konzern, Ihr ehemaliger ÖVP-Obmann Schüssel sitzt heute im Aufsichtsrat einer deutschen Atomfirma. Er ist heute nicht da. Vielleicht ist er Brennstäbe besichtigen – oder er kann auch krank sein. Das ist halt nicht gesund, diese ganze Radioaktivität. Erlauben Sie mir, das ein bisschen auch mit Polemik zu versehen. Es ist nicht in Ordnung, dass österreichische Parlamentarier im Aufsichtsrat einer deutschen Atomfirma sitzen, während hier im Nationalrat Konsens darüber herrscht, dass Mitteleuropa atomfrei bleiben soll. Das ist etwas mehr als Unanständiges. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir zurück zur Sicherheitspolitik, zum Thema Asyl; von der Frau Minister wurde ja so strapaziert, dass hier alles in Ordnung sei: Asylwerberquartett knackt 19 Tresore. 300 000 € Beute, 120 000 € Sachschaden. Vier georgische – ja, Frau Korun, wollen Sie raten, wer? – Asylwerber waren das. Georgische Mafia zog ihr Netz über halb Europa. Unter ihnen zwei ganz große Nummern in der Hierarchie, zwei Paten, Soldaten in ganz Österreich. 4 000 Einbrüche pro Jahr. Bandenkriege in Graz und Wien toben. – Und wieder – Quizfrage an die Grünen –: Es sind Asylwerber. Es gebe hier sehr viele Beispiele, um das alles noch weiter auszuführen.

Ich sage, eine Asylpolitik der Zukunft kann nur so ausschauen, dass man an den Außen­grenzen Europas, ob das in Marokko einerseits ist oder in der Ukraine, zentrale Betreuungsstellen einrichtet und Asylwerber künftig nicht mehr nach Europa lässt. Dann haben wir einigermaßen Gewähr dafür, dass wir nicht weiter von kriminellen Banden überrannt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Großruck. – Abg. Grosz: Die kriegen dann politisches Asyl bei euch!)

 


11.12.07

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Da bin ich mir auch nicht sicher, ob ich bei der ÖVP politisches Asyl bekäme. Das sind nämlich die Zwischenrufe aus diesen Reihen. Bis jetzt habe ich es ja noch nicht vor. (Abg. Grosz: Was nicht ist, kann noch werden!)

Aktuelle Europastunde war, habe ich gedacht, Herr Amon, Aktuelle Europastunde betreffend „Aktuelle Entwicklungen der Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene“. Dazu haben Sie nicht ein Wort gesagt. (Abg. Amon: Da haben Sie nicht zugehört!) Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Nicht ein Wort! (Beifall bei den Grünen.)

Da war allerhand von der Steiermark die Rede, da war von Wien die Rede. Es ist ganz offensichtlich, dass die ÖVP glaubt, mit diesem Thema ein bisschen Wahlkampf machen zu können. Ich habe mit Interesse heute den Medien entnommen, dass Herr


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Ulmer in Wien für Frau Marek den Wahlkampf macht, der seinerzeit im Kabinett von Innenminister Strasser war. Die ÖVP glaubt, auf diese Art Stimmen zu gewinnen. Das ist nicht unsere Art, aber wir nehmen das zur Kenntnis. Wenn sich Blau und Schwarz auf diese Weise gegenseitig an die Brust werfen, nehme ich das zur Kenntnis.

Herr Amon, aber eine persönliche Bemerkung: Speziell in Ihrem Referat – von Frau Fekter sind wir das ja auch schon gewöhnt – wird immer alles durcheinandergemischt: Asylverfahren, Migrationspolitik, wirtschaftliche Migration (Abg. Kopf: Nein, nein! Alles sauber differenziert!) und Kriminalität in allen ihren Schattierungen.

Wenn Sie dann sagen – was ja richtig ist –, dass speziell in Wien viele Menschen mit Migrationshintergrund leben, dann ist das, für sich genommen, natürlich vollkommen korrekt. Einen solchen Menschen sehen Sie jetzt gerade hier vor sich. Ich bin einer dieser Typen – wie heißt das im Jargon? – der ersten Generation von Neo-Öster­reichern. Ich habe es echt satt, dauernd mit Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden. Was soll das? Was soll das? (Beifall bei den Grünen.) Wir haben Hun­dert­tausende von Leuten in Österreich, die sehr gut integriert sind, die ihre Steuern zahlen et cetera. Und ich bin einer von denen, behaupte ich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Immer in diesem Zusammenhang. Mir geht das echt auf die Nerven. (Zwischen­bemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.)

Frau Ministerin Fekter, wir brauchen ein gemeinsames Asylrecht und so weiter, haben Sie ziemlich lang ausgeführt. – Ja, ja, eh! (Abg. Amon: Auf Europa-Ebene!) Auf Europa-Ebene? Das ist ja geltendes Primärrecht. Das wissen Sie hoffentlich genauso gut wie ich. Artikel 61 Lissabon-Vertrag – ich zitiere –:

Die Union „stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert wer­den, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist.“

Das ist geltendes Primärrecht der Europäischen Union. Was das dann im Einzelfall heißt, das ist natürlich eine ganz andere Geschichte. Es ist geltendes Recht der Union, dass ein gemeinsames Asylsystem entwickelt wird in der Union. Im Prinzipiellen halte ich das auch für sinnvoll.

Nur, was heißt denn das dann im Fall von Malta, Frau Innenministerin Fekter? Ich meine, betreiben wir hier in Österreich die gleiche Kirchturm-Politik, die die Landes­hauptleute in Österreich betreiben, also wir gegenüber der Europäischen Union? – Es ist nun einmal so, dass Malta besonders viel an Flüchtlingsströmen zu bewältigen hat. (Bundesministerin Dr. Fekter: Aber Österreich auch!) Österreich auch, aber es hat doch nicht im Entferntesten die gleichen Probleme, die Malta hat. Und ich habe bis jetzt nicht vernommen, dass Österreich sich im Geringsten dafür interessiert, wie im Geiste der Solidarität – und das muss etwas Gemeinsames sein – mit solchen Prob­lemen umgegangen wird.

Und ein Letztes, Frau Ministerin: Die Quotenverteilungen sollen nicht diktiert werden von Brüssel. – Na, was soll das? Wir wissen ja ganz genau, dass die Kommission das nicht dekretieren kann. Es wird eine Ratssitzung geben, und dort müssen Sie sich entsprechend einsetzen, damit Sie entsprechend viele auf Ihrer Seite haben.

Ich hätte erwartet, dass Sie bei dem Thema „Aktuelle Entwicklungen der Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene“ zum Beispiel etwas über die Auseinan­der­setzung zwischen Präsident Sarkozy und der Kommissarin Reding sagen – irgend­etwas! (Beifall bei den Grünen.) Mir ist keine einzige Bemerkung eines öster­reichischen Ministers oder einer Ministerin bekannt, die zu dieser Frage Stellung nimmt. Lesen Sie sich die Stellungnahme von Frau Reding durch, dann werden Sie


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wissen, wo meine Sympathien, wo die Sympathien der Grünen in dieser Angelegenheit sind. Sicher nicht auf Seiten von Präsident Sarkozy!

Noch etwas: Von der ÖVP-Seite wird angeblich das Thema „Migrationspolitik“ vorge­stellt. – Über Migration haben wir nichts gehört, nur über Asylverfahren, Asylbewerber und Kriminalität. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wir wissen alle, dass der Anteil der hoch qualifizierten Immigranten, also der Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen immigrieren, in Österreich niedrig ist. Geben wir allen Studierenden, die hier ihren Abschluss machen – in den Ingenieurswissenschaften, in Mathematik, in Volkswirt­schaft, in Musik, was weiß ich –, automatisch eine Arbeitsgenehmigung, dann wird automatisch der Anteil jener wirtschaftlichen Migranten – ich verwende diesen Aus­druck ungerne – in Österreich steigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.17.43

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Ministerin! Herr Abgeordneter Amon, sagen Sie einmal, für wie dumm halten Sie die Österreicherinnen und Österreicher tatsächlich? Sie haben den Schneid, stellen sich hierher und erklären, dass diese Ministerin mit einem gewissen Hermann Schüt­zenhöfer 300 Polizisten mehr für die Steiermark ausverhandelt hätte.

Wissen Sie, wie die Realität aussieht? – 2006 hat diesen Fetzen Papier Herr Bürger­meister Nagl mit dem Amtsvorgänger der Frau Fekter, mit Herrn Platter, unter­schrieben, 2006 bereits die 300 Polizisten mehr für die Steiermark versprochen. 2007 sind dann Sie nach Graz gepilgert, haben dieses Klopapier noch einmal unter­schrieben, die alten Unterschriften ausgekillert, und jetzt einmal mehr – zwei Wochen vor der Wahl – ziehen sie wieder durch das Land und unterschreiben diese Ver­einbarungen ein drittes Mal. Nur mit dem einen Unterschied: dass die Steirerinnen und Steirer nicht so dumm sind und Ihnen nach dem dritten Mal nicht mehr glauben. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. In Ihrer Form stellt sich gar nicht die Frage, ob Sie jemals die Wahrheit sprechen, denn das tun Sie ohnedies nicht. (Beifall beim BZÖ.) Die Steirerinnen und Steirer sind nicht so dumm, dass sie auf Ihre Wahlkampf-Gags hineinfallen.

Personalstand der Grazer Polizei, 31. Dezember 2000: 714 Exekutivkräfte; Personal­stand der Grazer Exekutive, 31. Dezember 2010: exakt 714 Exekutivkräfte, minus 32 Personen, die karenziert sind oder deren Wochendienstzeit herabgesetzt wurde. – Das ist die Realität!

Also lassen Sie die Schmähführerei von der Regierungsbank! Und auch wenn Sie mit noch so bebender Stimme meinen, dass Ihnen ein Mensch in diesem Land noch glaubt, es ist nicht der Fall.

Ihre Asylpolitik in Österreich richtet sich ausschließlich und immer zulasten der Österreicherinnen und Österreicher. Die Realität ist nämlich eine verheerende. Was erleben wir? – Hungerstreik von Schubhäftlingen, die de facto den Staat, unseren Rechtsstaat, erpressen, organisierte Bettlerbanden in Wien und in Graz, in ganz Öster­reich in den Landeshauptstädten, die ein Teil des Menschenhandels sind. Arme, kranke, alte und behinderte Menschen, die von mafiösen Gestalten, die Sie mit Ihrer Politik auch noch decken, ausgenutzt werden, damit sie das dreckige Geschäft auf den Straßen unseres Landes erledigen.

Es gab in Österreich per 31. Dezember 2009 15 920 Asylwerber in der Grund­ver­sorgung, allein in der Steiermark im Vorjahr 1 942 Asylwerber in der Grundversorgung.


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Die Kosten hierfür beliefen sich auf exakt 15,3 Millionen € – laut Ihrer Anfragebe­ant­wortung –, und von diesen Asylwerbern wurden 863 Straftaten begangen.

Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Durchsetzungsvermögen auf der Regierungsbank, aber wenn es um die Umsetzung geht, knicken Sie ein – wie sonst auch immer, und das wissen die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall beim BZÖ.) 70 Straftaten pro Tag allein in Graz und eine Aufklärungsquote von 7 Prozent bei den Einbrüchen sind eine Schande für Ihre Politik, Frau Innenministerin!

Die Exekutivkräfte sind in Ordnung. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten eine gute Arbeit, aber sie werden von Ihnen im Stich gelassen, wenn es darum geht, auf neue Formen der Kriminalität in Österreich einzugehen.

Mit Ihrer Asylpolitik sind Sie gescheitert, und es ist daher die logische Konsequenz – nicht die ideologische, die manch andere Polterer hier vertreten, sondern die logische Konsequenz –, in der Asylpolitik endlich den Weizen von der Spreu zu trennen. Gegen Zuwanderer der ersten, zweiten und dritten Generation in Österreich, die sich bestens integriert haben, die ihre Steuern abliefern, die straffrei geblieben sind, die ihrer Arbeit nachgehen, hier Kinder bekommen haben, sagt keiner etwas. Gegen diese Menschen richtet sich unsere Politik nicht, nein, wir unterstützen diese Menschen sogar noch, wenn wir von Ihnen endlich verlangen, dass gegen kriminelle Asylwerber härter vorgegangen wird als bisher. (Beifall beim BZÖ.)

Ihre Politik hat es zu verantworten, dass ein Asylwerber zweimal straffällig werden darf, dass er vielleicht beim dritten Mal, nachdem er einer Frau den Schädel eingedroschen hat, gnädigerweise von Ihnen abgeschoben wird. Das ist keine Sicherheitspolitik, wie wir sie uns vorstellen. Wer straffällig wird, wer das Gastrecht hier in Österreich missbraucht, hat ab dieser Sekunde in diesem Land nichts mehr verloren!

Und weil wir bei der europäischen Asylpolitik angelangt sind, Frau Innenministerin: Ich verlange, dass Sie endlich einmal die Dublin-Verordnung und das Dublin-Abkommen um­setzen! Österreich und besonders auch die Steirerinnen und Steirer haben 1992 während der Jugoslawienkrise ein humanitäres Herz bewiesen: Wir haben die Flücht­linge aufgenommen. Aber diese Verpflichtung auch des Asylrechts ist spätestens seit wenigen Jahren durch das Dublin-Abkommen auf die Erweiterungsstaaten über­gegangen. Und es sind daher in erster Linie Slowenien, Rumänien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn für das Asylwesen in Europa zuständig, weil wir in Österreich unsere Aufgabe erledigt haben, und zwar gut erledigt haben, weil wir unsere humanitäre Pflicht erfüllt haben.

Und daher verlangen wir von Ihnen endlich einmal eine ordentliche Asylpolitik statt Lug und Trug, wie wir sie seit Jahren von Ihnen serviert bekommen, während die Menschen in diesem Land nur mehr in Unsicherheit leben. (Beifall beim BZÖ.)

11.23

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Grosz, ich habe schon ein bisschen Verständnis für eine emotionalisierte Debatte, aber wir sprechen nachher unter vier Augen. „Lug“, „Trug“, „Lüge“ gehört nicht zu unserem Repertoire! (Abg. Grosz: Alles die Wahrheit! Geben Sie mir einen Ordnungsruf! Schauen Sie sich die Politik dieser Innenministerin an! Sie versagt auf allen Linien!)

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


11.23.20

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Die Aktuelle Stunde zur Europapolitik ist eine sehr wichtige. Ich bedauere nur, dass die eigentlichen Inhalte unter Wahlkampfgetöse dem Wahlkampf zum Opfer fallen. Es gibt


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hier vieles zu diskutieren, und dies ohne Populismus. Es gibt vieles, woran wir arbeiten müssen. Und da ja heute schon so einiges hochgekommen ist, werde ich mich ein wenig auf die aktuelle politische Situation konzentrieren, die ja auch richtungsweisend für Europa ist.

Diejenigen, die heute am lautesten schreien, waren auch diejenigen, die die größte Zu­wanderung in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung hatten, und dazu gehört auch die FPÖ beziehungsweise das BZÖ. Ich weiß schon, dass Sie sich immer gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, aber irgendjemand von Ihnen war in der damaligen Zeit in der Regierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir werden das Zuwanderungsproblem beziehungsweise die Asylproblematik oder Kriminalitäts- und Sicherheitsfragen, die getrennt voneinander zu betrachten sind, sicher nicht mit ausländerfeindlichen Slogans lösen können. Was passiert, sind eine Verhetzung und eine Schaffung von feindlichen Lagern. Sie vermischen absichtlich die Begriffe Asyl, Zuwanderung und Kriminalität. Wir müssen daher den Zusehern und Zuseherinnen, den Österreichern und Österreicherinnen erklären, was Asyl ist und was Zuwanderung bedeutet. Mittlerweile kommt es mir ja vor, dass Sie das absichtlich probieren und mit Fehlinformationen arbeiten. (Zwischenrufe des Abg. Neubauer.)

Seien wir uns ehrlich: Die Österreicherinnen und Österreicher haben eine zutiefst humanitäre Einstellung. Denken wir an den Jugoslawien-Krieg oder an die humanitäre Hilfe, die wir Österreicher und Österreicherinnen leisten, etwa für die Flutopfer in Pakistan oder die Erdbebenopfer in Haiti. Wir Österreicher und Österreicherinnen haben eine zutiefst humanitäre Einstellung – das macht die österreichische Seele aus. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Hier sollte man nicht immer mit Gefühlen spielen und Ängste schüren, denn von Fehlinformation (Abg. Kickl: Da ist der Häupl Spezialist! Im Gemeindebau macht er nichts anderes!), von falscher Information kommt Unwissen, und daraus entsteht Angst. Und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, spielen mit dieser Angst und schüren die Angst vor dem Fremden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Das glaubt Ihnen kein Mensch mehr!)

Asylpolitik heißt, dass Flüchtlinge, die in ihrem Land politisch verfolgt worden sind, die um ihr Leben fürchten müssen, um Asyl bei uns ansuchen, und nicht, dass Kriminelle über die Grenze kommen. (Abg. Kickl: Wie viele sind es von denen, die da sind?)

Sie versprechen den Österreichern und Österreicherinnen in Ihren Wahlkampftiraden wahrscheinlich das Blaue vom Himmel, Sie versprechen etwas, das nicht einmal rechtsstaatlich möglich und umsetzbar ist. Sie schmeißen alle in einen Topf, Sie kriminalisieren das Thema Asyl absichtlich. (Abg. Neubauer: Ist ja nicht wahr! So ein Blödsinn! Kompletter Unsinn!)

Interessant ist, dass angeblich von der FPÖ ein aktuelles Mail kursiert, welches an Sympathisanten versandt wird und folgenden Wortlaut hat:

„Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Nigeria oder die Türkei. Sorgen Sie sich nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vorschriften. Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine kostenlose medizinische Versorgung ...“, und so weiter, und so fort.

Das war nur ein kleiner Auszug aus einem Mail, das Neid und Hass schüren soll.

Und es wäre viel zu viel der Ehre, über das Minarett-Spiel von der steirischen FPÖ, über dieses verachtenswerte Projekt überhaupt zu sprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kopie, H.C. Strache, die versucht, wie anno dazumal Jörg Haider, immer wieder staatstragend zu werden, wenn Skandale ans Licht kommen, ist zu viel des Guten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 75

Apropos Hut: Herr Kollege Grosz, Sie haben ja auch der Zeitschrift „ÖSTERREICH“ versprochen (Abg. Grosz: Das heißt nicht Österreich, das heißt „Üsterreich“!), dass Sie Ihren Hut nehmen werden, wenn Sie die Wahl verlieren. (Abg. Mag. Rudas: Auf Wiederschauen!) Das bedeutet ja auch das Zurücklegen Ihres Nationalratsmandats, oder? Sie sagen: Adieu, ich nehme meinen Hut!, oder Sie sagen: Ich bin schon weg – ich bin wieder da – ich bin wieder weg. Wie dem auch sei, bei wirklich wichtigen Themen, Entscheidungen, Veränderungen haben die Österreicher und Österreiche­rinnen einen verlässlichen Partner: die steirische und die österreichische Sozialdemo­kratie, meine Damen und Herren! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte. (Abg. Kickl: Besser hätte es die Rudas auch nicht machen können!)

 


11.28.46

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Österreich hat eine lange Tradition, schutzsuchenden Menschen Asyl zu gewähren, und dazu bekennen wir uns. Die Frau Innenministerin bekennt sich dazu nicht nur vor Wahlen, wie ihr vorgeworfen wird, sondern die Frau Innenministerin fährt da einen Kurs, der Schutzsuchenden Asyl gewährt, aber solchen, die Asyl­missbrauch betreiben, oder solchen, die über Schlepperbanden zu uns kommen, ganz einfach die Rote Karte zeigt. Diese Menschen müssen abgeschoben werden, und Asylanträge müssen schneller bearbeitet werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Zögernder Applaus!)

Ein wichtiger und richtiger Ansatz seitens der Frau Innenministerin dazu ist auch die Mitwirkungspflicht, wo Asylwerber, wenn sie zu uns kommen, eine gewisse Anzahl von Tagen eine Anwesenheitspflicht haben, damit herausgefunden werden kann, woher sie kommen, wie alt sie sind und ob sie wirklich einen Asylgrund haben.

Das ist gut und richtig, und davor muss man sich überhaupt nicht fürchten, wenn man nichts zu verbergen hat und wenn man nicht grundsätzlich kommt, um Missbrauch zu betreiben.

Diese Schwerpunktsetzung von der Frau Innenministerin ist sehr, sehr wichtig. Es wird immer von der FPÖ und auch vom BZÖ, speziell aber von der FPÖ, eine Art Ver­hetzung betrieben. (Abg. Kickl: Hören Sie einmal auf damit! – Abg. Strache: Zitate aus einer Zeitung!) Herr Vilimsky, Sie haben Worte wie „Bandenkrieg“ und „Massen­schlägereien“ gewählt. Das verhetzt und verunsichert die Menschen, und für solch eine Panikmache stehen wir ganz einfach nicht zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das sind Zitate aus Zeitungen! Das liest man doch jeden Tag auf den Titelseiten der Zeitungen! Lesen Sie keine Zeitungen? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Neubauer hält eine Zeitschrift in die Höhe; eine Überschrift lautet: „Krieg der Ausländer in Wien“.)

Es gibt seit der Ära schwarzer Innenminister eine Verschärfung im Fremdenrecht. Wir haben den „Asylrucksack“ abgebaut, wir haben das Asyl- und Fremdenrecht ständig weiterentwickelt. (Abg. Strache: Die Familie Zogaj, die uns jahrelang auf der Nase herumtanzen konnte!) Das ist ganz, ganz wichtig, und wenn Sie sich dem nicht anschließen können und lieber verhetzen und lieber keine Problemlösungen bieten, dann tut uns das leid. Aber wir tragen die Verantwortung, und das ist gut und richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, die Sicherheitspolitik ist bei der Frau Innenministerin sehr gut aufgehoben. Wir haben in dieser Legislaturperiode jährlich 1 000 PolizistInnen mehr in Österreich. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Seit 2006 haben wir 200 Polizistinnen und Polizisten mehr


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in Wien, und zwischen 2009 und 2013 werden insgesamt 2 250 neue Polizistinnen und Polizisten in Wien den Dienst versehen. Das ist nicht wegzureden, das ist Tatsache, und dafür danke ich der Frau Innenministerin ganz herzlich. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann natürlich nicht immer nur verhetzen und schlechtreden. (Abg. Neubauer hält erneut eine Zeitschrift mit der Überschrift „Krieg der Ausländer in Wien“ in die Höhe.) Herr Kollege, wenn Sie Zeitungen in die Höhe halten, löst das überhaupt keine Probleme. (Abg. Neubauer: Aber Sie verharmlosen!)

Die Frau Innenministerin hat die SOKO-Ost eingerichtet, und Sie haben das kritisiert. Die SOKO-Ost ist höchst erfolgreich! (Beifall bei der ÖVP.) Es ist die Kriminalität in Wien deutlich zurückgegangen, es sind die Einbrüche deutlich zurückgegangen, um 19,2 Prozent (Abg. Ing. Westenthaler: Weil nichts mehr da ist, es ist schon alles ausgeräumt!), es sind die Einbrüche in Kfz deutlich zurückgegangen, nämlich um 25,7 Prozent. (Abg. Ing. Westenthaler: Weil die Autos schon alle in Polen sind!) – Herr Kollege Westenthaler, Sie können immer nur herausschreien, aber Sie haben sich noch nie mit Zahlen und Fakten beschäftigt! (Beifall bei der ÖVP.)

Auch die Kfz-Diebstähle sind zurückgegangen, und die Aufklärungsrate steigt. Das ist nur der Frau Innenministerin und ihren trefflichen Maßnahmen zu verdanken! (Abg. Ing. Westenthaler: Die Autos sind alle in Polen und die Handtaschen in Ungarn!)

Abschließend, weil wir ja heute auch auf europäischer Ebene über Asyl- und inter­nationale Probleme sprechen: Es ist interessant, dass eine Delegation der SPÖ nach Nordkorea gereist ist, denn Nordkorea ist ja eigentlich ein Sicherheitsrisiko für die ganze Welt. Offensichtlich hat man das zwar privat bezahlt, aber ich frage mich schon, was Herr Kollege Wittmann als Verfassungssprecher und doch sehr hoher Reprä­sentant der SPÖ in Nordkorea machen wollte. (Abg. Strache: Grußworte wird er übermittelt haben beim dortigen Parteitag!) Die Frage ist: Hat er sich Anregungen geholt für die Wiener Wahl und für Michael Häupl, wie man in Zukunft noch mehr Macht ausübt, oder wollte er die Machtausübungspolitik des Michael Häupl und der SPÖ Wien nach Nordkorea tragen? – Das ist eine Frage, die offen bleibt, aber das würde uns sehr interessieren, vielleicht kann man das bei Gelegenheit beantworten. (Beifall bei der ÖVP.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


11.33.49

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Asyl- und Fremdenpolitik von Rot und Schwarz ist gescheitert, sie ist weitgehend wirkungslos. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Musterbeispiel, das noch jedem Österreicher im Gedächtnis geblieben ist, ist der lange Kampf um die Abschiebung der kosovarischen Familie Zogaj. Da, Frau Bundes­minister, haben Sie sich monatelang auf der Nase herumtanzen lassen, und das war wirklich ein Beispiel dafür, wie die Staatsmacht vor Asylschwindlern kapituliert hat. Das haben alle Österreicher erkennen können.

Ich kann Sie nur auffordern, Frau Bundesminister, nehmen Sie sich ein Beispiel an einem europäischen Staatsmann, der die Asylfragen besser regelt als Sie: Er heißt Sarkozy, das wird Sie nicht überraschen. Nehmen Sie sich am französischen Staatspräsidenten ein Beispiel, wie solche Fragen zu lösen sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Es hat im Bereich der Familie Zogaj 112 Anträge gegeben, mit denen sie ihre Ab­schiebung verzögert beziehungsweise verhindert hat. Das zeigt, dass unsere Asyl- und Fremdengesetze zahnlos sind und wir da dringend eine Verschärfung brauchen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 77

Und da wir heute so oft bei der Steiermark sind: Vor Kurzem hat eine steirische Zeitung getitelt: „Grazer Asylanten hungern sich frei“.

Das sind die Fakten, die wir erleben, und nicht Ihre Sicherheitspolitik, die Sie da immer wieder beschwören.

Wie viele Haftstreikende wurden als haftunfähig einfach entlassen, meine Damen und Herren?! Diese Zahlen nennt die Frau Innenministerin nicht. Im Jahr 2007 waren es 665, im Jahr 2008 immerhin noch 464 und im Jahr 2009 – eine Rekordmarke – 766, und die Zahlen für dieses Jahr liegen uns noch gar nicht vor.

Meine Damen und Herren, da ist Handlungsbedarf gegeben!

Wenn wir hören, dass Herr Bundesminister Spindelegger im Sommer dieses Jahres gesagt hat, dass wir noch weitere 100 000 qualifizierte Ausländer nach Österreich hereinlassen sollen, dann ist das der Beweis dafür, wie falsch die bisherige Zuwande­rungspolitik in Österreich gelaufen ist. (Beifall bei der FPÖ.) Denn, meine Damen und Herren, Spindelegger hätte nicht 100 000 – das kann man ja hochrechnen: Plus Familien sind das weitere 500 000 Zuwanderer in unser Land! – gefordert, wenn die, die schon hier sind, etwa 1,5 Millionen, qualifiziert wären. Dann hätte sich diese For­derung nämlich erübrigt.

Eine Erklärung für diesen Umstand hat schon vor einiger Zeit ein bekannter Kolumnist der „Kronen Zeitung“ geliefert. Er hat wörtlich geschrieben – Sie kennen diese Zitate natürlich, aber Sie handeln nicht danach; Sie ziehen nicht die richtigen Schlüsse –:

„Seit 1980 beträgt der Anteil qualifizierter Zuwanderer in Australien 80 Prozent, in Kanada weit über 90 Prozent, in England 75 Prozent, in den USA 50 Prozent. Öster­reich brachte es, so wie Deutschland, nur auf 10 Prozent ausgebildete Einwanderer. Das bedeutet, dass Österreich einen Zustrom von Hunderttausenden wahllos zuge­wanderter bildungsferner und kulturfremder Migranten verkraften muss. Das ist menschlich imponierend, die Kosten dafür aber auch. In den Schulen sitzt ein erheblicher Teil unbeschulbarer Jugendlicher.“ – So nennen das die Bundesdeutschen.

Ich zitiere weiter: „Für die Folgen der ausufernden Kriminalität – mehr Polizei, mehr Gefängnisse, Gerichte – muss die eingesessene Bevölkerung ebenso aufkommen wie für den verbreiteten Sozialmissbrauch und die hohe Arbeitslosigkeit.“

Meine Damen und Herren, das sind die Fakten und Zahlen, mit denen man sich auseinandersetzen muss.

Und was das Schubhaftzentrum Vordernberg, das Sie uns in der Steiermark einrichten wollen, angeht: Für 220 abzuschiebende Asylwerber, also Leute, die zu Unrecht in Österreich sind, sollen 20 Millionen € für ein Vier-Sterne-Wellnesshotel ausgegeben werden. Dazu sagen wir, diese 20 Millionen € wären besser investiert, wenn man Polizisten zusätzlich in den Dienst stellen und damit die Sicherheit der steirischen und der österreichischen Bevölkerung erhöhen würde. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie da mit Vordernberg vorhaben, ist eine unverantwortliche Geldverschwen­dung, ist eine Provokation für junge Familien, die schlecht untergebracht sind und die zuschauen müssen, wie Häftlinge, etwa in Leoben, aber auch Schubhäftlinge besser untergebracht werden.

Nehmen Sie sich ein Beispiel am französischen Ministerpräsidenten! (Abg. Amon: Er ist Präsident, nicht Ministerpräsident!) Wir Freiheitliche fordern seit Monaten einen absoluten Zuwanderungsstopp, solange nicht alle, die hier sind und sich noch nicht integriert haben, wirklich integriert sind. (Beifall bei der FPÖ.)

11.39



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 78

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun  – Bitte.

 


11.39.07

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren – auch auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist erstaunlich, wie viel Steiermark-Wahlkampf in einer sogenannten Aktuellen Europastunde des Hohen Hauses Platz findet, und das ist sehr bedauerlich.

Ich freue mich, dass sich die ÖVP für das Thema Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene entschieden hat, wiewohl es auch aus ÖVP-Sicht andere Themen gegeben hätte, die wir heute besprechen könnten, beispielsweise die Atompolitik. Das war der ÖVP wichtig genug für ihre Klubklausur, die vor Kurzem stattgefunden hat.

Wir alle im Hohen Haus müssen uns schon fragen, wie ernst eine angebliche ÖVP-Antiatompolitik zu nehmen ist, wenn gleichzeitig der Exparteichef, Exbundeskanzler und Noch-ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Schüssel im Sold eines der größten Atomkonzerne Deutschlands, nämlich von RWE, steht. (Beifall bei den Grünen.)

Wie glaubwürdig kann die Antiatompolitik eines ÖVP-Außenministers sein, wie glaub­würdig kann die Politik eines ÖVP-Landwirtschaftsministers sein, wenn gleichzeitig der Exparteichef im Sold eines Atomkonzerns steht? (Beifall bei den Grünen.)

Zurück zum Thema Asyl- und Migrationspolitik auf europäischer Ebene. Bis auf ganz wenige Reden haben wir heute von der europäischen Ebene eigentlich kaum etwas gehört, und es gibt in der Tat Probleme auf europäischer Ebene. In der Tat müssen alle 27 EU-Länder, aber auch die EU gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um Probleme, die da vorhanden sind, und Herausforderungen lösen zu können.

Es wurde hier sehr viel Stimmung gemacht mit der Behauptung, Asylwerber würden die EU, ja Europa allgemein stürmen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein paar Fakten: Nur 14 Prozent der Schutzsuchenden weltweit gelangen in die EU und suchen in der EU um Asyl an. 14 Prozent! Das heißt, über 80 Prozent der Flüchtlinge bleiben in den Krisenregionen, bleiben meistens in den Ländern, aus denen sie geflüchtet sind, flüchten mussten, oder flüchten in Nachbarländer.

Eines der ärmsten Länder der Welt, Pakistan, beherbergt seit Jahren 1,5 Millionen Flüchtlinge. 1,5 Millionen! Der Iran, der weder ein Rechtsstaat noch ein wohlhabender Staat ist, hat knapp eine Million Flüchtlinge zu beherbergen. – So viel zu der Angstmache und Behauptung, Asylwerber würden Europa umzingeln, Asylwerber würden Europäerinnen und Europäer überrennen.

Ich möchte eines betonen: Solange wir in 27 EU-Ländern 27 unterschiedliche Asylsysteme haben, wird es nicht gelingen, eine gemeinsame europäische Flüchtlings­politik, eine gemeinsame Menschenrechtspolitik zu machen. Und solange es so ist, dass ein äthiopischer Flüchtling in Schweden mit 80-prozentiger Sicherheit davon ausgehen kann, dass er Asyl bekommt, während in Griechenland diese Wahrschein­lichkeit auf null Prozent sinkt – 80 Prozent in Schweden, null Prozent in Griechen­land! –, lügen wir uns in die eigene Tasche, wenn wir kritisieren, dass Flüchtlinge innerhalb der EU weiterwandern! (Beifall bei den Grünen.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, solange wir nicht einheitliche Standards schaffen, wird es weiterhin so sein, dass Flüchtlinge versuchen werden, in jene EU-Länder zu gelangen, wo sie bessere Aufnahmekonditionen und vor allem größere Chancen haben, Asyl zu bekommen.

Sie alle haben von dem traurigen Fall des unbegleiteten afghanischen Minderjährigen gelesen, der mit ganzen 16 Jahren nach einer Odyssee durch unterschiedliche EU-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 79

Länder, wie Italien, Österreich, Schweden, dann zurückgeschoben nach Österreich, nach einem Selbstmordversuch gestorben ist. Heute ist herausgekommen, dass dieser junge Mann mit 15 Jahren in Tirol versucht hat, einen Asylantrag zu stellen, der nicht angenommen wurde, stattdessen wurde sofort ein Aufenthaltsverbot über ihn erlassen.

Das sind auch die Menschen, die in unseren Diskussionen von manchen Kollegen und Kolleginnen hier im Haus als Kriminelle hingestellt werden, wo dann gesagt wird, der muss etwas angestellt haben, denn der hat ein Aufenthaltsverbot bekommen. Das sind die Schicksale! Und um diesen Schicksalen endlich gerecht zu werden, menschlich gerecht zu werden, brauchen wir eine gemeinsame europäische Asyl- und Migrations­politik. (Beifall bei den Grünen. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Ministerin, ich fordere Sie auf – das ist mein letzter Satz –, endlich mit der Blockadepolitik bei Asyl und Migration auf EU-Ebene aufzuhören und an konstruktiven Lösungen und an einer guten Vereinheitlichung zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


11.44.47

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Schützenhöfer muss ja verheerende Meinungsumfragewerte haben. Jeder Schwarze, der hier herauskommt, muss mindestens fünfmal „Schützenhöfer“ sagen. (Zwischen­rufe bei BZÖ und ÖVP. – Bundesministerin Dr. Fekter: Danke, dass Sie es auch sagen!)

Ja, ich wollte Ihnen auch etwas sagen, Frau Maria „Schützenhöfer“. (Beifall beim BZÖ.) Ich muss Ihr Spielchen jetzt leider mitspielen, nachdem Kollege Werner „Amon-Schützenhöfer“ da vom Wunderwuzzi der Kriminalitätsbekämpfung in der Steiermark, vom Herrn Schützenhöfer gesprochen hat. Dafür, dass die Kriminalität so zurück­gegangen sei, sei Schützenhöfer verantwortlich.

Bitte, Herr Kollege Werner „Schützenhöfer“, wenn Herr Kollege Hermann Schützen­höfer nicht selbst zum Dieb wird, dann, muss ich sagen, hat er mit der Kriminalität in der Steiermark überhaupt nichts zu tun, überhaupt nichts! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe des Abg. Amon.) Das, meine Damen und Herren, ist noch immer Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsexekutive auf der Aufklärungsseite und der Straftäter auf der Täterseite. Wenn Herr Schützenhöfer nicht selbst zum Straftäter wird, dann hat er mit der Kriminalitätsentwicklung in der Steiermark nichts zu tun. (Abg. Amon: Doch!) Nein, überhaupt nicht.

Ja, ja, ja, richtig, genau, die Kollegin Gabriele „Schützenhöfer“, geborene Tamandl, hat ja gesagt, wie die Aufklärungsquote gestiegen ist und dass die Kriminalität in der Steiermark so sensationell zurückgegangen ist, bundesweit. Da hat aber Frau Kollegin Gabriele „Schützenhöfer“ vergessen zu sagen, dass die Handtaschendiebstähle bei Ministern um 100 Prozent zurückgegangen sind. Meine Damen und Herren, das sollte auch erwähnt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Dafür kümmert sich jetzt die Frau Bundesminister um die Fleischhackerin in ihrer Nachbarschaft, die sie wegen Lärm- und Geruchsbelästigung verhindern will. – So viel zum Thema Wirtschaftsfreundlichkeit.

Ja, wenn jetzt noch ein paar Schwarze herauskommen wollen – ich sage jetzt prophylaktisch schon zehnmal „Schützenhöfer“ –, dann könnt ihr euch das sparen. Vielleicht gewinnt er dann die Wahl noch. Ich glaube nicht, dass das der eigentliche


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Grund für die heutige Debatte sein kann. Meine Damen und Herren, das Thema ist wirklich zu ernst, als dass man es „verschützenhöfern“ sollte.

Die einzige wirklich politische Ansage, die die Frau Bundesministerin in ihrem enga­giert vorgetragenen Debattenbeitrag gemacht hat, war, dass sie es zustande gebracht hat – ich zitiere es noch einmal wörtlich für alle, die es nicht bemerkt haben –, die Anwesenheitspflicht der Asylanten im Asylverfahren durchzusetzen. Dazu haben wir jetzt eine Aktuelle Europastunde gebraucht.

Frau Bundesminister (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), Sie haben es gesagt, ich habe es mitgeschrieben. Anwesenheitspflicht im Asylverfahren – die große Errungenschaft der Frau Bundesminister aus Oberösterreich, die demnächst wahrscheinlich in die Steiermark emigrieren muss, weil der Fleischhacker neben ihr baut. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.) Aha, gut. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Bundesministerin, wenn das alles ist, was Sie zustande gebracht haben, dann würde ich Ihnen die Empfehlung geben: Denken Sie einmal mit ebensolchem Enga­gement, wie Sie hier gesprochen haben, darüber nach, ob es nicht zehnmal gescheiter und vor allem effektiver wäre, für jeden, der an seinem eigenen Asylverfahren nicht teilnimmt, schlicht und einfach die gesetzliche Vermutung zu schaffen, dass er damit seinen Antrag zurückgezogen hat! Denn, meine Damen und Herren, bei Österreichern gilt das. Wenn ein Österreicher einen Sozialhilfeantrag stellt oder einen Mietzins-Zuschuss haben möchte und nicht am Verfahren mitwirkt, dann gilt der Antrag als zurückgezogen! Wenn ein Asylant einen Asylantrag stellt, aber nicht mehr da ist und nicht mehr mitwirkt, dann wird das Asylverfahren trotzdem durchgeführt, und sogar dann noch durchgeführt, wenn man, wie die Familie Zogaj, die ganze Republik zum Narren hält. Da gilt der Antrag noch immer nicht als zurückgezogen, sondern er wird sogar noch zum Quadrat weitergeführt. Wissen Sie, das wäre einmal etwas gewesen.

Die Anwesenheitspflicht beeindruckt die Österreicher nicht wirklich. Was hat ein Österreicher davon, wenn die Asylanten en masse hereinkommen und dann noch während des Verfahrens anwesend sein sollen? Was hat er davon? – Gar nichts! Im Übrigen auch nicht in der Steiermark, Herr Kollege Werner „Schützenhöfer“! Sie sollten vielmehr endlich dazu übergehen, dass ein Antrag von jemandem, der seinen Antrag gegenüber diesem Staat nicht selbst vertritt und es nicht einmal der Mühe wert findet, während des Antragverfahrens hier zu sein, schlicht und einfach automatisch als zurückgezogen gilt. Was glauben Sie, wie rasch die Erledigungsquoten steigen würden, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Was für den Österreicher recht und billig ist, ist Ihnen für den Herrn und die Dame Asylant noch lange nicht recht und billig, sondern da wird auf Kosten der Österreicher weiterzelebriert.

Ich wollte Ihnen heute im Grunde – Kollege Amon, Sie haben leider im letzten EU-Unterausschuss gefehlt – das Beispiel bringen, wie erbärmlich die Österreichische Volkspartei – das gilt in noch viel größerem Maße für die SPÖ – ist, wenn es um europäische Vorlagen geht. Da wird eine Vorlage im Rahmen des Stockholmer Pro­gramms vom Rat der EU geliefert, das bedeutet Zuwanderung und Migration, da wird aufgemacht, sogar die Sozialleistungen müssen in Zukunft diesem Personenkreis zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Inneres sagt wenigstens, das kostet einen Haufen, das Sozialministerium hat gesagt, das kostet gar nichts. Da haben Sie einander auch widersprochen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 81

Aber allein wenn Sie sich die Stellungnahme der Bundesarbeitskammer vergegen­wärtigen – davon hat kein einziger Sozialdemokrat heute gesprochen, auch Otto „Dank“ Pendl nicht –, dann müssen Sie sehen, dass Sie in Brüssel nur mehr Nein sagen können und nur mehr dieses eine Wort dort gebrauchen müssen, aber Sie haben nicht den Mumm dazu. Spielen Sie daher hier nicht die große, starke Ahnfrau der Asylpolitik! (Beifall beim BZÖ.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


11.50.34

Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Am Schluss dieser Europa-Asyldebatte möchte ich zur Versachlichung der ganzen Debatte sagen, dass diese Europapolitik, die auch unsere Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten unterstützt hat, eigentlich zum Scheitern verurteilt ist. (Abg. Mag. Molterer: Apropos Sachlichkeit!) Man möge sich nur die europäische Integrationspolitik seit den fünfziger Jahren anschauen, von Schuman weg und Monnet, wo die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, also die wirtschaftliche Zusammenarbeit, als Grundlage für ein Friedensprojekt diente, nämlich Europa zu einen. 1992 kam durch die Maastrichtverträge die politische Dimension in Europa zum Durchbruch und die Intention, aus souveränen National­staaten und Vaterländern Europa zu einem Bundesstaat zu machen. Das ist ein Irrweg dieser europäischen Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir heute diese verfehlte Asyl- und Zuwanderungspolitik diskutieren, so ist dies ja nur die Spitze des Eisbergs, an der wir sehen, was in Europa alles schiefläuft.

Wir haben auf der anderen Seite noch dieses Europa der Konzerne, wo nicht mehr die Menschen, die Bürger im Mittelpunkt des politischen Interesses stehen, sondern Konzerne, Institutionen, damit Europa eine streichelweiche Masse wird, damit die Bevölkerung eine streichelweiche Masse wird, die man lenken kann, wie man es braucht. Das ist nicht das Europa, das wir Freiheitliche uns ursprünglich vorgestellt haben. Dieses Europa wird auch in Zukunft scheitern. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich anschaut, dass zum Beispiel in der Schweiz 80 Prozent der Asylwer­benden kein Asyl bekommen, sondern nur 20 Prozent, während in Österreich 80 Pro­zent der Asylwerbenden hereingelassen werden, dann sieht man, dass diese Europa­politik, diese Asylpolitik gescheitert ist, meine Damen und Herren.

Lesen Sie nach im „profil“! Peter Michael Lingens sagt, ungeordnete und ungezügelte Zuwanderung belastet unsere Sozialsysteme mehr als Geld in die Kassen unserer Sozial- und Pensionssysteme fließt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der österreichischen Regierung, kehren Sie um, verlassen Sie diesen Irrweg! Kehren Sie um, damit auch unsere Kinder in Zukunft in einem freien Österreich aufwachsen können, aber nicht in einem durch die europäische Integration bevormundeten Österreich!

Sehr geehrte Damen und Herren von der rot-schwarzen Regierung! Kehren Sie um und verlassen Sie den Irrweg der europäischen Politik! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 82

11.54.28Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6347/J bis 6381/J;

2. Anfragebeantwortungen: 5830/AB bis 6178/AB;

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 5745/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz über Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG (879 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsruhegesetz, das Kranken­anstalten-Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Arbeitszeit­gesetz geändert werden (880 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010) (888 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (889 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Juli 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 47 BA),

Monatserfolg August 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 48 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (16 St 99/10s) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach §§ 188 und 283 Abs. 1 StGB,

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (113 Hv 105/10d) um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 (III-176 d.B.);


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 83

Justizausschuss:

Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kin­desentführung (877 d.B.),

Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (881 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/10 (III-175 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (878 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 2009 (III-178 d.B.);

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2009 (III-181 d.B.);

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Grüner Bericht 2010 der Bundesregierung (III-179 d.B.),

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2011 gemäß § 9 LWG 1992 (III-180 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2009, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-177 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines funktionellen Luftraumblocks in Zentraleuropa (FAB CE).

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Fritz Neugebauer: Der Klub der Grünen hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 6382/J der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend WählerIn­nen­täuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung dringlich zu behan­deln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 84

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 6004/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Ge­schäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwor­tung 6004/AB der Anfrage 6244/J der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahrung der Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Fritz Neugebauer: Um die Punkte 13 bis 17 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 13 bis 17 handelt es sich um die Berichte des Immunitätsaus­schus­ses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (890 der Beilagen),

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (891 der Beilagen),

über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (892 der Beilagen),

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann (893 der Bei­lagen) sowie

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (894 der Beilagen). (Abg. Grosz: Wenn man das ganze Plenum einsperrt?!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Einwendungen dagegen werden nicht erhoben.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 85

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 Minuten sowie BZÖ 74 Minuten.

Weiters schlage ich vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wenn Sie diesem Vorschlag über die Redezeitordnung zustimmen, bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

11.57.481. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (871 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 2010) (885 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 948/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf sechs Monate (886 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 984/A der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivil­dienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird (887 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


11.58.34

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns das Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird, in Form einer Novelle zur Debatte und zur Beschlussfassung vor. Und das ist, glaube ich, deswegen recht interessant und auch Anlass dafür, kurz innezuhalten, weil es der konzentrierte Ausdruck dessen ist, was Sie in den vergangenen Monaten zustande gebracht haben.

Ich darf erinnern: Die letzte Sitzung des Nationalrates war im Juli, dann war Tagungs­ende, und diese ist die erste reguläre Sitzung im Herbst. Das, was Sie zustande gebracht haben, ist nicht der große Wurf im Bereich der Sicherheitspolitik, der Vertei­digungspolitik, der Universitätspolitik, der Sozialpolitik oder der Wirtschaftspolitik – überall abgemeldet, null! –, sondern das, was Sie zustande gebracht haben, ist eine minimale Novelle des Zivildienstgesetzes. Da verstehe ich auch jene, die die tagungsfreie Zeit als Urlaub für Parlamentarier kritisieren. Zu diesem Schluss muss


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 86

man kommen, wenn man sich Ihre Leistung, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, angesichts dieser Mini-Novelle anschaut. Das ist eigentlich ein schockierender Ausdruck Ihrer völligen Untätigkeit in jenen Dingen, die Sie tun sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehen wir uns das Ganze inhaltlich, materiell an. Diese Novelle hat zwei wesentliche Stoßrichtungen. Der erste Punkt ist, dass man Menschen, die Zivildienst geleistet haben, den Eintritt in den Polizeidienst ermöglicht. Im Prinzip kann man über so etwas diskutieren. Jemand kann gegenüber einer Behörde einmal die Gewissensprüfung ablegen und sagen, dass er den Dienst an der Waffe nicht versehen kann und daher zum Zivildienst geht, denn wir haben immer noch eine Wehrpflicht und keine freie Entscheidung. Wenn man eine Regelung geschaffen hätte, die vorsieht, dass man jene Personen, die keinen Wehrdienst geleistet haben, diesen Wehrdienst in ausreichen­dem Ausmaß nachholen lässt, um sicherzugehen, dass sie in weiterer Folge den Dienst an der Waffe als Polizisten versehen können, um andere und sich selbst zu schützen, dann wäre es in Ordnung. Geschehen ist das allerdings nicht.

Es wird über den Verordnungsweg festgelegt, dass jedes Ministerium – Inneres, Justiz oder Landesverteidigung – selbstständig beurteilen kann, wie lange der nachzuholende Wehrdienst tatsächlich zu dauern hat. Ich meine, dass das ein völlig falscher Weg ist, denn jemand, der einmal öffentlich gesagt und gegenüber der Republik bekundet hat, dass er den Dienst an der Waffe nicht versehen kann, wird vielleicht später, wenn er Polizist ist, gehörige Probleme haben, wenn er die Waffe gebrauchen muss, um andere oder vielleicht sich selbst zu schützen. Dann kommt er vielleicht wieder in diesen Gewissenskonflikt. Das ist eine mehr als verquere Regelung, die Sie da getroffen haben.

Das Zweite, das wirklich absurd ist, ist die Regelung, dass Zivildiener, die eben diese Gewissensprüfung abgelegt haben, den Dienst an der Waffe nicht versehen zu können, in den Besitz waffenrechtlicher Dokumente gelangen können. Man hört – ich habe dafür keine Bestätigung erhalten –, dass jemand aus dem Umfeld hoher ÖVP-Politiker den Jagdschein haben möchte, aber blöderweise Zivildienst geleistet hat. Vielleicht ist das die Ursache? Ich kann nicht verstehen, warum man so etwas macht, warum man Menschen, die behördlich bekundet haben, den Dienst an der Waffe nicht versehen zu können, später ein waffenrechtliches Dokument in die Hand gibt – sei es als Sportschütze, sei es, um sich selbst zu schützen oder um als Jäger tätig zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der falsche Weg. Aber es ist auch das Einzige, was Sie in den letzten drei Monaten zustande gebracht haben. Schämen Sie sich für das, was Sie alles nicht zustande gebracht haben! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

12.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


12.02.24

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zivildienst ist in Österreich in den letzten Jahren eine Erfolgsgeschichte. Über 13 000 junge Männer entscheiden sich pro Jahr für diesen Dienst, der für die gesamte Bevölkerung geleistet wird, muss man dazusagen. Sie stehen im Dienste der Gesellschaft, sei es beim Roten Kreuz, beim Samariterbund, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, bei der Lebenshilfe, bei der Feuerwehr oder gar in der Landwirtschaft, wenn ein Bauer oder eine Bäuerin verstirbt und eine Notsituation eintritt.


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Das heißt, unser Sozial- und Gesundheitssystem, ja unsere gesamte Gesellschaft würde sehr darunter leiden, wenn es den Zivildienst nicht in dieser Form gäbe. Es ist aber auch notwendig, den Zivildienst weiterzuentwickeln. Man muss mit der Zeit gehen, und seit der Zivildienstreformkommission 2004/2005 haben wir hier im Hohen Haus zwei größere Novellen mit sehr breiter Mehrheit beschlossen. Ich erinnere an die Novelle gleich nach Abschluss der Beratungen der Reformkommission, deren wesent­licher Punkt war, dass der Zivildienst von zwölf auf neun Monate und gleichzeitig der Präsenzdienst von acht auf sechs Monate reduziert wurde. 2008 haben wir beim Zivildienst eine finanzielle Gleichstellung in der Grundvergütung herbeigeführt, was sicherlich auch im Sinne der Zivildiener eine sehr gute, wichtige und notwendige Maßnahme war.

Meine Damen und Herren, heute liegt eine weitere, meiner Meinung nach sehr positive Veränderung des Zivildienstgesetzes vor. Was sind die wichtigsten Inhalte? – Es wurde schon angesprochen, dass der Weg zur Polizei oder zur Justizwache jetzt auch ehemaligen Zivildienern ermöglicht wird. Bis maximal zur Vollendung des 28. Lebens­jahres kann das Erlöschen der Zivildienstpflicht beantragt werden. Für den Polizei­dienst muss aber eine nötige militärische Basisausbildung absolviert werden. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Ministerium im Verordnungswege. Weiters wird es in Zukunft beim 15-jährigen Waffenverbot Ausnahmen geben, vor allem für Jäger, Sport- und Traditionsschützen. Diese sind im Gesetz taxativ aufgezählt.

Warum kommt es zu dieser Erleichterung für ehemalige Zivildiener? – Weil es seit Jahren von Sportschützenvereinen, Traditionsvereinen und auch von den Jagdver­bänden den Wunsch gibt, dass man ehemaligen Zivildienern diese Wege ermöglichen sollte. Warum? Ist das auch begründbar? – Der Zivildiener lehnt die Waffengewalt gegenüber Menschen ab, nicht aber gegenüber Zielscheiben und Tieren. Deshalb sagen wir auch Ja zu diesem Punkt.

Es wird außerdem der Zugang zu Kindergärten und Integrationseinrichtungen ermög­licht. Die bestehenden Organisationen bekommen weiter ihre Kontingente.  Es ist wichtig, das dazuzusagen.

Eine Verwaltungsvereinfachung wird ebenfalls durchgeführt, vor allem ergeben sich auch Beschleunigungen für die Zivildienstserviceagentur – mehr Kompetenzen, insge­samt ein einfacherer und schnellerer Vollzug. Für Zivildiener gibt es auch zu­sätzlich zwei Tage Sonderurlaub für die Jobsuche. Es ist ja wichtig, dass nach diesem Staats­dienst auch der Weg zurück zum Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Es gibt auch Anspruch auf Prüfungsfreistellungen, damit der berufliche Weg nicht unterbrochen wird.

Aber auch bei sofortiger Entlassung aus disziplinären Gründen werden klarere Rege­lungen geschaffen. Wenn ein Zivildiener sich weigert, den Dienst zu absolvieren, bezie­hungsweise wenn es immer wieder gröbere Probleme gibt, die Entlassungs­tatbeständen in der Arbeitswelt gleichkämen, kann ein Zivildiener jetzt auch sofort aus dem Dienst entlassen werden. Es wird auch Eindämmungen bei Krankenstandsmiss­bräuchen geben. Dazu stehen wir auch. In diesem Bereich soll von Zivildienern nicht jongliert werden können. Damit kommen wir auch einem Wunsch der Organisationen nach.

Noch zwei Gedanken zu den Anträgen der Grünen, die ja mit verhandelt werden: Die Reduzierung auf sechs Monate ist eine alte Geschichte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, reden Sie mit den Zivildienern selbst! Sie finden keine 10 Prozent, die möchten, dass der Zivildienst kürzer als neun Monate dauert. Ich arbeite seit über 15 Jahren beim Roten Kreuz und habe in dieser Zeit sehr viele Zivildiener kennengelernt. Noch nie hat mich einer darauf angesprochen, dass ihm diese neun Monate zu lange wären. Wir brauchen sie auch für die Organisationen.


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Zum Beispiel beim Rettungs- und Krankentransport wäre es nicht mehr sinnvoll. Würde der Zivildienst nur noch sechs Monate dauern, dann könnten diese Einrichtungen gar keine Zivildiener mehr nehmen. (Zwischenruf der Abg. Windbüchler-Souschill.) Das wollen wir nicht. Wir stehen zum Zivildienst und brauchen diese wichtige Einrichtung auch in Zukunft für unser funktionierendes Sozial- und Gesundheitssystem.

Die Gewissenserklärung abzuschaffen, geht unserer Meinung nach aus verfassungs­rechtlichen Gründen nicht. Der Zivildienst ist der Wehrersatzdienst, und wir brauchen beide Systeme. Dazu stehen wir. Wir brauchen den Präsenzdienst, und wir brauchen den Zivildienst.

Auch die Frage, die Wehrpflicht abzuschaffen und einen verpflichtenden Sozialdienst einzuführen, wird immer wieder in den Raum gestellt. Meine Damen und Herren, lesen Sie die Menschenrechtskonvention! Eine Art Zwangsdienst einzuführen ist nicht erlaubt. Daher bekennen wir uns zu beiden.

Abschließend darf ich mich ganz herzlich bei unserer Frau Bundesministerin dafür bedanken, dass sie diese Novelle so stark vorangetrieben hat. Diese Novelle ist zukunftsweisend und zukunftsorientiert für die Zivildiener und die Organisationen. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium, bei der Verwaltung, im Speziellen bei der Zivildienstserviceagentur, bei den Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die zustimmen werden, und zu guter Letzt bei allen Zivildienern, die heute im Dienst der Sache stehen, die für die Bevölkerung im Einsatz sind. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


12.08.55

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nennen wir das Kind doch beim Namen (Abg. Pendl: Das ist immer gut!): Es ist Zeitdiebstahl – Zeitdiebstahl in jungen, österreichischen Leben, bei Männern, die den Zwangsdienst – und, sehr verehrter Herr Kollege Wöginger, es gibt den Zwangsdienst –, den Wehrdienst oder den Wehrersatzdienst, absolvieren müssen. Es ist Zeitdiebstahl in einer innovativen, mobilen Welt, in einer mobilen Europäischen Union, in der der Zwangsdienst keine Berechtigung und auch keine Rechtfertigung mehr hat. Kein junger Mensch hat die Verpflichtung, an der Waffe oder nicht an der Waffe seinen Dienst zu leisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es mutet schon ein bisschen eigenartig an, die Öffentlichkeit völlig außen vorzulassen, nicht daran zu denken, eine breite Diskussion, einen Diskurs darüber in Gang zu setzen, die allgemeine Wehrpflicht und somit auch den Zivildienst wirklich abzuschaffen.

Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Deutschland, wo natürlich auch aus Konso­lidie­rungsprozessgründen, aber auch aus der Gewissheit heraus, dass es für junge Männer Zeitdiebstahl ist, eine Diskussion zum Thema der Aussetzung beziehungsweise Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Gang gesetzt wurde. (Beifall bei den Grünen.)

Der Zwangsdienst für Männer in der Europäischen Union ist hinfällig, ist obsolet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt keine Mauern mehr. Es braucht den tradierten Wehrdienst und somit den Wehrersatzdienst auch nicht mehr. Der Trend in Europa ist ganz klar und geht in eine Richtung – nämlich weg von diesem Thema, weg von diesem Dienst.


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Es gibt Unmengen an Anstößen von außen, es gibt eine mediale Öffentlichkeit, die ganz klar in diese Richtung tendiert. Die große Frage ist: Was braucht es, um diese Anstöße, um all das, was eine Mehrheit der österreichischen Bevölkerung verständ­licherweise für völlig unsinnig hält und erklärt, um diesen Diskurs auch wirklich hier hereinzubringen?

Es ist noch immer eine unehrliche Debatte (Abg. Pendl: Das glaube ich auch!), weil die Wehrpflicht und somit auch der Zivildienst die zentralen Fragen für die weiteren Schritte in der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres, aber auch eines Sozial­systems, das von 13 000 Zivildienern abhängig ist, sein werden und sein müssen. Solange es den Zivildienst gibt – 13 000 Zivildiener pro Jahr –, braucht es auch eine gleichberechtigte Regelung mit den Wehrdienern. Diese Novelle – um wieder zum Thema zurückzukommen – bringt das gar nicht. Sie sieht das auch nicht vor, sondern es gibt eine weitere Ungleichstellung von Zivildienern und Wehrdienern.

Die Verkürzung des ordentlichen Zivildienstes auf sechs Monate – wie einfach wäre das doch! Mit sechs Monaten wäre er mit dem Wehrdienst gleichgeschalten und somit gäbe es keine Ungleichbehandlung.

Die Streichung der Gewissensklausel – eine freie Berufswahl für junge Menschen ist doch keine Frage mehr, die muss doch existent sein! Zivildiener, die sich gegen den Dienst an der Waffe beim Bundesheer entschieden haben, sollen auch das Recht haben, zur Polizei zu gehen. Es gibt auch keinen Grund, diese Chance nicht anzu­nehmen. Junge Menschen haben beim Zivildienst soziale Kompetenzen gelernt. Wie wichtig wäre das bei der Polizei! Eine militärische Grundausbildung von Männern, die den Zivildienst gemacht haben, nachzufordern, ist meiner Ansicht nach erstens der falsche Weg und zweitens Ungleichbehandlung per se, weil Frauen keine militärische Grundausbildung brauchen, wenn sie zur Polizei gehen, Zivildiener aber schon.

Zusammengefasst sind Zivildiener in Österreich immer noch Menschen zweiter Klasse, Männer zweiter Klasse. (Abg. Riepl: Männer zweiter Klasse!) Es braucht eine weiter gehende und ehrliche Debatte dazu und eine budgetäre Absicherung des Sozial­systems statt dem von der Regierung angekündigten Sozialabbau. Es braucht einen Katastrophenschutz, der auf feste zivile Beine gestellt wird, und es braucht ein flächen­deckendes und gesetzlich abgesichertes Volontariat für Frauen und Männer, die gerne im Sozialsystem arbeiten möchten.

Also: Weg mit den Scheuklappen hin zu einer ehrlichen Diskussion, weg mit dem Zeitdiebstahl und weg mit der allgemeinen Wehrpflicht! (Beifall bei den Grünen.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Otto, jetzt klär das mal mit den „Männern zweiter Klasse“!)

 


12.14.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich würde mich wirklich freuen, wenn wir diese wichtige Frage in unserer Republik einmal mit allem Ernst, aller Ehrlichkeit und aller Transparenz diskutierten.

Ich wundere mich nicht nur über Ihre Aussagen hier, sondern auch darüber, was ich den Medien entnehme. Da wird einfach so aus dem Bauch, aus der Emotion heraus argumentiert: Weg mit der Wehrpflicht! Ich lade ein, einmal nachzudenken. Wir haben heute interessanterweise schon bei der Aktuellen Stunde die Situation gehabt – und wir haben sie eigentlich permanent –, dass dieselben Fraktionen, die ununterbrochen


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fordern, dass gespart werden muss, gleich für die nächsten Punkte mehr Mittel fordern. Ich habe so den Eindruck, dass man nicht mehr willens ist, das Ganze zu beurteilen.

Wenn ich mir die österreichische Bundesverfassung ansehe – ich habe es heute schon bei einem anderen Tagesordnungspunkt gesagt –, so glaube ich, ein klares Bekenntnis dazu, aber auch ein Bekenntnis zu einer ordentlichen Wehrpflicht zu sehen. Wir haben auch nach Artikel 4 der Menschenrechtskonvention ganz einfach nur die Wehrpflicht und die Wehrersatzpflicht; sonst gibt es keinen Zwangsdienst – Punkt, das ist so!

Wir wissen von Experten, dass ein Berufsheer – egal, wofür es aufgestellt wird – rie­sige Kosten verursacht. Man kann sagen, es kostet das Doppelte, je nachdem, wie groß man es aufstellen will. Wir haben in dieser Republik viele Fragen für die Österreicherinnen und Österreicher zu bearbeiten, und eine überzogene Spardis­kussion – bei allem Verständnis für Konsolidierung –; überall werden von Ihnen nur Forderungen aufgestellt.

Ich wäre der Glücklichste, wenn wir im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich ordentliche Arbeitsverhältnisse hätten, die Leute alle gut verdienten und wir keine Zivildiener in diesem Bereich bräuchten. Aber dann soll mir jemand sagen, wie wir das diskutieren sollen, ob wir in der Lage und willens sind, das ehrlich zu verhandeln und schlussendlich zu einem Ergebnis zu kommen, oder ob wir das nur bei Sonntagsreden oder hie und da, weil Landtagswahlen vor der Tür stehen, ansprechen und solche pauschalen Forderungen stellen.

Ich sage Ihnen, dadurch verunsichern Sie alle Gruppen. Ich denke, wir sollten den Soldatinnen und Soldaten, den Präsenzdienern und den Zivildienern dankbar sein, denn sie leisten Hervorragendes für die Menschen in unserer Heimat, und sie nicht ununterbrochen verunsichern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

Wie so vieles im Leben ist diese Novelle ein Kompromiss – ein Kompromiss, der über die Begutachtung auf allen Ebenen besprochen und verhandelt wurde, mit allen Interessenvertretungen, mit den Trägerorganisationen, der Politik. Man kann natürlich überall einen Punkt herausnehmen und sagen, das gefällt mir nicht, und der Nächste sagt, das gefällt mir dort nicht, und der Nächste sagt, das gefällt mir da nicht. Das bedeutet aber Stillstand, liebe Freundinnen und Freunde. Das wissen wir alle. (Abg. Neubauer: Das hätte man aber schon besser machen können!)

Wenn wir uns bewegen wollen und sollen, dann können wir nur mit allen Betroffenen verhandeln und schauen, dass wir zu einer Lösung kommen. Ich denke, in dieser Situation – man kann dazu stehen, wie man will – ist es ein guter Kompromiss, zu dem sich schlussendlich alle Beteiligten bekannt haben. Ich lade Sie alle ein, Ihre Zustim­mung zu geben. Es ist eine Verbesserung, das ist überhaupt keine Frage.

Ich weiß schon, man kann alles diskutieren. Wenn jemand nie eine Waffe wollte, warum will er auf einmal zum Jagdverein, zum Schützenverein oder zur Polizei? – Das kann man alles so argumentieren. Ich glaube nur, dass sich vieles verändert hat. Die Gesellschaft hat sich verändert, die Menschen haben sich verändert.

Geschätzte Damen und Herren, Folgendes dürfen wir nicht aus den Augen verlieren: Wir haben Verantwortung nicht nur für die Republik, sondern für die Menschen in dieser Republik. Ich würde dringend dazu einladen, eine ehrliche, nachvollziehbare, transparente Diskussion zu führen und dann eine Entscheidung herbeizuführen, bevor man sagt, dass man die Wehrpflicht abschaffen will. Dazu lade ich Sie ebenfalls sehr herzlich ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 



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12.18.52

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Pendl hat etwas Richtiges gesagt: Ja, stellen wir uns her und führen wir eine ehrliche Diskussion! Ehrlich wäre nämlich, dass man die Wehr­pflicht abschafft, wie wir vom BZÖ das schon lange fordern, und ein Freiwilligenheer einführt. Dann hat sich das Ganze erledigt und wir können uns diese Tagesord­nungs­punkte 1 bis 3 sparen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Neubauer: Blödsinn! Kompletter Schwachsinn!)

Das ist einfach die ehrliche Variante. Man muss keine Gewissensprüfung ablegen, die in der heutigen Zeit keine mehr ist. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Denken wir doch an unsere Jugend und schauen wir in die Zukunft und welche Bedürfnisse die Leute haben! Wir wissen genau, wie schwierig es ist. Als junger Mensch muss man heut­zutage, wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat, irgendwo das Bundesheer hineinschieben. Das ergibt Problematiken. Das kann man anders lösen, heute ist nicht mehr dasselbe notwendig, was früher notwendig war. Wir sollten weiterdenken, an die Zukunft, an die jungen Menschen und an ihre Bedürfnisse. Wir brauchen gut aus­gebildete Leute und können vom Staat keinen Karriereknick verordnen.

Daher ist dieses Gesetzesflickwerk – als das muss man diese Novelle wirklich bezeichnen – ganz klar abzulehnen, denn bei dieser Regelung kommt wieder nicht klar heraus, ob diese Leute dann zur Polizei gehen können oder nicht. Ich sage Ihnen, woran es da hapert, meine Damen und Herren. Es ist ganz einfach: Wir haben eine freie Gesellschaft, freie Bürger, lassen wir diese doch frei entscheiden! Wir vom BZÖ sind für möglichst viel Freiheit, für freie Entscheidung. Das ist das, was wir wollen!

Wenn Frauen bei der Polizei gegenwärtig keine Ausbildung beim Bundesheer benö­tigen, um dort ihren Dienst verrichten zu können, dann frage ich mich, warum es für die Burschen vorgeschrieben ist. Warum muss man diesen eine Gewissensprüfung diktieren? Das sind Sachen, die da nicht hingehören. Machen wir doch eine ehrliche Variante: einen freiwilligen Zivildienst mit einem entsprechenden Anreiz, damit die Leute sich von selbst für diesen entscheiden, und ein freiwilliges Heer mit dementsprechenden Anreizen. Das wäre die vernünftigste und ehrlichste Art, meine Damen und Herren!

Ich möchte jetzt noch den Bogen zum Bereich Polizei spannen; ich habe dieses Thema bereits im Ausschuss bei einem anderen Tagesordnungspunkt angesprochen, doch leider haben wir diesen heute nicht auf der Tagesordnung, aber in der vorhergehenden Debatte wurde auch über dieses Thema gesprochen. Nämlich: Wir haben eine akute Personalnot bei der Polizei. Man darf sich da nicht von Zahlen und Statistiken täuschen lassen. Wir müssen dem Ganzen schon einmal ins Auge schauen.

Wir haben heutzutage aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung sehr viele Karen­zierungen bei der Polizei – sowohl bei Männern als natürlich auch bei Frauen. Diese Leute sind nicht für den Normaldienst einsetzbar, weil in diesen Fällen entsprechende Schutzmechanismen eingebaut sind. Daher muss gehandelt werden, und zwar durch eine Aufstockung beim Personal.

Ich frage mich: Wo ist das Mehr an Personal, das durch die Grenzöffnung aufgrund der Zugehörigkeit Österreichs zum Schengen-Raum notwendig wurde? Da wurde nichts nachbesetzt. Es wurden zwar Zollwachebeamte in die Polizei eingegliedert, aber mit der Zeit wurden diese pensioniert. Die Crux an der Sache ist, wie es ein Beispiel aus Vorarlberg zeigt: Da sitzen an der Schweizer Grenze ehemalige Zollwachebeamte, die einen Stempel auf ein Mehrwertsteuerformular draufhauen, und das ist deren ganze Aufgabe dort. Das bedeutet doch, Leute sozusagen zu verheizen. Da kann man doch jemanden von der Post hinsetzen. Das wäre eine Möglichkeit, Leute von der Post bei


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der Polizei zu beschäftigen. Aber so, wie man es jetzt handhabt, ist es nicht sinnvoll. Ich kenne keine Polizeidienststelle, wo man sagt, dass ein Postler als vollwertiger Polizist eingesetzt werden kann.

Bilden Sie Leute aus! Sie haben die Möglichkeit. Und schauen Sie, dass die Exekutive verstärkt wird! Gehen Sie auf die neuen Anforderungen ein! Wir wissen, dass die Öffnung der Grenzen die Flexibilität straffälliger Ausländer, die bei uns durchreisen und Straftaten begehen, irrsinnig erhöht hat. Auch die Exekutive muss flexibel werden. Da muss investiert werden und wirklich etwas geschaffen werden, und das kann man in anderen Bereichen vernünftig einsparen.

Jetzt komme ich noch zu einem Problem, das auch einmal angesprochen gehört, und zwar: 2 500 Polizeibeamte wurden letztes Jahr, 2009, im Dienst verletzt. Das ist ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass folglich jeder zehnte Polizeibeamte im Dienst verletzt worden ist. Es fehlen gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Polizei­beamte besser geschützt sind. Ich rufe auch die Justiz auf, entsprechend zu handeln beziehungsweise entsprechend zu verurteilen.

Es kann kein Kavaliersdelikt sein, wenn man einen Polizeibeamten, der den Staat vertritt, im Dienst angreift. Da muss durchgegriffen werden, meine Damen und Herren. Diese Aufforderung möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


12.23.49

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Alles, was die Opposition jetzt hier gefordert hat, würde viel mehr Geld kosten, brächte aber weit weniger Menschlichkeit in unsere Gesell­schaft. So muss man das sehen!

Man muss schon bei der Wahrheit bleiben: Mehr als 13 000 Zivildiener haben im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass unser Sozialsystem und unser Gesundheitssystem funktionieren. Wir sehen also, der Zivildienst ist eine wichtige und tragende Säule in unserem Sozial- und Gesundheitsbereich. Daher ist der Zivildienst tatsächlich erforderlich.

Die vorliegende Novelle stellt eine wirklich wunderbare Weiterentwicklung dar, wobei wir auf der einen Seite im Bereich des Zivildienstes, sprich bei den Zivildienern, auf gewisse Bedürfnisse eingegangen sind, die heute unser Gesellschaftsbild erfordert, und auf der anderen Seite berücksichtigt haben, dass es auch wichtig ist, dass die Zivildienstorganisationen in der Zeit, in der sie den Zivildiener zur Verfügung haben, ihre Arbeit dementsprechend leisten können.

Auf der einen Seite – das ist schon angesprochen worden – wird dem Zivildiener die Möglichkeit geboten, in den Staatsdienst einzutreten. Er kann zu diesem Zweck bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres sein Zivildienstgelöbnis, das er abgelegt hat, widerrufen. Innerhalb von zwölf Monaten muss er die militärische Ausbildung, die für den Exekutivbereich gefordert wird, nachmachen beziehungsweise schauen, dass er sämtliche Erfordernisse für den Exekutivdienst innerhalb von zwölf Monaten erfüllt. Das wird dann bescheidmäßig festgehalten. Das ist, finde ich, eine wirklich wichtige Weiterentwicklung.

Auf der anderen Seite wird durch diese Novelle sichergestellt, dass Missbrauch abgestellt werden kann, dass bei missbräuchlichen Darstellungen von Zivildienern rascher reagiert werden kann. Ich glaube, dass auch das eine wirklich wichtige Weiter­


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entwicklung ist, und daher lade ich Sie alle ein, dieser Gesetzesnovelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


12.26.38

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt, der Zivildienst ist ein wichtiges Instrument in unserem Sozialsystem, die Zivildiener leisten einen wertvollen Beitrag dazu. Aber die vorliegende Zivildienstgesetz-Novelle ist – und da muss ich dem Kollegen Kößl widersprechen – wahrlich kein guter Kompromiss in dieser Sache, weil sie nämlich den ehemaligen Zivildienern den Zugang zu einem Exekutivberuf er­mög­licht, und zwar nicht nur zur Polizei, sondern auch zur Justiz und in gewisser Weise sogar zum Bundesheer, ohne dass eine nachträgliche und verbindliche Grundaus­bildung dafür gefordert wird.

Es ist zwar festgehalten, dass auf dem Verordnungsweg die einzelnen Ministerien hier Richtlinien erlassen und nachträgliche Ausbildungen einfordern können, aber das erfolgt, wie gesagt, über eine Verordnung. Es steht also im Ermessen des jeweiligen Ministers/der jeweiligen Ministerin, wie das auszusehen hat, und ist daher keine einheitliche und gleiche Ausbildung für alle. Da gibt es Ermessensspielräume, die das Ministerium ausschöpfen kann, und daher ist es nicht gerecht und schon gar nicht einheitlich.

Ausverhandelt hat diese Gesetzesnovelle ein Verteidigungsminister, der schon in der Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, dass sein Herz für vieles, aber wahrlich nicht für das österreichische Bundesheer schlägt, und der, weil er selbst Zivildiener war, in dieser Novelle mehr die Interessen des Zivildienstes beziehungsweise der Zivildiener als jene der Angehörigen des österreichischen Bundesheeres vertreten hat. Er hat zwar gesagt, dass er ein Berufsheer aus Kostengründen grundsätzlich ablehnt, aber auf der anderen Seite macht er mit dieser Regelung den Zugang zum Präsenzdienst so schwer wie möglich. Da frage ich mich schon, welche Optionen da für das öster­reichische Bundesheer für die Zukunft übrigbleiben und welche Strategien da seitens des Verteidigungsministeriums zukünftig unserem österreichischen Bundesheer vor­behalten sind.

Auf der anderen Seite haben wir die Frau Innenminister, die offensichtlich selbst nicht mehr an ihre Zusagen hinsichtlich der Personalbestellung und der Personalausbildung glaubt und offenbar bereit ist, in Hinkunft auch Zivildiener als Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen zu rekrutieren. Sie lässt sich offensichtlich diese Schneise offen, damit sie ihre Versprechungen bezüglich mehr Polizei beziehungsweise bezüglich mehr Personal bei der Exekutive einlösen kann.

Ich gebe dem Kollegen Hagen durchaus recht, wenn er sagt, dass das Personal­problem bei der Polizei auf einem anderen Weg gelöst werden muss als über diese Zivildienstgesetz-Novelle, mit der den Zivildienern durch einen Schnellkurs doch noch die Tür zur Polizei geöffnet werden kann.

Das kann nicht der richtige Weg sein, den wir in der österreichischen Sicherheitspolitik gehen sollten. Es ist eigentlich eine beängstigende Bestandsaufnahme der öster­reichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die diese Bundesregierung in dieser Zivildienstgesetz-Novelle zeigt. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 94

12.30.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wenn mein Vorredner eigentlich nahezu kein gutes Haar an dieser Gesetzesnovelle gelassen hat und wenn auch die Kollegen von BZÖ beziehungsweise FPÖ sich mit dieser Zivildienstgesetz-Novelle überhaupt nicht anfreunden können, dann wundere ich mich schon und muss sagen: Bei Ihnen herrscht offensichtlich ein bisschen ein Durch­einander, um nicht zu sagen das Chaos, denn Sie waren doch mit dabei, als man im Salzburger Landtag – ich habe die diesbezügliche Unterlage hier – am 13. Jän­ner 2010 einstimmig beschlossen hat, dass das antiquierte Zivildienstgesetz novelliert werden sollte, und zwar in dem Sinne (Rufe bei der FPÖ: Aber nicht so!), wie es uns nun die Frau Bundesministerin beziehungsweise auch die Verhandler vorgelegt haben. Das negieren Sie jetzt offensichtlich, oder Sie stehen nicht in Kontakt mit Ihren Abgeordneten in den Bundesländern. Das könnte ja sein. (Abg. Weinzinger: Noch einmal: Aber nicht so!)

Ich bin sehr froh, dass diese Novelle jetzt hier so vorliegt. Und wissen Sie, warum ich so froh bin? – Weil das bisher geltende Zivildienstgesetz meines Erachtens an der Gleichheitswidrigkeit vorbeigeschrammt ist, wenn ich es so sagen darf. Meines Erachtens war es bisher gleichheitswidrig. Dass nun § 5 Absatz 5 aus dem Zivil­dienstgesetz herauskommt beziehungsweise dass es einen Zusatz gibt, darüber bin ich froh.

Andererseits hat das Zivildienstgesetz die Möglichkeiten der Berufswahl, den Lebens­plan für Menschen mehr als eingeschränkt. Es ist überhaupt nicht einsichtig, warum Menschen, die Zivildienst geleistet haben – und da ist man sich einig, dass das eine wirklich wertvolle und wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft ist –, nicht die Möglichkeit haben sollen, Polizist/Polizistin zu werden, dass sie nicht die Möglichkeit haben, Justizwachebeamter/Justizwachebeamtin zu werden, et cetera.

Warum denn nicht?, frage ich Sie. (Abg. Herbert: Aus Gewissensgründen!) Wir haben ein strenges Waffengesetz, wir haben ein strenges Waffengebrauchsgesetz, und es geht ja auch kein Polizist – davon gehe ich aus – offensiv auf Verbrecherjagd mit gezogener Waffe. Es geht da um Notwehr und Notwehrhandlungen, wenn die Waffe eingesetzt wird, damit die Bevölkerung geschützt wird.

Es ist, sehr geehrte Damen und Herren, höchst notwendig, dass nach dem ersten Schritt, nämlich der Abschaffung der kommissionellen Gewissensprüfung, nun der nächste folgt, indem dieses Gesetz jetzt so novelliert wird, wie es uns vorliegt, und damit zeitgemäß ist.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen, der auch einen wichtigen Schritt darstellt, auch wenn er hier sozusagen verlacht wurde. In einem Nebensatz hat nämlich Herr Abgeordneter Herbert Scheibner dazu Stellung genommen und hat gesagt: So wichtig wird es wohl nicht sein, dass Zivildiener jetzt auch in Kindergärten Dienst leisten können.

Ich glaube, es ist eine sehr wichtige Maßnahme, dass die kleinen Kinder persönlich (Abg. Weinzinger: Soldaten kennenlernen können!) auch mit Vätern, mit Männern konfrontiert werden – im besten Sinne des Wortes –, dass sie nämlich sozusagen auch die zweite Hälfte der Menschheit als Betreuungsperson kennenlernen. Das ist für beide notwendig und wichtig.

Andererseits geht es auch darum – vor allem dann, wenn wir von Gleichberechtigung, von gemeinsamer Obsorge, von allem Möglichen in diesem Zusammenhang sprechen –, dass die Pflichten und Rechte entsprechend verteilt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 95

Ich glaube, es tut den Zivildienern sehr gut und erhöht das Spektrum, wenn der Zivildienst auch in Kindergärten oder in Integrationsvereinen geleistet werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh über diese Gesetzesnovelle und stimme ihr begeistert zu. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


12.34.48

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, auf manche Redebeiträge hier ein bisschen zu replizieren. Ich kann den Kollegen Herbert nur ermuntern, dieser Gesetzesnovelle doch zuzustimmen, denn auf dem Verordnungswege wird durch das Innenministerium geregelt werden, dass diejenigen, die einen Zivildienst abgeleistet haben, durch die Basisausbildung 1 und die Basis­ausbildung 2 auch eine notwendige militärische Grundausbildung erfahren und daher dann auch den Polizeidienst tadellos verrichten können werden. – Das ist das eine.

Das andere ist: Wir brauchen hier keine Wehrpflichtdebatte zu führen, denn Gott sei Dank sind sich die Regierungsparteien darüber einig, dass es auch hinkünftig eine Wehrpflicht geben wird. (Abg. Herbert: Werden wir sehen!)

Ich möchte aber auch zu den Ausführungen der Frau Kollegin Windbüchler-Souschill und des Kollegen Hagen etwas sagen, nämlich: Die ersatzlose Streichung der Wehrpflicht oder die Aussetzung der Wehrpflicht würde schon bedeuten, dass auf der anderen Seite der Wehrersatzdienst, sprich der Zivildienst, in große Bedrängnis kommen würde beziehungsweise die sozialen Trägerorganisationen in große Bedräng­nis kommen würden, und daher denke ich, wenn man staatstragend denkt, kann man das nicht von heute auf morgen fordern. Man kann das Ganze auch nicht, so wie es die Grünen fordern, einem Volksentscheid zuführen. Es gibt aktuelle Umfragen, die beweisen und ausweisen, dass 67 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher an der Pflicht zum Dienst an der Allgemeinheit festhalten wollen, und daher ist es auch gut, dass wir daran festhalten.

Ich möchte aber auch eines betonen: Wenn Sie, Frau Kollegin Windbüchler, von Zeitdiebstahl bei jungen Menschen, speziell bei jungen Männern natürlich, sprechen, dann verstehe ich diese Ihre Argumentation wirklich nicht. Sie bezeichnen die Pflicht an der Allgemeinheit, die persönliche Leistung für die Allgemeinheit in Form des Grund­wehrdienstes oder in Form des Wehrersatzdienstes als Zeitdiebstahl. Ich meine, wenn wir – und dieser Diskussion stellt sich ja die ÖVP – die Wehrpflicht neu denken, dass es dann bei beiden Dingen einen Mehrwert für die jungen Männer geben kann: einen Wehrdienst-neu genauso wie den sozialen Dienst im Rahmen des Zivildienstes.

Ich behaupte, dass in beiden Bereichen nicht nur ein Mehrwert für die Gesellschaft allgemein entsteht, sondern auch ein Mehrwert für den jungen Mann persönlich. Ungerechtigkeiten sehe ich daher dabei keine.

Ich meine, wir haben jetzt die Chance, gewisse Ungerechtigkeiten auszuräumen, indem wir diese Novelle hier beschließen, damit bestimmte Berufsbilder auch für Zivildiener offenstehen. Alles andere können wir in einem späteren Dialog über die Wehrpflicht-neu, über die die ÖVP jetzt zu diskutieren beginnt, gemeinsam weiter­entwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 96

12.38.02

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube auch, dass wir im Rahmen dieser Zivildienstgesetz-Novelle jetzt nicht die Abschaffung der Wehrpflicht diskutieren sollten. Es gibt ja eine durchaus offene Diskussion dazu; mein Vorredner hat es schon angeführt. Es gibt auch die vom Verteidigungsminister Norbert Darabos ins Leben gerufene Diskussion über die Sicherheitsstrategie-neu beziehungsweise Verteidigungsstrategie-neu. Und es gibt auch viele Gründe, die viele dazu bewegen, darüber zu diskutieren, die Wehrpflicht abzuschaffen. Es gibt aber auch viele Argu­mente, die begründen, dass unser System, so wie es derzeit in der Zweiten Republik gelebt wird, durchaus seine Berechtigung hat und wichtig ist. Ich denke da etwa an den Katastrophenschutz, den auch Kollege Hagen hier erwähnt hat. Das wäre zum Beispiel ein Bereich, der nicht mehr garantiert werden könnte, und keiner von uns könnte das verantworten.

Diese Zivildienstgesetz-Novelle ist aus meiner Sicht ganz besonders deshalb wichtig und gelungen, weil dadurch die Ungerechtigkeiten zwischen den Ersatzwehrdienern und den Wehrpflichtigen zu einem Ende geführt werden.

Junge Männer haben fortan die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob sie den Zivildienst oder den Dienst beim Bundesheer machen möchten, ohne sich dadurch – das haben wir heute schon gehört – den jeweiligen künftigen Berufsweg zu versperren, zum Beispiel die Tür zur Exekutive, was mich als Polizisten natürlich ganz besonders freut. Aber auch die Tür zur Zollwache, zur Justizwache oder zum Bundesheer bleibt für die Zivildiener offen. Für mich bedeutet das eigentlich zusätzliches Potential für die genannten Berufsgruppen. Das sehe ich als enorme Chance, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Gerade im Verteidigungsbereich hat Minister Darabos da schon reagiert, und zwar hervorragend und professionell, indem er mit einer eigens dafür eingerichteten Anlaufstelle geantwortet hat. Dazu gratuliere ich ihm selbstverständlich. Vielleicht, Frau Innenministerin, können wir das im Bereich des Innenministeriums auch noch einführen.

Ich nehme auch den Hinweis meines Vorredners zur Kenntnis, dass daran gedacht ist, diesen Passus der erforderlichen militärischen Ausbildung im Rahmen der Grund­ausbildung abzudecken, was ja bei vielen, die vorher die polizeiliche Grundausbildung absolviert haben, auch möglich gewesen ist.

Ein sehr wichtiges Argument ist die Gewissensfrage. Wir haben schon darüber diskutiert. Es geht im Exekutivdienst nicht darum, ausschließlich mit der Waffe im Vor­dergrund den Dienst zu versehen, sondern es geht um sehr viele sozialpolitische Aspekte – um Konfliktmanagement, um Schlichtungsakte, um Hilfeleistungen in vielen Fällen. Und da, glaube ich, werden auch jene, die Zivildienst geleistet haben, in Zu­kunft hervorragende Kolleginnen und Kollegen sein, die das auch bewältigen können.

Im Großen und Ganzen ist es aus meiner Sicht eine gelungene Novelle. Die Kritikpunkte sollte man natürlich auch ernst nehmen. Letztendlich aber soll man darauf verweisen, dass hier doch ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, der zu begrüßen ist. In diesem Sinne bedanke ich mich auch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 97

12.41.20

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier heute von „Zwangsdienst“ gesprochen wurde, muss ich dem ganz klar entgegenhalten: Wir haben einen Wehrdienst, der der inneren und äußeren Sicherheit dient, und wir haben einen Zivildienst, der eben der sozialen Sicherheit in diesem Land dient. Und derzeit ist es so, dass ein Drittel Zivildienst leistet und zwei Drittel beim Wehrdienst ihre Pflicht absolvieren.

Mich persönlich stört irgendwo noch, dass es 19 Prozent Untaugliche gibt, die überhaupt keinen Dienst an der Gesellschaft leisten. (Ruf bei der FPÖ: Die werden dann Minister!) – Ich glaube, da müsste man auch einmal den Hebel ansetzen und darüber nachdenken, dass man alle in die gleiche Verantwortung, in die gleiche Pflicht nimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

Fakt ist, dass es beim Sozialdienst – trotz seiner Dauer von neun Monaten – einen Zulauf gibt und junge Menschen sich dafür entscheiden. Und ich glaube, wir können froh sein darüber, dass wir auf diese Weise soziale Kompetenz in unsere Gesellschaft bringen.

Fakt ist auch, dass wir beim Wehrdienst durchaus auch einige Novellen bräuchten. Wenn man das vergleicht: Die Frau Innenminister macht Novellen, gleicht den Zivildienst an die Herausforderungen und Veränderungen in der Gesellschaft an. Ich glaube, das bräuchte man dringend auch beim Wehrdienst.

Wenn man diese Gesetzesnovelle hernimmt – wir haben ja hier schon einige Zivildienstgesetz-Novellen beschlossen –, dann sieht man, sie trägt die Handschrift der Praxis. Ich habe vom Roten Kreuz Tirol vor zirka einem Dreivierteljahr neun Vor­schläge zur Verbesserung des Zivildienstes bekommen, und ich bin heute schon dankbar dafür und froh darüber, dass acht dieser Vorschläge größtenteils umgesetzt werden können. Nur beim Verpflegsgeld oder bei der Wohnkostenbeihilfe gibt es nicht diese Möglichkeit, weil das dem Wehrdienst angeglichen ist. Aber alle anderen Punkte wurden umgesetzt, wie Verbesserung bei der Pauschalvergütung und beim Ver­pflegs­geld, Flexibilität bei den Zuweisungen, Verfahrensbeschleunigung und Abstellung der Kettenkrankenstandstage. Das heißt, auch im Zivildienst gibt es immer ein paar, die das System natürlich auch benützen, die haben sich durch Kettenkrankenstandstage über die Runden gerettet. Und das wird auch abgestellt.

Und eine klare Botschaft steht auch in diesem Papier: Das Rote Kreuz will eigentlich nicht den Zivildienst von neun auf sechs Monate verkürzen. Insgesamt gibt es 260 Stunden Ausbildung, und diese 260 Stunden Ausbildung sind, glaube ich, notwendig, um dann den Dienst zu versehen. Und viele dieser Zivildiener sind nachher freiwillig beim Roten Kreuz und werden beruflich übernommen. Ich glaube, es ist total wichtig, dass dort eine Grundausbildung gemacht wird und dass wir danach Leute zur Verfügung haben, die auch im Sozialbereich arbeiten und dort ihren Dienst verrichten.

Insgesamt vielen Dank für diese Novelle. Sie ist praxistauglich, praxisgerecht und trägt dazu bei, die soziale Sicherheit in Österreich zu erhöhen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


12.44.20

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innenministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute hier zu beschließenden Novelle des Zivildienstgesetzes werden drei Bereiche erledigt und abgearbeitet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 98

Erstens: Mit dem heutigen Beschluss wird ein weiteres im Regierungsprogramm zwi­schen SPÖ und ÖVP paktiertes Versprechen eingelöst.

Zweitens schafft die Vorlage erstmals zusätzliche, neue Einsatzmöglichkeiten für Wehr­ersatzdienst Leistende.

Drittens behebt sie die bekannten Mängel des aktuellen Zivildienstgesetzes.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zivildienst ist seit seiner Einführung 1975 ein Erfolgsmodell – eine Geschichte, beginnend mit einigen wenigen Hunderten und fast 14 000 im Jahr 2009, die österreichweit Zivildienst leisten: im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Tageszentren für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder im Katastrophendienst. Einfach gesagt: 365 Tage im Jahr im Dienste für unsere Gesellschaft.

Bereits seit 35 Jahren erbringen Wehrersatzdienst Leistende unverzichtbare Leis­tungen für gemeinnützige Einrichtungen und stärken somit nachhaltig unser Sozial­system. Durch den heutigen Beschluss werden einige Bereiche aufgearbeitet, wie zum Beispiel: Wenn ein junger Mensch mit 17 Jahren bei seiner Stellung eine Entscheidung treffen müsste zwischen Wehrdienst und Wehrersatzdienstleistung, kann er auch später noch zu einem neuen System optieren.

Vor allem geht es bei dieser Novelle um jene Bereiche, wo bisher die Berufswahl nicht möglich war, wie zum Beispiel Sicherheitsdienst bei der Polizei, Justiz – das wurde schon angesprochen –, auch Bediensteter des Rechtskundigen Dienstes beim Bun­desasylamt, genauso wie Soldat im internationalen Friedenseinsatz. Hier ist es sehr wichtig, mit dieser Novelle Abhilfe zu schaffen.

Als Bürgermeister der Gemeinde Untersiebenbrunn und Regionalpolitiker liegt mir die sichere Versorgung der Blaulichtorganisationen besonders am Herzen. Gerade in diesem Bereich, speziell beim Arbeiter-Samariter-Bund, beim Roten Kreuz, bei der Feuerwehr, aber auch in Krankenhäusern und Seniorenheimen sind die Zivildiener sehr wichtig, die dort ausgezeichnete Arbeit leisten. Ich möchte mich hier einmal recht herzlich dafür bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf der einen Seite werden jetzt gewisse Erweiterungen vorgenommen: Zivildiener können auch in der Kinderbetreuung tätig sein, aber auch bei Einrichtungen an Inte­grationsprojekten mitwirken. Auf der anderen Seite wird auch sichergestellt, dass der Landeshauptmann die Anerkennung neuer Einrichtungen nur unter Rück­sicht­nahme auf die bestehenden Einrichtungen durchführen kann.

Hier gibt es noch gewisse Einsparungen. Ich möchte nur drei kurz erwähnen: Sinnvolle Verfahrensbeschleunigung/vereinfachung bei diesem Gesetz, die Gewähr, dass disziplinäre Maßnahmen gesetzt werden können und auch greifen, und, drittens – ein sehr wichtiger Bereich für das Innenministerium –, Einsparung von mindestens zirka 270 000 €, die wir für das Innenressort sehr dringend benötigen.

Ich ersuche um Ihre Unterstützung bei dieser Gesetzesvorlage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


12.47.48

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute die Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 diskutieren und auch beschließen, möchte ich dennoch mit einem Bekenntnis der ÖVP zur umfassenden Landesverteidigung, zum Bundesheer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 99

und auch zur Wehrpflicht beginnen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das auch be­tonen.

Allerdings: Die Zeit bringt Veränderungen, und der Wehrersatzdienst, sprich Zivildienst, ist längst ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens geworden. Während früher tatsächlich die einzige Motivation, Zivildienst zu leisten, darin bestand, dass man eben aus Gewissensgründen keine Waffe verwenden wollte, gibt es heute immer mehr junge Menschen, die zusätzlich sagen: Aus meiner persönlichen Sicht kann ich im Zivildienst für die Gesellschaft noch mehr leisten als sonst. Ich glaube, man sollte diese wertvolle Arbeit, die da tatsächlich geleistet wird, auch entsprechend würdigen, wenn ein junger Mensch sich dafür entscheidet. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Betätigungsfeld ist ja breit: ob es in Krankenanstalten ist, im Rettungswesen, in der zivilen Landesverteidigung oder bei der Sozial- und Behindertenhilfe. Ich persönlich kann auch von sehr vielen Beispielen erzählen, wo auch auf Bauernhöfen Zivildiener zum Einsatz kommen, wo oft tragische Schicksalsfälle Auslöser für ihren Einsatz sind und wo dann auch wirklich Hilfe geleistet werden kann. Ich darf mich auch dafür an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

Mit dieser Gesetzesänderung im § 6 schaffen wir die Möglichkeit, dass die Zivildiener nach der entsprechenden Ausbildung auch zur Polizei, zur Justizwache oder zum Bundesheer gehen und diese Berufswahl treffen können.

Was den § 5 anlangt, ist es mir durchaus wichtig, dass diese Ausnahmegenehmigung jetzt möglich ist. Wir wissen, dass ja durch diesen Paragraphen der Besitz, der Erwerb und das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren ex lege verboten ist. Und nun schaffen wir die Möglichkeit, dass es für die Jagd, für traditionelle Schützenvereinigungen und für Sportschützen auf Antrag eine Ausnahme geben kann.

Mir ist es auch wichtig, dass eine Ausnahme wegen der Ausstellung einer Jagdkarte und glaubhaft gemachter Jagdausübung ermöglicht wird. Diese Bestimmung liegt nicht nur im Interesse einzelner Personen, sondern aus meiner Sicht auch im Interesse der Land- und Forstwirtschaft, denn es ist sinnvoll, wenn Land- und Forstwirte auch die Jagd ausüben, die ja ohnehin mit Grund und Boden verbunden ist.

In Summe ist es ein modernes Gesetz, und ich glaube, wir sollten dem auch alle zu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


12.51.13

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 22. Oktober 2009 haben ehemalige Zivildiener und Vertreter der Salzburger Gewerkschaftsjugend der Frau Parlamentspräsidentin Barbara Prammer eine parlamentarische Petition mit dem Titel „Aufhebung des Berufsverbotes ,Polizei‘ für Zivildiener“ übergeben. – Mit der heutigen Novelle zum Zivildienstgesetz wird diesen Intentionen entsprochen.

Aber wir waren nicht allein: Der Salzburger Landtag hat einstimmig einen entsprechen­den Beschluss gefasst, an die österreichische Bundesregierung heranzutreten, diese Berufsverbote zu beseitigen. Alle Fraktionen im Salzburger Landtag haben dem zugestimmt. Es hat auch in der Arbeiterkammer Salzburg einen einstimmigen Beschluss der Vollversammlung gegeben, und zahlreiche zivilgesellschaftliche Einrich­tungen, Jugendorganisationen, aber auch die Salzburger Jägerschaft haben sich diesen Forderungen angeschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 100

Nachdem wir diese Petition eingebracht haben, gab es Hunderte Schreiben, die uns erreicht haben, von Betroffenen, die klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie zur Polizei wollen beziehungsweise Justizwachebeamte werden wollen. Gestatten Sie, dass ich einige zitiere:

Mein Anliegen beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema Zivildienst und Polizei. Auch ich bin, wie viele andere, in der Situation, dass ich als ehemaliger und fliegertauglicher Zivildiener vor verschlossenen Türen der Polizei stehe. – Zitatende.

Nächstes Zitat:

Ich habe mit 20 die Matura an der HTL absolviert und habe mich danach leider für den Zivildienst entschieden, aber ganz bestimmt nicht aus Gewissensgründen, sondern nur, weil mir die Tätigkeit als Zivildiener besser zugesagt hat. Seit Jahren ist mein großer Berufswunsch die Arbeit als Justizwachebeamter. Bis jetzt dachte ich eigentlich immer, dass das ein Traum bleiben wird. – Zitatende.

Und eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir auch bedenken: In Deutschland war das schon immer möglich. Deutsche Zivildiener konnten und können Polizisten werden. Daher begrüßen wir diese Novelle, und ich ersuche Sie, dieser Novelle zuzustimmen.

Aber erlauben Sie mir noch eine kritische Anmerkung, wie durch die österreichische Verwaltung mit Zivildienern umgegangen wird. Da gibt es Strafverfügungen mit Texten, die ich als Vorsitzender auch des Datenschutzrates und als Abgeordneter nicht akzep­tieren kann.

Hier geht es um eine Krankenstandsmeldung, wobei dann eine Strafverfügung deswegen ausgesprochen wurde, weil auf der Krankmeldung die Art der Erkrankung nicht angegeben war. Ich zitiere: Die Erkrankung wurde lediglich mit „Krankheit“ be­scheinigt.

Gegenüber diesem Zivildiener wurde eine Strafe ausgesprochen, und ich halte hier nur fest, Frau Bundesministerin: Das widerspricht der Rechtsprechung des Verwaltungs­gerichtshofes. Gesundheitsdaten sind sensible Daten, der Krankheitsgrund ist nicht anzugeben, weder von Amtsärzten noch von anderen Ärzten, sondern nur die Krank­heit zu bescheinigen.

Ich ersuche Sie, in einem Erlass dies gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden klarzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Gaßner – in Richtung des Abg. Mag. Johann Maier –: Jacky, jetzt hast du sie herausgefordert!)

 


12.55.02

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Lieber Herr Kollege Maier, was Sie da jetzt dargestellt haben, war eine sehr, sehr verkürzte Darstellung. Eine Strafe, ein Strafbescheid für Krankenstandsschwindler im Zivildienstrecht kommt ganz selten vor, ist aber für jene gedacht, die den gesamten neunmonatigen Zivildienst durch immer wiederkehrende Krankenstände nicht in der Trägerorganisation abwickeln, sondern eben schwindeln und die Trägerorganisation in Schwierigkeiten bringen. Und daher die neue Regelung. Sie war dringend notwendig! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jakob Auer: Der Jacky Maier will den Schwindlern helfen! – Jacky, du hast den Schwindlern helfen wollen!)

Da geht es nicht darum, dass die Strafe verhängt wurde, weil die eigentliche Krankheit nicht bekannt war, sondern da geht es schon darum, dass sich manche durch Lang­


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zeitkrankenstände drübergeschwindelt haben. Dann wurde früher zuerst verlängert und dann unterbrochen, und damit ging das Spiel von vorne los. Und das haben wir jetzt abgestellt. Wir unterbrechen rasch, wenn wir glauben, jemand ist nicht zivildienstfähig. Und daher waren diese neuen Disziplinierungsmaßnahmen notwendig.

Aber ich sage schon dazu: Nur 3 Prozent der Zivildiener wenden derart miss­bräuchliche Methoden an. 97 Prozent unserer Zivildiener leisten hervorragende Arbeit an der Gesellschaft, und dafür bedanke ich mich einmal sehr, sehr herzlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir nehmen viel Steuergeld in die Hand für diese Dienstleistung an der Gesellschaft durch Zivildiener. Mit fast 60 Millionen € jährlich sponsern wir die Trägerorganisationen, die neben der billigen Arbeitskraft Zivildiener noch Förderungen dafür bekommen, dass sie Zivildiener nehmen. Ich halte das für wertvoll, das steht nicht in Zweifel. Das wer­den wir auch weiter aufrechterhalten.

Gerade jene Trägerorganisationen haben sich ganz laut zu Wort gemeldet, als es darum ging, die Zuteilungen der Zivildiener zu organisieren. Und jene Trägerorgani­sationen, die den höchsten Fördersatz haben, haben den größten Bedarf angemeldet. Es war daher für mich schon sehr, sehr verwunderlich, als sich genau diese Träger­organisationen reflexartig gegen die Gemeinschaftsarbeit ausgesprochen haben, die Christine Marek vorgeschlagen hat.

Wenn sie also so einen hohen Bedarf im Hinblick auf Unterstützung, im Hinblick auf zusätzliche Hilfsleistungen haben, ja warum lehnen sie dann reflexartig die Gemeinschaftsarbeit der Mindestsicherungsbezieher, die arbeitsfähig sind, ab? Geht es ihnen nur ums Geld? Geht es ihnen nur um die Förderungen? Oder geht es ihnen auch darum, dass diese Hilfsdienste wirklich auch effizient geleistet werden? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Gaßner: ... ist die soziale Zwangsarbeit!)

Die Zivildienstgesetz-Novelle bringt jetzt einen richtigen rechtlichen Rahmen, moder­nisiert den Zivildienst: schnellere Verfahren für schnellere Entscheidungen, klare Kompetenzaufteilungen, Serviceorientiertheit der Zivildienstserviceagentur.

Aber, Herr Kollege Maier, keine Toleranz mit jenen Undisziplinierten, die sich nämlich aufgrund ihrer Einstellung ungebührlich gegenüber Patienten und Behinderten benehmen und wo es früher schwierig war, sie dann vom Zivildienst zu entfernen. Wer sich in den Einrichtungen nicht benehmen kann, der soll den Zivildienst nicht wählen. Wir erwarten eine gute Leistung und haben dafür strenge Regeln. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Für einen modernen Zivildienst, den Bedürfnissen der Menschen gerecht werdend, war es für mich kein Problem, die vielen Wünsche jener jungen Männer zu berücksichtigen, die Zivildienst leisten wollen, dann aber doch auch Jäger sein wollen. Vielleicht hatten sie die Jagdprüfung schon lange vor dem Zivildienst gemacht, und aufgrund des Zivildiensts konnten sie plötzlich die Jagd nicht mehr ausüben, weil wir ja ein 15-jähriges Waffenverbot haben. (Abg. Mag. Gaßner: Es gibt eh zu viel Jagd!) Da gibt es in Zukunft eine Möglichkeit. (Abg. Mag. Gaßner: Es gibt zu viele Jäger!)

Herr Bürgermeister, Ihren Zwischenruf „Es gibt zu viele Jäger“ halte ich für despektierlich! (Ruf bei der SPÖ: Aber gut!) Die Jagd hat eine gute Tradition in Österreich und ist in der Gesellschaft anerkannt. (Beifall bei der ÖVP.) Sich dermaßen despektierlich gegenüber den Jägern zu äußern, halte ich für nicht gerechtfertigt.

Es geht aber nicht nur um Jäger, es geht auch um Sportschützen, es geht um Biathleten, es geht um die Traditionsschützen. Sie alle sozusagen vom Zivildienst zu trennen, halte ich nicht für gerechtfertigt.


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Ich halte es auch nicht für gerechtfertigt, dass das hohe soziale Engagement der Zivildiener für den Polizeidienst zur Gänze nicht nutzbar sein soll. Wenn wir junge Menschen für die Polizei aufnehmen, dann ist bisher jenes Drittel der männlichen Bevölkerung, das Zivildienst gemacht hat, gleich einmal auszuscheiden gewesen. Ich möchte allen in der Bevölkerung, die sich für den Polizeidienst interessieren, auch die Möglichkeit geben. Daher bedanke ich mich für die Zustimmung zu dieser Bestim­mung, wonach die Berufsverbote für Justizwache, Zollwache, Polizei oder auch andere Berufe, die waffenführend sind, in Zukunft aufgehoben sind.

Ganz besonders wichtig ist mir als Frau, dass wir den Zivildienst auch für Träger­organisationen öffnen, die Kinder betreuen. Zivildiener haben sich perfekt bewährt bei Behinderten, bei Patienten, bei alten Menschen. Es ist dringend notwendig, dass wir im Kinderbetreuungsbereich auch männliche Betreuung haben. (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Es tut der Gesellschaft nicht gut, wenn die Kinder nur eine Kindergartentante, nur eine Volksschullehrerin, nur eine Hauptschullehrerin und unter Umständen noch eine allein­erziehende Mutter haben. Diese Kinder haben nie die Möglichkeit, in männlicher Um­gebung sozialisiert zu werden. Daher begrüße ich, dass wir in Zukunft Zivildiener auch in Kinderbetreuungseinrichtungen haben werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe jene, die Anspruch auf eine Mindestsicherung haben, schon erwähnt. Wir haben in dieser Novelle auch festgelegt, dass es einen Datenaustausch zwischen AMS, arbeitslosen Zivildienstwilligen und der Zivildienst-Serviceagentur geben kann. Es soll nicht passieren, dass, nur weil sie nicht zugewiesen werden, junge Männer über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und dadurch der öffentlichen Hand natürlich Kosten verursachen. Da wollen wir wissen, welche Zivildienstleistenden, welche Zivildienstwilligen beim AMS gemeldet sind. dann werden diese auch sofort zugewiesen, damit da keine Lücken entstehen, damit da also keine Lücke im Hinblick auf die sinnvolle Tätigkeit im Zivildienst entsteht.

Sie sehen, dass wir den Zivildienst modernisieren, die Verwaltung verschlanken und die Kommunikationswege verkürzen, im Sinne der Gesellschaft, unserer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ord­nete Lueger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter –: Was ist mit dem armen Fleischhauer da gewesen? – Abg. Neugebauer: Frau Bundesminister, war das lustig? – Bundesminis­terin Dr. Fekter: Nein!)

 


13.05.00

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte KollegInnen im Hohen Haus! Der Zivildienst wird gerne als Entweder-oder dargestellt. Aber der Zivildienst ist laut der jetzigen Gesetzeslage ein Wehrersatzdienst, und wir haben schon in vielen Ausschüssen darüber diskutiert, dass es für junge Männer, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für den Zivildienst entschieden haben, später auch die Möglichkeit geben soll, zur Polizei zu kommen. (Abg. Dr. Jarolim: Der Herr Vizepräsident ist empört! – Abg. Neugebauer: So eine Unkenntnis, Herr Kollege!)

Ich finde, dass speziell in diesem Gesetz viele neue Komponenten enthalten sind, die auch schon erwähnt wurden. Ich möchte zwei noch extra erwähnen. Das ist zum einen, dass die Pauschalvergütung für Zivildiener und Grundwehrdiener jetzt gleichzeitig, am 15. des Monats, stattfindet. Und als sehr positiv finde ich ganz einfach die Schaffung


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des Rechtsanspruchs auf eine Dienstfreistellung für eine Ausbildung oder für die Berufswahl.

Ich bin da der gleichen Meinung wie die Frau Ministerin, dass ich es sehr positiv finde, dass Zivildiener auch in Kindergärten mitarbeiten können. – Herr Kollege Weinzinger, Sie haben vorhin gemeint, dass die Kinder endlich sehen, wie ein Soldat ausschaut. Selbst zu Ihnen sollte sich durchgesprochen haben, dass ein Zivildiener nicht als Soldat herumläuft. Aber das kann ja passieren. (Abg. Weinzinger: Schade!)

Zu den Ausführungen von Frau Kollegin Windbüchler-Souschill: Ganz schlau bin ich aus Ihrem Redebeitrag nicht geworden. Im ersten Halbsatz sagen Sie, dass der Zivildienst unsinnig ist und eigentlich nichts bringt, im zweite Halbsatz heißt es aber, die soziale Kompetenz, die die jungen Männer dadurch erwerben, ist eine sehr positive. Dann haben Sie angesprochen, dass Sie ganz einfach diese unsinnige Zeit nicht weiter verbringen wollen.

Aber ich wollte Ihnen nur ganz kurz dazu, dass Sie das im Zuge eines Volontariats haben wollen, etwas sagen. Haben Sie sich schon einmal damit auseinandergesetzt, was ein Volontariat ist? – Frau Kollegin Souschill, schade, dass Sie jetzt weggehen. (Abg. Windbüchler-Souschill begibt sich in Richtung Ausgang. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Im Gegensatz zu einer Lehre ist das Volontariat gesetzlich nicht geregelt. Volontäre sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Erweiterung der Anwendung von meist theoretisch erworbenen Fähigkeiten ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Entgelt­anspruch tätig sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie den Zivildienst auf diese Art und Weise herunterfahren wollen.

Ich danke den Zivildienern, denn sie leisten gute, ja hervorragende Arbeit. Die Blau­lichtorganisationen würden sich bei Ihnen bedanken, wenn Sie die Zeit verkürzen wollten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.08.02

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Schwerpunkte dieser Zivildienstgesetz-Novelle wurden bereits von meinen Vorrednern angesprochen und auch hervorgehoben. Seit der Einführung im Jahr 1975 hat es, wenn ich das richtig erhoben habe, bereits elf Novellen und Gesetzesanpassungen in diesem Zusammenhang gegeben.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist. Das Recht, Zivildienst zu leisten, hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Im Jahre 2009 standen rund 40 000 Wehrpflichtigen 13 000 zivildienstpflichtige Per­sonen gegenüber. Diese Zahl ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Das war auch nur deswegen möglich, weil eben ständig Anpassungen an die Gegebenheiten und die Entwicklung der Zeit durchgeführt wurden.

Der Zivildienst ist in seinen 35 Jahren zu einer unverzichtbaren Säule des Sozial- und Gesundheitssystems in Österreich geworden. Seine Tätigkeitsbereiche und sein Wert für die Allgemeinheit sind stets gewachsen. Viele Rettungsorganisationen könnten ihren Dienst nicht mehr anbieten, hätten sie nicht Unterstützung von Zivildienst­absol­


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venten. Im Jahr 2009 waren rund 41,9 Prozent der Zivildiener im Bereich des Ret­tungswesens tätig.

Aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, dass die Anerkennung der im Zivildienst Tätigen in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Ich bin nicht der Meinung einer Kollegin, dass Zivildiener Personen zweiter Klasse sind. Heute findet der Zivildienst in der Bevölkerung hohe Akzeptanz, das wissen wir auch aus vielen persönlichen Gesprächen.

Der Einsatz von Zivildienern geht von der Verwendung im Bereich des Rettungs­wesens, der Krankenbetreuung bis zum Gesundheitsbereich. Viele Zivildiener erwer­ben wichtige fachliche Fähigkeiten, zum Beispiel die theoretische und praktische Ausbildung zum Rettungssanitäter.

Geschätzte Damen und Herren! Der Zivildienst spielt eine wichtige Rolle in der sozialen Landschaft Österreichs. Wehrdienst und Zivildienst sind wichtige Einrich­tungen für die Sicherheit in diesem Lande. Ich ersuche Sie um Zustimmung zu dieser Novelle. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.10

 13.10.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird, samt Titel und Eingang in 871 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 886 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 887 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.12.354. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den 5. Österreichischen Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157/883 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. Eingestellte freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.13.11

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Hohes Haus! Der Familienbericht für zehn Jahre, der uns vorgelegt worden ist, umfasst 2 763 Seiten. Es war sicher ein großer Aufwand, den Bericht in dieser Form zu einer Endfassung zu bringen, jedoch ist dieses Nullum, wie ich es bezeichnen muss, auf diese Art und Weise von uns nicht zu akzeptieren. Genauso wie dieser Bericht zeigen auch Sie, Frau Staatssekretärin, Realitätsferne und proklamieren hier nur persönliches Wunschdenken. Auch sind noch nicht einmal richtige Informationen, zum Teil sogar Fehlinformationen darin.

Die finanzielle Gerechtigkeit als einen Meilenstein der rot-schwarzen Regierung zu bezeichnen, ist, gelinde gesagt, eine Frechheit! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist eine bodenlose Frechheit, das hier so zu bezeichnen. Sie haben jahrelang die Valorisierung der Familienleistungen vernachlässigt und die Familien und deren Leistungen nicht im Geringsten anerkannt, Sie haben sie als Stiefkinder unserer Gesellschaft und als Untergruppe der Wirtschaft gesehen.

Außerdem sind jährlich die Erhöhungen ausgeblieben, die die Familien brauchen. Überdies soll im kommenden Jahr eine Einsparung bei Gesundheit, Familie, Arbeit/Soziales von 234 Millionen € vorgesehen werden; das ist laut Schlagzeile auch als Budgetkürzung für 2011 vorgesehen. Der freiheitliche Antrag auf Erhalt der 13. Familienbeihilfe wird von Ihnen belächelt. Genauso belächelt werden von Ihnen die Forderungen und die Wünsche der österreichischen Familien.

Und was tun Sie? – Nach der Ausschusssitzung gehen Sie am nächsten Tag her und geben den „Oberösterreichischen Nachrichten“ ein Interview, in dem Sie dann sehr wohl sagen:

Es muss nachgedacht werden über eine Abschaffung der 13. Familienbeihilfe, alles ist vorstellbar, und es gibt kein Tabu.

Frau Staatssekretärin! Meine Frage dazu ist: Für wie dumm halten Sie die öster­reichische Bevölkerung? Wollen Sie alle für dumm verkaufen, einmal so zu sagen, einmal so zu sagen? – Es drängt sich hier die Vermutung auf, dass Ihnen der Wiener Wahlkampf etwas über den Kopf wächst, dass Sie etwas überfordert sind und nicht mehr wissen, was Sie im Ausschuss sagen und was für ein Interview Sie dann den Nachrichten geben. (Beifall bei der FPÖ.) Oder sprechen wir hier von einer Art politischem Alzheimer? (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Ein wirklicher Meilenstein für die Familien, für die finanzielle Gerechtigkeit bei den Familien ist die Einführung der freiheitlichen Forderung, und zwar die Einführung eines Familiensteuersplittings, meine Damen und Herren! Wir bekennen uns zu einer Förderung der Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

In der Statistik in dem Familienbericht steht bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf drin, dass lediglich 10 Prozent der Familien tatsächlich wieder voll in die Arbeits- und Erwerbswelt einsteigen wollen. Was ist mit den 90 Prozent, die das gar nicht wollen? (Abg. Lueger: Wenn die Rahmenbedingungen passen ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, Familiensteuersplitting; kein Problem, wenn Sie darauf eingehen.

Was ist mit denen, die das nicht wollen, jenen 90 Prozent? – Sie werden vernach­lässigt und sind offensichtlich 90 Prozent, die es nicht wert sind, hier berücksichtigt zu werden.


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Meine Damen und Herren! In diesem Sinne: Wir lehnen diesen Familienbericht ab. Es ist kein Fortschritt für die Familien, es ist ein Rückschritt, ein Stillstand, und da können wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.17.25

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Rede der Abgeordneten Kitzmüller kann ich nur sagen: Diese Sprache entspricht nicht der Würde des Hauses! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Wenn das schon manchmal Männer aus der FPÖ machen müssen, dann müssen wir Frauen gerade im Familienausschuss nicht nachmachen, was andere tun. Ich bin eigentlich wirklich entsetzt, und meiner Meinung nach müsste der Herr Präsident zumindest für den Ausdruck „politischer Alzheimer“ einen Ordnungsruf erteilen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Familie und Kinder – und jetzt gehe ich auf den Inhalt des Berichtes ein – bezie­hungsweise Partnerschaft stehen nach wie vor an erster Stelle der als besonders wichtig erachteten Lebensbereiche der Österreicher und Österreicherinnen. Das ist eine klare Aussage aus dem Bericht heraus – da kann man gar nicht sagen, dass der Bericht „für die Katz’ ist“ –, und dem trägt auch Österreichs Familienpolitik Rechnung, das Familienministerium mit Staatssekretärin Christine Marek an der Spitze.

Dieser vorliegende 5. Österreichische Familienbericht zeigt, dass in diesem Jahrzehnt in der Familienpolitik viel getan wurde. Ich möchte hier auch ein Danke an alle sagen, die an dem Bericht gearbeitet haben. Es geht nicht nur um die Seiten, sondern es geht auch um den Inhalt, und da steckt sehr viel Wissen und Know-how dahinter. Dieser Bericht zeigt natürlich auf, was geschehen ist, er weist aber auch ganz klar in die Zukunft, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen. Danke an alle, die daran mit­gearbeitet haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte auch nochmals unterstreichen – das wird immer wieder auch in Reden und in Pressemeldungen gesagt –, dass wir mit den Familienleistungen im europäischen Vergleich einfach im Spitzenfeld liegen. So wurde zum Beispiel – um nur kurz einige Themen anzureißen, die wir erledigt haben, eingeführt haben – die steuerliche Absetzbarkeit für die Kinderbetreuung eingeführt oder das Kinderbetreuungsgeld verbessert.

Wenn man jetzt die Statistiken anschaut: Beim einkommensabhängigen Kinderbetreu­ungsgeld sind es nunmehr schon an die 5 300 Bezieher/Bezieherinnen, und die Zahl der Väter ist hier auch steigend. Das heißt, unsere Rechnung geht auf.

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Partner- und Elternbildung. Hiefür wurden 1,3 Millionen € in die Hand genommen, und auch jetzt zu Schulbeginn wurden in einigen Bundesländern seitens der Frau Staatssekretärin wieder Elternbildungs­gut­scheine ausgegeben. Andere Bundesländer haben diesen Elternbildungsgutschein schon eingeführt.

Auch das verpflichtende kostenfreie Kindergartenjahr ist anzuführen, das einen entsprechenden Bildungsplan mit auf den Weg bekommen hat, bei dem es darum geht, unsere Kleinkinder gut auf die Schule vorzubereiten, und es ist auch zu sagen, dass im letzten Jahr an die 10 000 weitere Kinderbetreuungsplätze geschaffen worden sind.

Das waren nur einige Beispiele zu dem, was im Familienbereich erreicht wurde, darunter auch, wie bereits gesagt, zukunftsweisende Entwicklungen. Ein wichtiger


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Punkt für die Familienpolitik ist das Zusammenwirken der Generationen. Es stellt eine große Herausforderung dar, darauf zu achten, dass der Generationenvertrag nicht in eine Schieflage gerät. Auch der Großteil der Pflegeleistungen wird nach wie vor im familiären Kontext erbracht. Die demographische Entwicklung bringt eine große Heraus­forderung hinsichtlich der Pflege und Gesundheitsversorgung mit sich.

Notwendig sind Grundsätze einer österreichweiten gemeinsamen Weiterentwicklung des Pflegesystems, denn es geht nicht an, dass es in neun Bundesländern neun verschiedene Ausrichtungen gibt. Es geht weiters um die Sicherstellung eines geregelten Wettbewerbs, um für Betroffene und Angehörige, die pflegen, Wahlfreiheit zu gewährleisten. Die Finanzierung der Pflege muss auf neue Beine gestellt werden, denn die Gemeinden müssen dringend entlastet werden. Es steht im Regierungs­programm, dass ein Pflegefonds vorgesehen ist.

Ich meine, dass das ein richtiger und wichtiger Weg ist, und erwarte mir vom zustän­digen Bundesminister Hundstorfer, dass es diesbezüglich zu einer raschen Lösung kommt. Es ist auch notwendig, dass Licht in den heimischen Pflegedschungel fällt, wie ich schon gesagt habe. Es gibt nämlich österreichweit keine verlässlichen Daten.

In der Familienpolitik reicht unsere Verantwortung vom Kleinkind bis zum älteren Menschen. Wenn wir von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sprechen, dann spricht das nämlich in der heutigen Zeit nicht mehr bloß an, wie es mir mit Kleinst- und Schulkindern geht, sondern auch, wie es mit meinen nahen älteren Angehörigen geht, denn wir haben ja heute das Glück, immer älter zu werden.

Ich wünsche mir also, dass wir gemeinsam an diesem Bericht weiterarbeiten, aus seinen Ergebnissen heraus Maßnahmen zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher entwickeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich habe bereits die Beischaffung des Steno­gra­phischen Protokolls veranlasst. Wir werden die Passage nachlesen, und wenn tat­sächlich ein Ordnungsruf notwendig ist, werde ich einen solchen auch erteilen.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingetragen. – Bitte.

 


13.23.49

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! BesucherInnen auf der Galerie! Kollegin Steibl möchte ich schon ein bisschen etwas ins Stammbuch schreiben: Wenn Sie sich über das Wort „Alzheimer“ mokieren, muss man schon einmal feststellen, dass die Regierung hier schon oft etwas versprochen und dann nicht eingehalten hat. Man könnte also tatsächlich Alzheimer unterstellen; das muss man an dieser Stelle schon klar sagen.

Nun zum aktuellen Familienbericht: Wir wissen, die Kinderquoten werden immer geringer, die Scheidungsraten steigen. Dem müssen wir ganz klar entgegenwirken. Die Initiativen seitens der Freiheitlichen Partei sind ja bekannt, sie werden allerdings größtenteils abgelehnt. Wir lehnen – und Anneliese Kitzmüller, unsere Familien­spreche­rin, hat das auch bereits ausgeführt – diesen Familienbericht deswegen ab, weil darin sehr wohl Dinge zum Ausdruck gebracht werden, die unserer Meinung nach nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen.

In diesem Zusammenhang muss ich schon feststellen, dass sich beispielsweise die angebliche Familienpartei ÖVP von der linken Schickeria in diesem Land gehörig am Nasenring durch die Arena ziehen lässt. Wie die Linke in unserem Land Familienpolitik sieht, das wissen wir: Es wird versucht, Familien auseinanderzudividieren. Ich möchte hier einmal die sogenannte Women-Fraktion ansprechen, der es ausschließlich um


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besser gestellte Familien, um Karrierefrauen geht. Diese versucht, ganz normalen Familien – sage ich jetzt einmal – aufzuschwatzen, ihre Kinder möglichst gleich im Säuglingsalter in Krippen, in Kinderbetreuungseinrichtungen zu stecken. Solchen Entwicklungen müssen wir entgegentreten. (Abg. Mag. Musiol: Das ist doch bloße Paranoia! – Abg. Mag. Brunner: Wo sagen wir das? – Abg. Mag. Wurm: Da fehlt jedes Argument!)

Das ist natürlich ein Argument, Frau Kollegin, denn dieses ständige Schreien danach, Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen abzuschieben, dem können wir nichts abgewinnen.

Oder zum Beispiel diese ganzen skurrilen Gender-Diskussionen, in denen heute schon versucht wird, Geschlechter, sprich Mann und Frau, zu vereinheitlichen, in denen heute schon abgelehnt wird ... (Rufe bei SPÖ und Grünen: Das ist doch völlig absurd! – Was soll das?) – Selbstverständlich sind das Dinge, die in eine gewisse Richtung weisen. Dass das natürlich in der grünen und roten Reichshälfte nicht gerne gehört wird, ist mir schon klar.

Die FPÖ – damit komme ich zum Punkt – bekennt sich selbstverständlich zur Wahl­freiheit: Familien sollen es sich sehr wohl aussuchen können, Kinder ab einem gewissen Alter betreuen zu lassen. Das soll ja nicht das große Thema sein. Wir müssen aber auch ganz klar Folgendes aussprechen: Wir bekennen uns zu viel wichtigeren Kriterien einer modernen Familienpolitik, indem wir vor allem dem Wunsch der Mütter und auch der Väter, sprich der Familien entsprechen, möglichst viel Zeit und möglichst lange Zeit für die eigenen Kinder aufwenden zu können. Dafür spricht auch, dass die Kindergeld-Variante mit dem längsten Bezugszeitraum am häufigsten beansprucht wird. Auch unter den Wissenschaftern gibt es bereits einen breiten Konsens darüber, dass die ersten drei Jahre eine ganz entscheidende Phase in der Kindesentwicklung sind, und es eben nicht so sein sollte, dass man Kinder möglichst jung, noch im Säuglingsalter den Müttern und den Vätern mehr oder weniger entreißt.

Wir sagen auch klar: Qualität vor Quantität. Wir lehnen Container-Kinderbetreuung, wie sie vielfach in Wien gesehen wird, ab. Wir wollen auch ganz klar familienorientierte wirtschaftspolitische Akzente sehen und nicht umgekehrt, also keine wirtschaftsorientierte Familienpolitik. (Abg. Mag. Wurm: Sie haben ja keine Ahnung! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Das können wir nachher besprechen. Dieses sinnlose Trommelfeuer perlt an mir ab.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf die finanziellen Zuwendungen zu sprechen kom­men. Wir fordern seit Jahren die automatische Valorisierung von Familienleistungen. Wir fordern die Einführung eines Familiensplittings, bei dem die Anzahl der Kinder auf die Steuerleistung angerechnet wird, und wir wollen selbstverständlich die 13. Familienbeihilfe erhalten, die offensichtlich auf dem Altar der unsäglichen Regie­rungsüberlegungen geopfert werden soll.

In diesem Sinne ist die FPÖ mit Sicherheit die einzige Familienpartei. Das können wir mit Fug und Recht behaupten. (Beifall bei der FPÖ.)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.28.40

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Es zeigt sich immer wieder, dass der Standort die Sicht der Dinge bestimmt, und manche unserer Kolleginnen und Kollegen verschließen die Augen davor, wie es wirklich ausschaut – und denken nur an längst vergangene


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Zeiten. Den Anspruch zu erheben, die einzig wahre Familienpartei zu sein, der ist hehr, ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir uns alle sehr ernsthaft der Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und der österreichischen Familien annehmen.

Der 5. Familienbericht gibt Aufschluss und einen großzügigen Überblick über die letzten zehn Jahre. Ich finde es auch sehr spannend, dass dieser Bericht abgelehnt wird. Als ich im Ausschuss festhielt, dass es ein gutes Datenwerk mit vielen Fakten, Prognosen und Zahlen ist, hat Kollegin Haubner darauf bestanden, dass das auch sechs Jahre ihrer Beteiligung umfasst – wie auch immer FPÖ, BZÖ, bunt. Also das verstehe ich nicht ganz: Im Bericht werden sechs Jahre unter ihrer Beteiligung geschildert – und dann lehnen Sie diesen Bericht ab; aber das ist Ihre Sache.

Dieser Bericht ist ein Nachschlagwerk und dient vor allem als Ausgangspunkt, um nachzuschauen und nachzudenken, welchen neuen Herausforderungen wir gegen­überstehen, wo welcher Handlungsbedarf gegeben ist, der wichtig und notwendig ist, und wo es gegebenenfalls auch familienpolitische Schwachstellen gibt. Der Bericht zeigt, dass es neue Herausforderungen geben wird, neue Handlungsfelder, weil es veränderte Familienstrukturen in Österreich gibt. Die Sicht der Kinder und auch die Bedürfnisse der Eltern sind zu berücksichtigen. Es ist dies ein klarer Arbeitsauftrag für mich, für uns, an das Parlament und natürlich auch an das Ministerium, an die Frau Staatssekretärin.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Förderungsmaßnahmen in Österreich sprechen, reden wir von 10 Milliarden €, die jährlich für die österreichischen Familien zur Verfügung gestellt werden, 6 Milliarden € aus dem Familienlastenausgleichsfonds, 4 Milliarden € noch dazu durch steuerliche Erleichterungen, kostenfreie Mitversiche­rung in der Sozialversicherung et cetera, et cetera. Dazu kommen dann noch unter­schiedliche Leistungen der Bundesländer, zum Teil auch Maßnahmen, die in Gemeinden gesetzt werden. Das ist also keine Kleinigkeit mehr. Wenn wir die Fördermaßnahmen um einen Euro pro Jahr und pro Kind erhöhen würden, würde das 22 Millionen € ausmachen.

Meine Damen und Herren, wir müssen darüber nachdenken, dass es zu einem sorg­samen Ausgleich zwischen finanziellen Geldleistungen und Zuwendungen einerseits und Sachleistungen andererseits kommt. Hier besteht tatsächlich eine Schieflage, obwohl auch im Bericht immer wieder festgehalten wird, dass die Zurverfügungstellung von Sachleistungen eine der Bedingungen und Grundlagen dafür ist, dass Kinder faire Chancen vorfinden. Auch das ist mir wichtig. Ich möchte auch noch erwähnen, dass es gerade der Experte Guger war, der darauf hingewiesen hat, dass finanzielle Geld­leistungen natürlich auch dazu dienen, Armut zu vermeiden.

Einige Themenfelder aus dem Bericht, die sehr wichtig waren: zum einen das Thema Zeit. Wie kann ich Zeit in meine Familie investieren? Wie kann ich mir Zeit und Raum schaffen? Wie kann ich Zeitwohlstand schaffen, um Familie erlebbar und spürbar zu machen im Verhältnis dazu, dass die Arbeitswelt Mobilität, Flexibilität verlangt? Es geht auch um Bindungsfähigkeit beziehungsweise -unfähigkeit.

Ein wesentlicher Beitrag im Bericht ist der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ver­sorgungsarbeit und natürlich Kindern als Schlüssel dazu gewidmet, dem Kinderwunsch Rechnung zu tragen und Kinder zu ermöglichen. Ein wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die qualifizierte und großflächig angebotene Kinderbetreuung in Österreich. Kin­derbetreuung, die Bildung bietet, die Betreuung bietet, die natürlich auch Bezie­hungsarbeit leistet, Beziehungsarbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Für uns sind Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen Dienstleistungen, die für Kinder erbracht werden.


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Deshalb ist es auch wichtig – ich bitte wirklich alle, daran mitzuwirken –, dass eine Ver­längerung der Bundesförderung für die Einrichtung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten erfolgt, weil das wichtig und notwendig ist.

Einige Themen noch, die im Bericht enthalten sind, so etwa das Thema Gewalt. Die Verwahrlosung in den österreichischen Familien nimmt zu. Diesem Thema müssen wir uns verstärkt widmen. Wir müssen auch über die Gewaltbereitschaft der Kinder und Jugendlichen nachdenken, überlegen, wie wir dem entgegentreten können.

Meine 5 Minuten Redezeit sind ausgeschöpft. Ich denke, es gibt viel zu tun. Die österreichischen Familien sind uns wichtig, die Kinder sind uns wichtig. Ich schließe mit dem Slogan der Österreichischen Kinderfreunde, der nach wie vor Gültigkeit hat:

Mehr Raum, mehr Zeit, mehr Liebe für unsere Kinder! (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.35.00

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Bevor ich auf den Bericht im Detail eingehe, muss ich eingangs feststellen: Familienpolitik ist offensichtlich Frauensache, denn wenn ich mir nämlich die Rednerliste zum heutigen Familienbericht ansehe, dann habe ich bis auf den einzigen Mann, der aus unserer Fraktion stammt, keinen einzigen Mann auf der Rednerliste feststellen können. Also ich muss sagen: Das bestätigt nach wie vor unseren Standpunkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt aber zum Bericht: Im Vorwort zum 5. Österreichischen Familienbericht steht zu lesen: Zukunft ist, wo Familien sind. (Abg. Mag. Wurm: Weiter haben Sie wohl nicht gelesen!?) – Bitte nicht! Darüber reden wir später, ich fange jetzt einmal an.

Zukunft ist, wo Familien sind, das steht im Familienbericht zu lesen. Um auf die aktuelle Situation der Familien in Österreich zu sprechen zu kommen, möchte ich den Satz gerne umdrehen und sagen: Familien sind dort, wo sie auch Zukunft haben. Seit Jahren wurde in Österreich weder das Kinderbetreuungsgeld noch die Familienbeihilfe inflationsangepasst. Die möglichen Sparpläne für das Familienbudget sehen für das kommende Jahr 235 Millionen € und bis 2014 1,4 Milliarden € vor. Meines Erachtens muss es eine bessere Lösung geben, als gerade bei den Familien zu sparen, denn Familien sichern die Zukunft Österreichs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die eine oder andere Maßnahme ist ja auch schon durchgesickert, wenn sowohl der Herr Vizekanzler als auch Sie, Frau Staats­sekretärin, durchblicken haben lassen, dass die 13. Familienbeihilfe wahrscheinlich gestrichen werden soll. Da muss ich schon sagen, da muss ich mich ganz entschieden dagegen wehren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere an den Wahlslogan der ÖVP vor den Nationalratswahlen 2008, der gelautet hat: „Es reicht! Familien brauchen Hilfe gegen Teuerung! Familien-Beihilfe jeden September doppelt für alle ...“ Und gerade jetzt denken Sie an die Abschaffung dieser Verdoppelung. Das haben sich die Österreicherinnen und Österreicher nicht verdient! (Abg. Steibl: Das ist reine Erfindung! Das stimmt ja gar nicht!)

Vielen Dank! Sie geben mir das Stichwort. Vielen Dank, Frau Kollegin! In diesem Zusammenhang bringe ich einen Antrag ein, und ich würde mich freuen, wenn Sie dem heute zustimmen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 111

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die 13. Familienbeihilfe vollumfänglich erhalten bleibt.“

*****

Vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem Zusammenhang mit dem verhandelten Thema und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kitzmüller, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22. September 2010, XXIV.GP, im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157 d.B.)

Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch dagegen zu erheben.

Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herr­schenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 112

Dass sie tatsächlich eingeführt wurde, ist wohl vor allem den 24. Nationalratswahlen zu verdanken, welche am 28. September 2008 stattgefunden haben und im Zuge derer die ÖVP unter anderem so geworben hat: (Kopie eines Plakats mit der Aufschrift: Es reicht! Familien brauchen Hilfe gegen Teuerung! Familien-Beihilfe jeden September doppelt für alle in Ausbildung)

Nunmehr soll die 13. Familienbeihilfe Medienberichten zufolge (etwa „OÖ Nachrichten“ vom 08.04.2010) wieder abgeschafft werden. Staatssekretärin Christine Marek wird diesbezüglich zitiert wie folgt: „Beim 13. Monat der Familienbeihilfe schauen wir uns eine Streichung an, aber nicht nur da.“ Die 13. Familienbeihilfe ist besonders zum Schulanfang im September eine große Erleichterung für die Familien. Hier zu sparen, heißt sozial bedürftige Familien zu schädigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die 13. Familienbeihilfe voll­umfänglich erhalten bleibt.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Musiol. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.37.40

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Galerien! Frau Kollegin Gartelgruber! Ich sehe Sie gerade nicht – doch, da hinten. Es kommt, so glaube ich, nicht darauf an, dass ein Mann spricht, sondern was ein Mann redet. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abg. Steibl.)

Ich muss als linke Politikerin, Mutter und Teil einer Familie sagen: Auf die Rede des Kollegen Höbart hätte ich gerne verzichten können! (Abg. Weinzinger: Ich nicht!)

Wir haben auf unser Verlangen hin heute den Familienbericht hier zur Diskussion, einen sehr hervorragenden Bericht. Es ist schon darüber gesprochen worden, wie umfangreich er ist, mehrere Kilo Papier. Eine sehr wertvolle Grundlage. (Abg. Dr. Hübner: ... Zivildienst!) – Herr Kollege, darüber unterhalten wir uns später.

Eine sehr wertvolle Grundlage auch in statistischer Hinsicht und bezüglich des Zahlenmaterials. Was uns leider an diesem Bericht etwas stört – und Berichte aus anderen Ländern zeigen, dass das sehr wohl möglich wäre –, ist, dass es sich ausschließlich um einen Bericht handelt, der eine Ist-Analyse darstellt, aber keinerlei Vorschläge und Maßnahmen beinhaltet, was denn nun zu tun wäre, um den einen oder anderen Missstand, der in dem Bericht beschrieben wird, zu beseitigen.

Es fehlen auch so manche Themen. Ich möchte hier zum Beispiel eines nennen, nämlich den Problembereich Armut, also jenen Bereich, in dem vorkommt, wie es jenen Personen in Österreich geht, denen es schlecht geht, die wirklich am unteren Rand der Einkommenspyramide liegen. Das ist sehr dürftig beziehungsweise aus­gespart in diesem Bericht.


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Spannend in dem Bericht ist, dass sich ein sehr großer Teil mit der Frage der demo­graphischen Entwicklung in Österreich, mit der Frage der Geburtenrate beschäftigt. Spannend ist auch, dass in diesem Zusammenhang die Aussage erfolgt, dass sich die Geburtenrate positiv entwickeln würde respektive wird, wenn und weil es ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen gibt.

Das lässt uns denn doch etwas skeptisch zurück, denn wenn wir uns die Kinderbetreu­ungssituation in Österreich anschauen, und mit diesem Teil des Berichts möchte ich mich heute hauptsächlich beschäftigen, dann ist es doch so, dass wir es nicht einmal geschafft haben, 2010 das Barcelona-Ziel zu erreichen, nämlich 33 Prozent der unter Dreijährigen und 90 Prozent der Drei- bis Fünfjährigen in Betreuung zu bringen, sondern ganz im Gegenteil: Wir in Österreich sind da weit hinten!

Frau Staatssekretärin, Sie haben nicht nur dieses Ziel nicht erreicht, sondern Sie haben auch sämtliche Bundeszuschüsse, die 2010 ausgelaufen sind und den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen bedeuten, nicht verlängert, sondern gestoppt.

Wir hatten auch einen entsprechenden Antrag der Grünen im Ausschuss. Sie haben mit diesem Antrag gemacht, was Sie immer machen, wenn Sie Entscheidungen nicht treffen oder in der Öffentlichkeit nicht kommentieren wollen, wenn es unangenehm ist, etwas abzulehnen: Sie haben das vertagt.

Wir geben Ihnen die Gelegenheit, heute noch einmal darüber abzustimmen, und ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bundeszuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundeszuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 20 Mio. Euro jährlich bis zum Ende der Legislaturperiode fortzusetzen.“

*****

Das klingt sehr technisch, ist aber für viele Familien ganz wichtig und faktisch bedeu­tend. Denn: Wenn wir in diesem Bericht von Mut zum Kind sprechen – und Sie, Frau Staatssekretärin, haben das in Ihren Ausführungen im Familienausschuss getan –, wenn wir von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen, wenn wir von Armuts­vermeidung und von Bildung als Chancengerechtigkeit sprechen, dann enden wir in der Analyse immer bei folgenden Fragen:

Wie ist es um unsere Kinderbetreuungseinrichtungen bestellt? Wie viele gibt es? Gibt es ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Kinder in diesem Land, die sie brauchen? Und da rede ich nicht nur von den Kleinen, sondern da spreche ich auch von der Nachmittagsbetreuung in den Schulen oder außerhalb der Schulen.

Gibt es ausreichend Plätze? Und vor allem auch: Gibt es ausreichend qualitative Plätze? – Nicht nur qualitativ für die Kinder, die dort sozusagen gebildet werden, die dort betreut werden, sondern auch qualitativ für die BetreuerInnen.

Wenn ich heute schon des Mehrfachen Wien-Lobhudeleien über mich ergehen lassen musste, so muss ich hier auch einmal daran erinnern, dass auch in Wien vieles im


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Argen liegt: dass auch in Wien Plätze fehlen, dass es auch in Wien zu wenige Plätze gibt, die mit einer Vollbeschäftigung vereinbar sind, und vor allem, dass es in Wien zahlreiche BetreuerInnen gibt, die am Rande des Burn-out arbeiten.

Erst heute Vormittag haben einige davon vor dem Rathaus protestiert: Nachmittags­betreuerinnen, die die Nachmittagsbetreuung von Kindern in offenen Schulen machen, die sich zu einem Verein zusammengeschlossen haben, die nicht mehr können und den einzigen Ausweg nur noch darin sehen, sich vor dem Rathaus auf die Straße zu stellen und dem Herrn Bürgermeister und dem Herrn Stadtrat kundzutun, wie es ihnen geht – wobei sie wahrscheinlich keinerlei Antwort, geschweige denn Erleichterungen erfahren werden.

Wir hören von der Frauenministerin seit einigen Monaten, wie wichtig es wäre, den Bundeszuschuss zur Kinderbetreuung zu verlängern. Ich habe von Ihrem Kollegen – ich glaube, er ist Budgetsprecher – Jan Krainer in einer TV-Diskussion auf Puls 4 und jetzt auch von Ihnen, Frau Kollegin Binder-Maier, gehört, wie wichtig es ist, wegzu­gehen von den familiären Geldleistungen hin zu Infrastruktur und Sachleistungen.

Mit dem Antrag, den wir heute stellen, haben Sie die Möglichkeit zu zeigen, wie ernst Sie es mit Ihren Ankündigungen meinen: ob Sie es wirklich ernst meinen mit Bildung, ob Sie es wirklich ernst meinen, dass alle Kinder in diesem Land die gleichen Chancen haben, oder ob Sie ausschließlich darauf aus sind, hier mediale Meter zu machen und Kolleginnen und Kollegen Ihres Regierungsgegenübers auszurichten.

Jetzt noch eines: Vielleicht können Sie das an die Kollegin Fekter weitergeben, die heute in Fragen der Kinderbetreuung ganz gut begonnen und gesagt hat, wir brauchen mehr Männer in der Kinderbetreuung. Ich war schon geneigt zu klatschen, aber dann hat sie meine Hoffnung, dass die ÖVP-Bildungspolitik einen frischen Wind erfährt, wie es auf den Plakaten formuliert wird, leider sofort zunichte gemacht, denn sie hat von Kindergarten-Tanten gesprochen.

Hier sei noch einmal gesagt, Kindergarten ist nicht Familienerweiterung, sondern eine Bildungseinrichtung. Daher sind die Kindergärten auf unser Geld angewiesen und verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bundeszuschuss zum Ausbau der Kinderbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den 5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157/883 d.B.)

Für den Ausbau der Kinderbetreuung stellte der Bund zwischen den Jahren 2008 und 2010 jährlich 15 Mio Euro zur Verfügung. Zusätzliche 5 Mio Euro investierte der Bund zwischen 2008 und 2010 in die Sprachförderung. Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung einigte man sich mit den Ländern, dass diese die insgesamt 20 Mio Euro verdoppeln.

Für jeden neuen Betreuungsplatz wurden (je nach Ausmaß der Betreuungsstunden) zwischen 1.500 und 4.000 Euro bereitgestellt, wenn das Bundesland mitfinanziert hat.


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Die Regierung setzte es sich zum Ziel, die Bereuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2010 auf 33% zu erhöhen, um dem Barcelona-Ziel der EU zu entsprechen. Aus­gangspunkt der 15a-Vereinbarung zu Ausbau der Kinderbetreuung war eine Betreu­ungsquote der unter 3-Jährigen bei 10,8%.

Wenngleich das Barcelona-Ziel bei den unter 3-Jährigen (33%) 2010 wieder nicht erreicht werden konnte, so wird angesichts der aktuellen Kindertagesheimstatistik für 2009/2010 sichtbar, dass die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden  beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen immerhin langsam Wirkung zeigen.

Sowohl die Zahl der 3-5-Jährigen Kinder als auch die Anzahl der unter 3-Jährigen hat im Vorjahresvergleich wieder zugenommen. Im Jahr 2009 wurden 88,5% aller 3-5-Jährigen sowie 15,8% aller unter 3-Jährigen außerhäuslich betreut.

Laut Aussagen von Frauenministerin Heinisch-Hosek wurden im Rahmen des Kin­derbetreuungs-Ausbauprogramms (2008-2010) insgesamt 17.000 neue Betreuungs­plätze und 6.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Aufgrund einer Grünen Anfrage an das zuständige Ministerium (BMWFJ) wird deutlich, dass eine Fortsetzung des Bundeszuschusses „derzeit nicht Gegenstand von Verhand­lungen“ (GP XXIV. AB/4388) ist. Das hat zur Folge, dass die Anstoßfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung 2010 zum letzten Mal an die Länder überwiesen wurde, ohne weitere Maßnahmen zu planen.

Frauenministerin Heinisch-Hosek forderte im Rahmen der Veröffentlichung der aktuellen Kinderbetreuungszahlen der Statistik Austria ebenfalls ein, dass die Aus­bauinitiative auch nach 2010 fortgesetzt werden müsse.

Auch Familienstaatssekretärin Marek meinte dazu in einer Aussendung am 2.6.2010:

„In den kommenden Jahren dürfen wir nicht locker lassen. Im Sinne der Eltern und Kinder müssen wir weiter an einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot in ganz Österreich arbeiten. Damit verbunden ist eine Steigerung der Betreuungsquoten, um speziell auch den Barcelona-Zielen bis zum Ende dieser Legislaturperiode einen großen Schritt näher zu kommen.“

Ebenso wünschten sich die LandesfamilienreferentInnen am 18.6.2010 eine Fort­setzung des Bundeszuschusses:

„Um das EU-weite Barcelona-Ziel mit einer Abdeckung von 33 Prozent zu erreichen, bedarf es weiter massiver Anstrengungen von Bund und Ländern.() Insgesamt muss sich der Bund in Zukunft noch mehr engagieren als bisher, vor allem auch, weil durch die neuen Kindergeldmodelle der Druck auf alle Bundesländer steigt.“

Nachhaltige Familienpolitik, die es sich zum Ziel setzt, für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen, darf Bemühungen im Ausbau von Kinderbetreuung nicht stoppen. Ob bzw. in welchem Umfang Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für unter 3-Jährige, zur Verfügung stehen, darf nicht allein der Finanzkraft von Ländern und Gemeinden überlassen werden. Weitere Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung mit der Unterstützung des Bundes sind dafür dringende Voraus­setzung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundeszuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie zur frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 20 Mio. Euro jährlich bis zum Ende der Legislaturperiode fortzusetzen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staats­sekre­tärin Marek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.45.22

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! In den vergangenen zehn Jahren wurden in nahezu allen familienpolitisch relevanten Bereichen innovative Maßnahmen und familienpolitische Meilensteine gesetzt. Im aktuellen Familienbericht für die vergangenen zehn Jahre wird dies deutlich. Ich möchte mich dabei ganz herzlich bei den Expertinnen und Experten sowie Beamtinnen und Beamten unseres Hauses bedanken, insbesondere bei Herrn Dr. Filler. Sie alle haben durch Ihre sehr intensive Arbeit einen wirklich ausgezeichneten Familienbericht vorgelegt. Dafür danke ich ganz herzlich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Schenk.)

Wir haben entscheidende Erfolge bei der finanziellen Gerechtigkeit für Familien erreichen können, ganz wesentlich auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch beim besseren Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich, ein nach wie vor hochaktuelles Thema, dem wir uns auch ganz aktuell widmen müssen.

Meine Damen und Herren, auch im europäischen Vergleich stehen wir ausgezeichnet da, wir liegen hier absolut im Spitzenfeld mit einerseits hohen monetären Leistungen und andererseits auch sehr hohen, umfangreichen Leistungen im Sachbereich. Um Ihnen auch ganz konkret eine Vergleichszahl zu geben: Wir liegen an dritter Stelle innerhalb der EU, gemessen am Bruttosozialprodukt betragen die Familienleistungen in Österreich 3 Prozent, der Durchschnitt in Europa liegt bei 2,1 Prozent. Frau Abge­ordnete Kitzmüller, das lässt sich selbst mit freiheitlicher Kampfrhetorik nicht weg­leugnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie Frau Abgeordnete Steibl schon angesprochen hat, stehen Familie und Kinder ebenso wie Partnerschaft nach wie vor an erster Stelle unter den von den Menschen als am wichtigsten erachteten Lebensbereichen. Deswegen ist es aus unserer Sicht umso wichtiger, den Österreicherinnen und Österreichern in den unterschiedlichsten Formen Familienleben auch tatsächlich zu ermöglichen, damit Familie auch gelebt werden kann.

Einige Beispiele für familienpolitische Meilensteine der letzten Jahre: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen Herausforderungen der österreichischen Familienpolitik für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Ich möchte besonders das Kinderbetreuungsgeld, das 2002 eingeführt wurde, ansprechen. Mit 1. Jänner 2010 wurde es um zwei weitere Kurzvarianten ergänzt.

Dabei geht es darum, Herr Abgeordneter Höbart, die Lebensrealitäten der Menschen und der Familien anzuerkennen. Das ist nämlich Familienpolitik, wie sie bei den Menschen ankommt. Offensichtlich gibt es auch einen kleinen Widerspruch, wenn Frau


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Abgeordnete Kitzmüller sagt, 90 Prozent der Familien werden beim Angebot aus­geklammert, und umgekehrt Herr Abgeordneter Höbart sagt, dass der überwiegende Teil der Familien die längste Kinderbetreuungsgeldvariante in Anspruch nimmt. Das zeigt dann ganz klar: Hier sind Sie sich in der eigenen Fraktion ein bisschen uneinig.

Tatsache ist: Fünf Varianten bringen maximale Wahlfreiheit, nämlich sowohl für die Familien, die mehr Zeit in Anspruch nehmen möchten, als auch für – unter Anführungs­zeichen – „böse Karrierefrauen“, die nämlich erst dann wieder Mut fassen, ein Kind zu bekommen, meine Damen und Herren. Genau in diese Richtung müssen wir gehen, dass nämlich den Familien echte Wahlfreiheit zur Verfügung steht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, erste Trends zeigen uns auch ganz klar, dass wir mit der Weiterentwicklung beim Kinderbetreuungsgeld, mit allem, was hier geschehen ist, goldrichtig liegen. Mittlerweile entscheiden sich 16 Prozent aller Eltern für eine der beiden Kurzvarianten. Auch der Väteranteil ist bei den beiden neuen Kurzvarianten bereits dreimal so hoch wie im allgemeinen Durchschnitt für das Kinderbetreuungsgeld. Wir gehen davon aus, dass bei den Kurzvarianten mittelfristig eine Väterbeteiligung von rund 20 Prozent bestehen wird. Wir sind der Meinung, da ein Kind immer zwei Elternteile hat, sollten beide Elternteile auch in die Familienarbeit bestmöglich einge­bunden sein. Für uns haben Kinder Mütter und Väter – in allem, was wir tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein wesentlicher Meilenstein war auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kinder­betreuungskosten, Wichtig ist im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes. Da haben wir in den letzten Jahren massiv Geld in die Hand genommen, auch seitens des Bundes. Wir sehen anhand der Zahlen ganz klar, dass wir da goldrichtig liegen, wenn wir uns die Entwicklung der Kinder­betreuungseinrichtungen ansehen. Die Kindertagesheimstatistik 2009/2010 zeigt: Wir haben in allen Altersgruppen massive Anstiege, was die Betreuungsquote anlangt.

Frau Abgeordnete Musiol, bei den Drei- bis Sechsjährigen haben wir das Barcelona-Ziel erreicht. Da haben wir die 90 Prozent Betreuungsquote sogar überschritten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Allerdings sind wir nicht am Ziel angelangt, was die Unter-Dreijährigen betrifft. Da haben wir noch Handlungsbedarf; dessen sind wir uns bewusst. Da bedarf es auch noch einiger gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern. Das ist absolut richtig. Mit der Einführung des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres vor Schul­eintritt haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt.

Ich darf jedenfalls Folgendes in Erinnerung rufen, meine Damen und Herren: Ins­gesamt erhalten die Länder in den Jahren 2008 bis 2013 vom Bund rund 370 Mil­lionen € für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, also eine sehr hohe Summe. Da wurde, Frau Abgeordnete Musiol, überhaupt nichts gestoppt, sondern ganz im Gegenteil, wir bekennen uns zu dem, was hier entsprechend an Geldern investiert wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In den letzten zehn Jahren haben wir mit den unterschiedlichsten Maßnahmen massive Anstrengungen bei finanziellen Leistungen für die Familien unternommen. Zwi­schen 2002 und 2009 haben wir rund 1 Milliarde € mehr an Geldmitteln für die Familien zur Verfügung gestellt.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Eine Alleinerziehende mit drei Kindern erhält heute rund 170 € mehr an Direktförderungen, als es im Jahr 2002 der Fall war. Das ist eine wesentliche Erleichterung für die Familien und eine wesentliche Anerkennung der wichtigen gesellschaftspolitischen Bedeutung der Familien insgesamt.


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Auch Familienberatungsstellen, Elternbildung und Mediation sind wesentliche Themen. Ein für mich ganz wesentliches Thema, das sich auch im Familienbericht wiederfindet, ist die Gewaltschutzgesetzgebung in Österreich, die international immer wieder als Vorbild herangezogen wird. Dennoch müssen wir weiter daran arbeiten, nicht zuletzt durch Forschungen, um beispielsweise die Gewalt im sozialen Nahraum sowie sexuelle Gewalt an Kindern, die schlimmste Form der Gewalt an Kindern, wirksam zu bekämpfen.

Zum Thema gemeinsame Obsorge hat eine Arbeitssitzung auf Einladung der Bun­desministerin für Justiz stattgefunden, nun wird eine eigene Arbeitsgruppe installiert. Auch hier bekennen wir uns dazu, dass ein Kind immer zwei Elternteile hat, nämlich Mutter und Vater, und stellt man das Kindeswohl in den Vordergrund, muss es immer unser Ziel sein, dass nach Möglichkeit beide Elternteile für das Kind beziehungsweise für die Kinder Verantwortung übernehmen, im Sinne der Kinder und deren Entwicklung.

Dass es immer auch schwierige Situationen gibt, ist unbestritten. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen, damit eben möglichst viele Kinder beide Eltern zur Verfügung haben und die Obsorge für beide Elternteile möglich ist, auch wenn es nach einer Trennung keinen gemeinsamen Haushalt mehr gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir haben hier eine sehr erfolgreiche familienpolitische Bilanz der letzten Jahre vorgelegt. Wir sehen das auch als ganz klaren Auftrag. Aus dem Familienbericht lassen sich wesentliche Herausforderungen für die nächsten Jahre erkennen. Es ist ganz klar, Frau Abgeordnete Musiol, dass sich aus den Berichten Herausforderungen ergeben. Hier sind die wesentlichen Handlungsfelder für die nächsten Jahre:

Einerseits geht es darum, dass wir weiter daran arbeiten, Familien in schwierigen Situationen bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten – ich habe die gemeinsame Obsorge angesprochen –, aber auch, wenn es um soziale Probleme und anderes geht. Es geht um eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wo nicht nur Kinderbetreuung das Thema ist. Es geht auch darum, wie die Rahmenbedingungen in den Betrieben für berufstätige Eltern ausschauen und vieles mehr.

Es geht aber auch um Mut zum Kind. Auch wenn das von manchen in diesem Haus belächelt wird, meine Damen und Herren, ist es Realität, dass sich die Menschen durchschnittlich zwei Kinder wünschen – und realisiert werden deutlich weniger. Genau daran müssen wir arbeiten, nämlich Voraussetzungen schaffen, damit sich die Menschen trauen, Kinder zu bekommen und zu erziehen. Hier sind viele weitere Maßnahmen notwendig. Auch der Kampf gegen Gewalt in der Familie, im sozialen Nahraum ist unser aller zentrale Herausforderung und Verantwortung.

Eine zentrale Herausforderung ist auch die nachhaltige Finanzierbarkeit der Familien­leistungen, und es werden notwendige Maßnahmen zur nachhaltigen Absicherung des Familienbudgets derzeit in unserem Haus sehr breit und detailliert diskutiert und erarbeitet. Da hilft kein Tunnelblick, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, da ist Weitblick angesagt. Da müssen wir auch weiterhin – und das ist unser Ziel – die Position Österreichs als verlässliches Familienland für alle Familien entsprechend sicherstellen.

Das werden wir tun. Das werden wir garantieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 119

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihr das Wort. – Bitte.

 


13.55.51

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Ich möchte zwei tatsächliche Berichtigun­gen vorbringen:

Zum einen habe ich gesagt, dass 10 Prozent der Mütter von Kindern unter drei Jahren wieder Vollzeit arbeiten wollen und 90 Prozent die Langvariante in Anspruch nehmen und eben Teilzeit arbeiten oder zu Hause bleiben wollen. Und bei 10 und 90 Prozent sind 90 Prozent wohl die Mehrheit!

Zum Zweiten ist das Kinderbetreuungsgeld nicht von Ihnen eingeführt worden, sondern es wurde während der Regierungsbeteiligung der FPÖ auf maßgebliche Initiative der Freiheitlichen eingeführt. (Beifall bei der FPÖ.  Zwischenrufe bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Abgeordnete, ich habe Sie jetzt absichtlich nicht unterbrochen, um nicht eine Würze in die Debatte hineinzubringen, die nicht beab­sichtigt ist. Aber in Zukunft ist der Sachverhalt, der zu berichtigen ist, wiederzugeben und dann die Berichtigung vorzutragen. So steht es in der Geschäftsordnung. Ich bitte, das in Zukunft zu beachten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.57.10

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Bericht einige Zahlen, Fakten und Prognosen: Laut Bericht wuchs die Zahl der Haushalte zwischen 1915 und 2008 schneller als die Einwohnerzahl und liegt nun bei 3,5 Millionen. Fast zwei Drittel aller Privathaushalte sind Familienhaushalte, doch habe sich die Zahl der Singlehaushalte verdreifacht und liege nun bei 35 Prozent. Eine weitere Zunahme von Einpersonenhaushalten auf rund 41 Prozent bis 2050 wird prognostiziert. Der Anteil der Ehepaare ohne Kinder wird sich bis 2050 vergrößern, und der Anteil der Ehepaare mit Kindern wird im Gegenzug sinken – ein Prozess, der vor allem auf die demographische Alterung zurückgeführt wird.

Auch mit einem weiteren Anstieg bei den Lebensgemeinschaften ist zu rechnen, da sich die Österreicher immer seltener für eine Eheschließung entscheiden. Eine ganz interessante Zahl aus den Scheidungsdaten: Die höchste Rate verzeichnete 2008 Wien mit fast 60 Prozent. Ein Leben mit Kindern gehört nach wie vor zu den Lebens­plänen eines Großteils der Österreicher. Die Familiengründung wird aber zunehmend aufgeschoben, durch längere Ausbildungszeiten und Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Wunsch, Kinder zu bekommen, ist vorhanden. Laut Bericht wünscht man sich durchschnittlich zwei Kinder, die Geburtenrate beträgt aber nur 1,4 Kinder. Die Gründe dafür sind zum Beispiel Ängste bezüglich Aufrechterhaltung des Lebensstandards, also finanzielle Gründe; außerdem können viele Frauen nach langem Hinauszögern keine Kinder mehr bekommen.

Durch diese niedrige Geburtenrate von 1,4 Kindern und den rasanten Anstieg der Zahl älterer Menschen ist eine große Lücke entstanden. Der Generationenvertrag droht brüchig zu werden und kann in Zukunft nicht eingehalten werden. Nur durch mehr Kinderbetreuungsplätze, wie Sie, Frau Staatssekretärin, meinten, kann das Problem nicht gelöst werden. Wir brauchen auch ein gerechtes Familiensteuersystem, das


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sogenannte Familiensteuersplitting wie in Frankreich, dann können sich unsere Familien auch wieder Kinder leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sagen, wo Familien sind, wo Kinder sind, kann sich ein Land erneuern und hat auch eine Zukunft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.23

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Familienbericht ist aus meiner und unserer Sicht ein sehr umfassendes Werk, ein sehr informatives Nachschlagewerk mit Fakten, Daten, Zahlen aus den letzten zehn Jahren. Ich stehe besonders zu den Leistungen, die zwischen den Jahren 2000 und 2006 umgesetzt wurden; dies sind immerhin zwei Drittel der Leistungen, die in diesem Bericht angeführt sind. Ich stehe zu allen Leistungen, nicht nur zum Kinderbetreu­ungsgeld, das wir damals federführend als Freiheitliche in Regierungsverantwortung – als Pionier hatte es Jörg Haider in Kärnten schon umgesetzt – ebenfalls umsetzen konnten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sehe aber als Familienpolitikerin auch, dass sich gerade in den letzten zehn Jahren die Lebens- und Arbeitssituationen innerhalb der Familien, bei den Eltern sehr stark geändert haben. Es ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und als Politiker, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Wir lesen in diesem Bericht – es ist ja schon angeklungen –, dass immer weniger Kin­der zur Welt kommen. Bis zum Jahr 2050 wird es dramatisch sein. Auch wenn der Wunsch da ist, Familie zu haben, Kinder zu haben, fehlt letztendlich der Mut. Wenn im Ausschuss einige Wissenschafter sagten, dass die Höhe der Transferleistungen nicht im Zusammenhang mit der Kinderanzahl steht, dann muss ich das zur Kenntnis nehmen, aber meine eigenen Erfahrungen zeigen ganz deutlich, dass der Mut zu Kin­dern sehr wohl von ökonomischen Faktoren, aber auch von der beruflichen Situation abhängig ist.

Daher, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, sage ich: Hände weg von der Kürzung der finanziellen Leistungen, die die Familien derzeit in Österreich bekommen! Hände weg! Gerade die finanziellen Leistungen sind ein Mittel zur Armutsbekämpfung. Herr Mag. Guger hat es im Ausschuss sehr deutlich gesagt: Derzeit sind mit den Familien­leistungen 12 Prozent armutsgefährdet, ohne Familienleistungen wären es 27 Prozent. Ich glaube, da ist alles drinnen, dass wir diese Leistungen nicht reduzieren. (Beifall beim BZÖ.)

Wie gesagt, die Veränderungen in der Arbeitswelt stellen uns ebenfalls vor große Herausforderungen. Es gibt andere Arbeitsverhältnisse, atypische Arbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, der Trend zu Teilzeitarbeit wird gerade für die Frauen immer stärker.

Wir wissen aber auch, dass leider Gottes jedes fünfte Kind aus einer Scheidungs­familie kommt, und wir wissen auch, dass jede zehnte Familie eine Stieffamilie ist. Daher ist es für uns vom BZÖ im Bereich der Kinderbetreuung ganz wichtig, dass es weiterhin die Entscheidungsfreiheit für die Eltern gibt, wie und wann sie ihre Kinder betreuen wollen und wie und wann sie ihre Zeit für ihre Kinder investieren wollen.

Wir wissen aber auch, dass wir entsprechend flexible Angebote in der Kinderbetreuung mit Zeiten brauchen, die auch im Einklang mit den sehr unterschiedlichen und flexiblen Arbeitszeiten stehen. Wir sollten nicht vergessen: Wir haben nach wie vor das Problem


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der Randzeiten, das nicht gelöst ist. Jetzt ist der Kindergarten zwar für alle leistbar, aber er ist trotzdem mit sehr vielen Einschränkungen verbunden. Es wird zum Beispiel in Wien den Eltern vorgeschrieben, wann sie ihre Kinder zu holen haben, weil es zu gewissen Zeiten kein Personal mehr gibt. Das kann es nicht sein!

Daher stellen wir vom BZÖ einen Entschließungsantrag, den wir schon einmal einge­bracht haben – aber zur Untermauerung möchte ich es nochmals tun –, betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung. Hier geht es darum, dass derzeit drei Ziele festgelegt sind und aus unserer Sicht diese drei Ziele noch nicht vollständig erreicht sind.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiter­führung der bestehenden 15a Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinder­betreuungsangebots zu treffen, die geeignet ist, die ursprünglich formulierten Ziele vollständig zu erreichen.“

*****

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch sagen: Die Kinderbetreuung kann nicht nur auf das Vorschulalter beschränkt sein, sondern es führt auch kein Weg daran vorbei, mehr Angebote in der Ganztagsbetreuung in der Schule zu haben. Wir müssen uns auch in die Richtung entwickeln, dass Schüler und Lehrer gemeinsam tagsüber arbeiten. Das muss auch im zukünftigen Lehrerdienstrecht festgemacht sein: Lehrer haben in der Schule zu sein! Lehrer haben die Kinder zu betreuen! Lehrer haben dafür zu sorgen, dass Kinder Förderunterricht bekommen, dass Nachhilfeunterricht gegeben wird, um den Familien auch in diesem Bereich einiges zu ersparen.

Folgendes möchte ich noch kritisch anmerken: Trotz Anstiegs der Frauenerwerbsquote ist die Ungleichgewichtung in der bezahlten und unbezahlten Arbeit, in der Familien­arbeit nach wie vor gegeben. Frauen sind hier federführend. Das setzt sich auch in der Pflege und Betreuung zu Hause fort. Da vermisse ich – und das habe ich im Ausschuss auch schon vermisst – klare Antworten dieser Regierung.

Was können wir also tun, damit es zu einer Änderung kommt? – Ich glaube, wir sollten Diskussionen zulassen, wie zum Beispiel über Generationengeld, Müttergeld, mehr Pensionszeiten für Kindererziehung. Wir sollten diese Diskussionen sehr seriös zulas­sen, ohne dass die eine oder die andere Seite wieder die ideologische Keule auspackt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass es immer weniger Kinder gibt, aber immer mehr Menschen, die hoffentlich gesund älter werden, birgt die Gefahr, dass unser Sozialsystem in eine Schieflage gerät. Daher ist es uns vom BZÖ sehr wichtig, dass wir mehr denn je das Grundprinzip der Generationengerechtigkeit beach­ten, denn wir müssen heute die Weichen so stellen, dass zukünftige Genera­tionen die gleichen Lebenschancen haben. Und wenn ich mir den Schuldenstand von 240 Milliar­den € im Budget anschaue, dann muss ich sagen: Dieser Schuldenstand schwächt absolut den Spielraum für zukünftige Generationen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist unser Ansinnen – wir haben entsprechende Anträge auch schon einge­bracht –, dass Generationengerechtigkeit in allen Gesetzen verankert wird, dass alle Gesetze generationengerecht überprüft werden und dass Generationengerechtigkeit auch in der Verfassung festgeschrieben wird.


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Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Familien sind Ressourcen für eine Gesellschaft, sind Ressourcen auch in schwierigen wirt­schaftlichen Situationen, in der Krise und dürfen nicht Opfer falscher Politik werden. Familien brauchen Verlässlichkeit und nicht Kürzungen von Leistungen und neue steuer­liche Belastungen. Familien brauchen auch eine starke Lobby, die ein sehr positives Bild von den Familien verbreitet. Familien brauchen eine Lobby, die ihre Interessen vertritt, die die Familien stärkt, und dafür steht das BZÖ. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinder­betreuungsangebots

eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22.09.2010 im Zuge der Debatte zum Bericht des Familienausschusses über den 5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009

In der geltenden 15a Vereinbarung zur Kinderbetreuung zwischen Bund und Ländern werden drei klare Zielsetzungen angegeben. Die erste lautet, dass nach dem Barcelona-Ziel der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem regionalen Bedarf entsprechend für 33% der Unter-Drei-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen sollen. Der aktuelle Österreich-Durchschnitt liegt laut Statistik Austria bei 15,8%. Vom Barcelona-Ziel der EU ist Österreich damit noch weit entfernt. Zwar zeigen die Bemühungen des Bundes und der Länder positive Effekte, die von der Statistik Austria erfasst wurden: „Die Zahl der in Österreichs Kindertagesheimen betreuten Kinder im typischen Kinder­gartenalter von drei bis fünf Jahren ist im Vorjahresvergleich um knapp 4.000 auf insgesamt 214.000 gestiegen. Auch bei den 0- bis 2-Jährigen gab es nach Berechnungen der Statistik Austria gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von knapp 4.000 betreuten Kindern auf insgesamt 36.800.“ Laut einer Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik fehlen aber selbst bei gegebenen sinkenden Bevölke­rungszahlen bis 2015 mit Blick auf das Barcelona-Ziel der EU immer noch rund 47.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Die zweite Zielsetzung will Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungs­einrich­tun­gen so fördern, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen möglichst beherrschen. Die Sprachstandfeststellung des Instituts für Bildungsforschung zeigt, dass drei Viertel der 5-jährigen Kinder (76%) ein altersadäquates Sprachniveau in Deutsch aufweisen und keine spezielle Förderung im sprachlichen Bereich benötigen. Jedes vierte Kind (23%) aber hinge-gen 15 Monate vor Schuleintritt sprachlichen Förderbedarf und braucht spezielle Unterstützung bei der Sprachaneignung benötigt. Betrachtet man die Sprachbeherrschung hinsichtlich der Erstsprache so stellt das BIFIE fest, dass 10% der Kinder mit Deutsch als Erstsprache Förderbedarf haben, von den Kindern mit Deutsch als Zweitsprache jedoch deutlich mehr als die Hälfte (59%) Unterstützung bei der Aneignung der deutschen Sprache benötigen.  


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Für Kinder, die keinen Kindergartenplatz haben, kommt das BIFIE hinsichtlich der Sprachkompetenz zu folgendem Ergebnis: „Die Situation für Kinder ohne Kinder­gartenplatz ist besonders problematisch: von ihnen braucht jedes zweite Kind intensive Förderung der Sprachkompetenz. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, die keinen Kindergarten besuchen, werden den sprachlichen Anforderungen in Deutsch nicht gerecht. 80% von ihnen haben Förderbedarf im Deutschen, spezielle Förder­maßnahmen im Jahr vor Schuleintritt könnten ihre Startbedingungen verbessern.“

Mit der dritten Zielsetzung schließlich soll ein Bildungsplan, fokussiert auf Inhalte der frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, ins­be­sondere zur Verbesserung des Übergangs von diesen zur Volksschule und deren Kooperation geschaffen werden. Dieser Plan liegt vor und macht deutlich wie notwendig die Weiterführung des Ausbaus des institutionellen Kinderbetreuungs­angebots ist.

Da mit der Abrechnung des Bundeszuschusses gemäß Artikel 14 15a Vereinbarung diese für die Länder außer Kraft tritt und die festgeschriebenen Ziele noch nicht erreicht sind, erscheint die Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen sinnvoll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiterführung der bestehenden 15a Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots zu treffen, die geeignet ist, die ursprünglich formulierten Ziele vollständig zu erreichen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.09.01

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich freue mich auch über den Familienbericht. Es wurde von meinen Vorrednerinnen schon erwähnt, er ist sehr umfangreich und zeigt vor allem, wie viel für die Familien in den letzten Jahren getan wurde – auch mit Beteili­gung der Freiheitlichen. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum gerade heute die Freiheitlichen diesem Familienbericht nicht zustimmen können. (Abg. Dolinschek: Das fragen wir uns auch!) Das verstehe ich einfach nicht. Sie haben ja damals mitgewirkt. Das ist aus meiner Sicht fast so, als ob Sie Ihre eigene Arbeit nicht aner­kennen.

Da komme ich gleich zu Ihrem Entschließungsantrag, Frau Kollegin Gartelgruber. Ich empfinde das, was Sie hier mit der 13. Familienbeihilfe machen, als Angstmache, und ich empfinde es auch als Verunsicherung der Familien. Nur weil Wahlkampf ist, bringen Sie das aufs Tapet. Ich finde das nicht richtig. Wir haben noch überhaupt keine Verhandlungen abgeschlossen. (Abg. Mayerhofer: Traurig genug!) Wir sind sozusagen „working in progress“, wir arbeiten daran, wir verhandeln. Wir wissen überhaupt noch nicht, was kommt. Vielleicht kommen wir auch zu einer besseren


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Lösung als dieser 13. Familienbeihilfe. Wer sagt denn, dass es immer nur das sein muss? (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Ich würde wirklich darum bitten, sich da ein bisschen zurückzunehmen und die Familien in dem Fall nicht so zu verunsichern. Aus meiner Sicht ist wesentlich, dass für die Familien sehr viel getan wurde.

Für mich persönlich entscheidend und ein Meilenstein ist die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungshilfen. Gerade in Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung – es wurde von den Vorrednerinnen, insbesondere von Frau Abgeordneter Haubner, erwähnt – muss noch sehr viel ausgeredet werden, müssen noch sehr viele Ideen eingebracht werden. Und wir müssen uns mit der Frage befassen, wie wir auch unsere älteren Familienmitglieder entsprechend betreuen können, wie wir sie pflegen können, ohne sie in Altenheime abzuschieben. Das kann nicht der Sinn und Zweck sein. Deswegen plädiere ich immer für private Pflege, für private Hilfestellungen; es ist alles besser als die älteren Leute in Heime abzuschieben.

Ich bedanke mich auf jeden Fall bei allen, die bei diesen Zuwendungen, die wir für die Familien erreicht haben, mitgeholfen haben. Ich bedanke mich bei allen, die beim Kinderbetreuungsgeld zugestimmt haben. Ich glaube, wenn wir gemeinsam wirklich offen und ehrlich diskutieren, dann können wir gerade jetzt, in Zeiten, in denen wir den Gürtel enger schnallen müssen, für die Familien mehr erreichen, als wenn wir uns immer nur gegenseitig schlechtmachen.

Ich bedanke mich noch einmal bei unserer Frau Staatssekretärin für die tolle Arbeit und wünsche alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 4 Mi­nu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.14

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen des Hohen Hauses! Eine meiner Vorrednerinnen ist schon einmal kurz darauf eingegangen, wie sich die Familiensituation im Jahr 2050 darstellen wird.

Es wird der Großteil der Bevölkerung – besser gesagt, mehr als die Hälfte der Bevölkerung – über 50 Jahre alt sein. Es wird mehr ältere Menschen geben, es wird weniger Kinder geben.

Derzeit haben wir 2,3 Millionen Familien – das heißt, Ehepaare, Lebensgemein­schaf­ten sowie Eltern mit ihren Kindern –, aber auch deren Zusammensetzung wird sich sehr stark verändern. Es wird mehr Patchwork-Familien geben, es wird mehr Singles geben, und es wird überhaupt Paare ohne Kinder geben. Das ist das, was der Bericht schlichtweg aufzeigt.

Dieser Bericht widmet sich aber auch insbesondere den Auswirkungen des sozialen Wandels der Familien. Da haben wir nach wie vor das Dilemma, dass ausschließlich Frauen zugunsten der Kinder auf ihre Karriere verzichten. Das wird sicherlich eine Herausforderung der Familienpolitik der nächsten Jahre.

Frau Staatssekretärin, ich würde mir wünschen, dass wir nicht immer nur versuchen, ein Bild zu vermitteln, aber ich habe den Begriff des „bösen Karrieremannes“ noch nicht gehört.

Kritisch ist für mich auch die Zunahme der atypischen und prekären Beschäftigungs­verhältnisse der Frauen. Kritisch wird auch im Bericht noch angemerkt, dass speziell die Väterbilder jetzt Thema werden. Die neuen Väter bergen insofern die Gefahr in sich, dass prekäre Situationen von Frauen in den Hintergrund treten. Und wenn


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Kollege Höbart sagt, die ersten drei Lebensjahre des Kindes sind das Wichtigste und da muss die Mutter zu Hause sein, dann gratuliere ich dem Kollegen Höbart, wenn er das einer alleinerziehenden Mutter erklärt, die nach der Schutzfrist arbeiten gehen muss, weil sie mit dem Kind allein sitzen gelassen wurde und sich die Wohnung sonst nicht leisten könnte.

Da gratuliere ich ihm dann recht herzlich zur Erklärung, die er dafür hat. Aber vielleicht kommt es dann auch einmal zu einer Sichtweise, in der es nicht nur Schwarz oder Weiß gibt, sondern auch etwas dazwischen. (Beifall bei der SPÖ.)

In der traditionellen Aufteilung der Familienarbeit hat sich leider noch nicht sehr viel verändert, aber das Erwerbsmuster von Frauen bricht gegenüber dem von Männern erst sehr langsam auf.

Im Ländervergleich – und da werden speziell immer die Länder Europas herge­nom­men – hängt es immer sehr stark davon ab, wie viele Kinder man hat, in welchem Alter die Kinder sind, ob die Frau berufstätig ist oder nicht. In den konservativen Wohl­fahrtsstaaten wie zum Beispiel in Deutschland oder in den Niederlanden ist der Erwerbsverlauf der Frauen durch Teilzeit sehr stark dominiert, weil diese eben sehr lange zu Hause bleiben.

In Schweden und in Dänemark ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man in 80 Prozent der Paarhaushalte einer Vollbeschäftigung nachgeht und niemand dadurch ein schlechtes Gewissen hat; aber auch mit dem Hintergrund, dass die Rahmen­bedingungen schlichtweg stimmen.

Was mir ganz einfach wichtig ist, ist, dass man bei der Finanzierung der Versorgung nicht nur die zwei Komponenten Staat und Familien hernimmt, sondern man sollte auch – wie im Ausschuss berichtet – die Unternehmen, sprich, die Wirtschaft mit ins Boot nehmen. Die Wirtschaft soll vermehrt dafür Sorge tragen, dass Betriebskin­der­gärten eingeführt werden. Wenn es kleine Betriebe sind, können sich diese zusam­men­schließen, Tagesmütter einstellen oder einen gemeinsamen Betriebskindergarten organisieren.

Betriebe haben einen Vorteil daraus, wenn ihre Kinder in einer außerhäuslichen Bildungseinrichtung, die einen sehr hohen pädagogischen Wert hat, gut untergebracht sind. – Das ist auch eindeutig durch Statistiken bewiesen.

Ich würde gerne anregen, dass wir dieses Modell auch in Österreich noch zusätzlich überlegen.

Als eine gesellschaftspolitische Herausforderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind die Schnittstellen zwischen Gesellschaft, Familie und Markt anzusehen. Das ist eine komplexe Analyse und bedarf einer sehr wichtigen politischen Gestaltung. Da ergibt es auch keinen Sinn, wenn jetzt die Grünen die vertagten Anträge im Plenum noch einmal stellen und noch einmal abstimmen lassen, bevor das Budget letztendlich steht.

Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wir müssen das durchdiskutieren. Daher werden wir diesen Familienbericht zur Kenntnis nehmen, da wir der Meinung sind, dass er eine sehr gute Diskussionsgrundlage ist. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.17.20

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen und Besucher! Auf eines möchte ich schon hinweisen, vor allem in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 126

Richtung der Abgeordneten der FPÖ, nämlich wie schizophren und höchst skurril das eigentlich ist, dass sie immer wieder in allen vier Redebeiträgen auf den Familien­bericht Bezug nehmen, die Zahlen zitieren, daraus sehr lange zitieren, wie die Kollegin Mühlberghuber, aber dann dem Bericht nicht zustimmen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Steibl.)

Wie können wir das verstehen? – Das ist höchst eigenartig, weil der Bericht nichts anderes tut, als sehr gut wiederzugeben, wie der Status quo für Familien in Österreich ist; und das kann man wohl zur Kenntnis nehmen, denke ich. Welche Schlüsse wir ziehen, das ist die andere Sache. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Aber ein Experte beim Hearing – ich glaube, es war ein von der ÖVP eingeladener Experte – hat so schön konstatiert, dass es in Österreich eine große Kluft gibt zwischen verbaler Aufgeschlossenheit und gelebter Wirklichkeit im Familienleben.

Das beweist auch der Bericht in sehr vielen Aspekten sehr gut, beispielsweise wenn drinsteht, dass ein geregeltes Familienleben oder ein gleichgestelltes Familienleben, in dem Männer und Frauen sich gleich entwickeln und beitragen können, in dem auch Kinder in allen Facetten entsprechend berücksichtigt sind, bei uns nicht zum Tragen kommt, obwohl die Wünsche und Begehren von Familien da sind.

Zum einen zeigt sich das in einer Statistik, in der steht, dass 72 Prozent der Öster­reicherinnen und Österreicher dafür sind, dass die Mutter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglichst lange, möglichst intensiv bei ihrem Kind bleibt. Dem gegenüber steht aber, dass 84 Prozent der Meinung sind, dass Mütter das Familien­leben und das Erwerbsleben gut vereinbaren können. Das ist nur einer der vielen Widersprüche, auf die eigentlich dringend reagiert werden muss.

Zum anderen zeigt der Familienbericht auch sehr gut, dass immer mehr Väter sich Zeit mit ihren Kindern wünschen, sich Zeit für Familienleben wünschen und es gerne hätten, dass es ihnen möglich ist, nicht nur erwerbstätig und Versorger zu sein, sondern auch für ihre Kinder und auch für die Frauen da zu sein. Zum Familienleben gehört auch, dass man zusammen ist und dass man Zeit gemeinsam verbringt.

In der Realität ist es dann so, dass die Väter sehr wenig Zeit für ihre Kinder haben und bestenfalls Zeit mit ihnen verbringen, wenn sie mit den Kindern spielen oder Sport machen oder wenn es um die Versorgerrolle geht; wenn es aber darum geht, die Kinder zum Impfen zu bringen, kranke Kinder zu betreuen oder nach dem Kinder­geburtstag aufzuräumen, dann sind noch immer die Mütter zuständig. Auch das zeigt uns der Bericht.

Dass es von Ihrer Seite, von FPÖ-Seite, in Bezug auf die Fakten, die da stehen, eine Realitätsverweigerung gibt, ist das eine und wundert uns nicht  bei Ihrer Ewig­gestrig­keit. Dass aber viel mehr, als es bis jetzt geschah, politisch darauf reagiert werden sollte – obwohl wir das einkommensabhängige Kindergeld natürlich begrüßen –, ist das andere.

Im Regierungsprogramm ist uns versprochen worden, dass der Papa-Monat eingeführt wird. Wir haben im Ausschuss auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass es keinen Sinn macht, Anträge zu wiederholen, würde ich doch gerne daran erinnern, dass der Papa-Monat nicht nur im Regierungsprogramm steht, sondern ein ganz wichtiger Faktor zur Beteiligung der Väter ist und dringend angegangen werden sollte.

Daher bringen wir noch einmal den Entschließungsantrag ein, den wir auch schon im Ausschuss eingebracht haben:

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2010 eine Regierungsvorlage betreffend die Einführung eines Papamonats vorzulegen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Papa-Monat ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines „Papamonats“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über den 5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157/883 d.B.)

Im Regierungsprogramm wird bereits in der Präambel festgehalten, dass Männer von heute ein anderes Rollenverständnis haben als Väter der Generation zuvor. Die Regierung möchte daher „den Weg der aktiven Vaterschaft unterstützen und auf ein modernes partnerschaftliches Rollenverständnis zwischen Müttern und Vätern hinwirken.“ (Präambel Regierungserklärung SPÖ/ÖVP)

Die konkrete Zielsetzung betreffend Väterbeteiligung lautet daher im Kapitel Familie des Regierungsprogramms:

„Väterbeteiligung: Entwicklung von Modellen zum Einbezug der Väter unmittelbar nach der Geburt mit den Zielsetzungen arbeits- und sozialrechtlicher sowie finanzieller Absicherung während dieser Zeit unter Einbindung der Sozialpartner.“

Das Ziel der Einführung eines Papamonats war am Beginn der Diskussionen um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld noch Gegenstand der Verhandlungen. Die Vorschläge unterschiedlicher Akteure reichten von einem Urlaubsanspruch, einem Entgelt in der Höhe von 800 Euro, dem Vorziehen eines Kinderbetreuungsgeld-Monats bis zur Grünen Forderung nach vollem Einkommensersatz für vier Wochen.

Seit den Diskussionen im Rahmen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungs­gelds äußerte sich die Regierung zu ihrem Vorhaben nicht weiter. Anträge der Grünen zur Einführung des Papamonats wurden im Familienausschuss bislang vertagt.

Die Geburt eines Kindes bedeutet für Frauen noch immer einen massiven Einschnitt in die Erwerbskarriere. Frauen unterbrechen aufgrund einer Elternschaft die Erwerbs­arbeit nicht nur, sondern sie nehmen eine Arbeit danach auch nur in reduziertem Ausmaß wieder auf. Auf Männer hat Elternschaft eine völlig andere Auswirkung. Männliche Biographien werden durch die Geburt eines Kindes nur unwesentlich beeinflusst. Das Arbeitspensum von Vätern steigt durch Familiengründung sogar an.

Die Einführung eines Papamonats wäre eine ideale Maßnahme, um Vätern den Anstoß zu geben, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Der Papamonat wäre eine wichtige Unterstützung für Jungfamilien. Es würde die Neuorganisation des Familienalltags nach der Geburt eines Kindes unterstützen, Frauen in den Wochen nach der Geburt entlasten und die Beziehung zwischen Vater und Kind stärken und Männern damit den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 128

Rahmen und die Chance geben, von Beginn an eine intensivere Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen.

Im Zuge der parlamentarischen Enquete am 24. Juni 2010 zum Thema Obsorge und Besuchsrecht wurde die Frage der Beteiligung von Vätern an der Sorge- und Betreuungsarbeit in der Familie erneut diskutiert.

Frauenministerin Heinisch-Hosek argumentierte wie auch Abgeordnete der SPÖ, dass eine verpflichtende gemeinsame Obsorge nicht der gesellschaftlichen Realität ent­spricht und für diese erst in Frage kommt, wenn Männer die Hälfte der Familien- und Betreuungsarbeit übernehmen. Die Aufteilung der Betreuungspflichten in der Erziehung hätte sich, so die Ministerin, in den letzten 15 Jahren jedoch kaum geändert. Obwohl nun jedoch beide Elternteile Herausforderungen im Beruf zu bewältigen hätten, sei die Lebensrealität von einem großen Ungleichgewicht geprägt. (Vgl. Parlaments­korrespondenz/02/24.06.2010/Nr. 521)

Der Analyse der ungleichen Verteilung der Familien- und Hausarbeit zustimmend, wird sich aus Grüner Sicht ohne Zutun des Gesetzgebers am Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau nichts (bzw. zu langsam) etwas ändern. Veränderungen können hier nur durch gezielte Anreize wie einem Papamonat oder durch individuelle Partner­monate im Kinderbetreuungsgeld erzielt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2010 eine Regierungsvorlage betreffend die Einführung eines Papamonats vorzulegen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.21.38

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für den umfassenden Bericht, der ein gutes Nachschlagewerk ist und auf den man immer zurückgreifen kann.

Bedanken möchte ich mich auch bei Frau Kollegin Binder-Maier, die erkannt hat, dass zwei Drittel des Inhaltes dieses Berichts das betreffen, was wir während unserer Regierungsbeteiligung umgesetzt und für Familien erreicht haben.

Frau Kollegin Binder-Maier hat auch noch die Verwahrlosung der Kinder angesprochen und gesagt, dass da ein großer Handlungsbedarf besteht. – Ich darf Sie noch einmal einladen: Wir werden unseren Antrag auf Erweiterung des Mutter-Kind-Passes zu einem Mutter-Kind-Jugend-Pass sicher noch einmal stellen, und vielleicht können Sie dann dort Ihre Zustimmung geben, nachdem Sie ja heute selber zugegeben haben, dass ein großer Handlungsbedarf bei der Verwahrlosung von Kindern besteht. – So viel dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen uns vor allem aber auch bei den Familien bedanken. Wir müssen unseren Familien Danke sagen, denn sie sind das Fundament unserer Gesellschaft. Familien


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sind Leistungsträger und dürfen nicht verunsichert und auch nicht als Bittsteller hingestellt werden.

Dass man bei den Familien jetzt sparen will, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist meines Erachtens rein wirtschaftlich nicht vertretbar, denn ohne die unbezahlte Familienarbeit, die vorrangig von Frauen geleistet wird, würde unserer Gesellschaft der Boden unter den Füßen weggezogen werden. Diese Familienarbeit ist leider nicht nur unbezahlt, sondern auch unbedankt – und das sieht man daran, dass nun gerade bei jenen der Sparstift angesetzt werden soll, die kostenlos für unsere Gesellschaft arbeiten.

Zwei Drittel der Eltern in Österreich haben laut einer aktuellen Umfrage das Gefühl, dass ihre Leistungen nicht gebührend anerkannt und belohnt werden, weder materiell noch menschlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – und da spreche ich gerade die Vertreter der Regierungsparteien an –, da für noch weitere Verunsicherung zu sorgen, halte ich für nicht seriös. Es hat heute keiner der Regierungsvertreter die 13. Familienbeihilfe außer Obligo gestellt.

Die 13. Familienbeihilfe wurde von den Oppositionsparteien angesprochen, es gab aber kein klares Statement, dass die 13. Familienbeihilfe nicht abgeschafft wird. Beim Gratiskindergarten ist es das Gleiche: Einzelne Landeshauptleute kritisieren den Gratiskindergarten immer noch und wollen ihn abschaffen.

Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Vielleicht können Sie den Familien erklären, wie diese noch sinnvoll wirtschaften sollen, worauf sie sich noch verlassen können. Auf Ihre Regierungspolitik und Ihre Budgetpolitik können sie sich nicht verlassen. (Beifall beim BZÖ.)

Die Kinderbetreuung und auch der Stellenwert der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden heute schon einige Male angesprochen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal die Regierungsparteien, respektive die Abgeordneten der Regierungs­parteien, ansprechen, da weder Landeshauptmann Voves in der Steiermark noch Lan­deshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer – der eine mit 26 Mitarbeitern, der andere mit 22 Mitarbeitern – bis dato in der Lage waren, das Geld aus der Artikel-15a-Vereinbarung, das beim Bund liegt, für die Kinderbetreuung in der Steiermark abzuholen und dort für die Kinderbetreuung einzusetzen – denn dort wäre es dringend notwendig, und ich werde dann auch gleich sagen, warum. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe ein Beispiel aus der Bezirkshauptstadt Bruck an der Mur, die ungefähr 13 000 Einwohner hat. Dort gibt es einen Ganztagskindergarten, wo rund 100 Kinder Platz finden. Jetzt frage ich Sie: Was machen die anderen Eltern mit ihren Kindern? – Da gibt es keine ausreichende Versorgung, keine ausreichende Kinderbetreuung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist verantwortungslose Politik.

Auch auf den Tagesmüttermangel in der Steiermark wurde nicht rechtzeitig reagiert. Dafür plakatiert der Landeshauptmann in der Steiermark: „Gut so. Weiter so.“

Wenn das so weitergeht, dann schaut es für die Steiermark aber zappenduster aus. Aber die Wählerinnen und Wähler haben ja am 26. September die Möglichkeit, für eine Veränderung zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 130

14.25.55

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Motivation nicht, gegen einen Bericht zu stimmen, denn das ist ja noch keine politische Maßnahme, sondern eine Bestands­aufnahme, es ist eben ein Bericht – und wenn es unser aller Ziel ist, die Rahmen­bedingungen für Familien zu verbessern, dann braucht es eine Bestandsaufnahme. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Wir können uns dann über die einzelnen Maßnahmen streiten und diskutieren und dafür oder dagegen sein, aber wie man gegen eine Bestandsaufnahme, einen Bericht sein kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich habe aber natürlich – ich glaube, im Gegensatz zum Kollegen von der FPÖ – den Bericht gelesen (Ruf bei der FPÖ: War nicht glaubwürdig!), und er zeigt auf, dass wir in einzelnen Bereichen schon vieles geleistet haben: die 13. Familienbeihilfe, das Steuer­senkungspaket, das besonders Familien geholfen hat, aber auch in anderen Be­reichen; aber er zeigt natürlich auch noch Lücken auf.

Als Beispiel – und ich glaube, das hat vielleicht auch die FPÖ provoziert – zeigt er, dass sich Rollenansprüche von Frauen und Männern wandeln. Das heißt, für 86 Pro­zent der unter vierzigjährigen österreichischen Frauen ist Kind und Beruf kein Wider­spruch mehr, und sie verlangen von der Gesellschaft, dass man es auch vereinbaren kann (Ruf bei der FPÖ: Von der Politik!) – und auch von der Politik.

Jetzt sind wir bei einem ganz wesentlichen Punkt, dem Punkt, den auch die Frauen­ministerin und die Staatssekretärin immer wieder einfordern und für den sie kämpfen, und das ist der Ausbau der Kinderbetreuung – und zwar nicht irgendeiner Kinder­betreuung, sondern qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung.

Noch einmal an den Kollegen von der FPÖ: Sie haben recht, die ersten drei Jahre sind ganz wichtig in der Entwicklung eines Kindes, und genau da sind qualitativ hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen notwendig, damit Kinder lernen, mit anderen Kindern auszukommen, damit Kinder lernen, dass es unterschiedliche Kinder gibt, damit Kinder mit anderen Kindern gemeinsam lernen. (Abg. Zanger: Die Mutter ist notwendig!)

Noch einmal zusammenfassend: Wenn Österreich das Kinderland Nummer eins werden soll, wofür wir alle sind – glaube ich –, braucht es mehr solche Berichte, die Bestandsaufnahmen machen, und dann braucht es auch eine gemeinsame Anstren­gung, um Kinderbetreuungseinrichtungen auszubauen und um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen – und das nicht nur mit Einrichtungen, sondern auch mit einer gesellschaftspolitischen Einstellung, und dazu können wir alle etwas beitra­gen. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Mag. Musiol: Das heißt, Sie stimmen dem Antrag zu, Frau Kollegin?)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.28.52

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Familie befindet sich im Wandel, das zeigt uns der Bericht ganz klar, schwarz auf weiß, auf. Dieser Wandel bedeutet, dass die traditionellen Familienformen Vater-Mutter-Kind oder mehrere Kinder einfach nicht mehr existent sind (Abg. Mag. Molterer: Jedes Kind hat Vater und Mutter!), und dieser Alltagsrealität müssen wir uns stellen. (Abg. Mag. Molterer: Aber jedes Kind hat Vater und Mutter!)

Es stimmt schon, Herr Kollege Molterer, weil sie nicht mehr zusammenleben, und das müssen auch Sie als ÖVP akzeptieren, ganz einfach. Das muss zum Beispiel auch das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 131

Kinderland Niederösterreich akzeptieren, denn 50 Prozent der Ehen in Nieder­österreich sind geschieden, und somit leben auch Vater, Mutter und Kind nicht mehr zusammen, Herr Kollege Molterer. (Abg. Mag. Molterer: Fragen Sie die Glawischnig, die weiß, dass Kinder Vater und Mutter haben!)

Der Wandel bedeutet, vielfältige Herausforderungen anzunehmen – vielfältige Heraus­forderungen. Diese Herausforderungen kann man natürlich nicht aufschreiben oder sie sind schwer weiterzugeben, da die Herausforderungen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der heutigen, schnelllebigen Zeit schwieriger zu meistern sind. Dafür braucht es angepasste Umfeldstrukturen, und das zeigt dieser Bericht auch ganz klar auf. Was er auch aufzeigt, ist, dass diese angepassten Umfeldstrukturen einfach nicht vorherrschen.

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind ein ganz zentrales Thema in diesem Bericht, nur die Staatssekretärin hat es heute wieder gemacht –: Bekenntnisse alleine sind zu wenig. Es braucht klare Umsetzungen, es braucht klare Maßnahmen, und dafür braucht es auch die klaren finanziellen Ressourcen. Die praktizierte Familienpolitik hat sich an die Alltagsrealität noch nicht ganz angepasst.

Um noch einmal auf Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zurückzukommen: Ist es das zentrale Thema? – Es ist nicht nur in diesem Familienbericht das zentrale Thema, es ist in der aktiven Kinder- und Jugendpolitik das zentrale Thema, es ist im ganzen Bereich der Bildungspolitik das zentrale Thema. Und wenn diese Regierung nicht langsam, aber doch in die Gänge kommt und Bildungspolitik auch wirklich gestaltet, schaut es einfach für die Zukunft aller Kinder und Jugendlichen trist aus.

Dasselbe gilt bei den Umfeldstrukturen und beim Zusammenwirken der Generationen – das ist ein ganz großer Bereich dieses Familienberichtes. Was aber fehlt, ist, sich die Situation von Kindern und Jugendlichen extra anzusehen. Ganz kurz werden die UN-Kinderrechte erwähnt. Aktive Kinder- und Jugendpolitik bedeutet aber mehr, und es bedeutet auch, Schutz vor Gewalt zu gewährleisten  mit all dem, was es kostet, mit all der Präventionsarbeit, die ins Budget einfließen muss.

Die Frage der finanziellen Ressourcen und die Frage der Einsparungsmaßnahmen sind auf der Tagesordnung, die sind zu klären, sie sind den Familien in Österreich klar und deutlich darzulegen, sonst wird Familienpolitik sich nie ändern. (Beifall bei den Grünen.)

14.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.32.19

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Wenn wir uns den Familienbericht durchlesen oder auch ganz normal durch die Welt gehen und mit den Menschen reden, dann bekommen wir schnell heraus, was sich Herr oder Frau Österreicher wünscht: eine glückliche Beziehung und zwei Kinder. Das Leben spielt aber dann oft ein anderes Spiel.

Ehen werden in unterschiedlichem Ausmaß geschieden, je nachdem, ob in städtischen oder ländlichen Bereichen. Obsorgestreitigkeiten folgen oft, und aus diesen zwei Wunschkindern wird oft entweder gar kein Kind oder der Durchschnitt 1,4 Kinder. Also irgendwann, irgendwo bleibt dann dieses Ideal, dieses Wunschbild während des Erwachsenenlebens auf der Strecke.

Überall dort – und jetzt komme ich zu meinem Hauptthema und gehe auch auf den Antrag von Kollegin Musiol ein –, wo Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichendem


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Ausmaß zur Verfügung stehen, qualitätvoll zur Verfügung stehen, Kinderbildungsein­richtungen im besten Sinne des Wortes sind, haben die Männer und Frauen, die zukünftigen Väter und Mütter, genau das, was man auch braucht, nämlich den Mut zum Kind.

Die jungen Frauen, die jungen Männer wollen die Sicherheit haben, dass sie zur Arbeit gehen können und dann das Kind nicht bei der Garderobe abgegeben wird, sondern in einer guten Einrichtung unterkommen kann – und da schaut es unterschiedlich aus. Es schaut insofern unterschiedlich aus, als die Null- bis Dreijährigen bisher hier in Österreich nicht so gut versorgt sind, wie wir es uns wünschen würden. Auch wenn wir diese viel zitierten Barcelona-Ziele hernehmen, sehen wir, dass diese 33 Prozent bisher noch nicht erreicht wurden.

Daher haben wir vom Bund, in gemeinsamer Kraftanstrengung, durch diese soge­nannte Anstoßfinanzierung  Kindergartenmilliarde, wie immer diese Maßnahme heißt  dafür gesorgt, dass in den letzten zwei Jahren 17 000 neue Kinderbetreuungs­plätze geschaffen wurden; das sind 6 000 neue, qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen und Männer.

Das ist ein guter Schnitt, da sind wir auf dem richtigen Weg. Anstatt 10 Prozent haben wir jetzt zirka 16 Prozent Plätze zur Verfügung, und das oft zu halbwegs vernünftigen Preisen. Ich kann mich in Tirol an unterschiedliche Einrichtungen erinnern, wo die Frauen oder die Eltern 300 bis 400 € zahlen mussten, und das ist einfach zu viel Geld, das man sich oft nicht leisten kann.

Also, wir müssen darauf eingehen, was die Familien möchten. Daher arbeiten wir in diesem Sinne weiter. Ich hoffe, dass uns das, was Sie, Frau Staatssekretärin, auch schon im Ausschuss angekündigt haben, gelingt, nämlich diese Anstoßfinanzierung in einer solchen Form weiter zu gestalten, also weiter zu finanzieren, damit die Länder dann verdoppeln können und wir zukünftig auf unsere 33 Prozent kommen.

Ich möchte noch ganz kurz auf die Ausführungen von Kollegin Schenk eingehen, die gesagt hat, dass sie die Angst hat, dass die Landeshauptleute jetzt schon ver­schiedene Leistungen zurückdrehen und dass der Gratiskindergarten, dort wo er angeboten wird, in Gefahr ist.

Dazu kann ich nur Folgendes sagen  soweit ich mich erinnere, und den Zeitungen war es ja zu entnehmen –: Der Erste, der diese Leistung zurückgenommen hat, war der Kärntner Landeshauptmann Dörfler. Nur zur Erinnerung! (Beifall bei der SPÖ. Abg. Ursula Haubner: Der gehört aber nicht zu uns!)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung in Bezug auf die Wortmeldung von Frau Staatssekretärin Marek hat sich Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


14.36.36

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Wenn Sie, Frau Staatssekretärin, sagen, dass das Barcelona-Ziel bei den Drei- bis Fünfjährigen erreicht ist, dann ist das nicht wahr. Dieses Barcelona-Ziel – und da ist die gesamte Altersgruppe der Drei- bis Fünfjährigen gemeint – beträgt 90 Prozent und wäre 2010 zu erreichen. Tatsächlich ergibt aber die Betreuungsstatistik der Drei- bis Fünfjährigen in Österreich 88,5 Pro­zent; das sind 1,5 Prozent weniger als 90 Prozent. Bei den Fünfjährigen, die Sie sich


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herausgepickt haben, sind es 93,9 Prozent, aber bei den Drei- bis Fünfjährigen sind es 88,5 Prozent. Und bei den unter Dreijährigen fehlen gar 40 000 Plätze.

Also: Nichts ist in Ordnung! (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Sie haben nicht zugehört!)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.37.38

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Erfreu­licherweise haben unsere Kinder in Österreich immer länger und häufiger Großeltern. Diese fungieren oft als sogenannte Reservearmee. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie sind für Kinder ein zusätzliches Sicherheitsnetz, wenn Eltern und öffentliche Einrichtungen nicht zur Verfügung stellen können, was Kinder brauchen. – Weil ich da ein Gelächter gehört habe: Ich bin immerhin auch fünffache Großmutter. (Beifall sowie Ruf bei der ÖVP: Nein, das ist positiv!)

Geschwisterbeziehungen gehören zu den intensivsten und längsten Beziehungen im Leben eines Menschen. Der Mythos des unsozialen Einzelkindes konnte in diesem Bericht nicht nachgewiesen werden. Dass Trennungen und Scheidungen eine große Herausforderung für die Partner und fast immer eine vorübergehende Krise für ein Kind bedeuten, wurde in diesem Bericht detailliert herausgearbeitet.

Geschätzte Damen und Herren, wussten Sie, dass die Stief-Familien, in denen die biologische und soziale Elternschaft nicht für beide Elternteile deckungsgleich ist, bei Weitem keine neue Familienform sind, sondern vor einigen Jahrhunderten noch wesentlich weiter verbreitet waren? Der einzige Unterschied ist der, dass früher Stief-Familien in der Regel nach dem Tod eines Elternteiles und heute eher nach einer Scheidung entstehen.

9,5 Prozent der österreichischen Kinder leben in Stief-Familien. Stiefeltern über­nehmen oft ganz selbstverständlich Betreuungs- und Erziehungsaufgaben. Diese Stief­eltern haben aber keine Rechte. Da besteht Handlungsbedarf, Frau Staatssekretärin. Bestätigt wurden in diesem Bericht zwei Ansätze von uns SozialdemokratInnen, die wir seit Langem verfolgen und fordern.

Erstens haben wir in Österreich einen sehr starken Zusammenhang zwischen dem sozialen Status der Familien und den von den Kindern angestrebten Bildungs­abschlüssen. Die Bildungsbeteiligung hängt immer und überall vom Bildungsniveau der Eltern, der ethnischen Herkunft und der Region ab.

Wie stark diese Faktoren aber tatsächlich wirken, hängt vom Schulsystem ab – und auch der Familienbericht bestätigt, dass Gesamtschulsysteme nachweislich Bildungs­un­gleich­heiten reduzieren.

Zum Zweiten wird ganz deutlich belegt, dass es kaum einen Zusammenhang zwischen der Geburtenrate und der Höhe der Geldleistung für Familien gibt, dass aber ein starker Zusammenhang zwischen der Geburtenrate und der Verfügbarkeit außer­häuslicher Betreuung zum Beispiel für Kleinkinder besteht. Da wir wissen, dass unsere Geburtenrate wesentlich niedriger ist als im OECD-Schnitt, müssen wir auch darüber reden, ob nicht weniger Direktzahlungen und dafür mehr Sachleistungen eher die Bedürfnisse der Familien befriedigen und so auch bei uns die Geburtenrate erhöhen könnten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 134

Ich kann versichern, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen werden, dass die weitere Förderung zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen gesichert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu und zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Frau Abgeordnete Steibl zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.12

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir wichtig, am Schluss noch einige Klarstellungen zu treffen.

Wenn Frau Abgeordnete Musiol sagt, dass das Barcelona-Ziel nicht erreicht wurde, dann kann ich ihr nur ganz klar antworten: Das stimmt nicht! (Abg. Mag. Musiol: Lesen Sie den Familienbericht!) Richtig ist: Das Barcelona-Ziel wurde erreicht, nämlich mit 89,3 Prozent. Und rechnet man die Betreuung mit den Tagesmüttern hinzu, ergibt das 90 Prozent. Möglicherweise sind Sie nicht damit einverstanden, dass gute Arbeit auch von den Tagesmüttern geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters möchte ich noch einmal zu diesen vier Entschließungsanträgen etwas klar­stellen:

Erstens, im europäischen Vergleich liegt Österreich mit seinen Familienleistungen im Spitzenfeld.

Zweitens, Sie kennen auch den parlamentarischen Vorgang: Einen Entschließungs­antrag, den muss man behandeln, durch die Bank bearbeiten, auch mit den Regie­rungsparteien. Eingebracht und beschlossen, das hat es in meiner 16-jährigen Parla­mentserfahrung noch nicht gegeben.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir seitens der Regierungspartei sehr darauf Bedacht nehmen, Familienleistungen bestmöglich zu behalten, damit wir diese Qualität, die wir haben, auch erhalten können. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die 13. Fami­lien­beihilfe steht, beziehungsweise wird es ein Gesamtpaket geben, das verhandelt werden muss. Und Sie kennen den parlamentarischen Vorgang. Wir werden alles mit hineinnehmen, zum Wohle unserer Familien, damit es keine Streichungen in dem Sinn gibt, dass die Qualität darunter leidet. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.43

14.43.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, den vorliegenden Bericht III-157 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 135

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bundeszuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Papamonats“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.45.285. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 509/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Vereinheitlichung von Antrags- und Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich (884 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. 3 Minuten Redezeit sind ein­gestellt. – Bitte.

 


14.46.02

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Die Familien sind oft auf viele Stellen angewiesen, um ihre Beihilfen zu bekommen. Es ist für viele schwierig, diese auch wirklich in Anspruch nehmen zu können, weil die Auszahlung, die Auszahlungsstellen und die Antragstellen sehr unübersichtlich und sehr verwirrend sind, und es ist oft ein sehr großer Hürdenlauf, um alle Stellen zu kontaktieren. Außerdem sind die Auszahlungstermine sehr verschieden. Wir haben bei der Familienbeihilfe alle zwei Monate eine Aus­zahlung und beim Kinderbetreuungsgeld am sechsten Tag des Nachfolgemonates. Es ist hier auch die Auszahlungsmodalität verschieden.

Oftmals braucht man für jede Einreichung, für jede Stelle die gleichen Unterlagen. Es wäre hier schon eine sehr große Hilfe für die Familien – ich denke hier im Speziellen an die Alleinerzieher, die ja doch ganz alleine diese Strecken hinter sich bringen müssen –, dass man da eine Vereinfachung machen müsste, auch im Sinne einer billigeren und einfacheren Bürokratie. Wir müssen die Bürokratie nicht weiter aufblasen, und im Sinne einer Ersparnis der Steuergelder wäre es leichter, eine einfache Auszahlung zu haben und nicht von Pontius zu Pilatus laufen zu müssen, um die Beihilfen in Anspruch nehmen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 136

14.47.45

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! In der vorangegangenen Debatte über den Familienbericht ist deutlich zum Ausdruck gekommen, dass sich die Familienleistungen in Österreich im monetären wie im sachlichen Bereich wirklich sehen lassen können und wir sehr gut dabei sind. Mit dem vorliegenden BZÖ-Antrag über die Vereinheitlichung der Antrags-und Auszahlungsmodalitäten wird sich an der Qualität der Familienleistungen nichts verändern. Zudem dürfen wir auch festhalten, dass es sich bei Familienbeihilfen und Kinderbetreuungsgeld um unterschiedliche Dinge handelt. Beide können allerdings auf den Postweg sowie online beantragt werden, und hier geht es meiner Meinung nach darum, dass man dieses Verfahren vereinfacht und nach Möglichkeiten sucht, wie es ein bisschen besser wird.

Das Programm zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Verwaltungsverfahren, deren Ergebnisse im Finanzministerium bereits präsentiert wurden, geht genau in diese Richtung. Hier gibt es wesentliche Potentiale, zum Beispiel im E-Government-Bereich. Das spart Kosten in der Verwaltung sowie bei den Bürgern.

Es macht Sinn, wenn die Menschen an einer Stelle verschieden Anträge einbringen können und diese dann verwaltungsintern weitergeleitet werden. Auch das ist kundenfreundlich und kostengünstiger. Die Überlegungen im zuständigen Ministerium sind bereits sehr weit gediehen, und es soll bereits im nächsten Jahr zu konkreten Maßnahmen kommen.

Es besteht keine Notwendigkeit, den Auszahlungsmodus bei der Familienbeihilfe zu verändern. Der bestehende Modus wird von der Bevölkerung gut angenommen, und es ist daher nicht notwendig, da Veränderungen vorzunehmen, die in Wirklichkeit nur mehr Verwaltungsaufwand bedeuten würden. Wertvoll ist, dass in Zukunft auf den Auszahlungsbelegen entsprechende Hinweise zur Homepage des Ressorts aufge­druckt sind, damit sich alle Familien ein ordentliches Bild, einen Überblick über die Leistungen und über das Angebot für die Familien machen können.

Im Sinne der hohen Qualität der heimischen Familienleistungen sollten wir uns alle daran halten: Das Geld sollte den Familien und nicht der Bürokratie zugutekommen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ursula Haubner: Ich bin bei dir!)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.51

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können dem Antrag des BZÖ durchaus zustimmen, weil es wirklich ein Thema für Familien ist, ob sie einmal monatlich oder nur alle zwei Monate Leistungen erhalten. Wenn Sie, Herr Kollege von der ÖVP, sagen, der Modus wird bei der Bevölkerung gut angenommen, dann gehe ich einmal mehr davon aus, dass Sie jenen Teil der Bevölkerung damit meinen, der zu Ihrer Klientel gehört, nämlich die gut und besser verdienenden Familien.

Das ist schon so, dass ich als alleinerziehende Mutter mit dem Gehalt einer National­ratsabgeordneten gut auskommen kann, wenn ich nur alle zwei Monate Familien­beihilfe erhalte, aber für die alleinerziehende Mutter, die kein Einkommen hat, für die alleinerziehende Mutter, die für 40 Stunden Arbeit nicht einmal 1 000 € verdient (Abg. Steibl: Sie bekommt ja mehr!), für die Familien, die ein geringes Einkommen haben, macht das sehr wohl einen Unterschied, ob sie monatlich Leistungen erhalten oder alle zwei Monate Leistungen erhalten. Dass Sie von der ÖVP das nicht nachvollziehen können und verstehen können, kann ich wiederum verstehen (Zwischenrufe der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 137

Abgeordneten Steibl und Praßl), weil das wieder ein Beleg dafür ist, wie weltfremd Sie bezüglich der Lebensrealitäten vieler Menschen in diesem Land, egal ob in Wien, in der Steiermark oder in anderen Bundesländern, sind. (Beifall bei den Grünen.)

Dass Sie von den Regierungsparteien die Probleme, die an uns Abgeordnete hier regelmäßig herangetragen werden und die wir als Abgeordnete dann in Anträge gießen, mit Arroganz und Realitätsverweigerung von sich weisen, zeigt auch der Umstand, dass das der einzige Antrag von vielen ist, die im Familienausschuss gele­gen sind, dass dieser Antrag einer der wenigen ist, die überhaupt hier ins Plenum kommen und zu denen Sie sich überhaupt in irgendeiner Form geäußert haben, entweder in Form von Zustimmung oder Ablehnung. Es ist nämlich nahezu ein Wunder, dass dieser Antrag überhaupt hier zur Diskussion steht.

Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, welche Anträge, die wirklich die tagtäglichen Probleme, mit denen Menschen beschäftigt sind, betreffen, von dieser Koalition vertagt wurden, weil man sich eben hier nicht äußern will.

Das ist zum Beispiel der Antrag von Kollegin Moser und mir mit dem Betreff „Anpassung der Regelungen zur SchülerInnenfreifahrt an heutige familiäre Alltagserfor­dernisse“. Ein sperriger Titel, aber was ist damit gemeint? – Wir haben zahlreiche Kinder, die eben, wie schon beim Familienbericht ausgeführt, nicht an einem Wohnort leben, sondern an mehreren Wohnorten, weil es nunmal Realität in diesem Land ist, dass sich Eltern trennen, dass Kinder bei beiden Elternteilen aber ihre Wohnung haben, von dort aus auch zur Schule fahren, aber unsere Freifahrt ist daran überhaupt nicht angepasst. Unsere SchülerInnenfreifahrt sieht vor, dass man einen Haupt­wohnsitz anzugeben hat und nur die Fahrt von diesem Hauptwohnsitz in die Schule und retour gratis ist. Alle anderen Fahrten, die zu erledigen sind, sind nicht gratis. Was machen ÖVP und SPÖ mit diesem Antrag, der wirklich zahlreichen Familien helfen würde, ihre Alltagsprobleme zu bewältigen? – Sie vertagen ihn.

Zwei Anträge hatten wir heute zur direkten Abstimmung, um einmal zu schauen, wie Sie sich denn hier verhalten. Das waren die beiden Anträge betreffend Papa-Monat und Bundeszuschuss. Diese zwei Maßnahmen werden immer wieder von Mitgliedern der Regierung und auch von Mitgliedern der Regierungsfraktionen medial gefordert. Aber was machen Sie, wenn es dann konkret darum geht, das umzusetzen, hier Vorlagen einzubringen, Anträge der Grünen, des BZÖ, auch der FPÖ in irgendeiner Form zu kommentieren? – Sie vertagen.

Weiters betrifft das den Antrag von der Kollegin Haubner mit dem Betreff „Jährliche Valorisierung von Familienleistungen“. Den hatten wir nicht zum ersten Mal im Aus­schuss, sondern immer wieder. Worum geht es da? – Familienleistungen wurden seit Jahren nicht valorisiert. Die jährliche Valorisierung wäre eine Maßnahme, die wirklich allen Familien zugutekäme und nicht nur Ihrer Klientel, den gut und besser verdienenden Familien. Was machen Sie? – Sie vertagen. Und so weiter und so fort.

Wir werden sehen, wie Sie hier im Rahmen des Budgets, welches, nehme ich an, zunächst einmal ab dem 11. Oktober uns zur Kenntnis gebracht wird, weiter vorgehen. Wir werden sehen, ob Sie ihre familienfreundliche Politik für die gut und besser verdienenden Familien weiter vorantreiben und die familienunfreundliche Politik für die Familien, die nicht so viel Geld haben, die an der Armutsgrenze leben, hier sozusagen auch weiter vorantreiben und dabei bleiben, diesen nicht zu helfen.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, und wir werden weiterhin diese Anträge stellen. Wir haben sie ja in der Schublade. (Abg. Großruck: Ungefährliche Drohung!) Wir brauchen nur das Datum zu ändern, und wir werden nicht ruhen, bis Sie endlich zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

14.54



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 138

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.39

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auszahlung der verschiedenen Familien­leistungen oder deren Beantragung fällt – das ist richtig – in die Zuständigkeit verschie­dener Gebietskörperschaften, nämlich in jene von Bund, Land und Gemeinden.

Anzumerken ist aber, dass jede dieser Körperschaften ihre Zielrichtung zur Unter­stützung der Familien selbst und unterschiedlich definiert hat. Ich möchte hier nur das Schulstartgeld in Kärnten erwähnen, was heuer zwar sehr stark gekürzt wurde, aber es wurde definiert, dass die Menschen es benötigen. Man hat dieses Schulstartgeld, das gekürzt wurde, jetzt eben durch Hefte beziehungsweise durch, sage ich, Stundenpläne mit dem Gesicht des zuständigen Referenten angeführt und ausgeschickt.

Über die Art und Weise (Abg. Ursula Haubner – in Richtung FPÖ-Bänke zeigend –: Das ist nicht mein Kaffee! Dort oben in der dritten Reihe!) – ja, ich schaue schon auch in diese Richtung –, also über die Art und Weise lässt sich hier natürlich streiten (Zwischenruf des Abg. Petzner), wenn Schülern oder Familien Hilfe in dieser Form zuteil wird. Eine Umstellung würde bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht nur eine Vereinfachung – das wurde ja schon angesprochen –, sondern einen massiven Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten. Die Familienbeihilfe auf eine monat­liche Auszahlung umzustellen, würde ebenfalls eine Verdoppelung dieses Verwal­tungs­aufwandes bedeuten.

Mit der Einführung der Transparenzdatenbank wird ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung dieses Bereiches gemacht, und ich gehe davon aus, dass Sie, Frau Staatssekretärin, beziehungsweise das Ministerium auch weiterhin daran arbeiten, für die Familien die Möglichkeit zu schaffen, schnell zu ihrem Geld zu kommen und so einfach wie möglich die Beantragung durchführen zu können. Wir werden seitens unserer Fraktion diesen negativen Ausschussbericht in dieser Form zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.56.53

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich habe mir heute schon den ganzen Tag die Frage gestellt, wie ehrlich es eigentlich die Regierungsparteien meinen, wenn sie Worte wie „Reformen“, „Durchforsten der Verwaltung“ oder „Geld einsparen“ in den Mund nehmen, wenn sie von Reformen im Schulbereich reden, in der Schulverwaltung, in der Schulbürokratie, wenn auf einmal Ideen auftauchen wie Verkleinerung von Landtagen, Abschaffung des Bundesrates, Verkleinerung von Landesregierungen und Ähnliches.

Ich für mich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass all diese Dinge sehr unglaubwürdig sind, dass die Erfahrung zeigt, dass gerade in Vorwahlzeiten viele Versprechungen gemacht werden, die dann nicht gehalten werden.

Aber dort, wo Sie eigentlich sehr rasch und konkret etwas tun könnten – und dieser Antrag betrifft ja ein ganz konkretes Thema –, zeigen Sie Ihr Gesicht als Reform­verweigerer und als Einsparungsverhinderer. Ich möchte gerade bei diesem Antrag darauf hinweisen, dass die drei Leistungen, die angeführt sind, die drei wichtigsten Leistungen in der Familienpolitik, was Transferleistungen anbelangt, folgende sind: Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 139

Dass deren Auszahlung nicht nur von zwei unterschiedlichen Stellen geschieht, sondern, wie Kollegin Musiol schon gesagt hat, auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist etwas, wo ich sagen muss: Da kann ich mich der Meinung nur anschließen, dass gerade für einkommensschwache Familien die jeweils für zwei Monate erfolgte Auszahlung der Familienbeihilfe Lücken im Haushaltsbudget hinterlässt, aber auch, dass der Widerspruch da ist, dass man diese Leistungen nicht klar von einer Stelle aus bürgernah verwalten und auszahlen kann.

Statt hier etwas zu tun, haben Sie den Antrag, der schon seit 2009 dem Hause vorliegt, im Ausschuss unbehandelt gelassen, und jetzt werden Sie ihn, wie ich Wortmeldungen entnehmen konnte, ablehnen mit dem Argument, dass – wie Kollege Prinz gesagt hat – die Überlegungen für eine Verbesserung ohnehin weit fortgeschritten sind. Da frage ich mich: Wenn die Überlegungen schon so weit fortgeschritten sind, warum kann man dann diesen Antrag nicht auch einbinden?

Was tun Sie aber hingegen? – Sie lehnen das jetzt einfach ab und äußern sich nicht dazu, dass Sie Leistungskürzungen für die Familien von 234 Millionen € im Raum stehen haben, dass Sie die Familien verunsichern und die 13. Familienbeihilfe – das ist ja schon angesprochen worden – den Familien wahrscheinlich wieder wegnehmen. Sie lassen die Familien für Ihre Stillstandspolitik büßen. Das Gleiche gilt auch für die Bereiche Bildung und Forschung.

Von Ihnen, Frau Staatssekretärin, haben wir ja in den letzten Wochen und Monaten keinerlei Kommentar in diese Richtung gehört. Sie warten und schwindeln sich drüber bis nach der Wahl in Wien, um sich nicht jetzt schon damit outen zu müssen beziehungsweise erst dann sagen zu müssen, was wirklich geschieht.

Ich appelliere daher an die angeblich so reformfreudigen Sozialdemokraten – der junge Kollege, der heute das erste Mal gesprochen hat, hat ja von der Reformfreudigkeit der Sozialdemokratie gesprochen –, endlich zu beginnen (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen), und zwar dort, wo Menschen besonders betroffen sind, und das sind die Familien. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.00

15.00.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 884 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.17Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend WählerInnentäuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung (6382/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6382/J.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 140

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Ver­lesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Gesamtwortlaut:

Begründung

Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung: "Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll." Um diese Frist einhalten zu können, wurden im einvernehmlich festgelegten Arbeitsplan des Nationalrates entsprechende Sitzungen des Plenums vorgesehen. Die Budgetrede findet demnach in der 42. Kalenderwoche am 20. Oktober 2010 statt.

Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass "wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können".

Alle führenden Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfassungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer "Missachtung des Parlaments". Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass "eine Vorlage im Dezember nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung entspricht"  und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, das Budget zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, "klar und deutlich" ist. Auch der Präsident des Verfas­sungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, stellt klar, dass die rechtliche Regelung des Art. 51 Abs. 3 BVG "völlig klar und eindeutig" ist. Gleichzeitig konzediert die Nationalratspräsidentin, "dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit".

Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert, das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: "Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung."

Ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung simpel zur "Einhaltung der Verfassung" aufforderte, wurde am 25.8.2010 bei der Sondersitzung des Nationalrates zur verspäteten Budgetvorlage von den beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Stattdessen erklärte der Bundesminister für Finanzen in dieser Sondersitzung bei seiner Wortmeldung zur Dringlichen Anfrage, dass er die Fülle der 190 Fragen nicht beantworten könne. Mit dieser Nicht-Beantwortung setzte Finanzminister Pröll seinen respektlosen Umgang mit dem Parlament fort. Die in der Sitzung zugesagte schriftliche Beantwortung der Dringlichen Anfrage ging am 9.9.2010 nachmittags ein, erschöpfte sich allerdings weitestgehend in prosaischen Pirouetten zu vergangenen Maßnahmen der Bundesregierung ohne auf die konkreten Fragen einzugehen.

Ein ähnliches Bild ergab sich bei der an alle MinisterInnen gerichteten Serienanfrage zu den "geplanten drastischen Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark". Mit akkordierten Nicht-Antworten wurde jegliche Auskunft über bevor­stehende Kürzungen nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark ver­mieden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 141

Klar ist jedenfalls, dass bei Schulen und Universitäten bis 2014 gekürzt werden soll, besonders dramatisch im kommenden Jahr. Die Kürzungen betragen 2011 insgesamt 162 Millionen Euro (Schulen 112, Unis 50 Mio.). Das entsprechende Bundesfinanz­rahmengesetz wurde am 19.5.2010 mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. In Deutschland dagegen wurden als Maßnahme gegen die Krise und zur langfristigen Sicherung von Wohlstand und Sicherheit jüngst zusätzliche Investitionen in Bildung in der Höhe von 13 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre beschlossen.

Die Grünen fordern daher, dass sowohl das Budget für Kindergärten und Schulen als auch für Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen um jeweils eine Milliarde Euro erhöht werden. Denn Bildung ist die zentrale Entwicklungsres­source unserer Gesellschaft. Dazu soll das Bundesfinanzrahmengesetz aufgeschnürt werden. Es braucht Investitionen statt kurzsichtiger Budgetsanierung auf Kosten der Kinder und Jugendlichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Haben Sie sich nach den Appellen des Bundespräsidenten sowie der Präsidentin des Nationalrats mittlerweile dazu durchringen können, die Bundesverfassung einzuhalten?

2. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass der Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2011 dem Parlament verfassungskonform und vereinbarungsgemäß am 20. Oktober 2010 vorgelegt wird?

3. Wenn nein, wann gedenken Sie der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken und den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz 2011 vorzulegen?

4. Sind Informationen zutreffend, wonach die Arbeiten am Budgetentwurf erst nach den Landtagswahlen beginnen werden und ihr Argument, zusätzliche Zeit zu benötigen, somit ad absurdum geführt wurde?

5. Welche konkreten Arbeiten zum Budgetentwurf 2011 laufen in Ihrem Ressort? Wurden oder werden seitens des BMF den Ressorts Vorgaben zur Erreichung ihrer Einsparungsziele gemacht? Wenn ja, welche?

6. Haben bereits erste Budgetverhandlungen auf MinisterInnenebene stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. Haben bereits erste Budgetverhandlungen auf Beamtenebene stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8. Haben bereits erste Verhandlungen mit VertreterInnen der Bundesländer und Gemeinden über deren Beitrag zur Konsolidierung sowie über die angekündigte Förderalismusreform stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

9. Sind einzelne MinsterInnen bereits mit Kürzungsvorschlägen zur Erreichung der Ziele des Bundesfinanzrahmengesetzes an Sie heran getreten? Wenn ja, welche Vorschläge wurden Ihnen im Detail unterbreitet?

10. Wann werden die gesetzlichen Begleitmaßnahmen zum Bundesfinanzgesetz 2011, das so genannte Budgetbegleitgesetz, in Begutachtung gehen und welche Begut­achtungsfrist wird vorgesehen?

11. Wird das Budgetbegleitgesetz jene Kürzungen enthalten, um die Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes für das Jahr 2011 zu erfüllen oder werden bereits alle


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 142

Maßnahmen enthalten sein, um die Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes bis 2014 zu erfüllen?

12. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die im Bundesfinanz­rahmen­gesetz vorgegebenen Kürzungspläne bei Kindergärten, Schulen und Universitäten zu erreichen?

13. Können Sie garantieren, dass in den Zukunftsbereichen Kindergärten, Schulen und Universitäten entsprechend der Forderungen vieler ExpertInnen zusätzliche Inves­titionen getätigt werden, anstatt Budgetmittel zu kürzen?

14. Wie schätzen Sie vor dem Hintergrund der deutlich besseren Konjunktur­entwicklung in Österreich das gesamtstaatliche Defizit (Maastricht-Defizit) für das Jahr 2010 ein?

15. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass die deutlich unterdotierte Grundlagenforschung höher budgetiert wird?

16. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass die gesetzlich beschlossene Senkung der Klassenschüler­höchstzahlen von der ersten bis zur achten Schulstufe umgesetzt wird?

17. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass ausreichende Mittel für ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht bereitgestellt werden und die diesbezügliche überfällige Reform damit angegangen werden kann?

18. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass die laufenden Schulversuche ausreichend dotiert sind?

19. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass es zu einer sozial gerechten Ökologisierung des Steuersystems kommt?

20. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass Reichen und sehr hohen Vermögen mit einer Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern ein gerechter Beitrag abverlangt wird?

21. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass Steuerprivilegien für Privatstiftungen abgebaut werden?

22. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen sicherstellen, dass eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer Millionenerben in die Pflicht nimmt?

23. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen ausschließen, dass die Umsatzsteuer erhöht wird?

24. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen ausschließen, dass BezieherInnen kleiner Pensionen belastet werden bzw. dass Pensionsanpassungen verschoben werden?

25. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen ausschließen, dass einzelne Pflegestufen abgeschafft und die Dotierung anderer gekürzt wird?

26. Können Sie für die Erstellung des Budgetentwurfes 2011 samt Begleitgesetzen ausschließen, dass Kürzungen bei Behindertenprojekten stattfinden werden?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 143

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile nun Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek als Fragestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.44

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Finanzminister, Sie zwingen uns – da Sie stur daran festhalten, mit Anlauf die Verfassung zu brechen –, Sie heute hier neuerlich ins Gebet zu nehmen zu Ihrem Vorsatz, das Budget nicht verfassungs­konform fristgerecht vorzulegen. (Abg. Grillitsch: Ins Gebet?) – Ja, ins Gebet. Ich verwende jetzt bewusst christliche, katholische Ausdrücke, weil er sich damit vielleicht ein bisschen leichter tut. Wie gesagt, wir nehmen Sie heute neuerlich ins Gebet. (Ruf bei der FPÖ: Gebet ist nicht nur ...!)

Da wir bereits ungefähr wissen – wir kennen Sie ja jetzt aus den letzten Budget­diskussionen –, dass Sie ein bisschen zu Vernebelungsreden neigen und manche Dinge nicht zeitgerecht und auch offen und ehrlich ankündigen, wie zum Beispiel Steuererhöhungen, möchte ich gerne ein paar Fakten vorwegnehmen und eines gleich zu Beginn feststellen: Seit gestern ist Schluss! Seit gestern liegen nämlich die Daten, auf die Sie sich immer ausgeredet haben, dass Sie die Budgeterklärung erst nach dem 10., 11. Oktober, machen können, auf dem Tisch. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Wirtschaftsforschungsinstitut wird am Freitag seine September-Prognose veröf­fentlichen. Sie haben die Eckdaten schon, wir haben sie schon. Es gibt jetzt eigentlich keine einzige Ausrede mehr, warum Sie nicht unverzüglich ins Ministerium eilen und den Budgetentwurf erarbeiten (Abg. Großruck: Weil er da sein muss!) und es in vier Wochen schaffen, ihn auch tatsächlich vorzulegen. Das kann eigentlich kein Problem sein.

Trotzdem noch einmal zurück zur Faktenlage: Wir haben eine Prognose, die sehr viel optimistischer ist als noch im Juni. Grund dafür ist ein sehr gutes zweites Quartal. Österreich profitiert offensichtlich sehr stark vom deutschen Boom, vom Boom der Exportwirtschaft. Die Deutschen werden dieses Jahr real ein Wachstum von 3 Prozent haben. Allerdings – bevor Sie jetzt in die Jubelchöre ausbrechen, wie wir bereits befürch­ten – muss man noch etwas vorsichtig sein. Für das zweite Halbjahr wird es jedenfalls wieder zu einer leichten Abschwächung der Weltwirtschaft kommen, weil einfach die Konjunkturprogramme auslaufen. Das gilt für die USA – Barack Obama denkt über ein weiteres Konjunkturpaket nach –, in China ist es auch der Fall. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Das heißt, man muss diese Prognose trotzdem mit einer gewissen Vorsicht betrachten und sollte nicht vollkommen unreflektiert in Jubelchöre ausbrechen. Von einem selbstgetragenen Konjunkturaufschwung kann noch keine Rede sein – also Vorsicht!

Die Zahlen sind jetzt allerdings da. Sie haben immer gesagt, wir müssten bis zum letztmöglichen Zeitpunkt warten, dann können wir das alles einarbeiten. Sie haben jetzt genau vier Wochen Zeit, das Budget noch fristgerecht, nämlich am 22. Oktober, diesem Hause zuzuleiten. Was hindert Sie noch daran? Es gibt Finanzminister in der Geschichte, die das deutlich schneller geschafft haben. Also diese Ausrede brauchen Sie heute nicht mehr zu verwenden. Sie können sich vielleicht eher der Frage zu­


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wenden, wer Sie noch an der Vorlage des Budgets hindert. Ein Monat Zeit muss reichen. (Beifall bei den Grünen.)

Eines muss ich noch erwähnen, weil Sie das heute wahrscheinlich auch auspacken werden: Sie haben gestern gegenüber der Austria Presse Agentur verkündet, hätte man das ausständige Budget nach den alten Zahlen gemacht, dann wäre man dramatisch danebengelegen. Abgesehen davon muss man aber sagen, dass man innerhalb eines Monats durchaus Anpassungen machen kann, selbst wenn man dane­benliegt.

Also hätten Sie das Budget bereits im Entwurf erarbeitet, wäre es, glaube ich, kein Problem gewesen, es anzupassen. Aber wissen Sie, wo Sie wirklich dramatisch dane­benliegen? – Das ist eine Preisfrage! Nämlich: Mit Ihrem Doppelbudget für die Jahre 2009 und 2010. Da haben Sie sich nämlich nicht davon abbringen lassen, am Höhepunkt der Unsicherheit, im Mai, ein Doppelbudget zu beschließen, auf Basis der damals gültigen Prognose des Wifo von 0,5 Prozent Wachstum. Was haben wir jetzt? – 2 Prozent Wachstum.

Damals sind Sie tatsächlich – und das ist blamabel – danebengelegen auf Grund Ihrer Sturheit, unbedingt ein Doppelbudget beschließen zu müssen, und damit haben Sie jegliche Spielräume – auch solche für dieses Jahr –, in manchen Bereichen mehr zu investieren, ausgeschlossen. Es ist eine Wachstumsdifferenz von 4 Milliarden €. Vielleicht hätten Sie die Güte, heute einzugestehen, dass Sie mit diesem Doppel­budget dramatisch danebengelegen sind, nämlich in Relation zum Budget dieses Jahres. (Beifall bei den Grünen.)

Die zweite Ausrede, die Sie jetzt verwenden, ist auch interessant, und das führt mich zu der Frage: Wer hindert Sie denn eigentlich, in diesen vier Wochen ein Budget zu erstellen? Sie haben gestern gemeint, Wahlkämpfe ruinierten das Budget. Landes­hauptleute, die um ihr Überleben kämpfen (Abg. Grosz – in Richtung Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll –: Wie war die Geburtstagsfeier?), zerstörten Ihre Vorschläge.

Wie darf man sich das vorstellen? – Etwa so, dass Landeshauptmann Voves mit einer steirischen Doppelaxt ins Ministerium fährt und Ihre Vorschläge zerstört oder dass der Wiener Bürgermeister mit einem Fiakertross ins Ministerium fährt und Ihre Vorschläge zerstört? Was soll denn Ihre Aussage tatsächlich bedeuten, die Landeshauptleute zerstören Ihre Vorschläge? Ich meine, ein bisschen Diskussion werden Sie schon aushalten. Aber was heißt es tatsächlich, die Landeshauptleute zerstören Ihr Budget?

Mein Schluss aus dieser ganzen Geschichte ist folgender: Sie sollten ein bisschen weniger auf die Landeshauptleute hören und ein bisschen mehr Sachverstand walten lassen und ein bisschen mehr Weitblick und Seriosität in der Budgetdebatte an den Tag legen. (Beifall bei den Grünen. – Ruf: Weniger auf Pröll!) – Ja, ein bisschen weniger auf Pröll hören, Ihren Onkel. Ich glaube, zu wissen, dass er tödlich beleidigt ist, weil er nicht als Bundespräsidentschaftskandidat aufgestellt worden ist, aber das hat mit der Budgeterstellung einfach nichts zu tun.

Fürchten Sie sich nicht so sehr, sondern machen Sie in den nächsten vier Wochen Dampf! Ich weiß, Sie sind zwar nicht der Schnellste, aber Sie haben ja schon den ganzen Sommer über umfangreiche Vorarbeiten in den Ministerien geleistet, und daher müsste sich das jetzt ausgehen. Also: Her mit dem Budget – oder weg mit Ihnen als Minister! Arbeiten oder aufhören, das ist ganz einfach! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Im Übrigen – und das möchte ich auch noch fragen –: Wie stellen Sie sich das vor, wenn Sie sagen, Landtagswahlen seien ein Problem bei der Budgeterstellung? Wir haben neun Bundesländer. Heißt das, dass wir uns in Zukunft von Ihnen als Finanz­


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minister erwarten können, dass es bei jeder Landtagswahl kein Budget gibt? Ist das jetzt sozusagen Faktum, dass der Bund sich vollkommen in die Abhängigkeit von Landtagswahlauseinandersetzungen begibt. Ich finde das höchst verzichtbar. Sie wären jetzt eigentlich aufgerufen, auf Grund dieser neuen Daten einen ordentlichen Kassasturz vorzunehmen und dann ordentlich vorzulegen, wie der Konsolidie­rungs­bedarf tatsächlich ausschaut, da wir jetzt sicher auch neue Budgetdaten haben mit dem zusätzlichen Wachstum, das auch mehr Geld in die Kassen gespült hat.

Und: Was machen wir mit dem Spielraum, den es jetzt gibt? Das ist die wichtigste politische Frage! Es gibt Spielraum, und was machen wir mit diesem Spielraum? Was machen wir jetzt mit diesen Möglichkeiten, die sich eröffnen dadurch, dass jetzt – durch das positive Jahr 2010 – tatsächlich bereits das Ziel der Konsolidierung für 2011 erreicht ist? Wir haben Spielraum, und es ist eine immens wichtige politische Frage, in welchen Bereichen jetzt zusätzlich investiert wird.

Herr Finanzminister, ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wir Grüne wollen – und das ist unser Ziel – für junge Menschen, für Kinder, für Jugendliche, für junge Erwachsene bis zum Jahr 2014 zusätzlich 2 Milliarden € investieren und dadurch ausschließlich in zukunftsrelevante Bereiche investieren: in die Kindergärten, in die Schulen, in die Fachhochschulen und in die Universitäten, so wie in Deutschland. Diesen Vorschlag machen wir Ihnen. Wir haben jetzt diesen Spielraum, und es gibt kein vernünftiges Argument, das jetzt nicht zu machen. (Beifall bei den Grünen.)

In Wien plakatiert Frau Kollegin Marek – jetzt ist sie leider weg –:„reden wir über bildung. am besten auf deutsch.“

Ich würde mir wünschen: Reden wir über Bildung, aber am besten im Klartext, offen und ehrlich, – egal in welcher Sprache, aber im Klartext! Was Sie im Bereich Bildung vorhaben, bedeutet bis 2014, dass gerade bei der jungen Generation massiv gekürzt wird. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. – Abg. Grosz: Umfrage Steiermark!) Gerade im Jahr 2011 wollen Sie insgesamt über 160 Millionen € einsparen.

Ich möchte Ihnen nicht noch einmal die Situation in den Kindergärten, in den Schulen und in den Universitäten vor Augen führen, möchte Ihnen aber trotzdem einige Beispiele dazu bringen.

Es geht ja nicht nur darum, dass Bildung eine Wachstumsressource ist, sondern es geht auch um die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen. Meine Söhne gehen beide in einen Wiener Kindergarten. Mein jüngerer Sohn ist 15 Monate alt. Er sitzt mit 16 Kindern gemeinsam in einer Gruppe. Zwei Menschen betreuen diese Kinder. Sie würden es nie im Leben schaffen, Herr Finanzminister (Abg. Strache: Das sind die Kinderfreunde! Die Kinderfreunde! Kein einziges mit Migrationshintergrund!), 16 Kinder in einer Gruppe – Wickelkinder – zu betreuen und ihnen gleichzeitig noch etwas pädagogisch Wertvolles mitzugeben. Mein älterer Sohn ist in einer Gruppe von 25 Kindern in einem Raum. Ich finde, das ist nicht zumutbar. Ich finde, die Situation in unseren Kindergärten ist nicht mehr erträglich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Das stimmt doch nicht! – Abg. Strache: ... Multikulti-Bereicherung!)

Ich weiß nicht, welchen Kindergarten Ihre Kinder besuchen (Abg. Strache: Heuchelei! ... Kinderfreunde!), aber ich finde es nach wie vor eine Frechheit, dass die Situation der Kinderbetreuung von der Postleitzahl abhängig ist, dass es keine österreichweit einheitlichen Qualitätsstandards gibt (anhaltende Zwischenrufe), ein fixes Betreuungs­verhältnis, und auch eine bessere, ordentliche Bezahlung für die Menschen, die in diesem Bereich wahnsinnig viel leisten. Aber Sie wollen da weiter sparen! (Beifall bei den Grünen.)


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Kommen wir zum Thema Schule! – Mich erreichen jetzt sehr viele Anrufe und Briefe betroffener Eltern, die sagen: Wir sind extrem verunsichert, in unserer Schule wird der Turnsaal nicht mehr angemietet! In der Klasse vom zweiten Sohn wird die Förderlehrerin gestrichen. Was heißt das für die Qualität der Bildung und der Aus­bildung?

Sie reden von ganztägigen Schulformen. – Ja, wo denn? Teilweise gibt es nicht einmal ordentliche Aufenthaltsräume. Es gibt nicht einmal die Infrastruktur dafür, dass man am Nachmittag in irgendeiner Form die Freizeit verbringen, lernen oder schreiben kann. Also, es fehlt hinten und vorne, nicht nur bei der Qualität, sondern auch bei der räumlichen Infrastruktur.

Mit diesem unseligen System der Föderalisierung der Bildung haben Sie unter Umständen für ein Schulgebäude zwei Schulverwalter. Wenn die Steckdosen von der einen Seite angebohrt werden, muss man im Bund anrufen, denn für die andere Seite ist jemand anderer zuständig. Vom Land Vorarlberg gibt es solche Beispiele. Ist es nicht verrückt, dass wir in Mauern, in Verwaltung investieren – und nicht in unsere Kinder?! Und dann wollen Sie bei den Schulen noch weiter sparen?! (Beifall bei den Grünen.)

Zum Thema Fachhochschulen: Ich mache jetzt keinen Steiermark-Wahlkampf, aber ich war dort unterwegs, und dort haben mich junge Leute angesprochen und mir erzählt, dass vier Bewerberinnen oder Bewerber auf einen Fachhochschulstudienplatz kommen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Für einen Platz vier BewerberInnen! Einer oder eine wird genommen. Was machen die anderen? (Abg. Grosz: Das war der Herr Kogler und die Frau Rücker, die mit Ihnen geredet haben! Deswegen fliegen die Grünen aus dem Landtag ...!) Wie ist das tatsächlich, wenn es junge Leute gibt, die sich ausbilden lassen wollen, aber keinen Studienplatz bekommen? Beatrix Karl sagt einfach, aus Budgetgründen sei eben nicht mehr drinnen.

Herr Finanzminister, noch einmal unser Angebot: 2 Milliarden € zusätzlich in den Bildungsbereich, für die Kinder, für die Jugendlichen, für die jungen Erwachsenen, direkte Investitionen in unsere Zukunft – jetzt beschließen! (Abg. Kopf: Wir geben ja jetzt schon das meiste dafür aus!) – Sie geben weniger dafür aus, ich habe es Ihnen schon einmal vorgelesen. 162 Millionen € nur für nächstes Jahr. (Abg. Kopf: ... geben wir in ganz Europa pro Kind am meisten aus!)

Guter Einwand: Kollege Kopf sagt, pro Kind gebe Österreich in ganz Europa am meisten aus. Okay – und wohin geht das Geld? (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine andere Frage!) Für Bezirksschulräte, Landesschulräte – das ist eine andere Frage, vollkom­men richtig! Aber dann revidieren Sie endlich einmal diese Betonposition der ÖVP, die nur mauert und sich weigert, im Bildungssystem endlich Strukturreformen zu machen! Schaffen Sie die Bezirksschulräte ab, die Landesschulräte, und verwirklichen Sie eine regionale Schulverwaltung und Autonomie! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Steht im Regierungsabkommen!)

Ja, das steht im Regierungsübereinkommen – der nächste gute Einwand! Da bin ich wieder bei der Grundsatzfrage: Wer hindert Sie denn eigentlich daran, das durch­zusetzen? (Ruf bei der ÖVP: Sie geben die falsche Antwort!) Jetzt in den Budget­verhandlungen? (Ruf bei der ÖVP: Sie geben die falsche Antwort! – Abg. Amon: Sie kommen zu spät!) Das sind offensichtlich neun Menschen, die wir heute schon einmal in der Ziehung hatten, nämlich die Landeshauptleute, die zu jeder Kompetenzver­schiebung im Bildungsbereich einfach Nein sagen, und sei es noch so vernünftig.

Sie waren wahrscheinlich auch im Ausschuss zur Verwaltungsreform, in dem sich alle einig waren – alle Fraktionen, alle Bildungseinrichtungen, alle Experten. Ein wun­derbares Papier wurde erarbeitet, das bis jetzt auf Halde liegt, weil die Landes­haupt­


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leute einfach Nein dazu sagen. Wir investieren in Mauern anstatt in unsere Kinder, und da müssen maßgeblich Sie bei Ihren Landeshauptleuten einmal zu arbeiten beginnen, damit sich das ändert. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zu den Universitäten. – Ich kann das nicht so schön zum Ausdruck bringen wie das Van der Bellen immer macht, aber ich möchte einen Satz von ihm wiederholen (Abg. Strache: Na ja ...!), nämlich: Es besteht die massive Gefahr, dass wir, was die Zustände an den Universitäten betrifft, mit Geräten, die mittlerweile 25, 30 Jahre alt sind, in einen Zustand der Sechzigerjahre zurückfallen und jeglichen Anschluss – vor allem im Grundlagenforschungsbereich – wieder verlieren, vollkommen verlieren. Wir verlieren jedes Jahr junge wissenschaftliche Talente, die ins Ausland gehen. Öster­reich verliert auch wertvollstes Geld, das in diese Personen investiert worden ist.

Die Situation derzeit: Kurzzeitverträge, unterdotierte Forschungsförderung, Hilferuf von Vertretern aus der Wirtschaft, die ganz deutlich sagen: Wir wandern ab, wenn im Bereich Forschung und Wissenschaft nicht mehr Geld in die Hand genommen wird! – Und was lesen wir im Bundesfinanzrahmengesetz dazu? – Kürzungen, Kürzungen, auch im Bereich der Forschung.

Noch einmal unser Angebot: 2 Milliarden mehr. Insbesondere die Forschungsland­schaft würde davon massiv profitieren.

Aber was ist jetzt Ihre Antwort auf diese neue Situation, in der es mehr Spielraum im Budget gibt? – Weniger Steuerdruck, haben Sie gestern gesagt, weniger Druck für neue Steuern. Das muss man jetzt einmal dechiffrieren, das muss man jetzt durch die Brille sehen, wie Sie immer argumentieren. (Abg. Kopf: Es kommen mehr alte Steuern!) Finanzminister Pröll hat sich bis jetzt immer, in jeder Diskussion, gegen jede Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern ausgesprochen. Das ist Ihr Lieblingshobby: Reiche zu schützen, keine neuen Steuern im vermögensbezogenen Bereich. Sogar bei der Bankenabgabe wird jetzt bei der ÖVP wieder intern diskutiert.

Das heißt, Sie verfolgen genau Ihr Lieblingshobby: die Reichen, die Superreichen (Abg. Grosz: Atom-Lobby!) und die Atom-Lobby – danke für den Hinweis! – zu schützen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.) Sie nützen diesen Spielraum, der sich jetzt aufgetan hat, dazu, Ihre alte Strategie zu verfolgen, nämlich die Reichen weiterhin zu schützen und nach wie vor bei den Ärmsten der Armen zu kürzen – im Pflegebereich und bei den Behindertenprojekten etwa. (Abg. Grosz: ... Atomkraftwerk!)

Aber die großen Privilegien anzugreifen, lehnen Sie nach wie vor ab, etwa das Gruppensteuerprivileg, das es in ganz Europa nicht gibt, das dazu führt, dass Banken wie Raiffeisen oder die Bank Austria trotz sehr hoher Gewinne keinen einzigen Cent an Steuern in Österreich zahlen. Wie gesagt, ein einzigartiges Privileg, das es nur in Österreich gibt! (Abg. Grosz: ... Schüssel plant ein Atomkraftwerk in Voitsberg!)

Wir verlangen nichts anderes als europäische Normalität bei dieser Bevorzugung von Konzernen. Nichts anderes! Selbst das lehnen Sie nach wie vor ab. Das werden Sie jetzt weiterhin tun und vermutlich diesen „Segen“ – unter Anführungszeichen –, diesen „Budgetsegen“, diese zusätzlichen 1,5 Milliarden € als Argument dafür verwenden, überhaupt nichts mehr im vermögensbezogenen Bereich zu machen. Stattdessen werden Sie bei der Bildung kürzen. Aber wir werden das nicht zulassen! Das werden wir nicht zulassen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe schon die längste Zeit das Bedürfnis, mit Ihnen, Herr Finanzminister, einmal Ihre Definition von Leistung oder Leistungsträger zu diskutieren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Welche Leistung ist es denn eigentlich, Begünstigter einer Stiftung zu sein? (Abg. Krainer: Geboren werden!) Was muss man dafür können? Welche besonderen Fähigkeiten muss man haben, dass man für die Erträge so viel weniger


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Steuern zahlt als ein normaler Sparbuchbesitzer oder eine normale Sparbuch­besitzerin? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Welche Leistung ist es denn, die rechtfertigt, dass ein Manager 1,2 Millionen € im Jahr verdient und die Firma das als Betriebs­ausgabe steuerlich absetzen kann?

Dafür arbeitet eine Kindergärtnerin 50 Jahre ihres Lebens – und ich sage Ihnen: Das hält keine durch, 50 Jahre, das ist nicht zu schaffen! Welche Leistung ist das denn, dass eine Arbeitsstunde so unterschiedlich viel wert ist? Erklären Sie mir einmal den Unterschied – oder gehen Sie einmal in eine Gruppe mit 16 Wickelkindern! Machen Sie das einmal! Und dann sagen Sie: Die sollen das verdienen, die Betriebe sollen das nach wie vor von der Steuer absetzen können, das ist Leistung! Ich glaube, Sie sollten an Ihrem Leistungsbegriff arbeiten – dringend an Ihrem Leistungsbegriff arbeiten! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt bin ich sehr neugierig, denn: Wir haben die Anfrage bereits gestern abgeschickt, da wir wissen, dass Sie nicht der Schnellste sind, wie Sie es beim Budget immer wieder beweisen. Es sind 26 Fragen, Sie haben sie bereits seit gestern Abend im Ressort. Ich glaube, es gibt jetzt keine Ausrede, sie nicht in aller Präzision zu beantworten. Wenn Sie sich schon so verweigern, über Inhalte, über Klarheit darüber, wie es weitergehen soll, zu diskutieren – wir würden gerne darüber diskutieren –, dann können Sie uns vielleicht – zumindest ein bisschen – darüber aufklären, was Sie bis jetzt gemacht haben.

Ganz konkret: Welche Arbeiten gibt es bis jetzt in Ihrem Ressort? (Abg. Strache: Arbeitskreise!) Gibt es bereits Verhandlungen auf Ministerebene? Hat es bereits Verhandlungen auf Beamtenebene gegeben? Hat es irgendwelche Ergebnisse gege­ben? Haben Sie sich bereits mit Ihrem Onkel und seinen Kollegen, den Landes­hauptleuten, unterhalten, wie das wirklich ist mit der Föderalismusreform und der Verwaltungsreform? Wann wird das Budgetbegleitgesetz tatsächlich vorgelegt? – Bitte ein konkretes Datum! Das ist eine sehr einfache Frage. – Und welche Ausrede bleibt Ihnen jetzt eigentlich noch übrig – jetzt, wo Sie vier Wochen Zeit haben und die neuen Wirtschaftsdaten auf dem Tisch liegen –, warum Sie uns fristgerecht keinen Entwurf vorlegen können?

Wir können dann im Rahmen der Budgetverhandlungen immer noch das eine oder andere abändern. Das Parlament ist ja nach wie vor der Souverän. Wir haben noch bis Ende des Jahres Zeit. Aber was hindert Sie denn, jetzt einen Entwurf vorzulegen? Das kann doch nicht so schwierig sein!

Und erklären Sie uns, wie es im Bildungsbereich weitergehen soll! Ich habe größte Sorge – und viele Menschen in Österreich haben allerallergrößte Sorge –, dass jetzt auf Grund des Spardrucks – und das wird die nächsten Jahre bis 2014, 2015 jedenfalls so sein – genau jene Generation unter die Räder kommt, der wir in einer globalisierten Wirtschaft außer Bildung und Ausbildung nichts anderes mehr geben können. Das ist unsere wichtigste, vornehmste und größte Aufgabe. Doch der verweigern Sie sich!

Deswegen werden wir heute dem Misstrauensantrag zustimmen, weil ich nicht glaube, dass Sie hier Einsicht zeigen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Danke! Mein Misstrauensantrag!)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr Vizekanzler und Finanzminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Diese soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 



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15.20.51

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Kollegen auf der Regierungs­bank! Hohes Haus! Das ist wieder einmal die Möglichkeit, und das ist gut so, zu diskutieren, wo wir stehen, was die nächsten Wochen in der Budgetplanung für 2011 und auch die Jahre darüber hinaus in der Perspektive des Konsolidierungsprozesses für Österreich bringen werden. Und es ist mir auch einmal mehr ein Anliegen zu betonen, dass es aus meiner Sicht von höchster Wichtigkeit ist, den Budgetprozess möglichst transparent, mit Sachverstand und unter Berücksichtigung – das ist ein wichtiger Punkt – der aktuellsten Wirtschaftsprognosen unter maximaler Einbindung aller relevanten politischen Kräfte durchzuführen.

Wir erwarten für die nächsten Tage eine der größten Korrekturen im Bereich der Prognosen, verglichen mit Prognosen der Vergangenheit. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Es hat sich in den letzten Wochen in der wirtschaftlichen Entwicklung viel getan, und wir werden sehen, wie hier die Perspektive vorgegeben wird. Und einmal mehr bestätigt auch dieses wichtige Detail, dass es klug war, zu warten und mit der neuen Basis auf den unverzichtbaren Konsolidierungsprozess auch in Zukunft zu setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie haben jetzt vier Wochen Zeit! – Abg. Strache: Zwölf Minuten an den Fragen vorbei antworten!)

Es handelt sich um eine notwendige, sehr aufwendige Arbeit, die in den Ressorts geleistet wird, damit unser Land ein solides Fundament hat, auf dem wir aufbauen können, und das, was sich jetzt abzeichnet – nämlich ein Konjunkturaufschwung – auch langfristig und nachhaltig mit einer gründlichen Vorbereitungsarbeit entsprechend abgesichert werden kann.

Ich stehe auch zu meinem Wort. Es wird natürlich eine gründliche politische Diskussion über das Budget (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wann denn?), über den Budget­fahrplan, den die Bundesregierung vorlegen wird, am 1. Dezember auch mit der Budgetrede und mit dem Bundesfinanzgesetz 2011, sichergestellt werden. Das ist eine Aufgabe, die wir – in Respekt auch vor dem Parlament – gemeinsam zu erfüllen haben.

Es wird auch sichergestellt sein, dass eine ausreichend lange Begutachtungszeit für das Budgetbegleitgesetz zur Verfügung steht. Und es werden vonseiten des Finanz­ministeriums und der Regierung alle Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesfinanz­gesetz 2011 und auch die Budgetbegleitgesetze am 1. Jänner 2011 in Kraft treten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch etwas betonen! Die entsprechenden Gesetzentwürfe – Sie wissen das ganz genau – sind von der Bundesregierung vorzubereiten und zu beschließen. Die letztliche Entscheidung liegt aber hier im Hohen Haus (Abg. Dr. Moser: Deswegen brauchen wir mehr Zeit!) und wir sollten nicht so tun, als ob dieser Ablauf nicht sichergestellt werde. (Abg. Mag. Kogler: Legen Sie etwas vor!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Mitglieder der Bundesregierung sind gefordert, sich einzubringen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat ist ein komplexer Vorbereitungs- und Verhandlungsprozess erforderlich, der auch gründ­lich durchgeführt werden soll. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Die Vorarbeiten dazu laufen mit Hochdruck in den Ministerien. Ich komme dann in der konkreten Beantwortung der Fragen noch auf einzelne Punkte zurück.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Budget 2011 muss mehrere Erforder­nisse erfüllen. Erstens: Es muss der Konsolidierung des Staatshaushaltes dienen. Die im Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 formulierten Ausgabenobergrenzen sind


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einzuhalten, und es ist zu definieren, mit welchen Maßnahmen dies geschehen wird. Soweit diese Maßnahmen gesetzlicher Natur sind, werden sie Teil des Budget­begleitgesetzes sein, welches zeitgleich mit dem Budget 2011 am 1. Dezember dem Hohen Haus vorgelegt werden wird.

Zweitens dient das Budget der Sicherung der Bundesaufgaben, im Besonderen jener, die eine gute Zukunft für unser Land absichern müssen. Hier spielen Bildung und Forschung eine Schlüsselrolle. Daher hat die Bundesregierung, haben wir gemeinsam, auch schon jetzt im Bundesvoranschlag, im Bundesfinanzrahmengesetz eine klare Priorität zugunsten der Bildung und der Forschung formuliert. In diesem Bereich muss also ein geringerer Konsolidierungsbeitrag erbracht werden als in allen anderen Budgetbereichen. Und das ist ein klares, unmissverständliches Signal dafür, dass wir trotz Konsolidierung und großer Herausforderungen bei der Reduzierung der Defizite und des Schuldenstandes im Bereich der Bildung und der Forschung auch zukünftig offensiv bleiben wollen. (Abg. Mag. Kogler: So ein Unsinn!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Voraussetzung – und vergessen wir das nicht! – für eine erfolgreiche Konsolidierung wird vor allem ein selbsttragendes Wirt­schaftswachstum sein. Dieses Wachstum wird uns die Möglichkeit geben, Offensiv­maß­nahmen trotz Konsolidierung gemeinsam zu verhandeln, zu beschließen und auch sozial ausgewogen entsprechend vorzugehen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ungefähr so, wie Salzburg Fußball spielt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Ihren Fragen. Ich möchte hier auch sagen, ich bedanke mich sehr dafür, dass die Fragen schon gestern vorgelegt wurden. Im Vergleich zum letzten Mal: 190 Fragen, zwei Stunden (Abg. Krainer: Drei!), drei Stunden Vorbereitungszeit. Jetzt knapp 30 Fragen am Tag davor, deswegen ist es mir auch möglich, detaillierter auf die einzelnen Fragen einzugehen. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Ing. Westenthaler: Die Grünen feiern mit euch schon die Feste!)

Zur Frage 1:

Wie ich bereits mehrfach betont habe, ist die Bundesverfassung der Maßstab meines Handelns. Ich muss mich zu ihrer Einhaltung nicht durchringen. Im Gegenteil! Ich richte mich uneingeschränkt nach ihr. (Beifall des Abg. Hörl.) Lassen Sie mich deswegen auch detailliert ausführen! Die Bundesverfassung sieht seit 1929 vor, dass die Bundesregierung zehn Wochen vor Ablauf des Finanzjahres, also am 22. Oktober, dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes vorzulegen hat. Mit der Haushaltsrechtsreform 1986 wurde diese Bestimmung wesentlich geändert und ergänzt, und zwar insbesondere im Hinblick auf die genannte Fristsetzung. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das haben wir schon diskutiert!)

Erstens: Die Verfassung legt hinsichtlich der Budgetinitiative ein Antragsmonopol der Bundesregierung fest. Im Wortlaut der Verfassung heißt es:

„Der Nationalrat beschließt das Bundesfinanzgesetz; den Beratungen ist der Entwurf der Bundesregierung zugrunde zu legen.“

Zweitens – das ist ein wichtiger Punkt –: Wird die Frist überschritten, so verliert die Bundesregierung ihr Antragsmonopol. Ich zitiere:

„Hat die Bundesregierung dem Nationalrat nicht zeitgerecht den Entwurf eines Bun­desfinanzgesetzes vorgelegt, so kann ein Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes im Nationalrat auch durch Antrag seiner Mitglieder eingebracht werden. Legt die Bundesregierung den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes später vor“ – Zitat: „später vor“ –, „so kann der Nationalrat beschließen, diesen Entwurf seinen Beratungen zugrunde zu legen.“ (Abg. Mag. Kogler: Ja, eh!)


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Diese Bestimmungen gelten auch im Rahmen der Haushaltsrechtsreform 2009 weiterhin. (Abg. Mag. Kogler: Halten Sie sich an die Verfassung!) Die Verfassung selbst enthält also ausdrücklich Bestimmungen für den Fall, dass von der Bun­des­regierung eine Fristüberschreitung als notwendig erachtet wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Diese Notwendigkeit bestreiten wir!) Hiernach kann die Bundesregierung einen Antrag auch nach der in der Verfassung genannten Frist vorlegen, allerdings liegt es dann am Nationalrat zu bestimmen, ob dieser Regierungsentwurf in Behandlung genommen wird.

Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass auch ein nach der Frist vor­gelegter Entwurf der Bundesregierung zu einem verfassungskonformen Bundes­finanzgesetz führt, wenn die Abgeordneten diesen Entwurf ihren Beratungen zugrundelegen. Die Entscheidung, ob sie das tun wollen, liegt hier im Hohen Haus und nicht bei uns. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Das sieht der Verfassungsgerichtshof ein bisschen anders!)

Die verfassungsgesetzliche Terminsetzung für den Budgetentwurf erweist sich somit im Wesentlichen als Ordnungsvorschrift, die dazu dient, das Initiativmonopol der Bundesregierung vom subsidiären Antragsrecht des Nationalrates abzugrenzen. (Abg. Strache: Der Verfassungsgerichtshof sieht das anders!)

Was das Budgetbegleitgesetz betrifft, sieht die Verfassung im Übrigen keinerlei Frist vor. (Abg. Strache: Das sehen der Herr Bundespräsident und der Verfas­sungsgerichtshofpräsident anders!) Da viele grundlegende Entscheidungen für die nächsten Jahre im Budgetbegleitgesetz zu treffen sein werden (Abg. Kickl: Weniger Juristerei, mehr Ökonomie!), besteht selbst bei strengster Sichtweise kein Zweifel daran, dass sich die Bundesregierung auf dem Boden der Verfassung bewegt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ihre Interpretation!)

Ich bin mir natürlich auch dessen bewusst, dass manche Verfassungsjuristen der An­sicht sind, wir würden nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend handeln, aber – und das ist wichtig – es gibt auch gewichtige andere Stimmen. Professor Hengstschläger bemerkt nämlich zu dieser Frage im Standardwerk des österreichischen Verfassungsrechts, dem Verfassungskommentar von Karl Korinek und Michael Holoubek – ich darf noch einmal zitieren ... (Abg. Neubauer: Der Haus- und Hofjurist ...! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein toller Experte! Gratuliere! – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Frau Abgeordnete Glawischnig, kein Grund zur Unruhe! (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich zitiere Verfassungsrechtler.

Den Äußerungen in der Literatur, dass die Bundesregierung dann, wenn sie dieser Verpflichtung ... (Abg. Ing. Westenthaler: Als Parteiobmann nennen Sie ...?! ... ein Parteisoldat sondergleichen! Das ist unter Ihrem Niveau! – Unruhe in Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Am Wort ist der Herr Vizekanzler! – Bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Herr Abgeordneter Westenthaler, zurück zur Verfassung und zu den Tatsachen! (Abg. Ing. Westenthaler: Nennen Sie das Experten?! Das hat es auf der ganzen Welt noch nicht gegeben! Gehen Sie wieder Geburtstag feiern!)

Den Äußerungen in der Literatur, dass die Bundesregierung dann, wenn sie dieser Verpflichtung nicht zeitgerecht nachkommt, zurücktreten müsse, kann verfassungs­rechtlich nicht gefolgt werden. Die Verfassung selbst legt fest, welche Rechtsfolgen die Säumnis der Bundesregierung nach sich zieht. Weder dort noch an einer anderen


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Stelle des Haushaltsverfassungsrechts ist ausdrücklich oder implizit angeordnet, dass die Bundesregierung zurückzutreten habe.

Dieser Rechtsauffassung folgen auch andere einschlägige Kommentare. Und wenn man namhafte Publikationen sieht, dann stützt sie auch die Vorgangsweise der Bun­des­regierung und unsere Argumente.

Im Übrigen verweise ich einmal mehr darauf, dass schon öfter Budgetvorlagen auf­grund verschiedener Herausforderungen nicht zeitgemäß eingebracht wurden, über­wiegend wegen Wahlen, und wir das aufgrund einer außerordentlichen Wirtschafts­krise tun, die uns ganz besonders fordert.

Zur Frage 2:

Ich möchte noch einmal betonen: Wenn die Bundesregierung am 20. Oktober 2010 keinen Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2011 vorlegt, dann hat das eine einzige verfassungsrechtliche Konsequenz. Der Nationalrat kann, was er vor dem 20. Oktober nicht darf, selbst einen Entwurf vorlegen. Das sagt die Verfassung und diese ist für mich – und ich denke, für uns alle  gemeinsamer Maßstab unseres Handelns.

Die Bundesregierung hat das Hohe Haus von Anfang an – von Anfang an, darauf lege ich auch großen Wert –, sehr frühzeitig über die beabsichtigte Vorgangsweise – der Herr Bundeskanzler und ich – bei der Budgeterstellung für 2011 informiert. Wir haben dem Nationalrat bereits Ende Juni mitgeteilt, dass wir den Budgetplan für heuer, dass wir den Budgetfahrplan aus unserer Sicht aufgrund der Tiefe der Krise, aufgrund der Wirtschaftsprognosen, auf die wir warten müssen, aufgrund des großen Pakets, das es zu bewältigen gilt, nicht halten können. Das wurde bereits im Juni sehr offen und transparent von beiden Regierungsspitzen mitgeteilt.

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen bestätigen unsere Vorgangsweise und wir warten gespannt auf die Detailzahlen der Wirtschaftsforscher Ende dieser Woche. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit revidierten Konjunkturprognosen und werden dann natürlich auch die Frage der notwendigen Konsolidierung, die trotz besseren Wachs­tums unverzichtbar ist, entsprechend neu bewerten und auch die Detailmaßnahmen zügig und gemeinsam in der Bundesregierung entwickeln.

Zur Frage 3:

Die Bundesregierung plant, den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2011 so rechtzeitig zu beschließen, dass er dem Hohen Haus am 1. Dezember 2010 vorgelegt werden kann. Die Regierung wird daher alles Nötige dafür tun, dass das Bundesfinanzgesetz rechtzeitig zum 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann und somit kein Budgetprovisorium notwendig wird. (Abg. Mag. Kogler: Ha!)

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum notwendigen Budgetbegleitgesetz werden alle erforderlichen Maßnahmen öffentlich dargelegt und ausführlich diskutiert werden. Allen betroffenen Gruppen – genauso wie allen politischen Parteien – wird ausreichend Gelegenheit gegeben, die Maßnahmen zu bewerten, Verbesserungen vorzuschlagen und dann in einem geordneten Entscheidungsprozess hier im Haus zu beschließen.

Darüber hinaus bin ich natürlich dazu bereit, in der Plenarwoche im Oktober einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Arbeiten zum Budget 2011 und zum Konsolidierungsprogramm hier abzugeben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Sehr vernünftig! – Abg. Ing. Westen­thaler: Eine Expertise von Hengstschläger!)


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Zur Frage 4:

Die Vorstellung, die Bundesregierung wäre derzeit untätig, ist falsch. Der gesamte Budgetprozess, nicht nur für 2011, sondern für die nächsten Jahre, hat bereits Anfang dieses Jahres begonnen. Mir ist ganz genau bewusst – und Sie wissen es –, dass der Budgetprozess auch in ein europäisches Korsett eingebunden und eingebettet ist. Wir haben im ECOFIN-Rat am 2. Dezember 2009 ein übermäßiges Defizit in Österreich festgestellt; Österreich wurde aufgefordert, 2011 mit der Konsolidierung zu beginnen und bis 2013 unter 3 Prozent zu gehen. Dies erfordert aus der Sicht des Rates auch eine durchschnittliche jährliche fiskalische Anpassung von einem Dreiviertel-Prozent­punkt des BIP in den Jahren 2011 bis 2013. – Europäische Union, Dezember 2009, Perspektive für Österreich.

Am 26. Jänner 2010 vereinbarte die Bundesregierung, die Budgetziele bis zum Jahr 2013 im Rahmen der Beschlussfassung über das Stabilitätsprogramm ent­sprechend zu verankern. Im Einklang mit den EU-Vorgaben soll das heimische Budgetdefizit – und darauf haben wir uns geeinigt – bis 2013 wieder unter die Maastricht-Grenze von 3 Prozent der Neuverschuldung gedrückt und gesenkt werden. Konkret für 2013 heißt der Zielwert 2,7 Prozent.

Bei einer Diskussion über das österreichische Stabilitätsprogramm am 16. April 2010 forderte auch der ECOFIN-Rat Österreich auf, rechtzeitig für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens einen Programm­zusatz zu übermitteln, in dem es über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ratsempfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7 vom 2. Dezember 2009 berichtet, und auch die Konsolidierungsstrategie, die notwendig sein wird, um bei der Korrektur des übermäßigen Defizits voranzukommen, mit einer gewissen Ausführlichkeit dargelegt wird.

Die innerstaatlichen Vorgaben für den Budgetprozess, sogar bis 2014, wurden ebenfalls im Frühjahr 2010 getroffen. Sie alle waren anwesend. Ich wundere mich darüber, dass dieses Faktum negiert wird. Sie alle waren nämlich anwesend, als am 19. Mai 2010 hier im Hohen Haus das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2010 bis 2014 diskutiert und auch beschlossen wurde und der Strategiebericht der Bundesregierung zur Kenntnis genommen wurde. Die Karten liegen zum jetzigen Zeitpunkt detailliert auf dem Tisch wie nie zuvor. Das Bundesfinanzrahmengesetz gibt die Leitlinie, gibt den Deckel vor. (Abg. Dr. Rosenkranz: In einem schönen Rahmen kann ein schiarches Bild sein! – Abg. Dr. Moser: Wir brauchen Inhalt! ... ohne Inhalt ist leeres Gewäsch!) Hier beschlossen in einer Qualität, Rechtsqualität, wie keine Bundesregierung zuvor bei der Diskussion rund um ganz konkrete Maßnahmen gebunden war.

Die Ausgabenobergrenzen für alle Ressorts sind damit gesetzlich verbindlich bis 2014 festgelegt. Alle Abgeordneten wissen genau, denn sie haben es ja auch entschieden, dass die Sparvorhaben für die nächsten Jahre konkret pro Ministerium umgesetzt sind. Und wir werden jetzt natürlich die Einzelmaßnahmen auch gemeinsam diskutieren und das Gesamtpaket dann dem Parlament präsentieren. (Abg. Bucher: Genau um das geht es!)

Zur Frage 5:

Durch die Haushaltsrechtsreform des Bundes haben sich die rechtlichen Vorgaben für den Budgetprozess wesentlich geändert. Im Zentrum steht nunmehr eine mehrjährige Budgetplanung mit verbindlichen Ausgabenobergrenzen. Dies führt dazu, dass auf allen Ebenen eine höhere Planungssicherheit besteht. Das gilt für die Budgetplanung des Bundes insgesamt, aber auch für die einzelnen Ressorts. Deren Budgetplanung erfolgt nun nicht mehr wie früher von Jahr zu Jahr, sondern kann sich auf einen


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mittelfristigen Zeithorizont erstrecken, was nicht zuletzt angesichts der mehrjährigen Projekte, die es in verschiedenen Ministerien gibt, eine wichtige Verbesserung darstellt.

Die mittelfristigen Ausgabenobergrenzen werden jährlich um ein weiteres Jahr vor­gerollt. So wurde heuer der Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014 beschlossen. Nächstes Frühjahr werden wir in der Regierung und hier im Hohen Haus bereits den Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015 diskutieren und entscheiden.

Wie ich schon zur Frage 4 ausgeführt habe, erfolgen die Vorgaben an die Ressorts bereits, und zwar durch den Gesetzgeber. Mit dem Bundesfinanzrahmen wurden vom Gesetzgeber Ausgabenobergrenzen festgesetzt und auch damit ein klares Limit für alle Ressorts eingezogen. Daraus ergeben sich implizit Einsparungsziele für die einzelnen Ressorts, die auch ohne Gesetzesbeschluss hier nicht mehr durchstoßen werden können.

Zu den Fragen 6 und 7:

Wie ich schon ausgeführt habe, bestehen bereits gesetzlich definierte Ausgabenober­grenzen für die Ressorts. Daher bedarf es keiner Verhandlungen über die Festsetzung solcher Ausgabenlimits mehr, weder auf Minister- noch auf Beamtenebene. Auch das ist gegenüber früheren Budgetverhandlungen ein deutlicher Unterschied.

Es ist Aufgabe der Beamten des jeweiligen Ressorts, geeignete Maßnahmen zu definieren, um die jeweiligen Ausgabenlimits, die sich aus dem Bundesfinanzrahmen­gesetz ergeben, auch tatsächlich einzuhalten. Verhandlungen auf Beamtenebene sind daher aus unserer Sicht ebenfalls nicht mehr notwendig.

Zur Frage 8:

Am 20. September 2010 – auch da sehen Sie, wie ernst die Bundesregierung die Arbeit nimmt – sind die Vertreter des Bundes mit jenen der Länder, Städte und Ge­mein­den zusammengetroffen. Diesen Gesprächen ging ein Beschluss der Landes­hauptleutekonferenz voraus, wonach die Länder bereit sind, in Gespräche über einen österreichischen Stabilitätspakt einzutreten. Ziel der Besprechung am 20. September war es, die laufenden Gespräche auf politischer Ebene vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass diese Verhandlungen im kommenden Monat auch entsprechende Ergeb­nisse zeitigen werden.

Im Wesentlichen geht es beim österreichischen Stabilitätspakt darum, Budgetziele für den Bund, die Länder und die Gemeinden vorzugeben und diese auch mit wirksamen Sanktionsmechanismen zu versehen, damit die Einhaltung der Budgetziele wirkungs­voll unterstützt wird.

Schließlich ist die Haushaltskoordinierung ein wesentlicher Aspekt. Der neue Stabili­täts­pakt für Österreich sollte regeln, wer wann welche Informationen den jeweils anderen Gebietskörperschaften zur Verfügung stellt, um eine abgestimmte Vorgangs­weise aller staatlichen Ebenen in Fragen der Budgetpolitik zu gewährleisten.

Zur Frage 9:

Wie ich bereits ausgeführt habe, befinden wir uns in einem laufenden Diskus­sionsprozess über die ab dem Jahr 2011 zu setzenden Maßnahmen. Definitive Vorschläge über Kürzungen gibt es jedoch vonseiten der Bundesminister noch nicht. Ich kann daher auch noch keine konkrete Auskunft darüber geben.

Zur Frage 10:

Ich habe bereits zugesagt, dass eine ausreichende Begutachtungsfrist für das Budgetbegleitgesetz zur Verfügung stehen wird. Der Zeitpunkt der Begutachtung wird


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sich also danach richten, dass diese ausreichende Frist zur Verfügung steht und eine parlamentarische Behandlung für ein Inkrafttreten am 1. Jänner 2011 auch möglich ist.

Zur Frage 11:

Wir streben an, bereits im heurigen Jahr alle Maßnahmen zur Erfüllung des Bundes­finanz­rahmens bis 2014 zu beschließen, denn der Ausgabenrahmen für die kom­menden Jahre ist bereits gesetzlich fixiert und kann nur mehr vom Gesetzgeber geändert werden. Für die Bundesregierung ist er daher verbindlich, und wir richten unsere Planungen auch daran aus.

Hinzu kommt, dass die erforderliche Konsolidierung es ausschließt, Maßnahmen mit Einmal-Charakter zu beschließen. Im Gegenteil: Wir brauchen mittelfristig angelegte Strukturreformen, die die erforderlichen Einsparungen auf Dauer auch garantieren und absichern. Ein zu kurzer Betrachtungshorizont wäre da alles andere als nützlich.

Aber natürlich ändert diese Sichtweise nichts daran, dass wir in den nächsten Jahren gefordert sind, allenfalls aufgrund der konjunkturellen Entwicklung notwendige Schritte auch kurzfristig zu setzen und zu reagieren. Am Bundesfinanzrahmen und an der ausgabenseitigen Konsolidierung darf aber nicht gerüttelt werden.

Zu den Fragen 12 und 13 sowie zu den Fragen 15 bis 18:

In letzter Zeit, gerade auch unter meiner Verantwortung als Finanzminister, in guter und enger Zusammenarbeit mit den Ministerinnen Schmied und Karl sowie dem jetzigen EU-Kommissar Hahn, wurden viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Ich möchte hier auch Beispiele anführen, die oftmals vergessen werden, die aber wirken und die richtigen Antworten waren.

Im Bereich Schule: Umsetzung der Reduzierung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25. Durch diese Maßnahme der Reduzierung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25 in den Pflichtschulen und in der AHS-Unterstufe konnte eine deutliche Verbesserung des Betreuungsverhältnisses in den Klassen erreicht werden. Auch die Senkung der Eröffnungs- und Teilungszahlen, die in der Oberstufe zum Tragen kam, diente diesem Ziel.

Dafür wurden in den Budgets 2009 und 2010 insgesamt folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt, Frau Abgeordnete Glawischnig (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek):

Pflichtschulen: 2009: knapp 3 000 Vollbeschäftigungsäquivalente in der Höhe von 155 Millionen €; 2010: 3 900 Vollbeschäftigungsäquivalente und bereits 206 Millio­nen €. Negieren wir diese Fakten nicht!

Mittlere und höhere Schulen: Steigerung des Volumens von 39 Millionen € im Jahr 2009 auf 51 Millionen € im Jahr 2010.

Es ist das eine positive Dynamik mit den richtigen Maßnahmen in der Bildungspolitik, die sich gut auf die Kinder auswirkt und für die wir auch nachweislich Geld in die Hand genommen haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum plakatiert dann die ÖVP: Keine Container-Klassen!?)

Weiterer Ausbau der schulischen Tagesbetreuung. Für die schulische Nachmittags­betreuung in Form von individueller und betreuter Lernzeit wurden Lehrerressourcen finanziert.

Für Gütesiegelschulen, das heißt für Schulen mit besonders hochwertigem Nach­mittagsbetreuungsangebot, wurden zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt.


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Auch in der dafür vorgesehenen Budgetierung findet sich eine deutliche Steigerung von 2009 auf 2010.

Ausbau der Sprachförderkurse für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache: 2009 und 2010 wurden jeweils rund 400 Vollbeschäftigungsäquivalente, das bedeutet zirka 21 Millionen €, zur Verfügung gestellt. Richtig und wichtig, um auch für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache die Qualität des Bildungsangebotes zu verbessern.

Wir haben eine neue Organisationsform für Schulen für Berufstätige eingeführt. Wir haben die Umsetzung der „Lehre mit Matura“ vorgenommen und dafür Geld in die Hand genommen.

Ich könnte die Liste der Beispiele noch lange fortsetzen, die Beantwortung würde dann aber den Rahmen meiner Redezeit sprengen.

Bereich Forschung und Wissenschaft: Österreich hat auch bei den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung die Weltspitze erreicht. Für das laufende Jahr 2010 rechnet die Statistik Austria – das kommt nicht von uns im Finanzministerium – mit einer Forschungsquote von 2,76 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Österreich liegt damit auf dem Niveau der USA, Dänemarks und noch vor Deutschland, England und den Niederlanden. Reden wir nicht immer unsere Erfolge klein, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind die Zahlen, Fakten und Daten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

Österreich hat diese Entwicklung in einem rasanten Tempo bewältigt: Von 1,94 Pro­zent im Jahr 2000 stieg die Forschungs- und Entwicklungsquote um etwa 0,8 Prozent­punkte auf voraussichtlich, wie von mir schon genannt, 2,76 Prozent im Jahr 2010.

Der Anteil des Staates an den F&E-Aufwendungen wird im Jahr 2010 voraussichtlich 1,13 Prozent des BIP betragen und liegt damit unangefochten an der Weltspitze. Keine andere Nation der Welt investiert anteilsmäßig so viel in Forschung und Entwicklung – anteilsmäßig, verglichen mit dem, was an privaten Mitteln in den jeweiligen Ländern bereitgestellt wird.

Wir sind also in diesem Bereich aufgrund wichtiger und richtiger politischer, finanz- und wirtschaftspolitischer Weichenstellungen der letzten Jahre sehr erfolgreich unterwegs. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Universitäten: Insgesamt stand den Universitäten im Jahr 2010 ein Ge­samtbetrag von 2,8 Milliarden € zur Verfügung. Im Jahr 2009 waren es 2,5 Milliar­den € – eine Steigerung in der Höhe von 300 Millionen € von 2009 auf 2010.

Das durchschnittliche Universitätsbudget der Jahre 2009 und 2010 war damit um rund 17 Prozent höher als das Durchschnittsbudget 2007/2008. Die Steigerung in diesem Vergleichszeitraum – 2007/2008 gegenüber 2009/2010 – um 17 Prozent zeigt, dass wir die Universitäten nicht hängen lassen, sondern auch in diesem Bereich die richtigen Entscheidungen getroffen haben.

Neubau der Wirtschaftsuniversität: Die politische Entscheidung über den Neubau der Wirtschaftsuniversität erfolgte im Jahr 2009. Die Wirtschaftsuni wird in das Programm der BIG aufgenommen. Die Baukosten betragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, 420 Millionen €. Die Einrichtung wird sich auf zirka 42 Millionen € belaufen. Das sind Investitionen in die Zukunft unserer Studentinnen und Studenten in einem wichtigen Sektor, in die Wirtschaftsuniversität, für den Standort Österreich. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Das ist schon wie beim Grasser ...!)

Auch das wird verschwiegen: Das ist die größte Investition im Bereich der Univer­sitäten seit Jahrzehnten.


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Bauprogramm LKH-Universitätsklinikum Graz 2020: Auch damit setzen wir einen klaren Trend und ein klares Zeichen. (Abg. Grosz: Hermann Schützenhöfer, eh klar!) Mit diesem wichtigen Universitätsklinikum in Graz hat die Bundesregierung mit Hermann Schützenhöfer, mit den steirischen Freunden ein großes Projekt erfolgreich auf den Weg gebracht. (Abg. Grosz: Mit Schützenhöfer ...! Alles Schützenhöfer! Die Familie Schützenhöfer!) Die Gesamtkosten dieses Projekts betragen 477 Millionen €. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur Frage 14, meine sehr geehrten Damen und Herren:

Die dankenswerterweise einstimmig in diesem Haus beschlossene Haushalts­rechts­reform des Bundes hat gesetzliche mittelfristig geltende Ausgabenobergrenzen für den Bund eingeführt. Dieses System hat den Zweck, ausgabenseitig konsequent Disziplin zu bewahren und gleichzeitig mitzuhelfen, die Konjunktur zu stabilisieren. Weil kon­junkturabhängige Ausgaben variabel mit dem Konjunkturverlauf gestaltet, also anti­zyklisch ausgerichtet werden, wird ein solcher Stabilisierungsbeitrag erreicht. Dies bedeutet, dass bei schlechter werdender Konjunktur mehr Geld ausgegeben werden kann, aber bei besser werdender Konjunktur das eingesparte Geld wirklich auch eingespart wird und nicht für andere Zwecke sofort ausgegeben werden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses vom Hohen Haus einstimmig beschlossene intelligente Steuerungssystem für den Bundeshaushalt erregt mittlerweile auch internationales Aufsehen. So wurde Österreich letzte Woche, am 16. September 2010, bei einer Sitzung des Economic Policy Committee, also des wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union, gemeinsam mit Schweden und den Niederlanden als Best-Practice-Beispiel moderner Haushaltssteuerung vorgestellt.

Wir diskutieren das im ECOFIN. Ich weiß schon, dass Sie das nicht gerne hören und die Ohren davor verschließen: Es wurde hier einstimmig ein Haushaltsgesetz be­schlossen (Zwischenruf des Abg. Grosz) – das wurde einstimmig hier beschlossen –, das international für Furore sorgt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Meine Damen und Herren, ich bin auch stolz darauf, dass durch diesen einstimmigen Beschluss im Hohen Haus der Bund zum anerkannten Vorreiter einer modernen Budgetsteuerung wurde und international Anerkennung erfährt. Dieses neue System trägt dazu bei, dass bei besser werdender Konjunktur die entsprechenden budgetären Effekte im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch zu einem besseren Budgetsaldo führen.

Ich gehe davon aus, dass wir heuer bereits eine entsprechende Dividende dieser Haus­haltsrechtsreform in der Gestalt eines niedrigeren Budgetdefizits des Bundes erreichen werden, muss aber auch hinzufügen: Es wird immer noch hoch genug sein, dass wir auf einem ambitionierten Niveau weitermachen müssen. Wir werden heuer noch sehr deutlich über der bekannten Grenze von 3 Prozent des Bruttoinlands­produkts liegen und müssen in den kommenden Jahren unsere Haushaltsplanung Schritt für Schritt in Richtung eines ausgeglichenen Budgets entwickeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zur Frage 19:

Wir wollen für Österreich neues Wachstum generieren. Wachstum und Sparen – und erst dann Steuern, das muss das Motto sein, denn jedes Zehntelprozent Wachstum schafft Wohlstand und Arbeitsplätze. Das gelingt uns, wenn wir mit modernen Konzepten und innovativen Ideen wirtschaftliche Impulse setzen und – aus meiner, aus unserer Sicht – die Ökologisierung des Steuersystems vorantreiben.

Klima- und Umweltschutz sowie die Sicherung natürlicher Ressourcen sind für das Bundesministerium für Finanzen nicht nur politische, moralische Verpflichtung, sondern


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eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und der wirtschaftlichen Notwendigkeit. Ge­rade in der Ökologisierung des Steuersystems sehe ich eine große Chance, die wir im Sinne der Schaffung von neuem Wachstum auch nützen sollten.

Nur dann, wenn wir heute klug und nachhaltig mit unserer Umwelt umgehen, können wir sie langfristig für kommende Generationen sichern. Wir setzen uns daher für eine Ökologisierung des Steuersystems ein, um so den Umweltschutz zu forcieren, stei­gende CO2-Belastungen in den Griff zu bekommen, aber auch einen Beitrag für das Budget zu liefern und Freiraum für offensive Maßnahmen zu organisieren. Das ist eine ökologische Steuerreform, wie wir sie uns vorstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu den Fragen 20 bis 23:

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass neben der schwerpunktmäßigen Konsolidierung auf der Ausgabenseite auch ein einnahmenseitiger Beitrag zur Kon­solidierung erfolgen wird. Wir sind uns, denke ich, alle darin einig, dass eine breite Akzeptanz von Konsolidierungsmaßnahmen angestrebt werden muss. Eine solche Akzeptanz setzt voraus, dass alle zur Budgetkonsolidierung gemäß ihrer wirtschaft­lichen Leistungsfähigkeit beitragen müssen, ohne dabei die Leistungsbereitschaft der Bevölkerung zu beeinträchtigen.

Ich habe schon wiederholt in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass es für mich keine Tabus in dieser Debatte gibt. Alles wird zu prüfen sein – alles wird zu prüfen sein! Ich schließe daher im Moment weder etwas ein noch etwas aus. Wir werden die entsprechenden Verhandlungen in der Bundesregierung führen, dem Hohen Haus ein ausgewogenes Gesamtpaket vorstellen, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzt und dafür Sorge trägt, dass bei steigender Konjunktur und bei steigenden Steuerein­nahmen die Einnahmenseite Österreichs Bevölkerung nicht über Gebühr belasten wird.

Zu den Fragen 24 bis 26:

Die soziale Balance bei den Konsolidierungsmaßnahmen ist der Bundesregierung sehr wichtig und wird im Zuge der Ausarbeitung eines Gesamtpakets entsprechend zu berücksichtigen sein.

Zunächst sind die Fachministerinnen und Fachminister, in diesem Fall der Sozial­minis­ter, am Zug, um entsprechende Konsolidierungsvorschläge vorzulegen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine grundsätzliche Bemerkung. (Abg. Grosz: Zu Atomkraftwerken!) Ich verstehe, dass es für die Opposition verlockend ist, einen Aspekt nach dem anderen abzufragen, ob man nun dieses oder jenes ausschließen könne oder nicht, ich möchte aber klar sagen: Die Diskussion von Einzelaspekten, so wichtig sie vielleicht aus der Sicht der möglicherweise Betroffenen sein kann, macht derzeit keinen Sinn. Es geht um ein in sich stimmiges und ausgewogenes Gesamt­paket (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), auch in Anerkennung von substanziell veränderten Wirtschaftsdaten, die wir in den nächsten Tagen erwarten.

Die Bundesregierung wird dieses Paket rechtzeitig vorlegen, sodass das Budget 2011 noch heuer im Hohen Haus behandelt werden kann und mit 1. Jänner 2011 das Budget für das Jahr 2011, die Budgetbegleitgesetze, das Konsolidierungspaket und auch die Teile der Verwaltungsreform, die wir mit den Ländern beschließen werden, am 1. Jänner in Kraft treten können. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei der SPÖ.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.


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Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, mit einer jeweiligen Gesamtredezeit von 25 Minuten pro Fraktion.

Als Erster zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.

 


15.55.01

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt ist er bald aus, der Wahlkampf!) Herr Vizekanzler, es ist ja nie zu spät zur Umkehr! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ja eben!)

Sie, Herr Vizekanzler, haben jetzt von den neuen Daten gesprochen, die Sie in den nächsten Tagen erwarten. Aber so lange haben Sie, glaube ich, nicht warten können, denn in einzelnen Zeitungen, die auch von der Eigentümerschaft her vielleicht nicht so weit von Ihren Sympathien entfernt sind, haben Sie ja schon wieder doppelseitige Interviews und Annoncen zum Besten gegeben, laut welchen eine neue Lage herrscht. Und wenn eine neue Lage herrscht, könnten wir ja die Frage der Umkehr neu diskutieren.

In der Tat, diese neue Lage bietet Möglichkeiten, dass Sie vom Weg des Verfassungs­bruchs und des WählerInnenbetruges wieder abgehen und zur Verfassungskonformität zurückkehren und reinen Wein einschenken – und das sollte Ihnen als Niederöster­reicher ja ein besonderes Anliegen sein.

Heute ist der 22. September, und bis zum 22. Oktober ist noch Zeit. Und wenn Sie und alle anderen in Ihrem Ministerium seit Jänner dieses Jahres ohnehin so supertüchtig gearbeitet haben (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Seit Jänner?) – das haben Sie ja gerade wieder gesagt; die Beamten und Beamtinnen dort sind ja durchaus tüchtig. Gerade habe ich den Sektionschef dort hinten sitzen gesehen, vielleicht sollten wir ihn einmal fragen, so wie im Ausschuss, wenn die Herren Staatssekretäre und Sie nicht weiter wissen, dann darf er auch immer reden. Vielleicht fragen wir ihn einmal im Plenum, was er dazu zu sagen hat, wie weit die Arbeiten fortgeschritten sind. Ich glaube nämlich, er würde, wenn er ehrlich ist, hier sagen: Ja, wir sind durchaus in der Lage, den Minister so zu briefen, dass er am 22. Oktober – es geht um den 22. Oktober – hier steht und Manns genug ist, wie das bei euch heißt, das Mikrophon in der Hand zu halten und zu sagen: Ich halte jetzt eine Budgetrede! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wie heißt es bei euch?) Das ist ja nicht so schwierig – oder doch? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Für ihn schon!) Das sollten Sie einfach machen!

Es gibt ja Hinweise – die Hinweise zur Umkehr kommen nicht nur aus der Bibel, es gibt ja auch andere Schriftwerke – auf den 22. Oktober, zum Beispiel jene, auf die Sie vereidigt sind und Ihren Eid geleistet haben, nämlich in der österreichischen Bun­desverfassung. Wenn Sie schon nicht mehr den biblischen Glauben aufbringen, dann halten Sie sich wenigstens an die Bundesverfassung! Das wäre ja nicht so schlecht. Auch das stärkt das Rückgrat. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königs­hofer.)

Wenn man ein bisschen wackelig auf den Beinen ist, kann man sich ja dort anhalten. Die Verfassung ist eindeutig! Und es ist ja wirklich nicht einzusehen, dass Sie bei der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage – das ist ein parlamentarisches Instrument – von der Regierungsbank herunter Belehrungen abgeben dahin gehend, dass Ihr geplantes Vorgehen verfassungskonform sei.

Wir haben immer den gleichen Streit. Aber wenn Sie es schon strapazieren, sage ich es Ihnen eben noch einmal: Öhlinger, Mayer, Funk und andere sagen klar: Das


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entspricht nicht den Ordnungsvorschriften der Verfassung! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da sind sie einer Meinung! Normalerweise sind sie ...!) Diese ist an dieser Stelle völlig klar und eindeutig, und so weiter.

Gott sei Dank ist die Nationalratspräsidentin hier auch eindeutig und sagt (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer) – Bezug nehmend auf den Legislativdienst –, dass das, was Sie hier ankündigen und vorhaben, einer Nichteinhaltung der Verfassung entspreche, und weiter: Das steht außer Streit! – Ja was wollen Sie denn? Wollen Sie sich jetzt mit der Präsidentin anlegen, oder was? Das geht so nicht!

Hier ist das Parlament. Sie sind auf die Verfassung vereidigt und können dem Parlament nicht erklären, dass alles anders ist. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Das ist in Wirklichkeit eine Rücktrittsrede, weil Sie genügend gute Gründe dafür liefern, aber keine Vorwärtsstrategie! Ich habe mir da heute etwas ganz anderes erwartet, noch dazu, wo Sie jetzt ohnehin eineinhalb Milliarden mehr haben, auch im Jahr darauf wieder – aber darauf kommen wir noch zu sprechen. Das müsste Sie doch in die Lage versetzen, da mehr weiterzubringen. Aber nein, bei Ihnen hilft ja nicht einmal mehr der Bundespräsident.

Der Bundespräsident hat auch klipp und klar gesagt, dass es sich in diesem Bereich um keine Ermessensentscheidung handelt.

Weil dem so ist und weil mich der Herr Vorsitzende des Budgetausschusses so vertrauensvoll anschaut – wir verstehen uns ja sonst hervorragend –, muss ich Folgendes sagen: Der Herr Vorsitzende hat heute irgendwie gesagt, dass wir vielleicht wegen des „Fahrplans“ reden sollten. Darauf habe ich gefragt: Welcher „Fahrplan“, was ist denn schon wieder? – Jetzt komme ich drauf, und mit Verlaub: Diese „Fahrplan“-Gespräche wird es jedenfalls mit mir und mit der grünen Fraktion nicht geben! Ich würde auch die anderen Oppositionsfraktionen einladen, in dieser Frage in sich zu gehen. Es geht offensichtlich darum, den hier von fünf Parteien vereinbarten und immer noch gültigen Budget-„Fahrplan“ des Nationalrates zu verändern. Ja aber mit Sicherheit nicht!

Vorigen Herbst haben wir – noch dazu zu meinem Ärgernis – wochenlang über diesen „Fahrplan“ verhandelt. Wochenlang! Die Kollegen Budgetsprecher sind ständig herumgewuselt und haben uns irgendwohin eingeladen – meistens zu ihnen im Klub; da sind wir halt hinaufgegangen –, und wir haben uns nach sehr langen Gesprächen auf diesen „Fahrplan“ verständigt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Unterschrift darunter!) Und der gilt jetzt auch! Der trägt die Unterschrift der Klubobleute, und da können Sie sich auch nicht so ohne Weiteres davonstehlen. Nur damit einmal klar ist, dass Sie im letzten Jahr selbst noch daran geglaubt haben, dass die Verfassung einzuhalten ist. Mittlerweile haben Sie sich offensichtlich auf einen anderen Pfad begeben.

Die SPÖ ist aber auch nicht viel besser. (Abg. Mag. Wurm: Na, na!) Sie spielen hier bei diesem Spiel mit, offensichtlich deshalb, weil Sie selbst nicht daran glauben, dass Sie nach diesen Landtagswahlen das durchsetzen, was Sie sich auf Ihren Parteitagen gegenseitig vormurmeln: Reichensteuer hinauf, hinunter, hinüber. – Das ist offen­sichtlich der Hintergrund.

Und wie zum Beweis hat die rote Mehrheit im Wiener Rathaus folgende Vorgangs­weise vorgezogen: Es gibt dort den Antrag auf Sondersitzung – der zwingend erfüllt werden muss, aber innerhalb bestimmter Fristbereiche – zur Auswirkung der budge­tären Vorgaben des Bundes auf das Wiener Budget. Was hat die sozialdemokratische Mehrheit dort gemacht? Sie setzt diese Sondersitzung am letztmöglichen Termin an (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Auf den letzten Tag!), auf den letzten Tag. Und


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wissen Sie, wann der ist? (Abg. Krainer: 12. Oktober!) – Zwei Tage nach den Wiener Landtagswahlen. Das ist doch erbärmlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist echt nicht okay! – Abg. Krainer: ... ernsthafte Diskussion sein!)

Das ist der beste Beweis dafür, dass Sie selbst ganz genau wissen, dass es wieder genauso sein wird, wie sonst auch immer: dass Sie in Wahrheit nicht wirklich darum kämpfen, wofür Sie jetzt in den Wahlkämpfen herumrennen, nämlich endlich ein ge­rech­teres Steuersystem erkämpfen zu wollen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Das tun Sie einfach nicht! (Abg. Grosz: ... feige, mutlose Regierung! – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie haben ja dazu beigetragen, dass in Österreich jetzt Millionenerben steuerfrei gehen. Das ist mit Ihr Werk! Der Verfassungsgerichtshof hat ein Erkenntnis zur Reform der Erbschaftssteuer veröffentlicht. Das war ein klarer Auftrag, diese zu reformieren. Sie haben aber in Tateinheit mit der ÖVP darauf hingewirkt, dass gar nichts mehr gemacht wird. Jetzt rennen die Landeshauptleute Häupl und Voves durch die Landschaft und erklären ein Sieben-Punkte-Programm für mehr Steuergerechtigkeit. (Abg. Krainer: Acht! Acht! Acht Punkte!) Das ist doch komplett unglaubwürdig! Das geht sich nicht mehr aus, und deshalb stecken Sie offensichtlich bei dieser ganzen Budgetverzögerei mit der ÖVP unter einer Decke. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Auch die ganze Behandlung hier im Haus ist ja ähnlich abgelaufen: Das letzte Mal sind die Fragen der FPÖ nicht beantwortet worden, weil es 190 waren, und das war zu viel. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen, für deren Beantwortung zwei Monate lang Zeit war, hat die völlig gleichen Antworten ergeben, nämlich nichtssagende, obwohl dafür, wie gesagt, zwei Monate Zeit war. Auch dort ist man sich in Belehrungen ergangen, wie man den Verfassungsbruch noch am besten schönschreibt. So geht das eben nicht, und deshalb werden wir Ihnen das auch so nicht durchgehen lassen! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie, Herr Bundesminister und Herr Bundeskanzler, das nicht zustande bringen, dann ist das doch eindeutig! Wer kein Budget – das ist Ihre zentrale Aufgabe dem Parlament gegenüber – rechtzeitig vorlegt, ist selbst eigentlich rücktrittsreif, und das sind Sie. Wenn Sie das bis dann nicht zusammenbringen, wollen Sie entweder nicht oder Sie können nicht – im besten Fall beides, dann wäre man erst recht und doppelt rücktrittsreif. So geht das einfach nicht! Deshalb werden wir – aber mit dieser Begründung – einem Misstrauensantrag einer anderen Fraktion unsere Zustimmung geben.

Jetzt aber noch zur Sache: Wenn wir schon in die günstige Lage kommen, mehr Einnahmen zu haben, wie Sie das ja jetzt hier sagen, dann ist es umso un­ver­ständlicher, wenn Sie diesen undifferenzierten Sparkurs fahren. Es handelt sich bei den Universitäten mit Sicherheit um ein Kaputtsparen, und bei den Schulen haben Sie gleichfalls nichts Gutes vor. Sie sind auch zu keiner Organisationsreform bereit, wie wir hören, und es droht sogar, dass Sie vor den Landeshauptleuten wieder in die Knie gehen. Sie wollen sich da von den Landeshauptleuten etwas nicht zerstören lassen, erklären Sie. Bei der ganzen Schuldebatte geht alles in die falsche Ebene, und Sie werden da wirklich gefordert sein, endlich einmal die bundespolitischen Interessen entsprechend zu vertreten, damit wir aus dem Würgegriff dieser föderalistischen Folklore, die uns Milliarden kostet, herauskommen. Aber Sie sind nicht stark genug, dass Sie sich dagegen stellen. Dort liegt das Problem!

Bei den Kindergärten gibt es dieselbe Situation: Da soll nichts kommen. Schauen Sie, in der Bundesrepublik Deutschland – und dort wird auch gespart, das darf man Frau


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Bundeskanzlerin Merkel und der christlich-demokratischen-liberalen Koalition dort mit Sicherheit glauben – gibt man im Bildungsbereich 13 Milliarden € mehr aus. Das sind 1,3 Milliarden bei einem Faktor von 1 : 10, und Sie wollen bei uns den fröhlichen Sparefroh heraushängen lassen.

Das geht einfach nicht zusammen! Ich sage Ihnen auch, warum: weil Sie bei den Steuereinnahmen an einem Punkt schwächeln. Sie wollen weiter Ihre soziale Inkom­petenz dort unter Beweis stellen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und legalisierte Steuerfluchthilfe für Superreiche machen. Es passt ja dazu, dass die Banken jetzt auch nichts mehr zahlen sollen. Es geht ja schon los: Bartenstein und Co.

Also so wird das nicht gehen: zuerst groß reden und dann die Banken laufen lassen. (Beifall bei den Grünen.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger: Und jetzt sind wir neugierig!)

 


16.05.49

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Na ja, das Problem ist, dass ich im Laufe dieser Dringlichen der Grünen immer müder und müder geworden bin, weil einfach nichts Neues kam. (Abg. Dr. Pirklhuber: Vom Minister kam nichts Neues!) Das haben wir schon gehört, als wir uns zur Sondersitzung getroffen haben. Ich habe erwartet, dass es Vorschläge gibt, ich habe mir gedacht, dass es wenigstens einen Abriss eines eigenen Budgetentwurfes gibt, aber es war eigentlich das gleiche Jammern und Lamentieren, wie wir es das letzte Mal bei der Sondersitzung hier auch hatten. (Abg. Strache: Hat die Rede der Kollege Jarolim geschrieben? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... schlechte Demokraten ...!)

Eigentlich hätten Sie in Ihren Ausführungen sagen sollen, dass wir recht haben, weil wir jetzt das getan haben, was die Opposition voriges Jahr gefordert hat, nämlich darauf zu warten, dass die Wirtschaftsprognose kommt. Das hat sich jetzt als richtig herausgestellt, weil – Sie haben dem Herrn Vizekanzler und Finanzminister zugehört – das eine Prognose ist, die das, was wir erwartet haben, nicht erfüllen wird, sondern eine andere Prognose wird, die einen Einfluss auf die Budgeterstellung haben wird.

Das Zweite ist – auch etwas, das wir uns noch vor zwei Monaten oder vor einem Monat nicht gedacht haben –, dass die Einnahmen so sind, dass das gleichfalls Auswir­kungen haben wird, dass es vielleicht mehr Geld für Zukunftsinvestitionen gibt. Am Verhältnis 60 : 40 wird sich ja nichts ändern: auf der einen Seite bei den sozial gerechten Ausgaben sparen und auf der anderen Seite bei den sozial gerechten Einnahmen, wie wir es immer formulieren. Also hat sich das als richtig herausgestellt. (Abg. Mag. Kogler: ... alles in Ordnung!)

Ich kenne keine gesetzliche Bestimmung, in der steht, dass es der Opposition verboten ist, eigene Budgetvorstellungen darzulegen. Keine der drei Oppositionsparteien hat das bis jetzt getan!

Dazu muss ich sagen, dass ich damit nicht Einzelforderungen meine, denn die Ein­zelforderungen sind nicht das Entscheidende, sondern die Vernetzung, die Endsumme, das, was den Namen Budget verdient, wo man sagt: Ausgabenseite, Einnahmenseite, Wirtschaftseffekte, Beschäftigungseffekte – all das wird in der Summe vernetzt. Das heißt vernetztes Denken, heißt in Wirklichkeit, dass man das diesbezüglich auch versucht.


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Sie werden natürlich ein gewisses Niveau nicht verlieren, wenn Sie sich nicht dazu bereit erklären, diese Arbeit auch zu leisten. Sie haben sich entschlossen, es nicht zu tun. (Abg. Weinzinger: Das ist ja lächerlich!)

Was mich wundert – meine sozialdemokratischen Nachrednerinnen und Nachredner werden dann noch auf viele Punkte im Detail eingehen –, ist, dass wir heute auf einen anderen Aspekt, der in der Öffentlichkeit diskutiert wird, nicht eingehen, und zwar den ganzen Tag lang nicht, nämlich auf sogenannte Einsparungen beim Parlament. (Abg. Weinzinger: Das ist ja lächerlich!)

Es verwundert mich deswegen, weil dieser Diskurs – es geht auch mit der halben Anzahl von Abgeordneten im Nationalrat, es ginge auch mit der halben Anzahl von Mitgliedern der Bundesregierung (Abg. Neubauer: Wir haben auch keine Regierung, wenn die Opposition das Budget macht! – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), es geht ohne Bundesrat und so weiter – bedeutet, dass es nicht nur zahlenmäßig weniger Abgeordnete gibt, sondern dass das auf Kosten der Bürgernähe geht, dass man dann andere Wahlkreise hat, dass man weniger Bürgerkontakte hat, dass das, was dem Haus als Arbeitsparlament zugewachsen ist, weniger erfüllt werden kann. Das verwundert mich!

Eigentlich sagt man damit – in dieser Form, wie es Herr Klubobmann Strache gemeint hat: reduzieren von 183 auf 100, und wie es Herr Klubobmann Bucher gesagt hat: überhaupt reduzieren auf die Hälfte (Zwischenruf des Abg. Weinzinger) –, dass von Ihren beiden Fraktionen jeweils die Hälfte überflüssig ist. Das ist ja genau das, was sie sagen! Jetzt sollte langsam Nachdenklichkeit bei Ihnen einkehren, denn es sollte sich jeder fragen, wer gemeint ist und auf wen Herr Klubobmann Strache und Herr Klubobmann Bucher verzichten können (Abg. Strache: Na Sie zum Beispiel! Sie zum Beispiel, Herr Klubobmann! Sie sind ein gutes Beispiel! – Zwischenruf des Abg. Bucher), denn das war die Aussage, die sie getätigt haben.

Ich kann auf niemanden verzichten, und ich schätze, Herr Klubobmann Kopf auch nicht. Die Grünen haben es ein bisschen offen gelassen, sie haben gesagt, dass das jetzt nicht das Thema ist – aber das war es.

Herr Klubobmann Bucher, gehen Sie heraus und sagen Sie, wen aus Ihrer Fraktion Sie hier nicht mehr sehen wollen, und Herr Klubobmann Strache kann das genauso machen! Das ist ein Anti-Demokratie-Diskurs, den Sie hier in Wirklichkeit führen. (Abg. Bucher: ... Landeshauptmann ...!) Das läuft im Hintergrund ab! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie die Tagesarbeitspläne der Regie­rungsmitglieder sehen, dann ist es ein Hohn, zu erwarten, dass das die Hälfte von jenen, die wir haben, leisten kann. Wenn wir das Parlamentarismusmodell diskutieren, das wir jetzt haben – nämlich jenes der Regierungsfraktionen auf Augenhöhe mit der Bundesregierung, also Parlament/Regierung auf Augenhöhe, dass diese am Gesetz­werdungsprozess teilnehmen, mitwirken an den Vorlagen, mitwirken hier im Haus (Abg. Strache: ... dann doch Herr Jarolim geschrieben, die Rede!) –, wenn man will, dass hier wie bisher die Opposition bei der Mehrheit der Gesetze in den Ausschüssen mitwirkt und dann die Beschlüsse gemeinsam gefasst werden, und wenn Sie dann sagen: All das ist nichts wert, wir bringen sowieso nichts ein, das sind sowieso nur formale Beschlüsse!, dann, muss ich sagen, wundere ich mich, ehrlich gesagt, denn das ist eigentlich eine Verabschiedung von Ihren Aufgaben und es ist irgendwo eine Missachtung des Wunsches der Wählerinnen und Wähler, möglichst viel mit Abgeordneten in Kontakt zu treten, denn diese würden größere Wahlkreise haben und sie würden doppelt so viel herumfahren, wenn sie überhaupt herumfahren. (Abg. Grosz: ... Kontaktperson! Herr Klubobmann, der Herr Faul war auch ...!)


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Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand in Ihrer Fraktion die Erwartungen nicht erfüllt, dann wechseln Sie ihn aus, Herr Klubobmann, oder – noch besser – der Wähler macht das und reduziert Ihren Anteil hier im Haus. Das wäre noch besser. Aber ich muss Ihnen sagen, ich verstehe das nicht.

Wenn man sich die Infrastruktur des Hauses ansieht – wir haben keinen Legislativ­dienst; der Deutsche Bundestag hat eine viel bessere Infrastruktur als das öster­reichische Parlament – und wenn man will, dass es wirklich ein Arbeitsparlament ist, weil man erkennt, dass aufgrund der Mitgliedschaft in der Europäischen Union die Aufgaben hier gewachsen sind, wenn man das alles sieht und weiß, dann muss man eigentlich in die umgekehrte Richtung gehen. Dann ist nämlich in Wirklichkeit der Service, die Kommunikation ... (Abg. Ing. Westenthaler: Verdoppeln! Verdoppeln!) – Man kann sich auch ins Bett legen, nichts tun und warten, bis der Wahltag kommt. Mag sein, dass das dort die Prämisse ist. (Abg. Strache: Auf 300 Abgeordnete aufstocken!) Jedenfalls sage ich, es ist ein Diskurs gegen die Demokratie.

Das betrifft auch andere Ebenen, nicht nur die Ebene hier im Haus. (Abg. Ing. Westenthaler: 500 Abgeordnete!) Sie können das heruntermachen, Sie können auch sagen, der Populismus soll keine Grenzen kennen, er soll von mir aus auch die Demokratie in Fragen stellen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Dann stellen Sie sich hier her und stellen Sie sich wenigstens der Diskussion und gehen Sie nicht beim nächstbesten Zuruf, der hier getätigt wird, darauf in dieser Form ein, weil ich glaube, dass Demokratie natürlich auch ihren Preis hat.

Wir hatten hier schon einmal – zwischen 2000 und 2006 – einen Finanzminister in der Regierung, der Vorschläge gemacht hat betreffend den Umgang von Finanzminis­te­rium und Parlament, die er damals als Einsparungsvorschläge mit weniger Demo­kratieeffekt hier dargestellt hat, gegen die wir uns gewehrt haben.

Ich sage Ihnen Folgendes: Ich bin dafür, dass man hier über Effizienzen, über Doppel­gleisigkeiten nachdenkt, wie überall sonst auch. (Abg. Bucher: Budgetverschiebung! Budgetverschiebung ist das Thema! Budgetverschiebung!) Wenn einem all das wurscht ist, wenn es Ihnen nur um die kurzfristige APA-Meldung geht, dann machen Sie weiter so, aber halten Sie uns hier keinen Vortrag mehr über demokratische Qualität, über demokratische Kultur, über Parlamentarismus, über Selbstwert des Parlaments (Abg. Bucher: Budgetverschiebung!), sonst werden Sie der Stimmung, die teilweise in der Bevölkerung herrscht und die manchmal zu Recht mit viel Kritik verbunden ist, nicht wirklich entgegentreten können. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das eigentlich die Abschiedsrede?) Das kann ich Ihnen heute schon prophezeien.

Daher, sage ich Ihnen, sollten Sie diese Positionen überdenken, auch in den Dis­kus­sionen über Einsparungen und Budgetsanierung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Wenn Sie wüssten, was die Leute denken, würden Sie seit zehn Jahren eine andere Politik machen!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.13.55

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich bin eigentlich meinem Vorredner, Herrn Kollegem Cap, sehr dankbar für seinen Dis­kussionsbeitrag. Er hat ja im Gegensatz zu den bisherigen Oppositionssprechern viel mehr Farbe und Lebendigkeit in die Diskussion gebracht – bisher ist sie eigentlich sehr fad dahingeplätschert. Kollege Cap, herzlichen Dank!


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Trotzdem aber: Gratulation an die grüne Fraktion, Gratulation zum Zeitpunkt der Dring­lichen Anfrage! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das Timing muss einem gelingen: Sie an jenem Tag einzubringen, an dem alle Zeitungen den Aufmacher haben, dass das Wirtschaftswachstum im nächsten Jahr voraussichtlich nicht 1,2, sondern 2 Prozent betragen wird. Eine Bestätigung unserer Vorgangsweise. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Es ist gescheit, die letzten Prognosen abzuwarten, denn ob ein Budget auf 1,2 Prozent Wirtschaftswachstum aufbaut oder auf 2 Prozent, die Differenz möchte ich Klavier spielen können, Herr Kollege! Also insofern: Gratulation! Ein hervorragendes Timing, besser hätte es nicht sein können! (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Herr Kollege Brosz, weil Sie so skeptisch schauen, muss ich wirklich eines sagen: Diese Regierung hat – mit unserer Unterstützung – immer gesagt: Nach der größten Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten 80 Jahre, wo die Unsicherheit so groß ist, wie sie noch nie war, wäre es klug und gescheit zu sagen, wir warten die letzten Prognosen ab. – Jetzt haben wir sie, jetzt können wir von der Basis einer besseren Prognose ausgehen. (Abg. Mag. Kogler: Na dann legt es vor!)

Diese Prognose zeigt auch eines: die erfolgreiche Wirtschafts- und Finanzpolitik der letzten Monate. Gratulation, Herr Finanzminister! (Beifall bei der ÖVP.) Das ist für mich intelligente Finanzpolitik: nicht einfach nur Steuern zu erhöhen, sondern mehr Steuern durch Wachstumspolitik zu generieren, meine Damen und Herren. Intelligente Finanzpolitik heißt für mich, eine Politik für Wachstum und Beschäftigung zu betreiben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Apropos Beschäftigung: Dass Österreich unter 27 EU-Staaten – Herr Kollege Kogler, Sie wissen das – die geringste Arbeitslosigkeit hat, das ist ein Erfolg dieser Politik, meine Damen und Herren. Arbeitsplätze haben Vorrang für uns. Und diese erfolgreiche Politik ist letztlich auf die Weichenstellungen zurückzuführen, die diese Regierung unter diesem Bundeskanzler und diesem Finanzminister gemacht hat. Danke vielmals, Herr Finanzminister! Das ist für mich intelligente Finanzpolitik.

Eines muss man natürlich schon auch sagen: Diese Philosophie – stecken wir wachs­tumsfördernde Beträge hinein, nämlich 6 Milliarden €: 3 Milliarden war der Umfang der großen Steuersenkung zur Kaufkraftstärkung, 3 Milliarden Wachstumspakete, also insgesamt 6 Milliarden, wobei wir das Geld zum Teil jetzt schon wieder durch höhere Steuereinnahmen aufgrund des Wachstums zurückbekommen (Abg. Scheibner: Du passt nicht auf!) – und diese beiden Grundsätze – erstens: mehr Steuern durch Wachstumspolitik und nicht durch neue und Steuererhöhungen; und zweitens: wer mehr spart, braucht weniger Steuern – sind goldrichtig! Das sind goldrichtige Regeln für die Finanzpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Bucher: Na, werden wir sehen! – Abg. Mag. Kogler: Und die Unis?) – Du weißt das selbst auch, lieber Kollege Bucher: Das ist wirklich intelligente Finanzpolitik! (Abg. Mag. Kogler: Ja, aber bei den Unis fällt die Decke herunter!)

Noch ein Punkt: Erinnern wir uns daran, was alles ständig von der Opposition an Schreckensmeldungen gekommen ist – das werde alles nicht stimmen und so weiter. In Wirklichkeit war es in der Regel immer noch besser, als es die Opposition prognostiziert hat.

Und eines noch: Wir verfallen trotzdem nicht in Euphorie! Ich sage ganz offen, diese Zahl, die heute bekannt wurde, diese höhere Wachstumsrate, ist zweifellos ein Erfolg einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik (Abg. Bucher: Ich bedanke mich bei der Wirtschaft!), und trotzdem sind wir nicht euphorisch, denn wir sind keine Insel der Seligen.


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Was wir tun können, tun wir nach bestem Wissen und Gewissen, und der Erfolg spricht für uns, aber natürlich wissen wir auch, dass wir keine Insel der Seligen sind. Natürlich wissen wir auch, welche Risken in den USA herumliegen, wo die Milliarden-Konjunktur­programme jetzt auslaufen und keine Nachhaltigkeit im Aufschwung da ist. Wir haben heute schon gehört, was sich in Irland abspielt. Es gibt Experten, die sagen, Irland wird dramatischer werden als Griechenland. Und wir wissen, drittens, dass sich die ganze Finanzwirtschaft nach wie vor von der Realwirtschaft abgekoppelt hat. Also lauter Risken.

Das heißt, es gibt keinen Grund zur Entwarnung, aber trotzdem Freude über den erfolgreichen Kurs, Freude über eine Politik, die letztlich dazu geführt hat, dass wir die geringste Arbeitslosigkeit in Europa haben. Das ist eine erfolgreiche Politik, meine Damen und Herren. Wir werden diese Politik mit der Unterstützung hoffentlich vieler Fraktionen in diesem Haus fortsetzen.

Herr Kollege Kogler, ich muss ehrlich sagen – und ich habe es das letzte Mal schon gesagt –, ich bin auch viel unterwegs und stecke auch oft Kritik ein, aber eine Kritik habe ich nie gehört, nämlich die Kritik: Warum ist die Budgetrede nicht am 22. Oktober, sondern erst am 1. Dezember? – Die Leute sagen: Wenn es am 1. Jänner in Kraft tritt, ist das korrekt, ist das in Ordnung. Qualität hat Vorrang vor dem Terminplan. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Minuten. – Bitte.

 


16.18.45

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bun­deskanzler! Herr Vizekanzler! Damen und Herren Minister auf der Regierungsbank! Irgendwie bin ich schon von dieser heutigen Debatte enttäuscht (Abg. Scheibner: Wir auch!), weil ich doch angenommen hätte, es ändere sich seit der letzten Sondersitzung etwas. Leider ist das nicht der Fall. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stillstand!)

Wieder einmal wird bestätigt, dass speziell wegen der Wahl in Wien ein Verfassungs­bruch stattfindet. Dieser Verfassungsbruch wird bestätigt vom Hüter der Verfassung, Herrn Präsidenten Holzinger, vom Herrn Bundespräsidenten und von der Frau Präsidentin dieses Hauses, wobei ich hier doch anmerke, dass die Frau Präsidentin sich etwas mehr ins Zeug hätte legen können, um den Nationalrat gegen diese Ent­scheidung der Regierung in Stellung zu bringen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten des BZÖ.)

Die FPÖ unterstützt wegen des Verfassungsbruches natürlich den Misstrauensantrag, der eingebracht wird, und wir gehen auch nicht zu Verhandlungen über „Fahrpläne“ für die nächste Zeit. Das kommt überhaupt nicht in Frage! Unser „Fahrplan“ ist in der Verfassung festgeschrieben.

Wir freuen uns auch über die neuesten Daten dahin gehend, dass sich das Wirt­schaftswachstum entsprechend positiv entwickelt. Das ist erfreulich. Es wäre schlecht, würden wir das bedauern. Das ist aber kein Grund, das Budget nicht rechtzeitig vorzulegen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... vielleicht auf Jänner warten! ... verlässlichere Daten! – Abg. Dr. Rosenkranz: Im Jahr 2012 ...!)

Man behauptet – Herr Abgeordneter Krainer behauptet das immer –, ich würde die Staatsfinanzen schlechtreden. Das ist gar nicht notwendig, denn die Zahlen sprechen für sich. 175 Milliarden € Schulden, Haftungen von 125 Milliarden €, ASFINAG- und ÖBB-Schulden. Der Zinsendienst macht 8 Milliarden € aus. Das sind Horrorzahlen für jemanden wie mich, der aus der Wirtschaft kommt.


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Es genügt nicht, Herr Finanzminister, dass Sie sagen, bis zum Jahr 2013 kommen wir auf ein Defizit von 3 Prozent, denn das ist noch immer ein Defizit in der Höhe von 7 Milliarden €. (Abg. Dr. Cap: Sind Sie Steuerberater?)

Griechische Verhältnisse drohen uns, leider Gottes! Und es wird dazu kommen, dass – so wie in Griechenland – andere unsere Entscheidungen übernehmen. Unsere Nachkommen, die Jugend wird diesen ganzen Schmarren auslöffeln!

Es geht in der Politik nur mehr um Loch auf und Loch zu. Wir haben keine Reserven, um im Bereich des Sozialen zu investieren.

Wenn Sie sich erinnern: Vor Kurzem war ein Artikel in der „Kronen Zeitung“, dass die Pensionsbeiträge des Staates auf das Doppelte ansteigen werden. Wer soll diese Kosten übernehmen? Frau Glawischnig, Ihre 2 Milliarden € sind eine wunderbare Forderung, aber wir können sie beim besten Willen nicht bezahlen.

Warum hat sich das so entwickelt? – Die Regierenden haben in der Vergangenheit immer Defizite gemacht, es wurden keine Rücklagen in guten Jahren gebildet, es wurde immer mehr ausgegeben als eingenommen. Misswirtschaft wurde geduldet, speziell im staatsnahen Bereich, wie bei der AUA, bei den ÖBB, bei Skylink und vielen anderen. Die Gier war groß, sodass selbst im öffentlichen Bereich verspekuliert wurde, und die ÖBB, das Land Niederösterreich, diverse Gemeinden sind vorangeeilt und haben Geld verspekuliert.

Längst fällige Reformen in den Bereichen Gesundheit und Verwaltung wurden nicht durchgeführt, eine Staatsreform, Bürokratieabbau et cetera haben nicht stattgefunden. Immer steht Parteiinteresse vor Allgemeininteresse – das ist das Traurige. (Beifall bei der FPÖ.)

Es fehlt der Mut zu richtigen Entscheidungen. Für mich, Herr Auer, ist die Schweiz sicherlich in dem Bereich ein Vorbild. Im Jahr 2009 hat die Schweiz ein Plus von 2 Milliarden im Staatshaushalt gemacht. Die Schuldenquote der Schweiz beträgt 35 Prozent vom BIP, bei uns 70 Prozent. Die Steuerquote in der Schweiz beträgt 28 Prozent, bei uns 41 bis 43 Prozent.

Das Pensionssystem in der Schweiz ist bestens in Ordnung. Die Schweizer Bahn fährt Gewinne ein. Die Schweizer mussten die Griechen nicht unterstützen, und auch den Euro brauchen die Schweizer nicht durch ihre Beiträge zu unterstützen.

Wie es um den Bund finanziell ausschaut, beschreibt ein Buch von Mirko Kovats, jemand von Ihrer Seite! (Abg. Großruck: Welches?)

„These 19: Als Unternehmen wäre Österreich ein eindeutiger Insolvenzfall, weil die Rückzahlung der Schulden aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb innerhalb einer vernünftigen Zeit nicht möglich ist. Die Einnahmen reichen nicht einmal zur Deckung der laufenden Ausgaben und stehen schon gar nicht zum Abzahlen der Schulden zur Verfügung: Wäre das bei einem Wirtschaftsbetrieb der Fall, wäre alles andere als der sofortige Weg zum Konkursrichter strafbar.“ – So schaut es aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Mirko Kovats hat diese Bilanzzahlen maßstabgetreu auf sein Unternehmen umgelegt und ist zu folgendem Schluss gekommen (Abg. Scheibner: Steuererhöhung!):

„Es wäre ein Albtraum“ – das führt er aus – „und würde das sofortige Ende des Unternehmens bedeuten. Würde ich also so wie unsere Politiker handeln, würde mir das vermutlich zehn Jahre Gefängnis einbringen.“ – So schaut es aus, meine Damen und Herren!

Die These 20 ist ganz interessant, die betrifft nämlich Haushalte:


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„Kein österreichischer Privathaushalt würde je so verantwortungslos wirtschaften, wie es unsere Politiker seit Jahren tun. Umgelegt auf ein Haushaltseinkommen von 4 000 Euro netto im Monat würde das 4 738 Euro an Ausgaben bedeuten, 72 000 Euro Schulden sowie Haftungen für Kredite in Höhe von weiteren 66 340 Euro. Jede Privatperson würde erkennen, dass es so nicht weitergehen kann.“ – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.25.28

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Frau Klubobfrau Glawischnig, einen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen, nämlich den Vorwurf, dass diese Dringliche Anfrage an den Finanzminister Ihrerseits eine Sonderleistung an Heuchelei darstellt.

Sie, Frau Glawischnig, haben eine Vizebürgermeisterin in Graz, nämlich die Frau Lisa Rücker, die vor wenigen Tagen mit den Belastungs- und Sparplänen der Bun­desregierung, aber auch der steirischen Landesregierung gleichgezogen ist, die in einer Stadt mit einem Schuldenstand von 1,4 Milliarden € und Bundesrechnungs­hofberichten, die besagen, dass die Abgabenleistung schon längst nicht mehr der Leistung der öffentlichen Hand entspricht – laut Bundesrechnungshofbericht über die Finanzleistungen der Stadt Graz –, angekündigt hat, dass sie selbstverständlich über­haupt kein Problem damit hat, die Gebühren, die Abgaben in der Stadt ein weiteres Mal zu erhöhen, die Menschen in dieser Stadt ein weiteres Mal zu belasten, nur um das kaputte Budget, das sie mit dem ÖVP-Bürgermeister Nagl zu verantworten hat – 1,4 Milliarden €, vergegenwärtigen Sie sich das! –, nur um dieses kaputte Budget, für das die Grünen auch ihre Handschrift tragen, einmal mehr zu sanieren. (Beifall beim BZÖ.)

Sie stellen sich jetzt heraus, haben selbst Butter am Kopf, dass die Hälfte reicht, und kritisieren den nächsten Schuldenmacher in diesem Land. Sie, deren Vizebürger­meisterin eine Stadt mit dem im Vergleich höchsten Schuldenstand unter allen Kommunen Mitteleuropas verwaltet, stellen sich ans Rednerpult und sagen: Das, was der Pröll macht, ist eigentlich ganz grauslich! Aber die eigene Vizebürgermeisterin, die eigene grüne Fraktion macht das ganz Gleiche. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Fernsehen ist schon abgeschaltet!)

Schwarz-Grün, sehr geehrte Damen und Herren, belastet die Menschen dort, wo es auftritt, dort, wo es zuschlägt, um das gleich einmal am Beginn zu sagen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin – „Vizebürgermeisterin“ sage ich schon! –, sehr geehrte Frau Klubobfrau, Sie stellen sich mit bebender und kritischer Stimme hier hin ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Fernsehen ist schon weggeschaltet!) – Sie können noch so schreien, ich habe Gott sei Dank das Mikrophon zur Hand! – Sie stellen sich hier hin und kritisieren den Finanzminister mit bebenden und aggressiven Worten und tanzen mit Ihrer halben Fraktion vor einer Woche noch beim 42. Geburtstag bei der Buffet-Orgie des Finanzministers herum, auf Bussi-Bussi! (Beifall beim BZÖ.)

Erklären Sie das einmal dem Wähler, der ohnedies der Meinung ist, dass zwar hier im Plenum gestritten wird, aber sich alle, wenn sie hinausgehen, die Hand geben und die besten Freunde sind! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich war am Freitag am Abend


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nicht dort!) – Na, selbstverständlich ist das so, Frau Klubobfrau! Erklären Sie uns das! (Abg. Mag. Kogler: Hör auf zu lügen!)

Und erklären Sie uns gemeinsam mit dem Finanzminister, wie es sich denn so anfühlt, wenn man die höchsten Gebühren- und Abgabenerhöhungen in der Geschichte der Zweiten Republik am Höhepunkt einer Wirtschaftskrise plant, aber zeitgleich zu einem opulenten Fest der Marke Federico Fellini, des Dolce Vita Italiens einlädt – 1 700 Leute, die Buffettische haben sich gebogen, der Steuerzahler durfte brennen – und Sie, Herr Finanzminister, drei Monate auf Urlaub waren und bis heute aus parteipolitischen Gründen nicht in der Lage sind, diesem Haus ordnungsgemäß ein Budget vorzulegen! (Beifall beim BZÖ.) Weil Sie versagt haben, weil Sie ein Ge­setzesbrecher sind!

Wissen Sie, was das besonders Schlimme an Ihnen ist? – Dass Sie Ihre Partei­inter­essen vor die Interessen des Landes stellen (Beifall beim BZÖ), dass Sie den billigen Populismus Ihrer Parteipolitik und die Angst vor zwei Watschen bei einer Wahl vor die Interessen der Bürgerinnen und Bürger stellen! Das ist verantwortungslos.

Herr Finanzminister samt der gesamten ÖVP-Fraktion, nicht Sie, aber die Sachlage, die ist charakterlos! Das werden Ihnen die Wählerinnen und Wähler am 26. September und am 10. Oktober in Wien heimzahlen. Davon können Sie ausgehen, da können Sie Gift nehmen. (Ruf bei der ÖVP: Abschiedsrede! – Abg. Eßl: 2 Prozent!) – Ich werde Ihnen noch länger auf den Nerv gehen, als Ihnen lieb ist! Da können Sie auf meine Abschiedsrede noch lange warten. (Beifall beim BZÖ.)

Es braucht ja offenbar einen, der Ihnen die Wahrheit sagt! Sie fahren da mit dem Dienstwagen, mit Ihrer Sänfte durchs Land – das ist alles wunderschön –, fahren ein bisschen mit Christian Konrads Learjet durch die Weltgeschichte herum und vergolden den Banken ihre dreckigen Gewinne, die sie durch die Wirtschaftskrise gemacht haben, mit einem Bankenpaket. Sie haben in Ihren Reihen einen ehemaligen Bun­deskanzler sitzen, der das Geld der deutschen Atom-Lobby abkassiert, abcasht, um seine internationalen Kontakte als Bundeskanzler zu nutzen, um deren dreckiges Geschäft gegen die Umwelt und gegen Österreich zu machen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie haben die volle Phantasie, wenn es darum geht, Ihre Lebensstandards zu verbes­sern, die Lebensstandards Ihrer Genossinnen und Genossen, und zwar von Rot und Schwarz. Wenn es hingegen um die Sorgen der Menschen geht, sind Sie komplett phantasielos. Da verstecken Sie sich wieder hinter Ihren Büros, hinter Ihren Dienst­wägen und planen ab dem 26. September beziehungsweise ab dem 10. Oktober die größte Belastungswelle, die auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Republik zukommt.

Sie zeigen keinerlei Askese, verlangen aber, dass jeder Bürger, jede Bürgerin dieses Landes im künftigen Jahr 2011 im Durchschnitt 800 € mehr pro Jahr an Sie an Steuerleistung und Abgabenleistung bezahlt, weil Sie vorne und hinten mit Ihrem Budget nicht zurande kommen und selbst keine Demut zeigen und selbst nicht in der Lage sind, endlich einmal zu erkennen, welche Sparpotentiale im Bereich der öffentlichen Hand liegen! (Abg. Krainer: Das stimmt ja gar nicht! Wovon spricht der?)

Herr Vizekanzler, das ist schändlich! Es ist schändlich, die Mineralölsteuer ein weiteres Mal zu erhöhen, wenn Hunderttausende Pendlerinnen und Pendler unseres Landes nicht mehr wissen, wie sie zu ihrem Arbeitsplatz kommen sollen! Es ist schändlich, die Treibstoffpreise einmal mehr in die Höhe zu jagen und damit die Familien zu belasten, wenn Sie auf der anderen Seite bei Ihren Sonntagsreden vom Familienland Öster­reich sprechen und das den Menschen unseres Landes vorzugaukeln versuchen, aber selbst nicht in der Lage sind, endlich die Familien in diesem Land zu entlasten!


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Sie entlasten auch nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch nicht die Arbeitgeber, die preislich überhöhte und verteuerte Produkte auf den Markt bringen müssen, weil auch das Produzieren in unserem Land – dank Ihrer Steuerpolitik – im­mer schwieriger wird!

Sie planen die Abschaffung der Hacklerregelung. Menschen mit 45 Beitragsjahren bestrafen Sie, indem Sie die Hacklerregelung abschaffen, und zwar mit irgendwelchen hanebüchenen Argumenten. Und wer dann schlussendlich draufzahlt, sind nicht Ihre Beamten – die geschützt durch den „Kanzleramtspräsidenten“ Neugebauer sind, durch den mächtigsten Mann unseres Landes –, sondern mit der Abschaffung der Hacklerregelung bestrafen Sie jene Menschen, die anständig und tapfer 45 Beitrags­jahre lang tatsächlich gearbeitet haben! (Abg. Mag. Gaßner: ... nicht in den Landtag!) Egal, wann sie zu arbeiten begonnen haben, aber nach 45 Arbeitsjahren muss es genug sein und soll der Übertritt in einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Das ist sozial.

Was Sie aber machen, ist asozial – und das wissen Sie ganz genau. (Beifall beim BZÖ.)

Sie erhöhen die Mehrwertsteuer. – Übrigens: Es freut mich, dass Herr Abgeordneter Gradauer vorhin Mirko Kovats zitiert hat, Ihren schwarzen Kovats, der mit Gerhard Hirschmann in einem Boot sitzt und ÖTK 2 in Voitsberg, einen Kohlemeiler, wieder hochfahren will. Ich bin froh, dass Sie mit dem Schüssel dort kein Atomkraftwerk planen, sondern dass es Gott sei Dank „nur“ ein Kohlemeiler ist, denn Ihnen traue ich mit Ihrer Phantasie noch mehr zu.

Herr Gradauer zitiert jedenfalls den schwarzen Kovats mit dem schwarzen Hirsch­mann, der davon redet, die Mehrwertsteuer in Österreich auf 26 Prozent zu erhöhen. Ich gratuliere Ihnen! Sie haben ihm wahrscheinlich auch den Auftrag gegeben, sozu­sagen den Boden in Österreich, die medialen Zusammenhänge dafür aufzubereiten, um den Menschen zu erklären, dass es doch etwas ganz Normales sei, wenn man 26 Prozent Mehrwertsteuer zahlt, denn das sei eh so super.

Sie leben weiterhin in Ihren aufgeblähten Apparaten mit Ihren politischen Funktionären, mit einer aufgeblähten Bundesregierung, mit Ihren Hunderten von Ministersekretären, mit Ihren 120 Millionen € an Inseratenkosten, Dienstreisekosten et cetera. Aber Sie gehen her und sagen, 26 Prozent sollen die Menschen unseres Landes an Mehrwertsteuer zahlen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ist das die Abschiedsrede?)

Das können Sie von mir aus in Ihrem stillen Kämmerlein planen, aber wir werden es verhindern, dass Sie das tun, und zwar so, wie Seppi Bucher als einziger Klubobmann, Frau Klubobfrau Glawischnig, darauf gedrungen hat, und zwar auch in der Präsidiale, dass der Budgetplan eingehalten und nicht umgestoßen wird. (Abg. Krainer: Das Niveau im Haus wird schlagartig steigen!)

Wir haben in Österreich die Situation – das sage ich Ihnen auch noch –, dass nicht nur Gemeinden mit den Abgaben in die Höhe fahren, sondern auch Bundesländer. Ich komme aus einem Bundesland, wo wir kein Budget mehr zusammenbringen und wo wir ein Einsparungspotential von 700 Millionen € brauchen, um das nächste Budget überhaupt noch auf die Reise zu bringen: dank Ihres Herrn Landesrates Buchmann, dank Ihres Herrn Vize-Landeshauptmannes Schützenhöfer, der sich ab dem 26. Sep­tember überhaupt keine Sorgen mehr zu machen braucht, denn der bekommt 9 000 € an Pension und feiert mit seiner Frau fröhliche Urständ’. Das ist es. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Hör auf, bitte! Das ist ja unter jedem Niveau!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 171

Sie haben auch in den Ländern vor, die Steuern und Abgaben zu erhöhen. Ebenso haben Sie in den Gemeinden vor, die Steuern und Abgaben zu erhöhen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Da stimmt irgendetwas mit der Uhr nicht!)

Und was besonders schlimm ist: Die Steuerleistung, die Sie hier in unserem Land einzunehmen gedenken, steht keiner realen Leistung der öffentlichen Hand gegenüber. Die Menschen unseres Landes zahlen Steuer, damit die Infrastruktur in Ordnung gehalten wird. Die Menschen unseres Landes zahlen Steuer, damit die Sicherheit in unserem Land gegeben ist und damit die Polizisten bezahlt werden. Die Menschen zahlen Steuer, dass der Müll abgeholt wird, dass das Wasser kommt, dass die Elektrizität funktioniert, dass die Schulen und Kindergärten funktionieren. (Abg. Krainer: Dafür zahlen sie Gebühren, nicht Steuern! Aber das ist wahrscheinlich zu viel!) Die Leistung jedoch, die Sie anbieten und die Sie in zwei Monaten kürzen werden, steht der realen Steuerleistung in Österreich in keinem Vergleich mehr gegenüber, um auch das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall beim BZÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Wir haben 25 Minuten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: 10 Minuten, Herr Abgeordneter. Ihre 10 Minuten sind aufgebraucht. Es tut mir leid. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich lasse noch einen Schlusssatz zu.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (fortsetzend): Der Schlusssatz ist:

Ich bringe den Antrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen ein, dem Bundesminister für Finanzen gemäß Bundesverfassung das Vertrauen zu versagen, und ich hoffe auf Ihre Zustimmung, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie machen mir gleich doppelt Probleme. Erstens: Sie haben den Antrag leider nicht ordnungsgemäß ein­gebracht. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Rufe bei der ÖVP: Wie „bedauerlich“!) Ich ersuche einen nachfolgenden Redner, diesen Antrag noch einmal einzubringen und ordnungsgemäß zu verlesen. Es ist nicht nur ein Kommentar darüber abzugeben, sondern der Antrag ist zu verlesen. (Bundesministerin Dr. Fekter  in Richtung des Abg. Grosz –: Lernen Sie Parlamentarismus! – Abg. Amon: Frau Präsidentin, wie viele Ordnungsrufe wären da möglich gewesen bei dieser Rede?)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


16.36.43

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank! Ich fange das jetzt etwas ruhiger an, und zwar gleich mit unserem Entschließungsantrag, den ich hiemit einbringen darf.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bun­desfinanzrahmengesetzes vorzulegen, welche die Kürzungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft rückgängig macht und bis zum Jahr 2014 je eine zusätzliche Milliarde für diese Zukunftsbereiche verankert.“

*****

Herr Vizekanzler, ich bitte Sie nur eines: Ignorieren Sie nicht die wahre Lage der Universitäten! Es tut Bildung und Forschung nicht gut, wenn man ignoriert, wenn man


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die wahre Situation leugnet, sie beschönigt – oder eine Vogel-Strauß-Politik betreibt. Die Bundesregierung hat sich Räte geschaffen – nicht klein an der Zahl und nicht billig an Kosten –, die genau das fordern, was ich heute nochmals tue, nämlich: mehr Geld in Bildung und Forschung als Motor, als Triebfeder für eine wirkliche Zukunft der Republik und überhaupt Europas.

Wir haben heute über Europa geredet, und Sie haben sicher nicht vergessen, dass Österreich von der OECD gemahnt wurde – jetzt passen Sie auf! –, die Zahl seiner Studierenden zu erhöhen und die Qualität der Lehre zu verbessern.

Was aber macht diese Bundesregierung? – Sie versucht, die Qualität der Lehre nur dadurch zu retten, indem sie sagt: Bitte kommt nicht alle, bleibt draußen, halbieren wir die Zahl der Studierenden, senken wir sie jedenfalls drastisch – und dann müsste es ja wieder halbwegs passen. – Die OECD ist anderer Meinung. (Zwischenruf des Abg. Weinzinger.)

Kollege Van der Bellen hat ab und zu seine Thesen mit der „Financial Times“ begrün­det. Ich habe Ihre Thesen jetzt gehört und kann Ihnen auch mediale Unterstützung für Ihre Thesen geben: Diese stehen allerdings im „Bezirksblatt Horn“, wo Ihre Kollegin Beatrix Karl sagt: den Wissensstandort Österreich attraktivieren! Und Sie wollen uns weismachen, Sie attraktivieren das Forschungs- und Wissensland Österreich, indem Sie kürzen. Sie sagen: am wenigsten kürzen, aber selbst Ihre ExpertInnen sagen: Man muss investieren, nicht kürzen! Den Unterschied zwischen investieren und kürzen kennen Sie doch sicherlich, nehme ich jedenfalls an. Beleidigen will ich Sie nicht, daher: Sie wissen das.

Jetzt noch etwas: Ich frage mich, ob Ihnen vor zwei oder einem Jahr unheimlich fad war. Ich stelle mir die Situation so vor: Sie setzen sich hin und fragen sich: Was soll ich heute tun? Mir ist so fad. Sehen wir doch 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den tertiären Bildungs- und Forschungsbereich vor! – Ihr Regierungsprogramm! Wenn wir dasselbe jetzt wollen, sagen Sie: Sind die alle benebelt? Wissen die nicht, dass es eine Krise gibt? Was wollen die?

Sie wollten das, Herr Vizekanzler! Der Bundeskanzler wollte das auch, die SPÖ wollte das auch. Alle wollten es! Und nun ist Ihnen anscheinend nicht mehr fad – und Sie sparen. Das ist wahrscheinlich irgendwie erregender. Aber trotzdem hat Bayern, nicht nur Merkel im Bund, 1 Milliarde  für die Hochschulen, für die Universitäten draufgelegt. Die wollen 20 000 Studienplätze mehr schaffen. Bei uns werden es weniger!

Ich frage mich: Was haben Studierende und ihre Eltern für ein Gefühl, wenn sie vor verschlossenen Türen stehen? Oder glauben Sie, dass alle Rektoren nur aus Jux und Tollerei protestieren und sich erregen und echauffieren?

Was hat Karl ihnen gesagt? Es wird jetzt gespart, wissen wir bereits, bis 2011. Sie hat ihnen gesagt: Bilden Sie Rücklagen, es wird noch schlimmer! Karl spricht gerne, und es ist ihr dann herausgerutscht, es werden ihr noch einmal 300 Millionen € abverlangt. Das ist ungefähr die Summe, die drei Viertel aller Hochschulprofessorinnen und -professoren kosten. Wem verschlägt es da die Sprache? Niemandem! Geld im Ausmaß der Kosten von drei Vierteln aller Hochschulprofessoren und -professorinnen ist dann auf einmal nicht mehr vorhanden. Da wird man dann bei den Jüngeren kappen oder sie gar nicht mehr nehmen.

Ich sage Ihnen, ich kenne mich mit den Unis aus. Ich war in der Kliniken-Kommission noch unter Vizekanzler Busek. Ich war im Forschungsfonds. Und wenn jetzt auch Cortolezis-Schlager sagt, österreichische Universitäten müssen an die Spitze, dann würde ich gerne die Frage beantwortet haben: Ja, wie denn?


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Man beruft sich dann auf Rankings. Ja, wissen Sie, was bei diesen Rankings es­senziell ist? Nicht nur die wissenschaftliche Leistung und der Output, sondern: Wie viel investiert ein Staat in seine HochschullehrerInnen und seine Studierenden? Wie ist die Situation der Universitäten? Wie ist die apparative Ausstattung?

Es war, glaube ich, sogar ein Auftrag der Bundesregierung oder von Karl, das Joan­neum Research soll die Struktur an den Universitäten untersuchen, die apparative, die räumliche Ausstattung. Ihre Studie! Da steht drinnen: Den Universitäten fehlen bis 2014 allein 600 Millionen €, um die apparative Ausstattung wieder up to date zu bringen. Up to date – nicht Weltspitze! Das Geld brauchen sie.

Und wenn Sie meinen, man kann jetzt sparen, und dann dreht man an einem Knopf nach fünf Jahren, und dann starten wir durch – das geht in der Wissenschaft nicht, die Leute verlieren ihre Kooperationen, müssen Verträge mit dem Ausland aufkündigen, sie kommen nicht mehr zurück, wenn sie im Ausland waren. Mir erzählen das die Rektoren. Die Universität hat an Attraktivität für Junge verloren. (Die rote Lampe, die das Ende der Redezeit signalisiert, leuchtet auf.) Darum leuchtet es jetzt wahr­scheinlich rot. Sie (in Richtung Regierungsbank) haben das jetzt wahrscheinlich nicht eingeschaltet, sondern das kommt von höher.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen die 6 Minu­ten eingestellt wie gewünscht. Aber Sie verfügen natürlich auch über eine Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Nein, ich höre gleich auf!

Wir haben Sparvorschläge gebracht, und ich werde sie Ihnen schicken. Sie wissen, dass die BIG ganz gut an den Unis verdient. Und dieses Geld der BIG kriegen Sie. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Was? Na so ein Blödsinn!) Die Bundes­immo­biliengesellschaft verdient an den Unis 200 Millionen € pro Jahr und hat ein Alleinstellungsmerkmal. (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Die investieren ihnen ja dafür! – Bundesministerin Dr. Fekter: Ja, aber dafür müssen sie ja bauen!) – Müssen sie bauen? (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Na sicher!) Wissen Sie, wie viel von den 200 Millionen verbaut werden? 38 Millionen! (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Geh, so ein Blödsinn!) Ja, haben wir alles da, es hat ja eine Anfrage gegeben!

Die BIG hat ein Alleinstellungsmerkmal und ein Monopol. Muss das sein? Ich sage: nein! (Beifall bei den Grünen.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Van der Bellen, Walser, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Stärkung statt Kürzung der Bildung im Bundesfinanzrahmengesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend WählerInnentäuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung


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Begründung

Bis 2014 wird bei Schulen und Universitäten gekürzt, besonders dramatisch im nächsten Jahr. Die Kürzungen betragen 2011 insgesamt 162 Millionen € (Schulen 112, Unis 50 Mio.). Das entsprechende Bundesfinanzrahmengesetz wurde am 19.5.2010 mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

In Deutschland dagegen wurden als Maßnahme gegen die Krise und zur langfristigen Sicherung von Wohlstand und Sicherheit jüngst zusätzliche Investitionen in Bildung in der Höhe von 13 Milliarden € für die nächsten fünf Jahre beschlossen.

Die Grünen fordern je eine Bildungsmilliarde bis 2014, also 250 Mio. pro Jahr zusätzlich (kumulativ) für Kindergärten und Schulen als auch Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Dazu soll das Finanzrahmengesetz aufgeschnürt werden.

Bildung ist die zentrale Entwicklungsressource unserer Gesellschaft. Deshalb braucht es Investitionen statt kurzsichtiger Budgetsanierung auf Kosten der Kinder und Jugendlichen. Das Bildungssystem ist in der Krise, die Ursachen und auch viele vernünftige Lösungsansätze sind bekannt. Nach Umfragen fordern 65% der ÖsterreicherInnen eine grundlegende Reform des Bildungssystems.

1. Schulen

In Österreich ist Bildungsarmut erblich. Das derzeitige Bildungssystem bestraft Menschen für Defizite ihres Herkunftsmilieus mit der Folge, dass  jedes Jahr rund 10% der SchülerInnen, das sind 8.000 junge Menschen, ihre Bildungskarriere mit dem Ende der Schulpflicht beenden. Sie sind ohne Chance in einem Wirtschaftssystem, dessen Anforderungen an Beschäftigte ständig wachsen.

2007/08 sind 42.367 SchülerInnen "sitzen geblieben". Das sind fast 4% eines Jahrgangs. Dieser Anteil ist seit Jahrzehnten konstant. Viele von ihnen sind gezwun­gen, in eine andere Schulform "abzusteigen" (also z.B. von der Handelsakademie auf die Handelsschule oder der HTL zur Lehre), Tausende beenden ihre Bildungskarriere ganz. Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt, vorsichtig geschätzt, mindestens 300 Millionen € pro Jahr. Dazu kommt der Schaden durch späteren Berufseintritt, abge­brochene Ausbildungen, insgesamt geringeres Lebenseinkommen (und damit gerin­gere Steuerleistung), verlängerte Inanspruchnahme von Mitversicherung bei den Eltern und Familienbeihilfe etc., der sich im Detail gar nicht ermessen lässt. 

Dennoch waren die vergangenen Jahre geprägt von fortgesetzten Kürzungen im Bildungsbereich. Notwendig sind aber Investitionen in die Infrastruktur, also in die räumliche Ausstattung der Schulen, um SchülerInnen und LehrerInnen den ganz­tägigen Verbleib in der Schule zu ermöglichen. Derzeit sind die Schulen nicht darauf eingerichtet, SchülerInnen und LehrerInnen als ganztägiger Aufenthalt zu dienen. Für die SchülerInnen fehlt es an Raumalternativen zu den Klassenräumen. Es werden Aufenthaltsräume, Lernzimmer, Freizeitbereiche und Sportplätze benötigt. Schul­küchen und Speisesäle müssen errichtet werden, damit die Kinder und Jugend­lichen, aber auch die LehrerInnen, zu Mittag in der Schule eine warme Mahlzeit einnehmen können. Derzeit stehen den LehrerInnen in den Schulen üblicherweise 0,25 m² Arbeitsfläche im Konferenzzimmer und ein Ablagefach zur Verfügung. Zugriff auf Computer und das Internet ist oft nur schwer möglich. Um LehrerInnen den ganztägigen Aufenthalt in der Schule zu ermöglichen, brauchen sie daher jeweils einen Schreibtisch und mindestens einen Computer samt Internetanschluss für zwei Lehrerkräfte.

Investiert werden muss:


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in individualisierten Unterricht in der Schule, etwa durch eine zusätzliche Lehrkraft in der Klasse: 1.000 Lehrkräfte zusätzlich, um Teamteaching, Begabungsförderung u.ä. mehr zum Besten der Kinder und Jugendlichen möglich zu machen.

in innovative und ökologisch nachhaltige Schulbauten mit viel Luft und Licht und ohne Barrieren, die SchülerInnen und Lehrkräften den ganztägigen Verbleib in der Schule ermöglichen;

in ein neues System der Ausbildung von Lehrkräften und ein reformiertes Dienst- und Besoldungsrecht, das höhere Einstiegsgehälter bei flacherer Gehaltskurve bietet und einen Auf- oder Umstieg innerhalb des Bildungssystems ermöglicht.

Langfristig wären durch den Abbau bürokratischer Mehrgleisigkeiten etwa im derzeit viergliedrigen System der Schule der 10- bis 14-Jährigen, durch das (kostenneutral) reformierte Dienst- und Besoldungsrecht mit zwar höheren Einstiegsgehältern, aber einer flacheren Gehaltskurve sogar Einsparungen zu erzielen.

2. Universitäten

Bei den Ausgaben für den tertiären Bereich liegt Österreich mit 1,3 % des BIP hinter Finnland (1,7 %), Schweden (1,6 %) und der Schweiz (1,4 %). Im Vergleich der OECD-Länder schneidet Österreich ernüchternd ab und erreicht im Ranking der Tertiären Bildung Rang 14 und bei der Qualität des Bildungssystems den drittletzten 15. Platz. Diese nüchterne Analyse wird noch durch sinkende Anteile für Bildung gemessen am BIP untermauert.

Die OECD mahnt Österreich mehr StudentInnen eine bessere Ausbildung zu ermöglichen und die AkademikerInnenrate zu steigern. Österreich liegt mit seiner  niedrigen StudienanfängerInnenquote von lediglich 39% und einer AkademikerIn­nenquote von 22,5% weit unter dem €päischen Schnitt (OECD: 38%). Allein um den OECD Schnitt an Studierenden zu erreichen, bräuchte Österreich etwa 100.000 Studierende mehr.

Mit derzeitigen Ressourcen ist es unmöglich, einerseits die Vielfalt des Studien­angebots zu gewährleisten und andererseits ausreichende Studienqualität zu bieten. Universitäten können ihre Aufgaben in Lehre und Forschung nicht mehr ausreichend wahrnehmen. Der Fachhochschulsektor stagniert.

2.1. Soziale Lage der Studierenden

Die vergleichsweise geringe Anzahl an AkademikerInnen hängt nicht unwesentlich damit zusammen, dass in Österreich vielfach die soziale Herkunft darüber entscheidet, ob ein Studium begonnen wird oder nicht. Studierende aus bildungsfernen Schichten sind auf Universitäten deutlich unterrepräsentiert. Die soziale Auslese beginnt sehr früh an der Schule und setzt sich im tertiären Bildungssektor fort. Kinder aus den unteren Einkommensschichten bzw. von weniger gebildeten Eltern sind hier signifikant benachteiligt. Die IHS Studierenden-Sozialerhebung 2009 zeigt bei diesen benach­teiligten Gruppen sogar eine Verschlechterung der Beteiligung an höherer Bildung. Diese soziale Reproduktion ist ein Ärgernis und muss bekämpft werden (IHS 2009; S. 69).

Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten (durchschnittlich 900 €) und dem noch immer schlecht ausgebauten Stipendiensystem (nur 18% erhalten Studienbeihilfe) sind 61% der Studierenden gezwungen, durchschnittlich 19,7 Stunden pro Woche erwerbstätig zu sein. Da bereits Arbeitszeiten von 11 Stunden pro Woche zu erheblichen Studiumsverzögerungen führen, verlieren immer mehr Studierende ihre Beihilfen. Dies führt zu einem kontraproduktiven Teufelskreis.


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Ein Drittel der Studierenden ist armutsgefährdet oder lebt in Armut. Dass aufgrund des steigenden Druckes die psychischen Probleme der Studierenden zunehmen, ist ein Warnsignal: Burnout (15%), Depressionen (20%), Leistungsdruck und Versagens­ängste (22%), Existenz- (16%) und Prüfungsängste (18%).

2.2. Wissenschaft ohne Zukunft?

Die Lage von NachwuchsforscherInnen und deren fehlende Perspektiven sind beängstigend. Viele junge wissenschaftliche Talente wandern ab und kehren den Universitäten den Rücken. Österreich verliert wertvollste Talente. Kurzzeitverträge, unterdotierte Forschungsförderungsstrukturen, das Sparen auf Kosten von Planstellen und rigide Hierarchien stellen vor allem für Frauen in der Wissenschaft erhebliche Hürden dar. Befristete und schlecht bezahlte Lehraufträge oder Forschungsprojekte führen speziell bei externen LektorInnen oft zu prekären Lebensverhältnissen.

2.3. Zu wenig Geld für Grundlagenforschung

Zwischen 2002 und 2007 ist laut Joanneum Research die Finanzierung der öffentlichen Hand für Grundlagenforschung um 25% gestiegen, jene für die angewandte Forschung dagegen um 185%. Laut des unterfinanzierten FWF musste die Grundlagenforschung in Österreich einen Rückgang des Gesamtforschungsaufwandes um 19 % und somit den größten Einbruch der Bewilligungssumme in seiner über 40-jährigen Geschichte hinnehmen. Heute liegt das FWF Budget signifikant unter jenem vergleichbarer Förder­organisationen der Schweiz und Deutschlands. "Mit 0,4% Anteil der Ausgaben für Grundlagenforschung am BIP liegt Österreich weit hinter den ‚Innovation Leaders' und unter dem Durchschnitt von EU und OECD". Während in Finnland oder der Schweiz über 50 € pro EinwohnerIn in Grundlagenforschung investiert werden, sind es in Österreich lediglich 17,5 €. 

Investiert werden muss:

Ausfinanzierung der Universitäten durch progressive Studienplatzfinanzierung!

Eine Milliarde € zusätzlich bis 2014 für den tertiären Bildungsbereich für Lehre und Forschung soll den dringlichsten Nachholbedarf decken.

Der Zugang zu höherer und leistbarer Bildung muss breiteren Bevölkerungsschichten ermöglicht werden.

Intensive Förderung der österreichischen NachwuchswissenschaftlerInnen.

Erfüllung der EU Verpflichtung "2020-Strategie": 3% vom BIP für F&E.

3. GRÜNE Finanzierungsmodelle:

Verbindlicher Budgetpfad bis zur Vorlage des Budgets 2011

Ausgabenanstieg für den tertiären Bildungssektor auf 2% des BIP bis spätestens 2015, der sich im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2011 - 2014 niederschlagen muss. Der taktische Aufschub der Budgetverhandlungen ist verantwortungslos.

Eindämmen der Mietenzahlungen an die BIG

Da von den Rektoraten und Schulstandorten die Mietenzahlungen an die BIG und die Betriebskostenvorschreibungen kaum beeinflusst werden können, sollte die markt­beherrschende Stellung der BIG reduziert werden, da diese möglicherweise für überhöhte Entgelte genutzt wird. 

Umschichtungen zugunsten von Bildung

Sofortiger Verzicht auf umstrittene Investitionsausgaben, die mittel- bis langfristig mit höheren budgetären Folgekosten verbunden sind (z.B. für fragwürdige Verkehrs­


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projekte), Vermeidung von Folgekosten im Bereich der Klimapolitik (z.B. thermische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Universitäten)

Abbau von steuerlichen Privilegien

In jedem Steuersystem gibt es Steuerprivilegien, die z.T. historisch gewachsen sind, und deren Streichung sogar positive Wachstumseffekte auslösen könnte: z.B. Abbau der steuerlichen Förderung für die 2. und 3. Säule der Pensionsvorsorge inkl. der Prämie der Zukunftsvorsorge (Aufkommen potentiell mittelfristig rund 650 Mio. €) oder die Reduktion der steuerlichen Privilegien für Privatstiftungen der Begünstigungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung (Aufk.pot. von mehreren 100 Mio. €).

Konjunkturgerechte und verteilungsverträgliche Steuererhöhungen

Abgabenerhöhungen, die vor allem die hohen und höchsten Einkommen betreffen; z.B. mittels Erbschafts- und Schenkungssteuer (Aufkommenspotenzial mindestens 1 Mrd. €) betreffen. Aufhebung der Spekulationsfrist vor allem bei Aktien im Rahmen der Einkommensbesteuerung (Aufkommen potentiell einige 100 Mio. €).

Betrugsbekämpfung

Die Betrugsbekämpfung bei der Umsatzbesteuerung in- und ausländischer Unter­nehmen intensivieren sowie verstärkt Steuerrückstände eintreiben.

Umschichtung von Forschungsausgaben ("tax expenditures")

Von den Unternehmen in die universitäre Grundlagenforschung, Österreich hinkt bei den Mitteln in tertiäre Bildung im internationalen Vergleich nach 

Wir fordern die Bundesregierung zu einem sofortigen Umdenken auf, da die hier entstehenden Innovations- und Investitionslücken nachhaltig und über viele Jahre die Perspektiven von Bildung und Forschung auf das Schwerste beeinträchtigen. Der Gefahr eines dauerhaften Schadens für den tertiären Bildungssektor und die For­schung muss JETZT begegnet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bun­desfinanzrahmengesetzes vorzulegen, welche die Kürzungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft rückgängig macht und bis zum Jahr 2014 je eine zusätzliche Milliarde für diese beiden Zukunftsbereiche verankert.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


16.44.34

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal herzlichen Dank an den Kollegen Grünewald dafür, dass er wieder zur Versachlichung der Diskussion beigetragen hat.

Wir alle haben heute mit Erleichterung – ich denke, alle – den Medien entnommen, dass es eine erste Entspannung geben wird im Zusammenhang mit der Konsolidie­rungspolitik. Die Frage ist, auch wenn das natürlich noch eine vage Prognose ist und


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vorsichtig optimistisch, welche Schlüsse wir aus einer derartigen Entwicklung ziehen sollten. Insofern ist es gut, heute diese Debatte über die Budgetpolitik hier im Haus zu führen.

Ich denke, da geht es um drei Fragen. Einerseits darum, ob wir uns Spielräume erar­beiten wollen, und das, hoffe ich doch, ist weitestgehend über die Parteigrenzen hinweg unbestritten. Wo es schon kritischer wird, ist die Frage, wie wir uns diese budgetären Spielräume erarbeiten könnten. Und drittens ist die Herausforderung, dass wir uns darauf einigen, wofür wir diese Spielräume nutzen sollten.

Zum Punkt, wie wir die Spielräume erarbeiten sollten, ist für uns außer Streit zu stellen, dass, auch wenn sich die Situation ein bisschen entspannt, trotzdem weiterhin der Grundsatz gelten muss, dass die Budgetkonsolidierung sozial gerecht vor sich gehen muss, das heißt sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig, und vor allem, dass diejenigen, die für die Krise verantwortlich sind, auch entsprechend beitragen sollen, um die Budgetkonsolidierung durchführen zu können.

Wenn das gilt und wenn wir es schaffen, die Chance herbeizuführen, Spielräume zu eröffnen, dann sind wir die Allerersten, die sagen, ja, nutzen wir diese Spielräume offensiver, als das bis jetzt möglich war, dafür, offensive Maßnahmen zu setzen. Und ich freue mich, dass der Herr Vizekanzler sich auch dazu bekannt hat, dass Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung notwendig und sinnvoll sind. Sie haben von einer Schlüsselrolle gesprochen und diesen Bereichen Priorität zugeordnet. Das möchte ich dreimal unterstreichen.

Wir sollten in diesem Zusammenhang auch wirklich sehr ernst nehmen, dass die Zukunftsforscher jetzt auch angesichts dieser möglichen neuen Entwicklung empfeh­len, wichtige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen und im Bereich Bildung und Forschung nicht zu sparen – oder, um mit den Worten des Wiener Bürgermeisters zu sprechen: Wir müssen uns aus der Krise hinausinvestieren und nicht in die Krise hineinsparen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir bekennen uns selbstverständlich dazu, dass das gesamte Bildungssystem ein Bildungssystem der Chancengerechtigkeit sein muss, vom Kindergarten über die gemeinsame Schule bis zu den Hochschulen, das offensiv zu unterstützen ist und eine wesentliche Rolle hat in der ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung von morgen. Es geht einerseits um die individuellen Chancen unserer Kinder und Jugend­lichen, aber auch, sehr wichtig, um Investitionen für die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt.

Zur finanziellen Situation der Hochschulen: Jawohl, die Hochschulen brauchen mehr Geld. Ich unterstreiche das, was Kollege Grünewald hier betont hat, und möchte aber auch das Bekenntnis von unserer Seite wiederholen und bekräftigen, dass dies nicht über Studiengebühren passieren kann. Studiengebühren sind aus unserer Sicht der falsche Weg. Das ist seit zwei Jahren bekannt, seit den Regierungsverhandlungen, dass es mit der SPÖ keine Studiengebühren geben wird. Allerdings ist kein Plan B erstellt worden. Und an dieser unserer Haltung wird sich auch durch Drohungen, Universitäten zu schließen, nichts ändern, Drohungen, die völlig unrealistisch sind. Ich erwarte mir hier einen Plan B und konstruktive Vorschläge, wie auf andere Weise eine entsprechende Finanzierung sichergestellt werden kann.

Wir bekennen uns ganz eindeutig zu einem öffentlich finanzierten Bildungssystem und auch zu öffentlich finanzierten Universitäten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

Das Gebot der Stunde aus unserer Sicht lautet ganz eindeutig: Chancen für größere Spielräume erarbeiten und diese für offensive Maßnahmen und Zukunftsinvestitionen


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vor allem in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung nutzen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. – Bitte.

 


16.50.01

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann ein Kollege des BZÖ den Kollegen Grosz bitten, in den Saal zu kommen. (Ruf bei der FPÖ: Der ist umziehen gegangen!) Ich hätte mich sehr gerne an ihn gewandt. – Zunächst aber zur Dringlichen selbst. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Er ist schon da!)

Ich glaube, dass der Herr Finanzminister heute sehr plausibel dargelegt hat, warum es durchaus Sinn gemacht hat, mit dem Budget zuzuwarten, weil eben in einer sehr unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung Zahlen und Fakten nicht in der Art und Weise auf dem Tisch lagen, wie wir das üblicherweise bei einer Budgetplanung gewohnt sind. Herr Finanzminister, die letzten Darlegungen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung geben Ihnen und der Bundesregierung absolut recht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe überlegt, meine Damen und Herren, ob ich auf den Kollegen Grosz eingehen soll oder, so wie das meine beiden unmittelbaren Vorredner gemacht haben, ob es nicht vielleicht wirklich besser ist, das zu ignorieren. Ich habe mich anders entschieden, und zwar auch deshalb, weil – und, Frau Präsidentin, ich würde Sie bitten, dass Sie sich das Protokoll kommen lassen – ich glaube, dass diese Rede eine Fülle von Ordnungsrufen verdient hätte und dass wir gemeinsam im angeblich Hohen Haus darauf achten sollten, dass nicht permanent von Einzelnen die Würde dieses Hauses in einer Art und Weise verletzt wird, wie wir das auch gegenüber der österreichischen Bevölkerung nicht mehr vertreten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Lieber Kollege Grosz, ich möchte Ihnen hier ein paar Dinge schon in aller Deutlichkeit sagen. Sie haben vor wenigen Tagen eine Aussendung gemacht, die wahrscheinlich noch ein wenig üppiger ausformuliert war als Ihre heutige Rede hier im Saal. Wenn Sie dem Finanzminister unterstellen, eine Veranstaltung im Stile Ludwigs XIV. mit 1 700 Gästen zu machen, mag es sein, dass der Neid aus Ihnen spricht. Wenn Sie auf leeren Hauptplätzen Ihre Wahlkampfreden halten und zu Veranstaltungen des Herrn Vize­kanzlers 1 700 Menschen offensichtlich gerne kommen, kann ich das ja noch nach­vollziehen. Wenn Sie aber davon sprechen, dass er – wörtlich – „wahrliche Fress­orgien“ veranstalte, wenn Sie schreiben, dass es sich bei dieser Veranstaltung um „ein Sammelsurium von roten, schwarzen und blauen Nichtsnutzen, gepaart mit Vertretern der kleinkriminellen österreichischen Bankenlandschaft, Steuergeldvernichtern und prominenten Tagedieben“ handelt (Abg. Grosz: Danke, weil das wollte ich in der Rede noch alles unterbringen!), dann, lieber Kollege Grosz, ist das schlicht und einfach inakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Ing. Hofer und Mag. Kogler.)

Kollege Grosz, ich möchte Sie und auch andere, die möglicherweise an dieser Art der Auseinandersetzung Gefallen finden, ersuchen, zu einem Stil zurückzufinden, der irgendwie noch dem Haus gerecht wird.

Ich habe mich bemüht, es von der humorigen Seite zu sehen. Ludwig XIV. hatte ja bestimmt nicht nur negative Seiten. Jetzt habe ich ein bisschen recherchiert, was man an positiven Seiten Ludwig XIV. abgewinnen könnte, die vielleicht auch auf unseren


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Herrn Finanzminister zutreffen. Das eine ist, sie haben das gleiche Sternzeichen. Die Statur Ludwigs XIV. war kräftig, er war gut gebaut, breitschultrig, insgesamt ziemlich gut aussehend. Ich glaube, das trifft auch auf unseren Herrn Finanzminister zu. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Aber die Frisur passt nicht ganz!) Seine Art war es, sich beherrscht, liebenswürdig und besonders gegenüber Damen sehr korrekt zu verhalten. Auch das trifft auf unseren Herrn Finanzminister zu. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

In einer anderen Recherche habe ich gefunden: Er führte wichtige Reformen im Land durch, insbesondere im Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik. Er förderte die Künste, die Wissenschaften, was eine Blütezeit für die französische Kultur bedeutete. Und letztlich: Mit 72 Jahren auf dem Thron war er das am längsten amtierende Staatsoberhaupt der Geschichte in Europa. – Lieber Herr Finanzminister, das wün­schen wir Ihnen natürlich auch. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Da muss er erst einmal den Thron besteigen! Da muss er 120 Jahre alt werden!)

Das war ja heute möglicherweise die Abschiedsrede des Gerald Grosz. Wir wissen es ja nicht, aber er hat ja angekündigt – ich zitiere aus der „Kleinen Zeitung“ –: Ich werde Adieu sagen, wenn ich nicht in den Landtag einziehe. Auf Nachfrage präzisierte der 33-Jährige, dann werde er auch sein Nationalratsmandat zurücklegen. Bemerkenswert ist, dass noch niemand aus dem BZÖ Grosz aufgefordert hat, er möge der Bewegung erhalten bleiben. – Ich verstehe Sie, meine Damen und Herren. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon, das Stenographische Protokoll ist bereits angefordert, weil ich mir natürlich auch den Antragsvorgang noch einmal näher anschauen will. Ich werde mir auch hinsichtlich Ihrer Hinweise noch einmal sehr, sehr genau anschauen, welche Wortwahl getroffen wurde.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 8 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


16.55.47

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kollege Amon, es wäre, glaube ich, wirklich nicht notwendig gewesen, sich mit den Äußerungen eines Abgeordnetenkollegen von vorhin auseinan­der­zusetzen. Es gibt da so etwas im Strafrecht, das nennt sich „milieubedingte Unmutsäußerung“, und das würde hier zutreffen. (Lebhafte Heiterkeit bei FPÖ, SPÖ und ÖVP. – Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Man sollte hier auf diese Aussagen gar nicht eingehen, noch dazu, wenn sie von jemandem stammen, der sein Steirertum so wie seinen Steireranzug nach Ende der Fernsehzeit wieder ablegt. (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist eine Tatsache, da im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage besonders der Komplex Bildung behandelt wird, dass Abschreiben auch etwas sehr Schönes und Wichtiges zum Lernen ist, und wir bedanken uns bei den Grünen, dass sie den Antrag von der Sondersitzung zu 90 Prozent wortident abgeschrieben und eingebracht haben. Wir würden auch noch weitere Punkte aus unserem Programm haben, die wir den Grünen zum Abschreiben dringend empfehlen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zu dem, was der Herr Bundesminister für Finanzen gesagt hat. Es ist ja bereits das Finanzrahmengesetz beschlossen worden. Gerade am heutigen Tag wurde eine bedeutende Ausstellung in der Albertina eröffnet. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen nicht dort hingehen, um sich den Rahmen anzuschauen, auch wenn er noch


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so schön und interessant ist, sondern in erster Linie werden diejenigen die Bilder sehen wollen, die in den Rahmen sind. Und da gibt es halt unterschiedliche Bilder: Da gibt es wertvolle, schöne Originale. Da gibt es unter Umständen eine billige Repro­duktion oder, noch schlimmer, vielleicht sogar eine Fälschung. Und wir Österreicher, nicht nur die Steirer und die Wiener, hätten halt ganz gern schon vor den Urnengängen die entsprechenden Bilder, nämlich das, womit dieser Rahmen gefüllt wird, gesehen, um sich selbst, wie es so schön heißt, ein Bild zu machen. Aber das enthalten Sie uns vor, und daher tappen wir hier weiterhin im Dunkeln, und dieses Dunkel mag natürlich ein wenig bedrohlich wirken, insbesondere wenn man hört, was von der Regierung alles kommen soll.

Kollege Cap hat ein paar Wortmeldungen dazu gemacht und die Opposition aufge­fordert, doch im Parlament tätig zu werden. – Wir sind halt nicht die Verfassungs­brecher. Wir sind die, die sagen: Erst wenn die Regierung nicht fristgemäß, nicht verfas­sungsgemäß das Budget vorlegt, erst dann, nämlich am 23. Oktober, kann vom Parlament selbst ein entsprechendes Budget vorgelegt werden. Wir können daher dem Aufruf vom Kollegen Cap zum Verfassungsbruch leider Gottes nicht Folge leisten.

Aber Kollege Cap hat auch noch andere Dinge gesagt, und zwar hat er gemeint, eine Reduktion von Abgeordneten wäre ein Verlust von Demokratie. Im Umkehrschluss würden 300 Nationalratsabgeordnete ein Mehr an Demokratie bedeuten. Ich glaube, das ist auch nicht der Fall. Und, Herr Kollege Cap, machen Sie sich keine Sorgen um die Qualität freiheitlicher Abgeordneter, darum, was diese hier im Hohen Haus oder in ihren Wahlkreisen tun. Schauen Sie lieber bei sich selbst nach! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben auch einiges gehört vom Kollegen Kogler, der gemeint hat, die Lan­deshauptleute seien eigentlich nur Verhinderer, Blockierer und Ähnliches. Auch hierzu ist die Verfassung klar. Wir haben neben dem republikanischen Prinzip und dem demokratischen Prinzip in der Verfassung auch das föderalistische Prinzip. Und da kann es nicht angehen, dass dieser Föderalismus für einen Zentralstaat geopfert wird.

Tatsache ist – es liegt ja auch ein Entschließungsantrag der Grünen dazu vor –, dass man für den Bereich der Universitäten und den Bereich der Schulen – grob ge­sprochen, es gibt natürlich weitere – insgesamt 2 Milliarden € zusätzlich vorsehen sollte.

Das ist an sich richtig, nur: Es ist zu wenig! Mit einem Mehr vom Gleichen bringt man nämlich auch nichts zustande. Die OECD sagt, dass wir sehr viel für unsere Bildung ausgeben, aber es kommt zu wenig direkt in den Klassenzimmern beziehungsweise in den Hörsälen an. Das heißt, dazwischen liegt so etwas wie eine Strukturreform, eine Verwaltungsreform, und diesbezüglich sind offensichtlich die Verantwortungsträger bei Rot und Schwarz, was Bund und Länder betrifft, nicht willens.

Ich glaube, es scheitert auch deshalb, weil es in diesen Parteien Persönlichkeiten wie Schärf, Pittermann oder Kreisky beziehungsweise Figl oder Raab nicht mehr gibt. Wo wäre unser Staat seit 1945, wenn man in den Lebensfragen der Republik, in so wichtigen Dingen wie eben Verwaltungsreform zwischen Bundesstaat und Bundes­ländern mit einem derartigen Hickhack vorgegangen wäre? Das ist das Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

Von Frau Kollegin Kuntzl wurde die Frage des Bildungssystems, das sich an der Chancengleichheit zu orientieren hat, angesprochen. – Ja, Chancengleichheit im Bildungssystem muss jedes Kind, muss jeder junge Mensch in Österreich bekommen. Nur sagen wir, die Chancengleichheit am Beginn ist nicht die Garantie dafür, auch am Ende einen positiven Abschluss dieses Bildungsweges zu erreichen. Der Herr Vizekanzler und Finanzminister hat nur von der Ausbildung gesprochen, wir gehen


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weiter, wir wollen nämlich Bildung und Ausbildung haben; da ist nämlich ein kleiner Unterschied. (Beifall bei der FPÖ.)

Zwischen der Chancengleichheit beim Start und der Garantie zum Abschluss soll es nach freiheitlicher Ansicht schon noch etwas geben, nämlich die Leistung, die Anstrengung, um das Ziel zu erreichen. Das kann man nicht allen von vornherein gleich „schenken“ – unter Anführungszeichen –, so nach dem Motto: kein Sitzenbleiben mehr, keine Noten mehr oder Ähnliches. Das ist keine Vorbereitung für das Leben. Leistung muss es geben. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wir glauben auch, dass die große Koalition aus Rot und Schwarz die denkbar schlechteste Regierungsform ist, um eine Verwaltungsreform zum Beispiel im Schulwesen voranzutreiben. Es gibt eine linke Auffassung, und es gibt eine rechte Auffassung, wie sie zu gestalten wäre, aber auf jeden Fall würde uns nur eine solche weiterbringen. Ich persönlich muss sagen, ich gebe natürlich der linken nicht den Vorzug. Es gibt einige, die mehr Abfahrt fahren, und andere fahren mehr Slalom; Teile der ÖVP neigen auch zum Slalomfahren. Tatsache ist, dass es bei beiden Sportarten immer bergab geht. Wir wollen an sich auf dem Gipfel bleiben und dort für unsere Kinder für die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems eintreten. Dafür suchen wir Partner. Leistung in Österreich muss sich lohnen. Man muss wissen, 20 Prozent der Leistungsfähigen und Leistungswilligen sorgen für 70 Prozent der Steuern, damit wir sie eben nach diesen Vorstellungen verteilen können. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


17.02.49

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Ich darf eingangs festhalten, dass unserer Auffassung nach Kollege Grosz den Misstrauensantrag vollkommen geschäftsordnungskonform eingebracht hat, ich darf ihn aber dennoch wiederholen und somit einbringen:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Ich werde Ihnen in der Folge auch sagen, warum. (Beifall beim BZÖ.)

Erster Punkt: Herr Finanzminister, Sie können es noch so wortreich drehen und wenden, wie Sie wollen: Verfassungsbruch bleibt Verfassungsbruch! Artikel 51 Abs. 3 der Bundesverfassung besagt eindeutig, dass Sie zehn Wochen vor Ablauf des Jahres dem Nationalrat ein entsprechendes Budget vorzulegen haben. – Daran halten Sie sich nicht und brechen damit die Verfassung. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

Zweites Faktum, das fest steht, ist, dass Sie als Finanzminister als jener Minister in die Geschichte eingehen, der die höchste Staatsverschuldung Österreichs aller Zeiten zu


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verantworten hat, nämlich über 200 Milliarden €; das sind 22 000 € pro Kopf und Nase. – Josef Pröll, Finanzminister mit der höchsten Staatsverschuldung, die dieses Land jemals gesehen hat.

Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wie will dieser Finanzminister dieses Defizit ab­bauen? Wie will er mit dem Regierungspartner von der SPÖ diese Schulden wieder abbauen? Dazu gibt es zwei völlig unterschiedliche Positionen.

Die SPÖ ist die Steuererhöhungspartei. Das kennen wir ja: Immer dann, wenn es brenzlig wird, ist die SPÖ die erste Partei, die vorschlägt, neue Belastungen einzu­führen. Der Einfallsreichtum ist da fast grenzenlos. Herr Katzian – weil ich ihn gerade sehe – ist zum Beispiel Experte im Erfinden neuer Steuern.

Die ÖVP fährt eine andere Linie. Sie sagt: Wir wollen keine Steuern erhöhen, sondern wir wollen Leistungen kürzen: bei den Familien, bei der Bildung, bei den Kindern, bei den Pensionisten.

Die Haltung des BZÖ ist eindeutig. Wir wollen nämlich weder das eine noch das andere. Wir sagen: keine neuen Steuern. Wir wollen aber auch keine Leistungs­kürzungen bei den Schwächsten der Gesellschaft und sagen daher: sparen dort, wo es sinnvoll ist, sparen im Apparat, sparen im Staat, sparen bei der Verwaltung, sparen bei den Politikern. Das ist das, was sich die Menschen in Zeiten der Krise erwarten. Das ist das, was wir vom BZÖ auch verfolgen und als einzige Partei in diesem Hohen Haus vertreten. (Abg. Krainer: Deswegen haben Sie die Parteienförderungen in Kärnten verdoppelt!)

Wir sagen, dass sich Leistung wieder lohnen muss. Wir sagen, dass der Mittelstand nicht noch einmal zusätzlich belastet werden soll. Wir erinnern daran, dass Österreich bereits jetzt eines der Länder mit den höchsten Steuersätzen in Europa ist, und es wäre unverantwortlich, diese Steuerschraube noch einmal anzuziehen. Wir haben die Befürchtung, dass durch solche Maßnahmen der ohnehin schon steuergeplagte Mittelstand völlig zusammenbricht. (Beifall beim BZÖ.)

Ich wage aus aktuellem Anlass einen Blick nach Schweden zu Ihrem Parteifreund und erfolgreichen Regierungschef Reinfeldt, den Sie auch in Österreich immer gerne zu Besuch haben, der in Schweden erfolgreich vorgezeigt hat, wie man die Krise über­windet, der erfolgreich vorgezeigt hat, wie man einen Staatshaushalt saniert. Was hat dieser Herr Reinfeldt in Steuerfragen gemacht? – Er hat keine Steuern erhöht, sondern im Gegenteil, er hat das gemacht, was richtig ist: Er hat die Lohnsteuer gesenkt, um in Zeiten der Krise den Konsum anzukurbeln, um das zarte Konjunkturpflänzchen, das jetzt wieder zu wachsen beginnt, zu gießen, zu fördern, damit dieser Wirtschaftsauf­schwung, der sich jetzt abzeichnet, nicht abgewürgt wird, sondern der Weg aus der Rezession fortgesetzt werden kann.

Das wäre auch ein Modell für Österreich. Wir müssen den Mittelstand entlasten, wir müssen die kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Wir müssen auf diese Art die Kaufkraft stärken und dürfen nicht das Gegenteil machen, nämlich jene, die ohnehin schon am wenigsten haben, durch das Anziehen der Steuerschraube noch einmal zusätzlich zur Kassa zu bitten. Das ist das eine. (Beifall beim BZÖ.)

Das Zweite ist, dass wir endlich das umsetzen müssen, was in Österreich seit 20, 25, 30 Jahren diskutiert wird. – Ja, wir sind dafür, Herr Klubobmann Cap, dass der National­rat verkleinert wird, dass der Landtag verkleinert wird, dass die Landes­regierungen verkleinert werden. Wir stehen dazu, und wir wollen, dass das auch umgesetzt wird.

Wir sind dafür, dass der Bundesrat abgeschafft wird; ein zahnloses Gremium, das keinerlei faktische Entscheidungsbefugnisse hat.


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Wir sind dafür, dass endlich sämtliche Sozialversicherungen zusammengelegt werden, weil sich dieses Land diesen riesigen Apparat an Sozialversicherungen schlichtweg nicht mehr leisten kann.

Wir sind auch dafür, dass man so ehrlich ist und sagt, dass wir uns die vielen Gemeinden, die wir in Österreich haben, dass wir uns diese Strukturen in dieser Form nicht mehr leisten können. Wir sollten uns zum Beispiel das dänische Modell anschauen, wo man radikal auch die Anzahl der Gemeinden reduziert hat.

Nächster Bereich: Bildungsbereich. – Gehen wir endlich die Reform im Bereich der Schulverwaltung an! Frau Ministerin Schmied hat vollkommen recht, wenn sie sagt, es muss eine einzige zuständige Kompetenz für die Lehrer geben. Wir sagen, ja, das ist richtig, die Lehrer sollen ausschließlich der Bundeskompetenz unterliegen. Es gehören die Bezirksschulinspektoren abgeschafft, und es gehört der Landesschulrat abgeschafft, weil das eine Verwaltungseinheit ist, die nicht notwendig ist und die nicht mehr gebraucht wird. (Beifall beim BZÖ.)

Jedes der neun Bundesländer hat Schulabteilungen, und diese reichen vollkommen aus, um gemeinsam mit dem Bund die Schule auch im Sinne der Schüler ent­sprechend zu verwalten.

Das sind nur einige Beispiele, die ich exemplarisch anführen möchte. Ich darf das mit einem Zitat des Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Holzinger abschließen, der wörtlich gesagt hat: „Die Lösungen für die Reformen liegen praktisch auf dem Präsen­tierteller.“

Das heißt, wir servieren Ihnen auch heute Lösungsvorschläge – setzen Sie sie um! Erinnern Sie sich auch daran, was Sie in Ihrer Rede für Österreich, oder wie diese Pseudoveranstaltung auch immer geheißen hat, versprochen haben: dass Sie ein Konklave einberufen und so lange tagen wollen, bis weißer Rauch aufsteigt! (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.) Sie haben bis heute nicht einmal das Feuerchen angezündet. Sie haben überhaupt nichts getan in diesem Bereich, und Sie werden auch nichts tun, weil Sie nichts zustande bringen (Beifall beim BZÖ) und sich vor Ihrem Onkel in Niederösterreich fürchten.

In diesem Sinne darf ich mir zum Abschluss erlauben zu sagen, dass ich zusagen kann, dass das BZÖ seinen Beitrag leisten kann und leisten wird, damit der Reform­stau, der in Österreich ansteht, endlich angegangen wird, als verantwortungsvolle Bewegung für den Mittelstand, für jene Leute, die etwas arbeiten, die etwas leisten und die es sich auch verdient haben, dafür entsprechenden Lohn zu bekommen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


17.10.31

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Herr Kollege Amon, wir sind in den letzten zwei Jahren selten einer Meinung gewesen, heute aber muss ich Sie loben. Sie haben ein wunderschönes Bild für den Herrn Finanzminister gefunden. Der Vergleich mit Ludwig XIV. passt wirklich exakt. Die Arroganz, die uns in den letzten Jahren und Monaten entgegengetreten ist, ist genau das, was Ludwig XIV. ausgestrahlt hat. „Der Staat bin ich!“ – wenn ich erinnern darf (Abg. Krainer: Wird ihm fälschlicherweise zugesprochen!) –, genau das signalisiert uns der Herr Finanzminister.

Ich darf Sie vielleicht auch daran erinnern, dass die Maßnahmen Ludwigs XIV. mehr Staat – weniger privat waren. Den Merkantilismus hat er eingeführt, aber das werden


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Sie sicherlich wissen. Ich nehme an, dass Sie Ihren Herrn Finanzminister auch aus diesem Grund gelobt haben. Ich darf Sie aber auch daran erinnern, dass es nicht zuletzt die Maßnahmen Ludwigs XIV. waren, die Frankreich schlussendlich in den Staatsbankrott getrieben und die Französische Revolution hervorgerufen haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich gratuliere Ihnen zu diesem Bild, sehr beeindruckend. Vielleicht war es ein Fehlgriff, ich weiß es nicht. Bruno Kreisky hätte wahrscheinlich gesagt: Lernen S’ Geschichte, Herr Kollege! Aber Sie werden dieses Beispiel ja bewusst gewählt haben.

Nun zum eigentlichen Thema. Es sind auch von Klubobmann Cap herzergreifende Worte an das Parlament gerichtet worden: Wir mögen der Regierung auf Augenhöhe entgegentreten. – Wir versuchen es. Leider aber ist die Politik weder der christlich-sozialen ÖVP noch der Sozialdemokratie so, dass ich das in irgendeiner Form erkennen kann. Kollegin Kuntzl hat zu Recht gefordert, dass wir konkrete Maßnahmen hören, um die Ziele, die sie erwähnt hat und die ich nur unterstützen kann, im Bereich der Bildungspolitik auch wirklich umsetzen zu können. Allein: Wir hören nichts – weder hier noch aus dem Unterrichtsministerium beziehungsweise etwas Akkordiertes aus dem Bereich des Unterrichtsministeriums.

Herr Finanzminister, Sie haben heute viel geredet – und wenig gesagt. Sie haben ein bisschen gelernt aus der desaströsen Berichterstattung über die Sondersitzung und haben um den heißen Brei herumgeredet. Man kann es auf den Punkt bringen, Sie haben gesagt: Ich schließe nichts aus, ich schließe nichts ein. – Na danke, das sind Aussagen gegenüber dem Hohen Haus, die sich ja wohl mit der Konfrontation auf Augenhöhe, die von Ihrem Koalitionspartner eingefordert wird, nicht ganz in Übereinstimmung bringen lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Das, was wir von Ihnen hören, ist die Rasenmäher-Methode. Auf zwei Schnitthöhen, ein bisschen höher, ein bisschen niedriger – so fahren Sie durch das Budget. Das Ergebnis ist: Wir haben enorme Belastungen für die Familien im Bereich der Bildung. Dort privatisieren Sie wirklich, nämlich die Kosten. Ich darf daran erinnern, dass sich die Ausgaben der privaten Haushalte für Bildung seit dem Jahr 2000 in unserem Staat verdoppelt haben. Viele Familien können sich das nicht mehr leisten. Es ist genau jene soziale Schräglage, die Sie, Frau Kollegin Kuntzl, wegzureden versuchen, in der Vergangenheit verschärft worden, und sie wird leider durch die jetzt angekündigten Maßnahmen weiter verschärft.

Herr Finanzminister, Sie haben uns heiße Luft präsentiert! Sie haben beispielsweise erwähnt, welche konkreten Maßnahmen Sie im Bildungsbereich in den letzten Jahren umgesetzt haben. – Ich darf Ihnen sagen, dass ich zu Schulbeginn von vielen Schulen Anrufe bekommen habe, die genau das nicht umsetzen konnten, was Sie uns hier verkündet haben, nämlich die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25. Ich habe allen Schulen empfohlen, bei der Personalvertretungsaufsichtskommission Einspruch zu erheben, was zu interessanten Ergebnissen geführt hat, die Sie noch zu spüren bekommen werden.

Eine Schule in Imst, ebenso die Schule in der Wenzgasse in Wien haben recht bekom­men. (Abg. Krainer: Nein!) Sie haben recht bekommen (Abg. Krainer: Nein!) – doch, sie haben recht bekommen! Das wird jetzt rückgängig gemacht. Das heißt, Sie werden verpflichtet, die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl nicht nur propagandistisch zu verbreiten, sondern auch die finanziellen Rahmenbedingungen bereitzustellen, damit die Schulen in die Lage versetzt werden, das durchzuführen.

Sie haben selbst den Begriff „Richtwert“ genannt. Sie wissen haargenau, dass dieser Richtwert um 20 Prozent übertroffen werden kann und dass wir in den meisten Gymnasien vom Boden- bis zum Neusiedler See 30 Schüler in den Klassen sitzen


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haben und nicht 25. (Abg. Krainer: Das ist falsch!) Natürlich ist das wahr, reden Sie mit den Leuten vor Ort. Sie verweigern die Realität. Wir hören das. (Abg. Krainer: Aber nicht in der Mehrheit der Klassen 30 oder mehr! Das ist sicher falsch!)

Dasselbe gilt für die Senkung der Teilungsziffern. Dasselbe gilt für die Eröffnungs­zahlen. (Abg. Krainer: Aber nicht in der Mehrheit der Klassen!) Reden Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort, reden Sie mit den Eltern, dann werden Sie das hören, Herr Kollege Krainer, Sie können die Realität nicht wegreden! Das, was ich gesagt habe, ist die Realität. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Die Klassenschülerzahl geht bis 30, und das bitte ... (Abg. Krainer: Aber bestimmt nicht in der Mehrheit der Klassen!) Informieren Sie sich!

Sie haben mehr Lehrkräfte angekündigt. Ich kann nur sagen, Sie werden in den nächsten Jahren feststellen, dass Sie diese gar nicht bekommen können, weil Sie sie nicht ausgebildet haben. – Auch ein Produkt Ihrer verfehlten Bildungspolitik der letzten Jahre.

Ich kann nur das wiederholen, was Eva Glawischnig schon gesagt hat: Arbeiten oder Aufhören – das ist die Alternative, vor der Sie stehen. Mit Arbeitsverweigerung werden Sie bestimmt nicht die Probleme der Gegenwart und schon gar nicht die Probleme der Zukunft lösen können. Machen Sie das, was Werner Kogler in der Steiermark angekündigt hat: Sparen mit Herz und Investieren mit Hirn! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Petzner ordnungsgemäß eingebrachte Misstrauensantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 26 iVm § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll

eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22.09.2010 im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage betreffend Wähler/Innentäuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung

Nachdem im April 2010 bereits die schwarzen Steuerwolken über Österreich aufge­zogen sind, wird nunmehr ein schwarzer Angriff auf die Verfassung geritten und der Parlamentarismus mit Füßen getreten.

Mit dem Schreiben aus dem Bundeskanzleramt vom 29. Juni 2010 an National­ratspräsidentin Prammer zeigte die Bundesregierung ihr wahres Gesicht.

Sie kündigte offen – ohne jegliches Gefühl für Moral und Verantwortung – ihren Verfassungsbruch an, indem sie die Vorlage des Entwurfes eines Bundes­finanz­gesetzes 2011 bis zum 22. Oktober nicht einhält und als Ersatztermin den 9. Dezem­ber in Aussicht stellte.

Dazu hat der Finanzminister noch die Stirn, für den Bruch der Verfassung bei den restlichen Fraktionen im Parlament um Unterstützung zu bitten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


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Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


17.17.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Misstrauensantrag, der jetzt eingebracht worden ist: Wieso ist der jetzt vorgelegt worden? – Es ist relativ einfach: Die Freiheitlichen haben die Aktuelle Stunde, die Grünen die Dringliche, für das BZÖ ist nichts mehr übrig geblieben, also hat es schnell einen Misstrauensantrag eingebracht, sonst wäre es nämlich in der medialen Berichterstattung nur aufgrund der Auslieferung des Kollegen Petzner erwähnt worden. (Rufe beim BZÖ: Na geh!) Das macht keinen schlanken Fuß ein paar Tage vor der Landtagswahl, also wird ein Misstrauensantrag gestellt.

Die Begründung dafür war mehr als schwach. Die Hauptbegründung ist: weil der Minister verantwortlich ist für die höchste Staatsverschuldung der Geschichte. – No na net! Wenn Sie jetzt Finanzminister wären, glauben Sie, Sie wären in zwei Monaten oder in einem Jahr nicht verantwortlich für die höchste Staatsverschuldung? Er hat diese Staatsverschuldung doch geerbt (Rufe beim BZÖ: Von wem?) von seinem Vorgänger, und mitten in der größten Wirtschaftskrise ist sie natürlich größer gewor­den. Also dieser Vorwurf ist wirklich mehr als lächerlich.

Besonders interessant war der Vorschlag, wir mögen uns an Schweden orientieren, und zwar deswegen, weil Schweden so gut aus der Krise rausgekommen sei. Nur zur Information: Was Arbeitslosigkeit betrifft, ist Österreich besser herausgekommen als Schweden. Diesbezüglich sind wir nämlich die besten in der Europäischen Union. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Sowohl vor als auch nach der Krise, sowohl relativ als auch absolut steht Österreich besser da.

Die Begründung war: Schweden hat die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt, um die Inlandsnachfrage anzukurbeln. – Na bitte, was haben wir gemacht? Ist Ihnen völlig entgangen, dass wir letztes Jahr mit einer Steuerreform um genau 3 Milliarden genau das gemacht haben, nämlich die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt haben, um damit die Inlandsnachfrage anzukurbeln? Das ist anscheinend völlig spurlos an Ihnen vorübergegangen. Die Auswirkung: Der Inlandskonsum ist gewachsen, trotz der Krise, trotz der Arbeitslosigkeit, und wir haben jetzt eine bessere konjunkturelle Situation und auch höhere Steuereinnahmen.

Das ist das, was wir gemacht haben. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Klein war die Steuer­reform, die Sie gemacht haben, als Sie in der Regierung waren. Das stimmt. Sie war so klein, dass überhaupt niemand etwas davon gemerkt hat. 7 € war die durch­schnittliche Entlastung bei Ihrer Steuerreform, der größten aller Zeiten, wie es damals hieß. 7 € im Monat!

Und wie war das bei unserer Steuerreform jetzt im Schnitt? – 360 € im Jahr! Das ist der Unterschied zwischen dem, was Sie in der Regierung gemacht haben, und dem, was diese Bundesregierung hier gemacht hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Aber bleiben wir einmal bei dem Thema, dass die Steuereinnahmen steigen. Ja, die steigen, vor allem die Umsatzsteuer. Die genauen Zahlen werden wir ja Ende des Monats bekommen, aber das ist das, was sich schon abgezeichnet hat in den letzten Monaten. Was bedeutet das jetzt für uns?

Da gibt es im Wesentlichen drei Varianten.

Die eine Variante ist, wir verzichten auf einen gerechten Beitrag der Millionäre, indem wir eben nicht Bankenabgabe, Vermögensteuern und dergleichen einführen. – Das findet nicht meine Zustimmung, sage ich gleich dazu.

Die zweite Variante ist, zu sagen: Na gut, dann konsolidieren wir schneller, dann schauen wir, dass wir halt schneller unter 3 Prozent kommen.

Und die dritte Variante ist die, dass man sagt: Wenn wir hier zusätzliche Spielräume haben, dann nützen wir diese für Offensivmaßnahmen im Bereich Ökologie, im Bereich Bildung, im Bereich Forschung, Entwicklung und Infrastruktur.

Und da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn ich diese drei Varianten zur Auswahl habe, dann sollen wir doch auch die Chance wahrnehmen, dass wir hier Geld für Offensiv­maßnahmen haben. Der Vizekanzler hat in seiner Rede davon gesprochen, wie wichtig Offensivmaßnahmen sind. Er hat hier den ökologischen Bereich, sprich: thermische Sanierung, genannt. Halte ich auch für richtig, und ich halte den Bildungsbereich für genauso richtig.

Das heißt, wenn wir auch auf Grund der Politik der letzten Jahre mehr Spielräume haben, dann bin ich dagegen, darauf zu verzichten, dass Millionäre, Banken, Spekulanten, Stiftungen und so weiter ihren gerechten Beitrag leisten. Darauf werden wir nicht verzichten, denn das würde bedeuten, auf Gerechtigkeit zu verzichten, und es gibt keinen Grund für uns, auf Gerechtigkeit zu verzichten. Aber nehmen wir dieses Geld für die Möglichkeit, Offensivmaßnahmen zu setzen – im Bereich der thermischen Sanierung, im Bereich der Bildung, im Bereich der Forschung und Entwicklung und im Bereich der Infrastruktur.

Wenn es um Ausgaben geht: Kollege Darabos hat ja bereits auch für sein Ressort gesagt, wo er sich vorstellen kann, besonders zu sparen, zum Beispiel bei den Geheimdiensten. Da kam leider sofort ein Njet von der ÖVP. Die Kollegin Schmied hat auch klar gesagt, sie möchte sparen, vor allem auch im Bereich der Schulverwaltung, indem man eine gesamte Schulverwaltungsebene, die Bezirksschulinspektoren et cetera, auflöst. Das unterstützen wir auch – leider gab es da auch schon ein Nein seitens des Koalitionspartners. Vielleicht überlegen Sie sich das aber noch.

Abschließend auch von mir ein kleiner Hinweis, wo man sparen könnte: Ich glaube, wir können uns auch die ÖIAG einsparen; da sind auch mehrere Millionen im Jahr möglich. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Krainer –: Sie hätten mit dem Schluss anfangen und mehr Beispiele bringen sollen ...!)

 


17.22.52

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Dringlichen Anfrage der Grünen ist es wie mit einem Luftballon: Man sticht hinein – viel heiße Luft, und übrig bleibt eine schlappe Hülle. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: So ein Unsinn!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 189

Ich habe jetzt aufmerksam zugehört: WählerInnentäuschung habe ich bis jetzt nicht erkennen können, Verfassungsbruch habe ich keinen erkennen können. (Abg. Mag. Kogler: Das liegt aber an Ihnen!) WählerInnentäuschung ist aber, Kollege Grünewald, in der Begründung des Antrags drinnen. Und Sie haben Ihr Statement eingeleitet mit der Begründung, Sie kennen sich gut aus. Ich respektiere Sie als Bildungs- und/oder Wissenschaftssprecher, aber es gibt einen Teil in der Begründung, in dem Sie sich nicht auskennen.

Sie schreiben hier, bis zum Jahr 2011 betragen die Einsparungen in den Unis 50 Millionen. – Herr Kollege Grünewald, Sie kennen die Leistungsvereinbarungen, die bis zum Jahr 2012 gültig sind. Es kann daher vertraglich gar nicht eingespart werden an den Universitäten bis zum Jahr 2012. Nehmen Sie diese gesetzliche Lage zur Kenntnis! Diese Stunde entpuppt sich als Nachhilfestunde für die Grünen. (Abg. Dr. Grünewald: ... verhandeln!) Das ist nicht verhandelbar, sondern die Leistungs­vereinbarungen sind abgeschlossen – aus, Schluss. Daher: Es kann erst ab 2013 verhandelt werden.

Zweiter Punkt: Einsparung bei den Schulen 112 Millionen. Ich darf Ihnen auch hier sagen, wir haben mehrmals nachgewiesen, dass Wien 2 500 Lehrer im Pflicht­schulbereich falsch einsetzt und sich die Gemeinde hier Gelder erspart. Ich habe mir diese Summe durchgerechnet: 2 500 Lehrerinnen und Lehrer mal 60 000 € – so viel kostet ein Pflichtschullehrer – ergibt 150 Millionen. Das heißt, wenn diese Bildungs­ministerin an den Bürgermeister Häupl herantritt und sagt: Halte die Gesetze ein, halte die Verfassung ein, zahle deine Pflichtschullehrer, zahle für die Nachmittagsbetreuung, für die Sozialarbeiter und die Schulpsychologie!, dann hat die Unterrichtsministerin mit einem Schlag um 150 Millionen mehr Geld zur Verfügung und um 2 500 Lehrer und Lehrerinnen mehr für Wien, die wir ganz dringend brauchen. Daher unterstütze ich Christine Marek mit 1 000 Lehrerinnen und Lehrern in den Pflichtschulen ab sofort.

Ich darf aber auch noch einen weiteren Punkt ansprechen. Wählertäuschung betreiben wir ganz sicher nicht! Wir legen offen, wie die künftige Hochschulfinanzierung ausschauen soll.

Ich darf die Politik der Grünen zusammenfassen: Sie möchten, dass ganz Europa gebührenfrei in Österreich studieren darf. Sie laden ganz Europa nach Österreich ein, hier gebührenfrei zu studieren. Sie laden weltweit alle Studierenden um 700 € nach Österreich ein – auf Kosten der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das kann nicht gutgehen! Wir sind daher für eine ehrliche Finanzierung, für ein ehrliches Zugangsmanagement, für ein Stipendiensystem, das sicherstellt, dass nicht die Kinder des Generaldirektors, der Generaldirektorin das Studium auf Kosten der Hilfsarbeiterin/des Hilfsarbeiters finanziert bekommen. Wir sind für einen sozialen Ausgleich, wir sind für eine Trennung von Forschungs- und Lehrbudget, für die Finanzierung von Overheadkosten im FWF.

Das ist eine moderne Politik. Diese Offensivpolitik schlagen wir Ihnen vor – statt einem Antrag, dem nicht einmal eine Gegenfinanzierung gegenübersteht. Sie fordern 2 Milliar­den €, zeigen aber keine Gegenfinanzierung auf. Das ist für mich gesetzmäßig sehr bedenklich.

Daher: Kehren wir dorthin zurück, wo es um seriöse Planung geht! Wir haben Ihnen dafür den Unterausschuss zur Verfügung gestellt. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die Hochschulen zu unterstützen, und das ist jetzt unsere Aufgabe. Machen wir das, was 26 andere europäische Staaten machen: Zugangsmanagement, Ausbau des Stipendiensystems und eine klare kompetitive Forschung. Das ist die künftige Hochschulpolitik Österreichs. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 190

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte.

 


17.27.30

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren dieses Hohen Hauses! Das Hohe Haus heißt nicht Hohes Haus, weil wir über alle anderen erhaben sind, sondern weil es so hoch gebaut wurde. Und dass es nur deswegen so heißt, das hat die heutige Diskussion und Debatte bis jetzt gezeigt.

Nach den sehr resoluten Ausführungen meiner Vorgängerin bezüglich der Bildungs­politik und Ausbildungspolitik darf ich mir erlauben, noch einmal zurückzugehen auf die Grundlage dieser Dringlichen Anfrage, der wir uns nun schon seit zweieinhalb Stunden widmen: Wählertäuschung und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung.

Es wurde bis jetzt noch nicht expressis verbis erwähnt, was denn die Verfassung tatsächlich sagt. Und da bitte ich schon, genau zuzuhören, weil das tatsächlich in der Verfassung steht, und darauf haben wir einen Eid abgelegt:

„Die Bundesregierung hat“ – ich betone: hat – „dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn jenes Finanzjahres vorzulegen, für das ein Bundesfinanzgesetz beschlossen werden soll.“

Das ist eine ganz klare und eindeutige Aussage des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Meine Damen und Herren! Meine Klienten – kleine und mittlere Wirtschaftsbetriebe – haben auch Gesetze zu befolgen, zum Beispiel das Umsatzsteuergesetz. Dieses sagt ganz klar und eindeutig, bis zum 15. des zweiten Monats nach dem Abrech­nungsmonat haben sie die Umsatzsteuer einzubezahlen. Das ist nicht irgendein Recht, das ist ein zwingendes Recht, das ist eine Verpflichtung. Und die Bundesregierung hat, davon bin ich fest überzeugt, auch eine Verpflichtung nach diesen von mir jetzt noch einmal verlesenen Bestimmungen der Bundesverfassung.

Meine Damen und Herren, diese Verpflichtung wird einfach nicht eingehalten! Wir können uns auf den Kopf stellen – die Bundesregierung hält sie nicht ein! Wir haben es heute schon einige Male gehört, und auch der Herr Bundespräsident hat nach einigem Zögern doch gesagt, das wäre eigentlich richtig, und auch die Frau Präsidentin hat es im Endeffekt gesagt, und die Verfassungsrichter sagen es, und der oberste Verfassungsrichter sagt es – aber der Bundesregierung ist das schnurzegal! Und das ist eigentlich schon sonderbar.

Heute haben wir aber noch etwas gehört, und zwar von Herrn Dr. Walser von den Grünen. Offensichtlich hat den Grünen diese Klubklausur in der Steiermark recht gut getan. Ihr wart ja in Leoben, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Hoffentlich habt ihr auch das wunderschöne Leobner Lied gesungen, das es dort gibt. Wir waren eine Woche vorher in Graz, und ich habe das Grazer Studentenlied gesungen. Das lockert schon ein bisschen auf.

Das hat den Kollegen Walser also offensichtlich aufgelockert: Der Finanzminister gibt heiße Luft von sich, sagte er. Na ja, das ist schon ein bisschen hart. Aber wenn ich mir folgenden Satz, den ich mir aufgeschrieben habe, noch einmal durch den Kopf gehen lasse, dann muss ich dem Kollegen Walser eigentlich doch recht geben.

Der Finanzminister sagte, es geht um ein in sich sinniges Budget, das alle Aspekte umfasst. – No na! Was ist das für eine Aussage? Gegangen ist es schlicht und einfach darum, dass man sich einfach nicht getraut hat, die heißen Eisen anzugreifen (Beifall bei der FPÖ), und dass man so lange wie möglich zugewartet hat in der Hoffnung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 191

dass sich die Wirtschaftslage vielleicht doch bessert und dass wir vielleicht doch mehr Steuern hereinbekommen und vielleicht die Grauslichkeiten, die wir schon angedacht haben, doch nicht in dieser Größenordnung einsetzen müssen.

Meine Damen und Herren, wenn das die intelligente Finanzpolitik ist, von welcher der Herr Abgeordnete Stummvoll, den ich grundsätzlich sehr schätze, gesprochen hat, dann weiß ich nicht, was intelligente Finanzpolitik ist. Es kann doch nicht intelligente Finanzpolitik sein, dass ich abwarte und hoffe und vielleicht jeden Tag in die Kirche gehe und bete: Lieber Gott, lasse die Wirtschaftslage besser werden! Das kann es doch nicht sein! Die Aufgabe eines Finanzministers und die Aufgabe einer Regierung und die Aufgabe der nachgeordneten Organisationen und Bürokratieapparate ist es, zu planen, vorzusehen und die Möglichkeiten zu schaffen, dass bei allem, was eintritt, trotzdem ein Budget steht, und zwar zu einer Zeit steht, wie es die Verfassung vorschreibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber warum können Sie das nicht? – Weil Sie eine schwache Regierung sind? Na gut, das wollen wir einmal dahingestellt sein lassen nach dem, was wir heute miterlebt haben: Eine einzige Regierungsvorlage und sonst nichts anderes als Berichte für einen Plenartag, der, wenn die Opposition nicht einige Dinge eingebracht hätte, fürchterlich fad um 18.45 Uhr zu Ende ginge. Was bringen Sie zustande? – Gar nichts! Sie fürchten sich vor den Wahlen, die jetzt auf uns zukommen. (Abg. Neubauer: Vor dem Bürger!) Sie fürchten sich vor dem Bürger, Sie fürchten sich, dass der Bürger es Ihnen übel nimmt, wenn Sie tatsächlich einmal die Reformen angreifen, die grundsätzlich notwendig sind.

Wir haben eine Bürokratie, die uns viel zu viel kostet. Das weiß jeder. Das weiß der Verfassungsgerichtshof, das weiß der Rechnungshof, das weiß die Regierung, das wissen die Regierungsparteien, das weiß die Opposition, aber man traut sich nicht, irgendetwas zu machen, weil man feige ist, meine Damen und Herren. Das Nicht-feige-Sein, das Mutig-Sein ist die einzige Möglichkeit, dass wir aus dieser Misere, wie sie auch mein Freund und Kollege Gradauer immer wieder so drastisch schildert, aus dieser verheerenden Misere, aus dieser finanziellen Misere herauskommen.

Könnt ihr denn noch ruhig schlafen, wenn ihr daran denkt, was wir unseren Kindern und Kindeskindern hinterlassen? Ist euch klar, dass geplant ist – geplant ist! –, dass im Jahre 2014 50 Prozent der gesamten Lohnsteuereinnahmen für den Zinsendienst unserer Staatsschulden draufgehen? Für den Zinsendienst! 50 Prozent arbeiten unsere Arbeiter und Angestellten nur für den Zinsendienst der Schulden, die wir heute, gestern, vorgestern und vorvorgestern gemacht haben.

Meine Damen und Herren – Hohe Regierung!, möchte ich fast sagen –: Reißt euch endlich am Riemen, überwindet eure Feigheit! Entschuldigen Sie, Herr Präsident, vielleicht ist „Feigheit“ ein falsches Wort. Überwindet eure Mutlosigkeit! – sagen wir es so. Überwindet eure Mutlosigkeit, nehmt euren Mut zusammen, greift die Reformen an, damit wir diesen Staat endlich einmal aus seiner furchtbaren wirtschaftlichen und finanziellen Lage herausbringen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.01

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Die Wissenschaftssprecherin der ÖVP hat mich kritisiert und behauptet, dass an Universitäten in Wissenschaft und Forschung bis 2013 nicht gespart wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 192

Ich berichtige tatsächlich und zitiere aus den Tabellen des Bundesfinanz­rahmen­gesetzes alt und neu: 2011 eine Differenz von minus 49,4 Millionen, 2012 minus 79,5 Millionen und 2013 minus 92,2 Millionen €. – Das ist richtig, das ist das Bundes­finanzrahmengesetz. (Beifall bei den Grünen.)

17.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.36.53

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Herr Abgeordneter Grünewald, ich darf das vielleicht aufklären. Du hast die Gesamtposition für das Ressort vorgelesen, und die Kollegin Cortolezis-Schlager hat dir vorgehalten, dass es bei den Universitäten eine fixe Vereinbarung bis 2012 gibt. Beides ist richtig, ihr müsst euch jetzt nicht mit ent­sprechenden Berichtigungen duellieren. Die Universitäten bekommen ihr Geld nach Vereinbarung bis 2012. Können wir uns darauf einigen? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dann können wir den Rest auch gleich klären. Der Kollege Walser hat vorhin gemeint, dass die Klassenschülerhöchstzahlen nicht gesenkt worden sind, mit der Begründung, es dürfen 20 Prozent mehr drinnen sitzen. Ja, das war immer schon so, nur: Wenn wir von 30 Regelrichtwert auf 25 herabsetzen, dann war vorher bis zu 36 möglich und gab es auch viele Klassen mit 36 Schülern. Jetzt sind es maximal 30, und das ist ein Fortschritt, den diese Regierung möglich gemacht hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich will auch gleich, da wir hier jetzt das vierte oder fünfte Mal das gleiche Thema diskutieren und die Frage: Sind wir formal richtig oder falsch?, doch schon x-mal dis­kutiert worden ist, auf die Grundargumentation eingehen, die auch der Vizekanzler heute erneuert hat.

Wir wollten uns, bevor das definitive Budget 2011 als Finanzgesetz 2011 in den Nationalrat kommt, erst die Entwicklung des Wirtschaftswachstums mit all seinen Aus­wirkungen genau anschauen. Warum ist dieses Jahr so wichtig?

Jeder, der die Zeitung aufschlägt, sieht, dass wir überraschende Ergebnisse haben. Die Bundesrepublik Deutschland, die vor kurzer Zeit noch als Problemfall gesehen wurde mit einem enormen Einbruch 2009, hat plötzlich Wachstumsraten, die so weder erwartet noch prognostiziert waren, und unserer Wirtschaft geht es zum Glück im Exportbereich deutlich besser, als wir erwartet haben. Das kann dazu führen, dass wir schon für das heurige Jahr 2010, aber erst recht für 2011 viel mehr Spielräume haben, als wir bisher erwartet haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was machen wir damit?)

Was hätten sich die Damen und Herren auch der Oppositionsparteien denn ge­wünscht? Dass wir die Kürzungen im vollen Umfang nach den Prognosen des Sommers machen? Das ist doch genau der falsche Weg! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie haben noch vier Wochen Zeit!) Der richtige Weg ist, wir nehmen die neuesten Prognosen, wir schöpfen die Möglichkeiten in dem Schlüssel 60 : 40 aus, und wir werden die Offensivmaßnahmen, die zusätzlich möglich sind, nützen. Das heißt, auf der Einnahmenseite 60 : 40, vielleicht ein bisschen weniger, aber vor allem auf der Ausgabenseite kann man in den entscheidenden Kapiteln – sie wurden vom Abgeordneten Krainer bereits genannt: Forschung, Wissenschaft, Infrastruktur, thermische Sanierung – dann mehr einsetzen, wenn der budgetäre Rahmen es erlaubt.

Und warum wendet sich die Opposition gegen diese Chance? – Ich verstehe es nicht! Es sollte doch genau umgekehrt sein. Wenn eine Regierung mit dem Budget zu früh kommt, sollte man doch eher sagen: Freunde, warten wir doch noch ab, ob wir in den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 193

Maßen ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das kann ich in vier Wochen da einarbeiten! Da brauchen Sie nicht so zu tun, als ob Sie in vier Wochen kein Budget zustande brächten! Können Sie wenigstens so ehrlich dazusagen, es sind Wiener Landtagswahlen?)

Aber Frau Dr. Glawischnig, wir beide haben gemeinsam, als wir in Opposition waren, genau das eingefordert. Bleiben Sie doch konsistent in Ihrer Argumentation und versuchen wir, das zu nützen! – Ich hoffe, dass wir jetzt das Formalgeplänkel erledigt haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Bitte, Herr Vizekanzler, könnten Sie ein kurzes BFG 2011 hier am 20. Oktober prä­sentieren! Dann hätte diese Formaldiskussion ein Ende und könnten wir endlich inhaltlich gemeinsam daran arbeiten, damit wir die Wachstumsraten zustande bringen.

Was brauchen wir? – Die Gemeinden investieren immer weniger. Wir brauchen in diesem Bereich weitere entscheidende, zündende Maßnahmen. Das wird uns vielleicht genau mit der neuen finanziellen Unterfütterung möglich werden. Wir brauchen – und daran besteht kein Zweifel – im Bereich der thermischen Sanierung neue Initiativen. Da werden wir vielleicht nicht mehr allein mit Förderung arbeiten können, sondern wir werden uns neue Modelle einfallen lassen. Da könnten Sie mitarbeiten, aber doch nicht drei Parlamentssitzungen für eine Formalfrage verbrauchen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Formalfrage?!)

Mein Wunsch und meine Einladung gehen dahin, Frau Dr. Glawischnig, statt eine Diskussion über den Formalfall eine inhaltliche Diskussion dazu. Wir sind alle an einer Mitwirkung interessiert. Einladung: inhaltliche Vorschläge statt formelle Beiträge, kein Aufkochen hier, sondern gemeinsames Arbeiten im Parlament!

Glauben Sie mir, bei den Landtagswahlen, die nächste Woche und in drei Wochen stattfinden, haben wir als Regierungsparteien keinerlei Nutzen daraus, dass das Budget noch nicht fertig ist. Im Gegenteil, die Angstpropaganda könnte sich sogar nachteilig auswirken. Der Grund waren nicht die Landtagswahlen, es gibt Gründe, die vernünftig sind: das endgültige Ergebnis abwarten, die richtigen Maßnahmen und die notwendigen Schwerpunkte setzen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Und der Osterhase kommt zu Weihnachten!)

Wir werden es durchführen, Frau Klubobmann! Und auch bei Ihrer fünften Formal­sitzung lassen wir uns nicht davon abhalten, ein gutes Budget mit den neuesten Werten hier in diesem Haus zu beschließen. Ich freue mich, wenn Sie dann auch mitstimmen werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte. (Abg. Grosz: Jetzt geht es los! Trenzbarterl umlegen!)

 


17.42.40

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst eine Vorbemerkung in Richtung „Soziale Heimatpartei“: Herr Kollege Gradauer, wenn Sie wieder einmal einen Kronzeugen zitieren, dann bitte nicht ausgerechnet Mirko Kovats. 26 Prozent Mehrwertsteuer verlangt Mirko Kovats! Das erklären Sie einmal Ihren Wählerinnen und Wählern von der „Sozialen Heimatpartei“! 26 Prozent Mehr­wertsteuer, das traut sich nicht einmal der Finanzminister nach den Landtagswahlen in Wien zu fordern. (Abg. Grosz: Wer weiß?) Für so mutig, für so selbstmörderisch halte ich ihn nicht. Einen Rest Vernunft wollen wir ihm ja zubilligen.

Nun aber zum Kollegen Amon. Wo ist er denn? – Ah, der studiert gerade ein Geschichtsbuch. Das war nämlich ein besonders unpassender Vergleich, Sie, Herr Vizekanzler, mit Ludwig XIV. zu vergleichen. (Abg. Kopf: Das hat der Petzner


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gemacht!) Nein, nein, Amon, Werner Amon (Abg. Grosz: „Werner Schützenhöfer“!), „Werner Schützenhöfer-Amon“.

Denn Ludwig XIV. war, wie Kollege Walser schon richtig gesagt hat, nicht nur für den ganzen Staatsbankrott verantwortlich, der dann später seinen Nachnachfolger einen Kopf kürzer gemacht hat (Abg. Dr. Rosenkranz: Ist das der Kopf vom Faul?) – ich möchte nicht unbedingt Ihr Nachnachfolger sein, wenn der Vergleich stimmt –, sondern er hatte auch eine beispiellose Mätressenwirtschaft – Frau Kollegin Fekter, ich weiß nicht, wer da gemeint ist –, die Madame de Montespan, die Madame de Maintenon. (Beifall beim BZÖ.) Ja, auch ein besonders unpassender Vergleich. Das sollten Sie zurückweisen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was wollen Sie damit sagen?)

Aber er war jener Politiker, der zum ersten Mal Selbstherrlichkeit, Selbstgefälligkeit und Selbstverliebtheit in der Politik zur beherrschenden Methode, zum beherrschenden Stilelement gemacht hat. Da hat Kollege Amon schon eher wieder ins Schwarze getroffen, Herr Kollege Kopf. (Abg. Kopf zeigt in Richtung BZÖ.) Das war Kollege Amon, wirklich, das war er. Sie müssen es nachlesen. Sie müssen aufpassen, was Ihre Leute sagen. Vor allem ein bisserl mehr Geschichtsunterricht schadet nicht. Dann würde man nicht mit solchen Vergleichen den eigenen Vizekanzler in Verlegenheit bringen.

Nun, meine Damen und Herren, Kollege Amon hat sich auch noch darüber alteriert, dass die Würde des Hauses wegen des Kollegen Grosz gefährdet sei. Mag sein, dass das seine Welt ist. Ich sage Ihnen, ich mache mir weniger Sorgen um die Würde des Hauses als um die Einhaltung unserer Bundesverfassung. Das ist nämlich wichtiger! (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Diese hält genau Ihr „Ludwig“ nicht ein, Ihr großer „Ludwig“ hält diese nicht ein. Er hat selber gemeinsam mit dem Bundeskanzler, der heute verschwunden ist – oh, pardon, sein Alter Ego sitzt da (in Richtung von Staatssekretär Dr. Ostermayer weisend) –, erklärt – ich zitiere –:

„Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen, sehr geehrte Frau Präsidentin“ – hat die Bundesregierung mitgeteilt –, „mitteilen, dass wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vor­gesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können.“ – Zitatende.

Meine Damen und Herren vom Wirtschaftsbund, wandeln wir jetzt diesen Satz ab. In Zukunft wird jeder Steuerzahler in diesem Lande dem Finanzministerium mitteilen können: Sehr geehrter Herr Amtsvorstand! Sehr geehrte Frau Amtsvorständin! Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den in § 45 Abs. 2 Einkommensteuergesetz genannten Termin leider nicht einhalten werden können. Das Gleiche gilt für § 21 Umsatzsteuergesetz.

Was wird ihm dann passieren, meine Damen und Herren? (Bundesministerin Dr. Fekter: Säumniszuschlag!) – Genau, Säumniszuschlag, sagt Madame de Fekter. Säumniszuschlag, Verzugszinsen, meine Damen und Herren! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Bitte?

Nun, der Vergleich kam von eurem Abgeordneten (in Richtung ÖVP), meine Damen und Herren! Bitte, der Vergleich kam von eurem Abgeordneten! Bitte, Willi (in Richtung des Abg. Mag. Molterer), nicht aufregen! Du bist der Vorgänger von ihm gewesen, du hast mit verursacht, was er demnächst den Bürger wird ausbaden lassen, meine Damen und Herren! Wie erklärst du das dem Bürger draußen, wenn er sagt, ich muss die Termine einhalten, aber der Chef, der mir das Geld abnimmt, der hält nichts ein? (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ärger als der Grosz!) – Aber was heißt da „ärger als der Grosz“? Das trifft natürlich.


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Der Wirtschaftsbund geht hinaus und mutet es dem Unternehmer, dem Einkom­mensteuerpflichtigen zu, dass er alles, was im Gesetz an Terminen steht, einhalten muss, aber der Minister hält gar nichts ein. Der kümmert sich nicht um die Bundes­verfassung, denn Wahltermine und wahlstrategische Überlegungen der Parteisekre­tariate sind allemal wichtiger.

Wollen wir in Zukunft die Probe aufs Exempel machen, wenn der Bürger die gleiche Argumentation dem Finanzamt mitteilt, meine Damen und Herren? In wessen Namen wird er dann gestraft? – Im Namen seiner Majestät „Ludwig“ Pröll. Ja, so schaut es nämlich aus, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Und das ist das Unerträgliche und das ist der Grund, warum ich diesen Miss­trauens­antrag mit unterschrieben habe.

Herr Bundesminister, wenn man so Misstrauen beim Bürger sät, darf man sich nicht wundern, dass man Misstrauensanträge erntet. Mit diesem Stil, dass sich die Mäch­tigen aussuchen, ob sie das Gesetz einhalten oder nicht, erzeugt man Frustration beim Wähler, mit diesem Stil erzeugt man Misstrauen. Die Menschen misstrauen Ihnen nämlich. Wenn Sie nicht den Mumm haben, dem Bürger vor Wahlterminen zu sagen, was auf ihn zukommt, dann hat der Bürger ein vernünftiges Misstrauen hinsichtlich dessen, was ihm wahrscheinlich droht, und zwar mit Recht, es dräut ihm Böses. Aber niemand hat den Mut, ihm das vor der Wahl zu sagen. Das ist das Problem, warum die Leute im Hinblick auf Politik immer mehr verdrossen sind, das ist das Problem, warum die Politiker ein immer schlechteres Image bekommen! (Beifall beim BZÖ.)

Insoweit hat der Vergleich des Kollegen Amon schon wieder ins Schwarze getroffen, meine Damen und Herren. Die Abgabenquote war auch unter Ludwig XIV. sensationell hoch. Ludwig XIV. hat den Staatsbankrott – das hat Kollege Walser schon richtig erwähnt – vorbereitet, aber noch nicht herbeigeführt, er hatte ihn vorbereitet. Wir werden demnächst eine Abgabenquote von 45 Prozent haben. Das heißt, der sogenannte Tax Free Day oder der Tag, an dem zum ersten Mal die Steuerbefreiung für den Bürger eintritt, wird irgendwann – derzeit ist es, glaube ich, der 28. Juli – in die zweite Jahreshälfte gehen. Bitte, wo ist er? (Rufe bei der SPÖ: Im Mai!) – Das glaube ich nicht, da können Sie nachrechnen. Der ist irgendwo in der Jahresmitte, meine Damen und Herren, und der wird demnächst über die Jahresmitte drübergehen. Dann können Sie schon den Staatsfeiertag, den 26. Oktober, zum Tax Free Day machen, weil das Neutralitätsgesetz ohnehin keinen Gehalt mehr hat.

Meine Damen und Herren, das kann nicht das Ziel sein! Wenn Sie so Politik weiter­betreiben ... – Herr Kollege Molterer, schütteln Sie nicht den Kopf, Sie sind einer der Hauptverantwortlichen, Sie und Ihre Partei, denn Sie sitzen schon die ganze Zeit im Finanzministerium und sind verantwortlich für die Politik, die hier dem Bürger droht! (Beifall beim BZÖ.)

Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Nachfolger verantworten, dass in diesem Land die Abgabenquote demnächst europäisches Holzniveau erreichen wird. Sie müssen verantworten, dass die Menschen in diesem Land die Hälfte des Jahres für den Staat arbeiten müssen – für „Seine Majestät“, haben wir ja gehört.

Das, meine Damen und Herren, hat nichts mehr mit einer bürgerfreundlichen Politik zu tun. Und es ist erst recht nicht bürgerfreundlich, wenn man deswegen die Verfassung bricht, um dem Bürger nicht zu sagen, was demnächst auf ihn zukommen wird, nur weil zwei Wahltermine sind!

Daher ist der Bürger zu Recht sauer. Er misstraut Ihnen, und dieses Misstrauen wollen wir Ihnen heute zum Ausdruck bringen. Wir sind die Stimme des Bürgers, nicht die da drüben und nicht Ihre Koalitionspartner. Wir sagen Ihnen, dass die Bürger draußen


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Ihnen misstrauen. Der Bürger weiß, wenn Sie nicht den Mumm haben, vor Wahl­terminen zu sagen, was auf ihn zukommen wird, dass Böses auf ihn zukommen wird. Und davor wollen wir den Bürger jetzt schon warnen. (Beifall beim BZÖ.)

17.50


Präsident Fritz Neugebauer: Eine tatsächliche Berichtigung erfolgt durch Herrn Kollegen Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.50.55

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich kenne die Bestimmungen, Herr Präsident, danke.

Abgeordneter Stadler hat vorhin behauptet, dass ein Steuerpflichtiger, der sich an sein Finanzamt mit den Worten wendet, dass er aus diesem Grund die Einkommensteuer­erklärung nicht wird abgeben können, einen Säumniszuschlag bekommt.

Ich berichtige tatsächlich: Das ist unrichtig.

Ein solcher Antrag wäre ein Fristverlängerungsantrag, und wenn er begründet ist, wird er auch genehmigt werden.  In diesem Sinne danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Er hat keinen Antrag gestellt!)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Kopf –: Wie ist das mit der deutschen Atomlobby? Wo kommt das Atomkraftwerk hin?)

 


17.51.36

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Ich habe wenig Interesse und Lust, mich inhaltlich mit Dingen des Kollegen Stadler aus­einanderzusetzen, aber eines, Kollege Stadler, ist eine Ungeheuerlichkeit: Wie Sie hier den Herrn Vizekanzler und im Besonderen die Frau Innenministerin angesprochen haben, ist eine derartige Schweinerei (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Rufe beim BZÖ: Amon!) – nein, nein, nein, nein, nein, nein –, in welch ungebührlicher Art und Weise Sie die Damen und Herren auf der Regierungsbank, insbesondere die Innenministerin, angesprochen haben. Schämen Sie sich und entschuldigen Sie sich dafür! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.52

17.52.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung statt Kürzung der Bildung im Bundes­finanzrahmengesetz.

Wenn Sie für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegen­über dem Bundesminister für Finanzen gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfas­sungs­gesetzes.

Das Anwesenheitserfordernis ist erfüllt. Ich stelle dies ausdrücklich fest.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 197

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit, er ist abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.53.58Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 6004/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nunmehr zu der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Ordnungszahl 6004/AB.

Die Anfragebeantwortung ist verteilt. Die Verlesung erübrigt sich daher.

Wir gehen in die Debatte ein.

Kein Redner darf länger als 5 Minuten sprechen, der Erstredner zur Begründung 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.54.36

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirt­schafts­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zu einem wich­tigen umweltpolitischen Thema.

Wir wissen ja, dass wir in Österreich seit Jahren viel zu hohe Feinstaubbelastungen haben, und auch an verschiedenen Orten in Österreich, an viel zu vielen Orten, nicht nur in den Großstädten. Die Maßnahmen bleiben allerdings aus, und auch die Gesundheitsbelastung für die Bevölkerung steigt tatsächlich. (Abg. Mag. Stadler: Der Vizekanzler hat gesagt, das ist eine Bagage! – Rufe beim BZÖ: Der Vizekanzler hat Abgeordnete als Bagage beschimpft!)

Bei den gesetzlichen ...

 


Präsident Fritz Neugebauer: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fairness für die Kollegin! (Abg. Ing. Westenthaler: Der Vizekanzler hat Abgeordnete als Bagage beschimpft!) – Ich nehme das einmal so zur Kenntnis. Wir sind aber beim nächsten Tagesordnungspunkt. Wenn Sie der Kollegin die Chance geben wollen, sich zu artikulieren. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) Na gar nichts ist das.

Frau Kollegin Brunner, ich stelle die Uhr nochmals auf das gewünschte Limit; Sie sollen da keinen Schaden erleiden. Es geht los. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (fortsetzend): Ich möchte es auch nicht bei einem Privatissimum mit dem Herrn Minister besprechen, sondern öffentlich, des­wegen mache ich das hier auch.

Es geht um das Thema Feinstaub. Wir haben viel zu hohe Werte an viel zu vielen Orten. Gesetzlich hat es da einiges an Verzögerungen gegeben, um auch tatsächlich Maßnahmen zu ergreifen. Die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung verzögert sich nicht. Deswegen habe ich eine Anfrage an den Herrn Landwirtschaftsminister gestellt, um hier auch Klarheit zu schaffen, auch nachdem das Immissionsschutzgesetz-Luft ja vor dem Sommer noch beschlossen worden ist.

Ich glaube, dass unsere Fragen angesichts der Gefahr, die da der Bevölkerung drohen, durchaus berechtigt sind, möchte aber vor dem Inhaltlichen noch ganz kurz auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die die Art der Beantwortung betreffen. Das eine ist: Ich habe dezidiert nach der Umsetzung von Umweltprogrammen in einzelnen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 198

Ländern gefragt, weil das im Bericht meiner Ansicht nach nicht ausreichend dargestellt war.

In Ihrer Beantwortung steht: Die Informationen finden sich im Bericht.

Meine Frage hat sich genau auf den Bericht bezogen. Sie geben mir das Gleiche wieder zur Antwort. Die Frage war genau: Sind diese Umweltprogramme notwendig oder nicht? Wo ist es gemacht worden, und wie ist da der Stand?

Genauso haben Sie bei einer Frage auf eine Homepage verwiesen. Damit ich auf eine Homepage schauen kann, muss ich keine Anfrage stellen. Mir wäre es wichtig, dass ich, wenn ich Sie nach Informationen frage, dann die Informationen auch von Ihnen erhalte, weil es ja nicht nur um die Informationen geht, sondern politisch ja auch relevant ist, welche Informationen für Sie relevant sind und wie Sie dazu stehen.

Ich komme jetzt zu den inhaltlichen Punkten. Die Verzögerungen habe ich schon angesprochen. Es geht jetzt darum, das Immissionsschutzgesetz-Luft, das wir be­schlos­sen haben, auch umzusetzen, die sogenannten Umweltzonen umzusetzen, damit in den Ländern auch tatsächlich Maßnahmen ergriffen werden können.

Aus Ihrer Beantwortung geht hervor, dass die Regelungen für die Plaketten, die es ja an den Fahrzeugen dann geben soll, im Mai 2011 vollzogen werden sollen. Jetzt ist Mai für Feinstaub schon ein sehr verdächtiges Datum, im Mai ist die Feinstaubsaison zu Ende, das heißt, der Bevölkerung hilft das in diesem Winter schon einmal gar nichts. In diesem Winter wird es also weiterhin hohe Belastungen geben.

Wenn es dann im Mai so weit ist, muss man noch dazurechnen, dass natürlich auch die Länder dann arbeiten, eine gewisse Zeit brauchen. Es werden sich die Autofahrer umstellen müssen. Die Plakettenhersteller werden Zeit brauchen. Das heißt, mit Ihrer Frist Mai 2011 stellt sich für mich die Frage: Ist dann im nächsten Winter 2011/2012 überhaupt gewährleistet, dass eben Fahrverbote in den Städten auch erlassen werden können? – Ich glaube, das ist eine berechtigte Frage, die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt unter dieser Belastung leiden, haben.

Eine weitere Frage stellt sich noch. Österreich hat ja bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub um Fristerstreckung angesucht. Ab Juni des nächsten Jahres müssen diese Werte dezidiert eingehalten werden. Wie soll sich das mit Ihrer Frist Mai 2011 jetzt ausgehen, dass wir dann im Juni schon die Fristen einhalten? Das würde mich interessieren von Ihnen nochmals zu erfahren.

Ein inhaltlicher Punkt bezieht sich noch auf das Klagerecht – ich verweise auf das sogenannte Janecek-Urteil –, dass eben Menschen das Recht haben, auch einen Gerichtshof anzurufen, wenn vonseiten der Behörden keine ausreichenden Maß­nahmen gesetzt werden.

Jetzt haben Sie geantwortet, das bezöge sich nur auf die alte Richtlinie, nicht auf die neue Feinstaubrichtlinie der EU. Ich bin da anderer Ansicht, weil sich diese Vorgabe oder dieses Urteil auf die Aktionspläne bezieht und dieses Klagerecht eingeräumt wird, wenn eine drohende Gesundheitsbelastung besteht. Und wenn es bei einer drohenden Belastung möglich sein muss beziehungsweise möglich ist, dann gehe ich erst recht davon aus, dass es bei einer bestehenden Belastung möglich ist. In Österreich sind wir leider nicht in der Situation, dass es um die Eindämmung von drohenden Belastungen geht, sondern wir müssen zuerst einmal die bestehenden Belastungen reduzieren und damit die Gesundheitsbelastung für die Bevölkerung in Österreich eindämmen.

Also diese beiden Dinge würde ich gerne von Ihnen beantwortet wissen, nämlich die Fragen: Wie geht sich das aus mit der Frist im Juni 2011? Wann gibt es Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger?


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Das ist wichtig für viele BürgerInnen, vor allem jene in Sanierungsgebieten, wo trotzdem noch Projekte geplant sind, wie zum Beispiel das Kohlekraftwerk in Voitsberg. Es ist unglaublich, dass, obwohl eine Region schon so belastet ist, immer noch durch Ausnahmeregelungen, die per Gesetz von Ihnen beschlossen wurden – wir haben das nicht mit beschlossen –, eine zusätzliche Belastung für die Bevölkerung zu erwarten ist und jedes Milligramm ausgenutzt wird, das man der Bevölkerung noch zusätzlich aufbrummen kann. Also wie es damit ist, würde ich von Ihnen gerne wissen, und auch, wie Sie das mit dem Janecek-Urteil einschätzen?

Einen Punkt – abgesehen vom Feinstaub – hätte ich auch gerne von Ihnen erklärt. Wir haben heute schon quasi die privaten Initiativen des Kollegen Schüssel angesprochen, der Abgeordneter in diesem Haus ist und der gleichzeitig bei einem Atomkonzern ist. (Abg. Amon: Energiewirtschaftskonzern!) Sie haben im „Standard“ verlauten lassen, dass das Ihrer Meinung nach seine Privatsache sei. (Abg. Amon: Ja!)

Für mich ist klar: Wenn ein Abgeordneter hier in diesem Haus sitzt, in dem es einen Anti-Atom-Konsens gibt, und dieser Abgeordnete von Steuergeldern bezahlt wird, dann ist es sicher nicht seine Privatsache, gleichzeitig in einem Atomkonzern zu sitzen und dort sozusagen Kohle abzukassieren. (Abg. Hörl: Das ist scheinheilig!) Ihre Anti-Atom-Politik ist scheinheilig, denn das funktioniert nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister, ich frage Sie, wie Ihre Anti-Atom-Politik funktionieren soll, wie Ihr Protest gegenüber Deutschland bei den Laufzeitverlängerungen funktionieren soll, wenn Sie einen Abgeordneten in Ihren Reihen haben, der persönlichen Profit daraus zieht, dass diese Laufzeitverlängerungen stattfinden (Abg. Rädler: Das hat man in Deutschland gemacht!) und unsichere Atomkraftwerke in Deutschland weiter am Netz gehalten werden? – Ich finde, das ist eine Ungeheuerlichkeit! (Abg. Amon: Aber überhaupt nicht!) Und wenn Wolfgang Schüssel einen Funken politischen Anstand hat, dann muss er sofort sein Mandat zurücklegen. Ich fordere ihn dazu auf! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Können Sie ausschließen, dass Sie einmal Atomstrom bezogen haben?)

Ich kann es ausschließen, weil ich Ökostrom beziehe. Aber in Österreich kann man es leider nicht ausschließen (Abg. Amon: Können Sie eben nicht ausschließen!), weil wir auch viel zu wenig Aktivitäten setzen, um erneuerbare Energie zu fördern. In dieser Hinsicht sollten Sie sich mit Deutschland zusammentun! (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das zeigt, wodurch die österreichische Umweltpolitik bestimmt wird, und deshalb bin ich der Meinung, Österreich braucht unbedingt ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Abg. Dr. Bartenstein: Was sagen Sie zu Siemens?) Bis vor Kurzem war mir nicht bewusst, dass man auch dazusagen muss: ein von Atomkonzernen unabhängiges Umweltministerium. (Abg. Dr. Bartenstein: Polit-Theater!) Das muss, denke ich, in Österreich eine Selbstverständlichkeit sein.

Ich erwarte Ihre Erklärungen, Herr Minister. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


18.04.10

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Brunner, ich habe nicht richtig verstanden, was Sie am Schluss Ihrer Rede gesagt haben. Haben Sie gesagt, Sie wollen „ein von Atomkonzernen unabhängiges Umweltministerium“? Ich hoffe, Sie haben sich verredet. Ich weiß nicht, was Sie hier


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daherreden. Ich meine, das entbehrt jeder Grundlage und fällt in die Kategorie „lächerlich“, nämlich zu sagen, dass das Lebensministerium von Atomkonzernen abhängig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß nicht, wo Sie Derartiges hernehmen. Im Gegenteil: Gerade im Lebens­minis­terium, im Umweltministerium gibt es ausgewiesene Experten für die Atomkraft, die absolut auf der Linie der österreichischen Bundesregierung sind, nämlich, dass für uns Atomkraft keine Option ist, für eine nachhaltige Energieversorgung keine Option ist, auch als Maßnahme für den Klimaschutz. So steht es auch im Regierungsüber­ein­kommen – und danach handeln wir! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Im Übrigen waren es neben mir meine Experten, die von Anfang an nach Bekannt­werden der Einigung der deutschen Bundesregierung auf Verlängerung der Laufzeiten der AKWs in Deutschland ihre Stimme erhoben haben und klar eingefordert haben, was überhaupt Gegenstand des Beschlusses ist, um sich nicht lediglich auf Medienmeldungen zu beziehen. Ich habe von meinem deutschen Amtskollegen Röttgen eine Sondersitzung im Rahmen des Bilateralen Nuklearinformations­abkom­mens eingefordert und verlangt, dass uns die deutschen Experten alle Details des Beschlusses, der noch gar nicht gefasst wurde, sondern der erst gefasst wird, genau erklären, und wie die Auswirkungen insbesondere der grenznahen AKWs auf Öster­reich sind.

Eines möchte ich hier auch klar sagen, weil immer wieder gesagt wird – das ist zuletzt vor wenigen Tagen angesprochen worden –, wir wären gegenüber Tschechien und der Slowakei härter als gegenüber Deutschland. Das stimmt in gar keiner Weise. Für uns, für mich ist ganz klar, dass wir uns allen unseren Nachbarn gegenüber gleich ver­halten. Wir erwarten nicht nur von den Tschechen und den Slowaken klare und trans­parente Information, sondern auch von Deutschland. Sie sehen es an den Reaktionen der Mitglieder der deutschen Schwesterpartei, die gestern hier in Wien waren. Die haben mir mitgeteilt, ich soll mich weniger um Deutschland kümmern als um die osteuropäischen Reaktoren. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Also klar ist, dass ich in beide Richtungen sehe, dass ich nicht auf einem Auge blind bin, sondern sehr wohl die osteuropäischen Reaktoren im Blickpunkt habe und auch die in Deutschland, denn es geht um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, und da gibt es keine Kompromisse. Ganz eindeutig!

Nun zu Ihren Anfragen zu den Umweltzonen. Vorausschickend: Das IG-Luft ist ein Gesetz, das naturgegebenermaßen ein enormes Spannungsfeld in sich birgt. Wir haben es geschafft, dass wir alle Interessen unter einen Hut bekommen haben, nämlich zum einen – und da steht über allem die Gesundheit der Menschen – die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die Menschen in den betroffenen Gebieten zu schützen und Umweltaspekte zu berücksichtigen und zum anderen auch eine wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.

Sie erinnern sich sicher an die breite Zustimmung aus all den Sektoren. Das schicke ich voraus, um auf all Ihre Fragen konkret einzugehen.

Thema Umweltzone. – Das ist ein umstrittenes Thema. Sie wissen aus der öffent­lichen Debatte, dass es einige gibt, die Umweltzonen nicht als Mittel zur Lösung des Themas ansehen.

Ich sage: Da die Landeshauptleute für die Umsetzung der Maßnahmen zur Luft­reinhaltung und auch für die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte zuständig sind, muss den Landeshauptleuten das Mittel in die Hand gegeben werden, um eben die Feinstaubproblematik in den Griff zu bekommen. Und wenn manche Regionen meinen,


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dass eine Umweltzone sinnvoll ist, dann sollen sie es machen – ganz im subsidiären Sinne.

Sie wissen, dass insbesondere Graz da betroffen ist. Dort wird auch darüber diskutiert, eine derartige Umweltzone einzuführen. Sie sagen richtigerweise, dass das auch insofern Zeit braucht, als man ja die PKW dann mit Pickerln ausstatten muss. Daher ist der Zeitplan jener, dass die Verordnung mit 1. Mai 2011 in Kraft treten soll, weil nach der Begutachtungsfrist ja auch die Stellungnahmen eingearbeitet werden sollen und hier eben eine ordentliche Verordnung verabschiedet werden soll, damit sich dann auch die PKW-Fahrer darauf einstellen können.

Klar ist, dass die Verwendung der Plaketten für den Winter 2011/2012 möglich sein soll. Es ist mein Ziel, dass das ermöglicht werden soll. Geplant sind derzeit, wie es in meinem Entwurf drinnen ist, vier Abgas-Kennzeichnungsplaketten, farblich nach dem Ampelsystem differenziert, wobei wichtig ist, dass diese Plaketten nur diejenigen brauchen, die in eine derartige Umweltzone hineinfahren. Fälschlicherweise wird gesagt, dass man jetzt ein neues Pickerl auf seinem Auto braucht. Das ist nicht der Fall, wenn man nicht in einer derartigen Zone ist. Richtig ist, dass man, wenn zum Beispiel in Graz eine Umweltzone errichtet wird, zum Hineinfahren in diese ein derartiges Pickerl braucht.

Für sinnvoll erachte ich – und dafür zu sorgen, ist meine Aufgabe –, dass wir in Österreich ein einheitliches Pickerlsystem haben, dass zum Beispiel in Graz nicht andere Farben vorherrschen als in Wien oder in Linz oder in Salzburg. Das soll einheitlich sein. Aber die Einführung ist der jeweiligen Region überlassen, und das ist so angedacht, wie Sie es hier auch eingefordert haben.

Nun zur Umsetzung des Janecek-Urteils. – Da sind wir anderer Meinung. Aufgrund des Janecek-Urteils besteht kein Bedarf, Änderungen im IG-Luft vorzunehmen, weil sich unserer Meinung nach das Urteil auf die veraltete Richtlinie bezieht und weil die Verpflichtung in der neuen Richtlinie nicht mehr existiert. Nach der Aarhus-Konvention haben die Staaten ja einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung. Die Europäische Kommission hat – um diese Frage auch gleich zu beantworten – einen Vorschlag vorgelegt, und der hat keine Unterstützung bei den Mitgliedsstaaten gefunden. Wir werden dieses Thema seitens des Umweltministeriums weiterverfolgen.

Zur Fristerstreckung: Aufgefordert wurde insbesondere der Ballungsraum Graz. Da gibt es eine Mitteilung an die Europäische Kommission. Diese prüft das gerade. Bei der Fristerstreckung geht es darum, dass man ja auch unbenommen von der Frist­erstreckung Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung setzen kann.

Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig beantwortet, denn aufgrund des Lärmpegels konnte ich nicht alles deutlich hören. Also Verzeihung, wenn ich das jetzt vielleicht nur bruchstückhaft gemacht habe, aber ich hoffe, dass ich doch all Ihre Fragen beantwortet habe.

Dafür, dass ich darauf verwiesen habe, dass Sie das im IG-Luft-Bericht nachlesen können, bitte ich um Verständnis, aber das ist ein großer Bericht, der ja auch Ihnen zur Verfügung steht, und daher können Sie sich auch dort die Information herausholen. Das ist keine Bösartigkeit, sondern nur ein Verweis darauf, wo Sie die Information finden können, um nicht eine ellenlange Beantwortung machen zu müssen. Das hat einen rein praktischen Grund. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Die nächsten Redner/Rednerinnen haben jeweils eine Redezeit von 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Köfer. – Bitte.

 



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18.11.10

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! In einer Nationalratssitzung im Juli dieses Jahres wurde eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes IG-Luft beschlossen. Damit wurden den Lan­des­hauptleuten in Österreich mehr Kompetenzen im Luftschutzbereich zugestanden. Das ist auch gut so – vorausgesetzt, der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau ist auch an Lösungen interessiert und arbeitet sachorientiert und ist nicht ein Lan­desstreithansl, wie wir einen solchen in Kärnten vorfinden (Ruf bei der ÖVP: Und der Voves!), der sich ausschließlich mit einem Bankendesaster, mit Stadionpleiten, mit Orts­tafelverrückungen, mit Fotoshootings und mit dem Ausrichten von „10. Oktober-Feiern“ beschäftigt.

Meine Damen und Herren! Mit der Novelle des Immissionsschutzgesetzes wurde eine Vorgabe des Regierungsprogrammes 2008 bis 2013 erfüllt, was natürlich in erster Linie sehr erfreulich erscheint. Daher fällt die heutige Anfrage der Grünen unter die Kategorie „Back to the Roots“, was ja eigentlich grundsätzlich zu begrüßen wäre, und zwar grundsätzlich deshalb, weil die Anfrage in Bezug auf Arnoldstein etwas an den Haaren herbeigezogen erscheint.

Eine Rückfrage in der Landesregierung in Kärnten hat ergeben, dass in Arnoldstein von den Behörden permanent Kontrollen durchgeführt und Verbesserungen ange­ordnet werden. Die Aufzeichnungen zeigen, dass die Schadstoffbelastung laufend zurückgegangen ist. So wurde für Cadmium im Staubniederschlag der Grenzwert an allen Messstationen eingehalten – mit einer einzigen Ausnahme, nämlich an jener Messstelle, die sich direkt am Werksgelände befindet.

Bei Blei schaut die Situation etwas anders aus, da schaut es noch immer nicht so rosig aus. Da gab es 2009 auch bei den Messstellen außerhalb des Werksgeländes leichte Grenzwertüberschreitungen.

Diese Tatsache, meine sehr geschätzten Damen und Herren, zeigt wieder einmal ganz deutlich, dass sich einmal begangene Umweltsünden auch Generationen später noch negativ auswirken.

Dramatisch, weil überhaupt nicht absehbar, sind die Auswirkungen der Atomindustrie. Wir alle sprechen hier von Endlagerstätten, wie sie in der BRD vorzufinden sind. Die sogenannte Endlagerung von verstrahltem Material stellt aber bestenfalls eine Zwi­schen­lagerstätte von einigen Jahrzehnten dar. Bei Atomabfall sollte aber in Jahr­hunderten, wenn nicht gar in Jahrtausenden gedacht werden. Und ich würde mir wünschen, geschätzter Herr Bundesminister, dass Sie auch auf europäischer Ebene den Aspekt der nicht geklärten Endlagerung sowie der damit verbundenen Gefahren stärker thematisieren würden. Vielleicht gibt es auch ein Vier-Augen-Gespräch mit Ihrem Parteikollegen, unserem ehemaligen Bundeskanzler, der ja heute den deutschen RWE-Konzern vertritt, um ihm einmal in dieser Frage ins Gewissen zu reden.

Aber nicht nur Atommüll stellt ein riesiges Problem dar, viel direkter betrifft alle Bürger unseres Staates das Problem mit den neuen Energiesparlampen, die eigentlich wegen des Quecksilberanteils als Sondermüll entsorgt werden müssten. In meinen Augen waren die Verantwortlichen bei der Einführung dieser Energiesparlampen reichlich naiv (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), denn in den meisten europäischen Ländern muss aufgrund der Erfahrungen befürchtet werden, dass diese gefährlichen Lampen mit dem ganz normalen Hausmüll entsorgt werden, was natürlich für unsere Umwelt künftig Schlimmes befürchten lässt.

Ein dritter und weiterer Aspekt Ihrer Anfrage betrifft die Bekämpfung von Feinstaub, und da darf ich berichten, dass es in der Bezirksstadt Spittal an der Drau eine bahnbrechende Erfindung gibt. Dort gibt es einen sehr großartigen Unternehmer,


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Anton Kluge, und der hat ein mobiles Feinstaubfiltergerät erfunden, das derzeit auf der TU Graz auf seine Tauglichkeit geprüft wird. Das Ergebnis kann man vorwegnehmen: Es wirkt doppelt so stark bei Fahrzeugen, es wird doppelt so viel aufgenommen, wie hinten beim Fahrzeug entsteht. Und da, lieber Herr Bundesminister, fordere ich Sie auf, die notwendigen Fördermittel für eine weitere Praxiserprobung bereitzustellen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, allein diese drei Aspekte – nämlich Atom­müllendlagerung, Entsorgung von Energiesparlampen und Feinstaubbekämpfung – zeigen, dass die Grünen zwar mit ihrer Thematik langsam zu ihren Wurzeln zurück­finden, aber thematisch möglicherweise nicht oder nicht mehr ganz den Nerv der Zeit treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.15.43

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Schulanfang ist, die Ferien sind vorbei – und Frau Abge­ordnete Brunner ist draufgekommen, dass sie im letzten Juli nicht wirklich mitgearbeitet hat, das IG-Luft nicht mitdiskutiert und nicht mitbeschlossen und irgendwie Nachlernbedarf hat. (Abg. Mag. Brunner: Sie haben die Fragen nicht verstanden!) Jetzt hat Frau Abgeordnete Brunner Anfragen gestellt, und die hat sie selbst nicht verstanden, weil sie sich halt leider die Grundlagen dazu nicht erarbeitet hat, und jetzt müssen wir das alles noch einmal diskutieren. Das ist das ganze Thema.

Heute ist grüner Spektakel-Tag: Die Straßen wurden abgesperrt. – Wunderbar! Hier im Hohen Haus gibt es eine Dringliche Anfrage. – Wunderbar! Jetzt zum Schluss muss auch noch der Umweltminister herzitiert werden. – Wunderbar!

Das ist die ganze grüne Kreativität in der Politik! Ich kann nur sagen: Peinlich, peinlich, peinlich, weit habt Ihr es gebracht, da werdet Ihr nichts mehr gewinnen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, es ist wirklich ärgerlich: Wir haben in Österreich gute Lösungen für viele Herausforderungen. Wir haben in Europa sehr viele Heraus­forderungen und brauchen jeden guten Kopf. Schade, dass die grünen Chefpolitiker hier im Haus nicht imstande sind, das, was durchaus interessierte Menschen draußen formulieren, hier in dieses Haus hereinzubringen. Das ist wirklich ärgerlich! Und ich muss ehrlich sagen: Wir hätten uns eine bessere grüne Partei in diesem Haus verdient. Dieser Zustand ist unerträglich! (Abg. Öllinger: Ihre Sorgen möchten wir haben!)

Meine Damen und Herren! Wir haben hier heute vom Herr Bundesminister zu einer wirklich einfachen Materie einfache Antworten bekommen, die jeder verstehen muss. Und ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, warum wir das jetzt hier besprechen. Der einzige Grund, warum das wahrscheinlich so ist, ist der Umstand, dass es für die Frau Abgeordnete Brunner offensichtlich zu schwer ist, im Internet einen Link anzuklicken, um dorthin verbunden zu werden, wo sie nachlesen kann, was sie im Juli schon hätte lesen sollen.

Wir haben hier auch das Thema „Anti-Atompolitik“. Wenn den Grünen immer nur ... (Abg. Mag. Schatz: Sollen wir jetzt über die Qualität Ihrer politischen Arbeit und die Qualität Ihrer Rede reden?!) Ja, können Sie ruhig.

Reden wir gleich über die Qualität der heutigen Aktion „Wir sperren die Straßen ab“! Offensichtlich fällt den Grünen nicht ein, was wirklich angepasste politische Maß­nahmen sind. Euch fällt nur ein: abschalten, einschalten, abschalten, einschalten! Ihr könnt nicht mitreden, weil Ihr nicht differenzieren könnt. Ihr tragt keinen Beschluss mit.


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Ihr seid entweder total dagegen oder nur dagegen. Das ist das „Spannende“ an Eurer Politik! (Abg. Mag. Schatz: Sie brauchen nur eine Taste zu drücken, dann finden Sie unsere Konzepte!)

Es ist enttäuschend, dass das alles ist, was Ihr hier beizutragen habt. Ich würde mir wünschen – weil heute der erste Tag der neuen Tagungsperiode ist –, dass Ihr wieder von vorne anfangt, dass man mit Euch wieder über gesetzliche Materien ordentlich diskutieren kann, dass hier ein Input von Euch kommt, dass man dann wieder gemeinsam etwas beschließen kann, damit die Wähler draußen wissen, wozu Ihr überhaupt hier herinnen sitzt. Das ist meine Bitte an Euch! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich schon auf das kommende Arbeitsjahr, das nur mehr besser werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.18.42

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war durchaus spannend, Hermann, dir zuzuhören. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch etwas sagen, was unsere Umweltpolitik anbelangt, vor allem wenn wir über IG-Luft sprechen und über andere Dinge im Umweltbereich.

Wir müssen vorsichtig sein, denn was wird in Graz passieren? Es ist ja nicht so, dass die Autos, die nicht nach Graz fahren, plötzlich verschrottet werden. Die fahren dann nur woanders hin. Die Leute kaufen halt dann irgendwoanders ein. Auch das muss man sehen. Und genauso ist es, wenn bei uns in Europa Industriebetriebe demontiert werden. Die werden dann irgendwo in Indien aufgebaut, ohne Auflage von Umwelt­schutzbestimmungen, und dann werden diese Produkte billig nach Österreich impor­tiert. Wir haben dann unsere Arbeitsplätze verloren und haben auch mehr Umwelt­verschmutzung. Das heißt, bei diesen Fragen muss man sehr klug vorgehen.

Grundsätzlich ist zur Feinstaubbelastung Folgendes zu sagen: Es gibt dazu völlig unterschiedliche Zahlen. Ich habe mir das auf der Homepage der Grünen angesehen. Dort ist von einem 52-Prozent-Anteil die Rede, den der Verkehr verursacht.

Es gibt eine Studie aus Berlin, die belegt, dass in Berlin der Anteil des Individual­verkehrs an der Feinstaubbelastung gerade einmal 1 Prozent ausmacht. Der Rest ergibt sich aus der Industrie und vor allem durch Eintrag aus dem Osten. Das heißt, dieser Feinstaub wird nicht in Berlin direkt produziert, sondern kommt eben je nach Wetterlage nach Berlin. Wir kennen das auch, Herr Bundesminister – Sie waren ja auch lange Landesrat im Burgenland –, im Rahmen der Ozon-Belastung im Nord­burgenland und in Wien: Auch da spielen die nördlichen Nachbarländer eine ganz, ganz wesentliche Rolle. Deswegen hat es auch schon vor Jahren Gespräche mit dem slowakischen Umweltminister gegeben, der – und ich war damals mit dabei – uns ganz offen gesagt hat, dass eben Umweltpolitik in einem Land, das wirtschaftlich aufsteigt, nur eine geringe Bedeutung hat.

Ich glaube, dass wir daher gefordert sind, im Rahmen unserer Umweltpolitik, die wir machen, auch die europäischen Partner mit der Frage der Zölle zu befassen. Denn – ich habe vorhin das Beispiel erwähnt –: Industrieanlagen werden demontiert, ohne Umweltschutzauflagen in anderen Ländern in Betrieb genommen, und dann impor­tieren wir billig. Es gibt dort Kinderarbeit, Sozialdumping, keine Umweltauflagen – und wir importieren dann von dort die Produkte ohne Zölle, haben also keine Möglichkeit, da steuernd einzugreifen.

Wenn wir tatsächlich im Umweltbereich viel bewegen wollen, dann können wir das sehr gut über den Energiebereich machen. Und da bin ich sehr dafür, dass wir uns um ein


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Erneuerbare-Energien-Gesetz nach deutschem Vorbild bemühen oder ein Öko­stromgesetz umsetzen, das sich in gewissem Maße vom Deckel verabschiedet, wie wir das bereits besprochen haben. Wir haben ja bereits vor etlichen Monaten darüber verhandelt. Ich hoffe sehr, dass wir jetzt in eine Phase kommen können, wo wir dieses neue Ökostromgesetz für Österreich auch beschließen können, weil ich fest davon überzeugt bin, dass gerade in diesem Bereich sehr viele Arbeitsplätze für Österreich lukriert werden können und die Wertschöpfung im Land eine wesentliche sein wird.

Und das Zweite – wieder zurück zum Thema Feinstaub –: Ein ganz, ganz wesentlicher Verursacher von Feinstaub, auch in Graz, ist natürlich der Hausbrand. Und den Hausbrand können wir reduzieren, indem wir bessere Heizungsanlagen installieren, aber auch bei der thermischen Sanierung sehr viel tun. Es gibt das erfolgreiche Beispiel aus dem Vorjahr, wo wir 100 Millionen € investiert haben, damit 700 Millio­nen € an Investitionen ausgelöst haben und knapp 10 000 Arbeitsplätze damit geschaffen haben. Das heißt, dieses Modell fortzusetzen, gerade in einer Phase, wo es eine hohe Arbeitslosigkeit gibt, ist mit Sicherheit der richtige Weg. Und ich hoffe sehr, dass diese Bundesregierung auch auf diesen Weg setzen wird.

Zur grünen Politik – Kollege Schultes hat das angesprochen. Ich möchte schon sagen, dass es in den Reihen der Grünen viele Vertreter gibt, die wirklich auch grün handeln, so wie Frau Dr. Moser. Frau Dr. Moser trifft man oft, wenn man sie in der Stadt trifft, nur mit Fahrrad. Also, das ist für mich – und ich habe das oft auch zu meiner Freundin gesagt – eine Vertreterin der Umweltpolitik.

Frau Dr. Glawischnig ist das für mich nicht. Ich kann mich erinnern an eine Debatte hier vor einiger Zeit, in der ich ihr vorgeworfen habe, die Autofahrer zu verteufeln und selbst mit dem BMW vor dem Haus vorzufahren. Sie hat mir damals als Antwort geben: Das Auto gehört nicht ihr, es gehört ihrem Mann.

Das heißt, wenn man Umweltpolitik wirklich glaubhaft macht – und ich verlange das nicht von jedem, ... (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt ja auch nicht, Herr Hofer!)

Natürlich! Ich habe sogar mit ihrem Mann telefoniert. Der hat mir bestätigt, dass das Auto ihm gehört, und hat gesagt, ich soll seine Frau lieber in Ruhe lassen. Und sie heizt auch, Frau Kollegin, in ihrer Wiener Wohnung mit Gas. Das sollen Sie auch wissen. Und wenn sie in der Früh mit der Golftasche vor dem Auto gesehen wird, dann wird sie wahrscheinlich zum Golfplatz fahren, nehme ich an – ein Sport, der nicht sehr ressourcenschonend ist.

Aber ich sage noch einmal: Viele hier oder die meisten in den Reihen der Grünen leben das auch. Frau Glawischnig tut das mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

18.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Steibl – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Moser –: Mit dem Fahrrad, bitte!)

 


18.23.55

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren! Ja, die persönliche CO2-Bilanz kann Ihnen die Kollegin Glawischnig gerne einmal vorlegen. Reden wir aber zur Sache!

Generalthema muss eigentlich sein, insgesamt die Umsetzungsschwäche unseres Umweltministers zu diskutieren. Die Feinstaubproblematik – Thema der Anfragebe­sprechung – ist ja nur ein Beispiel dafür. Herr Umweltminister, ich weiß ja, Sie sind in Ihren Kompetenzen schon relativ beschränkt. Gehen wir es der Reihe nach durch:


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Atompolitik: Ja, Sie können immer appellieren. Sie können zu Ihren Nachbarn fahren. Sie können versuchen, Allianzen zu schließen. – Sie schaffen es ja nicht einmal, in Ihrer Bruderpartei in Deutschland, der CDU, ein wirkliches Bekenntnis zu entwickeln (Abg. Mag. Brunner: Nicht einmal in der eigenen Partei!) und eine Handlungsstringenz durchzusetzen, die Abschied nimmt von der veralteten Atommeiler-Fortführungspolitik. Nein, Umsetzungskompetenz haben Sie keine – Durchsetzungskraft hier auch nicht!

Gehen wir ein zweites Beispiel an! Nämlich: Für die Energiewende wird ja von Ihnen in zahlreichen Zeitungen annoncenmäßig geworben – es ist ja wirklich bewunderns­wert! –, vom Naturschutzbund über den Alpenverein, über die sonstigen Kleinmedien weit und breit. Also bei Public Relations sind Sie perfekt. Nur: Wenn es darum geht, wirklich etwas zu tun, Herr Minister, dann geben Sie leider klein bei.

Ich nenne Ihnen ein weiteres Beispiel: Sanierungsscheck. Kollege Hofer hat es ja schon erwähnt: Die thermische Sanierung – nicht nur umweltpolitisch ein Win-Win-Projekt, sondern auch wirtschafts- und beschäftigungspolitisch. Wir arbeiten ja schon lang, nämlich mit Herrn Kollegen Großruck und jetzt auch Herrn Kollegen Singer von der ÖVP, auch in diese Richtung. Nur: Es wird immer oben auf Ministerebene blockiert. Und Sie sitzen im Kabinett. Tun Sie doch etwas, damit endlich sozusagen Ihre Kollegen auch umweltpolitische Taten in diese Richtung setzen!

Das Nächste, bevor ich zum Feinstaub komme, ist die Verkehrspolitik. Herr Minister, Sie sagen immer wieder zu Recht, das CO2-Problem ist in erster Linie ein Ver­kehrsproblem. Ja, nur: Die Ministerin Bures setzt eine Autobahnbaupolitik weiter fort, auf Wunsch der ÖVP-Landeshauptleute genauso wie der SPÖ-Landeshauptleute – und Sie schauen dem zu, Herr Minister!

Da ich jetzt jenen Bereich eingekreist habe, wo Sie nicht direkt kompetent sind, wo Sie zuschauen, gehen wir jetzt zu dem Bereich, wo Sie kompetent sind, zum IG-Luft. Sie sind sozusagen der Initiator dieser Gesetzesnovelle, und Sie haben auch für die Ausführungsverordnung zu sorgen. Und was machen Sie? – Anstatt dass Sie wirklich dort etwas tun, wo Sie endlich einmal etwas tun könnten, wo Sie heilfroh sein müssten, jetzt Hand anlegen zu können, wo Sie sozusagen Ihre ganzen umweltpolitischen Muskeln spielen lassen könnten, schieben Sie das dort hinaus. Sie schieben es hinaus, und Sie argumentieren es ja heute auch ganz brav, indem Sie sagen: Wir brauchen eine Begutachtungsfrist, wir brauchen die Möglichkeit, alle irgendwie einzubinden, und das soll ja realistisch sein, und die Autofahrer sollen nicht überfahren werden!

Das akzeptiere ich alles aus Ihrer ÖVP-Sicht, aber aus der umweltpolitischen Sicht kann ich das nicht akzeptieren, denn: Es geht ja wirklich um die Gesundheit der Menschen, es geht um die Bevölkerung, auch in Graz, aber nicht nur in Graz, denn es gibt ja auch in Wien Schwierigkeiten, teilweise auch in Linz. Und ich weiß, es ist unpopulär, im Verkehrsbereich Einschnitte vorzunehmen und Beschränkungen zu machen. Ich habe Ihnen ja die Stange gehalten bei der Einführung der Umweltzonen. Ich weiß, es hat hier im Parlament eine sehr kontroverse Diskussion darüber gegeben. Nur: Machen Sie es doch jetzt endlich!

Ich verstehe ja überhaupt nicht, warum Sie zum Beispiel gerade bei den einspurigen Fahrzeugen überhaupt blind sind. Da ist ja gar keine Plakette vorgesehen. Bei den einspurigen Fahrzeugen, gerade dort, wo es Ersatz gibt – im E-Mobilitäts-Bereich, bei den Fahrrädern, bei den Mopeds, bei den Motorrädern –, werden sozusagen die „Schadstoffschleudern“ – unter Anführungszeichen – überhaupt nicht mit Plaketten bedacht, es wird nicht eingeplant, dass dort auch Beschränkungen vorgesehen werden könnten. Nein, das lassen Sie weg.


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Daher bin ich wirklich persönlich auch etwas enttäuscht, dass Sie dort, wo Sie endlich Kompetenzen haben, etwas tun können und auch müssen, wieder nur halbherzig am Werk sind, Herr Minister. Zeigen Sie doch, dass Sie in Ihren Kernbereichen Durch­setzungswillen und -kraft haben, legen Sie diese an den Tag! Mit Ihrer Anfrage­beantwortung haben Sie uns leider das Gegenteil bewiesen, und mit Ihrer persönlichen Stellungnahme heute leider auch. – Aber es ist schon ein großer Niveauunterschied zwischen Ihnen und Herrn Schultes. Das ist dreimal zu unterstreichen, Herr Minister. Da überragen Sie ihn noch um mindestens drei Größen à la Bartenstein.

Herr Kollege Schultes, zum Schluss noch zu Ihnen: Machen wir gemeinsam thermi­sche Sanierung! Unser Antrag liegt hier. Machen wir gemeinsam Wohnbauförderung, steuerliche Besserstellung beim Wohnsparen! Unser Antrag liegt hier. Ich kann Ihnen locker zehn Anträge nennen, die Sie immer wieder vertagen.

Konkrete Umweltpolitik (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes) – sofort, Herr Schultes –: Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Greifen Sie zu, und reden Sie nicht so einen Blödsinn hier! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Frechheit! – Die das Rednerpult verlassende Abg. Dr. Moser: Ist ja wahr!)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.29.27

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Anfragebeantwortung durch den Umweltminister war nicht eine sehr üppige. Aber das sind wir ja von dieser Regierung gewohnt, dass sie auf konkrete Frage­stellungen – siehe auch: Budgetvorbereitungen – oft sehr nichtssagende oder –for­mulieren wir es positiv! – nur bescheidene Antworten für die Abgeordneten übrighat.

Aber jetzt zum Thema „Immissionsschutzgesetz-Luft“. Was ist denn da passiert? – Na ja, Österreich war in diesem Bereich zuerst einmal Vorbild, Vorreiter, Musterschüler in der EU, und wir haben dann in der Novelle vom Juli dieses Jahres diese Musterschülerrolle abgegeben und uns dem normalen Standard angepasst, was auch gut und richtig ist.

Aber dieses Thema werden wir nicht lösen können, wenn jetzt die SPÖ auf die Grünen losgeht und auch die ÖVP, und zwar in einer etwas derben Art, auf die Grünen beziehungsweise auf die Opposition losgeht, oder wer auch immer, sondern dieses Thema können wir nur dann lösen, wenn wir hier wirklich Politik mit Maß und Ziel machen, denn es geht dabei um eine Symbiose von Umweltpolitik und Wirt­schafts­politik. Und wer das nicht versteht, der gefährdet letztlich auch den Standort hier in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Daher waren in Arnoldstein – und das ist in der Anfragebeantwortung auch ganz klar ausgeführt worden; es war durchaus ein Teil positiv – ja nicht die Belastungen durch den Betrieb das Thema, sondern die Grundbelastungen durch die Umgebung. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen.

Aber zum Thema IG-L, Umweltzonen: Wir haben das Thema „Umweltzonen“ sehr intensiv diskutiert, und ich wiederhole mich: Welche Maßnahmen, meine lieben Kollegen, hat denn ein Landeshauptmann zu setzen? Was kann er denn machen beim Feinstaub? – Er kann Fahrverbote erlassen, er kann Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, und er kann Umweltzonen verordnen. Punkt, aus, Ende! Das war es dann auch schon.

Und was sagen uns die Erfahrungswerte aus Deutschland? – Dass diese Umwelt­zonen letztlich nicht einmal messbar etwas bringen. Man schikaniert damit nur die


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Bürger. Sie bekommen dafür Pickerl, sie bekommen Ankündigungen, sie müssten im Internet nachsehen, ob überhaupt die Umweltzone aktiv ist, und letztlich bewirken sie oft sogar das Gegenteil – auch das haben wir diskutiert –, weil diese besonders umweltfreundlichen Fahrzeuge beim PM 2,5 durchaus schädlicher sind als ältere Fahrzeuge, die vielleicht PM 10 haben. Das heißt, der feine, lungengängige Staub ist letztlich für die Bürger die extreme Belastung.

Das will man jetzt Graz verordnen und lässt eigentlich auch seitens des Bundes die Grazer und damit auch den Landeshauptmann dort im Regen stehen. Denn: Die Ursachen dieser verfehlten Politik liegen ja nicht bei den Ländern, sondern vorwiegend bei der Bundespolitik. Ich bringe es auf den Punkt: Mit dem IG-L bekämpft man letztlich nur die Auswirkungen, die Symptome, man bekämpft damit aber nicht die Ursachen. Die Ursachen sind nämlich eine verfehlte Energiepolitik, eine verfehlte Umweltpolitik und eine verfehlte Verkehrspolitik. Denn: Die Industriepolitik – das muss ich auch einmal erwähnen – hat sich ja in Österreich sehr zum Positiven gewandelt. Die Industrie hat sehr starke Vorleistungen erbracht.

Um zur Verkehrspolitik zu kommen, da wurden einige Beispiele angeführt: Thema E-Mobilität, Thema Ausbau öffentlicher Verkehr. Ja, wo sind denn hier die vernetzten Programme des Bundes – das betrifft nicht Sie, Herr Minister, das betrifft Ihre Kollegen – mit den Ländern, mit den Gemeinden? – Sie sind nicht da! Und das findet sich auch auf allen Ebenen wieder.

Daher denke ich, dass wir hier viel höher ansetzen müssen, dass wir endlich einmal die Ursachen bekämpfen müssen und nicht die Symptome. Und dazu gehört letztlich auch die Anti-Atom-Politik dieser Regierung, die ja nicht vorhanden ist.

Die „Kronen Zeitung“ von morgen titelt – ich zitiere –: „Deutschland: Neuer Atom-Irrsinn. Merkel will Endlager privatisieren und Behörde für Sicherheitskontrolle abschaffen.“ – Zitatende.

Ja stellen Sie sich das einmal vor (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja unglaublich! – Abg. Neubauer: Das ist echt ein Wahnsinn!): Wir haben dann in Österreich und in der EU den freien Warenverkehr, und wir haben den „freien Strahlenverkehr“ in der EU, und keiner kümmert sich mehr darum! – Da erwarte ich mir einen Aufschrei von dieser Bundesregierung, und da erwarte ich mir auch, dass diese Regierung nicht zusieht, wie ihr ehemaliger Bundeskanzler einen tollen Job bei einem Atomkonzern hat. Es sei ihm unbenommen – das ist das eine. Ob es moralisch vereinbar ist, hier zu sitzen und zugleich Regierungsprogramme mitzubeschließen, die die Anti-Atom-Politik propa­gieren (Zwischenruf des Abg. Amon), ist eine zweite Frage, Herr Kollege.

Aber die richtige Frage ist: Was tut denn diese Regierung gegen diese verfehlte Anti-Atom-Politik in der EU? – Sie tut nichts! Sie zahlt brav 40, 60, 80 Millionen für Euratom, um die Schrottreaktoren in Osteuropa weiter am Leben zu erhalten. Sie schaut zu, auch in Oberösterreich jetzt, wie Tschechien mit alten Gesetzen, EU-rechtswidrigen Gesetzen, mit einem alten UVP-Gesetz zwei weitere Atommeiler in Temelín errichtet, weil man dort als Bürger eigentlich keine Einsprüche machen kann, die man letztlich über Gericht überprüfen lassen kann. Sie versagt hier auf allen Ebenen.

Ein Satz noch zum Janecek-Urteil. Hier wird gesagt, Herr Minister, das wäre der Ermessensspielraum bei der Umsetzung der EU-Richtlinien. Aber da geht es um fundamentale Bürgerrechte. Es gibt ja ohnedies nicht viele Möglichkeiten, das IG-L umzusetzen. Aber wenn es Möglichkeiten gibt, die Bürgerrechte zu stärken, dann soll man das auf allen Ebenen tun. Das sagt ja auch die Aarhus-Konvention. Machen Sie das bei der Gen-Politik, machen Sie das bei der Atompolitik, und machen Sie das auch bei der Luft- und IG-L-Politik! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.34



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 209

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

18.34.506. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 43 bis 45 und 48 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 19 bis 21 (800 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf und gelangen nun zu deren 6. Punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.35.16

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Position zum Petitionsausschuss und zum Ergebnis dieses Petitionsausschusses ist, glaube ich, in diesem Haus weitreichend bekannt. Mir ist es einfach immer zu wenig, wenn ich davon ausgehe, dass es Hunderte Petitionen gibt, die dann meistens letzt­endlich den Weg in die entsprechenden Fachausschüsse nicht finden. Dieses direktdemokratische Mittel ist meines Erachtens noch zu wenig gestärkt und wird oft zum Spielball der politischen Parteien. Deshalb habe ich mir ein Bespiel aus den Ergebnissen dieses Petitionsausschusses besonders herausgesucht, weil ich der Meinung bin, dass dieses Ergebnis stellvertretend für viele zeigt, wie man hier mit berechtigten Bürgerinteressen umgeht.

Es war eine Inszenierung: Es haben sich 750 000 Menschen beklagt, dass auf Grund von wilden Spekulationen auf den Finanzmärkten ihre zweite Pensionssäule in den letzten Jahren Einbußen bis zu 45 Prozent erlitten hat, und haben sich deshalb vertrauensvoll an Parlamentarier gewendet, um eine Petition einzubringen, und in der Folge auch eine Klage beim Verfassungsgerichtshof damit verbunden. – Na ja, da ist am Anfang nicht sehr viel weitergegangen. Ich habe mich mit allen Parteien verständigt, und niemand wollte so richtig mittun. Plötzlich ist Herr Broukal, ein ehe­maliger Abgeordneter dieses Hauses, der SPÖ angehörig, tätig geworden, hat den ORF eingeladen, hat ihn zur Frau Nationalratspräsidentin hingelotst – und plötzlich hat man in den Parteien zu laufen begonnen. Vor dem ORF hat man gezeigt, man ist willens, etwas zu tun. Eine Unterfertigung der Petition ist erfolgt, groß aufgezogen.

Mittlerweile sind 20 Monate vergangen, eine Arbeitsgruppe hat nichts zuwege gebracht, und die Frage von 750 000 Geschädigten ist nach wie vor nicht erledigt, ist nicht entsprechend dem Willen dieser Geschädigten auch tatsächlich zur Umsetzung gelangt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so kann man mit Bürgerwünschen nicht umgehen!

Und ich sage Ihnen nochmals: Es besteht derzeit für diese geschädigten Menschen immer noch keine Möglichkeit – trotz Schadens! –, eine Pensionskasse tatsächlich zu wechseln. Es besteht immer noch keine Möglichkeit für diese Menschen – obwohl sie das Vertrauen in eine solche Pensionskasse verloren haben müssen –, das Geld auch tatsächlich herauszunehmen, um weiteren Schaden von ihrem Konto abzuwehren. Und es besteht immer noch keine Möglichkeit dahin gehend, dass die Republik Österreich zumindest – was sie bei allen Banken großzügigst gemacht hat – eine geringe Abdeckung für diesen Schaden, den diese Menschen erlitten haben, übernimmt. Das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 210

wäre wohl das Mindeste, wie ich meine, für 750 000 geschädigte Menschen in diesem Land!

Und wenn ich daran denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass heute durch die Medien gegeistert ist, dass Herr Profumo die Bank in Österreich verlassen muss und dafür mit 40 Millionen € abgefertigt wird, dann kommt mir wirklich das Grausen, wenn man noch dazu bedenkt, dass die eigenen Menschen in diesem Lande – 750 000 an der Zahl – von dieser Bundesregierung im Stich gelassen werden. Dafür sollten Sie sich schämen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


18.39.02

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsdent! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht des Petitionsausschusses umfasst diesmal insgesamt sieben Petitionen und Bürgerinitiativen, und die Themen reichen vom Tierschutz über verkehrspolitische Fragen bis hin zum Glücksspiel und einer schon erwähnten, vom Schutzverband der Pensionskassen und von vier Parteien unterstützten Petition mit der Forderung nach einem transparenteren, nachvoll­ziehbaren und sicheren Pensionskassensystem. Dass bereits der dritte Sammelbericht innerhalb eines Jahres vorliegt, ist unter anderem durch die konstruktive Zusam­menarbeit im Ausschuss möglich und auch dadurch, dass meiner Meinung nach daran gearbeitet wird, diesen wichtigen Ausschuss zu einem Instrument der direkten Demokratie auszubauen.

Anregungen für eine mögliche Veränderung in der Positionierung des Ausschusses konnten bei einem Besuch im Deutschen Bundestag gewonnen werden. Wir, die Petitionssprecher und -sprecherinnen, haben im Juni bei einem Informationsbesuch in Berlin die Gelegenheit gehabt, Erfahrungswerte mit den deutschen Kollegen zu diskutieren. In Deutschland wurde im Jahre 2008 das Internetportal „E-Petitionen“ für die Öffentlichkeit eingerichtet, wodurch es den BürgerInnen erleichtert wird, Petitionen einzureichen, sie durch Mitzeichnung im Internet zu unterstützen und in Foren mit zu diskutieren.

Ich denke, dass damit eine neue Basis dafür geschaffen wurde, eine schnelle und transparente Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament herzustellen. Die beein­druckende Nutzung des Petitionsrechts in Form einer sehr hohen Zahl von E-Petitionen, Mitzeichnungen und Beiträgen in Diskussionen deutet darauf hin, wie wichtig und notwendig diese Form der Bürgerbeteiligung ist. Auch die Möglichkeit, dass Petitionen bei entsprechend hohem Zuspruch öffentlich behandelt werden, halte ich für eine diskussionswürdige Einrichtung.

An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an die Parlamentsdirektion für diesen interessanten Austausch mit den KollegInnen in Deutschland! Dadurch ergaben sich Anregungen, die nun in unserem Arbeitsbereich auch Beachtung finden können, vor allem dahin gehend, das Petitionsrecht als verstärkten Austausch zwischen BürgerInnen und Abgeordneten auszubauen, denn mit den eingebrachten Petitionen und Bürgerinitiativen bringen die Menschen ja ihre tatsächliche Anliegen und Sorgen zum Ausdruck. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 211

18.41.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Kollegin Lohfeyer, Sie haben ja schon auf den Austauschbesuch mit dem Deutschen Bundestag hingewiesen. Wenn wir über Petitionen und Bürgerinitiativen sprechen, dann geschieht das in diesem Haus meistens zu später Stunde, meistens ohne öffentliche Aufmerksamkeit, und das sollte uns wirklich ganz entschieden zu denken geben, weil der Unterschied, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, dermaßen frappant ist (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz), nämlich der Unterschied, Kollege Strutz, zwischen der Vorgangsweise im Deutschen Bundestag und der Vorgangsweise bei uns.

Ich nenne Ihnen ganz konkret ein Hauptproblem aus meiner Sicht. Ein Hauptproblem ist, dass jede Petition in Österreich Abgeordnete benötigt, um überhaupt hier in das Haus eingebracht zu werden. Das ist einfach nicht zeitgemäß. Tut mir leid, zu Zeiten Franz Josephs und des ersten Parlaments hier ... (Abg. Amon: Nein, stimmt nicht!) Das stimmt sehr wohl! (Abg. Amon: Bei 500 Unterschriften ...!) Das ist eine Bürger­initiative! Herr Kollege Amon, das ist keine Petition, sondern eine Bürgerinitiative. Diese Möglichkeit gibt es, da können 500 Bürgerinnen und Bürger eine Initiative starten. (Abg. Amon: Genau!) Ich komme darauf noch zu sprechen.

Aber eine Petition, zum Beispiel einer Gemeinde, zum Beispiel einer Interessen­vertretung, zum Beispiel einfach betroffener Bürgerinnen und Bürger, kann im Deutschen Bundestag sehr wohl eingebracht werden. Kollegin Lohfeyer hat schon kurz darüber berichtet: Es gibt die Möglichkeit von Online-Petitionen, um diese Petition dann auch öffentlich zu machen. Wenn 50 000 Unterschriften vorhanden sind, werden diese Petitionen öffentlich behandelt, in einem öffentlichen Hearing mit dem Petenten, mit Expertinnen und Experten und VertreterInnen der Regierungsfraktionen diskutiert. Kollege Amon, das ist eine andere Art und Weise des Parlamentarismus, ein Ernstnehmen der Bürgerinnen und Bürger.

Ich muss hier auch der Parlamentsdirektion danke sagen, vor allem Frau Präsidentin Prammer und allen MitarbeiterInnen des Hauses, die uns diesen Austausch ermöglicht haben. Jawohl, das war ein sehr konstruktiver und guter Austausch, auch mit den Fachkollegen von den anderen Fraktionen. Aber darum ist es umso wichtiger, dass wir hier nicht lockerlassen.

Das ist Punkt eins, und es wäre mein größtes Bemühen und auch meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, insbesondere zumindest auch die Möglichkeiten, die die Geschäftsordnung jetzt schon bietet, offensiv zu nutzen. Kollegin Haubner hat als Vorsitzende das auch immer positiv unterstützt. Wir haben ja vor Kurzem das erste Hearing mit Petenten gehabt, und zwar im Kontext der neuen Schule, und ich bin immer noch der Meinung, dass das ein ganz ausgezeichnetes Hearing war. Das war ein Ernstnehmen, und das ist jederzeit sofort möglich.

Hier gehe ich auf eine Petition ein, nämlich die Petition betreffend Reform des Pen­sionskassengesetzes. Meine Damen und Herren, das sind so wesentliche Frage­stellungen – Kollege Neubauer hat das auch schon releviert –, dass Hunderttausende von Menschen betroffen sind und es unverständlich ist, warum wir das hier einfach enderledigen. Das wäre ein ganz klassisches Beispiel für ein Experten-Hearing gewesen, für ein Hearing im Petitionsausschuss. Wenn das nicht ausreicht, hätte man das eben weiterhin im Parlament, in den jeweiligen Ausschüssen vertiefend konstruktiv weiterdiskutieren müssen. (Abg. Öllinger: Das wollen sie ja nicht, weil dann einiges Unangenehme herauskäme!)

Das ist es, Kollege Öllinger! Darum ginge es aber: um einen offenen, sachlich moti­vierten Diskurs. Man muss sich ja anschauen, wer es eingebracht hat. Kollege Öllinger,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 212

das Spannende ist, dass es vier Parteien waren. Bei dieser Petition waren sogar die Regierungsfraktionen dabei, aber selbst dann, sogar wenn sie es selbst einbringen, sind sie nicht bereit, so ein Hearing durchzuführen. Also bitte, dann sollten sie in Hinkunft auch überhaupt keine Petitionen mehr einbringen, wenn sie nicht einmal dazu bereit sind, ihre eigenen Petitionen ernsthaft in diesem Haus zu behandeln.

Ich finde, das Haus, das österreichische Parlament wäre gut beraten, diese Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Transparenz des Hauses weiter auszubauen. Mir ist schon klar, dass der Deutsche Bundestag andere Ressourcen hat. Aber auch wir könnten die Möglichkeiten der Online-Petition ernsthaft prüfen und die Möglichkeiten, die dieses Instrument hat, in einem ernsthaften Diskurs dann auch umsetzen. Das ist im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten immer noch gegeben, auch wenn man es nicht mit so einem wertvollen Fachdienst, wie das im Deutschen Bundestag der Fall ist, und mit so vielen Beamten wird abdecken können. Aber ich bin überzeugt davon, dass das die richtige Richtung wäre. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.

Sehen wir uns die Petitionen an, die noch auf der Tagesordnung waren! – Es waren drei Bürgerinitiativen, davon nenne ich nur eine, und zwar jene betreffend die Anbindung von Schwechat im Verkehrsverbund mit der Straßenbahn. Das ist eine wichtige Frage der Verkehrsinfrastruktur, ist klimaschutzrelevant, ist eine wirklich immer schwierige Frage von Bundeskompetenz, Landeskompetenz, das sind immer Schnittstellenfragen – bitte, wenn nicht im Verkehrsausschuss, wo denn sonst soll so eine Bürgerinitiative landen, um dort auch mit den Fachabgeordneten zusammen behandelt zu werden?

Last but not least: Ich bin davon überzeugt, wir sollten im Petitionsausschuss Usancen entwickeln, um effizienter mit BürgerInnenanliegen umzugehen. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir eine Geschäftsordnungsänderung in diesem Bereich benötigen. Wir werden weiterhin darüber beraten und uns diesbezüglich, hoffe ich, auch konstruktiv miteinander austauschen, um im Rahmen der nächsten Petitionsrunde mit der Volksanwaltschaft zum Beispiel auch zu prüfen, wie da die Zusammenarbeit weiterhin vertieft werden kann, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


18.47.54

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich jetzt einmal bei den Fraktionen, die schon zu Wort gekommen sind, für diese partei­übergreifende Übereinstimmung und das Bemühen, das dahinter steht, den Ausschuss der Petitionen und Bürgerinitiativen zu reformieren und damit auch einer positiven Weiterentwicklung zuzuführen. Das ist natürlich auch im Interesse meiner Fraktion, keine Frage.

Ich bedanke mich auch bei der Parlamentsdirektion, die unseren Informationsbesuch beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt hat. Es stimmt, wir haben dort viel mitnehmen können, auch vieles, das Anregungen enthält, die wir durchaus sehr positiv auch bei uns, in unserem Petitions- und Bürgerinitiativenaus­schuss, umsetzen können. Ich bin auch der Meinung, dass wir die Online-Petitionen prüfen sollen. Das sind Instrumente, die uns fremd sind, die aber, so denke ich, in Zukunft mit Sicherheit diesem Ausschuss im Sinne einer Aufwertung guttun würden.

Es sind allerdings – und das muss ich schon erwähnen – große geschäftsordnungs­mäßige Unterschiede zwischen dem deutschen Petitionsausschuss und dem öster­


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reichischen Petitionsausschuss zu erkennen. Hier gilt es, gerade das herauszufiltern, was für uns auch geschäftsordnungsmäßig bestmöglich umzusetzen ist, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch im Sinne der Absicht, ihre Anliegen hier im Hohen Haus bestens diskutieren zu können.

Heute liegen, wie gesagt, mit dem Sammelbericht sieben Anliegen zur Diskussion im Plenum vor. Ich werde mich kurz auf die Themen der Landwirtschaft konzentrieren – nur kurz, weil eben die Zeit sehr kurz ist.

Ich freue mich ganz besonders darüber, dass sehr junge Menschen sich mit diesen Themen auseinandergesetzt haben und dass eine Petition von einer Maturaklasse der Handelsakademie Graz zum Thema „Stoppt die Landstrecken-Tiertransporte!“ eingebracht wurde. Auch die Stellungnahmen der Ministerien gehen sehr eindeutig auf diese Problematik ein, eine Problematik, die natürlich im Fachausschuss Landwirt­schaft in der Vergangenheit intensivst diskutiert wurde, wobei auch Maßnahmen gesetzt worden sind und insbesondere vom Landwirtschaftsministerium darauf hin­gewiesen worden ist, dass nur im Zuchtrinderbereich eine Ausfuhrerstattung gegeben wird und Schlachtrinderexporte nicht gefördert werden.

Im Gesundheitsministerium wird zusätzlich darauf eingegangen, dass Österreich im Transitbereich eine zentrale Rolle spielt und dass die Bestimmungen im Tierschutz­bereich auf nationaler Basis auch nur bei nationalen Transporten, inneröster­reichi­schen Transporten, angewendet werden können. Internationale Transporte unter­stehen den Gemeinschaftsbestimmungen und können auch nur danach kontrolliert werden.

Auch bei der Bürgerinitiative zur Verbesserung der tierschutzgesetzlichen Situation der Schweinehaltung in Österreich wurden von den Ministerien bedeutende Stellung­nahmen vorgelegt. Auch daraus geht deutlich hervor, dass man für Diskussionen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Tierschutzangelegenheiten offen ist – immer mit Berücksichtigung der ökonomischen Möglichkeiten der Landwirtschaft, denn die Bäuerinnen und Bauern haben solche Maßnahmen natürlich umzusetzen. (Abg. Mag. Brunner: Was heißt das?)

Ich habe etwas sehr Positives zu verkünden: Der Verband der österreichischen Schweinehalter hat sich bereits intensiv mit der Lösung der Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration beschäftigt, und eine Umsetzung ist demnächst vorgesehen.

Bäuerinnen und Bauern sind höchst interessiert daran, bestmögliche Arbeit im Sinne der Gesellschaft zu erbringen. Daher bin ich auch zutiefst betroffen über eine sehr frauenentwürdigende Aussendung der Frauenministerin, die am Montag durch die APA gegangen ist. Ich kann hier nicht einmal den Untertitel zitieren, weil ich denke, dass er in seinem Wortlaut dieses Hauses gar nicht würdig ist, aber vielleicht eine Textpassage, die den Originalton der Frauenministerin wiedergibt: „Nicht nur in der Sexbranche“, nein, so heißt es im Untertitel, „auch im Haushalt oder in der Landwirtschaft werden Frauen oft noch wie Sklavinnen gehandelt“.

Ich bin tief enttäuscht davon, dass eine Frauenministerin die Landwirtschaft (Ruf bei der ÖVP: Ein Skandal!), auch das Gastgewerbe und die Hausfrauen, also zwei Berufsgruppen und die Hausfrauen, auf eine Art und Weise vorführt, die vollkommen unwürdig ist, die diskriminierend ist. Selbstverständlich ist die Aufarbeitung eines Themas, das bestimmt ein wichtiges Frauenthema ist, notwendig, aber auf diese Weise ist sie auf keinem Fall gerechtfertigt! (Beifall bei der ÖVP.) Ich verwahre mich gegen solche Aussagen der Frauenministerin, auch hier an dieser Stelle, und ich denke, dass eine Rücknahme dieser Aussage auf jeden Fall angebracht wäre. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Warum?)

18.53



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 214

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


18.53.13

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich möchte auch ausdrücklich die leeren Sitze auf der Regierungsbank begrüßen, denn das ist einfach ganz unerhört. Aber es ist jedes Mal so, wenn es um den Petitionsausschuss geht. Man muss bedenken, dass es wirklich ein direkt demokratiepolitisches Instrument ist, und es interessiert niemanden von der Regierung, welche Vorwürfe, welche Anregungen, welche Beschwerden hier von der Bevölkerung kommen. So kann das einfach nicht gehen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das zeigt, dass Bürgernähe in dieser Regierung wirklich nicht gegeben ist. Bürgernähe ist nur dann gegeben, wenn die Stimme des Bürgers bei der Wahl zählt. Da werfen Sie sich unter die Bevölkerung, da sind Sie auf einmal diejenigen, die zuhören. Aber sonst, wenn es um Anliegen und Beschwerden geht, dann hört und sieht man nichts. Ich muss sagen, die ganze Kritik meiner Vorgänger am Petitionsausschuss hat überhaupt nichts mit der Obfrau zu tun, sondern tatsächlich mit der Vorgangsweise in der Regierung gegenüber diesem absolut ungeliebten und nach hinten gedrückten Ausschuss. Hier muss ganz einfach etwas geschehen.

Deutschland ist heute schon etliche Male erwähnt worden. Es stimmt, dass dort der Petitionsausschuss von einem reinen Bürgeranliegen und selten befragten Ausschuss, wie uns der dortige Obmann erzählt hat, zu einem Barometer für die Regierung geworden ist, denn dort kann man ersehen, wie die Gesetze, die Vorschriften und auch die Bescheide in der Regierung und durch die Verwaltung auf die Bürger wirken und was man alles ändern kann.

Frau Kollegin Höllerer, auch Ihre Kollegin Marek hat ja plakatiert: Es geht auch anders! Auch Sie sind der Meinung, dass dieser Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen geändert und aufgewertet werden soll. Bitte, dann machen Sie es aber so, dass Sie im Ausschuss nicht immer, wenn die SPÖ für eine Kenntnisnahme stimmt, dem zustimmen, denn das ist immerhin ein Begräbnis ersten Ranges für jegliche Petition, oder dass wir das in einem Sammelbericht entsorgen.

Ich hoffe sehr, dass dieser Ausschuss tatsächlich aufgewertet wird. So wie jetzt gibt es keine Bürgernähe, und so gibt es auch keine Serviceleistung für die Bevölkerung. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


18.55.43

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von mir eingebrachte Petition 48 fordert den Stopp von Langstrecken-Tiertransporten. Überreicht wurde sie mir von Schülerinnen der Maturaklasse der Handelsakademie Monsbergergasse in Graz. Ich finde es bemerkenswert, dass sich junge Leute, die selbst schon genug Probleme mit ihrer Zukunft haben, noch für die Probleme von Tieren interessieren.

Österreich spielt als Transitland für den internationalen Tierverkehr eine große Rolle. Wir haben in Österreich sehr wohl sehr strenge Tiertransportbeschränkungen, zum Beispiel eine Beschränkung der Transportzeit auf viereinhalb Stunden. Dies gilt jedoch nur für Transporte, deren Ursprungs- und Bestimmungsort in Österreich liegen, nicht für internationale Transporte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 215

Der freie Warenverkehr ist innerhalb der Mitgliedstaaten eine Grundfreiheit der Euro­päischen Union. Deswegen sind Limitierungen schwer durchzuführen. Ein Vorschlag zur Revision dieser Verordnung für die Tiertransporte ist bei der EU auf taube Ohren gestoßen. Wir sollten aber nicht aufhören, es weiter zu versuchen.

Eine Möglichkeit wäre, zu hinterfragen, warum lebende Tiere überhaupt als Ware bezeichnet werden. Ich sehe keinen Grund dafür, Lebewesen als Ware zu bezeichnen. Wir sollten in der EU eine Änderung der Begriffsbestimmung für lebende Tiere durchsetzen. Dann wären Tiere keine Ware, wir könnten dadurch die Verordnung umgehen und Bestimmungen zur Limitierung der Transportzeiten durchsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

In der EU gibt es sehr wohl Gemeinschaftsbestimmungen, die verhindern sollen, dass Tieren beim Transport Schaden oder Leid zugefügt wird. Dafür gibt es in Österreich eine Reihe von Kontrollen. Nur trifft es bei diesen Kontrollen meistens die einheimi­schen Tiertransporte, die sich meist streng an die Regeln halten, die internationalen Tiertransporte machen da meist einen sehr geringen Prozentsatz aus. (Zwischenruf des Abg. Gahr.) Ein Grund dafür ist sicher, dass die Kontrollen meist an den Schlachtstätten durchgeführt werden, wo nur heimische Transporte ankommen, und die Strafe bei diesen Transporten ist dann schon für kleinste Vergehen sehr hoch.

Meine Damen und Herren, wir sollten Tiertransportkontrollen fördern! Die Zahl der Kontrollen ist zu gering – nicht, weil das Wollen nicht vorhanden ist, sondern weil zu wenige Kontrollorgane vorhanden sind und weil die Positionierung der Kontrollorgane falsch gewählt wird. Da erinnere ich an einen Antrag des BZÖ, in dem die Kontrollen an den alten, aufgelösten Grenzübergängen gefordert worden sind. Dort wäre eine effiziente Kontrolle möglich.

Meine Damen und Herren! Nehmen wir die Petition dieser jungen Leute ernst, und befassen wir uns in Zukunft eingehend mit diesem Problem. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.59.08

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen auch ganz besonders wichtig. Gerade in Zeiten, in denen man sehr oft von Politik­verdrossenheit spricht, ist dies, glaube ich, eine wichtige Möglichkeit, Menschen dazu zu ermutigen, sich zu engagieren und auch in die politische Debatte einzubringen.

Deshalb bin ich auch unbedingt der Meinung, dass alle Bürgerinitiativen und Petiti­onen, die in diesen Ausschuss kommen, gleich behandelt werden sollen. Das ist der­zeit leider nicht der Fall. Manche werden einfach nur zur Kenntnis genommen, manche werden einem Ausschuss zugewiesen und dort dann auch wirklich inhaltlich debattiert.

Mir ist das wichtig – egal, ob ich eine Bürgerinitiative oder Petition inhaltlich befürworte oder nicht. Ich denke, jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der sich die Mühe macht, ein Thema aufzugreifen, sich zu engagieren und Unterschriften zu sammeln, hat es verdient, dass wir uns hier im Nationalrat oder in den Ausschüssen darüber unterhalten, und wir haben dann sicherlich auch den Mut, unsere ablehnende Haltung zu bekunden, wenn das sein muss. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Sie diskutieren gleich gar nicht, nur damit Sie es nicht ablehnen müssen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 216

Wenn ich mir jetzt ein paar Petitionen oder Bürgerinitiativen anschaue, dann sehe ich zum Beispiel eine, bei der es darum geht, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Schnellstraße von 50 km/h auf 70 km/h zur erhöhen. – Das halte ich aus Gründen, die wir schon vorher diskutiert haben – Feinstaub, Gesundheitsbelastung und so weiter – für nicht sehr positiv. Ich meine aber trotzdem, dass wir das hier auch diskutieren sollen, wenn jemand Unterschriften sammelt und eine Petition einbringt. Wir werden unsere Meinung dazu auch kundtun. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Im Zusammenhang mit anderen Petitionen und Bürgerinitiativen, die Kollege Spadiut angesprochen hat, finde ich es ganz toll, wenn sich vor allem auch SchülerInnen die Mühe machen, sich für ein Thema zu engagieren. In diesem Fall ist es um die Schwei­nehaltung gegangen Ich habe überhaupt nicht verstanden, warum wir das nicht im Gesundheitsausschuss behandeln. Dabei geht es auch um Tierschutz, und noch dazu ist ein ähnlicher Antrag der Grünen, der inhaltlich identisch ist, dort auf der Tages­ordnung gestanden. – Ich denke, im Hinblick darauf wäre es respektvoll gegenüber diesen Schülerinnen und Schülern gewesen, deren Anliegen dort mit zu debattieren, genauso wie bei den Tiertransporten.

Ich bin der Meinung, dass wir unbedingt die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bür­gern, sich zu engagieren, noch ausbauen sollten, anstatt es darauf ankommen zu lassen, ob sich dafür auch ein Abgeordneter der Regierungsparteien oder der Oppositionsparteien engagiert, an den man sich betreffend die Weiterbehandlung gewendet hat. Ich denke, es ist nichts frustrierender für eine Bürgerin oder einem Bürger, wenn sie sich die Mühe gemacht haben, das Ganze ins Parlament zu bringen, wenn es dann nicht weiter behandelt wird.

Die Menschen haben zu Recht eine gewisse Erwartung, dass ihre Anliegen ernst genommen werden, und damit sollten wir sehr sensibel umgehen und diesen Erwartungen auch gerecht werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. Seine Redezeit beträgt ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


19.02.25

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wären heute nicht die Dringliche der Grünen und die kurze Debatte gewesen, dann hätte der Tagesordnungspunkt Petitionen um 15 Uhr stattgefunden. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Das geht nicht! Um 15 Uhr wäre sich das nie ausgegangen!) Das heißt, dieser Punkt wäre einmal zu einer Zeit behandelt worden, die wirklich angemessen ist, denn früher wurden die Tagesordnungspunkte, die Petitionen zum Gegenstand hatten, in diesem Haus immer um etwa 23 Uhr oder 24 Uhr behandelt. Das heißt, es ist schon ein gewaltiger Fortschritt, dass wir es geschafft haben, dass der Tagesordnungspunkt, bei welchem Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt werden, in der Tagesordnung wirklich einmal vorgezogen wurde.

Liebe Kollegin Brunner, bei der Petition 48 der Schülerinnen und Schüler der Bundes­handelsakademie in Graz, Monsbergergasse, handelte es sich um Streichungen von Subventionen bei Langstrecken-Tiertransporten, und wir haben uns wirklich die Mühe gemacht, die Ministerien, die dafür in Frage kommen, nämlich das Gesundheits­ministerium und das Landwirtschaftsministerium, um Stellungnahmen zu bitten, und die Stellungnahmen haben uns ganz klar gezeigt, dass es in Österreich keine Subventionen für Tiertransporte gibt. Die Problematik, die besteht, ist, dass wir leider Gottes für ausländische Transporteure, die Subventionen erhalten, keine rechtmäßige Handhabe haben, in Österreich dagegen zu wirken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 217

Diese Problematik betrifft die Länder, die zum Beispiel nicht Mitglied der Europäischen Union sind, aber auch Länder, die Mitglied der Europäischen Union sind, die diese Subventionen vergeben.

Man kann nur sagen: Die Tiertransportkontrollen in Österreich sind wirklich sehr streng. Im Jahr 2000 hat es 1 500 Tiertransportkontrollen auf der Straße gegeben. Das bedeutet, es finden viele Tiertransportkontrollen statt. Österreich ist wirklich bemüht, darauf zu schauen. Wir haben diesbezüglich darauf geachtet, einen hohen Level zu erreichen und das beste Tiertransportgesetz weltweit zu haben, auch zu halten und entsprechend zu kontrollieren. Es ist aber wirklich wichtig, was auch Kollege Spadiut gesagt hat – und da gebe ich auch den Schülerinnen und den Schülern der Bun­deshandelsakademie in Graz recht –, nämlich innerhalb der EU darauf zu achten, dass Subventionen für Langestrecken-Tiertransporte gestrichen werden, dass es das in Zukunft in der EU und weltweit nicht mehr geben kann und darf. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.04.47

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich sehr schön, wenn man einmal in einem Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss mit dabei war. Wenn man sich jetzt die Redebeiträge der Abgeordneten der Regierungsparteien anhört, dann ist recht interessant, dass zwar gesagt wird, dass Petitionen und Bürgerinitiativen super und immens wichtig sind, dass man dann aber, wenn man sich das Ganze ansieht, feststellen muss, dass bei allen drei Bürgerinitiativen ein Antrag auf Erledigung durch Kenntnisnahme von SPÖ und ÖVP gestellt und natürlich angenommen wurde.

Bei einer Bürgerinitiative gibt es Tausende von Unterschriften von zum Teil enga­gierten und noch nicht politikverdrossenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich wirklich Mühe geben – wie auch alle Vorredner von der Opposition gut ausgeführt haben – und eine gewisse Erwartungshaltung haben. Diesbezüglich bin ich ganz bei Kollegin Brunner. Die Bürger und Bürgerinnen bringen das ins Parlament ein und werden dann bitter enttäuscht.

Hier werden Tausende Unterschriften schubladisiert. Man gibt sich im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen mit einer lapidaren Stellungnahme des jeweiligen Bundesministeriums zufrieden. Man gibt der Sache keine Chance, indem man das dem richtigen Ausschuss zuweist, damit dann mit dem Minister im Klartext über gewisse Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern geredet werden kann. Ich finde, es ist eine Schande sondergleichen, wenn man hier im Plenum so tut, als sei das die wichtigste Sache der Welt, und behauptet, dass wir so froh sind, diesen Ausschuss zu haben, im Ausschuss damit aber ganz anders damit umgeht!

Ich bin diesbezüglich eigentlich wertfrei. Es geht hier um Tiertransporte, um Straßen­bahnprojekte oder Straßenprojekte, und all das ist wichtig, und man kann natürlich werten, von welchen Parteien das kommt und unterstützt wird. Ich meine aber, dass es nicht angeht, dass man damit dann im Ausschuss so umgeht und diese Bürger­initiativen einfach sozusagen schubladisiert und sich mit Stellungnahmen begnügt. Teilweise sind nämlich die Stellungnahmen, die man dann auch hier durch Kenntnis­nahme erledigt, ein Witz!

Das trifft zum Beispiel auf die Bürgerinitiative Nr. 21 zu. Zu dieser hat das BMVIT festgestellt, dass es bei der Weinviertler Schnellstraße keine Engstellen gibt, obwohl es


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auf dieser Straße bei Unfällen sogar die Beschilderung gibt: „Bitte die Engstellen freihalten!“

Es ist also wirklich eine Farce, was hier abgeliefert wird! Man predigt, wie wichtig, wie toll und wie super Bürgerinitiativen sind, im Prinzip wird aber alles schubladisiert und unterdrückt, und sicherlich über 50 Prozent werden dem jeweiligen Ausschuss, wohin es eigentlich gehören würde, ob Verkehr oder Landwirtschaft, gar nicht zugewiesen. Das sieht man immer wieder.

So kann man etwa vor Wahlen wie jener in der Steiermark, die bevorsteht, am Tag von dieser Richtung (in Richtung SPÖ) 20 Mal „Voves!“ und von dieser Richtung (in Richtung ÖVP) 20 Mal „Schützenhöfer!“ schreien. Das ist eigentlich egal. (Abg. Weinzinger: Wer ist das?)

Wenn man dann aber mit den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern so umgeht, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn immer weniger Leute zur Wahl gehen und die Bürgerinnen und die Bürger immer politikverdrossener werden! Ich meine, das muss man irgendwie verstehen, denn auf diese Weise werden Tausende von Bürgern und Bürgerinnen schlecht behandelt, die sich wirklich Mühe machen, Unterschriften sammeln gehen und oft bei Wind und Wetter draußen stehen und in Bürgerstandln Werbung machen. – Dann wird das jedoch mit einem Klatsch in zehn Minuten abge­handelt, es wird ein Antrag auf Kenntnisnahme gestellt, und man hört – schwupp­diwupp! – nie wieder etwas davon.

Ich hoffe nur, dass in wenigen Tagen die Regierungsparteien von den Wählerinnen und Wählern die Quittung erhalten und nur wenige Stimmen einhamstern können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.00

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Gleich zu meinem geschätzten Vorredner: Sie haben gesagt, dass im Ausschuss die Anliegen der Bürger schubladisiert werden. Meine Wahrnehmung ist, dass das nicht der Fall ist! Natürlich können nicht alle Wünsche positiv erledigt werden. Warum? – Weil wiederum Interessen anderer Bürger dagegen stehen. Wir hier tragen die Verantwortung, abzuwägen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner. – Abg. Lausch: Da müssen Sie selbst schmunzeln!)

Wir haben wenigstens noch einige wenige Zuhörer auf der Galerie. (Abg. Öllinger: Die werden auch gleich weg sein!) Herzlich willkommen! Es geht nämlich um Sie. Es geht um alle Bürgerinnen und Bürger, und ich hoffe, Sie werden nicht gleich weg sein!

Mein Appell an Sie ist: Sie können direkt an der Gesetzgebung mitwirken. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und nutzen Sie diese Chance!

An die Adresse der FPÖ, und zwar zur Kritik Ihres Abgeordneten Neubauer – er geht mir jetzt leider ab –, der gemeint hat, wir hätten uns erst für die Petition des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten interessiert, als sich der ORF angesagt hat. – Davon kann gar keine Rede sein, wenn ich das so salopp sagen darf. Das Gegenteil ist der Fall! Seit mehr als einem Jahr kämpft der Seniorenbund für die Interessen der Pensionskassenberechtigten. Der überparteiliche Seniorenrat hat dazu sogar eine Resolution verabschiedet, in der diese Anliegen gestützt werden. (Zwischenruf des Abg. Weinzinger.)


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Moment! Sie wollen wissen, wo dieses Anliegen steckt. Gut. Wo liegt die Lösung? – Wir brauchen faire und klare Regeln, wir wollen mehr Transparenz, wir wollen das System möglichst krisenfest machen. Wie weit sind die Beratungen? Das ist wohl die wichtigste Frage. – Im Sommer wurden die Daten gesammelt. Sie werden jetzt analysiert, und – ganz aktuell – die Gespräche des Seniorenrats mit den Pensionskas­senverbänden gehen ins Finale. Wir erwarten in nächster Zeit auf dieser Ebene eine Einigung. Das ist positiv. Dann bedarf es schnell einer Reform des Pensionskassen­gesetzes. Dann sind die Politiker im Interesse einer fairen Altersvorsorge für möglichst viele Österreicher am Zug. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.49

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, wenn sich der Seniorenbund in der Regierung nicht durchsetzen kann, dann müssen Sie Ihre Anrede nicht an Abgeordneten Neubauer richten, sondern an die SPÖ, denn offensichtlich gibt es Probleme in der Koalition, dass das nicht durchgesetzt wird! Tatsache ist, dass dies eine Petition mehr ist, die hier heute enderledigt wird und die nur bedingtes Interesse bei der Regierung hervorruft, wie ich auf der Regierungsbank sehe.

Wir haben auch ein sehr gutes Tierschutzgesetz, aber leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es bei der Umsetzung manchmal mangelt. Petition Nr. 48 zeigt uns zum Beispiel, dass bereits jeder Schüler weiß, dass es in Österreich Probleme mit Lang­strecken-Tiertransporten gibt. Und der Verein Tier-WeGe, dem ich bei dieser Ge­le­genheit nochmals für seine Arbeit danken will, zeigt immer wieder auf seiner Homepage auf, wo es bei Kontrollen immer wieder Mängel gibt, wo immer wieder Lkw durch Österreich fahren und Transporte geschehen, bei denen Tiere entsetzliches Leid erleiden.

Der jüngste Vorfall: Der Fahrer macht seine Pause und versorgt sich auf der Auto­bahnraststätte, wie es natürlich für einen Fahrer notwendig ist, der eine Pause macht. Die Tiere hinten im Lkw vergisst er jedoch ganz. Sie leiden unter der Hitze, und obwohl sie ständig trinken können sollen, nützt er die Pause nicht einmal dazu, die Tiere mit Trinkwasser zu versorgen. Das Tierschutzgesetz würde uns die Möglichkeit geben, bei groben Verstößen die Tiere beziehungsweise sogar den Lkw zu beschlagnahmen und zu versteigern. Ein derartig drastischer Schritt würde vielleicht ein Umdenken bei den Transporteuren bewirken. Bei Zigarettenschmuggel ist das möglich, bei unseren Tieren hingegen nicht!

Wenn ich mir die Petition Nr. 20 anschaue, dann kann man wenigstens von Gleich­behandlung sprechen. Wir haben die Petition Nr. 20, an der Schüler beteiligt waren, nicht näher behandelt und sind damit nicht in den Ausschuss gegangen, um darüber zu diskutieren, wir haben aber prominente Unterstützer wie Deix und Holecek, die die Petition Nr. 20 ebenfalls unterschrieben haben, genauso nicht berücksichtigt und werden diese heute „enderledigen“. Und Enderledigung bedeutet so viel, wie wenn ich sie in den Mistkübel werfe. Danach gibt es keine Diskussion mehr. Man kann eine Petition nur ernsthaft behandeln, wenn sie dem zuständigen Ausschuss zugewiesen und dort darüber diskutiert wird. Das müssen wir aber erst einmal wollen, dazu muss es einen politische Willen geben.


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Ich sage jetzt: Wenn wir so mit den Interessen der Bürger umgehen und diese so behandeln oder, genauer gesagt, nicht behandeln, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren! (Beifall bei der FPÖ.)

19.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.14.31

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon sehr viel gesagt worden. Etwas eint uns zumindest verbal, nämlich dass wir diesen Ausschuss aufwerten wollen.

Die Opposition sieht das allerdings ein bisschen anders als die Regierungsparteien. Als Oppositionspolitikerin sage ich: Aufwertung bedeutet für mich, dass wir so wenig wie möglich hier im Sammelbericht enderledigen und statt dessen so viel wie möglich in die zuständigen Fachausschüsse bringen, weil dort die Möglichkeit besteht, die richtigen und notwendigen Anliegen, die die Bürgerinnen und Bürger haben, auch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern zu diskutieren, und dort auch Lösungen zu suchen.

Es gibt aber grundsätzlich einen guten Ansatz. Die Mitglieder dieses Ausschusses haben eine sehr gute Gesprächsbasis, und es zeigt sich an der Vielfalt der ver­schiedenen Petitionen und Bürgerinitiativen, dass die Menschen immer wieder regionale und besondere Anliegen haben.

Ein Anliegen, nämlich die Reform des Pensionskassensystems, ist heute schon angeklungen, wurde vorgebracht und diskutiert. Und ich kann wirklich nicht verstehen, dass wir, wenn vier Parteien das unterschreiben, heute um 19 Uhr einfach nur zur Kenntnis nehmen. Es ist festzustellen, dass das Thema wirklich sehr sensibel ist, und die Diskussionen der vergangenen Monate und Wochen gerade im Bereich der Pensionen zeigen, dass das die Menschen wirklich beschäftigt. Diesbezüglich sollte die Politik den Menschen Zuversicht geben, vor allem auch dann, wenn es darum geht, neben der gesicherten staatlichen Pension auch die zweite und dritte Säule in einem System, das nachhaltig und zukunftssicher ist, zu schaffen.

Es geht um Tausende von Pensionistinnen und Pensionisten, vor um allem jene, die vor 2003 sogenannte Altverträge hatten, denn für die Neuverträge hat man ja eine Lösung geschaffen. Hier muss jetzt einfach rasch eine Lösung gefunden werden.

Wenn wir uns die Stellungnahmen des Finanzministeriums und des Sozialministeriums vom April 2010 anschauen, dann ist festzustellen, dass es darin wortidentisch heißt: Es wird „an einer baldigen und zufrieden stellenden Lösung“ für die Pensionistinnen und Pensionisten gearbeitet. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wo ist die Lösung?) Was haben wir jetzt? Es ist fast Oktober, und man hört nichts, und man sieht nichts!

Es ist erfreulich, Kollegin Aubauer, wenn Sie sagen, dass der Seniorenbund dies­bezüglich so aktiv ist. Wir hören allerdings auch da nichts!

Ich glaube, das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir eine Regierung haben, bei der es einen Stillstand gibt, und zwar nicht nur in der Budgetpolitik betreffend die Familien sowie auf vielen anderen Ebenen, sondern es gibt auch einen Stillstand, was die Sicherheit im Alter betrifft.

In der Debatte wurde von meinen Vorrednern einiges über Änderungen bezie­hungs­weise Aufwertungen des Petitionsausschusses gesagt. Ich stehe da voll dahinter! Wir


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haben gemeinsam einen Blick über die Grenzen gemacht und haben gesehen, wie es in anderen Ländern – sprich: in Deutschland – gehen kann. Wir haben unser Recht, einen Ausschuss einzusetzen, seit dem Jahr 1988 in der Geschäftsordnung verankert, und ich meine, daher ist es eigentlich legitim, zu überprüfen, ob das noch zeitgemäß ist.

Kollege Pirklhuber hat es schon angesprochen, dass das Recht der Bürger, eine Petition, nicht eine Bürgerinitiative, über einen Abgeordneten einzubringen, aus der Zeit der Monarchie stammt, als es nicht üblich war, dass der Bürger direkt an den Kaiser herantritt. Ich meine aber, dass die Zeiten der Monarchie nun längst vorbei sind. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Dr. Pirklhuber: So ist es!)

Ich habe den leisen Verdacht, dass wir über die Hintertür so manches wieder ein­führen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Daher sollten wir gemeinsam, alle fünf Parteien, bestrebt sein, den Petitionsausschuss aufzuwerten und wirklich zu einer Plattform zu machen, auf der Themen aufs Tapet gebracht und erörtert werden, die dann auch an die Öffentlichkeit kommen, damit die Menschen gewisse Situationen auch verstehen. In diesem Sinn sollten wir schleunigst eine Änderung vornehmen.

Bürgerinnen und Bürger können nur eine Petition einbringen, wenn sie das ent­sprechende Wahlalter erreicht haben. Das gilt auch für Bürgerinitiativen. Bürger­initiativen brauchen mindestens 500 Unterschriften. Wo ich Handlungsbedarf sehe, ist, dass wir Bürgerinitiativen und Petitionen nur auf schriftlichem Weg einbringen können und nicht auch auf elektronischem Weg. Das ist, würde ich sagen, hinterwäldlerisch, und da sollten wir rasch etwas tun.

Ich habe nachgeschaut: Im Jahre 2006 hat es von Kollegin Wurm – ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, Frau Kollegin – einen Antrag bezüglich elektronischer Einreichung von Petitionen gegeben. Ich habe mir auch die damalige Stellungnahme durchgelesen, und ich denke, wir werden wieder einen Anlauf nehmen, und hoffe, dass dabei wirklich alle unterstützend eingreifen. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und Grünen.)

Was mir und uns in Deutschland sehr gut gefallen hat – Kollege Pirklhuber hat es schon gesagt –, waren diese öffentlichen Petitionen. Wenn es ein Thema von allgemeinem Interesse ist, kann im Internet mitdiskutiert und vor allem auch unterzeichnet werden. Das geschieht also auf sehr einfachem und unproblematischem Weg.

Vor allem bei den öffentlichen Petitionen gibt es öffentliche Sitzungen und müssen dann auch Regierungsmitglieder dabei sein beziehungsweise sogenannte Fach­politiker. Ich nehme an, dass Regierungsmitglieder Fachpolitiker sind. Im letzten Jahr hat es in Deutschland 25 Ausschusssitzungen gegeben. Man sieht also, der Petitions­ausschuss arbeitet dort sehr intensiv.

Mir ist schon klar, wir können jetzt nicht von heute auf morgen alles 1 : 1 umsetzen – es ist ja auch schon angeklungen, dass es in Deutschland eine wesentlich bessere personelle Ausstattung mit Beamtinnen und Beamten gibt –, aber wir sollten dennoch einzelne Schritte setzen. Es wird nur über eine Änderung der Geschäftsordnung gehen, etwas anderes wird nicht möglich sein. Daher möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei der Parlamentsdirektion dafür bedanken, dass sie für uns eine Unterlage, eine Grundlage schafft, damit wir sehen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung wir derzeit haben, wo wir ansetzen müssen, dass wir also wissen, worüber wir reden.

Was wir jetzt auch im Einvernehmen aller fünf Parteien verstärken wollen, ist, dass wir eine engere Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft durchführen, denn die Volks­anwaltschaft ist auch eine Einrichtung für Bürgeranliegen, und wir brauchen nicht


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parallel zu arbeiten. Niemand ist für den anderen eine Konkurrenz, sondern wir können uns sehr gut ergänzen. Gerade die Volksanwaltschaft hat auch einen entsprechenden Zugang zur Öffentlichkeit. Wir haben zur nächsten Sitzung alle drei Volksanwälte eingeladen und werden schauen, was wir in Zukunft gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger noch verbessern können.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich als Vorsitzende dieses Ausschusses vor allem die Mittel der direkten Demokratie – und dazu zählen unter anderem eben Volksbegehren und Volksabstimmungen, Petitionen und Bürger­initiativen – stärken und vor allem auch den Zugang erleichtern und die Öffentlichkeit stärken.

Wir kommen, wie gesagt, um eine Reform der Geschäftsordnung nicht herum. Es ist in unser aller Interesse, eine Plattform zu schaffen, wo Anliegen eingebracht werden können, wo man zuhört, wo man Probleme erkennt, wo Lösungen vorgeschlagen werden, damit der Bürger nicht das Gefühl bekommt, dass er sich zwar sehr engagiert hat, das aber im Endeffekt nichts genutzt hat. Das will ich nicht! – Danke schön. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Tadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.23.41

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann meiner Ausschussvorsitzenden wirklich nur zu den Worten gratulieren, die sie zum Schluss gefunden hat. Um eine Änderung der GO werden wir nicht herumkommen. Wir haben ehrliche Worte gehört, Dankesworte. Das ist Balsam. Das klingt ja sehr gut. Trotzdem werden die Bürgerinitiativen nicht ernstgenommen. Kollege Zinggl, glaube ich, war bei der letzten Ausschusssitzung sehr, sehr enttäuscht darüber, wie da über die Dinge drübergefahren wird. Die Begehren der Bürger werden mit zigtausenden Unterschriften eingebracht. Und was passiert dann? – Ein Sam­melbericht landet in der Rundablage. Es tut manchmal wirklich weh, wenn man so etwas sieht und wenn so etwas passiert.

Wie aus der Tagesordnung hervorgeht, schaffen es doch immer wieder Anliegen, ins Plenum zu kommen. Alle sieben Petitionen der letzten Ausschusssitzung haben es heute geschafft, trotzdem geschafft – welch ein Glücksfall!; die Glückszahl sieben wahrscheinlich –, ins Hohe Haus geschafft! Wir warten auf Stellungnahmen von diesem oder von jenem, wie wir schon gehört haben. Meistens kommen sie dann verspätet in den Ausschuss.

Da werden Interessenvertretungen angerufen, die mit Zwangsmitgliedsbeiträgen ausgestattet sind, Ministerien eingeschaltet oder Anliegen werden gleich einem anderen Ausschuss zu- oder sogar abgewiesen. Es wird einfach über die Menschen drübergefahren, und das tut weh. Dabei handelt es sich ja um echte Anliegen der Bürger und deren verbrieftes Recht auf direkten Demokratie. Dieses Recht hat allerdings, wie wir schon öfter gehört haben, nur ein zahnloses Forum, unseren netten Petitionsausschuss.

Dabei ginge es ja schneller, wie wir auch schon gehört haben – wir haben das im Frühjahr von einer deutschen Delegation gehört –, indem wir online gehen.

Conclusio: Die Kollegen in der Bundesrepublik Deutschland sind da schon weiter. Die Deutschen sind online, wir nicht. Seit 2008 sind sie schon online.

Bei Bitten und Beschwerden der Bürger in Form einer Petition besteht eben, wie Kollege Pirklhuber schon gesagt hat, kein Unterschied zwischen den Parlamentariern


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und dem Bürger als Petent. Dieses System der E-Petition funktioniert, wie schon gesagt. Warum machen wir das nicht? Kollegin Lohfeyer hat das auch angesprochen. Die Regierungsparteien – beide! – könnten das umsetzen.

Wie ist es bei uns in Österreich? – Wer ein Anliegen hat, das haben wir auch gehört, braucht das richtige Formular, die vielen Unterschriften, und es bringt nichts. Es werden Erledigungsvorschläge ausgearbeitet, Beschlussempfehlungen verabschiedet. Dabei wäre eine E-Petition die Grundlage einer schnellen und transparenten Verbin­dung zwischen der Bevölkerung und dem Parlament, meine Damen und Herren! Es ginge also einfach. Warum packen wir es nicht an? Warum machen wir es nicht effizienter und transparenter? Warum machen wir das nicht? – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner. Herr Abgeordneter Weninger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.26.42

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Kritik an der Arbeit des Petitionsausschusses, die Verbesserungsmöglichkeiten, die jetzt von einigen Kolleginnen und Kollegen eingebracht und von der Ausschussvorsitzenden, Kollegin Haubner, zusammengefasst wurden, sind natürlich eine Herausforderung für den gesamten Ausschuss. Sie haben dabei, wie die Vorschläge der SPÖ für mehr Transparenz, für leichteren direkten Zugang und für Bürgernähe zeigen, unsere Zustimmung. Ich möchte mich bei unserer Fraktionsvorsitzenden Rosa Lohfeyer eben­so bedanken wie bei Ihnen, Frau Kollegin Haubner, die diesen Ausschuss hervor­ragend führt und versucht, in die Tiefe zu gehen. Sie unterscheiden sich ja in Ihrer politischen Arbeit sehr wohltuend von manchen Ihrer männlichen Fraktionskollegen.

Ich erachte die Arbeit im Ausschuss als besonders wichtig, weil es ein Ausschuss ist, der eine breite Themenpalette an Bürgerinteressen bearbeitet. Deshalb kann ich es nicht verstehen, warum manche Oppositionskolleginnen und manche Oppositions­kollegen so demütig, teilweise hilflos mit der Arbeit im Petitionsausschuss umgehen. Jede Petition, jede Bürgerinitiative wird in diesem Ausschuss diskutiert, es werden Stellungnahmen eingeholt, sie werden beantwortet, und jedes Thema kommt ins Hohe Haus. Wir haben auch heute wieder vielfältige Themen im Sammelbericht, vom Tiertransport über die Ferkelkastration bis hin zur Straßenbahn nach Schwechat. All diese Bürgeranliegen werden heute im Plenum des Nationalrates inhaltlich debattiert, also keine Rede von Mistkübel, Rundablage oder Begräbnis erster Klasse.

Abschließend, meine Damen und Herren: Die Rede der Frau Kollegin Höllerer hat mich tief getroffen. Ich bin ebenso schockiert über Ihre Ausführungen, wie Sie vorgegeben haben, über die Ausführungen der Frauenministerin schockiert zu sein. Ich habe bisher angenommen, dass es im Hohen Haus und in der österreichischen Politik einen politischen Grundkonsens gibt, dass wir uns alle gemeinsam gegen Menschenhandel, gegen Ausbeutung, gegen Sklaverei, in welchem Bereich auch immer, in Österreich, in Europa und weltweit aussprechen. Dafür steht die Sozialdemokratie, und ich appelliere an die ÖVP, diese Position mitzuvertreten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Schmuckenschlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.29.17

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Nur kurz zu den Anmerkungen meines Vorredners: Sehr geehrter Herr


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Kollege Weninger, Sie haben die Ausführungen von Frau Höllerer angesprochen. Ich glaube, wir sind uns schon darin einig, dass wir alle diese Taten verurteilen. Es geht hier jedoch darum, dass die Frau Staatssekretärin oder auch die Frau Bundes­ministerin für Frauenangelegenheiten gewisse Bevölkerungsgruppen und Branchen dieser Tätigkeiten bezichtigt, und das ist es, wofür sie sich zu entschuldigen haben. (Abg. Binder-Maier: Das stimmt doch gar nicht!) Doch! (Beifall bei der ÖVP.)

Im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen geht es um die Möglichkeit, viele kleinere Themen mit oft regionalpolitischem Hintergrund zu diskutieren, und das ist auch sehr gut so, denn damit können wir gerade jetzt, in einer Zeit, in der viel über Verwaltungsvereinfachung und Abschaffung der einzelnen Körperschaften diskutiert wird, an einzelnen Beispielen auch für den Bürger draußen klarmachen, worin unsere Arbeit besteht.

Es dient auch oft zur Klarstellung der Zuständigkeiten. Ich darf als Beispiel die von mir eingebrachte Petition Nummer 44 erwähnen. Es geht darin um das Nein zu Tempo 50 auf der B 14 und die Wiedereinführung von Tempo 70 auf einem Straßenabschnitt, der vierspurig ausgebaut und für dieses Tempo auch absolut geeignet ist. Hiezu haben wir eine Stellungnahme vom Umweltministerium. Dieses fühlt sich nicht zuständig und sagt, das Verkehrsministerium sei zuständig. Das Verkehrsministerium wiederum ver­weist auf die Zuständigkeit der Stadt Wien. Leider Gottes haben wir uns bisher an der Zuständigkeit von Stadt, Land beziehungsweise Gemeinde Wien die Zähne ausge­bissen. In Zukunft wird es hoffentlich etwas besser werden.

Diese Reduktion der Tempolimits geht auf eine Initiative der Stadträtin Ulli Sima zurück, die sich damit ein bisschen ein grünes, umweltfreundlicheres Image verpassen wollte. Auf jenen Straßen, sogenannten Ausfallstraßen und Zufahrtsstraßen für Wien, die im näheren Umkreis Wiens liegen, wo es also Wiener Anliegen betrifft, wurde die Reduktion der Tempolimits schon aufgrund des starken politischen Drucks zurück­genommen und das alte Tempolimit wieder eingeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um die Gepflogenheit, wie die Stadt Wien mit Anliegergemeinden umgeht. Das kann so nicht sein!

Wenn man berücksichtigt, dass viele Forscher dem unter den Begriff Centropa gefassten Land um Wien extremes Wachstum voraussagen, im wirtschaftlichen Bereich oder was das Bevölkerungswachstum betrifft, weiß man, dass das nur bewältigt werden kann, wenn Regionalpolitik nicht an Landesgrenzen haltmacht. Das gilt im Speziellen für die Verkehrspolitik, nicht nur für den Individualverkehr, der zwar im speziellen Fall der Petition 44 angesprochen ist, sondern auch für den öffentlichen Verkehr. Hier müssen wir immer wieder feststellen, dass sozusagen an der Landes­grenze Schluss ist. Es ginge darum, im Interesse der Bevölkerung bessere Verschrän­kungen herzustellen.

Leider entspricht aber momentan die Stadt Wien mit einem der größten Verwaltungs­körper in unserer Republik eher dem „Schloß“ von Franz Kafka als einem öffentlichen Dienstleister im modernen Sinne, wie wir ihn bräuchten. Oft verspürt man auch eher politische Willkür als den politischen Gestaltungswillen, eine Region nachhaltig zu entwickeln. Vielleicht weht jedoch schon bald ein frischer Wind im Rathaus von Wien, und mit einer neuen Vizebürgermeisterin haben dann auch die Anrainergemeinden wieder einen starken Ansprechpartner. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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19.33.04

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmuckenschlager, eines möchte ich schon dazu sagen: Wenn Sie die Presseaussendung Ihrer Partei zu dem Thema, das Sie eben bezugnehmend auf Frau Kollegin Höllerer angesprochen haben, genau lesen, dann werden Sie bemerken, dass die Frauenministerin einen Vergleich angestellt hat. Sie hat geschrieben: Sklaverei wie in der Prostitution gibt es auch in anderen Bereichen.

Wir alle wissen, dass es einfach in vielen anderen Bereichen diese – ich möchte sagen – Zwangsarbeit gibt, wobei aus Billigländern Frauen – insbesondere Frauen! – nach Österreich gebracht werden. Das gibt es in der Pflege, das gibt es im ländlichen Bereich, das gibt es in der Kinderbetreuung. Die Zustände in diesem Bereich gehören einfach aufgezeigt und abgestellt, denn da gehören Frauen beziehungsweise jene Menschen, die unter Sklaverei und Ausbeutung leiden, geschützt. Ich wollte also nur anmerken, dass es sich dabei um einen Vergleich gehandelt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: Es sind heute schon einige Dinge aufgezeigt worden. In diesem Ausschuss haben wir ja bereits einmal einen neuen Schritt gesetzt, und zwar die öffentliche Diskussion über die Schulen. Diesen Weg sollten wir weitergehen. Die Fraktionsvorsitzenden waren ja in Deutschland, haben sich dort ein neues Vorgehen angesehen und werden sicher daran arbeiten, dass auch wir in Österreich die Interessen der Menschen, die Bürgerinitiativen oder Petitionen einbringen, entsprechend vertreten können.

Da heute immer wieder die Reform des Pensionskassengesetzes andiskutiert wurde, möchte ich nur noch kurz hinzufügen, dass sich im Regierungsübereinkommen ein klares Bekenntnis findet, dieses zu verändern. Das ist derzeit in Diskussion. Wichtig aus meiner Sicht ist, dass der Seniorenrat, der Schutzverband der Pensionskassen und die Sozialpartner mit eingebunden sind. Diese werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium die Arbeit erledigen und ein neues Gesetz vorlegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Franz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.35.22

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nein, ich teile die Meinung nicht, dass in diesem Ausschuss die BürgerInnenanliegen nicht ernst genommen werden, sondern sie werden sehr wohl ernst genommen. Wir haben dafür schon Beispiele gehört. Ich meine auch nicht, dass dort Petitionen, die enderledigt werden, in die „Rundablage“ kommen oder in den Mistkübel oder wie das auch immer genannt wird, sondern es gibt Petitionen, die zu Recht enderledigt werden. Ein Beispiel dafür ist die Petition von Kollegem Hermann Gahr, in der es um das Glückspielgesetz geht.

Kollege Gahr spricht in seiner Petition von undurchschaubaren und gefährlichen Entwicklungen und hat diese Entwicklungen eben angeprangert. Zum Zeitpunkt, als diese Petition eingebracht wurde, war das sehr wohl der Fall. Wir wissen aber alle, dass wir zu Beginn des Sommers ein neues Glückspielgesetz beschlossen haben und dabei besonders den Spielerschutz ins Auge gefasst und darauf geachtet haben, dass die Spieler geschützt werden. Damit wurden auch die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass diese Petition dann eben enderledigt werden konnte.

Ich meine auch, dass gerade das Pensionskassengesetz, wie unsere Kollegin Aubauer gesagt hat, in der Pipeline ist. Es wird daran gearbeitet. Die Betroffenen diskutieren darüber. Ich bin überzeugt, da wird etwas zustande kommen, und zwar in absehbarer


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Zeit. Politik ist hie und da mit großer Geduld verbunden, und dies manchmal eben auch in diesen Fällen, leider Gottes, aber es geschieht etwas, und es ist nicht so, dass die BürgerInneninteressen nicht wahrgenommen würden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Preiner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.16

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich in seiner letzten Ausschusssitzung unter anderem auch mit Initiativen zu Langzeit-Tiertransporten, aber auch artgerechter Tierhaltung beschäftigt. Mit Letzterem möchte ich mich jetzt kurz auseinandersetzen.

Grundsätzlich sind wir uns darin einig, dass eine Verbesserung des Tierschutzes anzustreben ist. Nicht ohne Grund weisen sehr viele Experten immer wieder darauf hin, dass die gängige industrielle Schweinehaltung den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nicht entspricht. Der vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene Ansatz staatlich anerkannter Gütezeichen ist vielversprechend, weil damit auch ein positiver Anreiz für jene Produktionsformen gegeben ist, die über die gesetzlichen Mindest­standards hinausgehen. Kastrationen, chirurgische Eingriffe an Tieren ohne Narkose vorzunehmen, ist nicht einfach nur verwerflich, sondern schlichtweg Tierquälerei und natürlich auch gesetzlich verboten.

Massentierhaltungen sind nicht nur für die darin gehaltenen Tiere problematisch, sondern haben natürlich auch Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Menschen, die in der Region leben. Ich verweise nur auf die burgenländisch-niederösterreichische Grenzregion Lichtenwörth, Zillingtal, Neufeld. Da wird ersichtlich, worum es geht. 2008, vor zwei Jahren, wurde zum Beispiel in Lichtenwörth ein Schweinemaststall für 1 990 Tiere genehmigt. Nun soll in unmittelbarer Nähe ein zweiter Schweinemaststall für sage und schreibe 2 490 Tiere errichtet werden – in einer Region, die dann zum Zentrum für industrielle Schweinezuchtfabriken werden wird, und das inmitten der Mitterndorfer Senke, die als großes Grundwasserreservoir nicht nur für Österreich, sondern für ganz Mitteleuropa gilt.

Das gesamte Nordburgenland bezieht das Trinkwasser aus diesem Gebiet. Es ist gerade noch gelungen, dass der UVS vor Errichtung dieser zweiten großen „Massen­schweinefabrik“ eine verpflichtende UVP vorgeschrieben hat.

Die Intensivierung der Bewirtschaftung der betroffenen Flächen durch Schweine­mastzuchtbetriebe führt auch zu einer vermehrten Gülleaufbringung und damit auch zu einer steigenden Belastung mit Antibiotika und hormonaktiven Substanzen, eine Entwicklung, die weder für Mensch noch Tier noch für die Umwelt im Allgemeinen wünschenswert ist.

Ebenso wenig wünschenswert, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch die Entwicklung auf der Parndorfer Platte, wo die Errichtung einer überdimensionierten Müll- beziehungsweise Reststoffdeponie geplant ist, und zwar in der kleinen Gemeinde Neudorf bei Parndorf. Dabei hat sich bereits seit zwei Jahrzehnten und aktuell auch gegenwärtig die gesamte Bevölkerung – nicht nur der betroffenen Gemeinden, sondern der ganzen Region – dagegen ausgesprochen.

Auch eine Bürgerinitiative über Parteigrenzen hinweg hat sich gegen dieses Monster­projekt ausgesprochen. Es liegt gegen dieses Projekt auch ein Beschluss aller im Landtag vertretenen Fraktionen vor. Weiters gibt es auch noch zwei negative Land­tags­beschlüsse und nun einen Devolutionsantrag der Betreiberfirma.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 227

Zuständig ist hier der Lebens- und Umweltminister, also der aus dem Burgenland stammende Niki Berlakovich. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Ich hoffe sehr, dass er im Sinne der Burgenländerinnen und Burgenländer handelt, sich gegen dieses Monsterprojekt ausspricht und es stoppt, denn eines darf man auch nicht vergessen: Diese Fläche liegt inmitten des Natura 2000-Gebietes, in unmittelbarer Nähe der UNESCO-Welterbe-Kulturlandschaft Neusiedler See/Fertő beziehungsweise des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel.

Ich denke, hier geht es einerseits um den Schutz des Lebensraumes für Tiere, um den Schutz der Umwelt und um den Schutz der Menschen. Es geht aber auch darum, dass die positive Aufwärtsentwicklung des Tourismus im Nordburgenland durch die Umsetzung dieses Projektes nicht gefährdet werden darf.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.57

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, der heute zur parlamentarischen Debatte steht, ist ein wichtiges Spiegelbild der Interessen und Anliegen der Mandatare, Bürgerinnen und Bürger.

Bei diesen Anliegen handelt es sich um vielfältige und breit gestreute Tätigkeiten und Thematiken, die oft von großem persönlichen sowie kollektiven Interesse für die Bevölkerung sind. Gerade die Petition Nummer 45 – es handelt sich da um das Glücksspiel – ist ein Beispiel dafür, wie ernst und wichtig uns die Petitionen und Bürgerinitiativen sind, und zeigt auch, wie die Petitionen auf parlamentarischem Wege umgesetzt werden.

Das Thema Glücksspiel, das erst im Juli 2010 mit der Novelle des Glücksspielgesetzes neu geordnet wurde, hat neben vielen Verbesserungen auch einen wichtigen Schritt zur Eindämmung des Wildwuchses beim Glücksspiel gebracht und entspricht damit der Petition. Auch die heute beschlossene Novelle zum Zivildienstgesetz war vorher schon Gegenstand einer Debatte und Diskussion im Petitionsausschuss.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Beispiele zeigen deutlich, wie sehr wir die Anliegen von Petitionen und Bürgerinitiativen ernst nehmen, diese in den parlamen­tarischen Prozess einfließen lassen und per Gesetz auch umsetzen. Wir werden den vorliegenden Sammelbericht mit positiver Gewissheit zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.43.42

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Über den Stellenwert unseres Ausschusses wurde ja während der letzten Stunde ausführlich gesprochen und diskutiert. Der Sammelbericht, der heute vorliegt, behandelt auch die Querschnittsverbindungen, die dieser Ausschuss zu behandeln hat. Einerseits stimme ich zu, wenn Kolleginnen und Kollegen meinen, dass man in diesem Ausschuss noch sehr vieles verbessern kann, andererseits brauchen wir ihn auch nicht ganz schlechtzureden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 228

Insgesamt sind in dieser Gesetzgebungsperiode bereits 56 Petitionen und 23 Bürger­initiativen eingebracht worden. Ich glaube, das zeigt doch, dass das Interesse der Bevölkerung vorhanden ist und sich die Bevölkerung auch entsprechend einbringt.

Ich unterstütze all jene, die nach Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten in diesem Ausschuss suchen. Für uns Parlamentarier sind diese Bürgerinitiativen und Petitionen auch ein ganz wichtiges Spiegelbild unserer Arbeit. Wir können damit auch feststellen, wo es in der Umsetzung der Gesetze, die wir beschließen, Probleme gibt.

Zum Punkt Stellungnahmen ganz kurz: Wir fordern bei einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen oft Stellungsnahmen ein. Diese zeigen uns meist die Rechtssituation auf. Wenn ich nun an die Petition Nummer 44 erinnern darf, die vorher schon ange­sprochen wurde: Darin wird, wie in vielen anderen Petitionen auch, darauf hinge­wiesen, dass wir ein Problem mit den Zuständigkeiten haben. Wir sind auch in diesem Fall mit der Situation konfrontiert, dass bei diesem Anliegen die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Im letzten Bericht wurden zum Beispiel Flächenumwidmungen in Nieder­österreich thematisiert, wo die Verantwortung ebenfalls bei den Ländern gelegen ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, der Petitionsausschuss hat eine wichtige Funktion hier im Haus. Es kann natürlich noch viel hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten verbessert werden. Ich biete meine Zusammenarbeit in diesem Sinne an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.46

19.46.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 800 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.46.447. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 33. Bericht der Volks­anwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116/882 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fazekas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.16

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Wir nehmen heute den 33. Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis. Ein halbes Jahr lang haben wir uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Vielen Dank für die herausragende Arbeit! Es sind sehr konkrete, aber auch allgemeine Punkte vor dem Sommer besprochen worden. In der Sitzung vor dem Sommer standen der legistische Teil, die legistischen Anregungen, der Grundrechtsteil auf der Tagesordnung; heute diskutieren wir den allgemeinen Teil.

Ein paar Punkte möchte ich ganz besonders hervorheben. Herr Volksanwalt Peter Kostelka, es freut mich ganz besonders, dass es gelungen ist, das Generalsekretariat


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 229

des International Ombudsman Institute nach Wien zu holen. Wir wissen, der inter­nationale Austausch und die Vernetzung der Ombudsmanneinrichtungen sind von großer Bedeutung.

Was von großem Interesse ist und auch in letzter Zeit zu vielen Diskussionen geführt hat, ist das Themenfeld der Staatsanwaltschaften. Auch der Volksanwaltschaftsbericht widmet sich diesem Thema. Es geht um die Problematik der Staatsanwaltschaften und die diesbezüglichen Diskussionen, es geht darum, effektive und effiziente Strukturen zu schaffen, um schnelle Verfahren für Betroffene zu ermöglichen, natürlich ohne Mehrbelastungen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte herbeizuführen.

Ob das jetzt die Personalsituation betrifft oder die Verschlankung gewisser Büro­kratien – dies gilt es zu prüfen und auch danach zu handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Besonders hervorheben möchte ich auch den Aspekt der wesentlichen und wichtigen Partnerschaft zwischen der Volksanwaltschaft und dem Parlament. Ich explizit zwei Beispiele anführen, bei denen auf konkrete Anregungen der Volksanwaltschaft reagiert wurde: zum einen die Initiative von Bundesminister Stöger betreffend die nachhaltige Verbesserung der Kindergesundheit – dazu hat bereits eine Enquete stattgefunden – oder auch das Projekt „Gesunde Schule“ gemeinsam mit der Frau Bundesministerin Schmied, zum anderen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung der bundesweiten Gesundheitsstraße, die bereits seit 19. August in Kraft ist.

Daher darf ich mich auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die die Volks­anwaltschaft als unverzichtbare Anlaufstelle sehen können, nochmals recht herzlich für die hervorragende Arbeit und vor allem auch für die gute Zusammenarbeit bedanken und möchte auch Ihnen, sehr geehrte Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, und Ihrem Team zu dieser Arbeit gratulieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.02

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft ist Anlaufstelle für Menschen, die Sorge haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Sie versuchen, etwas Besseres zu machen. Die Volksanwaltschaft stand in vielen Anfragen mit Rat und Tat zur Seite, gab Auskunft. Sie ist eine wichtige Instanz mit dem Ziel, etwas zu verbessern.

Im Laufe etwa eines Jahres schickten fast 15 000 Menschen Ansuchen – aus den Bereichen Soziales, Justiz, Inneres sowie vielen anderen Bereichen – mit dem Ziel, etwas zu verbessern und für die Zukunft zu sichern.

Wir können froh sein, dass es die Volksanwaltschaft gibt! Ich habe mir den Prüfschwerpunkt Soziales, Justiz, Inneres und noch andere Punkte genauestens angesehen: Viele, oft ältere Menschen schreiben Ansuchen an die Volksanwaltschaft und wollen auch persönlich vorsprechen. Wenn ich mir die österreichweit abgehaltenen Sprechtage ansehe, die Gespräche mit den vielen Menschen mit dem Ziel, die Zukunft zu verbessern, so möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei Ihnen zu bedanken, dass Sie all jenen, die Ansuchen schicken, um Gesprächstermine ersuchen, diese zusagen, die Anliegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 230

weitergeben und großen Einsatz für all jene oft älteren Menschen zeigen. – Vielen Dank an die Volksanwaltschaft! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.27

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Wir haben in den vorhergehenden Ausführungen und auch bereits im Ausschuss gehört – und es ist auch meine Überzeugung sowie diejenige unserer Fraktion –, dass die Volksanwalt­schaft eine echte Erfolgsgeschichte ist – eine sehr sinnvolle Institution, die sehr viele gute Anregungen gebracht hat, sehr viele Missstände aufgezeigt hat und daher sehr nützlich in dieser Republik ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Umso weniger verständlich ist es, dass alle Vorstöße – vor allem von der Opposition, aber auch von der Volksanwaltschaft selbst angeregt –, eine Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft durchzuführen, blockiert werden. Hier wird die Bezeichnung Reform immer wieder falsch verwendet. Es soll aber keine Rückführung in irgendeinen Zustand sein, sondern eben eine Weiterentwicklung.

Dazu gibt es einige Punkte, ich möchte jetzt aber nur zwei Beispiele herausgreifen.

Die Volksanwaltschaft ist, wie alle anerkennen, eine sehr sinnvolle Institution. Man ist so dankbar für die Berichte und darüber, wie mit ihnen umgegangen wird. Da wäre es doch sinnvoll, etwa die Prüfmöglichkeit der Volksanwaltschaft zu erweitern und sie zumindest so anzugleichen, wie der Rechnungshof prüfen kann, auf dieselbe Weise, denn wir haben festgestellt, dass vor allem durch die Ausgliederungen in den letzten 15, 20 Jahren eine ganz große Zahl von Institutionen der Prüfung entzogen wurde. Es geht dabei um zirka 60 Institutionen bis weit hinein in ganz wesentliche Infrastrukturbereiche. – Überall dort ist der Volksanwaltschaft die Möglichkeit zu prüfen genommen worden.

Es wäre also hoch an der Zeit, endlich diese Weiterentwicklung durchzuführen. Ich lade vor allem die Vertreter der Regierungsparteien, die hier entsprechende Bekennt­nisse abgelegt haben, ein, mitzumachen. Ein weiterer Bereich wäre auch, den Wildwuchs, die Vielzahl an Beschwerdemöglichkeiten zu vereinheitlichen und das alles zusammenzufassen. Es gibt zahlreiche Anwaltschaften, Ombudsmänner, Kommis­sionen und so weiter; es wäre also sehr sinnvoll, das zusammenzufassen.

Einen Bereich, der im Bericht der Volksanwaltschaft angesprochen wurde, greife ich heraus: Es wurde unter anderem die schwierige Situation von arbeitsuchenden Menschen beleuchtet. Da wäre es sinnvoll, ein gemeinnütziges Arbeitsmodell für Langzeit-Mindestsicherungsbezieher einzuführen. Das diskutierte Modell soll unter anderem eine Kürzung der Mindestsicherung bis zur Streichung dieser Leistung um­fassen, wenn die Langzeit-Mindestsicherungsbezieher eine gemeinnützige Arbeit verweigern. Das hätte einige sinnvolle Aspekte, weil diese Menschen wieder in den Arbeitsprozess eingeführt würden, Kontakte knüpfen könnten und eben auch zeigen könnten, dass sie wirklich arbeitswillig sind. Außerdem könnte damit teilweise Miss­brauch vermieden werden.

Zu Bedarfsspitzen, etwa bei Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen, wo schon jetzt viele freiwillige Helfer eingesetzt werden, könnte man diese Personen heran­ziehen.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 231

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Einführung eines sozial verträglichen und gerechten gemein­nützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern vorsieht.“

*****

Ich ersuche Sie um Zustimmung und danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Herbert Kickl, Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung eines gemeinnützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern

eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22. September 2010, XXIV.GP, im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 7, 33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116 d.B.)

Der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft beleuchtet auch die schwierige Situation von arbeitsuchenden Menschen.

Ein Modell, das hier Abhilfe schaffen könnte, ist das gemeinnützige Arbeitsmodell bei Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern.

Das diskutierte Modell soll unter anderem eine Kürzung der Mindestsicherung bis zur Streichung dieser Leistung umfassen, wenn die Langzeit-Mindestsicherungsbezieher eine gemeinnützige Arbeit verweigern.

Im Gegensatz zu den bisher diskutierten Varianten erscheint es sinnvoll und zumutbar, Langzeit-Mindestsicherungsbezieher, sofern sie gesundheitlich geeignet sind, dann zu einer Hilfeleistung heranzuziehen, wenn Bedarfsspitzen entstehen. Typische Beispiele sind beispielsweise Überschwemmungen, wo schon jetzt freiwillige Helfer tausende Arbeitsstunden leisten.

Dieses neue Modell trägt zur Missbrauchsvermeidung bei und hilft Langzeit-Min­destsicherungsbeziehern sich wieder in den Arbeitsprozess und in die arbeitende Gemeinschaft zu integrieren. Gleichzeitig können Kontakte geknüpft werden, die möglicherweise für die berufliche Zukunft von Interesse sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 232

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Einführung eines sozial verträglichen und gerechten gemein­nützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern vorsieht.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Werte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Es wäre nicht schlecht, wenn die Volks­anwältinnen und der Volksanwalt einmal zuhörten, es geht schließlich um die Volks­anwaltschaft. Ich stimme dem Lob an die Volksanwaltschaft für ihre Arbeit zu, auch wenn die Frauen Volksanwältinnen und der Herr Volksanwalt dieses Lob jetzt gerade nicht hören wollen.

Ich stimme nicht nur zu, sondern glaube, dass diese Arbeit so oder so gemacht werden kann, und gerade im Zusammenhang mit diesen Missstandsfeststellungen, Prüfungen, Nachfragen und Verbesserungsvorschlägen wird eine Hartnäckigkeit an den Tag gelegt, die nicht selbstverständlich ist. Wir sind damit sehr zufrieden, auch was die formale Aufbereitung des Berichts betrifft. Man kann das sehr leicht lesen und kann das alles sehr schön nachvollziehen.

Insgesamt wissen wir also, dass diese Arbeit nicht nur wichtig ist, sondern auch ausgebaut gehört. – Herr Kollege Stefan hat das schon erwähnt. Nehmen wir zum Beispiel das Opferfürsorgegesetz her, das im Bericht behandelt wird und in dem geregelt ist, dass Opfer des Nationalsozialismus Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Wenn dann im Bericht steht, dass beispielsweise ein 85-Jähriger, der die ganze Latte miterlebt hat – KZ, Gefängnis und so weiter –, vier Jahre lang warten muss, bis er seine Entschädigung bekommt, dann stimmt etwas in der Verwaltung nicht.

Darauf wurde hingewiesen, und es ist immerhin erreicht worden, dass es einen Erlass des Sozialministeriums gibt, der die Länder auffordert, die Dinge rasch zu erledigen. Aber, und jetzt kommt es: Selbst dann braucht es noch Hartnäckigkeit, denn so ein Erlass heißt noch lange nicht, dass sich tatsächlich etwas ändert. Ich darf Ihnen sagen, dass beispielsweise hier bei diesen Opferfürsorgesetz-Umsetzungen nicht alle Bundesländer gleich operieren. Dass das Bundesland Kärnten da besonders schlimm unterwegs ist, überrascht uns nicht. Von den 350 offenen Fällen sind 160 in Kärnten. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die Volksanwaltschaft hier Hartnäckigkeit beweist, weiterhin prüft und schaut, ob umgesetzt wird.

Noch zur Weiterentwicklung – Herr Kollege Stefan hat es gesagt –: Es gehört ausge­weitet auf die ausgegliederten Rechtsträger. Das ist gar keine Frage. Wenn Bürgerin­nen und Bürger heute Probleme mit diesen Ausgegliederten haben, also mit den ÖBB, mit den Universitäten, mit der ASFINAG oder auch mit der BIG, dann haben sie ja keinen wirklichen Ansprechpartner mehr. Deshalb müssen wir jetzt schauen, dass da etwas passiert.

Bleiben wir gleich einmal bei der BIG. Es wird da aufgelistet, dass etwa in Vorarlberg Handymasten auf einer Schule von einer Initiative von Eltern, von Müttern beanstandet werden. Sie wenden sich an die Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft muss bei der BIG bitten und betteln, um eine Antwort zu bekommen, was denn da los sei. Dann kommt die Antwort, die aber noch lange keine Änderung dieser Vorfälle bedeutet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 233

Auch in diesem Fall glaube ich, dass das Parlament beziehungsweise wir aufgerufen sind, sämtliche Vorschläge an Gesetzesänderungen, die vorliegen, zu prüfen und wirklich forsch zu fordern, die Umsetzung sozusagen nachhaltig zu betreiben. Bei den Gesetzesnovellierungen möchte ich ein Beispiel bringen, aber ich möchte zuvor noch sagen: Bei den Gesetzesnovellierungen fehlt mir im Bericht so etwas wie eine Statistik. – Das ist mir erst heute aufgefallen. Wie viele Gesetzesänderungsvorschläge wurden eigentlich im Laufe der letzten Jahre eingebracht, welche sind behandelt worden und welche haben erfolgreich zu einer Umsetzung geführt?

Ich möchte aber jetzt noch ein schönes Beispiel bringen, welches im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaftsverleihung angeführt wird. Ein Kind ist in Österreich auf die Welt gekommen, und die Mutter hat irgendwie nicht gewusst, dass für das Kind auch um die Staatsbürgerschaft anzusuchen ist. Die Mutter selbst besitzt die Staats­bürgerschaft, und es tritt Folgendes ein: Das Kind bekommt die Staatsbürgerschaft deshalb nicht, weil die Mutter zu wenig verdient, weil sie also die vorgeschriebenen Richtsätze nicht erfüllen kann. Das kann es nicht sein!

Wir können uns auch Gedanken darüber machen, dass beispielsweise Folteropfer, die nach Österreich kommen, Asyl bekommen und aufgrund ihrer Folterungen arbeits­unfähig sind, ihr Leben lang in Österreich keine Staatsbürgerschaft bekommen. Hier gibt es einen Gesetzesvorschlag seitens der Volksanwaltschaft, und wir sind natürlich aufgefordert, diesen Gesetzesvorschlag, mehr Spielraum für finanzielle Härtefälle zu schaffen, umzusetzen.

Da ich schon dabei bin: Im Zusammenhang mit Folter steht auch eine wichtige Erwei­terung sozusagen der Kompetenz der Volksanwaltschaft, nämlich die geforderte Umsetzung der Antifolterkonvention der UNO, die es seit dem Jahr 2003 gibt, aber die in Österreich nicht wirklich umgesetzt wird. Ich glaube, dass es durchaus richtig ist, auch die Volksanwaltschaft mit dieser Umsetzung zu betrauen, also eine Art Ombudsmann oder Ombudsfrau für diese Folterprävention einzurichten.

Zum Abschluss – weil mich das sehr geärgert hat – eine Berichtigung an die Kollegin Cortolezis-Schlager, wenn Sie mir kurz das Ohr leihen: Sie können sich sicherlich daran erinnern, im Petitionsausschuss habe ich davon berichtet, dass die Volks­an­waltschaft im Zusammenhang mit dem Bau einer Konzerthalle im Augarten tatsächlich Missstände festgestellt hat. – Sie, Frau Kollegin, haben das dementiert und gesagt, das genaue Gegenteil sei eingetroffen. So, dann hatten wir das im Plenum und haben diese Auseinandersetzung weitergeführt. Heute sind die Volksanwältinnen und der Volksanwalt da, Sie können sie fragen: Gibt es solche Feststellungen von Miss­ständen, ja oder nein? (Zwischenruf der Abg. Mag. Cortolezis-Schlager.) – Wenn Sie nicht fragen, frage ich das. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.36

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Der Bericht 2009 ist ausgesprochen umfangreich. Es gibt viele, viele Einzelbeschwerden. Gott sei Dank wurden in dem Bericht nicht nur Einzelfälle geprüft, sondern auch Systemfehler, die dann zu solchen Zuständen wie zum Beispiel im Innenministerium führen.

Ich darf zu Beginn einmal auf diese Problematik eingehen. Polizei in Wien. Die Überschrift zeigt ja eine derartige Offenheit, dass ich nur gratulieren kann. Sie lautet: „Misswirtschaft in der Personalverwaltung der Wiener Polizei zum Nachteil der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 234

Sicherheit und der Bediensteten“. Also man lässt dort überhaupt nichts aus. Wir hören immer wieder in Sonntagsreden: Mehr Polizei für Wien, mehr Polizei, mehr Polizisten. Alles wird versprochen. Wie die Realität aussieht, ist in diesem Bericht nachzulesen. Polizisten kommen von Wien weg durch Dienstzuteilungen.

Wenn man sich diesen einen Fall vor Augen hält, bei dem vier gestohlene vierachsige Betonmischfahrzeuge quasi durch halb Österreich transportiert wurden – gestohlen in Südtirol, in Toblach, und es fand keine Datenanfrage bei der ASFINAG statt –, dann ist man ganz überrascht, dass das trotzdem möglich war. Da stimmt doch das ganze System nicht.

Wenn man sich dann noch im Bericht ansieht, wie viele Polizisten es auf 80 Kilometern Autobahn gibt – wo immer gesagt wird, das ist der Brennpunkt, da gehören Kon­trollen –, und man draufkommt, dass sich vier Beamte im Außendienst befinden, dann kann ich nur an die Regierungsparteien gewendet sagen: Beenden Sie das Schön­reden! Die Polizei, die Exekutive braucht umgehend mehr Personal! (Beifall der Abgeordneten Huber und Mayerhofer.)

Viel ärger, als es der Bericht aufzeigt, kann man sich das ja gar nicht vorstellen. Und wenn hier die Polizei in Wien angesprochen wurde, so ich kann Ihnen noch sagen, das gilt für Restösterreich im selben Ausmaß. Diese Missstände bei der Exekutive sind in ganz Österreich anzutreffen.

Realitätsverweigerung – da komme ich zum nächsten Bereich – findet man im Verteidigungsressort. Wir haben heute eine Debatte gehabt, ob Wehrpflicht ja oder nein; da gibt es das eine Argument dafür, das andere dagegen und auch die Möglichkeit des Aussetzens der Wehrpflicht, wie es Herbert Scheibner gefordert hat.

Schauen Sie bitte in diesem Bericht, was ein SPÖ-Verteidigungsminister nach mehr­jährigem Wirken zu verantworten hat. Ich zitiere jetzt ein bisschen aus diesem Bericht. Wie unsere jungen Soldaten untergebracht werden, ist himmelschreiend: Je Stockwerk zwei Schlafsäle für bis zu 100 Rekruten. Ist das zu verantworten? – In einem „Alarmzimmer“ werden zahlreiche Spinde aneinander gereiht aufgestellt und unge­ordnete, verwohnte Schlafstellen untergebracht. – Das soll ein modernes Bundesheer sein?!

Duschgelegenheiten für Präsenzdiener nur im Keller. Jeder Duschraum fasst zehn Personen. Oder die Sonderkrankenanstalt: zwei Stockwerke, kein Lift.

Meine Damen und Herren! Minister Darabos soll sich dafür genieren, dass er jahrelang tatenlos zusieht und von dieser Bundesregierung kein Geld zur Verfügung gestellt wird. Die größten Befürworter der Wehrpflicht müssen, wenn sie den Bericht lesen, eigentlich zu dem Schluss kommen: Beenden wir die Wehrpflicht! Das ist ja unseren jungen Rekruten nicht zumutbar! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und wie geht es sonst beim Bundesheer zu? – Da gibt es einen mutigen Beschwer­deführer, der Missstände aufzeigt. Was erwartet ihn bei seinem Arbeitgeber? – Er fasst sofort ein Disziplinarverfahren aus, eine disziplinarrechtliche Verfügung.

Das, meine Damen und Herren, ist verfassungswidrig! Artikel 148a Abs. 1 B-VG  schließt so etwas aus. Daher kann man nicht sagen, das ist jetzt ein Erfolg, weil das zurückgezogen wurde. Ich verlange, dass derjenige, der das zu verantworten hat, selbst disziplinär belangt wird! Ich glaube, es ist hoch an der Zeit.

Wenn sie die eigenen Kollegen einschüchtern, damit sie nicht zum Volksanwalt gehen, und zu disziplinarrechtlich ungesetzlichen Maßnahmen greifen, dann ist es an der Zeit, dass man disziplinarrechtlich zurückschlägt. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 235

Zum Schluss darf ich noch das Thema Pflegegeld ansprechen. Hier wird das medizinische Gutachten dramatisch aufgezeigt. Ich habe großes Verständnis dafür, dass der Spargedanke überall walten soll. Aber wenn Sie sich das mit dem Pflegegeld ein bisschen genauer ansehen, dann werden Sie erkennen, es gibt in Österreich 400 000 Betroffene. Die Volksanwaltschaft hat einmal mehr angeregt, die Verteue­rungen bei den Pflegeleistungen durch die Inflation abzugelten, also eine gesetzlich garantierte jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! 400 000 Be­troffene – und Sie verschließen die Augen! Die Volksanwaltschaft hat das richtiger­weise einmal mehr aufgezeigt.

Wir sind selbstverständlich auch für die Ausweitung von Prüfagenden, aber zu­allererst – und das hat für mich höchste Priorität – sind die Regierungsparteien aufge­fordert, das, was die Volksanwaltschaft aufzeigt, tatsächlich auch umzusetzen zum Wohle der Republik und unserer Mitbürger. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Wurm.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.43

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Ein Wort zu den Ausführungen meines Vorredners: Lieber Kollege Windholz, du hast gerade über die Risiken des Polizeidienstes gesprochen. Es findet heute wieder ein Fußballmatch statt, Kollege Westenthaler scheint dort zu sein, weil er nicht hier ist. Es ergeht also eine Warnung an die Polizei, die gerade auf dem Parkplatz Dienst macht.

Aber nun zum Ernst, sehr geehrte Damen und Herren, zum Pflegegeld. 420 000 Menschen, das sind 5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, beziehen Pflegegeld. (Zwischenruf des Abg. Windholz.) Die Einführung des Pflegegeldes ist eine große Sozialleistung der neunziger Jahre gewesen, die auf sozialdemokratische Initiative zurückzuführen ist. Ich rufe in diesem Zusammenhang den, leider nicht sehr lang, aber doch als Reformer in die Sozialpolitik eingegangenen Minister „Jolly“ Hesoun in Erinnerung, dem wir das zu verdanken haben.

Das Pflegegeld ist nun schon zwei Jahrzehnte Realität, und Hunderttausende Menschen sind in den Genuss desselben gekommen. Es ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einer humanen, lebenswerten Gestaltung des Lebens im Alter. Umso mehr ist das Pflegegeld nach zwei Jahrzehnten natürlich auch in manchen Ansätzen zu verbessern. Mein Vorredner ist ja auch auf einige Problembereiche eingegangen.

Auch unser jetziger Sozialminister Hundstorfer arbeitet selbstverständlich daran und ist auf einem guten Weg, die Pflegesituation in Österreich und das Pflegegeld im Besonderen zu verbessern. Stichwort Pflegefonds zur Sicherung der stationären, aber besonders auch der mobilen und semistationären Einrichtungen.

Die Volksanwaltschaft nimmt sich der Probleme beim Pflegegeld selbstverständlich an. Sie ist eine Anlaufstelle für gewisse Beschwerden geworden, die es selbstverständlich gibt. Es muss laufend an Verbesserungen gearbeitet werden. Aber es gab bei der Volksanwaltschaft in etwa nur 100 Beschwerden über dieses Thema. Das muss man relativieren. Jede fünfte davon war berechtigt und konnte auch einer positiven Korrektur zugeführt werden.

Ich möchte abschließend sagen, dass vor allem das Problem der Pflegegeld­ein­stufungen dadurch verbessert werden soll, dass wir in einem Pilotversuch bereits diese


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 236

duale Prüfung der Situation vor dem Patienten einführen und auch nächstes Jahr umgesetzt werden soll, dass nicht nur der Mediziner, sondern auch eine Pflege­fachkraft, eine Pflegeexpertin, in einem Zweierteam, diese Einstufung vornehmen.

Abschließend: Zum Wohle von 420 000 Pflegegeldbeziehern, sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir auch im Hinblick auf eine allgemeine Verbesserung der Pflege­qualität in Österreich für gleiche Standards in allen Bundesländern sorgen und uns dafür einsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.11.53

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ein sehr umfangreicher, detaillierter Bericht liegt uns zur Diskussion vor. Die Volksanwaltschaft wird darin in allen Einzelfällen auch sehr detailliert dargestellt.

Es sind immerhin 14 853 BürgerInnen im Jahr 2009 mit Problemen an die Volks­anwaltschaft herangetreten. Es wurden 189 Sprechtage abgehalten, und 756 Be­schwer­den haben den Justizbereich betroffen.

Die Volksanwaltschaft ist damit auch eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die das Gefühl haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen. Viele kommen mit Fragen, die außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft liegen.

Oft sind es einfache Hilfestellungen, die benötigt werden. Es kommen Beschwer­deführer, die Rat und Hilfe brauchen, weil sie Gerichtsurteile oder Beschlüsse nicht interpretieren können. Sie brauchen Unterstützung und Hilfe bei der Erläuterung der Rechtslage.

Mit der Einrichtung der Justiz-Ombudsstelle wurde ein neues Service angeboten, welches als wichtige Erstanlaufstelle in Rechtsauskunftsfragen den Bürgerinnen und Bürgern diesbezüglich bestmögliche Unterstützung bieten kann. Das wird auch von der Volksanwaltschaft ausdrücklich begrüßt.

Zum Problem Obsorgeverfahren: Neben der Problematik der Kindesentführung ins Ausland und der Besuchsrechtsentscheidungen wurden vor allem auch Beschwerden bezüglich der Dauer von Verfahren an die Volksanwaltschaft herangetragen.

Es stimmt natürlich, dass es nicht die Verfahrensdauer ist, sondern dass die Richtigkeit der Entscheidungen im Mittelpunkt stehen muss. Allerdings müssen im Sinne der Kindeswohlfahrt auch die Umstände mancher Verfahrensverläufe beleuchtet werden.

So langen bei der Volksanwaltschaft auch immer wieder Beschwerden über die Tätig­keit der Gerichtssachverständigen ein. Von der Volksanwaltschaft wird kritisiert, dass es in Österreich zu wenige und nicht ausreichend qualifizierte Gutachter in diesem Bereich gibt.

Daher ist auch die Forderung nach gemeinsamen Richtlinien für die Gutachtertätigkeit in der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie gerechtfertigt. Von Frau Volksanwältin Dr. Brinek wurde im Ausschuss sehr positiv angemerkt, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu dieser Problematik im Bundesministerium für Justiz erfolgte.

Ebenso erwähnte sie die Unterstützung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Griss, die im Rahmen einer Enquete diese Problematik sehr öffentlichkeitswirksam diskutiert und dargestellt hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 237

Es sind noch eine Reihe von Einzelfällen, die diesen Bericht vervollständigen. Diese geben einen guten Eindruck von der Alltagsarbeit der Volksanwaltschaft, und sie bestätigen vor allem auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, das in die Volksanwaltschaft gelegt wird. Auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.15.18

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen von der Volks­anwaltschaft! Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich im Namen meiner Fraktion für diesen ausführlichen und sehr umfassenden und übersichtlichen Bericht herzlich bedanken.

Die Volksanwaltschaft hat auf eindrucksvolle Weise einmal mehr dargelegt, wie wichtig diese Institution zwischenzeitlich geworden ist und wie wertvoll die Volksanwaltschaft gerade in jenen Fällen geworden ist, in denen der Bürger oft am Instanzenzug scheitert, an der Bürokratie, am Nichtwollen der Behörden. Ich denke, die Erfolgs­geschichte der Volksanwaltschaft beruht auch darauf, dass sie gerade in diesen Fällen nachsetzt, nachhakt und im Sinne der Bevölkerung doch wertvolle und wichtige Erfolge erzielen kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich dem Vorschlag meines Fraktionskollegen Harald Stefan anschließen, der in seinem Redebeitrag gefordert hat, dass auch die ausgelagerten Rechtsträger – seien es beispielsweise die ÖBB, die ASFINAG oder die in diesem Bericht erwähnte Bundesimmobiliengesellschaft – in die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft fallen sollen, weil es – und das zeigt dieser Bericht auch sehr deutlich – von Seiten dieser ausgelagerten Gesellschaften oft keine Resonanz auf die Prüfungsbegehren der Volksanwaltschaft gibt und Anliegen und berechtigte Forderungen der Bevölkerung seitens der Volksanwaltschaft oft nicht zu Ende gebracht werden können. Ich denke, das ist eine wertvolle Anregung.

In einer zweiten Sache möchte ich quasi in Ergänzung noch eine Anregung hinzu­fügen: Man sollte sich auch überlegen, wie man mit Forderungen der Volksanwalt­schaft umgeht, die seit Jahren in den Berichten aufscheinen und wo es faktischerweise bis dato keine gesetzliche Umsetzungsmöglichkeit gibt.

Ich denke da beispielsweise an die Mehrfachmautpflicht für Wechselkenn­zeichen­besitzer. Das ist eine Anregung der Volksanwaltschaft, die sich seit dem Jahr 2003 in den Berichten als immer wiederkehrende Botschaft an die Regierung, an den Gesetz­geber findet, die bis dato unerhört geblieben ist. Auch hier sollte man überlegen, ob es nicht ein verbindliches Prozedere gibt, der Volksanwaltschaft das nötige Hand­werkzeug in die Hand zu geben, damit sie noch einen Schritt weiter, zum Wohle der Bevölkerung, tätig werden kann.

In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank an die Volksanwaltschaft. Ich wünsche mir, dass diese unsere Forderungen der Freiheitlichen, nämlich die Erweiterung der Prüfkompetenz, aber auch die Erweiterung des Handwerkzeugs für die Volks­anwaltschaft, auf Resonanz stoßen und zur Umsetzung gelangen werden, nach Mög­lichkeit noch heuer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 238

20.18.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Es ist schon mehrfach und zu Recht angemerkt worden, dass die Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft beachtlich ist, der Bericht umfassend ist, und es bleibt immer wieder festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein echtes und ernstes Vertrauen zu Ihnen haben. Das ist berechtigt und gut so.

Es wäre auch gut, wenn wir alle zusammen die Anregungen der Volksanwaltschaft mit Ernsthaftigkeit wahrnehmen und dann auch in dem einen oder anderen Fall konkrete politische und gesetzliche Maßnahmen setzen würden.

Mein Vorredner hat zu Recht angemerkt, dass es eine dieser Empfehlungen – diese Vignettengeschichte für Wechselkennzeichen – seit Jahren gibt. Da gibt es gute Vorschläge, Herr Kollege. Und wenn es diese guten Vorschläge der Volksanwaltschaft gibt, liegt es aber an uns hier im Haus – na ja, ich würde sagen, an allen Parteien im Ausschuss –, auf diese einzugehen. Das wäre lebendiger Parlamentarismus. Dort, wo es zweckmäßig, sinnvoll und evident ist – und das ist aus meiner Sicht ein evidenter Fall –, sollten auch die Regierungsfraktionen soweit sein, die Usancen im Ausschuss zu ändern.

Da wäre es richtig und notwendig, wenn es möglich wäre, Fünf-Parteien-Anträge zu entwickeln, die Vorschläge ernsthaft aufzugreifen und dann mit einer entsprechenden Entschließung ins Haus zu bringen. Das wäre eine positive Reaktion, zum Beispiel auf diesen Bericht. Ich würde mir wünschen, dass wir in diese Richtung auch im Aus­schuss weiter diskutieren  gerade dann, wenn wir über eine Ausweitung der Kom­petenzen sprechen. Da müssen wir einmal versuchen, die bestehenden Ergebnisse mit der notwendigen Ernsthaftigkeit umzusetzen.

Vielleicht noch eine Anmerkung zur Prüfkompetenz: Ich würde es sehr begrüßen, wenn es auch eine Gesetzesprüfungskompetenz der Volksanwaltschaft gäbe. Ich werde das an einem Beispiel erläutern.

Die Volksanwaltschaft hat zum Beispiel gerade den Bereich der Agrarförderung öffentlich immer heiß diskutiert, ganz konkrete Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der Bäuerinnen und Bauern behandelt und kommt zu der Feststellung, dass es trotz gesetzlicher Änderungen immer noch Härtefälle gibt und verschiedenste Bäuerinnen und Bauern, Betroffene, vom Gesetz unterschiedlich behandelt werden.

In solchen Fällen wäre es schon gut, wenn dann auch eine Gesetzesprüfung  ob zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz erfüllt ist  auch durch die Volksanwaltschaft angeregt werden könnte. (Abg. Mag. Molterer: Entschuldigung, dazu haben wir den Verfassungsgerichtshof!) Na ja, schauen Sie: Eine Verordnungsprüfung, Herr Kollege Molterer, ist eben etwas anderes, denn das ist eine Vollziehungsgeschichte.

Eine Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof wäre eine Initiative, die nicht nur das Parlament, sondern auch die Volksanwaltschaft .... (Abg. Mag. Molterer: Sie haben aber von der Gesetzesprüfung geredet!) Ja, natürlich, völlig richtig. Sie haben mich richtig verstanden, Herr Kollege Molterer.

Das will ich auch, dass die Volksanwaltschaft das machen kann. (Abg. Mag. Molterer: Ist Ihnen bewusst, was Sie sagen?) Ja, natürlich ist mir bewusst, was ich ... (Abg. Mag. Molterer: Offensichtlich nicht!) Ja, selbstverständlich, wir im Hause können das machen; und die Volksanwaltschaft, da sind wir fest überzeugt, sollte dieses Recht auch haben und ihre Kompetenz ausgeweitet bekommen. (Abg. Mag. Molterer: Der Holzinger wird sich freuen! Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 239

Drei, vier Anmerkungen möchte ich noch erwähnen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Was den Umweltbereich betrifft, hat zum Beispiel die Volksanwaltschaft ... Aber Sie können ja Stellung nehmen. Die Volksanwaltschaft wird zu meinen Anmerkungen vielleicht auch eine eigene Meinung haben, und ich bin schon neugierig, was sie sagt, Kollege Molterer.

Sie haben die Wahrheit nicht mit dem Löffel gefressen, wie wir auch aus ver­schiedensten konkreten politischen Ergebnissen Ihres Handelns wissen. (Ruf bei der ÖVP: Na he! Unruhe bei der ÖVP.) Das muss man auch einmal klipp und klar sagen. (Beifall bei den Grünen. Abg. Mag. Molterer: Aber Sie schon!) Das habe ich nicht behauptet! (Abg. Mag. Molterer: Oh ja, die ganze Zeit! Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Die Diskussion bezüglich Photovoltaikförderung und die Kritik am Klima- und Energiefonds waren zum Beispiel eine sehr wichtige Unterstützung im Kampf um mehr Gerechtigkeit bei der Zuteilung von Photovoltaikförderungen. Der Fonds wurde aufge­stockt, auch wegen dieser Kritik  so nehme ich an , die massiv an die Volksan­waltschaft herangetragen wurde.

Abschließend: Bemerkenswert ist auch die Kritik am Bundesdenkmalamt. An einigen konkreten Fällen kann man sehen, dass da offensichtlich auch in so wichtigen Fragen wie dem Denkmalschutz, möglicherweise auf Zuruf lokaler politischer Akteure, gewisse Verfahren verschleppt werden, die Unterschutzstellung von Gebäuden nicht oder zu spät erfolgt oder die Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

Beispiel war der Seebahnhof in Gmunden, Beispiel war das Parkhotel in Gmunden. Das sind beides Projekte, die nach wie vor nicht positiv realisiert wurden, sondern es wurde nur abgerissen, und bis heute steht da eigentlich eine Entscheidung aus. Die Volksanwaltschaft hat das zu Recht mit den BürgerInnen gemeinsam diskutiert, mit den Behörden auch besprochen und hat diese Mängel und Missstände dargestellt.

Ein Dankeschön an dieser Stelle auch für Ihr Engagement, was die Öffentlichmachung dieser BürgerInnenanliegen betrifft, gerade auch über die entsprechende Sendung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.09

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frauen Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Dieser Bericht ist traurig, denn er zeigt einmal alle Missstände auf, die wir in Österreich in der Verwaltung haben. Ich glaube, da müssen wir uns alle an der Nase nehmen, alle Abgeordneten, denn seit Jahren kommen diese Berichte und nichts wird umgesetzt. Wenn die Regierung die Arbeit verweigert, dann müssen eben wir Initiativen setzen und entsprechende Gesetze beschließen.

Lassen Sie mich einige Anregungen der Volksanwaltschaft anschauen, zum Beispiel das Verbot der Werbung im Unterricht. Seit der letzten Novelle zum Schul­unterrichtsgesetz 1996 kritisiert die Volksanwaltschaft laufend, dass Veranstaltungen in der Schule für schulfremde Werbung genützt werden können – und das unein­geschränkt. Da kann man Werbung machen für parteipolitische Zwecke, da wird unter Umständen Werbung gemacht, die Sekten dient.

Das haben wir endgültig und ein für alle Mal abzustellen. Ich habe deswegen im Ausschuss angeregt, dass man diesbezüglich einen Fünf-Parteien-Antrag mit den Fraktionsvorsitzenden überlegt. Ich bin der guten Hoffnung und werde ständig daran


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 240

erinnern, dass man zu Taten schreitet. (Abg. Steibl: Wie lange dauert die gute Hoffnung?)

Das Nächste ist die Liberalisierung im Schulsprengelsystem. Es ist einfach unfassbar: Da haben wir heute noch eine Regelung, die einfach nicht der Zeit entspricht, die der Flexibilität und der Mobilität nicht entspricht. Da müssen wir Taten setzen. Das Bundesministerium sieht da überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Das Nächste sind die GSM-Handymasten: Da hat der betroffene Bürger, der Anrainer, bis heute noch nicht das Recht, in einem fernmelderechtlichen Verfahren zugelassen zu werden. Er kann seine Sorgen, seine Ängste, seine Nöte nirgends vorbringen. Auch da müssen wir Taten setzen.

Wie Kollege Herbert gesagt hat: Man sieht da wirklich, wie die Regierung blockiert. Deswegen bringe ich einen Antrag ein, denn wir wollen wirklich Taten setzen. Wenn man sich das Thema Vignetten-Pflicht für Fahrzeuge, die ein Wechselkennzeichen haben, anschaut, dann merkt man: Auch da braucht es Handlungen, Taten.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Hagen, Haubner und Huber ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, weitere finanzielle Belastungen für die Auto­fahrerinnen und Autofahrer etwa durch die Erhöhung des Vignettenpreises im Zuge der Budgetsanierung zu unterlassen.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Hagen, Haubner, Huber, Kolleginnen und Kollegen be­treffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 22. September 2010 im Zuge der Debatte zum TOP 7, Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116/882 d.B.)

Wechselkennzeichenbesitzerinnen und -besitzer müssen für jedes Fahrzeug eine Vignette kaufen. Obwohl sie die Straßen nur mit einem Fahrzeug benützen können werden Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten. Durch die jährliche Vignettenpreiserhöhung werden viele Autofahrer zusätzlich belastet. Trotz jahrelanger Kritik der Volksanwaltschaft und aufgezeigter möglicher Lösungsansätze besteht seitens der Asfinag bzw. des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nach wie vor keine Bereitschaft, auf eine Ausnahmeregelung hinzuwirken.

Mit dem Jahr 1997 erhielt die Asfinag die umfassende Zuständigkeit das österreichi­sche Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Damit galt ab diesem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 241

Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und Lkw bis 12 Tonnen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.

Dieses zeitabhängige Mautsystem mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP Bundesregierung deshalb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsabhängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu ermöglichen.

Seit der Novellierung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes im Jahr 1999 (in der die fahrleistungsabhängige Pkw-Bemautung gestrichen wurde) ist die Vignette nun ein definitives langfristiges Finanzierungsinstrument für Straßenbau, Straßenerhaltung und Refinanzierung. Im Jahr 2001 wurde deshalb der Vignettenpreis auf 72,60 Euro angehoben, denn der nur als Zwischenlösung angedachte Preis bedurfte so weit einer Nachjustierung, damit er in der ökonomischen Ertragskraft eine zumindest annähernde Alternative zur Pkw-Maut darstellt. Sechs Jahre lang blieb der Preis der Vignette unverändert. Dann folgten enorme Belastungen für die Autofahrer.

Im SPÖ-Investitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur mit dem Titel: „Wege in die Zukunft“ aus dem Jahr 2006 wurde noch betont: „Für die SPÖ kommt eine weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben für die privaten Kraftfahrer nicht in Frage. Dies bedeutet ein klares Nein zu einer Erhöhung der Pkw-Mautvignette oder einer weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer.“ Doch wenige Monate nach Unterzeichnung des Regierungsprogrammes von SPÖ und ÖVP wurde gleich der Vignettenpreis auf 73,80 Euro angehoben. Auch die Mineralölsteuer wurde massiv erhöht.

Zusätzlich kam es durch die automatische Erhöhung der Vignettenpreise von SPÖ und ÖVP zu weiteren einfallslosen Belastungen für die Bevölkerung.

Mit der Vignettenpreisverordnung 2009 erfolgte erneut eine Anpassung der Preise, die auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex im Jahr 2010 auf 76,20 Euro festgelegt wurde.

Im Juli 2010 setzte sich die völlig inakzeptable Geldeintreibungspolitik fort und es wurde trotz andauernder Wirtschaftskrise die Vignettenpreisverordnung 2010 erlassen, in welcher der Preis der Jahresvignette für 2011 auf 76,50 Euro erhöht wurde.

Völlig unverständlich ist, dass nun laut Bericht der Tageszeitung „Kurier“ vom 14. September 2010 eine weitere Belastungswelle der Bundesregierung auf die Autofahrer geplant ist. Denn viele Pendlerinnen und Pendler sollen noch mehr für die Autobahn-Vignette bezahlen. Um den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes ohne eine Explosion der Schulden besser zu finanzieren soll der Preis von derzeit 76,20 Euro für die Jahresvignette auf bis zu 100 Euro ansteigen.

Ob diese Erhöhung der Vignette tatsächlich kommt, hängt auch davon ab, wie stark das Ausbauprogramm der Asfinag gekürzt und zeitlich nach hinten verschoben wird. Denn in Zukunft wird die Asfinag für Bauvorhaben – Neustrecken, Sanierung und Erhaltung – nur noch rund eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung haben.

Daher könnte nach der Landtagswahl in der Steiermark und in Wien von der SPÖ und ÖVP ein Paket zur Budgetsanierung geschnürt werden, das auch die Autofahrer zusätzlich belasteten könnte.

Überdies soll die Schuldenlast des Autobahnbetreibers im Jahr 2009 auf 11,3 Mrd. Euro angewachsen sein. Für Ende 2010 wird sogar mit Schulden von rund 12,3 Mrd. Euro gerechnet.

Daher dürfen die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht schon wieder für den mangelnden Sparwillen der Regierung herhalten müssen. Eine weitere Belastung der der Pendlerinnen und Pendler muss im Interesse vieler Familien vermieden werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 242

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, weitere finanzielle Belastungen für die Auto­fahrerinnen und Autofahrer etwa durch die Erhöhung des Vignettenpreises im Zuge der Budgetsanierung zu unterlassen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Binder-Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.27.22

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Ein Themenschwerpunkt im Bericht ist die Kinder- und Jugendrehabilitation. Ich bin sehr dankbar dafür, dass dieses Thema von der Volksanwaltschaft aufgegriffen wurde.

Meine Damen und Herren, rund 7 000 Rehabilitationsbetten gibt es für Erwachsene in Österreich. Jährlich erkranken rund 250 Kinder an Krebs, und 6 000 Kinder leiden an sehr schwerwiegenden Erkrankungen. Aus diesem Grund und aus persönlicher Betroffenheit heraus hat der Niederösterreicher Markus Wieser eine Initiative für Kinder- und Jugendrehabilitation ins Leben gerufen, bei der es darum geht, Erfahrung und Wissen zu nutzen, um Kindern in diesen schwierigen Situationen zu helfen.

Bundesminister Stöger und sein Team haben diese Thematik aufgegriffen, und es wird an umfassenden Lösungsvorschlägen gearbeitet. Laut der Initiative und auch dem Bericht der Volksanwaltschaft geht es um 185 Betten für Kinder, die wir in Österreich brauchen. Es geht um psychosoziale und medizinische Rehabilitation und um Nachversorgung, die vor allen Dingen auch für die Kinder wichtig ist.

Zusammengefasst: Die Problemdarstellung im Bericht ist sehr umfassend. An der Um­setzung von praktikablen und kindgerechten Maßnahmen wird gearbeitet, und wir werden demnächst über mögliche Vorschläge diskutieren können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.29.24

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Kolleginnen und Kollegen! Da zuerst ein paarmal eine Aufwertung der Volksanwaltschaft bezüglich Kontrollfunktionen für Gesetze gefordert worden ist, also eher Aufgaben, die der Verfassungsgerichtshof zu erfüllen hat: Wir wissen, dass die Volksanwaltschaft eine ausgezeichnete Einrichtung ist, die das Parlament als Kontrollorgan für Abläufe eingeführt hat, und so soll es sein.

Ich glaube, dass die Volksanwaltschaft eine hervorragende Arbeit macht, und möchte mich auch bei den Damen und Herren der Volksanwaltschaft und bei den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass da wirklich professionelle Arbeit geleistet wird. Wir haben das auch im Ausschuss gesehen, wo beispielsweise Frau Volks­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 243

anwältin Dr. Brinek, die für Länder und Gemeinden zuständig ist, ihre Prüfungen betreffend  ihre Einsätze draußen vor Ort in den Bezirken, in den Bezirkshaupt­mannschaften, in den Gemeinden  darauf hingewiesen hat, dass dort die Mitarbeiter höchstmotiviert sind, dass die Gebäude in Ordnung sind und dass die Leute eine allgemeine Zufriedenheit haben.

Es ist keine einzige Forderung gekommen, Bezirke zusammenzulegen oder Gemein­den zu schließen, aufzulassen oder auch zusammenzulegen. Sehr wohl aber, und das unterstütze ich, ist die Forderung gekommen, auch im Zuge einer Verwal­tungsreform – und da bringt die Volksanwaltschaft ganz hervorragende Vorschläge auch ein –, zu kooperieren und Gesetze und Verordnungen so zu machen, dass keine Flut entsteht, keine Anlassgesetzgebung.

Ich glaube, das ist der richtige Zugang zu einer Verwaltungsreform: nicht schließen, nicht zusperren, sondern reformieren und unsere Verwaltungsebenen auf Vordermann bringen.

Sehr hilfreich ist die Arbeit der Volksanwaltschaft auch für die Gemeinden. Wenn sich ein Bürger – das habe ich als Bürgermeister gemacht  an die Volksanwaltschaft wendet, dann sollte man froh sein, wenn er mit einem Ergebnis wiederkommt, das hieb- und stichfest ist, woran man sich orientieren kann, wo eigentlich nichts mehr passieren kann.

Auf der anderen Seite wissen wir, dass es auch Menschen gibt, die nicht einsehen wollen, dass sie nicht recht haben, und dann ist die Volksanwaltschaft auch ein Re­gulativ, das dem Menschen sehr wohl sagt, dass die Verwaltung und die Gesetz­gebung korrekt und gut gehandelt haben.

Es ist also keine Einbahn, sondern für beide Seiten eine hervorragende Einrichtung, meinen Damen und Herren. Danke noch einmal herzlich dafür.

Ich komme zum Schluss: Wir haben heute einen Vorwahlkampftag gehabt  das sehen wir, jetzt sind die Reihen der Wahlkämpfer leer, die sind draußen vor Ort. Aber ich habe mir natürlich auch angesichts der Situation vor Ort ... (Abg. Dr. Cap: ... Stadion!) Im Stadion sind sie? Kann sein, ja, vielleicht haben es die Fußballmannschaften notwendig, dass sie von Westenthaler und Co unterstützt werden. Ich weiß nicht, ob es viel hilft.

Ich habe damals beobachtet, dass, als Herr Schennach von den Grünen abge­sprungen und zu den Roten gegangen ist, Frau Glawischnig sofort eine Presse­konferenz gemacht hat, um von den Problemen in den eigenen Reihen abzulenken, und das „Klima-Katastrophenjahr“ ausgerufen hat.

Es hat ihr nichts genutzt, denn heute redet niemand mehr über das Klima-Katastro­phenjahr, sondern alle über den Absprung des Herr Schennach zur SPÖ.

Aber das muss man auch zur Kenntnis nehmen, und ich habe mir einen Vierzeiler dazu ausgedacht:

Ein Klimakatastrophenjahr

laut Grünen das von heuer war.

Doch vielmehr hat es mir geschienen,

wird es eines für die Grünen.

Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Dr. Cap: Das war fast ein Schüttelreim!)

20.33



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 244

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.28

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Wir haben im Ausschuss unter anderem auch über die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UNO-Folterkonvention diskutiert. Dessen Zielsetzung ist die Verhütung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher erniedrigender Behandlung, und das soll durch regelmäßige Besuche beziehungsweise Kontrollen von entsprechenden unabhängigen Institutionen  die Menschen besuchen, deren Freiheit entzogen worden ist  gewährleistet werden.

Österreich hat dieses Fakultativprotokoll 2003 unterzeichnet, aber nach wie vor ist es nicht ratifiziert. Es freut mich sehr, dass Sie, sehr geehrter Herr Volksanwalt, das in der routinemäßigen Übernahme Ihres Vorsitzes thematisiert haben.

Im Regierungsprogramm ist ja schon angesprochen, dass die Umsiedlung des Men­schenrechtsbeirats aus dem Innenministerium in die Volksanwaltschaft vorgesehen ist, und daraus ergäbe sich dann die Möglichkeit, gemeinsame Besuchs- und Kontroll­instanz für eben die Personen, denen die Freiheit entzogen worden ist, zu werden. Dadurch können natürlich sehr viel mehr – wie sie schon erwähnt haben Gefäng­nisse, psychiatrische Abteilungen, Jugendheime, Pflege- und Altenheime kontrolliert werden.

Wir unterstützen natürlich alle Bemühungen, dass das passiert, dass das schnell passiert, denn es wird Zeit. Es sind sieben Jahre seit der Unterzeichnung vergangen.

Ich habe nur eine Anmerkung oder Frage: Im Artikel 18 des OPCAT steht eben zu diesen nationalen Präventionsmechanismen, die vorgesehen sind, dass die Institu­tionen unabhängig sein müssen und entsprechende Sachkompetenz brauchen und die Personengruppe, die das macht, angemessene Anteile der ethnischen Gruppen aber auch eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter repräsentieren muss. Ich glaube, da müsste man in Hinblick auf die Geschlechterverteilung, jedenfalls was den jetzigen Menschenrechtsbeirat betrifft, noch ein bisschen nachbessern, und auch dabei hätten sie natürlich unsere Unterstützung. Ich danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

20.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.35.51

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Volksan­wältin­nen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Wir haben ja jetzt schon viel darüber gehört – zu Recht! –, dass die Volksanwaltschaft ein wichtiges Bürgerservice für Menschen ist, die sich ungerecht behandelt fühlen.

Eine Gruppe, die zwar in Verwahrung ist, aber sich auch ungerecht behandelt fühlen kann, setzt sich aus den Insassen von Justizanstalten zusammen. Die Kontroll­zuständig­keit der Volksanwaltschaft betrifft auch diesen Bereich, nämlich die Justizverwaltung, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Prüfung von Verfahrensverzögerungen – all das hat sie zu erledigen.

Eben auf diesen Strafvollzug, genauer gesagt auf die Sicherheit im Strafvollzug, möchte ich kurz näher eingehen. Im Zuge einer Besuchstour bot Frau Volksanwältin Dr. Brinek den Insassen der Justizanstalten Sonnberg, Stein und Garsten die Möglichkeit, ihre Beschwerden auch persönlich vorzubringen. Offenkundig haben auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 245

viele von diesem Angebot Gebrauch gemacht und über Missstände diskutiert und diese auch aufgezeigt.

Beim allgemeinen Zustand der Gefangenenzellen ist positiv zu vermerken, dass die Anstaltsleiter nicht nur vertrauliche Gespräche mit den Insassen ermöglicht haben, sondern auch den ungehinderten Zutritt zu allen Räumlichkeiten eröffnet haben.

Dabei konnten bauliche Mängel beziehungsweise die Dringlichkeit ihrer Behebung ebenso erörtert werden wie eventuell fehlende Voraussetzungen für die Weiterent­wicklung eines zeitgemäßen Strafvollzuges. Das ist nur ein Teilbereich, der von mir hier angesprochen wird, auf den die Volksanwaltschaft in diesem umfangreichen Berichtswerk eingegangen ist.

Ich möchte schon auch positiv bemerken, dass nach diesen Gesprächen, sowohl mit den Insassen als auch seitens des Ministeriums, bereits jetzt positive Zeichen gesetzt werden konnten. Ich möchte mich abschließend auch bei Ihnen, meine geschätzten Volksanwältinnen und Herr Volksanwalt, dafür bedanken, dass sie diese wichtige Aufgabe nicht nur für die fast 15 000 betroffenen Bürger wahrgenommen haben, sondern dass sozusagen auch durch Ihre Tätigkeit für unsere Arbeit positive Impulse gesetzt werden.

Dafür ein herzliches Dankeschön, und wir sind natürlich froh, wenn diese Tätigkeit auch im neuen Berichtsjahr positiv für die betroffenen Bürger fortgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.55

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätztes Hohes Haus! Der Bericht der Volksanwaltschaft 2009 zeigt in beeindruckender Weise die umfangreiche, vielfältige und hervorragende Tätigkeit der Volksanwaltschaft.

Der Bericht bestätigt aber auch das große Vertrauen der Bevölkerung in unsere Volksanwaltschaft, denn sie kommt mit ihren Anliegen und Problemen, oft in Verzweiflung und letzter Hoffnung, zu Ihnen und bittet um Hilfe. Die Anregungen der Volksanwaltschaft, die für unser parlamentarisches Handeln ja unverzichtbar geworden sind, haben bei vielen Gesetzen und Gesetzesänderungen einen positiven Einfluss gehabt. Ich denke da zum Beispiel an die Erhöhung des Pflegegeldes, an die Entschä­digung für Contergan-Geschädigte und vieles mehr.

Geschätzte Damen und Herren, der Bericht zeigt uns aber auch, dass in verschie­denen Bereichen noch Verbesserungen notwendig sind und es noch gesetzlicher Umsetzungen bedarf. Es ist auch der Verdienst der österreichischen Volksanwalt­schaft, dass sich nun dauerhaft der Sitz des Generalsekretariates des International Ombudsman Institute in Österreich befindet.

Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen, sehr geehrter Herr Volksanwalt, ich danke Ihnen. Ich danke der Volksanwaltschaft für ihre für die Menschen so wichtige Tätigkeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 246

20.40.49

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Geschätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Wenn ich die Debatte so mitverfolge, so kann ich nur sagen, schön, dass es Sie gibt. Sie zeigen Missstände auf. Das ist eine wichtige und notwendige Arbeit, die Sie hervorragend machen, herzlichen Dank!

Sie zeigen Missstände auf, zum Beispiel die ungleichen Seniorentarife bei den Wiener Linien. Worum geht es? Frauen erhalten Seniorenermäßigung ab 60, Männer jedoch erst ab 65 Jahren. (Abg. Mag. Wurm: Jawohl! Zu Recht!) Wie sieht das die Volks­anwaltschaft? – Dr. Kostelka bezeichnete die ungleichen Seniorentarife der Wiener Linien im Ausschuss als eklatanten Fall der Diskriminierung der Männer. (Beifall des Abg. Hornek. – Zwischenrufe des Abg. Neubauer.) Frau Dr. Brinek sprach in einer Presseaussendung von einem glatten Gesetzesbruch. Danke für Ihre klaren Worte, geschätzte Volksanwälte!

Es besteht also Handlungsbedarf. ÖBB und Wiener Linien sind aufgefordert, das Gleichbehandlungsgesetz einzuhalten. Schluss mit einer Diskriminierung der Männer. Danke, werte Volksanwälte, für das Aufzeigen von Problemen, danke für Ihre detaillier­ten Berichte, eine wichtige Herausforderung für unsere Arbeit hier im Parlament! (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.42.26

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Ich möchte mich zuerst bei Ihnen bedanken, weil mir als Abge­ordneter und auch als Bürgermeister immer wieder sehr viel Gutes berichtet wird und ich möchte Ihnen diesen Dank weitergeben.

Nachdem ich mir den Bericht der Volksanwaltschaft durchgelesen habe, ist für mich eines klar: Dieses Hängematten-Argument, das immer wieder von allen möglichen Seiten gebracht wird, ist absolut unrichtig. Die vielen Sozialschmarotzerinnen, die Sozial­schmarotzer, die Faulen, all das wird verantwortlich gemacht für die Schwind­sucht der Staatskasse. Dabei wird auch nicht vor Berufsgruppen Halt gemacht, nicht einmal vor den Pensionisten. Wir finden Sündenböcke dort und da. Wir sind übersozial, wird posaunt. Da frage ich mich schon, sind wir übersozial, wenn wir in Österreich viel zu wenig Betten haben, damit Kinder und Jugendliche nach einer Krebstherapie eine intensive Nachbehandlung bekommen können, so wie wir es dem Bericht entnehmen können? Oder, oder, oder. Viele Beispiele zeigen das. Ich sage Ihnen, wir sind nicht übersozial, und das wird eben durch diesen Bericht wirklich untermauert. Auch dafür mein herzlicher Dank.

Wenn wir schon von übersozial reden, dann möchte ich das nicht verhehlen, dass wir auf einer Seite sehr wohl übersozial sind: wenn wir uns eine soziale Mindestsicherung für Reiche leisten, also für solche, die es nicht brauchen. Einerseits wird über die Mindestsicherung für jene, die sie wirklich brauchen, gewettert, und andererseits leisten wir uns ein Subventionssystem für solche, die es nicht brauchen würden.

Zum Beispiel erhält der Aufsichtsratsvorsitzende von Porsche zirka 55 000 € jährlich an Agrarsubventionen (Abg. Hornek: Wie viel bekommt der Hundstorfer?) mit der Begründung: Direktzahlung zur Gewährleistung eines stabilen Einkommens. So könnte man die Liste fortsetzen. Da gibt es Topverdiener in den Landwirtschaftskammern, die im Durchschnitt 56 000 € bekommen. (Abg. Hornek: Hören Sie doch auf mit den Klassenkämpfen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 247

Abschließend möchte ich sagen, viele Anregungen der Volksanwaltschaft, die Verbes­serungen für die Bevölkerung bringen würden, werden derzeit nicht umgesetzt, weil es eben die Budgetsituation nicht zulässt. Nur wenn wir das nächste Budget so erstellen, dass die, die es sich leisten können, auch ihren Beitrag leisten müssen (Abg. Tamandl: Haben Sie die falsche Rede mit?), nur dann werden wir in Zukunft die Vorschläge der Volksanwaltschaft tatsächlich umsetzen können.

„Und der Arme sagte bleich:“ – heißt es ja – „Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.“

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hornek: Der Ruttenstorfer war es! – Abg. Mag. Auer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Nein, der Brecht!)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Schönegger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.25

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe die richtige Rede mit. Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Die wichtige Aufgabe der unabhängigen Volksanwaltschaft, nämlich behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, übt ohne Zweifel eine öffentliche, aber auch eine politische Kontrolle im Dienste der Demokratie, im Dienste der Rechts­staatlichkeit und letztlich im Dienste der Bürgerinnen und Bürger aus. Prüfverfahren der Volksanwaltschaft sollen jenen Menschen helfen und Hilfestellung geben, die eine mangelhafte oder eine ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten. Darüber hinaus ist es auch so, dass durch die stete Kontrolltätigkeit so etwas wie eine Qualitätssicherung in unserer Verwaltung stattfindet.

Als zumindest ausbaufähig – das gebe ich zu – möchte ich den Umgang des Par­laments mit den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft bezeichnen. Nicht immer ist es die Verwaltung, die Anlass zu Beschwerden gibt. Es sind auch gesetzliche Regelungen, die zu berechtigten Beschwerden führen können.

Dass die drei Volksanwälte – die beiden Volksanwältinnen und der Herr Volksanwalt – mit ihren Mitarbeitern ein wirklich großes Arbeitspensum vorlegen, zeigen die Zahlen eindrucksvoll: 14 800 Bürgerinnen und Bürger, die sich im Jahr 2009 an die Volks­anwaltschaft gewandt haben, 10 300 Beschwerden betreffend die Verwaltung, 6 200 Prüf­verfahren beziehungsweise 3 700 in der Bundesverwaltung konnten bearbeitet werden. Insgesamt möchte ich mich bei den beiden Volksanwältinnen und beim Herrn Volksanwalt sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.

Das ist kein rhetorischer Dank. Das ist ein Dank, den ich wirklich so empfinde, denn ich bin tatsächlich der Meinung, Sie alle drei führen Ihr Amt so, wie es vom Gesetzgeber gedacht war, nämlich parteifern und bürgernah. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.33

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Die insgesamt 19 Vorrednerinnen und Vorredner haben sich ausführlich mit dem Bericht der Volksanwaltschaft 2009 befasst, ich möchte daher seitens der SPÖ auf den eingebrachten Entschließungsantrag der FPÖ eingehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 248

Es ist natürlich nicht verwunderlich, wenn gerade zu Wahlkampfzeiten dieses Thema aufs Tapet kommt. Tatsache ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Min­dest­sicherungsbezieher ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, und jede zumutbare Arbeit, die vermittelt wird, muss auch angenommen werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben, es liegt ein Entschließungsantrag dazu vor.

Falls Hilfsorganisationen wie Caritas, Volkshilfe oder auch Gemeinden freie Stellen anbieten, werden auch da die Langzeitmindestsicherungsbezieher selbstverständlich an diese weitervermittelt und gefördert. Wer eine zumutbar Stelle ablehnt, hat mit Sank­tionen zu rechnen, und im Extremfall geht das bis zur Streichung der Min­destsicherung. Tatsache ist, mit dem Beschluss und der Einführung der Mindest­sicherung ist natürlich eines auch geschehen, sie ist wesentlich missbrauchssicherer als die bisherige Sozialhilfe. (Abg. Neubauer: Von welchem Bundesland sprechen Sie?)

Abschließend noch zwei Argumente, Herr Kollege: Die Langzeitarbeitslosigkeit ist im August um 10,9 Prozent gesunken, und die jetzige Vermittlung durch das AMS bedeutet auch kein Lohndumping und somit verhindert das auch einen unfairen Wettbewerb am Arbeitsmarkt.

Abschließend möchte ich mich auch recht herzlich für die tolle Arbeit der Volks­anwaltschaft bedanken und alles Gute für die Zukunft wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Volksanwalt Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.49.28

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich eingangs als im Augenblick im Vorsitz befindlicher Volksanwalt für die lobenden Worte nicht nur für die Volksanwaltschaft insgesamt, sondern insbesondere auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich bedanken. Diese 15 000 Beschwerdefälle müssen ja auch bearbeitet werden, und es ist wohl nachvollziehbar, dass das in – im Schnitt – 63 Tagen nicht funktionieren kann, wenn nur drei Volksanwälte daran arbeiten. Das liegt auf der Hand. Dass überhaupt ein Mitarbeiterstab von etwas mehr als 60 Personen mit dieser Beschwerdeflut von fast 15 000 Poststücken im Jahr fertig wird, zeigt, dass da tatsächlich sehr intensiv gearbeitet wird.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang – um zu demonstrieren, dass die Bezie­hung zum Bürger von uns sehr ernst genommen wird – hinzufügen, dass wir im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt 193 Sprechtage durchgeführt haben und dass es insgesamt in ganz Österreich 1 273 Gespräche mit Bürgern gegeben hat.

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es auf der einen Seite – das ist in 10 bis 15 Prozent der Fälle tatsächlich notwendig –, Fehlentwicklungen in der Verwaltung oder, wie es die Bundesverfassung sagt, Missstände in der Verwaltung zu beheben, aber ande­rerseits auch, wie Herr Abgeordneter Großruck vorhin gesagt hat, in den anderen Fällen zu erklären, dass die Gesetze so sind, wie sie sind, und dass diese ord­nungsgemäß von den Beamten umgesetzt wurden. (Abg. Scheibner: „Ordnungs­gemäß“ können sie nicht sein!) Auch das ist letztendlich ein sehr wichtiges Element, weil ein unzufriedener Bürger einer Verwaltung gegenübersteht, die nicht in der Lage ist, zu erklären, warum so zu entscheiden war – und eben nicht anders entschieden werden konnte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 249

Danke vielmals für die Bemerkungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Rechtsstellung der Volksanwaltschaft. Jedes Mal, wenn man im Hohen Haus ist, geht man hier mit dem Gefühl weg, dass sich jetzt doch etwas tun wird. (Abg. Scheibner: Da haben wir etwas bewirkt, wenn wir ein gutes Gefühl haben!) Ich hoffe, wir müssen nicht bis zum nächsten Mal warten. Ich bin davon überzeugt, dass in absehbarer Zeit im Zusammenhang mit dem OPCAT ein Begutachtungsverfahren durchgeführt wird, bei dem der Volksanwaltschaft die Aufgabe des Nationalen Präventionsmechanismus nach dem OPCAT übergeben werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Aufgabe, die von der Volks­anwaltschaft nur und im Einvernehmen und unter Einbeziehung des Menschen­rechtsbeirates erfüllt werden soll und kann. Es wäre blanker Wahnsinn, auf diese Erfahrungen, die im internationalen Vergleich sehr, sehr beachtlich sind, zu verzichten. Ganz im Gegenteil, da ist das Ziel eine Integration dieser beiden Einrichtungen im Hause der Volksanwaltschaft, und ich glaube, dass das ein durchaus sinnvolles, ein Best-Practice-verdächtiges Modell ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang nicht nur darauf verweisen, dass Slowenien in dieselbe Richtung gegangen ist, sondern dass wir mit dieser Einrichtung – der nach­prüfenden Kontrolle durch die Volksanwaltschaft – imstande sind, sehr Positives zu bewirken.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes ganz kurz hinweisen: Unter Folter versteht das OPCAT nicht nur die klassische mittelalterliche Folter wie Daumenschrauben und andere Folterwerkzeuge, sondern darunter wird jede Men­schen­rechtsverletzung in einer Anhaltesituation verstanden, also nicht nur in einem Gefängnis, nicht nur in einem Polizeigewahrsam, sondern auch dort, wo auch andere Personen nicht freiwillig sind, wie beispielsweise in Pflegeheimen, Jugendliche in Jugendheimen oder wo auch immer.

Gerade die Ereignisse der letzten Tage, die durch die Medien geistern, machen deutlich, dass es insbesondere bei den Pflegeheimen in höchstem Maße notwendig ist, Kontrollen durchzuführen.

Die Volksanwaltschaft wird natürlich auch alle anderen hier angesprochenen Themen weiter verfolgen – egal, ob das die wichtige Frage der Jugendrehabilitation ist, bei der der Herr Bundesminister auf unsere Argumente eingegangen ist, oder die Schwierig­keiten im Bereich des Pflegegeldes, wo in absehbarer Zeit die entsprechenden Gut­achten vorliegen werden. Der nächste Schritt wird auch mit dem Herrn Bundesminister in einer Enquete der Volksanwaltschaft diskutiert werden.

In Zeiten, in denen europaweit die Konstruktion des Verteidigungsbereichs und die Verteilung der Belastungen im Verteidigungsbereich diskutiert werden, ist, glaube ich, die Frage des Präsenzdienstes von ganz essentieller Bedeutung. Wir werden uns in diesem Zusammenhang auch weiter darum kümmern.

Eine letzte Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die österreichische Volksanwaltschaft ist seit 1. September letzten Jahres Sitz des Headquarters, wie das international heißt, des Generalsekretariats des International Ombudsman Institute. Derzeit gehören dem I.O.I. insgesamt 150 Organisationen aus 90 Ländern an.

Wir werden im November unsere erste internationale Schulung durchführen. Mit dabei sind etwa Vertreter von – ich nenne jetzt nur die am wenigsten entwickelten Länder dieser Erde – Mali, Niger, Burkina Faso, Djibouti und Sambia. All diese Länder werden Vertreter nach Wien zu diesem SYT-Training entsenden. Dieses Training hat nicht zuletzt den Zweck, dass die Einrichtungen einen international möglichst gleichen Standard haben. Das, was wir erreichen möchten, ist, dass es ein weltweites Ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 250

ständnis ombudsmännlicher und -fraulicher Tätigkeit gibt, und dazu kann die Volks­anwaltschaft einiges beitragen.

Dass wir dazu in der Lage sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht zuletzt auch dem Nationalrat zu verdanken. Es war ein einstimmiger Beschluss des Nationalrates, mit dem die Vertreter der österreichischen Volksanwaltschaft bei der Vergabesitzung auftreten konnten. Und dieser hat ganz deutlich gezeigt, dass wirklich die gesamte Republik haben möchte, dass diese Einrichtung nach Wien kommt. Das war ein nicht unwesentliches Argument, sich für Wien und nicht für ein anderes europäisches oder außereuropäisches Land beziehungsweise eine andere Stadt zu entscheiden. – Herzlichen Dank auch dafür! (Allgemeiner Beifall.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.57.08

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich auch einige Aspekte ansprechen, die von Ihnen schon artikuliert wurden. Zum einen ist die steigende Zahl der Ombudsman-Einrichtungen angesprochen worden. – „Ombudsman“ ist, Sie wissen das, ein schwe­disches Wort und hat nichts mit Ombudsman/Ombudswoman zu tun. – Das wird einer­seits begrüßt, weil es mehr Möglichkeiten für die Bürger gibt, ihre Sorgen vorzutragen; zum anderen kommen dann oft Bürger drauf, was die jeweilige Ombudsmanstelle kann oder nicht kann.

Wir haben eher die Praxis entwickelt zusammenzuarbeiten, um zu sehen, wie wir mit unseren, ich sage jetzt einmal, scharfen Waffen der Kontrolle, mit unseren fairen Waffen der Kontrolle Rechtssicherheit und Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger schaffen können. Also, wir arbeiten zusammen und trachten danach, beizutragen, was wir beitragen können.

Wir beobachten auch, es ist schon von Abgeordneten angesprochen worden, dass Behörden, dass Ämter auch an ihrer Professionalität gearbeitet haben und daher Kontrolle auch als Hilfe sehen. Das Prüfsiegel – „ist geprüft durch die Volksanwalt­schaft“ – wird mehr und mehr wirklich zu einem Kriterium, das bedeutet: Kooperation statt Konfrontation. Und die konsequente Kontrolle ist durchaus vereinbar damit. Also wir sehen unsere Begegnung gegenüber den Behörden durchaus in diesem konstruk­tiven Geist.

Wir freuen uns auch, dass nicht nur die legistischen Anregungen berücksichtigt werden. Wir machen uns immer wieder Gedanken, wie wir das statistisch ausdrücken können. Manchmal ist es aber auch so, dass bereits die Kontrolle, die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft als Anstoß zu einer gesetzlichen Änderung verstanden wird und eine solche daher nicht direkt einer unmittelbar legistischen Anregung oder einem als Missstand ausgewiesenen Fall zuzurechnen ist. – Danke auch hierfür.

Ich wünsche mir an dieser Stelle, dass die Kooperation und die Zusammenarbeit mit dem Parlament auf weiterhin so guten Beinen stehen möge und dass wir da an einem Ausbau arbeiten können.

Sie fragen mit Recht, wenn Sie den Bericht lesen: In soundso vielen Fällen haben wir ein Prüfverfahren eingeleitet – was ist in den anderen Fällen passiert? Was hat die Volksanwaltschaft dazu zu sagen? Ich verweise in dem Zusammenhang auf die Abschnitte im Bericht, die unter „Wahrnehmungen“ ausgewiesen sind. Das ist nicht unwesentlich. Wir verstehen uns auch als Seismographen für bestimmte Sorgen und Anliegen in der Gesellschaft, in der Bevölkerung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 251

Ich darf aus meiner Sicht auch noch die Diskussion aus dem Feld der Justiz ansprechen, ob das jetzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft, den Strafvollzug betrifft oder die Frage, die jüngst auch hier im Parlament diskutiert wurde, wo ein Mitarbeiter, ein Experte der Volksanwaltschaft zu den Fragen Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Verbesserung im Besuchsrecht und so weiter entsendet werden konnte, die bei uns als Beschwerden über die Gerichte, über die Justiz hier hereinkommen, aber nicht unmittelbar Möglichkeiten schaffen, einzugreifen.

Die autonomen Gerichte sind von der Prüfung natürlich ausgeschlossen. Die Auf­klärung der Bevölkerung gegenüber, die Wahrnehmungen, die wir machen können, sehe ich als eine wichtige Aufgabe, die ich absolut nicht zurückbauen möchte.

Ähnlich ist es mit der Frage des Strafvollzugs. Sie haben es zum Teil angesprochen und zum Teil im Ausschuss schon artikuliert: So, wie sich Wirtschaft globaler abspielt, wie Wirtschaftskooperationen anders stattfinden als noch vor 20 oder 30 Jahren, ist auch Kriminalität anders unterwegs, entfaltet ihre Vernetzungen auf eine Weise, wo­durch auch Strafvollzug, Justiz und Richterschaft in einem hohen Maße heraus­gefordert sind. Ich denke, da muss einerseits das getan werden, was jetzt vonseiten der Regierung, von der Ministerin getan wird, nämlich Wirtschaftskompetenz dorthin zu bringen, Prüfkompetenz in die Staatsanwaltschaft, Erhebungs- und Verfolgungskom­petenz dorthin zu bringen, aber gleichzeitig auch Aufklärung durch die Volksanwalt­schaft erfolgen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wichtig ist, und da sind wir eines Sinnes in der Querschnittmaterie – auch Volksanwalt Kostelka –, was die Jugendwohlfahrt anlangt, dass die Qualität der Gutachten im Zusammenhang mit dem Kindeswohl gesichert und ausgebaut wird, und dass die Frage der Sachwalterschaft – auch hier sind wir in Kooperation mit dem Justizminis­terium in einer Arbeitsgemeinschaft – so weit verbessert wird, dass die Beschwerden zurückgehen mögen. Das ist nämlich der Sinn, so wie er im Sachwalterschaftsgesetz verankert ist. Die Beschwerden zeigen ein anderes Bild, was mit der Veränderung der Gesellschaft, mit der Größe der Familien und so weiter zu tun hat.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die vielen Anregungen, die zwischen den Zeilen und zwischen Ihren Ausführungen gestanden sind, sehr herzlich bedanken und dem nächsten Kooperationsschritt entgegensehen, und das Ganze sozusagen mit einem kleinen Motto zusammenfassen: Die Wiener Philharmoniker treten in einer bestimmten Formation auf, in einer kleineren als das Stammorchester, und in dieser Formation heißen sie „Die Sorgenbrecher“. Ich habe mir bei Antritt meiner Tätigkeit dieses Sorgenbrecher-Sein auch zum Motto für meine Arbeit genommen. Ich bin mittendrin, diese Sorgenbrechertätigkeit zu entfalten.

Wenn Sie, meine Damen und Herren, der Volksanwaltschaft weiterhin kooperativ begeg­nen, dann kann das Stück weiter gelingen. Ich freue mich darauf und bedanke mich. (Allgemeiner Beifall.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe nun das Wort an Frau Volksanwältin Mag. Stoisits. – Bitte.

 


21.02.53

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Poštovane dame i gospodo! Dobar vecer! Wenn Sie die Lust hätten, Sorgenbrecher oder Sorgen­brecherinnen zu sein, so wie Kollegin Brinek das gesagt hat, dann kann ich Sie nur auf die Seiten 59 bis 80 unseres 428 Seiten starken Berichts verweisen. Dort finden Sie nämlich die legistischen Anregungen, die sich wirklich direkt und unmittelbar an Sie richten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 252

Wir haben keine Statistik, wie Gertrude Brinek schon gesagt hat, und können nicht sagen, ob es wirklich exakt 50 Prozent sind, weil es auch nicht möglich ist, eine solche Statistik zu führen. Ich kann Ihnen nach drei Jahren nur sagen: Es ist zweifelsfrei zu wenig, was von den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft im Parlament aufge­nommen wird, denn jede legistische Anregung, die wir Ihnen ans Parlament weiterleiten, ist wohlüberlegt und ein kollegialer Beschluss der drei Volksanwälte, und es wäre aus unserer Sicht notwendig, das auch tatsächlich einfließen zu lassen. – Viele SorgenbrecherInnen könnte es also hier geben.

Ich möchte drei Anmerkungen machen zu den von Ihnen, von den Damen und Herren Rednern und Rederinnen – in meinem Fall eigentlich nur Herren –, angesprochenen Dingen.

Zunächst zum Herrn Kollegen Großruck: Ja, es ist natürlich – das haben wir im Ausschuss schon diskutiert – wesentlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft, sich zu Fragen der Verwaltungsreform Gedanken zu machen, weil wir Verwaltung täglich in der Arbeit wahrnehmen. Was die Menschen wollen – egal, auf welcher Ebene –, sind effiziente, schnelle, natürlich sachlich nachvollziehbare – manchmal heißt es auch: gerechte – Verwaltungsentscheidungen.

Aus meiner Sicht stellt sich jede Diskussion darüber, wo es Änderungen geben könnte, als eine völlig tabulose dar, die zu führen wäre. Also nichts ist in meinen Augen verboten, diskutiert zu werden: bis hin zu den angesprochenen Fragen, Bezirkshaupt­mannschaften aufzulösen, zusammenzulegen, auch Gemeinden in ihrer Effizienz der Tätigkeit zu hinterfragen. Das ist eine tabulose Diskussion, die Sinn macht. Das kann ich Ihnen aus all dem, was ich in der täglichen Arbeit erlebe und wahrnehme, weiterleiten. Da sind wir für alles verantwortlich.

Aber ich sage Ihnen, in Summe arbeitet die österreichische Verwaltung sehr gut, denn wenn wir uns vorstellen, dass es Millionen von Verwaltungshandlungen im Laufe des Jahres in ganz Österreich auf allen Ebenen – Gemeinde, Länder, Bund – gibt, ist das, was an die Volksanwaltschaft herangetragen wird, wirklich relativ wenig. Aber wenn wir uns dann mit einer Beschwerde beschäftigen, ist es notwendig, uns damit zu beschäftigen, und es soll auch entsprechenden Widerhall und entsprechende Berück­sichtigung an den jeweiligen Stellen finden: nicht nur im Nationalrat, sondern auch in den Landtagen der sieben Bundesländer, denen wir Berichte legen.

Dazu möchte ich drei Beispiele nennen, die Sie genannt haben, für den Erfolg oder Misserfolg von legistischen Anregungen. Das sind die Wechselkennzeichen. Das habe ich schon als Abgeordnete jahrelang von den damaligen Volksanwälten gehört. Es ist ungehört geblieben bis jetzt. Das stört enorm viele Leute. Das ist sicher keine Kostenfrage, es ist auch sicher keine Kontrollfrage, sondern eine reine, wie ich meine, politische Willensfrage.

Ein Beispiel für erfolgreiche Tätigkeit der Volksanwaltschaft sind jene Probleme, die wir bei der sehr positiven Einführung des Klima- und Energiefonds in Bezug auf die Photovoltaik-Förderung wahrgenommen haben, und jene Anregungen, die sich, im Diskussionsprozess mit der Geschäftsführung, als von unserer Seite nicht nur richtig herausgestellt haben, sondern sogar als so richtig, dass sie auch umgesetzt wurden.

Heuer läuft die ganze Aktion aus der heutigen Sicht viel besser, wiewohl nicht gänzlich problemlos, weil viele Leute dort einen Antrag stellen werden, die keine Förderung bekommen – nicht nur aus technischen Gründen, sondern weil einfach zu wenig Geld in diesem Fonds ist für das, was von der Bevölkerung gefordert wird. Wir freuen uns jedenfalls, dass unsere Vorschläge aufgenommen wurden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 253

Ein Thema, das von Herrn Dr. Pirklhuber angesprochen wurde, aber noch nicht im Bericht ist, weil es die Arbeit im Jahr 2010 angeht, sind Missstandsfeststellungen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz. Das ist eigentlich etwas, das für die Volks­anwaltschaft in den beiden angesprochenen Fällen – Seebahnhof Gmunden und Augarten – zwei ganz unterschiedliche Aspekte hat. Ich muss als Volksanwältin ein­gestehen: Es ist sozusagen eine Niederlage der Volksanwaltschaft, wenn es eine kollegiale Missstandsfeststellung mit Empfehlungen gibt, die nicht umgesetzt werden. Der Bahnhof wurde inzwischen abgerissen.

Nichtsdestotrotz ist unsere Arbeit keineswegs umsonst gewesen, weil sie ein Sittenbild dessen zeichnet, was es in der Republik an Druck und Einfluss auf die Verwaltung – die ja ohne Druck und Einfluss arbeiten sollte – gibt.

Zur Causa Augarten, weil es einen Zwischenruf gab zum Kollegen Zinggl, warum er etwas wisse, was eine andere Abgeordnete nicht weiß. Die Antwort ist: Kollege Zinggl fragt. Sie, meine Damen und Herren, dürfen und können jederzeit die drei Volks­anwälte kontaktieren, und das, was wir nach außen tragen dürfen – Sie sehen ja vielleicht manchmal unsere Sendungen, da tun wir das ja auch, auch in einzelnen Prüfverfahren –, darf jeder Abgeordnete wissen. Es ist nicht so, dass man jeden einzeln anruft und ihn auf einen neuen Informationsstand aufmerksam macht, aber jene, die fragen, bekommen von uns dreien – ganz gewiss darf ich da für die anderen beiden auch sprechen – eine entsprechende Antwort.

Es ist mir wichtig, hier festzustellen: Die Volksanwaltschaft hat einen Missstand im Zuge der Veränderung des Denkmalschutzes zum Augarten festgestellt. Der Missstand ist dezidiert festgestellt, um hier alle Unklarheiten, die es in den letzten Wochen diesbezüglich gegeben hat, eindeutig auszuräumen.

Damit bin ich schon am Ende. Zu sagen gäbe es noch viel, aber vor allem gibt es sehr viel zu lesen in unserem 428 Seiten starken Bericht.

Schönen Abend noch! (Allgemeiner Beifall.)

21.09

21.09.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-116 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines gemeinnützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsiche­rungsbeziehern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 254

21.10.498. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder (III-88/843 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Minu­ten. – Bitte.

 


21.11.14

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes und sein Team! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand wird es gerecht finden, wenn zum Beispiel ein Beamter im Bundesland Kärnten im Laufe seines Pensionslebens mit einem um 94 Prozent höheren Ruhe­genuss rechnen kann als im Durchschnitt im Bund. Es gibt auch in anderen Bereichen solche Ungerechtigkeiten. Daher ist die Harmonisierung der Pensionssysteme des Bundes, der Länder und der Gemeinden auch ein wichtiger Punkt im Regierungs­programm der Regierung Faymann. Es wird aufgrund der föderalistischen Struktur nicht einfach sein, dieses Ziel zu erreichen.

Der Bund hat dieses Ziel weitestgehend umgesetzt und die höchsten Ein­sparungs­erfolge erzielt. Die Länder sind in diesem Bereich höchst unterschiedlich unterwegs, aber der Rechnungshof attestiert, dass im Großen und Ganzen die Reformen einen positiven Verlauf nehmen, und er erwartet sich, dass er in den nächsten vier Jahrzehnten rund 700 Millionen € an Einsparungen erzielen kann.

Als Niederösterreicher freut es mich, dass zum Beispiel das Bundesland Nieder­österreich sein Ziel erreicht hat. Ich möchte aber schon darauf verweisen, dass die Basis dazu noch zu einem Zeitpunkt gelegt wurde, als es in Niederösterreich eine gute, funktionierende Zusammenarbeit gegeben hat, während man in letzter Zeit aus Nie­derösterreich leider nur Poltern und Donnergrollen hört (Beifall des Abg. Hornek), um von den wirklichen Problemen abzulenken.

Abschließend möchte ich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek danken, dass es ihr zum Beispiel gelungen ist, eine erfolgreiche Harmonisierung durch die Einbindung von 150 000 Vertragsbediensteten, Beamten und Landeslehrern in die Bundespensionsvor­sorge zu erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: ... gib Gas!)

 


21.13.14

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Im Pakt zum Finanzausgleich 2008 vereinbarten die Länder für ihre Landesbeamten – natürlich auf Basis der unterschiedlichen Strukturen – eine finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes. Genau diese vereinbarte Umsetzung hat nun der Rechnungshof überprüft. Das Ergebnis bringt interessante Aspekte. Der Bericht ist für mich aber auch ein Lehrbuch für alle an den verschiedensten Landespensionssystemen Interessierten. Dafür darf ich den Mitar­beitern des Rechnungshofes herzlich Danke sagen. Nun zum Inhalt. (Abg. Scheibner:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 255

Vor allem dem Präsidenten muss man danken!) – Die Mitarbeiter haben es geleistet. – Danke dem Präsidenten und den Mitarbeitern! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Dr. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Kopf: Einsager!)

Nun zum Inhalt: Der Rechnungshof stellte fest, dass das Regelpensionsalter in allen Bundesländern außer Kärnten auf 65 Jahre angehoben wurde. Um aber auch die Pensionsleistung quantifizieren zu können, wurde eine Modellrechnung angestellt. Der Berechnung wurde ein Akademiker im Endausbau der Reformen mit dem Geburts­datum 2. März 2009 zugrunde gelegt.

Wenn man sich den monatlichen Ruhegenuss, der aufgrund dieser Modellrechnung herausgekommen ist, anschaut, dann liegt dieser beim Bund und bei jenen Bundes­ländern, die die Reformen durchgeführt haben – das sind die Bundesländer Nieder­österreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg, und später dann auch das Burgenland – bei 2 268 € monatlich. In Tirol waren es zu diesem Zeitpunkt um 650 € mehr, in Wien um 1 000 €, das heißt um 40 Prozent darüber, in Kärnten waren es gar plus 1 370 €, das heißt um 60 Prozent über dem Bundesruhegenuss.

Wie wirkt sich nun dieser unterschiedliche Ruhegenuss auf die gesamte Pensions­leistung bis zum Ableben aus? Beim Bund und bei den Bundesländern, die die Vereinbarungen erfüllt haben, sind es insgesamt 498 000 €. In Wien sind es um 220 000 € mehr, in Kärnten unvorstellbare 466 000 €, fast das Doppelte.

Nach vielen Jahren des Nichtstuns ist nun in Kärnten eine Pensionsharmonisierung in Diskussion, doch auch diese Pensionsharmonisierung hat Rechnungshofpräsident Moser als unzureichend kritisiert. Lassen wir uns überraschen, was in diesen Tagen in Kärnten beschlossen wird. Dort gibt es diesbezügliche Diskussionen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im „Standard“ vom 26. August 2010 war zu lesen: „Die Bundesländer wollen ihre Beamtenpensionen nur zögerlich an das Bundesmodell angleichen – Vor allem Kärnten und Wien leisten sich weiter üppige Pensions­privilegien.“ Leider ist auch Wiens Bürgermeister Häupl derzeit zu keiner substanziellen Pensionsharmonisierung bereit. In Wien sieht der Rechnungshof ein Einsparungs­potenzial von 130 Millionen €.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wenn Bürgermeister Häupl die Umsetzung des auch von der Stadt Wien unterzeichneten Pakts (Abg. Mag. Gaßner: Du bist ein Oberösterreicher, du brauchst ...!) derzeit als Pensionsraub bezeichnet. Ich kann daher die Forderung von Staatssekretär Lopatka an die säumigen Bundesländer zur Vereinheitlichung der Pensionssysteme im Landes- und Gemeindebereich nur unter­stützen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man in diesen Tagen mit der Bevölkerung über Pensionen und insbesondere über das Pensionsantrittsalter diskutiert, dann kommt eigentlich nur eine Forderung, nämlich: Gleiches Pensionsantrittsalter für alle. Das muss für alle gelten, auch für die Oesterreichische Nationalbank und für die Österreichischen Bundesbahnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gradauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.17.53

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Präsident Moser! Hohes Haus! Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters Singer nur voll anschließen. Genau darum geht es. Ich erspare mir auch, das noch einmal zu erklären. Ich möchte mich aber beim Rechnungshof und den Mitarbeitern des Rechnungshofes sehr herzlich für ihre Tätigkeit bedanken. (Beifall bei der FPÖ


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 256

sowie des Abg. Scheibner.) Ich habe auch mit großem Interesse die „Pressestunde“ am Sonntag verfolgt und von Ihnen, Herr Präsident Moser, gehört, dass es ohne Verwaltungsreform und sonstige Reformen nicht geht, den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen. Eine klare Rede war das. Es war total verständlich: Ohne Reformen geht es nicht.

Unsere Aufgabe – nicht nur die der Opposition, sondern auch die des Rechnungs­hofes – ist es, beharrlich zu bleiben, und ich bewundere Sie wirklich, weil Sie immer wieder die gleichen Forderungen stellen und Vorschläge machen müssen, bis es endlich einmal klappt und etwas umgesetzt wird. Es ist eigentlich traurig, dass das so ist.

Nicht lockerlassen ist dennoch die Devise. Steuermittel sind sparsamst und effizientest einzusetzen. Es ist nicht einzusehen, dass es noch immer drei Bundesländer gibt – Wien, Kärnten und Salzburg, wie wir bereits gehört haben –, die in der Anpassung der Pensionssysteme an das ASVG-System säumig sind, wobei ich gestern vernommen habe – oder heute – in der Plenardebatte (Abg. Scheibner: Gestern war keine ...!), dass Kärnten dabei ist, heute die Entscheidung zu ändern und hier etwas zu verbessern.

Ich verstehe auch nicht, dass es Landeshauptleute gibt, die es angesichts dieses Riesenschuldenberges, den der Bund hat und damit ja auch die Länder, zulassen, dass die Einsparpotenziale, die in der Höhe von 714 Millionen € nur in diesem einen Bereich wirken, nicht gehoben werden. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass der Bund 180 Milliarden € Schulden hat und jeder Euro gebraucht wird, um die Staatshaushalte zu sanieren. Diese Vorgehensweise, die die Landeshauptleute hier decken, ist meiner Meinung nach unsozial und auch unverantwortlich allen anderen Steuerzahlern gegenüber. Ich hoffe, es wird sich da etwas ändern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.20.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Geschichte ist ja eine etwas andere. Natürlich danke ich dem Rechnungshof, der sich wirklich viel Mühe gegeben hat, die unterschiedlichen Beamtenpensionssysteme von Bund und Ländern, ihre Anpassung in den nächsten 30, 40 Jahren miteinander zu vergleichen, gegenüberzustellen, zu berechnen, was der Mehraufwand, die Mehr­kosten in dem einen oder anderem System sind, und daraus für uns politische Forderungen abzuleiten, die bei den einen dazu führen zu sagen, Kärnten, bei den anderen, Wien.

Wem ist damit geholfen? – Und da beginnt für mich die politische Erzählung der Geschichte. Hätten Sie 2003, 2004 eine Pensionsreform so gemacht und so geplant, dass sie in ihren Konsequenzen nicht erst im Jahr 2050 wirksam wird, hätten Sie sich so, wie das in den skandinavischen Ländern, Schweden vor allem, üblich ist, Zeit genommen, ein oder zwei Jahre darüber zu verhandeln, die Reform sauber zu machen, alle mit einzubeziehen und alle die Reform verstehen zu lassen, dann wäre das Ergebnis vermutlich ein wesentlich besseres. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Ich sage Ihnen, Kollege Kopf, in einem Punkt nur, warum all das, was Sie beschlossen haben, noch in den nächsten Jahren für absolut brutale Verwerfungen jenseits der Einsparungseffekte von Landesbeamtenpensionssystemen sorgen wird. Und dieses


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 257

Beispiel hat der Rechnungshof selbst gebracht, es betrifft die Langzeitversicher­ten­regelung.

Ich sage das jetzt ohne irgendeine Nebenabsicht, weil wir damals, selbst als abge­stimmt wurde, der Meinung waren, dass im Prinzip die Forderung, der Vorschlag, den die ÖVP gemacht hat, ein Übergangssystem zu schaffen, richtig ist. Man muss ein Übergangssystem machen. Wenn man nun im Jahr 2013 die Langzeitversicherten- oder Hacklerregelung aufhören lässt, schaffen Sie die nächste Ungerechtigkeit und die Möglichkeit, dass jeder/jede zum Verfassungsgerichtshof gehen kann. Jede erst später, nämlich dann, wenn das Frauenpensionsantrittsalter wirksam werden wird.

Schauen Sie sich das einmal in aller Ruhe an! Wir haben da wirklich noch Sachen vor uns, die in ihrer Wirkung brutal sind, weil es bedeutet, dass ein Tag Unterschied beim Geburtstag, vom 31. Dezember 1953 auf den 1. Jänner 1954 – und das ist das Beispiel des Rechnungshofes –, bewirkt, wenn es so bleibt, ohne Übergang, dass der Unterschied beim Pensionsantritt fünf Jahre betragen wird. Der eine geht mit 1. Jänner 2014 und der andere, der um einen Tag später geboren ist, geht – es sind fünf Jahre und ein Monat – am 1. Februar 2019.

Da gibt es viele Tücken in diesem System. Und da bin ich jetzt überhaupt nicht bei den Landespensionssystemen, wo ja unabhängig, ob Kärnten oder Wien, alle Bundes­länder – und der Herr Präsident weiß das genau –, jeder in diesen Übergängen bis 2050 irgendwo noch versucht hat, eine bestimmte Gruppe besserzustellen oder irgendetwas herauszuholen, was nicht besonders auffallen soll.

Eine Harmonisierung ist das nicht – jedenfalls für die nächsten 40 Jahre! Wir machen aber Politik für die nächsten zehn oder 20 Jahre. Wir haben überhaupt nichts davon, dass wir Leuten – und es wird Ihnen nicht anders ergehen – draußen sagen: In 40 Jahren haben wir dann eh die Pensionsharmonisierung. – Ja, wer glaubt denn da noch dran von den Leuten, die jetzt davon betroffen sind oder in den nächsten 20 Jahren davon betroffen sind?

Und diese einmalige Chance im Jahr 2002, 2003, 2004 eine tatsächliche Harmonisie­rung zu erreichen, wurde vertan! Ich spreche jetzt, jenseits des Bundespensions­systems und der Landespensionssysteme, noch gar nicht von den anderen Punkten; es sind ja auch im harmonisierten Allgemeinen Sozialversicherungssystem Elemente drinnen, die bestimmte Gruppen begünstigen. Also ich habe mich heute schon eines gefragt, als der Kollege Grillitsch herausgekommen ist und gesagt hat: Wahnsinn, die Zuschüsse in den nächsten Jahren explodieren auf 16 Milliarden €!

Guter Mann, habe ich mich gefragt, warum sagst du nichts, was die Zuschüsse an die Bauern, die besonders günstigen Zuschüsse an die Bauern betrifft? Dass wir hier einen Bundesbeitrag haben, der ein Extrageschenk – jenseits der sonstigen, für die Bauern nicht beneidenswerten Lage – darstellt, über das muss man auch reden können.

Harmonisierung schaut anders aus. Leider wurde diese Chance vertan, und wir werden sie vermutlich in den nächsten fünf bis zehn Jahren – das sieht man leider an den Schwierigkeiten, die Sie miteinander haben – nicht so schnell wieder haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Das ist das eigentlich Tragische, denn die Men­schen würden sich das erwarten, was der Kollege von der ÖVP gesagt hat: Ja, ein gemeinsames Pensionsrecht für alle, das gleiche Leistungen und gleiche Parameter für alle gewährleistet. (Beifall bei den Grünen.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Windholz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 258

21.26.14

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Rechnungshofbericht zeigt schonungslos auf, welche Unge­rech­tigkeiten es gibt. Wenn der einzelne Betroffene da drinnen nachliest, mit welchen Unterschieden von Bundesland zu Bundesland zu rechnen ist, kann er ja nur noch zum Schluss kommen, das System als solches ist nicht fair und ist ungerecht.

Unser Job wird es sein, darüber nachzudenken, wie wir da Gerechtigkeit schaffen. Man stelle sich vor, dass die größte Wirtschafts- und Finanzkrise in der Zweiten Republik viele dazu veranlasst hat, die sinnvolle Frage zu stellen: Wann geht es los mit der Staatsreform? Wann geht es los mit der Verwaltungsreform? Da könnten wir etwas hereinbringen! – Heute sind sie eigentlich enttäuscht. Heute konnte man dem Finanzminister zuhören, der offensichtlich im Hinterkopf hat, dass es höhere Steuer­einnahmen gibt, und das heißt: Da kann man sich wieder drücken, da kann man sein Klientel schützen. (Abg. Mag. Hakl: Nein! ...! – Ruf bei der ÖVP: Das Gegenteil hat er gesagt!)

Und es wird auch dazu kommen, dass man sich hier drückt. Das, was aus meiner Sicht kommen muss, ist ein einheitliches Pensionsrecht. Es ist nicht einzusehen, dass es solch eklatante Unterschiede gibt. Aus meiner Sicht ist unerheblich, ob jemand im Landesdienst oder im Gemeindedienst in einem Bundesland, vom Burgenland bis Vorarlberg, ist. Es muss dasselbe Pensionssystem gelten, und dafür gilt es sich nun einmal einzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber sobald diese Debatte kommt – Verwaltungsreform, Steuerreform –, gibt es sofort die verbale Keule, das Wort „Föderalismus“. Es wird sofort verwendet, um unter dem Titel „Föderalismus“ alles wiederum zu verhindern, zu blockieren. Ich nehme das Beispiel Schule heraus. Da gibt es ja auch ganz interessante Zugänge, wenn man das Pensionsantrittsalter, die vielen frühzeitigen Pensionierungen in diesem Bereich sieht. Da gibt es eine Ministerin, die von der eigenen Partei im Stich gelassen wird, sobald sie Vorschläge macht. Da gibt es einen Landeshauptmann der ÖVP, der sofort sein Veto einlegt, und dann gibt es die Debatte: Wer ist zuständig? Bund oder Land – oder beide gemeinsam?

Ich muss Ihnen sagen, das System, das wir jetzt haben, ist jedenfalls zu beseitigen. Ob es dann tatsächlich der Bund oder das Land ist, ich sage Ihnen, es kann eigentlich nur mehr besser werden. Es ist mittlerweile so verpolitisiert, dass ich Sorge habe, dass gerade bei dem Thema wenig weitergeht. Vizekanzler Pröll, auch wenn Sie hier noch so sehr Zwischenrufe anbringen, Ihre große Hoffnung ist: Wir kriegen jetzt mehr Steuereinnahmen, wir können uns wieder drücken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie vergeben damit eine Riesenchance. Die Verwaltungsreform und Staatsreform wird mittlerweile seit Jahrzehnten diskutiert, und das Ergebnis ist gleich null. Wenn die Frau Bundesministerin Schmied sagt, der Bund hat die volle Zuständigkeit, kommt die Antwort aus Niederösterreich: Nein, das Land macht das alles viel besser. Was sagt unser Gewerkschaftspräsident Neugebauer, das Sinnbild dieses alten Systems? Der hat einen Satz gesagt: Am gescheitesten ist, es bleibt alles, wie es ist. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Ich kann Ihnen nur sagen: Mit dieser Politik erweisen Sie dem Land keinen guten Dienst. Und der Rechnungshof wird Gott sei Dank nicht müde, dieses falsche System aufzuzeigen.

Herr Präsident Dr. Moser, ich darf mich bei Ihnen bedanken, denn ich habe natürlich auch miterlebt, wie sehr Sie an die Politik geraten sind, als es darum ging, in Niederösterreich Veranlagungen zu prüfen. Das ist sicherlich alles andere als einfach


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 259

für Sie, aber Sie waren mutig und standhaft und haben die Dinge beim Namen genannt.

Nochmals: Ich darf Ihnen, Herr Präsident, und Ihren Mitarbeitern recht herzlich gratu­lieren. (Beifall beim BZÖ.)

21.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


21.30.26

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, wichtig und richtig, dass wir dieses Thema diskutieren – und es ist dem Rechnungshof zu verdanken, dass in dieser Sache ein bisschen Licht ins Dunkel kommt, was die Beamtenpensionssysteme in den einzelnen Bundesländern betrifft. Diese Diskussion, meine Damen und Herren, wird uns in diesem Jahr sicherlich noch öfters beschäftigen.

Es geht einfach darum, Gerechtigkeit und Fairness in dieses System zu bringen, denn wie soll man jemandem erklären, der Landesbediensteter in Niederösterreich ist, dass sein Kollege in Wien erstens einen viel höheren Ruhegenuss haben wird, nämlich immerhin einen, der um 40 Prozent höher ist, und dass der Kollege in Wien um mindestens sechs Jahre früher in Pension gehen kann? Dabei geht es nicht um das Ausspielen von einem Bundesland gegen das andere oder gar um Wahlkampf, sondern schlicht und einfach darum, dass das ungerecht ist.

Wenn wir jetzt überall auf Plakaten auf den Straßen beziehungsweise in Inseraten sehen, dass soziale Gerechtigkeit eingefordert wird, dann muss ich schon die Frage stellen: Wo gibt es denn da soziale Gerechtigkeit, wenn es Berufsgruppen gibt, die mit 52, mit 54 oder mit 55 Jahren in Pension gehen können, aber von allen anderen verlangt wird, das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 65 Jahren einzuhalten?!

So, meine Damen und Herren, können wir das Pensionssystem nicht gestalten! Das wird die Bevölkerung, und zwar zu Recht, so nicht mittragen. Wir haben Hand­lungsbedarf, ja, bei uns wird insgesamt zu früh in Pension gegangen; mit 59 Jahren, das ist zu früh. Aber wenn diese Systeme nicht geändert werden – beginnend bei den ÖBB, über manche Bundesländer, bis hin zur Nationalbank –, dann brauchen wir eine andere Diskussion erst gar nicht zu führen. Es geht nicht um die dort Betroffenen selbst, um die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern es geht um diese verschiedenen Systeme.

Es ist nicht richtig, wenn wir von der ÖVP so hingestellt werden, als wären wir gegen die ÖBB-Bediensteten! Das ist nicht richtig, sondern es geht, wie bereits gesagt, um dieses ganze System – und es geht auch darum, dass ein Ausgleich innerhalb der Berufsgruppen hergestellt werden muss. Dafür stehen wir von der ÖVP. (Abg. Mag. Lapp: Die Bauern ...!)

Kollege Öllinger ist jetzt zwar hinausgegangen, er hat aber die Langzeitver­sicherten­regelung angesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren: Sie alle hätten am 24. September 2008 die Möglichkeit gehabt, einer Regelung zuzustimmen, die der ÖAAB, die die ÖVP vorgelegt hat: ein Ausschleifen bei der Hacklerregelung, aber nicht Gratiszeiten im Bereich Krankenstand, im Bereich von Ausübungs­ersatz­zeiten, die man ja ohnehin und ohne Weiteres nachkaufen kann. Das gratis herzu­geben bedeutet beispielsweise, dass im vorigen Jahr nur aufgrund dieses Beschlusses aus dem Jahr 2008 25 Prozent diese Regelung in Anspruch genommen haben. Das macht diese Regelung unfinanzierbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 260

Wir von der ÖVP beharren darauf: Leistung muss sich lohnen – auch bei den Pen­sionen!

Ich fordere den Sozialminister auf, endlich einen Vorschlag zu unterbreiten, damit es für die Menschen unseres Landes auch diesbezüglich Planbarkeit gibt und damit sie wissen, wie es in Zukunft mit ihrer Pension ausschauen wird.

Wir von der ÖVP sind auch da gesprächsbereit und fordern weiterhin Nachhaltigkeit in diesem System ein. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


21.33.47

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof führte Querschnittüberprüfungen der Reformen der Beamtenpensionssysteme des Bundes und der Länder durch. Im Zuge des Finanzausgleiches 2008 wurde vereinbart, dass es zu finanziell gleichwertigen Pensionsreformen hinsichtlich der Beamtenpension kommen soll.

Die Pensionsreformen des Bundes und der Länder tragen im unterschiedlichen Aus­maß zur Erhöhung der Leistungsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit der Beamten­pensionen bei. Der höchste Einsparungserfolg ergibt sich für Bundesbeamte aus den strengsten Kriterien und den kurzen Übergangsfristen.

Auch die Bundesländer Niederösterreich, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich erreichen ihre Reformziele. Das Burgenland würde bei Umsetzung der von der Landesregierung bereits beschlossenen Empfehlungen finanziell gleichwertige Ein­sparungen erzielen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof zeigt auf, dass der Bund und die Bundesländer das Regelpensionsalter im Endausbau auf einem Zielwert von 65 Jahren ausrichten. Ausgerechnet das Bundesland Kärnten, das ohnedies mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft, legt das Regelpensionsalter mit 61,5 Jahren fest.

Der Rechnungshofbericht informiert, dass erhaltene Pensionsleistungen bis Ableben von 498 000 € bis zum Betrag von 966 000 € im Bundesland Kärnten differieren. Damit ist die zu erwartende Pensionsleistung eines Akademikers in Kärnten um 94 Prozent höher als beim Bund. Das bedeutet sehr hohe zusätzliche Belastungen und finanzielle Aufwendungen für das Budget in Kärnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fordere daher, dass im Zuge des nächsten Finanzausgleiches Mechanismen festgelegt werden, die spürbare Kon­sequenzen ermöglichen, wenn sich Vertragspartner – auch wenn es Bundesländer sind – nicht an Vereinbarungen halten. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Beamten für die kompetente Aufbereitung dieses heiklen Themas, das in diesem Bericht detailliert dargestellt wurde. Dank dieser Vorbereitungen sind wir einen wesentlichen und richtigen Schritt in die richtige Richtung weitergekommen – aber es ist dennoch ein Weg, der noch eine lange Distanz hat. (Beifall bei der ÖVP.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 261

21.36.36

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einleitend möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen im Namen der Beamten des Rechnungshofes bedanken und darf Ihnen sagen, dass gerade diese Prüfung, die heute auf der Tagesordnung steht, einen Erfolg nach sich zieht, der ein­zigartig ist. Es ist ja bereits angesprochen worden, dass es in diesem Zusammenhang in Kärnten bereits Verhandlungen gibt, beziehungsweise sich morgen der Kärntner Landtag damit beschäftigen wird.

Ich hatte die Gelegenheit, in Kärnten an einer Sitzung darüber teilzunehmen und kann Ihnen daher Folgendes sagen: Es wurde bekundet, dass man in Kärnten nunmehr doch bereit ist, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, nämlich das Pensionsrecht zu harmonisieren.

Das heißt also, dass diese Prüfung bis dato einen Einsparungserfolg bei den Ländern in Höhe von rund 480 Millionen € erbracht hat, wobei natürlich weitere Einsparungen in Millionenhöhe zu erzielen wären, wenn andere hier angesprochenen Bundesländer auch bereit sind, eine Harmonisierung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Bundesrechnungsabschluss verweisen, der gestern vorgelegt wurde und einen dringenden Konsolidierungsbedarf aufzeigt, und zwar nicht nur beim Bund, sondern bei allen Bundesländern, waren doch alle drei Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – nicht in der Lage, ihre Stabilitätsziele zu erreichen.

Dabei fällt auf, dass insbesondere die Länder – natürlich auch infolge neuer Auf­gabenstellungen – nicht in der Lage waren, die Vorgaben des Stabilitätspaktes seit dem Jahr 2003 zu erfüllen. Betrachtet man daher die einzelnen Kriterien beispielsweise im Stabilitätspakt, betrachtet man die Kriterien im Regierungsprogramm oder im Stabilitätsprogramm, das der EU vorgelegt wurde, und gleichzeitig im Strategiebericht, der ein Teil des Bundesfinanzrahmengesetzes ist, so zeigt sich, dass wir derzeit unterschiedliche Stabilitätsziele beziehungsweise -kriterien haben.

Daher wäre es im Hinblick auf eine mittelfristige Stabilisierung zweckmäßig, für alle Gebietskörperschaften festzulegen, wie die Stabilitätsziele in ihrem Bereich tatsächlich realisiert werden können.

Angesprochen wurden in der Debatte auch die unterschiedlichen Pensionssysteme und die unterschiedlichen Lebensverdienstsummen; in diesem Zusammenhang ist aber noch darauf hinzuweisen, dass auch das Pensionsantrittsalter in den Ländern äußerst unterschiedlich ist: und zwar im Falle der Landesbeamten zwischen 57 Jahren und 61,7 Jahren.

Ähnliche Unterschiede sind auch bei den Landeslehrern und bei den Bundeslehrern festzustellen, wo der Unterschied bei den Landeslehrern zwischen 53,5 Jahren und 59,9 Jahren liegt. Das ist aber wesentlich geringer als bei den Bundeslehrern, wo das Pensionsantrittsalter 57,7 Jahre beziehungsweise 60,3 Jahre beträgt.

Herr Abgeordneter Öllinger hat hier die Thematik der vorzeitigen Ruhestands­versetzungen angesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Dienstunfähigkeitspension verweisen, bei der es in einigen Ländern Abschläge von 3,36 Prozent gibt, in anderen wiederum Abschläge von 2 Prozent.

Weiters gibt es die Möglichkeit der Korridorpension, wo es Abschläge von 1,68 Prozent gibt.

Angesprochen wurde hier auch die Hacklerregelung, bei der man die Möglichkeit hat, mit Vollendung des 60. Lebensjahres und bei 40 beitragsgedeckten Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 262

Der Rechnungshof musste daher bei dieser Prüfung auch feststellen, dass derzeit eine von einem Geburtsjahrgang abhängige, stichtagbezogene wesentliche Ungleichbe­hand­lung vorliegt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass jemand, der beim Bund die Hacklerregelung in Anspruch nimmt – beispielsweise ein Maturant, der mit 60 Jahren mit 40 beitrags­gedeckten Jahren in den Ruhestand übertritt –, gegenüber jemandem, der mit 65 Jah­ren geht, 187 000 € an Kosten verursacht.

Im Jahr 2009 erfolgten 52 Prozent der Ruhestandsversetzungen im öffentlichen Dienst aufgrund der Hacklerregelung. Das heißt gleichzeitig: 1 500 Beamte sind im Jahr 2009 aufgrund der Hacklerregelung in den Ruhestand übergetreten. Die Mehrkosten für die gesamte Pensionsdauer betragen 280 Millionen €.

Bleibt die Hacklerregelung in dieser Form aufrecht und ist der Zustrom auch in den Jahren 2011 bis 2013 im gleichen Ausmaß gegeben, so entstehen dadurch für den Zeitraum 2011 bis 2033 Mehrkosten von rund 840 Millionen €.

Der Rechnungshof kann daher nur darauf hinweisen, dass aus Gründen der Beitrags- und auch der Leistungsgerechtigkeit sowie zur Aufrechterhaltung der Finanzierbarkeit die Bemühungen in Richtung Harmonisierung weiter voranzutreiben sind. Harmonisierung bedeutet keine Schlechterstellung, sondern eine Gleichstellung mit anderen Beamten. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

21.41

21.41.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird seitens des Berichterstatters nicht gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-88 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

21.41.399. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungshofes Reihe Bund 2009/11 (III-94/844 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


21.42.02

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2003 wurde beschlossen, die Verwaltung der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen aus dem Außenministerium auszugliedern und in einer eigenen, privatwirtschaftlich geführten GmbH zu konzentrieren.

Ziel war es, die Verwaltung effizienter zu machen, um so die geplante Mittelerhöhung für Entwicklungshilfe bewältigen zu können. – Geschätzte Damen und Herren, diese Privatisierung kann aufgrund des vorliegenden Rechnungshofberichtes als gescheitert angesehen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 263

Das Grundproblem ist – das hat auch Herr Präsident Moser im Ausschuss bestätigt –, dass mit der Auslagerung eine Struktur geschaffen wurde, um Entwicklungshilfe im Ausmaß von 0,7 Prozent des BIP abzuwickeln. Die zusätzlichen Mittel wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt, die Struktur und das Personal für ein größeres Ausmaß an Entwicklungszusammenarbeit sind aber vorhanden. Die finanziellen Mittel wurden nicht erhöht.

Meine Damen und Herren! Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig und notwendig. Wir haben ärmeren Staaten gegenüber nicht nur eine moralische Verpflichtung, zahlreiche Experten sind sich auch darin einig, dass eine mangelnde Unterstützung für die Entwicklungsländer auch die wohlhabenden Industriestaaten schädigt. Ich bitte, das zu bedenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler zu Wort. – Bitte.

 


21.43.54

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich möchte mich der Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten, die der Rechnungshof ja grundsätzlich positiv bewertet hat, widmen.

So lobt der Rechnungshof etwa die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die beim Obersten Gerichtshof, beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof zum Einsatz kom­men und dort einen wichtigen, einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Höchstrichter leisten.

Was die Empfehlung des Rechnungshofes anlangt, neben ernannten Richtern auch Richteramtsanwärter als wissenschaftliche Mitarbeiter anzustellen, hat Frau Bun­desminister Bandion-Ortner ja bereits im Ausschuss festgehalten, dass eine solch kurzfristige Zuteilung nicht sinnvoll ist, weil dies nicht den Ausbildungszielen ange­hender Richter entspricht.

Auch der Vorschlag, wissenschaftliche Mitarbeiter im Evidenzbüro einzusetzen, erscheint meines Erachtens nicht zielführend. Dazu muss man wissen, dass in diesen Büros umfassende Rechtssätze verfasst und Entscheidungen vorbereitet werden, die Mitarbeiter jedoch nur einige wenige Monate zugeteilt sind. Da wäre jedenfalls eine längerfristige Beschäftigung anzudenken, wie diese vom Rechnungshof auch vorgeschlagen wird.

Weitere Punkte, die der Rechnungshof angeregt hat, sind mittlerweile umgesetzt be­ziehungsweise in Umsetzungsplanung. So gibt es nun ein genaues Leistungs­erfassungssystem für wissenschaftliche Mitarbeiter. Auch konnte die Effizienz der Evidenzbüros durch einen modernen EDV-Einsatz gesteigert werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Empfehlungen des Rech­nungshofes durchaus zu einer weiteren Qualitätssteigerung geführt haben. Man braucht sich also auch weiterhin um die Effizienz der österreichischen Justiz keine Sorgen zu machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


21.46.00

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Hohes Haus! Ob man sich um die Effizienz der österreichischen Justiz tatsächlich keine Sorgen machen muss, weiß ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 264

nicht, aber ich werde trotzdem nicht zu diesem Thema sprechen, sondern dort an­knüpfen, wo Kollegin Schönpass aufgehört hat. Sie hat uns schon gesagt, dass die „Privatisierung“ – das möchte ich unter Anführungszeichen setzen – gescheitert ist.

Ich glaube, das kann man nicht so ausdrücken, denn da hat ja keine Privatisierung, sondern eine klassische Verwaltungsreform stattgefunden. Man hat einen Teil einer Verwaltungseinheit in eine scheinprivate Form, nämlich in eine GesmbH gegossen und das Ganze als Reform, als Effizienzsteigerung und Durchlässigkeit verkauft.

Was ist geschehen? – Die Sektion VII im Bundesministerium für europäische und innere Angelegenheiten, die zu Beginn dieser sogenannten Reform 57 Mitarbeiter hatte, sollte teilweise in die ADA übertragen werden.

Ziel war es, die Zahl dieser Mitarbeiter von 57 auf 32 zu reduzieren, also 25 Mitarbeiter sollten in die ADA überführt werden. Und tatsächlich hat die ADA auch im Jahr 2004 recht bescheiden begonnen, nämlich mit 33 Mitarbeitern. Am 1. Jänner 2004 hat sie ihre Tätigkeit aufgenommen.

Was ist in der Folge geschehen? – Wundersamerweise stieg die Mitarbeiterzahl in der ADA. Ursprünglich waren es 33 Mitarbeiter, im Jahr 2008, in dem der Rechnungshof seine Untersuchungen beendet hat, waren es dann bereits 88 Mitarbeiter, und zwar nur in der Zentrale Wien. 88 Mitarbeiter, die in Wien Zentrale spielen! In den ausländischen Büros, in den Koordinationsbüros gab es sogar einen kleinen Rück­gang. Dort ist die Zahl der Mitarbeiter sogar von 83 auf 73 gesunken. Das heißt, draußen im Feld, wo es Arbeit gäbe, werden zehn Leute weggenommen, aber in der zentralen Verwaltung steigt die Zahl der Mitarbeiter von 33 auf 88, um immerhin 170 Prozent, wie der Rechnungshof dankenswerterweise ausgerechnet hat.

Das wäre aber – isoliert betrachtet – noch nicht so schlimm. In der Zusammenschau ist das noch negativer. Nämlich die Zahl der Mitarbeiter der Sektion, die bis 31. Dezember 2003 dort gearbeitet haben, wurde zu Beginn tatsächlich reduziert, nämlich von den 57 auf einen Tiefststand von 46. Der Rechnungshof hat das in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt, ich bleibe aber bei den natürlichen Personen. 2004, das war der Tiefststand. Und siehe da, in den folgenden Jahren gab es wunder­samerweise auch dort eine Erhöhung, und im Jahr 2008 war in der Sektion VII bereits wieder ein Stand von 56 Mitarbeitern erreicht – 36,5 Vollzeitäquivalente, wie der Rech­nungshof sagt.

Es steht also der Reduktion um sechs Mitarbeiter in der Sektion VII ein Anwachsen in der ADA auf insgesamt 88 gegenüber. Es werden also aus ursprünglich 57 Mitar­beitern im Ministerium 88 plus 51, also 139 Mitarbeiter; das ist eine Steigerung um 250 Prozent.

Das heißt, die Reform hat eines gebracht: Es wurden die Zahl der Mitarbeiter und damit parallel auch die Kosten um 250 Prozent gesteigert. Die verwalteten Mittel, also das, was die betreut haben, sind in etwa gleich hoch geblieben oder geringfügig gestiegen. 2004 – ich habe es mir aufgeschrieben – waren es etwa 77 Millionen, eine Steigerung erfolgte letztlich auf 84 Millionen; eine Steigerung, die in etwa dem Inflationsverlauf entspricht. Das ist nur etwas mehr, als inklusive Inflationsausgleich an operativen Mitteln zur Verfügung gewesen wäre.

Das heißt: klassisches Beispiel einer Verwaltungsreform im österreichischen Sinne. 250-prozentige Kostensteigerung für gleiche Leistung. Weiterer Kommentar überflüssig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 265

21.50.10

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Die Frage ist, was Sie, Herr Kollege, uns damit sagen wollten, dass Sie hier eine große Rechnung bei der Personalpolitik in der ADA ange­stellt haben. Es ist wahr, dass der Rechnungshofbericht eine Diskrepanz zwischen den operativen Mitteln und dem offensichtlich übertrieben angewachsenen Personalstand feststellt. Es stellt sich auch die Frage, welche Schlüsse daraus gezogen werden und was dies angesichts der dramatischen Kürzungen, die bevorstehen, insgesamt heißt. Im Moment steht gerade für die ADA eine Kürzung von 10 Prozent insgesamt im Raum, wird kolportiert.

Es stellt sich also die Frage, wie die ADA, die ja gegründet wurde, um ein größeres Budget zu verwalten, künftig mit den wenigen Geldern überhaupt umgehen wird, die noch dazu eine Ermessensausgabe sind. Das heißt, dann gibt es vielleicht ohnehin nichts mehr und dann werden wir in Zukunft überhaupt nicht mehr in Entwicklungs­zusammenarbeit investieren. Und ich halte das für viel mehr diskussionswürdig, als jetzt über die Personenzahl zu diskutieren.

Ich weiß aus der ADA, dass es da einen Personalrückgang gibt. Da wird teilweise schon jetzt eingespart. Die Schieflage sollte man auch tatsächlich diskutieren, aber es geht vor allem darum, wie man künftig mit der Frage umgehen wird, wie Österreich seinen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit überhaupt leisten wird. Es findet jetzt gerade der Abschluss der UNO-Vollkonferenz in New York statt, die sich mit der Erreichung der Millenniumsziele befasst.

Gestern hat Bundespräsident Fischer eine große, vollmundige Rede gehalten. Er sagte, gerade auf die Länder, die wenig beitragen, sollte genau geschaut werden. Österreich ist eines dieser Länder. Wir sollten genau darauf schauen, dass Österreich zur Erreichung der Ziele, zu denen es sich verpflichtet hat, auch beiträgt. Wir sind derzeit zirka bei 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, 0,7 Prozent haben wir versprochen, zu 0,7 Prozent des BIP haben wir uns verpflichtet. Das heißt, wir sind meilenweit davon entfernt, unseren Beitrag dazu zu leisten, die Millenniumsziele, die nicht weniger bedeuten als das große Anliegen, Armut und Hunger in der Welt zu reduzieren, zu erreichen. Und es sind nur mehr fünf Jahre Zeit.

Ich glaube, wir sollten dringend dorthin schauen und nicht nachrechnen, ob jetzt zehn Personen mehr oder weniger in der ADA arbeiten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.52.46

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofes über die Entscheidungsvorbereitung bei den Höchstgerichten ist ein Bericht, den man eigentlich gerne liest.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter leisten an den drei Gerichtshöfen gute Arbeit. Der Rechnungshof hat an den Abläufen keine gröbere Kritik anzubringen. In vielen Bereichen der Justiz gäbe es weit mehr zu bemängeln, meine sehr geehrten Damen und Herren, Stichwort Verfahrensdauern.

Im Asylwesen sind wir schon einiges an Kummer gewohnt, wie wir in der heutigen Debatte auch schon gehört haben. Übertroffen wird das eigentlich nur noch von Anzeigen, die von Oppositionspolitikern eingebracht werden, denn diese werden a priori ganz nach hinten geschoben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 266

Besonders negativ wirken sich auch die langen Verfahrensdauern bei Obsorgeent­scheidungen aus. Je länger das Verfahren dauert, bis eine Entscheidung gefunden wird, umso größer wird die Unsicherheit für die betroffenen Kinder. Und am Ende eines solchen Verfahrens steht dann oft nicht die beste Lösung für das Kind, sondern die Entfremdung von einem Elternteil, sehr geehrte Damen und Herren.

Verfahren gegen Politiker von ÖVP und SPÖ weisen ebenfalls eine lange Schreib­tischverweildauer auf. Und da kann es dann schon vorkommen, dass unter den türmenden Aktenbergen die eine oder andere Sache verschwindet, wie wir das im Zuge des Spitzel-Untersuchungsausschusses ja bei einem ÖVP-Innenminister schon miterlebt haben. (Abg. Scheibner: Zufällig natürlich!) – Zufällig natürlich.

Es ist, wie gesagt, sehr erfreulich, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter bei den Höchstgerichten gut und effizient arbeiten und auf ihren Schreibtischen auch Ordnung halten können. Aber gute, effiziente und vor allem zügige Arbeit sollte man in allen Rechtsbereichen erwarten können. (Beifall beim BZÖ.)

Es kann ja wohl keine Lösung sein, dass man mit seinen Anliegen zuerst den kompletten Instanzenzug durchlaufen muss, um dann irgendwann vielleicht beim OGH, beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof zu landen, wo vielleicht vieles besser funktioniert als bei normalen Gerichten. Und noch dazu darf man auch die Kosten nicht außer Acht lassen, die ein solcher Gang mit sich bringt.

Daher mein Appell an die Frau Justizministerin – vielleicht können die Damen und Herren der ÖVP ihr das ausrichten –: Arbeiten Sie die Missstände in Ihrem Ressort auf! Diese sind zur Genüge vorhanden. Und wir vom BZÖ werden uns in Zukunft mit Vergnügen darüber unterhalten, ob es, wie es der vorliegende Rechnungshofbericht vorschlägt, sinnvoll ist, die Bibliotheken im Verwaltungsgerichtshof und im Verfas­sungs­gerichtshof zusammenzulegen. Solange das nicht der Fall ist, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass in der Justiz ordentlich gearbeitet wird, und die Missstände auch weiterhin aufzeigen.

Herr Kollege Lettenbichler, ich hoffe, Sie haben mir zugehört: So eitel Wonne ist es in der Justiz nicht, wie Sie es vorhin angeführt haben. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


21.56.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenfalls ein paar Bemer­kungen zu den Entscheidungsvorbereitungen der drei Höchstgerichte.

Alle drei Höchstgerichte beschäftigen wissenschaftliche Mitarbeiter. Deren Aufgaben­stellung ist gleich, die Unterstützung für die Berichterstatter erfolgt aber in unterschied­lichem Ausmaß. Die Frage ist eben, welche Schlüsse daraus gezogen werden können. Eine Möglichkeit wäre ein schriftlich festgehaltenes Anforderungsprofil, wie es beim Verwaltungsgerichtshof bereits vorhanden ist. Es würde der Aufgabenbereich für die wissenschaftlichen Mitarbeiter einheitlich geregelt werden, und die fachliche Unterstützung für die Berichterstatter könnte optimiert werden.

Zu überlegen wäre auch, einen Karriereweg für die jüngeren Mitarbeiter zu definieren, da diese ja nicht auf Dauer aufgenommen werden. Und da halte ich es sehr wohl für eine Überlegung, dass nicht nur ernannte Richter, sondern auch Richteramtsanwärter als wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Das bedingt natürlich, dass die Zahl der Planstellen erhöht werden müsste.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 267

Es ist mir auch sehr wichtig, zu betonen, und das vor allem aus der Sicht der Betrof­fenen, dass das Problem der langen Verfahrensdauer eigentlich nicht bei den drei Höchstgerichten liegt, sondern bei den vorgelagerten Instanzen, denn da kommt es oft zu einer inakzeptabel langen Prozessdauer. Die Höchstgerichte halten sich im Wesent­lichen an die vorgesehene Sechs-Monats-Frist.

Aber das bedeutet natürlich auch, dass es zu einer spürbaren Personalaufstockung bei den Gerichten kommen muss, und zwar nicht nur beim richterlichen Personal, sondern auch beim Kanzleipersonal, bei den Schreibkräften und beim Hilfspersonal.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl bei den Höchstgerichten als auch bei den vorgelagerten Instanzen der Justizbereich gefordert ist. Und ich denke, da sind Optimierungsvorschläge auch noch zu erwarten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Glaser gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


21.58.34

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Rechnungshofes zur Entwicklungszusammenarbeit und zur Ausgliederung derselben in die ADA ist gespickt mit Kritik. Er ist in der Zwischenzeit bereits ein Jahr alt und ist in einigen Bereichen durchaus bereits überholt, könnte man sagen.

Es gibt zum Beispiel ein neues Unternehmenskonzept der ADA. Es gibt ein neues Drei-Jahres-Programm, das besser gegliedert ist. Es gibt zusätzliche Möglichkeiten, die man geschaffen hat, zum Beispiel im Bereich der Akquirierung von EU-Projekten. Mehr als 10 Millionen werden durch die ADA umgesetzt. Es gibt die zunächst als fehlend kritisierten Wirtschaftspartnerschaften, an die 70 an der Zahl, die ebenfalls bereits ein Volumen von 30 Millionen umsetzen, sodass man, glaube ich, wirklich sagen kann, die ADA arbeitet gut mit ihren Mitarbeitern, gut in der Sache und gut für Österreich, und ich möchte ihr sehr herzlich für diese Arbeit auch danken. – Das zum Rechnungshofbericht. (Beifall bei der ÖVP.)

Einige Anmerkungen aber auch noch zu den Millenniumszielen, zu denen ja derzeit mehr oder weniger die Schlusskonferenz in New York stattfindet – das ist ja in allen Medien, in allen Berichten. Es ist auch zu Recht erkannt worden, dass hier durchaus einige Erfolge im Bereich Gesundheit, im Bereich Bekämpfung von Hunger und Armut zu verbuchen sind, aber das ist sicherlich bei Weitem nicht ausreichend, sondern völlig ungenügend.

Ich glaube, wir dürfen in den Anstrengungen, diese Millenniumsziele bis zum Jahr 2015 umzusetzen, nicht nachlassen, denn es handelt sich hier um fundamentale Men­schenrechte, und ich glaube, das muss in diesem Zusammenhang auch immer wieder so gesagt werden.

Ich habe deswegen auch, was diese Millenniumsziele betrifft und wo ich glaube, dass man Millenniumsziele und Entwicklungszusammenarbeit nicht nur immer dem Außenamt und dem Finanzminister zuordnen kann, sondern dass hier die gesamte Bundesregierung zuständig ist, eine Anfragenserie an einige Minister gerichtet. Von einigen kam ja durchaus eine ausführliche Antwort, aber von einigen kamen auch null Antworten. Und wenn zum Beispiel die Frauenministerin zum Ziel 3 – Geschlech­tergerechtigkeit, mehr Rechte für Frauen – nur zu sagen weiß: Da ist der Außen­minister zuständig, dann ist das durchaus ernüchternd und passt meines Erachtens genau zum Redebeitrag der Kollegin Schönpass, bezüglich der ich auch sehr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 268

überrascht bin, welch restriktive Rolle gerade die Frauen im Bereich Entwicklungs­zusammenarbeit in der SPÖ spielen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Abschließend möchte ich ganz einfach sagen, wir alle – und gerade alle Minister – sind aufgefordert, im Bereich Millenniumsziele und Entwicklungszusammenarbeit unseren Teil zu leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.01

22.01.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hiezu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-94 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.02.1810. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rech­nungshofes Reihe Bund 2009/13 (III-97/845 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

22.02.37

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat das Sanitäts­wesen im Bundesheer und die militärische Planung geprüft, und die Empfehlungen des Rechnungshofs haben auch Bundesminister Darabos in seinen geplanten Struktur­veränderungen im Sanitätswesen bestätigt.

22 Empfehlungen wurden abgegeben. Von diesen 22 Empfehlungen wurden bereits acht umgesetzt, nämlich jene, in denen es darum geht, das Sanitätswesen noch einmal komplett neu aufzubauen und ganz einfach diese Altlasten, die da jetzt noch mitgeschleppt werden, auch zu entfernen und abzubauen.

Das Sanitätswesen des Bundes entspricht dem Verfassungsauftrag des Bundes­heeres, das heißt, die Errichtung und der Betrieb der Heeresspitäler haben sehr wohl eine politische Grundlage. 40 000 Wehrdiener kommen zu den Untersuchungen bei den Stellungen, und bei diesen medizinischen Untersuchungen ist es dann ganz einfach möglich, frühzeitig Erkrankungen festzustellen.

Es ist eben sehr schwierig, mit einem Sparpaket von 520 Millionen € die Bundes­heerreform fertigzustellen, aber ich denke, dass 80 Prozent davon bereits umgesetzt werden konnten und die restlichen Punkte sicherlich auf einem positiven Weg der Umsetzung sind. Daher werden wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gahr gelangt als nächster Redner zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 269

22.04.27

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Schulaufsicht ist eigentlich ein unverzichtbares Instrument, um unser Bildungssystem zu optimieren und weiterzuent­wickeln, und daher ist dieser Rechnungshofbericht, der ja bei der Schulaufsicht als Erstbericht im Jahre 2007 gestartet wurde, wichtig. Es gab ein Nachfrageverfahren 2008, die Follow-up-Prüfung 2009, und heute, 2010, diskutieren wir darüber.

Aber dieser Bericht ist äußerst unerfreulich: Es hat von neun Empfehlungen des Rechnungshofes eine Umsetzung gegeben, zwei Mal wurde teilweise umgesetzt, und sechs Empfehlungen des Rechnungshofes wurden nicht umgesetzt. Dieser Bericht ist also relativ unerfreulich.

Die fünf Säumnisse gab es im Hauptbereich des Personalverrechnungssystems, wo eben die Ausgaben der Schulaufsichtsorgane nicht zuordenbar waren; im Bereich der regionalen Bildungspläne war das Bundesministerium säumig. Es hat auch im Bereich der Schulprogramme keine Rückschlüsse geben können, keine Evaluierungen und auch keine gesetzlichen Verpflichtungen dazu.

Eigentlich waren auch die Arbeitsmethoden im Bereich der Schulaufsicht insgesamt sehr unprofessionell: einerseits mit EDV-Unterstützung, andererseits noch alther­gebracht mit Handzetteln. Also auch hier gab es keine Vergleichsmöglichkeiten, dazu noch eine fehlende Ressourcensteuerung und daraus resultierend natürlich auch dann wieder unterschiedliche Ergebnisse im Qualitätsmanagement.

Die letzte Kritik, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, betraf den Bereich der Schul­inspektion, nämlich dass man dort keine standardisierten Systeme in der Vorbereitung, im Ablauf, in der Durchführung und in der Dokumentation gehabt hat, aber dazu kamen natürlich auch die Versäumnisse des Bundesministeriums.

Mein Eindruck im Zusammenhang mit diesem Rechnungshofbericht ist, dass es immer in allen Punkten sehr stark ein gewisses Abschwenken in Richtung Verwaltungsreform gegeben hat, dass man also eigentlich überall auf die Verwaltungsreform gewartet hat und damit alles einfach als Thema praktisch aufgeschoben wurde. Insgesamt ist es aber, glaube ich, auch die Unterschiedlichkeit zwischen Bund, Ländern und Gemein­den und eigentlich – wenn man es global sagen will – fehlender Reformwille auf vielen Ebenen.

Das einzig Positive betreffend den Bericht nehme ich eigentlich aus dem Ausschuss mit, wo wir, glaube ich, über die Fraktionen hinweg sehr positiv diskutieren konnten, auch mit der Frau Bundesminister. Ich glaube, das Ziel aus alldem muss einfach sein, dass wir zukünftig eine Schulaufsicht mit Qualität und Qualitätssicherung anbieten, und die Schulaufsicht neu muss möglichst rasch umgesetzt werden. Wir brauchen ein einheitliches und übersichtliches Berichtssystem mit klaren Vorgaben und Zielen!

Zusammengefasst hat der Rechnungshof gesagt, dass die Schulaufsicht zu einer wirkungsvollen Controlling-Organisation weiterentwickelt werden muss, und die Frau Bundesminister hat sich eigentlich hier im Ausschuss bemüht und erklärt, hier Abhilfe zu schaffen und möglichst rasch Verbesserungen umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. – Bitte.

 


22.07.56

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Danke, Frau Präsident! – Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 270

übersehe, Herr Präsident, bedanke ich mich sehr herzlich für diesen Bericht über die Vorgänge am Finanzamt Graz-Stadt bezüglich der Umsatzsteuerrückerstattung an ausländische und auch inländische Unternehmen! Wir können ja nur hoffen, dass dieser Bericht weder von ausländischen noch inländischen Vorsteuerbetrügern gelesen wird, denn die Zustände im Finanzamt Graz-Stadt – und das muss man nach Lektüre dieses Berichts wirklich sagen – waren ja geradezu eine Einladung zum Vorsteuer­betrug.

Die Fakten liegen auf dem Tisch: Es ist so, dass ausländische Unternehmer, die im Inland Umsätze tätigen, verpflichtet sind, diese im Wege der monatlichen Umsatz­steuervoranmeldung und einer Jahreserklärung dem Finanzamt Graz-Stadt bekannt­zugeben. Das Finanzamt Graz-Stadt ist für das gesamte Bundesgebiet für diese Umsatzsteuerart zuständig, und das Finanzamt Graz-Stadt führt diese Veranlagungs­verfahren durch. Grundsätzlich steht einem Unternehmer natürlich auch der Vorsteuer­abzug zu, aber hier hat es in den geprüften Jahren in diesem Finanzamt wirklich haarsträubende Zustände gegeben.

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass das Finanzamt nicht einmal entsprechend kontrollieren konnte. Es wurde in den Jahren 2007 und 2008 1 Milliarde € – 1 Milliarde €! – Umsatzsteuer ohne jegliche Kontrolle an ausländische Unternehmen ausbezahlt. Hier, Herr Präsident, herzlichen Dank für die Aufdeckung dieser Missstände!

Im gleichen Zeitraum, in dem die erledigten Anträge um rund 81 Prozent auf über 86 000 gestiegen sind, sind die Beschäftigten in diesem Finanzamt um ein Fünftel auf 24 reduziert worden. Das heißt, nicht die Beamten sind schuld, sondern hier wurde wieder einmal am völlig falschen Platz gespart.

Einerseits sollen Kontrollen des Finanzamts dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Anträge zu belegen und Betrug aufzudecken, andererseits sollen sie auch der Präven­tion dienen, also abschreckend wirken. – Der Präsident hat, als wir im März diesen Bericht behandelt haben, ganz klar Folgendes gesagt: In der Vergangenheit war dieser Bereich oftmals kontrollfreier Raum, die geübte Praxis war weder risikoadäquat, noch reichte sie für eine Präventivwirkung.

Ich freue mich schon, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, sehr geehrte Damen und Herren, auf die Follow-up-Überprüfung, in deren Rahmen wir überprüfen werden, ob es wirklich so ist, wie es uns Staatssekretär Lopatka im März gesagt hat, nämlich dass die Zahl der Prüfungen erhöht worden sei und dass man versuche, auf europäischer Ebene besser zusammenzuarbeiten.

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube – aber die Follow-up-Überprüfung wird es ans Licht bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Moser zu Wort. – Bitte.

 


22.11.24

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rech­nungshof­präsident! Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen: Wir haben heute in der Früh von Verwaltungsreform gesprochen, jetzt diskutieren wir einen Rechnungshofbericht – auch unsererseits herzlichen Dank für die Gründlichkeit und die Effizienz der Bericht­erstattung! –, in dem nachgewiesen wird, dass sage und schreibe bis zu 1 Milliarde € an Steuerentgang einfach hingenommen worden ist. Ein Freibrief für die Unternehmen, ausländische Unternehmen oder inländische Unternehmen, die im Ausland Geschäfte machen! Es wurde vonseiten des Finanzamtes nicht überprüft, ob diese die Forderung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 271

nach Rückerstattung der Umsatzsteuer rechtmäßig stellen, nein, man hat gezahlt. Man hat gezahlt, weil es einfach geht, weil es schnell geht, weil man sich keine Scherereien macht.

Und wenn Sie mit Wirtschaftsprüfern reden – ich mache das gerne auch sozusagen im Zuge meiner innerparteilichen Tätigkeit –, dann sagen Ihnen diese, dass sich jede Beamtin/jeder Beamte im Finanzamt, der kontrolliert, wieweit ein Steuerbescheid, Ermäßigungen oder Rückführungen dem Unternehmen wirklich zustehen, um ein Dreifaches rentiert, er rentiert sich dreimal! Also Kontrolle, nachprüfen, überprüfen ist das Rezept schlechthin. Wir haben ja auch gehört, dass das EDV-Programm in diesem Fall nicht funktioniert hat oder mangelhaft war.

Auch Staatssekretär Lopatka ist ja fast in Schamesröte versunken angesichts dieser schwindelerregenden dreistelligen Millionenbeträge, die sich bis zu 1 Milliarde € angehäuft haben. Ich meine, das sind ja Summen! Wir diskutieren hier oft über zwei­stellige Millionenbeträge, bei den Unis etwa; denken Sie daran, 30 Millionen € waren letztes Jahr das Kompromissangebot! Wir haben über 200 Millionen € diskutiert, was die Lehrer anlangt, wir haben heute über eine Bildungsmilliarde diskutiert. – Also bitte, diese Bildungsmilliarde ist im Finanzamt Graz wunderbar in die Kassen der Unter­nehmen geflossen! So schaut es aus! Dankenswerterweise deckt das der Rechnungs­hof auf, und hoffentlich kann man ihm dann auch dafür danken, dass das in Zukunft abgestellt wird, dass in Zukunft da wirklich seriöse Kontrollen, seriöse Rückzahlungen erfolgen, aber nicht das Füllhorn ausgeschüttet wird, denn so war es ja.

Noch ein zweiter Aspekt, jenseits der Umsatzsteuerrückerstattung: Es gibt in diesem Bericht ja auch das Kapitel Sanitätswesen im Bundesheer – darüber hat bis jetzt noch niemand gesprochen: Spitäler, Heeresspitäler, Sanitätswesen –, das eine doppelte Schiene darstellt. Wir leisten uns im Heer eine Doppelstruktur, die aber qualitativ, das war ja auch das Erkenntnis des Rechnungshofberichtes, hinter der bestehenden Struktur von normalen Spitälern steht. (Abg. Kopf: Aber teuer ist ...!) Und diese Doppelstruktur hat der Rechnungshof sehr stark hinterfragt, vor allem auch, weil es zum Teil bis zu einer Gefährdung der Soldatinnen und Soldaten geht, der Menschen, deren Krankheiten dann behandelt werden müssen.

Wenn wir heute am Beginn dieser Sitzung schon über die Frage des Zivildienstes und auch der Heeresorganisation diskutiert haben, so können wir am Ende dieser Sitzung sehr wohl das große Fragezeichen des Rechnungshofes unterstreichen, was die Heeresspitäler anlangt. Wir brauchen hier eine Verschlankung der Strukturen, meines Erachtens eine ersatzlose Streichung – das ist unsere Position. Soldatinnen und Soldaten haben, was Gesundheit anlangt, den Anspruch auf dasselbe qualitative Service wie alle anderen Menschen auch, und deswegen: Weg mit den Heeres­spitälern! Gehen wir zurück zu einer einfachen, schlanken, effizienten, sparsamen Struktur! Helfen wir den Menschen, die ihren Wehrdienst leisten! Auch gesundheitlich sollen sie wirklich ordentlich versorgt werden. Und Schluss mit dieser Bürokratie, die jetzt noch existiert bei den Heeresspitälern!

Danke, Herr Präsident Dr. Moser, für Ihre guten Berichte! Ich hoffe auf Follow-up-Berichte, genauso wie mein Kollege das artikuliert hat, denn darin besteht die echte Qualität des Rechnungshofes: dass er nicht nachlässt, sondern immer wieder seinen Finger in die Effizienzwunden der Republik legt. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 272

22.16.01

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf meine parlamentarische Anfrage zu den Kosten im Sanitätswesen hat Verteidigungsminister Darabos geantwortet, dass im Vorjahr rund 59 Millionen € dafür aufgewendet wurden. – So weit, so gut. Wenn man sich jetzt aber den Rechnungshofbericht zum Sanitätswesen des österreichischen Bundes­heeres zu Gemüte führt und an diese 59 Millionen € denkt, dann hat das schon eine enorm Blutdruck steigernde Wirkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn diese 59 Millionen € werden ohne Plan, ohne Maß und ohne Ziel verpulvert.

Bei der medizinischen Versorgung der Präsenzdiener im Inland liegt keine ent­sprechende Planung vor, sagt der Rechnungshof. Und wenn schon im Inland kein Plan vorliegt, wenn es hier keinen Plan gibt, wie schaut das dann erst bei Auslandseinsätzen aus, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Der Rechnungshof führt weiter aus: kein Plan bei der Weiterbildung des Sanitäts­personals, kein Plan für die geplante Aufstockung des Personalstandes, und mit dem Erstellen von Dienstplänen für Militärärzte ist man im Ministerium scheinbar auch überfordert. Laut Rechnungshof wissen einige Militärärzte offensichtlich nicht – mehr als die Hälfte, haben Sie angeführt –, dass sie Dienst zu versehen haben, sondern machen Dienst in der eigenen Privatordination mit eigenen privaten Patienten und nicht im Heeresspital, wo sie eigentlich arbeiten sollten.

Aber es sind nicht nur diese einigen schwarzen Schafe im weißen Kittel, die jetzt den Ruf des österreichischen Bundesheeres ramponieren, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Versagen von höchster Stelle, dafür trägt nämlich Herr Vertei­di­gungsminister Darabos die Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Was jetzt passiert, ist weder unseren österreichischen Soldaten noch den Familien noch den österreichischen Steuerzahlern zuzumuten, und ich kann an dieser Stelle nur noch einmal auf unsere Forderung hinweisen, und Herr Abgeordneter Scheibner wird bei diesem Tagesordnungspunkt auch den entsprechenden Antrag einbringen, nämlich auf Aussetzung der Wehrpflicht, denn diese Aussetzung ist mehr als überfällig, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Momentan ist weder eine ordentliche Ausbildung unserer Grundwehrdiener gewähr­leistet noch, wie der Rechnungshofbericht zeigt, eine entsprechende medizinische Versorgung. – Herzlichen Dank! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Neubauer: Ihr seid eh für die Abschaffung des ...!)

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Been­digung des Assistenzeinsatzes neu unter gleichzeitiger Schaffung einer Grenz­schutz­truppe mit Exekutivbefugnissen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem National­rat im Hinblick auf die kritische Betrachtung des Assistenzeinsatzes durch den Rechnungshof einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in welchem nachfolgende Forde­rungen berücksichtigt und umgesetzt werden:

Beendigung des derzeitigen Assistenzeinsatzes neu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 273

Schaffung einer speziellen Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen, eingerichtet in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des Bundes­ministerium für Inneres

vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an Österreichs Ostgrenzen gemäß Art. 2 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen.“

*****

(Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Den hat aber nicht der Kickl geschrieben!)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Been­digung des Assistenzeinsatzes neu unter gleichzeitiger Schaffung einer Grenzschutz­truppe mit Exekutivbefugnissen

eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22.09.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/13 (III-97/845 d.B)

Der Rechnungshofbericht Bund 2009/13 bemängelt in seiner Darstellung einmal mehr die überbordenden Mehrausgaben aufgrund militärischer Planungen. Der Rechnungs­hof bezifferte derartige Mehrausgaben für den Bereich des Sanitätswesens mit rund 19 Millionen Euro pro Jahr im Bundesheer.

Diese Vorgangsweise der falschen Kostendarstellung hinsichtlich militärischer Pla­nungen hat System, zumal sich das Bundesministerium für Landesverteidigung auch bei den Kostenangaben für den Assistenzeinsatz mit rund 12,5 Millonen Euro pro Jahr deutlich verschätzt hat, da diese laut Angaben des Rechnungshofberichtes Bund 2010/4 tatsächlich rund 22 Millionen Euro betrugen.

Ursprünglich wurde der Assistenzeinsatz am 4. September 1990 im MR beschlossen.

Laut BMLVS haben bisher insgesamt ca. 350.000 Soldaten im Rahmen des ASSE Dienst versehen.

2007 im letzten Jahr des „Assisteneinsatz alt“, also beim Einsatz an der Grenze mit Exekutivbefugnissen, konnten durch 1.900 Soldaten 1.541 Personen nach einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen und 429 Personen an einem illegalen Grenz­übertritt gehindert werden.

Seit dem 21.12.2007 – dem In-Kraft-Treten der Schengenerweiterung – gibt es nun den „Assistenzeinsatz neu“, bei dem bisher 11.593 Soldaten eingesetzt waren.

Der Einsatz ist mit maximal 1.500 Soldaten begrenzt, wobei im Schnitt 800 Soldaten pro Tag im Einsatz sind.

Die Soldaten haben keine Exekutivbefugnisse mehr und versehen ihren Dienst im Hinterland. Dort melden sie ihre Beobachtungen dann an die Exekutive.

Auszug aus einem von „profil“ veröffentlichten internen Bericht von BMI und BMLVS über den Assistenzeinsatz: „Eine adäquate Ausbildung der Soldaten kann aufgrund


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des nur sechs Monate andauernden Grundwehrdienstes bzw. der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit nicht erfolgen“.

Befugnisse Assistenzeinsatz alt:

Anhaltung von verdächtigen Personen

Aufforderung zur Ausweisleistung

Durchsuchung verdächtiger Personen und Gepäckstücke

Kontrolle verdächtiger Fahrzeuge

Festnahme verdächtiger Personen

Eingeschränkte Befugnis zum Waffengebrauch (Notwehr und Nothilfe)

Befugnisse Assistenzeinsatz neu:

Beobachten und melden mit dem Auftrag:

„Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche in den Regionen zur Slowakischen Republik und zur Republik Ungarn durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicher­heits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.“

Der Erfolg ist mehr als dürftig:

2008

Im Jahr 2008 sind vom Bundesheer im Assistenzeinsatz 693 Meldungen bei der Exekutive eingegangen, wobei davon 499 weiterverfolgt wurden.

Darunter waren:

40 gerichtlich strafbare Handlungen:

13 Meldungen über Einbruchdiebstähle

8 Meldungen über Diebstähle

19 Meldungen über Sachbeschädigungen

8 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:

2 Meldungen nach dem Polizeistrafgesetz

2 Meldungen betreffend das Kraftfahrgesetz

4 Verwaltungsanzeigen gegen Alkolenker

Die meisten Meldungen bezogen sich auf präventive Maßnahmen wie Alarmaus­lösungen, nicht verschlossene Türen und Fenster von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Fälle der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, Streitschlichtungen, Müllentsorgung, Fundsachen, Verkehrunfälle mit Personenschaden sowie den Selbstmord eines Rekruten und Überprüfungen nach dem Fremdenpolizeigesetz.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 275

Ergebnis:

7 der insgesamt 693 Meldungen führten zu insgesamt 14 Festnahmen.

Kein einziger Schlepper oder illegaler Einwanderer konnte auf Grund dieser Meldun­gen gefasst werden!

2009

Im Jahr 2009 sind vom Bundesheer im Assistenzeinsatz 1262 Meldungen bei der Exekutive eingegangen, wobei davon 879 weiterverfolgt wurden.

Darunter waren:

79 gerichtlich strafbare Handlungen:

2 Meldungen über Körperverletzungen

1 Meldung über fahrlässige Körperverletzung

1 Meldung über einen Raufhandel

31 Meldungen über Einbruchdiebstähle

4 Meldungen über Diebstähle

37 Meldungen über Sachbeschädigungen

1 Meldung über eine vorsätzliche Gemeingefährdung

1 Meldung nach dem Suchtmittelgesetz

1 Meldung nach dem Verbotsgesetz

21 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:

2 Meldungen nach dem Fremdenpolizeigesetz (Aufgriff von 9 illegal aufhältigen Personen!)

8 Meldungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Tresor- bzw. Kennzeichentafelfund, Ordnungsstörungen)

2 Meldungen betreffend das Kraftfahrgesetz (abgelaufene Begutachtungsplaketten)

4 Verwaltungsanzeigen gegen Alkolenker

Ergebnis:

Somit konnten auf Grund der Meldungen des Bundesheeres11 Festnahmen erfolgen. Es konnte KEIN Schlepper aufgegriffen werden!

Es konnten lediglich 9 illegal aufhältige Personen aufgegriffen werden.

Kosten:

Laut Angaben des BMLVS kostet der Assistenzeinsatz ca. 12,5 Millionen Euro pro Jahr!

Bei ca. 800 täglich im Einsatz befindlichen Soldaten kommt man auf 292.000 Mann­tage. Das bedeutet 32.440 Manntage für das Aufspüren eines illegalen Einwanderers!


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Weiters verursachte somit jedes aufgedeckte Delikt ca. 160.000 Euro an Kosten und jede Festnahme Tatverdächtiger (insgesamt 11) 1,1 Millionen Euro.

Laut dem aktuellen Rechnungshofbericht (Bund 2010/4), stellen sich die Kosten allerdings etwas anders dar.

Dort ist von 29,3 Mio Euro für den Zeitraum Dezember 2007 bis Ende April 2009 die Rede. Also rund 22 Millionen Euro pro Jahr!

Bein neun aufgegriffenen illegal aufhältigen Personen bedeutet das umgerechnet 1,4 Millionen Euro pro Aufgriff!!

Bei ca. 800 täglich im Einsatz befindlichen Soldaten kommt man auf 292.000 Manntage. Das bedeutet 32.440 Manntage für das Aufspüren eines illegalen Einwanderers!

Weiters verursachte somit jedes aufgedeckte Delikt ca. 160.000 Euro an Kosten und jede Festnahme Tatverdächtiger (insgesamt 11) 1,1 Millionen Euro.

Auszug Rechnungshofbericht Bund 2010/4:

Rechtliche Bedenken gegen den „Assisteneinsatz neu“:

Assistenzeinsätze sind grundsätzlich auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und zu beenden, wenn die Gründe für ihre Anordnung wegfallen oder die Assistenz­leistung keinen angemessenen Beitrag für die innere Sicherheit erbringt. Sie sind nur zulässig, wenn die Störung der Ordnung oder der inneren Sicherheit so gravierend ist, dass die zivilen Behören bzw. die zivile Gewalt auch unter Aufbringung aller Anstrengungen diesen Bedrohungen nicht Herr werden kann.

„Eine Assistenzleistung ist nur zulässig, sofern die anfordernde  Behörde eine ihr zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen kann (§ 2 Abs 5 WehrG). Dabei sind anlässlich jeder Anforderung der Zweck, der voraussichtliche Umfang und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes sowie jene Umstände anzugeben, derentwegen die zugrunde liegende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllt werden kann (§ 2 Abs 6 WehrG).“

(Bernd-Christian Funk/Joachim Stern – „Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Binnengrenze – eine permanente Verfassungsverletzung“)

Im Gegensatz zum „Assistenzeinsatz-alt“ – dessen Rechtmäßigkeit auch immer wieder in Frage gestellt, aber dennoch immer bestätigt wurde – kann dem „Assistenzeinsatz-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 277

neu“ die Rechtmäßigkeit nicht bescheinigt werden. Die Fortführung wird bis Ende 2010 mit dem „Gefühl der Sicherheit“, das dadurch der Bevölkerung vermittelt werden soll, begründet. Diese Begründung steht im Widerspruch zu allen gesetzlichen Vorgaben für einen Assistenzeinsatz in dieser Ausformung – verfassungsrechtlich wie einfach­gesetzlich!

→ es gibt keine verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Grundlage, welche die „Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühl“ rechtfertigt. Weder im B-VG noch in § 2 Wehrgesetz!!

Ähnlich ist auch die Einschätzung von Vertretern des BMI und BMLVS in dem von „profil“ veröffentlichen Bericht:

Zwar gebe es keine unmittelbaren „europarechtlichen Schranken“, jedoch werde seitens der zuständigen Beamten der Europäischen Kommission gegenüber österreichischen Vertretern verschiedener Ratsarbeitsgruppen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Europäische Kommission die Assistenzleistung des Bundesheeres an der Binnengrenze als politisch bedenklich beurteilt“.

Weiters ist dort zu lesen: „Sobald die Polizei flexible anstelle der stationären Über­wachungsmethoden beherrscht, ist „die Assistenzleistung des Bundesheeres jedenfalls zu beenden“.“

BZÖ-Forderungen:

Der Assistenzeinsatz in seiner derzeitigen Form ist vollkommen sinnlos und offen­sichtlich rechtlich nicht zulässig, wie die Zahlen aus den Jahren 2008 und 2009 belegen. Die Soldaten sind bestenfalls gut bezahlte Bewegungsmelder!

Nach einer vorübergehenden Aussetzung des Schengener Durchführungs­übereinkom­men ist der Assistenzeinsatz  in seiner ursprünglichen Form durchzuführen. Die Soldaten müssen die exekutiven Befugnisse erhalten, um entsprechend eingreifen zu können. Diese Aufgabe soll vornehmlich von Angehörigen des Kommandos Militär­streife & Militärpolizei wahrgenommen werden und zwar in Zusammenarbeit mit einer vom BMI einzurichtenden speziellen Grenzschutztruppe. – Zusammenarbeit von BMLV und BMI! Der Einsatz von Soldaten mit exekutiven Befugnissen im Inneren ist auch europarechtlich unbedenklich, da in Italien seit vielen Jahren die Carabinieri Polizei­dienst versehen, obwohl sie eine Teilstreitkraft der italienischen Armee sind.

→ keine Aufrechterhaltung des derzeitigen ASSE nur aus Gründen der Innenpolitik im Burgenland! Die Sicherheit in Österreich wird dadurch nicht erhöht – es kommt lediglich zur Verschiebung von Delikten!!

Sicherheit für ganz Österreich gibt es nur mit einer speziellen Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen eingerichtet in Zusammenarbeit von BMLV und BMI!

Da es der Innenministerin nicht gelungen ist, dem Anstieg der Kriminalität durch ausländische Banden Herr zu werden und von einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch die auf Österreich übergreifende Kriminalität auszugehen ist, erscheint die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen ins­besondere an Österreichs Ostgrenzen als angemessene Maßnahme. (Artikel 2 Abs 2 Schengener Durchführungsübereinkommen)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 278

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat im Hinblick auf die kritische Betrachtung des Assistenzeinsatzes durch den Rechnungshof einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in welchem nachfolgende Forderungen berücksichtigt und umgesetzt werden:

Beendigung des derzeitigen Assistenzeinsatzes neu

Schaffung einer speziellen Grenzschutztruppe mit Exekutivbefugnissen, eingerichtet in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des Bundes­ministerium für Inneres

vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an Österreichs Ostgrenzen gem. Artikel 2 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete ... (Die Tonanlage des Plenarsaals beginnt laute knackende Geräusche zu machen. – Abg. Dr. Jarolim: Frau Präsidentin, hören Sie bitte auf!) – Was ist da los? (Präsidentin Mag. Prammer ist nicht mehr über die Tonanlage zu hören. – Abg. Weinzinger: Kaum ist der Rechnungshof da, geht nichts mehr im Haus! – Heiterkeit.) Der Ton ist weg! Sie hören mich nicht mehr, glaube ich. – (Präsidentin Mag. Prammer ist wieder klar zu verstehen.) Geht es wieder?

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


22.20.30

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich denke, das war jetzt wieder ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie notwendig es ist, dass wir dieses Haus von Grund auf erneuern, damit sämtliche Ausstattungen und sämtliche Arbeitsabläufe effizient gestaltet werden können.

Den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes haben wir sehr intensiv diskutiert. Fast alle Kapitel in diesem Bericht haben wir behandelt.

Zum Vorschlag der Kollegin Schenk, die gemeint hat, die Heeresspitäler sollten alle weg, dann würden wir uns sehr viel ersparen, möchte ich nur einwenden: Wenn wir überhaupt keine Verwaltung hätten und wir alle hier nicht sitzen würden, dann wäre das überhaupt das Kostengünstigste. Ich denke aber, in einer Demokratie ist es wichtig, dass Abläufe für Bürgerinnen und Bürger so gestaltet werden, dass es viele Einflussmaßnahmen und sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Gerade bei den Heeresspitälern ist es so, dass die zum Beispiel bei Auslandseinsätzen ein wichtiges Bindeglied sind und auch Ressourcen für Notfälle darstellen.

Ich möchte aber jetzt auf das Kapitel Umsatzbesteuerung ausländischer Unter­nehmen zu sprechen kommen. Diesbezüglich wurde vom Rechnungshof die steigende Arbeitsbelastung seitens der Beschäftigten im Finanzamt Graz festgestellt. Weiters wurde festgestellt, dass wir in Österreich im internationalen Vergleich eine sehr viel schnellere Abwicklung haben. Das heißt, dass wir mit dem Auszahlen von Geld sehr viel schneller sind als andere Organisationen im internationalen Vergleich. Und festgestellt wurde auch – darauf wurde auch schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern eingegangen –, dass 1 Milliarde € ohne risikoadäquate Kontrolle aus­


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gezahlt wurde. Vor allem wurde auch dargestellt, dass die Eigeninitiative der Beamten, also das Engagement der Beamten in dem Finanzamt vor Ort, sehr viel von dem aufwiegt, was das System vonseiten des Finanzministeriums nicht leisten kann.

Ich denke, die Vorschläge, die vonseiten des Rechnungshofes gebracht worden sind, dass verstärkt Ressourcen für umfassende Prüfungen bereitgestellt werden sollen und nicht nur – wie uns Staatssekretär Lopatka im Ausschuss erzählt hat – als „große“ Errungenschaft jetzt zwei Leute mehr dort arbeiten, wichtig sind. Eine Vermehrung der Ressourcen hat nicht nur damit zu tun, dass es plus zwei Personen sind, sondern dass es eine wesentlich größere Personalaufstockung sein soll. Auch soll eine Umstellung vom Im-nachhinein-Arbeiten auf eine Kontrolle im Vorhinein stattfinden, denn Rückforderungen erhält man viel weniger oft erstattet, wenn man draufkommt, dass man etwas zu schnell ausbezahlt hat, als wenn man im Vorhinein besser kontrolliert.

Mehr Personal ist ein wichtiger Forderungspunkt, den wir aufgrund des Rech­nungshofberichtes auch aufnehmen werden, weil wir wissen, je mehr der Bereich der Finanzämter mit Personal ausgestattet ist, umso mehr kommt auch an Steuerschulden herein und wirken sonstige Maßnahmen. Dadurch wäre ein wichtiger Beitrag zu leisten, um Geld ins Budget zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


22.24.09

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst, dass ich als Mitglied des Prüfungsausschusses, aber auch des Rechnungshofausschusses, aber auch als Frauensprecherin ganz kurz auf die Personalstruktur des Rechnungshofes eingehe, weil diese äußerst erfreulich ist! Das sehen wir im neuen Bericht des Rechnungshofes 2009/2010.

Der Rechnungshof hat einen Frauenanteil von 42,4 Prozent unter seinen Mitar­beiterinnen/Mitarbeitern. (Beifall der Abg. Mag. Aubauer.) 30 Prozent der leitenden Funktionen sind von Frauen besetzt, und auch die Sektionen sind mit 40 Prozent von Frauen besetzt.

Warum nehme ich das heute heraus? – Weil seit Juli dieses Jahres eine ganz tüchtige, ausgezeichnete Mitarbeiterin des Herrn Präsidenten zur Sektionschefin berufen wurde. Ich darf sehr, sehr herzlich Frau Mag. Helga Berger zur Sektionschefin im Rechnungshof gratulieren: herzliche Gratulation und Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall.)

Der Herr Präsident strahlt. So soll das auch sein. Wir brauchen uns vor solchen Entwicklungen nicht zu fürchten, ganz im Gegenteil.

Ich sollte eigentlich zum Sanitätswesen im Bundesheer, zu militärischen Planungen sprechen. Hier liegt einiges im Argen. Meine VorrednerInnen haben das angeführt. Ich glaube, es ist hoch an der Zeit, die entsprechenden Maßnahmen seitens des Herrn Bundesministers auch zu setzen.

Es gilt hier, alte Zöpfe abzuschneiden und vor allem in enger Kooperation mit zivilen Spitälern die medizinische Sicherheit und Vorsorge gerade für jene Frauen und Männer, Soldatinnen und Soldaten zu treffen, die im Inland in den Einsatz gehen, aber vor allem im Ausland im Einsatz sind, dass sie auch im Ausland vor Ort eine entsprechende heimische medizinische Betreuung haben. Das sind wir diesen Frauen und Männern schuldig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 280

In diesem Sinne, wie gesagt, hoffe ich sehr, dass der Herr Bundesminister Darabos, der dafür zuständig und verantwortlich ist, diese Empfehlung des Rechnungshofes nicht nur liest, sondern auch die Umsetzung vornimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Hackl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.26.24

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Jedes Mal, wenn ich mich mit Ihrem Bericht über die Umsatz­besteuerung für ausländische Unternehmer beschäftige, kommt Ärger auf bei mir, aber nicht über den Bericht – die Qualität des Berichtes ist ausgezeichnet wie immer, und ich bedanke mich bei Ihnen und bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes dafür.

Aber der Inhalt verursacht Ärger. Wir haben schon von einigen meiner Vorredner gehört, es werden Steuergelder ausbezahlt ohne Prüfung, Steuergelder in einer Größen­ordnung von 1 Milliarde €. Wenn ich jetzt von einer Hinterziehungsquote oder Fehlerquote von nur 5 Prozent ausgehe, dann ist das ein mehrstelliger Millionenbetrag, der uns in manchem Budgetloch guttäte.

Der zweite Fall, der mich ärgert: Wir zahlen auch noch sehr schnell aus. Wir prüfen nicht, wir zahlen sehr schnell aus. Wenn man die Auszahlungszeiträume mit vergleich­baren Staaten vergleicht, dann sind wir die Schnellsten bei dieser nicht geprüften Auszahlung.

Der dritte Punkt betrifft die Kontrollmeldungen. Es wird ja doch ab und zu – zwar wenig – kontrolliert, aber auch von diesen wenigen Kontrollen werden bis zu 85 Prozent ohne irgendeine Stellungnahme eingestellt. Diese wurde vergessen oder nicht gewollt. Es gibt keine Rückmeldung, warum diese eingestellt wurde.

Ich kenne Finanzamtsprüfungen anderer Art bei Kleinunternehmen, wo sich der Finanzbeamte für eine Belegprüfung von drei A4-Ordnern mehr als eine Woche Zeit nehmen kann. Dass dort Ressourcenmangel vorhanden ist, mag schon stimmen, aber auf der anderen Seite gibt es Ressourcen genug. Die Beamten müssten vielleicht von der Qualität her etwas nachgeschult werden oder müssten andere Dienstplätze ein­nehmen. Also wir brauchen nicht nur neue Beamte, wir brauchen flexible Beamte, qualifizierte Beamte für unser Steuergeld. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


22.29.00

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Follow-up-Bericht, der sich mit der Schulinspektion beschäftigt, ist praktisch prototypisch für den Zustand des österreichischen Bildungssystems und Bildungswesens. Es ist gekennzeichnet durch Stillstand.

Kollege Gahr hat schon – ich würde es so sagen – in sehr vornehmer Art und Weise gesagt, der Bericht sei unerfreulich. Da fielen mir noch ein paar andere Vokabel dazu ein, aber das ist das Mindeste: unerfreulich. Das, was sich da offenbart, ist eigentlich ein Abgrund an Untätigkeit, an Unfähigkeit, an Unübersichtlichkeit, wenn ich daran denke, was zur Qualitätssicherung, zu den regionalen Bildungsplänen und so weiter gesagt wird.

Erstaunlich ist – Lob von meiner Seite her –, dass Sie vom Rechnungshof auch inhaltlich den Finger ganz exakt auf jene Wunden legen, die wir in unserem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 281

Bildungssystem haben, nämlich auf das Nichtvorhandensein pädagogischer Kontrolle. Das, was Sie schreiben, ist in der Tat erschreckend. Ich meine, es wird über Jahre hinweg darauf hingewiesen, was wir zu tun hätten, und es geschieht nichts, weil die Strukturen – so heißt es dann – zu komplex seien. Wir wissen natürlich alle aufgrund der Diskussionen in den letzten Wochen und Monaten, was wirklich dahinter steckt: das Gerangel zwischen Ländern und dem Bund. – Das ist aber nur ein Aspekt.

Ein weiterer Aspekt, der, so meine ich, in diesem System von – ich würde es einmal so nennen – schwarzer Blockade und roter Ankündigungspolitik schon auch zu denken geben sollte, ist die Unfähigkeit innerhalb des Ministeriums, den Aufforderungen nachzukommen. Wenn das Ministerium nicht einmal in der Lage ist, zu dokumentieren, wie das mit den Dienstposten ausschaut, wie es mit der Rückerstattung ausschaut, dann sind wir natürlich genau an jenem Punkt, den Sie in einem anderen Bericht auch erwähnt haben, nämlich dass Sie nicht in der Lage sind, zu prüfen, wie es mit dem Einsatz der Lehrkräfte im Landesdienst steht. Das spiegelt sich hier ganz exakt wider.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass speziell der Aspekt der Schulinspektionen ein ganz zentraler ist. Alle Länder, die ihr Schulsystem angegangen sind, alle Länder, die versucht haben, eine Reform durchzusetzen, haben mit solchen Inspektionen begonnen. Sie haben Teams eingerichtet, die an die Schulen gegangen sind, die untersucht haben, wie es um die Qualität steht. Sie haben vom Schulwart über das Putzpersonal bis hin zur Direktion alles betrachtet. Sie haben mit den Eltern gesprochen und so weiter. Das sind Schulinspektionen. So macht man moderne Qua­litätssicherung. In Österreich ist das leider ein Fremdwort. Ich glaube, im Bericht steht drin: nur selten durchgeführt. Das ist tragisch genug.

Ich kann nur sagen: Bleiben Sie dran! Wir bleiben auch dran. Wir brauchen einheitliche Dokumentationen über den Zustand des österreichischen Bildungssystems. Wir brauchen standardisierte, vorbereitete Schulinspektionen. Nur so bekommen wir auch wirklich Auskunft über den Zustand an unseren Schulen. Nur so können wir jene Maßnahmen in die Wege leiten, die unser Bildungssystem weiterbringen.

Also: herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Ich hoffe, gemeinsam werden wir in den nächsten Jahren vielleicht doch das eine oder andere ein ganz klein wenig in Bewegung bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort.

Ich mache darauf aufmerksam, meine Damen und Herren des SPÖ-Klubs: Die Gesamtrestredezeit Ihrer Fraktion beträgt 7 Minuten. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten. – Bitte.

 


22.33.44

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich darf ganz kurz zum Thema Umsatz­besteuerung ausländischer Unternehmen Stellung nehmen. Die Fakten dazu wurden bereits mehrfach auf den Tisch gelegt.

Es ist eine Tatsache, dass von 2003 bis 2007 der nicht unbeträchtliche Betrag von 4,6 Milliarden € an ausländische Firmen überwiesen wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Fehlen von Personal zu großen Problemen führt, dass die Prüfdichte sehr ausgedünnt wurde und das das Ergebnis hat, dass hohe Geldbeträge ohne Prüfung zur Auszahlung kommen.

Verschärft wird die Situation durch die Tatsache, dass im Jahr 2007 verglichen mit dem Jahr 2003 die doppelte Anzahl an Steuernummern ausgegeben wurde und diese


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Abhand­lung nicht so möglich war, dass sie ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Auch die Tatsache, dass Umsatzsteuerguthaben ohne Originalbelege ausbezahlt wurden, gibt doch den Hinweis, dass es da Handlungsbedarf gibt. Es ist eigentlich erschreckend, dass sich die Betrugsbekämpfung im Wesentlichen auf Einzelinitiativen einiger weniger Beamter beschränkt.

In Zeiten, in denen Geld an allen Ecken fehlt, ist das eine Praxis, die inakzeptabel ist und abgestellt gehört. Auch den ehrlichen Steuerzahlern gegenüber, die es ja in Österreich auch noch gibt, ist das ein ganz schlechtes Signal. Das leistet nur einen Beitrag dazu, dass die Steuermoral weiter sinkt.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf einen Punkt hinweisen, der die Ge­meinden betrifft: Es geht um Grundsteuerbescheide, wo auch immer Personal­mangel als Grund dafür angeführt wird, dass dieses Thema nicht ordentlich abgehandelt werden kann. Wir wissen, dass die Gemeinden vor großen Problemen stehen und in den nächsten Monaten die Mehrzahl der Gemeinden wahrscheinlich nicht ausge­glichen budgetieren können werden. Da ist es unverantwortlich, dass das Finanzamt noch einen Beitrag dazu leistet, dass die Gemeinden nicht zu dem Geld kommen, das ihnen zusteht.

Daher der Hinweis an all jene, die sich in dieser Frage immer zu Wort melden: Es wäre gescheit, einmal mit den Gemeinden zu reden. Wir werden die Gelegenheit haben. Der Verfassungsgerichtshof wird uns das Thema auf den Tisch bringen. Ich hoffe, dass die Gemeinden dann in diese Diskussion eingebunden werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Rufe bei ÖVP und BZÖ: Restredezeit?)

 


22.36.25

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Danke, meine lieben Kollegen, dass Sie mich auf die Restredezeit hinweisen! Ich mache es daher wirklich in zwei Minuten.

Wenn man die Schulaufsicht und den Bericht des Rechnungshofes betrachtet, dann verwundert es, dass sich gerade die Schulaufsicht nicht an die Aufsichtsbehörde hält. Wenn man dem nachgeht, stellt sich allerdings heraus: Das Problem liegt in den beiden Ebenen, hier Bund/Bundesgesetzgebung, dort Land/Durchführung. (Abg. Dr. Moser: Das ist ganz einfach: Da Rot und dort Schwarz!) Daran scheitert es.

Ich bin dem Herrn Präsidenten sehr dankbar dafür, dass er in seinen Ausführungen in der „Pressestunde“ sehr deutlich gesagt hat: Die Schule gehört in eine Hand, in Bundeshand! – Das ist entscheidend und sollte auch so durchgeführt werden (Beifall bei SPÖ, BZÖ und Grünen), wenn endlich die Einsicht kommt, dass es für Österreich nicht neun verschiedene Schulen geben kann.

Weil ich schon dabei bin: Wenn wir die Schulen in Bundeshand geben, dann geben wir auch gleich die landwirtschaftliche Schule zur Bildungspolitik dazu, damit dann nicht wieder solche Schulbesetzungen passieren wie in Kematen in Tirol. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Zentralist sondergleichen!)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 283

22.38.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Militärisches Sanitätswesen ist immer eine komplizierte Angelegenheit, zumindest wenn es sich um eine Einsatzarmee handelt, das heißt, eine Armee, die auch wirklich in den Einsatz gehen soll und geht, weil man dann natürlich für den Ernstfall Kapazitäten aufrechterhalten muss, von denen man hofft, dass man sie nie brauchen wird, aber trotzdem für den Ernstfall zur Verfügung stellen muss.

Das österreichische Bundesheer ist nur leider keine Einsatzarmee mehr, außer viel­leicht für Auslandseinsätze. Da gibt es ja eine hervorragende Qualitätsexpertise im Heeresspital in Stammersdorf.

Ansonst wäre es eben an der Zeit, dass man hier in die Zukunft denkt, nicht nur das Sanitätswesen betreffend. Das leitet sich ja von der Heeresstruktur ab. Ich glaube, dass es in Österreich – so, wie in anderen europäischen Ländern auch – endlich an der Zeit wäre, dass wir mit den Folgen aus dem Lissabon-Vertrag mit der militärischen Beistandsgarantie, mit dem Auslaufen zumindest eines sinnhaften Grenzeinsatzes an der burgenländischen und niederösterreichischen Grenze, mit den neuen Gegebenheiten des sicherheitspolitischen Umfeldes auch das Wehrsystem anpasst. Es wäre an der Zeit, von der Zwangsverpflichtung der Wehrpflichtigen-Armee weg­zugehen, wo man sechs Monate lang einige Tausend Grundwehrdiener ausbildet, um sie dann nach Hause zu schicken und nie wieder einzusetzen. Diese beschäftigen aber alle den Apparat und unter anderem auch das Sanitätswesen ordentlich.

Ich sage Ihnen: Wenn Sie sich anschauen, wie viele Arztgeher es gibt, wenn eine Grundwehrdienerkompanie einrückt, und wie wenige Arztgeher es gibt, wenn eine Milizkompanie aus Freiwilligen einrückt, dann merken Sie, welchen Unterschied diese Einrichtungen dann zu verzeichnen hätten. (Abg. Weinzinger: Wie kommst du zu Milizsoldaten, wenn du keine Wehrpflicht mehr hast?)

Es kommt jetzt auch mit der Wehrpflicht zu keinen Milizsoldaten, lieber Lutz Weinzinger, weil mit sechs Monaten Ausbildung niemand mehr einsatzfähig und deshalb auch nicht mehr miliztauglich ist.

Wie kommt man zu Milizsoldaten? – Indem man endlich dafür sorgt, dass der Grundsatz, dass man einen freiwilligen Beitrag zur Sicherheit der eigenen Heimat leistet, etwas Besonderes ist und nicht etwas Lästiges, das man nach hinten schiebt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Weinzinger: Aber du weißt ganz genau, dass das ein Traum ist!)

Lieber Lutz Weinzinger, das ist kein Traum, sondern eine Verpflichtung für uns alle, dass wir dafür sorgen und auch vorbildhaft arbeiten. Ich weiß, dass du es tust, du weißt, dass ich es tue und andere hier im Hohen Hause auch – viele andere leider nicht, wenn man der Meinung ist, dass Alternativdienste wichtiger und besser sind als der Dienst an der österreichischen Sicherheit.

Auf der anderen Seite gibt es auch ein Problem im Sanitätswesen, vor allem bei den Militärspitälern, dass natürlich nur gewisse Einsatzszenarien, das heißt gewisse Krank­heiten, vorkommen und die Fachärzte deshalb oft sehr einseitig werden. Wir haben versucht, das Heeresspital in Wien auch für Zivile, für den zivilen Nutzen zu öffnen, aber das ist leider am Widerstand der damaligen Gesundheitsstadträtin Pittermann gescheitert, weil man die Angst gehabt hat, dass das eine Konkurrenz zum SMZ-Ost wird. Das wäre eine wichtige medizinische Versorgung für den 21. Bezirk gewesen. Das ist auch nicht in Ordnung, wenn man das verhindert und auf der anderen Seite kritisiert, dass die Militärspitäler so wenig Auslastung haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 284

Also insgesamt ist das nur ein Symptom für ein Grundproblem, dass man es bis jetzt nicht geschafft hat, eine ernsthafte Diskussion über die Zukunft der militärischen Lan­desverteidigung zu führen. Wir wollen das, allerdings nicht so, wie das die Grünen wollen, die in Wirklichkeit die Abschaffung der militärischen Landesverteidigung zum Ziel haben. (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja gar nicht! – Abg. Dr. Walser: Wo haben Sie das her? Wo haben Sie das gelesen?) Das wollen wir nicht, sondern wir wollen eine effektive, eine schlagkräftige, eine moderne Landesverteidigung im internationalen Kontext haben. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb bringe ich namens der Abgeordneten List und Scheibner folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, im Hinblick auf die laufende Kritik des Rechnungshofes an den ineffizienten Strukturen des Österreichischen Bundesheeres sowie auf seine geänderte Aufgabenstellung dem Nationalrat Geset­zesentwürfe vorzulegen, mit denen die Umsetzung nachstehender Punkte sicher­gestellt werde:

1. die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht;

2. die gleichzeitige Schaffung eines Freiwilligenheeres bestehend aus einem aus­reichend hohen Anteil an Berufssoldaten und einer starken freiwilligen Miliz;

3. die Honorierung eines mindestens dreijährigen freiwilligen Dienstes oder einer einjährigen Milizausbildung mit zehnjähriger Bereitschaft für Einsätze im Inland (bevor­zugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Einrichtung von Stipendien und Über­nahme von Ausbildungskosten für Personen, die einen solchen freiwilligen Dienst geleistet haben);

4. die Schaffung von Anreizsystemen für Berufssoldaten, welche realistische Aus- und Umstiegsperspektiven bieten.“

*****

Das wäre eine interessante Grundlage für eine wirklich fundierte Heeresreform. Ich hoffe, dass wir irgendwann einmal dazu kommen und nicht nur komisch lachen, wie es der Kollege von den Grünen macht, denn die führen ja ganz anderes im Schilde. (Beifall beim BZÖ.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzen der Wehrpflicht unter gleichzeitiger Einführung eines Freiwilligenheeres mit Berufssoldaten und einer freiwilligen Miliz


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eingebracht in der 77. Sitzung des Nationalrates am 22.09.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/13 (III-97/845 d.B.)

Der Rechnungshofbericht Bund 2009/13 bemängelt in seiner Darstellung einmal mehr die überbordenden Mehrausgaben aufgrund militärischer Planungen. Der Rechnungs­hof bezifferte derartige Mehrausgaben für den Bereich des Sanitätswesens mit rund 19 Millionen Euro pro Jahr im Bundesheer.

Fehleinschätzungen bei militärischen Planungen hat System, zumal sich das Bundes­ministerium für Landesverteidigung auch bei den Kostenanalysen betreffend die Kos­­ten der Allgemeinen Wehrpflicht verschätzt, indem behauptet wird diese sei kosteneffizienter als ein Berufsheer.

Die Umfeldbedingungen für die Sicherheitsherausforderungen von Außen haben sich, wie auch die Bundesheerreformkommission (BHRK) auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erkannt hat, vollständig verändert. Österreich liegt eingebettet inmitten von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die konventionelle Landesverteidigung als Hauptaufgabe einer nationalen Armee ist völlig in den Hintergrund getreten. Es gibt keine Bedrohungen mehr, die auf das Territorium bezogene Massenheere erfordern. Die Krisenreaktion tritt in den Vordergrund. Viele Risiken von Außen, ob organisierte Kriminalität oder Terror sind nur durch gezielte Maßnahmen zu bewältigen. Internationale Einsätze zur Konfliktprävention oder -bewältigung, der Heimatschutz vor terroristischen Bedrohungen sowie Unter­stützungs­leistungen bei Katastrophen außergewöhnlichen Ausmaßes im In- und Ausland sind daher die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres der Zukunft. Derzeit ist das Bundesheer nicht in der Lage, größere Katastrophen- oder Zivilschutzeinsätze per­sonell zu bewältigen.

Durch die Kürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate und die sinnlose Verwendung der Grundwehrdiener im Rahmen des Assistenzeinsatzes leidet das Bundesheer und ist eine vernünftige, an obige Aufgabenstellung angepasste Ausbildung von Wehr­pflichtigen nicht (mehr) möglich oder sinnvoll. Diese können nur noch von hoch­professionell ausgebildeten und motivierten Freiwilligen erfüllt werden, die dafür die nötige Bezahlung und Ausrüstung sowie entsprechende Modelle zur Überleitung in andere Berufe nach einer zeitlich befristeten Soldatenkarriere brauchen.

Gerade im Zusammenhang mit der im Lissabon Vertrag festgelegten wechselseitigen Beistandsgarantie im Fall eines militärischen Angriffs auf das Territorium eines Mit­gliedsstaates verliert die eigenständige militärische Verteidigung des österreichischen Territoriums durch das Bundesheer an Bedeutung. Wenn man die Beteiligung an einer europäischen Verteidigungsarchitektur ernst nimmt, ist dies nur mit einem profes­sionellen Freiwilligenheer machbar und effizient.

Die derzeitige Wehrpflicht mit sechs Monaten ist teuer, aber ineffizient. Schlecht ausgebildete und zwangsverpflichtete Grundwehrdiener sind kostenintensiv, jedoch im Ernstfall nicht einsatzfähig. Dadurch werden nicht nur der Schutz von lebens­notwendigen Infrastruktureinrichtungen sträflich vernachlässigt, sondern auch die Aufgaben innerhalb der Europäischen Union, deren Bewältigung ebenfalls bestens ausgebildete und entsprechend ausgerüstete Soldaten erfordern.

Das BZÖ fordert daher die Aussetzung der Wehrpflicht bei gleichzeitiger Einführung eines professionellen Freiwilligenheeres bestehend aus einem Berufsheer und einer starken freiwilligen Miliz.

Zahlreiche andere Europäische Staaten haben die Umstellung auf Freiwilligenheere (mit überwiegend ausgesetzter Wehrpflicht) bereits vollzogen. Dazu zählen Belgien (ab


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1995), Niederlande und Polen (ab 1997), Frankreich (ab 1999), Spanien (ab 2001), Slowenien (ab 2003), Tschechien, Ungarn und Italien (ab 2005), Slowenien (ab 2006), Rumänien und Lettland (ab 2007) und Bulgarien (ab 2008). Zuletzt hat das neutrale Schweden die allgemeine Wehrpflicht aufgrund der geänderten Sicherheitslage und aus Spargründen abgeschafft. Soeben hat sogar unser Nachbarland Deutschland beschlossen die allgemeine Wehrpflicht zugunsten eines freiwilligen Berufsheeres auszusetzen. Auch die neutrale Schweiz beginnt ernsthaft über eine Abschaffung zu diskutieren. Österreich stellt eines der letzten EU-Länder dar, in denen die allgemeine Wehrpflicht für Männer noch in Kraft ist.

Gegen die Beibehaltung der Wehrpflicht sind die Argumente der Wehrgerechtigkeit, der ökonomischen Ineffizienz sowie der militärischen Ineffizenz der Wehrpflicht ins Treffen zu führen:

Wehrgerechtigkeit:

„Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihm der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet.“ Zitat des deutschen Bundespräsidenten aD Roman Herzog, 1995

Das BZÖ steht ebenso für die freie Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger und gegen nicht notwendige Zwänge, weshalb es die Aussetzung der Wehrpflicht unter gleichzeitigem Ausbau eines freiwilligen Wehrdienstes und eines freiwilligen sozialen Jahres, zugänglich für jede Bürgerin und jeden Bürger, fordert.

Ökonomische Ineffizienz

„Eine dem freien Markt entsprechende Lösung wäre das Freiwilligenheer, das heißt, Menschen für den Dienst anzuwerben. .. Das jetzige System ist ungerecht und willkürlich “ Zitat von Milton Friedman, 1976

Die derzeitige Wehrpflicht mit sechs Monaten ist zu teuer und ineffizient. Studien belegen, dass ein Berufsheer langfristig günstiger ist als eine Wehrpflicht. Ein Frei­willigen­heer gewährt Sicherheit zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten. Der Personalkostenanteil ist in einem Freiwilligenheer niedriger. Ein Teil des Sozial­produktes einschließlich der nicht erzielten Steuereinnahmen geht durch die Wehr­pflicht verloren. Lediglich zu Beginn ist mit Umstellungskosten auf ein Freiwilligenheer zu rechnen, welche sich jedoch langfristig amortisieren.

Militärische Ineffizienz

„.. eine Berufsarmee ist insgesamt effizienter und jeder anderen Form der Armee überlegen“ Zitat von Adam Smith

Die oben angeführten Zukunftsaufgaben, die sich durch die geänderten Sicher­heitsherausforderungen ergeben, sind durch ein Freiwilligenheer mit Berufssoldaten und Freiwilligenmiliz besser zu bewältigen als mit dem Bundesheer mit Wehrpflicht.

Rahmenbedingungen:

Das vom BZÖ geforderte Freiwilligenheer mit Berufssoldaten und einer starken freiwilligen Miliz ist mit Anreizsystemen zu begleiten. Der Anreiz ist direkt monetär durch marktkonforme Bezahlung zu schaffen, sowie indirekt monetär über Steuerminderungen, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Stipendien und Übernahme von Ausbildungskosten. Des Weiteren sind Berufssoldaten und freiwilligen Milizsoldaten Aus- und Umstiegsperspektiven so wie entsprechende Pensionsmodelle zu bieten. Ein weiterer Anreiz soll durch gesellschaftliche Anerkennung geschaffen


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werden, indem Berufssoldaten und freiwilligen Milizsoldaten  Privilegien wie beispiels­weise die bevorzugte Aufnahme in den Staatsdienst zu Teil werden sollen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher nach­stehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, im Hinblick auf die laufende Kritik des Rechnungshofes an den ineffizenten Strukturen des Österreichischen Bundesheeres sowie auf seine geänderte Aufgabenstellung dem Nationalrat Geset­zesentwürfe vorzulegen, mit denen die Umsetzung nachstehender Punkte sicher­gestellt werde:

1. die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht;

2. die gleichzeitige Schaffung eines Freiwilligenheeres bestehend aus einem ausreichend hohen Anteil an Berufssoldaten und einer starken freiwilligen Miliz;

3. die Honorierung eines mindestens dreijährigen freiwilligen Dienstes oder einer einjährigen Milizausbildung mit zehnjähriger Bereitschaft für Einsätze im Inland (bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Einrichtung von Stipendien und Übernahme von Ausbildungskosten für Personen, die einen solchen freiwilligen Dienst geleistet haben);

4. die Schaffung von Anreizsystemen für Berufssoldaten, welche realistische Aus- und Umstiegsperspektiven bieten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.43.41

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen allen sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie sich mit den Berichten des Rechnungshofes so eingehend befasst haben, und möchte mich noch einmal bedanken für das Lob, das ich natürlich sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben werde.

Ich möchte darauf hinweisen – und das haben Sie mit Ihren Debattenbeiträgen ge­zeigt –, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht, dass gleichzeitig aber auch die Möglichkeit besteht, gerade durch Reformen die Verwaltung effizienter, bürgernäher und gleichzeitig auch zeitgemäßer zu gestalten. Das zeigen die Berichte zum Sanitäts­wesen, zur Schulaufsicht, aber insbesondere auch im Zusammenhang mit der Finanz­verwaltung: Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmungen.

Betrachtet man das Sanitätswesen, so zeigt es genau die Probleme auf, die wir im Bereich der Gesundheit haben: Die stationären Kapazitäten der militärischen Kranken­anstalten waren nicht auf den Bedarf abgestimmt. Es hat keine Planungsgrundlagen gegeben, Bedarfserhebungen wurden nicht durchgeführt. Die medizinische Qua­lifikation des Sanitätspersonals war nicht ausreichend sichergestellt, und es gab keine ausreichenden Kooperationen mit zivilen Einrichtungen, obwohl sie unerlässlich gewesen wären. Ja selbst bundesheerintern erfolgte keine Abstimmung der Res­sourcen. So verfügten etwa, wenn es eine Stellungskommission und ein Militärspital an


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 288

der gleichen Kaserne gegeben hat, beide über Untersuchungsgeräte, eigene Labors und eigene Röntgengeräte.

Die Auslastung des Militärspitals Wien im Ausmaß von – laut eigenen Berechnungen des Militärs – 5 Prozent zeigt, dass Reformen im Gesundheitsbereich eine Qua­litätsverbesserung, eine bedarfsgerechte Versorgung, aber gleichzeitig auch Effizienz­steigerungen und Kosteneinsparungen nach sich ziehen können.

Es ist die Schulaufsicht angesprochen worden. Auch Sie haben das eingehend beleuch­tet. Wir haben die Problematik, dass es in dem historisch gewachsenen Schulsystem Defizite gibt, dass es an strategischen Zielen mangelt und gleichzeitig auch daran, dass wir keine einheitlichen verbindlichen Qualitätsstandards haben. Es wäre daher notwendig, eine Bildungsreform durchzuführen: mit Blickrichtung Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung in einer Hand, einheitliche Qualitäts­sicherung und Qualitätsstandards und permanentes übergeordnetes Controlling. Es bedarf einer Reform, die unbedingt notwendig wäre.

Betrachtet man – abschließend – die Umsatzbesteuerung ausländischer Unter­neh­mungen, so zeigt sich hierbei, dass Personalmangel in öffentlichen Bereichen auch zu nachteiligen Folgen führen kann: Reformieren heißt daher auch, dass die Dienststellen über ausreichende entsprechende Ressourcen verfügen, sodass das Risiko­management und die Kontrollen funktionieren können, und dass man der Betrugs­bekämpfung besonderes Augenmerk zuwendet.

Bei den Follow-up-Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, zeigte sich, dass 75 Prozent der Empfehlungen umgesetzt wurden. Bitte helfen Sie mit im Sinne einer effizienten Verwaltung, dass auch die restlichen 25 Prozent der Empfehlungen umgesetzt werden! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

22.46

22.46.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hiezu ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines verlangt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-97 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beendigung des Assistenz­einsatzes neu unter gleichzeitiger Schaffung einer Grenzschutztruppe mit Exekutiv­befugnissen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten List, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzen der Wehrpflicht unter gleichzeitiger Einführung eines Freiwilligenheeres mit Berufssoldaten und einer freiwilligen Miliz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 289

22.47.5711. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahresvorschau 2010 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monats­programms der spanischen, belgischen und ungarischen Präsidentschaften (III-151/810 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 810 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Bericht III-151 der Beilagen dem Unterrichtsausschuss zu.

22.48.5512. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (1135/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält der Antragsteller das Wort, das ist Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. – Bitte.

 


22.49.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist vom Abstam­mungsprinzip her geprägt. Das heißt, es wird mit der Geburt von den Eltern weiter­gegeben. Es gibt hier eine einzige Bestimmung, nämlich im § 11a, wo auf den Geburts­ort abgestellt wird – so wie in Amerika, wo jeder, der in Amerika geboren ist, die Staatsbürgerschaft bekommt. Das ist eine gewisse Systemwidrigkeit, die man bei die­sen Verleihungstatbeständen eingefügt hat.

Nunmehr ist es so, dass aufgrund der Entwicklung der Bevölkerungszahlen, insbe­sondere was auch Kinder betrifft, Kinder aufgrund der bisherigen Gesetzes­bestimmungen sehr rasch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten können.

Beispiel: Eine zu Recht in Österreich niedergelassene Ausländerin bekommt von einem Asylwerber ein Kind. Sie heiraten nicht, sie haben auch sonst nichts miteinander zu tun. Tatsache ist natürlich, er – beziehungsweise auch die Frau, logischerweise – muss gesetzlich Unterhalt bezahlen. Dieses Kind hat aufgrund der Geburt in Österreich die Möglichkeit, bereits in der ersten Volksschulklasse die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Was passiert dann? Der Asylwerber, der schon sechs Jahre da ist, sagt: Ich habe ein Kind, das ist Österreicher. Das heißt, das ist die Grundlage für das humanitäre Bleibe­


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recht. – Solchen Missbrauch wollen wir nicht zulassen. Daher diese erste Lesung. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall bei der FPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten; Gesamtrestredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.51.24

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute in erster Lesung den Antrag von Dr. Rosenkranz. Es geht um eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Ich kann Ihnen sagen: Für meine Fraktion ist keine Änderung vonnöten. Wir haben das Staatsbürger­schafts­gesetz vor einigen Jahren massiv geändert, eine Novelle war vor Kurzem fällig. Und es ist auch überhaupt nicht einsichtig, warum diese Privilegierung beseitigt werden soll.

Es gibt ja mehrere, unterschiedliche Privilegierungen, das hat Dr. Rosenkranz bereits ausgeführt. Dass dann, wenn ein Kind hier sechs Jahre ununterbrochen gelebt hat und wenn andere Voraussetzungen auch gegeben sind, ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestellt werden kann, ist unseres Erachtens berechtigt. Daher ist das in unseren Augen nicht novellierungsbedürftig.

Wenn Sie, Herr Dr. Rosenkranz – und da habe ich mich schon ein wenig gewundert –, in Ihrer Begründung ausführen, dass dieses sechsjährige Kind „ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, Lebensweise, Kultur, Gesellschaft und Werte sowie des europäischen Verständnisses zu Toleranz, Rechtsstaat, Demokratie und Trennung von Staat und Religion und somit auch ohne integriert zu sein die österreichische Staatsbürgerschaft“ bekommt, „ja sogar einen Rechtsanspruch darauf“ hat, dann frage ich Sie: Stellen Sie da nicht zu große Anforderungen an ein sechsjähriges Kind? Montesquieu’sche Gewaltentrennung und, und, und! (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist ja ausgenommen! Lesen Sie das Gesetz! Das ist ja unglaublich! Das Gesetz hat ein paar Paragraphen mehr!)

Ich habe es gelesen, ich habe auch Ihre Begründung gelesen, selbstverständlich, aber ich sage Ihnen eines: In unseren Augen ist hier kein Handlungsbedarf. Sie haben irgendeinen Fall konstruiert, und ich habe hier das vorgelesen, was Sie selber geschrieben haben. Das ist ungefähr gleich zynisch wie das, was Sie hier beschrieben haben, Herr Dr. Rosenkranz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


22.53.32

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der FPÖ zum Staatsbürgerschaftsgesetz darf ich dazu benutzen, um der FPÖ für ihre Anregungen und Bemühungen im Bereich der Integration und Einbürgerungen sehr herzlich zu danken. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Das Thema ist zweifellos ein wichtiges, und es verdient unsere Aufmerksamkeit.

Zum Antrag wären allerdings einige Zahlen zu ergänzen. Reden wir vom Jahr 2008, geht es um 3 800 Einbürgerungen, im Jahr 2009 um rund 3 000 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 um 514 Einbürgerungen. Ich könnte jetzt viele Zahlen liefern, aber es ist besser, wir diskutieren das dann im Ausschuss. Allerdings möchte ich schon festhalten, wichtige Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sind beispielsweise entsprechende Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der demokra­ti­schen Ordnung und der Geschichte Österreichs und auch die Anerkennung der


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Traditionen im neuen Heimatland. Das waren ja auch Eckpfeiler der Staatsbürger­schaftsgesetz-Novelle des Jahres 2005, in der auch entsprechende Regelungen, um eben Missbrauch zu verhindern, wirkungsvoll gesetzt wurden.

Es besteht also kein Anlass, hier jetzt sozusagen übereilt tätig zu werden. Und von einer Verschenkung der Staatsbürgerschaft kann wirklich keine Rede sein. Hysterie, Übertreibung, Panikmache, wie es vonseiten der FPÖ geschieht, sind eigentlich nicht angebracht. Ich und auch andere vertrauen auf die wohlüberlegte, verantwortungsvolle Politik unserer Innenministerin. Da ist es in guten Händen. Diskutieren wir im Ausschuss weiter! (Beifall bei der ÖVP.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


22.55.17

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer die Verschärfungen der letzten Jahre beim Staats­bürgerschaftsgesetz verschlafen hat, nur der kann so einen Antrag stellen, oder er muss einfach gemein unterwegs sein und einfach ausblenden, dass er selber und seine Fraktion die ganze Zeit eine massive Verschärfung verlangen. Diesen Forde­rungen sind die Regierungsparteien in den letzten Jahren leider sehr gerne nachge­kommen.

Für alle, die es mit Zahlen nicht so genau nehmen wollen: Es hat in den letzten vier Jahren einen Rückgang von 60 Prozent bei den Einbürgerungen gegeben. Wer sich also hinstellt und behauptet, Kinder und Jugendliche würden ganz leicht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, der kennt sich entweder in der Materie nicht aus oder er behauptet bewusst etwas Falsches. Ich tippe eher auf das Zweite.

Wir haben das Problem, dass wir Parteien haben, die ständig von Integration sprechen und selbst Kindern, die hier geboren sind und hier aufwachsen, diese Integration, nämlich eine rechtliche Gleichstellung, verweigern wollen. Wir haben die absurde Situation, dass jährlich zirka 10 000 inländische Ausländer produziert werden, die hier geboren werden, hier aufwachsen, keine andere Heimat kennen als Österreich und ständig als Ausländer gehalten werden sollen, nach den Vorstellungen der Frei­heitlichen. Und auf der anderen Seite wird aber absurderweise, wie die Kollegin von der SPÖ schon ausgeführt hat, von sechsjährigen Kindern schon verlangt, sie sollen sich an sogenannte europäische Werte assimilieren oder integrieren oder anpassen, was auch immer.

Die Vorstellungen der FPÖ, was das Zusammenleben betrifft, würden uns leider in eine katastrophale Situation bringen, und ich hoffe, dass die Regierungsparteien klug genug sind, diesem absurden Theater nicht zuzustimmen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.57.36

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst bin ich auch nicht der Meinung, dass die Sechsjährigen oder Siebenjährigen das große Problem darstellen bei der behaupteten – wie heißt es da? – „Verschenkung“ oder „Verschleuderung“ der österreichischen Staatsbürgerschaft. Da gibt es wirklich andere, dramatischere Fälle.


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Meine Fraktion sieht eher eine Notwendigkeit, das Staatsbürgerschaftsgesetz im Bereich der Widerrufsmöglichkeiten zu ändern. Die müssen ausgeweitet werden. (Beifall beim BZÖ.)

Also wenn jemand die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt und es stellt sich dann heraus, der will in Wirklichkeit gar nicht mit diesem Land verbunden sein, dann soll unabhängig davon, wie er sie erlangt hat, und unabhängig davon, wie alt er ist, etwa beim Tatbestand der Integrationsverweigerung, während eines Beobachtungs­zeitraumes auch die Möglichkeit der Aberkennung gegeben sein, der sogenannten Ausbürgerung.

Oder wenn sich herausstellt, dass diese Staatsbürgerschaft erschlichen wurde, oder wenn sich herausstellt, dass dieser neue Bürger während einer Beobachtungsphase straffällig geworden ist. Ich denke da nicht an das übliche Parkvergehen, sondern wenn er in wirklich qualifizierter Form straffällig geworden ist. Da sehen wir Handlungs­bedarf.

Aber, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, ich muss Ihnen schon einen Fall vorhalten, wenn Sie schon immer die Humanität bemühen, einen Fall, der auch im ORF dargestellt wurde. Es ist ja nicht so, dass Sie nicht davon wissen. Ich will Ihnen diesen Fall vorhalten, weil er zeigt, dass das, was Sie hier sagen, mit dem, was Ihre Genossen in Wien tun, überhaupt nichts zu tun hat. Das ist der mehrfach im ORF dargestellte Fall Szklarski. Er ist dem Kollegen Jarolim bekannt, er ist vom ORF auch an dich herangetragen worden; wir haben auch miteinander telefoniert in der Sache. Der Fall ist auch den anderen Fraktionen des Hauses bekannt.

Dieser Fall schaut folgendermaßen aus: Eine polnische Zwangsarbeiterin wird von einem Österreicher, von einem Weinviertler, in den letzten Kriegsmonaten ge­schwän­gert, bringt ein Kind auf die Welt. Dieses Kind ist staatenlos, weil die Mutter nach Polen zurückgeht und das Kind zurücklässt.

Die gegenwärtige Regelung würde es bereits gestatten, zu sagen: Jawohl, dieses Kind ist aufgefunden worden auf Bundesgebiet, daher steht die rechtliche Vermutung für die Staatsbürgerschaft. Das könnte man in einer generösen Form jedenfalls so sehen, denn das Kind musste von der Großmutter schlicht und einfach übernommen werden. Es ist unter fragwürdigen Umständen aufgewachsen, ist natürlich auf die schiefe Bahn gelangt, weil es einfach überall überflüssig war; ein lediges Kind von einer polnischen Zwangsarbeiterin, das man einfach zurückgelassen hat. Eine von A bis Z gescheiterte Existenz, ein wirklich armer Mensch, dem das ganze Leben irgendwie verpfuscht wurde. Er ist mehrfach straffällig geworden und versucht jetzt, eine Pension oder zumindest eine sozialrechtliche Absicherung zu bekommen. Er hat sein ganzes Leben, nicht einfach nur sechs Jahre, sondern sein ganzes Leben nur in Österreich verbracht – entweder in Freiheit oder in Haftanstalten –, ist nachweislich hier gewesen, zum Teil so hier gewesen, dass man seine Anwesenheit auch amtlich feststellen kann. Aber glauben Sie, dass die Stadt Wien auch nur eine Sekunde lang bereit gewesen wäre, diesem Mann eine Staatsbürgerschaft zuzuerkennen? – Nein. Man spekuliert damit, dass er vielleicht sowieso bald stirbt, weil er mittlerweile schwer krank ist. Das, meine Damen und Herren, ist die Praxis! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Szklarski ist von keiner Fraktion betreut worden; Kollege Steinhauser von den Grünen hat sich, glaube ich, einmal um ihn gekümmert. Er ist zum Teil auch von Anwälten schlecht beraten worden. Viel hat er nicht getan, aber er hat sich zumindest dem ORF gegenüber unterstützend gezeigt; sagen wir es einmal so. Ich habe jedenfalls für ihn Anträge geschrieben, ich habe dafür gesorgt, dass entsprechende Anträge eingebracht werden, aber die Stadt Wien entscheidet einfach nicht darüber –


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ich habe bereits einen Devolutionsantrag eingebracht –, weil man schlicht und einfach hofft, dass Herr Szklarski bald stirbt. Dann hat sich das Problem für diesen Staat endlich erledigt. – So weit die Praxis, meine Damen und Herren!

Mein Appell jetzt an Sie, Sozialdemokraten aus Wien: Bitte reden Sie noch einmal mit Ihren Genossen in Wien, dass dieser Fall anständig erledigt wird! (Beifall beim BZÖ.) Weil Sie immer sagen, dass Sie die Vergangenheit und die Hypotheken der Ver­gangenheit aufarbeiten: Das ist eine Hypothek! Das Kind ist nicht von irgendeinem bösen Russen gezeugt worden – die gab es auch –, nein, von einem hochanständigen Österreicher. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich vermute es halt einmal, aber jedenfalls ist er im Bundesgebiet aufgefunden worden. Es ist auch wurscht, wenn er kein anständiger Österreicher war. Er war Österreicher, die Vaterschaft steht zweifelsfrei fest. (Neuerlicher Zwischenruf bei der SPÖ.)

Noch einmal, ich fingiere das jetzt schlicht und einfach einmal. Es spielt auch keine Rolle, ob der Vater anständig war oder nicht. Tatsache ist, dass er auf Bundesgebiet aufgefunden wurde, und er wurde von niemandem so schofel behandelt wie vom Magistrat der Stadt Wien, die nämlich für ihn zuständig ist, nachdem jahrelang sogar behauptet wurde, gar nicht zuständig für ihn zu sein. (Abg. Rädler: Wien ist anders!) Man hat ihn hin- und hergereicht zwischen einer niederösterreichischen Bezirks­hauptmannschaft und Wien, aber Wien ist mittlerweile zweifelsfrei zuständig. Ich will das nicht polemisch sehen, sondern ich will sagen, dass man diesem Menschen spät aber doch wenigstens die Genugtuung zukommen lassen und ihm dort, wo er sein ganzes Leben verbracht hat, wo ihn das Schicksal hingestellt hat – er hat es sich ja nicht ausgesucht –, wo ihn das Schicksal hingespült hat, am Schluss seines Lebens wenigstens noch die Staatsbürgerschaft verleihen sollte.

Zweimal im ORF aufgezeigt, zweimal rührt in der Stadt Wien kein Beamter mit dem Ohrwaschel, weil man die Hoffnung hat, Herr Szklarski überlebt es nicht. – Das ist der zynische Umgang der Bürokratie. Genau so funktioniert Bürokratie, wenn sie zynisch über Menschen drüberfährt. Das ist der glatte Zynismus der Bürokratie, den man in allen Systemen immer wieder findet. Nun ist es aber Aufgabe von Politikern, genau dieser Bürokratie dann auf die Zehen zu steigen, wenn sie mit Zynismus Menschen fertig macht, und deswegen habe ich Ihnen heute diesen Fall vorgetragen. (Beifall beim BZÖ.)

23.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


23.04.25

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, es wird nicht lange dauern; es ist eigentlich eine tatsächliche Berichtigung. Kollege Stadler hat behauptet, keine Fraktion im Haus hätte sich um diese Person gekümmert. – Das ist unwahr. Kollege Steinhauser und ich haben einen Antrag gestellt, dass das Staatsbürgerschaftsgesetz in diesem Punkt geändert (Abg. Mag. Stadler: Da hat er nichts davon, da stirbt er vorher!) und Personen, die seit 30 Jahren oder länger hier leben – und genau davon wäre diese Person betroffen –, die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird, wenn sie staatenlos sind. (Abg. Mag. Stadler: Wenn das Gesetz geändert wird, ist er schon längst woanders!)

Ich möchte nur erinnern, die Kolleginnen und Kollegen vom Innenausschuss wissen es: Dieser Antrag war auf der Tagesordnung des letzten Innenausschusses, wurde mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 294

den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. – Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

23.05


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1135/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

23.05.3513. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (092 Hv 38/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (890 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegt keine Wortmeldung vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 890 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatkläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

23.06.5714. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (2 St 23/10v iVm 8 St 49/10) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (891 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.07.21

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Zunächst – und das gilt für alle Immunitätsfälle, die hier aufgezeigt werden, die auf der Tagesordnung stehen –: Es war sehr verwunderlich für die Mitglieder des Immunitätsausschusses – ich nehme an, auch für die Mitglieder des Hohen Hauses –, dass man das Abstimmungsverhalten und das, was im Ausschuss geschehen wird, und Ähnliches mehr bereits Tage zuvor den Medien entnehmen konnte. Ich finde es sehr interessant, dass die Medien das bereits wissen, noch bevor Parlamentarier überhaupt abgestimmt haben. Als Tüpferl auf dem i, als Sahnehäubchen wird dann sogar noch im Organ der Republik Österreich, in der „Wiener Zeitung“, berichtet: Die Regierung liefert Strache aus.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 295

Das ist ja wohl vom Redakteur das Besonderste, was es überhaupt gibt. Im Organ der Republik Österreich kennt man nicht einmal die funktionierenden Mechanismen im Parlamentarismus. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Wahrscheinlich, Herr Kollege Stadler, die Realverfassung wird es so sehen. Aber das kann man sich nicht bieten lassen. Meiner Meinung nach wäre es Angelegenheit sowohl der Präsidentin dieses Hauses als auch des Vorsitzenden des Immunitätsausschusses, der Redaktion der „Wiener Zeitung“ eine kleine Nachhilfestunde in Richtung Auslieferungsverfahren zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben verschiedene Auslieferungsbegehren auf der Tagesordnung, und man merkt, dass Gleiches nicht gleich behandelt wird. Wir hatten soeben die Auslieferungs­sache Pilz. Er wird nicht ausgeliefert. Auf seiner Homepage hat er behauptet, im Innenministerium gehe der tägliche Machtmissbrauch in den routinierten Amtsmiss­brauch über, weil da ein bestimmter Beamtenposten besetzt wurde. – Es ist ein politischer Zusammenhang gegeben. Wir haben uns das im Immunitätsausschuss erklären lassen: weil er es auf seine Homepage gestellt hat.

Der Unterschied zu Kollegem Kurzmann, dessen Auslieferung auch noch behandelt wird, besteht darin, dass dieser das Moschee-Spiel, das als herabwürdigend für religiöse Lehren oder als verhetzend gewertet wird, nicht auf seine Homepage, sondern auf die Homepage seiner Partei gesetzt hat. Deshalb ist überhaupt kein politi­scher Zusammenhang gegeben. Herr Kurzmann ist ja auch nur eine Privatperson, nur ein Wahlkämpfer. Auf die Idee, dass er vielleicht Nationalratsabgeordneter ist, kommt man in dieser Situation gar nicht. Daher wird kein politischer Zusammenhang fest­gestellt, er hat das ja als Wahlkämpfer gemacht.

In Zukunft, als Lehre aus dem Immunitätsausschuss, eine Bitte an alle: Bitte ein Schild umhängen und Nationalratsabgeordneter draufschreiben. Dann kann kein Zweifel bestehen, in welcher Funktion wer was gemacht hat.

Damit komme ich jetzt zur Auslieferungssache Strache; das ist ein ganz besonderes Stückerl. Zunächst muss man einmal schauen – man weiß das ja überhaupt nicht –, in welcher Funktion H.-C. Strache in Wiener Neustadt gesprochen hat: als Privatperson, als Bundesparteiobmann der Bundes-FPÖ, vielleicht als Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, zufälligerweise als Nationalratsabgeordneter, noch dazu in einem Wahl­kampf von Wiener Neustadt! Man ist sich eigentlich gar nicht sicher, ob er als National­rat eine politische Tätigkeit ausgeübt hat. Es stellt sich aufgrund dieser Vorgangsweise die Frage, ob Freiheitliche überhaupt irgendetwas in einem politischen Zusammenhang machen oder ob man diesen von vornherein negiert, nach dem Motto, was Freiheitliche tun, ist ausschließlich kriminell, hat mit Politik nichts zu tun. – Das ist Ihre Denkweise! (Beifall bei der FPÖ.) Weil ich Sie lächeln sehe, Herr Öllinger: Es ist besonders die Ihrige!

Wie kommt es dazu, dass wir heute eine Auslieferung von Strache verhandeln? Das ist ja auch ein besonderes Gustostückerl auf der juristischen Seite. – H.-C. Strache zeigt nationalsozialistische Wiederbetätigung in Wiener Neustadt an. Und was passiert dann? – Der ORF sagt, das kann nur eine Verleumdung sein, das kann nur eine falsche Zeugenaussage sein, und zeigt das an. Was macht der Staatsanwalt in Wiener Neustadt, frei, ungebunden, ohne Einmischung? Er erstellt einen Vorhabensbericht und sagt, das Verfahren, diese Anzeige werde niedergelegt. Und das ist das Einzig­artige bei diesem Fall. Warum? – Ein Beispiel dazu, vielleicht für die Frauen von der SPÖ interessant: Ein Mann schlägt seine Frau, sie geht zu Gericht und sagt: Mein Mann hat mich geschlagen! Der Täter, der Mann, sagt: Ich habe nichts gemacht! –Dann wird es wohl nur eine Verleumdung gewesen sein.


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Das heißt, auf Verdacht wird sofort automatisch ein Verleumdungsverfahren oder ein Verfahren der falschen Beweisaussage gegen die Frau eingeleitet. Das wäre logisch. Diese Logik hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an sich nicht angewendet, sondern sie hat gesagt, nur deshalb, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, per se ist das nicht unglaubwürdig, und sie möchte das Verfahren einstellen. Da das notwendig und vorgesehen ist, gibt es einen entsprechenden Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft, in dem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bittet, das Verfahren einzustellen.

Siehe da, wir haben von Frau Bundesministerin Bandion-Ortner immer gehört, es gebe keine Weisungen in der Staatsanwaltschaft, sie halte sich dort raus. Wenn man den Akt einsieht, wenn man die Information aus dem Akt hat, weiß man, die Oberstaats­anwaltschaft sagt: Nein! Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz – und das Bundesministerium für Justiz ist einfach die Frau Bundesministerin, so ist unser Verfassungsaufbau – ergeht die Weisung: Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage gegen Herrn Strache muss geführt werden! Macht gefällig alles, was notwendig ist, leitet die Auslieferung ein!

Das ist ein beispielloser und einmaliger Fall, der hier eingetreten ist. Hätte ich dieses Beispiel schon in der letzten Sondersitzung, in der wir einen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Vorgänge in der Staatsanwaltschaft im Generellen verlangt haben, vorliegen gehabt, wäre ich sehr dankbar gewesen.

Grundsätzlich sieht man an der Auslieferungspraxis – und darin dürften sich die große Koalition und die Grünen einig sein –, es geht dabei nur gegen eine Seite, die Sie am liebsten hinter Gittern hätten, aber das sieht der Rechtsstaat letztlich nicht vor. Das Einzige, das Sie machen können, ist, einen medialen Wirbel zu verursachen, der sich in Nichts auflöst. Aber mit diesen kleinen Dingen führen Sie halt Ihre kleine politische Schlammschlacht. (Beifall bei der FPÖ.)

23.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.13.50

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu der von Kollegem Rosenkranz soeben relevierten Problematik möchte ich bezüglich der Hofberichterstattung der Regierung – wir haben ja heute schon entsprechende Majes­täts­allüren diskutiert – noch Folgendes sagen, damit es im Protokoll steht:

Die von mir soeben apostrophierte „Majestät“ hat meine Fraktion pauschal als „Bagage“ bezeichnet. Jetzt ist das auch verlässlich im Protokoll nachzulesen. „Majes­tät“ ist zu Klubobmann Bucher gekommen und hat gesagt, dass dieser für die Bagage, die hinter ihm sitzt, verantwortlich sei. Das wird demnächst auch ein Delikt werden. Es war einmal ein Delikt, nämlich das Delikt der Majestätsbeleidigung, auch ein strafbares Verhalten. Das wird es vielleicht wieder einmal werden, wenn die Schwarzen mehr zu sagen haben.

Meine Damen und Herren! Die Regierung lässt über ihre Hofberichterstattung ausrichten, wer alles ausgeliefert wird – zu einem Zeitpunkt, zu dem der Immunitäts­ausschuss und das Plenum noch gar nicht getagt haben. – So weit, so schlecht.

Aber wie der ORF dann über diesen Immunitätsausschuss berichtet, ist bezeichnend. Über die Fälle der Grünen – was zum Beispiel Kollegin Moser anlangt, habe ich eine ganz differenzierte Sicht; ich bin der Meinung, dass das eine richtige Entscheidung war, aber im anderen Fall nicht – wird nicht einmal mit einer Silbe berichtet. Ich habe es schon x-mal gesagt und wiederhole es: Dieses Immunitätsrecht ist nur dazu da,


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gegen bestimmte Oppositionsfraktionen vorzugehen, und zwar medial. Wegen dieser medialen Vorverurteilung richtet sich dieses Instrument gegen Oppositions­abgeordnete. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Strutz, Linder und Tadler.)

Daher sage ich in aller Form: Schaffen Sie das Immunitätsrecht schlicht und einfach ab! Es ist kein Schutz mehr für die Abgeordneten, es ist nur mehr Belastung. Das beweisen diese Fälle meiner Ansicht nach sehr eindrücklich.

Wenn man, so wie Kollege Rosenkranz, die Fälle Dr. Pilz und Dr. Kurzmann vergleicht, dann muss man sagen: Es ist nur mehr grenzwertig, wie hier argumentiert wird. Ich stehe jetzt wirklich nicht im Verdacht, ein besonderer Verteidiger des Kollegen Strache zu sein, aber ich sehe auch in diesem Fall keinen Grund dafür, den politischen Zusammenhang zu verneinen. Das ist einfach nur mehr grotesk. Wo, wenn nicht hier, besteht ein politischer Zusammenhang? Man kann zwar sagen, der politische Zusammenhang wird bejaht, aber es wird trotzdem ausgeliefert. Das wäre dann wenigstens noch politisch mutig.

Übrigens, Herr Präsident, vielleicht können Sie bitte auch dem Immunitätsausschuss einmal klarmachen, dass die Begründung, es bestehe ein politischer Zusammenhang – wie beim Kollegen Pilz –, daher werde nicht ausgeliefert, Unsinn ist. Frage eins: Besteht ein politischer Zusammenhang? Frage zwei: Wird ausgeliefert, ja oder nein? Nicht: Deshalb, weil politischer Zusammenhang besteht, wird nicht ausgeliefert. Das ist Unsinn!

Das heißt, man kann zu dem Ergebnis kommen, dass Kollege Strache ausgeliefert wird, obwohl ein politischer Zusammenhang vorliegt. Aber derart heuchlerisch – und ich verwende diesen Begriff jetzt wirklich bewusst – zu sagen: Nein, es besteht kein politischer Zusammenhang!, damit man nicht ausliefern muss, weil man ihn doch ausliefern will, ist schlicht und einfach massiv unehrlich, und das sollte ein Ausschuss nicht zum Entscheidungsprinzip machen. Aber es ist schön, dass wir das nach­vollziehen können, denn es zeigt, wie willkürlich in diesem Ausschuss gearbeitet wird.

Daher sage ich Ihnen, Frau Präsident, meine Damen und Herren: Wenn wir in der „Arbeitsgruppe Immunität“ weiterkommen wollen, dann müssen wir auch klarlegen, und zwar zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode oder am besten gleich für eine längere Zeit, wie die Entscheidungspraxis dieses Ausschusses auszusehen hat: einheitlich! Ich weiß, dass Sie (in Richtung Präsidentin Mag. Prammer) nichts dafür können, ich sage es nur, weil Sie diese Arbeitsgruppe leiten. Es sind übrigens Ihre Klubsekretäre, die dort Widerstand leisten. Das ist eigenartig, es wird nämlich auch Ihr Klubmitarbeiter in diesem Hofberichterstattungs-Artikel der „Wiener Zeitung“ zitiert. Das passt irgendwie auch zusammen mit dem Debattenverlauf in diesem Ausschuss.

Schaffen Sie dieses Instrument ab! Wenn Sie es nur dazu missbrauchen, medial gegen Oppositionsabgeordnete vorzugehen, dann werden wir uns auch anders wehren müssen, dann werden wir noch stärker das plebiszitäre Element zur Abschaffung der gänzlichen Immunität einsetzen müssen. Denn, noch einmal: Dann sind wenigstens alle gleich schlecht dran. Derzeit sind nur zwei Fraktionen besonders schlecht dran, und das wird auch anhand dieser Fälle deutlich.

Meine Forderung lautet daher: Abschaffung der außerberuflichen Immunität, die beruf­liche Immunität so eng zu fassen, dass sie praktisch mit der sachlichen Immunität deckungsgleich ist und nur dann ein Immunitätsfall wird, wenn sich der Abgeordnete ausdrücklich auf seine Immunität im Verfahren beruft. Anderenfalls ist der Ausschuss gar nicht mehr zu befassen, dann hören nämlich auch die Spielchen der Staats­anwalt­schaften auf.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 298

Meine Damen und Herren, ich behaupte: Hätte Kollege Petzner nicht die Kühnheit – was heißt Kühnheit –, ja geradezu die „Unverschämtheit“ besessen, gegen einen Staats­anwalt, der unzuständigerweise einen Akt an sich gezogen hat, unzustän­diger­weise im Fernsehen Kommentare abgegeben hat, Disziplinaranzeige erstattet, wäre diese Geschichte, die hier vor sich hingefault hat, nämlich über ein Jahr lang, über­haupt nicht in den Ausschuss gekommen; vielleicht in einem Jahr, vielleicht in ein paar Jahren, vielleicht auch erst kurz vor der Verjährung, wir wissen es nicht. Andere Minister haben ja, wie wir wissen, den Vorteil gehabt, dass man gewartet hat, bis verjährt war. Ich denke da an den berühmten Fall Strasser, wo man ein dickes Konvolut übersehen hat.

All das zeigt: Sie missbrauchen das Immunitätsrecht gegen die Oppositionsfraktionen. Schaffen wir es daher einfach ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Schaffen wir aber einen wirkungsvollen Informantenschutz, so wie ihn Journalisten haben, so wie ihn Redakteure haben, so wie ihn Anwälte haben, so wie ihn Wirt­schaftstreuhänder haben! Schaffen wir das Recht des Bürgers, sich an einen Abge­ordneten wenden zu können, um Missstände aufzuzeigen!

Aber genau das will der Apparat nicht! Da ist der Widerstand hier besonders groß, weil offensichtlich hier am meisten zu befürchten ist. Die ÖVP will das unter keinen Umständen, weil Sie nicht haben wollen, dass Beamte zu einem feindlichen Abgeord­neten gehen und dem erzählen, was sich im eigenen Ministerium an Missständen abspielt. Das können Sie nicht brauchen, das ist ja klar, denn das hieße ja, es würden zu viele Kontrollaufgaben durch das Parlament wahrgenommen. So ein Parlament will man sich wirklich nicht leisten. Ein Parlament, das die Regierung mit Fällen konfrontiert, die auch wahr sind, kann man nicht brauchen, daher will man das nicht. (Ruf bei der ÖVP: Burgtheater!) – Nein, überhaupt nicht „Burgtheater“!

Ich sehe nur nicht ein, weshalb ein Redakteur mehr Schutz haben soll als ein Abge­ordneter, wenn ihm was erzählt wird, meine Damen und Herren. Oder muss sich jeder von uns einen Redakteursausweis holen? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber man hört ohnehin schon den Zwischenruf „Burgtheater“ aus der ÖVP-Ecke, ausgerechnet von Abgeordneten, die selber noch gar nicht im Burgtheater waren, die es nur von außen kennen. (Heiterkeit beim BZÖ.)

Aber, meine Damen und Herren, Ihr Widerstand gegen Aufklärung ist ja Legende, er ist bekannt. Daher geht mein Appell an jenen Teil des Hohen Hauses in der Regierung, der wenigstens ein bisschen etwas von demokratischer Kontrolle hält. Herr Kollege Cap, das sind die zentralen Dinge der demokratischen Kontrolle: Wenn man es dem Bürger verunmöglicht, sich an einen Abgeordneten zu wenden, ohne dass er fürchten muss, dass er demnächst genannt wird oder durch eine Beugehaft genannt werden muss, dann ist das keine wirkliche demokratische Kontrolle.

Ich muss leider immer wieder auf einen Fall, den übrigens Ihr damaliger Zentral­sekretär Marsch durchgefochten hat, zurückgreifen, der nur eine Hilfskrücke ist, wo der Straßburger Gerichtshof gesagt hat, dass der Abgeordnete den Informanten nicht nennen muss. Aber das ist noch lange nicht Rechtsordnung in Österreich, meine Damen und Herren, und es wäre hoch an der Zeit, dass das der Fall wird.

Letzter Punkt: Ich bin auch der Meinung, dass die Form, wie sie im Immunitäts­ausschuss gehandhabt wird – ich habe es schon einmal kurz erwähnt –, die Form, wie hier entschieden wird, eine Willkür darstellt. Das zeichnet diese fünf Fälle geradezu in exemplarischer Weise aus. So, wie hier entschieden wird, ist es einfach willkürlich,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 299

denn je nach politischer Präferenz fährt die Mehrheit über die Minderheit drüber und gewichtet dann so nach Geschmack: Passt oder passt er nicht? Und dann gewichtet man, ob ein politischer Zusammenhang da ist oder nicht oder ob das Medien­establishment stark genug ist, dass man sich dann davor fürchten muss.

Ich glaube nicht, dass der Kollege Pilz so viel Reputation bei der ÖVP genießt, dass man ihn deswegen jetzt nicht ausgeliefert hat. Man traut sich einfach nicht, obwohl es einen Sektionschef des Innenministeriums betrifft. Hätte das Gleiche der Kollege Kurzmann gemacht oder der Kollege Petzner ... (Abg. Dr. Graf: Aber da ist ja kein politischer Zusammenhang!) – Nein, eh nicht, eh klar! Das ist ja die keusche Argu­mentation; ich sage, sie ist unehrlich. Auf diese Argumentation pfeife ich, weil sie unehrlich ist und weil sie einfach nicht der Praxis des Ausschusses entspricht. (Abg. Rädler: Sie sind aber gar nicht im Ausschuss!)

Ich bringe Ihnen eine Blanko-Erklärung und fordere Sie auf, immer dann, wenn irgendein Staatsanwalt den Ewald Stadler auszuliefern begehrt, bitte sofort auszu­liefern! Bitte, machen Sie das! Ich brauche diesen Ausschuss nicht mehr! Ich brauche ihn nicht mehr und habe daher gesagt, am besten ist, wir gehen dort nur mehr hin und stimmen einfach jeder Auslieferung zu. Liefern Sie doch einfach aus und bekennen Sie sich dazu, dass Sie mit der Opposition so verfahren wollen, wie Sie es schon die ganze Zeit tun! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie haben in diesem Ausschuss längst gezeigt, dass Sie dieses Instrument mit bestimm­ten Medien gegen bestimmte Abgeordnete missbrauchen, und dieser Miss­brauch soll Ihnen jedes Mal vorgehalten werden. Daher sage ich Ihnen: Weg mit der Immunität, weg mit der außerberuflichen Immunität der Abgeordneten! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Der Verteidiger der Regierung spricht!)

 


23.23.45

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann das Ganze ja von mehreren Seiten betrachten. Das eine ist, wie wir momentan Immunitätsfälle handhaben, und es lässt sich ziemlich leicht aufklären, sowohl das, was der Herr Kollege Rosenkranz gesagt hat, als auch das, was der Herr Kollege Stadler gesagt hat. Ich erinnere nur an den Fall Obernosterer, wo es zur Auslieferung gekommen ist, und an den Fall Köfer in dieser Periode, wo es zur Auslieferung gekommen ist (Abg. Dr. Graf: Auch ein Fehler!), oder an den Fall Öllinger, wo es zur Auslieferung gekommen ist. Also: So zu tun, als würde hier nach Fraktionen vorge­gangen werden und als würden die einen ausgeliefert werden, die anderen aber nicht, ist eine reichlich absurde Darstellung.

Wenn man sich das anschaut, so muss man das erst einmal trennen – und es wundert mich immer, dass Sie das so ausblenden. Im Immunitätsgesetz heißt es, dass es einen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter dieses Hauses geben muss. (Abg. Dr. Graf: Man wird ja nicht ausgeliefert, weil ja kein politischer Zusammenhang ist! – Aber wo steht denn das?) Na im Gesetz, Entschuldigung! Jetzt haben wir es im Ausschuss zitiert, es ist offenbar mehrfach zitiert, aber es ist nicht drinnen: mit der Tätigkeit als Abgeordneter.

Und wenn es, beispielsweise beim Kollegen Petzner, einen Zusammenhang gibt mit einer Wahlwerbung, die bei einer Landtagswahl in Kärnten stattgefunden hat, dann kann es keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter dieses Hauses geben. Das ist ausgeschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 300

Wenn es einen Zusammenhang gibt mit einer Landtagswahl, wie beim Kollegen Kurzmann, wo er selber noch darauf aufmerksam gemacht hat, dass er der Vor­sitzende der Landespartei ist, und in einem Landtagswahlkampf etwas auf die Home­page stellt, dann kann man sich nicht auf das Mandat im Nationalrat berufen. Dies allein schon deshalb nicht, weil Landtagsspitzenkandidaten je nachdem, ob sie zufälligerweise im Nationalrat sitzen oder nicht, völlig unterschiedlich behandelt werden würden. Auch das kann es eindeutig nicht sein.

Bei Fällen falscher Zeugenaussage ist, soweit ich mich erinnern kann, grundsätzlich ausgeliefert worden. Ich kann mich beim Vorwurf einer falscher Zeugenaussage an keinen Fall erinnern – Kollege Auer ist schon lange im Ausschuss, er wird es wissen –, wo der Ausschuss beschlossen hätte, hier wird nicht ausgeliefert, und zwar unab­hängig davon ... (Abg. Dr. Rosenkranz: Das war ein politischer Zusammenhang – ja, ausliefern! – Abg. Dr. Graf: Da gehört eine Anzeige gemacht!)

Der politische Zusammenhang. – Das ist eine interessante Frage, ob die falsche Zeugenaussage grundsätzlich im politischen Zusammenhang steht. Das ist aus meiner Sicht nicht der Fall, denn es kann doch wohl nicht sein, dass ein Abgeordneter zwangsläufig sagt: Ich bin dazu verpflichtet, eine falsche Zeugenaussage zu machen! Das kann doch nicht Teil der Tätigkeit eines Abgeordneten sein! – Bei manchen vielleicht schon, aber es kann nicht grundsätzlich Teil der Tätigkeit der Abgeordneten sein.

Aber es gibt ja auch manche Dinge, wo man durchaus Spaß hätte, wenn ausgeliefert werden würde. Wenn man sich den Fall Moser/Grasser anschaut, so kann man sagen: Wenn der Herr Grasser ernsthaft eine Klage anstrebte gegen die Behauptung, dass es konspirative Gespräche bei der BUWOG-Vergabe gegeben hat, würde man sich nichts mehr wünschen, als dass das wirklich auch vor Gericht abgehandelt werden kann. Insofern ist in diesem Fall die normale Auslieferungspraxis davorgestanden, das wäre durchaus spannend gewesen.

Jetzt gibt es weitere Gespräche, ich glaube, am Donnerstag auf Klubdirektorenebene, in 14 Tagen noch einmal in der Arbeitsgruppe, und dort muss man das noch einmal besprechen. Es gibt ja momentan ein komplettes Missverständnis, was Sie, Kollege Stadler, mittlerweile in der Öffentlichkeit auch befördern, was eigentlich außerberufliche Immunität bedeutet. Jeder in der Öffentlichkeit draußen glaubt, wenn ich irgendwo mit dem Auto unterwegs bin, das wäre außerberufliche Immunität. De facto heißt außer­berufliche Immunität: All das, was außerhalb der Gremien des Hauses stattfindet, ist außerberufliche Immunität.

Das ist genau die Absurdität, die es in mehreren Fällen schon gegeben hat. Das Stichwort Keppelmüller ist schon öfter gefallen. Keppelmüller hat seinerzeit in einer Pressekonferenz aus einer Anfrage zitiert, die er selbst gestellt hat, und daraufhin wurde er geklagt. Also, wenn man das nicht als Kern der Abgeordnetentätigkeit nimmt, dann kann man es wirklich lassen. (Abg. Dr. Graf: Und wer zieht die Grenze? Sie?) Dann wird es aber problematisch, vor allem was politische Aufklärung betrifft, und da wundert mich dann, dass der Kollege Stadler oder die Kollegen von der FPÖ auf einmal so frank hergehen und sagen: Brauchen wir alles nicht!

Wenn der Kern der Abgeordnetentätigkeit, beispielsweise parlamentarische Anfragen, in Frage gestellt wird, dann wird es aus unserer Sicht heikel. Hier sollte man eine vernünftige Definition finden. Soweit ich höre, hat es auf Klubdirektorenebene ein interessantes Gespräch gegeben, wo es Annäherungen gegeben hat über die Definition, was eigentlich dieser berufliche Begriff, der neue berufliche Begriff sein könnte. Vielleicht kommen wir da weiter.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 301

Ich würde allerdings in diesem Fall auch die Kolleginnen und Kollegen der Regie­rungsfraktionen vor dem Vorwurf in Schutz nehmen, dass sie hier nach partei­politischen Kriterien agieren. Aus meiner Sicht ist die Auslieferungspraxis nachvoll­ziehbar. Man kann über das Prinzip diskutieren, aber was man nicht machen kann, ist, zu sagen, hier wird nach parteipolitischen Kriterien ausgeliefert. Ob man die Praxis verändert, ist eine andere Diskussion, die man in der Arbeitsgruppe auch noch weiter führen kann. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Aber wer zieht die Grenze?)

23.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Restredezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


23.28.50

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wenn die Grünen beginnen, die Regierungsfraktionen in Schutz zu nehmen, dann ist Alarm angesagt. (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt will ich etwas klarlegen. Der § 10 – Sie können mitlesen! – Abs. 3 sagt Folgen­des:

„Ansonsten dürfen Abgeordnete ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden“ – und jetzt kommt der zentrale Satzteil! – „, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht.“

Es heißt nicht, wenn diese offensichtlich in keinem politischen Zusammenhang mit dessen politischer Tätigkeit als Abgeordneter steht. Das ist ein gewaltiger Unterschied! Wenn man hier die „verba legalia“ heranzieht, ist das ein gewaltiger Unterschied. Und daher geht es nicht darum, dass er nur als Abgeordneter politisch tätig sein darf und dann diesen Schutz genießt, sondern es geht um seine politische Tätigkeit, weil er Abgeordneter ist. Und da wird durchs Gesetz nicht eingegrenzt, ob er das jetzt bei der Frau Schmauswaberl daheim in der Kuchl gemacht hat, ob er das bei einem Sprechtag im Kaffeehaus gemacht hat, ob er das irgendwo auf einem Hauptplatz in Wiener Neustadt gemacht hat oder ob er das im Internet des Herrn Abgeordneten Pilz gemacht hat. Das ist nicht der Fall!

Wenn es auch eine andere Praxis gibt, dann hätte sie beim Kollegen Strache jetzt nämlich anders angewendet werden müssen, aber Sie haben hier ganz eindeutig – und das zeigt der Vergleich – willkürlich entschieden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

23.29

23.30.06

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 891 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.

Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Dr. Graf: Das ist doch ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 302

23.31.0115. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staats­anwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (2 St 27/09i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (892 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es liegt hiezu keine Wortmeldung vor.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag in 892 der Beilagen. Es möge Folgendes beschlossen werden:

In Behandlung des Ersuchens der Korruptionsstaatsanwaltschaft um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.

Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

23.32.2916. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (16 St 99/10s) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann (893 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt hiezu keine Wortmeldung vor.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 893 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann besteht.

Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

23.33.4117. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (113 Hv 105/10d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (894 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Eine Wortmeldung hiezu wird nicht gewünscht.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 894 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 303

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht. (Abg. Weinzinger: Man muss sich fürchten vor der Justiz, schreibt die „Kronen Zeitung!“ – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Spreche ich zu leise? (Rufe: Ja!) – Dann lese ich den Antrag gerne noch einmal vor. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Also noch einmal:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.35.26Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1257/A(E) bis 1283/A(E) eingebracht wurden. (Unruhe im Sitzungssaal.) – Wir haben noch eine weitere Sitzung, Kolleginnen und Kollegen, bitte noch Platz zu behalten!

Ferner sind die Anfragen 6382/J bis 6406/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 23.36 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.36.01Schluss der Sitzung: 23.36 Uhr

 

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Parlamentsdirektion

1017 Wien