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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 16. Mai 2012

 

 


Stenographisches Protokoll

157. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                      Mittwoch, 16. Mai 2012

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 16. Mai 2012: 9.06 – 20.31 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden

2. Punkt: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls

3. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

4. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2012 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungs­weise des Rates

5. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen über eine be­treiberunabhängige Spielerkarte aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010, E 103-NR/XXIV. GP

6. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/1

7. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/1

8. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/2

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1917/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhau­ser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz

10. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache

11. Punkt: Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek

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Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 2

Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier ......................................... 13

Angelobung des Abgeordneten Ing. Franz Windisch ................................................. 13

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Wortmeldung des Abgeordneten Josef Bucher betreffend sein Ersuchen an die Bundesregierung auf Abgabe einer Erklärung betreffend die aktuellen Umstände rund um Griechenland ..... 14

Antrag des Abgeordneten Josef Bucher auf Umstellung der Tagesordnung – Ablehnung           14, 15

Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:

Ing. Norbert Hofer ........................................................................................................ 14

Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 14

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwor­tung 10529/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 37

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung         155

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ........................................................................................................... 155

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 158

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 160

Jakob Auer .................................................................................................................. 161

Maximilian Linder ....................................................................................................... 162

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 163

Gerhard Huber ............................................................................................................ 165

Antrag des Abgeordneten Maximilian Linder auf Nichtkenntnisnahme der An­fragebeantwortung 10529/AB – Ablehnung ............................................................................................................  162, 167

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kol­legen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1649 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 geän­dert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Juni 2012 zu setzen – Annahme ................................................................................................  37, 206

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 1785 und 1786 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ......................................................... 37

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 38

Fragestunde (21.)

Inneres .......................................................................................................................... 15

Otto Pendl (146/M); Nikolaus Prinz, Ing. Peter Westenthaler, Tanja Windbüchler-Souschill, Josef Jury


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 3

Günter Kößl (143/M); Martina Schenk, Mag. Alev Korun, Werner Herbert, Angela Lueger

Harald Vilimsky (142/M); Mag. Gisela Wurm, Johann Singer, Christoph Hagen, Mag. Alev Korun

Mag. Alev Korun (148/M); Mag. Harald Stefan, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Michael Hammer, Gerald Grosz

Ing. Peter Westenthaler (145/M); Tanja Windbüchler-Souschill, Werner Herbert, Rudolf Plessl, Gabriel Obernosterer

Mag. Johann Maier (147/M); Erwin Hornek, Kurt List, Mag. Albert Steinhauser, Leopold Mayerhofer

Mag. Wolfgang Gerstl (144/M); Stefan Markowitz, Mag. Albert Steinhauser, Han­nes Fazekas

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 13

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  36, 196

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend: Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parla­mentsreform (1941/A)(E) .... 112

Begründung: Herbert Scheibner ................................................................................ 115

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 121

Debatte:

Josef Bucher ............................................................................................................... 124

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 126

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 129

Mag. Harald Stefan ..................................................................................................... 132

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 135

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 138

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 140

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 141

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 144

Martina Schenk ........................................................................................................... 146

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 148

Gerald Grosz ............................................................................................................... 149

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 150

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 152

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1941/A(E) ............................ 155

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1749 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandbe-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 4

rufsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geän­dert werden (1779 d.B.) ......................................................................................................... 38

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer ......................................................................................................... 38

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 40

Karl Öllinger ...........................................................................................................  41, 57

Ing. Erwin Kaipel .......................................................................................................... 44

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 45

August Wöginger ......................................................................................................... 48

Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 49

Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 50

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 51

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 52

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ................................................................................. 53

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 54

Johann Höfinger ........................................................................................................... 56

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 57

Mag. Gertrude Aubauer (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 58

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 58

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1738 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kana­da zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerum­gehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls (1780 d.B.) .......................................................................... 58

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1739 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll (1781 d.B.) ................................ 59

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 59

Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 61

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ............................................................................................. 62

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................. 63

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 63

Mag. Michael Schickhofer ........................................................................................... 65

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1780 und 1781 d.B. .................................. 65

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2012 zum jährlichen Arbeitspro­gramm der Kommission beziehungsweise des Rates (III-307/1778 d.B.) ................................................................................................................ 66

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 66

Dr. Martin Bartenstein ................................................................................................. 67

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 69

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 71


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 5

Josef Bucher ................................................................................................................. 72

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ...........................................  74, 88

Franz Hörl ...................................................................................................................... 78

Maximilian Linder ......................................................................................................... 79

Mag. Laura Rudas ........................................................................................................ 80

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 81

Jakob Auer .................................................................................................................... 81

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................. 83

Mag. Kurt Gaßner ......................................................................................................... 89

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 90

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 91

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend: Zahlungsstopp beziehungsweise keinen weiteren Euro nach Griechenland ohne Sicherheiten! – Ablehnung     86, 93

Kenntnisnahme des Berichtes III-307 d.B. ..................................................................... 93

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte aufgrund der Ent­schließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010, E 103-NR/XXIV. GP (III-308/1777 d.B.) ..................................................................................... 93

Redner/Rednerinnen:

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 93

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 95

Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 96

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 96

Konrad Steindl .............................................................................................................. 98

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 99

Maximilian Linder ....................................................................................................... 100

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 100

Kenntnisnahme des Berichtes III-308 d.B. ................................................................... 101

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/1 (III-290/1773 d.B.) .................................................................................... 101

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 101

Hermann Gahr ............................................................................................................ 102

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................... 104

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 105

Gerald Grosz ............................................................................................................... 107

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 109

Dorothea Schittenhelm ............................................................................................. 110

Erich Tadler ................................................................................................................. 111

Kenntnisnahme des Berichtes III-290 d.B. ................................................................... 167

7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/1 (III-205/1774 d.B.) .................................................................................... 167

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 168

Johann Singer ............................................................................................................ 168

Alois Gradauer ........................................................................................................... 169

Martina Schenk ........................................................................................................... 170

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 6

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 172

Werner Herbert ........................................................................................................... 173

Kurt List ....................................................................................................................... 173

Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 174

Hermann Gahr ............................................................................................................ 175

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 175

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 177

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 178

Mag. Michael Schickhofer ......................................................................................... 179

Mario Kunasek ............................................................................................................ 179

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel auch für die AHS – Ablehnung ................................................  177, 180

Kenntnisnahme des Berichtes III-205 d.B. ................................................................... 180

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund  2010/2 (III-113/1775 d.B.) ................................................................................... 181

Redner/Rednerinnen:

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 181

Dorothea Schittenhelm ............................................................................................. 182

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................... 183

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 184

Martina Schenk ........................................................................................................... 185

Erwin Hornek .............................................................................................................. 186

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 187

Kenntnisnahme des Berichtes III-113 d.B. ................................................................... 189

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1917/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz (1776 d.B.) .................................................................................................................... 189

Redner/Rednerinnen:

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 189

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 191

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 191

Werner Herbert ........................................................................................................... 192

Gerald Grosz ............................................................................................................... 192

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 193

Harry Rudolf Buchmayr ............................................................................................ 194

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 195

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 195

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1776 d.B. ................................................... 196

Zuweisung des Antrages 1917/A(E) an den Verfassungsausschuss ......................... 196

10. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsan­waltschaft Wien (35 St 202/11w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (1785 d.B.) ...................................................................................................... 196

Redner:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 196

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 198

11. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Bundes­polizeidirektion Wien (P3/110063/3/2012) um Zustimmung zur behördlichen Ver­folgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek (1786 d.B.) ............................................................................................. 198


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 198

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 200

Gerald Grosz ............................................................................................................... 201

Otto Pendl ................................................................................................................... 202

Karl Öllinger ................................................................................................................ 203

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 204

Gerald Grosz (tatsächliche Berichtigung) .................................................................. 205

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 206

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ...................................................................................................... 36

1784: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

Anträge der Abgeordneten

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – um­fassende Staats- und Parlamentsreform (1941/A)(E)

Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG, das Unvereinbarkeitsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1942/A)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rettung des Studiums „In­ternationale Entwicklung“ (1943/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einnahmen aus Ver­waltungsstrafen (1944/A)(E)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 geändert wird (1945/A)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend UVP-Pflicht für Probe­bohrungen (1946/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klagsrecht für Umweltor­ganisationen (1947/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstellung des Ausweises gemäß § 29b StVO durch das Bundessozialamt (1948/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von vier vol­len Jahren Kindererziehungszeit pro Kind (1949/A)(E)

Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Albert Steinhauser, Ge­rald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straf­gesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsge­setz 2012 – KorrStrÄG 2012) (1950/A)

Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (1951/A)

Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend den „Universal Periodic Review“-Prozess der Vereinten Nationen (1952/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 8

Karlheinz Kopf, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Klosters Mor Gabriel und Unterstützung der Rechte der christlichen Minderheit in der Türkei (1953/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtliche Absicherung von Bürgerbeteiligungsmodellen bei regionalen Energieversorgungseinrichtungen (1954/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Behinderten­gleichstellungsrechts (1955/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behandlung des Nationa­len Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat (1956/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Thermotransferpapier (1957/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hospiz- und Palliativversor­gung 2012 (1958/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreie Kommunika­tion im Gesundheitswesen (1959/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schließung einer verheeren­den Lücke im Staatsbürgerschaftsgesetz (1960/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden (1961/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Neuregelung der sogenannten Altpolitiker-Pensionen (1962/A)(E)

Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – um­fassende Staats- und Parlamentsreform (1963/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Arzneimittelüberwachung (Pharmakovigilanz) und Arzneimittelsicherheit in Österreich 2011“ (11654/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Schutzgeldzahlungen – Schutzgelderpressungen in Österreich im Jahr 2011“ (11655/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz – Zahlen 2011“ (11656/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Sachverständigen Dr. B. (11657/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Anzeige im Zusammenhang mit teuren Telefonaten (11658/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Effizienz der Bürgerservicestelle im BMF (11659/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend: Religionsfreiheit an der Volksschule Prinzgasse 3, 1220 Wien? (11660/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 9

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend „Made in Austria“ im Weltraum (11661/J)

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zeitplan zum angekündigten Gesetz betreffend SportwissenschafterInnen (11662/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministe­rin für Finanzen betreffend Renovierung Himmelpfortgasse (11663/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finan­zen betreffend Zahlungen aus dem Katastrophenfonds an die Bundesländer (11664/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Anzeige gegen Dr. Beatrix Karl und Abg.z.NR Johann Singer wegen §§ 12, 118, 310 StGB (11665/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsunfähigkeit des Herrn Alexander Ofer von der Piratenpartei Innsbruck (11666/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen Bundesminister Alois Stöger im Zusammenhang mit dem Listerien-Skandal (11667/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend politischen Boykott (11668/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nazi-Relikt im äußeren Burgtor (11669/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend psychische Belastung in der Arbeit (11670/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend psychische Belastung in der Arbeit (11671/J)

Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die personellen Verflechtungen zwischen der Austria Con­trol und dem Helikopter-Unternehmen Heli Austria im Besonderen und anderen Luft­fahrtunternehmen im Allgemeinen anlässlich eines tragischen Helikopterunfalles mit Todesfolge (11672/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund-
heit betreffend „Hygiene- und Lebensmittelkontrollen bei Speisewagenbetreibern im Jahr 2011“ (11673/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Heizöl und Treibstoffe (Benzin und Diesel) – Betrug an Tankstellen und bei Heizöllieferungen im Jahr 2011?“ (11674/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Disco-Unfälle in Österreich 2011“ (11675/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schutz der PolizeibeamtInnen durch Sauerstoffselbstrettungsgeräte (11676/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11677/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 10

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11678/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Kosten für Werbung in den Ministerien (11679/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend ärztliche Beratung per Telefon und Internet (11680/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend „Alkoholgelage“ in der Gerichtskantine (11681/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Freifahrten für Asylwerber (11682/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend übergewichtige Kinder (11683/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Elektroheizungen (11684/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen zur Wohnbauförderung (11685/J)

Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen zur Wohnbauförderung (11686/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Elektroheizungen (11687/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die steigende Einbruchsrate in Privatwohnungen beziehungsweise -häuser (11688/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend die „Umsetzung der europäischen Hotline 116 000 für ver­misste Kinder“ (11689/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die „Umsetzung der europäischen Hotline 116 000 für vermisste Kinder“ (11690/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die häufige Einstellung von Verfahren nach Einbruchsdiebstählen (11691/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Dr. Alexander Janda, Leiter des Österreichischen Integrationsfonds, als Buch­autor (11692/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Bewertung der politischen Parteien durch den Leiter des Österreichischen Integra­tionsfonds (11693/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Kritik an den NGOs durch den Leiter des Österreichischen Integrationsfonds (11694/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Multiplikator/innen Information Kärnten 2012 (11695/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 11

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend Ermittlungen im Fall der Barbara Y. (11696/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ORF Künstlerförderung (11697/J)

Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend pädophile Beamte (11698/J)

Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend mysteriösen Tod des ehemaligen libyschen Ministerpräsidenten (11699/J)

Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anrechnung von Schul- und Lehrabschlüssen (11700/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Langzeitarbeitslosigkeit versus Langzeitbeschäfti­gungslosigkeit (11701/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend U-Haft nach Missbrauch an der 17jährigen Barbara Y. (11702/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend Beschlagnahme des PC von Volkmar Nadler (11703/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 2 zwi­schen den Autobahnknoten Graz West und Graz Ost (Bezirk Graz-Umgebung) (11704/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung im Burgenland (11705/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Rechnungszins im Pensionskassengesetz (3) (11706/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Auswirkungen des Rechnungshofberichts auf die Salzburger Festspiele (11707/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend die Vergabe von Mobilfunk- und Festnetzdiensten des Bundes durch die BBG (11708/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Imst (11709/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Kuf­stein (11710/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Schwaz (11711/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Inns­bruck-Stadt (11712/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 12

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Inns­bruck-Land (11713/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Landeck (11714/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Lienz (11715/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Reutte (11716/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Schulabbrecherrate an AHS und BHS im Bezirk Kitz­bühel (11717/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Korruptionsfälle im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich (11718/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Mobbing, Diskriminierung, Korruption und Auskunfts­verweigerung durch den niederösterreichischen Landeshauptmann beziehungsweise im Bereich des LSR für NÖ (11719/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend mehrfach von Höchstgerichten bestätigte doppelte Diskriminierung im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich beziehungswei­se des BMUKK und die Einflussmöglichkeiten ihres Ressorts (11720/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gesamtkriminalitätsentwicklung und Aufklärungsquote (11721/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Bezirksgerichte Scheibbs, Haag, Waidhofen an der Ybbs/Amstetten und Ybbs an der Donau“ (11722/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen be­treffend unverständliche Vorgänge bei der Vergabe von Geldern aus dem Katastro­phenfonds (11723/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend unverständliche Vorgänge bei der Vergabe von Geldern aus dem Katastrophenfonds (11724/J)

Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verlegung von Pflegebedürftigen in ausländische Alten- und Pflegeheime aufgrund steigender Pflegekosten (11725/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend die aktuelle Situation der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) (11726/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend Rücklagenzuführung 2011 (11727/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 13

09.05.33 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Mag. Lohfeyer, Mag. Fuhrmann, Mag. Ikrath, Riemer, Themessl und Dr. Pilz.

09.05.52Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass der Abgeordnete Dr. Ferdinand Maier auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Ing. Franz Windisch in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche Frau Schriftführerin Anna Franz um die Verlesung der Gelöbnisformel. – Bitte.

 


9.06.26

Schriftführerin Anna Franz: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.06.37

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den neuen Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger wird durch den Staatssekretär Dr. Wolfgang Waldner und die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied wird durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek ver­treten.

*****

Ich gebe bekannt, dass ORF 2 die Fragestunde live übertragen wird. Weiters wird die Sitzung auf ORF III in voller Länge übertragen.

09.07.42*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubob­mann Bucher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 14

9.07.46

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Guten Morgen, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe gestern im Zuge der EU-Debatte, der Aktuellen Stunde, den Herrn Bundeskanzler aufgefordert, uns eine Er­klärung abzugeben bezüglich der aktuellen Umstände rund um Griechenland. Die Regierungsbildung ist ja bekanntlich gescheitert, die Kurse sind im Rutschen, der Euro im Sinkflug.

Es wäre vor allem im Interesse der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzah­ler, darüber informiert zu werden, was die Bundesregierung gegenwärtig an Plänen und Konzepten dazu hat. Wir erwarten uns eine Erklärung von der Bundesregierung oder vom Bundeskanzler oder Vizekanzler oder von der Frau Finanzministerin. Hat sich die Bundesregierung bei Ihnen gemeldet, was mein Ansuchen betrifft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das ist kurz zu beantworten: Nein, hat sich nicht gemeldet. Es liegt mir kein Wunsch auf Abgabe einer Erklärung vor. – Bitte weiter.

 


Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Dann darf ich einen Antrag stellen, näm­lich auf Vorreihung des Tagesordnungspunktes 4. Wir haben ja die EU-Jahresvor­schau 2012 als Bericht auf die Tagesordnung gebracht, und ich stelle den Antrag, dass dieser Bericht vorgereiht und als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, damit wir aus aktuellem Anlass die Debatte führen können. (Beifall beim BZÖ.)

9.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.

 


9.09.30

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich hat Kollege Bucher natürlich recht, aber andererseits müssen wir feststellen, dass es sich hier doch um einen klei­nen Missbrauch der Geschäftsordnung handelt, der uns keine besonders große Freude bereitet.

9.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Geschäftsordnungswortmeldung: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


9.10.01

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einvernehmlich vor wenigen Tagen, durchaus schon auch im Wissen um die schwierige Situation in Griechenland, in der Präsidiale diese Tagesordnung so festgelegt. Diese Tagesordnung beinhaltet ohnedies wenige Tagesordnungspunkte, sodass davon auszugehen ist, dass alle Punkte auf dieser Tagesordnung zu einer prominenten Zeit behandelt werden können. Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, so wichtig das Anliegen und das Thema ist, die Tages­ordnung umzustellen. Wir haben schon so oft darüber diskutiert, dass die Reihung auf der Tagesordnung kein Ausdruck dessen sein soll, wie wichtig wir das eine oder das andere Thema nehmen, denn dann könnten wir endlos darüber diskutieren: Warum ist der zweite Punkt wichtiger als der dritte?

Das ist doch eine Diskussion, die uns nirgends hinführt, außer ins Leere. Darum würde ich wirklich bitten, von solchen Spielen Abstand zu nehmen. Alle Punkte auf der Tages­ordnung sind wichtig, sonst wären sie nicht drauf, und den Streit: Ist jetzt der zweite Punkt wichtiger als der dritte?, sollten wir uns ersparen. (Beifall bei der ÖVP.)

9.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 15

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Bucher hat einen Antrag auf Umreihung der Tagesordnung gestellt.

Ich lasse sofort über diesen Antrag abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Somit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

09.11.47Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den bei­den Rednerpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch die Frau Bun­desministerin vom Rednerpult der Abgeordneten.

Sie kennen die Regel: Für jeden und jede Anfrage- und ZusatzfragestellerIn ist jeweils 1 Minute Redezeit vorbehalten, für die Beantwortung der Hauptfrage durch die Frau Bundesministerin 2 Minuten. Für Zusatzfragen ist jeweils 1 Minute vorgesehen.

Ich werde auch wieder mit der Glocke auf das Ende der jeweilige Redezeit hinweisen.

Bundesministerium für Inneres

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 1. Anfrage, und zwar ist das die des Herrn Abgeordneten Pendl. – Bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Guten Morgen, meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Kernkompetenz des Bundesministeriums für Inneres ist ja die Kriminalitätsbekämpfung.

Mich würde interessieren, Frau Bundesministerin:

146/M

„Wie stellt sich die aktuelle Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2012 dar?“

Und: Was sind Ihre diesbezüglichen Maßnahmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter! Wir haben vor wenigen Tagen die Kriminalitätsstatistik präsentiert. Da muss man unter­scheiden zwischen dem kurzfristigen und dem langfristigen Trend. Langfristig können wir sagen, dass wir vor allem eine negative Entwicklung haben, dass wir einen Ab­wärtstrend der Kriminalitätsentwicklung von minus 10 Prozent haben. Im Vergleich zum ersten Quartal 2011 haben wir einen Anstieg von 2,2 Prozent zu verzeichnen, also auf einem – Gott sei Dank! – niedrigen Niveau.

Das ist darauf zurückzuführen, dass sich Veränderungen im Bereich der Delikte erge­ben. Das heißt, gerade im Bereich der Internetkriminalität haben wir einen rasanten Anstieg, nämlich von über 80 Prozent. Gerade in den letzten Monaten haben wir natür­lich intensiv kontrolliert, das heißt diese Anzeigen sind sozusagen Kontrolldelikte, und wir werden unseren Fahndungsdruck weiterhin aufrechterhalten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pendl.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Bundesministerin, die gesamte Palette der Kri­minalität unterliegt ja auch diesen modernen Entwicklungen. Das wird deutlich, wenn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 16

ich mir nur die heutigen Medienberichte ansehe. Wie spezialisiert wollen Sie mit Ihrem Team an die sogenannte Internetkriminalität im Detail herangehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Zum Thema Internetkri­minalität haben wir eine Strategie auf zwei Ebenen: zum einen im Präventionsbereich, das heißt Sensibilisierung aller Bevölkerungsgruppen, im Speziellen natürlich auch der Jugend, und zum anderen arbeiten wir in enger Allianz mit Bundeskanzleramt, Vertei­digungsministerium und Außenamt an einer österreichweiten Cyberstrategie, um dieser Internetkriminalität den Kampf anzusagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Prinz.

 


Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie haben schon ausgeführt, dass die Exekutive sehr intensiv arbeitet. Es hat ja in der Vergan­genheit immer wieder regelmäßige Schwerpunktsetzungen gegeben. Was waren da speziell die größten Erfolge? Und: Welche Schwerpunkte wird es in der Zukunft ge­ben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Die Schwerpunktaktio­nen haben sich als Erfolgsgeschichte herausgestellt, Schwerpunktaktionen in den ver­schiedensten Bereichen, wie eben im Kfz-Diebstahlbereich, wo wir vor Jahren die SOKO KFZ ins Leben gerufen haben mit dem Sitz im Burgenland, in Eisenstadt. Da sind wir sehr erfolgreich unterwegs und haben vor allem die Zahl der Kfz-Diebstähle in­nerhalb der letzten Jahre halbieren können.

Schwerpunktaktionen wurden auch durchgeführt, was die Einbrüche im Juwelierbe­reich angeht, speziell in Wien, Schwerpunktaktionen, wo es uns auch gelungen ist, in den letzten Wochen sehr viele Täter festzunehmen.

Und ein ganz großer Schwerpunkt, der uns immer wieder begleitet, ist vor allem der Kampf gegen die Schlepperkriminalität, wo wir nicht nur national Aktionen beziehungs­weise Maßnahmen setzen, sondern vor allem auch auf internationaler Ebene, denn ge­rade der Kampf gegen die Schlepperei ist nicht nur ein nationales Anliegen, sondern muss ein europäisches, ein internationales Anliegen sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben jetzt gerade gesagt, es ist Ihnen gelungen, mehrere Täter festzunehmen. Da knüpfe ich an, denn das Problem ist, dass Sie immer wieder Täter festnehmen, die dann relativ rasch wieder auf freien Fuß kommen. Sie wissen, wovon ich spreche: Allein in den Jahren 2007 bis 2010 sind 10 000 Straftäter vorzeitig bedingt entlassen worden, was zum Ergebnis hat, dass die Exekutive, der Sie vorstehen, immer wieder dieselben Täter festnimmt, die dann rasch wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Wie gefällt Ihnen diese Entwicklung, Frau Ministerin?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, Sie haben vollkommen recht, dass wir es gerade in diesem Bereich damit zu tun haben, dass es immer mehr Mehrfachtäter gibt und dass vor allem Wiederholungstaten vorlie­gen. Wir sind vor allem in enger Allianz mit der Justizministerin, um das auch im Detail zu klären. Gerade im Einbruchsbereich denken wir daran, ganz klar zwischen Einbrü­chen im Privatbereich und im gewerblichen Bereich zu unterscheiden, denn gerade im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 17

Privatbereich, wo ja nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch emotionale Schäden entstehen, müssen meines Erachtens noch strengere Strafen erfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Wind­büchler-Souschill.

 


Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, guten Morgen! Ein besonderes Augenmerk liegt für mich als Jugend­sprecherin natürlich auf der Verhinderung der Jugendkriminalität. In der vom BMI, von Ihnen, herausgegebenen Schrift „INNEN.SICHER.2012“ erklären Sie, dass vor einigen Jahren ein deutlicher Anstieg der Jugendkriminalität festgestellt werden konnte, aber auch abgefangen wurde. Der Trend entwickle sich für Sie in eine positive Richtung.

Jetzt ist es doch so, dass in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 57 300 ermittelte Tatverdächtige im Alter von 14 bis 18 Jahren festgestellt wurden.

Worin, Frau Ministerin, sehen Sie einen positiven Trend?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir haben es natürlich gerade auch in diesem speziellen Bereich mit Internetkriminalität zu tun. Auch dort ist dieses Delikt im Ansteigen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir da ganz konkrete Maßnahmen setzen, nicht nur im Bereich der Internetkriminalität, sondern vor allem im Bereich „Bündnis gegen Gewalt“, wo es mir darum geht, im Präventionsbereich sehr aktiv zu sein und eine enge Vernetzung aller beteiligten Organisationen und Institutio­nen voranzutreiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Frau Bundes­minister, Ihre Äußerungen zum Sicherheitsbericht sind immer sehr positiv, allein: Diese positive Darstellung hält der Realität einfach nicht stand. Wie kann es sein, dass in Wien die Aufklärung von Strafdelikten 40 Prozent beträgt, während im Vergleich die Landeshauptstadt von Bayern, München, eine Aufklärungsquote von 60 Prozent zu­stande bringt? Wie können Sie sich das erklären? Und was werden Sie tun, damit die­se Aufklärungsquote über 50 Prozent zu 60 Prozent hin gehoben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, wir haben österreichweit eine Aufklärungsquote von durchschnittlich 42 Prozent. Sie dif­feriert natürlich in den einzelnen Bundesländern, wir sind jedoch bestens aufgestellt, und zwar nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern auch hier in der Bun­deshauptstadt Wien. Aber Sie wissen ganz genau, dass wir hier natürlich auch die Brennpunkte haben. Gerade da sind wir intensivst bemüht und intensivst unterwegs und versuchen, noch mehr zu kontrollieren. Sie wissen, je mehr Kontrollen erfolgen, umso mehr Anzeigen gibt es, umso mehr Ermittlungen.

Ich kann mir da zwei Wege aussuchen: Entweder ich schaue weg, was die Kriminalität betrifft, und lasse die Diebe und die Täter letztendlich laufen, oder ich schaue, dass ich weiterhin ganz streng kontrolliere, intensiv ermittle, wodurch natürlich auch die Krimina­litätsstatistik ansteigt. Ich sage Ihnen offen und ehrlich, wir entscheiden uns für den zweiten Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage des Herrn Abge­ordneten Kößl. – Bitte.

 


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! In den letzten zehn Jahren wurden im Innenressort viele Reformen umgesetzt, um gemäß den heutigen Herausforderungen die Strukturen anzupassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 18

Meine Frage an Sie, Frau Bundesminister, ist:

143/M

„Welches Einsparungspotenzial ergibt sich aus den von Ihrem Ressort geplanten Orga­nisationsänderungen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, wir haben ja gerade zu diesem Thema intensiv diskutiert – mit der Zielsetzung, im Bereich des Managements schneller, effizienter und natürlich auch günstiger zu werden. Das gelingt uns dadurch, dass wir vor allem Doppelgleisigkeiten und Dreifachgleisigkeiten abschaffen.

Wir gehen mittelfristig von einem Einsparungspotential von 8 bis 10 Millionen € aus, ich sage aber gleich dazu, dass wir bei der Umsetzung dieser Reform im ersten und im zweiten Jahr auch eine Anschubfinanzierung brauchen – im ersten Jahr, sprich 2013, 1,5 Millionen €, im zweiten Jahr 2 Millionen € –, aber wir schaffen es, Doppelgleisigkei­ten und Dreifachgleisigkeiten abzuschaffen.

Gerade im Bereich der personellen Synergieeffekte gelingt es uns, bereits im Jahr 2014 2,5 Millionen € einzusparen, bis zum Jahr 2016 sogar 3,5 Millionen €.

Genauso gilt das natürlich für den Bereich der Ressourcen. In der Verwaltung, sprich im Bereich der Logistik und der Infrastruktur, ersparen wir uns auch 2,6 bis 3,1 Mil­lionen € jährlich.

Oberstes Gesetz ist da vor allem auch, dass eine Aufgabe in eine Hand gelegt werden soll. Ich darf das hier ganz klar für den kriminalpolizeilichen und sicherheitspolizeilichen Bereich erklären, wo es bisher mehrere kriminalpolizeiliche Abteilungen geben hat. Ich denke da im Speziellen an Kärnten, wo eine kriminalpolizeiliche Abteilung zu finden war in der Sicherheitsdirektion, im Landespolizeikommando und in zwei Bundespoli­zeidirektionen. In der neuen Struktur wird es in Zukunft nur mehr eine kriminalpolizei­liche Abteilung geben. So wird es selbstverständlich auch in anderen Bereichen sein, und dadurch ersparen wir uns in etwa auch 1,5 Millionen €. Das heißt, wir werden die­se 8 bis 10 Millionen € durch eine moderne Struktur auf den Weg bringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kößl.

 


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Welche weiteren Effekte wird die Schaffung eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir wissen, dass gerade der Bereich Fremdenwesen und Asyl natürlich ein sehr komplizierter und komplexer Bereich ist, dass derzeit eben über hundert Behörden im fremden- und asylrechtlichen Bereich arbeiten. Deswegen ist ganz klar, dass es gilt, ein eigenes Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu schaffen, und zwar mit einer Zentrale hier in der Bundes­hauptstadt Wien und mit jeweils mindestens einer Außenstelle direkt in den Bundeslän­dern. Davon erwarten wir uns einfach Strukturen für ein rascheres Vorgehen, das heißt, die Menschen erhalten auch schnellere Entscheidungen. Wir können dann wirk­lich von einem Kompetenzzentrum sprechen. Das heißt, wir werden dort dann noch professioneller und vor allem noch günstiger arbeiten, denn schnellere Verfahren be­deuten auch Einsparungen finanzieller Mittel.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 19

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Zusam­menlegung der 31 Sicherheitsbehörden auf 9 ist ja gut und sinnvoll. Wir haben das auch unterstützt, das war auch längst überfällig und stammt ja schon aus dem Jahr 2004. Sie haben jetzt noch einige Einsparungsmaßnahmen aufgezählt. Ich glaube aber, dass das nicht reichen wird, vor allem in dem Zusammenhang, dass durch das Sparpaket die Polizistinnen und Polizisten massiv belastet sind.

Es ist ja auch so, dass bei Fußballspielen zum Beispiel nicht mehr die ausgebildeten Einsatzkräfte eingesetzt werden, weil weniger Überstunden angeordnet werden sollen. Da werden von Polizeiinspektionen dann Polizisten abgezogen.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Polizisten Verluste bis zu 300 € monatlich hinnehmen müssen aufgrund der Streichung der Überstunden. Es gibt auch Anweisungen von Ih­nen, dass die Dienstfahrzeuge nur mehr vormittags betankt werden sollen, weil da der Sprit billiger ist. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Also das sind ja alles keine Verbes­serungen für die Polizistinnen und Polizisten, sondern das ist ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, können Sie die Frage noch einmal wiederholen!

 


Abgeordnete Martina Schenk (fortsetzend): Die Frage ist, was Sie machen werden, um die Abfederung der Verschlechterungen, die die Polizisten durch das Sparpaket fi­nanzieller Natur haben, zu gewährleisten, zu verbessern, und zweitens, dass eben mehr Sicherheit gegeben ist, trotz der Einsparung der Überstunden. (Abg. Mag. Ko­run: Das ist keine Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Abgeordnete, ich sage ein Danke für diese umfassende Frage, die man jetzt stundenlang beantworten könnte, aber in aller Kürze: Ja ,es ist richtig, dass wir natürlich versuchen, die Über­stunden zu reduzieren, aber Sie wissen auch, dass wir gerade in den letzten Jahren und auch bis Ende 2013 verstärkt Personal aufnehmen. Das heißt, wir haben auch mehr an personellen Ressourcen zur Verfügung, das heißt aber auch, dass wir natür­lich auch im Bereich der Kommandierungen äußerst professionell handeln müssen.

Sie haben ein großes Fußballmatch angesprochen. Selbstverständlich haben wir sei­tens des Innenministeriums bei einem Fußballmatch für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen und dafür, dass Fußballmatches auch wirklich gut abgewickelt werden kön­nen, dass sich jeder sicher fühlen kann. Sie können davon ausgehen, dass dafür selbstverständlich auch Ressourcen von den anderen Bundesländern angefordert wer­den. Das heißt, mit gutem Personalmanagement, mit guter Organisationsstruktur ist al­les zu schaffen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache auch für alle weiteren Fragesteller und Fragestellerinnen darauf aufmerksam: Eine Frage steht in der Geschäftsordnung. Wenn mehrere gestellt werden, liegt die Beantwortung natürlich erstens in der Hand der Frau Bundesministerin, zweitens ist es eine Zeitfrage.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche Kosten resultieren aus den mit den Organisationsände­rungen erforderlichen Neubesetzungen, insbesondere im Hinblick auf Personen, denen zukünftig keine gleichwertigen Positionen mehr geboten werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das ist eine Frage, die wir zu lösen haben und die mir auch ganz persönlich am Herzen liegt. Aus diesem


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Grund haben wir auch einen eigenen Mitarbeiterbeirat ins Leben gerufen, um jeden Fall auch tatsächlich zu klären. Wir sind da auch in enger Allianz mit der Beamtenmi­nisterin, mit Frau Heinisch-Hosek, wo wir auch für jeden einzelnen Fall eine Lösung fin­den.

Aber Sie müssen auch wissen, dass gerade von dieser Polizeireform nur 400 Perso­nen betroffen sind, dass davon natürlich auch einige in Pension gehen, dass natürlich auch Versetzungen stattfinden, dass viele natürlich auch im Kompetenzbereich bleiben können, aber vielleicht an einem anderen Standort. Wir werden jedes Anliegen auf alle Fälle höchstpersönlich lösen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abge­ordneter Herbert.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die von Ihnen zuvor aufgezeigten finanziellen Einsparungen bieten Gelegenheit, einige Wün­sche unserer Polizistinnen und Polizisten zu erfüllen, die seit Jahren in der Warte­schlange stehen. Einer davon ist die Forderung nach einem neuen Exekutivdienstge­setz, also nach neuen dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Regelungen nur für Exekutivbeamte.

Meine Frage daher: Werden Sie im Zuge der Einsparungspotentiale die Gelegenheit nützen, dieses Exekutivdienstgesetz umzusetzen, das ja Verbesserungen für unsere Polizistinnen und Polizisten in finanzieller und dienstrechtlicher Hinsicht bringen soll?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Dieses eigene Exekutiv­dienstrecht sehe ich derzeit nicht, aber Sie wissen, dass wir in enger Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und mit der Gewerkschaft stehen, um im Detail zu diskutie­ren, wie wir die Rahmenbedingungen für unsere Polizistinnen und Polizisten verbes­sern können, vor allem sowohl hinsichtlich der „Initiative 50 Plus“ als auch der Initiative des Zeitwertkontos. Das heißt, da sind wir auf einem sehr guten Weg.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Lueger.

 


Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Frau Bundesministerin, Sie haben in der Beantwortung der von Kollegem Kößl gestellten Frage gesagt, dass Sie sich in etwa 8 bis 10 Millionen € ersparen wer­den.

Jetzt meine Frage dazu: Wie stehen Sie mit Ihren finanziellen Ausgaben dazu, wie Sie MCE, Missing Children Europe, behandeln, wo wir ja eine europäische Hotline, die 116, umzusetzen haben? Was werden Sie da an finanziellen Ressourcen freimachen, damit wir diese – wo wir ja seitens der Europäischen Union schon gerügt worden sind, weil wir sie noch nicht umgesetzt haben – dann auch durchführen können?

Und ich glaube auch gleichzeitig, dass Sie meiner Meinung sind, dass wir uns gegen die „g’sunde Tetschn“, so wie das gestern ja in den Medien noch einmal kolportiert worden ist, aussprechen und dass auch Sie sich gegen Gewalt gegen Kinder ausspre­chen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich glaube, kein Mensch kann für Gewalt in der Familie oder Gewalt an Kindern sein. Das ist striktest abzuleh­nen! Es gilt, Kinderopfer zu schützen und dafür alles zu tun! Ich glaube, gerade wir sei­tens der Polizei sind da auch gut aufgestellt. Vor allem im Präventionsbereich sind wir gut unterwegs, wo wir auch immer wieder zahlreiche Projekte umsetzen.


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Ihr Anspruch betreffend der Hotline ist uns natürlich auch ein Anliegen, und gerade in diesem Bereich gibt es viele ähnliche Initiativen. Wir sind jetzt gerade dabei, das im Detail zu prüfen, um auch Synergien nützen zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage des Herrn Abgeord­neten Vilimsky. – Bitte.

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Sie ha­ben in der Frage zuvor schon erörtert, dass die Organisationsreform in Ihrem Haus mil­lionenschwere Einsparungen zur Folge hat. Und jetzt ist es unser sicherheitspolitisches Ziel, dass diese Einsparungen nicht im allgemeinen Budget versickern, sondern direkt auch der Exekutive zugutekommen.

Ein Problembereich ist der Bereich der Polizeischüler, die aus unserer Sicht viel zu we­nig verdienen, zu wenig, um eine Familie erhalten zu können. Außerdem wären da auch zusätzliche Motivationsfelder zu schaffen.

Meine Frage daher:

142/M

„Inwieweit sollen jene Finanzmittel, welche durch die sicherheitsbehördliche Strukturre­form frei werden, zum Wohle der einzelnen Exekutivbeamten, wie zum Beispiel für eine bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung, ver­wendet werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, das ist natürlich eine Frage, die schon des Öfteren von Ihnen gekommen ist. Ich sage Ih­nen ganz offen und ehrlich, dass mir die Polizeischülerinnen und -schüler sehr stark am Herzen liegen. Wir haben uns das auch im internationalen Vergleich angeschaut und sehen, dass gerade bei uns in Österreich Polizeischülerinnen und -schüler im in­ternationalen Vergleich gut bezahlt sind, auch wenn das kein hoher Betrag ist. Aber Sie müssen schon eines wissen: Wir haben eine Ausbildung von zwei Jahren, und wäh­rend dieser Ausbildung von zwei Jahren erhalten sie eben nur ein Grundgehalt. Ab dem 13. Monat erhalten sie dann einen Teil der Zulage und nach 24 Monaten das volle Gehalt. Außerdem werden sie auch in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis über­nommen.

Ich darf Sie aber auch daran erinnern, Herr Abgeordneter, dass wir ein Konsolidie­rungspaket geschnürt haben, ein Konsolidierungspaket, dass hier im Parlament be­schlossen worden ist und das auch für das Innenministerium heißt, pro Jahr durch­schnittliche 50 Millionen € einzusparen. Daher bin ich auch so fair und so ehrlich, hier zu sagen: Nein, es ist nicht angedacht, eine Veränderung betreffend die Bezahlung un­serer Schülerinnen und Schüler vorzunehmen, zumal wir auch einen internationalen Vergleich angestellt haben, wonach wir gut dastehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Vi­limsky.

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Ich erlaube mir, nur noch festzuhalten, dass gut 800 € zu wenig sind für einen angehenden Polizisten, um eine Familie zu erhalten und die Kosten für Wohnung und sämtliche Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Da­her unsere Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte für polizeiliche Grundschüler.

Wir haben einen zweiten Problembereich, das sind Ballungsräume, wo nicht nur erhöh­te Lebenshaltungskosten, sondern auch erhöhte Belastungsfaktoren für Exekutivbeam­te gegeben sind. München ist so ein Beispiel, wo es eine Ballungsraumzulage gibt.


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Meine Frage an Sie, auch vor dem Hintergrund der vorgenommenen Einsparungen: Denken Sie an eine Ballungsraumzulage? München, eine vergleichbare Stadt, hat dies, und in Österreich gibt es das nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Dieses Thema wurde von Ihrer Seite schon an mich herangetragen, und meine Antwort war und ist auch heute, dass wir das auch im Gesamtpaket in der jetzigen Diskussion behandeln. (Bei­fall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Wurm.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es wurde heute schon angesprochen, dass durch die Behördenreform, die wir kürzlich be­schlossen haben, finanzielle Mittel frei werden. Es ist bei den unterschiedlichen Refor­men in den letzten Jahren – Jahrzehnten könnte man sagen – immer wieder auch die Aus- und Weiterbildung der Polizisten und Polizistinnen weitergeführt worden und war dem Ministerium immer ein großen Anliegen. Auch die Frage, gegen Gewalt in der Fa­milie, gegen Gewalt an Frauen zu sensibilisieren und klarzustellen, dass die „g’sunde Tetschn“ eben nicht gesund ist, sondern das Gegenteil, ist immer ein wichtiger Teil der Ausbildung.

Jetzt meine konkrete Frage dazu: Wie viel der frei werdenden Mittel geben Sie aus für die zusätzliche Verbesserung der Ausbildung für die Polizistinnen und Polizisten und auch für die Durchlässigkeit zu anderen Berufen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Die konkrete Zahl habe ich jetzt nicht präsent, ich kann Ihnen aber versichern, dass wir einen großen Schwer­punkt auf die Aus- und Weiterbildung unserer Polizistinnen und Polizisten legen. Wir haben ja vor einigen Jahren die Sicherheitsakademie ins Leben gerufen. Wir haben es auch geschafft, eine Akademisierung bei der Polizei voranzutreiben.

Das heißt, es ist uns ein wichtiges Anliegen, und – Sie haben es angesprochen – ent­scheidend für uns ist auch, dass wir vor allem Menschen aus den verschiedensten Be­rufsgruppen zur Polizei bekommen, damit wir auch im Rahmen der Polizei die Vielfalt dokumentieren können. Das heißt, wir werden weiterhin auf den Bildungsschwerpunkt schauen, und wir sind auch im internationalen Vergleich gut aufgestellt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Abgeordneter Singer.

 


Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben heute schon Fragen bezüglich Entlohnung und Ausbildung für Exekutivbeamte beant­wortet. Wichtig ist aus meiner Sicht auch die Frage der Ausrüstung.

Daher meine konkrete Frage: Welche Investitionen im Bereich Ausrüstung sind für das heurige Jahr geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir haben in etwa im Jahr 2012 an die 38 Millionen € an Investitionen. Wir wissen, wenn man die Herausfor­derung als Polizistin, als Polizist bewerkstelligen muss und soll, dann bedarf es natür­lich auch einer dementsprechenden Ausstattung, einer dementsprechenden Ausrüs­tung. Das beginnt bei unseren Polizeiinspektionen, geht natürlich über den Fuhrpark, wichtig ist aber vor allem auch der gesamte Bereich der Schutzanzüge, der ballisti-


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schen Überziehschutzwesten und der ballistischen Schutzhelme. Das war immer wie­der eine Forderung in den letzten Jahren, und jetzt läuft eben konkret das Beschaf­fungsverfahren, damit diese Ausstattung auch da ist.

Außerdem ist mir natürlich auch die Neuanschaffung kriminaltechnischer Geräte ganz wichtig. Da müssen wir einfach auf dem aktuellen Stand sein, denn es kann nicht sein, dass Kriminelle mit der modernsten Ausrüstung ihre Einbrüche erledigen und wir hin­terherhinken. Deswegen ist mir ein hohes Niveau ganz, ganz wichtig, damit unsere Po­lizei auch wirklich äußerst kompetent und professionell ihre Arbeit machen kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Bundesminister! Das Gehaltssystem der Exekutive ist auf viele Zulagen ausgelegt. Bei verschiedenen Sparpaketen haben es jetzt die Exekutivbeamten gerade mehrfach zu spüren bekommen. Das bedeutet, dass zum Beispiel im Krankheitsfall ab dem 30. Tag die Beamten nur noch ein geringes Ein­kommen erhalten. Das führt dazu, dass in Vorarlberg bereits eine Versicherung den Verdienstentfall versichert, damit die Exekutivbeamten sich die Wohnung noch leisten können. In Deutschland gibt es ein All-inklusive-Gehalt, ebenso in der Schweiz, das wesentlich höher ist und das auch im Krankheitsfall ein Überleben sichert.

Weiters ist das Pensionsantrittsalter der Exekutive in Österreich am höchsten. Das heißt, wir gehen regulär mit 65 Jahren in Pension. Alle anderen Länder in Westeuropa haben ein niedrigeres Pensionsantrittsalter; mit 60 Jahren in der Schweiz und in Deutschland, mit 55 Jahren in Frankreich oder mit 35 Dienstjahren in Italien.

Meine Frage: Was unternehmen Sie, nachdem nun budgetäre Mittel frei geworden sind, um den österreichischen Exekutivbeamten ein überlebensfähiges Gehalts- und Pensionssystem zu garantieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank für die Frage. Die Anliegen der Polizistinnen und Polizisten sind mir wert und wichtig. Vor allem soll und muss man vom Polizistengehalt auch leben können.

Auch dazu ein ganz klares Wort: Sie wissen, dass es einen Grundbezug gibt, dass es spezifische Zulagen gibt, und Sie wissen, dass wir diesbezüglich auch in enger Allianz mit unserer Beamtenministerin, Frau Heinisch-Hosek, zusammenarbeiten müssen. Wir sind aufgrund des Konsolidierungspaketes und aufgrund der Diskussion mit der Perso­nalvertretung und der Gewerkschaft gerade dabei, das auch mit aufzunehmen und zu diskutieren.

Fakt ist, dass Polizistinnen und Polizisten nicht ausschließlich mit 65 Jahren in Pension gehen, wie Sie gesagt haben. (Abg. Hagen: Regulär!) Das entspricht nicht der Wahr­heit. Wahr ist, dass wir im internationalen Vergleich mit dem regulären Antrittsalter von 65 Jahren weit hinter vielen anderen europäischen Staaten liegen und dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei uns bei 58 Jahren liegt. Deswegen wurde auch an den verschiedensten Schrauben gedreht, um das faktische Pensionsantritts­alter anzuheben; das wissen Sie ganz genau. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeord­nete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche weiteren Aufgabenbereiche des Innenministeriums, wie zum Beispiel Katastrophen­schutz, Zivildienst, kriminalpolizeiliche Beratung oder Vereinswesen, werden durch die­se frei werdenden Mittel von rund 2 Millionen € jährlich mit substanziellen finanziellen


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Besserstellungen zum Wohle der Bevölkerung rechnen können? (Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner: Welche 2 Millionen sprechen Sie an?) – Die Mittel, die in der Haupt­frage angesprochen wurden!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich muss noch einmal sagen – es dürfte offensichtlich einigen aus dem Gedächtnis entschwunden sein –, dass wir ein Konsolidierungspaket im Ausmaß von 27 Milliarden € geschnürt haben und dass selbstverständlich jedes Ministerium gefordert ist, sein Einsparungspotenzial zu erheben, so natürlich auch das Bundesministerium für Inneres.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die 8 bis 10 Millionen €, die wir einsparen, gerade im Bereich der Verwaltung, führen nicht dazu, dass das Geld für viele andere Dinge ausgegeben werden kann. Wir haben pro Jahr 50 Millionen € einzusparen, und wir können nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage der Frau Abgeord­neten Mag. Korun. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In den letzten Wochen ist vermehrt bekannt geworden, dass Personen, die jahrzehntelang ös­terreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen waren, von den Behörden plötzlich informiert wurden, dass sie keine Österreicher seien. Es wurden ihnen die Pässe abge­nommen, sodass sie jetzt staatenlos sind und die Staatsbürgerschaft aufgrund der der­zeitigen Regelungen auch nicht bekommen können.

Deshalb meine Frage:

148/M

„Bis wann werden Sie einen Gesetzesvorschlag zur Beseitigung der Lücke im Staats­bürgerschaftsgesetz vorlegen, die dazu führt, dass manche langjährige Österreicherin­nen und Österreicher plötzlich die Staatsbürgerschaft verlieren?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Abgeordnete, Sie sprechen die sogenannten Putativ-Österreicher an, wo vor allem über einen konkre­ten Fall in den letzten Wochen in den Medien zu lesen war. – Ja, es gibt leider derarti­ge Fälle, durchschnittlich drei bis fünf pro Jahr. Jeder einzelne Fall muss natürlich im Detail überprüft werden.

Selbstverständlich sind wir an einer Lösung interessiert. Aus diesem Grund habe ich auch meinen Expertinnen und Experten den Auftrag erteilt, eine Lösung zu suchen. Sollte es einer gesetzlichen Veränderung bedürfen, werden wir das sicherlich auch mit den Bundesländern, mit den Landesregierungen, denen die Kompetenz im Staatsbür­gerschaftsrecht obliegt, abstimmen.

Ja, ich bin an einer konkreten Lösung interessiert, weil es um Menschen geht, die Rechtssicherheit brauchen. Wir werden eine Lösung finden, vor allem in jenen Fällen, in denen die Behörden Fehler gemacht haben, in denen die Schuld einzig und allein bei den Behörden liegt. Ja, wir finden eine Lösung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Korun.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Bundesministerin! Sie wissen selbst, dass es nicht bloß sogenannte Einzelfälle sind, sondern dass es immer wieder Fälle gibt. Ich habe Sie persönlich mehrfach im Innenausschuss darauf angesprochen, und


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das letzte Mal haben Sie mir vor zirka sechs Monaten versprochen, Sie würden sich das anschauen und sich melden. Bis heute habe ich von Ihnen nichts gehört. Jetzt sagen Sie wieder, die Experten werden sich das anschauen. Das Problem ist das Ge­setz und nicht der Vollzug der Länder. Der Vollzug ist zwar Ländersache, aber die Län­der müssen das bestehende Gesetz vollziehen.

Gestern hat sich ein neuer Betroffener an mich und auch an viele andere Abgeordnete gewandt. Er wurde als Kind einer gebürtigen Österreicherin in aufrechter Ehe geboren. Damals hat es die Bestimmung gegeben, dass Österreicherinnen selbst in der Ehe ihre Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder weitergeben konnten.

Deshalb meine Zusatzfrage: Was gedenken Sie in solchen Fällen zu tun, wenn Kindern von Österreicherinnen, die in aufrechter Ehe auf die Welt gekommen sind, Jahre, Jahr­zehnte später mitgeteilt wird, dass sie eigentlich aufgrund der damaligen Gesetzeslage nie Österreicher waren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Abgeordnete, ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich spontan keine generelle Lösung anbieten kann, denn gerade in solch sensiblen Bereichen muss jeder Einzelfall seitens der Ex­pertinnen und Experten ganz genau geprüft werden, aber Sie werden innerhalb der nächsten Wochen einen Vorschlag auf dem Tisch liegen sehen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre konkreten Fälle beziehungsweise nennen Sie mir auch den konkreten Fall, den Sie offensichtlich schon an mich herangetragen haben! Dieser Sache gehe ich nach. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stefan.

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Dieses Problem besteht ja schon seit vielen Jahren und ist auch dem Innenministerium wahrscheinlich schon seit 15 Jahren bekannt. Es ist erst vor Kurzem wieder eine An­frage gestellt worden, und ich habe erfahren, dass Sie wissen, wie viele Fälle es pro Jahr gibt. Mir haben Sie noch gesagt, Sie führen keine derartige Statistik. Im März zu­mindest wussten Sie das noch nicht, heute wissen Sie es, das ist ganz erfreulich. Es geht um Bürger, die als Staatsbürger behandelt wurden und auch Pflichten als Staats­bürger ausgeübt haben, zum Beispiel beim Bundesheer waren und Ähnliches. Da soll­te man sich jetzt als Staat doch auch revanchieren.

Meine Frage: Gibt es einen Grund dafür, dass Sie trotz des Wissens um diese Umstän­de und auch um diese Einzelschicksale bisher keine Aktivitäten gesetzt haben, diese offensichtliche gesetzliche Regelungslücke zu füllen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, wir können aufgrund der Erfahrungswerte von diesen drei bis fünf Fällen aus­gehen. Ich sage auch ganz klar: Egal, welche rechtlichen Grundlagen wir schaffen, egal, wie präzise wir das Gesetz formulieren, es wird immer wieder Einzelfälle geben, wo es zu Härtefällen kommt, die dann im Einzelnen auch zu behandeln sein werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Ministerin! Es gibt auch einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, wonach Teile des Staatsbürgerschafts­gesetzes von der Novelle 2006 aufgehoben worden sind. Es gibt mehr oder weniger


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auch den Auftrag, bis Oktober 2012 diese Gesetzeslücken beziehungsweise diese Um­stände, die halt immer wieder zu tragischen Einzelschicksalen führen, zu beheben.

Meine konkrete Frage lautet: Wie weit sind die Arbeiten vorgeschritten, um diesem Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachzukommen? Wird bei der Reparatur des Staatsbürgerschaftsgesetzes aus dem Jahr 2006 auch daran gedacht, dass es sich da­bei auch immer wieder um anerkannte Flüchtlinge handelt, die Folteropfer geworden sind, oder auch um Menschen mit Behinderungen, die aufgrund dieser Selbsterhal­tungspflicht, die im Gesetz festgeschrieben ist, die österreichische Staatsbürgerschaft nie erlangen können? Ich denke, das wäre sehr wichtig, weil es tatsächlich immer wie­der zu massiven tragischen Einzelschicksalen aus dieser Opfergruppe kommt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank für diese Frage. Sie wissen, dass es gerade in diesem Bereich Verleihungstatbestände gibt, nach denen wir im Konkreten vorgehen.

Das, was Sie angesprochen haben, schauen wir uns derzeit gerade im Detail an. Ich habe jetzt den konkreten Bericht der Expertinnen und Experten nicht da, wie weit das gediehen ist, ich lasse Ihnen aber gerne nähere Informationen zukommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Hammer.

 


Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Thema Staatsbürgerschaftsverleihung und Staatsbürgerschaften generell ist ein sehr sensibles und viel beachtetes.

Mich würde interessieren – und daher meine Zusatzfrage –: Wie ist derzeit generell die Entwicklung bei der Verleihung der Staatsbürgerschaften in Österreich?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir können davon spre­chen, dass die Einbürgerungen auf einem konstanten Niveau sind. Wir haben im ers­ten Quartal 2012 bei den Einbürgerungen einen Anstieg von 14 Prozent zu verzeich­nen. Das heißt, im Jahr 2011 wurden 6 754 Personen eingebürgert; das war ein leich­ter Anstieg im Vergleich zu 2010. Im Jahr 2010 hatten wir 6 190 Personen, die einge­bürgert worden sind; das bedeutet für das erste Quartal einen Anstieg von 9 Prozent.

Interessant ist natürlich auch immer, woher die Personen, die eingebürgert werden, kommen: in erster Linie aus der Türkei, aus Bosnien-Herzegowina, aus Serbien und aus dem Kosovo.

Wir haben in den letzten zehn Jahren eine sinkende Tendenz festzustellen – deswe­gen, weil natürlich die Jahre 2000 bis 2006 von Einbürgerungen aufgrund des Balkan­krieges geprägt waren. Das waren eben die weiteren Folgen beziehungsweise Aus­wirkungen. Jetzt bewegen wir uns auf einem äußerst stabilen Niveau mit 6 000 bis 7 000 Menschen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Pu­tativ-Österreicher betreffend informiere ich Sie gerne über den zweiten Fall aus Graz.

Einmal mehr wird klar: Die Staatsbürgerschaft ist die Grundlage für den Erhalt des Rei­sepasses, der so notwendig ist. Aufgrund einer von mir gestellten Anfrage haben wir ermittelt, dass wir 3 138 Diplomatenpässe in Österreich haben, 7 853 privilegierte Dienstpässe. Wir vom BZÖ wollen, dass sämtliche Politikerprivilegien wie auch die Di-


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plomatenpässe für Politiker gänzlich abgeschafft werden. Herr Abgeordneter Westen­thaler und ich werden heute dazu auch einen Initiativantrag einbringen.

Meine Frage an Sie: Warum wehren Sie sich, respektive auch Ihre Partei, so massiv dagegen, dass wir sämtliche Politiker aus der Diplomatenpass-Regelung herausneh­men? Wie der Name schon sagt, „Politiker“ sind keine „Diplomaten“. Der Diplomaten­pass ist nur für Diplomaten da. Es gibt die zweite Möglichkeit eines Dienstpasses.

Warum wehren Sie sich so dagegen? Wann werden Sie Ihren Widerstand dagegen aufgeben, dass wir diese Politikerprivilegien endlich abschaffen? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, das ist ein Thema, das uns in den letzten Wochen und Monaten begleitet hat. – Ja, es gab eine hohe Anzahl an Diplomatenpässen. Ja, wir haben uns orientiert an den Standards oder den üblichen Usancen anderer europäischer Staaten. Ja, jetzt liegt ein Vorschlag vor, wie diese Änderung stattfinden soll. Sie seitens des Parlaments haben es in der Hand, einen gemeinsamen Nenner zu finden und einen Vorschlag vor­zulegen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Abschaffen, Frau Ministerin!) – Ja, dann müssen Sie mit allen politischen Parteien verhandeln! (Abg. Grosz: Aber dann müsste Ihre Partei den Widerstand aufgeben!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage des Herrn Abgeord­neten Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Ministerin! Wir haben es schon zu Beginn besprochen, daher ganz kurz: Der Anstieg der Kriminalität vor allem bei den Einbrüchen in Einfamilienhäuser und in Wohnungen ist mit über 15 000 Fällen im Jahr 2011 nach wie vor dramatisch hoch. Sie kennen Ihr eigenes Kriminal-Monitoring, das vor wenigen Wochen, im April, veröffentlicht worden ist: plus 31 Prozent bei Bank­raub, 31 Prozent mehr Überfälle auf Banken, 21 Prozent mehr bei Juwelieren, 10 Pro­zent bei Einbrüchen in Einfamilienhäuser und auch Wohnhäuser.

In Wahrheit, Frau Ministerin, ist das eine Art Bankrotterklärung. Seit Jahren steigt die Anzahl der Einbrüche, vor allem in Wohnungen und Häuser.

Was gedenken Sie dagegen zu tun?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 145/M, hat folgenden Wortlaut:

„Im Jahr 2011 gab es 15 616 Anzeigen wegen Einbrüchen in Wohnungen und Einfa­milienhäusern. – Wie erklären Sie, dass es noch immer nicht gelungen ist, die Zahl die­ser Einbrüche entscheidend zu senken?“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter Wes­tenthaler, es ist gut, dass ich Sie schon über viele Jahre kenne und weiß, dass Sie im­mer wieder zu Übertreibungen neigen, und zwar zu massiven Übertreibungen wie in diesem Fall. Sie haben so viel Hausverstand, dass auch Sie wissen, dass wir zwischen einem langfristigen und einem kurzfristigen Trend unterscheiden müssen.

Es wird ganz klar aufgezeigt: Ja, wir haben einen geringfügigen Anstieg zu verzeich­nen, wenn wir das erste Quartal 2012 mit dem ersten Quartal 2011 vergleichen. Die


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Zahl der Anzeigen ist gestiegen von 4 754 auf 4 903. Aber wenn Sie die Entwicklung langfristig anschauen, dann sehen Sie, dass es im Jahr 2009 21 248 Anzeigen und im Jahr 2011 15 616 Anzeigen gegeben hat. Das heißt nach Adam Riese, mathematisch betrachtet: ein Viertel weniger.

Aber ich gebe Ihnen recht: Jeder Einbruch ist einer zu viel, auch deswegen einer zu viel, weil es nicht nur um finanzielle Schäden geht, sondern auch um emotionale Schä­den. Wenn jemand in jemandes Privatsphäre, in das eigene Haus, in die eigene Woh­nung, eindringt, dann verursacht das natürlich auch eine gewisse Traumatisierung. Deswegen, wie heute bereits angesprochen, ist es mir gerade in diesem Bereich ganz wichtig, ganz klar zwischen Einbrüchen im Privatbereich, im Wohnungsbereich, und im gewerblichen Bereich zu unterscheiden. Ich glaube, da braucht es eine ganz klare Dif­ferenzierung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Ministerin! Ich habe aus Ihrem Monitoring zitiert, und wenn Sie das als Übertreibung ansehen, dann würde ich Ihr Monitoring hinterfragen, wo diese dramatischen Zahlen drinstehen. Ich bin auch davon überzeugt, dass die betroffenen Familien, deren Häuser und Wohnungen von ausländi­schen Banden geknackt werden, das auch nicht als Übertreibung sehen, sondern da­von betroffen sind.

70 Prozent der Täter sind Ausländer aus Serbien, Rumänien, Polen, Ungarn. Deswe­gen haben Frankreich und Deutschland jetzt überlegt, peripher und auch intervallmäßig die Grenzkontrollen wieder einzuführen, solange diese Einbruchskriminalität so hoch ist.

Frau Ministerin, konkrete Frage: Wir vom BZÖ fordern die Einführung der Grenz­kontrollen, bis diese Einbruchsstreifzüge von ausländischen Straftätern wieder zu Ende sind. – Sind Sie auch dafür, hinsichtlich der steigenden Kriminalität von ausländischen Straftätern die Grenzen endlich wieder zu kontrollieren? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen die Zahlen skizziert, ich bitte Sie, diese Zahlen auch richtig zu interpretieren.

Ja, es stimmt, dass gerade bei den Einbruchsdiebstählen, bei Kfz-Diebstählen der An­teil an ausländischen Tätern bei 70 Prozent liegt. Ja, das stimmt. Ja, es stimmt auch, dass wir es sehr oft mit Wiederholungstätern zu tun haben, dass wir auch konkrete Maßnahmen setzen müssen.

Sie wissen auch, dass wir in den Jahren 2008/2009 mit der Zahl der Einbrüche über­haupt an der Spitze gelegen sind, weshalb es dann zu einem konkreten Masterplan gekommen ist. Dieser Masterplan ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Er soll auch ga­rantieren, dass Österreich nicht zum Tummelplatz von Einbrechern wird. Das heißt, wir werden auch weiterhin unseren Fahndungsdruck erhöhen.

Zur Grenzkontrolle: Sie wissen, dass wir gut aufgestellt sind mit den AGM-Dienst­stellen. Wir sind von der Grenzbalkenkontrolle zur Grenzraumkontrolle übergegangen. Wir wissen, die Täter sind flexibel und mobil, das heißt, auch die Polizei muss äußerst flexibel und mobil sein. Darüber hinaus arbeiten gerade im Bereich der Ausgleichs­maßnahmen zirka 2 500 Polizistinnen und Polizisten, die den Fokus auf Derartiges richten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Wind­büchler-Souschill.

 



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Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Ministerin! Ein Einbruch im Eigenheim – das haben Sie selbst gerade gesagt –, in den eigenen vier Wänden ist be­lastend, ist beängstigend und sollte – eigentlich als Schwerpunktsetzung – natürlich auch verhindert werden. Sich nicht sicher fühlen zu können in den eigenen vier Wän­den muss ein furchtbarer Zustand sein.

Die Zahl der Einbrüche ist im Vergleich des ersten Quartals 2010 mit dem ersten Quar­tal 2011 um 10 Prozent gestiegen. Das ist in Ihrem Monitoring herausgekommen. Was mir aber bis jetzt noch immer fehlt, sind Ihre konkreten Maßnahmen, jegliche Einbrü­che einfach zu verhindern.

Welche Maßnahmen setzen Sie im Jahr 2012, um Einbrüche zu verhindern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich habe selbstverständ­lich in Auftrag gegeben, einen Schwerpunkt zu setzen. Ich habe Ihnen ganz klar ge­sagt, dass es einen Masterplan gegeben hat, der darauf fokussiert ist, vor allem den Fahndungsdruck, den Kontrolldruck zu erhöhen, dass vor allem bei jedem Einbruch die Spurensicherung professionellst zu erfolgen hat und dass wir gerade mit der Ein­richtung der SOKO Ost gut unterwegs sind, dass wir mithilfe der SOKO Ost sehr viele Täter aufgreifen und dass wir damit auch sehr erfolgreich Ermittlungen im Hinblick auf Netzwerke führen können, denn gerade in diesem Bereich handelt es sich um Täter, die international vernetzt sind und die meist aus dem Ausland kommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Her­bert.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Bundesminister! Besser als jede be­gangene strafbare Tat ist die Verhinderung einer solchen, aber für eine effiziente und nachhaltige Präventionsarbeit fehlen uns ja bekannterweise die personellen Ressour­cen bei der Exekutive. Jetzt sind zwar im Regierungsprogramm zusätzliche Aufnahmen vorgesehen, wir wissen aber beide, dass diese nicht ausreichen, bestenfalls den Ab­gang im Pensionsbereich abdecken.

Daher meine Frage: Wann werden Sie für den erforderlichen Personalbedarf sorgen beziehungsweise wann werden Sie die benötigten Personalkräfte bei der Exekutive aufnehmen, um einerseits diese Präventionsarbeit im Sinne des Schutzes der Bevölkerung sicherzustellen und auch einen sicherheitspolizeilichen Mehrwert im Sin­ne einer positiven Dynamik der Kriminalstatistik zu erzielen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, Ih­nen brauche ich wohl die Struktur, Organisation und den Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit nicht zu erklären, denn Sie sind einer aus den Reihen der Polizei, und Sie wissen ganz genau, dass wir einen Schwerpunkt im Präventionsbereich setzen, dass dieser Schwerpunkt auch in unserer Strategie „Innen.Sicher.“ verankert ist und dass dieser Schwerpunkt auch auf Punkt und Beistrich umgesetzt wird.

Ich denke da nur an die neue Schwerpunktsetzung im Internetbereich und eben an das „Bündnis gegen Gewalt“. Sie wissen haargenau, dass da sehr viel gemacht wird, aber ich lade Sie gerne zu einem Privatissimum zu mir ins Büro ein, wo wir das im De­tail besprechen. (Ruf: Na, bitte!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Plessl.

 


Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Sehr geehrte Frau In­nenministerin! Im Zeitraum 2000 bis 2006 gab es gravierende Einsparungen im Sicher-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 30

heitsbereich. Es erfolgte eine massive Einsparung beim Personal, aber es wurden auch funktionierende Sicherheitsstrukturen zerschlagen.

Diese Bundesregierung hat vorgesehen und will auch umsetzen, dass eine Verbes­serung und eine Adaptierung im Innenressort durchgeführt wird. Wir haben schon meh­rere Maßnahmen gesetzt, ich möchte da einige ansprechen: verbesserte Ausrüstung für die Exekutive, bis 2013 sollte es 1 000 Polizistinnen und Polizisten mehr geben, pauschalierte Reisegebühren, Reform der Sicherheitsbehörden.

Meine Frage bezieht sich auf die Einbruchsdiebstähle, auf die Auswertung der Spuren­träger, und sie lautet folgendermaßen: Wurden alle angefertigten Spurenträger ausge­wertet? Stehen ausreichende Budgetmittel zur Verfügung, um alle auswerten zu kön­nen, oder muss zusätzliches Budget bereitgestellt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, Sie wissen, dass gerade mit 1. Jänner 2013 die Haushaltsreform umzusetzen ist, dass es dann aufgrund des Globalbudgets nur mehr neun Detailbudgets für die Bundesländer geben wird, dass vor allem die neun Landespolizeidirektionen dafür Sor­ge zu tragen haben, wo und wie sie ihre Schwerpunkte setzen. Das wird für jedes Bun­desland individuell sein, und Sie können davon ausgehen, dass gerade die Landespo­lizeidirektoren sehr viel an Kompetenz einbringen und sicherlich das Auslangen finden werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Obernosterer.

 


Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Wir wissen, Kriminalität wird man nie ganz verhindern können, wir wissen aber auch, dass Österreich zu den sichersten Staaten der Welt gehört, und trotzdem gibt es einzelne Vorschläge, die Binnengrenzen wieder einzuführen. – Frau Bundesministerin, wie stehen Sie dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das geht auch in Rich­tung der Frage des Herrn Westenthaler, und ich sage auch jetzt ganz klar, dass wir uns gerade aufgrund des Schengen-Beitrittes intensiv und umfassend darauf vorbereitet haben, eben von den Grenzbalkenkontrollen zu den Grenzraumkontrollen überzuge­hen – das funktioniert auch sehr gut.

Ich sage aber auch ganz klar – das betrifft die Diskussion auf europäischer Ebene, die uns hier seit Monaten beschäftigt –, dass wir auch weiterhin das Instrumentarium zur vorübergehenden Einführung der Grenzkontrollen haben wollen, weil wir dieses Instru­mentarium brauchen, wie wir es damals beim Weltwirtschaftsforum oder eben bei der Fußball-Europameisterschaft verwendet haben. Das heißt, das ist ein Instrumentarium, das wir ganz klar brauchen.

Wir sind aber auch in der Diskussion, wenn es darum geht, einen Schengen-Mecha­nismus auszulösen, wenn eben Gefahren drohen beziehungsweise ein EU-Staat sei­nen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es gab dazu letztes Mal im EU-Innenministerrat einen Beschluss unter der dänischen Präsidentschaft, einen sogenannten Masterplan oder eine Roadmap, wo konkrete Maßnahmen gesetzt werden, wo die Diskussion wei­tergeht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage des Herrn Abgeord­neten Mag. Maier. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Einen recht schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich möchte mich einem brennend heißen Thema widmen, nämlich der Cyber Security. Wir sind immer mit neuen Auswüchsen von IT-Kriminalität konfrontiert. In Europa wird der Schaden, der durch IT-Kriminalität passiert, auf 750 Milliarden € geschätzt. Nebenbei gibt es Angriffe auf Netze, sogar auf staatli­che Netze wie Regierungsseiten und auf Unternehmensseiten, und zuletzt sind die Konsumenten die Betroffenen von Internetabzocke und ähnlichen kriminellen Delikten.

Meine Frage:

147/M

„Welche Schwerpunkte beinhaltet das österreichische Cyber Security Gesamtkon­zept?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich sage Danke, dass Sie diese so wichtige und zentrale Zukunftsfrage angesprochen haben, wo wir in enger Allianz mit dem Bundeskanzleramt und dem Verteidigungsmi­nisterium stehen, um gemeinsam eine österreichweite Cyber-Sicherheitsstrategie auf den Weg zu bringen, weil es einfach wichtig ist. Wir wissen, dass die Attacken zwar vir­tuell erfolgen, aber reale Folgen dadurch entstehen, sowohl für den Staat, die Ge­sellschaft als auch für die Wirtschaft.

Nur ganz kurz das Konzept: Wir haben in den letzten Monaten darüber diskutiert, wel­che Risiken es gibt und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie eintreten. Darauf aufbauend haben wir eine Risikomatrix vorgelegt. Aufgrund dieser Risikomatrix planen wir für Anfang Juni ein Cyber-Planspiel mit den verschiedenen Ministerien und mit der Wirt­schaft, um konkrete Impulse aus diesem Cyber-Planspiel zu bekommen, um dann in weiterer Folge die österreichweite Cyberstrategie auch festlegen zu können.

Wir haben dazu ja gestern im Ministerrat einen Beschluss gefasst, dass wir an dieser Strategie gemeinsam in enger Allianz arbeiten, um Österreich im Cyberspace sicherer zu machen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Maier.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Es gibt neue For­men dieser IT-Kriminalität: bei Handys beispielsweise über Apps, wo Menschen schlichtweg abgezockt werden, beziehungsweise mit Softwarelösungen, die zu einem schweren Schaden in Unternehmen führen.

Meine konkrete Frage betrifft genau diesen Bereich: Was wird Ihr Ressort oder was werden Sie gemeinsam mit anderen Ressorts unternehmen, um diese Abzocke insbe­sondere bei Konsumenten zu verhindern? Und was werden Sie tun, um auf diese neu­en Formen von Kriminalität zu reagieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Da ist die Aufgabe und Funktion des Kuratoriums Sicheres Österreich ganz wichtig, weil dieses Kuratorium ei­ne Plattform für einen Informationsaustausch zwischen den Behörden, der Wirtschaft und der Industrie geschaffen hat, bei der es darum geht zu sensibilisieren, bei der es auch um die Frage geht: Wo brauchen wir gesetzliche Regelungen, wo greift die Selbstverpflichtung?, und bei der es vor allem auch darum geht, die Wirtschaft darauf zu sensibilisieren, Produkte auf den Markt zu bringen, die sicher sind, womit auch ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 32

Weg im Bereich Konsumentenschutz gegangen wird. Die Wirtschaft meint es ja ernst. Da geht es nicht nur um den Schutz des eigenen Unternehmens, sondern auch um den Schutz der Kundinnen und Kunden, und der steht im Fokus aller Entwickler.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hor­nek.

 


Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kollege Maier hat ver­schiedene Themenfelder in Bezug auf Computerkriminalität angesprochen.

Meine konkrete Frage an Sie: Wie entwickelt sich die Computerkriminalität aus Ihrer Sicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Die Computerkriminalität entwickelt sich leider rasant. Wir haben einen massiven Anstieg zu verzeichnen. In den letzten drei Monaten wurden in Österreich im Bereich der gesamten IT-Kriminalität 1 926 Delikte zur Anzeige gebracht. Im ersten Quartal 2011 hatten wir in diesem Be­reich nur 1 077 Anzeigen.

Das heißt, es gibt da einen massiven Anstieg, wobei wir natürlich auch Maßnahmen setzen, vor allem in Richtung Dunkelziffer – denn wir wissen, es gibt eine ganz hohe Dunkelziffer, und wir fordern die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger auch auf, uns derartige Dinge zu melden. Aus diesem Grund haben wir auch die Plattform against-cybercrime@bmi.gv.at ins Leben gerufen, damit sich die Menschen direkt dort hin­wenden können, wobei wir jedem Hinweis nachgehen und auch dazu motivieren, An­zeige zu erstatten, damit auch Ermittlungen eingeleitet werden können.

Wichtig ist also: Wir müssen sensibilisieren, wir müssen darauf hinwirken, dass es zu Anzeigen kommt, dass wir ermitteln können. Das heißt: Das ist ein Weg, den wir in den nächsten Monaten und Jahren auch verstärken müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter List.

 


Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Bundesministerin! Internationale Militärexperten stufen die Cyberbedrohung betreffend Angriffe auf Staaten als besonders hoch ein. Entsprechend vorbereitete Maßnahmen werden bereits getroffen.

Wie erfolgt die bisherige Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsressort? Und sind Ih­nen Cyberangriffe auf Staatseinrichtungen schon bekannt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Selbstverständlich gibt es da eine enge Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium, vor allem im Be­reich der kritischen Infrastruktur. Sie haben diese kritische Infrastruktur angesprochen, sei es im Bereich Energie-, sei es im Bereich Wasserversorgung unserer Bevölkerung. Diese kritische Infrastruktur muss natürlich im Fokus unserer künftigen Entwicklung der österreichweiten Cyberstrategie sein.

Ja, wir merken es natürlich auch täglich, dass vor allem zahlreiche Hacking-Angriffe auf die verschiedensten Ministerien, auf die verschiedensten politischen Parteien pas­sieren, und selbstverständlich steht da auch die Wirtschaft im Fokus. Wir sind auch mit einem Fall konfrontiert, den Sie auch in der Zeitung gelesen haben, wo ein Jugendli­cher über 250 Firmen, worunter auch sehr viele namhafte Firmen waren, gehackt hat.

Das heißt, wichtig ist vor allem auch, die kritische Infrastruktur in den Fokus zu neh­men.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 33

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Ministerin! Beim Thema Cyber Security hat man das Gefühl, jedes Regierungsmitglied will zuständig sein, aber die wenigsten kennen sich aus. Ich sage es Ihnen ganz offen: Gerade in Ih­rem Ministerium bezweifle ich, dass es dort die Expertise gibt.

Das ist auch in einem Fall dokumentiert: Sie wissen, dass der IT-Selbständige Mi­chael R. im Zusammenhang mit AnonAustria durch schlampige und miserable Ermitt­lungen ins Visier der Sicherheitsbehörden gekommen ist. Ich habe das in einer parla­mentarischen Anfrage an Sie aufgearbeitet.

Sie haben mir unter falschen Angaben, nämlich dass der Fall noch nicht eingestellt wä­re, die parlamentarische Anfrage nicht beantwortet. Als Parlamentarier lasse ich mir das nicht gefallen, das sage ich ganz offen.

Meine Frage ist: Warum beantworten Sie eine Anfrage unter falschen Behauptungen nicht und decken damit einen polizeiinternen Ermittlungsskandal? (Beifall bei Abgeord­neten der Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das ist ein Vorwurf, den ich nicht auf mir sitzen lasse. Und vor allem lasse ich jenen Vorwurf hier nicht im Raum stehen, dass meine Polizistinnen und Polizisten, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie eine Leibgarde, oder was? Eine eige­ne Leibgarde?) da nicht professionell arbeiten, dass da schlechte Arbeit verrichtet wird, dass es keine Kompetenz im Bereich der Internetkriminalität, im Bereich Cyber Secu­rity gibt. Das weise ich strikt zurück! (Beifall bei der ÖVP.)

Betreffend Ihre Kritik hinsichtlich der Anfragebeantwortung – zu kurz, zu wenig präzise, was auch immer –: Ich kenne diese Kritik auch vom letzten Mal. Ich habe einen ganz klaren Auftrag gegeben, dass die Anfragen umfassender beantwortet werden, um Ih­rem Anliegen auch Genüge zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mayer­hofer.

 


Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Nicht nur im Bereich des Stadtpolizeikommandos Fünfhaus, sondern im gesamten Bundes­gebiet wurde bereits vorhandene Infrastruktur in Form von Druckern und PCs wegge­schafft.

Wie gedenken Sie dieser Tatsache, auch in Anbetracht der Schlagzeile im heutigen „Kurier“, die lautet: „Kriminalität im Internet: 15 Milliarden Schaden in Österreich“, Rech­nung zu tragen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich glaube, da müssen wir zwischen zwei Ebenen unterscheiden. Auf der einen Seite müssen wir noch mehr in den Bereich Prävention investieren, so wie ich es angesprochen habe, und anderer­seits müssen wir uns natürlich auch im Bereich Ermittlungsarbeiten spezialisieren. Da haben wir auch schon mit der Gründung unseres C4-Kompetenzzentrums, das im Bundeskriminalamt angesiedelt ist, Vorsorge getroffen.

Das heißt, wir sind gut aufgestellt und haben da schon sehr viele Maßnahmen gesetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage des Herrn Abge­ordneten Mag. Gerstl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 34

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Internet hat in den vergangenen 20 Jahren nicht nur Gutes gebracht, sondern hat auch viele Kriminelle angezogen. Es ist aus der Sicht eines Kriminellen manchmal effi­zienter, im virtuellen Raum kriminelle Taten zu begehen, als im realen Raum. Denken wir nur daran, dass man mit 100 000 Mails mit 100 € Einzelschaden viel mehr errei­chen kann als mit einem Bankraub.

Daher möchte ich Sie ganz konkret fragen:

144/M

„Welche Maßnahmen werden Sie im Rahmen der von Ihnen forcierten Aktion für ein sichereres Internet setzen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Das Thema sicheres Internet ist mir ganz wichtig, und da müssen wir meines Erachtens vor allem auch bei unseren Jugendlichen beginnen. Ich weiß, dass sie sich technisch auskennen – über­haupt keine Frage, wahrscheinlich besser als wir alle hier im Raum –, und das Internet ist auch im Beruflichen und Privaten in keiner Weise wegzudenken.

Rasant war natürlich die Entwicklung, wie das Internet Einzug gehalten hat. Wir wis­sen, dass mittlerweile über 90 Prozent aller Jugendlichen im Internet unterwegs sind, sich dort permanent Informationen suchen und dass vor allem auch an die 62 Prozent aller Jugendlichen ein eigenes Profil im Social-Media-Bereich haben.

Gerade in diesem Bereich wollen wir sensibilisieren, müssen wir sensibilisieren, damit unsere Jugendlichen auch sicher im Internet, im Social Web unterwegs sind. Das heißt, man kann es nicht verbieten – das wäre der falsche Weg –, sondern man muss einfach sensibilisieren, auf gleicher Augenhöhe mit den Jugendlichen, um ihnen auch die Gefahren vor Augen zu führen.

Wir haben da ein erfolgreiches Projekt, und das wollen wir jetzt ausweiten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie haben genau den Zukunftsbereich angeschnitten, nämlich dass die Jugendlichen ganz besonders vom Internet profitieren und dieses auch besonders nutzen.

Ich weiß schon, dass es nicht Ihre Kompetenz ist, was den Bereich Schulen anbelangt, aber sowohl Sie als auch ich, wir beide haben Kinder im Pflichtschulalter, und da ist die Frage, wie die Kinder auch in den Schulen darauf vorbereitet werden können, eine ganz, ganz wichtige.

Haben Sie vielleicht als Innenministerin auch eine Aktion vor, um gemeinsam mit den Schulen die Kinder im Pflichtschulbereich besonders dafür zu sensibilisieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Wir haben in den letzten Monaten in Oberösterreich ein sehr spannendes Projekt mit dem Titel „Click&Check“ umgesetzt. Gerade dieses Projekt hat uns sehr viel an Erfahrung gebracht, und dieses Projekt wollen wir österreichweit umsetzen.

Dass es da einen konkreten Bedarf gibt, höre ich immer wieder von den Lehrerinnen und Lehrern, die da sehr ambitioniert Projekte umsetzen und durchführen. Ein kon-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 35

kretes Projekt, das ich jetzt aus der Erzählung einer Lehrerin nennen darf: Sie hat sich alle Informationen, die die Kinder einer Klasse in das Social Web, ins Facebook oder sonstwo hineingestellt haben, ausgedruckt. Man konnte damit die ganze Klasse austa­pezieren, und die Jugendlichen waren überrascht darüber, was da alles so drinnen steht und dass man so leicht in ihre Privatsphäre eindringen kann  was nicht nur die Frau Lehrer kann, sondern selbstverständlich jeder weltweit.

Deswegen ist es meines Erachtens ganz, ganz wichtig, da eine Sensibilisierung voran­zutreiben, weil das eine ganz wichtige neue Kulturtechnik ist. Jetzt machen wir das im Präventionsbereich, aber ich glaube, dass wir gerade auch im Ausbildungsbereich der Lehrerinnen und Lehrer sehr viel zu tun haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mar­kowitz.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Heute sind alle Zeitungen voll mit Berichten, was Internetkriminalität betrifft. Ich glaube, wir sind uns beide einig, dass der wichtigste Schutz im Leben der unserer Kinder und Jugend­lichen ist. Deswegen ist mir total wichtig, dass Sie mir heute sagen, welche Maßnah­men, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern treffen werden. Gerade wir vom BZÖ kämpfen schon seit Jahren dafür, dass diese Straftaten, diese Delikte höher bestraft werden. Wir brauchen eine größere Abschreckung, damit das in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Cyber-Grooming: Ältere Personen geben sich als jüngere aus, um an jüngere Personen heranzukommen und sie auf einen Drink zu treffen.

Da erwarte ich mir von Ihnen, dass Sie mir heute sagen, wie Sie dagegen angehen werden und ob Sie daran denken, dass die Strafen erhöht werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, Sie haben ein Thema angesprochen, das uns alle natürlich berührt: Gewalt an Kindern. Jeder von uns ist hier aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten, damit Derartiges nicht passiert beziehungsweise aufgeklärt werden kann. Deswegen ist mir dieses Thema auch persönlich sehr, sehr wichtig, und gerade in diesem Bereich muss man sich das Strafausmaß im Detail anschauen. Wir haben Fälle vorliegen, wo das gesamte Straf­ausmaß nicht ausgenützt wird. Da wird zu diskutieren sein, ob wir generell eine Erhö­hung des Strafausmaßes brauchen oder es in Zukunft nur stärker ausgenützt gehört. Da sind wir im Gespräch mit der Justiz.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Innenministerin! Sicheres Internet ist das eine – überbordende Überwachung ist das andere, Stich­wort: Vorratsdatenspeicherung. Sie kennen, nehme ich an, die Evaluierung in Deutsch­land, wo sich gezeigt hat, dass diese präventive Überwachung nicht wesentlich zur Aufklärungsrate beigetragen hat. Ich war auch einmal in Brüssel und habe mit der Kommissarin Reding geredet, die auch davon ausgeht, dass die Eingriffsintensität sehr hoch ist.

Die EU-Kommission hat in einer sehr kritischen Stellungnahme auch die Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angedacht. Ich habe durchaus wohlwollend bemerkt, dass Sie sich kritisch zu ACTA geäußert haben, und stelle daher die opti­mistische Frage: Werden Sie die Europäische Kommission bei ihrem Vorhaben, die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie zu überarbeiten, unterstützen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ein sehr emotionales, sehr sensibles Thema, worüber wir hier im Parlament diskutiert ha­ben. Gerade aufgrund dieses sensiblen Themas haben wir uns dazu entschlossen, die­se EU-Richtlinie, die umzusetzen war, so umzusetzen, dass wir das Mindestmaß an Speicherdauer angesetzt haben. Möglich gewesen wären zwei Jahre, wir haben uns dazu entschieden, die geringste Zeitspanne zu nehmen, nämlich ein halbes Jahr. Und Sie wissen auch, dass wir in keinster Weise Inhalte speichern, sondern nur die Koordi­naten. Das ist so wie bei einem Brief: Wir können nicht hineinschauen, sondern wir se­hen nur die Adresse und den Absender.

Aber ja, wenn es Vorschläge gibt seitens der Europäischen Kommission, werden wir die prüfen. Das ist ja eine Vorgabe der Europäischen Union, die wir dann prüfen und selbstverständlich dann auch überarbeiten werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Fazekas.

 


Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Bundesministerin! Der „klassische“ Bankräuber ist uns ein Begriff. Der „Kurier“ schildert heute sehr bildlich den modernen Bankräuber, der in Sandalen sitzend in China und Russland den Leuten das Geld von deren Konten abzieht.

Meine Frage daher: Wie stellen Sie sicher, dass die österreichischen Cyberpolizistin­nen und -polizisten entsprechend ausgebildet, nämlich qualifiziert werden, und wo wer­den sie qualifiziert? Und wie schaut in diesem Zusammenhang die internationale Zu­sammenarbeit aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter, Sie haben angesprochen, dass wir natürlich zwischen dem Präven­tionsbereich und vor allem dem Bereich der Ermittlungen unterscheiden müssen, und wir brauchen gerade im Ermittlungsbereich hochprofessionelle, kompetente Expertin­nen und Experten. Ja, wir haben diese, aber es ist da auch ein internationaler Aus­tausch wichtig und notwendig, und dieser internationale Austausch besteht sowohl mit Amerika als auch mit den nordischen Staaten. Das heißt, wir versuchen, uns mit den Besten der Besten auszutauschen, denn gerade Internet-Kriminalität kann nur durch internationale Vernetzung und Kompetenz bewältigt werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich bei der Frau Bundesminis­terin (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. Alle Anfragen sind zum Aufruf gelangt. Ich erkläre damit die Frage­stunde für beendet.

10.26.13 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1784 d.B.).

B. Zuweisungen:


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Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Parteiengesetz 2012 – PartG (1782 d.B.).

*****

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1941/A(E) der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parlamentsreform, dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 10529/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwor­tung 10529/AB der Anfrage 10711/J der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Kürzungen bei Zuwendungen seitens des Landwirtschaftsministeriums an den ÖVP-Bauernbund und ÖVP-nahe Plattformen durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird diese kurze Debatte im Anschluss daran stattfinden.

Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Cap und Kopf beantragt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Be­richterstattung über die Regierungsvorlage 1649 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 geändert wird, eine Frist bis 12. Juni 2012 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 10 und 11 handelt es sich um die Berichte des Immunitätsausschus­ses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (1785 der Bei­lagen) sowie das Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek (1786 der Beilagen).


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Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 84, FPÖ 75, Grüne 66 sowie BZÖ 63 Minuten.

Weiters schlage ich vor, dass gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte beschränkt wird.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wieder einstim­mig angenommen.

10.30.011. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1749 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (1779 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


10.30.33

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Für Pensionisten und Pensionsanwärter ist heute wieder einmal kein Tag zum Feiern, sondern ein Trauertag. Wie so oft in den letzten Jahren, in denen es die Bundesregierung nicht verabsäumt hat, die Pensionisten dieses Landes massiv in ihren Rechten zu beschränken und monetär zu beschneiden, liegt uns auch heute wieder eine Novellierung vor, die nach zwei Jahren der Nachschau, der Gespräche diesen Inhalt nicht verdient – und die Menschen dieses Landes auch nicht.

Wir haben seit 1990 das Pensionskassengesetz. Seit 1990 ist man offenbar nicht in der Lage, in diesem Haus ein Gesetz vorzulegen, das tatsächlich ein ordentliches Ge­setz ist, nämlich ein Gesetz, das sozial gerecht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Anfängen dieses Gesetzes hat man die Menschen einzulullen versucht. Man wollte sie in dieses Pensionskassengesetz hi-


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neinbringen, um gut daran zu verdienen. Man hat den Menschen suggeriert, sie be­kommen ungefähr 6 bis 7 Prozent Ertrag. Ein ÖVP-Politiker hat 1991 hier heraußen gesagt: Na ja, 3,5 Prozent wird ja wohl jeder Trottel in der Wirtschaft verdienen. Da­rüber hinaus die Erträge dazugerechnet, werden wir bei 7 Prozent landen. Das ist ein Geschäft! – Und der Herr Konrad hat die Ausschreibung gewonnen und das dann mas­siv betrieben.

Heute wissen wir, dass die Geburtsfehler dieses Gesetzes die Hochzinsverträge wa­ren, die bis heute, auch in dieser Novelle, keine Berücksichtigung finden. Und das ist Ihre Verantwortung, Frau Bundesminister: Diese Einbußen, die diese Menschen bis zu 50 Prozent jedes Jahr erleiden, haben Sie hier zu verantworten! Mit dieser Novelle werden die Menschen geschröpft bis aufs Letzte! Und das Problem der Hochzinsver­träge wird wieder nicht saniert, Frau Bundesminister. Wenn das behauptet wird, dann ist das einfach nicht wahr. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe hier von der größten Kasse in Österreich eine Aufzeichnung der Erträge der letzten fünf Jahre, die mir gestern ein hoher sozialdemokratischer Parlamentarier über­reicht hat. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Hier ist ein Verlust über die letzten fünf Jahre von minus 0,20 Prozent ausgewiesen. Wenn man jetzt weiß, 7,0 Pro­zent Ertrag wurde den Leuten eingeredet, dann möchte ich gerne wissen, wo hier noch der Ertrag sein soll.

Wir Freiheitlichen werden jedenfalls zum Anwalt dieser geschädigten Menschen wer­den. Wir werden uns das nicht gefallen lassen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir werden in den nächsten zwei Monaten eine Klage einreichen, auch wenn Sie, Frau Minister, mir mit­geteilt haben, dass alle Unterlagen für die Richtzinssätze verschwunden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist unglaublich in der Republik und ei­gentlich erstmalig, dass amtliche Unterlagen, die für die Menschen für ihre Klage abso­lut vonnöten sind, einfach verschwinden können in dieser Republik. Es gibt sie nicht mehr. (Abg. Krainer: Unter einem blauen Finanzminister!) Herr Kollege Krainer hat sich bei der Finanzmarktaufsicht offenbar erkundigt, wie mir bekanntgegeben wurde. Auch Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Unterlagen nicht mehr auffindbar sind. (Abg. Krainer: Unter einem blauen Finanzminister!) Ja, ich hätte gern gewusst, wo sie sind. Wir werden dem auf jeden Fall nachgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Krainer: Es ist trotzdem ein blauer Finanzminister!)

Eines ist ganz klar: Wenn es für diese Pensionskassen nicht mehr möglich ist, das ei­gene Kapital abzudecken und sie das Geld der Pensionisten am Kapitalmarkt verzo­cken, dann hat dieses Gesetz den Namen nicht verdient, der darüber steht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben jedenfalls von diesem Gesetz eine andere Vorstellung. Wir wollten in dieses Gesetz eine Haftungsübernahme durch den Staat hineinreklamieren. Wir wollten für die Geschädigten erreichen, dass es möglich ist, die Kassen zu wechseln. Es ist doch nicht nachvollziehbar für jemanden, der weiß, dass seine Kasse nicht gut wirtschaftet, dass er zeit seines Lebens verpflichtet ist, in dieser Kasse auf Gedeih und Verderb ver­bleiben zu müssen. Das ist in einer Demokratie ein Mittel, das nicht tauglich erscheint.

Wir wollten für die Menschen einen Wechsel in eine betriebliche Kollektivkasse ermög­lichen. Es muss auch möglich sein, dass das veranlagte Kapital auch ausbezahlt wer­den kann, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will doch nicht zusehen, wie mein sauer verdientes, einbezahltes Geld von diesen Pensionskassen am Kapitalmarkt verzockt wird – und ich dagegen nicht einmal eine Handhabe habe. Das muss abge­stellt werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Warum, Frau Minister, die 50 000 Hochzinsverträge in dieser Novelle keine Berück­sichtigung finden konnten, das müssen Sie den Menschen einmal erklären, denn auch das wird niemand verstehen.


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Das heißt, wenn wir all diese Dinge, die die Freiheitlichen gefordert haben, in dieser Novelle hätten unterbringen können, dann hätten wir wirklich jene Reform, die den Na­men auch verdient gehabt hätte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Derzeit sind wir jedenfalls mit dieser Novelle Lichtjahre von einem guten Pensionskassensystem entfernt.

Die Lobbyisten der Pensionskassen unter dem Giebelkreuz haben sich durchgesetzt – gegen den Willen der Menschen dieses Landes. (Beifall bei der FPÖ.)

10.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. – Bitte.

 


10.36.53

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Schön, dass so viele junge Zuhörer heute da sind. An Sie gleich vorweg: Sie können sich freuen, Sie werden niemals mehr so hohe Verluste bei Betriebspensionen hinnehmen müssen, deshalb die heutigen Ver­besserungen. (Lebhafte ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei FPÖ, BZÖ und Grü­nen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unpackbar!)

Wir beschließen heute eine Reihe von Verbesserungen, von der Wahlfreiheit über mehr Flexibilität zu einer Sicherheitspension. Aber alles der Reihe nach. (Beifall der Abgeordneten Dr. Bartenstein und Grillitsch. – Abg. Ing. Westenthaler: Der Barten­stein glaubt das auch noch! So ein Ahnungsloser! Und der war einmal Wirtschafts­minister!)

Wie war es denn bisher? Ja, Herr Abgeordneter Neubauer, geschätzter Herr Kollege, bei Einführung der Pensionskassenregelung hat man viel zu hohe Erwartungen ge­schürt. Und was ist passiert? – In der Krise sind die Aktienkurse hinuntergerasselt, es gab starke Verluste, die Zusatzrenten mussten gekürzt werden. Das trifft sehr viele Pensionisten sehr hart. Die Verluste betragen bis zu 50 Prozent. Das ist mehr als ein Drama. Aber genau deswegen haben wir ja auf diese Reform gedrängt.

Was wird jetzt besser? – Es wird ein Sicherheitsnetz geknüpft gegen starke Verluste bei Pensionskassen. Dieses Sicherheitsnetz wird für künftige, aber auch für jetzige Be­zieher von Firmenpensionen gespannt. Und das Ziel ist, die Kürzung der Pensionen zu verhindern, für Jüngere und für Ältere, und das ist uns wichtig.

Wie funktioniert das konkret? – Es wird eine neue Sicherheitspension geben. In die können auch schon heutige Pensionisten umsteigen. Diese Sicherheitspension garan­tiert, dass die Pension nach der neu errechneten Auszahlung nicht noch weiter sinken kann. Also ein Sicherheitsnetz, das vor weiteren Verlusten schützt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Grundlage ist ein sehr einleuchtendes Lebensphasenmodell. Die Bezieher können ja wählen, je nachdem, wie weit sie von der Pension entfernt sind. Wenn sie noch 30 Jahre im Job sind, dann werden sie vermutlich eher eine risikoreiche Veranlagung wählen, wenn sie direkt vor der Pensionierung stehen, dann werden sie mehr auf Si­cherheit setzen.

Das ist eine gute Maßnahme. Damit wird eine wesentliche Forderung des Senioren­rates, Herr Abgeordneter Neubauer, umgesetzt: Wahlfreiheit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Bitte, das ist doch keine Wahlfreiheit! – Abg. Neubauer: Das ist doch Unsinn!)

Wahlfreiheit, Flexibilität, Umstiegsmöglichkeit in eine sogenannte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit garantierter Anfangspension, die Befreiung von der Schwan-


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kungsrückstellung, bessere Information, Mitbestimmungsrechte, all das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Da es hier schon angesprochen wurde, Herr Kollege Neubauer: Wie schaut es denn mit den bisher erlittenen Verlusten aus?  Sie sollen abgemildert werden. Dazu wurde ja die Vorwegbesteuerung schon vor Wochen beschlossen. Das heißt, man zahlt grob gesagt einmal einen großen Brocken an Steuern ein und später nur mehr minimale Steuern in den laufenden Jahren. (Abg. Neubauer: Das vermindert den Verlust von ei­nem Jahr !) Da wird jeder Einzelne entscheiden müssen, wie viel er sich durch die­ses Steuervorwegmodell erspart. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ob dieses Zuckerl der Regierung süß genug sein wird, das wird sich zeigen. Warten wir es ab! Der Seniorenrat hat ein besseres Angebot verlangt. Warten wir den Praxis­test im Herbst ab! Sollten nicht ausreichend Berechtigte das Regierungsangebot an­nehmen, ja, so wird wohl über Verbesserungen geredet werden müssen.

Darum geht es aber heute nicht (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm), sondern es geht um die Reform der Pensionskassen, eben um die gesagten Verbesserungen, von der Sicherheitspension bis hin zu mehr Information. Da geht es nicht um ein paar techni­sche Details, da geht es um 800 000 Menschen, wie viel diese im Börserl haben und wie viel Geld sie zum Leben haben. Da geht es um viele Jüngere, die für ihr späteres Leben vorsorgen wollen. Ich freue mich, dass diese Jungen, die hier zuhören, vor dras­tischen Verlusten geschützt werden.

Viele Plus, viele Verbesserungen, ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


10.41.36

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pensionskassen leiden an Multiorganver­sagen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Und was Sie mit der Reform ma­chen, Frau Bundesministerin und werte Regierungsparteien, ist nichts anderes, als ei­nem dem Tod geweihten Patienten – Pensionskassa – noch schnell eine Fingernagel­kosmetik zu verpassen, damit die Leiche schöner ausschaut.

Man kann es nicht anders sagen als in diesen drastischen Worten. Es ist nicht die ers­te Reform, es ist die x-te Reform. Die Pensionskassen, als Konstrukt insgesamt, sind ein Bankenhilfspaket zum Quadrat – nicht nur mit dem Steuerdeal, den Sie jetzt mit den Pensionskassen vereinbart haben, wo ja durch die Steuerleistungen der Pensions­kassenbezieherInnen, Pensionsberechtigten die ÖVAG gerettet werden soll, sondern insgesamt als Konstrukt sind diese Pensionskassen – und da wurde vom Kollegen Neubauer schon ein wichtiger Punkt auch angesprochen – nicht geeignet, Altersvorsor­ge zu betreiben.

Frau Kollegin Aubauer, das ist wirklich entsetzlich, was Sie da den jungen Menschen versprechen. Das ist eine Katastrophe. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abge­ordneten des BZÖ.) Das ist ja wirklich unerhört eigentlich, dass Sie hier den jungen Menschen sagen: Eure Pension, ihr braucht euch nicht zu fürchten, ist garantiert! Euch geht es gut, ihr habt die Pension garantiert! (Abg. Neubauer: Geringere Verluste!)

Wissen Sie, Frau Kollegin Aubauer, dass der ganze Zirkus mit Pensionskassen und Pensionskassenpensionen, Abfertigungskassen et cetera genau so begonnen hat, dass man den Leuten versprochen hat, dass sie Renditen von 5 oder 6 Prozent erhal­ten werden und ihnen vorgerechnet hat, was sie mehr an Pensionen erhalten werden?


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Alles erstunken und erlogen, man kann es nicht anders sagen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ sowie der Abg. Mag. Wurm. Ruf beim BZÖ: So ist es! Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Jetzt kann man unter dem Strich nachlesen, was das heißt, dass die Leute auf die Ver­sprechen von Politikerinnen und Politikern vertraut haben. Das waren Verluste. Und re­den Sie mit einem Pensionskassenbezieher, der jetzt 20, 30, 40, 50 Prozent Verluste schon hinter sich hat. Und da stellen Sie sich her und sagen: Für euch wird das in Zu­kunft nicht gelten! (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Gleichzeitig sagen Sie: Die jun­gen Menschen werden risikoreiche Veranlagungen wählen, erst im Alter wird man zu einer konservativen Veranlagung neigen!

Ja, wissen Sie, was risikoreiche Veranlagung in jungen Jahren heißt, angesichts der Performance in den letzten Jahrzehnten? (Ruf beim BZÖ: Verlust!) Das heißt nur Ver­luste, nur Verluste, und das wissen Sie auch, oder sollten Sie zumindest wissen und nicht hier den Menschen das Blaue vom Himmel versprechen! Man kann es nicht an­ders sagen. Das, was Sie hier geboten haben, Frau Kollegin Aubauer, aber auch die Regierungsparteien, diese Reform der Pensionskassen, das ist unzureichend, das ist teilweise eine Katastrophe, was die letzten Jahrzehnte betroffen hat. (Beifall bei Grü­nen, FPÖ und BZÖ.)

Ich habe nicht zufällig von Multiorganversagen gesprochen. Multiorganversagen des­halb, weil die Pensionskassen keine Wahlfreiheit haben. Das ist doch grotesk, Frau Kollegin Aubauer, dass Sie hier herausgehen und von Wahlfreiheit sprechen, wenn ein Versicherter nicht einmal eine andere Pensionskasse wählen darf. Er muss bleiben in seiner Pensionskasse. Er hat nicht das Recht, zu wechseln. Ja, er kann innerhalb der Pensionskasse eine andere Risikogemeinschaft wählen  na, großartig! Danke schön für dieses Angebot. (Abg. Neubauer: Super, ja!) Aber wenn die Pensionskasse insge­samt nicht performt, dann hat er Pech gehabt – das zum einen.

Zum anderen: Es ist nicht nur kein Wechsel möglich, es fehlt auch an jeglicher Kont­rolle dieser Pensionskassen. Die Finanzmarktaufsicht ist in Bezug auf die Pensions­kassen – das wird meine Kollegin Lichtenecker noch ausführen – zum Krenreiben. Schauen Sie sich die Kontrollberichte an, was die kontrollieren! Die haben ja nicht ein­mal eine Ahnung, was in den Pensionskassen abgeht. Und sie sagen auch selbst, dass das ein höchst kompliziertes System ist.

Und dann wird eine Reform gemacht, die das System noch komplizierter macht, die es noch weniger überschaubar macht  nicht nur für die Finanzmarktaufsicht als Kontrol­leur, sondern vor allem für die Versicherten. Die leiden ja darunter. Wie sollen die das überblicken? Und jetzt kommen Sie daher und sagen: Lieber Versicherter, du wirst in Zukunft mit mehr Verantwortung ausgestattet. Du darfst wählen innerhalb der Pen­sionskasse, aber wechseln darfst du nicht! Das ist Ihre Reform?! – Na, danke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so sicher nicht!  Nochmals: Multiorganver­sagen!

Wer kontrolliert die Veranlagung der Pensionskassen? Wer schaut darauf, dass die Banken, die ja im Wesentlichen die Aktionäre der Pensionskassen sind, nicht ihre schlechten Risiken gebündelt in Fonds in die Pensionskassen rüberschieben und die guten Risiken von den Pensionskassen in die Banken schieben? Wer denn? Wer denn? Sie, Frau Kollegin Aubauer? Die Finanzmarktaufsicht? Das Finanzministerium? (Abg. Dr. Pirklhuber: Niemand!)

Niemand! Und so kommt es zu der eigenartigen Situation  und das ist wirklich be­achtlich, natürlich gibt es in ganz Europa das Problem mit der privaten Pensionsvorsor­ge (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm), mit den am Kapitalmarkt veranlag-


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ten Alterspensionen –, dass es kein Land gibt, in dem Pensionskassen, Frau Kollegin Aubauer, darum sollten Sie sich kümmern, so schlecht performen wie in Österreich. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr.  Pirklhuber. Abg. Neubauer: Genau!)

Was hat das für einen Grund? Warum in Österreich? Sind in Österreich die Manager der Pensionskassen die unfähigsten von ganz Europa? (Abg. Zanger: Am meisten ge­schmiert!) Ich nehme nicht an, also ich will sie da sogar in Schutz nehmen. Aber sie haben eine Aufgabe: Nicht die Versicherten zu ihren Rechten oder Leistungen zu brin­gen, sondern zu schauen, dass die Aktionäre der Pensionskassen zu ihren Rechten und Leistungen kommen. Und die Aktionäre der Pensionskassen?  Ja, das sind nicht die Versicherten, sondern das sind eben die Banken. So schaut es aus. (Abg. Neu­bauer: Das ist die Wahrheit!)

Und wer kontrolliert das Ganze, Frau Kollegin Aubauer? Die Finanzmarktaufsicht? Das Finanzministerium, das nicht einmal Unterlagen findet? Oder die in den Aufsichtsräten oder Aufsichtsorganen tätigen Versichertenvertreter? Kennen Sie Ihren Versicherten­vertreter? Da gibt es ja genügend Abgeordnete, die das selber wissen, wie es in ihrer Pensionskasse ausschaut. Die können jedes Jahr schauen, wie ihr Vermögen ver­nichtet wird. Es ist so. Und die können sich auch nicht wehren. Darum gibt es in dieser Frage quer durch die Fraktionen eigentlich ein Wissen, das nicht verlorengehen sollte.

Jetzt haben Sie mit dieser Reform etwas Zeit gewonnen – ein bis zwei Jahre. Dann werden wir feststellen, dass es nicht besser geworden ist für die meisten, und dann wird es wieder den Druck geben, etwas zu verändern. Eine Pause haben Sie gewon­nen, aber eine Reform ist es nicht. Es ist eine kosmetische Behübschung zulasten der Versicherten. (Abg. Neubauer: Genau!)

Und jetzt noch ein Punkt: Diese zahlreichen Kosten, die in den Pensionskassen anfal­len, Verwaltungskosten, Fondsvermögensverwaltungskosten, et cetera, zahlreiche Ab­züge gibt es in den Pensionskassen. Die wird der Versicherte, der Pensionskassenbe­zieher so gar nicht wahrnehmen, weil sie kaum ausgewiesen sind, obwohl die Pen­sionskassen eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet sind, das detailliert darzustellen.

Aber schauen Sie sich Ihre jährlichen Leistungsrechnungen an, was da drinnen ausge­wiesen ist. Glauben Sie wirklich, dass das eine Information ist? Jeder, der eine Pen­sionskassenpension bezieht, weiß, wie da mit dem Vermögen der Versicherten gefuhr­werkt wird. Aber eines frage ich Sie: Warum geht man nicht den direkten Weg, so wie bei den Bundesschatzscheinen, dass der Bund  der ja im Wesentlichen den Banken das Geld leiht, die Banken geben dann das Geld an die Pensionskassen, also in Form von Hypotheken beziehungsweise staatlichen Anleihen, die Banken kassieren, die Pensionskassen kassieren, zumindest für diesen Teil, ich rede jetzt nicht über den Aktienteil oder sonstige Veranlagungsformen  hergeht und sich das Geld direkt von den PensionskassenbezieherInnen geben lässt?

Das ist eine konservative Veranlagungsform. Keine Frage, die Renditen sind nicht hoch bei Staatsanleihen, auch bei österreichischen Staatsanleihen derzeit nicht. (Abg. Zanger: Aber sie sind sicher!) Aber es wäre der wesentlich sicherere und direktere Weg, wo keine Transaktionskosten oder kaum Verwaltungskosten anfallen, wo die Ver­sicherten eine Garantie haben, dass der Staat für ihre Interessen geradesteht und nicht die Banken dazwischenfunken. Lassen Sie sich das gesagt sein! (Beifall bei den Grü­nen.)

Überlegen Sie, ob Sie nicht wirklich den Interessen der Versicherten endlich einmal in einem Punkt zum Durchbruch verhelfen wollen! Es muss nicht das System verstaatlicht werden. Es braucht nur einen Anbieter, so wie bei den Bundesschatzscheinen  Staat , der als zusätzlicher Anbieter auftritt und sagt, wir garantieren euch, dass ihr dieselbe oder ungefähr dieselbe Rendite erhaltet wie bei Staatsanleihen.


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Na, das schaue ich mir an, wie viele ÖsterreicherInnen nicht von diesem Recht, wenn sie die Wahlfreiheit hätten, Gebrauch machen würden und zur staatlichen Pensions­kassa wechseln würden, weil sie den Privaten, nämlich zu Recht in diesem Fall und bei dieser Konstruktion der österreichischen Pensionskassen, nicht trauen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.52.11

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Kollege Neubauer! Die Absichten, denke ich, waren ursprünglich durchaus in Ordnung. Dass die Entwicklung eine andere war, können wir heute gemeinsam feststellen. Aber es ist schon ein bisschen überzogen, wenn Sie sich heute hier als Unterstützer der Geschädigten herstellen, wo genau Sie es waren, die im Jahr 2003 den Kardinalfehler begangen haben und diese Mindestertragsgarantie gestrichen haben. (Abg. Neubauer: Das war ein Punkt von zehn! Ihr hättet es schon fünf Jahre reparieren können!)

Ja, ja, aber ihr habt einen ganz großen Fehler gemacht. Ihr habt die Betroffenen dra­matisch schlechter gestellt. Die SPÖ war es, die beim Verfassungsgerichtshof dagegen aufgetreten ist. – Das zur Wahrheit. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Erwartungen bezüglich dieser Pensionskasse im Jahr 1990 waren zweifellos sehr hoch und es war auch überlegt, dass dies eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensions­versicherung ist. Es sollten damit die Betriebspensionen abgesichert werden. Es sollte auch so wirken, dass die Mobilität der Arbeitnehmer größer wird und dass es auch mehr Sicherheit gibt, mit der Verantwortung der Kreditunternehmen. Dass von dem nicht allzu viel übriggeblieben ist, das wissen wir heute gemeinsam.

Es gab dann die Krisen auf dem Kapitalmarkt, und vor allem die Streichung der Min­destertragsgarantie durch die FPÖ hat letztendlich zu teilweise sehr dramatischen Kür­zungen geführt, die durchaus für Pensionszusagen vor dem Jahr 2000 an die 50 Pro­zentmarke herankommen können. Aber genau dieser Umstand ist dafür verantwortlich, dass es seit geraumer Zeit Diskussionen über Verbesserungen gibt, auch mit den In­teressenvertretungen. Heute liegt einmal eine Novelle vor, die durchaus positive As­pekte hat, die allerdings nicht alle Probleme löst.

Die Garantiepension ist als eine Verbesserung angesprochen worden. Sie garantiert, dass die erste ausbezahlte Pension nicht unterschritten werden kann. Es gibt also für alle ein Optionsrecht. Allerdings ist auch anzumerken, dass Garantie konservative An­lage und auch entsprechend konservativer Ertrag heißt. Aber es ist eben dadurch si­cherer. Das Lebensphasenmodell ist wahrscheinlich auch nicht das Ende der Fahnen­stange, aber zumindest auch eine Möglichkeit, um das Risiko, wenn es gewünscht ist, zu minimieren.

Es gibt bessere Informationsrechte, und auch mit der Befreiung der Pensionisten von der Schwankungsrückstellung ist zumindest dem Wunsch der Pensionisten entspro­chen worden. Für Geschädigte mit hohem Rechnungszins wird dieses Vorwegsteuer­modell nur eine teilweise Entschädigung bringen. Es gibt Rechnungen, die belegen, dass bis zu 18 Prozent des Verlustes ausgeglichen werden können. Es stimmt auch, dass in Zukunft weitere Verluste möglich sind. Daher ist die Politik auch in Zukunft ge­fordert.

Die Probleme liegen aber nicht ausschließlich in der Politik. Das liegt ganz wesentlich und in erster Linie an den schlechten Produkten. Ich denke, dass es die zweite und


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dritte Säule durchaus wert sind, dass man sie rettet. Daher ist die Politik gefordert, dass sie auch Voraussetzungen dafür schafft, dass es entsprechend marktfähige Pro­dukte gibt. Es ist ja vorhin auch angesprochen worden  (Abg. Öllinger: „Marktfähig“! Entschuldigung!)  Okay, wer nicht in der Lage ist, Ergebnisse wie Staatsanleihen zu erreichen, der hat am Markt nichts verloren, und wir werden die Voraussetzungen dazu auch politisch schaffen müssen. (Abg. Öllinger: Ihr bringt es nicht an! Man kann ja nicht wechseln!)

Herr Kollege Öllinger, ich rede vom nächsten Schritt. Das Thema wird auf der Tages­ordnung bleiben. Wir wissen ja, dass es im Finanzministerium eine Arbeitsgruppe dazu gibt, und daran werden wir weiterarbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass in einem wei­teren Schritt auch noch Verbesserungen möglich sein werden. Wir Sozialdemokraten werden uns jedenfalls dafür einsetzen. (Ruf bei der FPÖ: Brauchen wieder zwei Jahre dazu!)

Im Übrigen zu einem anderen Thema eine letzte Bemerkung: Ich hätte geglaubt, dass wir die Zeit der „g’sunden Watsch’n“ längst überwunden haben.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.57.16

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Kollegin Aubauer! Mich hat es jetzt auch wirklich gerissen, als Sie da fast beschwörend den jungen Menschen auf der Galerie eine Garantie abgegeben ha­ben. Es war wirklich eine Garantie dafür, dass es zu keinerlei Kürzungen mehr bei den Pensionen kommt. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Frau Kollegin Aubauer, seien Sie doch wirklich froh, dass eine solche Garantie von Ih­nen hier vom Rednerpult aus nicht einklagbar ist, denn sonst hätten Sie in Zukunft ganz große Probleme (Beifall bei BZÖ und Grünen), denn solche „Garantien“, die Sie wieder einmal abgegeben haben, werden seit Jahren und Jahrzehnten abgegeben.

Eine, die noch gut in Erinnerung ist, und besonders Ihnen  den Jungen vielleicht nicht mehr , weil Sie oft darüber berichtet haben, war eine Garantie in schriftlicher Art und Weise zu Weihnachten 1995 vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky, der den PensionistInnen in einem Brief eine „Pensionsgarantie“ übermittelt hat, über die bis heute ganz Österreich zwar lacht, aber die für die Pensionisten nicht zum Lachen war, weil es natürlich sofort nach der Wahl Kürzungen gegeben hat.

Ähnlich ist es mit diesen Garantien auch heute, auch wenn sie von der ÖVP, ich glau­be, von der Seniorensprecherin kommen. Frau Kollegin Aubauer, das ist nicht seriös. Und Sie wissen ganz genau, dass die zentralen Forderungen des Seniorenrates ganz andere waren, nämlich ein spürbarer und fast gänzlicher Ausgleich der Verluste der letzten zehn Jahre. Das ist die zentrale Forderung des Seniorenrates, und das wird heute hier nicht beschlossen, Frau Kollegin Aubauer. Das ist wirklich ein Problem.

Der Einzige, der Sie noch überbietet mit solchen Garantien, und, ich sage es jetzt ein­mal, mit Falschpropaganda ist eigentlich der Chef des Fachverbandes der Pensions­kassen, Herr Mag. Zakostelsky, der allen Ernstes immer wieder behauptet, wie toll die Performance dieser Pensionskassen sei. Zuletzt hat er gesagt, dass die laufende Performance in diesem Jahr von 4,75 Prozent bereits die Verluste des Jahres 2011 wettgemacht hat. – Ja, was denkt sich denn dieser Mensch dabei, die Pensionisten derart anzuschwindeln?! Das frage ich mich wirklich. Ein Vorsitzender des Fachver­bandes, der die Menschen für dumm verkauft, sollte eigentlich nicht mehr länger Vor-


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sitzender eines solchen Fachverbandes sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das muss man auch einmal sagen, denn es weiß doch jeder, dass die Pensionskür­zungen der letzten zehn Jahre – Kollege Neubauer hat es gesagt – bis zu 50 Prozent irreversibel sind. Sie sind irreversibel, sie sind echte, dauerhafte, endgültige Pensions­kürzungen, außer die Pensionskassen  und das ist sehr unwahrscheinlich  würden in den nächsten Jahren jährlich zweistellige Renditen machen.

Dann gleichen wir es irgendwann einmal aus (Abg. Strache: Der Staat soll den Aus­gleich zahlen!), aber davon ist ja nicht auszugehen. Genau das ist zu fordern, dass letztlich irgendjemand für diesen Ausgleich aufkommt, und daher sind wir auch der Meinung – da hat der Kollege Öllinger recht, da gebe ich ihm recht –: Das ist Kosmetik; nicht Freiwilligkeit, nicht wechseln. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Wechseln kann man jetzt ein bisschen zwischen der Veranlagungsstrategie, aber, Frau Kollegin Aubauer, ich würde davor warnen, den jungen Menschen heute zu empfehlen, doch eine risikoreiche Anlagestrategie zu wählen, weil da mehr herauskommt. Um Got­tes willen, bitte nicht! Bitte hört nicht auf die Wirtschaftspartei ÖVP, die angeblich eine solche ist, aber schon lange keine solche mehr darstellt! Auch der Wirtschaftsminis­ter – wir haben es beobachtet – hat zu diesen obskuren Ausführungen der Senioren­sprecherin geklatscht. Der Herr Wirtschaftsminister klatscht dazu, auch interessant! Keine risikoreiche Veranlagung wählen!

Ein bisschen Erleichterung – das gebe ich schon zu – beim Wechsel vom Pensions­kassensystem beziehungsweise zwischen Pensionskassensystem und der betriebli­chen Kollektivversicherung ist auch drinnen, aber eine Wahlfreiheit ist da nicht zu er­kennen. Sie ist nicht da. Die Pensionisten wurden einmal mehr im Regen stehen ge­lassen. Ich sehe auch kein Pauschalsteuermodell, Frau Kollegin Aubauer. Auch das wird ja vom Seniorenrat immer wieder gefordert.

Zuletzt zitiere ich den Vertreter der Pensionskassenbetroffen, der in einer Aussendung gesagt hat: Diese Pensionskassengesetz-Novelle bringt nichts weiter, außer billige Marketing-Gags wieder einmal im Interesse der Pensionskassen. Mehr ist es nicht, aber das ist schon auch die Abgehobenheit der ÖVP, und jetzt komme ich zur Frau Mi­nisterin. Sie hat ja im letzten Finanzausschuss eine Sternstunde des Fettnäpfchentre­tens hingelegt. Das ist wirklich unglaublich.

Auf europäischer Ebene wissen es ohnehin schon alle Kollegen, dass kein Fettnäpf­chen weit genug weg ist, dass die Frau Ministerin nicht hineinsteigt – jetzt auch im Par­lament. Das war ja sagenhaft! Man muss sich vorstellen, was da geschehen ist, wäh­rend wir das im Finanzausschuss behandelt haben: Zuerst hat uns die Frau Finanzmi­nisterin nämlich allen Ernstes erklärt, Bundesanleihen wären auf bundesschatz.at zu zeichnen, sie selber hätte das schon gemacht. (Abg. Grosz: Interessant! Wie haben Sie das ? – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.)

Darauf fragen wir dann: Frau Bundesminister, wie haben Sie denn das gemacht? – Denn das geht nicht: Auf bundesschatz.at sind keine Bundesanleihen zu zeichnen, das geht nämlich nur über einer Bank, das wissen Sie ganz genau; Bundesschatzanleihen, Bundesschätze sind keine Bundesanleihen. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bun­desministerin Dr. Fekter) Und dann hat eine Beamtin wirklich peinlich berührt erklären müssen, dass es ein Unterschied ist, Bundesschätze via Internet zu zeichnen und klas­sische Bundesanleihen aufzunehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Dr. Bartenstein.)

Wissen Sie, was dann passiert ist? – Die Frau Ministerin hat dieser Beamtin einen Maulkorb umgehängt; die durfte plötzlich nichts mehr sagen. (Rufe beim BZÖ: Un­glaublich! – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Es musste dann der Finanzausschuss mit


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Einstimmigkeit beschließen, dass wir sie als Auskunftsperson hören, dass sie die Mi­nisterin widerlegt. – So viel Ahnungslosigkeit, so viele Fettnäpfchen, Frau Ministerin!

Zweites Fettnäpfchen: bei den Pensionisten. Das muss man sich einmal vorstellen: Das BZÖ hat einen Antrag eingebracht, um ein Problem endlich in den Griff zu bekom­men. Es gibt wirklich ein Problem für eine Gruppe von Pensionisten – es sind rund 60 000, hauptsächlich in Oberösterreich –, die ihr Leben lang auf der anderen Seite der Grenze gearbeitet haben, die sich in Deutschland eine kleine Pension erworben ha­ben – hauptsächlich im Gastgewerbe, wo auch immer, im kleingewerblichen Bereich.

Wissen Sie, was geschehen ist? – In Deutschland hat es eine Gesetzesänderung ge­geben, dass diese Pensionisten – diese rund 60 000 Menschen, die jetzt eine kleine Pension aus Deutschland bekommen – jetzt plötzlich rückwirkend bis zum Jahr 2005 eine Steuererklärung abgeben müssen, eine Veranlagung abgeben müssen gegenüber dem deutschen Finanzamt in Neubrandenburg. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Wir haben gesagt: Bitte, Frau Ministerin, helfen Sie! Das sind 70- oder 80-jährige Leu­te, die plötzlich einen Bescheid aus Neubrandenburg bekommen, mit der Aufforderung, dass sie eine Steuererklärung bis zum Jahr 2005 nachliefern sollten. Können Sie den Pensionisten bitte helfen!? Bitte helfen Sie!

Wissen Sie, was die Frau Ministerin in ihrer maßlosen Überheblichkeit gesagt hat? – Die Pensionisten sollen auf die Homepage des Finanzministeriums schauen, denn dort stehe ohnehin eine Erklärung! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Das müssen Sie sich einmal vorstellen: Pensionisten, die zum Großteil nicht einmal ei­nen Computer haben oder nicht im Internet sind, sollen auf die Homepage gehen! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.) Dann haben wir gesagt: Sie wissen schon, dass es sich da um Menschen handelt, die 70, 80 Jahre alt sind. (Neuerliche Zwi­schenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter); die haben gar keinen PC, damit sie da hineinschauen können. (Abg. Grosz: Wären Sie, Frau Minister, nur bei der „Kie­berei“ geblieben!)

Da hat Ministerin Fekter gesagt: Das ist auch wieder wahr, dann gebe ich einen zwei­ten Tipp. Wissen Sie, was diese 70-, 80-jährigen Pensionisten machen sollen? – Sie sollen ihren Steuerberater fragen, wie sie veranlagen sollen (ironische Heiterkeit beim BZÖ) – weil das alles Groß- und Doppelverdiener sind, die bis zu ihrem 70. oder 80. Lebensjahr einen Steuerberater haben. Ja, Frau Ministerin, wie abgehoben sind Sie auf diesem Sessel als Ministerin denn schon, dass Sie glauben, Pensionisten so behandeln zu können?! Das ist doch ein Skandal sondergleichen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Als Nächstes hat die Frau Ministerin gesagt: Na ja, aber wir kommen gar nicht an die Pensionisten heran, es wäre ja datenschutzmäßig bedenklich, wenn wir die Daten an­fordern. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Da habe ich gesagt: Frau Ministerin, Hausverstand! Wenden Sie sich ans Finanzamt in Neubrandenburg, schicken Sie de­nen 60 000 Briefe, Kopien, und die sollen sie als Erklärung bei den Bescheiden für die Pensionisten beilegen (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), damit ihnen geholfen wird! Aber sagen Sie nicht überheblich: Geht ins Internet oder fragt eu­ren Steuerberater!

Das ist Abgehobenheit Marke ÖVP. Ihr seid so weit weg von den Menschen, dass ihr nicht mehr wisst, wie die Menschen eigentlich betroffen sind. Geniert euch dafür! (Bei­fall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte. (Abg. Grosz: Wären Sie, Frau Minister, nur bei der „Kieberei“ geblieben ! – Zwi-


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schenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter. – Unruhe im Saal. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

 


11.05.43

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Westenthaler, was im Ausschuss wirklich beschämend war, das war einzig und allein dein Verhalten. (Beifall bei der ÖVP.) Du bist dort völlig ausgeflippt, warst völlig cholerisch unterwegs, sodass die Sit­zung unterbrochen werden musste, und hast die Ministerin von oben bis unten ange­schüttet. Und das weise ich entschieden zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Zum Zweiten, zu diesem Humbug, den du da erzählst, mit den Grenzgänger-Pensio­nisten: Das sind nicht nur Pensionisten, die eine kleine Pension haben, aber da kennst du dich natürlich nicht aus, weil du nicht in einer Grenzregion lebst. Ich lebe dort. (Bei­fall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. – Abg. Grosz: Sagt einer, der  aufs Häusl geht!) Dort gibt es viele Pensionisten, die ihr ganzes Leben lang in Deutschland gearbeitet haben, nicht in der Gastronomie, sondern großteils in der Me­tallbranche.

Aber du hast dich mit diesen Dingen ja nie auseinandergesetzt. (Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Da hat wahrscheinlich irgendjemand dem BZÖ ein­mal einen Brief geschrieben, dass es dort ein Problem gibt, und dann macht ihr einen Antrag im Ausschuss.

Faktum ist, dass es eine deutsche Besteuerung ist. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Faktum ist, dass die Infocenter der Finanzämter zur Verfügung stehen. Faktum ist, dass wir nicht 60 000 Briefe nach Neubrandenburg schicken müssen, weil die Informa­tionsblätter schon beiliegen, wenn unsere Pensionisten angeschrieben werden. Also alles, was du hier erzählst, findet nicht statt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wärt ihr eine ordentliche Partei, dann würde es auch in den Bezirken vor Ort Informa­tionen geben, so wie das die Mehrheit der anderen Fraktionen auch durchführt (Zwi­schenruf des Abg. Ing. Westenthaler): nämlich dass man hilft, dass man unterstützt, und dass man den Seniorinnen und Senioren auch wirklich beim Ausfüllen dieser For­mulare hilft.

Es ist eine deutsche Besteuerung, das muss einmal festgehalten werden, das können uns wir nicht aussuchen (Zwischenruf des Abg. Neubauer), und wir von der ÖVP sind Servicepartei für unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die in diesem Bereich be­troffen sind – im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Kollege, stimmt das, dass du aufs Klo gegangen bist, als ? – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Jetzt zum Gesetz: Natürlich hat es unerfreuliche Entwicklungen in diesem Bereich in den letzten Jahren gegeben. Das ist ja kein Geheimnis, und das wissen wir auch. Die­se Gesetzesänderung ist aber schon ein erster wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung.

Natürlich werden wir auch weiter darüber nachdenken müssen, wie wir in diesem Be­reich – und Kollege Öllinger, du hast da sicherlich einen Ansatz gebracht, der auf alle Fälle mit in die Diskussion genommen gehört – generell das Pensionskassensystem weiterentwickeln, vor allem bei der Veranlagung. (Ruf beim BZÖ: Fettnäpfchen-Exper­tin der ÖVP!) Aber ich möchte schon auch erwähnen, dass da trotzdem einige Dinge gemacht werden, die den Betroffenen dienlich sind, vor allem im Aktivbereich. (Zwi­schenruf des Abg. Dolinschek.)

Es wird eine Wahlmöglichkeit für Veranlagungsstrategien eingerichtet, das sogenannte Lebensphasenmodell. Es wird der Umstieg erleichtert. Es gibt die Möglichkeit, vom


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Pensionskassensystem in eine betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln, das möchte ich schon noch erwähnt haben.

Es gibt auch mehr Sicherheit in diesem Bereich. Es wird eine Anfangspension garan­tiert, die nicht mehr weniger werden kann. (Zwischenrufe der Abgeordneten Öllinger und Krainer.) Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Informationsrechte und die Mitbestimmungsrechte werden in diesem System aus­geweitet. Sie bekommen zum Beispiel auch ein Recht auf Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat, und bei den Betriebspensionen gibt es Ausweitungsmöglichkeiten bei der Beitragsleistung, insbesondere auch bei Karenz und Teilzeitbeschäftigten, dass man also weiterhin die vollen Beiträge einzahlen kann. Die Durchlässigkeit wird in diesem Bereich ausgeweitet, Arbeitnehmer können künftig auch im aufrechten Arbeitsverhält­nis zwischen den Systemen wechseln. (Abg. Neubauer: Was kostet der Wechsel?)

Zusammenfassend, meine Damen und Herren, möchte ich schon festhalten, dass mit diesem Gesetz eine Garantie für die Anfangspension abgegeben wird. Der Umstieg wird erleichtert. Es gibt in Zukunft auch eine Wahlmöglichkeit. Es gibt mehr Durchläs­sigkeit, mehr Transparenz und mehr Informationsrechte für die Leistungsberechtigten – insgesamt also eine Stärkung der zweiten Säule.

Ich sage aber abschließend dazu: Das ist ein erster wichtiger Schritt, dem in diesem Bereich weitere folgen werden müssen. Wir werden überhaupt die zweite Säule besser absichern müssen, nicht nur im Bereich der betrieblichen Pension oder der Pensions­kassen, sondern auch bei der Abfertigung neu. Ich danke aber der Ministerin für diese Vorlage und ersuche darum, dass wir weiterhin die Gespräche in diesem Bereich füh­ren. (Beifall bei der ÖVP.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


11.10.16

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wenn man den Ausführungen der Frau Kollegin Aubauer lauscht, so ist zu vermuten, dass sie sich weniger mit den Pensionskassen-Pensionen beschäftigt hat, sondern eher mit ihrer ORF-Pension. So euphorisch, wie sie heute hier übertrieben hat, kann man sich das nicht anders vorstellen. Besonders erhellend war die Aussage, dass sich die ÖVP freue, dass die hohen Verluste in den Pensionskassen durch diese Novelle jetzt ein bisschen weniger werden, aber doch noch vorhanden sind. Sehr erhellend waren diese Ausführungen, und Kollege Wöginger hat ja die Schönrederei fortgesetzt.

Mehrere Punkte sind heute schon gefallen – Kollege Öllinger hat es angesprochen, Kollege Neubauer hat es angesprochen –: die Mindestertragsgarantie. Auch wenn sie irgendwann einmal abgeschafft wurde: Fehler können jederzeit korrigiert werden, und dazu sollte so eine Novelle genützt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wenn Sie, Kollege Wöginger, schon weitere Schritte fordern, dann machen Sie diese Schritte bitte schnell, denn das, was Sie da jetzt eingezogen haben, dieses Sicherheitsnetz, von dem Sie gesprochen haben, das hilft vielleicht ein Jahr, und dann geht es mit den Verlusten wieder dahin, rasanter denn je. (Zwischenruf des Abg. Wö­ginger.) – Wirklich, das ist ja nur Augenauswischerei. Meinetwegen ist es jetzt für ein Jahr oder eineinhalb Jahre einmal abgegolten, aber es ist zu wenig, um diese Zeit auf­zuholen. Bitte ziehen Sie die Laufschuhe an, und handeln Sie entsprechend schnell!

Die Mindestertragsgarantie wäre eigentlich relativ einfach zu erwirtschaften – es gibt einen Antrag von uns, der dem Ausschuss zugewiesen ist, aber noch nicht behandelt wurde –: indem man die Bundesschatzscheine heranzieht. Es gibt in der Finanzwirt­schaft Modelle, wo ich das Kapital hernehme, mit einem fixen Ertrag, und dadurch


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mein ursprüngliches Niveau wieder erreiche und nur einen ganz geringen Spekula­tionsanteil wählen kann. Das wäre eine der möglichen Varianten. So etwas könnte man ins Auge fassen, Frau Bundesminister, vielleicht bringen Sie das in Ihrer Arbeitsgruppe mit ein. Wir werden es aber hoffentlich im Ausschuss irgendwann noch einmal bespre­chen, relativ bald.

800 000 Menschen, die derzeit in den Pensionskassen veranlagt sind, bleiben von der Novelle größtenteils unberührt. Sie tragen zum Teil schon Verluste in der Höhe von rund 50 Prozent – ein bisschen mehr, ein bisschen weniger. Das muss man sich ein­mal vorstellen: Die Hälfte von dem, was ich mir für meine Pension angespart habe oder der Betrieb für mich angespart hat, ist dahin, das ist weg. (Zwischenruf des Abg. Neu­bauer.) Das kann es doch, bitte schön, nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind ja Gelder, mit denen ich rechne, das sind von mir erwirtschaftete und ersparte Gelder, und ich rechne damit, dass ich sie in Zukunft in meiner Pension verwenden kann.

Noch ein Aspekt kommt dazu: Rund 3 Milliarden € machen diese Verluste aus, Frau Bundesminister. Diese Verluste schlagen sich ja auf die österreichische Wirtschaft nie­der, denn das würde ja in Form von Konsum, in Form von Investitionen auch in der Pension in die Wirtschaft fließen. Da bleiben Steuereinnahmen von – ich sage einmal – geschätzt rund 1 Milliarde liegen, die wir jetzt aber angesichts der Lage dringend brau­chen könnten.

Eine Bundeshaftung wird selbstverständlich von uns gefordert. Wir werden einen ent­sprechenden Antrag vorbereiten. Warum dieser in dieser Novelle nicht drinnen ist, kann ich überhaupt nicht verstehen. Der Bund übernimmt Haftungen – locker! – für die Griechen und für alle möglichen Länder in der EU, aber für die eigenen Leute über­nimmt er sie nicht – unverständlich! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


11.14.17

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich wundern, wie viele Kollegen und Kolleginnen hier herauskommen, um zum Pensionskassengesetz zu sprechen. Man spürt, glaube ich, bei einigen die Betroffenheit. Viele von uns sind ja selbst in ei­ner Pensionskasse, nachdem die Politikerpensionen im Jahr 1997 abgeschafft worden sind.

Ich denke, die hohen Verluste, die die PensionsbezieherInnen in den vergangenen Jahren in den Pensionskassen erlitten haben, zeigen einmal mehr, wie wichtig für ein stabiles, soziales Gefüge ein sicheres und lebensstandardbasiertes staatliches Pen­sionssystem ist. Es zeigt einmal mehr, wie falsch die politische Strategie ist, private Vorsorge zulasten der staatlichen Pensionssysteme sozusagen zu fördern. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber sollten wir uns bei allen künftigen Diskussionen auch im Klaren sein, denn ich glaube, beim Pensionskassensystem und bei den Pensionskassen sind wir ja alle einer Meinung, was etwa die Produktkritik anbelangt. Diese ist ja von ziemlich allen Red­nerinnen und Rednern hier im Hause geteilt worden – von einigen stärker formuliert, wie vom Kollegen Öllinger, aber auch mein Kollege Kaipel hat das durchaus sehr deut­lich angesprochen.

Ich denke, es ist wichtig, wenn wir künftig über das staatliche Pensionssystem spre­chen, dass wir uns immer vor Augen halten, was denn eine Kürzung des staatlichen Pensionssystems und eine Förderung des privaten Systems bedeutet: nämlich genau


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diese Risikoverlagerung, von der wir heute sprechen und unter der heute Zigtausende PensionistInnen leiden.

Kollege Grosz, wenn Sie schon dauernd dazwischenkeppeln (Zwischenruf des Abg. Grosz – Abg. Petzner: Er hat ja gar nichts gesagt!), darf ich daran erinnern: Sie waren Pressesprecher bei Sozialminister Haupt, wenn ich mich richtig erinnere, und in dieser Zeit ist die Mindestgarantie abgeschafft worden (Zwischenruf des Abg. Dr. Barten­stein), nämlich sowohl auf die Kapitalverzinsung als auch auf den Zins insgesamt. Da­ran sollten Sie sich erinnern, wenn Sie immer dazwischenrufen und so tun, als ob Sie von nichts etwas wüssten. (Abg. Krainer: Amnesie! – Abg. Grosz: Also ich war !)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle miteinander wissen, dass das nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, weil es ein Reparaturschritt ist (Abg. Grosz:  ORF-Testbild!), das müssen wir offen sagen, Frau Bundesministerin. Es sind ja schon einige Punkte deutlich aufgezeigt worden, die in dieser Novelle beinhaltet sein werden. (Unru­he im Saal.) Wir wissen aber alle miteinander, dass damit noch kein Ende der Debatte erreicht ist, was die Pensionskassen und die Performance der Pensionskassen in Zu­kunft anbelangt. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Meine Herren! Quer-Rufe stören ganz entschieden, auch die Wahrnehmbarkeit des Gesprochenen! Ich bitte um etwas mehr Disziplin!

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Zurückkom­mend: Das Pensionsthema ist natürlich auch immer ein Generationen-Thema. Frau Kollegin Aubauer hat ja die Jugend angesprochen, wenn auch in einem anderen Sinn.

Für uns SozialdemokratInnen ist Sicherheit immer ein wichtiges Thema, angefangen von der sozialen Sicherheit, aber auch bis hin zum Schutz vor Gewalt. Wir lehnen die sogenannte g’sunde Watsch’n ganz konkret ab! Im Gegenteil: Wir bekämpfen das, und wir finden das verabscheuenswürdig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Jetzt habe ich einen Tinnitus im Auge! – Ruf bei der SPÖ: Nicht nur dort, glaube ich!)

11.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


11.17.40

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das System der Pensionskassen ist von Beginn an auf wackeligen Beinen gestanden. Letztendlich wurde den Leistungsberechtigten das Paradies versprochen, daraus wurde die Wüste. Es gibt alleine bis zum heutigen Tag über 60 000 Geschädigte, die in den letzten zwölf Jahren ein Minus von bis zu 45 Pro­zent hinnehmen mussten.

Zu Recht fordern die Betroffenen natürlich mehr Schutz und mehr Rechte. So hat sich sogar eine eigene Bürgerinitiative gegründet, um dem entgegenzuwirken, um wertgesi­cherte Pensionen in diesem Bereich auch zu forcieren, die Wahlfreiheit zu stärken und Ausstiegsmöglichkeiten zu fordern und auch umzusetzen.

Von der Frage der Vergangenheit zur Zukunft im nächsten Schritt: Wer hat denn die Kontrolle, die behördliche Aufsicht gehabt? – Das ist ganz klar geregelt, das ist bei der Finanzmarktaufsicht angesiedelt. Es ist auch genau definiert, dass sie das Interesse der Anwarts- und Leistungsberechtigten wahren soll. Was ist geschehen? – Es sind große Verluste zutage getreten.

Schauen wir uns doch die Aufgabenbereiche an! Es beginnt damit, dass natürlich die Finanzmarktaufsicht die Konzessionen für die Pensionskassen vergibt. Es geht damit weiter, dass ganz klar definiert ist, wie die laufende Aufsicht sein soll. Dazu gehört selbstverständlich auch die Analyse des Pensionskassenmarktes, der Veranlagungs-


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grenzen, der Einhaltung des Risikomanagements. Was ist geschehen? – Das Minus ist eingetreten.

Andere Bereiche, für die die Finanzmarktaufsicht zuständig ist, sind natürlich auch Vor-Ort-Prüfungen, Management-Gespräche – das alles ist ausgeführt – und als ein wich­tiger Punkt die Bewilligung von Geschäftsplänen. Das alles gehört zur Finanzmarktauf­sicht.

Dennoch ist es der Fall, dass es große Verluste gibt. Und es stellt sich klarerweise die Frage, Frau Ministerin: Warum wurde da nicht die Notbremse gezogen? Warum wur­den nicht entsprechende Maßnahmen gesetzt, um diese massiven Verluste zu verhin­dern?

Und da erhebt sich auch die Frage: Ist das Gesetz vielleicht so gestaltet und sind die Aufträge an die Finanzmarktaufsicht dergestalt, dass sie zu wenig Handlungsspielraum, zu wenige Kompetenzen hat? Das muss man dann eben auch ändern.

Und da, Frau Ministerin, stellt sich für mich die Frage: Wer wird denn künftig die Not­bremse ziehen? Wer wird dafür sorgen, dass diese Form der Veranlagung nicht mehr zu solchen herben Verlusten führt beziehungsweise die Pensionskassen auch auf sta­bile Beine gestellt werden können?

Dazu braucht es eine generelle Reform, Frau Ministerin, und diese sollte ehestbaldig angegangen werden. Man darf nicht bei dem heutigen, ersten Schritt stehenbleiben, sondern muss weitergehen, eine grundlegende Reform der Pensionskassen durchfüh­ren, um die Ansprüche der Versicherten sicherzustellen und ihnen die verdiente Pen­sion auch tatsächlich zukommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


11.21.14

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Bankenkrise 2008 und die Schuldenkrise, die es jetzt schon seit 2009, 2010 und 2011 in den Ländern der Euro-Zone gibt, haben das Umfeld auf dem Finanzmarkt erschüttert und die Ertragslage in den Pensionskassen schwer beeinträchtigt.

Die letzte große Novelle des Pensionskassengesetzes aus dem Jahr 2005 (Abg. Krai­ner: Es war vorher nicht besser!), mit der die Pensionsfondsrichtlinie umgesetzt wurde, liegt bereits einige Jahre zurück. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage bringt für das Pensionskassensystem und damit auch für die Berechtigten in zahlreichen Be­reichen Verbesserungen, mit denen auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert wird.

Nach Beginn der Sozialpartnerverhandlungen im Jahr 2009 wurde zwar relativ rasch eine grundsätzliche Einigung erzielt, im Zuge der Umsetzung haben sich aber zahlrei­che technische Probleme ergeben, die zu der doch nicht unerheblichen Dauer der Ver­handlungen beigetragen haben.

Ich stimme Frau Abgeordneter Lichtenecker zu, wenn sie sagt, dass man im Pensions­kassensystem überzogene Versprechungen gemacht hat und dass auch die Erstaus­stattungen, wo die Betriebe das Geld in die Pensionskassen übergeführt haben, nicht ausreichend waren. Diese Versprechungen wurden schon teilweise korrigiert, und es gibt auch Betriebe, die nachgeschossen haben, also zusätzlich Geld in die Pensions­kassen gegeben haben, damit ihre Mitarbeiter die Zusatzpension auch in der Höhe be­kommen, wie es ihnen versprochen wurde.


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Insgesamt hat die Bundesregierung mit der vorliegenden Novelle ein möglichst ausge­wogenes Paket geschnürt, das sowohl den Interessen der Begünstigten gerecht wird als auch die Finanzierbarkeit in den Pensionskassen sicherstellt.

Es soll in diesem Zusammenhang allen an den Verhandlungen beteiligten Sozialpart­nern sowie dem Seniorenrat, deren Zusammenarbeit als konstruktiv bewertet werden kann, gedankt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Besonders hervorzuheben sind die wichtigen Verbesserungen, die in dieser Regie­rungsvorlage enthalten sind. So sollen mit der neu geschaffenen Sicherheits-, Veranla­gungs- und Risikogemeinschaft Pensionskürzungen in Zukunft vermieden werden. Mit dem Lebensphasenmodell wird der Einzelne eine Wahlmöglichkeit zwischen unter­schiedlichen Veranlagungsstrategien haben. Und durch Begrenzung der Zinssätze auch für neu in das Pensionskassensystem Eintretende wird Kürzungen entgegenge­wirkt. Das betrifft die sogenannten illusorischen Versprechungen, von denen ich vorhin gesprochen habe.

Die Informationsrechte der Begünstigten sowie die Transparenz des Systems werden gestärkt. Kollege Öllinger hat das zu Recht kritisiert. Hier ist wirklich die Transparenz mangelhaft. Wir hoffen, dass das durch das neue Gesetz wesentlich besser wird.

Auch haben Sie kritisch angemerkt, Herr Abgeordnete Öllinger: Wer vertritt denn die je­weiligen Berechtigten? – Da gibt es mit dieser Novelle jetzt die Möglichkeit, dass in den Aufsichtsräten die Berechtigten vertreten werden sollen.

Die Unverfallbarkeitsfrist wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Und es besteht die Mög­lichkeit, dass man weiter in die Pensionskasse voll einzahlt, obwohl sich vielleicht das Arbeitsverhältnis geändert hat. Denken Sie nur an Karenz, Mutterschutz, Väterkarenz, Kurzzeitarbeit oder Teilzeit! In all diesen Arbeitsverhältnissen soll die Pensionskasse variabel weiter bedient werden können, damit es nicht zu Pensionskürzungen kommt.

Insgesamt gesehen bin ich davon überzeugt, dass diese Novelle dringend geboten war und Verbesserungen bringt, dass es aber noch nicht die letzte Reform für dieses Sys­tem der zweiten Säule sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Es ist die dritte Säule auch reformbedürftig! – Bundesministerin Dr. Fekter: Ja ,sehr!)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moret­ti. – Bitte.

 


11.26.24

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Bei aller be­rechtigten Kritik: Schauen wir uns einmal die Situation in Österreich an! Wie ist es? – Wir werden alle immer älter: Frauen werden im Durchschnitt 83 Jahre alt und Männer im Durchschnitt 78 Jahre. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ungerecht!) – Ja, mag sein, wenn du es sagst. 

Tatsache ist auch, dass Frauen laut Statistik in Österreich mit 57 Jahren in Pension ge­hen und Männer mit 59 Jahren ihren Ruhestand antreten. Und wenn wir uns jetzt aus­rechnen, wie lange wir dann in Pension sind, dann ist eigentlich ganz klar, dass wir mit der gesetzlichen Vorsorge allein nicht auskommen können.

Dass das so ist, hat unser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel schon vorhergesehen und hat deswegen das Drei-Säulen-Modell eingeführt, und zwar die gesetzliche Vor­sorge, die Betriebspension und die private Vorsorge. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist wirklich eine Errungenschaft, weil durch diese Mischform der Altersvor­sorge eine Pension garantiert ist.

Aber ich möchte jetzt auf die Pensionskassen zu sprechen kommen. Bei der Einfüh­rung des Pensionskassensystems im Jahre 1990 kam es zu Beginn zu einem sehr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 54

kräftigen Aufschwung. Die Renditen waren, für alle überraschend, relativ hoch. Dazu, dass das nicht so geblieben ist, hat dann vor allem die Krise beigetragen, denn von den Turbulenzen auf den Finanzmärkten sind natürlich auch die Pensionskassen nicht verschont geblieben, obwohl unsere Kassen relativ konservativ veranlagt hatten.

Ich kann sehr gut verstehen, dass die Österreicherinnen und Österreicher enttäuscht, frustriert und großteils auch verunsichert sind. Daher war es gerade uns von der ÖVP besonders wichtig, diese Altersvorsorge zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Und auch im Regierungsübereinkommen für die laufende Gesetzgebungsperiode ist festgehalten, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Maßnahmen erarbeiten soll, damit in diesem Bereich Verbesserungen eingeführt werden können. Die betroffenen Gruppen, nämlich die Sozialpartner und die Pensionistenvertreter, haben ja auch entsprechende Verbesserungen erarbeitet, vorgeschlagen, und diese wurden dann großteils in diese Gesetzesänderung eingearbeitet.

Was wird nun verbessert? – Der Wettbewerb zwischen den Pensionskassen, wie schon gesagt wurde. Und was schafft Wettbewerb? – Wettbewerb schafft einen ent­sprechend besseren Preis. Wettbewerb schafft aber auch eine verbesserte Qualität und einen besseren Service.

Was schaffen wir noch? – Wir schaffen auch einen Wettbewerb gegenüber anderen Vorsorgeprodukten. Und es kommt auch zu mehr Transparenz. Die Kunden müssen übersichtlicher und ausführlicher informiert werden. Und es gibt auch die Möglichkeit einer sechsprozentigen Absetzbarkeit der Steuer.

Also im Großen und Ganzen ein gutes Gesetz. Eine Verbesserung ist natürlich immer möglich, aber es ist der richtige Weg, denn damit wird gewährleistet, dass wir auch im letzten Drittel unseres Lebens selbstbestimmt, unabhängig und finanziell abgesichert leben können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.30.15

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das System der Pensionskassen hat in Österreich durch die Entwicklung der vergangenen Jahre stark an Image und Attraktivi­tät eingebüßt. Viele Betroffene haben durch die unrealistischen Annahmen bezüglich der zu erwartenden Rendite mit starken Kürzungen ihrer Pensionen beziehungsweise Pensionszusagen zu kämpfen.

Frau Bundesminister, Sie haben von überzogenen Versprechungen gesprochen. Sei­nerzeit waren es zwischen 5 und 8 Prozent Rendite pro Jahr, und herausgekommen sind in den letzten fünf Jahren 0,47 Prozent. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Das ist ein enormer Verlust für die Betroffenen, geschätzte Damen und Herren. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Schickhofer.) – Bitte? Was ist mit dir los? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.) – Wieso entschuldigst du dich bei mir? (Weiterer Zwi­schenruf des Abg. Mag. Schickhofer.) – Ich weiß nicht, warum du dich bei mir ent­schuldigst! (Abg. Grosz: Er ist noch nicht ausgeschlafen! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, die zweite Säule ist reformbedürftig! Es wird dies sicher nicht die letzte Reform sein. Und ich bin überzeugt, dass, wenn die Frau Bundesminister schon sagt, dass es nicht die letzte Reform der zweiten Säule ist, dieses Modell, diese Novelle noch überar­beitet werden wird.

Weil von Ihrer Seite, Frau Kollegin Silhavy, die staatliche Vorsorge angesprochen wur­de: Wir alle in diesem Haus stehen zu einer staatlichen Vorsorge. Wir wissen aber


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auch um die Problematik des Generationenvertrages. Wenn weniger Leute im Er­werbsleben stehen und viele in Pension sind, dann kippt das ganze System. Und wenn die Regierung und wir als Politiker nicht dafür sorgen, dass genügend Geld da ist, dann haben die Pensionisten auch weniger. So ist es! Garantie gibt es keine. Es gibt nir­gends eine Garantie! (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt auch keine Garantie bei den Pensionskassen, wie es zum Beispiel die Frau Ab­geordnete Aubauer gegenüber der jüngeren Generation verkündet hat. Eine Garantie haben Sie nie!

Ich sage Ihnen eines: Für mich war diese ganze Problematik der Pensionskassen, die ja relativ jung ausgeprägt sind – vor den neunziger Jahren hat es ja kaum welche in Österreich gegeben –, eine Lehre. Es ist ganz einfach zu wenig herausgekommen. Das war auch bei der Mitarbeitervorsorge und bei der Abfertigung neu so. Auch das gehört repariert. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Sil­havy.) Da sind Sie gefordert, dass das jetzt repariert wird, weil da zu wenig heraus­kommt, was ja die Problematik des Ganzen ist!

In der vorliegenden Gesetzesnovelle gibt es – das muss ich zugeben – auch einige Verbesserungen, das ist keine Frage. Zum Beispiel, dass man jetzt zwischen verschie­denen Veranlagungsstrategien wählen kann. Und die Erleichterung, wenn auch nur ei­ne geringe, beim Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung ist auch eine Verbesserung. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das sind aber nur kleine Dinge. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen, Herr Kollege Krainer, das weit genug geht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das kann auch Ihnen nicht weit genug gehen! Da ist meiner Meinung nach noch einiges zu repa­rieren.

Was die Reduzierung der Unverfallbarkeitsfrist von fünf auf drei Jahre betrifft: Wer hin­dert Sie denn daran, diese Unverfallbarkeitsfrist überhaupt aufzuheben, auf null zu stel­len? – Da sind ja einige betroffen, die erst zwei Jahre einen Pensionskassenvertrag ha­ben, und auf einmal verlieren sie das ganze bisher Veranlagte, nur weil sie den Betrieb wechseln. Die fallen dann um diesen Betrag um. Die werden nämlich von den Betriebs­kassen angeschrieben: Sie haben den Betrieb gewechselt, sie können jetzt selbst ein­zahlen! Wenn man sagt: Ich habe schon eine andere Vorsorge! oder: Ich kann mir das jetzt nicht leisten! oder jemand wird gekündigt und ist arbeitslos und kann sich eine Prämienzahlung nicht leisten, dann verfällt das veranlagte Kapital dem Betroffenen ganz einfach.

Stellen Sie die Unverfallbarkeitsfrist doch auf null! Die jetzt vorgesehene Kürzung ist meiner Meinung nach zu wenig weitreichend. Da haben Sie sich wenig dabei gedacht, das muss ich Ihnen sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist im Begutachtungsverfahren vom Seniorenrat zu Recht kritisiert worden, dass die Politik jetzt den Betroffenen nicht weiterhilft oder nicht genügend entgegenkommt.

Ebenso wurden Forderungen vonseiten des Schutzverbandes der Pensionskassenbe­rechtigten erhoben. So wurden zum Beispiel steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste gefordert. Das, was wir jetzt haben, ist einfach zu wenig weitreichend! Weiters wurden gefordert die Einführung einer wirksamen jährlichen Min­destertragsgarantie in der Höhe des halben Rechnungszinssatzes und die verbindliche Befreiung der bereits in Pension befindlichen Berechtigten von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung. Das ist auch nicht passiert! Gefordert wurde auch die Mög­lichkeit der Auszahlung des noch vorhandenen Deckungskapitals.

Geschätzte Damen und Herren, diese Änderungen sind alle zu wenig weitreichend. Es hat auch die Frau Bundesminister zugegeben, dass es zu wenig ist, und gemeint, dass es in Zukunft weiterer Reformen bedarf.


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Fest steht: Die Betroffenen fühlen sich von der Bundesregierung und von der großen Koalition aus Rot und Schwarz nicht ausreichend vertreten. Das ist, ehrlich gesagt, für mich und meine Fraktion auch ein Grund, warum wir dieser Novellierung nicht zustim­men können. (Beifall beim BZÖ.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


11.35.22

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies eine sehr sensible Frage, die wir hier jetzt diskutieren. Und das merkt man ja auch daran, wie engagiert diese Debatte ge­führt wird, von wie viel Emotionen diese Debatte begleitet wird, die in Zwischenrufen und auch in den Debattenbeiträgen hier am Rednerpult zum Ausdruck gebracht wer­den. Plötzlich werden viele Themen mit dieser Frage verknüpft.

Lassen Sie mich nun ganz kurz diese Thematik zusammenfassen und auf ein paar Punkte reduzieren!

Es wurde vor über 20 Jahren ein ambitioniertes Modell geschaffen. Da kann man, glau­be ich, niemandem etwas Schlechtes nachsagen, denn die Überlegungen damals wa­ren, wie ich meine, sehr wichtige: dass man nämlich in einem Drei-Säulen-Modell die Pensionen für die Zukunft absichert und auch dementsprechend attraktiv gestaltet. Die­se drei Säulen sind die staatliche Vorsorge, die betriebliche Pensionsvorsorge und die private Vorsorge.

Heute geht es hier um die betrieblichen Pensionskassen, und die Entwicklung, die da­hinter steht, und um die Aufgabe, die wir daraus auch für die Zukunft ableiten müssen.

Diese sogenannte zweite Säule, die anfangs, in den boomenden Jahren, sehr erfolg­reich unterwegs war, wo auch entsprechende Renditen errechnet werden konnten, hat dann einen dramatischen Einbruch erlitten. Die Zahlen, die erwünscht waren, die zu­nächst auch berechnet waren oder die von vielen erwartet wurden, sind eben leider nicht bestätigt worden, sondern im Gegenteil, sie haben sich sehr negativ umgekehrt.

Natürlich verstehe ich den Gedanken, dass man sagt: All das, was jetzt verloren wur­de, soll der Staat abfedern, bei all dem soll der Staat einspringen und das Ganze aus­gleichen! – Aber so funktioniert es ja auch nicht, denn dann wären wir automatisch wie­der bei einem staatlichen Pensionssystem, und das würde die Abschaffung des Drei-Säulen-Modells aus jetziger Sicht bedeuten. Das ist ja nicht der Sinn dieses Gedan­kens. Aber es soll und muss weiterentwickelt werden. Daher jetzt die nun vorliegende Novelle in dieser Frage.

Beteiligt an den Verhandlungen waren neben den Mitarbeitern aus dem Finanzministe­rium auch die Sozialpartner, und eingebunden darin waren, wie man es immer wieder gehört hat, auch die Vertreter des Seniorenrates, um Verbesserungen im bestehenden System zu erzielen.

Und da gibt es einige, ja! Sigi, danke, du hast es auch erwähnt. – Es gibt Verbesse­rungen, es gibt Weiterentwicklungen. Du hast dann zwar gesagt, ihr könnt nicht zustim­men, aber wir können festhalten, dass es Verbesserungen in diesem Bereich gibt.

Zum Beispiel: Es gibt eine garantierte Antrittspension. Es gibt die Mindestgarantie für jene, die sich dafür entscheiden. Es gibt das Lebensphasenmodell mit den individuel­len Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Veranlagungsmodellen. Es gibt in Zukunft die Möglichkeit zu einem Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung. Und es gibt auch eine erweiterte Informations­verpflichtung gegenüber all jenen, die da mitbeteiligt sind, und auch höhere Informa-


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tionsmöglichkeiten. Und die Leistungsberechtigten haben das Recht auf die Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Pensionskassen. Ich habe nur einige Verbesserun­gen aus dieser Novelle herausgenommen, es stehen noch viele weitere drinnen.

Da kann ich nur sagen: Beschließen wir heute diese Fortführung, diese Novelle, diese Weiterentwicklung der betrieblichen Pensionskasse, in dem Wissen – ich glaube, das ist für alle hier herinnen nichts Neues –, dass im gesamten Pensionssystem noch viele Erweiterungen, noch viele Weiterentwicklungen von uns getätigt werden müssen. In diesem Sinne kann ich Sie nur einladen, dieser Novelle heute auch zuzustimmen. (Bei­fall bei der ÖVP.)

11.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


11.39.25

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Kollegin Aubauer, ich habe eine Frage an Sie, da Sie sich an die Jugendlichen im Publikum gewandt haben und ihnen von den tollen Pensionsleistungen, die sie in Zukunft erhalten werden, vorge­schwärmt haben.

Im Bericht über die Nebeneinkünfte der Mitglieder des Parlaments ist bei Ihnen gemel­det, dass Sie ein Einkommen – in Form einer Pension, in Form von Beratertätigkeit, ich weiß es nicht – von der „Valida Pension AG“ erhalten, also einer Pensionskasse. Das steht so drinnen.

Es wird nicht näher spezifiziert, wofür dieses Einkommen ausbezahlt wird – eben, wie gesagt, für eine Pension oder für eine Beratertätigkeit –, aber wenn Sie schon von hier aus reden, dann sollten Sie auch Ihre Interessen oder Ihre Einkünfte beziehungsweise Ihre Verbindung zur „Valida AG“ offenlegen, denn das ist Lobbyismus vom Rednerpult aus. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Aubauer. – Abg. Schitten­helm: Was soll denn das?)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


11.40.36

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Sachen ansprechen. – Die Novelle, die hier zum Pensionskassengesetz vorliegt, enthält, glaube ich, unbestritten eine Reihe von Verbesserungen. Sie löst eine Reihe von offenen Fragen, erfüllt eine Reihe von Wünschen von Betroffenen, aber sie löst bei Weitem nicht alle Fragen. (Abg. Dolinschek: Richtig!) Sie löst vor allem eine Frage nicht ... (In Richtung des Abg. Dolinschek:) Die Schwankungsrückstellung ist übrigens gelöst, weil Sie das angesprochen haben. Ein paar Sachen, die Sie kritisiert haben, sind auch gelöst. (Abg. Dolinschek: Und die Unverfallbarkeitsfrist?)

Aber ein Problem haben wir – und das betrifft ja nicht nur die Pensionskassen, sondern genauso die Mitarbeitervorsorgekassen und genauso die prämiengeförderte Zukunfts­vorsorge –, und das ist, dass die Ergebnisse für den Kunden grottenschlecht sind. Das heißt, wenn Sie dort Geld veranlagen, ist es teilweise schlechter, als wenn Sie Ihr Geld am Girokonto veranlagen – nicht am Eckzins-Sparbuch, teilweise schlechter als am Gi­rokonto!

Ich sage ganz ehrlich: Wenn ich Geld langfristig anlege – und all diese Pensionsfragen sind natürlich langfristige Sparformen –, dann ist die Benchmark, dann ist entschei­dend, ob die Privaten das zusammenbringen, was ich bekomme, wenn ich mir selber Staatsanleihen kaufe. – Ich sage Ihnen, es gibt in der gesamten zweiten und dritten Säule fast kein Produkt, das auch nur in die Nähe dessen kommt, was Staatsanleihen bringen – nicht einmal in die Nähe!


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Meine Meinung ist: Jemand, der den Ertrag nicht zusammenbringt, den ich habe, wenn ich mir selber um das Geld Staatsanleihen kaufe – jemand, den ich dafür bezahle, der also besser sein soll als ich –, wenn der das nicht zusammenbringt, dann hat er am Markt nichts verloren. Wir brauchen keine Finanzprodukte, die das nicht zusammen­bringen! Die Realität ist aber, es gibt kaum welche, die das zusammenbringen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Wir müssen darüber reden – und ich freue mich, dass auch der Koalitionspartner über die zweite und die dritte Säule reden will.

Ich sage ganz offen vonseiten der Sozialdemokratie: Die Benchmark ist, jemand, der etwas anbietet und nicht die Verzinsung von Staatspapieren zusammenbringt (Zwi­schenruf des Abg. Dolinschek), der hat am Markt nichts verloren, den brauchen wir nicht. Und ein Finanzsystem, das das nicht leistet, brauchen wir nicht, denn dann kau­fen wir einfach Staatsanleihen um das Geld. Da haben wir alle etwas davon und der Kunde hat wesentlich mehr Ertrag. (Beifall bei der SPÖ.) Dann habe ich eben kein auf­geblähtes Finanzsystem – das brauche ich aber sowieso nicht. Das ist die Benchmark, um die es geht, und das betrifft alle Produkte der zweiten und dritten Säule. (Zwischen­ruf des Abg. Zanger.)

Wir brauchen nicht herauszukommen und uns gegenseitig zu erklären, welche Fehler wir gemacht haben, vor allem, wenn ich dort sitze, wo Sie sitzen, denn die Mindester­tragsgarantie 2003 haben Sie gestrichen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Das hat er gesagt! Aufpassen!)

11.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Mag. Aubauer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein: Aufpassen, Herr Öllinger!)

 


11.43.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Kollege Öllinger, ich beziehe mich auf Ihre Aussage, ich würde hier im Sinne einer Pensionskasse Aus­sagen tätigen. – Das ist nicht der Fall!

Ich spreche für und vertrete hier Senioren. Ich selbst beziehe – das habe ich vor nie­mandem zu verbergen – eine Betriebspension, noch aus meiner ORF-Zeit, in der Höhe von monatlich rund 80 €, auch das sage ich Ihnen gerne. (Abg. Dr. Bartenstein: Wow, Herr Öllinger!) Und ich spreche hier überhaupt nicht für eine Kasse, sondern für die Versicherten. Das war ganz klar. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Und was ist mit Ihren Einkünften von der „Valida“?)

11.44

11.44.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte. (Abg. Öllinger: Das war unsauber! – Abg. Dr. Barten­stein: Ja, von Ihnen!)

Wir kommen zur Abstimmung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1749 der Beilagen:

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich Sie um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist so­mit auch in dritter Lesung angenommen.

11.45.012. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1738 d.B.): Zweites Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Ab-


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kommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls (1780 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1739 d.B.): Proto­koll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Ab­änderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1781 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Haider –: Herr Haider!)

 


11.46.07

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Rädler! – Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Es liegen uns wiederum zwei Änderungsanträge, zwei Änderungsproto­kolle zu Doppelbesteuerungsabkommen vor, und da wir so viele Zuhörer haben, die damit jetzt nicht wirklich etwas anfangen können, erkläre ich, wie es dazu gekommen ist.

Sehr viele von Ihnen werden sich ja daran erinnern – und es schadet auch gewissen Kollegen nicht, sich daran zu erinnern –, dass vor drei, vier Jahren der damalige deut­sche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinter­zieher ausgerufen und die OECD dazu gebracht hat, Österreich auf die sogenannte Graue Liste der Steueroasen zu setzen, weil unser Bankgeheimnis deutsche Steuer­flüchtlinge schützen würde. Daraufhin wurde natürlich der Druck auf Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Belgien immer größer, diese Musterabkom­men, die die OECD dann ausgearbeitet hat, umzusetzen und so die jeweiligen Bankge­heimnisse aufzugeben.

In diesem Parlament hier, in diesem Hohen Haus, in Österreich wurde am 1. Septem­ber 2009 das Amtshilfe-Durchführungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Einzigen, die damals für das Weiterbestehen des Bankgeheimnisses waren, das war die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.) Die Einzigen, die sich auch seither für das Bankgeheimnis einsetzen, sind nach wie vor von der Freiheitlichen Partei.

Ergebnis dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetzes (Abg. Mag. Schickhofer: Seid ihr die Schutzmacht für die griechischen Steuerflüchtlinge? – Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Mag. Schickhofer –: Deshalb habt ihr Stiftungen in Liechtenstein? Was habt ihr denn zu verbergen in Liechtenstein?), dieser Aufhebung des österreichischen Bankgeheim­nisses, ist es, dass jetzt nach und nach sämtliche der über 80 bestehenden Doppelbe­steuerungsabkommen geändert werden und die Artikel 4 und 5, die die OECD vorge­geben hat, eingefügt werden.

Worum geht es in den Artikeln 4 und 5, die heute hier in bestehende Doppelbesteue­rungsabkommen eingefügt werden sollen – das eine mit Kanada, das wir schon seit 1976 haben, das andere mit der Tschechischen Republik, das seit 2006 gilt? – Art. 4 stellt klar, dass ein Staat die Amtshilfe nicht alleine deshalb ablehnen darf, weil er kein


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eigenes steuerliches Interesse an den Informationen hat, und Art. 5 stellt klar, dass der Staat die Weitergabe von Informationen an einen anderen Staat nicht ablehnen darf, weil die Informationen bei einer Bank oder einer Finanzinstitution liegen – eben die Aufhebung des Bankgeheimnisses. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel zur Historie.

Wir werden diesen Abänderungsanträgen nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen brauchen nicht geändert zu werden, die können weiter gelten, und es besteht jetzt keine Notwendigkeit, diese Artikel 4 und 5 – also die Aufhebung des Bankgeheimnisses – aufzunehmen.

Wir werden in Zukunft – das sage ich jetzt auch ganz klar – neuen Doppelbesteue­rungsabkommen zustimmen, denn die gibt es eben nur noch mit diesen Artikeln 4 und 5 als Zusatz, und es ist besser, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesen Zu­satzartikeln zu haben als gar keines, weil es natürlich Bürger vor Doppelbesteuerung und die Staaten vor Steuerhinterziehung schützt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schick­hofer.)

Und in diesem Zusammenhang: Vielleicht können wir uns dann einmal auch sogar überlegen, diesen Änderungen zuzustimmen, denn ich habe mir das angeschaut. Es gibt seit drei Jahren keine einzige Anfrage eines anderen Staates auf Informationsaus­tausch. Das heißt, Sie schaffen hier totes Recht. Mit totem Recht, das überhaupt nicht zur Anwendung kommt, haben Sie das österreichische Bankgeheimnis abgeschafft – aber das nur nebenbei.

Wenn ich schon dabei bin, sage ich Ihnen gleich auch noch etwas anderes. Ich lese Ihnen jetzt diesen Abs. 5 vor, um den es hauptsächlich geht – offensichtlich schaut sich das nämlich wirklich kaum jemand an. Da steht, ein Staat kann das Erteilen einer Information eben nicht ablehnen, weil sich die Informationen „auf das Eigentum an ei­ner Person beziehen“.

Weil sich die Informationen „auf das Eigentum an einer Person beziehen“ – „Eigentum an einer Person“, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Eigentum an einer Per­son: Ich könnte jetzt eine launige Rede halten, wann die Sklaverei abgeschafft wurde oder auch über das Leibeigenschaftsaufhebungspatent von Joseph II. aus dem Jahr 1781 und dergleichen. Das tue ich aber nicht, aber diese Formulierung steht drin­nen: „Eigentum an einer Person“. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Strache: Absurde Formulierung!)

Da könnte man jetzt meinen, ja, das ist ein Übersetzungsfehler. – Nein, das habe ich mir angeschaut – auf Englisch, auf Französisch: „Eigentum an einer Person“. (Abg. Strache: Der gläserne Mensch ist da! Big Brother is watching you!) Die Schweizer ma­chen es ein bisschen geschickter, wenn man sich das anschaut, die sprechen von „Be­teiligungen an einer Person“. – Das klingt zwar auch nicht gescheit, aber dann kommt man als Betriebswirt vielleicht doch drauf: Aha, es gibt ja auch juristische Personen, an denen man beteiligt sein kann.

Also bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Sie uns solche Sklaverei-Papiere vorlegen, machen Sie einen ordentlichen Vorschlag! Das Eigentum an einer Person kann man bei uns schon lange nicht mehr erwerben. (Beifall bei der FPÖ.) – Das ist eine.

Diese beiden Herren (der Redner stellt ein Foto vor sich auf das Rednerpult) will ich Ihnen auch nicht vorenthalten: Das eine, das erkennen Sie, das ist der Außenminister der Republik Österreich (Abg. Kickl: Man erkennt ihn gar nicht!), der andere (Abg. Strache: Den kennt kaum jemand in Österreich! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer ist das? Wer ist das? – Abg. Grosz: Wer ist denn der links? Wer ist denn der Lin-


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ke?) ist der Regierungschef von Liechtenstein Klaus Tschütscher. (Abg. Grosz: Den Liechtensteiner kennen wir ja, aber ...! Ist das der Portier von der Hofburg?)

Klaus Tschütscher hat, wie Sie sehen, den zweithöchsten Orden der Republik zufällig am Opernball-Donnerstag im Februar bekommen, damit er ihn am Abend dann gleich ausführen kann.

Und in der Begründung – das habe ich mir auch ausgehoben – ... (Ruf: ... weitestge­hend unbekannt!) – Ja, ja. Begründet wird diese Verleihung so: 

„In seinen jetzigen Funktionen führt Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher aktuell Ge­spräche mit Österreich zur Weiterentwicklung des zwischen den beiden Ländern beste­henden Doppelbesteuerungsabkommens ().“

Seit drei Jahren hält Liechtenstein Österreich hin! Seit drei Jahren verweigern die euch und euch die Unterschrift unter eure Doppelbesteuerungsabkommen, und so geht ihr mit Leuten um, die euch die Unterschrift verweigern. (Abg. Grosz: Und dem Grasser seine Unterlagen liefern sie auch nicht!) Na, da können wir heute leicht ablehnen! (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Und dem Grasser seine Unterlagen liefern sie auch nicht aus, die Liechtensteiner!)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


11.52.53

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausfüh­rungen des Herrn Kollegen Haider möchte ich jetzt nicht allzu sehr und allzu lang doku­mentieren und argumentieren (Abg. Gradauer: Weil sie stimmen!), aber eine freudige Botschaft hast du uns ja heute hier gesagt: Bis jetzt seid ihr immer gegen diese Dop­pelbesteuerungen gewesen, aber in Zukunft werdet ihr diesen Doppelbesteuerungsab­kommen zustimmen ... (Abg. Zanger: Den neuen!) – den neuen zustimmen. Betreffend die heutigen Abstimmungen weiß ich, dass ihr die noch ablehnt. (Abg. Podgorschek: Weil sie Änderungen sind!)

Was ist eigentlich der Inhalt so eines Doppelbesteuerungsabkommens? Wir wissen ja ... (Abg. Mag. Haider: Habe ich gerade gesagt!) – Du hast es so gesagt, dass man es nicht ganz verstanden hat, aber ich möchte das auf ganz normal in der Wirtschaft formulierte Worte herunterbrechen. (Abg. Zanger: ... von der ÖVP nicht mehr verstan­den!)

Von Österreich wissen wir ja, dass fast jeder zweite Arbeitsplatz vom Export abhängig ist, und diese Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern dienen dazu, dass un­sere Firmen auch in diesen Ländern Steuergerechtigkeit haben – und auch umge­kehrt – und dass sie auch die nötige Rechtssicherheit haben, wenn sie mit ihren Fir­men dort sehr, sehr viel Geld investieren, aber auch sehr viel Geld in den Export hi­neinsetzen.

Wie ist heute der Stellenwert zwischen den zwei Ländern Kanada und der Republik Tschechien? (Abg. Grosz: In Kanada ist kana da!) Nach Kanada wird von Österreich aus um zirka 780 Millionen € exportiert, importiert wird um zirka 355 Millionen €. Das heißt, wir haben mit Kanada eine Handelsaktiva von zirka 424 Millionen €, und es ist gut, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen, von dem ja, wie gesagt, das erste aus dem Jahr 1976 stammt, heute hier beschlossen wird.

Wesentlich größer vom Handelsvolumen her ist natürlich der Austausch mit unserem Nachbarn, der Republik Tschechien. Das erste Abkommen mit Tschechien ist ja noch nicht so alt – es stammt aus dem Jahr 2006 –, aber, wie schon vorhin erwähnt wurde,


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hat man diese Änderungen einfach gebraucht, um den neuen europaweiten oder welt­weiten Standards der OECD zu entsprechen, und deshalb wird das heute auch hier be­schlossen.

Mit der Tschechischen Republik haben wir ein Handelsvolumen von sage und schrei­be – Rekordergebnis des letzten Jahres – 9,7 Milliarden €. Der Export und der Import mit Tschechien gleichen sich zirka aus, aber was ganz besonders bemerkenswert ist, ist, dass Österreich in Tschechien der drittstärkste Staat ist oder dass österreichische Firmen in Tschechien sehr, sehr stark in die Zukunft investieren. Hinter Holland und Deutschland folgt Österreich als dritter Staat der in Tschechien seine Hauptinvestitio­nen tätigt.

Und damit dies alles reibungslos vor sich gehen kann, damit das alles steuerlich wie rechtlich ein ordentliches Fundament hat und Sicherheit für unsere österreichischen Firmen und damit auch für deren Mitarbeiter in diesen Ländern gewährleistet werden kann, sind diese Doppelbesteuerungsabkommen notwendig und wichtig, denn Öster­reich, das kann man ruhig dazusagen, ist ein Exportweltmeister – und der wollen wir auch bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


11.57.02

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren hier im Haus und vor den Fernsehschirmen! Kollege Haider, du hast selbst lachen müssen bei deiner Rede. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob du das ernst gemeint hast, was du gesagt hast. (Abg. Mag. Haider hält das Foto in die Höhe, das während seiner Rede am Rednerpult stand.) – Zu Liechtenstein komme ich schon noch, mach dir keine Sorgen!

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Kanada wurden bereits 1976 geregelt in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung. Aufgrund der von der OECD neu entwickelten Grund­sätze zur steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen. Die Verhandlungen von 2009 bis 2011 konnten zu ei­nem Abschluss gebracht werden und liegen nun in einem Entwurf vor, der heute zu be­schließen ist. Das Protokoll entspricht dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Derartige Abkommen, meine Damen und Herren, sind wichtig und notwendig, damit das hart verdiente Geld der ehrlichen Menschen nicht zweimal besteuert wird. Was aber nicht angeht, meine Damen und Herren, ist, dass uns ein kleines Nachbarland im Westen Folgendes ausrichtet – ich zitiere –:

„Solange es Steuerwüsten gibt, wird es immer Steueroasen geben“.

Das meint der Liechtensteiner Erbprinz Alois in einem „Kurier“-Artikel vom 8. April 2012.

„Viele Länder mit großer Steuerflucht“, wird er weiter zitiert, „seien an der Problematik mitschuldig.“

Und weiters: „Um das Problem zu lösen, müssten diese Länder ihr Steuersystem stark vereinfachen und die Steuern senken. Dann wären dort die Bürger ehrlicher.“

Ich persönlich, meine Damen und Herren, glaube nicht, dass damit dubiose Provisions­zahlungen in Österreich geblieben wären, denn dabei geht es nicht nur um Steuer­flucht, sondern da geht es offensichtlich auch um Verdunkelung, wie zum Beispiel der laufenden Untersuchungsausschuss eindrucksvoll zutage gefördert hat.


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Nun, meine Damen und Herren, ich denke, Erbprinz Alois weiß nicht, wovon er spricht, denn in Österreich ist zwar die Belastung des Faktors Arbeit hoch, aber die Arbeitsein­kommen werden sich kaum auf Liechtensteiner Konten finden – da wird sich eher et­was anderes finden. Und die FPÖ reiht sich nahezu nahtlos in die Reihe der Beschüt­zer von Steuerhinterziehern ein, wenn Sie diesem Abkommen nicht zustimmen.

In Liechtenstein befinden sich keine Arbeitseinkommen, in Liechtenstein befinden sich eher Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und hohes Finanzvermögen (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler), mutmaßlich unversteuertes Vermögen, und genau in diesem Bereich, meine Damen und Herren, ist Österreich kein Hochsteuerland, ganz gewiss nicht. In Liechtenstein befinden sich auch Stiftungen von ehemaligen österreichischen Finanzministern und Konten, auf denen möglicherweise unversteuerte Provisionen aus dem BUWOG-Deal geparkt sind.

Hier brauchen wir keine Ratschläge von unserem Nachbarland, sondern mehr Ko­operation, um Licht ins Dunkel zu bringen. Wir brauchen keine Empfehlungen, sondern Transparenz und umfassende Amtshilfe, meine Damen und Herren.

Und zu einem Kärntner Landesrat möchte ich vielleicht ein Zitat von Erhard Eppler bringen:

Das Recht zu schweigen, ist auch Teil der Redefreiheit.

Wenn man sich in manchen Dingen nicht auskennt, sollte man davon auch Gebrauch machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

 


12.00.26

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich möchte hier zur Klarstellung eines sagen, weil die deutsche Übersetzung in der Ziffer 5, nämlich „Ei­gentum an einer Person“, leicht missverständlich sein könnte. Es heißt in der engli­schen Fassung „ownership interests in a person“ und damit ist eine juristische Person gemeint. Die Übersetzung ist zugegebenermaßen nicht ganz ausreichend. Wir werden das in den zukünftigen Texten korrigieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strache.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.01.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die grüne Fraktion stimmt diesen Abkommen regelmäßig zu in logischer Folge des ge­meinsamen Verhandlungsergebnisses aus dem Jahr 2009 über die Anwendung zum Amtshilfedurchführungsgesetz und den diesbezüglich auch hierorts verankerten OECD-Richtlinien.

Deshalb ist dazu gar nichts mehr zu sagen. Allerdings gibt es eine Reihe artverwandter Themen, die natürlich schon eine Rolle spielen, etwa die Anwendbarkeit der Zinsen­richtlinie und den Versuch, eine neue auf Unionsebene zu haben. Sie haben ja ges­tern, wie wir den Medien und Ihren Aussendungen in der APA entnehmen durften, hef­tig darüber diskutiert.

Wir haben da eine andere Position. Ich werde das aber beim nächsten Tagesord­nungspunkt, weil es dort auch besser dazu passt, zu den EU-Vorhaben nämlich, an­sprechen und jetzt vielleicht noch kurz bei Liechtenstein bleiben, weil das erwähnt wor­den ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 64

Also mein Eindruck ist schon, dass man jenen Staaten, die sich hier immer wieder Sonderrollen herausnehmen, wesentlich schärfer gegenübertreten müsste, als das bis jetzt passiert ist. Das ist ja nicht nur Liechtenstein, das sind auch noch andere, auch vor dem Hintergrund, dass innerhalb der Unionsstaaten und auch im Austausch mit diesen dann aber allen erfassten Drittstaaten entsprechend etwas vorwärts bewegt werden kann, weil so kann es ja nicht sein, dass sogenannte kleine Staaten – und weil sie klein sind, dürfen sie schon viel, weil sie schutzbedürftig gegenüber den großen sind – den Fortschritt in vielen dieser Bereiche aufhalten.

Die Frage ist nur, ob wir dann den gleichen Fortschrittsbegriff an dieser Stelle hätten, aber dazu nachher mehr. Abschließend dazu wird es natürlich schon von Interesse sein, dass Österreich bei all diesen Fragen seine gesamte Position äußert.

Gestern hatte man den Eindruck, Sie haben es ja auch so ausgesprochen – vielleicht sind Sie auch unvollständig zitiert worden –, dass es Ihnen um die Verteidigung des österreichischen Bankgeheimnisses geht. Das darf ja sein, das soll sein, ist auch nicht das Thema, aber wenn es immer um diesen Austausch mit den anderen Ländern geht, geht es natürlich primär oder eigentlich ausschließlich darum, dass sich die Staaten untereinander helfen, die Steuerpflichtigen des jeweils einen Staates dem anderen Staat gegenüber zu melden beziehungsweise die dort zu unterstützen. Insofern ist das schon auch eine Frage der internationalen Beziehungen und allenfalls sogar eine Fra­ge der internationalen Steuergerechtigkeit, aber entscheidend wird ja sein, dass wir das auch anders und zusätzlich begründen.

Mir ist aus Ihrer Umgebung immer bekannt, dass es nicht ausschließlich um die Vertei­digung des österreichischen Bankgeheimnisses im internationalen Kontext geht, son­dern dass Österreich auch die Haltung vertritt – das würde ich ja noch unterstützen –, dass andere Methoden, die erst recht zu Steuerhinterziehung führen können, nicht mit der gleichen Vehemenz, sagen wir es einmal so, bekämpft werden oder eben gar nicht.

Da geht es um die völlige Geheimhaltung von wirtschaftlicher Verfügungsberechtigung, um Eigentümerschaft, etwa in den Zonen der Kanalinseln und anderswo in Europa, nicht mehr so viel, aber jedenfalls auch in Delaware. (Zwischenbemerkung von Bun­desministerin Dr. Fekter.– Das sind die sogenannten Trusts, ganz genau.

Das entsprechend auch zu bekämpfen halte ich ja aus den genannten Gründen für lohnenswert, aber das muss man dann schon auch öffentlich so darstellen, finde ich, denn alleine die Verteidigung des Bankgeheimnisses, wenn es nämlich um potentielle ausländische Steuerbetrüger geht, das wird es nicht sein können. Und dann stellt sich schon immer noch die Frage, ob es zwangsläufig der Fall sein muss, dass das inner­österreichische Bankgeheimnis, wenn man sozusagen daran glaubt, was das erzeugen soll – aber sei’s drum –, deshalb schon gefährdet sei, nur weil wir uns im Austausch gegenüber den Staaten der Union, aber dann möglicherweise auch anderen Drittstaa­ten, dazu bereiterklären, in den Datenaustausch einzutreten, wenn es um diese Steu­erausländer geht, die ja auch einen Grund haben, warum sie nach Österreich kommen.

Wenn ganz am Schluss übrigbleibt, dass wir hier einen Vorteil als österreichische Ban­kenlandschaft haben, zum Beispiel weil wir ähnlich vorgehen wie die Schweiz oder Liechtenstein und deshalb Geld nach Österreich kommt, dann ist das zumindest keine saubere Sache und schon gar keine gerechte. Also da muss uns irgendetwas einfallen, denn mir ist es nicht recht, dass die österreichische Repräsentanz auf EU-Ebene so auftritt, dass das mit – ich zitiere wörtlich – „mit Zähnen und Klauen“ verteidigt wird, aber überhaupt keine höhere Idee von Transparenz und Gerechtigkeit Platz greift. Das ist zu wenig. Das ist vielleicht daheim schön zum Erzählen, ist aber international ver­heerend. (Beifall bei den Grünen.)

12.06



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 65

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickho­fer. – Bitte.

 


12.06.50

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Die Doppelbesteuerungsabkommen sind ja von zentraler Bedeutung für die internationale Tätigkeit unserer Unternehmen, aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zentrales Ziel ist, dass sich in­ternationale Aktivitäten auch auszahlen können, dass es nicht zu einer Besteuerung im Heimatstaat für einen Sachverhalt kommt und gleichzeitig auch zu einer Besteuerung im entsprechenden Zielstaat; ähnlich ist es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweites Ziel ist natürlich, dass dadurch Steuerumgehung vermieden wird, dass die Steuern, die vereinbart werden, auch von den Staaten eingetrieben werden können, dass es zu einer starken Behördenkooperation kommt. Es ist insgesamt ein ganz zen­trales Ziel, dass wir diese OECD-Vorgaben, die sinnvoll sind, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch im Sinne der Steuergerechtigkeit erfüllen. Ich glaube, es kann nicht vorkommen, dass Österreich irgendwo in den Dunstkreis von Steuerbetrug oder des Schützens von Steuerbetrügern kommt. Wir müssen hier auf höchsten interna­tionalen Standards in all unseren alten Abkommen arbeiten, die, so wie bei Kanada, seit 1996 bestehen. Gleiches gilt für die neuen Abkommen.

Und natürlich gilt es immer, Werte im Zusammenhang mit Behördenkooperation und Bankgeheimnissen abzuwägen. Gerade denjenigen, die da immer die Schweiz schützen und in den Mittelpunkt stellen, ist zu sagen: Es kann nicht so sein, dass man dann über das Bankgeheimnis zur Schutzmacht der Steuerflüchtlinge aus Griechen­land wird. Ich denke, das ist absolut der falsche Weg. Das kann es nicht sein, dass Milliardäre ihr Geld verschieben. Diesbezüglich müssen wir auch internationale Stan­dards einhalten.

Aber ich glaube, es braucht einen weiteren wichtigen Faktor, das sind geregelte und klare Wirtschaftsbeziehungen, vor allem mit unserem Partner Tschechien, immerhin im Außenhandel unser sechstwichtigster Partner. Vor allem in Kanada haben wir es auch geschafft, mit über hundert Handelsniederlassungen von internationalen Unternehmen Fuß zu fassen, tolle Umsätze zu generieren und besonders im Innovationsbereich, im Bereich der erneuerbaren Energie Unternehmen zu mehr Umsatz, damit zu Export und zu Arbeitsplätzen zu verhelfen. Das ist wichtig.

Wir brauchen diese Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne der Rechtssicherheit, um Steuerumgehungen zu verhindern und Steuergerechtigkeit sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.09

12.09.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zur Abände­rung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls, in 1738 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 66

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des folgenden Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Ju­ni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 1739 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wenn Sie dem zustimmen, dann bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.11.084. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Fi­nanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2012 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungsweise des Rates (III-307/1778 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


12.11.31

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Beim Arbeitsprogramm 2012 der Europäischen Union hat man so den Ein­druck, dass es immer ein bisschen hinterherhinkt. Die Lage hat sich schon längst wie­der fortentwickelt: Wenn man sich anschaut, was sich derzeit so auf europäischer Ebene abspielt, kann ich nur sagen, dass da der Anschein erweckt wird, als hätte man das Gröbste jetzt hinter sich gebracht. Aber letzten Endes sind das alles nur Maßnah­men gewesen, die zum Löcher-Stopfen gedient haben.

Ich weiß, der Herr Kollege Bartenstein wird natürlich wieder sagen, dass ich flapsig über die Europäische Union spreche (Abg. Dr. Bartenstein: Na geh!), aber letzten En­des gibt uns Freiheitlichen die Entwicklung recht: Die Schere zwischen Nordstaaten und Südstaaten geht auseinander, weil in den Südstaaten eine ganz andere Produkti­vität herrscht als im Norden. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Euro-Einfüh­rung sehr unvorbereitet durchgeführt wurde.

Wenn die EZB wieder Geld in den Bankenbereich pumpt, damit die Staaten wieder bil­liges Geld bekommen, dann hat man im Grunde genommen nur Zeit gewonnen, aber keinesfalls die Probleme gelöst. Und wenn wir jetzt wieder sehen, wie die Zinsen für Spanien und Italien steigen, dann erkennt man, es ist nur eine Frage der Zeit, dass diese Länder mit ihrer Finanzierung wieder in gröbere Probleme kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu Griechenland: Wenn man die Nachrichten heute gelesen hat, ist klar, die griechi­schen Sparer räumen jetzt schon ihre ganzen Konten leer. Sie nehmen sich das Geld (Abg. Mag. Schickhofer: Und bringen es in die Schweiz!) und bringen es ganz egal wohin. Aber sie haben kein Vertrauen mehr in den Euro beziehungsweise in ihre eige­ne Regierung. Dem muss man Rechnung tragen. Auch die Neuwahlen am 17. Juni werden da keine Lösung bringen, denn Griechenland ist pleite und war von Anbeginn pleite. Griechenland hat kein Liquiditätsproblem gehabt, sondern das, was wir jetzt ma­chen, ist nichts anderes als reine Konkursverschleppung. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Kollegen von Schwarz und Rot: Politik kann die Mathematik nicht außer Kraft setzen!, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.


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Zu Spanien: 25 Prozent Arbeitslosigkeit, 40 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. Das ist mit diesen Maßnahmen nicht mehr zu handhaben. Und wenn der Euro, so wie es jetzt durch die Griechenlandproblematik ist, sogar zum US-Dollar an Wert verliert, dann ha­ben das unsere Konsumenten unmittelbar an der Tankstelle zu spüren bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich mir den neuen französischen Präsidenten Hollande anschaue, ist festzustel­len, er hat Wahlversprechen gegeben, die er unmöglich einlösen kann. Er will auch noch den Stabilitätspakt korrigieren, da sehe ich keine einzige Chance, dass dieser noch zu halten ist.

Wachstum bei gleichzeitigem Schuldenabbau, das ist aus meiner Sicht die Quadratur des Kreises und nicht möglich. Und daher wird auch Österreich noch Probleme bekom­men, wenn zum Beispiel die Transaktionssteuer nicht eingeführt wird. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Sie haben niemals nach Alternativen gesucht, obwohl Vizekanzler Spin­delegger gestern bei der Debatte zur Aktuellen Europastunde Herrn Van der Bellen ge­antwortet hat: Es gibt keine eindimensionalen Lösungen.

Da darf man interessanterweise über Alternativen nachdenken. Aber beim Euro und der EU gibt es keine Alternativen. Da wird gemauert. Hören Sie auf, von dieser Mär zu sprechen, dass wir die Exporte dem Euro zu verdanken haben! 60 Prozent unserer Ex­porte gehen in die Bundesrepublik Deutschland und Deutschland hat fast ausschließ­lich Exporte in den außereuropäischen Raum. Deutschland hat mittlerweile wesentlich weniger Exporte innerhalb der EU, sondern in den asiatischen Raum, nach Südameri­ka, et cetera. Und da profitiert Österreich mit. Das, was uns etwas genutzt hat, war die seinerzeitige Bindung des Schillings zur D-Mark, aber sicherlich nicht zum Euro. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Eines möchte ich Ihnen noch ins Stammbuch schreiben: Realitätsverweigerung führt in eine Sackgasse. Sehen Sie den Tatsachen ins Auge! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krai­ner: Das war auch eine Rede: frei von jeder Sachkenntnis!)

12.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


12.17.04

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Das tun wir, Herr Abgeordneter Podgor­schek! – Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Tatsachen, denen wir ins Auge sehen, sind nun einmal nicht erfreulich. Niemanden hier freut es, dass Griechenland weiterhin keine entscheidungsfähige Regierung hat, zu Neuwahlen schreiten muss. Niemanden freut es, dass die EU-Kommission sagen muss, Europa befindet sich heuer wohl in einer zwar nur milden, aber doch Rezession. Wir können uns freuen, dass wir in Österreich ein Stück weit besser sind und knapp 1 Prozent Wachstum haben, aber das Umfeld insgesamt ist nicht erfreulich.

Nein, flapsig war es nicht, was Sie gesagt haben, Herr Podgorschek, aber auf den Punkt gebracht haben Sie es auch nicht wirklich. Auch die Opposition sollte schon ir­gendetwas wie einen Vorschlag haben, wie man es denn angehen könnte.

Patentlösung gibt es mit Sicherheit keine. Eindimensionale Lösungen gibt es nicht, sondern immer nur aus der jetzigen Situation heraus den nächsten, besten Schritt set­zen. Und wie es Kollege Stummvoll einmal formuliert hat: für Österreich den Schritt, der die Steuerzahler am wenigsten belastet. – Irgendeine schmerzfreie Lösung der Probleme gibt es nicht.

Blicken wir ein Jahr zurück! Da war die Schuldenkrise wohl an ihrem – vorläufigen, sa­ge ich dazu – Höhepunkt. Die Union hat im Wesentlichen einerseits ein Griechenland-


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paket geschnürt, zwei Pakete, das letzte mit 130 Milliarden €, meine Damen und Her­ren, gemeinsam mit dem Währungsfonds. 1 000 Milliarden € waren es – Sie haben das angemerkt, Herr Podgorschek –, die die EZB richtigerweise, wissen wir heute, in den Markt gepumpt hat. Das hat ein wenig Entlastung gebracht.

Und das dritte Element ist die sogenannte Schuldenbremse, auf europäischer Ebene auch Fiskalpakt genannt. Wenn man Schulden hat, dann muss man den Gürtel ein we­nig enger schnallen, weil man keinen Kredit mehr bekommt oder nur zu sehr hohen Zinsen. Das müssen eben viele tun, auch wir, andere in noch höherem Maße. Aber wir wissen, das hat uns eine Atempause verschafft und keine Entwarnung auf den Finanz­märkten.

Der „Economist“, den ich sehr schätze, Professor Van der Bellen, obwohl uns politisch auch manches trennt, bringt diese Woche den Titel „Europas Achillesferse“ (ein Exem­plar des „Economist“ in die Höhe haltend), meint damit natürlich Griechenland. Die schlechte Nachricht: Die Achillesferse ist da. Die gute Nachricht: Achilles war ein ziem­lich kräftiger Bursche, also der Rest Europas wird vom „Economist“ als recht kräftig eingestuft, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Deutschland und Frankreich versuchen es miteinander. Schlechtwetter kann sie auch nicht bremsen. Gut, dass Merkel und Sarkozy – Merkel und Sarkozy auch –, aber Mer­kel und Hollande nicht auf Schönwetterpolitik abstellen und es mit Gewitter, Donner und Blitzschlag begonnen hat.

Wir wissen, Europa funktioniert immer dann, wenn Frankreich und Deutschland gut miteinander können. Und wir wissen: Egal, ob christdemokratisch oder sozialdemokra­tisch – „sozialistisch“ heißt es ja, glaube ich, in Frankreich immer noch –, die werden das sicher gut machen und auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Auch, weil sie auf diesen Nenner kommen müssen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verkennen wir auch nicht, dass die Maßnah­men in einigen Ländern schon positive Zwischenergebnisse gebracht haben! Spanien und Irland, Sorgenkinder von vor noch nicht allzu langer Zeit, haben zumindest wieder ausgeglichene Leistungsbilanzen. (Abg. Petzner: Wo steht denn Spanien?) Keusch­nigg, der neue Chef des IHS, billigt auch Griechenland erste Teilerfolge zu (Abg. Petz­ner: Sie leben in einer Traumwelt!), wenngleich wir uns beide wünschen würden, dass die ein bisschen von ihren Rüstungsausgaben herabsteigen würden, um diesen liebge­wonnenen Konflikt mit der Türkei weiter hochzuhalten, denn das versteht niemand: Fast pleite sein und U-Boote kaufen!

Das heißt, die Sparpolitik soll und muss bleiben. Der Fiskalpakt ist auch von unserer Bundesregierung, ist auch von Ihrem Parteichef beschlossen worden, wird auch hier (Abg. Mag. Gaßner: Aber noch nicht vom Parlament!) sicherlich beschlossen werden.

Aber eine Wachstumspolitik brauchen wir auch – eine Wachstumspolitik, bitte schön, die nicht auf Schulden baut! Ich glaube, das will niemand in diesem Haus, das wollen auch die Sozialdemokraten nicht; bei Herrn Öllinger bin ich mir da nicht so sicher. Eine Wachstumspolitik, die aber auch nicht auf Steuern bauen sollte, weil Steuern per se wachstumshemmend sind; außerdem ist Österreich unter dem Strich so etwas wie ein Hochsteuerland. Eine Wachstumspolitik, die aber die richtigen Impulse setzt, leistbar ist und sich auch vor Strukturreformen nicht scheut. Da ist ja Hollande völlig auf dem Holzweg, wenn er sagt, er will zwar Wachstum, aber gleichzeitig soll das gesetzliche Pensionsalter der Franzosen wieder auf 60 herunter.

Griechenland, die Gretchenfrage: Was tun? – Um bei Achill und der griechischen My­thologie zu bleiben: wie in der Straße von Messina, wo es sich die Seefahrer aussu­chen konnten, erwischt sie die Skylla oder die Charybdis, Ungeheuer von rechts und links. Na ja, es schaut im Moment jedenfalls so aus, als wäre es weiterhin der bessere


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und auch der weniger teure Weg – billig wird er ohnehin nicht sein, Frau Ministerin, der weniger teure –, wenn wir weiter alles dazu tun, um Griechenland in der Eurozone zu halten, und zwar im Interesse von Griechenland, aber auch im Interesse der Zahler. Vergessen wir nicht: Es ist ja nicht nur Deutschland, es ist im selben Maß auch Öster­reich, nur eben, weil wir ein Zehntel so groß sind wie die Deutschen, mit einem Zehntel der Summen.

Eines wird man aber den Griechen wohl abverlangen können und müssen: dass sie sich an die Vereinbarungen auch plus minus halten! Das gilt in Frankreich, dass nach den Wahlen auch vor den Wahlen ist, was Beschlüsse anbelangt, und das muss na­türlich auch in Griechenland gelten. (Abg. Grosz: Die Finanzministerin hat gesagt, das ist ein Geschäft!)

So gesehen, liebes BZÖ und andere, die da heute auch einen Dringlichen Antrag stel­len, zeigt das eben: Auch wenn große Parteien Fehler begehen, wie das in Griechen­land die unsrigen und die eurigen allemal gemacht haben in den letzten Jahren, bringt es das Land nicht auch nur ein Stück weiter, jetzt noch rechts- und linksradikal zu wäh­len. Das verhindert offensichtlich Regierungsbildungen, und damit wird verhindert, dass Griechenland von dieser Position der europäischen Achillesferse wegkommt. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bit­te. (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP –: So schaut aber keine Jubelbilanz aus!)

 


12.23.07

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ja, die EU-Vorschau, die hier eigentlich zur Diskussion steht, bietet eine Fülle von An­knüpfungspunkten. Die Frage der Position Österreichs in Sachen der internationalen Solidarität, wenn es um das Bemühen geht, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug – und zwar groß angelegten – zu verhindern, habe ich vorhin schon erwähnt. Ich würde Sie bitten, dass Sie darauf eingehen. Vielleicht kann ich es dann jetzt bei 2 oder 3 Mi­nuten bewenden lassen und allenfalls noch einmal replizieren.

Der zweite Punkt ist: Griechenland wird uns jetzt ständig begleiten. Die Sache ist nur: Was wollen Sie weiter erklären? – Ich weiß schon, das ist eine schwierige Frage: im Euro drinnen, im Euro draußen. Nur ist die zentrale Frage zunächst einmal diese: Tut man weiter so, als ob das Land nur illiquid wäre, oder befindet man endlich einmal ehr­lich, dass da eine Insolvenz vorliegt? – Das wäre vielleicht auch schon deshalb hilf­reich, weil wir dann einfach die Maßnahmen anders ansetzen könnten.

Im Übrigen erinnern wir daran, dass es fast auf den Tag genau zwei Jahre her ist, dass hier die grüne Fraktion genau diesen Befund schon gemacht hat. Da haben Sie noch davon gesprochen, dass das Ganze in der Folge ein Geschäft wird. (Abg. Krainer: Of­fiziell heißt es, sie wollen ...! – Weitere Zwischenrufe.) Ja, aber die Programme der Troika tun immer noch so, als ob das alles ohne Probleme zurückgezahlt werden könnte.

Wissen Sie, was der Unterschied ist? – Ich verstehe schon, dass es vor zwei Jahren schwierig war, da quasi eine Abwicklung vorzunehmen. Deshalb brauchen wir da ja wesentlich mehr an Rechtssicherheit und Ähnlichem. Aber eines wäre mit Sicherheit anders möglich gewesen. Die vielen – jetzt ja nur mehr ganz wenigen, auch mit dem kleinen Schuldenschnitt, der da passiert ist – Privaten, die da drinnen gewesen sind, hätte man vielleicht besser und, wie ich meine, immer noch gerechter heranziehen können.

Natürlich war es damals schwer. Aber genau betrachtet ist das ja nur ein Hinweis da­rauf, dass man sich von vornherein darauf einstellen muss, dass solche Fälle eintreten können; selbst wenn das die Zinsen im Vorfeld erhöht, wenn die Investoren schon da-


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mit rechnen müssen. Aber endlich ein geordnetes Entschuldungsverfahren zu haben oder gehabt zu haben, hätte uns damals vielleicht in eine andere Möglichkeit versetzt und nicht Sie in die Lage gezwungen – ich entschuldige das hiermit vielleicht –, so zu tun, als ob – und Sie tun bis heute so, das ist ja der Punkt – bloß eine Illiquidität vor­läge. Die kommen mit allen Programmen, die vorgesehen sind, am Schluss frisch wie­der nur auf 160 Prozent Staatsschuldenquote.

Im Übrigen – und da komme ich zu den nächsten beiden Punkten, das ist die Frage der Investitionen und der Finanzierung und damit der Steuern – ist es doch so, wenn diese Art von Kürzungsprogrammen durchgezogen wird – wir sagen ja nicht, dass es dort keine Strukturreformen braucht, na selbstverständlich! –, dass sogar das nomi­nelle BIP weiter sinken wird und deshalb noch lange keine Schulden zurückgezahlt sind. Und die Quote, was wird passieren? – Selbst wenn gar kein Defizit gemacht wor­den wäre, Professor Van der Bellen hat es Ihnen schon einmal vorgerechnet, steigt auch ohne zusätzliche Neuverschuldung immer noch die Schuldenquote.

Sie werden sich also dazu bekennen müssen, endlich einmal von irgendwo weg zu starten, den Ernst und die Dramatik der Lage als solche einmal zu akzeptieren. Dann wird auch das, was Sie nachher sagen und tun – das gilt jetzt für die ganze Union und für die Troika –, glaubwürdiger sein.

Aber mit diesem Programm des einseitigen Kürzens machen Sie in ganz Europa ein Problem auf. Auch wenn alle Volkswirtschaften relativ gesund wären, könnte man mit dem Programm, das hier vorgelegt wird, über den Fiskalpakt immer noch ökonomi­schen Schaden anrichten. Das ist ja das Problem. Und wenn wir jetzt ohnehin differen­zierte Stärken in den Fundamentaldaten der Volkswirtschaft haben, ist es doch das Gebot der Stunde, wenigstens differenziert vorzugehen. Wenn man schon der Meinung ist, es geht nicht anders, als auch trotz Krise vom Schuldenstand runterzukommen, dann muss man wenigstens differenziert vorgehen. Aber alle auf einmal, dann ist es mehr als nur eine Achillesferse – wie Sie das dargestellt haben –, wenn wir Spanien, Italien, Portugal mitrechnen. Dann bekommen wir aber andere Probleme, wenn die alle noch weiter in dieser Art und vor allem in dieser Geschwindigkeit zum Kürzen gezwun­gen werden. Das ist doch das Problem.

Deshalb gibt es ja – jetzt schaue ich wieder da nach links hinüber – bei den meisten europäischen Sozialdemokraten und Sozialisten schon längst die Erkenntnis, dass es zumindest etwas anderes braucht oder vielleicht überhaupt richtig ist, den Fiskalpakt zu bekämpfen. Dazu wird ja noch Gelegenheit sein, in der Debatte Stellung zu beziehen.

Wenn jetzt am Schluss auch eine Steuerfinanzierung gerade vom Vorredner Barten­stein sozusagen auch in das Reich des Bösen verbannt wurde – na ja, es wird nicht bei allen Steuern gleich sein. Lassen wir die österreichische Debatte weg, die kennen wir zur Genüge; teilweise stimmt der Befund aber auch für Europa. Es ist natürlich immer die Frage: Wo besteuere ich? – Damit steuere ich allenfalls um. Und natürlich haben wir das Problem, dass wir sehr viele wachstumsfeindliche und beschäftigungsfeindliche Steuern haben. Aber dort, wo es wenig beziehungsweise kaum etwas ausmachen wür­de oder vielleicht sogar Marktkorrekturen sinnvoll sind, so wie bei der auch von Ihnen gern apostrophierten Finanztransaktionssteuer, dort sollten wir etwas weiterbringen und hin greifen, denn da entsteht sozusagen kein zusätzlicher Beschäftigungsschaden.

Bei der Finanztransaktionssteuer wird es jetzt wirklich Zeit, Glaubwürdigkeit zu de­monstrieren. Das hat auch etwas mit unseren Verhandlungen hier zu tun. Ich sage Ih­nen das noch einmal: Wir werden uns damit nicht abspeisen lassen, dass wir das Gan­ze in Sonntagsreden dauernd präsentiert bekommen. Die einzigen Dinge, die wirklich durchgezogen werden, sind der Fiskalpakt und allenfalls der ESM. Der ist ja, für sich genommen, ganz anders zu beurteilen, aber auch da haben Sie jetzt die Vinkulierung mit dem Fiskalpakt drinnen, was ja von Deutschland immer gewünscht wurde.


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Aber der Punkt am Schluss ist schon, dass auch in diesen Bereichen, im Investitions­bereich und im Steuerbereich, etwas weitergehen muss, nicht immer nur dort, wo No­belpreisträger schon reihenweise sagen, dass diese Maßnahmen, die da verpflichtend kommen sollen, in den Abgrund führen. Dort, wo wir – angeblich, sage ich – gemein­sam überzeugt sind, geht nichts weiter. Das kann so nicht bleiben! Deshalb steht hier so lange unser Veto, wenn Sie es schon so treuherzig machen. (Abg. Dr. Bartenstein: London!) Dann setzen wir uns einmal irgendwo durch! (Abg. Dr. Bartenstein: Ja, London!) Das wird denen ja auch auszurichten sein – aber mit Sicherheit. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht eben nicht. Es ist außerdem nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern es ist auch längst schon eine Gerechtigkeitsfrage. Die Bevölkerung in Europa wird die Gefolgschaft verweigern, wenn immer nur Fiskalpakte ausgerufen werden, wo ja am Horizont auch nicht spürbar ist, dass das etwas bringt. Das glauben nicht einmal mehr die Leute, nicht einmal mehr in Deutschland, auch dort geht die Debatte auf. Auch dort ist die Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht sicher, immer weniger sicher in diesem Kontext.

Deshalb werden wir – abschließend –, was Steuern und Investitionen betrifft, etwas weiterbringen müssen. Ich bitte Sie wirklich, dazu Stellung zu nehmen, warum Sie bei der Europäischen Investitionsbank und bei der Idee der Projektbonds auch so auf der Bremse stehen, Frau Bundesministerin, wie das öffentlich wiedergegeben wird. Viel­leicht ist es ja hinter den Kulissen anders. Allerdings müssen wir immer wieder erfah­ren, dass hinter den Kulissen die österreichischen Vertreter ohnehin nicht besonders auffällig sind. Wir würden gerne wissen, was die österreichische Position zu diesen In­vestitionsvorhaben ist und wie die Finanztransaktionssteuer mit der Perspektive Som­mer 2012 glaubwürdig auf die Reise kommt. (Beifall bei den Grünen.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.31.19

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Vielleicht fangen wir mit dem Fiskalpakt an: Der Hintergrund des Fiskalpakts ist einfach, dass europäische Staaten sich auch gegenseitig klarmachen, dass sie sparen, dass sie ihre Haushalte in Ord­nung bringen. Das ist im Prinzip richtig. Gerade als Sozialdemokrat ist es wichtig, dass ein Staat finanzierungsfähig bleibt, dass ein Staat kraftvoll und stark genug ist, um auch in der Krise gegensteuern zu können, um wichtige Investitionen tätigen zu kön­nen. Und da ist es wesentlich, dass man auch sparen muss. Das heißt: ein klares Ja zum Sparen! (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Bartenstein.)

Aber es ist natürlich auch immer eine Frage, und das ist schon ein ernstes Problem: Man kann auch ganz, ganz schlecht sparen. Man kann zum falschen Zeitpunkt sparen, man kann an den falschen Stellen sparen. Die Situation, die wir erleben – nicht nur in Griechenland, sondern auch in Spanien und in Portugal –, ist, dass diese Länder sich immer tiefer in die Rezession hineinsparen. Das heißt, sie bringen zwar ihre Staatsaus­gaben herunter, aber ihre Wirtschaft sinkt schneller als ihre Staatsausgaben. (Bundes­ministerin Dr. Fekter: Stimmt nicht!)

Darauf mit stärkerer Kürzung der Staatsausgaben zu reagieren, bedeutet nur noch eine größere Kontraktion der Wirtschaft, noch mehr Arbeitslosigkeit, dadurch noch hö­here Verschuldungsquoten. Professor Van der Bellen hat ohnehin schön das Beispiel gebracht: Es fängt an mit 100 Milliarden Staatsschulden und 100 Milliarden Bruttoin­landsprodukt; wenn meine Wirtschaft auf 90 Milliarden schrumpft, dann habe ich zwar nominell gleich viele Schulden, aber meine Schuldenquote steigt. Das ist das Problem.

In einer Rezession haben auch wir nicht gespart, auch in Österreich nicht. Da haben wir genau das Gegenteil gemacht: Da haben wir die Steuerreform gemacht, da haben


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wir wirklich Geld in die Hand genommen, weil wir diesen Schrumpfungsprozess und dieses Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindern wollten. Und das war richtig so. Wieso haben wir die niedrigste Arbeitslosigkeit in Europa? Zufall? – Nein! Auch, weil wir die richtige Politik gemacht haben. Wir hatten vor der Krise nicht die niedrigste Arbeitslo­sigkeit in Europa. Nein, wir haben nur in der Krise richtig reagiert.

Es gibt da teilweise auch nationale Fehler, etwa Mehrwertsteuern zu erhöhen und der­artige Sachen, was konservative Regierungen leider machen, wenn man sie lässt. Aber wenn Sozialdemokraten am Ruder sind, dann wird vernünftiger gespart und auch vernünftiger einnahmenseitig umgegangen. (Abg. Hornek: Na, na!) Na ja, schauen Sie sich Griechenland an, schauen Sie sich Spanien an, schauen Sie sich an, dass sieben Länder die Mehrwertsteuer erhöht haben! Mehrwertsteuererhöhungen sind die wachs­tumsfeindlichste Steuererhöhung, die Sie machen können.

Es geht um zwei Sachen. Das Erste ist: Man muss sagen, dass teilweise zum falschen Zeitpunkt gespart wird, auch in Frankreich, auch in Spanien, auch in Portugal, dass die sich tiefer in eine Krise hineinsparen. Das heißt, wir brauchen jedenfalls Initiativen für Wachstum und vor allem für Beschäftigung. Dass es in Griechenland, wo jeder zweite Unter-25-Jährige – genauso wie in Spanien – keine Arbeit hat, keine Mehrheit für diese Politik gibt, wundert mich nicht. Wenn in Österreich jeder zweite Unter-25-Jährige keine Beschäftigung und keinen Ausbildungsplatz hätte, sondern jeder zweite arbeitslos wä­re, schaue ich mir an, ob es eine Mehrheit für eine derartige Politik gäbe.

Das heißt, man braucht unbedingt Wachstumsinitiativen, gerade für diese Länder, und Beschäftigungsinitiativen. Das wird notwendig sein, und man muss darüber nachden­ken, ob man Fristen nicht ändert für Länder, die in einer Rezession sind, weil dort das Sparen keine Medizin, sondern Gift für die Wirtschaft ist. Das sind in Wirklichkeit die Punkte, um die es auch bei der Frage geht, die Hollande anspricht: dass man den Fis­kalpakt ergänzt beziehungsweise dort auch korrigiert, wo man draufkommt, dass es eben immer eine Frage der Dosis ist, dass auch Medizin zu Gift werden kann. (Abg. Grosz: Hollande ist euer neuer Superstar!) Das sind ganz wesentliche Punkte.

Noch ein Wort zum ESM: Das wird sicher nicht ohne vernünftige Einbindung des Parla­ments gehen. Es tut mir leid, dass die Gespräche, die an und für sich auf gutem Weg waren, jetzt sozusagen einmal sistiert haben und es wieder Probleme gibt, weil es ja zwischen drei Parteien bereits eine Einigung gab, was die Einbindung des Parlaments betrifft. Ich bin der Meinung, man sollte das, worauf wir uns geeinigt haben, wozu alle Fraktionen gestanden sind, jetzt auch einbringen. Wenn es Korrekturnotwendigkeiten gibt, kann man über alles diskutieren. Nur kann man jetzt nicht einfach wieder „Zurück zum Start“ machen. Das halte ich für einen schweren Fehler.

Ein Wort noch zu Griechenland: Ganz wesentlich ist, man muss natürlich bei allen Ländern schauen – wir leben alle in Demokratien –, dass Maßnahmen, die gesetzt werden, immer auch einen Rückhalt in der Bevölkerung finden. Man braucht sich bei 50 Prozent Jugendarbeitslosigkeit nicht darüber zu wundern, dass es keine Mehrheit in der Bevölkerung für eine derartige Politik gibt. Da muss man auch schauen, dass es Initiativen gibt, dass eben nicht 50 Prozent arbeitslos sind, sondern dass sie dort so ei­ne Arbeitslosenquote wie wir in Österreich haben oder zumindest in diese Richtung tendieren. Dann hast du auch eine Mehrheit in der Bevölkerung für einen Weg, und du hast eine Perspektive für Länder. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

12.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


12.36.59

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich hoffe, Sie sind uns dankbar dafür, dass wir vom BZÖ es erreicht haben, diese Debatte heute


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auf die Tagesordnung zu bringen, um Ihnen auch Gelegenheit zu geben, zu Ihrer Kritik, die Sie an der Vorgehensweise beispielsweise auch der Frau Merkel geübt haben, heute konkrete und klare Worte zu finden. Ich weiß nicht, ob Sie sich bei Frau Bundes­kanzlerin Merkel schon entschuldigt haben für die Worte, die Sie gefunden haben, oder ob Sie sie auf den richtigen Weg gebracht haben, die Frau Merkel, Ihre Parteikollegin. (Abg. Grosz: Merkel redet mit ihr nicht!)

Sonderbar ist auf alle Fälle, dass es Herrn Bundeskanzler Faymann gebraucht hat und sozusagen im direkten Kontakt Merkel/Faymann Ihnen etwas ausgerichtet wurde. Das finde ich etwas merkwürdig, denn soweit wir alle wissen, sind Sie in einer gemeinsa­men politischen Fraktion. Da hätte ich mir schon gedacht, dass Ihr Einfluss, Ihr Ge­wicht und Ihr Wort zumindest so weit reicht, dass Sie in einem direkten persönlichen Kontakt stehen.

Aber Sie werden uns heute sicher aufklären darüber, was Sie mit Ihrer Kritik gemeint haben. Vielleicht ist es auch ein Richtungsschwenk Ihrerseits. Vielleicht sind Sie ja klü­ger geworden aus den Ereignissen der letzten Wochen und Tage und schwenken auf unseren Kurs ein, den wir schon seit zweieinhalb Jahren vertreten, wo wir von Anfang an gesagt haben: Dieses Unternehmen Griechenland ist ein Fiasko, das in einem Mil­liardengrab enden wird. (Beifall beim BZÖ.)

Genau so zeichnet sich dieser Holzweg auf europäischer Ebene ab, das können Sie einfach nicht leugnen – wieder betretene Gesichter, links und rechts von mir und auch hinter mir. Das können Sie nicht leugnen: Die Situation in Griechenland verschlechtert sich von Stunde zu Stunde. Dieses Land ist nicht nur unregierbar, sondern es wird auch von Brüssel aus in eine Situation gebracht, die Griechenland nie mehr wieder in eine wirklich erfolgversprechende Zukunft führen kann.

Was geschieht denn mit den Milliarden? – Seien Sie doch endlich einmal so kühn, end­lich einmal so aufrichtig, endlich einmal ehrlich und sagen Sie der österreichischen Be­völkerung, was mit den Milliarden geschieht, die Sie nach Griechenland überweisen: Die werden noch am selben Tag an die Banken überwiesen, denen Griechenland sei­ne Schulden zurückzuzahlen hat. In Griechenland kommt das Geld nicht an. Bei den Menschen kommt das Geld nicht an, in der Wirtschaft kommt das Geld nicht an in Grie­chenland. Das ist die Situation, und mit der müssen Sie sich irgendwann einmal aus­einandersetzen! Ansonsten ist es kein Griechenland-Paket, sondern es ist ein reines Banken-Rettungspaket. (Beifall beim BZÖ.) Da erwarte ich mir endlich auch einmal von Ihnen klare Worte.

Schön langsam schwenken auch Experten ein, selbst in Österreich. Felderer, der IHS-Chef, der mit Ende des Monats leider Gottes seinen Sessel räumt, sagt zum Beispiel:

„Ich gehe davon aus, dass wir das Geld von Griechenland nicht zurückbekommen.“

Davon gehen jetzt immer mehr Leute aus, nicht nur der Chef des Wirtschaftsfor­schungsinstitutes.

Wir haben auch eine Anfrage gestellt, nämlich an den damaligen Herrn Bundesminister Pröll, der uns dann am 15. Juli 2010, vor zwei Jahren, mitgeteilt hat, dass er davon ausgeht, dass das ganze Geld zurückkommen wird, dass das ein Geschäft wird für die Republik, ein Geschäft für den österreichischen Steuerzahler, dass es ein enormer Er­folg war, dass – das war am 11. Mai 2010, Frau Bundesministerin – der Zahlungsver­kehr zu Griechenland aufgenommen wurde.

Man hat damals von Griechenland 1 € nach Österreich überwiesen, um zu erfahren, ob der Zahlungsverkehr auch wirklich funktioniert. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, das bleibt der einzige Euro, der zurückkommt, das ist der Erinnerungseuro. Frau Bundesministerin, ich hoffe, dass Sie sich diesen Euro gut aufheben für Ihre Argumen-


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tation, denn dabei bleibt es. Sie hören ja auch schon von Schäuble, Ihrem Parteikolle­gen und Finanzminister in der Bundesrepublik Deutschland, der sich mit diesem Sze­nario, glaube ich, intensiver auseinandersetzt als Sie, dass das Geld nicht zurück­kommt und dass er damit spekuliert, dass der Austritt Griechenlands unmittelbar bevor­steht.

Mittlerweile gab es 50 Krisengipfel auf europäischer Ebene. Unterm Strich hat sich die Situation nicht nur verschlimmert, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern auch verteuert. Das ist die Realität. Also gibt es kein Zutrauen und kein Vertrauen mehr in das, was auf europäischer Ebene da beschlossen und verhandelt wird. Und das ist meine Frage, auf die ich heute gerne einmal eine Antwort von Ihnen hätte, weil es dazu, glaube ich, keinen aktuelleren Anlass gibt:

Finnland hat mit Griechenland einen Vertrag abgeschlossen, so nach dem Motto: Wir unterstützen dieses Hilfspaket, wenn es im Gegenzug dazu Sicherheiten gibt. Sicher­heiten gibt es – man höre und staune, auch eine Forderung der ÖVP. Leitl hat gesagt: Gebt uns, liebe Griechen, ein paar Inseln als Sicherheiten, dann tun wir uns etwas leichter mit der Zubilligung dieser Kreditmaßnahmen. Finnland hat das erreicht. 311 Millionen € hat Finnland an Sicherheiten ausverhandelt. Jetzt frage ich Sie, warum Sie das nicht gemacht haben. Und wenn Sie jetzt schon für das nächste Hilfspaket die Überweisungstaste drücken, warum sind Sie nicht gewillt, zumindest jetzt, wo schon al­les so den Bach hinuntergeht, diese Sicherheiten einzufordern?

Ich weiß schon, Sie werden sagen, es gibt in Griechenland momentan keine Regierung oder nur eine Übergangsregierung. Aber ich hätte von Ihnen gerne einmal erfahren, warum Sie auf Sicherheiten verzichten, obwohl es eigentlich das Normalste ist im wirt­schaftlichen Leben und in der Kreditvergabe, dass man auf Sicherheiten baut.

Alle Banken, die Sie da bedienen, alle Banken, die das Geld vom Steuerzahler bekom­men, die leben ja von den Sicherheiten. Jeder, der zu einer Bank geht und Geld haben will, muss Sicherheiten bringen, sonst bekommt er keinen Cent.

Griechenland hingegen wird zugeschüttet mit Milliarden von Euro und liefert uns als Gegenleistung die ganzen Ausländer und Flüchtlinge herauf. Das ist nicht die richtige Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das bedroht unsere Sicherheit in Europa, und das hätte ich gerne einmal von Ihnen heute in Erfahrung gebracht. (Beifall beim BZÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


12.43.58

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Zentrum des Arbeitsprogramms von Kommission und Rat steht auch heuer wieder die Krisenbewältigung und die Krisenvorsorge. Hier ist in den letzten drei Jahren bereits sehr viel gelungen. Wir haben Institutionen neu aufgebaut, wir haben den Kapitalmarkt wesentlich intensiver reguliert, wir haben Portugal und Ir­land geholfen und sind zuversichtlich, dass diese Hilfe auch genützt hat und sie sich selbst innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums wieder refinanzieren können.

Wir haben die wirtschaftspolitische Koordination in mehreren Schritten wesentlich ver­tieft, Stichwort: Six Pack, Fiskalpakt, Two Pack. Wir haben einen zunächst temporären makrofinanziellen Schutzschirm eingerichtet, den wir jetzt mit der EFSF in ein perma­nentes System umgewandelt haben und dann mit dem ESM dauerhaft haben werden.

Wir haben weiters die Grundlagen dafür geschaffen, dass es in ganz Europa ein Netz von Behörden gibt, die die Finanzmarktaufsicht gleichermaßen durchführen. Gestern


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gab es bei den Finanzministern in der EU eine Einigung über diese einheitliche Auf­sicht, nämlich im Rahmen des Paketes, das wir jetzt mit Basel III als Kompromiss an das Europäische Parlament weitergeleitet haben, um das noch mit dem Parlament ab­zustimmen.

Die Lage auf den Finanzmärkten ist etwas stabiler, wiewohl noch nicht ausreichend stabil. Aber wir erkennen, dass im gesamten Euroraum und auch in der Europäischen Union mehr Budgetdisziplin herrscht und dass sich dies verbessert hat.

Weiterhin ist die Instabilität in Griechenland eine enorme Herausforderung. Derzeit fehlen uns beispielsweise Ansprechpartner, die eine Mehrheit im Parlament haben. Es ist derzeit ausgesprochen schwierig, mit Griechenland über seine Probleme Diskus­sionen zu führen, weil die geltende Expertenregierung nicht mehr im Amt ist.

Das ist nicht so wie bei uns (Abg. Petzner: Sie leiden an völligem Realitätsverlust! Auch wir haben keine Expertenregierung!), wo die alte Regierung so lange bleibt, bis eine neue da ist, sondern das ist eine neue Expertenregierung. Die Wahl kommt ja erst, und man wird sehen, ob dort dann eine tragfähige Mehrheit zustande kommt. (Abg. Ing. Westenthaler: Bei uns weiß ja auch keiner, wer der Ansprechpartner ist!)

Zunächst konnten wir mit den privaten Gläubigern für Griechenland eine weitgehende Beteiligung an der Umschuldung und am Schuldenschnitt erreichen. In diesem Rah­men wurde für Griechenland eine Schuldenreduktion von 53 Prozent vereinbart bezie­hungsweise erreicht. Gleichzeitig haben wir ein geordnetes Entschuldungsverfahren durchgeführt. Daher habe ich Ihre Äußerungen, Kollege Kogler, dass es bei Griechen­land keine Umschuldung gegeben hätte, nicht verstanden. Ganz im Gegenteil: Wir ha­ben ein geordnetes Umschuldungsverfahren durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit diesen Vereinbarungen haben wir mit Griechenland ein zweites, angepasstes Pro­gramm, auf den Weg gebracht, um den Griechen länger Zeit zu lassen, wieder auf die Beine zu kommen. Wir haben viel Geld in die Hand genommen, gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds und den Euro-Ländern.

Griechenland hat sich für dieses viele Geld (Abg. Grosz: Bedankt!) bereiterklärt, Struk­turreformen durchzuführen und Programmen zugestimmt, mit denen die Europäische Kommission, die Zentralbank und der Internationale Währungsfonds kontrollieren, ob dieses Geld auch entsprechend eingesetzt wird. (Abg. Petzner: Aber das Wahlergeb­nis haben Sie schon mitgekriegt – was die Leute dazu sagen?!)

172 Milliarden € haben wir damit den Griechen neuerlich gegeben. 34 Milliarden € sind (Abg. Grosz: Verschwunden!) von den Euro-Ländern, 10 Milliarden € sind IWF-Anteil, bereits ausbezahlt. Das heißt, es wurde mit diesen Kosten ein Anleiheumtausch ver­bunden. Insgesamt wird der Internationale Währungsfonds 28 Milliarden € bereitstel­len. Die EFSF finanziert einerseits die mit dem Anleihetausch verbundenen Kosten, das sind 35 Milliarden €, und der eigentliche Finanzierungsbedarf des zweiten Pro­grammes macht 109 Milliarden € aus. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir wissen zwar nicht wohin, aber wir schicken Milliarden!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bringt nichts, nur Milliarden nach Grie­chenland zu schaufeln. Die Griechen müssen Strukturreformen durchführen, sich auf gesündere Beine stellen! (Abg. Petzner: Wer? Es gibt ja keine Regierung!) Daher müs­sen die Griechen diese Auflagen, die wir ihnen auferlegt haben, durchführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur dann kann Wachstum entstehen, und nur dann kann jenes Wachstum generiert werden, das selbstverständlich dabei ist bei diesen Maßnahmen. Nur dann können auch die Projekte gemacht werden, die in den Regionen Arbeitsplätze schaffen sollen, die in den Regionen nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen sollen. (Abg. Petzner: Sie leiden an Realitätsverlust! Schauen Sie, was da unten passiert!)


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Daher sind alle Euro-Länderminister vorgestern einstimmig, einhellig zur Auffassung gelangt, dass wir an diesem Programm (Abg. Ing. Westenthaler: Einhellig oder ein­stimmig?) – einstimmig – festhalten, dass wir Griechenland nicht aus der Eurozone hi­nausjagen und nicht in einen Staatsbankrott treiben wollen. Wir sind nicht dazu da, Staatsbankrotte zu veranlassen (Abg. Bucher: Die sind eh schon bankrott!); wir sind dazu da, in der Solidargemeinschaft zu helfen.

Die Darlehenssummen werden in Tranchen ausbezahlt und sollen Griechenland in die Lage versetzen, dass sie bis 2020 auf eine Schuldenrestrukturierung, auf einen Level kommen, der in etwa 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bedeutet. Das ist immer noch zu viel, wir wissen das, aber dieses Programm ist so gestaltet worden, dass es auch umsetzbar ist.

Die Einhaltung des Reformprogramms – weil ohne Strukturreformen kein Wachstum möglich ist – wird nach wie vor fortgesetzt. Die Voraussetzung ist aber natürlich, dass sich insgesamt die politische Lage in Griechenland stabilisiert und damit auch das wirt­schaftliche Umfeld Vertrauen gewinnt. (Abg. Grosz: Wer ist Ihr Ansprechpartner?)

Ein weiteres zentrales Element neben diesen Hilfsmaßnahmen in Griechenland ist die Stärkung des Euro-Schutzschirmes. Ich ersuche das Hohe Haus wirklich, den perma­nenten Schirm ESM – er liegt ja bereits im Hohen Haus, er wird ja bereits mit mehreren Parteien verhandelt – noch vor dem 1. Juli in Kraft zu setzen. Wir werden 2012 zwei Tranchen des Kapitals einbezahlen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Wer hat’s torpediert?!)

Herr Kollege Van der Bellen! Sie wissen ganz genau, dass der ESM eine Finanzins­titution ist, die als Feuerwehr gedacht ist. Derzeit wird die Debatte in die Richtung ge­führt, diese Feuerwehr erst dann löschen zu lassen, wenn sich das österreichische Parlament umfangreich damit befasst hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Van der Bellen.)

Herr Kollege Van der Bellen! Ich bin eine glühende Parlamentarierin gewesen (Abg. Grosz: Geh, geh, geh! – Abg. Ing. Westenthaler: Sie pfeifen auf das Parlament! Das ist die Wahrheit!) und ich war lange Zeit hier im Hohen Haus; aber man muss Instru­mente, die als Feuerwehrinstrumente gedacht sind, auch so ausgestalten, dass sie als Feuerwehr wirken können. (Abg. Ing. Hofer:  Kriegsrecht!)

Wenn wir dem ESM einen intensiveren parlamentarischen Beratungsspielraum einräu­men als der eigenen Notenbank, der eigenen Notenbank! Dort mischen wir uns nicht so intensiv ein! Herr Kollege Van der Bellen! Bitte bedenken Sie, auch die operative Möglichkeit des ESM so auszugestalten, dass, wenn in Europa der Hut brennt, auch tatsächlich gelöscht werden kann.

Ich habe volles Verständnis für parlamentarische Mitbestimmung. (Abg. Ing. Hofer: Was heißt „Verständnis“?!) Ich habe volles Verständnis dafür, dass selbstverständlich verfassungsrechtlich die Budgethoheit des Hohen Hauses in keiner Weise beeinträch­tigt werden darf, aber man muss bei den Regularien auch darauf achten, dass eine in­ternationale Finanzinstitution wie der ESM auch operativ tätig bleiben können muss.

In diesem Zusammenhang haben wir ja gleich im Anschluss an die Finanzpunkte wie­der eine neue Verhandlungsrunde, und ich hoffe, dass man damit zu einer Lösung kommt, damit Sie auch von mir wissen, welche Position ich hiezu einnehme. Ich sehe es im Vergleich zu unserer Nationalbank, zu unserer Notenbank. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Hinblick auf die europäische Situation werden wir ganz intensiv den neuen Fiskal­pakt und die wirtschaftspolitische Koordination weiterverfolgen, aber gemeinsam mit dem Fiskalpakt auch Wachstumsstrategien entwickeln.

Wir in Österreich haben solche Wachstumsstrategien trotz des Sparkurses gehabt. Wir haben nicht das Wachstum gebremst, nicht die Inflation angeheizt, nicht die Investi-


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tionen gedämpft; wir haben die Kaufkraft erhalten und auf die Arbeitsplätze geschaut. (Abg. Ing. Hofer: Das stimmt ja gar nicht, ist ja gar nicht wahr! Wo haben Sie Kaufkraft erhalten? Neue Schulden !)

Genau diese Strategie, so wie wir in Österreich die Offensivmaßnahmen aufgesetzt ha­ben – in die Forschung, Innovation, Uni-Milliarde, Milliarde für die Bildung, in die ther­mische Sanierung, in Green Jobs, in IT und E-Government –, genau so stellen wir uns das auch auf europäischer Ebene mit einer Wachstumsstrategie vor. (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich haben wir gestern mit der Europäischen Investitionsbank intensiv beraten, wie auf europäischer Ebene Wachstumsstrategien ausschauen können. Die EIB ist ja die Bank der europäischen Länder. Sie wird weiter Projekte, die nachhaltig Wachstum bringen, unterstützen. Ich habe mich nicht gegen Project Bonds ausgespro­chen, ich habe auch nicht per se etwas gegen eine Kapitalerhöhung; aber ich habe in Brüssel sehr wohl klargemacht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man wieder österreichisches Steuergeld in die Hand nimmt, um eine Bank weiter aufzurüsten.

In Europa ist viel Geld vorhanden. Man muss zuerst diese vorhandenen Töpfe durch­forsten, und die Kommission dazu bringen, zu schauen, ob nicht jeder Kommissar von seinem Geld einen Teil für die Wachstumsstrategie bereitstellt.

Im Hinblick auf den Finanzsektor werden wir die Regulierungen weiter fortsetzen. Ich habe schon erwähnt: Gestern ist uns ein Durchbruch bei Basel III gelungen, aber wir regulieren auch die Finanzinstrumente. Wir beraten derzeit über Richtlinien über Fi­nanzprodukte, derivative beispielsweise; wir haben Richtlinien über die Einlagensiche­rung in der Debatte; wir haben eine Großreform des Finanzdienstleistungsbereichs auf europäischer Ebene in der Debatte; EU-Kommissar Barnier hat gestern versprochen, noch unter der dänischen Präsidentschaft einen Vorschlag zum Bankeninsolvenzrecht zu unterbreiten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Natürlich werden wir um die Finanztransaktionssteuer kämpfen. Wir haben derzeit ein Projekt laufen, das die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungs­grundlage betrifft. Hier arbeiten wir konstruktiv mit. Ich erwähne aber auch: Ich habe kein Verständnis dafür, wenn manche Länder diese gemeinsame Harmonisierung in der Bemessungsgrundlage dafür verwenden wollen, dass es dann zu einer harmoni­sierten Steuer kommt, sprich dass unsere Körperschaftsteuer von derzeit 25 Prozent wieder auf 36 Prozent angehoben wird. Dem werde ich keine Zustimmung erteilen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist weiters diese Harmonisierung in der Bemessungsgrundlage bezüglich der Kör­perschaftsteuer ein sehr schwieriges Unterfangen, weil es 27 nationale, unterschiedli­che Handelsbilanzvorschriften und Gesellschaftsrechtsunterschiede gibt. Daher ist eine Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlage ausgesprochen schwierig.

Im Bereich der Sparzinsenbesteuerung ist unsere Haltung unverändert. Wir haben Ver­ständnis dafür, dass die Drittstaaten auch diese Richtlinien einhalten sollen und dass die Bemessungsgrundlagen diesbezüglich ausgeweitet gehören. Aber es hat gestern der Kommissar ganz eindeutig gesagt: Die Verhandlungen mit den Drittstaaten haben eigentlich das Ziel, das Bankgeheimnis abzuschaffen und zu einem automatischen Austausch von Bankdaten, personenbezogenen Daten und sensiblen Daten unserer Staatsbürger zu kommen.

Dem habe ich eine Absage erteilt. Jetzt kommt diese Richtlinie in den Rat, und ich bin überzeugt davon, dass auch unser Herr Bundeskanzler diese Position einnehmen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59



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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Bucher: Kein Wort zu den Sicherheiten! Sie verschließen sich in der Frage! – Bundesministerin Dr. Fekter: Viel zu teuer! Das kos­tet  so viel Geld, ein Wahnsinn!)

 


13.00.08

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Europa in der Krise. Es stellt sich die Frage: Wie schaffen wir den Turnaround aus der steigen­den Verschuldung? Wie bleiben wir im Wettbewerb? Wie kurbeln wir das Wachstum in Europa an? Wie verhindern wir Arbeitslosigkeit und Rezession? Und wie stehen wir im Wettbewerb: mit neuen Schulden oder mit geordneten Staatshaushalten? (Abg. Petz­ner: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

Ausgeben oder sparen? – Nach dem Linksruck in Frankreich eine große Gretchen­frage. (Abg. Grosz: Aha! – Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben? – Nicht stottern!) Europa hat sich für finanzielle Stabilität entschieden und fordert von den Mitgliedern konsolidierte Haushalte, denn wieder einmal gilt: Man kann nicht mehr ausgeben, als man hat, Herr Grosz. (Abg. Grosz: Nicht stottern!) Geben setzt Haben voraus, und deshalb kann sich Europa nicht zu Tode sparen, sondern höchstens zu Tode verschul­den. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Bewusstsein ist auch die Marschrichtung des Jahres 2012 geprägt: Solidari­tät, aber auch Konsequenz in der Griechenland-Frage, Stabilität des Bankensystems, Wachstum und Beschäftigung.

Die Jugendarbeitslosigkeit in Spanien kann keinen kalt lassen. Und, Herr Bucher, ich gebe Ihnen nicht recht, wenn Sie sagen, dass das Geld nicht in Griechenland an­kommt. Wenn es diese Hilfen nicht gegeben hätte, gäbe es dort auch keine Löhne, kei­ne Gehälter mehr.

Diese politische Stabilität und Stärke ist es, die in Europa und auch in Österreich über die wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit entscheiden wird. Österreich ist bei der Beschäftigung Europameister, und wir verzeichnen Gott sei Dank wieder spür­bares Wirtschaftswachstum. An den politischen Rahmenbedingungen aber wird es lie­gen, wie diese Trends sich fortsetzen. Verwalten alleine ist zu wenig. (Abg. Grosz: Kann das nicht jemand anderer vorlesen?)

Gestern hat dieses Parlament ja auch einen starken  (Abg. Grosz: Es gibt vielleicht ÖVP-Abgeordnete, die besser lesen können!) – Herr Grosz, Ihre Zwischenrufe sind un­glaublich! (Beifall bei der ÖVP.)

Bei vielen Ausführungen hier, gerade auch seitens des BZÖ, fragt man sich aber schon, ob allen bewusst ist, woher der Wohlstand kommt und damit das Geld, um un­seren Sozialstaat zu finanzieren: 31 Prozent Sozialquote, insgesamt 93 Milliarden wer­den verteilt.

Es ist immer noch die Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung sichert. Es sind die tüchtigen Arbeitnehmer und die erfolgreichen Unternehmer, die das Geld in die Staatskassen hineinarbeiten, und ihnen sind wir verpflichtet. (Abg. Grosz: Das ist ein Parla-ment und kein „Lese“-ment!)

Hier erfolgt die Wertschöpfung, damit wir uns auch in Zukunft unseren Sozialstaat leis­ten können. Ich denke, dass der Sozialstaat auch der Grund dafür ist, warum wir in vie­len Bereichen Europas heute finanzielle Probleme haben. Budgetdisziplin und Reform­willen gehen Hand in Hand. Das ist ein Rezept für Europa und auch für unsere Mit­gliedstaaten. Nur so können wir uns unsere soziale Absicherung leisten.

Ihnen, Frau Ministerin, danke ich für Ihren bedingungslosen Einsatz. Sie sind zu Recht in Europa die neue „Eiserne Lady“! (Beifall bei der ÖVP. – Lebhafte ironische Heiterkeit


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beim BZÖ. – Abg. Petzner: Weiß das die Frau Merkel auch? – Abg. Grosz: Was sagt da der Herr Juncker dazu? Sieht er das auch so, nachdem Sie seine Nierensteine „he­rausgehängt“ haben?)

Ich danke auch für den innerösterreichischen Stabilitätspakt. Gerade wenn ich die Kol­legen aus Kärnten sehe, bin ich froh, dass wir Tiroler einen Stabilitätspakt haben, mit 19 Millionen Überschuss einen Stabilitätspakt haben, der Kärntner Verhältnisse nicht „verösterreicht“. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das Einzige, was „eisern“ ist, sind die Fettnäpfchen, in die Sie reinsteigen!)

 


13.03.30

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Lieber Kollege Hörl, ich habe vor Kur­zem von unserem Finanzreferenten irgendetwas gehört, dass heuer Kärnten Tirol aus­geholfen hat, damit sie den Stabilitätspakt schaffen. (Abg. Hörl: Höchstens bei den Saisonarbeitern!) Das nur, bevor du weiterhin deinen Mund so voll nimmst.

Zum Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2012. – Der Bericht hinkt der Realität und der tatsächlichen Situation weit hinten nach. Wenn ich zurückdenke: Vor eineinhalb, zwei Jahren haben wir Freiheitlichen ganz massiv davor gewarnt, Griechenland zu hel­fen, ganz massiv davor gewarnt, die EFSF zu ratifizieren, und wir warnen auch heute noch davor, den ESM zu ratifizieren.

Ich habe die gestrigen Worte vom Abgeordneten Wittmann in Erinnerung, der sagte: Den Bürger kann man gar nicht fragen, der Bürger ist eigentlich in vielen Dingen – na­ja – fast zu blöd, um mitzubestimmen und mitzuentscheiden. Wenn wir heute den Sta­tus quo hören, wenn wir heute die kritischen Worte der Frau Ministerin hören, wenn wir heute Fachleute zur Situation in Griechenland, zur Situation in anderen europäischen Ländern hören, muss ich sagen, wir hätten, glaube ich, gut daran getan, schon damals den Bürger zu fragen, bevor wir Milliarden nach Griechenland schicken. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, wir sind uns alle im Klaren – da können sich die europäischen Finanzminis­ter noch so einigeln –: Griechenland will gar nicht, dass ihm geholfen wird. Die neue Regierung, die aufgrund der nächsten Wahl zu erwarten ist, will sich gar nicht an die Pakte, an die Vereinbarungen halten, sondern sie will, dass Griechenland in die Selbst­ständigkeit entlassen wird. Das würde aber für uns 3 bis 5 Milliarden € bedeuten, die verlorengegangen sind, 3 bis 5 Milliarden €, die hier in Österreich ein Investitionsvo­lumen von 15 Milliarden € ausgelöst hätten, 3 bis 5 Milliarden €, mit denen wir hier bei uns 30 000 neue Arbeitsplätze hätten schaffen können – in einer Phase, in der wir im Jahresvergleich zu 2010 um fast 7 Prozent mehr Arbeitslose haben.

Wir sollten uns bei allen Bemühungen mehr auf uns, auf uns Österreicher, auf unser Land, konzentrieren, als ständig alle Kraft daranzusetzen, den Griechen zu helfen, die gar nicht wollen, dass man ihnen hilft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube, eine Aussage trifft hier wirklich zu: Ein Schuft ist der, der gibt und selbst nicht hat. Ich glaube, wir haben in Österreich selbst Probleme. Wir müssen unsere Bür­ger belasten, wir müssen unser Volk belasten, damit wir den Griechen helfen können. Hier sollten wir den Mut haben, die Handbremse anzuziehen, zurückzurudern und zu sagen: Stopp! Es ist genug!

Deshalb, Frau Ministerin, bitte ich Sie: Verhindern Sie, dass der ESM ratifiziert wird! Setzen Sie ihn aus, warten Sie die Entwicklungen ab! Binden wir das Volk mit ein, denn ich glaube, die Transferunion wird am Widerstand des Bürgers scheitern.


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Ich glaube aber auch eines: Bei Ihrem Handeln wird uns das vorher noch sehr, sehr viel Geld kosten. Haben wir daher den Mut: Fragen wir den Bürger und lassen wir das Volk entscheiden! (Beifall bei der FPÖ.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Mag. Rudas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.07.14

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, Herr Kollege Linder hätte hier ehrlich sein und nicht nur populistische Floskeln von sich geben sollen, er hätte sagen sollen, was er wirklich will. Sie können ja nicht für die Griechen entscheiden, ob sie aus dem Euro austreten. Das heißt, Sie können das ja nur für Österreich mitentscheiden, und wenn Sie wollen, dass Österreich aus dem Euro austritt, dann sagen Sie es auch hier und sagen Sie, dass Sie damit 500 000 Arbeitsplätze, österreichische Arbeitsplätze, gefähr­den. (Ruf bei der FPÖ: Blödsinn!)

Gehen Sie nicht hier heraus und schreien irgendwelche populistische Floskeln! Das können Sie auf Plakate schreiben, denn denen kann ja leider niemand antworten. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Staatssekretär Schieder hat das, wie ich finde, gestern im „Report“ sehr gut dargestellt. Er hat gesagt: Es gibt zwei Beine. Das eine Bein ist der Fiskalpakt, sind Defizitregeln, und das zweite Bein ist Wachstum und damit auch Beschäftigung.

Auch hier muss ich den Kollegen der FPÖ ausbessern. Zu glauben, dass Wachstum und Schuldenabbau nicht Hand in Hand gehen – ich bin fassungslos, das habe ich noch nie gehört! Wachstum und Schuldenabbau – das ist eine ökonomische Binsen­weisheit – gehen sehr wohl Hand in Hand, sie bedingen einander sogar. Das heißt, man kann Schulden nur abbauen, indem man Wachstum hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Budgetdisziplin ist bei einer gemeinsamen Währung unabdingbar, ist eine logische Konsequenz und muss es auch geben, damit die Länder auch einander vertrauen können. Es ist auch notwendig als Basis für weite­re Schutzmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union. Wir sind innerhalb der EU miteinander wirtschaftlich so eng verbunden, dass klare Regeln, auch Defizitregeln, un­erlässlich sind.

Wie man aber die Schulden abbaut – das hat mein Kollege Krainer hier schon er­wähnt –, das liegt schon an den einzelnen Ländern. Ob man Massensteuern einführt oder Vermögenssteuern, ob man im sozialen Bereich oder in der Verwaltung spart, das liegt in unserer Hand. (Ruf bei der FPÖ: Machen Sie es doch endlich!)

Und genauso, finde ich, hat das Österreich auch vorgezeigt. Es hat schon einen Grund, warum in Europa jeder fünfte Jugendlicher arbeitslos ist und in Österreich nur jeder zwölfte. Österreich hat es vorgezeigt. Wir haben beim Budget einen Mix aus ge­rechten Steuereinnahmen, intelligentem Sparen, aber auch aus Investitionen gemacht. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Genauso notwendig, wie der Fiskalpakt ist, werden auch europäische Maßnahmen zur Beschäftigung und für den Kampf gegen Jugendar­beitslosigkeit sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 81

13.10.18

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! – Frau Ministerin, Sie haben vorhin betont, dass mit den Maßnahmen, die gesetzt worden sind, Grie­chenland auf gesunde Beine gestellt wird. Ich bin der Meinung, gesunde Beine sehen anders aus. Die Reformen brechen den Griechen sozusagen die Beine, denn es ist et­was ganz Wesentliches in den letzten zwei Jahren vergessen worden, nämlich eine konsequente Investitionsstrategie.

Und das ist es, was tatsächlich die Probleme bereitet, und nicht nur in Griechenland, sondern natürlich auch in anderen Ländern. Das sehen Sie ja an all den Zahlen, die auch heute wieder präsentiert worden sind, die de facto die Rezession, die Stagnation in der europäischen Wirtschaft vorhersagen beziehungsweise diagnostizieren und so schnell nicht sehen, wo denn der Aufschwung herkommen soll.

Da bin ich genau beim zentralen Thema der Wirtschaftspolitik. Es ist selbstverständlich in Europa, dass wir eine akkordierte, gemeinsame Geldpolitik haben, aber was uns noch immer fehlt, ist eine gemeinsame Haushaltspolitik. Frau Ministerin, eine Politik nur auf Budgetkonsolidierung konzentriert, das ist zu wenig. Das ist zu wenig! Man braucht gemeinsame Strategien, gemeinsame Ziele. Und wenn es im EU-Bericht aus­führlich heißt, dass sich Österreich für eine deutliche Reduktion der Gesamtausgaben beim europäischen Budget ausspricht, so glaube ich, dass das nicht der richtige und der zielführende Weg ist, denn, Frau Ministerin, wir haben jede Menge Aufgaben und Herausforderungen, die zu bewältigen sind.

Wir brauchen eine intelligente, moderne Wirtschaftspolitik, die in die Zukunft investiert. Das geht von grenzüberschreitenden Stromnetzen über eine moderne Kommunika­tionsinfrastruktur bis hin zum Ausbau der Transeuropäischen Schienenkorridore, und selbstverständlich muss in den großen Part der Forschung, Wissenschaft und Bildung investiert werden.

Das alles sind europäische Herausforderungen, für die derzeit die Mittel zu wenig und zu knapp sind, Frau Ministerin, und ich glaube, dass hier die Haltung jedenfalls ge­ändert werden muss, revidiert werden muss, dass auf die ökologische Modernisierung und auf Innovation gesetzt werden soll, ja muss.

Da Sie heute Wachstumsstrategien angesprochen haben: Ja, Frau Ministerin, Sie ha­ben die richtigen Punkte angesprochen, das stimmt schon, aber was in Österreich diesbezüglich der Fall ist, das halte ich für eine Fehleinschätzung, denn die For­schungsausgaben stagnieren de facto. Und wenn Sie das so vor sich hinzitieren, dann wissen Sie genau, dass gerade für diese zentralen Ziele Hunderte Millionen Euro feh­len, und dass alleine das Ziel, das von 4 auf 3,76 Prozent in Österreich reduziert wur­de, nämlich die Forschungsquote, nicht erreichbar ist, geschweige denn hochtrabende Zahlen, die Vizekanzler Spindelegger angeführt hat, nämlich 6 Prozent; die sind weit in die Ferne gerückt.

Viele Bereiche müssen hier angegangen werden. Jedenfalls ist es die Herausforderung für die nächsten Wochen und nächsten Monate, eine entsprechende Zukunftsstrategie für Europa bezüglich Modernisierung, Ökologisierung zu starten, um auch Beschäfti­gung zu schaffen, die wir so dringend notwendig haben – nicht nur in Europa, sondern genauso auch in Österreich – zur Senkung der Arbeitslosigkeit, zur Senkung der Ju­gendarbeitslosigkeit. (Beifall bei den Grünen.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.26

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser dramatischen Entwicklung in Europa im Jahr der finanz-


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politischen Verwerfungen weltweit sieht man wieder einmal, dass die großen Fehler in der Politik nicht in den Zeiten der Krise, sondern in anderen Zeiten gemacht werden. Das ist bedauerlich, denn die Politik der lockeren Hand rächt sich eines Tages; das sieht man gerade in Griechenland.

Herr Kollege Podgorschek, der gerade nicht da ist, meinte, es sei beklagenswert, dass der Euro zum Dollar verlieren würde. Ich möchte ein bisschen seinem Erinnerungsver­mögen nachhelfen: Bei der Einführung des Euro hat dieser 1,18 zum Dollar notiert, dann ist er eines Tages auf 0,86 gesunken, und dann ist der Euro zum Dollar auf 1,60 gestiegen. Und dann war das große Wehklagen – zu Recht! – der exportorientierten Wirtschaft in Österreich, weil die Exporte unheimlich schwierig geworden sind.

Wenn man weiß – und das ist unbestritten quer durch alle Fraktionen –, dass Öster­reichs Wohlstand wesentlich auch von der Exportleistung der österreichischen Wirt­schaft, der qualitativ hervorragenden Produkte, die die österreichische Wirtschaft und damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzeugen, abhängig ist, sollte man nicht in großes Jammern ausbrechen. Ideal für Österreichs Exportwirtschaft wäre ein Notieren immer zwischen 1,20 und 1,30; dann würde Österreichs Wirtschaft hervor­ragend dastehen.

Ja, meine Damen und Herren, wir haben eine Krise, es ist nicht zu bestreiten, und das erste Opfer ist offensichtlich Griechenland. Aber wir vergessen bei allem Hinsehen auf die Notwendigkeiten, auf die dramatischen Entwicklungen in Griechenland, dass auch andere Länder weltweit riesige Finanzierungsschwierigkeiten haben. Dramatischer als der Schuldenstand an und für sich ist die Geschwindigkeit der Zunahme der neuen Schulden, die in diesen Ländern sichtbar ist. Wir vergessen, dass Japan 230 Prozent Verschuldungsquote hat, wir vergessen, dass die Amerikaner ein laufendes Defizit von beinahe 10 Prozent aufweisen.

Vor Kurzem konnte man in einem bemerkenswerten Vortrag hören, wie schwierig die Situation auch in den Staaten Portugal, Italien, Spanien, England und so weiter ist, dass offensichtlich die Kategorie Triple A eine aussterbende Kategorisierung ist – und man sich eher darauf einstellen muss, dass sich die Verschuldungsquote der meisten Länder im Bereich der 100 Prozent zum BIP bewegen wird.

Tatsache ist aber auch, wenn über 100 Prozent Verschuldungsquote vorhanden ist, dann werden die Kosten der Refinanzierung durchaus schwierig, weil sich die Kosten dementsprechend nach oben bewegen.

Wenn wir alle unseren Blick auf Griechenland richten, sollte man auch manche dieser Länder, die ich vorhin genannt habe, daran erinnern, dass sie sich nicht in der besten Situation befinden, dass es dort durchaus auch fragile Situationen gibt, weil nicht ge­währleistet ist, dass nicht auch in diesen Ländern Probleme auftreten können.

Ich sage ganz offen, wäre Griechenland in Europa das einzige Land mit derartigen Pro­blemen – diese wären zu bewältigen. Mehr Sorgen bereitet mir Spanien und vielleicht dann in Fortsetzung Italien. Das sind dann andere Dimensionen, die schwierig genug werden. Dem kann man gegenüberstellen, auch wenn hier sehr oft kritisch angemerkt wird, dass das eine oder andere zu langsam, zu wenig intensiv gemacht worden wäre, dass Österreichs Regierung einen anderen Weg gegangen ist und dass Österreich da­her in der Frage der Wirtschaftsleistung, der Budgets – ich erinnere nur daran: das Budgetdefizit des letzten Jahres betrug statt 3,9 nur 2,6 Prozent –, der Einhaltung der Maastricht-Kriterien und was die Sozialpolitik und Finanzpolitik insgesamt angeht durchaus herzeigbar ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Daher sollten wir bei allen kritischen Bemerkungen ein bisschen stolz sein auf die Leis­tung der österreichischen Regierung, auf die Leistung der österreichischen Unterneh­merinnen und Unternehmer, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Mitarbeite-


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rinnen und Mitarbeiter, die letztlich dazu beigetragen haben, dass die Steuerleistung gestiegen ist und durch ein sorgsam ausgewähltes Reformpaket auch die Zukunft ab­gesichert wurde.

Es ist ja sichtbar: Die internationalen Finanzmärkte haben Vertrauen in Österreichs Bo­nität. Es war nämlich die Verzinsung, die wir zu zahlen haben, noch nie so niedrig wie derzeit. Seien wir ein bisschen stolz darauf! Und weil wir diese Leistungen erbringen können und weil wir diese guten Zahlen haben, sollten wir uns auch daran erinnern, dass Solidarität auch in Europa gefragt sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.19.35

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zunächst eine Delegation des BZÖ-Oberösterreich auf der Galerie zu begrüßen – sie ist heute mit zwei Bussen angereist. „Griaß eich“! (Beifall beim BZÖ.)

Ich mache mir keine Sorgen um das BZÖ, wie das manche von Ihnen machen, aber ich mache mir Sorgen um das Steuergeld der Österreicher, das von dieser Regierung oft leichtfertig hinausgeworfen wird, ohne Kontrollmechanismen und abseits jeder Ver­nunft. Und darauf werde ich jetzt ganz detailliert eingehen.

Kollege Auer, ich gebe dir ja in der Analyse in vielen Punkten recht. Vieles davon ist auch von einem bekannten Ökonomen, Dr. Axel Weber, der ja Präsident der Deut­schen Bundesbank war und dessen Vortrag wir gemeinsam besucht haben, aber die Analyse und die Schlussfolgerung, die ihr von der ÖVP oder ihr von der SPÖ habt, ist eine andere. Ich glaube, wir müssen radikal umdenken, denn, Frau Minister, wenn ich zitiere  (Ruf des Abg. Mag. Gaßner in Richtung des Abg. Jakob Auer.) – Der Er­kenntnisstand ist etwas anderes, Herr Kollege von der SPÖ, als der Umsetzungsstand. (Abg. Mag. Gaßner: Na freilich!) Und da hapert es ja bei dieser Regierung.

Frau Minister, wenn ich zitieren darf aus Meldungen der APA in den letzten 20 Minu­ten: Griechischen Banken wird mit 18 Milliarden € aus dem Rettungspaket der EU und des IWF geholfen.

Ich setze fort: „Griechenland-Buchungen brechen um bis zu 40 Prozent ein“ im Tou­rismus.

Nächste Meldung, interessant: „Tschechiens Finanzminister: Euro-Austritt Griechen­lands beste Lösung.“

Und Sie, Frau Finanzminister, wollen hier mit alten Mitteln, mit alten Instrumenten wei­termachen!? Sie schauen zu, wie nicht nur Griechenland und andere kritische Länder in das Chaos hineingeführt werden, sondern letztlich auch das Steuergeld der Österrei­cherinnen und Österreicher uneinbringlich sein wird!

Wir wissen, die Finanzkrise hat die Bankenkrise, die Schuldenkrise ausgelöst. Wir wis­sen, dass dann die Wirtschaftskrise mit der Arbeitsmarktkrise gefolgt ist, mit bis zu 50 Prozent Arbeitslosenraten, etwa in Spanien, wie heute detailliert berichtet wird.

Und jetzt kommt es zu einer Politkrise: Griechenland ist unregierbar geworden – und wir wissen nicht, ob wir jemals Geld zurückbekommen, weil dort die extrem Linken und die extrem Rechten bereits gesagt haben: Nein, zurückzahlen werden wir wahrschein­lich nichts wollen!

Also muss man sich auch darum kümmern, wie man Sicherheiten bekommt, wie es heute Klubobmann Josef Bucher ausgeführt hat. Die Finnen machen das. Die Finnen


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haben heute bereits 32 Millionen Sicherheiten von Griechenland zurückbekommen. Das war die Voraussetzung für die Zustimmung zum zweiten Hilfspaket. Warum macht das Österreich nicht? (Abg. Mag. Schickhofer: Auf der einen Seite wollen Sie sie in die Insolvenz schicken, auf der anderen Seite wollen Sie Sicherheiten! Sie müssen sich entscheiden!)

Sie sehen, es gibt genügend Punkte, Herr Kollege von der SPÖ, warum das BZÖ in die Regierung muss und Sie von der SPÖ rausgehen müssen, damit unser Geld auch in Zukunft sicher verwaltet wird. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Hauptproblem ist der Schuldenstand, und das Zweite ist die Zunahme des Schuldenstandes. Es wurde bereits ausgeführt, da gibt es viele Länder, die sogenannten PIGS-Länder – ich will das jetzt gar nicht vom Eng­lischen ins Deutsche übersetzen, weil es ein furchtbarer Name ist –, Portugal, Irland, Griechenland, Spanien, auf die trifft beides zu: hohe Schulden und rasches Schulden­wachstum.

Auch Japan ist angeführt worden, Kollege Auer, völlig zu Recht. Die haben eines ge­macht, die haben die Verschuldung im Inland sichergestellt. Das heißt 230 Prozent vom BIP Verschuldung, aber nahezu alles in Staatsanleihen aus Japan. (Abg. Mag. Schickhofer: Lustig, dass jetzt die Japaner als Vorbild dienen!) Wir haben die­sen Vorschlag ja zuletzt im Finanzausschuss mit der Frau Finanzminister diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Frau Finanzminister gemeint hat, na ja, so gut ist das gar nicht, die Ratingagenturen wollen das ja gar nicht. Ich sage Ihnen, das Gegenteil ist der Fall. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass man auch in Österreich wieder vermehrt An­leihen kauft.

Wie man die Staatsschuldenreduktion erreichen kann, dafür gibt es im Wesentlichen nur sechs Variable, sechs Komponenten, wie man das machen kann.

Sie können sparen mit Reformen. Ich spreche einmal eine ganz aktuelle Reform an, die der Parteienfinanzierung. Da sparen Sie nicht, das geht sogar so weit, dass Sie die Parteienförderung auf Bundesebene nahezu verdoppeln. Das ist Ihr Spar- und Reform­konzept bei der Parteienfinanzierung, wo es Sie selbst betrifft. Das ist eine massive Kritik. Das wird es mit dem BZÖ mit Sicherheit nicht geben.

Sie können die Steuern anheben, aber wir leben bereits in einem Hochsteuerland. Das heißt, das wird auch nicht der richtige Weg sein.

Und Sie können privatisieren.

Diese drei Punkte hat ja Griechenland probiert und ist gescheitert.

Sie können darüber hinaus mit einer Konjunktur herauswachsen. Das wird es in Grie­chenland und in Europa auch nicht spielen, weil wir derzeit eine leichte Rezession ha­ben.

Oder Sie können die Schulden weginflationieren. Das bedeutet aber weniger Einkom­men für die Menschen, weniger Kaufkraft.

Oder Sie können darauf hoffen, dass Ihnen jemand anderer hilft. Bail-out, sprich: ESM-Vertrag, sprich: Griechenland-Hilfe.

Wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo bei einem Mix. Nur eines ist klar: Wenn Griechenland nicht gesundet, dann wird es dort bald kein Geld mehr geben für die Pensionen, für die Ausbildung, für die Sicherheit, für die Schulen, für die Spitäler. Und das Schicksal von Griechenland kann jedes andere Land innerhalb der EU auch tref­fen, wenn wir nicht gegensteuern.

Das heißt, wir müssen danach trachten, dass die Staaten sich wieder selbst finan­zieren können. Der ESM kann nur eine Krücke sein, ein Kriseninstrument, das aber in


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vielen Bereichen mehr als hinterfragenswürdig ist, weil es da sehr – sage ich einmal – autoritär zugeht, die Parlamente ausgeschaltet werden, Immunitäten geschaffen wor­den sind und dort eigentlich, entgegen der Zusage der Frau Finanzminister, auch das Einstimmigkeitsprinzip bei Finanzhilfen abgeschafft worden ist. Wir wollten hier mitre­den im Parlament. Auch das hat man abgeschafft.

Wenn Sie jetzt darangehen, den Finanzierungsbedarf in Europa zu sehen, den die fünf betroffenen Länder Portugal, Irland, Griechenland, Spanien, Italien haben, dann sind das 1,5 Billionen € in den nächsten drei Jahren – 1,5 Billionen! –, und Sie wissen, der ESM macht de facto 500 Milliarden aus. Also ich frage Sie: Wie soll denn das funktio­nieren? Machen Sie den Leuten nicht mehr weis, dass der ESM das Gelbe vom Ei ist und die Schuldenkrise in Europa lösen kann! Das kann er nicht, alleine schon vom Vo­lumen her. Das heißt, Sie müssen hier nach anderen Lösungen suchen.

Der bereits zitierte Dr. Axel Weber, der ehemalige Präsident der Deutschen Bundes­bank, hat das hochgerechnet, weil ja die Staaten, die den ESM jetzt in Anspruch neh­men, selbst nicht mehr einzahlen. Das heißt de facto, dass etwa in Deutschland die Schuldenquote durch die Haftungen, durch die Haftungsübernahme der Schuldenlän­der von 83 auf 90 Prozent gestiegen ist. Wenn man es hochrechnen würde – Extrem­szenario, unwahrscheinlich –, und Deutschland müsste für alle Schulden der EU, der EU-Länder, der Euro-Länder haften, dann wären das in Summe 9,3 Billionen €! Eine völlig irreale Summe, völlig unvorstellbar, nicht finanzierbar!

Sie stoßen auch mit dem Instrument des ESM bald an die Grenzen der Umsetzbarkeit. Da brauchen wir gar nicht an so extreme Szenarien zu denken. Wenn Italien und Spa­nien dazukommen, ist man bereits bei einer Verschuldungsquote Deutschlands durch die Haftungen von 135 Prozent. Das sind 15 Prozent mehr, als Italien jetzt bereits hat. Das heißt, der ESM führt sich so ad absurdum. (Abg. Mag. Schickhofer: Was würden Sie machen?)

Ich habe meine Vorschläge bereits dargelegt. Erstens wären einmal die Reformen durchzuführen, wo sich die SPÖ beharrlich weigert, Beispiel Parteienfinanzierung. Sie weigern sich beharrlich, die 170 Millionen € der Parteienfinanzierung entsprechend zu kürzen. Wir vom BZÖ sagen ganz klar, 5 € je Wahlberechtigten sind genug. Das will die SPÖ offenbar nicht machen. (Abg. Mag. Schickhofer: Aber mit der Parteienfinan­zierung habe ich noch keine 9 Billionen! Damit ist nichts gelöst! Das sind ganz andere Dimensionen!)

Ich komme aber auch noch auf andere Beispiele zu sprechen, ich komme jetzt auf ganz konkrete Maßnahmen. Das Einfachste ist – und das hat auch Frau Fekter in ei­nem Anfall von Mut einmal ausgesprochen – der Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone. Das ist das Einfachste! Das sagt heute auch der Finanzminister von Tschechien. Dann bitte ich Sie, das einmal zu diskutieren und auch in Brüssel ernsthaft zu doku­mentieren, dass Sie dafür eintreten.

Das Zweite ist die Schaffung eines starken Nord-Euros – etwa Deutschland, Öster­reich, Benelux-Länder – und eines schwachen Süd-Euros. Auch das haben wir vom BZÖ bereits hier im Parlament beantragt, aber darüber wurde nicht diskutiert. Da ver­harren Sie in alten Denkmustern. Denken verboten!

Liebe Sozialdemokraten – in Griechenland seid ihr Sozialisten, glaube ich –, wenn man bedenkt, dass seit der Krise von Reichen aus Griechenland rund 150 Milliarden € zu den guten Banken in der Schweiz abgezogen wurden, aber vorwiegend auch nach Deutschland, dann schaut ihr zu. Wo ist da euer Eingriff auf internationaler Ebene, auf EU-Ebene? Da höre ich von der SPÖ kein einziges Wort. Wenn es darum geht, die Reichen in Griechenland zu schützen, da hört man von der SPÖ nichts. Und wer zahlt das Ganze? Der Arbeiter aus Österreich mit den gesamten Rettungspaketen!


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Darüber, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, sollten Sie einmal ernsthaft nachden­ken! (Abg. Dr. Matznetter: Machen Sie einen Vorschlag!)

Letzter Punkt: Haftungsübernahmen. (Abg. Krainer: Vorschläge!) – Hören Sie zu, Herr Professor Krainer von der SPÖ, dann wissen Sie die Vorschläge! Griechenland raus aus der Euro-Zone! Zweiter Vorschlag: Zweiteilung in einen starken Nord-Euro und ei­nen schwachen Süd-Euro. Dritter Vorschlag – und da komme ich jetzt zum Antrag –, dass wir auch für weitere Haftungen  (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Präsident, könnten Sie bitte einmal diesen aufgeregten Kollegen Matznetter zur Räson rufen, damit ich die Ausführungen fortführen kann? (Zwischenruf des Abg. Dr. Matz­netter.) – Werden Sie nicht nervös, Kollege Matznetter! Werden Sie nicht nervös! Es funktioniert, glauben Sie mir das!

Vierter Vorschlag: Garantien für Haftungen verlangen. Daher bringe ich folgenden An­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Widmann

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung bzw. insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, für einen Zahlungsstopp an Griechenland einzutreten“ – das wäre einmal das Erste –„ bzw. weitere Zahlungen an Griechenland zumindest an entsprechende Garantien und Sicherheiten zu knüpfen.“

*****

Siehe Finnland, Kollege Matznetter! Siehe Kollege Leitl, griechische Inseln zum Bei­spiel, also Sicherheiten über den Verkauf von Immobilien, etwa von Inseln, zu schaf­fen.

Wissen Sie, wenn Ihnen das Geld der Steuerzahler wichtig ist, dann, denke ich, kann man diesem Antrag, der ganz banal nur Sicherheiten einfordert, sofort zustimmen. Da bin ich gespannt, ob Sie das heute machen werden, denn wir haben in Österreich ge­nügend Bedarf, das Geld hier einzusetzen: für die Bildung, für die Wissenschaft, Stich­wort Bildungsvolksbegehren, Stichwort Forschung, Stichwort Energieautarkie, aber auch Stichwort Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in diesem Land, Stichwort Flat-Tax.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne erwarte ich Ihre Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Rainer Widmann Kolleginnen und Kollegen be­treffend Zahlungsstopp bzw. kein weiterer Euro nach Griechenland ohne Sicherheiten!

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Finanzaus­schusses über den Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend EU-Jahres-


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vorschau 2012 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-307/1778 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 16. Mai 2012

Das seitens der Europäischen Union erzwungene Kaputtsparen in Griechenland hat nunmehr zu einer völlig destabilisierten politischen Lage geführt, wovor das BZÖ im­mer wieder gewarnt hat.

Diese Ansicht teilten unter anderem auch Experten, wie beispielsweise Markus Marter­bauer:

„Es ist gefährlich jetzt diesen Sozialstaat zu zerschlagen, das passiert aber gerade in Griechenland, Portugal, Irland und anderen Ländern. Man bedenkt zu wenig, dass die­se massiven Kürzungen bei den Sozialausgaben die Wirtschaftsleistung einbrechen lassen, die Arbeitslosigkeit ansteigen lassen und damit aber wieder die Steuereinnah­men nach unten drücken und so die Budgetziele verfehlt werden.“

Die Bildung einer neuen Regierung in Griechenland ist gescheitert. Am 17. Juni wer­den Neuwahlen stattfinden und es ist mit starken Zugewinnen jener Parteien zu rech­nen, die die weitere Bedienung der Staatsschulden ablehnen, so dass schon heute feststeht, dass Österreich die bislang übernommenen Kredite und Haftungen niemals wieder sehen wird.

Davor haben das BZÖ, aber auch zahlreiche Experten seit längerem gewarnt:

„Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Österreicherinnen und Österreicher von den be­reits bar nach Griechenland gezahlten Steuergeldern für immer verabschieden müs­sen, ist schon fast zur Gewissheit geworden.“ so ein Auszug aus einer Dringlichen An­frage des BZÖ vom 21. September 2011.

Dies wurde jüngst von Bernhard Felderer bestätigt, der im Kurier vom 10. Mai 2012 feststellte:

„Ich gehe davon aus, dass wir das Geld von Griechenland nicht zurückbekommen."

Die Situation sei "sehr ernst" zu nehmen, sagte am Donnerstag der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und EZB-Rat Ewald Nowotny. Die Risiken seien gestiegen. APA267 10. Mai 2012.

Trotz der Vorhersehbarkeit dieser drastischen Entwicklungen in Griechenland hat diese Bundesregierung kontinuierliche Realitätsverweigerung betrieben, wie nachfolgende Chronologie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eindrucksvoll bestätigt:

24. März 2010

Faymann im EU-HA:

Er erwarte keine Beschlüsse über etwaige Hilfsmaßnahmen innerhalb der EU, weil Griechenland wahrscheinlich keinen Antrag stellen werde.

25. März 2010

Bereits am nächsten Tag, 25. März 2010 wurde von Faymann folgender Beschluss der Staats- und Regierungschefs mitgetragen:

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind bereit, im Rahmen eines Pakts, das eine erhebliche Finanzierung durch den IWF und einen Mehrheitsanteil aus europäischen Finanzmitteln umfasst, zu koordinierten bilateralen Darlehen beizutragen.“

23. April 2010

Vier Wochen später – am 23. April 2010 suchte Griechenland formell um Hilfe an.

18. Mai 2010

Bereits am 18. Mai 2010 überwies der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Bun­deskanzler die ersten 451,7 Mio Euro nach Griechenland!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 88

5. Mai 2010

Finanzminister Pröll in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage von KO Bucher

Wir gehen von einer vollständigen Rückzahlung des Kredits samt Zinsen aus. (Ironi­sche Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Mag. Stadler: Es darf gelacht werden!)

21. September 2011

Finanzministerin Fekter in Beantwortung einer Dringlichen Anfrage des BZÖ:

Wenn Griechenland seine Verpflichtungen erfüllt, zeigen die Modelle, dass Griechen­land die Hilfsmittel zurückzahlen kann, ().

20. Oktober 2011

Bundeskanzler Faymann:

Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen übernommenen Haftungen und Steuerbelastungen. Wir sind bemüht, bei allen für die Krisenbewältigung notwendi­gen Maßnahmen auch auf europäischer Ebene die Belastung für die Steuerzahler und für die Wirtschaft in Österreich zu minimieren.

Wie eingangs bereits dargelegt hat sich diese Bundesregierung in ihrer Einschätzung betreffend die Entwicklungen in Griechenland und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der gewährten Kredite massiv verschätzt. Das BZÖ tritt daher weiterhin mit Nachdruck für einen Zahlungsstopp an Griechenland ein bzw. verlangt zumindest als zwingende Voraussetzung für die Gewährung weiterer Gelder an Griechenland entsprechende Si­cherheiten.

Aus den dargelegten Gründen und nicht zuletzt im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung bzw. insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, für einen Zahlungsstopp an Griechenland einzutreten bzw. weitere Zah­lungen an Griechenland zumindest an entsprechende Garantien und Sicherheiten zu knüpfen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesmi­nisterin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.30.00

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine Damen und Herren, da jetzt auch ein Antrag im Hinblick auf Sicherheiten von Griechenland einge­bracht wurde, möchte ich schon aufklären.

Was im ersten Moment aus dem Bauch heraus klug klingt, ist in der Praxis aber so klug nicht gewesen. Es gab ein Sicherheitspaket im Rahmen der Verhandlungen mit Griechenland. Das hat einen Teil, einen Bruchteil des Griechenland zur Verfügung ge­stellten Geldes pro Land auf ein Treuhandkonto gelegt. Dafür musste sich dieses Land aber bereiterklären, die ESM-Beiträge sofort einzubezahlen und nicht in mehreren Tranchen, und es musste auch hinnehmen, dass ihm der Risikozuschlag, den wir bei den Zinsen bekommen, nicht gewährt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 89

Jedes Land hatte selbst die Entscheidung, dieses Paket der Sicherheiten zu wählen. Es ist für den Steuerzahler so unattraktiv, weil alleine die sofortige Einzahlung des ESM-Beitrages die Zinsen dessen, was da an Sicherheit auf einem Konto liegt, sofort aufgefressen hätte. Es hat sich kein einziges Land – kein einziges Land! – für dieses Paket erwärmen können, mit Ausnahme der Finnen, die aufgrund eines Parlamentsbe­schlusses ein Sicherheitenpaket nach Hause bringen mussten. Sie haben dann eines bekommen, das sauteuer ist. Und dieses teure Paket wollte ich den österreichischen Steuerzahlern nicht zumuten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.57

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte dort fortfahren, wo mein Kollege Auer aufgehört hat, als er gemeint hat, die ös­terreichische Bundesregierung hat Österreich bisher hervorragend durch die Krise ge­führt und diese Krise mit besten Ergebnissen bewältigt.

Dem stimme ich zu, nur, Kollege Auer, die Bundesregierung hat es angeregt, aber es hat dazu immer Beschlüsse des Parlaments gegeben. (Abg. Dr. Matznetter: Richtig!) Das war immer auf parlamentarischer Ebene abgesichert. Ich bin daher, Frau Bundes­ministerin, etwas – schockiert ist vielleicht zu viel – aufgeschreckt, als Sie gemeint ha­ben, der ESM braucht ja gar nicht mehr durch das Parlament abgesegnet zu werden. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Aber nein! Aber nicht jede opera­tive Maßnahme! Wenn der Nowotny was sagt, beschließen wir das ja auch nicht im Parlament! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Koalitionsstreit!) – Kein Koalitionsstreit, lie­ber Herr Westenthaler, Herr Ingenieur, sondern eine ganz normale Diskussion.

Nein, ich denke, dass der ESM – und so war das immer auch für mich erkenntlich – hier herinnen diskutiert und hier herinnen auch beschlossen werden muss, nämlich der Rahmen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!) Die Operationen, die dann von dieser Feuerwehr durchgeführt werden, sind natürlich ohne Parlamentsbeschlüsse zu fassen, aber er muss zuerst einmal hier herinnen diskutiert und beschlossen werden. (Bundes­ministerin Dr. Fekter – applaudierend –: Super! Bravo!) Das ist noch nicht geschehen, und Sie haben gesagt, das brauchen wir auch nicht. Wir brauchen auch den Fiskalpakt hier nicht zu diskutieren.

Der Meinung bin ich auch nicht. Ich denke, wir müssen das hier herinnen diskutieren (Bundesministerin Dr. Fekter: Genau!), denn nur dann wird dieses Haus nicht entmün­digt und von irgendwoher ferngesteuert. Das können wir uns so nicht gefallen lassen, sehr geehrte Frau Ministerin. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich verstehe deswegen auch nicht, warum eine Vereinbarung zwischen den Koalitions­partnern und, glaube ich, den Grünen bezüglich dieser Diskussion von Ihnen jetzt blo­ckiert wird. Warum können wir das nicht tun? Ich bitte Sie wirklich, diese Diskussion und diese parlamentarische Arbeit sofort zuzulassen.

Zum Zweiten: In diesem Papier, das wir jetzt diskutieren, also in dieser EU-Jahresvor­schau, ist eine Position, ein Kapitel drinnen, das heißt „Post 2013 Finanzrahmen“. Da stellen Sie vollkommen richtig fest, dass die Verhandlungen um das EU-Budget sehr, sehr schwierig sein werden und sich sehr, sehr schwierig gestalten werden, weil die nationalen Haushalte unter enormem Spardruck stehen. – So weit alles klar. Sie schla­gen auch vor – wir gehören zu den Nettozahlern, und Österreich hat das auch mitge­tragen –, dass wir mindestens 100 Milliarden € einsparen sollten, um hier ein ordentli­ches EU-Budget zu bekommen.


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Meine Frage ist jetzt: Wie verhält sich dieser Ihr Einsparwille – auch unser Einspar­wille – mit der Aussage des Herrn Vizekanzlers und des Landwirtschaftsministers: Kei­ne weiteren Kürzungen bei den Agrarausgaben in Europa, also für Österreich!? Wie verhält sich das? Auf der einen Seite wollen wir sparen, auf der anderen Seite sagen Sie: Bei den Agrarausgaben darf nichts passieren. Und wenn da etwas passiert, na, dann ist der Faymann schuld, weil er sich zu wenig eingesetzt hat.

So kann man diese Politik des Sparens nicht betreiben! Ich glaube, dass jeder dafür ist, dass unsere Landwirtschaft ordnungsgemäß ausgestattet wird, aber wir sollten im eigenen Bereich einmal überlegen, was wir sparen können, und nicht nur auf andere schielen und meinen: Wir dürfen nichts einsparen, alle anderen schon. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Van der Bellen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.36.23

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Eines habe ich beim BZÖ jetzt nicht ganz verstanden. Wenn der Kollege Bucher meint, die Zahlungen an Griechenland – der EFSF und anderer Instrumente, die hier im Spiel sind – dienen ausschließlich der Befriedigung der Gläubiger Griechenlands, und es kommt kein Geld in Griechenland an, dann glaube ich, das stimmt nicht ganz, denn es geht auch um die Finanzierung des laufenden Defizits in Griechenland. Aber selbst angenommen, es stimmt, dann stellt der Kollege Widmann den Antrag, die Zahlungen an Griechenland einzustellen. Das heißt, Sie sind dafür, die Zahlungen an die Gläubiger einzustellen, egal, wer das ist, inklusive der österreichischen Gläubiger. (Rufe beim BZÖ: Die Ban­ken!)  Ja, die Banken. Das sind verschiedene Banken.

Das heißt, Sie sind dafür, alle diese Zahlungen an die Banken einzustellen. „Die Ban­ken“ – unter Anführungszeichen – werden entsprechende Probleme bekommen, in welchem Land auch immer sie sind. Das kann man vertreten, ja, das kann man vertre­ten. Ich würde es nicht vertreten, aber Sie können es vertreten. Sie dürfen sich nur nicht wundern, wenn bei nächster Gelegenheit, wenn Österreich Schwierigkeiten hätte, die anderen Länder sich weigern, für Österreich etwas zu tun, wie das in der osteuro­päischen Situation zum Beispiel der Fall war. Darauf mache ich Sie schon aufmerk­sam. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich finde, man kann sich über diese Sachen einmal, wie soll ich sagen, sine ira et stu­dio den Kopf zerbrechen. Dieser neue junge Mann in Griechenland, Alexis Tsipras, ist, finde ich, eine ganz interessante Figur. Ich meine, man darf sich doch nicht wundern, wenn dort die Altparteien abgewählt wurden. Das ist doch lächerlich. Die haben über Jahrzehnte Griechenland in den Abgrund geführt, und jetzt beklagt die halbe Welt, dass eine Regierungsmöglichkeit von PASOK und den Konservativen nicht mehr be­steht. Das ist doch albern. Natürlich wurden die abgewählt. (Abg. Krainer: Trotz des Wahlrechts!)  Trotz des Wahlrechts wurden sie abgewählt. Genau.

Also es ist durchaus möglich, dass Herr Tsipras auch mithilfe des Wahlrechts dort der nächste Regierungsführer sein wird, und er möchte das Programm, also die Vereinba­rung mit der Union, auf der Stelle streichen. Na, angenommen, er macht das. Was pas­siert? – Die EU hat dann zwei Möglichkeiten: Sie zahlt trotzdem weiter, oder sie tut das, was sie bis jetzt immer gesagt hat, sie zahlt nicht weiter. Na, dann ist Griechen­land auf der Stelle zahlungsunfähig.

Herr Tsipras ist allerdings nicht aus dem Schneider, weil Griechenland immer noch ei­nen negativen Primärsaldo im Budget hat. Diesen negativen Primärsaldo muss er fi­nanzieren. Er kann entweder auf den Kapitalmarkt gehen – 24 Prozent für 10-jährige


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 91

Geldaufnahme –, oder er muss das tun, was ihm das Programm jetzt vorschreibt: Steu­ern erhöhen und Ausgaben kürzen. Aber wenn es ihm gelingt, in angemessener Zeit, sodass auch die griechische Bevölkerung das versteht und er ihr das klarmachen kann, einen ausgeglichenen Primärsaldo oder einen Primärüberschuss zu erreichen, dann hat er jederzeit die Option, die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands zu erklären. Darauf müssen wir uns einstellen.

Das ist kein besonders böswilliger Akt, nebenbei gesagt, denn in diesem Punkt ist Herr Tsipras, der zwar einer neuen Linkspartei vorsteht, durchaus einig, Herr Bartenstein, mit dem „Economist“, der absolut der Meinung ist, das sei eine reine Phantasie, dass Griechenland seine Schulden wird zurückzahlen können, nämlich bei 160 Prozent Staatsschuldenquote jetzt und 120 Prozent vielleicht 2020, wie die Finanzministerin er­klärt hat.

„Whatever the make-up of its next government, the idea that Greece can repay this is the biggest fantasy of all.“ – Sie haben das auch gelesen, Herr Bartenstein. Also mit dieser Meinung ist Herr Tsipras nicht allein.

Ich rechne damit, dass Griechenland diesen Default erklärt, schlicht erklärt. Darauf müssen wir uns einfach einstellen. Man kann das als Notwehrhandlung interpretieren. Man muss sich darauf einstellen, was alles zu tun ist, damit das nicht die berühmt-be­rüchtigten Ansteckungseffekte auf Spanien, Irland, Portugal und so weiter hat. Das ist die wahre Aufgabe. Dafür brauchen wir vielleicht auch den ESM, den Sie auch bekom­men, wenn Sie nicht versuchen, das Parlament zu blockieren, Frau Finanzministerin. (Beifall bei den Grünen.)

Also ich finde, jenseits der ideologischen Befindlichkeiten muss man sich darauf ein­stellen: Griechenland war pleite, Griechenland ist pleite. – Dass es pleite war, wurde nicht zur Kenntnis genommen. Das ist die Phantasterei unserer europäischen Füh­rungspersönlichkeiten über zweieinhalb Jahre – sorry, tut leid. Man kann sich irren – es haben sich alle geirrt. Aber zweieinhalb Jahre später ist die Situation um kein Haar besser als damals im Frühjahr 2010. Das muss man einfach sehen, und irgendwann muss man einen Schlussstrich ziehen. Man kann nicht einem ganzen Volk, in diesem Fall Griechenland, zumuten, über mindestens zehn Jahre in einer wirtschaftlichen De­pression zu verharren, und glauben, dass das Volk das widerstandslos schluckt. Wa­rum auch? Wieso auch? Würde das österreichische Volk das machen? – Nein, mit Si­cherheit nicht! Würden die Deutschen das akzeptieren? – Nein, mit Sicherheit nicht!

Die Deutschen sollten sich einmal klarmachen, wie viele Schulden ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg auf Initiative und mithilfe der US-Amerikaner erlassen worden sind, nämlich 90 Prozent des Sozialprodukts, 90 Prozent. Das wurde vollkommen verges­sen. Auch ich habe das vergessen, bis ich bei einer Tagung der Oesterreichischen Na­tionalbank von einem deutschen Vortragenden daran erinnert wurde. Das war Solida­rität damals, 90 Prozent des BIP! (Beifall bei den Grünen. – Bundesministerin Dr. Fek­ter: Die letzte Rate voriges Jahr bezahlt, die Deutschen!)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 3 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.42.37

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Ich bin Herrn Abgeordnetem Van der Bellen sehr dankbar dafür, dass er das ange­sprochen hat. Vielleicht noch ein wichtiges Detail dazu: Zu jenen Ländern, die verzich­tet haben, gehört neben Deutschland auch Griechenland, das sich – so viel zum The­ma – in keiner leichten Situation befand. Von deutschen Truppen besetzt, Aufbauar­beit, in der Folge ein Bürgerkrieg – und trotzdem Solidarität geübt!


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Ich danke auch für den Hinweis auf die nicht sehr intelligenten Beiträge, die dann im­mer kommen, Zahlungsstopp und anderes mehr.

Ich wollte nur bestätigen, was die Frau Bundesministerin für Finanzen zur finnischen Inanspruchnahme gesagt hat. Wir waren mit Bundespräsident Fischer im September vorigen Jahres dort. Die neue Finanzministerin der mühsam gebildeten Regierung sagte auf die Frage: Wieso beharren Sie auf diesen Dingen?, dass sie das gar nicht haben wollen. Das Problem sei: Aus populistischen Gründen hat man sich im Jahr 2010, als das erste Griechenland-Paket beschlossen wurde, selbst gefesselt und erklärt: Wenn ein zweites Paket kommt, dann nur, wenn es dafür Sicherheiten gibt. Keine finnische Partei, selbst die wahren Finnen nicht, wollte jetzt diese Lösung neh­men, weil das, wie die Ministerin gesagt hat, die schlechtere ist.

Das Ergebnis von solch populistischen Dingen, inklusive der Bindung daran, ist, dass man das Falsche machen muss, wenn man sich einmal festgelegt hat. Wir können nur daraus lernen, solch populistischen Ansätzen wie Ihren Anträgen am besten nicht zu folgen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Aber zurück zum positiven Teil der Entwicklung. Gestern hat der neue französische Staatspräsident Hollande Angela Merkel besucht. Diesmal kein Bussi-Bussi – aber ein kleiner Lichtblick für den Kontinent. Wir haben jetzt über einen längeren Zeitraum ein Wirtschaftsregime „Merkozy“ gehabt. Wir haben heute schon genug über die katastro­phalen Folgewirkungen in Griechenland, in Spanien gesprochen. Die Situation in Euro­pa ist so, weil die deutsche Bundeskanzlerin mit dem französischen Staatspräsidenten zusammen die europäische Politik gemacht hat. Damit sind die falschen Personen in die entscheidenden Steuerfunktionen gekommen. Das war in Wirklichkeit so, als wenn die zwei wichtigsten Landeshauptleute in Österreich allein die Politik bestimmen wür­den. Das funktioniert nicht!

Meine Damen und Herren, die Lehre für uns muss sein: Wir brauchen eine europäi­sche koordinierte Fiskalpolitik, aber auch eine koordinierte Wirtschaftspolitik, und wir brauchen eine demokratisch legitimierte Politik, die nicht auf die Landtagswahl in ei­nem Bundesland schaut, die nicht ausschließlich auf die Zeitung in Berlin schaut. Wir brauchen eine Politik, die den Menschen in Europa verantwortlich ist. Wir bräuchten eine Kommission, die vom Parlament mit einer Mehrheit ausgestattet ist, diese aber verliert, wenn sie die falsche Politik macht. Man kann mit dem Neoliberalismus in der Politik in Europa Schluss machen, dann könnte man auch wieder wachsen auf dem Kontinent. (Abg. Mag. Widmann: Vorschläge!) Damit hätten wir drei Viertel der Proble­me weniger.

Dazu müssten wir den unsäglichen Steuerwettbewerb beenden. Warum sind denn die Griechen in der katastrophalen Situation? – Der größte Wirtschaftszweig dort ist die Schifffahrt, und dabei kommt genau 0 Cent Steuer raus. Die Griechen waren jene, die schon lange vor der Kapitalfreiheit über die Weltmeere gefahren sind und einen Steu­erwettbewerb durchgesetzt haben; Liberia, Zypern, wo auch immer. Ergebnis: 0 Pro­zent Steuern.

Wie soll Griechenland da rauskommen? – Stellen Sie sich vor, die österreichische In­dustrie würde keine Steuern zahlen! Man braucht ja nur die Experten zu fragen, wie viele Milliarden an Steuern heute die österreichische Industrie zahlt. Stellen Sie sich nur vor, sie zahlt keine Körperschaftsteuer mehr! Dann wären wir noch viel blanker als die Griechen.

Die Antwort muss eine Koordinierung in Europa sein. Andere Länder kassieren auch Steuern von der Schifffahrt. Die Amerikaner oder die Chinesen lassen sich das nicht bieten. Europa kann aber nicht handeln, denn wenn die Griechen eine Steuer verlan­gen, laden die Zypern ein und in Rotterdam kann man mit dem Schiff weiterhin einlau­fen – kein Problem.


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Die fehlende Harmonisierung im Bereich der Steuern ist der schlimmste Fehler, den wir bei der Schaffung des Binnenmarktes begangen haben. Einem einheitlichen Wirt­schaftsraum muss man einen einheitlichen Rahmen geben, und dazu braucht man ei­ne einheitliche Steuerung und eine einheitliche Wirtschafts- und Fiskalpolitik. Das ist die einzige Chance, die wir haben.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, viele von uns werden es noch erleben, dass wir hier auch noch die notwendigen Bestimmungen dafür ratifizieren. Ich freue mich da­rauf, weil das die Chance für die Europäische Union, die Chance für uns Europa ist, wieder beispielgebend für die Welt und nicht der kranke Mann der Weltwirtschaft zu sein. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.47

13.47.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vor­liegenden Bericht III-307 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Zahlungsstopp beziehungswei­se keinen weiteren Euro nach Griechenland ohne Sicherheiten!

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Rufe bei der ÖVP: Wo ist Bucher?)

13.48.105. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Fi­nanzen über eine betreiberunabhängige Spielerkarte aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 16. Juni 2010, E 103-NR/XXIV. GP (III-308/1777 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.48.56

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanzmi­nisterin! Hohes Haus! Nach diesen Höhenflügen aus Europa zur allgemeinen Finanzsi­tuation kommen wir zurück zu einem österreichischen Problem, und zwar zu dem Be­reich Glücksspielgesetz. Ich darf daran erinnern, wir haben vor eineinhalb Jahren bei der Modernisierung des Glücksspielgesetzes den Spielerschutz und die Spielsuchtprä­vention mit höchster Priorität versehen. Das war für uns ganz wichtig. Wir haben eine Fülle von Bestimmungen in dieses neue Gesetz eingebaut, mit denen dieser Prioritä­tensetzung Rechnung getragen wurde.

Ich nenne nur ein paar Beispiele. Wir haben die Zahl der Automaten enorm begrenzt. Wir haben Ausweiskontrollen eingeführt. Wir haben ein Mindestalter eingeführt. Wir ha­ben alle Automaten angeschlossen an das Bundesrechenzentrum. Damit haben wir die totale Übersicht und die totale Kontrolle. Wir haben die Möglichkeit von Spielersperren


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auch in Automatensalons verankert, in Videolotterien und so weiter. Wir haben eine ei­gene Finanzpolizei eingeführt, die bisher, glaube ich, schon ungefähr 1 700 illegale Au­tomaten beschlagnahmt hat. – Eine Fülle von Maßnahmen, die alle darauf abgezielt haben, Spielerschutz zu verstärken und Spielsuchtprävention zu betreiben. Wir haben eine eigene Stabsstelle im Finanzministerium eingerichtet – die Leiterin, Frau Dr. Kohl, ist heute auch anwesend –, speziell mit dieser Aufgabenstellung: Spielerschutz und Prävention gegen Spielsucht.

Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass es auch in der Sozialdemokratie Meinungen dahin gehend gibt: Der beste Spielerschutz wäre, das Glücksspiel über­haupt zu verbieten. Aber alle Erfahrungen, die wir weltweit haben, zeigen, dass dann andere Strategien erfolgen, wie etwa Flucht in verrauchte Hinterzimmer, Flucht ins Ausland – in Österreich gibt es kaum einen Standort, der mehr als eine Autostunde vom Ausland entfernt ist – oder die Flucht in das sich immer weiter verbreitende, nicht konzessionierte Internetglücksspiel.

Da muss ich ehrlicherweise schon sagen, es ist mir lieber, es wird nicht verboten und wir machen sehr, sehr strenge Regelungen, weil wir natürlich nicht haben wollen, dass das Glücksspiel zu menschlichen Tragödien führt, zu hohen sozialen Kosten führt und dass auch die Schwelle zur Kriminalität immer geringer wird. Das ist doch gar keine Frage: Wenn ein der Spielsucht Verfallener kein Geld mehr hat, dann ist der Übertritt in die Kriminalität natürlich ein sehr kurzer.

Das heißt, wir haben im Gesetz selbst eine Fülle von Maßnahmen eingebaut, die die­ses Ziel sicherstellen sollen. Darüber hinaus haben wir das Finanzministerium aufge­fordert, uns einen Bericht vorzulegen, ob nicht das Instrument einer betreiberunabhän­gigen Spielerkarte auch eine Maßnahme wäre, in diese Richtung zu wirken, und dieser Bericht liegt uns heute vor. Es ist ein exzellenter Bericht – ich bedanke mich wirklich dafür; wir haben ihn auch im Finanzausschuss ausführlich diskutiert –, der unter ande­rem auch aufzeigt, dass es letztlich auch um die Akzeptanz dieser Idee durch die Spie­ler selbst geht.

Alle Zwangsmaßnahmen – sagt der Bericht sehr deutlich – bewirken genau das, was ich früher zum Verbot gesagt habe. Sie werden zu einer Flucht führen in Hinterzimmer, ins Ausland oder ins Internet. Das heißt, wir haben das Problem, dass wir mit Zwangs­maßnahmen wahrscheinlich das Ziel nicht erreichen, aber sehr viel durch Information und Aufklärung.

Ein Problem zeigt dieser Bericht auf: dass wir wenig internationale Beispiele haben. Der Bericht sagt, es gibt Beispiele in Norwegen und in einer Provinz in Kanada, sonst eigentlich nicht sehr viele. Aber es gibt eine Studie, die nachweist, wie sehr dieser Schutz auch für den Spieler selbst notwendig ist. Die Diskrepanz zwischen der Ein­schätzung des Spielers, wie viel er verspielt und wie lange er spielt, und der Realität ist gigantisch. Die Studie hat zum Beispiel ergeben, dass der tatsächliche Verlust, der tat­sächliche Geldeinsatz bei solchen Spielen sieben Mal so hoch ist, als der Spieler selbst einschätzt, und die Zeit, wie lange er spielt, in Wirklichkeit drei Mal so hoch ist, als er selbst sie einschätzt. Also insofern ist diese Spielerkarte auch eine Art Selbst­schutz für den Spieler, der damit auch Informationen bekommt über sein entsprechen­des Verhalten beim Glücksspiel.

Noch einmal: Das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein. Wir müssen durch eine Fülle von Maßnahmen, die in dieser Stabsstelle im Finanzressort überlegt werden, er­reichen, dass die Spieler dieses Instrument selbst akzeptieren, gleichsam als Selbst­schutz, als Schutz vor sich selbst.

Es gibt allerdings einen Bereich – ich habe ihn auch im Finanzausschuss angeschnit­ten –, wo wir die Lösung noch nicht kennen, und das ist die Abgrenzung zwischen je-


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nen, die wir schützen wollen, und Österreich als Tourismusland. Natürlich wollen wir nicht haben, dass wir Menschen in die Illegalität treiben, dass wir Menschen in den so­zialen Ruin treiben, auf der anderen Seite aber stellt sich die Frage: Warum sollen reiche arabische Scheichs, warum sollen reiche Oligarchen aus Russland nicht die Chance haben, ihr Geld in Österreich auszugeben, sozusagen unserer Finanzministe­rin zu geben? (Abg. Dr. Pirklhuber: Wenn es kein Schwarzgeld ist! Wenn es kein Ma­fia-Geld ist!) In diesem Bereich ist eine Abgrenzung wahrscheinlich sehr schwierig, daher ist das ein Bereich, dem wir uns in Zukunft verstärkt widmen müssen: Wie kön­nen wir eine sinnvolle Abgrenzung finden?

Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren, dass wir mit diesem Bericht einen weiteren wichtigen Schritt setzen, und es werden weitere Schritte folgen müssen, damit Österreich seine Pionierrolle – und ich sage, wir haben hier eine Pionierrolle in Euro­pa –, seine Pionierrolle im Bereich Spielerschutz und Spielsuchtprävention weiter aus­bauen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.14

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Thema Glücksspiel gibt es, glaube ich, quer durch die Fraktionen auch heiße Diskussionen, nicht nur zu Europa. Die Diskus­sionen, die wir in den letzten Jahren zum Glücksspielgesetz geführt haben, erfolgten immer quer durch die Fraktionen mit durchaus auch unterschiedlichen Positionen. Auf der einen Seite gibt es jene, die tendenziell in Richtung Verbot gehen, und auf der an­dere Seite jene, die in Richtung Regulierung gehen. Ich persönlich glaube, dass man durch ein Verbot nicht die Probleme löst. Ich bin eher einer, der sagt: vernünftig regu­lieren, aber dann auch streng regulieren.

Ich glaube, dass wir mit den Novellen 2008, 2010 einige wichtige Schritte gemacht ha­ben, aber bei Weitem nicht genug. Kollege Stummvoll hat das auch gesagt. Es fehlt überhaupt noch die Implementierung des Gesetzes, es sind einige Gerichtsverfahren offen, um zu sehen, wie das funktioniert, es fehlt die gesamte Regulierung des Inter­nets. Also es gibt einige offene Punkte.

Unter anderem ist bei den Diskussionen, die wir zwischen den Fraktionen gehabt ha­ben, auch die Idee angesprochen worden – wie das bereits zumindest zwei andere Teile dieser Welt machen –, eine betreiberunabhängige Spielerkarte zu installieren. Norwegen und Nova Scotia in Kanada, glaube ich, haben das gemacht. Wir könnten aus den Erfahrungen lernen und überlegen, ob es nicht auch eine personalisierte Spie­lerkarte geben kann, auf der im jeweiligen Fall auch gewisse Begrenzungen vermerkt werden. Diesbezüglich gibt es offene Fragen: Was ist freiwillig, was ist unfreiwillig? Muss man unfreiwillig freiwillig ein Limit eingeben? Kann man das dann selbst bestim­men oder nicht?

Der Bericht gibt nicht auf alle Fragen Antwort, aber es sind sehr viele wichtige Punkte darin enthalten. Ich glaube, es wäre wichtig, dass wir ein derartiges Projekt – und es wäre ein Riesenprojekt, das zu machen, nichts, das man von heute auf morgen er­ledigt – vielleicht im Rahmen einer parlamentarischen Enquete besprechen – ich habe bereits im Ausschuss dazu eingeladen –, wo sich alle fünf Fraktionen diesen offenen Fragen stellen.

Frage: Wie geht man mit Touristen um? – Ich meine, man muss bei Oligarchen – nicht nur bei Oligarchen – und Arabern, die mit viel Geld in ein Kasino gehen, vor allem im­mer schauen, woher das Geld kommt, allein schon aus Geldwäsche-Bestimmungen, aber wir sind keine Insel – Norwegen hat viel Wasser um sich, wir haben viele Nach-


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barn um uns –, und daher gibt es halt unterschiedliche Situationen. Wir müssen darauf achten, wie wir so eine Spielerkarte zu einem wirksamen Schutz machen können, da­mit man Verluste eingrenzt, damit man Spiellimits und dergleichen mehr setzt, es aber trotzdem ermöglichen, dass jemand, der ins Kasino gehen, einen netten Abend haben und vielleicht 200 € verspielen will, das auch machen kann. Jeder kann sein Geld ver­brennen, wie er will – in gewissen Maßen, und wir müssen überlegen, wie wir das auch zulassen können.

Eine weitere Frage: Kann man Lotto miteinbeziehen, kann man Klassenlotterie mitein­beziehen, kann man vielleicht alle Glücksspielarten in diese Spielerkarte einbeziehen?

All das sind Fragen, die ich gerne diskutieren würde, und daher würde ich es für gut halten, wenn wir uns in allen fünf Fraktionen auf die Abhaltung einer Enquete einigen könnten, in der wir uns mit Betreibern von Glücksspiel, mit Experten im Bereich Spie­lerprävention und so weiter darüber unterhalten könnten, wie eine derartige Karte aus­sehen müsste oder aussehen könnte, damit sie den Zielen des Spielerschutzes ge­recht wird. Ich möchte Sie dazu einladen, dass wir uns in den nächsten Wochen auf Fraktionsführerebene des Finanzausschusses anschauen, ob wir eine Einigung dahin gehend zustande bringen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Haider. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.57.48

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir werden diesem Bericht unsere Zustimmung geben. Die Republik Österreich erlaubt das kleine Glücksspiel. Wenn wir alles verbieten, treiben wir die Leute in die Illegalität, und dann haben wir überhaupt keine Chance mehr, auf die Spielsüchtigen auch nur ir­gendwie einzuwirken.

Wir wissen, dass rund 64 000 Österreicher spielsüchtig sind. 60 Prozent davon ver­spielen ihr Geld an Automaten, und 7 von 10 €, die an Automaten verspielt werden, kommen von Spielsüchtigen. Wenn die betreiberunabhängige Spielerkarte ein Instru­ment, ein Schutzinstrument und ein Präventivinstrument ist, dann findet das auf jeden Fall unsere Zustimmung.

Ich bedanke mich für diesen Bericht, der speziell – es wurde schon gesagt – aufgrund von Daten und Erfahrungen in Novo Scotia in Kanada und in Norwegen erstellt wurde. Es geht ganz klar daraus hervor, dass die Services für den interessierten Spieler im Vordergrund stehen. Wenn dann auch noch – und ich bin meinen beiden Vorrednern dankbar, dass sie das Thema angesprochen haben; mich als Vorsitzenden des Touris­musausschusses interessiert dieses Thema natürlich ganz besonders – die Möglichkeit besteht, dass wir es durchaus zulassen können, dass russische Oligarchen oder ara­bische Ölscheichs ihr Geld bei uns lassen, zum Beispiel in Form einer aufladbaren Chipkarte, dann ist das auch für den Tourismus erfreulich.

Wie man diese Spielerkarte ausgestaltet, wird noch Gegenstand zukünftiger Verhand­lungen sein. Wenn wir eine Lösung finden, soll es nicht an unserer Zustimmung man­geln. (Beifall bei der FPÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir stimmen diesem Bericht zu, weil er eine


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gute Übersicht über die momentane Situation, was die Spielerkarte anbelangt, gibt und obwohl er – ich habe das im Ausschuss schon kritisiert – ein ganzes Jahr zu spät kommt, denn die Entschließung vom 16. Juni 2010 sieht eigentlich eine Vorlage binnen Jahresfrist vor. Das wäre also der Juni 2011 gewesen, jetzt haben wir bald Juni 2012. Wieder einmal ist man säumig, aber okay, wir sehen darüber hinweg. Inhaltlich ist es in Ordnung.

Bei der generellen Debatte schließen wir uns der Meinung, wie wir sie beim Glücks­spielgesetz 2010 geäußert haben, an. Das sehe ich ein bisschen anders als der Kolle­ge Krainer, der jetzt schon nicht mehr da ist, der gemeint hat, es gäbe quer durch die Parteien unterschiedliche Positionen. Also ich kenne nur eine Partei, bei der es un­terschiedliche Positionen gibt: das ist die SPÖ. Sie haben sich mit sich selbst noch nicht geeinigt, und das ist schon bemerkenswert. Ich hätte heute auch gerne zum Bei­spiel die Meinung des Herrn Kollegen Kräuter dazu gehört, denn seine Aussagen ge­hen diametral entgegengesetzt in eine andere Richtung als die des Herrn Krainer oder die des Herrn Matznetter. Oder man denke etwa an die Wiener SPÖ, die schon einen Beschluss zum Verbot des Glücksspiels gefasst hat.

Wir halten dem entgegen: Wir halten das für völlig falsch. Das halten wir für völlig falsch, denn ein generelles, gänzliches Verbot des Glücksspiels in Österreich würde nur bedeuten, dass man von einem regulierten in einen nicht regulierten, nicht über­wachten Markt kommt. Und wenn man sich die Bundesländer ansieht, in denen das Glücksspiel bisher verboten war, dann sind es komischerweise genau jene Bundes­länder, in denen das illegale Glücksspiel geblüht hat, es Abzocke gegeben hat und die Jugend unkontrolliert in eine falsche Richtung geführt worden ist.

Deswegen sagen wir: Wir bekennen uns zu einem überwachten, kontrollierten, auf ei­ner Legalisierung basierenden Glücksspiel in Österreich, wo überwacht wird, dass Ju­gendliche nicht missbraucht werden, dass der Jugendschutz eingehalten wird, dass aber auch der Spielerschutz hoch angeschrieben wird.

Das ist auch die Tatsache, das sehen wir jetzt auch bei jenen, und ich schließe da kei­ne aus, seriösen Unternehmungen in Österreich – da gibt es sowieso nur eine Hand­voll oder noch weniger, vielleicht sogar nur zwei oder drei Unternehmungen –, die sich einem solchen Weg auch tatsächlich verschrieben haben, die gesagt haben: Ja, wir wollen in Österreich Glücksspiel betreiben, aber sauberes, ordentliches Glücksspiel mit Begrenzungen, mit Überwachungen, mit einer Spielerkarte, mit Selbstsperren, mit allen Fängen, die es gibt, damit der Spielerschutz gewährleistet ist und Spielsucht hintange­stellt wird. Ich glaube, diese Unternehmungen arbeiten seriös, auch für das Land – denn, wenn wir das alles nicht haben, dann passiert das, was klar auf der Hand liegt: Entweder gehen die Spieler knapp über die Grenze und verspielen dort ihr Geld oder wir haben in Österreich eine illegale Situation, die wir nicht wollen.

Ich darf noch daran erinnern – Herr Kollege Stummvoll hat auch von der Internetsitua­tion gesprochen –, dass wir uns im Zuge des Glücksspielgesetzes 2010 vorgenommen haben, da gibt es eine Ausschussfeststellung, auch den Internetmarkt entsprechend zu regulieren, damit wir nicht in eine Grauzone gelangen und, vor allem, damit auch an­dere Anbieter in Österreich – und nicht nur das Monopol der Casinos Austria – an­bieten können. Bisher – das ist jetzt fast zwei Jahre her – ist da nichts passiert. Wir sind schon der Meinung, dass nach wie vor eine Monopolsituation auf dem Glücks­spielmarkt besteht, durch die ein Monopolunternehmen wie die Casinos Austria massiv bevorzugt wird.

Frau Ministerin, wir haben uns auch die Ausschreibungen angesehen, die in Ihrem Haus bisher fabriziert worden sind – um das einmal vorsichtig auszudrücken –: Die sind alle merkwürdigerweise sehr, sehr monopolfreundlich und zielen eigentlich auf den Bewerber Casinos Austria ab. Und ich habe den Eindruck, wenn ich mich nicht


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sehr täusche, dass da sehr viel zusammengearbeitet wird, dass ganz zielgerichtet, ziel­bewusst in Richtung des Monopolisten ausgeschrieben wird, um den Großteil oder, wenn es geht, alle Lizenzen, sowohl beim großen als auch möglicherweise beim klei­nen Glücksspiel in eine Hand, nämlich jene des Monopolisten, zu legen.

Dagegen treten wir seit vielen, vielen Jahren auf, weil wir der Meinung sind, es kann in Österreich kein Glücksspielmonopol geben, sondern es muss auch hier die Möglichkeit des Wettbewerbes, auch im und vor dem Interesse des Spielerschutzes in Österreich, in Kraft treten, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ.)

Dafür treten wir ein, und daher schauen wir uns auch diese Ausschreibungen ganz, ganz genau an und hoffen, dass es eben nicht so ist, dass es maßgeschneiderte Aus­schreibungsvorgänge gibt.

Wir hoffen, dass die Spielerkarte hilft, in diesem Bereich auf legalem und sauberem Weg tätig zu sein. Wir hoffen aber nicht, dass es über Umwege von illegalen, vielleicht sogar europarechts- oder sonstigen gesetzwidrigen Ausschreibungen zu einer Verfäl­schung kommt, denn das Peinlichste für Österreich wäre, Frau Ministerin, wenn es dann gegen Ausschreibungen Klagen gibt und diese Klagen auf europäischer Ebene zur Folge hätten – und Sie wissen, wie das dort streng gehandhabt wird, gerade im Wettbewerb der Glücksspielanbieter –, dass eine Wettbewerbsbehörde solche Aus­schreibungen möglicherweise aufhebt und wir in ein Chaos gelangen.

Das wollen wir nicht. Wir stehen für Verantwortung im Sinne des Spielerschutzes, aber auch für einen freien Markt in diesem Bereich, damit letztlich nicht jemand bevorzugt wird, der nicht bevorzugt werden soll. (Beifall beim BZÖ.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.05.21

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Finanzminis­ter! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht zum Glücksspielgesetz stellt in erster Linie auf die Maßnahmen zum Zweck des Spielerschutzes ab. Und ich glaube, es ist doch wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, die eben die Prävention betref­fen, gerade was die Automaten und das kleine Glücksspielgeschäft anbelangt.

Es ist auch wirklich erfreulich, dass mittlerweile die Glücksspielautomaten sowie auch die Video Lotterie Terminals an das Bundesrechenzentrum angeschlossen sind, und somit ist es auch entsprechend offiziell, was an Steuern abzuführen ist. Das war ja lan­ge Zeit – leider Gottes – nicht so.

Das System sollte mit der entsprechenden Spielerkarte, betriebsunabhängigen Spieler­karte, ausgestattet werden, wo aus meiner Sicht selbstverständlich auch eine Selbst­verpflichtung oder Selbstbegrenzung vorgesehen werden sollte. Es sollte auch die Identität der Spieler festgestellt werden, und vor allem sollte die Spielerkarte dem Spie­ler entsprechende Informationen ermöglichen. Insgesamt sollten die aggregierten Da­ten eben Maßnahmen für zusätzliche Prävention für Spieler ermöglichen.

Es gibt bekannterweise eine Übergangsfrist für die Altautomaten bis Ende 2014. Es ist ganz erfreulich, dass die Finanzpolizei, vor allem die Finanzpolizei in Salzburg, wie ich das heute den „Salzburger Nachrichten“ entnehmen kann, wieder erfolgreich 120 Auto­maten sichergestellt hat, und somit ist auch seitens der Behörde eine entsprechende Durchschlagskraft durchsetzbar geworden.

Es ist, glaube ich, notwendig, entsprechend zu sensibilisieren. Es wird in Österreich für das Zocken mittlerweile mehr Geld ausgegeben als für den Einkauf von Lebensmitteln.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 99

Und deswegen, glaube ich, sind die Maßnahmen auch entsprechend notwendig gewor­den. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, Frau Bundesministerin, mich hier bei den absolut engagierten Beamtin­nen und Beamten der Finanzpolizei für die hervorragende Arbeit, die sie in den letzten Jahren geleistet haben, zu bedanken. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Bedanken möchte ich mich auch deswegen, weil über 2 800 Automaten beschlag­nahmt werden konnten. Es gab über 700 Kontrollen, und es wurden über 90 Millio­nen € zusätzlich an Abgaben eingenommen. Ich sage das deswegen mit aller Deut­lichkeit, weil in der Öffentlichkeit von einigen illegalen Betreibern der Eindruck erweckt wird, Bestimmungen des Glücksspielgesetzes, insbesondere die Verfallsbestimmun­gen der §§ 52, 53 und 55 Glücksspielgesetz, wären europarechtswidrig.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt keine einzige Entschei­dung des UVS, keine einzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der eine Beschlagnahme von Geräten aufgehoben worden wäre. Und es gibt auch kein Ver­fahren – zumindest kein mir bekanntes Verfahren – in dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof. Daher ist es mir ein Anliegen, die Arbeit der Finanzpolizei entsprechend zu würdigen.

Wir haben uns bei den Novellen 2008 und 2010 dafür entschieden, dass die Bundes­länder entscheiden können – Herr Ing. Westenthaler, die Bundesländer entscheiden! –, ob sie das kleine Glücksspiel genehmigen oder nicht. Es gibt Länder, die es genehmi­gen, und andere Bundesländer, die es nicht genehmigen. Und genau für jene Bundes­länder, in denen das kleine Glücksspiel genehmigt wurde und genehmigt wird, halte ich eine betreiberunabhängige Spielerkarte für notwendig. Sie dient dem Spielerschutz.

Ich möchte aber auf ein Problem hinweisen, mit dem wir immer wieder konfrontiert sind, nämlich die Art und Weise, wie Glücksspielbetreiber gegen Kritiker vorgehen. Wir werden dieses Thema im Untersuchungsausschuss bearbeiten. Ich möchte daran erin­nern, dass über Gegner des kleinen Glücksspiels, wie über meine Person, in Abspra­che von Novomatic und Telekom Dossiers angelegt worden sind: Dossiers über Politi­ker, aber auch über Spitzenbeamte des Finanzministeriums wie zum Beispiel den Spit­zenbeamten Wilfried Lehner.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für unerträglich, wenn private Unternehmen Dossiers über Politiker und Beamte anlegen! Wir werden dieses Thema im Untersuchungsausschuss, neben anderen Bereichen, behandeln.

Ich teile die Auffassung meines Fraktionskollegen Krainer, dass wir versuchen sollten, diese Thematik in einer Enquete aufzuarbeiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine SPÖ-Enquete wäre gescheiter!) Es geht um einen umfassenden Spielerschutz, aber es geht auch um einen umfassenden Glücksspielbegriff. Niemand hat heute noch die Proble­matik des Wettens hier diskutiert. Wir haben neun verschiedene Landesgesetze mit unterschiedlichen Regelungen, und, Frau Bundesministerin, die Geldwäschebestim­mungen, die international umgesetzt werden sollten, wurden bis heute in keinem einzi­gen Bundesland umgesetzt. Daher sollten wir bei dieser Enquete schauen, dass wir zu einem einheitlichen Glücksspielbegriff kommen.

Dieser Bericht, der heute vorliegt, wird natürlich von uns begrüßt. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 100

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letztem Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt erteile ich Herrn Abgeordnetem Linder das Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.19

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Wir haben heute schon gehört, 64 000 Menschen sind in Österreich spielsüchtig – 64 000 Menschen, das sind 0,75 Prozent der Bevölke­rung. Wir wissen, dass Sucht ein Problem in den Familien mit sich bringt, dass sie Tra­gödien und Leid mit sich bringt, wir sollten uns aber auch überlegen, ob es sich für die­se 0,75 Prozent, für diese wirklich süchtigen Menschen, tatsächlich mit einer Spieler­karte regeln lässt, sie von der Sucht zu heilen.

Im Gegenzug möchte ich aber auch den Verwaltungsaufwand gegenüberstellen, der durch Kontrollen, durch Maßnahmen, durch Überprüfungen nach sich gezogen wird. Wir reden hier tagtäglich von Verwaltungsreform, von Verwaltungsvereinfachung, von Aufgabenreform. Deshalb, glaube ich, sollten wir ganz genau überlegen, ob sich mit der Spielerkarte Süchtige heilen lassen, Süchtige von ihrer Sucht wegbringen lassen oder ob wir nicht wieder sehr viel Arbeit verursachen, sehr viel Verwaltungsaufwand verursachen und das Ganze eigentlich nur zur Verkomplizierung unserer Verwaltung führt.

Deshalb, Frau Minister, fordere ich Sie auf, wenn wir in Richtung Spielerkarte gehen, ganz genau zu überprüfen, ob nicht der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem steht, was er bringt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich des Weiteren Herr Abge­ordneter Mag. Kogler. – Wollen Sie eine Redezeitbeschränkung? (Rufe bei der ÖVP: „Ja, bitte!“, „Gerne!“ – Abg. Mag. Kogler: 4 Minuten!)

 


14.14.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Das ist schnell erklärt. Zunächst auch ein Danke an das Ministerium für den Bericht. Allerdings hat ja die grü­ne Fraktion oder haben einzelne Vertreter, die sich mit dem Thema beschäftigen, dann da oder dort eine noch striktere Haltung, als die Vorredner hier zum Ausdruck gebracht haben. Aber der Bericht ist einmal eine gute Grundlage.

Wir dürfen allerdings nicht vergessen, was die generelle Problematik betrifft – wir zu­mindest möchten das in Erinnerung rufen –, dass die Erhöhung der Einsätze und der Gewinne damals, die auch dieses Haus ermöglicht hat, ein katastrophaler Fehler war, so wie das angegangen wurde. Dieser Vorhalt bleibt.

Im Übrigen kann ich schon wieder keinen Vorteil im Föderalismus erkennen, wenn hier in jedem Land anders gefuhrwerkt wird. Wenn wahr ist, was der Kollege Maier gerade vor wenigen Minuten hier gesagt hat, Frau Bundesministerin, dann muss Sie das ja zu einer Reaktion reizen, das gibt es ja gar nicht. Da geht ein Abgeordneter dieses Hau­ses, dem, vermutlich zu Recht, sehr viel Sachkenntnis auf diesem Gebiet zugeschrie­ben wird, her und sagt wortwörtlich: In keinem einzigen Bundesland werden die Geld­wäschebestimmungen rund um das Glücksspielwesen eingehalten – in keinem einzigen!

Ist das wahr, Frau Bundesministerin? Was tun Sie, wenn das wahr ist, wenn sie auch nur in einem einzigen nicht eingehalten werden? – Aber er sagt ja, in keinem einzigen! Was ist denn da los? – Letztlich ist dieses Durcheinander, das da herrscht, auch wie­der nicht begrüßenswert.

Aber zur Karte selber: Das Problem, das hier allenfalls noch zu lösen ist, ist ja die Fra­gestellung, wie die Karte konfiguriert wird. Wenn sie sozusagen nur freiwillige Limits


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beinhaltet oder dazu dienen soll, dass die potenziell Spielsüchtigen eben selber einen anderen Umgang mit diesen Dingen erreichen können, dann mag das auch ein mög­licher Fortschritt sein, ist jedenfalls gut gemeint. Allerdings: Bei mindestens zwei Drit­teln – nach einer aktuellen Studie 65 bis 85 Prozent – hat man es ja speziell beim klei­nen Glücksspiel mit Spielsuchtgefährdeten oder auch mit pathologischen Spielern zu tun, und für die kommt das ja ohnehin zu spät. Insofern stellt sich schon in gewisser Weise die Frage: Was bringt dieses Instrument dann, wenn es nicht gleich wieder rigi­der angewandt wird? – Das ist jedenfalls hier noch zu klären.

Insofern wollen wir diesem an sich sehr gut gemachten und einen Überblick bietenden Bericht nicht die Zustimmung erteilen, damit es kein Missverständnis dahin gehend gibt, wie wir hier in der Sache selber stehen.

Aber das wäre einmal ein Beitrag für lebendigen Parlamentarismus, wenn Sie, Frau Bundesministerin, zu dem aus meiner Sicht ungeheuerlichen Vorhalt des Abgeordne­ten Maier (Abg. Prinz spricht mit Bundesministerin Dr. Fekter) – geh’n S’, Kollege, es wäre gerade so, dass die Frau Bundesministerin aufpassen sollte! (Beifall bei den Grü­nen Abg. Prinz kehrt zu seinem Sitzplatz zurück) –, dass in keinem einzigen Bundes­land die Geldwäschebestimmungen eingehalten werden, Stellung nehmen würden. Vielleicht können Sie das so schnell gar nicht beantworten – mag sein. Ich bitte Sie je­denfalls, hier Stellung zu nehmen. (Bundesministerin Dr. Fekter: auch Landesgeset­ze!) – Landesgesetze hin oder her, die Geldwäschebestimmungen müssen uns ja alle etwas angehen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!) Alsdann, ich bitte Sie, das Wort zu ergreifen! (Beifall bei den Grünen.)

14.18

14.18.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vor­liegenden Bericht III-308 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.18.556. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2012/1 (III-290/1773 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.19.30

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Werte Frau Ministerin! In diesem Bericht des Rechnungsho­fes ist ein wichtiges Kapitel dem Salzburger Festspielfonds gewidmet. Der Salzburger Landtag hat im März 2010 dem Rechnungshof den Auftrag erteilt, die Salzburger Fest­spiele zu prüfen, nachdem dort Malversationen bei der technischen Direktion aufgetre­ten sind.

Der Rechnungshof hat dann von November 2010 bis Februar 2011 geprüft, und zwar den Zeitraum 2004/2005 bis 2009/2010. Im Juni 2011 wurde das Prüfergebnis an die Stellen Unterrichtsministerium, Land Salzburg, Stadt Salzburg und Festspielfonds ge-


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schickt. Im August 2011 hat der Rechnungshof noch Nacherhebungen durchgeführt, um sich auf die Spur von Kunstwerken zu begeben. Im September 2011 gab es dann eine Stellungnahme der Stellen, und die Gegenäußerung des Rechnungshofes wurde dann im Jänner 2012 diskutiert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Soweit ich mich erin­nern kann, hat Präsident Moser sogar eine Dienstreise nach Salzburg auf sich genom­men, um den Rechnungshofbericht in Salzburg direkt präsentieren zu können.

In einem sehr langen Zeitraum gab es sehr hitzige Diskussionen vonseiten des Rech­nungshofes mit den Salzburger Festspielen. Diese hitzigen Diskussionen und diese Auseinandersetzung mit dem Thema haben dazu geführt, dass von insgesamt 99 Empfehlungen sehr viele schon erfüllt worden sind. Im Ausschuss wurde darüber gesprochen, dass es an die 75 Empfehlungen sind, die schon erfüllt sind, und dass ei­nige Empfehlungen schon in Erarbeitung der Erfüllung sind.

Ein Beispiel dafür: Das Controlling bei den Salzburger Festspielen wurde neu aufge­setzt. Es wird ein Corporate Governance-Kodex erarbeitet, wie das in sämtlichen Ein­richtungen, Institutionen, Organisationen in unserem Staat gemacht werden soll, und das Rechnungswesen wurde umgestellt. Es war in diesem Bereich immer die Kamera­listik vertreten, also ein Rechnungswesen wie bei öffentlichen Körperschaften, und jetzt wurden zusätzlich mit dem Jahresabschluss Neu der Jahresabschluss und ein Rech­nungswesen nach unternehmerischen Gesichtspunkten eingeführt.

Auch die Datenbanken wurden vereinheitlicht. In Diskussion befindet sich gerade eine neue Organisation der Salzburger Festspiele mit dem Salzburger Festspielhäuser Er­haltungs- und Nutzungsverein. Das ist in Erarbeitung.

Die Salzburger Festspiele verzeichnen 250 000 Besucherinnen und Besucher. Es wer­den 49 Millionen € pro Jahr dafür aufgewendet. Davon sind 13 Millionen, die kommen dann dazu, Zuwendungen vonseiten der öffentlichen Hand, die sich auf Kulturministe­rium, Land und Stadt Salzburg und Tourismusverein aufteilen. Mit Sponsoring und Er­trägen kommt man dann zu einem sehr großen Ganzen.

Die Salzburger Festspiele haben ja internationale Bedeutung, die weit über unsere Grenzen hinausgeht. Natürlich sind auch die kulturelle Bedeutung und die wirtschaft­liche Bedeutung ein wesentlicher Faktor. Dieser Rechnungshofbericht zeigt im Zusam­menwirken der geprüften Stellen mit dem Rechnungshof, dass die Dinge neu aufge­setzt und neue Maßstäbe gesetzt werden können.

Zum Abschluss möchte ich festhalten, dass Tetschn zu verteilen in unserem Land ge­setzwidrig ist und dass solche Äußerungen eines Vertreters in unserem südlichsten Bundesland abzulehnen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.06

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Lapp hat ja schon das Prüfver­fahren beim Salzburger Festspielfonds dargestellt. Aus meiner Sicht wurde bei diesem Rechnungshofbericht wirklich produktiv gearbeitet, und dieser Bericht wird auch or­dentlich aufgearbeitet.

Es wurde im Vorfeld, Herr Präsident, sehr kontroversiell zwischen Festspielleitung, Rechnungshof und natürlich auch Landespolitikern diskutiert. Aus meiner Sicht bleiben zwei Botschaften. Diese Rechnungshofprüfung hat mit 99 Empfehlungen eine Vielzahl an kleineren, aber auch größeren, sehr produktiven Empfehlungen gebracht.


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Dieser Rechnungshofbericht hat auch aufgezeigt, dass die Salzburger Festspiele ein äußerst erfolgreiches Unternehmen sind, auf künstlerisch hohem Niveau, aber auch wirtschaftlich. Wenn man 50 Millionen in der Gesamtgebarung darstellen kann, so ist das, glaube ich, für einen Kulturbetrieb eine durchaus ordentliche Bilanz. Und was auch sehr erfreulich ist: dass auch die Eigenfinanzierung in den letzten Jahren massiv gesteigert werden konnte. Insgesamt sollte man auch sehen, dass dieses Unterneh­men eine volkswirtschaftliche Wertschöpfung von 276 Millionen gebracht hat.

Ich möchte mich ausdrücklich bedanken, weil uns Frau Präsidentin Helga Rabl-Stadler gemeinsam mit Herrn Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer genauestens Auskunft gegeben hat. Es wurde mit viel Leidenschaft gearbeitet. Man hat gespürt, dass Frau Rabl-Stadler ihren Job ernst nimmt, dass sie sehr, sehr bemüht ist, die Rechnungshofempfehlungen umzusetzen, dass sie dazu beigetragen hat, dass wirklich vieles umgesetzt wird, und dass sie dazu beiträgt, dass die Salzburger Festspiele kor­rekt geführt und verwaltet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Die drei Hauptkritikpunkte waren die Interne Revision, das Rechnungswesen und das Controlling. Zwischenzeitlich wurde ein neues Rechnungssystem eingeführt, das mit Mai gestartet wurde. Zwischenzeitlich wurde auch die interne Kontrolle verstärkt und ausgebaut. Es sind über 70 Empfehlungen bereits umgesetzt. Hätten wir bei allen Rechnungshofberichten eine solch hohe Umsetzungsrate von 85 Prozent, könnten wir durchaus zufrieden sein. Es wurde auch berichtet, dass neun weitere Vorschläge noch umgesetzt werden oder in Umsetzung sind.

Die Forderung des Rechnungshofes, dass das Festspielgesetz aus 1950 geändert werden soll, wurde argumentativ abgelehnt. Aus Sicht der Frau Bundesminister und aus Sicht des Finanzressorts sei dies nicht notwendig. Die Frau Bundesminister hat aber hier in Aussicht gestellt, dass es einen Public-Governance-Kodex geben wird, um die Kontrolle und die interne Steuerung noch weiter zu verbessern.

Kollegin Lapp hat ja schon ausgeführt, dass es da natürlich öffentliche Gelder gibt, dass diese öffentlichen Gelder aber in den letzten Jahren gleich geblieben sind und nicht erhöht wurden, dass der Eigenmittelanteil stolze 78 Prozent beträgt. Der Herr Präsident hat im Ausschuss aber auch gesagt, dass auch andere Kulturbetriebe in Ös­terreich zum Glück eine hohe Eigenfinanzierungsquote haben. Auch die steuerlichen Rückflüsse sind enorm, wenn man den ganzen Festspielbetrieb betrachtet.

Für das Unternehmen Salzburger Festspiele wurde durch diesen Rechnungshofbe­richt – Herr Präsident, meinen Dank dafür, dass man hier wirklich objektiv und trans­parent die Dinge auf den Tisch gelegt hat – eine aus meiner Sicht sehr große und um­fassende Organisationsreform ausgelöst. Es gibt noch einige Dinge, die verbessert werden können. Es werden Strukturen und Abläufe optimiert, zum Beispiel bei den Dienstverträgen, bei den Mietverträgen. Es gibt nun auch Transparenz zwischen den einzelnen Betrieben im Festspielbetrieb.

Was auch wichtig ist: dass man das Berichtswesen – es hat mich ein bisschen gewun­dert, dass ein mündliches Berichtswesen vorgelegen ist – auf eine schriftliche Basis stellt. Das ist absolut wichtig, denn das ist für solch einen Umfang und für solch einen Betrieb eine absolute Notwendigkeit.

Zusammenfassend: Dieser Bericht wurde in der Startphase durchaus kritisch gesehen, es folgte dann eine ordentliche Diskussionsphase, und letztlich kann man sagen, dass alle davon profitieren, dass die Salzburger Festspiele Gott sei Dank keinen Image­schaden durch diesen Rechnungshofbericht erleiden mussten, sondern vielmehr das Vertrauen in die Führung und in den Festspielbetrieb insgesamt gestärkt wurde. – Vie­len Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.29



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 104

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Unter­reiner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.21

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Dieses Plakat bezieht sich nicht auf die Salzburger Festspiele, sondern auf die Wiener Festwochen. (Die Rednerin stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der die rot-weiß-rote Fahne mit der Auf­schrift „Österreicher, integriert euch!“ zu sehen ist.)

Jetzt kann ich nur sagen: Zum Glück sind die Salzburger Festspiele nicht die Wiener Festwochen. So wird etwa eine Integrationsmaßnahme der anderen Art an drei Stand­orten in Wien vollzogen. Die Performance „Österreicher, integriert euch!“ findet in ei­nem Integrationscamp statt, in dem Lernpakete angeboten werden – allerdings nicht für Zuwanderer, sondern für Österreicher.

Das ist meines Erachtens eine Ungeheuerlichkeit der Sonderklasse, denn das ist ernst gemeint, das ist kein Spaß. (Abg. Mag. Kogler: Betrifft auch nur die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind!) So etwas ist bei den Salzburger Festspielen undenkbar, Herr Kollege! Undenkbar! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich spreche heute also zu einer Institution, die meines Erachtens ein Glanzlicht Öster­reichs ist, und es ist ja nicht so, dass bei den Salzburger Festspielen bloß Feingeister unterwegs sind, die sich nicht mit dem schnöden Mammon beschäftigen wollen, son­dern da sind natürlich auch kühle Rechner unterwegs, die dafür sorgen, dass es zu kei­nen Malversationen kam – und, ich hoffe, auch in Zukunft nicht kommen wird. Aber man braucht auch die Kontrolle, um das zu beweisen, und das hat ja der Rechnungs­hof großartig gemacht, Herr Dr. Moser.

Der Salzburger Festspielfonds achtet die Arbeit des Rechnungshofes und sieht im der­zeitigen Bericht die Chance, besser und damit effizienter zu werden. Dass die Empfeh­lungen des Rechnungshofes ernst genommen werden, zeigt – und das haben auch schon die Vorredner gesagt –, dass von den 90 Punkten, die der Rechnungshof als verbesserungswürdig eingestuft hat, bereits über 70 umgesetzt wurden beziehungs­weise in Umsetzung sind.

Jetzt zu den wichtigsten Punkten. Gegen den Vorwurf, die Festspiele verfügten über kein zeitgemäßes Rechnungswesen, kann nun angeführt werden, dass die Salzburger Festspiele zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Einnahmen-Ausgaben-Rech­nung nun auch eine Bilanz erstellen lassen.

Und was die Kritik an unentgeltlich abgegebenen Karten angeht, die an die Presse, an die Künstler gehen, Dienst- und Repräsentationskarten, so wurde im Prüfungszeitraum von 2005 bis 2010 die Anzahl um rund 5 Prozent auf 4,2 Prozent gesenkt. Und davon sind 40 Prozent Pressekarten, die sind nun einmal wichtig, die sind nun einmal ein Ins­trument für den Erfolg der Festspiele.

Für bestehende Sponsoren – es ist wichtig, das zu wissen – gibt es keine unentgeltli­chen Karten, sondern lediglich ein Vorverkaufsrecht.

Bei kommerziell besonders erfolgreichen Produktionen werden unentgeltliche Karten auf das absolute Minimum beschränkt.

Die vom Rechnungshof kritisierte Erhöhung der jährlichen Subvention muss meines Er­achtens differenzierter betrachtet werden, denn in allen Kulturbetrieben – und ich ken­ne das auch aus allen Wiener Theatern, Museen und derartigen Einrichtungen – wer­den immer die Investitions- und Erhaltungskosten vom eigentlichen Budget zur Durch­führung von Theater- und Opernaufführungen unterschieden. Das ist sehr wichtig,


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denn der Rechnungshof macht diese Unterscheidung nicht und rechnet die Subven­tionen für die Erhaltung der Festspielhäuser zu dem seit 1997 unverändert gebliebenen Geld für den Spielbetrieb dazu, und das ist unseres Erachtens nicht in Ordnung.

Hier wäre auch zu erwähnen, dass die Festspiele in den Jahrzehnten seit ihrer Grün­dung 1950 zu einem erfolgreichen Wirtschaftszweig geworden sind. Sie haben einen gesamtwirtschaftlichen Effekt von 276 Millionen €, eine Eigenwirtschaftlichkeit von 78 Prozent. Die Sponsoreneinnahmen sind in den fünf Prüfungsjahren um 66 Prozent auf 4,8 Millionen gewachsen, und die Besucherauslastung liegt trotz höchster Karten­preise – es sind ja die höchsten in Österreich – bei 94 Prozent. Damit sieht man, dass die Salzburger Festspiele wirklich ein hohes Kulturgut in Österreich sind.

Nun zu den Kritikpunkten des Rechnungshofes, die meiner Ansicht nach wirklich zu weiterem Nachdenken und auch Handeln auf Seiten der Festspiele führen sollten. Die Kritik, es gäbe keine strukturelle Trennung der Aufsichtsratstätigkeit des Kuratoriums von der operativen Tätigkeit des Direktoriums muss ernst genommen werden. Und es gibt Defizite in der internen Kontrolle: Die Interne Revision ist dem Kuratorium und nicht dem Direktorium unterstellt. Diese Schwachstellen dürfen nicht hingenommen werden.

Nun stellt sich die Frage, wie man da Verbesserungen anstreben kann, wie man diese Konfliktfelder ausräumen kann, ohne an den Grundfesten des Gesetzes aus dem Jahr 1950 zu rütteln, denn die haben ja immerhin zu dieser großartigen Erfolgsge­schichte der Salzburger Festspiele beigetragen.

Meine Vorredner haben das auch schon gesagt, die mit Leidenschaft und mit großem Engagement vorgebrachten Argumente beider Seiten sind ein Beweis dafür, dass hier engagierte und sich ihrer Verantwortung bewusste Persönlichkeiten walten. Also Dank an die beiden Präsidenten, an Dr. Rabl-Stadler und Dr. Moser. Ich glaube, es ist ein Glücksfall für den österreichischen Kulturbetrieb, dass wir diese beiden Persönlichkei­ten in Österreich haben.

Für mich als Kultursprecherin der Freiheitlichen – wir sind ja eher vom Willen und von der Kraft beseelt, Verbesserungen anzustreben – ist das durchaus ein Grund zu Opti­mismus. (Beifall bei der FPÖ.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.35.13

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Werte Präsidenten! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal wiederhole ich, was ich im Ausschuss schon gesagt ha­be: Der Rechnungshof ist ein Organ des Parlaments, und es steht den geprüften Insti­tutionen nicht zu, über Aufgaben und Pflichten des Rechnungshofes zu befinden. Da­her steht es auch der Präsidentin der Salzburger Festspiele nicht zu, Kritik am Rech­nungshof diesbezüglich so scharf zu äußern, wie sie das getan hat. Das ist völlig un­berechtigt. Und es ist genau die Präsidentin, die sich gegen das Anfütterungsverbot gestemmt hat.

Wir haben 2008 sehr gute Gesetze, was die Geschenkannahme betrifft, gehabt. Sie er­innern sich: international gelobt, internationalen Vorgaben entsprechend. Und dann hat sich eine Lobby gebildet, allen voran die Präsidentin der Salzburger Festspiele, die sich dagegen gestemmt hat, in den Medien davon gesprochen hat: „Was die sich da angedichtet haben, ist skandalös!“, und so weiter. Letzten Endes wurden 2009 diese wirklich guten Gesetze wieder entschärft, mit allen Folgen der Korruption, an denen wir heute zu leiden haben, und mit all den Notwendigkeiten, Untersuchungsausschuss, Gesetzesflickereien und Reparaturen, mit denen wir heute zu tun haben.


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Der Rechnungshof hat – das ist heute schon gesagt worden – 99 Therapievorschläge, sage ich, für die Salzburger Festspiele ausgearbeitet, also Vorschläge, um ein krankes System wieder zu gesunden. Dafür ist er ordentlich beschimpft worden. Es ist sozusa­gen der Arzt, der die Diagnose gestellt und Vorschläge zur Heilung gemacht hat, be­schimpft worden, anstatt an die Reparatur zu gehen. Nach und nach hat es dann ein Einsehen gegeben, einiges wurde umgesetzt, und einiges soll noch umgesetzt werden. Aber ich sage: einiges. Warum nicht alle 99 Vorschläge? Und vor allen Dingen: Warum genau die Vorschläge nicht, die zentral sind, die sozusagen die Operation darstellen? Es nützt nichts, wenn man ein Pflästerchen klebt und bandagiert, wenn eigentlich eine Operation notwendig ist. Die Operation lautet: Es braucht ein neues Gesetz. Das Fest­spielfondsgesetz ist reformbedürftig, da führt kein Weg vorbei, und wir werden das in den nächsten Jahren noch genauso sehen.

Wenn die Ministerin und das Bundeskanzleramt ständig von einem Kodex sprechen, der für eine moderne öffentliche Verwaltung ausgearbeitet werden muss und dem­nächst möglicherweise beschlossen wird, dann ist das genau das Gegenteil dessen, was wir bei den Salzburger Festspielen aufgrund dieses Gesetzes aus den fünfziger Jahren haben, nämlich Unvereinbarkeiten zwischen Kontrolle und operativer Ge­schäftsführung. Es kann doch nicht sein, dass die Salzburger Landeshauptfrau Burg­staller auf der einen Seite Geschäfte tätigen kann, also den Verein nach außen vertritt, sich gleichzeitig kontrolliert und dann auch für die Zuwendungen und für die Abde­ckung zuständig ist.

Da stimmt es also vorne und hinten nicht, und ich schaue mir wirklich an, wie das mit Verbänden und Medikamenten gelöst werden kann. Da braucht es ein neues Gesetz. In diesem alten Gesetz steht nicht drinnen, wer genau den Verein nach außen vertritt, außer der Landeshauptfrau, und es steht auch nicht drinnen, wer die Verantwortung für alles, was passieren kann und was auch schon passiert ist, übernimmt.

Wir brauchen ja nicht so zu tun, als hätte es keine Malversationen gegeben, Herr Kol­lege Gahr. Es hat sie sehr wohl gegeben, wir wissen das ganz genau. Der technische Direktor der Salzburger Festspiele war letztendlich dafür verantwortlich, dass die Grü­nen um diese Prüfung ersucht haben. Dieser technische Direktor hat im Direktorium den Beinamen „Mister minus 10 Prozent“ gehabt. Der wurde so genannt, weil er ganz offensichtlich mitgeschnitten hat, oder irgendwelche Gründe muss es ja für diesen Titel gegeben haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es, wenn Verantwortliche tatsäch­lich Verantwortung tragen, zu solch einem Titel überhaupt kommen kann. Also da stimmt es ja vorne und hinten nicht.

Ich glaube, dass es dringend notwendig ist, das zu reparieren, und wenn man schon das alte Gesetz behält, dann sollte man es wenigstens einhalten, denn der Rech­nungshof hat auch deutlich gezeigt, dass das alte Gesetz, so wie wir es alle kritisieren, nicht einmal eingehalten wurde. Ich bringe nur ein Beispiel: Spielort Perner-Insel in Hallein ist definitiv laut Gesetz nicht möglich.

Das wird ignoriert. Also: „Wir brauchen kein neues Gesetz, wir haben das alte, aber einhalten tun wir es trotzdem nicht.“

Zum Schluss möchte ich noch auf diese Ansparung, auf diese Rücklage von 3,9 Mil­lionen € zu sprechen kommen, die mir im Magen liegt. Wenn ich daran denke, dass bei jeder kleinen Institution im Kulturbereich – sobald sie Rücklagen bildet – geprüft wird, ob die Subvention noch notwendig ist oder ob da nicht ohnehin Geld auch gespart wer­den kann, und dann die Subventionen dementsprechend reduziert werden, so gibt es bei den Salzburger Festspielen eine Großzügigkeit, die zu denken geben muss.

Auf der einen Seite ist das mehr als die Hälfte von dem, was an Zuwendungen seitens des Bundes überhaupt jährlich eingebracht wird, und auf der anderen Seite muss man


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sich überlegen: Wenn der Bund Geld aufnimmt um teure Zinsen und es dann einer gro­ßen Institution wie den Salzburger Festspielen zur Verfügung stellt, die ihrerseits das Geld auf die Bank legt, aber niedrige Zinsen dafür kassiert, dann gibt es da einen Gap, eine Differenz, die auf Kosten der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen beglichen wer­den muss  und das sehe ich nicht ein, das sehe ich schon gar nicht ein, wenn der Auf­sichtsratsvorsitzende der Spängler Bank, wo das Geld hinterlegt, wo das Geld depo­niert ist, gleichzeitig vier Jahre lang Präsident der Salzburger Festspiele war. Da stinkt es auch irgendwie, und das schauen wir uns in Zukunft noch einmal genauer an.  Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.34

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Die Herren Präsidenten! Meine Damen und Her­ren! Ich finde es schon ein wenig bemerkenswert, dass wir hier den Bericht über die Salzburger Festspiele diskutieren und, obwohl sie im Ausschuss anwesend war, die zuständige Ministerin nicht hier ist. Das entspricht nicht den parlamentarischen Gepflo­genheiten. Der Präsident des Rechnungshofes ist hier, es handelt sich um einen Rech­nungshof (Abg. Silhavy: Ist nicht üblich!)  Ist nicht üblich, okay. Also wenn es jetzt nicht üblich ist, dass bei Rechnungshofberichten zumindest Vertreter und politische Vertreter der begutachteten Stellen hier anwesend sind, dann frage ich mich, warum es üblich war, dass die Ministerin überhaupt im Ausschuss war, sehr geehrte Frau Alt-Mi­nisterin Silhavy.

Ich glaube, auch Sie waren in Ihrer damaligen Regierungsfunktion dem Parlament ge­genüber durchaus so gnädig, dass Sie, wenn ein Rechnungshofbericht Ihren Amtsbe­reich betroffen hat, dem Parlament nicht ausgewichen sind, sondern hier auch Stellung bezogen haben. Und dass man bei diesem Rechnungshofbericht Stellung beziehen muss, liegt auf der Hand.

Wenn der Rechnungshof, im Übrigen eine Seltenheit in der Geschichte, in der Chrono­logie der Berichte des Rechnungshofes, 99  höflich formuliert  Verbesserungsvor­schläge einbringt, denen natürlich Missstände in irgendeiner Art und Weise zugrunde liegen, dann ist das doch nicht irgendetwas.

Ich gebe heute hier auch namens meiner Fraktion einmal mehr ein klares Bekenntnis zu den Salzburger Festspielen ab. Die Salzburger Festspiele sind ein Leuchtturm ös­terreichischer Kulturpolitik, und wir alle, zumindest jene, die ein wenig konservativer in diesem Haus denken, sind dankbar dafür, dass die Salzburger Festspiele von der so­zialistischen Kulturpolitik noch nicht ruiniert worden sind. (Beifall des Abg. Mag. Ste­fan.) Wir alle können stolz darauf sein, dass wir ein Terrain der österreichischen Hoch­kultur haben, wo man noch nicht den sozialistischen Einfluss, mit Fäkalkunst et cetera, staatlich gefördert hat walten lassen. (Beifall beim BZÖ.)

Also noch einmal: ein klares Bekenntnis zu den Salzburger Festspielen, zum Kultur­standort Österreich, zur Heerschau österreichischer Hochkultur, zur Heerschau öster­reichischer Begabungen. Und das sind die Salzburger Festspiele, mit all ihren Künstle­rinnen und Künstlern, mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und selbstver­ständlich auch mit der Präsidentin, die ja in einer sehr seriösen Art und Weise, auch unter Einsatz ihres persönlichen Gewichtes, die Salzburger Festspiele gut repräsen­tiert. Das stelle ich einmal außer Streit.

Aber wenn ich mir den Rechnungshofbericht durchlese, die 99 Beanstandungen, und sehe viele meiner Vorredner haben es schon gesagt, der Abgeordnete Zinggl, ich er­weitere das gerne , dass bei einem Gebarungsumfang von 50 Millionen € im Jahr 


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lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: 50 Millionen € im Jahr  ein Rechnungs­wesen zur Anwendung kommt, das von jedem Briefmarkenverein in diesem Land bei einem Gebarungsvolumen von 1 400 € bereits übertroffen wird, wenn jeder Verein in diesem Land, so klein er auch sein mag, jeder Feuerwehrverband in unserer Republik, jeder Sportverein besser bilanziert, besser Rechenschaft über seine Finanzen ablegt als dieser Megabetrieb Salzburger Festspiele, dann ist die Kritik des Rechnungshofprä­sidenten, dann ist die Kritik der strengen Prüfer des Rechnungshofes komplett gerecht­fertigt.

Wenn in diesem Kontrollbericht auch drinsteht, dass die Steuerberaterin, die für die Buchhaltung zuständig war, sich selbst kontrolliert hat im Wege des Jahresabschlus­ses, dann ist das ein typischer Tatbestand, den wir in der politischen Auseinanderset­zung bei geprüften Unternehmen sofort massiv beanstanden würden und wo wir nach dem Staatsanwalt rufen würden. Seien wir doch ehrlich! Wenn wir den Bilanzersteller selbst zum Kontrollor seines Machwerkes machen, dann sind Sie alle die Ersten, die sofort sagen: Staatsanwalt!  Das haben wir in dem Fall sehr wohl.

Wir haben Vergaben in einer Größenordnung von 1,6 Millionen €, und alle diese Ver­gaben, nämlich zwölf an der Zahl, sind freihändig vergeben worden. Sehr geehrter Kollege Spadiut, du bist mein Kollege und Gemeinderat in Knittelfeld, was würdest du machen, wenn der dortige Bürgermeister eine Vergabe von 1,6 Millionen € mit Steu­ergeld freihändig durchführte?  Durch Sonne, Mond und Sterne hätten wir ihn ge­schossen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Da hilft auch die Wehleidigkeit der Österreichischen Volkspartei im Ausschuss nicht, die dort gesagt hat: Das darf man ja alles nicht so eng sehen, das ist ja überhaupt kein Problem, diese Kritik an der Buchhaltung, am Verwaltungsbereich der Salzburger Fest­spiele grenzt an Majestätsbeleidigung! Da darf auch die Präsidentin nicht so wehleidig sein, die dann noch quasi indirekt dem Rechnungshofpräsidenten die Unwahrheit un­terstellt, der dann dazu genötigt war, selbst nach Salzburg zu fahren, um die dortigen Medien aufzuklären.

Ich glaube, gerade im Interesse der Salzburger Festspiele, gerade im Interesse des Kulturstandortes müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die wirtschaftliche Gebarung der Salzburger Festspiele nicht im Jahr 1956 oder 1960 stehengeblieben ist, sondern dass das heute ein riesiger Kulturbetrieb, wenn nicht der größte Kulturbetrieb Öster­reichs ist, und dass er nicht mehr so organisierbar ist, wie das vielleicht vor 20, 30 Jah­ren der Fall war  mit einem Handlauf und einer Abmachung zwischen zwei Personen. So organisiert man nicht 50 Millionen € Steuergeld, die ja immerhin dazu dienen, dass wir österreichische Kultur in die Welt hinaustragen und diesen Standort auch als das darstellen, was er ist, nämlich ein guter Standort. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Dass der Rechnungshof kritisiert, dass es eine innere Revision gibt bei 50 Millionen €, sei nur noch dazugesagt. Abgeordnetenkollegen vor mir haben es ja richtigerweise ge­sagt, nämlich die Kollegin Unterreiner, wenn ich das richtig in Erinnerung habe: Ent­schuldigung, Repräsentationskarten in der Höhe von 26,4 Prozent des gesamten Kar­tenkontingents, sehr geehrte Damen und Herren, in einer Höhe von mehreren Millionen Euro  na, da könnten wir uns den Abgang der Salzburger Festspiele sehr wohl erspa­ren, den die Salzburger Festspiele Jahr für Jahr selbstverständlich machen, weil sie ein Kulturbetrieb sind.

Man könnte sagen: Okay, es ist die Freikarte für den Kulturredakteur des ORF notwen­dig, es sind zehn Freikarten notwendig, dass man die Kameraleute für TV-Übertragun­gen im Festspielsaal, im Areal arbeiten und recherchieren lässt. Aber das, was, bitte schön, der kaufmännische Direktor, der Generaldirektor und das ganze Gesocks von Politoffizieren des ORF in der ersten Reihe mit VIP-Tickets, die Buffets gratis leer fres­send, dort machen, und das auf Kosten des Steuerzahlers, das sieht niemand ein!


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Das ist auch die Kritik des Rechnungshofes betreffend diese Kaufpolitik, wo man bei den Salzburger Festspielen Hinz und Kunz einlädt, nämlich Leute, die meistens farben­blind sind und taub auch noch und es eigentlich nicht einmal verstehen  künstlertech­nisch gemeint , die dann dort sitzen, aber Hauptsache, sie können sich gratis und auf Regimentskosten in der Sonne der Salzburger Festspiele sonnen. Das kann es nicht sein!

Und dass die Salzburger Landeshauptfrau, Gabi Burgstaller von der Sozialdemokratie, die offenbar auch ein kurioses Amtsverständnis hat, sich auch einmal über ihre Rolle bei den Salzburger Festspielen klar sein müsste, ist auch dokumentiert in 99 Vor­schlägen des österreichischen Rechnungshofes. Ein Großteil davon ist umgesetzt, ein Großteil nicht.

Forderungen, die wir auch unterstützen, nach einem neuen Gesetz stehen im Raum, denn der Rechnungshof hat auch, was den Ort der Bespielung angeht, und, und, und, was den Grundzweck der Salzburger Festspiele angeht, sehr genau aufgezeigt, dass es auch einen gesetzlichen Nachholbedarf gibt.

Die logische Konsequenz aus diesem Rechnungshofbericht ist auch, dass wir uns hier in diesem Haus den Kopf darüber zerbrechen, raschest, wie Kollege Zinggl fordert, ein neues Gesetz in dieser Hinsicht zu beschließen. (Beifall beim BZÖ. Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.42

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Rech­nungshofes! Die Hauptkritikpunkte haben wir gehört, aber ich möchte ganz kurz zum Kollegen Grosz sagen, der hier kritisiert hat, dass die Frau Ministerin nicht anwesend ist: Die zuständigen Minister sind in den Ausschusssitzungen immer anwesend, solan­ge wir sie für Auskünfte benötigen. Und wenn man da eine Änderung möchte, denn es werden ja heute mehrere Berichte verhandelt und sind mehrere Minister betroffen, dann muss man das, denke ich, in der Präsidiale diskutieren, um die Vorgangsweise grundsätzlich zu ändern, wenn das die Mehrheit möchte. Aber jetzt einzelne Minister herauszunehmen und zu sagen, die ist nicht da, das ist ganz einfach nicht in Ordnung und nicht korrekt. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp. – Abg. Grosz: Was ihr geschrien hättet, wenn Haupt nicht da ist!)

Von den 99 Empfehlungen ist, das haben Sie ja gesagt, ein Großteil umgesetzt, und dieses Rechenkunststück, dass gleichzeitig auch ein Großteil nicht umgesetzt ist, das kann ich nicht nachvollziehen.

Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen: Es sind sieben Empfehlungen, die das Bundesministerium für Unterricht und Kunst, den Salzburger Festspielfonds, also das Land Salzburg und die Hauptstadt Salzburg betreffen.

Ich möchte die Kritikpunkte kurz ansprechen. Eine schnelle Reaktion war notwendig und ist auch erfolgt. Das Ministerium für Unterricht und Kunst drängte auf verstärkte Transparenz, auf mehr Kontrolle. Es ist die innerbetriebliche Kontrolle neu organisiert worden, die Instrumente der Innenrevision wurden massiv verstärkt durch ein Vier­augenprinzip, das eingeführt worden ist, und auch der Festspielfonds wurde moderni­siert.

Ein Argument, das Kollege Zinggl auch lange besprochen hat, betrifft die Änderung der Rechtsgrundlage der Salzburger Festspiele, also das Festspielfondsgesetz. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, auch von den Ministerien. Es wird zu Bedenken gege-


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ben, dass diese Konstruktion damals auch deshalb so gewählt wurde, um die Fest­spiele dauerhaft finanziell abzusichern, und seitens der Ministerien besteht die Be­fürchtung, dass eine Änderung zum Nachteil der Festspiele ausfallen würde. Da sind sich beide Ministerien, Sie haben es ja erwähnt, einig. Eine Optimierung kann und muss natürlich auch innerhalb des bestehenden Gesetzes erfolgen.

Zusammenfassend: Der Eigenwirtschaftsanteil ist sehr hoch, er liegt bei 78 Prozent. Viele Untersuchungen belegen auch, dass die Salzburger Festspiele ein wichtiger Wirt­schaftsfaktor sind und die Umwegrentabilität ein Vielfaches einbringt. Es gibt Untersu­chungen, die besagen, dass es bis zu 276 Millionen € sind. Die Empfehlungen sind überwiegend umgesetzt worden, bis auf die, wo grundsätzlich eine andere Meinung vorherrscht oder begründete Einwände diese Einwände sind ja auch begründet  be­stehen.

Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, dass Tetschn gesetzeswidrig sind und wir solche Äußerungen grundsätzlich ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Schittenhelm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.27

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Alle Vorredner haben sich eigentlich zu den Salzburger Festspielen bekannt. Nur der Kultursprecher der Grünen, Herr Kol­lege Zinggl, hat außer Unterstellungen und Missgunst eigentlich nichts vom Rednerpult aus weitergegeben. Schade darum.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Salzburger Festspielfonds wurde vom Rechnungshof in bekannt professioneller Art und Weise geprüft. Aber erlauben Sie mir doch auch ganz kurz, die Ausschusssitzung zu beleuchten.

Wir haben natürlich immer wieder Auskunftspersonen, die uns zur Verfügung stehen. In diesem Fall waren es Präsidentin Helga Rabl-Stadler und der Kuratoriumsvorsit­zende der Salzburger Festspiele, Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer. Ich erwähne dies deshalb, weil die Auskünfte und Informationen so punktgenau und um­fassend waren wie selten zuvor und weil wir gespürt haben in all den Ausführungen – das haben einige Vorredner auch schon gesagt, etwa Herr Kollege Grosz –, mit wie viel Engagement, Einsatz und auch Herzblut diese Festspiele unterstützt, betrieben und jedes Jahr aufs Neue so erarbeitet werden, dass sie tatsächlich ein Weltkultur­event sind.

Dies zeigt auch eine aktuelle Studie der Fachhochschule Salzburg vom 21.12.2011, die feststellt, dass die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Salzburger Festspiele zwi­schenzeitlich auf 276 Millionen € pro Jahr angewachsen sind. Den laufenden Subven­tionen von Bund, Land und Stadt Salzburg mit 10,9 Millionen € stehen mittlerweile Rückflüsse von 36 Millionen € gegenüber – das sind Umsatzsteuer, Lohn- und Einkom­mensteuer  und 12,8 Millionen € der direkten Abgabenleistung.

Das heißt, die Salzburger Festspiele sind im weitesten Sinne ein großartiger Auftragge­ber, ein großartiger Arbeitgeber für 1 800 Salzburgerinnen und Salzburger, und öster­reichweit werden da 3 000 Arbeitsplätze besetzt beziehungsweise geschaffen. Die Salzburger Festspiele selbst, meine Damen und Herren, beschäftigen ganzjährig 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 3 600 Bürgerinnen und Bürger sind über die Sommermonate beschäftigt, vor allem auch Studenten.

Festzuhalten ist ferner auch, und das ist nicht ganz uninteressant, dass zwischen 2005 und 2010 die Besucherauslastung – und ich frage mich, welches Haus im Kulturbe-


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reich das noch hat – auf 94,7 Prozent gestiegen ist. Die Sponsoreneinnahmen in die­sen fünf Jahren, das wurde auch schon gesagt, sind um 65,9 Prozent gestiegen, das sind 4 810 000 €. Das ist eine enorme Summe, das heißt, dass die Sponsoren mitt­lerweile zu den Festspielen halb so viel beitragen wie die öffentliche Hand.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof kritisiert die Struktur – Direktorium, Kura­torium, Delegiertenversammlung. Aber genau diese Struktur entspricht exakt dem Salzburger Festspielfondsgesetz aus dem Jahr 1950, ein Bundesgesetz, welches die­se Struktur vorgibt, und zwar auch im Detail die Beschickung des Kuratoriums. Es han­delt sich um einen Fonds sui generis, also maßgeschneidert für die Salzburger Fest­spiele, die damals geschaffen wurden. Und anscheinend ist es doch eine gute rechtli­che Grundlage, denn sonst hätten die Festspiele diese Erfolgsgeschichte in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht schreiben können  sowohl im künstlerischen, im volks­wirtschaftlichen als auch im kommerziellen Bereich.

Der Festspielfonds wendet die Grundsätze der Kameralistik an. Ja, zu Recht. Da kann man darüber diskutieren, wir haben es im Ausschuss auch diskutiert. Eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, vergleichbar, ganz transparent. Was geben wir aus? Was haben wir eingenommen? Und zwar schlicht und ergreifend deshalb, meine Damen und Herren, weil seine Fördergeber Bund, Land und auch die Stadt Salzburg ebenfalls der Kameralistik verpflichtet sind. Auch wir in unserer Gemeinde haben die Kameralis­tik, die angewendet wird. (Ruf: Im Haus!) Auch hier im Haus, danke, liebe Frau Kol­legin.

Laut Kritik des Rechnungshofes sind die Grundsätze der Kameralistik für einen 50-Mil­lionen-€-Betrieb, wie das die Festspiele sind, scheinbar nicht ausreichend, aber für die Gebietskörperschaften Bund und Länder, wo Milliarden verwaltet werden, soll das ge­nügen?  Das ist natürlich zu hinterfragen.

Grundsätzlich haben sich sowohl die Präsidentin Helga Rabl-Stadler, als auch unser Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer als Kuratoriumsvorsitzender sehr wohl dazu bekannt, und das wurde schon gesagt, Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen – selbstverständlich! –, wenn diese, so wurde dies auch im Ausschuss ge­sagt, einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit der Festspiele dienen. Sie haben das getan und tun das auch, obwohl es keine gesetz­liche Verpflichtung dazu gibt.

Meine Damen und Herren, wir sollten heute hier ein Dankeschön allen Verantwortli­chen sagen, die umsichtig, mit großem Engagement und Einsatz dafür sorgen, dass die Festspiele Salzburg auch weiterhin erfolgreich sind! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Tadler. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr diese Debatte unter­brechen muss. – Bitte.

 


14.58.46

Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Präsidenten! Der Rechnungshof ist nicht der Pächter der absoluten Wahrheit, hat einmal ein ÖVP-Vize­kanzler gesagt. Dann hat es ihm gereicht, den Rest kennen wir ja. Der Rechnungshof ist für mich sehr wichtig, hat eine ganz wichtige Position und ist entscheidend für meine Arbeit, replizierte selbst die Frau Unterrichtsministerin im Ausschuss.

Da gab es ja bei uns in Salzburg einen netten Anlassfall, 90 Jahre nach der Festspiel­gründung, im Jahre 2010. Es ging dabei um den schnöden Mammon und die Gier, um korrupte Typen, die sich auf Kosten der Steuerzahler bedient haben. So titelte die Salz­burger „Krone“, aufgedeckt vom Rechnungshof, das haben wir schon gehört.


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Heute spricht man ja nur mehr von sogenannten Malversationen. Heute war aber auch die Landeshauptfrau als Zeugin im Schadenersatzprozess geladen. Es gab sehr gro­ßes Interesse, meine Damen und Herren, aber wenig Neuigkeiten, viele Wortklaube­reien. Es ging ja „eh nur“ um 1,5 Millionen €. Daraus resultieren ja die vielen Empfeh­lungen des Rechnungshofes, 99 an der Zahl, wie wir schon gehört haben.

Es wird trotzdem keine Ad-hoc-Änderungen des Gesetzes geben, hat uns die Frau Mi­nisterin gesagt, obwohl der Rechnungshof eine Novellierung des Gesetzes nicht nur wünscht, sondern auch für notwendig erachtet.

Für Frau Präsidentin Rabl-Stadler war es ja schon die dritte Überprüfung des Rech­nungshofes: 1986 noch als Abgeordnete des Hohen Hauses, 1995 als Präsidentin der Salzburger Festspiele – eine stolze Karriere.

Auch der im Ausschuss geladene Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer führte uns dann durch die  (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Ein biss­chen noch! (Heiterkeit.) Man muss auf Transparenz umstellen. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Im Ausschuss wurde es wieder einmal heftig. Die Wahl der Worte, die Macht der Wor­te, die Wogen gingen hoch. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Die weltkulturpolitische Bedeutung unserer Festspiele steht wohl außer Frage. (Rufe beim BZÖ: Kollege Tadler! Herr Präsident!) Empfehlungen des Rechnungshofes, wo Optimierungspotenzial vorhanden ist, sind umzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das ist keine Majestätsbeleidigung gegenüber Frau Präsidentin Rabl-Stadler, sondern ein Faktum, quasi eine normative Kraft des Faktischen.

Die Follow-up-Überprüfung wird uns in zwei Jahren Gewissheit geben, ob vielleicht doch alle der 99 ...

15.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Tadler, es ist jetzt eine Minute nach 15 Uhr. Ich muss Sie unterbrechen, aber Sie können sich nach dem Dringlichen Antrag natürlich noch einmal zu Wort melden. (Ruf beim BZÖ: Noch einmal anfangen!) Ich fasse es so auf, dass Ihre Rede nur unterbrochen ist.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 6 der Tagesordnung, da­mit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsord­nung stattfinden kann.

15.01.39Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend: Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parlaments­reform (1941/A)(E)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrages 1941/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die immer deutlicher spürbar werdenden Mängel der österreichischen Staats- und Ver­waltungsstrukturen sind seit Jahrzehnten bekannt. Österreich ist auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Gemeinden viel zu kompliziert, teuer und ineffizient organisiert und verwaltet. Doch der ernsthafte politische Wille zu Reformen fehlt: Bisher scheiterten alle Versuche einer dringend notwendigen Staatsreform an der beharrlich betriebenen Besitzstandswahrung und dem eigennützigen Machterhalt einer Vielzahl von Funk-


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tionsträgern und Interessengruppen – zulasten der zentralen Lebensinteressen und der demokratischen Grundrechte der Bürger.

Haupthindernis einer erfolgreichen Staatsreform war und ist die fortgesetzte Fehlent­wicklung in der Umsetzung des föderalistischen Grundprinzips. Ohne Reformen in die­sem Bereich kann ein modernes, zukunftsfähiges Staatswesen nicht funktionsgerecht, d. h. kostengünstig, sinnvoll, bürgernah und demokratisch, organisiert werden. Spar­maßnahmen sind nur linear, d. h. zum weiteren Nachteil der Österreicher, möglich. Die gefühlsmäßige Verbundenheit der Bürger mit ihrer Heimatgemeinde und ihrem Heimat­bundesland muss erhalten bleiben. Sie darf aber nicht länger dazu missbraucht wer­den, um überholte, organisatorisch unsinnige, rein macht- und einflusspolitische Struk­turen von Politik und Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Die Österreicher haben ein Anrecht darauf, dass sich Staat und Politik der Aufgabe einer Erneuerung ihrer Strukturen stellen, um endlich eine wirksame und demokrati­sche Vertretung der Bürgerinteressen auf allen Ebenen zu ermöglichen sowie eine schlanke, funktionsgerechte, kostengünstige und zeitgemäße Verwaltung sicherzustel­len. Nicht alle Materien sind beim Staat am besten aufgehoben: Staatliche Kompetenz- und Verantwortungsbereiche sind zu hinterfragen und abzubauen. Und: Es braucht we­niger, aber bessere Gesetze. Gesetzesmaterien sind auf ihre Qualität, Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen.

Gewachsene demokratiepolitische Defizite müssen dringend beseitigt werden. Die steigende Zahl von alternativen Protest- und Bürgerorganisationen belegt, dass die be­stehenden politischen Strukturen trotz der teuren Heerscharen von Funktions- und Mandatsträgern (wie zehntausende Gemeinde- bzw. Bezirksräten, 448 Landtagsabge­ordneten, 62 Bundesräten, 183 Nationalratsabgeordneten, 76 Landesregierungsmit­gliedern sowie 18 Bundesministern und Staatssekretären) von den Bürgern als unbe­friedigend empfunden werden. Wenn etwa Landtage nur zweimal im Halbjahr tagen oder Gesetze nicht einmal selbstständig im Nationalrat entwickelt werden können, weil dieser gar nicht über die nötige personelle Ausstattung an legistisch geschultem Perso­nal verfügt und die Bundesregierung oder oft sogar sozialpartnerschaftliche Nebenre­gierungen wie Kammern und Gewerkschaften oder sonstige Interessenvertretungen und Lobbyisten die im Parlament zu beschließenden Gesetzesvorlagen liefern, dann ist dies einer ernst zu nehmenden und qualitätsvollen Demokratie schlichtweg unange­messen.

Es muss die gemeinsame Verpflichtung aller sein, jetzt damit zu beginnen, rechtzeitig einen funktions-gerechten Staat zu schaffen, um den Druck der stetig wachsenden und uns in allen Themenbereichen immer massiver begegnenden Herausforderungen er­folgreich bewältigen zu können.

Besser, billiger und demokratischer: „Österreich neu bauen“ bedeutet nach dem Modell des BZÖ für eine umfassende Staats- und Parlamentsreform die Schaffung eines mo­dernen, schlanken und funktionsgerechten Staatswesens, welches die politische Par­tizipation der Bürger dort sicherstellt, wo er sie benötigt. Schaffen wir effiziente und kostengünstige staatliche Strukturen, welche nicht nur den politischen Machtmiss­brauch eindämmen, sondern Verwaltungsapparate und politische Gremien entschei­dend reduzieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Bundes-Ver­fassungsgesetz über eine umfassende Staats- und Parlamentsreform vorzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllt:

1. Parlament aufwerten.

Österreich braucht ein starkes Parlament. Die Gesetzgebung erfolgt grundsätzlich durch den nach dem Verhältniswahlrecht in den bestehenden Wahlkreisen von der Be­völkerung bundesweit gewählten Nationalrat. Dieser wird als Gesetzgebungsorgan vollwertig mit einem Legistik-, Verfassungs- und Budgetdienst ausgestattet und damit in seiner Unabhängigkeit von der Vollziehung gestärkt. Der Nationalrat bildet zusam­men mit dem Bundessenat, der anstelle des Bundesrates eingerichtet wird, das Parla­ment.

2. Bundespräsident abschaffen.

Der vom Nationalrat gewählte Nationalratspräsident vertritt Österreich gleichermaßen als Präsident nach außen, dient als „Staatsnotar“, erhält ein Notverordnungsrecht und wahrt die Staatsräson. Sein Sitz im Nationalrat wird nach seiner Wahl nachbesetzt, er besitzt lediglich ein Rede-, aber kein Stimmrecht im Nationalrat.

3. Nationalrat wählt Regierung.

Der Nationalrat wählt den Bundeskanzler. Dieser hat ein Vorschlagsrecht für die Bun­desminister, die ebenfalls vom Nationalrat gewählt werden. Anzahl und ressortmäßige Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Bundesministerien sind neu zu diskutieren und zu hinterfragen, Ziel muss eine nachhaltige Straffung bundes-staatlicher Verant­wortlichkeiten und Aufgaben sein.

4. Landtage und Landesregierungen abschaffen.

In den Ländern, die als administrative Einheiten mit eigenem Wirkungsbereich erhalten bleiben, werden in einer Persönlichkeitswahl jeweils zwei Senatoren pro Regional­wahlkreis (43) direkt gewählt. Sie treten für die politischen Entscheidungen auf Landes­ebene als Landessenat zusammen. Als Bundessenat bildet die Hälfte der Senatoren der neun Landessenate die zweite Kammer des Parlaments. Der Landessenat besitzt Verordnungskompetenz und übt die Kontrolle im eigenen Wirkungsbereich aus. Lan­desgesetzliche Kompetenzen bestehen nicht, Senatoren und Landessenate sind je­doch über den Bundessenat in die Bundesgesetzgebung eingebunden.

5. Landeshauptmann direkt wählen.

Die direkt von der Bevölkerung persönlich gewählten Landeshauptleute führen jeweils den Vorsitz im Landes-senat und besitzen Entscheidungskompetenz im Wirkungsbe­reich des Landes. Sie vertreten ihr Bundesland nach innen und außen.

6. Gemeinden stärken, Bürgermeister direkt wählen.

Die politische Willensbildung in den Gemeinden erfolgt durch eine gewählte Gemeinde­vertretung. Der Bürgermeister wird direkt gewählt. Verwaltungstechnisch sind die Ge­meinden erste Anlaufstellen für die Bürger. Ihre Aufgaben sind nur im eigenen Wir­kungsbereich hoheitliche. Gemeinden (und Bezirke) sollen (innerhalb einer Bandbreite für unvermeidbare räumliche und historische Abweichungen) nach skandinavischem Muster eine bestimmte Mindestgröße aufweisen.

7. Mehr direkte Demokratie.

Das Recht geht vom Volk aus. Die direkte Demokratie ist daher vor allem dort zu stär­ken, wo Bundesverfassung und Lebensinteressen (EU, Gentechnik etc.) berührt wer­den, und dort, wo der Bürger unmittelbar auch die Verantwortung für seine Partizipa­tion trägt (Anlagenverfahren, Verkehrswege, Investitionsentscheidungen etc.). Grund-


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sätzlich müssen politische Entscheidungen transparenter gestaltet, die Mitbestim­mungsrechte der Bürger insbesondere durch „Internet-Volksbegehren“ gestärkt wer­den. Volksbegehren mit mehr als 400.000 Unterstützern sollen automatisch eine Volks­befragung bzw. Volksabstimmung erzwingen.

8. Wahltermine zusammenlegen.

Die Wahltermine werden zu je einem Wahltag für den Nationalrat und einem für Lan­dessenat, Landeshauptmann, Bürgermeister und Gemeinderat zusammengelegt. Die aus partei- und machtpolitischen Gründen betriebene Unsitte der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats wird deutlich erschwert. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

9. Straffe Verwaltung, klare Kompetenzen.

Der Bund ist mit den dafür erforderlichen Behörden allein für die Vollziehung zuständig. Damit ist eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung in ganz Österreich si­chergestellt. So wird eine bürgernahe, schlanke Behördenstruktur mit höherer Ent­scheidungsqualität und -geschwindigkeit und niedrigeren Kosten geschaffen. Die Ver­waltung wird nach dem Grundsatz „So nah am Bürger wie möglich, aber so zentral wie nötig“ organisiert. Die Gemeinde ist für alle Verfahren Anlaufstelle der Bürger, sie berät und nimmt Anträge entgegen. Die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bezirkshaupt­mannschaften sind grundsätzlich die Bundes-behörden erster Instanz, wobei nach Maßgabe von Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit „Kompetenzzentren“ geschaffen wer­den können. Der Rechtszug geht an die entsprechend übergeordnete Behörde bzw. an das Bundesministerium und an Verwaltungsgerichte. Grundsätzlich bestehen daneben keine eigenständigen Sonderbehörden. Es besteht nur ein Dienstrecht für den öffent­lichen Dienst. Gemeindebedienstete sind privatwirtschaftlich beschäftigte Arbeitneh­mer.

10. Optimierte Finanzen.

Der Bund ist für die Finanzierung der ihm obliegenden Aufgaben der Gesetzgebung und Vollziehung zuständig. Länder und Gemeinden finanzieren ihre darüber hinausge­henden Agenden eigenverantwortlich (Gebühren und Abgaben). Innerhalb der gestraff­ten Verwaltungsebenen und Kompetenzstrukturen können Kosteneinsparungen lukriert und die Bürger nachhaltig entlastet werden. Dies gilt besonders für Stabilitätspakt und Finanzausgleich.“

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Scheibner als An­tragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.02.11

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass Sie so zahlreich hier auf der Regierungsbank Platz genommen haben. Ich meine das wirklich ernst und bitte, Kollege Gaßner, jetzt gleich einmal den Zwischenrufpegel herunterzuschrauben und zu warten, was ich sa­ge, weil ich nämlich jetzt wirklich eine Debatte mit Ihnen führen möchte, mit allen Abge­ordneten hier in diesem Haus, die hoffentlich sachlich ist. Also ich werde mich sehr be­mühen, weil ich glaube, das ist auch ein Thema, bei dem wir Ideologie, Parteipolitik he­raushalten sollten, wenn es um die grundlegende Neuordnung des Staates – von den obersten Organen angefangen, bis zu den Verwaltungsstrukturen – geht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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Wir – alle fünf Parteien – haben gestern mit großer Freude den – wie wir gehört ha­ben – größten Verwaltungsreformkomplex seit den zwanziger Jahren beschlossen: die Verwaltungsgerichte erster Instanz, Landesverwaltungsgerichte.

Ich habe gestern schon gesagt, es ist irgendwie signifikant, dass das die größte Verän­derung ist, denn wir sollten uns eigentlich nach der Dauer dieser Strukturen – und die ist ja fast schon in Jahrhunderten zu messen – viel öfter mit der grundlegenden Neu­ordnung unseres Verfassungs- und Verwaltungsgefüges beschäftigen. Aus den ver­schiedensten Gründen – und darüber können wir auch debattieren – ist das aber sehr, sehr schwierig. Wir haben es ja auch gestern wieder gehört, gerade bei den Verwal­tungsgerichten hat es 30 Jahre gedauert, bis diese Reform umgesetzt werden konnte.

Der Rechnungshofpräsident hat jetzt eine kleine Auszeit genommen, aber der Rech­nungshof hat uns ja versorgt und ist jenes Organ hier im Parlament, das uns mit Po­sitionen zur Verwaltungsreform berät. Das allein zeigt schon die Problematik in der Dis­kussion. Ich gehe jetzt nur in die jüngste Zeit: 2007 gibt es ein noch relativ dünnes Büchlein, 2009 wird es schon dicker, 2011 haben wir dann schon ein richtiges, gebun­denes Buch vor uns liegen, in dem der Rechnungshof ja die bekannten 599 Vorschläge macht. (Der Redner zeigt die angesprochenen Schriftstücke.)

Es zieht sich eines durch: dass eine Staats- und Verwaltungsreform unumgänglich ist, dass sie notwendig ist – nicht nur aus Einsparungsgründen. Und der Rechnungshof sagt, man kann die Kosten der österreichischen Verwaltung – von Bund, Ländern und Gemeinden – gar nicht beziffern, weil sie so undurchsichtig sind. Es gibt so viele Dop­pel- und Querverbindungen, dass niemand – auch nicht der Rechnungshof, und das sagt einiges – wirklich beziffern kann, was die Verwaltung in Österreich kostet und wie effizient oder nicht effizient sie ist.

Allein das zeigt ja schon, dass da ein Reform- und Handlungsbedarf besteht, gerade in einer Zeit, in der wir jeden Euro umdrehen sollten. Ich glaube, dass es wichtiger und sinnvoller wäre, bevor man Steuern erhöht, bevor man Abgaben erhöht – und das ist ja das probate Mittel, auch in den Ländern, wie wir es jetzt wieder gesehen haben, im eigenen Wirkungsbereich kräftig die Abgaben zu erhöhen –, diese Strukturen einmal zu überdenken, was denn davon noch notwendig ist und was nicht.

Der Rechnungshof sagt immer am Beginn seiner Überlegungen: Rechtsbereinigung, Strukturbereinigung, Aufgabenkritik wäre einmal notwendig. Es wäre doch spannend, hier über den modernen Staat des 21. Jahrhunderts, Österreich als Mitglied der Euro­päischen Union zu diskutieren, darüber zu diskutieren, welche Aufgaben dieser moder­ne Staat auf allen Ebenen erfüllen sollte und welche dieser auch überkommenen Auf­gaben wir streichen können.

Jede Staatsaufgabe braucht Verwaltung, und die braucht Bürokratie, und die kostet et­was. Jede Aufgabe, die hinterfragt wird – auch von der Effizienz her –, erspart Verwal­tung, erspart Bürokratie und deshalb auch Kosten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage jetzt nicht – und da geht es um Milliarden; der Rechnungshof hat bis zu 7 Mil­liarden Einsparungspotenzial pro Jahr aufgezeigt –, dass wir da unser Budget saniert hätten, aber das schafft uns die Freiräume, um in die Effizienz zu investieren.

Wenn wir uns etwa bei der Bildung diese völlig unübersichtlichen Strukturen anschau­en, die Doppelgleisigkeiten: Darüber wird elendslang diskutiert, anstatt dass wir das endlich regeln. Da gab es ja sogar schon Fünf-Parteien-Einigungen, die aber am Wi­derstand der Länder und anderer Institutionen gescheitert sind. Das sollen wir endlich regeln und uns über die Qualität der Ausbildung den Kopf zerbrechen, wie wir da bes­ser investieren können, wie wir diese effizienter gestalten können.

Genauso im Gesundheitssystem: Die Wirtschaftskammer hat ja interessanterweise – es sind eine Menge Wirtschaftskammermitglieder und -funktionäre hier: Warum findet


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man da nicht eine Mehrheit, dass man das ändert? – unter dem Titel Blicken Sie durch!, eine Aufstellung der Gesundheitsfinanzierung gemacht, die so kompliziert ist, dass ich sie ehrlich gesagt nicht verstehe. (Der Redner zeigt das angesprochene Schriftstück.)

Diese Querverbindungen, Doppelverbindungen, Kompetenzen und Nichtkompetenzen und Vergütungen und Hin- und Herverschachtelungen von Geldern – ich glaube, das wird auch niemand von Ihnen verstehen, aber es kostet etwas. Es kostet Geld und Effi­zienz. Wir haben ein gutes Gesundheitssystem – überhaupt keine Frage –, wir haben auch eine gute Verwaltung, wir haben auch gute Beamte, aber das soll ja nicht unser Maßstab sein, sondern wir müssen besser werden, wir müssen effizienter werden! Das ist unser Auftrag, und das ist auch der Auftrag, den die Bevölkerung an uns stellt. (Bei­fall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn man dann in solche Reformen geht, wo auch Struk­turen hinterfragt werden, Standorte hinterfragt werden, kommt immer wieder von ir­gendwo das Nein. Man könnte symbolhaft schon fast Njet sagen – wie jüngst wieder in der Spitalsreform, wo wir von einem bekannten Landeshauptmann gehört haben, er sei für jede Reform zu haben, aber Spitalsschließungen kommen nicht in Frage, nein, es werden noch Spitäler eröffnet.

Das berühmte Beispiel ist im Süden von Wien, wo es in Mödling, in Baden und wo auch immer große Spitäler mit immensen Kosten gibt und wo dann die Bevölkerung sagt: Wenn wir wirklich etwas haben, dann gehen wir ins AKH nach Wien. Also das kann es wohl wirklich nicht sein, dass an diesen Problemen nicht gerüttelt werden kann.

Ich erinnere daran – die Frau Justizministerin hat ja wieder einen Plan vorgelegt –, wie schwierig es ist, die Bezirksgerichte zusammenzulegen. Die Debatte gab es schon vor einigen Jahren, und sie hat noch einmal erinnert – und das zeigt, wie grotesk das ist –: Das System der Bezirksgerichte – also die Verteilung der Bezirksgerichte auf das österreichische Staatsgebiet – stammt aus der Zeit der Monarchie, und zwar aus dem 18. Jahrhundert, als das Kriterium gelautet hat, dass jeder Staatsbürger im Bereich
der Monarchie in einer Tagesreise mit dem Ochsenkarren ein Bezirksgericht erreichen sollte.

Und nach diesen Kriterien diskutieren wir heute noch, ob ein Bezirksgericht notwendig ist oder nicht?! In einer Zeit, in der die Bevölkerung  (Abg. Rädler:  aber schon
um die Region auch !)
 – Ja, danke, Herr Kollege, es geht um die Region. (Zwischen­ruf des Abg. Petzner.) Das ist richtig, aber jetzt frage ich Sie: Ist es für eine Region wirklich überlebensnotwendig, dass dort ein Bezirksgericht bleibt? (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ich glaube, es wäre viel notwendiger, dass wir in den Regionen Arbeitsplätze schaffen, dass wir Einkaufsmöglichkeiten schaffen, dass wir Wohnmöglichkeiten schaffen, dass wir Verkehrsverbindungen verstärken (Beifall beim BZÖ) – nicht Eisenbahnlinien sper­ren, nicht Buslinien einstellen, sondern lieber Bezirksgerichte zusammenlegen, andere Dinge auch noch effizienter gestalten und die freiwerdenden Mittel für den Infrastruk­turausbau, für die Bevölkerung in den Regionen einsetzen. (Zwischenruf des Abg. Wö­ginger.) Das wäre doch interessant.

Ich danke wirklich für solche Zwischenrufe, denn das zeigt die Problematik; das zeigt die Problematik und wie da Politik gemacht wird.

Wenn es um die Kompetenzen etwa bei der Gesetzgebung in den Ländern geht – Sie wissen das, und nicht erst seit heute, und das verlangen wir auch in diesem Dringli­chen Antrag –, sagen wir: Wir sehen keinen Platz mehr für neun unterschiedliche Lan­desgesetzgebungen.


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In einem Land wie Österreich kann es doch nur sinnvoll sein, die Gesetzgebung und auch die Vollziehung bundeseinheitlich zu regeln, nach einheitlichen Kriterien. Und da kommen dann die Landesvertreter und sagen: Ja, aber unsere Identität lassen wir uns von den Zentralisten in Wien nicht nehmen – und das war ja jetzt so ähnlich.

Ich bin Wiener, ein überzeugter Wiener und stolz auf mein Bundesland, auch wenn es das so noch nicht sehr lange gibt. Es gibt viele Bundesländer, die jahrhundertelang gewachsen sind (Ruf beim BZÖ: Die Steiermark!), und ich verstehe, dass die Steirer, die Tiroler, die Kärntner, die Salzburger, die Vorarlberger, die Burgenländer und die Oberösterreicher stolz auf ihr Bundesland, auf ihre Heimat sind. – Wunderbar!

Aber da frage ich mich wirklich: Ist dieses Identitätsgefühl, dieses Heimatgefühl davon abhängig, ob in der Landesregierung oder in den Landtagen und im Amt der Landes­regierung einige Beamte und Abgeordnete dafür zuständig sind, dass die Tanzschulen ordentlich geregelt werden, dass die Höhlen per Gesetz neunmal unterschiedlich ge­regelt werden, dass feuerpolizeiliche Bestimmungen neunmal unterschiedlich geregelt werden, dass der Jugendschutz unterschiedlich geregelt wird? Danke für diese identi­tätsstiftenden Regelungen!

Wir haben das gestern diskutiert: Ein Jugendlicher, der im Grenzgebiet zwischen der Steiermark und Kärnten oder Niederösterreich und der Steiermark wohnt und im ande­ren Bundesland am Abend weggeht, muss sich überlegen, ob er noch rechtskonform nach Hause kommt, weil es in diesen Bundesländern unterschiedliche Ausgehzeiten gibt.

Meine Damen und Herren, wenn Sie glauben, dass diese Dinge für einen Bewohner ei­nes Bundeslandes identitätsstiftend für sein Heimatbewusstsein sind, dann vertreten Sie das. – Ich glaube das nicht. Heimatgefühl ist etwas anderes. (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen auch nicht die Bundesländer abschaffen, sondern wir wollen die Bürokratie reduzieren, und wir wollen die Strukturen vereinfachen. Es gibt da wirklich Grotesken. Die Zeit ist zu kurz, dass ich das alles erwähne, und das ist natürlich eine sperrige Ma­terie – überhaupt keine Frage –, aber da gibt es ja wirklich ein paar Schmankerln.

Ich habe mir nur einen Punkt herausgenommen: Da gibt es Bestimmungen über die Handhabung von Lasten – also: Wer kann wann wie viel Lasten tragen? –, und das sind nicht die Lasten, die der Steuerzahler zu tragen hat, weil er das finanzieren muss, sondern das sind wirklich Gewichte. Dazu gibt es sechs Seiten Bundesbestimmungen, das ist in Ordnung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was ist das, Gesundheits­schutz ?) – Ja, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz und so weiter. In all diesen Geset­zen gibt es Bestimmungen, da wird einmal definiert, was das ist, und dort sind dann die verschiedenen Bestimmungen zu finden – sechs Seiten, ist in Ordnung.

Jetzt sollte man glauben, das gilt für ganz Österreich – nein, denn dann gibt es nämlich zu den sechs Seiten noch einmal 55 Seiten mit Regelungen für die einzelnen Bundes­länder (der Redner zeigt die genannten Schriftstücke) –, weil die Lasten halt im Bur­genland anscheinend weniger schwer oder schwerer sind als in Vorarlberg, in Salz­burg, in Oberösterreich et cetera. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Es gibt unterschiedliche Definitionen, unterschiedliche Regelungen, nur zu diesem ei­nen Punkt, zu diesem einen kleinen Punkt. (Beifall beim BZÖ.) Hinter diesem ste-
hen Abteilungen, Referate, Beamte, Verwaltung, Kontrolle und so weiter, und so wei­ter. Das sind die Dinge, um die es uns geht.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie diesen Dringlichen Antrag durchlesen, dann se­hen Sie, dass es uns neben der Aufgabenkritik eben auch um eine grundsätzliche Neu­ordnung der Kompetenzen geht. Wir sehen Gesetzgebung und Vollziehung auf der Bundesebene. Ich sage Ihnen – und ich habe das auch gestern schon gesagt, auch wenn ich dann immer höre: die in Wien –: Wir sind die Vertreter der Bundesländer.


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Hier sind die Bundesländer bei der Gesetzgebung vertreten. Und es gibt ja eine zweite Kammer – den Bundesrat, die Länderkammer –, die eigentlich auch die Beteiligung der Länder entsprechend organisieren sollte. Es gibt ja Diskussionen über die Reform die­ser Länderkammer. Viele sagen, man könnte sie ersatzlos streichen, oder man könnte das vernünftig machen, dass es – wenn es eine bundeseinheitliche Gesetzgebung gibt, so wie wir das vorschlagen – dann wirklich auch echte Repräsentanten der Landesbe­völkerung als zweite Kammer gibt, die an der Bundesgesetzgebung mitwirken.

Auch da haben wir einen Vorschlag gemacht, dass man den Bundesrat, so wie er jetzt ist, streicht und durch einen Bundessenat mit 43 direkt gewählten Senatoren aus den Wahlkreisen ersetzt – 43 direkt gewählte Senatoren –, die gemeinsam mit uns Natio­nalräten an der Bundesgesetzgebung mitwirken. Ich glaube, das wäre eine effizientere Regelung als die bisherige und würde auch den Länderinteressen nachkommen. (Bei­fall beim BZÖ.)

Ich habe im Verfassungskonvent damals schon einen ähnlichen Vorschlag einge­bracht. Da hat man dann gesagt, das geht nicht – föderalistisches Prinzip und so wei­ter –, und da hat man ein Drei-Säulen-Modell eingerichtet: mit einer Bundesgesetzge­bung, mit einer gemeinsamen Gesetzgebung – das wäre ja auch nicht schlecht, wenn man sagt, die Länder sollen ihre Gesetze beschließen, aber sie müssen sich auf eine bundeseinheitliche Regelung einigen.

Wir sehen aber, wie wenig erfolgversprechend das ist. Richtig, Kollege Gaßner, da warten wir lange auf jede Regelung, wir sehen das ja beim Jugendschutz, deshalb ist es wohl gescheiter, das eben eigenständig zu regeln. Man hat damals krampfhaft ver­sucht, irgendwelche Dinge herauszufiltern, wo man sagt, da sollte doch jedes Land sel­ber das Gesetz entwickeln.

Ich habe alle Landesgesetze hier, meine Damen und Herren. (Der Redner zeigt die an­gesprochenen Schriftstücke.) Das sind nur die Überschriften, das ist also auch so ein Kompendium aller Kompetenzen. Ein paar Dinge habe ich schon angesprochen. Ein großer Bereich ist das Organisationsrecht, denn wir haben ja neun verschiedene Dienstrechte für die Beamten. Völlig unmöglich! Ein öffentlich Bediensteter sollte gleich behandelt werden, im Dienst- und Besoldungsrecht und im Pensionsrecht, egal, in wel­chem Bundesland er sitzt, ob auf der Bundes- oder auf der Länderebene. (Beifall beim BZÖ.)

Dinge wie Baurecht und die Tanzschulen habe ich schon erwähnt, die Schulen, die Fiaker, Bestattung et cetera, et cetera; das sind alles Dinge, die einen riesigen Apparat aufrechterhalten, den wir, glaube ich, wirklich als entbehrlich ansehen können.

Wir haben auch klar gesagt, dass wir uns zur repräsentativen Demokratie bekennen – aber mit direktdemokratischen Instrumenten. Das heißt, der Bürger sollte etwa über ein Volksbegehren, das mehr als 400 000 Unterschriften bekommt, auch über Volksab­stimmungen direkt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.

Den Bundespräsidenten hätten wir – in diesem Fall – durch die Frau Nationalratsprä­sidentin ersetzt. (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Rädler und Krainer.) Im Ersatzfalle sind Sie es ja ohnehin schon, und ich glaube, für ein paar Kommentare und als Staatsnotar und für die Reprä­sentation Österreichs nach außen wäre die Frau Nationalratspräsidentin genauso gut geeignet wie der derzeitig amtierende Bundespräsident (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Rädler und Grosz), und wir würden schon wieder einiges an Strukturen einsparen, meine Damen und Herren.

Auf der Landesebene – Sie sehen es auch im Antrag –: Wenn wir sagen, dass Gesetz­gebung und Vollziehung bundeseinheitlich geregelt werden, dann ersparen wir uns auch die Landesregierungen, ersparen wir uns die Landtage in der jetzigen Form. Wir


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wollen dort Landessenatoren, die direkt in den Wahlkreisen gewählt werden, die ge­meinsam mit einem direkt gewählten Landeshauptmann das Land nach außen vertre­ten und den übertragenen Wirkungsbereich auch entsprechend administrieren.

Wir haben vorgeschlagen, dass auf der Verwaltungsebene die Bezirkshauptmann­schaft als Trägerin der Verwaltung entsprechend forciert und aufgewertet wird, und zwar auch im Wege von Kompetenzzentren – dass man größere Bezirksverwaltungs­behörden, wirkliche Kompetenzzentren für Fälle etwa im Vergaberecht oder in Be­triebsanlagenverfahren einrichtet, die auch wissen, worüber sie zu entscheiden haben. Da passen auch die Landesverwaltungsgerichte als zweite Instanz gut hinein. Also die­ses System wäre sogar für die jetzige Situation adaptierbar.

Die Gemeinde, meine Damen und Herren – und es sitzen viele Bürgermeister hier he­rinnen –, ist auch bei uns besonders wichtig, denn das ist der direkte Draht zum Bür­ger. Nicht irgendeine abgehobene Landesregierung, nicht ein Landtag oder irgendwel­che Referate und Ämter, sondern die Gemeinde als direkter Ansprechpartner sollte für uns auch in Zukunft wichtig sein – als Serviceeinrichtung, als Bürgerservice – und auch entsprechend ausgestaltet werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Schickhofer: Aber nach dem skandinavischen Modell, das wären Riesengemeinden!) – Nein, nein, nein.

Lesen Sie das richtig! Wir sind nicht wie Skandinavien, wir sind auch nicht wie die Schweiz oder jemand anderer – Gott sei Dank! Wir sind Österreich, darauf sind wir stolz. Wir können von anderen lernen, die es möglicherweise besser machen, aber wir müssen das für die österreichischen Gegebenheiten adaptieren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schickhofer.)

Dass Skandinavien geografisch ein bisschen anders gestaltet ist als Österreich, das ist klar. Wir werden auch keinen Transfer der Schüler per Flugzeug organisieren, so wie das dort gemacht worden ist. Aber dass im Prinzip Gemeinden, die eine gewisse Min­destgröße unterschreiten, nicht effizient zu führen sind, darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Wir haben auch schon einmal einen Antrag eingebracht, dass auf freiwilliger Basis – auf freiwilliger Basis! – Gemeindezusammenlegungen funktionieren sollten und dass Gemeinden in verschiedenen Bereichen, etwa bei Bauhöfen oder anderen Din­gen, kooperieren sollten. Ich glaube, da finden wir uns wohl auch im Sinne der Effi­zienz und der Kosteneinsparung, meine Damen und Herren.

Dieses System kann sich natürlich auch auf andere Bereiche umsetzen lassen. Was den Bereich der Schulverwaltung betrifft, wo wir uns sowieso schon einig sind, warten wir darauf, dass wir das umsetzen, wo bereits Übereinstimmung besteht. Oder: Warum schaffen wir es im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich nicht, dass wir die mehr als 20 Sozialversicherungsanstalten auf zumindest drei reduzieren? Und zwar: eine für die Pensionsregelungen, eine für den Gesundheitsbereich und eine für den Umfallbereich. Was könnte man da an Geld einsparen und auch an Effizienz ge­winnen?! – Das sind die Dinge, über die wir sprechen wollen!

Natürlich, das ist eine Gesamtänderung unseres Verfassungsgefüges. Das geht nur unter Einbeziehung aller Beteiligten und, vor allem am Ende, auch unter Einbeziehung der Bevölkerung im Wege einer Volksabstimmung. Die Bevölkerung soll selbst ent­scheiden, wie sie in Zukunft regiert und verwaltet werden will. Wenn die Bevölkerung nein sagt, dann soll uns das auch recht sein. Nur: Da muss man auch dazusagen, was die Konsequenzen daraus sind, nämlich höhere Kosten und ein Mangel an Effizienz.

Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt unsere Ideen kursorisch hier dargestellt. Sie können das jetzt – und Sie sind natürlich dazu eingeladen – kommentieren. Sie können auch sagen: Das alles ist ein Unsinn! Sie können auch sagen: Gut, das gefällt uns al­les, aber den Bundespräsidenten wollen wir weiterhin haben! – Gut, darüber können wir diskutieren.


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Uns geht es darum, einen Wettbewerb an Ideen einzuleiten, eine wirklich sachliche Diskussion über die Zukunft unserer Verfassungs- und Verwaltungsstruktur zu eröff­nen, damit wir diesen ins Stocken geratenen Prozess wieder in Gang setzen. Es gibt viele Arbeitskreise, Unterausschüsse des Verfassungsausschusses, die schon seit Mo­naten nicht mehr tagen, weil man den Eindruck hat, dass man nichts mehr durchsetzt.

Herr Bundeskanzler! Gemeinsam mit uns könnte man etwas durchsetzen! Nützen wir die eineinhalb Jahre bis zur Wahl nicht nur zu gegenseitigen Beschuldigungen über dieses und jenes, sondern auch dazu, dass wir gemeinsam versuchen – so wie ges­tern –, die Strukturen in Österreich in Staat und Verwaltung zu hinterfragen, zu verbes­sern und effizienter zu gestalten! – Wir sind dazu bereit. Wir warten auf Ihre Ideen. (Beifall beim BZÖ.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.23.13

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Tatsächlich ist der Beitrag in der Begründung des Antrags sehr sachlich und sachorientiert – zu­mindest aus meiner Sicht – vorgebracht worden. Und das verdient diese Debatte auch, weil sie doch eine vielschichtige ist.

Ich möchte auf ein paar Punkte dieses Antrags in der Zeit, die mir zur Verfügung steht, eingehen.

Tatsächlich ist es so, dass in unserem Föderalismus viele Entscheidungen relativ lange dauern – auch mir zu lange dauern –, insbesondere dort, wo es eine Aufteilung der Kompetenzen gibt. Wenn man von Effizienz und von Verbesserung spricht, dann muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass der Kompromiss in der Vergangenheit viel zu lange gedauert hat. Und da wären einige Fragen unzweifelhaft als Beispiele zu nen­nen.

Man muss aber, wenn man unsere staatliche Struktur – Bundesstaat, Föderalismus, gewachsene Bundesländer – betrachtet, doch auch sehen, dass es in der Bevölkerung verstärkt – also nicht weniger, sondern verstärkt! – das Interesse gibt, mitzugestalten, mitzuwirken, Personen zu kennen, die einen vertreten, und auch verstärkt das Bedürf­nis gibt, politisch einbezogen zu sein. Wenn man diese Bedürfnisse nämlich nicht er­füllt und Menschen nicht auch in ihrem Bemühen, sich regional zu engagieren, das Ge­fühl haben, dass da jemand ist, mit dem sie direkt verhandeln, sprechen, diskutieren, streiten, sich auseinandersetzen können, dann wird, glaube ich, die Kluft zwischen der Bevölkerung und dem, was oft Politikverdrossenheit genannt wird oder was sich in ge­ringeren Wahlbeteiligungen zeigt, noch größer werden.

Also eine sinnhafte Organisation, die die Stärken unseres Landes im Föderalismus durch starke Gemeinden und Länder und im Zusammenwirken mit dem Bund struktu­rell verbessert, die aber auch auf das Bedürfnis der Bevölkerung – durchaus auch klei­nerer Gemeinden – nach Nähe zur Politik und zu politischen Abläufen und zu politi­schen Entscheidungen Rücksicht nimmt, wäre im Interesse aller.

Ich habe in der Vergangenheit oft erlebt, dass Reformen nicht deshalb so lange ge­dauert haben, weil es zu viele Gemeinden gibt oder weil es vom Föderalismus mit den Landesstrukturen zu schwierig ist, sondern deswegen, weil die parteiinternen Prozes­se, die unsere Demokratie prägen, so aufgesplittert sind. (Abg. Bucher: Wir kennen diese Probleme nicht! Deswegen können wir diesen Vorschlag machen!) Dies auch deshalb, weil, wenn sich die Landeshauptleute in den Parteien bemerkbar machen, ja


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gleichzeitig auch die Landesparteiobleute in Erscheinung treten. Tatsächlich ist es so – zumindest nach meinem Gefühl –, dass bei den Diskussionen in der Realpolitik weni­ger der Umstand, dass es zu viele Gemeinden gibt, etwas blockiert, sondern vielmehr die Abläufe in der Politik. Da kann man sich große Verbesserungen vorstellen.

Ich nehme jetzt absichtlich das Beispiel Gesundheitswesen her, weil ich mir da im heu­rigen Jahr noch einen Sprung beziehungsweise einen wichtigen Schritt erwarte. Da hat der Rechnungshof unzählige Male Möglichkeiten aufgezeigt, wo meiner Meinung nach Verschiebungen – ich würde nicht sagen, 3 Milliarden einzusparen, ist möglich, son­dern ich spreche von Verschiebungen – von Akutbetten, von Spitälern hin zu Pflege­einrichtungen denkbar und auch notwendig sind.

In den verschiedensten Diskussionen kann man bemerken, dass in vielen Regionen Österreichs die Menschen, wenn sie in ihrer Gemeinde oder in ihrer Nähe kein Spital haben, sehr oft das Gefühl der Unsicherheit haben, dies vor allem in jenen Fällen, wenn sie dringend etwas benötigen oder ein Familienangehöriger etwa einen Herzin­farkt erlitten hat oder eine andere akute Bedrohung für die Gesundheit gegeben ist. Wenn da das Spital weiter weg ist, so ist das für die Menschen ein gewisser Unsicher­heitsfaktor. (Abg. Rädler: Richtig!)

Daher ist natürlich diese Diskussion schon berechtigt, da kann man nicht sagen: Aber effizienter wäre es eigentlich, wenn man das zentral für alle optimal organisieren wür­de! Man muss ja dann im Gegenzug auch für die Akutversorgung – und das sind gar nicht so wenige Fälle – etwas vorsehen.

Ich glaube, dass ein Interessenausgleich nicht durch gegenseitige Sturheit zu errei­chen ist – und da komme ich jetzt zum Wesentlichen –, sondern dass das auch eine Frage der Einstellung und nicht nur der Struktur ist, denn man kann innerhalb der Strukturen positiv und negativ zu Entwicklungen eingestellt sein. Wenn man das näm­lich mit viel gutem Willen angeht, dann kann die Frage, wie viele Gemeinden jetzt tat­sächlich in Österreich existieren, nicht einer Gesundheitsreform entgegenstehen. Es muss der politische Wille zum Kompromiss führen, wobei man auf die Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen hat, insbesondere im ländlichen Raum. (Abg. Rädler: Genau!)

Man kommt immer wieder mit dem Argument, das wird da immer weniger, da wird im­mer alles abgezogen, und es halten sich dann viele symbolisch am Postamt fest oder an irgendeiner anderen Einrichtung. (Abg. Bucher: Am Briefkasten!) Mit diesem Bei­spiel wollen Sie dann der Entwicklung, dass der ländliche Raum immer schwächer wird, etwas entgegensetzen?!

Ich meine, dass man auf den Inhalt eingehen und auf die Bedürfnisse, die es gibt, Rücksicht nehmen muss, wenn man nach Antworten sucht. Wenn man den Gemein­den sagt: Wir legen alles zwangsweise zusammen, dann ist es billiger!, dann nimmt ja nicht Rücksicht auf die Gefühle und die Sorgen, die die Leute haben, sondern man macht dadurch noch eine Kluft zwischen Bund und Ländern und Gemeinden auf, und die brauchen wir nicht, wenn wir so große Themen wie die Gesundheitsreform in An­griff nehmen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, dass es in einer ernsthaften Diskussion sehr wohl angebracht ist, zu sagen: Wie können wir die Bundesländer und die Gemeinden noch stärker unterstützen, dass sie dort, wo sie gemeinsam einen Bauhof betreiben, Geld sparen? Dazu muss man die Gemeinde nicht auflösen. Man kann auch eine kleine Gemeinde haben und trotzdem einen Bauhof effizient organisieren. Da könnte man mit Best-Practice-Modellen, wo das gut funktioniert, noch viel mehr gemeinsam politische Bewusstseinsbildung betrei­ben und auch einen gewissen Druck in der Diskussion ausüben, um das rascher vo­ranzutreiben.

Es gibt einige Bundesländer, die da schon vorbildlich unterwegs sind. Ich will da jetzt nicht parteipolitisch argumentieren, indem ich sage: Da hat die SPÖ-Gemeinde oder


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der SPÖ-Landesrat gemacht! Nein, ich sage das über Parteigrenzen hinweg: Es gibt Gemeinden, die zeigen, dass man mit gemeinsamen Einheiten in Gemeinden und in Regionen, ohne die Identität und die identitätsstiftende Wirkung von Gefühlen zu ver­letzen, rasch vorankommen und auch mit weniger Geld effizient arbeiten kann.

Ich sehe in diesen Entwicklungen die eigentliche große Verwaltungs- und Staatsre­form: dass wir, etwa im Bereich der Bildung, nicht einfach alles aufsplittern im Land, sondern dass wir engagiert Modelle mit den Ländern und Gemeinden gemeinsam durchführen, die auch das Ziel haben, die Effizienz zu verbessern, oder dass wir bei der Gesundheitsversorgung Standards entwickeln, die für alle gelten, wo wir aber auf die Bedürfnisse in den einzelnen Regionen Rücksicht nehmen.

Wir haben in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe von Dinge zustande gebracht. Sie haben zu Recht die Verwaltungsgerichtsbarkeit genannt, wo eine Reform gestern hier gemeinsam beschlossen wurde. Wir haben die Reform der Sicherheitsbehörden disku­tiert und beschlossen. Und es wird ja noch eine Reihe von Maßnahmen in diesem Zu­sammenhang hier im Parlament beschlossen. Einige Beispiele dazu: das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die Pflegegeldreform bundeseinheitlich zu regeln, die Re­form der Gemeindekooperation. Und auch die Reform der Bildungsverwaltung steht bevor. Wir haben uns vorgenommen, im heurigen Jahr da etwa 30 Gesetze anzupas­sen. Nur Stichworte: Wer braucht Bezirksinspektoren, und was tritt an deren Stelle? Wie ist es mit den Landesschulräten, und was tritt an deren Stelle, wie ist die Funktion auszuüben?

Wie gesagt, wir haben uns vorgenommen, bis Ende dieses Jahres hier etwa 30 Geset­zesmaterien vorzulegen. Die sind noch vorzubereiten. Über die werden Sie dann zu befinden haben, etwa auch darüber, ob das dem entspricht, was Sie sich unter einer verstärkten und effizienteren Bildungsverwaltung vorstellen.

Aber nicht zu vergessen sind der Stabilitätspakt und das Stabilitätspaket. Da geht es natürlich schon auch darum, beim Aufnahmestopp dafür zu sorgen, dass man mit vor­handenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auskommt, das heißt, dass man effizienter wird. Das geht ja nur dann, wenn die Mobilität steigt. Also wer tatsächlich in der Auf­nahme die Anzahl wesentlich verringert, der muss die Mobilität erhöhen, sonst kann ihm passieren, dass er wichtige Funktionen, wenn alles gleich bleibt, nicht mehr erfül­len kann. Also eine Reihe dieser Maßnahmen zwingt dazu, auch weiter in Richtung von Verwaltungsreformen zu gehen – und das zu Recht!

Transparenzdatenbank und Deregulierung: Das gehört für mich zusammen. Dem räume ich einen wichtigen Stellenwert ein. Denn: In einem Unternehmen, in einem Konzern gibt es oft auch sehr kleine dezentrale Einheiten, aber die behindern nicht die gemeinsame Politik des Konzerns, aber das Wesentliche ist, dass es eine Datenzen­trale gibt, damit man weiß, was wo genau geschieht. Und das fehlt uns!

Diese Transparenzdatenbank ist deshalb ein so wichtiger Schritt, um, wenn eine Bür­gerin oder ein Bürger oder ein Unternehmen Förderungen erhält, zu eruieren, von wie vielen Seiten, von wie vielen unterschiedlichen Körperschaften Förderungen für diesel­be Sache kommen, und um auch festzustellen: Ist es gerecht, ist es effizient oder ist es einfach nur gewachsen und hat längst den ursprünglichen Sinn und Zweck verfehlt?

Ich erwarte mir von dieser Transparenzdatenbank auch inhaltlich sehr viel zur Verwal­tungsreform – neben den großen Themen der Bildungsreform und der Gesundheitsre­form.

Bei der Diskussion, wie wir generell mit dem Nationalrat und mit der Zahl der Natio­nalräte und mit dem Bundesrat und der Funktion des Bundesrates umgehen, habe ich großes Vertrauen in Sie als Abgeordnete, weil in diesem Zusammenhang Professor Van der Bellen einmal eine Rede gehalten hat, in der er gesagt hat, dass er es schon,


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wenn ich es verkürzen darf, vermessen findet, dass die Regierung dazu etwas vor­schlägt, denn das ist die Aufgabe des Parlaments.

Ich sehe das durchaus so, dass die Aufgabe des Parlaments jetzt darin besteht, genau darüber zu befinden, wie eine effizientere Form für den Bundesrat und auch für den Nationalrat zu wählen ist und wie sich die direkte Demokratie – dazu habe ich ja ges­tern Stellung genommen – weiterzuentwickeln hat.

Auch bei Punkten, die in Ihrem Vorschlag zu Recht aufscheinen, die das Parlament aufwerten, die auch die Möglichkeiten des Parlaments stärken, kann ich Sie als Abge­ordnete nur unterstützen. Das heißt, wenn Sie Ihre Beschlüsse fassen, ist dann im Rahmen des Bundeskanzleramtes oder anderer Ressorts dafür zu sorgen, dass das auch dementsprechend finanziell bedeckt ist und organisatorisch unterstützt wird. Ge­rade in Bezug auf die Aufwertung des Parlaments rechne ich natürlich stark mit Ihren Vorschlägen.

Also insgesamt eine Diskussion, die zu Recht geführt wird, eine Diskussion, die nicht in Polemik abgleiten sollte, eine Diskussion, wo man aus meiner Sicht auch vieles an Vorarbeiten vorfindet und die hinsichtlich der Verwaltungsreform, der Einsparungsmaß­nahmen und der Vorschläge des Rechnungshofes etwas ist, wo man von Zeit zu Zeit zu überprüfen hat, ob wir uns hier in die richtige Richtung bewegen, nämlich auch hin zu mehr Effizienz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minu­ten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


15.36.05

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler, ich be­danke mich zunächst einmal bei Ihnen für die Würdigung unserer Vorschläge, die un­ser Klubobmann-Stellvertreter Herbert Scheibner gemacht hat. Ich bedanke mich auch bei ihm, der über viele Wochen und Monate mit einem sehr kompetenten Team diese Vorschläge ausgearbeitet hat.

Sie sehen, dass wir uns wirklich Gedanken gemacht haben, und zwar betreffend die Frage: Warum geht in unserer Republik nichts weiter? – Das ist genau der Kernsatz, um den es geht! Das ist genau das, was auch jene Abgeordneten hören, die sich unter die Menschen und unter das Volk trauen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das kann nichts Neues sein für Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Sie können das mehrmals täglich hören. Ich glaube, Kollege Herbert Scheibner hat dem einen oder anderen von Ihnen jetzt heute aus der Seele gesprochen. (Beifall beim BZÖ.)

Viele von Ihnen – und auch der Herr Bundeskanzler hat es in seine Worte gekleidet –wissen darüber Bescheid, dass wir mit diesem kranken System, was die politischen Strukturen betrifft, keine Zukunft haben. Dieses System ist nicht kompatibel mit den Aufgaben, die wir und die eine zukünftige Bundesregierung zu lösen hat, um auf die Antworten, die in den nächsten Jahren anstehen werden, vorbereitet zu sein.

Die politischen Entscheidungsprozesse dauern viel zu lange. Sie werden viel zu oft blo­ckiert durch das System des Föderalismus in unserem Land, wo oft falsche und unbe­rechtigte Anliegen vorgetäuscht werden und wo man im Grunde genommen insgeheim weiß, dass wir auf diese Art und Weise nicht weitermachen können. Deshalb haben wir den Mut aufgebracht, darauf hinzuweisen.


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Sie haben das ja auch so charmant gesagt: dass eine Partei, die nicht so alteinge­sessen ist, die jüngste Partei in Österreich, den Mut hat, auf die Dinge, wo es schief­läuft, wo wirklich der Fehler zu suchen ist, hinzuweisen und zu sagen: So können wir in Zukunft nicht weitermachen!

Ich meine: Das ist eine Selbstlähmung des politischen Systems in Österreich, das wir hier aufrechterhalten! Und das gehört beseitigt. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundeskanzler, Sie haben selbst den Arbeitskreis angesprochen, den der Natio­nalrat jetzt bildet, was die Verkleinerung des Nationalrates betrifft. Es gibt auch einen Arbeitskreis, wie ich höre, im Bundesrat. Aber, Herr Bundeskanzler, ich bin kein Pro­phet, ich getraue mich jedoch, zu sagen, dass sowohl der eine wie der andere Arbeits­kreis in dieser Legislaturperiode kein Ergebnis zutage fördern wird und dass man auch noch in der nächsten Legislaturperiode über die Verkleinerung des Nationalrates nach­denken wird, ohne dass es ein Ergebnis gibt.

Wir müssen alle endlich zur Besinnung kommen, alle einmal einsehen, dass wir hier eine Veränderung brauchen, seien die Konzepte, die Vorschläge und die Ideen noch so gut und von wem auch immer, von den Wirtschaftsforschern, vom Rechnungshof oder von den Ministerien! Auch von den Ministerien gibt es gute Vorschläge. Ich denke da an die Schulverwaltung, wo wir schon sehr weit waren.

Sie haben ja selbst, Herr Bundeskanzler – ich habe mir das notiert –, das Transparenz­paket angeführt. Da wäre – und Sie wissen das! – viel mehr drinnen gewesen. Sie hät­ten ein anderes Transparenzpaket beschlossen, wenn Sie nicht auf den einen oder an­deren Landesfürsten hätten Rücksicht nehmen müssen. Das wissen Sie! Auch die Mi­nister hinter mir wissen das. (Beifall beim BZÖ.)

Stabilitätspakt. Die Frau Finanzministerin weiß ganz genau, hätte sie nicht einen Herrn Pröll, hätte sie nicht einen Herrn Häupl, wäre wirklich ein Stabilitätspakt gelungen und das Budget zukünftig gesichert.

Zur Schulverwaltung habe ich schon etwas gesagt.

Transparenzdatenbank, Deregulierung. Herr Bundeskanzler, ohne die Landesfürsten kommen Sie keinen Millimeter weiter, völlig unmöglich!

Auch beim Jugendschutzgesetz hat Mitterlehner schon die Segel gestrichen, er hat schon verzweifelt aufgegeben, will gar nicht mehr weiterverhandeln, weil er gesehen hat, dass die Landesfürsten da auf der Bremse stehen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Föderalismus, die Landesfürsten, das sind die Bremsklötze, die müssen wir endlich auf die Seite geben, damit wir Gas geben können und damit wir zukünftig eine geordnete, eine vernünftige, eine sinnvolle und vor allem eine kosteneffiziente Gesetzgebung für die Steuerzahlerinnen und Steu­erzahler machen. (Beifall beim BZÖ.)

Erklären Sie jemandem mit wirtschaftlichem Verständnis einmal, wie es überhaupt so lange funktionieren konnte, dass der Bund für die AHS zuständig ist, die Länder für die Pflichtschulen zuständig sind, der Bund die Steuern einnehmen darf und die Landes­fürsten bestimmen, wer die Lehrer sein dürfen – je nach Parteibuch. Erklären Sie ei­nem Wirtschaftler, wie es sein kann, dass der Bund für die Krankenkassen zuständig ist und die Länder für die Spitäler zuständig sind!

Das ist völlige Unvernunft, das versteht de facto niemand! Der, der die Steuern ein­hebt, der soll auch bestimmen dürfen und müssen, was mit den Mitteln passiert. (Bei­fall beim BZÖ.) Das ist kein Zentralismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Vernunft und Hausverstand, und da müssen wir hinkommen.

Jugendschutzgesetz. Es versteht ja niemand, warum die Jugendlichen in Vorarlberg anders behandelt werden als jene im Burgenland oder jene in Wien – die Senioren


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ebenso. Die haben doch alle das Anrecht, in dem kleinen Österreich gleich behandelt zu werden, und ich glaube, dass wir da auf die Sympathie von vielen stoßen, egal, in welche politischen Reihen ich hineinsehe.

Es werden viele auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Föderalismus im Grunde genommen der Sargnagel unseres Systems ist (Abg. Dr. Bartenstein: Bitte?), der Sargnagel, den wir beseitigen müssen und den wir richtig interpretieren müssen – rich­tig interpretieren müssen! Es ist ja auch in Zukunft so zu sehen und auch zu analysie­ren, wie das in unserem Antrag drinnen steht, nämlich dass die Länder selbstverständ­lich ihre Interessen wahrnehmen können, und zwar sowohl im Nationalrat als auch im Bundessenat. Da bleibt kein einziges Landesinteresse auf der Strecke, sondern – ganz im Gegenteil – durch das Zusammenwirken aller in einer kurzfristigen Art und Weise ist das Zusammenwirken und auch die Gesetzgebung viel, viel effizienter gegeben.

Die Grundprinzipien, die wir uns zurechtgelegt haben, sind bürgernah und demokra­tisch, sinnvoll und vor allem kompetenzbereinigend, kostengünstig und effizient. Die ganzen Doppelgleisigkeiten, die in dieser Republik nach wie vor ihr Unwesen treiben, sind mit den Verwaltungsstrukturen, die wir jetzt eingezogen haben, bereinigt, und das sorgt dafür, dass die Bürger schneller und vor allem kostengünstiger zur Erledigung ihrer Anliegen kommen. Denn das Geld, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wir jetzt in die teuren politischen Gremien investieren, die mancherorts niemand braucht – ich kann Ihnen das aufzählen, wir haben Zehntausende Gemeinde- und Bezirksräte, wir haben 448 Landtagsabgeordnete, 62 Bundesräte, 183 Nationalräte, 76 Landesregierungsmitglieder und 18 Bundesminister beziehungsweise Staatsse­kretäre –, wird umgeschichtet. Bayern, ein Drittel größer als Österreich und mit zwölf Millionen Einwohnern, kommt mit einem Landtag und einer Regierung aus.

Es versteht im Grunde niemand, warum wir diese aufgeblähten Strukturen brauchen. Es ist höchst an der Zeit, dass wir mit diesem aufwendigen System endlich einmal Schluss machen und uns ein System zurechtlegen, wo wir Mittel einsparen können für die wichtigen Investitionen, die wir in Zukunft brauchen: für Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation und Infrastruktur. Da sind Investitionen zu tätigen für die Ar­beitsplätze der Zukunft, für Wachstum und vor allem zur Absicherung unseres Wohl­standes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass all diese Vorschläge, die wir jetzt eingebracht haben, ein Diskussionsbeitrag für die Verschlankung der politischen Strukturen und der Verwaltungsebenen unseres Landes sind. Wir haben jetzt – als ein­zige politische Fraktion im Hohen Haus – einen Beitrag geleistet. Ich hoffe, dass an­dere Fraktionen diesem Beispiel folgen und jede Fraktion mit einem Konzept, jede Fraktion mit klaren Absichten und Ansichten in die Verhandlungen geht, was den Ar­beitskreis betrifft. Dann können wir auch zukünftig davon ausgehen, dass wir zu einem Ergebnis kommen. (Beifall beim BZÖ.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Sehr sachliche Debatte!)

 


15.45.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich finde es zunächst einmal begrüßenswert, dass es diese Initiative gibt. Ich glaube, dass da viele Ideen dabei sind, die man ernst nehmen muss und die man auch aufgreifen soll, ich glaube aber trotzdem, dass es dann in der Rede des Klubobmannes Bucher ein paar Widersprüche gegeben hat zu dem, was sein Stellvertreter durch die Tonlage hat erkennen lassen.

Von einer Selbstlähmung kann bei dieser Regierung eigentlich keine Rede sein. Wir haben gestern diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle beschlossen – die ist ja fast


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ein Jahrhundertwerk (Zwischenruf des Abg. Bucher); sie wurde ausverhandelt und nach sehr, sehr langer Zeit hier beschlossen –, es gibt das Bundesamt für Asyl, wir werden ein Transparenzpaket haben, wir werden in diesem Haus im Gesamtbereich Anti-Korruption noch vor dem Sommer zu Beschlüssen kommen, und auch eine Fi­nanz- und Wirtschaftskrise in diesem Ausmaß hatte seit 1945 keine einzige Bundesre­gierung zu bewältigen. – Also ich glaube, dass von Selbstlähmung keine Rede sein kann. Das sollte man schon ein bisschen so sehen, bevor man von Selbstlähmung und überhaupt diesem ganzen System spricht.

Dann glaube ich – ich habe so ein bisschen den Eindruck –, Herr Klubobmann Bucher, Sie waren wahrscheinlich in Ihrem Leben nie Bezirksrat, Gemeinderat oder sonst ir­gendwo ganz nah am Bürger, wenn Sie hier so flapsig sagen: Na ja, jetzt schaffen wir gleich einmal die ganzen Landtage ab!, und so weiter. (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) – Ich bin dafür, dass man sie evaluiert, ich bin dafür, dass man darüber nachdenkt – über die Zahl, über die Aufgaben, über all das sollte man nachdenken –, aber man sollte sehen, dass sich die Aufgaben der Landtagsabgeordneten nicht bloß auf die Landtagssitzungen beschränken, sondern dass sie Ansprechpartner vor Ort, ganz nah bei den Bürgern sind (Zwischenrufe der Abgeordneten Ursula Haubner und Mag. Widmann) und das schafft schon Vertrauen in das politische System (Abg. Kickl: Sie haben ja keine Landtagsabgeordneten!), das kann sehr viel an Erkenntnis­sen bringen und kann sehr viel an Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger bringen.

Das Gleiche gilt für die Gemeinderäte/Gemeinderätinnen, für die Bezirksräte/Bezirksrä­tinnen und das gilt für die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – das sage ich gleich einmal dazu –, die fast Tag und Nacht lauter solche Dinge zu bewältigen haben, die ei­ne echte Herausforderung in der praktischen Umsetzung sind. Da muss man, glaube ich, behutsam sein.

Dann sprechen Sie hier herinnen auf der einen Seite von der Abschaffung der Lan­desgesetzgebung und wollen haben, dass die Landeshauptleute direkt gewählt wer­den. Sie machen damit den Landeshauptmann eigentlich zu einem – na, sagen wir so – Vollzugsbeamten. Den wollen Sie aber plötzlich direkt wählen – also das ist in sich ein bisschen ein Widerspruch: Entweder ist das dann der Landeshauptmann und er hat ja dann ein Gremium zur Verfügung, wo sich daraus die demokratische Legitimation darstellt, oder Sie sagen, na ja der Vollzugsbeamte soll nicht bloß von oben bestellt werden, sondern soll eben direkt gewählt werden – abgesehen davon, dass das natür­lich eine systempolitische Frage ist, von der ich nicht weiß, wie Sie die da unterbringen wollen, aber gut. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite, wozu ich absolut zustimme, ist die Aufwertung des Parlaments – da sind wir ja gerade dabei mit den drei Arbeitsgruppen. Da werden wir dann genau schauen. Da sind ja alle Fraktionen dabei, wo man dann über die Infrastruktur, über die Ausstattung, über die materiellen Möglichkeiten, darüber, wie wir uns hier organisie­ren – Zahl der Ausschüsse, Geschäftsordnung und so weiter –, nachdenkt. Und ob es jetzt mehr oder weniger Abgeordneter gibt, das ist nicht die zentrale Frage. Die zentra­le Frage ist, wie da die Aufgabenbewältigung und die Herausforderungen der heutigen Zeit besser und effizienter und vielleicht sogar manchmal kostengünstiger, aber auch wettbewerbsfähiger zu schaffen sind. Da gehört natürlich der Legislativdienst hier im Haus dazu, der Budgetdienst und so weiter, da gehört dazu, dass die Klubs eine ge­scheite Ausstattung haben, um hier wirklich konstruktiv mitwirken zu können. Ja, das gehört zu den Punkten, wo wir übereinstimmen und woran wir, glaube ich, auch ge­meinsam arbeiten sollten.

Auf die Abschaffung des Bundespräsidenten will ich auch konkret eingehen. – Wissen Sie, ich finde, bei der Frage der Regierungsbildung kann ein Bundespräsident eine wichtige Rolle spielen, in schwierigen, krisenhaften Zeiten kann ein Bundespräsident


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auch eine wichtige Rolle spielen und dass er Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist, finde ich eigentlich auch sympathisch; ich sage Ihnen das ganz ehrlich. Und daher hal­te ich wegen dieses und noch vieler anderer Punkte doch hier die Meinung aufrecht, dass es durchaus Sinn macht, unter anderem bei dieser Regelung zu bleiben.

Und natürlich hat auch der Bundespräsident – fast wie ein Ombudsmann oder eine Ombudsfrau – die Möglichkeit, auch zusätzlich gegenüber dem Bürger eine bestimmte Aufgabe und Funktion zu erfüllen. Das wird er eben oft in Worte kleiden und er wird das oft mit Nachdruck vertreten und er wird auch durchaus für das Klima und für die Bewältigung so mancher politischer Fragen eine nicht unwichtige Rolle spielen können. (Abg. Ing. Westenthaler: Das kann der ...!)

Sie haben hier herinnen auch die Frage der Direktwahl der Bürgermeister angespro­chen. Das hat in Kärnten begonnen, daran kann ich mich noch genau erinnern. Da ha­ben Ambrozy, Jörg Haider und andere mitgewirkt. (Abg. Petzner: Na, na, na!) – Ich weiß, das hat in Kärnten begonnen. Das Problem bei der Direktwahl war immer nur, wenn er dann keine Mehrheit im eigenen Gemeinderat hatte. Das hat dann oft zu schwierigen Situation geführt. Aber wenn es der Wunsch der Bevölkerung ist, dass es da diese Direktwahlmöglichkeit gibt, warum nicht? – Ich sage nur, dass es auch manchmal in der Umsetzung nicht unproblematisch ist.

Der Ausbau der direkten Demokratie ist in unseren Programmpunkten vorgeschlagen – der Herr Bundeskanzler hat das kürzlich auch wieder öffentlich präsent gemacht. Wir müssen uns dann nur über ein Modell Gedanken machen, welche Themen, welche Be­reiche sozusagen abstimmungsfähig sind.

Wir studieren gerade intensiv das deutsche Modell, das in den Ländern dort praktiziert wird, ein Drei-Stufen-Modell, wo man immer wieder versucht, die Proponenten einzu­beziehen, Verhandlungslösungen zu finden, wo man wirklich versucht, dabei auch die repräsentativdemokratischen Institutionen in diesen Prozess einzubinden, also eine Synthese zwischen den direktdemokratischen, ausgebauten, neuen Instrumentarien und den vorhandenen repräsentativdemokratischen Instrumentarien.

Da kann man sich hier wahrscheinlich am Ende des Tages durchaus auf ein Modell ei­nigen, wo wir, wie ich glaube, mit Sicherheit mehr Bürgernähe und mit Sicherheit auch demokratische Qualität in diesem Zusammenhang werden finden können.

Ich kann mir bei einer Volksabstimmung auch vorstellen, nicht mehr bloß die Situation zu haben – so wie das bei Zwentendorf war –, dass die Regierung Ja zu Zwentendorf sagt, das wird hier in ein Gesetz gegossen und dann gibt es darüber eine Volksabstim­mung, sondern man kann sich auch die Frage stellen, ob man nicht eine Gesetzesvor­lage entwickelt, wo die Bevölkerung dann zu einem Thema die Möglichkeit hat, Ja oder Nein zu sagen, und wenn es Ja ist, dass das dann verpflichtend Gesetz wird. – Also da gibt es viele Möglichkeiten und daran sollte man – der Meinung bin ich auch – arbeiten, um das auszubauen, auch auf europäischer Ebene.

Wir haben ja vorgeschlagen, dass man zur Finanztransaktionssteuer zum Beispiel hier Initiativen im Rahmen der Möglichkeiten setzen soll, die es dort jetzt neuerdings auch plebiszitär gibt.

Also ich sehe hier eine breite, interessante Palette an Diskussionspunkten. In manchen Punkten haben wir Übereinstimmung, in manchen Punkten naturgemäß nicht.

Was die Zwischendurchwahlen betrifft – das sei noch hinzugefügt, weil Sie das auch als Punkt drinnen haben –: Wenn wir die Wahlkampfkostenrückerstattung abschaffen, dann wird natürlich die Lust auf Zwischendurchwahlen rein von der Kostenseite schon äußerst gering sein. Ich sage das nur einmal so. – Das ist so ein kleiner Punkt, der da durchaus auch eine Rolle spielt.


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Einen kleinen Schwenker zu einem Interview gestern im „Report“ erlaube ich mir schon noch zu machen, ein Interview mit Frank Stronach (Abg. Ing. Westenthaler: Es war so sachlich bisher!), der ja dauernd befragt wurde, wie das Verhältnis von ihm zu Ihnen ist, der fußballbegeisterte Mäzen (Abg. Ing. Westenthaler: Es war so sachlich bisher!), der die goldene Regel entwickelt hat, die er eigentlich in seiner Philosophie drinnen hat.

Stronach sagt schlicht und einfach – und das ist sein Zugang zur Demokratie –: Wer das Gold hat, macht die Regel. – Genau das hat er mir persönlich einmal gesagt. Ich war ein einziges Mal in meinem Leben bei ihm, da hat er gefragt (einen englisch-kana­dischen Akzent imitierend): Kennen Sie die goldene Regel? – Da habe ich gesagt: Nein, die kenne ich nicht, die goldene Regel. Mir fehlt es am Gold, daher kenne ich auch nicht die Regel. – Und er hat gesagt: Aber ich. – Und dann hat er mir dieses Bei­spiel gesagt. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Das ist eine Form von Politikverständnis, die nicht unbedingt mein Politikverständnis ist, denn die Aufgabe einer entwickelten Gemeinschaft, eines Staates, ist ja, dass wir hier solidarischen Ausgleich, einen Interessenausgleich schaffen, natürlich die Bürger­beteiligung ausbauen – mit Internet und anderen neuen Instrumentarien –, sodass die­ses solidarische Element eine Rolle spielt und dass nicht diejenigen, die das Gold ha­ben, letztlich dauernd und überall bestimmen, und sozusagen die, die nicht das Gold haben, dann diesen Bestimmungen unterliegen. Und da muss ich ehrlich sagen, das ist nicht meines. (Abg. Mag. Stefan: Der starke Arm! – Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Und dann habe ich noch eine letzte Frage: Wollen Sie bei der Erstellung der nächsten BZÖ-Liste verlost werden? – Dann müssen Sie sich aber anstrengen, wenn Sie Klub­obmann werden wollen, denn dann müssen Sie gewinnen! Ich weiß nicht, wer bei der Verlosung gewinnt. (Abg. Bucher: Ihre Sorgen um meine Zukunft!)

Was mir aber gut gefallen würde, ist, wenn Herr Stronach eine Verlosung macht, wenn er demnächst auf seine Kosten der „Kronen Zeitung“ oder dem „Kurier“ eine Hoch­glanzbroschüre beilegt. Da würde ich mich beteiligen, das würde mir Spaß machen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl zu Wort. – Bitte.

 


15.54.39

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren auf der Regierungsbank! Von Frank Stronach wieder zurück zum ur­sprünglichen Antrag. (Abg. Petzner: Zurück zur Österreichischen Volkspartei!) Ich möchte zuerst einmal dem Kollegen Scheibner für seinen Zugang danken, nämlich Parteipolitik bei der Staatsreform und wahrscheinlich auch bei der Demokratiereform herauszuhalten. Das ist ein nüchterner Zugang, das ist ein wichtiger Zugang, und ich sage, bei Verfassungsfragen sollten wir auch grundsätzlich die Parteipolitik hintanstel­len.

Umso bedauerlicher finde ich, dass Herr Klubobmann Bucher solche Worte verwendet wie „krankes System“, „Selbstlähmung des Systems“, „Föderalismus, der Sargnagel des Systems“. – Da widersprechen Sie sich selbst, meine Damen und Herren vom BZÖ. Bleiben wir sozusagen bei der ruhigen Abhandlung des Themas! (Abg. Scheib­ner: Das ist ja noch keine Parteipolitik! – Ruf: ... seine Meinung!)

Sie haben von den Verwaltungsvorschlägen gesprochen und haben versucht, das in der Bevölkerung immer so darzustellen, als ob diese Bundesregierung oder die Bun­desregierungen davor in der Verwaltungsreform noch nichts getan hätten. – Ich glaube, es ist sehr, sehr viel geschehen. Einige Punkte wurden schon angeschnitten, die letz­ten möchte ich noch einmal hervorheben:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 130

Dass wir die Behördenstruktur bei der Polizei mit den Bundespolizeidirektionen, näm­lich 31 an der Zahl, auf neun Landespolizeikommanden reduzieren, stellt einen Sys­tembruch dar, genauso wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die wir gestern beschlos­sen haben. – Also wir haben damit bereits in der Zwischenzeit auch ganz nachhaltig neue Systeme beschlossen.

Dass wir das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einführen, womit wir auch die einzelnen Behörden in den Ländern auflösen beziehungsweise entlasten und die Zu­ständigkeit auf ein Bundesamt konzentrieren und dieses danach der Verwaltungsge­richtsbarkeit unterwerfen, ist eine ganz besondere Qualität, die wir da bekommen.

Dass wir die Bezirksgerichte zusammenlegen wollen – das haben Sie ja selbst ange­schnitten, dass Sie das auch selbst wollen – und dass wir da mitten im Fluss sind, ist eigentlich eine Bestätigung auch von Ihrer Seite, dass wir da vollkommen richtig liegen. Und jetzt gilt es nur, sage ich, in dem Bereich gemeinsam zu wirken.

Ich möchte Ihren Antrag eigentlich in zwei Bereiche einteilen: Auf der einen Seite for­dern Sie die Demokratiereform, und auf der anderen Seite eine Staatsreform.

Konzentrieren wir uns auf die Demokratiereform: Kollege Bucher hat gesagt, Sie sind die einzige Partei, die bisher Vorschläge gemacht hat. – Dem muss ich klar widerspre­chen. Sie kennen das Demokratie.Neu-Paket von unserem Sebastian Kurz – es wurde schon vor Langem vorgestellt –, ein ganz klares Konzept, wie wir die Demokratie in diesem Land noch direkter, noch unmittelbarer, noch persönlicher machen können. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt Parteipolitik!)

Das ist etwas, wo wir auch auf Sie zugegangen sind, und die Frau Innenministerin hat mir erzählt, dass es schon ein gutes Gespräch mit Ihnen gab. Ebenso haben wir das Thema ja auch schon in der Parlamentarismus-Reformkommission diskutiert, wo Sie, Herr Kollege Scheibner, auch extra gefragt haben: Ist das von den Regierungsparteien ernst gemeint? Und wir haben gesagt: Ja, wir wollen das. Also in diesem Sinne ist auch diese Dringliche heute sozusagen gar nicht notwendig, denn wir haben uns schon vor dieser Dringlichen dazu bekannt, diese Demokratiereform entsprechend zu stärken und durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen nämlich eine dritte Gesetzesinitiative einführen, sodass nicht nur die Bun­desregierung und das Parlament, sondern auch das Volk selbst eine Gesetzesinitiative einbringen kann. Sie kennen das: 10 Prozent der Wahlberechtigten sollen dann die Möglichkeit haben durchzusetzen, dass das im Nationalrat behandelt wird, und wenn der Nationalrat dem nicht entsprechend nachkommt, dass das mit verpflichtender Volksabstimmung zum Gesetz oder Nicht-Gesetz – je nachdem – führt.

Weiters wollen wir – und da treffen wir uns, glaube ich, auch –, dass wir Volksbegehren auch mittels einem Online-System ermöglichen. Ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir das Internet auch verstärkt für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen können. Wir haben mit der Europäischen Bürgerinitiative schon ein Online-System kreiert. – Es ist vielleicht nicht das allerbeste, aber es ist im Moment das, was gerade tauglich ist. Wir sind jederzeit bereit, das auch weiterzuentwickeln, um den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Möglichkeit zu geben, hier direkt, unmittelbar und in einer einfachen Form an der Gesetzeswerdung und sozusagen am Willensbildungsprozess der Bevölkerung und den Entscheidungen teilzunehmen.

Wir können uns auch vorstellen, dass wir das Recht der Parlamentarier auf Interpella­tion gegenüber der Bundesregierung vielleicht auch einzelnen Bevölkerungsgruppen oder auch einer bestimmten qualifizierten Menge der Bevölkerung zur Verfügung stel­len. Warum soll nur der Abgeordnete alleine ein Fragerecht an die Mitglieder der Bun­desregierung haben? Warum soll nicht eine qualifizierte Anzahl von – ich sage jetzt einmal eine Hausnummer: x; darüber müssen wir diskutieren – Personen auch ein sol-


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ches Fragerecht haben (Abg. Öllinger: Es geht eher um das Recht auf eine klare Ant­wort!), wobei wir das dann entweder im Rahmen einer Fragestunde oder auch schrift­lich abhalten. – Beide Möglichkeiten sollten wir diskutieren.

Ich glaube, da können wir uns treffen, wenn es darum geht, dass die Personen, die Einkommensteuer zahlen, auch in einer gewissen Form mitbestimmen sollen, wofür die Steuergelder verwendet werden. Ich denke, dass das auch ein wichtiger Zugang ist, womit wir die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an der Vollziehung entspre­chend stärken können.

Weiters denke ich, dass es wichtig ist, dass wir das persönlichkeitsbezogene Wahl­recht stärken. Das ist einer der wesentlichsten Punkte, wenn wir von Unmittelbarkeit sprechen. Betreffend die Länder, weil Sie das gesagt haben, ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass die Bevölkerung noch mehr Anteil an den Politikern nehmen kann, an de­nen, die jetzt unmittelbar gestalten können. Dazu gehört ein persönlichkeitsbezogenes Wahlrecht, dazu gehört, dass sich die Hälfte des Nationalrates jedenfalls aus den Re­gionalwahlkreisen zusammensetzen muss und dass die andere Hälfte – sagen wir – für Fachleute, für Experten über Landes- und Bundeslisten zur Verfügung gestellt wird. Das ist das berühmte Hunderter-Modell, ungefähr die Hälfte wird das sein, was eine gute Mischung für dieses Haus wäre.

Ich glaube, meine Damen und Herren, dass wir, wenn es um den Föderalismus geht, schon noch ein paar Grundsätze nennen müssen. Der österreichische Föderalismus ist für mich auch ein Teil angewandter Subsidiarität. Da unterscheiden wir uns wahr­scheinlich von Ihnen. Uns als christlich-sozialer Partei, uns ist es einfach wichtig, dass Subsidiarität auch gelebt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, dass die kleinere Einheit die ihr gerade noch möglichen Aufgaben erfüllt. Sie machen gerade das Umgekehrte. Sie schlagen vor, dass man alles nach oben zur Ver­waltung gibt. Das wollen wir in keiner Weise! Ich sage auch: Überlegen Sie, ob es gut ist, wenn wir zulassen, dass Verwaltungsbeamte gewählt werden. Das erinnert mich eher an das amerikanische System, dass der Verwaltungsbeamte wie ein Sheriff ge­wählt wird. Ich frage mich, ob das wirklich tauglich ist. Das ist das Senatssystem, mit dem Sie hier arbeiten wollen. Da geht es um Verwaltungsbeamte, die wir nicht in die­sem Sinne gewählt haben wollen.

Meine Damen und Herren! Es waren die Bundesländer, die 1918 und 1945 Österreich wiedergegründet haben. Es waren die Bundesländer, die mit den drei Konferenzen nach 1945 dazu beigetragen haben, dass Österreich in dieser Form zustande gekom­men ist. Das war eine schwierige Situation. Wir sollen diese Ländertradition nicht außer Acht lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Gerade in Zeiten, in denen die Welt sozusagen immer kleiner wird und sich der Einzel­ne immer weniger vertreten fühlt und auch Sorge hat, von supranationalen Entschei­dungen überfordert zu werden, gerade da ist es wichtig, dass wir Repräsentanten auf unterster Ebene haben, die sich um die Anliegen und Sorgen der Bevölkerung küm­mern. Gerade da ist es wichtig, dass die Menschen auch entscheiden können, dass sie mitentscheiden können auf unterster Ebene, dass sie dort ihre Organe auch wählen können, von denen sie vertreten werden, dass Bürgerinitiativen dort auch entspre­chend eine Möglichkeit erhalten, zu gestalten. Das halte ich für den Heimatbegriff, für den Rückhalt in der Heimat für ein ganz, ganz besonderes Prinzip, für das wir uns auch ganz besonders einsetzen.

Damit darf ich zum letzten Punkt kommen, den Sie auch vorgeschlagen haben, näm­lich die Abschaffung des Bundespräsidenten. Wir wissen, dass die Kompetenzen des Bundespräsidenten ein Ergebnis des historischen Lernprozesses des ersten Jahr­zehnts der Ersten Republik waren, und dass das im Grunde auf ein Verhältnis Checks-


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and-Balances hinausläuft. Jetzt können wir darüber reden, ob das in der jeweiligen Form da und dort richtig ist, welche Kompetenzen der Nationalrat hat, welche Kompe­tenzen der Bundespräsident hat und welche Kompetenzen die Bundesregierung hat. Aber eines möchte ich auf keinen Fall, dass wir in Österreich jemals wieder dorthin kommen, dass eine Person oder eine Institution die ausschließliche Machtfülle hat. Ich glaube, dass es unbedingt immer eines Verhältnisses Checks-and-Balances bedarf, und in dem Sinne bin ich für jedes Gespräch bereit. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber dann müssen Sie ganz besonders kritisch zum Bundespräsidenten stehen!)

Ich halte es auch für ganz wichtig, dass man auch nach 80 Jahren grundsätzlich hinter­fragen darf, ob da und dort nicht nachgebessert oder evaluiert werden soll, aber das Verhältnis von Checks-and-Balances halte ich für eine ausgeglichene und für eine soli­darische Gesellschaft für etwas äußerst Wesentliches. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit möchte ich enden und das aufgreifen, was hier auch schon erwähnt wurde, nämlich der Österreich-Konvent. Ja, ich und meine Partei sind sehr dafür, dass wir den Österreich-Konvent fortführen, dass wir die Verfassungsbestimmungen noch einmal ei­ner Überprüfung unterziehen, aber dafür ist eines notwendig, nämlich eine Kompro­missbereitschaft von jeder einzelnen Partei hier, denn ansonsten fahren wir leere Kilo­meter. (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stefan gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Es ist auf jeden Fall sehr positiv, dass wir über das The­ma Verwaltungsreform, Verbesserung der Verwaltung, Effizienzsteigerung diskutieren, denn wir haben immer das Thema des Gesundsparens oder des Krankverschwen­dens – das wird auch manchmal anders verwendet, aber das ist ja völlig falsch –, und da geht es keineswegs darum, dass man sagt, da muss man Geld in die Hand nehmen und investieren und so weiter; das ist ja immer so diese Behauptung. Geld versickert hier ja in Wirklichkeit. Man kann natürlich auch in die Verwaltung noch Geld investie­ren, aber da kommt in Wirklichkeit nichts dabei heraus, sondern – im Gegenteil! – man muss schauen, wo man etwas herausholen kann und wo man sinnvoll den Staat in sei­ner Funktion verbessern kann, aber eben auch effizienter macht.

Daher bin ich durchaus froh, dass hier ganz konkrete Punkte vorgelegt wurden, dann kann man darüber diskutieren. Das ist auf jeden Fall etwas Beachtenswertes. Das tue ich auch hier sehr gerne. Wir haben die genannten Punkte, ich möchte im Wesentli­chen auf sie eingehen.

Parlament aufwerten. – Das ist völlig richtig, da bin ich ganz der Meinung der Antrag­steller, denn wir haben zunehmend eine Ministerialdemokratie oder einen Ministerial­staat. Es gibt mittlerweile ein völliges Ungleichgeweicht, weil die Ministerien die Mög­lichkeiten ihrer ganzen juristischen Dienste haben. Sie haben mit ihren legistischen Diensten viel mehr Ressourcen, eine Vielzahl an Beamten und das noch über eine viel längere Dauer hin. Diese Beamten geben in Wirklichkeit in weiten Bereichen in diesem Staat vor, wie diese Entwicklung weitergeht.

Das ist eine Schieflage, gegen die wir uns hier als Gesetzgeber, als Parlament sehr wohl wehren müssen. Dazu gehört es eben auch, dass das Parlament mit gewissen Möglichkeiten ausgestattet wird, damit wir überhaupt dagegenhalten können, denn wenn wir einen Vorschlag machen wollen, eine Gesetzesinitiative starten wollen, dann ist es in Wirklichkeit in gewisser Weise selbstgestrickt. Dann müssen wir uns selbst da­rum kümmern, vielleicht in unseren Klubs versuchen, Kompetenz aufzubauen, aber es


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gibt vom Parlament her keine echte Unterstützung. Da bin ich zu hundert Prozent der geäußerten Meinung, weil das meines Erachtens auch im Sinne der Gewaltenteilung ein ganz wichtiger Vorgang wäre. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Bundespräsident abschaffen.  Da bin ich nicht der Meinung, dass das richtig ist. Er ist direkt gewählt, und das hat schon eine gewisse Symbolkraft, auch wenn man mit den Personen vielleicht nicht immer glücklich ist. Das ist eben so in einer Demokratie, aber an sich gibt es die Tatsache, dass es den direkt gewählten Repräsentanten gibt, der auch in gewisser Weise schon den Staat nach außen vertritt und der auch ein paar Aufgaben hat. Das halten wir für sinnvoll, würde ich persönlich nicht abschaffen. Die­ses Amt ist doch eine Institution in diesem Staat, das durch die Direktwahl eine beson­dere Bedeutung hat.

Nationalrat wählt Regierung.  Das ist dann ein Ausfluss dessen, dass es keinen Bun­despräsidenten gibt, nehme ich an, denn sonst sehe ich hier keinerlei echte Verbesse­rung, wenn es jetzt so abläuft. Wir sind der Meinung, es genügen zehn Minister oder zehn Regierungsmitglieder, wie man das auch aufteilen will. Das haben wir schon ge­sagt. Da eine Straffung vorzunehmen, das ist sinnvoll. Es sollten im Wesentlichen Mi­nister sein, daher zehn Ministerien, also eine Straffung. Das ist völlig richtig, auch da ist natürlich der Ansatz – da gebe ich auch den Antragstellern völlig recht –, dass man das durchforstet und dann strafft. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Landtage und Landesregierungen abschaffen.  Das ist eine Frage der Diskussion über die Kompetenzverteilung an sich. Da kann man sich die Zähne sehr leicht ausbei­ßen, außer man sagt, es gibt nur einen Gesetzgeber und alles andere schafft man ab. Sonst ist es natürlich sehr schwierig, das zu durchforsten.

Ich bin doch der Meinung, dass es Sinn macht, in der derzeitigen Situation jedenfalls, dass wir Landtage haben, weil sie doch in gewisser Weise eine Identifikationsfläche für die Länder sind. Und die verschiedenen Länder – da kommen wir bei allen anderen Punkten auch irgendwo immer wieder dazu – haben doch auch eine gewisse histori­sche Ausformung. Das ist eine Frage der Kultur, auch des Heimatbegriffs und des un­mittelbaren Heimatgefühls, aber es ist bis zu einem gewissen Grad auch eine Form des Wettbewerbs. Man weiß ganz genau, wie sich die Menschen mit ihrem Land identi­fizieren und dann darauf stolz sind, wenn dort gewisse Dinge besser funktionieren als woanders.

Ich denke jetzt an ein Beispiel. Wir haben auch immer von der Zusammenlegung der Krankenkassen gesprochen. Wenn alles nach dem Muster der Wiener Gebietskran­kenkasse abgelaufen wäre, stünden wir jetzt schlechter da, wenn wir nicht gesehen hätten, dass die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse oder die Tiroler GKK posi­tiv bilanzieren können, während die Wiener immer ein sattes Minus haben. Aufgrund dessen konnte man dann wenigstens nachweisen, es geht auch anders. Dass da na­türlich auch andere Dinge mitgespielt haben, ist klar, aber es ist schon auch eine Frage des Wettbewerbs, und daher sind Länder ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Ich habe es gerade gesagt. Ich habe jetzt nicht gesagt, dass man das auf Dauer nicht zusammenlegen muss, aber ich sage nur, es gibt schon, wenn man es beobachtet, im­mer wieder interessante Hinweise.

Das ist zumindest einmal, wenn es die Landtage betrifft, schon auch eine Identifikation der Länder und auch eine Möglichkeit, hier einen Wettbewerb, der letztendlich auch dem Staat zugutekommen kann, durchzuführen.

Landeshauptmann direkt wählen. – Ja, das ist durchaus ein Ansatz, den wir auch schon immer wieder vertreten haben, aber das würde dem widersprechen, wenn man die Landtage dann abschafft. Das hat Kollege Cap gesagt, das ist auch meine Mei­nung, das würde logisch nicht zusammenpassen.


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Bürgermeister direkt wählen.  Auch das hat sich durchaus bewährt. Es gibt natürlich die Situation, dass Bürgermeister dann keine Mehrheit haben im Gemeinderat, aber das ist dann erst recht ein Zeichen für die Persönlichkeit des Bürgermeisters. Wenn er sich durchsetzt und wenn er sich dann auch mit der Mehrheit im Gemeinderat aus­einandersetzen muss und trotzdem seine Dinge umsetzt, so ist das gut. Wir haben auch in unserer Fraktion solche Beispiele, wo das sehr gut funktioniert. Das ist durch­aus ein sinnvoller Ansatz. Auch da sind wir der Meinung, dass das eine gute Sache ist.

Mehr direkte Demokratie. – Darüber haben wir gestern lange debattiert. Völlig richtig, ist auch unsere Meinung. Bei der ganzen Debatte über die Einstellung der Bevölkerung zur Politik, zur Politikverdrossenheit und so weiter ist ein Teil dessen ganz sicherlich, dass die Bevölkerung immer mehr den Eindruck hat, bei wesentlichen Fragen nicht mitentscheiden zu dürfen, dass die Entscheidungen immer weiter von ihr weg gefällt werden, bis zur Europäischen Union hinauf und dass sie immer weniger damit zu tun hat. Das ist einmal ein Ansatzpunkt.

Und der zweite Ansatzpunkt ist, dass es ein gewisses Korrektiv geben muss zu dem, was hier im Parlament durch die gewählten Vertreter zu wesentlichen Fragen gemacht wird, wobei die wesentlichen Fragen nicht vom Parlament zu bestimmen sind, sondern von den Initiatoren eines Volksbegehrens, das dann letztlich zu einer Volksabstimmung führt oder von jenen, die dann hier eine Vetoabstimmung durchführen. Nicht wir als Parlament haben dann das Recht, diese Themen vorzugeben. Also da bin ich nicht der Meinung, die auch schon vertreten wurde. Wir haben nicht das Recht, da einschrän­kend vorzugehen und zu sagen, darüber darf man abstimmen, darüber nicht und da wird jetzt ein Katalog gemacht, sondern, wie wir schon auch debattiert haben, im We­sentlichen wird das, was im Parlament passiert, werden die Themen, die im Parlament abgestimmt werden können, auch vom Volk abgestimmt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ja hier ein ganz klares System vorgestellt, das dreistufige Modell, das auch in anderen Ländern funktioniert, wo dem Parlament die Initiative einmal vorgelegt wird, das Parlament diese dann umsetzen kann und nur, wenn es das Parlament nicht macht, dann geht es weiter und es kommt zur Volksabstimmung. Das sind ja alles sinnvolle Dinge. Dagegen sollte man sich nicht sperren, und man sollte das vor allem nicht, wie das jetzt leider gemacht wird, mit Hinauflizitieren der Anzahl von Personen, die so ein Volksbegehren unterschreiben müssen, unmöglich machen.

Denken wir zum Beispiel an das Bildungsvolksbegehren! Mit 460 000 Unterschriften wäre man nach Ihrem Modell mit 700 000 oder mit 850 000 Unterschriften niemals in der Lage gewesen, eine Volksabstimmung zu erzwingen. Wenn das schon ein Volks­begehren ist, das es nicht schafft, wer sollte es sonst schaffen? Daher bitte auch da realistische Zahlen möglich machen!

Letztendlich müsste auch darüber das Wahlvolk entscheiden. Wir haben einen Vor­schlag gemacht, haben gesagt 250 000 Unterschriften, denn das entspricht 4 Prozent der Wahlberechtigten. So viel braucht man, um ins Parlament gewählt zu werden. Das ist unser Ansatz, aber jedenfalls darf es nicht so sein, dass man es damit verunmög­licht und nur scheinbar die Möglichkeit der direkten Demokratie schafft. (Beifall bei der FPÖ.)

Wahltermine zusammenlegen. – Das ist etwas, wo ich meine, das ist nicht sinnvoll, denn wenn es wirklich gravierende Änderungen gibt wie die Abspaltung einer Partei zum Beispiel oder Ähnliches, dann ist es möglicherweise notwendig, dass man neu wählt. (Abg. Hornek: Habt ihr was vor?) – Sie meinen, wir sind jetzt schon wieder so groß. Wir saugen eher auf, also das geht in die Gegenrichtung. Wir sind sehr integrativ.

Straffe Verwaltung, klare Kompetenzen. – Das ist natürlich ein ganz wesentliches The­ma. Die Redezeit vergeht, darüber könnten wir natürlich stundenlang debattieren.


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Wichtig wäre auch die Finanzkontrolle, es wäre ein einfacher Schritt, die Finanzkon­trolle zu verbessern. Wir wissen, dass es nicht einmal möglich ist, da eine geordnete Kontrolle durchzuführen. Erstens hat der Rechnungshof nicht die Kompetenz, kleinere Gemeinden zu kontrollieren, aber das wäre sinnvoll, um eine Gesamtschau und einen Vergleich durchführen zu können. Da verstehe ich auch nicht, warum man abblockt. Auch Gemeinden mit unter 10 000 Bürgern zu prüfen wäre sinnvoll, um die Finanzkon­trolle zu verbessern.

All das sind sinnvolle Ansätze. Es gibt viel zu tun. Der Teufel liegt im Detail und ich hof­fe, dass es nicht so ausgeht wie so oft, dass es letztendlich heißt, es war schon immer so, es muss so bleiben und die Blockierer gewinnen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Musiol gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.15.33

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Die Herren Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren! Der Kollege Scheibner hat den Wettbewerb der Ideen ausgerufen. (Abg. Scheibner: Die Vorstufe!)

Ich würde lieber den Wettbewerb der Umsetzung ausrufen, oder da eben nicht den Wettbewerb, sondern die gemeinsame Umsetzung ausrufen, denn Ideen liegen ja viele vor, nicht nur von Ihnen, wie Sie sie jetzt hier verschriftlicht haben, sondern ich würde mich fast trauen zu sagen, von allen Parteien, manche konkreter, manche weniger konkret. Da gibt es sozusagen eine unterschiedliche Qualität an Ideen, aber der ent­scheidende Punkt ist doch, dass wir nie in die Umsetzung kommen.

Sie selber waren ein Leidtragender des Ö-Konvents, wie ich weiß, so wie viele bei uns, bei den Grünen unsere Klubobfrau Glawischnig. Bei manchen, die im Ö-Konvent ge­sessen sind, würde ich sogar das Wort „traumatisiert“ in den Raum stellen, weil es nämlich so war, dass ganz viele PolitikerInnen, aber auch ganz viele ExpertInnen, die besten Verfassungsjuristinnen und -juristen des Landes Stunden, Tage, Monate zu­sammengesessen sind und teilweise um Details gerungen haben. Und wir wissen alle, am Ende blieb uns ein Kompendium an vielen Vorschlägen, das wir jetzt wieder ab und zu aufgreifen können, aber umgesetzt ist davon nichts.

Ich denke, das ist der entscheidende Punkt. Wir müssen in die Umsetzung kommen und nicht weiter eine Idee nach der anderen erfinden. Aber wir müssen davor natürlich die Ideen diskutieren. Diese sind durchaus diskutierenswert, weil wir auch alle tagtäg­lich in unserer Arbeit im Parlament, in den Ausschüssen, auch außerhalb des Parla­ments, an genau diese föderalen Strukturen, an die Strukturen dieses Staates stoßen und das durchaus mit gewisser Frustration.

Ich erinnere, Kollege Scheibner hat es auch angesprochen, an den Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Schulverwaltung, Verwaltungsreform, erster Teil: Schulverwaltung. Dieser hat seit zwei Jahren nicht mehr getagt. Alle Parteien waren sich einig, was denn da zu tun sei. Nichts ist seither passiert! Wir haben jetzt gerade den Ausschuss zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens in den Endzügen. Am 31. Mai ist die letzte Sitzung. Dort haben alle Parteien gesagt, Bildung in Bundeszu­ständigkeit, vom Kindergarten bis zur Universität – alle Parteien!

Ich bin gespannt, ob wir am Ende des Jahres Bildung in Bundeszuständigkeit haben werden, ob wir das umgesetzt haben oder ob es wieder nur bei dem Bekenntnis geblie­ben ist und ob man sich dann wieder auf die Länder ausredet. Das ist der Teil, wo ich sage, das eine ist tatsächlich, hier rechtliche, verfassungsrechtliche Reformen einzuge-


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hen, das andere ist aber schon die Frage, wie wir BundesparlamentarierInnen uns denn als Bundesgesetzgeber verhalten. Da wünsche ich mir neben einem aufgewerte­ten Parlament, das eben einen gut ausgestatteten Legislativ-, Budgetdienst, was auch immer Dienst hat, durchaus auch selbstbewusstere Abgeordnete.

Sie alle wissen, dass es am Ende des Tages bei diversen Reformen immer das Schie­len zur eigenen Partei und vor allem zur eigenen Partei aus dem Land, auf dessen Liste man steht, auf dessen Wahlliste man gestanden ist, gibt. Und dann gibt es halt den einen oder die andere Abgeordnete, die sagen, nein, da können wir doch nicht zu­stimmen, weil mein Landeshauptmann oder meine Landespartei ist dagegen. Das ist, denke ich, auch mitunter eines der Probleme, das wir als Bundesgesetzgeber haben, dass das Parlament, dass wir als Bundesgesetzgeber eben weder Vorschläge auf den Tisch bekommen, einbringen, aber sie dann erst recht nicht umsetzen, obwohl alle sa­gen, dass es sachlich-inhaltlich gescheit wäre, weil es dann eben die internen Interes­sen, meistens die parteiinternen Interessen gibt.

Da müsste man sich auch über ein Wahlrecht unterhalten. Das werfe ich jetzt als nicht neue Idee – denn sie ist auch schon von einigen Leuten aufgeworfen worden – in den Raum. Man könnte auch einmal darüber nachdenken, nur eine Bundesliste zu wählen, um diesem Problem zu begegnen, aber auch das gehört intensiv diskutiert mit Vor- und Nachteilen. Die Beispiele, die inhaltlich bereits des Längeren einer Lösung harren, sind schon ausreichend genannt worden: die Bildung, der Jugendschutz. Ich möchte das Jugendhilfegesetz noch in den Topf werfen. Auch da das Gleiche wie beim Jugend­schutz: Es gibt einen Vorschlag, und ExpertInnen sagen, das gehört endlich umge­setzt. Ich meine, da geht es immerhin darum, ob SozialarbeiterInnen, ob Jugendwohl­fahrtsträger ausreichend ausgestattet sind – sowohl mit rechtlichen Mitteln, aber dann auch mit finanziellen Mitteln –, um Gewalt in Familien zu verhindern, um zu verhindern, dass wir demnächst wieder über ein totes Kind in den Schlagzeilen zu lesen haben.

Dass das nicht gänzlich verhindert werden kann, wissen wir alle. Aber das ist der Kern des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, so sperrig dieses Thema klingt. Was passiert? – Die Länder diskutieren und diskutieren, diverse StaatssekretärInnen und Minister bemühen sich, und jetzt ist es schon wieder nicht umgesetzt. Seit ich Familien­sprecherin bin, seit fast vier Jahren wird es diskutiert, schon meine Vorgängerinnen ha­ben es diskutiert, und wieder ist nicht in Aussicht, wann es umgesetzt werden soll.

Zu den konkreten Vorschlägen: Da gibt es einige, die ich durchaus diskutierens- bis unterstützenswert finde: Das Parlament aufzuwerten, habe ich schon gesagt. Die Idee, dass der Nationalrat die Regierung wählt, ist eine, die auch wir schon öffentlich ge­äußert haben. Uns ist nur wichtig, dass dem auch ein transparentes Verfahren voran­geht, also Hearing und alles, was dazugehört. Aber dann auch gleich die ganze Regie­rung und nicht nur den Bundeskanzler. Das wäre durchaus ein Schritt, der auch an dem Gefüge von Regierung und Parlament einiges verändern würde.

Auch die Reform „Abschaffung Bundesrat“ ist durchaus eine Diskussion, die uns schon seit dem Ö-Konvent oder darüber hinaus beschäftigt. Ich glaube nur, es ist auch das Problem an der Diskussion rund um die Verkleinerung des Nationalrates, immer gleich mit dem Ergebnis, das womöglich gar nicht das sinnvollste Ergebnis ist, zu kommen, damit herauszurücken und nicht vorab zu diskutieren: Wofür braucht man denn eine Länderkammer im Parlament? Oder wofür braucht man eine bestimmte Anzahl an Par­lamentarierInnen im Parlament? Was bedeutet das dann für die Gesetzgebung? Was bedeutet das aber auch für die Kontrolle? Was bedeutet das für die Mitwirkungsmög­lichkeiten durch die Länder? Weshalb braucht man diese eine Maßnahme und die an­dere nicht?

Das wäre der notwendige Schritt, bevor man nach Abschaffung oder nach Verkleine­rung ruft. Aber dass eine Reform des Bundesrates notwendig ist, weiß ich spätestens,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 137

seit ich Jus studiert habe. Dort haben uns das schon alle Verfassungsrechtsprofesso­ren gesagt. Das ist immer noch so, und mein Jus-Studium ist schon einige Zeit her; nicht ganz so lange, wie Sie vielleicht denken, aber schon einige Zeit. Das wird auch seit Jahren diskutiert. Aber dann muss man einmal darüber reden: Welche Mitwirkung stellen wir uns vor? Wie soll sich das dann abspielen? – Ich kann mir zum Beispiel gut vorstellen, dass man da bestehende Institutionen wie Landtage mit einbezieht, also Landtagsabgeordnete, und auf die Extra-Bestellung von Bundesrätinnen und Bundes­räten verzichtet.

Apropos Länder: Ja, da kann man viel diskutieren, und natürlich geht es da – Sie ha­ben das auch angesprochen, Kollege Scheibner – um die Frage der Identität. Aber ich behaupte einmal, wenn man jetzt alle hier im Saal Anwesenden, noch bevor sie diese Diskussion vielleicht gehört haben, fragen würde: Wo bist du denn her?, Wo gehörst du denn hin?, dann kämen ganz unterschiedliche Antworten, und in der Regel wahr­scheinlich als allerletzte die Antwort: aus dem Land, aus dem man ist. Vielleicht Öster­reich, oder die Stadt, in der man wohnt, aber wahrscheinlich in den seltensten Fällen: Ich bin Tiroler! Ich bin Oberösterreicher! Zumal ich als Wienerin weiß, wie viele Ober­österreicher, Tiroler, Kärntner, Steirer und was auch immer in Wien leben, die sagen: Ich komme aus Wien. Das heißt, sie fühlen sich dort zu Hause und beziehen sich dort hin. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.)

Ich weiß, das wollen Sie nicht hören, weil es sozusagen ein Tabubruch ist, der damit einhergeht. Aber das ist die Grundlage dafür, dass wir darüber diskutieren, wie es mit unseren Ländern weitergehen soll. Es gibt in Europa kaum Staaten, die so klein geglie­derte Regionen haben, wie Österreich das hat, und sich dort diese ganze Verwaltungs­geschichte leisten, wie wir sie uns leisten. Das gehört auch diskutiert.

Zum Ausbau der direkten Demokratie ist gestern schon viel gesagt worden, habe ich gestern schon viel gesagt. Ich kann es nur wiederholen: Wir sind für Diskussionen of­fen. Wir haben ein klares Modell, angelehnt an das dreistufige Modell, das auch Kolle­ge Stefan schon erwähnt hat, das in Deutschland in den Ländern gut erprobt ist, wo es aber natürlich Verbesserungsbedarf gibt, keine Frage, wo man auch schauen muss, was das für Österreich bedeutet.

Aber da ist auch dringend eine Umsetzung gefordert! Es hilft uns nichts, hier noch ein Jahr darüber zu diskutieren. Wir müssen fundiert darüber diskutieren, damit wir eine gute Regelung schaffen, aber diese Diskussionen müssen einen absehbaren Zeitrah­men haben. Ich bin dafür, dass wir diese Diskussionen noch in dieser Periode ab­schließen, in ein Gesetz gießen, idealerweise mit den Stimmen aller Parteien, und dann einer Volksabstimmung unterwerfen, damit eben eine nächste Regierung, ein nächstes Parlament schon mit diesen Gegebenheiten arbeitet und nicht wieder diese Diskussion neu aufnimmt.

Ja, auch die Frage des Bundespräsidenten kann man diskutieren. Der Bundespräsi­dent selbst wirft immer wieder verschiedene Vorschläge in die Diskussion ein, zum Bei­spiel die Frage der Amtsperiode. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.) Er hat auch schon einmal vorgeschlagen: längere Amtsperiode, dafür aber nur einmal wählen.

Wir werden Ihrem Antrag aber trotzdem nicht zustimmen – ein letzter Satz, Frau Präsi­dentin –, denn ich bin der Meinung, diese Fragen sind Aufgaben des Parlaments, diese Fragen müssen im Parlament diskutiert werden. Deswegen halte ich die Aufforderung an den Bundeskanzler, hier Vorschläge zu machen, nicht für zielführend. Das ist neben manch inhaltlichen Punkten der Grund, warum wir nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 138

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Widmann gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.26.12

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Den Ge­fallen machen wir den Grünen gerne: Der Antrag wird natürlich auch im Ausschuss ein­gebracht werden, und dann können wir darüber inhaltlich diskutieren. Aber es ist ein­mal sinnvoll, dass die Vorschläge auf den Tisch kommen und die Diskussion sachlich verläuft. Eines wird wichtig sein: die Dinge nicht nur zu diskutieren, sondern letztlich auch, zumindest in Ansätzen, noch in dieser Periode umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Cap ist leider nicht mehr im Saal, oder ich sehe ihn gerade nicht. Aber die Rest-SPÖ, die noch hier sitzt (Abg. Pendl: ... kein „Rest“!), darf ich doch um Einverständnis mit mir bitten. Herr Frank Stronach ist doch ein erfolgreicher Unternehmer, oder? Sehen Sie das auch so? – Ich frage Sie. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) 100 000 Beschäftigte, 12 000 davon in der Steiermark, und sie hätten auch gerne jemanden (Abg. Weninger: Er mag euch aber trotzdem nicht!), der eine innovative Kraft wie das BZÖ bei der Demokratie- und Staatsreform massiv unterstützt. Denke ich mir, oder?

Ich gehe davon aus, denn Herr Stronach war nämlich jener Mann, der Herrn Landes­hauptmann Voves 2010 im Wahlkampf tatkräftig unterstützt hat. Die SPÖ hat das in Bezirksblättern und auch landesweit inseriert: Stronach für Voves! Aber heute stellt sich Herr Cap heraus – seien Sie mir nicht böse –, fast wie ein Kasperl, und macht ihn lächerlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht sehr dankbar!) Das geht so nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Kei­ne Dankbarkeit!) Das ist keine Dankbarkeit. Das ist vielleicht die sozialistische Dank­barkeit, die man von der SPÖ gewohnt ist, aber nicht die, die wir in unserer Gesin­nungsgemeinschaft pflegen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht bei der Staats- und Parlamentsre­form darum, das Parlament aufzuwerten. (Abg. Dr. Jarolim: Eine Spaltung ...! – Weite­re Zwischenrufe bei der SPÖ.)  Zur Sache, Kollege Jarolim! Dazu gibt es ganz kon­krete Vorschläge. Aber ich bin bereits fast 25 Jahre auch auf kommunaler Ebene ak­tiv – im Gegensatz vielleicht zu manch anderem hier –, und ich weiß, wie wichtig Ge­meinden für die Bürger draußen als Servicestelle, als Ansprechstelle sind. Ich weiß aber auch, dass es von diesen Servicefunktionen her sehr große Unterschiede gibt: ob es etwa eine kleine Gemeinde mit 200 Einwohnern ist, wo wir einen Bürgermeister und einen halben Amtssekretär haben, oder eine Magistratsstadt wie zum Beispiel Linz mit ganz großen Abteilungen, wo du vielleicht 15 Kilometer mit der Straßenbahn fahren musst, dass du ins Amt kommst, aber dort wirklich von A bis Z „durchserviciert“ wirst.

Ich glaube, diese Diskussion gilt es auch in Österreich zu führen. Und ich höre immer wieder auch von roten und von schwarzen Bürgermeistern: Eigentlich habt ihr recht mit der Zusammenlegung, weil damit die Bürgerrechte und das Service gestärkt werden. – Aber das geht ja nicht! Denn es geht um die, jetzt sage ich einmal, Großkopferten, die oben in der Regierung sitzen, um die Parteichefs auf den Länderebenen, für die die Kleinen laufen müssen, und das müssen sie argumentieren. Daher haben wir diese Strukturen auf Gemeindeebene, im Gegensatz etwa zu Schweden, wo man in den sechziger und siebziger Jahren 2 500 Gemeinden auf 278 zusammengestutzt hat. Oder in Norwegen, da hat man sie um die Hälfte reduziert, oder in Dänemark um ein Viertel. Das müsste auch in Österreich gehen.

Neben den Gemeinden gibt es die Gemeindeverbände. Da hat jede Gemeinde Mit­gliedschaften: fünf Gemeindeverbände, bis hin zu zehn Gemeindeverbänden. Es ist ein Wahnsinn, was da stattfindet. In Wirklichkeit brauchen wir nur maximal zwei Gemein-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 139

deverbände pro Gemeinde: einen für die Infrastruktur und einen für die ländliche, kom­munale Entwicklung. Das wäre gescheit, darüber könnte man nachdenken. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dasselbe gilt auch für BH-Größen. Erklären Sie einmal jemandem, dass sich die BH Eferding um nicht einmal 30 000 Einwohner kümmert, aber die Nachbar-BH Vöcklabruck um 120 000 Einwohner! Auch da müsste man Mindeststandards herstellen können. (Zwischenruf des Abg. Großruck. Kollege Großruck, du weißt das ganz genau aus eigener Erfahrung! Darüber werden wir disku­tieren.

Wir werden auch darüber diskutieren, dass von diesen 15 BHs 14 zufällig der ÖVP na­hestehen und nur eine der SPÖ. Wie funktioniert denn das? Gibt es vielleicht in Ober­österreich nur schwarze oder rote Beamte, die gut sind, und keine anderen? – Ich glau­be es nicht. Das ist die Parteibuchwirtschaft, Kollege Großruck, die wir entsprechend massiv bekämpfen werden (Beifall beim BZÖ) und, wenn Sie wollen, auch ins Strafge­setzbuch hineinschreiben sollten, um sie abzuschaffen, weil das einfach unerträglich ist.

Die Landesgesetzgebung ist bereits diskutiert worden: neun Landesgesetzgeber zu un­terschiedlichen Gesetzen, die man eigentlich einheitlich regeln sollte. Daher: Weg mit der Landesgesetzgebung, alles in Bundeshand! Das wäre gescheit und richtig.

Wenn vielleicht ÖVP und SPÖ noch nicht bereit sind und die Idee der Landessenate – die ja grundlegend gescheit ist, weil direkt gewählt – nicht mittragen können, dann ge­hen Sie einen ersten Schritt mit! Dann machen wir die Landtage ein bisschen kleiner und die Regierung ein bisschen kleiner, denn da geht viel: Die kann man locker halbie­ren.

Ich verstehe nicht, dass in Oberösterreich 56 Landtagsabgeordnete im Jahr 2010 bei zehn Sitzungen gerade einmal fünf Gesetze novelliert oder beschlossen haben. Er­klären Sie mir das einmal! Jede zweite Sitzung ist für den Papierkorb, wo man eine Re­solution beschlossen hat, und das nennen Sie Selbstverständnis? Die einzige Funk­tion, die dort die Abgeordneten haben, ist, dass sie den Herrn Landeshauptmann bei diversen Auftritten behübschen und, ich sage einmal, die Strategie der Landesparteien hinaustragen. Aber sie sind nicht da, um die Bürger entsprechend ordentlich zu vertre­ten, denn das würde dann anders aussehen. (Beifall beim BZÖ.)

So geht das weiter. Bürgerrechte stärken, auch auf Gemeindeebene! Warum brauche ich auf Gemeindeebene in Oberösterreich 25 Prozent der Wahlberechtigten, dass ich etwas für eine Bürgerbefragung einbringen darf? – Das ist doch eine Wahnsinns-Hür­de! In den Statutarstädten geht das überhaupt nicht.

Die Zukunft wird sein, die Bürger massiv stärker einzubinden, und die Zukunft wird sein, Verwaltungsstrukturen so zu schaffen, dass sie eine Servicefunktion haben, die man auch ausüben kann. Dasselbe gilt auf Landesebene. Da ist die Hürde bei Landes-Volksbefragungen von 4 auf 8 Prozent erhöht worden, weil eben die ÖVP gemeinsam mit der SPÖ eine Niederlage eingefahren hatte bei der Volksbefragung zum Musik­theater. So geht das weiter und weiter.

Daher sage ich Ihnen eines: Haben Sie keine Angst vor den Landesfürsten, die diese modernen Ansätze, die ja auch in allen Parteien vorhanden sind, blockieren! Fahren Sie einfach einmal über die Prölls, über die Pühringers und Häupls drüber (Hallo-Rufe bei der ÖVP), und gehen Sie mit uns den Weg der Erneuerung Österreichs! (Beifall beim BZÖ.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 140

16.32.15

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bin eigentlich recht dankbar für diesen Antrag, weil ich glaube, dass es eine durchaus fruchtbringende Diskussion über diese Punkte geben kann. Wir sind die Letzten, die sich dieser Diskussion verweigern werden. Wir haben auch im Konvent sehr, sehr offensiv unsere Ideen eingebracht. (Abg. Grosz: Aber wer sind die Blockierer?)

Es gibt zum Beispiel eine Idee, die durchaus auch in die Kompetenzregelung eingreift. Schauen Sie sich unsere Ideen zu Artikel 10 bis 15 im Konvent an: Zu denen stehen wir! (Zwischenrufe beim BZÖ.) Das wäre wirklich eine Diskussion über die Kompetenz­verteilung, die wir in der Sekunde beginnen könnten. Sie hätten da einen direkten Vor­schlag von uns, der sicherlich sehr weitreichend ist und eine grundlegende Reform der Verteilung der Aktivitäten zwischen Ländern und Bund bedeuten würde. Das heißt, wir beschäftigen uns sehr wohl mit diesen Themen.

Aber man soll nicht so tun, als würde in Österreich nichts passieren! Man muss eines feststellen: Wir haben eine der besten Verwaltungen der Welt – nachgewiesen: interna­tionaler Standard. (Abg. Bucher: Eine der teuersten!) Unsere Beamten, sowohl auf Landes- als auch auf Staatsebene, zählen zu den besten der Welt. (Abg. Bucher: Wir haben eine der teuersten!) Das heißt, in Wirklichkeit sprechen wir von einem äußerst hohen Standard. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das heißt, Österreich ist ein kleines Land, das überall geachtet ist aufgrund der beste­henden Effizienz, die da ist. Das ist jetzt natürlich dieser Wettbewerbsvorteil, den wir haben. Wir haben keine Ressourcen, auf die wir uns verlassen können, sondern wir sind auf diese sehr effiziente Verwaltung angewiesen, weil wir ein kleines Land mit we­nigen Einwohnern sind.

Dass es aber, da wir in eine größere Gemeinschaft eingebettet sind und der interna­tionale Druck noch größer wird, auch immer wieder dazu kommen muss, die Effizienz zu überprüfen, neu zu gestalten und neu zu bewerten, ist für mich keine Frage. Aber so zu tun, wie wenn da nichts passierte in diesem Land, das muss ich aufs Schärfste zu­rückweisen!

Wir haben ein Bundeshaushaltsrecht, das international Spitze ist. Wir haben mittelfris­tige Planungen eingeführt. Wir haben kurzfristige Ziele eingeführt. Wir haben eine Ef­fizienz im Bundeshaushalt erreicht, dass ihn andere Länder nachmachen. Wir haben gestern ein Gesetz beschlossen, das eine vollkommene Umwälzung der Bundesver­waltung und der administrativen Abläufe bedeuten wird. Das heißt, wir sind permanent dabei, dieses Land wettbewerbsfähiger zu machen, permanent dabei, diese Strukturen zu verändern.

Kollege Widmann, Sie schimpfen über die Landesfürsten – die muss man zurechtwei­sen und was weiß ich alles –, und in Ihrem eigenen Antrag wollen Sie sie mit einer Di­rektwahl stärken. Sie schaffen zwar die Länder ab, weil Sie sagen: Landtage und Lan­desregierungen abschaffen ... (Abg. Petzner: Die Gesetzgebungskompetenz!) Geben Sie es zu, Sie sind gegen den Föderalismus: Abschaffung der Länder!

Aber es kann doch nicht so sein, dass man die Diskussion so führt: Wir schaffen die Länder ab, aber die Landeshauptleute werten wir auf. (Abg. Grosz: Die Landtagsabge­ordneten! Nicht die Länder!) Sie schimpfen hier zwar über die Landesfürsten und sa­gen, die gehören abgeschirrt und was weiß ich, wie Sie das alles nennen, aber in Wirk­lichkeit werten Sie sie auf. (Abg. Petzner: Die Gesetzgebungskompetenz! – Weitere Zwischenrufe.) Das ist doch anachronistisch und falsch, dieser Ansatz, den Sie haben!

Wir bekennen uns zum Föderalismus, wir bekennen uns zu den Ländern. Da gibt es natürlich Möglichkeiten zu Effizienzsteigerungen. Aber dass wir auf die Idee kommen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 141

jetzt nur den Landeshauptmann übrig zu lassen, über den ich schimpfe, und diesen dann noch direkt zu wählen, aber ihm die Kontrollorgane wegzunehmen – die Idee brauchen wir nicht! (Abg. Scheibner: Lesen!) Denn auch ein Landeshauptmann gehört kontrolliert. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Das ist das Wesen unseres Demo­kratieaufbaus (Abg. Petzner: Das war der Applaus der niederösterreichischen ÖVP-Abgeordneten!), und das ist eigentlich das Wesen eines föderalistischen Staates, dass es sowohl eine Gesetzgebung als auch eine Landesregierung gibt.

Das heißt, die Ideen und die Diskussion greifen wir gerne auf, weil wir wirklich bereit dazu sind, diesen Staat zu modernisieren und zu reformieren – was an jeder Ecke ge­schieht! Ich glaube, dass wir daran arbeiten müssen, die Doppelgleisigkeiten abzu­schaffen und vor allem die Parallelität zwischen Gesetzgebung und Vollziehung herzu­stellen. Es kann nicht sein, dass die Gesetzgebung in einer Ebene passiert, die Vollzie­hung in einer anderen Ebene, die Bezahlung in der einen Ebene, aber die Ausgaben in der anderen Ebene. Diese Parallelitäten sollte man also herstellen; ich glaube, dann hätte man schon einen Riesen-Effizienzsprung erreicht.

Diese populistischen Sachen – wir schaffen zwar die Länder ab, aber die Landeshaupt­leute werten wir auf –, ich meine, das passt nicht ganz zusammen. (Abg. Petzner: Nein, wir schaffen keine Länder ab! Lies einmal das Papier ...!) Das sollte man sich überlegen, bevor man solch eine Forderung stellt und dann gleichzeitig auf die Landes­hauptleute schifft, die man vorher aufwertet. (Abg. Petzner: Nein! Lesen!) Das ist ein bisschen einfach, ein bisschen populistisch und zu wenig weit gedacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Bartenstein –: Immer an Erwin Pröll denken!)

 


16.37.38

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin, aber noch nicht Frau Bundespräsidentin! (Abg. Grosz: Nicht den Wahlkampf ...!) Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben jetzt gerade Widmann gegen Wittmann erlebt. Ich neige den Ausfüh­rungen des Wittmann mit Doppel-T in höherem Maße zu als denen des Widmann mit Dora. (Demonstrativer Beifall des Abg. Riepl.) Eine sachliche Diskussion, ein Stück weit wider meine Erwartungen. Ich bin froh darüber, aber loben wir den Tag nicht vor dem Abend: Es steht noch Gerald Grosz auf der Rednerliste. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Recht ist heute schon mehrfach darauf verwiesen worden: Zu Unrecht ist dieses Jahrhundertereignis medial oder auch sonst wo kaum noch erwähnt worden, nämlich die gestrige Beschlussfassung zum Thema Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist groß, das ist großartig! Ich glaube, Josef Cap hat von einem Jahrhundertgesetz gesprochen, und das soll man dann auch, wenn es schon medial nicht stärker beachtet wird, denn alles, was im Konsens be­schlossen wird – Fünf-Parteien-Konsense – ist ganz, ganz schlecht, dann kommst du nicht vor. Eine alte Erfahrung.

Aber wir sollten uns dessen wenigsten bewusst und auch ein Stück weit stolz sein. Ein großes Wort von Erich Kästner, Sie alle kennen es: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ – lassen wir uns das einfach Vorbild sein! Tun wir es öfter, die Bundesregierung, der Nationalrat. Ich komme dann später noch darauf zurück.

Ich möchte einen kurzen Seitensprung – nicht so, wie Sie denken, sondern politisch in mein Heimat-Bundesland Steiermark – tun (Abg. Petzner: Wie denken wir denn?), wo seit einigen Monaten die Reformpartnerschaft – honni soit qui mal y pense, lieber


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 142

Stefan Petzner – von Landeshauptmann Voves und seinem Stellvertreter Hermann Schützenhöfer innerparteilich ja gar nicht so reibungslos drüberkommt, das wissen wir, aber politisch bei der breiten Bevölkerung und auch medial sehr große Zustimmung fin­det.

Die tun nicht mehr und nicht weniger, als zu sagen: Den Landtag reduzieren wir von 56 auf 48 Abgeordnete.  Jetzt geht es gar nicht um die Sachebene und die echten Kos­ten, aber die Symbolik passt.  Die Landesregierung reduzieren wir von neun auf sie­ben Mitglieder. Der Proporz wird abgeschafft. Aus 17 Bezirken machen wir 13. Irrige Ideen wie das „Vulkanland“ werden dann noch rechtzeitig schubladisiert, da wird dann wiederum die „Südoststeiermark“ daraus. Und aus 50 Abteilungen machen wir 25.

Also es geht, wenn man es nur will. Ich glaube, dieser Wille sollte im Sinne Erich Käst­ners denn auch öfter gepflogen werden, wie wir das gestern auch getan haben mit dem Beschluss der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mein Gott, 120 Behörden haben wir abge­schafft! 120 Behörden in einem und auf einen Sitz, also etwas, was dem langgedienten Abgeordneten und Politiker – lieber Otto Pendl – fast nicht mehr möglich schien.

Zum BZÖ-Modell. – Einiges daran ist gut, manches ist diskussionsfähig, einiges ruft Kritik hervor. Aus meiner Sicht verletzt dieses BZÖ-Modell – Herbert Scheibner ist ja noch völlig fertig, weil er laut Aussage seines Parteiobmanns monatelang daran gear­beitet hat; gratuliere zu diesem großen Arbeitswerk! –, verletzt du, lieber Herbert Scheibner, jedenfalls gleich mehrfach das Prinzip der Gewaltenteilung. Und damit soll­te man vorsichtig umgehen. Der Bundespräsident ist halt nicht sehr, aber doch, Teil der Exekutive. Wenn der Bundespräsident/die Bundespräsidentin dann auch noch Natio­nalpräsident/-präsidentin sein soll, oder umgekehrt: Naja, dann legt man ein Stück weit Exekutive und Legislative zusammen.

Die Landtage und die Landesregierungen abschaffen: Das ist nicht nur ein konkreter Anschlag  (Abg. Scheibner: Die Vertretungsfrage ist ! Die Aufgabenerfüllung ist die gleiche!)  Ja, Vertretung ist das eine, aber der Status quo und das übliche Tages­geschäft etwas anderes.

Landtage und Landesregierungen sollen abgeschafft werden. – Naja, das ist, wie Peter Wittmann gesagt hat, schon ein Stück weit die Abschaffung der Länder und des Föde­ralismus. Und stattdessen will man Senatoren etablieren? – Also, an wen denken wir denn, wenn wir an Senatoren denken? Das sind oft ältere, ja sehr viel ältere Herren aus den USA, die da zu uns kommen. (Abg. Scheibner: Das sind direkt gewählte Re­präsentanten!) Gender Mainstreaming gab es dort bis jetzt ja noch nicht. In der Stei­ermark wären das, habe ich nachgerechnet, bei vier Wahlkreisen dann acht Senatoren statt 48 Landtagsabgeordneten. Also, die Senatoren dann bei Feuerwehrfesten und Kameradschaftsbundtreffen und Ähnlichem – das kann ich mir nicht wirklich gut vor­stellen. (Abg. Scheibner: Das ist ja die Frage, ob das notwendig ist, das Feuerwehr­fest!)

Das passt nicht zusammen mit eurer Anforderung, lieber Herbert Scheibner, heimat­verbunden zu sein. Entweder sagen wir, wir wollen das Heimatgefühl und die Heimat stärken (Abg. Scheibner: Also beim Feuerwehrfest muss ein Landtagsabgeordneter in der ersten Reihe sitzen?!), oder wir wollen die Landtagsabgeordneten und die Landta­ge abschaffen.

Allein schon – und da komme ich jetzt noch einmal zu dir als Wiener – die Formulie­rung eines Wieners, dass Gemeinden, je größer sie sind, desto effizienter werden, ist Lug und Trug. Das stimmt einfach nicht. Es mag manche Struktur zu klein sein, und es mögen manche Strukturen aus anderen Gründen nicht optimal sein, aber je größer, desto besser, das stimmt einfach nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Das zeigt ja auch schon der Verteilungsschlüssel der Finanzausgleichsmittel. Angeb­lich bekommt ja Wien pro Kopf eine Spur mehr als zum Beispiel die Heimatgemeinde


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 143

Altach unseres Klubobmanns Karlheinz Kopf, und diese unterhält noch einen sehr er­folgreichen Fußballklub. (Abg. Ing. Westenthaler: Also bleibt alles so, wie es ist? – Abg. Grosz: Also Landtagsabgeordnete haben wir nur fürs Feuerwehrfest und fürs Freibier?!)

So gesehen: Das lassen wir. Die kleineren Strukturen können natürlich sehr effizient sein. Schauen wir in die Schweiz: Die Schweiz ist wirtschaftlich exzellent unterwegs und ist noch kleinteiliger organisiert, als das in Österreich der Fall ist.

Einige große Linien am Schluss, die ich sehe – und jetzt weg vom Detail. Bürger­meister und Landeshauptleute direkt zu wählen: Ich glaube, als Spitzenkandidaten werden sie ja ohnehin de facto direkt gewählt. Da bin ich schon eher dabei, beim be­stehenden System zu bleiben.

Den Föderalismus als Sargnagel unseres Systems zu bezeichnen, lieber Klubobmann Bucher – er ist jetzt nicht mehr da; vielleicht richtet man ihm das aus –, das zeigt halt, wie die Position des BZÖ wirklich ist.

Einheitliche Wahlsonntage: Was die Amerikaner zustande bringen – die sind gering­fügig größer als wir, flächenmäßig und auch bevölkerungsmäßig – mit ihren Midterm Elections zum Beispiel, das ist schon nachahmenswert. Die reine Pragmatik, sonst nichts, die reine Pragmatik, die sagt, dass ein paar Monate vor Wahlen politisch nicht mehr sehr viel geht. Und so gesehen hielte ich es, wenn man Wahlen zusammenfasst, für verfolgenswert.

Föderalismus ist vom Prinzip her positiv unter der Prämisse, dass man dort, wo es um einen einheitlichen Binnenmarkt geht, um dieses 8 Millionen-Österreich, aber sagt: Bit­te schön, dann schon bundeseinheitlich, was Steuern anbelangt. Das stellt auf die BZÖ-Finanzierungsgeschichte ab.

Bauordnung – Bundesstrukturen in Ländern: Das wäre doch einmal etwas! Ich habe heute gehört, es soll ein neues Bundesamt für Fremdenfragen geben. Verfassungsmä­ßig spricht überhaupt nichts dagegen, das einmal in einem Bundesland anzusiedeln. Wieso muss das unbedingt in Wien sein? Das kann man nach Graz oder nach Linz transferieren (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), und vielleicht auch nach St. Pölten, wenn ich die Niederösterreicher hier auf der Applaus-Seite sehe.

Also Österreich nicht neu bauen, sondern Österreich umbauen – das sollte es sein. Gegen die Länderinteressen vorgehen, das will ich politisch nicht, und das ist auch von der Sache her gar nicht möglich. Es geht vieles nicht, ohne die Länder im Boot zu ha­ben, also schminken wir uns das ab.

Ein Prinzip, das uns in den nächsten Jahren zweifellos zugutekommen wird, um Dinge voranzubringen, ist das alte Prinzip der leeren Kassen. Vieles Liebgewonnene wird uns und auch den Ländern einfach zu teuer geworden sein, und deswegen wird es gehen.

Und ein Wort noch zum Thema: Warum ist denn der Österreich-Konvent so exzellent gestartet, aber dann doch nicht durchgekommen? Die Pragmatiker unter uns wissen, die großen Lösungen sind immer die, die wunderbar ausschauen, aber man bringt sie nicht durch.

Daher: Schritt für Schritt, und diese Landes- und Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform ist ein Teil des Österreich-Konvents. Also ein Element nach dem anderen – sie sind ohne­hin groß genug –, aber die Gesamtreform, die alle Probleme auf einmal löst, die wer­den wir heute und übermorgen nicht zustande bringen.

Aber wir sind auf gutem Weg. Der gestrige Tag hat es gezeigt. Die Steiermark zeigt es, glaube ich, auf Landesebene. Und dieses Papier wird ja dann sicher im Ausschuss weiterdiskutiert und ist sicher eine Diskussionsbasis. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.46



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 144

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.46.41

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Auch wenn es vielleicht die grüne Fraktion stören wird – ich beginne mit einem Zitat von Josef Weinheber, wo der Bierdippler sagt:

„Wann i, verstehst, was z’reden hätt, i schoffert olles o! Was brauch ma denn des olles, net? Is eh gnua do. Zum Beispü die Gehälter, waaßt, i streichert s’ glatt.“

So kommt mir auch diese Debatte vor. Wir haben jetzt von manchen Prinzipien gehört. Das eine war das Gold-Prinzip des Herrn Stronach, jetzt haben wir gerade vom „Diktat der leeren Kassen“ gehört. Das sind so ziemlich die gegenteiligsten Positionen, die man diesbezüglich überhaupt haben kann, aber es ist gut, dass man auch dringlich über eine Reform dieses Staates nachdenkt, dass man darüber spricht, dass man da­rüber diskutiert, dass man auch einzelne Punkte und Vorschläge hat.

Bei Durchsicht ist mir nur eines aufgefallen: Ich glaube, der Ewald Stadler hat das nicht korrigiert und redigiert, denn sonst wären einige unlogische Dinge, die einander wider­sprechen, nicht vorgekommen. Aber dazu vielleicht ein bisschen später.

Parlament aufwerten – dazu ist schon genug gesagt worden –: Ist ganz klar, mit den entsprechenden Diensten. Wir wissen aber alle: Es wird mehr kosten – so viel zu den leeren Kassen.

Jetzt kann man seriöserweise sagen, es soll an anderen Dingen eingespart werden, damit man sich dieses Parlament leisten kann.

Bundespräsident abschaffen. – Na ja der Bundespräsident, wie auch schon gesagt, ist ein Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Also es ist nicht repräsentativ gewählt, sondern direkt gewählt und genießt dadurch kraft dieser Funktion bereits ein wesent­lich höheres Ansehen als das, was man hier unter Umständen aufgrund einer Abstim­mung der „repräsentativen Demokratie“ ausmauscheln könnte.

Die Frage der Direktwahl war ja etwas, was wir schon hatten. Zu Beginn der Verfas­sungswerdung war es ja so, dass ursprünglich der Staatsnotar – übrigens, für die Grü­nen: ein bedeutender Burschenschafter, Julius Sylvester – und später der Bundesprä­sident von der Bundesversammlung gewählt wurde, man aber dann gesagt hat: Nein, diese Funktion sollte vom Volk direkt gewählt werden.

Und wenn man jetzt diese Prinzipien – bürgernah, demokratisch, kostensparend und transparent – anführt vonseiten des BZÖ, und zwar in der Rede des Kollegen Bucher, muss man sagen, ein direktdemokratisches Organ abzuschaffen, das halten wir eben für nicht demokratisch, noch dazu, wenn man andererseits sagt, gerade auf unteren Ebenen wird es dann immer direkter. Das ist ein Widerspruch, aber man kann darüber diskutieren. Der Diskussion wollen wir uns nicht verschließen.

Dass jetzt dann anstelle dessen automatisch der Nationalratspräsident tritt, der gewählt wird: Wir haben jetzt eine Regelung, dass es eben nicht einer sein kann, der keine di­rekte demokratische Legitimierung hat, der zum Beispiel Notverordnungen erlassen kann. Wenn der Bundespräsident nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, aus welchen Gründen auch immer, so ist es das Kollegium der Präsidenten. Das sind in der Regel eben drei Personen, die zumindest aus zwei unterschiedlichen Parteien ge­kommen sind. Das ist wesentlich mehr Kontrolle und wesentlich besser und mit mehr Augenmaß, als wenn es eben nur einer ist.

Zum Punkt Landtage und Landesregierungen abschaffen: Auf der einen Seite wird ge­sagt, Länder sollen als Verwaltungseinheit erhalten bleiben, mit einem direkt gewählten


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Landtag. – Das wäre doch ein Rückfall in die Monarchie, in die Zeit des Statthalters. Das ist ganz klar der Statthalter, den zwar der Kaiser als Souverän eingesetzt hat – und dann setzt ihn halt der andere Souverän ein, nämlich das Volk. Aber das ist ganz klar der Fall des Statthalters, der die Verwaltung macht. (Abg. Scheibner: Das hast du nicht verstanden, Kollege! Das ist Interpretation!) – Man kann nur das verstehen, was hier steht. Dann muss man halt auch das, was sozusagen im Hirn drinnen ist, gleich­falls zu Papier bringen (Beifall bei der FPÖ), aber nicht immer sozusagen zwischen den Zeilen lesen und sagen: Da steht doch etwas ganz anderes drin.

Hier steht: In den Ländern, die als administrative Einheiten mit eigenem Wirkungsbe­reich erhalten bleiben, wird in einer Persönlichkeitswahl – das entspricht sozusagen den ehemaligen Senatoren – der Landeshauptmann gewählt.

Und weiters steht hier: „Die direkt von der Bevölkerung persönlich gewählten Landes­hauptleute führen jeweils den Vorsitz  und besitzen Entscheidungskompetenz im Wirkungsbereich des Landes. Sie vertreten ihr Bundesland nach innen und außen.“

Aber bei Punkt 9: Straffe Verwaltung, klare Kompetenzen, heißt es:

„Der Bund ist mit den dafür erforderlichen Behörden allein für die Vollziehung zustän­dig.“

Frage: Wo ist denn da der Platz für die Länder, wenn der Bund allein für die Vollzie­hung zuständig ist?!

Und weiter heißt es hier: „Damit ist eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwen­dung in ganz Österreich sichergestellt.“

Dazu kann ich nur sagen: Das ist der Zentralstaat. – Dieser Meinung in Bezug auf ei­nen Zentralstaat kann man natürlich sein, aus welchen Motiven auch immer. Und ich denke nicht einmal daran, zu sagen: Das BZÖ interessiert so etwas nur deswegen, weil es in den Ländern ohnehin nicht mehr verankert ist. Einen solchen Zugang sollte es nämlich bei einer seriösen Debatte nicht geben.

Nun zum Kollegen Bartenstein, der gemeint hat, nur deswegen, weil der Kollege Bu­cher da nicht drinnen ist, interessiert es ihn nicht. – Ich komme jetzt auch nicht darauf, warum Bartenstein das gesagt hat, aber offensichtlich stellt sich die ÖVP jetzt schon von der Sitzordnung her darauf ein, wie die Meinungsumfragen ausschauen. (Heiter­keit bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir sollten hier, wie ich meine, schon ein bisschen anders diskutieren. (Beifall bei der FPÖ.) Ich glaube nicht, dass das in einer Debatte sinnvoll ist – und vor allem ist es auch dem Ruf der Politik abträglich. Sie alle wissen, welche Briefe, Anrufe und E-Mails uns erreichen, wenn hier herinnen die Reihen nicht immer vollgefüllt sind, wenn eben – und Sie, Kollege Bartenstein, wissen das wie jeder andere hier auch – am Rande einer Plenarsitzung andere Besprechungen, Sitzungen und so weiter stattfinden. Und Me­dienvertreter haben unter Umständen auch das eine oder andere Interesse, mit einem Mandatar zu reden. Aber wenn dann von Ihnen permanent gefragt wird: Ja wo ist denn der? Ja und wo ist denn der?, dann leisten Sie doch gerade dieser Politikverdrossen­heit so mancher Menschen vor den Bildschirmen Vorschub. Daher kann ich nur sagen: Ein bisschen mehr Gespür im Umgang miteinander wäre besser. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Punkt „Gemeinden stärken, Bürgermeister direkt wählen.“ – Durchaus interessant.

Zum Punkt „Wahltermine zusammenlegen“: Es gibt nicht nur partei- und machtpoliti­sche Gründe im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Auflösung des Nationalrates. Was passiert denn zum Beispiel, wenn der Fall eintritt – wie das jetzt in Griechenland ist –, dass keine Regierung zustande kommt? Es wird bei uns ja auch keine von einem Nationalrat gewählt.


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Frage daher: Was machen wir dann in einem solchen Fall? (Abg. Scheibner: Mit Zwei­drittelmehrheit auflösen!) – Mit einer Zweidrittelmehrheit kann man den Nationalrat auf­lösen, aber dann ist immer ein Wahltermin. Was passiert, wenn dann zum Beispiel auf­grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes eine von diesen zusammen­gelegten Wahlen – Nationalrat, Landessenat, Landeshauptmann, Bürgermeister, Ge­meinderat – wiederholt werden muss? (Abg. Dr. Bartenstein: Für die Restperiode wählen!) Dann ist die immer dazwischen – oder sozusagen für eine Restperiode? Das muss man sich schon im Detail anschauen.

Zum Thema „Optimierte Finanzen“ sowie Steuerhoheit für die Länder: Jetzt kommt’s darauf an. Wenn die Länder nur Verwaltungsorgane sind und keinen eigenen Wir­kungsbereich haben, dann stellt sich die Frage: Wozu brauchen sie in einem solchen Falle eine Steuerhoheit?!

Neben dem Argument, dass es richtig ist, dass man die Diskussion über eine Ände­rung der Verfassung nicht dem Exekutivorgan Bundesregierung aufbürden kann, bin ich davon überzeugt, dass wir im Verfassungsausschuss – das BZÖ hat ja angekün­digt, das Ganze auch als Selbstständigen Antrag im Verfassungsausschuss einzubrin­gen – all diese Punkte zu diskutieren und abzuwägen haben. Das halten wir für einen positiven Ansatz, nur wird es dann wahrscheinlich so sein, dass dort gesagt wird: Das steht alles nicht drinnen, man muss da auch zwischen den Zeilen lesen.

Daher: Das ist zu wenig, um sich auszukennen, es ist zu unpräzise – und im Übrigen glaube ich, Kollege Ewald Stadler hätte das eindeutig besser gemacht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Der hat mitgeschrieben!)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


16.54.57

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich ja, dass Kollege Rosenkranz den Abgeordneten Ewald Stadler hier im Hohen Haus so sehr vermisst – ich darf Ihnen an dieser Stelle jedoch mitteilen, dass Kollege Ewald Stadler an diesem Antrag mitge­arbeitet hat.

Herr Kollege Rosenkranz, auf Ihre Ausführungen und Ihre Kritik an unserem Dringli­chen Antrag brauche ich, wie ich meine, auch nicht weiter einzugehen, denn ich glau­be, Sie in der FPÖ haben noch die gestrige Scheuch-„Tetschn“ zu verdauen, wie ich Ihre Ausführungen hier nur interpretieren kann. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Dazu, dass Kollege Bartenstein davon gesprochen hat, dass Landtagsabgeordnete da­zu da seien, Feuerwehr- und Kameradschaftsfeste zu besuchen: Lieber Herr Kollege Bartenstein, du kommst wie ich aus der Steiermark, und ich darf dir sagen, ich mache so etwas auch in meiner Funktion als Nationalratsabgeordnete. Daher: Dazu brauchen wir nicht explizit Landtagsabgeordnete, um solche Feste zu besuchen.

Dass großer Handlungsbedarf besteht bei der Reform des Staates, bei der Reform des Parlaments, bei der Reform der Verwaltung, das steht, wie ich meine, außer Streit – und das haben heute hier Rednerinnen und Redner aller Fraktionen zum Ausdruck ge­bracht.

Anführen möchte ich hier aber schon auch – weil die ÖVP das ein bisschen unter den Teppich zu kehren versucht –, dass es sehr wohl Probleme mit den Ländern, mit den Landeshauptleuten gibt, und ich darf in diesem Zusammenhang das Jugendschutzge­setz erwähnen, das wir hier gestern diskutiert haben: Dass es eben nicht möglich ist, in


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neun Bundesländern ein einheitliches Jugendschutzgesetz zu schaffen. Auch Herr Minister Mitterlehner hat dieses Vorhaben ad acta gelegt, wie er ja in einem Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“, und zwar in der Ausgabe vom 24. Februar, be­kannt gegeben hat. – Diese Probleme gibt es also nach wie vor – und das ist ganz evi­dent.

Kritik von den Regierungsparteien – die ja sonst geradezu gebetsmühlenartig kommt –, dass es keine Vorschläge seitens der Oppositionsparteien, dass es keine Ideen gäbe, ist heute großteils ausgeblieben. Das war sehr konstruktiv und ist daher positiv zu er­wähnen, dass es für unsere Vorschläge auch Worte der Zustimmung gegeben hat.

Aber, meine Damen und Herren, es soll nicht nur bei Vorschlägen bleiben, sondern man muss endlich an die Umsetzung gehen –, und hier möchte ich daher an die Ab­geordneten der Regierungsparteien appellieren, dass Vorschläge und Ideen endlich umgesetzt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Kollegin Musiol hat es ja schon angesprochen: Es gibt viele Vorschläge und Ideen, nur hapert es an der Umsetzung.

In diesem Zusammenhang darf ich das Thema Zusammenlegung der 31 Sicherheits­behörden auf neun – Kollege Gerstl hat das ja auch angesprochen – hier noch einmal aufs Tapet bringen. Dieser Vorschlag stammt aus dem Jahre 2004, meine sehr geehr­ten Damen und Herren – und jetzt schreiben wir 2012! Im Jahre 2004 haben die Abge­ordneten der SPÖ dieses Vorhaben blockiert. Acht Jahre lang hat es gedauert, bis es zu einer Zusammenlegung der 31 Sicherheitsdirektionen auf neun Sicherheitsdirek­tionen gekommen ist. Das ist zwar ein plakatives Beispiel, wie lange es dauert, jedoch auch eines, wie lange es nicht dauern soll.

Zu den Ausführungen des Kollegen Cap, der gesagt hat: Wir müssen nachdenken, wir müssen schauen, wir müssen das deutsche Modell studieren!, kann ich nur sagen: Wie lange wollen Sie denn bitte noch nachdenken und schauen?! Nächstes Jahr finden in unserem Land Nationalratswahlen statt; wir haben eine Wirtschaftskrise; der Staat steht finanziell schlecht da; die Menschen in Österreich haben immer weniger Geld in der Tasche, daher: Da sind rasche Reformen notwendig, da ist eine rasche Umsetzung der Vorschläge, da ist rasches Handeln gefordert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Unser Antrag beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen, bei deren Umsetzung Einsparun­gen sehr wohl möglich wären und wo das Parlament aufgewertet werden würde, wei­ters die Gemeinden gestärkt werden könnten, mehr direkte Demokratie ermöglicht wür­de. Die Mitbestimmung der Menschen könnte gleichfalls gefördert werden, so etwa mit dem Internet-Volksbegehren, womit eben Hürden abgebaut würden und ein Volksbe­gehren leichter zustande kommen könnte.

Unser Vorschlag: Wenn ein Volksbegehren 400 000 Unterstützer gefunden hat, dann soll darüber automatisch eine Volksabstimmung oder eine Volksbefragung stattfinden. Damit zeigen wir, dass die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer eines Volksbegehrens etwas wert sind – und nicht in der Schublade verschwinden, wie das ja in der Vergangenheit immer wieder der Fall war, wo alle Volksbegehren, auch wenn sie noch so erfolgreich waren, in einer Schublade verschwunden und dort verstaubt sind und einfach vergessen wurden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich möchte an Sie alle hier abschließend noch einmal appellieren, unserem Dringlichen Antrag näherzutreten. Wir haben darin sehr viele und sehr gute Vorschläge zur Kos­teneinsparung, zur Verwaltungsvereinfachung aufgelistet. Die Bürgerinnen und Bürger würden entlastet und der österreichische Staatshaushalt könnte so saniert werden – und das ist mehr als notwendig und sollte daher unser aller Anliegen sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.59



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 148

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


17.00.10

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Politik beeinflusst alle Bereiche unseres Lebens, und ich teile den Befund, der durchaus auch in dieser Diskussion mitspielt, dass die Politikverdros­senheit der Bürgerinnen und Bürger immer mehr zunimmt.

Einleitend zur Staatsreformdiskussion: Es gibt selbstverständlich auch Defizite – Uni­versitätsprofessor Dr. Holzinger hat das unter anderem beim Juristentag erwähnt –, insbesondere was die Kompetenzverteilung betrifft. Ich glaube, dass wir darüber in ei­nen offenen Dialog eintreten müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verwehre mich dagegen, dass hier im­mer wieder von Stillstand gesprochen wird. Erst gestern haben wir die Landesverwal­tungsgerichtsbarkeits-Novelle einstimmig beschlossen, nach sehr konstruktiven Ge­sprächen mit den Oppositionsparteien, und auch im Land Steiermark geht so einiges weiter, worauf ich vielleicht kurz eingehen darf. Wir im Land Steiermark, unter der Re­formpartnerschaft von Landeshauptmann Voves und seinem Stellvertreter Schützenhö­fer, bringen gerade die Bezirksstrukturreform auf die Beine, ebenso die Gemeinde­strukturreform, der Proporz wurde abgeschafft, und auch die Landesabteilungen wur­den um die Hälfte gekürzt und reformiert. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vor­sitz.)

In Ihrem Antrag schreiben Sie im dritten Absatz: „Nicht alle Materien sind beim Staat am besten aufgehoben:“ – Dazu fällt mir nur ein: Weniger Staat, mehr privat ist – ge­rade im Lichte des Untersuchungsausschusses – schon öfters in die Hose gegangen, und ich glaube auch nicht, dass das auf legislativer Ebene zu einem Erfolg führen würde.

Im nächsten Absatz schreiben Sie, Sie wollen „die bestehenden politischen Strukturen trotz der teuren Heerscharen von Funktions- und Mandatsträgern“ ändern und führen etwa auch die Landtagsabgeordneten an. Ich weiß nicht, ob das ein Ausfluss ist, da das BZÖ in keinem einzigen Landtag vertreten ist.

Einerseits schwächen Sie in Ihrem Entwurf die politische Kontrolle gerade auch der Landeshauptleute beziehungsweise der Landesregierungen, andererseits stärken Sie aber auch zusätzlich die Position des Landeshauptmannes, obwohl Sie – wie auch schon öfters gehört –, wie ich glaube, eigentlich gegen den Föderalismus in dieser Art und Weise sind.

Aber in dieser Demokratie- und Staatsstrukturdiskussion geht es um mehr als um Strukturreformen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Zu Ihrer Forderung zum Beispiel, den Bundespräsidenten abzuschaffen, möchte ich sagen, ich glaube, dass der Bundespräsident sehr wichtige staatspolitische Funktionen hat. Das merkt man ge­rade jetzt auch im Zusammenhang mit Griechenland, dessen Präsident mit der Regie­rungsbildung betraut ist, mit Krisensituationen zu tun hat. Außerdem wählt die Bevölke­rung den Bundespräsidenten direkt.

Ebenfalls in Ihrem Entwurf enthalten sind die sogenannten Landessenatoren. Sie ver­suchen also, mehr direkt gewählte Elemente hineinzubringen.

Ich möchte in diese Diskussion mit einbringen, dass es schon Gründe dafür gibt, dass wir in Österreich das System der repräsentativen Demokratie haben. Es geht um einen Interessenausgleich, um den Querschnitt der Bevölkerung zu repräsentieren, auch hier im Hohen Haus, und nicht nur jener, die über die nötigen Mittel verfügen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 149

Ich glaube nicht, dass wir allein mit Wahlrechtsänderungen die Politikverdrossenheit in Österreich verändern oder hinwegfegen. Ich glaube, dass es ausschlaggebend ist, in Bildung zu investieren, vor allem auch in politische Bildung. Denn eine von demokrati­schen Grundsätzen geprägte Kultur ist darauf angewiesen, dass auch die nächsten Generationen an diesem Prozess teilnehmen, sich für Lösungen interessieren, Verant­wortung wahrnehmen und sich auch politischen Problemen stellen.

Was wir brauchen, ist ein System, das zukunftsorientiert ist, das demokratisch und vor allem sozial gerecht ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


17.05.17

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Kollege Bartenstein! Es ist ja noch nicht Abend, aber ich werde Ihnen Gelegenheit geben, auch diesen Abend zu loben. Ich danke für Ihre Bemerkung, denn sie fundamentiert und unterstützt unseren Antrag. Dass Sie Landtagsabgeordnete auf die Funktion der Eröffnung von Feuerwehrfesten reduzieren und das hier auch gesagt haben, bestätigt ja unsere Forderung. Steuergelder in der Höhe von zig Millionen Euro im Jahr für Landtagsabgeordnete sind zu wertvoll, als dass wir sie darauf reduzieren, Feuerwehrfeste zu eröffnen. Das können Sie als Lan­nacher Abgeordneter auch mit übernehmen, das ist kein Problem. Auch wenn die Feu­erwehrfeste in Zukunft möglicherweise ein wenig steifer sein werden als unter Ihrem Landtagskollegen Kainz. Aber für den Steuerzahler ist mir nichts zu wertvoll. (Beifall beim BZÖ.)

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Neun Parteienförderungsgesetze, neun Hundeabgaben, Gewerbeabgaben, neun Bestattungsverordnungen. Vom ersten Schrei bis zum letzten Schnaufer ist der Mensch davon abhängig, in welchem Bundesland er lebt. Wir haben neun verschiedene Verwaltungen. Die Österreicherinnen und Österrei­cher werden in neun verschiedene Regionen eingeteilt und auch neun Mal unter­schiedlich in all ihren Lebensbereichen behandelt.

Dazu haben wir – das ist heute im Übrigen noch nicht erwähnt worden – 22 Sozialver­sicherungsträger, obwohl wir mit einem, respektive zwei auch unser Auslangen finden können.

Wir haben in Österreich 448 Landtagsabgeordnete und zirka 1 000 Mitarbeiter in den Landtagsdirektionen und den einzelnen parlamentarischen Klubs auf Landtagsebene.

Wir haben 62 Bundesräte – und den 183 Abgeordneten dieses Hauses ist nicht einmal bewusst, was diese Kammer, vier Meter Luftlinie von dieser Wand hinter mir entfernt, eigentlich macht, welche Sinnhaftigkeit diese Kammer überhaupt hat.

Wir haben 183 Nationalratsabgeordnete, 183 parlamentarische Mitarbeiter und Hun­derte Mitarbeiter allein in diesem Parlament, die alle ihre Arbeit erledigen, aber ich bin der Meinung, dass man die Arbeit auf politischer Ebene, die Österreich geblieben ist, auch nach dem Beitritt zur Europäischen Union, auch mit weniger erledigen könnte.

Wir haben 76 Landesregierungsmitglieder und 760 Mitarbeiter in den politischen Büros der einzelnen Landesregierungsmitglieder.

Wir haben 18 Bundesminister und Staatssekretäre mit 180 Politoffizieren in den einzel­nen Ressorts.

Wir haben eine politische Verwaltung an der Spitze unserer Verwaltung von mehreren Tausenden Politikern und Politoffizieren und politischen Mitarbeitern. Dieses Land wird zu Tode verwaltet. Der Speck muss weg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bei­fall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 150

Wir sind in einer schwierigen Situation, aber die Wirtschaftskrise ist auch eine Chance, dass wir endlich diese Republik neu bauen. Die meisten politischen Bereiche, die meis­ten Verwaltungsbereiche stammen aus der Zeit der Monarchie. Sie stammen aus einer Zeit, als man die Behörde noch mit einem Fuhrwerkstag erreichen musste. Heute ha­ben wir Autos, heute haben wir das Internet, heute haben wir Servicestellen neben jedem Tannenbaum, sehr geehrte Damen und Herren. Wir müssen uns daher durch­ringen, diesen Antrag, den das BZÖ heute eingebracht hat – Herbert Scheibner, Josef Bucher, Ewald Stadler, Peter Westenthaler, der gesamte BZÖ-Klub hat monatelang daran gearbeitet –, diese Vorschläge umzusetzen. Wir müssen daran gehen, diese als Grundlage dafür zu sehen, dieses System in Österreich zu verändern.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schaufeln jährlich Hunderte Millionen Euro, Mil­liarden Euro wertvolles Steuergeld, das Sie für Arbeitsplätze verwenden können, schaufeln Sie in eine Verwaltung, in eine politische Verwaltung, die de facto aus­schließlich dazu dient, dass wir eine Beschäftigungstherapie für Beamte oder für Politi­ker darstellen.

Dafür gibt es kein Verständnis mehr von den Menschen. Die Menschen in unserem Land erwarten sich nicht, dass der Nationalratsabgeordnete Bartenstein zum Feuer­wehrfest geht und ein Bierfass spendiert, sondern die Menschen erwarten sich, dass Herr Abgeordneter Bartenstein so weit geht, dass er sagen kann: Ich habe dieses Land reformiert, ich habe dieses Land von dem unnützen Ballast der letzten Jahrzehnte be­freit. Darum geht es.

Da sind wir nämlich dort, wo Sie in einer nicht sehr würdigen Art und Weise die Pho­netik des Unternehmers Frank Stronach kritisiert haben. Was will Frank Stronach? Frank Stronach, ein erfolgreicher Unternehmer, der von diesem Land nie etwas brauchte, ganz im Gegenteil. Sie brauchten seine Wahlkampfunterstützung, dass Ihr Herr Voves überhaupt Landeshauptmann geworden ist, Herr Klubobmann Cap. Ein Mensch, der von diesem Land nie etwas brauchte, aber Arbeitsplätze geschaffen hat, sagt in einem gewissen Alter und mit einem gewissen Wohlstand, den er sich selbst er­arbeitet hat: Ich möchte dieses Land neu bauen. Ich möchte dieses Land neu auf­bauen, weil ich möchte als Österreicher auch international stolz sein auf ein Land, das international wettbewerbsfähig ist. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Und dann kommen Sie alle hier heraus und nudeln das herunter – ich komme schon zum Schlusssatz –, anstatt dass Sie erkennen, dass es Menschen gibt, in allen unter­schiedlichen Gesellschaftsschichten, die sich Gedanken machen, wie man dieses Land zukunftsträchtig neu aufbaut, damit in diesem Land auch weiterhin Wohlstand für alle Menschen sichergestellt werden kann. (Beifall beim BZÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.11.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Kollege Grosz! Es ist Ihnen vorbe­halten geblieben. Wir haben bis dato eigentlich eine, würde ich meinen, sehr gute Dis­kussion gehabt. Ich mag eigentlich zu dem, was Sie gesagt haben, nicht viel Stellung nehmen. Ich glaube nur betreffend Verkleinerungen, wenn Sie da den Beginn machen und als gutes Beispiel vorangehen würden, wäre das sicherlich keine schlechte Sache und würde auch einem Versprechen entsprechen, das Sie schon einmal abgegeben haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ihr habt ja bei der letzten Natio­nalratswahl verloren, nicht wir!)

Das ist von den jungen Herren da oben gewidmet, kann man sagen. (Abg. Grosz: Seit Euroteam sollten Sie nicht mehr in diesem Haus sitzen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 151

Ich kann die Meldung des Kollegen Rosenkranz in dem Lichte jetzt nachträglich besser verstehen und freue mich eigentlich auch, weil das jetzt irgendwie dazu gepasst hat und du das offenbar irgendwie antizipiert hast, was hier noch vom Kollegen Grosz kommen wird. Insofern bin ich froh, dass das, was du hier ausgeführt hast, gesagt wor­den ist.

Natürlich kann man sagen, wir müssen alles abschaffen, wir stellen jetzt alles weg. Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass wir natürlich Verbesserungspotenziale haben; der Österreich-Konvent hat das ja sehr umfassend dargestellt. Die Dinge, die heute hier vorgestellt werden, sind auch zum großen Teil von den Ergebnissen des Österreich-Konvents übertragen worden, um nicht zu sagen, abgeschrieben worden. Ich finde, das kann ein wertvoller Beitrag sein, wenn er dann nicht letztlich so, wie Kollege Grosz ihn vorträgt, hier vergurkt wird.

Es ist wichtig und wertvoll, dass wir darüber reden. Natürlich kann man alles ab­schaffen, Kollege Grosz. Man kann zum Schluss eine Person hinsetzen und sagen: Die soll alles sagen. Das ist aber sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das wol­len wir nicht, und das werden wir daher auch nicht machen. Ich glaube, dass Sie der Initiative des BZÖ mit der Rede sicher keinen guten Dienst erwiesen haben.

Im Grunde genommen ist es so, dass wir auf einem guten Weg sind. Der gestrige Tag hat ja einiges gebracht. Wir haben ja die Verwaltungsgerichtshofreform schon ange­sprochen. Natürlich gibt es aber immer wieder Themen, die nach wie vor offen sind. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten ist sicherlich ein Thema davon. Wenn wir uns der­zeit mit der Frage beschäftigen: Wie kann man bei der Zuständigkeit für Spitäler zu­künftig so vorgehen, dass nicht an einer Bundesländergrenze jeweils links und rechts davon ein Spital steht?, dann sind wir gut unterwegs, und so sehe ich auch diesen An­trag.

Es gibt natürlich auch viele andere Dinge, die derzeit schon unterwegs sind und die ih­re Qualität noch erbringen werden. Wenn ich etwa an die Transparenzdatenbank im Zusammenhang mit dem neuen Bundeshaushaltsgesetz denke, so ist da irrsinnig viel Potenzial vorhanden, weil dort natürlich sehr viel von dem ans Tageslicht kommt, von dem wir derzeit sagen, das gehört verbessert. Daher ist es auch sehr, sehr wichtig, dass wir schauen, dass die Transparenzdatenbank auch wirklich all jene Informationen beinhaltet, die diese Datenbank auch tatsächlich aussagekräftig machen. Da gibt es ja jetzt eine Diskussion, und ich hoffe, dass wir am Ende des Tages dann wirklich einen Indikator dafür bekommen, mit dem wir dann auch steuern können.

Staatssekretär Kurz hat in seinen schriftlichen Ausführungen den U-Ausschuss als Minderheitenrecht dargestellt. Ich habe das mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Ich glaube, auch das kann durchaus eine Verbesserung sein.

Es gibt, so gesehen, viele Punkte, die man natürlich aufnehmen muss. Und wenn wir über Demokratisierung, Partizipation reden, muss man natürlich auch – das ist ja auch angesprochen worden – das Internet mit reinnehmen. Die Frage der Bürgerbeteiligung und natürlich auch die Kommunikation der einzelnen Politiker mit den Bürgerinnen und Bürgern sind ein wesentlicher Punkt, und man wird sicherlich nicht darum herumkom­men, dass man sich mit dem Netz, mit den neuen Gesellschaften hier ganz massiv auseinandersetzt.

Die Verwaltung – das möchte ich bei der Gelegenheit schon sagen, weil diese hier et­was durch den Kakao gezogen wurde – ist in Österreich tatsächlich eine außerordent­lich qualitätsvolle. Nicht umsonst exportieren wir da. Es gibt das Center of Legal Com­petence, wo vermittelt wird, wie man einen Staat aufbaut, dass er funktioniert. Darauf sollten wir eigentlich stolz sein und das auch weiterentwickeln.


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Dass es Landesgesetze gibt, wo man nicht mehr versteht, warum es die gibt – also: Tierschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz –, ist auch unbestritten. Dass diese Mate­rien in jedem einzelnen Bundesland eigens geregelt sind, ist natürlich ein absoluter Un­sinn und gehört abgeschafft und auf eine bundesgesetzliche Ebene gestellt. Ich hoffe, dass wir hier alle gemeinsam im Parlament Überzeugungsarbeit leisten, wenn es da­rum geht, diese Qualität auch bei den Bundesländern durchzusetzen.

Im Großen und Ganzen glaube ich, dass wir hier, beginnend mit dem Österreich-Kon­vent, mit den Ideen und all den Schritten, die in der Zwischenzeit durchgesetzt und um­gesetzt worden sind – ich erinnere an den gestrigen Tag –, eine sehr gute Latte gelegt haben, anhand der wir uns bis zur nächsten Wahl, das heißt also heuer und nächstes Jahr, sicherlich noch weiter vorarbeiten werden. Ich glaube, wenn alle in Europa so aufgestellt wären wie Österreich, dann wäre es um dieses Europa wirklich ein klein we­nig besser bestellt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.16.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Nur ein paar Anmerkungen, weil das ja kein alltäglicher Antrag ist, den das BZÖ hier einbringt. Die grundsätzliche Haltung hat ja Kollegin Musiol schon geäußert. Ich würde dem Ganzen einmal so viel Positives abgewinnen wollen, dass man sich in die­sem Antrag zumindest einmal mit der Aufgabenstruktur und der Kompetenzstruktur in dem Land wieder auseinandersetzt. Man muss ja dann nicht immer gleich da und dort alles Mögliche abschaffen wollen. Das verdient schon Beachtung.

Herr Bundeskanzler, da Sie sich die Mühe antun und bis zum Schluss dableiben, möchte ich schon ein paar Erfahrungen aus diesen Österreich-Gesprächen anspre­chen, wo ich nämlich den Befund habe, dass es so mit Sicherheit nicht bleiben kann, wie es ist, was die Bund-Länder-Kompetenzverteilung oder überhaupt nur diese politi­sche Aufstellung, die in dem Land herrscht, betrifft.

Damals sind wir unter dem Titel „Österreich-Gespräche“, gar keine schlechte Sache, wie ich meine, noch unter einem anderen Vizekanzler, nämlich Josef Pröll, sehr ambi­tioniert ans Werk gegangen. Das war nicht schlecht, was dort geschehen ist. Es war sogar sehr gut. Wir haben im Bereich der Schulverwaltung und vor allem im Gesund­heitsbereich – ich komme immer wieder auf diese beiden Klassiker zurück – etliche Vorschläge von den ExpertInnen gehabt, das waren immerhin Wifo, IHS, Rechnungs­hof, und auch Vorschläge aus eigener Einsicht, und zwar über alle fünf Parteien da he­rinnen hinweg, die österreichische, von mir aus auch Bundesländerinteressen mit be­dacht haben, denn es kommt ja sowieso jeder aus einem Bundesland, wie schon ge­sagt wurde.

Trotzdem ist Folgendes geschehen – schauen wir uns an, was aus den Schulverwal­tungsvorschlägen geworden ist –: Das, was da an Vorschlägen herausgekommen ist, hat man dann dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zugewiesen. Alles elendiglich gescheitert, weil – und ich habe es dem Josef Pröll ja gesagt; ich erzähle die Geschichte gerne für das Protokoll – es am Schluss so sein wird, wenn wir uns auf Bundesebene nicht vorher abstimmen und nicht vorher die Akkordierung mit der Län­derebene – im Wesentlichen ist Länderebene die Landeshauptleutekonferenz –, mit ein paar wesentlichen Playern dort suchen, werden die unsere offene Vorgangsweise nur dazu nutzen, um das auf offener Bühne abzuschießen.

Genauso war es dann auch. Es ja nicht passiert, dass wir diese Schulverwaltungsre­form, wie wir sie angedacht haben, auf die Beine gebracht hätten. Nein, es ist dem Jo-


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sef Pröll passiert, solang es ihn noch gegeben hat, dass er selbst bei einer Presse­konferenz vorgeführt wurde, wo plötzlich das Gegenteil von dem erklärt wurde, was wir vereinbart haben, wo er noch dabei war: Das muss alles Länderkompetenz werden, das und das auch noch. – Das war dann die Realverfassung, die zugeschlagen hat. Und so werden wir nicht weiterkommen! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Wir brauchen also zumindest eine Klärung dieser Kompetenzfragen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass da oder dort auf Landesebene nicht noch etwas gut angesiedelt sein könnte. Man fragt sich aber wirklich schön langsam, was Landesgesetzgebung eigent­lich noch bedeuten soll. Ich habe früher auch immer nach vernünftigen Kompetenzen gesucht. Aber man kommt ja auf fast nichts. Raumordnung wäre eigentlich nahelie­gend. Da gibt es aber genug Leute, die sagen, das führt ja auch wieder nur dazu, dass wir in den nachgelagerten Gesetzen und Verordnungen das Problem haben, dass wir eine enorme – das sollten Sie von der ÖVP sich zu Herzen nehmen – Schädigung des Wirtschaftsstandortes deshalb haben, weil überall so unterschiedliche Bestimmungen herrschen.

Man merkt es bei jeder Ausschreibung, überall. Fragen Sie nach beim Rechnungshof! Der Rechnungshofpräsident kommt eh gleich wieder. Wir haben ja dann anschließend wieder ein Bund-Länder-Thema, nämlich wieder die Schulen.

Es bleibt eigentlich fast nichts über. Das heißt, die Landtage hätten, solange es Lan­desregierungen gibt – wenn man dem Vorschlag folgen würde, gibt es sie ja gar nicht mehr, aber in meiner Welt schon –, eine besondere Kontrollfunktion. Jetzt stellt sich aber heraus, dass gerade in der Kontrolle die Landtage massiv beschnitten sind, dass da fast überhaupt nichts Sinnvolles möglich ist. Ich will Ihnen die Beispiele aus meinem Bundesland ersparen, denn was sich da abspielt unter der angeblichen und sogenann­ten Reformpartnerschaft an Zudeckerei und Kontrollverweigerung, das ist abenteuer­lich, das sucht seinesgleichen.

Also alle die, die sich da jetzt schon feiern lassen in Österreich, dass sie ach so refor­merisch sind, sind dann, wenn es darum geht, die Mehrheit gegenüber der Minderheit im Landtag entsprechend auszuleben, voll dabei, dass ja nichts aufgeklärt wird, dass ja nirgends hineingeschaut werden kann, dass bloß nicht vielleicht die Regierung noch einmal kontrolliert wird, dass nicht einmal Auskunft gegeben wird. Etwas, was auf Bun­desebene selbstverständlich ist, nämlich dass man – und das ist vielen von der Oppo­sition hier noch zu wenig – auf eine Anfrage eine Beantwortung vom Minister kriegt, zu­mindest wenn es seinen eigenen Wirkungsbereich beziehungsweise keine ausgeglie­derte Firma betrifft. Sogar diese Auskunft wird dort verweigert – meines Erachtens ver­fassungswidrig.

Das sind die Zustände im Wechselspiel zwischen Landtag und Landesregierungen in den Bundesländern. Und da frage ich mich schon: Wenn das dort nicht auch reformiert wird, wozu braucht man das dann noch in der Form? Wir brauchen das aber – ich sage es Ihnen schon – für dieses Wechselspiel zwischen Regierung und entsprechenden gewählten Kontrollorganen. Das wäre immerhin noch eine vernünftige Geschichte.

Was den Bundesrat betrifft, hat es einen sehr schlauen Vorschlag gegeben, der im Ös­terreich-Konvent aufgetaucht ist: Wir fahren die Landtage zurück und man gibt dem Bundesrat mehr Kompetenzen. Das ist nicht ewig weit weg von dem, was da vorliegt. Dann muss aber der Bundesrat bitte schön etwas anderes sein, als er jetzt ist. Seien wir doch ehrlich – und ich traue mich, das hier zu sagen –: Wenn hier keine Reform passiert, sollten wir ihn am besten abschaffen! Wenn keine Reform passiert, können wir das vergessen! Und das muss etwas mit dieser Neuaufstellung zu tun haben. Auch das ist etwas, wo Sie dauernd davonlaufen und im Kreis gehen und am Schluss nichts rauskommen soll. Und das ist genau das Problem, warum bei der halben Geschichte hier nichts weitergeht.


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Letztes: die Spitäler (Zwischenruf des Abg. Wöginger), erst recht, erst recht, die ganze Spitalsplanung! Jetzt sind ein Haufen Leute unterwegs, die wirklich Gutes wollen. (Abg. Wöginger: Oberösterreich!) Ich erwähne die zuständige Wiener Stadträtin. Es ist in Oberösterreich schon einiges geschehen, völlig richtig. Es wurden große Kostendämp­fungspotenziale genutzt, ohne dass bei den PatientInnen deshalb weniger Leistung an­kommt, völlig richtig. Nur, ein paar Dinge sind aber so trotzdem nicht zu lösen, das sind allerdings die gravierendsten.

Was wir jetzt haben, ist, dass Sie mehr oder weniger entgegen der Kompetenzlage ge­radezu alle Möglichen treffen müssen, um diese Gesundheitsplanung noch einmal ir­gendwie zu akkordieren. Sie wissen ganz genau, dass wir da vier Player haben. Einer davon ist die Ärztekammer, okay, mag ein eigenes Problem sein. Aber wir haben auch Länderkompetenzen, die eigentlich in der Planungskompetenz Bundeskompetenz sein sollten. Das sagt Ihnen jeder Gesundheitsminister, der noch genau an dem Missstand gescheitert ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Lesen Sie nach bei Ihrer Ex-Gesundheits­ministerin, bei Frau Kdolsky, die hat extra deshalb ein Buch geschrieben, weil das so nicht weitergehen kann! – Und wir haben natürlich die Sozialversicherungen.

Aber in diesem Gefüge, wo der Bundesminister für Gesundheit am Schluss der ist, der gar nichts zu reden hat, und alle anderen viel, ist es ja schon eine große Leistung, wenn er alle an einen Tisch bringt und mehr oder weniger freiwillig bekniet, dieses und jenes so oder so machen zu wollen.

Was spricht denn dagegen, dass wir die Planungskompetenz dem Bund und bestimm­te Ausführungskompetenzen den Ländern geben? Momentan ist es so, dass die ge­wichtigeren Kompetenzen bei den Ländern liegen, und der Minister kann hinterherjap­peln. Das ist doch ein Unsinn, das müssen Sie doch zugeben! (Beifall bei den Grünen.)

Aber scheitern tut das nur an der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit – ich verstehe das realpolitische Problem schon –, die gegenüber den Landespolitikern herrscht. Hier herinnen hätten wir aber die Zweidrittelmehrheit. Da fehlt Ihnen aber offensichtlich der Mut, die Dinge vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Darum geht es mir, und dieser Antrag ist ein guter Anlass, das mit zu thematisieren. Dafür sind wir zu haben, deshalb muss man nicht fast alles abschaffen, wie der Antrag intendiert. Aber dass das begradigt gehört, das muss doch sogar die ÖVP einsehen, weil es kann am Schluss nicht so bleiben, dass die Schulverwaltung zur Hälfte nicht re­formiert wird, die Spitalsreform zu einem Dreiviertel nicht kommt, nur damit – Sie ni­cken immer; mittlerweile wissen wir, Sie sind ein Abgeordneter aus Niederösterreich, nachdem Sie sich das letzte Mal hier vorne ausgewiesen haben – alles so bleiben kann, dass in Niederösterreich oder von mir aus auch in der Steiermark proporzmäßig Personalpolitik via Parteibuch in den Schulen und auch im Spitalsbereich gemacht wer­den kann. (Abg. Rädler: Das stimmt ja nicht!)

Natürlich wird Personalpolitik in den Spitälern gemacht! Worum geht es denn? – Schauen Sie doch in die Steiermark: Zwei Drittel bis drei Viertel der Anstellungen dort gelingen nur, wenn man ein rotes oder ein schwarzes Parteibuch hat! Das ist die Re­formpartnerschaft. Und damit gehört abgefahren! Und je mehr der Bundesminister – vielleicht ist er auch nicht heilig – hier zu reden hat und wir es ihm ermöglichen, desto weniger von diesem Unsinn wird passieren.

Blockiert wird das nur aufgrund von machtpolitischen Einflusssphären der Landes­hauptleute, und deshalb gehört hier etwas gemacht. Davon werden Sie uns nicht ab­bringen. Föderalismus ist etwas ganz anderes, das hat etwas mit Subsidiaritätsprinzip zu tun, nur muss man mir schön langsam bald erklären, was denn das in dem Land noch sein soll. Und das ist mit der Schweiz nicht vergleichbar, weil die Kantone dort ganz anders regiert werden, als sich unsere Landeshauptleute aufführen. Das ist eine


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Reformnotwendigkeit, und da sollten Sie sich einmal etwas vornehmen, Herr Bundes­kanzler, denn sonst bleibt alles auf halber Strecke stecken! (Beifall bei den Grünen so­wie bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.26

17.26.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1941/A(E) der Abgeord­neten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – umfas­sende Staats- und Parlamentsreform.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der An­trag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

17.27.05Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 10529/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft mit der Ordnungszahl 10529/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch die Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, Erstredner 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung bezie­hungsweise Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Die Debatte leitet Herr Abgeordneter Jannach ein. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.27.46

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Wir haben heute eine Kurzdebatte über eine Beantwortung einer Anfrage, die wir an den Landwirtschaftsminister gestellt haben. Diese Anfragebeantwortung ist gelinde gesagt eine echte Frechheit! (Abg. Zanger: Die ganze Landwirtschaftspolitik ist eine Frech­heit!)

Begründet wurde die Anfrage damit, dass es ein Sparpaket gibt, das unserer Ansicht nach die Landwirtschaft überproportional belastet. Wir haben dazu eine Anfrage ge­stellt, haben aber vom Minister keine Antwort bekommen, aber vom Finanzministerium die Auskunft erhalten, in welchem Ausmaß konkret die Landwirtschaft durch das Spar­paket belastet wird. Es sind unglaubliche Summen, auf die ich dann noch eingehen werde.

Wir haben diese Anfrage auch an den Landwirtschaftsminister gestellt, aber keine Ant­wort erhalten. Und wir haben, weil eben in der Landwirtschaft so viel gespart wird, auch angefragt, ob denn auch die Förderungen, die das Landwirtschaftsministerium direkt dem Bauernbund und den Unterorganisationen und verschachtelten Gesellschaften des Bauernbundes gibt, gekürzt werden. Diese Anfrage haben wir gestellt, sie betrifft den Bauernbund, der nach neuesten Informationen 2,7 Millionen € seit 2000 vom Landwirtschaftsministerium direkt kassiert hat.

Wir haben eine Anfrage dazu gestellt, ob auch bei den Förderungen für die „Plattform Forum Land“, die seit 2000 3,4 Millionen € kassiert hat, Kürzungen vorgesehen sind, ebenso, ob bei den Förderungen für das „Ökosoziale Forum“, das 600 000 oder 700 000 € jährlich an Förderung kassiert, Kürzungen vorgesehen sind – oder ob tat­sächlich nur Kürzungen bei den heimischen Bauern vorgenommen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 156

Diese Anfrage war nicht böswillig, die war ganz normal gestellt. Eine Frage zum Bei­spiel lautete:

Ist seitens Ihres Ministeriums daran gedacht, die Medienkooperation mit der dem Bau­ernbund gehörenden Bauernzeitung im Jahr 2012 und in den Folgejahren zu streichen bzw. zu reduzieren?

Oder: Ist vorgesehen, Förderungen des Ökosozialen Forums zu kürzen oder zu strei­chen?

Ganz normale Anfragen. – Aber die Anfragebeantwortung ist schlichtweg ein Skandal!

Der Herr Bundesminister hat die Fragen 1 bis 12 zusammenfassend dahin gehend be­antwortet: „Die Belastungen des Sparpaketes zur Budgetkonsolidierung sind ausgewo­gen verteilt.“ (Abg. Kickl: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Kein Wort dazu, ob beim „Ökosozialen Forum“ gekürzt wird, kein Wort dazu, ob beim Bauernbund gekürzt wird, kein Wort dazu, ob bei der Geldverschiebeplattform „Forum Land“ gekürzt wird – kein Wort!

„Die Belastungen des Sparpaketes zur Budgetkonsolidierung sind ausgewogen ver­teilt.“ – Das ist eine absolute Missachtung des Anfragerechts der Abgeordneten! (Bei­fall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Kößl.)

Was wir sehr wohl wissen, ist, wie stark die Bauern belastet werden  aber das wissen wir nicht vom Landwirtschaftsminister, sondern durch Auskunft vom Finanzministerium.

Und zwar:

50 Millionen Agrardiesel pro Jahr – gestrichen für die Bauern!

Belastung bei der Sozialversicherung bis 2017: 85,5 Millionen zusätzlich. – Laut Anfra­gebeantwortung des Finanzministeriums.

Beiträge in Form von Abgaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe: 10 Millionen zu­sätzlich.

Belastung durch Grundstücksverkäufe und Umwidmungen: geschätzte 170 Millionen €.

Da wissen wir die Belastungen und die Kürzungen für die Bauern ganz genau, beim Bauernbund und bei den Zuwendungen seitens des Ministeriums wissen wir hingegen nichts, da hüllt sich der Landwirtschaftsminister in Schweigen. – Das ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich ersuche ihn wirklich dringend, da für Aufklärung zu sorgen und in diesen Bereichen auch zu sparen.

Wir erwähnen – das haben wir gestern schon gemacht – zum Beispiel die „Plattform Forum Land“: 3,4 Millionen €  das ist nur ein Beispiel in gut zehn Jahren an Zuwen­dung. Kein Nachweis über irgendeine Leistung bei der ausschließlich im Bauernbund befindlichen Plattform, die ausschließlich, meiner Ansicht nach, der reinen Geldver­schiebung vom Ministerium zum Bauernbund dient. Die haben wir – das haben wir auch gestern hier diskutiert – nicht einmal im Transparenzpaket drinnen.

Das müssen wir  und das ist mein Appell, und zwar auch an die SPÖ  uns noch ein­mal genauer ansehen, denn da passiert Geldverschiebung im großen Stil! Da geht es nicht um 5 000 oder um 10 000 € Zuwendung seitens des Ministeriums, sondern da geht es um Hunderttausende Euro, die direkt vom Landwirtschaftsministerium an den Bauernbund und damit zur ÖVP umgeleitet werden. – Das gehört abgestellt! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich frage jetzt wirklich einmal die Abgeordneten vom Bauernbund: Ist es für euch mit Moral und Anstand, so wie das der Vizekanzler vor Kurzem verkündet hat, vereinbar, dass man sich das Landwirtschaftsministerium als Selbstbedienungsladen für den Bau-


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ernbund hält? (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ist das vereinbar, Herr Minister: Jahr für Jahr Millionen an Zuwendungen an den Bauernbund zu machen? Wie können Sie das mit Anstand und Moral vertreten? (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das ist rechtlich gedeckt, ich weiß, die Zuwendungen, die sind rechtlich gedeckt, aber ist das moralisch vertretbar? Hat nicht gerade der Herr Vizekanzler ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei euch jetzt Ethikseminare abgehalten werden müssen? Und die würde ich als Erstes der Bauernbundfraktion und dem Landwirtschaftsminister empfeh­len  Ethikseminare, um diese Graubereiche endlich abzustellen! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Dr. PirklhuberWeitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wie ist das vereinbar: 3,4 Millionen € vom Landwirtschaftsministerium an die „Plattform Forum Land“? Wie ist das mit Anstand und Moral vereinbar?

Wie ist es mit Anstand und Moral vereinbar, 700 000 € an das „Ökosoziale Forum“ zu zahlen, keinen Euro dort zu sparen (Zwischenruf des Abg. Hornek), während die Bau­ern jetzt mit Millionen belastet werden, für sie nichts gemacht wird, aber dort das Geld weiter munter hin verschoben wird? – Das ist ein wirklicher Skandal! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Auf eine Beilage und eine andere Anfragebeantwortung möchte ich auch noch hinwei­sen, und zwar ist das das, was ich gestern schon vorgebracht habe, diese Beilage von „NEWS“. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.) Das ist das Sam­melsurium und der Ausdruck dessen, wie Geld zusätzlich zu diesen Förderungen direkt aus dem Ministerium verschoben wird. Diese „NEWS“-Beilage, 50 Seiten, gesponsert von der AMA Marketing GmbH, nicht kontrollierbar für das Parlament, denn der Minis­ter gibt keine Auskunft über die Finanzgebarung der AMA Marketing.

Aber: Genussregion: jährliche Zuwendung von 3,5 Millionen aus Förderungen und 600 000 aus dem Ministerium  aber keine Kontrolle für das Parlament!

Oder: Kulinarisches Erbe Österreich, auch ein großes Inserat: 700 000 € an Zuwen­dungen.

Die schalten Beilagen, natürlich mit großem Interview. Da wird nicht nur mit diesen Bei­lagen Imagewerbung für das Landwirtschaftsministerium und für den Minister gemacht, sondern auch in Bauernbundzeitungen schalten diese Gesellschaften, die sich jeder parlamentarischen Kontrolle entziehen, Inserate. – Das ist ein wirklicher Skandal! (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Und weil wir gerade dabei sind: Auch bezüglich dieser „NEWS“-Beilage habe ich eine Anfrage gemacht. Es ging unter anderem darum, wie das finanziert wird. Die Auskunft war sowieso auch wieder gefälscht und falsch, denn das hat angeblich nur 18 000 € gekostet, eine „NEWS“-Beilage von 50 Seiten. Das kann mir niemand erzählen. Diese Organisationen haben laut Ministerium nichts gesponsert. Aber eine Anfrage war auch, warum diese Beilage ausgewählt wurde, warum „NEWS“ als Träger für diese Wer­bebroschüre ausgewählt wurde (Abg. Dr. Graf: Weil das ihre Klientel ist!), und die An­fragebeantwortung offenbart, wie Imagepolitik und Werbepolitik für Landwirtschaft be­trieben wird. Die Anfragebeantwortung lautet, und ich lese wörtlich vor: „Die Initiative zu dieser Beilage erging durch die Verlagsgruppe NEWS als Herausgeber der Beila­ge.“ (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Das heißt, „NEWS“ ruft beim Landwirtschaftsministerium an und sagt: Machen wir was, machen wir eine Beilage, machen wir ein bisschen Werbung, wir brauchen wieder ein bisschen Geld!, und das Landwirtschaftsministerium sagt: Ja, okay, machen wir halt ei­ne Beilage, damit bekommen wir einen schönen Bericht in „NEWS“!


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Das kann doch bitte nicht die Imagewerbung für die österreichischen Bauern sein (de­monstrativer Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen): dass eine Zei­tung, egal, welche, im Landwirtschaftsministerium einfach anruft  denn das sagt ja die Beantwortung, die Initiative geht von „NEWS“ aus, nicht vom Ministerium, das Ministe­rium wollte gar keine Beilage oder keine Imagewerbung machen und fragt: Machen wir was?, und die sagen: Ja, machen wir was, stecken wir 100 000 € in persönliche Imagewerbung des Landwirtschaftsministers! – Das ist eine Frechheit! Diese Dinge ge­hören abgestellt! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber. Abg. Hornek: So ein Schwachsinn!)

Diese Dinge, auch den „Österreichischen Agrarverlag“, der sich in eurer Hand befindet, werden wir noch genau durchleuchten, denn da verlaufen auch Geldflüsse, die unter jeder Kritik sind, wo Hunderttausende Euro vom Ministerium zum Österreichischen Agrarverlag und damit auch zum Bauernbund verschoben werden. (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Ich habe abschließend ein wirklich dringendes – ein ganz, ganz dringendes!“ – Ersu­chen an den Vizekanzler. Der Herr Vizekanzler hat in seiner Grundsatzrede von Moral, von Anstand, von Ehrlichkeit und von Vertrauen gesprochen. Ich ersuche ihn drin­gendst, die Fraktion des Bauernbundes und auch den Landwirtschaftsminister als Ers­te zu diesen Ethikseminaren zu schicken, um diesen Skandal, diese Parteienfinan­zierung, diesen rechtlich gedeckten Diebstahl am Steuergeld endlich abzustellen, denn das, was da passiert, hat nichts mit Ehrlichkeit und Anstand zu tun! (Beifall bei der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Herr Minister, um noch einmal auf die Anfrage, die wir heute diskutieren, zurückzukom­men: Diese Anfragebeantwortung, die in keinem einzigen Punkt auf eine Kürzung bei diesen bauernbundnahen Organisationen eingeht, ist ein Armutszeugnis. (Abg. Grosz: Herr Präsident, die SPÖ ist abgängig!) Das spiegelt eigentlich die ganze Arroganz von Ihnen und Ihrem Ministerium gegenüber den Abgeordneten wider. Wir nehmen diese Anfragebeantwortung sicher nicht zur Kenntnis.

Herr Minister, für diese Beantwortung und für das Zuschanzen von Millionen an Steuer­geldern über die letzten Jahre und Jahrzehnte an den Österreichischen Bauernbund, für diese Zuschanzung, für die sollten Sie sich schämen! Und ich frage mich, ob die einzige Qualifikation eines österreichischen Landwirtschaftsministers darin besteht, den Geldfluss vom Landwirtschaftsministerium zum Bauernbund sicherzustellen.

Das ist anscheinend die einzige Qualifikation, die ein österreichischer Landwirtschafts­minister hat: das Zuschanzen und Zuschieben von Geld zum Österreichischen Bauern­bund. – Dem werden wir sicher nicht zustimmen und alle möglichen rechtlichen Mittel in Erwägung ziehen, um das zu verhindern und abzustellen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlako­vich. – Bitte.

 


17.38.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Politi­sche Organisationen, aber auch Organisationen nichtpolitischer Natur, die im Landwirt­schaftsbereich tätig sind, können im Rahmen von Förderverträgen nach den allgemei­nen Richtlinien gefördert werden. Das ist geltendes Recht und wird auch so ange­wandt. Es gilt der Grundsatz, dass die Adressaten der Förderung ausschließlich Orga­nisationen beziehungsweise Institutionen im Landwirtschaftsbereich beziehungsweise die bäuerliche Bevölkerung sind.


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Ich verwahre mich dagegen, Herr Abgeordneter, dass, wie Sie hier behaupten, ich Gel­der irgendwohin verschiebe oder dass ich irgendjemandem Gelder zuschanze. Dage­gen verwahre ich mich aufs Strikteste! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen nur sagen: Dass Sie hier versuchen, zu skandalisieren, steht Ihnen nicht gut an, das ist Ihre Marke, die aber erfolglos ist, denn unter den politischen Organisa­tionen, die in den letzten Jahren vom Lebensministerium finanziell unterstützt wurden, war der Österreichische Bauernbund, ja, es waren darunter die SPÖ-Bauern, die Frei­heitliche Bauernschaft (Oh-Rufe bei der ÖVP), die Grünen Bauern und die BZÖ-Bau­ernschaft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.) Das sind alles Organisationen, die im bäuerlichen Bereich tätig sind, die um finanzielle Mittel angesucht haben und diese auch bekommen haben.

Die Förderungen an den Österreichischen Bauernbund, an die SPÖ-Bauern und an die Freiheitliche Bauernschaft reichen bis vor das Jahr 1975 zurück.

Das haben wir alles beantwortet. (Abg. Kickl: Die Beträge! Abg. Mag. Stefan: Wie viel, bitte?)  Wie viel, fragen Sie Ihren Kollegen! Wir haben alles beantwortet, das liegt schwarz auf weiß  (Abg. Dr. Hübner: Wie viel, Herr Minister?) Er fragt immer nur, wie viel der Österreichische Bauernbund bekommt. Es bekommen die Freiheitliche Bauernschaft, die Grünen Bäuerinnen und Bauern, seit sie im Nationalrat sind, und die BZÖ-Bauernschaft seit dem Jahr 2005 Geld  das wird beantragt. (Ruf bei der FPÖ: 5 000 €! Abg. Grosz: Ja wie viel?)

Insgesamt dient die Förderung für die Bauernverbände und für ähnliche Organisatio­nen dem Zweck, deren Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. (Abg. Grosz: Ihr missbraucht das Landwirtschaftsministerium als Waschmaschine für Partei­spenden!) Das sind Veranstaltungen und Tagungen – wie zum Beispiel die Winterta­gung, die eine sehr große Tagung ist –, die erst dadurch möglich werden, genauso wie Vorträge, Publikationen und zahlreiche andere Aktivitäten, die dazu dienen, das Wis­sen und die Information für die Bauern zu stärken in all den politischen Gruppie­rungen, die ich bereits erwähnt habe. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die Abrechnungen über diese Förderungen werden in Form von Verwendungsnach­weisen gemacht und werden in jedem Einzelfall belegmäßig überprüft. Vor ihrer Aner­kennung gibt es oft Streichungen, Kürzungen, auch von Teilbeträgen, es wird ein sehr strenger Maßstab angewandt. Das gilt für alle Organisationen. Daraus resultiert auch manchmal, dass ein Bundesmittelrestbetrag zurückgefordert wird, wenn die Förderung nicht ordnungsgemäß verwendet wurde.

Aber meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt auch einen Fall von Säumigkeit, einen einzigen Fall von schwerer Säumigkeit bei der Vorlage der Abrechnungen im Zu­sammenhang mit der Förderung von bäuerlichen Organisationen, und das betrifft die Freiheitliche Bauernschaft Österreichs. (Oh-Rufe bei der ÖVP. Abg. Dr. Hübner: 21,70 €!) Die Abrechnung 2010 steht noch aus, und obwohl mehrere Telefonate, meh­rere E-Mails an die Freiheitliche Bauernschaft gegangen sind, ist bis heute die Abrech­nung nicht vorgelegt worden. (Ruf bei der ÖVP: Untersuchungsausschuss!)

Und Herr Kollege Jannach, Ihnen steht es nicht zu, hier von Moral und Anstand zu re­den, denn alle anderen bäuerlichen Organisationen anderer Parteien haben Abrech­nungen vorgelegt, Ihre ist noch ausständig! (Ruf: Wie viele Millionen sind es denn?) Für diese Förderung hätte die Abrechnung bis 31. März 2011, also im Vorjahr, vorge­legt werden sollen. (Abg. Rädler: Was war eure Leistung?) Das heißt, Sie brauchen hier nicht irgendjemanden mitzuteilen, wer Ethikseminare machen muss. Vielleicht ma­chen Sie selber so eines. Sie sind der neu gewählte Obmann, dann könnten Sie antre­ten. (Beifall und Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Bis auf die FPÖ-Bauernschaft haben alle Organisationen ordentliche Abrechnungen vorgelegt, und es haben bis auf die FPÖ-Bauernschaft alle Organisationen auch für das Jahr 2012 einen Antrag gestellt. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Die konkreten Zahlen über die Förderungen haben wir immer wieder veröffentlicht. Und es ist so, dass das, was Sie hier zitieren, mit den Beiträgen der Landwirtschaft zur Bud­getkonsolidierung – Stichwort: Agrardiesel – zum Finanzministerium ressortiert. Ich hoffe, Sie wissen das. Daher hat dieses auch geantwortet. Und im Ausschuss haben wir Ihnen immer gesagt, hier in diesem Hohen Haus und auch im Ausschuss, wo es Kürzungen im Agrarbereich gibt. Das haben wir immer getan.

Dass wir Ihnen das im laufenden Jahr 2012 auch noch nicht detailliert sagen können, resultiert daraus, dass es ja noch die Möglichkeit gibt, zu beantragen. Wenn Sie zum Beispiel beantragen, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, wie viel Sie bekommen werden oder nicht bekommen werden, weil Sie das Recht haben, so wie andere landwirtschaft­lichen Organisationen, noch zu beantragen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Nur zwei Zeilen schreiben, das ist eine Farce!)

Da kann man dann erst im Laufe des Budgetvollzugs genau sagen, auf wie viel die ein­zelnen Organisationen kommen. Im Übrigen sind das Ermessensausgaben und nicht so wie bei der Sozialversicherung oder beim Agrardiesel gesetzliche Ausgaben, die hier auch beschlossen werden müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Das war ein Eigentor vom Jannach!)

17.43


Präsident Fritz Neugebauer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt gemäß Geschäftsordnung jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


17.43.49

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Abg. Dr. Graf: Ihr habt ja nicht einmal mehr Fraktionsstärke!) Herr Dritter Präsident des Nationalrates, machen Sie sich keine Sorgen um unsere Fraktionsstärke! Unsere Frak­tion ist gleich ums Eck. Es gibt Neues bei den Europäischen Schirmen, und das wird gerade besprochen. Wir sind sofort wieder da. (Rufe bei der FPÖ: Was denn? Abg. Grosz: Seids beim Papperln? Abg. Ing. Westenthaler: Wo sind die alle? Ruf beim BZÖ: Ein sogenanntes Schirm-Treffen im Parlamentsrestaurant!)

Wir haben jetzt die Debatte zur Anfragebeantwortung. Zum Ersten muss ich dem Herrn Kollegen Jannach sagen, dass er da bei der 4. Frage einen Fehler drinnen hat. Da hat er nämlich geschrieben:

„Werden die Finanzmittel seitens des Lebensministeriums für die der ÖVP und dem Bauernbund sehr nahestehenden Plattformen ...“

Das geht nicht, denn wenn sie der ÖVP nahe stehend sind, dann sind sie gleichzeitig auch für den Bauernbund. Das ist eins. Also das hätten wir  (Abg. Dr. Graf: Also in Innsbruck ist das anders!)

Na, ÖVP und Bauernbund ist eins, oder? (Abg. Kopf: Das kann ich bestätigen! Na also, wenn ich beim Bauernbund wäre, wäre ich auch ÖVP-Mitglied?  Ja, also brau­che ich es nicht zweimal zu schreiben, nicht? (Zwischenrufe bei BZÖ, FPÖ und ÖVP.) Ich denke, dass ich diese Aufnahme nicht schaffen werde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bundesminister, ich habe schon einige Anfragebeantwortungen in meiner Zeit hier gesehen, aber diese Anfragebeantwortung ist sowohl von der Ausdehnung als auch vom Inhalt her doch etwas dürftig. Ich würde es einmal ganz vorsichtig als „etwas dürftig“ bezeichnen. Und es ist einfach das Recht


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der Abgeordneten, ob das jetzt ein Oppositionsabgeordneter ist oder ob das ein Regie­rungsabgeordneter ist, diese Fragen zu stellen, und die haben Sie als Minister doch auch zu beantworten. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das Recht des Ministers ist es, null Ant­wort zu geben!)

Es geht nämlich nicht nur um die Förderungen – die Fragen dazu haben Sie schon be­antwortet –, er wollte ja nur wissen, wo Sie kürzen. Das ist das Entscheidende! Und das, glaube ich, interessiert auch die Mitglieder der Vereinigungen, die da genannt sind. Die wollen ja auch wissen, ob sie das nächste Mal noch das Geld zur Verfügung haben oder nicht. Da muss ich sagen, also das ist auch ein Recht für die Mitglieder in diesen Organisationen, für die Bäuerinnen und Bauern, die da überall Mitglied sind und wahrscheinlich auch Mitgliedsbeiträge zahlen. Die sollten auch wissen, wie viel weni­ger Geld sie von Ihnen zu erwarten haben.

Ich hätte sogar einen anderen Vorschlag, und mich würde es auch interessieren, Herr Bundesminister, was Sie in diesen Bereichen einsparen. Wir diskutieren gerade sehr, sehr heftig das Verbot der Neonicotinoide bei der Maisspritzung. (Abg. Jakob Auer: Maisbeizung, nicht Spritzung!)  Beizung, Entschuldigung! Wenn wir da jetzt von Ihnen ein ordentliches Sparpaket kriegen, könnten wir bei den Bauern, die vielleicht durch ein Verbot einen kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteil haben, mit dem Geld das auch abgleichen und so ihre Existenz nicht gefährden. Das wäre sicher gut eingesetzt. Ich weiß nicht, ob es der Bauernbund und all diese anderen Organisationen so drin­gend brauchen.

Herr Bundesminister, ich glaube, es wäre gescheit, wenn Sie diese Fragen des Herrn Jannach beantworten würden. Es wird ja nichts Schlechtes dabei sein. Es wird ja nichts Unkorrektes dabei sein. (Abg. Grosz: Na ja, wer weiß!) Je weniger man weiß, umso eher kommen die Vermutungen. Also ich ersuche Sie, uns zu sagen, wo Sie in diesem Bereich einsparen werden! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


17.47.56

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Jannach hat die rhetorische Frage gestellt, ob es mit der Moral und dem Anstand vereinbar wäre, derartige Beträge an Unterstützung für bestimmte bäuerliche Organisationen und Vertretungskörper zu erhalten.  Ja, sage ich dazu. Das ist verantwortbar, weil diesen Beträgen eine dem­entsprechende Leistung im Interesse der Bäuerinnen und Bauern gegenübersteht. (Abg. Grosz: Na sicher nicht!)

Aber wenn man schon, Herr Kollege Jannach, Ihrerseits die Frage nach der Moral stellt, dann würde ich mich selber an Ihrer Stelle fragen, ob es moralisch vertretbar ist, dass ich nicht einmal in der Lage bin, den ordnungsgemäßen Nachweis über die eige­ne Förderung zu erbringen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Sorgen Sie dafür, dass dieser Nachweis erbracht wird, und dann reden Sie hier von der Moral! (Beifall bei der ÖVP.)

Und es ist ja besonders bemerkenswert, meine sehr verehrten Damen und Herren, so­fern ich mich richtig erinnere, haben wir heute noch zwei Punkte auf der Tagesord-
nung betreffend Immunitätsausschuss, Auslieferungsbegehren betreffend den Kollegen Strache.

Meine Damen und Herren, da wird dem Kollegen Strache vorgeworfen, wörtlich (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Was hat das mit Ihrer Zwei-Zeilen-Beantwortung zu tun?): Dem Abgeordneten wird zur Last gelegt, er habe vom Führungsgremium der Freiheitlichen


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Akademie verlangt, ihm öffentliche Mittel der Freiheitlichen Akademie für die Finanzie­rung des Nationalratswahlkampfes 2006 beziehungsweise auch für die Landwirt­schaftskammerwahl in Kärnten, den Freiheitlichen Bauern, die Wahlkampffinanzierung über Mittel der Freiheitlichen Akademie zu gewähren. – Zitatende.

So viel zur Moral, meine Damen und Herren. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Sie sollten sich schämen! Lesen Sie Ihren eigenen Vorwurf! (Beifall bei der ÖVP.) Heute Abend wird noch darüber abgestimmt werden. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.  Abg. Mag. Stefan: Das ist ja unglaublich!) Herr Kollege Jannach, meine Damen und Herren, selber Schwierigkeiten  (Abg. Mag. Stefan: Das hat ja mit Politik nichts zu tun! – An­haltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ich habe ja  (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Darf ich die Kollegen der freiheitlichen Fraktion einla­den, da ja noch ein Redner von dieser zu Wort gemeldet ist, dass sich all diese Zwi­schenrufe bei diesem ihren Redner bündeln und er das dann vorträgt.

Herr Kollege Auer, bitte, setzen Sie fort. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

 


Abgeordneter Jakob Auer (fortsetzend): Ich rede zum Thema, Herr Kollege Deimek! Ich rede zum Thema: Sie werfen der ÖVP und dem Bauernbund vor, ungerechtfertig­terweise Mittel vom Herrn Bundesminister erhalten zu haben. (Anhaltende Zwischen­rufe bei der FPÖ.) Ich werfe Ihnen Ihre eigene Moralgeschichte vor, dass Sie selber ein Problem haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich habe ja fast Verständnis, wenn der Kollege Jannach nicht nachweisen kann, wofür er die Mittel verwendet hat, denn bei der Agrarpolitik, die er bisher vertreten hat, gibt es auch nichts zum Nachweisen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Der Einzige, der in diesem Fall unmoralisch ! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


17.51.18

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Vorweg stelle ich folgenden Antrag:

Antrag auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Beantwortung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Beantwortung 10529/AB der Anfrage 10711/J der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kürzungen bei Zuwendungen seitens des Land­wirtschaftsministeriums an den ÖVP-Bauernbund und ÖVP-nahe Plattformen durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird nicht zur Kenntnis genommen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Kollege Jannach hat an Sie ganz konkret eine Anfrage mit zwölf Fragen gestellt – ganz, ganz konkret (Zwi­schenruf des Abg. Ing. Schultes) –, wo er fragt, ob die Mittel gekürzt werden und in welcher Höhe. Er hat nicht behauptet, dass sie allein der ÖVP-Bauernbund bekommt. Er hat ganz klar gefragt: In welcher Höhe werden die Mittel gekürzt? (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Wir haben zur Antwort bekommen – in einer wirklich überheblichen Art und Weise, ar­rogant und überheblich –: Die Mittel werden in dem entsprechenden Ausmaß gekürzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 163

Die Bauern wissen sehr wohl die Prozente, wie viel sie bei der Sozialversicherung be­zahlen müssen. Wir wissen ganz genau, wie viel Kürzungen für Agrardiesel ausma­chen. Wir wissen ganz genau, um wie viel der Hebesatz für die landwirtschaftlichen Beiträge gehoben wird. Aber wenn wir wissen wollen, wie viel bei den Förderungen, bei den Ermessensausgaben gestrichen wird, bekommen wir lapidar die Antwort: Die Ein­sparungen erfolgen in dem entsprechenden Ausmaß – und das zu Zeiten, wo man dis­kutiert, dass man transparent agieren muss, dass man offen sein muss und die Zahlen klar auf den Tisch legen muss, wo man verlangt, dass wir von der Opposition beim Transparenzpaket mitgehen!

Unsere größten Befürchtungen sind, dass genau in diesem Bereich – bei den Vorfeld­organisationen, den Kammern, im gesamten Graubereich – Gelder verschoben wer­den, in den Parteibereich verschoben werden, was speziell in der ÖVP und für die SPÖ in den Kammern wirklich tagtäglich an der Tagesordnung ist. Wenn man dann eine konkrete Anfrage stellt, dann wird man lapidar mit einer überheblichen Antwort abge­fertigt. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich glaube, das ist wirklich nicht akzeptabel und ist wirklich nicht das, was wir uns er­warten (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes), denn auf eine konkrete Anfrage hin, auf zwölf Fragen, würden wir uns ganz einfach eine klare Antwort erwarten – und wenn es Ermessensausgaben sind. Ich selber als Bürgermeister muss auch im Budget sparen, und das Erste, wo ich spare, sind meine Ermessensausgaben. Und ich gebe den Bür­gern auch ganz klar bekannt, um wie viel Prozent ich weniger ausgebe.

Es wäre für den Herrn Minister ein Leichtes gewesen, zu sagen, die Förderung für die Bauernzeitung, für alle landwirtschaftlichen Vertretungen, die politischen Vertretungen werden um 10 Prozent gekürzt, anstelle 1 800 000. (Zwischenruf des Abg. Ing. Schultes.)

Man hätte das ganz klar bekannt geben können. Sich aber dahinter zu verstecken, mit einer überheblichen Antwort herauszugehen und zu sagen: Wir werden das schon ma­chen!, zeigt, dass das Transparenzpaket wirklich eine Augenauswischerei ist und ge­nau das ist, wovor wir Angst haben: dass Gelder über die Kammern, über die Vorfeld­organisationen weiterhin in die Parteien eingeschleust werden, dass das weiterhin auf der Tagesordnung bleibt.

Der Bürger soll wissen, dass das ganze Transparenzpaket eigentlich eine Augenauswi­scherei ist. Ich bitte Sie, Herr Minister, beantworten Sie unsere Fragen ganz klar, und dann werden wir in Zukunft auch wirklich Vertrauen in Ihre Zahlen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wie soll denn der Minister das zusammenbringen? Er bringt in zwei Jahren !)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag des Abgeordneten Linder, Kol­leginnen und Kollegen, der Nationalrat möge die Anfragebeantwortung nicht zur Kennt­nis nehmen, steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.55.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Herr Minister und Herr Kollege Auer, Ihre Strategie ist durchsichtig: Angriff ist die beste Verteidi­gung!, das ist offensichtlich Ihre Devise. – Okay, aber kommen wir einmal zu den Fak­ten.

Die Fakten sind doch jene, dass es Rechte dieses Parlamentes gibt und Rechte der Abgeordneten, nämlich das Interpellationsrecht, nämlich das Recht, auf konkrete Fra-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 164

gen auch eine ernstzunehmende Antwort zu erhalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dieser Bundesminister, meine Damen und Herren, hat schon bei anderen Anfragebe­antwortungen gezeigt, dass er nicht willens ist, diese demokratische Pflicht, die er als Minister hat, ernst zu nehmen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich:  eine Unter­stellung! Das ist eine Unterstellung!)

Er sagt, das sei eine Unterstellung. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Bitte, die beste Un­terstellung ist eine dreizeilige Antwort auf zwölf Fragen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: ... Kom­petenz!)

Herr Minister, wenn Sie ernsthaft glauben, dass das eine ernstzunehmende Antwort ist, dann sind Sie ganz einfach fehl am Platz. Ich kann es nicht anders bezeichnen: Dann sind Sie fehl am Platz! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Nun zu der durchaus interessanten Frage, Kollege Auer, wie es denn mit der Förde­rung von parteinahen bäuerlichen Organisationen aussieht.

Punkt 1: Es gibt eine unabhängige bäuerliche Organisation, den Unabhängigen Bau­ernverband, in Österreich. Bis heute hat dieser noch nie einen Cent Förderung aus dem Ministerium bekommen. – Auch interessant! Ich möchte das einmal festhalten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Punkt 2: Die Grünen Bäuerinnen und Bauern haben im Jahr 2011 insgesamt 4 250 € an Fördermitteln bekommen, und die haben wir korrekt abgerechnet. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Wir machen Öffentlichkeitsarbeit über die Zukunft der Agrarpolitik und versuchen, Licht in jenes Dunkel zu bringen, das Sie erzeugen. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Das ist nämlich die Herausforderung, vor der wir stehen! (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Schauen wir jetzt einmal den Fakten klar in die Augen (Abg. Grosz: 4 000 € für !): Inklusive SPÖ-Bauern bekommt die gesamte österreichische Agraropposition knapp über 4 Prozent dieses Topfes – 4 Prozent –, und der Bauernbund allein weit über 90 Prozent! (Ah-Ruf des Abg. Kickl.) – Und da reden Sie von Gerechtigkeit, da reden Sie von Korrektheit?! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Ist das korrekt? Meine Damen und Herren von der ÖVP, ist das korrekt? Das ist die Frage!

Kollege Auer, wenn Sie von Moral reden und in Richtung FPÖ zeigen, dann frage ich Sie auch persönlich: Ist das korrekt? Herr Kollege Auer, Sie sind Vorsitzender im Land­wirtschaftsausschuss, ist es aus Ihrer Sicht korrekt, dass mehr als 90 Prozent der Mit­tel Bauernbundorganisationen bekommen: ja oder nein? (Ruf bei der ÖVP: Aufgrund der Mitgliederzahlen ja! – Abg. Grosz: Weil Ihre 90 Prozent ! Das habt ihr nicht ein­mal unter Dollfuß geschafft!) Ja oder nein – das ist die Antwort, die Sie geben sollten! Denn: Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen! – Das zu diesem Punkt.

Jetzt kommen wir aber auch zu dem leider heiklen Punkt, dass der Bauernbund nicht nur Förderungen aus dem Landwirtschaftsressort bekommt, sondern auch aus ver­schiedenen anderen Sektoren. Ich nenne ein Beispiel: die „Österreichische Bauernzei­tung“ (der Redner zeigt eine Ausgabe der genannten Zeitung), Organ des Bauernbun­des – keine Frage, das wird keiner bestreiten. (Ruf: Wer weiß?)

Diese „Bauernzeitung“, die Raiffeisenzeitung und „Neues Land“ in der Steiermark be­kommen zusammen im Jahr mehr als 250 000 € an Presseförderung, in vier Jahren 1 Million € (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek) – zusätzlich Presseförderung, un­abhängig davon, ob der Minister in dieser Zeitung inseriert oder nicht.

Kollege Jannach hat ja zu Recht aufgezeigt, dass der Bauernbund auch für Marktmaß­nahmen und Information zusätzlich zur Presseförderung Mittel aus der Presseförde­rung bekommt. – Das ist Faktum Nummer 2.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 165

Jetzt kommen wir zu Faktum Nummer 3: Was verbreiten denn diese Medien? – Hier pickt zum Beispiel eine kleine Karte drauf, lesen wir nach: Teste das Beste – Pesti­zidwerbung. (Der Redner zeigt die erwähnte und in weiterer Folge andere Werbungen aus der genannten Zeitung.) Das ist übrigens ein Klassiker der Bauernzeitung: Fast in jeder Ausgabe gibt es auf der ersten Seite irgendeine Pestizidwerbung. In diesem Fall, in der Zeitung vom 3. Mai 2012: Unkrautbekämpfung im Mais, ein Pestizid von Bayer CropScience.

Und jetzt kommen wir zur nächsten Frage: Wer finanziert den Bauernbund noch? Da bin ich beim Kollegen Gaßner, der zu Recht dieses schwierige Thema der Neonicoti­noide und der Verhandlungen, in denen wir derzeit stehen, angesprochen hat.

Wie schaut es da aus? – Wenn Sie sich anschauen, wie viel Geld der Bauernbund von der chemischen Industrie bekommt, dann sehen Sie, dass das mehr als 400 000 € sind; das behaupte ich hier ernsthaft. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Tritt den Gegenbeweis an, Jakob Auer! Tritt den Gegenbeweis an, dass es weniger als 400 000 € jährlich sind, aber dann sag, wie viel es ist, mit dem die chemische Industrie über Inserate den Bauernbund finanziert!

Bei der letzten Bienenstudie, die die Basis für unseren gemeinsamen Antrag ist, den wir hier beschließen wollen, hat die chemische Industrie mehr als 100 000 € zu einem Forschungsprojekt hinzugezahlt.

Und jetzt zeige ich Ihnen, was die Institutionen in Österreich machen: Zwei Werbe­inserate, also zwei Informationsbotschaften an die Bauern über die korrekte Verwen­dung von Insektiziden, nämlich von Maisbeizmitteln. (Der Redner zeigt die genannten Inserate.) Das eine hat im Impressum – hier ist es –: Bayer CropScience GmbH, Syn­genta Agro GmbH.

Die zweite Information hat als Impressum die AGES – Agentur für Gesundheit und Er­nährungssicherheit – und das Bundesamt für Ernährungssicherheit.

Das lässt ein Minister zu, ein Landwirtschaftsminister (Zwischenruf bei der FPÖ): dass eins zu eins die Werbeinformationen der chemischen Industrie in öffentliche Informa­tionen des Ministeriums übergeführt werden. (Rufe beim BZÖ: Unglaublich! Unfass­bar!) – Das ist ein Skandal, meine Damen und Herren! Dieser Minister sollte endlich et­was tun! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

Jetzt herzugehen und zu blockieren und diesen Antrag zum Verbot der Neonicotinoide zu verhindern – wobei Deutschland es verboten hat, Italien es verboten hat, Slowenien es verboten hat –, das zeigt, wessen Herrn Sie sind und wessen Diener Sie sind, Kol­lege Jakob Auer. Diesen Vorwurf müssen wir in den Raum stellen: Wer zahlt den Bau­ernbund? – Offensichtlich auch die chemische Industrie. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.02.14

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Warum müssen wir heute alle jetzt hier dastehen? – Der Grund dafür ist: Ein Abgeordneter hat ein paar Fragen gehabt, und diese Fragen wollte er beantwortet haben, aber Sie sind ja nicht mehr der Herr im eigenen Haus, denn wie heißt es so schön: Minister kommen, die Be­amten bleiben!

Der wahre Herr im Hause des Landwirtschaftsministers ist der Herr Sektionschef Gru­ber. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Genau dieser Herr Sektionschef Gruber beantwortet


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 166

alle Anfragen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hornek und Grosz.) Gruber ist ein Be­amter im alten System, Sektionschef auf Lebenszeit.

Wer ist dieser Herr Gruber? – Der Herr Gruber ist ja allen bekannt geworden; im No­vember wurde seine Tätigkeit groß im „FORMAT“ gewürdigt, ich kann da kurz zitieren. Er fordert die AMA auf, er fordert die Bundesforste auf, er fordert die Umweltbehörde auf, er fordert die AGES auf, sie sollen ihre IT-Sicherheit überprüfen lassen. Und von wem sollen sie sie überprüfen lassen? – Ja natürlich von seinem Jagdfreund, vom Herrn Toifl.

Eines muss man sich vorstellen: Da sagte der Herr Spindlegger vor Kurzem, er sei ge­gen die Korruption und für die Sauberkeit, und unsere Anfragen werden von sol-
chen Sektionschefs beantwortet! – Das ist die Realität in der ÖVP! (Zwischenruf des
Abg. Hörl.)

Herr Bundesminister, Sie müssen endlich einmal schauen, dass Sie der Herr im eige­nen Haus werden, denn eines ist schon klar  (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlako­vich:  lächerlich!) – Ich weiß nicht, ob das lächerlich ist. Das steht im „FORMAT“ vom November. (Der Redner legt dem Minister ein Schriftstück vor. – Heiterkeit. – Bun­desminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Und Sie glauben alles, was ?) So lächerlich ist das nicht. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich glaube nicht alles, was in der Zeitung steht, aber ich weiß, dass diese ÖVP-Politik im Agrarsektor nicht nur leer ist. Und nicht nur das Ministerium ist leer, denn wenn wir uns die Zeitschrift „Blick ins Land“ anschauen (der Redner zeigt eine Ausgabe der genannten Zeitschrift), die sicher nicht in die Nähe der FPÖ oder des BZÖ zu rücken ist, sondern sehr wohl den Schwarzen zuzuordnen ist (Heiterkeit des Abg. Jakob Auer), dann sehen wir, dass diese die Arbeit der ÖVP in der Weise beurteilt, dass nicht nur das Ministerium leer ist, sondern dass auch die ÖVP-Politik leer ist, dass Minister Berlakovich leere Politik hat.

Ich darf da ganz kurz wortwörtlich vorlesen: Ein Ministersekretär nach dem anderen geht von Bord. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.) Wichtige Posten, sogar die des Pressesprechers, bleiben unbesetzt. Keiner will offenbar mehr unter diesem Minister dienen, das ein Jahr vor der nächsten Wahl. – Herr Bundesminister, haben Sie gese­hen, was da steht? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.)

Die Arbeit des Herrn Bauernbundpräsidenten Auer wird da „gewürdigt“ mit dem Wor­ten – ich habe das nachrecherchiert, das stimmt (Heiterkeit bei der ÖVP) –: Ein einzi­ges Mal seit seinem Amtsantritt ist der neue Bauernbundpräsident in der wöchentlichen Ministerratsvorbesprechung, dem tagespolitischen Steuerungssystem der ÖVP, er­schienen. (Heiterkeit des Abg. Jakob Auer.) – Die fragen sich: Hat er Besseres zu tun, oder darf er nur mehr Raiffeisen dienen? Wer ist da der Chef?

Eines, Herr Bundesminister, muss ich Ihnen schon sagen: Es ist untragbar, mit welcher Arroganz Sie Anfragen von Abgeordneten beantworten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wenn ich nachdenke, muss ich Ihnen sagen: Bei all den Anfragen, die ich an Sie be­züglich Bundesforste gerichtet habe, bei der wirklich Kontrolle notwendig ist, Herr Bun­desminister, versagen Sie vollkommen.

Ich verstehe die Unruhe der „g’sunde Tetschn-Fraktion“ (Zwischenrufe der Abgeordne­ten Dipl.-Ing. Deimek und Grosz), denn wenn Sie, Herr Bundesminister, nicht endlich hergehen und eine Politik machen für die Bauern, dass Sie sich für die Bauern einset­zen, dass Sie Visionen umsetzen, dass Sie schauen, dass auf der einen Seite unsere Bauern eine Existenz haben und dass auf der anderen Seite die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist, dann ist es besser, Sie treten heute zurück als morgen.

Herr Bundesminister, auch wenn Sie sich in Ihrem eigenen Kabinett nicht durchsetzen können, unterschrieben haben Sie diese Anfragebeantwortung. Und ich weiß nicht, wie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 167

Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sie zwölf einfache Fragen mit einem Dreizeiler beantworten und das unterschreiben. Der wahre Minister ist der Herr Sek­tionschef Gruber, den Sie jetzt von der Hofreitschule abgezogen haben. (Zwischenruf des Abg. Hornek. – Abg. Grosz: Ist der Gruber eigentlich noch im Internet unter­wegs ?) Wenn Sie sich da nicht durchsetzen können, Herr Bundesminister, dann tre­ten Sie sofort ab, übergeben Sie an wen auch immer, denn Sie machen sich da nur lä­cherlich.

Und eines noch: Der Hofreitschule 700 000 € an Zuchtförderung zu überweisen und dann noch in den Medien zu berichten, das sei normale Zuchtförderung, wie sie jeder Rinderzüchter bekäme, dafür, Herr Bundesminister, sollte man sich schämen.

Die ÖVP wird schon sehen, wie ihr die Bauern massenweise davonlaufen werden. Schauen Sie, Herr Minister, dass endlich wieder eine Politik für die Bauern in Ihr Minis­terium einzieht, wo es endlich wieder Visionen gibt, damit die Bauern wieder Vertrauen in die Politik bekommen können! Nehmen Sie die Arbeit der Parlamentarier erst, beant­worten Sie deren Anfragen, und seien Sie nicht so respektlos! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

18.07

18.07.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. (Abg. Grosz – auf Abg. Dr. Fichtenbauer weisend, der zum Platz des Abg. Jakob Auer geht –: Achtung, die Tetschn-Nationalen teilen Tetschn aus! Tätlicher Angriff von Tetschn-Nationalen!)

Kollege Fichtenbauer, wir wollen abstimmen, bitte (Heiterkeit bei der ÖVP) – vom eige­nen Platz, wenn es geht! Ich bitte darum.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Linder, Kolleginnen und Kollegen, die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Nichtkenntnisnahme der Anfragebe­antwortung aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

18.08.40Fortsetzung der Tagesordnung

18.08.41

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir werden jetzt die Verhandlungen über den Punkt 6 der Tagesordnung wieder aufnehmen. Ich weise darauf hin, dass es noch eine einzige Wortmeldung dazu gibt und dann die Abstimmung kommt.

Zu Wort gemeldet ist der Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. (Rufe bei der SPÖ: Nein! Er verzichtet !) – Der Herr Präsident Dr. Moser verzichtet auf die Wort­meldung, wir können das daher hier löschen. (Allgemeiner Beifall. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-290 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

18.09.367. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2011/1 (III-205/1774 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 168

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.10.02

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Rechnungshofpräsident! Als ich den Bericht gesehen habe, sind mir ganz ehrlich gesagt meine letzten Haare zu Berge ge­standen, denn ich hätte mir das wirklich nicht träumen lassen, dass in Einrichtungen des Bundes solche Tricksereien möglich sind. Für mich war und ist es nach wie vor un­vorstellbar, dass einzelne Personen so mir nichts dir nichts 17,5 Millionen € an nicht berechtigte Personen anweisen können und darüber hinaus auch noch Forderungs­bestätigungen – und das in Millionenhöhe – ausstellen, um diese dann in weiterer Fol­ge an Investoren zu verkaufen. Und keinem in der Buchhaltungsagentur des Bundes ist dieser Umstand aufgefallen, weil es über solche Vorgangsweisen keinerlei Doku­mentationen gegeben hat: weder über ein- noch über ausgehende Geschäftspost!

Was mich aber so maßlos geärgert hat, ist die an den Tag gelegte Ignoranz der dort handelnden Personen, denn bereits ein Jahr zuvor, bevor diese kriminellen Handlun­gen aufgeflogen sind, wurde sowohl von einem Kreditinstitut als auch in weiterer Folge vom Landeskriminalamt Niederösterreich auf mögliche Ungereimtheiten hingewiesen, aber die Verantwortlichen haben nicht einmal irgendwie darauf reagiert. Und das ist ja in Wirklichkeit das Schockierende für mich gewesen, weil dadurch der Republik Öster­reich ein Schaden von 17,5 Millionen € entstanden ist.

Das völlig Unverständliche ist, dass, während bei jedem Sparverein, bei dem es um ein paar Euro geht, das Vier-Augen-Prinzip Gültigkeit hat, bei Einrichtungen des Bundes, bei denen Millionen und Abermillionen transferiert werden, einzelne Personen schalten und walten konnten, ohne dass das irgendjemandem aufgefallen ist!

Daher auch mein eindringlicher Appell an die Frau Finanzministerin als zuständige Ressortverantwortliche, denn diese kriminellen Handlungen waren ja nur deshalb mög­lich, weil es im System enorme Sicherheitslücken gegeben hat: Es müssen diese Lü­cken, die laut Rechnungshofbericht vom Finanzministerium bis dato leider nur teilweise geschlossen wurden, sofort und ohne Wenn und Aber beseitigt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

18.12


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Sin­ger. – Bitte.

 


18.12.17

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über das Controlling im Bundesschulwesen. Dieser Bericht wurde im Winter 2009/2010 erstellt, und ich darf ein paar Punkte, die der Rech­nungshof festgestellt hat, herausgreifen.

Zum einen hat er das Grundverständnis über Controlling kritisiert. Es existieren keine einheitlichen, verbindlichen Vorgaben für ein Controlling-System, und das führt natür­lich zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Controlling-Aufgaben zwischen dem Mi­nisterium und den Landesschulräten.

Und er kritisiert auch, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Res­sortleitung und der Verwaltung fehlen. Das heißt also, die politisch-strategischen Vor­gaben sind nicht vorhanden.

Auch kritisiert der Rechnungshof die Zuständigkeiten, nämlich, dass die Controlling-Aufgaben in 14 Abteilungen stattfinden beziehungsweise einer übergeordneten Stelle, und die Empfehlung des Rechnungshofes lautet auf die Errichtung einer Stabstelle.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 169

Kritisiert wurde auch, aus meiner Sicht zu Recht, die IT-Unterstützung. Es gibt insge­samt sieben unterschiedliche Software-Produkte, und daraus folgt klarerweise die For­derung des Rechnungshofes nach einer einheitlichen Software.

Interessant ist auch die Stellungnahme zur Datenerfassung und Datenverwendung. Der Rechnungshof schreibt, dass es aus Schulen Doppelmeldungen gibt und dass nicht notwendige Berichtsaufträge stattgefunden haben und dass auch die Daten über die Schülerverwaltung nicht online abrufbar sind. Selbstverständlich ist auch in diesem Fall die Forderung des Rechnungshofes nach einem entsprechenden Zugang zu den Daten nachvollziehbar, um hier eine bessere Abwicklung sicherzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren! 90 Prozent der Mittel für Bundesschulen entfallen auf Personalkosten, und daher kommt, auch aus meiner Sicht, dem Personal-Controlling eine entsprechende Bedeutung zu. Und auch da gibt es sehr, sehr unterschiedliche Zugänge, und daher ist die Forderung des Rechnungshofes, auch in diesem Fall ein­heitliche Vorgangsweisen zu schaffen, nachvollziehbar.

Positiv beurteilt der Rechnungshof im Bereich des Bildungscontrollings das Qualitäts­managementsystem für die mittleren und höheren Schulen und empfiehlt, dieses Sys­tem auch im AHS-Bereich einzuführen, wo dieses Qualitätssicherungsmanagement-System zum Zeitpunkt der Überprüfung noch fehlte.

Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren: Es gibt in diesem Bericht eine Vielzahl von Empfehlungen des Rechnungshofes. In einer Aussendung des Unter­richtsministeriums heißt es, dass diese Empfehlungen sehr ernst genommen werden, und es wird auch unter Mitarbeit des Rechnungshofes sehr intensiv an einem allgemei­nen Controlling-Verständnis gearbeitet. Im Sinne des Regierungsübereinkommens, in dem dieses Controlling-System entsprechend verankert ist, hoffe ich, dass die Vor­schläge des Rechnungshofes bald umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


18.16.12

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Ich berichte auch über die Buchhaltungsagentur. Der Rechnungshof ist da sehr nachsichtig, wenn er behauptet, es gab zwei Malversationen. Ich sage, es gab zwei Gaunereien: Betrug, Betrügereien mit gefälschten AMS-Schuldscheinen und Transfer von staatlichen Geldern via Telebanking auf Privatkonten.

Herr Kollege Spindelberger hat schon erwähnt, welche Schäden entstanden sind: ein­mal 33 Millionen € und einmal 17,5 Millionen €. Er hat auch auf den Skandal hingewie­sen, dass es in einem staatlichen Bereich, in einem dem Finanzministerium unterstell­ten Bereich zu diesen Problemen kommt, dass das Überwachungssystem dort total ausgelassen hat. Es gab kein Vier-Augen-Prinzip, wenn große Beträge überwiesen wurden, keine Vorschriften, wie Belege zu behandeln sind; sie sind zum Teil nicht wie­der gefunden worden und nicht auffindbar gewesen.

Es verwundert natürlich nicht, dass bei dieser Firma im Jahr 2008, in dem das alles passiert ist, ein Verlust von 13,9 Millionen € entstanden ist und man nur mit einer Pa­tronatserklärung des Finanzministeriums überhaupt noch bilanzieren konnte.

Und ich frage Sie, Herr Präsident des Rechnungshofes: Haben sich die Zustände dort in der Zwischenzeit gebessert? Wurden die Kontrollen, die Sie gefordert haben, einge­führt? Ist das Überwachungssystem verbessert worden?

Ich möchte zu einem weiteren Punkt kommen: Geldverschwendung macht in Öster­reich offensichtlich Schule. Und mich wundert nicht, dass so mancher kleinere und grö-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 170

ßere Ganove versucht, den Steuerzahler zu betrügen, geht es in diesem Staat doch so leicht, Steuergelder abzukassieren. Und es ist immer Steuergeld, das leichtfertig – wahrscheinlich weil es nicht das eigene Geld ist – ausgegeben wird: einmal ungesetz­lich, wie wir es gehört haben, und einmal gesetzlich und zum Teil auch vertraglich ab­gesichert.

Ich möchte Ihnen dazu einige Beispiele nennen. Erstes Beispiel: die AUA. AUA-Chef Ötsch fliegt die AUA in den Konkurs, der Staat verliert ein Traditionsunternehmen – und gibt 500 Millionen € als Mitgift. Die Folgen für den Herrn Ötsch: großzügige Abferti­gungen in der Höhe von über 1 Million €!

Zweites Beispiel: die ÖBB. Die Herren Huber und Söllinger verspekulieren mit der Deutschen Bank 600 Millionen €. Schaden letztlich bei der Abrechnung: 300 Millionen für den Steuerzahler. Folgen: großzügige Abfertigung für die Genannten.

Gleiches Beispiel bei Skylink und zuletzt auch bei der Kommunalkredit. Es stellt sich jetzt heraus, dass der Finanzvorstand, die Frau Schmied, am Schaden von bis jetzt 4,8 Milliarden € mitschuldig ist – und anstelle einer Entlassung und einer gesetzlichen Verfolgung wird diese Frau Schmied Bildungsministerin!

Meine Damen und Herren, das sind Vorgänge, die die Bevölkerung nicht versteht, und sie versteht auch nicht, dass in der Frage von Griechenland weitere Gelder nach Grie­chenland überwiesen werden sollen. Sie erinnern sich: Finanzminister Pröll hat, als der Kredit gewährt wurde, 1,56 Milliarden € genehmigt. Pröll und Fekter verteidigen die Rettungsschirme, die letztlich – weil die Haftung schlagend wird – Geld kosten, und die Nationalbank gibt für griechische Staatsanleihen Geld. In Summe werden uns wahr­scheinlich durch das Engagement bei den Griechenlandgeschäften 4 bis 5 Milliarden € an Verlusten ins Haus stehen, die dann, bei einer Pleite von Griechenland, ins Budget eingebracht werden müssen.

Wer verantwortet dieses Desaster? Es ist Geld der Steuerzahler, das hier geopfert wurde. Mit diesem Geld könnten Tausende Kindergartenplätze errichtet werden, Uni­versitäten und Schulen gebaut werden, Pflegekosten übernommen werden, Steuern gesenkt werden, Lohnnebenkosten reduziert werden und so weiter.

Es ist ein Skandal, dass Schwarz und Rot weiterhin beharrlich auf dem Euro-Trip blei­ben (Beifall bei der FPÖ) und auch bei den Malversationen in staatsnahen Bereichen der Geldverschwendung keinen Riegel vorschieben wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.21.29

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widme mich in meinem Redebei­trag auch dem Controlling im Bundesschulwesen; Kollege Singer hat es vorhin schon angesprochen. Der Rechnungshof hat AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schu­len geprüft. Der Bericht zeigt einige Mängel auf, einige wurden schon angeführt. So fehlt etwa eine zentrale Steuerung, über 20 verschiedene Verwaltungsstellen reden beim Controlling mit. Dementsprechend bunt ist das Sammelsurium an Formularen und Softwares. Es gibt auch sieben verschiedene IT-Softwares allein in der Schülerverwal­tung. Hier ist wirklich großer Handlungsbedarf.

Das Controllingsystem fehlt. Über die Kosten des Controllings gibt es auch keine Auf­zeichnungen. Frau Ministerin Schmied hat im Ausschuss zugesagt, den Empfehlungen des Rechnungshofes näherzutreten und hier auch für eine Umsetzung zu sorgen, res­pektive beim Controllingkonzept gibt es ja auch bereits Vorarbeiten von ihr, und das wird auch dementsprechend umgesetzt und abgeschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 171

Grundsätzlich zeigt dieser Bericht aber die Mängel auf, die im Bildungssystem nach wie vor bestehen, evident und vorhanden sind, und er bestätigt auch unsere Kritik, die wir auch immer konstruktiv einbringen, ebenso wie wir auch Verbesserungsvorschläge durch unsere Bildungssprecherin Ursula Haubner einbringen, was eben den Bildungs­bereich betrifft. Hier gibt es noch sehr viel zu tun, hier gibt es noch sehr große Bau­stellen und sehr große Brocken, die aus dem Weg zu räumen sind.

Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass der Rechnungshof seit dem Jahr 2004 42 Prüfungen des Bildungssystems in Österreich durchgeführt und auch bestätigt hat oder zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sehr viel Geld für die Bildung ausgegeben werde, aber der Output unterdurchschnittlich sei.

Hier liegt jetzt eine weitere Feststellung des Rechnungshofes vor, dass im Bildungs­system noch sehr viel zu tun ist. Wir sind in vielen Bereichen zwar auf einem guten Weg, jetzt auch mit dem Sonderausschuss zum Bildungsvolksbegehren, aber ich glau­be, es braucht die Anstrengung und das Wollen aller Parteien und vor allem auch der ÖVP. Und da möchte ich an Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, noch einmal explizit appellieren, weil Sie doch eher zu den Verweigerern und Blockierern im Schul­bereich zählen: Vielleicht können Sie Ihre diesbezügliche Meinung überdenken und sich hier auch etwas öffnen für die Reform des Bildungssystems und für wirklich not­wendige Reformschritte. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


18.24.19

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf einen Auszug aus dem Bericht des Rechnungshofes, in dem es darum geht, Beschaffungen des Verteidigungsministeri­ums zu kontrollieren und zu durchleuchten.

Es geht hier um SUVs und geschützte Mehrzweckfahrzeuge. Der Rechnungshof hat aus seiner Sicht Mängel aufgezeigt, die so letztendlich aber nicht stattgefunden haben. Man hat ohne Weiteres auch nachvollziehen können, dass bei den handelsüblichen geländegängigen leichten Fahrzeugen sehr wohl gewissenhaft über die Agentur vorge­gangen wurde. Es wurden 103 Touareg zu einem Preis von je 33 000 € angeschafft.

Wenn man jene Autos heranzieht, die dadurch abgelöst werden, nämlich die Puch G, die bis zu 100 000 € gekostet haben oder kosten würden, ist das sicher ein adäquater Betrag, um beim Bundesheer entsprechend mobil und mit gutem Gerät ausgerüstet zu sein beziehungsweise zu bleiben.

Natürlich gibt es immer wieder auch andere Angebote. Es hat da auch ein SUV aus dem Osten eine Rolle gespielt. Allerdings hat der Verkäufer das Angebot nicht auf­rechterhalten, schlicht nicht abgegeben, daher konnte auf diese Fahrzeuge auch nicht zurückgegriffen werden.

Bei dem geschützten Mehrzweckfahrzeug wurde ein Fahrzeug von der Firma Iveco ge­nommen, das um 36 Prozent billiger war als der Zweitbieter. Es wurde bemängelt, dass es hier keinen Beschusstest gegeben hätte. Aber da dieses Unternehmen einen Beschusstest vorweisen konnte, war es nicht notwendig, diese sehr aufwendigen Tests nochmals durchzuführen.

Wichtig ist aber, dass wir uns – und das wird in Zukunft noch öfter der Fall sein – bei Beschaffungen ein bisschen umstellen müssen. Da sich der Anspruch an das Heer än­dern wird, da sich die Ausrüstung auch den Ansprüchen anpassen wird müssen, wird es immer wieder vorkommen, dass man von Altbewährtem Abstand nehmen muss. Aber wir dürfen jetzt festhalten, dass gerade die Iveco-Fahrzeuge sehr, sehr gut ange-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 172

kommen sind und ihren Zweck hervorragend erfüllen. – Der Kollege vom BZÖ (in Richtung des Abg. List) lächelt mir wohlwollend zu und bestätigt das hiemit auch, den­ke ich.

Meine Damen und Herren! Von 28 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 25 Empfehlungen verwirklicht. Drei Empfehlungen befinden sich in Verwirklichung.

Herr Präsident! Ich bin froh, dass Sie uns Empfehlungen geben, und keine „Tetschn“ als Empfehlungen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbich­ler. – Bitte.

 


18.27.09

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Präsident des Rechnungshofes! Auch ich widme mich den Beschaffungsvor­gängen im Bundesheer, und man hat ja jetzt beim Vorredner gesehen, wie unter­schiedlich man einen Bericht und auch die Diskussion im entsprechenden Ausschuss deuten beziehungsweise einschätzen kann. Aus meiner Sicht gibt es zweifellos bei der Bestellung von diesen geländetauglichen Kraftfahrzeugen, aber auch bei den ge­schützten Mehrzweckfahrzeugen eine nicht optimale Vorgangsweise.

Der Rechnungshof hat nämlich bemängelt, dass gegenüber dem ursprünglich geplan­ten Ankauf von Nissan Pathfinder nun durch den Ankauf von VW Touareg Mehrkosten in der Höhe von 700 000 € angefallen sind und auch nicht entsprechend Angebote ein­geholt worden sind, wie es jeder Private bei der Anschaffung von ähnlichen oder glei­chen Fahrzeugen eigentlich macht. Das ist nicht passiert.

Der zweite wesentliche Kritikpunkt betrifft die Verwendung der Fahrzeuge, denn grund­sätzlich sollten diese Fahrzeuge ja für den Transport von Personen verwendet werden und nicht als Kommandofahrzeuge. Hier war die Auskunft des Ministers im Ausschuss auch nicht sehr erschöpfend.

Bei der Anschaffung der geschützten Mehrzweckfahrzeuge ist, was nicht erwähnt wur­de, eigentlich vorgesehen gewesen, dass wir das Fahrzeug samt der Waffenstation kaufen sollen, und es wurde auch so ausgeschrieben. Es wurde jedoch dann dieser Ankauf – nicht entsprechend dieser Ausschreibung – getrennt vorgenommen.

Und, was der Rechnungshof – und dafür bin ich besonders dankbar – bei seiner Prü­fung festgestellt hat: dass die Referenzfahrzeuge vor Ort überprüft wurden und dass eben diese Motorraumdeckung keinen Schutz gegen Beschuss geboten hat. Was das bei Auslandseinsätzen in Krisengebieten bedeuten würde, will ich mir gar nicht aus­malen.

Für mich ist das Resümee des Rechnungshofes – das passt eigentlich – gewisser­maßen ein Sinnbild für den derzeitigen Zustand des Bundesheeres. Und hier reiht sich nun auch das jüngste Vorhaben des Bundesministers ein, wonach er 250 Milizsoldaten in Niederösterreich und in Salzburg stationieren will. Diese sollen vornehmlich Einsätze bei Naturkatastrophen, bei Katastrophen machen, und sie sollen für drei Wochen Ein­satz in etwa 5 000 € bekommen.

Was so eine Überlegung bei den Zehntausenden Freiwilligenvertretern, den Feuer­wehrfrauen oder Feuerwehrmännern auslöst (Zwischenruf des Abg. Prähauser), habe ich jüngst bei einem Fest erfahren, wo es diesbezüglich nur Kopfschütteln gab.

Ich appelliere an den Minister, diesen Vorschlag zurückzunehmen, weil es sich dabei um einen Anschlag auf das Ehrenamt, einen Anschlag auf die Freiwilligkeit handelt und weil er die Leistung Tausender freiwilliger Feuerwehrleute, die viele, viele Stunden am


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 173

Wochenende und unter der Woche für eine freiwillige Leistung aufwenden, die 365 Tage ehrenamtlich und ohne etwas dafür bezahlt zu bekommen Dienst an der Ge­meinschaft leisten, eigentlich konterkariert.

Daher richte ich an den Minister meine eindringliche Bitte, diesen Vorschlag nochmals zu überdenken. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


18.30.48

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes über die Zulagen und Nebengebühren darf ich zum Anlass nehmen, um auf ein weiteres Problem hinzuweisen, das, wie mir scheint, seit Jahren ungelöst ist und wo großer Handlungsbedarf besteht.

Es geht dabei um die Nebengebührenwerte im öffentlichen Dienst. Kurz zur Erklä­rung, was die Nebengebührenwerte im öffentlichen Dienst sind: Das sind Berech­nungsgrundlagen für die Pensionsanrechnung von besonders definierten Zulagen und auch von den Überstundenleistungen jener Beamter, die vor dem Jahr 2005 in den Be­amtenstand erhoben wurden. Da haben wir das Problem, dass es eine ungerechte Vorgangsweise hinsichtlich der Anrechnung dieser Nebengebührenwerte gibt.

Wen betrifft das in erster Linie? – Das betrifft Beamte im Schicht- und Wechseldienst oder solche, die eine hohe Überstundenanzahl leisten müssen. Davon sind in erster Linie die Berufsgruppen Exekutive und Justizwache betroffen, aber auch das Bundes­heer. Das Problem an dieser Sache liegt darin, dass diese Nebengebührenwerte einen bis zu einer gewissen Höchstgrenze dargelegten Pensionsanspruch bedeuten. Wenn dieser Pensionsanspruch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt wird, werden diese Pensionsanrechnungen, für die auch Pensionsbeiträge geleistet werden müssen, nicht gedeckelt, sondern man bezahlt darüber hinaus weitere Pensionsbeiträge ein, ohne dass man dafür eine Gegenleistung erhält, nämlich quasi einen erhöhten Pen­sionsanspruch.

Wir finden das höchst ungerecht, nämlich nicht nur der Beamtenschaft allgemein ge­genüber, sondern insbesondere der Berufsgruppe der Exekutive, aber auch der des Bundesheeres gegenüber, die für die Sicherheit, aber auch im Katastrophenschutz für die Bevölkerung große Dienste leisten.

Ich darf Sie, Herr Präsident des Rechnungshofes, ersuchen, das in einer nachfolgen­den Untersuchung auf eine rechtsneutrale Grundlage zu stellen. Vielleicht gelingt es mir dann, auch Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, von der Wichtigkeit dieser Neuregelung hier zu überzeugen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


18.33.34

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Rechnungshof musste erneut gröbste Mängel in der Amtsführung von Bundesminister Darabos aufzeigen. Die Überprüfung von zwei ausgewählten Be­schaffungen im Bereich Kraftfahrzeugwesen hat ihm schärfste Kritiken eingebracht. Dabei kritisiert der Rechnungshof die Beschaffung von 102 geländegängigen Kraftfahr­zeugen.

Darabos hat diesen übertriebenen Luxus für seine Kommandanten gekauft, damit sie die Abschaffung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres dulden. Dieser Kauf von


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VW Touaregs ist mehr als peinlich im Vergleich zum katastrophalen allgemeinen Zu­stand des Heeres. Aufbegehrende Offiziere sollten damit etwas beruhigt werden. Ge­schätzte Damen und Herren, das war ein kläglicher Versuch, der gescheitert ist.

Weiters wird die Beschaffung von 150 geschützten Mehrzweckfahrzeugen auf das Schärfste kritisiert. Im Prüfbericht erreichte die Mängelliste stattliche 28 Punkte. Ich be­tone: 28 Punkte! Für uns, das BZÖ, ist der schwerste Fehler beim Beschaffungsverfah­ren im Bericht festgenagelt, und zwar auf Seite143. Die entscheidende Feststellung des Rechnungshofes lautet sinngemäß:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung – und damit Darabos – hat beim Kauf der geschützten Mehrzweckfahrzeuge zum Nachteil für die Soldaten gehandelt. Dara­bos hat auf die sogenannten Mussforderungen verzichtet. Damit verzichtete Darabos bewusst auf einen besseren Schutz der Soldaten im Einsatz. – Zitatende.

Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Durch schwere Mängel während der Beschaffung wird das Leben unserer Soldaten im Einsatz leichtfertig aufs Spiel gesetzt! Darabos hat sein Ressort überhaupt nicht im Griff. Einige Mitarbeiter im Ministerium waren offensichtlich nicht in der Lage – und das bestätigt dieser Bericht –, diesen Fahrzeugankauf korrekt abzuwickeln. Da fehlt die Dienstaufsicht durch den Minister gänzlich. Ein engagierter Verteidigungsminister wäre schon längst eingeschritten. Er hätte im Verfahren die Reißleine gezogen und auch logische interne Konsequenzen gesetzt.

Ein gewissenhafter und fürsorglicher Verteidigungsminister muss für den besten Schutz unserer Soldaten kämpfen. Diese Qualitäten hat dieser Verteidigungsminister nicht!

Zusammengefasst untermauert dieser Bericht des Rechnungshofes: Darabos ist ein Minister mit der höchsten Quote von negativen Überprüfungen durch den Rechnungs­hof. Er ist eine krasse Fehlbesetzung und sollte längst den Sessel räumen. (Beifall beim BZÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


18.36.38

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident Moser! Ich nehme Bezug auf den Rechnungshofteilbericht „Klassenschülerhöchstzahl 25“. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass die pädagogischen Beweggründe für die Einführung dieser Maß­nahme nicht transparent genug gewesen seien und quantifizierbare Indikatoren gefehlt haben sowie keine Überlegungen zur Wirkungsorientierung angestellt wurden.

Trotz aller Anfangsschwierigkeiten ist die im Schuljahr 2007/2008 begonnene Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ein richtiger und wichtiger Schritt in unserem Bildungs­system. Obwohl aufgrund der Überschreitungsmöglichkeiten noch immer in manchen Klassen mehr als 25 Kinder sitzen, wurde grundsätzlich eine Verkleinerung der Klas­sen erreicht.

Das Projekt „kleinere Klassen“ wird auch konsequent fortgesetzt. Von dieser Maßnah­me profitieren bereits 725 000 Schülerinnen und Schüler. Allein für dieses Projekt wur­den österreichweit 6 000 LehrerInnenposten geschaffen. Es werden dafür jährlich 280 Millionen € investiert.

Geschätzte Damen und Herren! Bildung auf höchstem Niveau entscheidet über unse-
re Zukunft. Der Wohlstand unseres Landes wird im Klassenzimmer entschieden. Des­halb muss jedes Kind, unabhängig von Einkommen, Herkunft und Bildung der Eltern, Chancen auf beste Bildung und Ausbildung haben. Das Projekt „Klassenschülerhöchst­zahl 25“ ist ein richtiger Schritt und muss von pädagogischen Maßnahmen begleitet werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 175

Ich ersuche Sie, unterstützen wir unsere Ministerin bestmöglich bei diesem ihrem en­gagierten Vorhaben!

Und im Übrigen bin auch ich der Meinung, dass die „g’sunde Tetschn“ aufs Schärfste zu verurteilen ist. Mit Gewaltgedanken lösen wir keine Probleme! (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.38.55

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Senkung der Klassenschülerhöchst­zahl wurde hier schon von der Kollegin Schönpass eingehend dargestellt. Es geht da­bei darum, dass diese Maßnahme im Bereich der Volks- und Hauptschulen sowie im Polytechnischen Lehrgang erfolgreich umgesetzt wurde, aber im Bereich der AHS-Un­terstufe die Ziele nur bedingt erreicht wurden, weil es dort immer wieder zu einer Über­schreitung kam beziehungsweise die Überschreitungsmöglichkeiten ausgeschöpft wur­den.

Der Rechnungshof zeigt kritisch auf, dass es keine quantifizierbaren Indikatoren für die Wirkungsorientierung gibt. Der Rechnungshof bemängelt darüber hinaus die fehlende Transparenz und die unterlassenen Analysen vor und bei der Umsetzung des Projek­tes „Klassenschülerhöchstzahl 25“. Der Rechnungshof zeigt auch auf, dass eine Stabs­stelle für einheitliche Bildungsstandards zur Steuerung einzurichten wäre. Insgesamt lautet die Forderung in diesem Rechnungshofbericht, dass man das derzeitige Bil­dungscontrolling weiterentwickeln muss, und zwar unter Einbindung von Lehrer, Lehre­rinnen, Eltern, Schülervertretern und Schulbehörden.

Ziel muss es sein, dass es bei allen Schultypen und Schulsystemen zu möglichst we­nig Überschreitungen der Klassenschülerhöchstzahl von 25 kommt. Aber die Klas­senschülerhöchstzahl allein – das hat der Rechnungshof auch aufgezeigt – ist noch kein Garant für mehr Unterrichtsqualität. Es geht dabei auch darum, dass wir unsere Personalressourcen, unsere Lehrerressourcen gezielt für eine bessere Bildung in Ös­terreich einsetzen.

Insgesamt ist das Projekt „Klassenschülerhöchstzahl 25“ ein Beitrag dazu, den Unter­richt individueller zu gestalten, Ressourcen besser zu verteilen, Schüler besser und gezielter zu betreuen und Schwache zu fördern und zu unterstützen, also insgesamt ein Beitrag dazu, die Unterrichtsqualität zu steigern und zu verbessern. Daher muss dieses Projekt „Klassenschülerhöchstzahl 25“ weiter ausgebaut und natürlich laufend evaluiert und angepasst werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz – Bitte.

 


18.41.16

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Zwei Berichte betreffen den Unterrichtsbereich; der eine den Bereich Controlling im Bundesschulwesen. Da möchte ich, was heute hier bereits erörtert wur­de, die dringende Reform in der Schulverwaltung kurz streifen. Immerhin hat der Rech­nungshof 18 konkrete Feststellungen getroffen, wie es im Bereich Controlling im Argen liegt. 13 davon betreffen nur das BMUKK allein, alle anderen betreffen das BMUKK in Kombination mit den Landesschulräten.

Diese hohe Zahl – nämlich 18! – an derartigen Feststellungen soll die Notwendigkeit und die Dringlichkeit begründen. Der Rechnungshof ist als Hilfsorgan des Nationalrates nicht zuletzt eines der Organe, die immer wieder einmahnen, dass die Schulverwal­tungsreform dringend, noch dringender, am dringendsten geboten ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 176

Aber es gibt auch noch einen anderen Bericht, nämlich jenen zur Klassenschüler­höchstzahl 25. Es wurde seitens des Ministeriums und auch seitens der Ministerin im­mer wieder betont, dass eine geringere Klassenschülerhöchstzahl, ein besseres päda­gogisches Konzept, weil damit eine individuellere Betreuung möglich ist, ein besseres Betreuungsverhältnis sicherstellt. Das zieht der Rechnungshof zwar in Zweifel, weil es keine entsprechende wissenschaftlichen Aufarbeitung dieser Feststellung gibt, aber wir wollen es einmal so belassen und sagen: Ja, kleinere Klassen bringen mehr für den einzelnen Schüler!

Gehen wir es nicht wissenschaftlich, sondern einmal politisch an! – Da fällt halt eines auf: Diese Klassenschülerhöchstzahl 25 gilt nur für Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnische Schulen, in Zukunft natürlich auch für die Neue Mittelschule, das Lieb­lingsprojekt der Frau Bundesministerin. In den AHS wird das nicht gemacht.

Das Ganze kommt von einer Ministerin, die immer sagt, sie möchte Chancengleichheit, Fairness und Gerechtigkeit. Das sind so ihre Slogans, die sie immer wieder bringt. Aber Chancengleichheit, Fairness und Gerechtigkeit gibt es für die Unterstufe an den AHS nicht. Und die Zahlen, die der Rechnungshof in seinem Bericht aufgelistet hat, sprechen eine deutliche Sprache. Der Unterschied der Investitionen beträgt über 100 Millionen €, was den Personalbedarf betrifft, aber auch, was den Raumbedarf be­trifft. Aufgrund sinkender Schülerhöchstzahlen sind die Raumangebote in den Volks­schulen, Hauptschulen beziehungsweise Polytechnischen Schulen gleich geblieben, aber bei der AHS muss man sogar in Containerklassen investieren. Die Frage ist, ob das gerecht ist.

In dieser Situation gibt es von der Ministerin, die in der Koalition, in der Regierung ganz klar den Auftrag hat, dass die Gymnasien erhalten bleiben, folgende Aussage – ich zi­tiere –:

„,Ich investiere nicht in den Ausbau von AHS-Standorten‘, sagte Schmied am Rande des Ministerrats am Dienstag. Das bedeute aber kein ,Aushungern‘ der AHS, denn die Gymnasien würden weiterhin so viele Mittel wie gewohnt erhalten, sagte die Ministe­rin.“

Das ist unzumutbar!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel auch für die AHS

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, der AHS-Un­terstufe die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Klassenschüler­höchstzahl von 25 nicht überschreiten zu müssen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 177

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend zusätzliche Mittel auch für die AHS

eingebracht in der 157. Sitzung des Nationalrates am 16. Mai 2012, XXIV. GP, im Zuge der Debatte zu Top 7. Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/1 (III-205/1774 d.B.)

Im Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/1 (III-205 der Beilagen) ist unter an­derem Folgendes zu lesen:

„Die Anzahl der 1. Klassen mit mehr als 25 Schülern an Volks- und Hauptschulen so­wie die Anzahl derart großer Klassen an Polytechnischen Schulen sank von 1.584 (Schuljahr 2006/2007) auf 180 Klassen (Schuljahr 2008/2009). In der AHS-Unterstufe war der zu verzeichnende Rückgang deutlich geringer. Im Schuljahr 2006/2007 gab es 875 1. Klassen; im Schuljahr 2008/2009 waren es 610. In Einzelfällen gab es – ohne Rechtsgrundlage – Klassen mit mehr als 30 Schülern.

Im Schuljahr 2008/2009 betrug der Anteil der Klassen mit mehr als 25 Schülern in Volks- und Hauptschulen (1. Klassen) nur mehr rd. 2 bzw. 3 %; in Polytechnischen Schulen rd. 3 %. In der AHS–Unterstufe (1. Klassen) betrug der Anteil großer Klas­sen – trotz des Rückgangs – noch immer rd. 54 %. Dies war darauf zurückzuführen, dass die Klassenschülerhöchstzahl 25 um 20 % überschritten werden durfte.

Das BMUKK sollte die Schulbehörden anweisen, in der AHS-Unterstufe Klassen mit mehr als 30 Schülern künftig zu untersagen.“

In der Zeitung „Standard“ war am 9. Mai 2012 unter anderem Folgendes zu lesen:

‘Ich investiere nicht in den Ausbau von AHS-Standorten‘, sagte Schmied am Rande des Ministerrats am Dienstag. Das bedeute aber kein ‚Aushungern‘ der AHS, denn die Gymnasien würden weiterhin so viele Mittel wie gewohnt erhalten, sagte die Ministerin. Zusätzliche Gelder würden aber in den Ausbau der Neuen Mittelschule fließen.“

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, der AHS-Un­terstufe die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Klassenschüler­höchstzahl von 25 nicht überschreiten zu müssen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


18.45.15

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Hohes Haus! Wie schon einige meiner Vorredner darf auch ich ein paar Anmerkungen zur Überprüfung des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Senkung der Klassenschülerhöchst­zahl machen.

Das Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Schularten, des zusätzlichen Lehrer­bedarfs sowie der Kosten. Die Auswirkungen in einem Jahr, 2008/09, waren in diesem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 178

Zusammenhang 1 900 zusätzliche Klassen, 2 800 zusätzliche Planstellen mit zusätzli­chen Personalausgaben von 146 Millionen €.

Die kritische Beurteilung des Rechnungshofes betraf pädagogische Beweggründe und die Wirkungsorientierung. Ziel des Unterrichtsministeriums war eine Steigerung des Ausbildungsniveaus und die Sicherstellung einer regional sinnvollen und chancenge­rechten Ressourcenverteilung.

Kleinere Klassen werden von allen Beteiligten aus pädagogischer Sicht positiv beur­teilt. Viele der hier Anwesenden haben noch die hoffnungslos überfüllten Klassen mit 36 Schülern in Erinnerung, wo es keinerlei Möglichkeit gegeben hat, auf Stärken und Schwächen der einzelnen Schüler einzugehen.

Eines ist klar, meine Damen und Herren: Nur mit der Senkung der Klassenschüler­höchstzahl allein wird der Unterricht nicht automatisch besser. Das Projekt wird daher auch von pädagogischen Maßnahmen begleitet. Ich bin überzeugt davon, dass mit der Initiative „25plus“ die Steigerung des Ausbildungsniveaus auch erfolgreich gelingen wird, was ja letztendlich entscheidend ist.

Ich darf am Schluss im Zusammenhang mit der „g’sunden Watsch’n“ aus Kärnten da­rauf hinweisen, dass ich es mit Peter Gnam halte – nachzulesen in der morgigen „Kro­nen Zeitung“ –, der Folgendes meint:

„Zur Person von Uwe Scheuch ist zu sagen, dass er ein politischer Kotzbrocken ist und in Kärnten als solcher auch gesehen wird. Mit dem schwachsinnigen Sager über die Tetschn hat er wieder einmal bestätigt, wie er tickt.“ (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


18.47.53

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Ein paar Sätze zum Controlling im Bundesschulwesen. Es geht dabei da­rum, dass dort Budget, Personal und Bildungsqualität zu kontrollieren sind. Von den 18 von Ihnen, Herr Rosenkranz, genannten Beispielen oder Fällen, die der Rechnungshof aufgedeckt hat, sind vom BMUKK schon einige erfüllt worden, einige noch nicht. Ich hoffe, es wird daran gearbeitet.

Schön ist, dass die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, was die Bildungs­qualität anbelangt, schon sehr weit vorne sind. Das ist sicher eine gute Voraussetzung für diese Schulen. Ich sage das deswegen nicht ohne Stolz, weil ich 25 Jahre lang HAK-Lehrer sein durfte.

Dass es im Bereich des Personal-Controllings so weit kommt, dass die Werteinheiten vom Bund zugeteilt werden und die Landesschulräte dann diese Werteinheiten vertei­len, ist sicherlich ein Manko, das mit einer Verwaltungsreform im Schulbereich durch­aus abgestellt werden könnte.

Die Bildungsqualität hat für mich eine neue Facette bekommen. In Zukunft sollten wir, Herr Präsident des Rechnungshofes, beim Controlling der Bildungsqualität vielleicht auch kontrollieren, ob dieser „Tetschn“-Sager nicht doch auch Nachahmer gefunden hat.

Der Herr Uwe Scheuch findet nichts dabei zu sagen: Eine „g’sunde Watsch’n“, eine „g’sunde Tetschn“ tut nichts, das schadet nicht! – Am nächsten Tag entschuldigt er sich einfach, und alles ist wieder gut. Das zeigt aber, dass das in gewissen Kreisen doch noch üblich ist. Vielleicht sollte man ein Controlling auch in diesem Bereich ein­bauen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 179

Ein letzter Satz betreffend die landwirtschaftlichen höheren Schulen – ein Lieblingsthe­ma von mir –: Ich will jetzt gar nicht davon reden, wie teuer dort ein Schüler kommt im Vergleich zu den berufsbildenden höheren Schulen (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm), aber wenn es dazu kommt, dass Lehrer dort beschäftigt werden und offensichtlich aus Mangel an Beschäftigung an der Schule in die Landesverwaltung gehen und dort Tä­tigkeiten erfüllen, dann frage ich mich schon, was dort mit dem Controlling passiert und was dort los ist.

Man schickt Lehrer, die man nicht braucht, obwohl sie qualifiziert sind, offensichtlich wurden zu viele angestellt, in die Landesverwaltung. – Diese Eigenartigkeiten sollten ab­gestellt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schickho­fer. – Bitte.

 


18.51.04

Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Hohes Haus! Für uns Sozialdemo­kraten ist es zentral, dass wir gerade in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bil­dung ein möglichst hohes Leistungsniveau erhalten und dieses ausbauen können. Und wenn die Mittel immer knapper werden, muss man natürlich sicherstellen, dass gerade die Leistungserbringung besonders effizient passiert, und Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Controlling, das in allen Bereichen der Politik implementiert werden sollte, und zwar in dem Sinne, dass es klare Zielvereinbarungen gibt, dass im Vorhi­nein festgelegt wird, welche Messgrößen diese Zielerreichung auch näher kontrollieren könnten und dass im Nachhinein natürlich auch kontrolliert und überdacht wird, ob das die richtigen Wege zur Zielerreichung waren.

Natürlich tut es weh, dass es dann gerade im Bildungsbereich noch kein einheitliches System für alle Ebenen im Bereich Controlling gibt, dass teilweise, und das hat bis zu einem gewissen Maße auch mit dem Föderalismus zu tun, Berechnungsmodalitäten ungleich sind, Ziel- und Leistungsvereinbarungen fehlen und die IT-Software nicht ein­heitlich ist. Aber ich glaube, was wichtig ist, ist, dass unsere Bundesministerin Schmied diese Anregungen aufgenommen und im Sinne der sozialdemokratischen Politik sofort alles daran gesetzt hat, in ihrem Ministerium ein gemeinsames Controlling-Verständnis zu verankern und ein Weißbuch Controlling implementiert hat. Bildungs-Controlling, Budget-Controlling und Personal-Controlling sind in diesen Bereichen jetzt Selbstver­ständlichkeiten: Es wird definiert, was gesteuert werden soll, wie die Steuerung und wie auch die Kontrolle erfolgt.

Ich glaube, es ist ganz zentral, dass wir hier ein tolles System des strategischen und operativen Controllings etablieren, und ich glaube, mit der nächsten Etappe der Haus­haltsreform im Sinne der Wirkungsorientierung wird man diese Systeme weiter optimie­ren können.

Klar ist auch für mich, dass jedenfalls die „g’sunde Tetschn“ kein Instrument der Zieler­reichung sein kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. Soll ich Ihnen eine Richtzeit einstellen? 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Grosz: Von der „Fraktion der Tetschn“!)

 


18.53.21

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungs­hofpräsident! Wir kommen wieder zurück zum Bericht des Rechnungshofes und ich darf noch einmal ganz kurz auf „Ausgewählte Beschaffungsvorgänge im BMLVS“ zu sprechen kommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 180

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass beim Bundesheer eine durchaus angespannte finanzielle Situation vorliegt, und darum verwundert es um­so mehr, wenn man einen Rechnungshofbericht vorgelegt bekommt und im Ausschuss diskutiert, in dem festgehalten wird, dass das wenige Geld, das vorhanden ist, auch noch für Dinge eingesetzt wird, die fernab von jenen Dingen sind, die definitiv ge­braucht werden – ich spreche hier von den handelsüblichen geländegängigen Kraft­fahrzeugen, 102 Stück an der Zahl, die im Jahr 2007 angekauft worden sind.

Ein VW Touareg dürfte jedem bekannt sein: ein SUV, wie der Kollege Prähauser be­reits richtig ausgeführt hat, und dieser Rechnungshofbericht zeigt auf, was im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung offensichtlich an der Tagesordnung ist, nämlich Chaos. Anders kann man diesen Beschaffungsvorgang ja nicht bezeich­nen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Da wurden Beschaffungen getroffen, die weder im Materialstrukturplan abgebildet wa­ren noch den eigentlichen Bedarf – und ich glaube, jeder kennt den Unterschied zwi­schen einem Pinzgauer, einem Puch G, als geländegängiges Kraftfahrzeug, und einem VW Touareg – abdecken.

Insgesamt hat dieser „Spaß“ 3,4 Millionen € gekostet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist natürlich auch hinsichtlich des knappen Budgets durchaus zu kritisie­ren. Das heißt, es wurden hier insgesamt – ohne die Anforderungen entsprechend fest­zulegen, ohne auch den Nutzen festzulegen – 102 Fahrzeuge gekauft, die jetzt noch dazu – und das ist ja dann sozusagen die Fortsetzung des Chaos in der Beschaffung – als Kommandantenfahrzeuge verwendet werden.

Jetzt ist die Frage, was ein Kommandantenfahrzeug ist. – Ich sage als Soldat des Bundesheeres, ich kenne die VW Touareg nur als Kommandantenfahrzeuge – darum wundert mich die Zahl 27, die hier angeblich als Kommandantenfahrzeuge eingesetzt sind –, denn sonst ist der ja eigentlich auch nicht zu gebrauchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend: Auch im Bereich der 150 Mehrzweckfahrzeuge, wo Beschaffungen gemacht wurden, ohne die Fertigstellung der Planungen sicherzustellen, ohne die entsprechende Dokumentation sicherzustel­len, womit auch wichtige Schritte innerhalb des Verfahrens dokumentiert hätten werden sollen und auch ohne – und das ist eigentlich der größte Skandal – den entsprechen­den Schutz für unsere Soldaten sicherzustellen, weil – anders als in den Ausschrei­bungsunterlagen gefordert – das Fahrzeug keinen vollständigen Schutz vor Beschuss sicherstellt, gibt es zwei Beschaffungsvorgänge im Bundesministerium für Landesver­teidigung und Sport, die ganz klar zeigen, wie es in Zeiten eines knappen Budgets nicht gehen kann.

Ich sage deshalb auch danke an den Rechnungshof, dass er kritisch aufgezeigt hat, dass mit den wenigen Mitteln wirklich besser gewirtschaftet werden sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

18.56

18.56.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Be­richt III-205 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Mittel auch für die AHS.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 181

Wer diesen Entschließungsantrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.57.148. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2010/2 (III-113/1775 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 8. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Es gibt zurzeit insgesamt sechs Wortmeldungen.

Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Mag. Kuzdas eröffnet. – Bitte.

 


18.57.38

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Im Dezember 2003 wurde im Ministerrat die Ausschreibung der A 5, der S 1-Ost, der S 1-West und der S 2, auch bekannt unter dem Kürzel Y, im Minister­rat als Konzessionsmodell beschlossen, als sogenannte Public Private Partnership.

Auch im Dezember wurde das vom Vorstand der ASFINAG bestätigt, und es wurde ei­ne Fülle von Vorteilen angesetzt, zum Beispiel höhere Umsetzungsgeschwindigkeit, günstige Finanzierung, präzise Definition der Projektstrukturen, Gewinnung von Bench­marks, Effizienzsteigerung durch vereinbarte Kosten- und Zeitrahmen, Forcierung des Wettbewerbs und Kompetenzaufbau und damit verbundene höhere Exportchancen.

Die Überprüfung des Rechnungshofes ergibt ein leider nicht so optimistisches Bild. Ich darf nur einige der Kritikpunkte zitieren.

„Die durch Risikotransfer erzielbare Optimierung der Kosten erfolgte in geringerem Ma­ße als bei der Vergabeentscheidung ausgewiesen worden war.

Für die ASFINAG war durch die Hereinnahme privater Partner und durch deren Know-how zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch kein positiver Input beim Bau und Be­trieb feststellbar.

Die von der ASFINAG formulierte Chance, ihren Kunden bessere Straßen früher zur Verfügung zu stellen, wurde durch die Wahl der Zahlungsmodalitäten und der Baulos­größe sowie durch die höheren betrieblichen Qualitätsstandards gewahrt.“

Das ist einer der wenigen Vorteile dieses PPP-Modells.

Meine Damen und Herren, da ich selbst in einer der damals von der B 7 belasteten Ge­meinden, in Gaweinstal, ansässig bin, muss ich sagen, der Bau der A 5 und des Ypsi­lons waren mehr als notwendig, weil es zuvor eine zumindest zehnjährige Diskussion gegeben hat, ob Umfahrungen oder eine Autobahn gebaut werden sollen.

Mittlerweile wissen wir, dass die Autobahn, die derzeit bis Schrick geht, sehr viele Vor­teile für die Region – eine damals noch benachteiligte Region – gebracht hat. Man sieht, dass die Betriebsansiedlungen schön langsam greifen und dass sehr viele Ar­beitsplätze installiert werden. Das ist eine der positiven Folgen.

Es wird auch kritisiert, dass die Autobahn sehr großzügig gebaut wird. – Dazu muss man sagen, eine zweispurige Autobahn mit Pannenstreifen ist in Wahrheit Stand der Technik, und eine Evaluierung für den Weiterbau von Schrick bis Drasenhofen – bis Poysbrunn und Drasenhofen werden es Umfahrungen werden – hat ergeben, dass aus Sicherheitsüberlegungen auch eine zweispurige Autobahn mit Pannenstreifen gebaut werden soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 182

Ich denke, auch dieser Weiterbau sollte unverzüglich über die Bühne gehen. Die Aus­schreibungen laufen derzeit – nicht in einem PPP-Modell, weil es für die Republik Ös­terreich keine nennenswerten Vorteile bringt. Ganz im Gegenteil, die ASFINAG fi­nanziert sich durch die Bundeshaftung natürlich zu wesentlich besseren Konditionen und verfügt auch über eine ausgewiesene Professionalität in der Ausschreibung und in der Vergabe derartiger Leistungen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Neben dem Weiterbau der A 5 gibt es natürlich auch einige andere Projekte, die ich hier nicht unerwähnt lassen möchte, wie zum Beispiel die S 3 und die S 8, die unbe­dingt angegangen werden müssen.

Ich möchte schließen mit einem Satz von Kurt Scholz, den ich heute in der Früh im Radio gehört habe, der sinngemäß gemeint hat, wenn einer von einer „g’sunden Tet­schn“ redet, dann ist er von der modernen Bildung Lichtjahre entfernt. – Ich danke Ih­nen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schitten­helm. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.01.26

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Worum geht es bei die­sem PPP-Modell? – Es ist ganz einfach die Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und den Privaten. Die Zielsetzung ist auch ganz klar, und ich rufe es nur in Erin­nerung: die Finanzierung, Herstellung und den Betrieb verschiedener Straßenberei­che – in diesem Fall der Nord Autobahn A 5 und der Wien-Umfahrung S 1 und S 2 – an private Partner abzugeben und damit auch die Risiken abzugeben.

Die Ziele des Bundes, ein PPP-Modell zu wählen, waren ganz klar: höhere Umsetzge­schwindigkeit – das heißt, ein rascheres Fertigstellen dieses Projektes –, Finanzierung außerhalb des Budgets – ein wesentlicher Aspekt –, präzise Definition der Projektstruk­turen, Gewinnung von Benchmarks, Effizienzsteigerung und natürlich Forcierung des Wettbewerbs.

Tatsache ist, der Rechnungshof hat sich natürlich zum Ziel gesetzt, die Stärken und Schwächen dieses neuen Modells zu prüfen; Risikobewertung, Vergütungsmodell, Qualitätssicherung und Zweckmäßigkeit, Projektaufbau- und -ablauforganisation, Be­hörden- und Vergabeverfahren – damals immerhin noch ein Projekt, wie es letztendlich ausgeschaut hat, kann ich heute nicht sagen, von Mitteln in Höhe von 993 Millionen €, die hier zum Tragen gekommen sind.

Ein kleiner Wermutstropfen heute: Der Rechnungshof hat damals schon geprüft, also im Juli/Oktober 2008 und bis Februar 2009; der Ausschuss hat dann im Juni 2011 stattgefunden, und heute, im Mai 2012, haben wir diesen Bericht letztendlich hier im Plenum.

Die Rechnungshofkritik liegt auf der Hand: Benchmarks können nur auf Teilbereiche des PPP-Projektes angewendet werden, die Notwendigkeit der Kostenoptimierung bei der Übertragung von Risiko, und insgesamt ergeben sich keine gravierenden – und das ist der wesentliche Punkt: keine gravierenden! – Vorteile gegenüber einer konven­tionellen Beschaffung. Das ist auch die Kernaussage. Ob die Errichtung eines Stra­ßennetzes mit PPP-Modellen kostengünstiger war oder nicht, konnte ganz einfach aufgrund der Daten, die dem Rechnungshof damals vorgelegen sind, nicht festgestellt werden.

Das PPP-Modell zeigt natürlich auch ganz klar auf, dass gegenüber einer konven­tionellen Beschaffung keine gravierenden Vorteile in der Beschaffung für die ASFINAG und damit auch für die öffentliche Hand gegeben war.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 183

Bei der Zuschlagserteilung für das PPP-Konzessionsmodell Ostregion hat sich die ASFINAG damals einen wirtschaftlichen Vorteil von immerhin 167,97 Millionen € er­rechnet. Dies hat der Rechnungshof so bewertet:

„Dies ist ein mit subjektiven Wahrscheinlichkeiten behafteter Wert, der sich aufgrund der ihm innewohnenden Bandbreite“ –

ich lese das so vor –

„der Kostenschätzungen und Bewertungen der dem Auftragnehmer überwälzten Risi­ken auch nachteilig für die öffentliche Hand entwickeln kann.“

Also sprich: Der Rechnungshof hat das damals schon nicht wirklich geglaubt.

Die Vergabeverfahren, sagt der Rechnungshof ganz klar, sind transparent abgewickelt worden, allerdings liegt die Verfahrensdauer im herkömmlichen Sinne normalerweise zwischen fünf bis acht Monaten, beim PPP-Modell hat es dreimal so lange gedauert, nämlich 24 Monate.

Der Rechnungshof kritisiert hier auch ganz klar die hohen Beraterkosten von immerhin 12,52 Millionen €. Das sind Beraterkosten durch externe Beratungsfirmen. Hier hätte man durchaus auf die eigenen Ressourcen im Haus der ASFINAG zurückgreifen kön­nen und es wesentlich günstiger und sicherlich auch genauso professionell haben kön­nen.

Der Rechnungshof kritisiert weiter, dass die ASFINAG für landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Straßenbau immerhin über 115 Millionen € – rund das Doppelte der in den Grundsatzgutachten ausgewiesenen Verkehrswerte – bezahlt hat. Die im Konzes­sionsvertrag vereinbarten Flächen haben zu einem Realisierungsdruck – es musste rasch entschieden und gebaut werden – geführt, und damit war ganz klar, wenn man bei Grundstücksankäufen unter Druck steht, heißt das auch, einen höheren Einlöse­preis zahlen zu müssen, und das ist hier schlagend geworden.

Bei PPP-Projekten von öffentlicher Hand und privaten Unternehmen teilen sich zwar, wie gesagt, die Risken auf private Partner auf, aber letztendlich wird der Bund natürlich dann, wenn dieses Projekt 2039 übernommen wird, auch die entsprechenden Sanie­rungskosten zu tragen haben, denn es ist seinerzeit nicht vereinbart und vertraglich festgelegt worden, wer dann eigentlich für die entsprechenden Renovierungs- und Sa­nierungsmaßnahmen aufkommt.

Ich sage Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, und Ihrem Team ein herzliches Danke­schön! Sie haben wieder einmal ganz exzellente Arbeit geleistet (Abg. Grosz: Exzel­lente Arbeit!), und ich würde mir wünschen, dass bei derartigen großen Projekten, aber auch bei kleineren, der Rechnungshof von Anfang an mit dabei wäre, um sie auch be­gleitend und kontrollierend entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.39

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Beispiel, wie notwendig die Arbeit des Rechnungshofes ist, ist der Bericht über den Verleih von Sammlungsgut durch unse­re Bundesmuseen.

Da stellte der Rechnungshof 2010 grobe Mängel fest. So gab es zwischen den Bun­desmuseen keinerlei Übergabe- und Übernahmeverträge zu dem zur Leihe überlasse­nen Sammlungsgut. Es war nicht festzustellen, welche Objekte tatsächlich an die Bun-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 184

desmuseen verliehen wurden, es gab und gibt keine einheitlichen Inventarlisten. Die Bundesmuseen haben – obwohl sie nur für den Bund Sammlungsgut erwerben kön­nen – dieses als ihr Eigentum ausgewiesen, und Bundesmuseen haben Objekte aus­geschieden, ohne den Eigentümer Bund damit zu befassen.

Es gab keine einheitlichen Vorschriften, was die Dokumentation vor und nach der Lei­he betrifft. Entgegen rechtlichen Bestimmungen wurde Sammlungsgut des Bundes auch an Private verliehen – und das teilweise ohne Versicherung und mit geringen konservatorischen Auflagen –, und Leihverträge mit dem Ausland wurden schon vor ei­ner Bewilligung des Bundesdenkmalamtes abgeschlossen.

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass sich in den letzten zwei Jahren – und vor allem nach dem Rechnungshofbericht – auf diesem Gebiet einiges getan hat. Es wurden Bilanzierungsrichtlinien erstellt, in der Museumsordnung/Bibliotheksordnung wurde gar festgehalten, dass das Sammlungsgut unter Berücksichtigung des Bundes­museen-Gesetzes im Bundeseigentum steht und dass die Objekte nur mit Zustimmung des Bundes ausgeschieden werden dürfen.

Da hat sich wiederum gezeigt, dass wahrscheinlich gar nichts geschehen wäre, hätte nicht der Rechnungshof die Kontrolle übernommen. Und deswegen sieht man wieder einmal, wie wichtig das Instrumentarium des Rechnungshofes ist – und auch ich, Herr Präsident Dr. Moser, bedanke mich für die großartige Arbeit Ihrerseits. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.08.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Die beiden Vorredne­rinnen haben ja zwei wesentliche Punkte des Prüfberichtes angesprochen, der – wie meistens, aber in dem Fall besonders – gut ausgeführt und für die Abgeordneten nach­vollziehbar ist. Ich sage das deshalb, weil in letzter Zeit öfter Debatten aufgetaucht sind, was die Qualität der Berichtslegung des Rechnungshofes betrifft.

Frau Abgeordnete Schittenhelm, wenn Sie sagen, Sie hätten sich die begleitende Kon­trolle des Rechnungshofes gewünscht oder gleich für die Zukunft umso mehr, na ja, dann werden wir eine Verfassungsänderung brauchen, denn genau das ist ja nicht in­tendiert. Der Wunsch mag verständlich sein, aber ich glaube schon, dass es vernünftig ist, hier aus der Verfassung heraus eine klare Rechtslage beizubehalten, sonst müsste man nicht nur an dieser Stelle, sondern auch an anderen die Konfiguration umbauen.

Das führt mich zu einem weiteren Thema, das ganz aktuell ist, was die Kompetenzen des Rechnungshofes betrifft. Aktuell – ist den Medien zu entnehmen – ist dem Haus ja gestern das sogenannte Parteiengesetz zugegangen, heute wird es dem Verfassungs­ausschuss zugewiesen, das jetzt nicht nur ein Fördergesetz und quasi ein politisches Vereinsgesetz ist, sondern insbesondere – und das wollen wir doch alle gemeinsam hoffen – ein Transparenzgesetz wird. Da braucht es Vorschriften, da braucht es dann natürlich Kontrolle, da braucht es Sanktionen. Und an der Stelle Kontrolle, Schieds­stelle, unabhängiger Senat spießt es sich ein bisschen; nicht nur dort, in vielen ande­ren Bereichen auch.

Ich möchte aber im Wesentlichen auf die Rolle des Rechnungshofes zu sprechen kom­men, die mit dieser Regierungsvorlage intendiert ist. Da müssten wir die Verfassung an der Stelle ändern. Also schon aufpassen jetzt! Es würde mich interessieren, was der Rechnungshofpräsident dazu sagt, wenn die Frau Abgeordnete Schittenhelm sozusa­gen in die Kompetenzlage des Rechnungshofes hier mit hineingerührt hat, also wie das aus Sicht des Rechnungshofes bewertet wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 185

Ich habe den Interviews in den heutigen Zeitungen entnommen, dass Sie die Vorlage schon studiert haben, nämlich, dass die Wirtschaftsprüfer, wie auch immer der Pool zu­stande kommt, zunächst prüfen, dass in der Folge dem Rechnungshof ein Bericht ge­legt wird, der Rechnungshof einen weiteren Wirtschaftsprüfer beauftragen kann, in den Parteibüchern Nachschau zu halten, und dann wiederum kann der Rechnungshof al­lenfalls – die Frage ist nur, auf Basis wovon, wenn man so will – eine Meldung an die­sen Senat schicken, um es so salopp abkürzen.

Nun: Es ist schon ein bisschen wesensfremd, was den Rechnungshof betrifft. Entwe­der wir verständigen uns darauf, dass er mehr selber kontrollieren kann, oder wir fin­den möglicherweise eine andere Institution, die das macht. Wirtschaftsprüfer wird es vermutlich immer brauchen für die erste flache Runde, aber wenn das Transparenz­gesetz – ich will es jetzt so nennen, weil ich positiver Hoffnung bin, dass wir da noch ei­niges in den Nachverhandlungen zustande bringen werden – eine effiziente Kontrolle haben soll, dann wird man wohl nachschärfen müssen, mit ausgebauter Rechnungs­hofrolle oder ohne. Aber ohne dass genau nachgeschaut werden kann, wie die ganzen Positionen in den Büchern zusammenpassen, und im Übrigen, an der Stelle, auch oh­ne Sanktionen – das wird nur nicht das Thema des Präsidenten sein, das muss das Haus hier entscheiden –, und zwar auch strafrechtlicher Art, wird das Ganze die Hälfte nicht wert sein, was wir hier einmal vorab bejubelt bekommen haben.

Deshalb ist es so wichtig, dass diese Kernpunkte – Kontrolle, unabhängige Entschei­dung für die Verwaltungsstrafen, aber auch strafrechtliche Sanktionen – eine wichtige Rolle spielen. Die anderen Punkte sind Ihnen ja ohnehin bekannt, dass es sehr wohl darum gehen wird, wie hoch die Spendenoffenlegungsgrenze sein wird, wie die Kumu­lationsregel, das heißt die Konsolidierungsregel ausschauen wird, dass man nicht qua­si über die ganzen Organisationen hinweg stückeln kann. Es muss auch klar sein, dass auch Sachspenden eine Rolle spielen, denn, Herr Kollege Kopf, wenn ich den Grünen ein Haus schenke und das dann keine Spende ist, das ist doch ein Unsinn! (Abg. Hor­nek: Da gebe ich dir recht!)

Also Sie sehen schon, wir haben hier einigen Nachjustierungsbedarf, und zu dem im eigenen Bereich würde ich den Rechnungshofpräsidenten durchaus ersuchen, hier im Rahmen dieser Debatte Stellung zu nehmen, da ohnehin Regierungsabgeordnete, wenn ich sie so bezeichnen darf, das Feld so weit eröffnet haben, dass hier über die Kompetenzen des Rechnungshofes philosophiert wurde. (Beifall bei den Grünen.)

19.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.14.13

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das vom Obmann des Rechnungshof­ausschusses Kogler angesprochen wurde, wird sicher zu diskutieren sein, wird in Zu­kunft vermehrt zu diskutieren sein. Ich bin ihm auch dankbar für diese Anregung, denn der Rechnungshof erfüllt wirklich in allen Bereichen wertvolle und wichtige Aufgaben, leistet wichtige Arbeit. Er wird das auch in Zukunft tun müssen.

Wenn der Rechnungshof noch mehr Kompetenzen bekommt, dann werden wir auch darüber sprechen müssen, dass auch das entsprechende Personal zur Verfügung ge­stellt wird, denn ich darf daran erinnern, dass im Zuge des Sparpakets dem Rech­nungshof Personal gestrichen wurde und er in den nächsten Jahren bis 2016 Personal abbauen muss. Man kann ihm nicht auf der einen Seite alles zuschanzen und zum Be­arbeiten und zum Prüfen geben, ihm auf der anderen Seite aber das Personal kürzen und ihn so an der ordnungsgemäßen Arbeit hindern. – So viel zu den Worten von Ob­mann Kogler.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 186

Nun zum Bericht: Ich möchte mich in meinem Redebeitrag kurz den Bundesmuseen und dem Sammlungsgut widmen. Wir haben im Rechnungshofausschuss dieses Kapi­tel wegen Zeitmangels nicht ausführlich diskutieren können. Kollegin Unterreiner hat es in ihrem Redebeitrag schon erwähnt. Der Rechnungshof hat die Bundesmuseen Belve­dere, Albertina, Technisches und Kunsthistorisches Museum geprüft.

Eine miese Inventur, ein sorgloser Umgang mit dem Inventar, dessen Status den Mu­seen teilweise nicht bekannt ist, nicht kostendeckender Leihverkehr, verbotene Leihga­ben und das Nichtvorhandensein des Bewusstseins, dass Sammlungsgut nach wie vor Bundeseigentum ist, hat der Rechnungshof festgestellt.

Interessanterweise dürfte dieser Umgang aber System haben, denn der Rechnungshof hat sich auch den Verleihbetrieb der Landesmuseen in Tirol, Salzburg, Wien und Ober­österreich angesehen. Das war zwar ein anderer Bericht, im Prüfungszeitraum Mai bis Juni 2010, aber auch hier wurden Lücken in der Erfassung des Sammlungsbestandes, der Datenbanken ersichtlich, und ein Zehntel der verliehenen Objekte war nicht mehr auffindbar. Das muss man hier auch erwähnen, denn das halte ich schon für sehr inter­essant.

Weiter geht es chaotisch in dem Bereich, dass Kunstwerke, die im Bundeseigentum stehen, in einem Fall beinahe auf den Markt geraten wären. Ein Gemälde des Kunst­historischen Museums wurde nämlich einem Verein in Wien als Dauerleihgabe zur Ver­fügung gestellt. Nach der Pensionierung des Vereinsdirektors fand sich dieses Gemäl­de in seiner Privatwohnung, und nach dessen Tod sollte dieses Gemälde auf dem Kunstmarkt verkauft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also das ist Schlamperei – und „Schlamperei“ ist da noch ein milder Ausdruck.

Auch was die angesprochene miese Inventur betrifft: Das Technische Museum und die Albertina haben ja eine Stellungnahme zum Bericht abgegeben. Das Technische Mu­seum sagte eine komplette Depot-Inventur bis 2017 zu, die Albertina eine Inventarisie­rung bis 2019, wenn ein diesbezüglicher Auftrag ergehe und die Finanzierung gewähr­leistet werde. Interessanterweise merkte die Albertina noch an, dass man eine Vollin­ventarisierung für nicht sinnvoll erachte. Aber gerade wenn man sich vor Augen führt, was nach dem Wasserschaden dort stattgefunden hat, dass man nicht einmal wusste, wo welche Werke wie überhaupt zu finden sind, ist diese Aussage so auch nicht hinzu­nehmen.

Die Finanzierung sei noch einmal angesprochen. Hier gibt es auch ein Pingpong-Spiel zwischen Unterrichtsministerin und Finanzministerium, was nämlich die Finanzierung dieser Inventarisierung betrifft. Die Unterrichtsministerin meint, dass es nicht ohne Zu­stimmung und ohne Abstimmung mit dem Finanzministerium geht; das schreibt sie in einer Anfragebeantwortung. Und das Finanzministerium sagt wieder, dass diese Kos­ten aus den Budgetmitteln der Unterrichtsministerin getragen werden müssen.

Man kann nur hoffen, dass der Rechnungshof seine Arbeit weiter so gut macht, ihm auch ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird, denn der Rechnungshof leistet für unser Haus, für unsere Republik eine sehr wichtige und wertvolle Aufgabe und soll das auch in Zukunft so machen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.49

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Meine Herren Präsidenten! Hoch geschätzte Ab­geordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Als Public Private Partnership, PPP, wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher


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Aufgaben bezeichnet. PPP geht in vielen Fällen mit einer teilweisen Privatisierung von öffentlichen Aufgaben für einen bestimmten Vertragszeitraum einher. Präsident Moser sieht den Vorteil von PPP-Modellen darin, Projekte dann realisieren zu können, wenn kurzfristig der öffentlichen Hand das Geld fehlt. Da pflichte ich ihm in diesem konkreten Fall, der im Bericht vorliegt, bei.

Der Fall des Eisernen Vorhanges brachte beachtliche Veränderungen und Herausfor­derungen in Bezug auf die Infrastruktur, und es war unabdingbar notwendig, diese In­frastruktur speziell im Grenzraum zu ertüchtigen. Der Ministerrat hat im Jahr 2003 be­schlossen, Teile der A 5, Nord Autobahn, der S 1, Wiener Außenring Schnellstraße, und der S 2, Wiener Nordrand Schnellstraße erstmals durch ein PPP-Modell zu errich­ten. Wenn man den Bericht aufmerksam durchliest, muss man festhalten, dass das un­tersuchte PPP-Modell weder gravierende Vorteile noch gravierende Nachteile für die öffentliche Hand gebracht hat.

Positiv sehe ich, dass das Projekt aufgrund der Notwendigkeit realisiert werden konnte, dass die Entlastung der Bevölkerung in den Grenzräumen dadurch entsprechend er­folgt und sich die Situation auch positiv auf die Verkehrsinfrastruktur auswirkt. Positiv sehe ich auch, dass es jetzt Datenmaterial gibt, um entsprechende Vergleiche der Realisierung durch die öffentliche Hand beziehungsweise durch PPP-Modelle anzustel­len.

Aber erst ein langfristiger Vergleich wird uns sicher machen, wo die Vor- und Nachteile in diesem Zusammenhang zu sehen sind. Ich teile auch die Meinung des Herrn Prä­sidenten, dass man sich die Sache sehr genau ansehen und individuell betrachten muss, um Entscheidungen treffen zu können.

Nicht ganz nachvollziehen konnte ich so manche Werbeangebote, die von 10 und 15 Prozent Finanzvorteil mit derartigen PPP-Modellen sprechen. PPP ist eine mögliche Variante, um in Infrastruktur zu investieren, aber sicherlich nicht die einzige. Man darf bloß nicht Public Private Partnership mit Private Sponsoring verwechseln. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.21.43

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ich möchte mich im Rahmen dieser Debatte eher kurz fassen, nachdem so­wohl im Rechnungshofausschuss als auch heute im Rahmen der Debatte 18 Prüfungs­ergebnisse des Rechnungshofes sehr eingehend debattiert worden sind. Ich möchte aber in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass – wenn Sie sich die Follow-up-Überprüfungen näher angeschaut haben, die heute zur Debatte gestanden sind, nämlich Zulagen und Nebengebühren, Arbeitnehmerveranlagung, Drittmittelverwal­tung, 3. Ausbaustufe der U1 und U2 der Wiener Linien beziehungsweise Effizienz und Qualität des Berufsschulwesens – der Wirkungsgrad des Rechnungshofes ein sehr gu­ter ist.

Von 72 Empfehlungen des Rechnungshofes wurden 62 umgesetzt, zehn Empfehlun­gen sind nach wie vor offen. Es zeigt sich aber auch – auch wenn der Wirkungsgrad ein sehr hoher ist –, dass nach wie vor Handlungsbedarf gegeben ist; beispielsweise bei der Arbeitnehmerveranlagung, wo es Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuer­systems gäbe, indem beispielsweise der Sonderausgabentopf in den Tarif eingerech­net wird und dass damit sehr viel an Bürokratie entfallen könnte.

Die auf der Tagesordnung stehenden Berichte des Rechnungshofes zeigen aber auch auf, dass wir Optimierungspotenzial haben, insbesondere, wenn Sie sich die Berichte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 188

im Bildungsbereich in Blickrichtung Controlling bei Bundesschulen, Klassenschüler­höchstzahl und Studienbeiträge anschauen: Diese zeigen dass eben Reformen unab­dingbar sind, wenn man bedenkt, dass es derzeit kein ressortweites und umfassendes Controlling-System im Bundesschulwesen gibt, das die Möglichkeit bietet, steuerungs­relevante Bereiche zu verknüpfen und aufeinander abzustimmen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass hier auch der Bera­tungsansatz des Rechnungshofes sehr gut zur Wirkung gekommen ist: Nach der Prü­fung war seitens der Frau Bundesministerin für Unterricht und Kunst bereits ein Weiß­buch „Controlling“ erstellt worden.

Im Bereich der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl bestand die Problematik, dass genau die pädagogischen Belange zu wenig im Vordergrund gestanden sind und es dabei vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen insbesondere darum gegangen ist, die nötigen Planstellen für Lehrer weiterhin zu sichern.

Ein Punkt, der angesprochen worden ist und wo ich auf die Frau Abgeordnete Unter­reiner im Zusammenhang mit den Salzburger Festspielen Bezug nehmen möchte, ist die Klarstellung, dass der Rechnungshof die kulturpolitische Bedeutung der Salzburger Festspiele außer Streit gestellt hat, gleichzeitig aber auch betont hat, dass die wirt­schaftlichen, die rechtlichen und die organisatorischen Rahmenbedingungen mit dieser weltkulturpolitischen Bedeutung nicht Schritt gehalten haben. Dabei ist auch zu er­wähnen, und das hat der Rechnungshof sehr wohl im Bericht im Zusammenhang mit den Subventionen der öffentlichen Hand dargestellt, dass die Steigerung der öffent­lichen Mittel – wenn man nur die für den Festspielbetrieb zugehörigen Mittel rechnet – 5 Prozent betragen hat, wenn man aber auch die anderen Investitionen einrechnet, diese Steigerung 8,1 Prozent betragen hat.

Was das Rechnungswesen betrifft – da zur Rede der Frau Abgeordneten Schitten­helm –, möchte ich darauf hinweisen, dass das Unternehmensgesetzbuch davon aus­geht, dass jede auf Dauer gerichtete Organisation selbständigen wirtschaftlichen Han­delns, auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, sehr wohl eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen hat, wenn beispielsweise in zwei aufeinan­derfolgenden Jahren die Einnahmen und die Ausgaben über einer Million gelegen sind. Das war bei den Salzburger Festspielen mit mehr als 50 Millionen mehr als der Fall.

Es ist daher positiv, dass bei den Salzburger Festspielen 85 Prozent der Empfehlun­gen, die der Rechnungshof ausgesprochen hat, umgesetzt werden und dass auch Frau Präsidentin Rabl-Stadler nach anfänglichen Vorbehalten gegen die Rechnungshofprü­fung darauf hingewiesen hat, dass nunmehr die größte Reform seit Bestehen der Salz­burger Festspiele angegangen werde.

In dem Zusammenhang wäre es aber auch zweckmäßig, das Salzburger Festspiel­fondsgesetz weiterzuentwickeln, da dieses derzeit Regelungsdefizite und Unvereinbar­keiten beinhaltet.

Zu den Beschaffungsvorgängen des Bundesheeres kurz auf die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Prähauser replizierend: Bei diesem Bericht ging es darum, dass in dem Bereich Beschaffungen durchgeführt worden sind, ohne dass ein Pflichtenheft vorgelegen ist, ohne dass eine Leistungsbeschreibung vorgelegen ist. Und gleichzeitig wurde die Beschaffung entgegen den planerischen Vorgaben des Materialstrukturpla­nes durchgeführt. Ein Umstand, der mittlerweile beseitigt wird, nachdem der Herr Bun­desminister für Landesverteidigung neue Grundlagen für Beschaffungsvorgänge entwi­ckelt hat.

Was die Buchhaltungsagentur betrifft, ist die Frage vom Herrn Abgeordneten Gradauer gestellt worden, wie viele Empfehlungen umgesetzt wurden. Da kann ich darauf hin­weisen, dass die Mehrzahl, mehr als die Hälfte der Empfehlungen umgesetzt wurde,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 189

einige Empfehlungen nach wie vor offen sind. Ein Punkt, der bei der Buchhaltungs­agentur geändert werden beziehungsweise dem besonderes Augenmerk zugewandt werden sollte, ist die Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, das sehr wohl in die Waage zu bringen wäre. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Ermittlung der Preise auf Vollkostenbasis keinen Anreiz zum Einsparen gibt und dass die Mehrkosten in je­dem Fall auf die Kunden übergewälzt werden. Das war bei der Buchhaltungsagentur in der Vergangenheit der Fall und ist ein Umstand, der geändert werden sollte.

Ganz kurz noch zur Frage des Herrn Abgeordneten Kogler im Zusammenhang mit dem Transparenzpaket: Hiebei kann der Rechnungshof erwähnen, dass es äußerst positiv ist, dass mehr Transparenz und mehr Rechenschaftspflicht eingefordert werden und gleichzeitig auch im Paket beinhaltet sind. Ein Punkt trifft den Rechnungshof, der zu erwähnen ist: dort, wo Rechnungshof oben steht, sollte auch Rechnungshof drinnen sein! Wenn man sich also das Transparenzpaket anschaut, ist für den Rechnungshof eine spezielle Rolle in Form von Entgegennahme, Verwaltung und Transparentmachen von Informationen vorgesehen. Was den Rechenschaftsbericht betrifft, hat der Rech­nungshof eher eine Auftraggeberrolle und hat keine Möglichkeit, inhaltlich zu prüfen. Da sollte man sich überlegen, ob in dem Fall eben nicht die Wirtschaftsprüfer diese Tä­tigkeit generell machen sollten. Wenn der Rechnungshof nicht zu den Wurzeln gehen kann, wenn der Rechnungshof nicht die Möglichkeit hat, sich von der Richtigkeit zu überzeugen, dann stellt die vorgesehene Neuregelung keinen kontrollpolitischen Mehr­wert dar.

Das ist eine Entscheidung, die Sie zu treffen haben, wobei der Rechnungshof im Rah­men seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung sehr gerne auch diese Aufgabe sehr gut wahrnehmen wird. Ich danke noch einmal für die gute Zusammenarbeit und für das Zusammenwirken in Bezug auf die Empfehlungen des Rechnungshofes. – Danke. (All­gemeiner Beifall.)

19.27

19.27.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-113 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.28.319. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1917/A(E) der Ab­geordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwei­terung des Grundrechts auf Datenschutz (1776 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.28.58

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Kern geht es uns mit diesem Antrag um den Ausbau des Grundrechts auf Datenschutz. Wie wir im Menschenrechtsausschuss auch kurz debattieren konnten, al­lerdings inhaltlich leider nur kurz, geht es um zwei konkrete Anliegen: einmal um den


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Schutz allgemein verfügbarer Daten, zum Beispiel auf Facebook oder in anderen Social Networks, und zum Zweiten um die Beseitigung der Ausnahme der indirekt per­sonenbezogenen Daten.

Heute aber geht es mir und uns in der Behandlung dieses Antrags, der dem Verfas­sungsausschuss zugewiesen werden soll, neben dem Inhaltlichen, das für uns ganz klar ist – das Anliegen ist ja mehr als berechtigt, das wurde im Menschenrechtsaus­schuss großteils auch geteilt –, um die Frage und um die Debatte, die im Menschen­rechtsausschuss entbrannt ist bezüglich der Zuweisung an einen anderen Ausschuss. Da ist nämlich ein prinzipielles Problem zutage getreten oder wieder einmal sichtbar geworden, mit dem wir es im Menschenrechtsausschuss wiederholt zu tun hatten und wofür wir eine Klärung brauchen.

Es ist nämlich inhaltlich so, dass in der Menschenrechtskonvention aus Art. 8, nämlich Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Datenschutz ganz klar ableitbar ist. Es ist zusätzlich so, dass im Datenschutzrecht ein Grundrecht auf Da­tenschutz garantiert ist. Beides steht im Verfassungsrang und ist unbestritten.

Dann ist es aber absolut nicht nachvollziehbar, warum so ein Antrag im Menschen­rechtsausschuss nicht behandelt werden soll, auch inhaltlich nicht behandelt werden soll, denn der Menschenrechtsausschuss ist genau für solche Initiativen, nämlich für Initiativen im Menschenrechts- und Grundrechtsbereich, geschaffen worden. Und den Menschenrechtsausschuss haben wir auch nicht erst in dieser Legislaturperiode, son­dern schon seit Jahren.

Warum also keine Zuständigkeit des Menschenrechtsausschusses gegeben sein soll in genau so einem Fall, wo es ganz konkret um im Verfassungsrang stehende Grund­rechte geht, wo es um Menschenrechte geht, ist nicht nachvollziehbar. Genau so ha­ben wir auch argumentiert.

Wir haben im Menschenrechtsausschuss das Problem, dass die beiden Regierungs­fraktionen ein sehr verkürztes und sehr enges Menschenrechtsverständnis haben. Wenn man diesem Verständnis folgt, dürften wir im Menschenrechtsausschuss nur An­träge zum Folterverbot und zur Todesstrafe behandeln, keinen einzigen Punkt mehr. Und selbst bei solchen Anträgen würde dann wahrscheinlich das Argument kommen: Na ja, da wir in Österreich die Todesstrafe nicht mehr haben, geht es eigentlich um Au­ßenpolitik, um die Abschaffung der Todesstrafe woanders auf der Welt.

Das kann es natürlich nicht sein! Wenn sowohl die Menschenrechtskonvention als auch das österreichische Grundrecht ein Grundrecht auf Datenschutz vorsieht – das derzeit nicht garantiert ist –, dann ist der Menschenrechtsausschuss genau der Ort, wo über solche Initiativen, wo über solche Themen diskutiert werden sollte. Dieses ver­engte Menschenrechtsverständnis werden wir wiederholt thematisieren, denn es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Menschenrechtsausschuss wegen dieses sehr ver­kürzten Menschenrechtsverständnisses so gut wie keine Materien behandeln kann. Ich erwarte mir heute in dieser Hinsicht auch eine Diskussion im Plenum.

Das einzig Erfreuliche an der Zuweisung dieses inhaltlichen Antrags an den Verfas­sungsausschuss ist, dass diese Vertagung uns die Möglichkeit gibt, im Plenum des Na­tionalrates darüber zu reden. Die meisten oppositionellen Anträge erblicken ja das Ple­num des Nationalrates nicht, weil sie routinemäßig von den Regierungskoalitionen ver­tagt werden.

Wir werden deshalb der Zuweisung an den Verfassungsausschuss nicht zustimmen. Und wir werden in Zukunft selbstverständlich auch weiter Materien aus dem Men­schenrechts- und Grundrechtsbereich im Menschenrechtsausschuss thematisieren, denn genau dort gehören sie hin! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.33



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 191

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.33.40

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Uns Sozialdemokraten, uns Sozialdemokratinnen ist bewusst, dass der Kampf um die Verwirklichung der Menschenrechte international und die Wahrung der Menschenrechte in Österreich immer wieder vor neuen Aufgaben steht und uns auch immer wieder vor neue Herausforderungen stellt, dass wir hier immer wieder gefordert sind, aktiv zu sein. Der Menschenrechtsausschuss ist aktueller denn je. Es geht darum, Armut zu bekämpfen, für die sozialen Rechte einzustehen, für Freiheit, Demokratie so­wie Rechtsstaatlichkeit einzutreten und zunehmend auch das Grundrecht auf Daten­schutz anzustreben, es zu verstärken.

Zu keiner Zeit waren so viele Daten von Menschen im Umlauf wie heute, und sie wer­den täglich mehr, ob gewollt oder ungewollt. Auch der Umgang mit den eigenen Daten ist oft leichtsinnig. Der wirkliche Lernprozess ist wohl erst im Anlaufen. In den letzten Jahren fanden in Österreich mehrtägige Datenschutzkonferenzen mit Referenten zum Beispiel aus den USA und aus Japan statt.

Der vorliegende Antrag nimmt Bezug auf allgemein verfügbare Daten und auf indirekt personenbezogene Daten. Zur Umsetzung der Erweiterung des Grundrechts auf Da­tenschutz wird mehrheitlich von vier Parteien die Zuweisung an den Verfassungsaus­schuss vorgeschlagen. Dies deshalb, um umfassend, wie dieser Bereich auch ist, ös­terreichweit und auf EU-Ebene von den unterschiedlichen Meinungen und unterschied­lichen Zugängen zu einer echten Verbesserung zu kommen. Darauf werden wir noch eingehen.

Meine Damen und Herren! Divergierende Haltungen, Standpunkte und Interessenla­gen, auch gewichtige wirtschaftliche Konzerninteressen bestimmen die Diskussion glo-bal. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Sozialdemokratie, gilt es, wirkungsvollen Daten­schutz für alle zu erreichen. Dafür treten wir ein, das wollen wir umsetzen.

Zum Schluss: Der „G’sunde Watsch’n“-Sager von Uwe Scheuch ist besonders aus Menschenrechtsgründen sehr entschieden abzulehnen! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Seid nur überall so genau ...!)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Großruck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Großruck –: Einen Vierzeiler, bitte!)

 


19.36.43

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Frau Kollegin Korun und Obfrau des Menschenrechtsausschusses, so einfach können Sie es sich nicht machen, dass wir einen Antrag aus formellen Gründen verweisen und Sie denen, die dafür gestimmt ha­ben, vorwerfen, sie hätten einen begrenzten Zugang zu den Menschenrechten und ei­ne begrenzte Sicht. Das weise ich einmal im Namen meiner Fraktion, und ich nehme an, auch im Namen der SPÖ-Fraktion, die diesem Antrag zugestimmt hat, aufs Schärfste zurück! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das ist eine ganz einfache, eine billige Polemik, die Sie hier betreiben. Wir wissen alle – alle! –, dass Menschenrechte unteilbar sind, dass Menschenrechte für alle gel­ten, und es ist, glaube ich, keiner hier in unserem Hohen Haus, der das nicht unter­schreibt, es nicht zwei oder drei Mal unterschreibt.


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Das möchte ich Ihnen einmal sagen, damit Sie hier nicht von einer Arroganz aus Zen­suren verteilen: Das ist ein Menschenfreund, das ist keiner. – Nehmen Sie sich also ein bisschen zurück, auch wenn Sie Obfrau des Menschenrechtsausschusses sind!

Ich habe gesagt, wir weisen den Antrag aus formalen Gründen, nicht aus inhaltlichen, dem Verfassungsausschuss zu, weil er dort hingehört. Dort wird er behandelt, und letz­ten Endes ist das Ergebnis wichtig, das herauskommt, aber nicht, wo darüber diskutiert wird. Ich glaube, dort gehört er diskutiert, genauso, wie ich annehme oder voraussetze, dass in jedem Ausschuss alle Materien auch unter der Berücksichtigung der Men­schenrechte diskutiert und dann auch so entschieden werden.

Aber Sie können einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten! Sie kommen he­raus: die einen wollen die Gemeinden abschaffen, die anderen die Länder, die Dritten die Bezirkshauptmannschaften, die Vierten den Bundespräsidenten, die Fünften den Bundesrat, die Sechsten dann ganz Österreich. Sie können hier einen kleinen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten, indem Sie die richtigen Anträge in den richtigen Ausschuss stellen, nicht die falschen Anträge in den richtigen Ausschuss oder die rich­tigen Anträge in den falschen Ausschuss oder die falschen Anträge in den falschen Ausschuss. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind dafür, dass die richtigen Anträge in den richtigen Ausschuss kommen. Das werden wir heute auch beschließen. Dieser Punkt wird dann im Verfassungsausschuss entsprechend behandelt, qualifiziert diskutiert und auch beschlossen werden.

Noch einmal: Wir stehen ausnahmslos alle hinter den Menschenrechten! Wir sind Ver­fechter der Menschenrechte. Ich schließe keinen herinnen aus, und das Recht, Frau Korun, steht auch Ihnen nicht zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Höfinger: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort!)

 


19.39.28

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollegin Korun, die parteipolitisch motivierte Diskussion im Menschen­rechtsausschuss ist die eine Sache, aber die inhaltliche Diskussion gerade in der wich­tigen Frage des Datenschutzes eine andere. Deshalb sind auch wir für eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss, denn dort – und das haben auch meine Vorredner schon gesagt – gehört das auch thematisch hin. (Beifall bei der FPÖ.)

Immerhin betrifft ja dieser Antrag auch zwei wesentliche Punkte aus dem neuen EU-Datenschutzrecht, das wir in absehbarer Zeit nicht nur im Verfassungsausschuss, son­dern auch im Datenschutzrat behandeln werden, zwei wesentliche Kernpunkte daraus. Ich denke, die Diskussionen sollen dort geführt werden, wo sie auch sachlich hingehö­ren, und diese Materie gehört eindeutig in den Verfassungsausschuss. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

19.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Neugebauer: Unaufgeregt!)

 


19.40.42

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Meine Damen und Herren! Ich glaube auch, dass der Ausschuss für Verfassung der richtige Ausschuss für diesen Antrag ist. Daher stim­men wir dem auch zu, dass er dorthin zugewiesen wird.

Daher, Frau Kollegin Korun, ist es wirklich falsch, wenn Sie Personen dieses Hauses, die für den Datenschutz eintreten, hier unterstellen, sie würden, nur weil der Antrag an


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den richtigen Ausschuss geht, hier nicht in dem vollen Ausmaß für den Datenschutz eintreten, wie Sie meinen. Das ist falsch.

Aber ich nehme anhand dieses Antrages auch Folgendes zur Kenntnis: Die EDV-Ge­räte, die in Österreich aufgestellt sind – vor allem in den Jugendzimmern und in den Haushalten –, schalten sich in der Nacht von selbst ein, zwei Hände greifen aus dem Bildschirm heraus, packen alle, die in dem Raum vor dem Bildschirm sind, bei den Händen, ziehen sie in den Computer hinein und zwingen und nötigen sie dazu, einen Facebook-Account oder einen Twitter-Account zu eröffnen! – Das ist Ihr Antrag. Das heißt, nicht mehr der frei bestimmte Zugang zum Internet, nicht der frei bestimmte Zu­gang zu sozialen Netzwerken treibt Sie an mit Ihrem Antrag, sondern der Zwang des Computers, der die Menschen hypnotisiert und ihnen sagt: Ihr müsst einen Account ha­ben, ihr müsst einen Account haben, ihr müsst einen Account haben!

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Natürlich muss es einen Datenschutz geben! Selbstver­ständlich gehört das abgesichert, vor allem auch persönliche Daten, die im Internet preisgegeben werden. Aber es liegt auch in der Eigenverantwortung der Bevölkerung, in der Mündigkeit, aber auch in der Intelligenz, nicht alles preiszugeben, was nicht für die Allgemeinheit da ist und was auch missbräuchlich verwendet werden kann.

In diesem Sinne hoffen wir auch auf eine fruchtbare Diskussion im Verfassungsaus­schuss. (Beifall beim BZÖ.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.40

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Korun, auch ich möchte im Namen meiner Fraktion Ihre Darstellung, die in etwa „ein verengtes oder eingeschränktes Menschen­rechtsverständnis“ lautete, mit aller Deutlichkeit zurückweisen! Ich schließe mich den Worten meines Freundes Wolfgang Großruck in dieser Frage inhaltlich voll an. (Abg. Mag. Korun: Vorratsdatenspeicherung!)

Werte Kollegin! Letzte Woche fand der Österreichische Juristentag in Linz statt; bedau­erlicherweise hat niemand von den Grünen daran teilgenommen. Beim Österreichi­schen Juristentag, Kollegin Korun, gab es in der Abteilung Öffentliches Recht eine in­haltliche Debatte zum Grundrecht auf Datenschutz. Es hat Herr Universitätsprofessor Dr. Berka in seinem Gutachten, das er vorgelegt hat, ganz interessante Thesen vertre­ten, die absolut im Widerspruch, im inhaltlichen Widerspruch zu Ihrem Antrag stehen.

Berka meint nämlich, das Datenschutz-Grundrecht ist wieder auf seinen ursprünglichen Zweck, den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre, zurückzuführen. Neben dieser persönlichkeitsbezogenen Dimension des Grundrechts wurde aber auch der weitere Zweck der Garantie hervorgehoben, den Einzelnen vor Informationsübermacht Dritter zu schützen, und zwar auch insoweit, als die von ihm erzeugten Daten eben öf­fentlich sind.

Was meint Dr. Berka damit? – Berka hat damit gemeint, dass man vom Datenbegriff des Datenschutzgesetzes weggehen soll – ich gestehe, das ist eine rechtspolitische Frage, die wir zu diskutieren haben (Abg. Ing. Westenthaler: Seit der Vorratsdaten­speicherung solltest du uns nicht mehr ...!) – und dass wir uns wieder auf den ur­sprünglichen Zweck, nämlich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre, kon­zentrieren sollten. Das wird eine Diskussion im Verfassungsausschuss sein.

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es bei diesem Österreichischen Juristen­tag natürlich auch Außenseiterpositionen gegeben hat, etwa die des Verfassungsrich-


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ters Dr. Lienbacher, der zur Frage Parlament und Datenschutz Stellung genommen hat. Er hat nämlich in seiner Berichterstattung gemeint, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten, insbesondere der Untersuchungsausschuss, wie er derzeit abgewi­ckelt ist, aus seiner Sicht nicht datenschutzrechtskonform ist.

Wir haben das als Abgeordnete mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Ich möchte das hier nur sagen, dass auch dem Hohen Haus bekannt ist, welche Thesen innerhalb der Rechtsprofessorenschaft, aber auch innerhalb der Verfassungsrichterschaft vertreten werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nun Entwürfe aus dem Bereich der Europäischen Kommission, die Datenschutz-Grundverordnung einerseits und andererseits eine Richtlinie für die Verarbeitung von Daten zu Strafverfolgungs­zwecken. Das ist der Ansatz, den wir nun zu vertreten haben, nämlich zu schauen, dass es zu einem einheitlichen Rechtsstandard in Europa kommt. Die derzeitige Situa­tion mit internationalen Unternehmungen wie Google oder Facebook ist so nicht zu ak­zeptieren. Daher sollten die Ansätze der Europäischen Kommission in dieser Frage unterstützt werden.

In anderen Fragen müssen wir andere Wege gehen und sollten auch kritisch zum Vor­schlag der Kommission Stellung nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Bravo, Jacky!)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.37

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Korun, ich habe im Ausschuss für Menschenrechte auch nicht den Eindruck gewonnen, dass dort inhaltlich Diskussionen stattgefunden haben, aus dem Grund, dass der Inhalt und die Begründung des Antra­ges nicht bezweifelt, sondern unterstützt wurden und dieser, wie die Vorredner gesagt haben, im Verfassungsausschuss wahrscheinlich deutlich besser aufgehoben wäre.

Grundsätzlich geht es um allgemein verfügbare Daten. Das sind Daten, die man selber weitergegeben hat, allerdings – wie im Antrag ja ganz gut beschrieben ist – Daten, die eigentlich für einen engeren Personenkreis gedacht waren, oder indirekt personenbe­zogene Daten wie etwa Kfz-Kennzeichen oder IP-Adresse. Aber nicht zu vergessen ist, was auch immer häufiger eine Rolle spielt, die sogenannte MAC-Adresse. Das ist eine einmalige Adresse einer spezifischen Netzwerkkarte, die es weltweit nur einmal gibt, jeweils auf den Netzwerkadapter bezogen.

Diese Daten können inzwischen sehr leicht zusammengesammelt werden. Unterneh­men beschäftigen sich damit, Daten und Informationen zu sammeln und dann auch personenbezogen zuordnen zu können, und sie betreiben damit einen regelrechten Handel. Am einfachsten geht das durch normale Anmeldeprozeduren wie bei Face­book oder in ähnlichen Social-Media-Bereichen, genauso gut durch Gratisangebote oder prozentuelle Vergünstigungen, die angeboten werden, oder direkt durch verbote­nes Daten-Phishing. Die Methoden werden dabei immer dreister.

Es gibt auch Firmen, die gegen Bezahlung Benutzerprofile zusammenstellen und diese Benutzerprofile in größerem Umfang verkaufen und vermarkten. Genauso lassen sich Personalchefs von Unternehmen inzwischen von solchen Firmen bedienen und lassen Benutzerprofile von Bewerberinnen und Bewerbern zusammenstellen.

All das ist bedenklich! Genauso ist es hinterfragenswert, wenn man eine Homepage aufmacht und dann bemerkt, dass man durch verschiedene Profile, die ausgewertet


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wurden, nur noch solche individuellen Daten zur Verfügung gestellt bekommt, die auf den Benutzer, auf das eigene Benutzerprofil abgestimmte Informationen beinhalten. Hier stellt man sich die Freiheit im Internet sicher deutlich anders vor.

Das Ganze endet letztlich bei der Internet-Kriminalität, über die auch in den letzten Ta­gen zu lesen war. Ich denke, wir brauchen auch im IT-Bereich deutlich bessere gesetz­liche Maßnahmen für den personenbezogenen Schutz von Daten und die Verwertung von Daten. Ähnlich wie im Straßenverkehr ist es auch hier notwendig, die Regeln dafür regelmäßig anzupassen, sie im Sinne des einzelnen Benutzers anzupassen.

Mir würde es auch nicht passen, wenn meine eigenen personenbezogenen Daten ge­handelt werden. Ich möchte zumindest darüber informiert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.20

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde schon sehr viel bezüglich Datenschutz gesagt. Für mich ist es auch eine absolute Selbstverständlichkeit, dass jeder Mensch ein Recht auf Datenschutz hat. Soweit ein schutzwürdiges Interesse besteht, ist die Geheimhaltung der personen­bezogenen Daten ein Muss. Indirekt personenbezogene Daten müssen mit außeror­dentlicher Sorgfalt behandelt werden.

Natürlich – und das wissen wir alle – haben die Bürgerinnen und Bürger auch eine ge­wisse Selbstverantwortung zu tragen. Es lassen sich nicht alle Missbräuche durch Ge­setze vermeiden. Sobald sich Personen der Social Networks wie Facebook, Twitter aber auch YouTube bedienen, muss ihnen sehr wohl auch klar sein, dass sie nicht mehr unbeobachtet sind.

Auch Kundinnen und Kunden von Onlineshops und auch jene von Versandhäusern ge­ben mit ihrer Bestellung natürlich zahlreiche persönliche Daten preis.

Informationen, die über das Internet verbreitet werden, beinhalten aber auch die Ge­fahr, dass diese legal, aber auch illegal verwertet werden. Die speziellen Techniken er­möglichen es, Daten über die User zu sammeln, zu verknüpfen und zu speichern, ohne dass dies den Benutzern auch wirklich bewusst wird.

Das gegenwärtige Datenschutzgesetz in Österreich ist bereits ein sehr gutes. Das be­deutet aber nicht, dass keine Korrekturen vorgenommen werden können.

Abschließend noch ein paar Worte zum Menschenrecht: Menschenrecht muss für je­den gelten – auch für unsere Schülerinnen und Schüler.

Eine „Tetschn“ im 21. Jahrhundert als Erziehungsmittel einzusetzen, das ist für mich absolut inakzeptabel und absolut letztklassig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. 3 Minu­ten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.52.36

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Einige meiner Vorredner haben bereits mehrere Punkte ange­führt, die für die Zuweisung des Antrages der Grünen an den Verfassungsausschuss sprechen. Lassen Sie mich noch kurz die Argumente meiner Fraktion zusammenfas­sen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 196

Erstens: Der Menschenrechtsausschuss behandelt Querschnittsmaterien. Dieser An­trag der Grünen ist eine Querschnittsmaterie.

Zweitens: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre, insbe­sondere im Hinblick auf die neuen Medien, Facebook, aber auch die Datensammlung im Hintergrund, bedürfen einer sinnvollen Überarbeitung und auch einer Adaptierung.

Drittens: Vier von fünf Fraktionen haben sich im Menschenrechtsausschuss für eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss ausgesprochen.

Und viertens: In § 1 Datenschutzgesetz 2000 wird das Grundrecht auf Datenschutz definiert und ausgeführt. Gerade beim Datenschutzgesetz 2000 hat es ja einen Ent-
wurf 2008 gegeben, und im Regierungsentwurf 2010 wurde ja gerade eine vorgeschla­gene Änderung des Grundrechts auf Datenschutz, und dabei insbesondere auch des § 1 Datenschutzgesetz, dahin gehend verändert, dass ohne Einschränkung im Hinblick auf die allgemein verfügbaren Daten jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat.

Dieser Entwurf wurde nicht beschlossen – auch mangels Verfassungsmehrheit –, aber trotzdem stehen wir auch hier für diese Adaptierungen.

Ich möchte nur kurz zum Kollegen Steinhauser sagen: Er ist ja nicht nur Mitglied im Menschenrechtsausschuss, sondern auch im Verfassungsausschuss. Dort hat er auch die Möglichkeit, etwas zu tun. Das Einzige, was sich ändert, ist, Frau Kollegin Korun, Sie sind nicht mehr Vorsitzende, sondern der Vorsitzende ist unser Kollege Dr. Witt­mann, der sich sicherlich auch für diesen Bereich entsprechend einsetzen und das un­terstützen wird.

Ich ersuche abschließend die Grünen um ihre Unterstützung für diesen Punkt und für diese Zuweisung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

19.54.04

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen­rechte, seinen Bericht 1776 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1917/A(E) dem Verfassungsausschuss zu.

19.55.2510. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (35 St 202/11w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (1785 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. Eingestellte Redezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


19.56.00

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Bericht des Immunitätsausschusses, über den wir jetzt diskutieren,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 197

geht es darum, dass ein politischer Zusammenhang zwischen den vorgeworfenen Din­gen und dem Tatbestand verneint wird. Der Immunitätsausschuss ist also der Meinung, dass es hier nichts Politisches gibt.

Worum geht es? – Der Vorwurf ist, dass der Bundesparteiobmann und damalige Abge­ordnete Heinz-Christian Strache, der Spitzenkandidat und Listenführer der Freiheitli­chen Partei im Nationalratswahlkampf 2006 gewesen ist, laut Aussage des Ewald Stadler im November 2006, also zu einem Zeitpunkt zirka einen Monat nach der Wahl, die, glaube ich, am 1. Oktober stattgefunden hat, also einen Monat nach der Wahl, zu einem Zeitpunkt, wo er bereits Nationalratsabgeordneter war, verlangt hat, dass die Freiheitliche Akademie Darlehen zur Finanzierung dieses Wahlkampfes gibt.

Dazu zwei Dinge:

Erstens einmal: Wenn der Spitzenkandidat einer politischen Partei, der bereits ge­wählter Abgeordneter ist, mit der Freiheitlichen Akademie Gespräche führt über die Fi­nanzierung oder Nachfinanzierung des Wahlkampfes, über die Darlehensgewährung, dann ist das wohl ein politischer Zusammenhang, wie er im Buche steht. Denn dazu, dass der Spitzenkandidat den Wahlkampf finanziert beziehungsweise über die Finan­zierung spricht, zu sagen: Das hat mit der Politik überhaupt nichts zu tun!, das ist wohl nicht einmal bei einer großzügigsten Auslegung dieses Begriffes argumentierbar.

Das Zweite ist, dass schon der Hintergrund merkwürdig ist. Wie ist denn diese ganze Anfrage der Staatsanwaltschaft entstanden? – Man hat eine Aussage von Ewald Stad­ler, getätigt vor zirka eineinhalb Jahren, herangezogen, in der er gesagt hat: Der Grund des Zerwürfnisses mit Strache – zusammengefasst – ist es gewesen, dass er von mir Finanzierungen des Wahlkampfes verlangt hat, und für mich wäre da die Handlungs­fähigkeit der Akademie nicht gegeben. Und zwar hätte er das im Wesentlichen ge­macht, indem er Darlehen wollte.

Die Vergabe eines Darlehens von der Akademie an eine wahlwerbende Gruppe, sei es an eine Partei oder den Klub oder wen auch immer, ist an sich nicht rechtswidrig. Da hat es ja viele Überprüfungen durch den Rechnungshof gegeben, und das ist nie bean­standet worden. Die Akademie kann solche Darlehen geben, sie muss nur fremd­üblicherweise die Rückzahlung sicherstellen und eine Verzinsung hineinnehmen. Aber fremdüblich kann sie handeln.

Das heißt, es ist eigentlich, selbst wenn man das, was der Ewald Stadler gesagt hat, wortwörtlich nimmt und für wahr hält, gar kein strafbarer Tatbestand gegeben. Es ist ja schon einmalig – oder sagen wir „zweimalig“; einmalig ist es nicht, sondern „zweima­lig“, weil es schon einmal vorgekommen ist –, wenn die Staatsanwaltschaft hier gleich ein Verfahren einleitet und einen Auslieferungsantrag stellt.

Es ist aber noch merkwürdiger, wenn in diesem Zusammenhang dann das Gremium der Nationalratsabgeordneten, soweit es im Immunitätsausschuss vertreten ist, meint, das hat überhaupt keinen politischen Zusammenhang.

Deshalb mein natürlich – das weiß ich jetzt – aussichtsloser Appell an die hiesige Voll­versammlung unserer Abgeordneten, zumindest den Fakten ins Auge zu sehen und zu sagen: Da ist ein politischer Zusammenhang!

Heinz-Christian Strache wird sich nie hinter der Immunität verstecken! Wir werden diesen politischen Zusammenhang, wenn er bejaht ist, nicht dazu nehmen, um zu sa­gen, er darf nicht ausgeliefert werden oder wir stimmen der Verfolgung nicht zu. Wir würden dann selbstverständlich verlangen, um das aufzuklären und einmal zu schau­en, wer dahintersteht, dass der Verfolgung zugestimmt wird – aber auf der Basis eines rechtskonformen Beschlusses, der lauten muss: politischer Zusammenhang ja. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59

20.00.01

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 198

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1785 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 35 St 202/11w, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abge­ordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.01.0411. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Bundespolizeidirek­tion Wien (P3/110063/3/2012) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek (1786 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.46

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Nach dem vorigen Tagesordnungspunkt ist dieser Tagesordnungspunkt eine absolut schwarze Stunde des Parlamentarismus und der Frage des Immunitätsrechtes überhaupt. Wenn es so ist, können wir die Immunität sofort ersatzlos streichen, was ohnehin angedacht ist, aber es gehört umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Worum geht es dabei? – Der Nationalratsabgeordnete Elmar Podgorschek hat am Ball des Wiener Korporationsrings seine Uniform getragen – und das, obwohl das durch ei­nen Erlass von Verteidigungsminister Darabos verboten war. – So weit, so gut.

Es ist ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet worden. Noch ein kleines Detail am Rande: Am 10. Feber 2012 hat der zuständige Hofrat der Bundespolizei schon einmal nähere Informationen seitens des Anzeigers eingeholt. Am 29. Feber 2012 hat er dann eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Nationalratsabgeordneten geschickt. Er hat schon einmal ganz munter ermittelt. Erst bei der Stellungnahme des Anwalts hat es auf einmal geheißen: Hoppala, das ist ja ein Nationalratsabgeordneter – und ich ermitt­le mal munter darauf los, ohne wegen der Immunität überhaupt anzufragen!

Dann schreibt der Hofrat der Bundespolizei noch in seinem Schreiben an das Hohe Haus: Da sich der Abgeordnete mittlerweile nunmehr auf seine Immunität beruft  – Als ob es notwendig wäre, dass sich ein Abgeordneter explizit auf die Immunität be­ruft, damit er einem Verwaltungsstrafverfahren gegenübersteht! – Der erste gewaltige Bock ist da schon einmal bei der Verwaltung geschossen worden!

Jetzt zur Tatsache selbst: Der Immunitätsausschuss hat gestern gemeint: Na ja, der Kollege Podgorschek war ja nicht als Nationalratsabgeordneter, sondern als Offizier dort, und daher ist es etwas ganz anderes!

Kleine Frage: Herr Abgeordneter Öllinger hat an einer Demonstration teilgenommen, die gegen den WKR-Ball gerichtet war. Dort ist es dann zu einer Auflösung dieser


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Demonstration gekommen, zur Aufforderung, den Platz zu verlassen. Herr Abgeordne­ter Öllinger hat sich dem Ganzen widersetzt – und es kam natürlich zu einem Verwal­tungsstrafverfahren gegen ihn. – Ein Immunitätsfall.

Und was sagt der Immunitätsausschuss und auch das Hohe Haus? – Das ist ein politi­scher Zusammenhang! Und das bitte, obwohl am selben Tag eine Nationalratssitzung war! Ich habe mir gedacht, die Verpflichtung des Nationalratsabgeordneten wäre es eigentlich, an der Nationalratssitzung teilzunehmen, aber man ist nicht darauf gekom­men, wieder so zu spalten, was der Offizier und was der Nationalratsabgeordnete ist – und dass der Bürger Öllinger vielleicht bei einer solchen Veranstaltung dabei war. Nein, da kann man natürlich nicht spalten, denn das ist ja etwas anderes.

Wie kann man denn den politischen Zusammenhang dabei begründen? Was schreibt denn Herr Abgeordneter Podgorschek am 26. Jänner, als er die Trageerfordernis hat? – Briefpapier: Nationalratsabgeordneter Elmar Podgorschek.

Ich zitiere weiter: Als Mitglied einer pennalen Verbindung werde ich, wie jedes Jahr, am Wiener WKR-Ball anwesend sein. Da ich die Jahre zuvor stets die Uniform getragen habe und da ich als Mitglied des Landesverteidigungsausschusses meine Verbunden­heit zum österreichischen Bundesheer dokumentieren will, ersuche ich um Genehmi­gung, meine Uniform zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen – Elmar Podgorschek, Abgeordneter zum Nationalrat.

Hat aber mit Nationalrat und Politik nichts zu tun. – Und dann kommt die Weisung, dass er die Uniform nicht tragen darf. Was schreibt der Abgeordnete Podgorschek? – Briefpapier: Nationalrat Elmar Podgorschek.

Anordnung Bundesminister Darabos. – Diese Anordnung des Bundesministers Dara­bos stellt für mich einen politischen Willkürakt dar, dem aus mehreren Gründen jede Grundlage fehlt, und so weiter. Seit Jahrzehnten ist es üblich, dass man in Uniform dort ist. Es ist eindeutig 

Abschließend stelle ich nochmals fest, dass diese Anordnung des BM Mag. Norbert Darabos gegen das Willkürverbot verstößt. Ich remonstriere gegen diese Anordnung! Mit freundlichen Grüßen – Abgeordneter zum Nationalrat Elmar Podgorschek.

Parallel dazu gibt es da auch noch einen Pressedienst von ihm zu dieser Sache.

„FPÖ-Podgorschek:“ – lesen Sie in der APA nach – „Widerstand gegen parteipolitisch motivierte Weisungen ist notwendig!“

Zitat: „Ich werde jedem weiteren Versuch von Minister Darabos, das Bundesheer par­teipolitisch zu missbrauchen Widerstand entgegensetzen. Deswegen lasse ich es in diesem Fall auf ein Verwaltungsstrafverfahren ankommen. Ich habe meine Absicht, in Uniform“ dorthin zu gehen,  und so weiter.

Das ist alles kein politischer Zusammenhang?: FPÖ-Nationalratsabgeordnete, Partei­politik und Ähnliches.

Das also, wenn man sich einer Weisung eines Ministers widersetzt. – Und der Minister hat gestern hier nicht gesagt, ihn stört Rechtsextremismus, ihn stört Rechtsradikalis­mus, nein, er hat gesagt, es geht um Rechts, es geht um Rechts im demokratischen Spektrum. Und er hat mich persönlich schwerstens getroffen, mich als Enkel eines Gefallenen und das Andenken an meinen Großvater, den ich nie kennengelernt habe. Wenn der Minister das mit rechten Umtrieben vergleicht, kann ich nur eines sagen: Ich möchte den Herrn Präsidenten jetzt nicht in die Notlage bringen, mir einen Ordnungsruf zu erteilen, aber das, was ich dem Herrn Minister sagen möchte, möchte ich ihm gerne ins Gesicht sagen und dann einen Ordnungsruf bekommen. Daher erspare ich es mir, jetzt das zu sagen, was ich von diesem Minister halte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 200

Jetzt, in dieser Situation, zu sagen: Da besteht kein politischer Zusammenhang!, das schlägt dem Fass den Boden aus. Da brauchen wir kein Immunitätsrecht! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.07.36

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Die Diskussionen um das Immunitätsrecht, die wir in den letzten Monaten und Jahren geführt haben, drehen sich in Wirklichkeit immer oder fast immer um dasselbe Detail. (Abg. Ing. Westenthaler: Schafft es endlich ab!)

Es geht um die Interpretation des politischen Zusammenhanges. Dieser politische Zu­sammenhang nach der Intention dieses Gesetzes lautet nicht, es reicht aus, Abgeord­neter zum Nationalrat zu sein, wie das offensichtlich der Kollege Rosenkranz meint; man schreibt auf dem Briefpapier „Abgeordneter“, damit ist man immun. Und es reicht auch nicht aus, dass man einen politischen Zweck damit verfolgt, sondern es geht um die Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter (Rufe bei der FPÖ: Eine Demonstration!), um die Tätigkeit hier in diesem Haus, natürlich um die Aussagen und natürlich auch um eine Willensbildung bei Veranstaltungen.

Aber das, worum es hier gegangen ist, ist etwas anderes. Hier hat jemand eine Uni­form als Offizier angezogen, obwohl er das nicht durfte. Das jetzt zu einer politischen Demonstration zu konstruieren, das ist einfach weit hergeholt. (Anhaltende Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Ich glaube, wir können uns das alle nicht wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hören Sie einfach einmal zu! Wir können uns das nicht wünschen, dass wir das Immunitätsrecht in Zukunft in dieser Weise interpretieren, weil das auch Miss­brauch Tür und Tor öffnen würde und, glaube ich, bei den Wählerinnen und Wählern kein Verständnis finden würde.

Das würde nämlich zum Beispiel bedeuten, wenn ich zu einer Veranstaltung in meinem Bezirk nach Hollabrunn fahre und dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung übertrete, dass es ausreicht, dass ich behaupte: Gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung war ich schon immer; das Zu-schnell-Fahren dort war eine politische Botschaft, ein po­litischer Akt, daher unterliegt diese Handlung der politischen Immunität!

Ich glaube, das ist das, was wir nicht wollen. Wir sind daher absolut der Meinung, dass hier dieser Zusammenhang mit einer politischen Tätigkeit nicht besteht. (Abg. Podgor­schek: Lassen Sie sich nicht als Abgeordneter begrüßen auf einem Ball?)

Wenn Herr Podgorschek das als politische Demonstration sieht, dann hätte er etwas anderes machen können. Er hätte ja ohne Uniform hingehen und sagen können: Herr Darabos hindert mich daran, Uniform zu tragen. Dann wäre das alles kein Problem ge­wesen und wäre eine politische Willensbildung.

Aber das, was hier versucht wird, aus einem ungerechtfertigten Tragen einer Uniform eines Offiziers plötzlich eine politische Demonstration zu machen (Abg. Mag. Stefan: Was ist das sonst?), das ist abzulehnen.

Daher werden wir diesem Antrag so zustimmen, wie er im Ausschuss beschlossen worden ist, und die Auslieferung ermöglichen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 201

20.10.10

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Meine Damen und Herren! Solange die Qualität der Abgeordneten der Regierungsparteien, in der sie sich mit der politischen Immunität auseinandersetzen, so ist, wie wir gerade beim Abgeordneten Donnerbauer erlebt ha­ben, kann ich nur sagen: Schaffen wir sie ab! (Beifall beim BZÖ.)

Machen wir einen Vorratsbeschluss des österreichischen Nationalrates, wie folgt: Es werden alle Abgeordneten der Freiheitlichen Partei und des BZÖ ausgeliefert! Grüne nur dann, wenn es sich nicht gerade um Bürger handelt. Wenn sie Abgeordnete sind, dann dürfen sie freilich weiterhin hier herinnen sitzen. – Vorratsbeschluss Nummer eins.

Vorratsbeschluss Nummer zwei: Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei und der SPÖ werden niemals ausgeliefert, unter keinen Umständen, egal, welcher Straftat sie jemals beschuldigt werden! – Zweiter Teil. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Dritter Teil, sehr geehrte Damen und Herren: Schaffen wir die Immunität wirklich gänz­lich ab! Das, was sich gestern im Immunitätsausschuss abgespielt hat, auch seitens der Abgeordneten der ÖVP – Kollege Großruck –, auch seitens der Abgeordneten der SPÖ, war jämmerlich.

Ein Abgeordneter der FPÖ – ich habe kein besonderes Naheverhältnis zu ihm, sage ich jetzt einmal ganz ehrlich; auch kein besonderes Naheverhältnis zum WKR-Ball, ich war nie dort, ich werde auch nie hingehen; aber es steht jedem frei, was er tut – geht in seiner Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Österreich zu diesem Ball, für den er den Ehrenschutz übernommen hat. Im Korruptionsstrafrecht, das wir im Juli beschließen werden, steht, dass zur Amtstätigkeit eines Abgeordneten – Kollege Donnerbauer, Sie werden mir recht geben – der Besuch von Veranstaltungen zu Re­präsentationszwecken zählt. Das beschließen wir im Strafrecht, oder?

Der Abgeordnete geht also dorthin und leistet dort eine politische Demonstration als Abgeordneter und als Mitglied des Landesverteidigungsausschusses, der zufälligerwei­se auch Offizier ist, um eine sinnwidrige Weisung des Ministers provokativ zu entlar­ven. Dann zeigt dieser Minister als Exekutivorgan das Legislativorgan, den Abgeordne­ten, an, und wir liefern das Legislativorgan, den Abgeordneten Podgorschek, der Re­gierung aus.

Jetzt frage ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, von der ÖVP: Wofür hat man denn das Immunitätsgesetz geschaffen, für wen denn? – Um Abgeordnete der Legis­lative vor einem schändlichen Zugriff der Exekutive zu schützen. Wir liefern den Abge­ordneten Podgorschek nicht der Justiz aus, sehr geehrter Herr Justizsprecher Donner­bauer, wir liefern ihn der Verwaltungsstrafbarkeit aus aufgrund einer Anzeige eines Mi­nisters. Jetzt frage ich Sie: Wofür haben wir die Immunität noch? Wofür haben wir sie noch? Schaffen wir sie doch ab!

Wenn die Immunität in diesem Haus nur mehr von der Tageslaune des Herrn Großruck oder irgendeines Hinterbänklers der SPÖ abhängig ist, sehr geehrte Damen und Her­ren, dann ersuche ich Sie inständig: Schaffen wir sie ab!

Ich weiß, dass es Abgeordnete der Sozialdemokratie gibt, die ein ganz anderes Ver­hältnis zur Immunität haben. Ich weiß, dass Herr Abgeordneter Donnerbauer immer sehr klare Entscheidungen herbeiführen will (Rufe bei der SPÖ: Der ist nicht bei uns!), der auch ein hohes Verständnis für die Immunität hat, wenn sie gerechtfertigt ist. (Rufe bei der SPÖ: Der ist aber nicht bei uns!) – Entschuldigung, Abgeordneter Pendl, ich nehme das sofort zurück.

Ich weiß, dass Herr Abgeordneter Lopatka, Herr Abgeordneter Stummvoll, sehr viele Kollegen auch in der ÖVP auch in so einem Fall sagen würden: Ja Freunde, wenn nicht hier, wann greift denn die politische Immunität doch?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 202

Aber, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, wenn Sie einen Abgeordne­ten Großruck oder einen Abgeordneten von der SPÖ in den Ausschuss schicken, die mit dem lapidaren Kommentar ausliefern: Jo wir san jo ka Gericht, des soll’n andere entscheiden!, also Entschuldigung, wenn wir uns so ernst nehmen, wenn wir diesen wichtigen Immunitätsausschuss so ernst nehmen, dass wir in Sachen politische Im­munität nach dem Motto: Jo des soll’n andere entscheiden!, vorgehen, gut, dann lösen wir doch auch gleich den Ausschuss auf, dann greift nämlich auch der Vorschlag ihrer ehrenwerten Abgeordneten-Kollegin Cordula Frieser, Intelligenztests für Abgeordnete – und vor allem beim Eintritt in den Immunitätsausschuss, denn dort kommt es darauf an.

Da es keine Intelligenztests geben wird für den Ausschuss, werden Sie weiterhin nach eigenem Gutdünken ausliefern, wann Sie wollen und wann Sie nicht wollen, mit einer besonderen Bedeutung auf Oppositionsabgeordnete, die unliebsam sind. Wenn Herr Abgeordneter Pilz etwas aufdeckt – gleich ausliefern! Wenn Herr Abgeordneter Pilz auf seinem Computer etwas abspeichert – Computer beschlagnahmen! Wenn Herr Abge­ordneter Westenthaler von einem Informanten telefonisch über Fehler der Exekutive informiert wird – sofort ausliefern, am besten einsperren, lebenslänglich! Bringen wir den Westenthaler endlich weg, ist ja alles unangenehm!

Sperren Sie doch den Sektor ein! Seien Sie ehrlich, wozu schaffen wir uns das Theater mit der Justiz, sagen Sie doch, Ermächtigungsgesetz der Österreichischen Volkspartei: Dieser Block des Parlaments steht unter Generalverdacht, dieser Block wird einge­sperrt, dieser Block hat auch keine Immunität, weder der Westenthaler noch der Pilz, noch der Kickl, noch der Öllinger, noch sonst irgendjemand! Alle, die aufdecken, alle, die politische Provokation leisten, alle, die politischen Aktionismus leisten, alle, die der Exekutive in irgendeiner Form gefährlich werden, werden a priori ausgeliefert!

Also schaffen wir die Immunität doch gleich ganz ab, dann ersparen wir uns auch diese sinnlosen Debatten! Es tut mir selbst leid, und ich entschuldige mich bei Ihnen dafür, dass ich einen 6-Minuten-Beitrag in dieser sinnlosen Debatte leisten musste, aber ir­gendwann gehört die Wahrheit auch gesagt. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.09

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es noch gar nicht so spät, an und für sich sollte man wissen, wer wer ist.

Lassen Sie mich zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen machen, weil man diese The­men durchaus auch sachlich und in einem vernünftigen Ton gemeinsam diskutieren kann.

Seit zweieinhalb bis drei Jahren – das könnte man genau nachschauen – sitzen wir schon in der Arbeitsgruppe „Immunität“, wo seit Langem Einvernehmen darüber be­steht, dass wir die außerberufliche Immunität abschaffen. Ewige Anlassfälle – ich habe das hier erst vor einem Monat oder so gesagt –: immer dieselben Geschichten! (Abg. Ing. Westenthaler: Dann macht es endlich!) – Nicht g’scheit reden, wir brauchen nur aufzuzeigen, und dann haben wir es. (Abg. Grosz: Dann schaffen wir sie endlich ab! Schaffen wir sie ab! Schaffen wir sie bis Juni ab!) Es gibt immer einen Grund dafür, dass man etwas dagegen hat. Lieber Herr Kollege Grosz, es hört niemand etwas, wenn du nur plärrst.

Wenn sich zwei Abgeordnete gegenseitig beschuldigen oder anzeigen – ich will das nicht einmal wissen – und das dann bei der StA landet (Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind jetzt bei einem anderen Punkt!) – wart ein bisserl, ich sage zu beiden etwas, Herr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 203

Kollege Westenthaler, kannst dich ja auch zu Wort melden, ich habe kein Problem damit (Abg. Ing. Westenthaler: Wir sind jetzt beim Podgorschek, der Strache ist schon erledigt! Zur Sache!) –, dann sollen sie sich das selbst ausmachen, wenn sie sich aber gegenseitig anzeigen, wie Gelder widmungsfremd verwendet werden oder nicht (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine Anzeige!) – ich weiß ja nicht, ob das so war oder nicht –, dann dürfen sie sich nicht wundern, dass sie dann nicht sagen können: Ich bin immun! Dieses Wollen hat nichts mit der Abgeordnetentätigkeit zu tun, wenn ihr es hören wollt. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine Anzeige!)

Ich frage auch ganz klar: Gibt es einen Erlass des Bundesheeres (Abg. Grosz: Nein!) an den Nationalrat der Republik? – Ich kenne ihn nicht. Wir sind auch nicht uniformiert, oder? Dieses Ressort hat einen Erlass an die Uniformträger gerichtet, und da kann ich mich nicht verstecken, wenn ich ein Reserveoffizier bin und dort als Abgeordneter auf­trete; ja, in Zivil. Wenn es eine klare rechtskräftige Vorschrift gibt, muss man sich da­nach richten.

Also ich bitte euch: Schaffen wir das ab, machen wir neue Immunitätsregeln – aber bitte, argumentieren wir nicht so! Beide Fälle werden falsch und unrichtig dargestellt. Das ist seit Jahren Spruchpraxis des Immunitätsausschusses. Das wird nicht besser. Ich kann nur dazu einladen – niemand hält uns auf –, die neue Regelung zu beschlie­ßen. Stimmt alle zu, und wir ersparen uns in Zukunft jede weitere Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als weiterer Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.19.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann nur froh sein, dass es so etwas wie ein schwach wirksames Unvereinbarkeitsge­setz in Österreich gibt. Ich werde Ihnen erklären, warum ich der Meinung bin, dass es gut ist, dass es wenigstens dieses Gesetz gibt, und warum es, was Unvereinbarkeiten betrifft, eigentlich verstärkt gehört.

Wäre das, was jetzt Herrn Abgeordnetem Podgorschek vorgeworfen wird, General Entacher passiert, wäre er Abgeordneter gewesen, hätte er seine Auseinandersetzung mit dem Minister sozusagen hinter der politischen Immunität verstecken können, dann hätten wir nicht das Resultat gehabt, das die Auseinandersetzung zwischen Herrn Entacher und Herrn Bundesminister Darabos – klarerweise durch einen Entscheid – tatsächlich gehabt hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Haben Sie schlecht geschlafen?)

Ich bin froh darüber, dass die Sache so entschieden wurde und dass Herr Entacher als General des Bundesheeres nicht gleichzeitig ein Abgeordneter dieses Hauses sein kann, der im Falle, dass er mit dem Minister unterschiedlicher Meinung ist, dann sagen könnte: Ich berufe mich auf meine Tätigkeit als Abgeordneter und bin aus diesem Grund gegen Ihren Befehl oder gegen Ihren Entscheid! – Das kann er nicht sagen, weil es die Unvereinbarkeit gibt. Das ist so! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Das stimmt aber nicht, weil es war eine Dienstrechtsgeschichte!)

Jetzt haben wir Herrn Abgeordneten Podgorschek, der – und da muss ich dem Kolle­gen Donnerbauer recht geben – leider das Problem hat, dass er nicht nur Abgeord­neter und meinetwegen Mitglied des Landesverteidigungsausschusses und mit dem Bundesheer besonders verbunden ist, das mag alles sein, sondern dass er auch eine zweite, nämlich mit seiner politischen Tätigkeit nicht zusammenhängende Funktion als Offizier der Miliz oder des Reservestandes, was auch immer, in dem Fall der Miliz, hat, und als solcher ist er gebunden – es nützt nichts – an einen Erlass des Ministers. Er kann nicht sagen: Als Offizier fühle ich mich nicht daran gebunden, weil ich Parla-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 204

mentarier bin! (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Öllinger, Sie sind auch Berufsdemons­trant und auf der anderen Seite Abgeordneter!)

Zweites Argument. – Sie, Herr Abgeordneter Grosz, haben behauptet, es betrifft immer nur Oppositionsabgeordnete. Ich gebe Ihnen insofern recht, als ich sage: Ja, es gibt einen Überhang an Oppositionsfällen. Das kann man sich anschauen, aber bitte, sine ira et studio.

Ich nenne jetzt nur den vergleichbaren Fall. Wir hatten im Immunitätsausschuss den Fall, dass ein Abgeordneter dieses Hauses, der gleichzeitig Bürgermeister ist, als Bür­germeister offensichtlich eine Verwaltungsübertretung – ich weiß das nicht mehr ge­nau – begangen hat und wir zu entscheiden hatten, ob er unter den Schutz der Im­munität fällt, er ist ja Abgeordneter, oder ober er nicht unter den Schutz der Immunität fällt, weil – das haben wir aus dem Ablauf geschlossen – das Delikt, das ihm vorgewor­fen wurde, vermutlich im Zusammenhang mit seiner bürgermeisterlichen Tätigkeit steht. Selbst für den Fall, dass er als Abgeordneter eine Äußerung macht, um seine bürgermeisterliche Tätigkeit irgendwie zu rechtfertigen, was ja jederzeit möglich ist, war für den Ausschuss klar, das fällt nicht unter die Immunität. So wurde auch entschie­den – und das war ein Abgeordneter einer Regierungspartei. Ich glaube, Sie wissen es.

Also von daher, glaube ich, muss man wirklich sehr sauber trennen. (Abg. Grosz: Das ist aber nicht vergleichbar, weil in seinem Fall war es eine politische Demonstration!) Na selbstverständlich ist das vergleichbar, vor allem betrifft es Ihre Argumentation. Man muss sehr sauber trennen, und das, glaube ich, wurde in diesem Fall auch versucht.

Ich würde mir auch wünschen, Herr Abgeordneter Grosz, dass Sie etwas mehr bei Ihrer Logik im Ausschuss bleiben würden, dann hätten Sie nämlich bei der Abstim­mung vorhin nicht mit jenen Parteien stimmen dürfen, die für die Auslieferung gestimmt haben, was Kollegen Strache betrifft. Im Ausschuss haben Sie eine völlig andere Argu­mentation, was Kollegen Strache betrifft, vertreten und haben gesagt, es gibt einen Zu­sammenhang mit der politischen Tätigkeit. (Abg. Grosz: Ja, gibt es eh!) Ja, aber in die­sem Fall haben Sie jetzt anders gestimmt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Nein, wir haben im Ausschuss auch seiner Auslieferung zugestimmt!)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Zunächst, Herr Kollege Pendl: Zu Ihren Ausführungen kann ich – um Ihre eigenen Worte zu verwenden – nur sagen, man kann den Fall auf drei Arten behandeln: sachlich, unemotionell – oder so wie Otto Pendl. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Kollege Öllinger, es überrascht mich natürlich nicht nach dem, was Sie im Ausschuss schon geliefert haben, aber es ist erstaunlich, welche Amnesie Sie erleiden, wenn es um eigene Probleme geht. Vor fast genau einem Jahr haben wir die gleiche Diskussion gehabt. Damals ist es darum gegangen – um Ihre Worte zu verwenden –, dass der Ab­geordnete – in diesem Fall Herr Abgeordneter Öllinger – das Pech hatte, eine zweite Funktion zu haben. So wie unser Abgeordneter Podgorschek das Pech hat, Offizier zu sein, hat Herr Abgeordneter Öllinger das Pech, ein Bürger zu sein, der Bürger Öllinger.

Abgeordneter und Bürger Öllinger geht zu einer Demonstration. Diese wird per Verord­nung des zuständigen Behördenleiters aufgelöst. Die Leute werden aufgefordert, zu gehen. Wer bleibt bei der verbotenen Demonstration? – Der Bürger Öllinger! Aber der Bürger Öllinger in diesem Fall – ganz anders, Kollege Donnerbauer – bleibt ewig Abge­ordneter. Die zweite Funktion gibt es nicht, daher kann sich Abgeordneter Öllinger


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 205

auch als Bürger Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen widerset­zen – das bleibt immer politisch. Also an einer verbotenen Versammlung darf er immer teilnehmen, Herr Öllinger, denn das ist immer politisch. Aber wenn man FPÖ-Abge­ordneter ist, dann darf man sich einer Verordnung – in dem Fall war es ein Erlass des Ministeriums – natürlich nicht widersetzen, weil man als FPÖ-Abgeordneter sofort den Schutz der Funktion des Politikers verliert und somit als Offizier zu betrachten ist. Da­her keine politische Immunität!

Kollege Öllinger, Sie haben jetzt das schöne Wort verwendet, man muss sehr „scharf“ trennen, wenn man das macht. Ich weiß, dass Sie sehr scharf trennen bei der Frage, ob jemand ein Linker oder ein Grüner ist oder ein böser Rechter. Da sind Sie eines Geistes mit dem Herrn Minister beziehungsweise mit dem Herrn Minister Zivildiener, der jetzt nicht da ist.

Der Herr Minister Zivildiener hat uns gestern klar gesagt – mein Kollege hat es schon gesagt –, es geht um den Kampf um Rechts. Daher trifft er eine beispiellose Willkür­entscheidung, dass gerade zum WKR-Ball niemand die Uniform anziehen darf. Die Uniform wird auf allen Bällen in Wien getragen. Schauen Sie sich um! Wurscht, ob zum Ball der FPÖ-Fünfhaus oder zu ÖVP-Bällen – bei grünen Bällen glaube ich eher nicht, denn da gibt es wenig Offiziere –, da sehen Sie (Zwischenruf bei der SPÖ) – ich nenne die FPÖ-Fünfhaus, Sie können auch die FPÖ-Simmering nehmen –, da sehen Sie überall Uniformen. Und beim WKR-Ball wird das Uniform-Trageverbot mit der Begrün­dung ausgesprochen, das wäre eine politische Veranstaltung und deshalb dürfe man die Uniform nicht tragen!? (Beifall bei der FPÖ.)

Liebe Kollegen von der ÖVP, dass Sie verschiedenen Sachen die Stange halten, ver­stehe ich noch, aber nicht, dass man jetzt hier eine Öllinger-Justiz, eine Zivildiener-Mi­nister/Öllinger-Justiz unterstützt und dass man Recht nicht Recht sein lässt, sondern Recht entweder von Öllinger oder – wie hat der Minister gesagt?, ich glaube, Faschist, ja, der Rest, also wer nicht für mich ist, ist ein Faschist – von Faschisten machen lässt. Das verstehe ich wirklich nicht.

Bevor Sie jetzt das Händchen zum Zustimmen heben, überlegen sich vielleicht man­che, ob das angebracht ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz zu einer tatsächlichen Berichtigung. Ich verweise auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


20.27.58

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Öllinger hat soeben behauptet, dass wir jetzt im Plenum in der Immunitätssache Strache anders abgestimmt hätten als im Ausschuss oder zumindest anders argumentiert.

Ich berichtige tatsächlich: Im Ausschuss habe ich mich zu diesem Thema nicht einmal zu Wort gemeldet. Wir haben hier im Plenum ganz gleich gestimmt wie im Ausschuss, nämlich für die Auslieferung des Abgeordneten Strache, weil es unsere Meinung ist, wie Sie vielleicht wissen, dass der inkriminierende Sachverhalt gegen Herrn Abgeord­neten Strache nicht im Zusammenhang mit seinem Mandat besteht, weil der inkriminie­rende Sachverhalt zirka acht Monate vorher stattgefunden hat, bevor Herr Abgeordne­ter Strache erstmals hier im Hohen Haus angelobt worden ist. (Beifall beim BZÖ.)

20.28

20.28.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 206

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1786 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Bundespolizeidirektion Wien, GZ. P3/110063/3/2012, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammen­hang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek besteht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Gleich öf­fentlich auspeitschen auch dazu! – Abg. Grosz: Am besten gleich Steinigung!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.30.01Abstimmung über Fristsetzungsantrag

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1649 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Paßgesetz 1992 geändert wird, eine Frist bis 12. Juni 2012 zu setzen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.30.25Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1941/A(E) bis 1963/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 11654/J bis 11727/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.32 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

*****

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.31.14Schluss der Sitzung: 20.31 Uhr

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