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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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206. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 12. Juni 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

206. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 12. Juni 2013

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 12. Juni 2013: 9.05 – 19.11 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Ab­satz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maß­nahmen betreffend die Hochwassersituation in Österreich“

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitäts­gesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bun­desrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessord­nung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013), sowie Bericht über den

Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB)

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1155/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Bestrafung von Kinderschändern

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013)

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1615/A(E) der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1692/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichten­ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“

8. Punkt: Bericht über den Antrag 2276/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1-€-GmbH


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechts­praktikantengesetz geändert werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrech­nungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesell­schaften­ge­setz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungs­ge­setz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu)

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungs­ge­setz 2013 – SchiedsRÄG 2013)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmuster­gesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patentamtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Tele­kommunikationsendeinrichtungen geändert wird

*****

Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des früheren Nationalrats­prä­sidenten Rudolf Pöder        ............................................................................................................................... 27

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 28

Ordnungsrufe ........................................................................................................  44, 150

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksban­ken AG (ÖVAG) gemäß § 33 Abs.1 der Geschäftsordnung               ............................................................................................................................. 214

Bekanntgabe ............................................................................................................. ..... 54

Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 216

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 54


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 3

Aktuelle Stunde (55.)

Thema: „Das Versagen der Finanzministerin im Fall Hypo Alpe-Adria“ .............. 28

Redner/Rednerinnen:

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 28

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................... 31

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 34

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 35

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 37

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 38

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 40

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ..... 41

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................ ..... 43

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ..... 44

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 46

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ..... 47

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 49

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 2336/A betreffend Gebarungsüberprüfung ................................................................................................ 216

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 51

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maß­nahmen betreffend die Hochwassersituation in Österreich“ ............................................................................... 55

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................... 55

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ....................................................................... 57

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsord­nung                  55

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 59

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 60

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 62

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 64

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 67

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 68

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 71

August Wöginger .................................................................................................... ..... 73

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ..... 75

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ..... 77

Ernest Windholz ..................................................................................................... ..... 78

Stefan Markowitz .......................................................................................................... 82

Otto Pendl ..................................................................................................................... 83

Anna Höllerer ................................................................................................................ 84

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 86

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ..... 88

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 90


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 4

Ewald Sacher .......................................................................................................... ..... 91

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 93

Gerhard Huber ........................................................................................................ ..... 93

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ..... 94

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 96

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 98

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ..... 99

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kollegin und Kollegen betreffend Rücknahme der Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 € auf 4,60 € pro Wahlberechtigten zugunsten der Hochwasseropfer – Unterstüt­zungsfrage – nicht genügend Unterstützung .....  69, 71, 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II – Ablehnung ........................  76, 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend: Freiwillige stärken – Helfern helfen mit der österreichischen Ehren­amts­karte – Ablehnung  80, 101

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige I – Ablehnung .........................  87, 101

2. Punkt: Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Univer­sitäts­gesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wer­den (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädago­ginnen und Pädagogen) (2397 d.B.) ............................................................................................... 101

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz............................................................................................... 101

Elmar Mayer .......................................................................................................  103, 136

Dr. Harald Walser ..............................................................................................  104, 137

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 108

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 110

Mag. Laura Rudas ................................................................................................... ... 112

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 113

Christine Marek ....................................................................................................... ... 114

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................ ... 115

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied ............................................................... ... 118

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 120

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 122

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 125

Anna Franz .................................................................................................................. 127

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 128

Dr. Franz-Joseph Huainigg ....................................................................................... 129

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 130

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 131

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 135

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 137

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Kooperationen von Universitäten und Päda­gogischen Hochschulen in der PädagogInnenbildung – Ablehnung ............................................................................................................  107, 139


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 5

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehramtsstudium für ElementarpädagogInnen – Ableh­nung .............................  117, 139

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksich­tigung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten – Annahme (E 305)  124, 139

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 138

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozess­ordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013), sowie über den

Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Beläs­tigung (§ 218 StGB) (2366 d.B.)                            139

4. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1155/A(E) der Abge­ordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Bestrafung von Kinderschändern (2367 d.B.)                        139

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 140

Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 141

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 142

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 145

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 146

Anna Franz .............................................................................................................. ... 151

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 151

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 152

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 155

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 156

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 157

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 157

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 158

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 160

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 161

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 162

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 163

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 164

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 165

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend „Lebenslang soll auch lebenslang bedeuten“ – Ablehnung ............................................................  149, 168

Annahme des Gesetzentwurfes in 2366 d.B. ............................................................... 168

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2367 d.B. .................................................... 168

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 6

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariats­tarif­gesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013) (2368 d.B.) .......................................................................................... 168

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1615/A(E) der Abge­ordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung (2369 d.B.) ....................................................................................................................................... 168

7. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1692/A(E) der Abge­ordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ (2370 d.B.) ...................................................................................................... 169

8. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2276/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend vereinfachte Firmen­gründung durch Schaffung einer 1-€-GmbH (2371 d.B.) ....................................................................................................................................... 169

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 169

Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 170

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 172

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 173

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 174

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 175

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 176

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 177

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 179

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 179

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 182

Annahme des Gesetzentwurfes in 2368 d.B. ............................................................... 182

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 2369, 2370 und 2371 d.B. ..................... 183

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2306 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtsprakti­kanten­gesetz geändert werden (2372 d.B.)                  183

10. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungs­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungs­ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sach­ver­ständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungs­gesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsge­setz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsge­richts­barkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu) (2374 d.B.)                  183

11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2322 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungs­ge­setz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2373 d.B.) ................. 183


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 184

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 185

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 186

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 186

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 187

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 188

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 189

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 190

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 191

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 191

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 2372, 2374 und 2373 d.B. ................................ 195

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutz­ge­setz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patentamts­gebührengesetz, das Sortenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.) ..................................................................... 196

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 196

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 197

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 198

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 200

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 201

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 203

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 204

Johann Hell .............................................................................................................. ... 206

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 207

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der klein­struktu­rierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutver­ordnung – Ablehnung .........................................................................  199, 208

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung gefährdet seltene und alte Saatgutsorten – Ablehnung  202, 208

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten – Ablehnung ..  205, 208

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 207

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird (2414 d.B.) .............................. 208

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 208

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ... 209

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 210


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 8

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 212

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 212

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 213

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 214

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 52

Petition betreffend „Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn“ (Ordnungsnummer 213) (überreicht vom Abgeordneten Josef Jury)

Petition betreffend „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionis­tInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“ (Ord­nungsnummer 214) (überreicht von den Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Mag. Gertrude Aubauer)

Petition betreffend „Legalisierung des Uhudlers“ der Grünen Jennersdorf und der Grünen Güssing (Ordnungsnummer 215) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 52

Bürgerinitiative betreffend „Änderung des Bundesverfassungsgesetzes und Bun­desrahmengesetz zur Struktur und Organisationsgestaltung für elementar­pädagogische Einrichtungen und Horte“ (Ordnungsnummer 67)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 51

2362: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Noten­wechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde

2363: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur

2364: Strafrechtsübereinkommen über Korruption

2365: Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

2375: Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

2376: Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukose­gesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird

2377: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird

2378: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 9

2379: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederauf­baugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013)

2398: Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreu­ungsgeldgesetz geändert werden

2399: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

2400: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz geändert wird

2401: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Ge­setz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Ein­kom­mensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaft­steuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufge­hoben wird

2402: Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013

2403: Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013

2404: Erwachsenenschutz-Gesetz  – ErwSchG

2405: Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013

2406: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlasten­aus­gleichs­gesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013)

2407: Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013

2408: AWG-Novelle Verpackung

2409: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

Zu 2358: Änderung der Regierungsvorlage: Patent- und Markenrechts-Novelle 2014

Berichte ......................................................................................................................... 52

Zu III-420: Ergänzung zum Österreichischen Forschungs- und Technologie­bericht 2013; Forschungsförderungen und Forschungsaufträge des Bun­des 2012; BM f. Wissenschaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Vorlage 132 BA: Monatserfolg April 2013; BM f. Finanzen

Vorlage133 BA: Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 2 Wirkungscontrollingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung; Bundeskanzler

Vorlage 134 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2013; BM f. Finanzen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 10

Vorlage 135 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2013 (1. Quartal 2013); BM f. Finanzen

III-421: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2012 sowie der Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Programm 2012 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-422: Bericht zur Entwicklung der standardisierten kompetenzorientierten schriftlichen Reife- und Diplomprüfung (Tätigkeitszeitraum 2012); BM f. Unter­richt, Kunst und Kultur

III-423: Berichte über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen sowie über Spenden der Konzessionäre und Bewilligungs­inhaber 2010 bis 2012; BM f. Finanzen

III-424: Jahresbericht 2012 der NADA Austria GmbH; BM f. Landesverteidigung und Sport

III-425: Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2011; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 54

Aufnahme der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam­menarbeit zur vereinfachten Umsetzung von FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act“)

Aufnahme der Verhandlungen über den Zugang von seh- und lesebehinderten Personen zu urheberrechtlich geschütztem Material; Diplomatische Konferenz 17. bis 28. Juni 2013 in Marrakesch

Anträge der Abgeordneten

Dr. Wolfgang Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Verbesserung der Situation der chronischen Schmerzpatienten in Österreich (2327/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheitsberufe-Register durch überbetriebliche Interessenvertretungen (2328/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Bun­desgesetz vom 24. Oktober 1967 betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen (Familienlastenausgleichsgesetz 1967), idF des BGBl. I Nr. 81/2013, geän­dert wird (2329/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Gruppenbe­steue­rung im Finanzsektor – Steuergerechtigkeit statt Bankenoase (2330/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige I (2331/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II (2332/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 11

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kostenpflich­tigen Bekanntmachung von Informationen aus der Ediktsdatei im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ (2333/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Konsequenzen bei Falschauskünften und bei vorenthaltenen Unterlagen sowie ein Beschlagnahme­recht für die Prüfer des Rechnungshofes (2334/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2335/A)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG hinsichtlich einer Überprüfung der „Notver­staatlichung“ der Hypo-Alpe-Adria-Gruppe (2336/A und Zu 2336/A)

Anfragen der Abgeordneten

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufgriffe illegaler Zuwanderer (14927/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend untergetauchte Asylwerber (14928/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend radioaktives Wildfleisch (14929/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Metaldehyd in Schneckenködern (14930/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungs­programmes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Straße und Schiene (14931/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungs­programmes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Luft (14932/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungs­programmes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Bereich Verkehr (14933/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Kriminalbeamten in Linz (14934/J)

Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahrensstand des Ermittlungsverfahrens gegen zwölf Personen nach Anzeige gegen verantwortliche Organe der Hypo Group Alpe-Adria, BayernLB und Republik Österreich (14935/J)

Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahrensstand: Anzeige wegen Verdachts der falschen Zeugenaussage (14936/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Außenstände bei Spitälern und Krankenkassen aufgrund nicht rückerstatteter Behandlungskosten ausländischer Patienten – Folgeanfrage (14937/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend finanzielle Situation bei der BGKK (14938/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 12

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend neuen Impfstoff gegen Borreliose (14939/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Schulschwänz-Beauftragte“ (14940/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Obsorge, Besuchsrechte et cetera (14941/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verkehrsstrafen von Diplomaten (14942/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verdacht auf Absprache zwischen BM Schmied und LH Niessl bezüglich der B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen am Gebirge“, km 38,996–km 44,133 (14943/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14944/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14945/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14946/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14947/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14948/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14949/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14950/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14951/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14952/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14953/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14954/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14955/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 13

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14956/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB (14957/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Kärnten (14958/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Salzburg (14959/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Tirol (14960/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Vorarlberg (14961/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister im Burgenland (14962/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in der Steiermark (14963/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Feststellung von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten von Organen der FIMBAG im Vorfeld ihrer Bestellung sowie deren Arbeitseinsatz und Vergütung (14964/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetz­gebungs­periode (14965/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetz­gebungsperiode – Ergebnisse der Arbeitsgruppen (14966/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gentechnisch mani­puliertes Soja (14967/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Milchproduktion in Molkereien (14968/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Terrorismusprävention im Strafrecht (14969/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend lückenhafte Anfragebeantwortung und weitere Fragen zur Mittelverwendung des Verkehrssicherheitsfonds (VSF; „Wunschkenn­zeichen-Fonds“) (14970/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pyhrnbahn – Brückensanierung oder Ausbau (14971/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 14

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend die Salzburger Finanzaffäre (14972/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister für Österreich (14973/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend amtliches Hunderegister in Wien (14974/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Gesundheit betreffend Lungentuberkulose (14975/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „offene“ TBC an Schulen (14976/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Modernes und flexibles Arbeitsrecht schaffen (14977/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Qualität und Effizienz von Maßnahmen/Vermittlung (14978/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Kindererziehungszeiten (14979/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend TBC-Fall an einer Wiener Handelsakademie (14980/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend TBC-Fall an einer Wiener Handelsakademie (14981/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Verbesserungen für Patienten (14982/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze am Wiener Praterstern (14983/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Vorwurf der Untreue gegenüber N.N. (14984/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Fisch-Quote der Europäischen Union (14985/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend BMF-Überweisung auf die Cayman Islands für eine Hilfsorgani­sation (14986/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Ausbau der palliativen Versorgung (14987/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 15

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zahl der Wohnungseinbrüche (14988/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend statistische Angaben bezüglich Finanzierung und Belegung der österreichischen Strafanstalten (14989/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (14990/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend: Verschwendungssucht des BMEIA? – Inserat des BMEIA im „Kurier“ am 9. Mai 2013 (14991/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Frank Stronachs Steuerdeal (14992/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nutzung aufgelassener Postfilialen (14993/J)

Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Nutzung aufgelassener Postfilialen (14994/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Luxus-PR-Reisen des Verteidigungsministers (14995/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dauer von Asylverfahren (14996/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 20 (14997/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausge­gliederten Einrichtungen gemäß UG 31 (14998/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 24 (14999/J)

Martina Schenk und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 41 (15000/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sicherstellung transparenter und lobbying­freier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 42 (15001/J)

Martina Schenk und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 45 (15002/J)

Martina Schenk und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Sicher­stellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrich­tungen gemäß UG 46 (15003/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 16

Martina Schenk und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 34 (15004/J)

Martina Schenk und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausge­gliederten Einrichtungen gemäß UG 30 (15005/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 40 (15006/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 25 (15007/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 12 (15008/J)

Martina Schenk und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 14 (15009/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Finanzierung der Lehrpraxis (15010/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Diskriminierung von beeinträchtigten Per­sonen, die die Fähigkeit zu sprechen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verloren haben (15011/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zahl der Fahrraddiebstähle (15012/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich der nationalen Land- und Forstwirtschaft (15013/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich der Atompolitik (15014/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Umwelt (15015/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich der euro­päischen Land- und Forstwirtschaft (15016/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bilanz des Umweltministers im Bereich der Atompolitik (15017/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 17

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wir­tschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungs­programmes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich der Familien- und Jugendpolitik (15018/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Rahmenbedingungen für Unternehmer und Unternehmensgründer verbessern (15019/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode – Klein- und Mittelbetriebe fördern (15020/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Demokratie und Schule – Politische Bildung und SchülerInnenvertretung (15021/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gender Mainstreaming und Frauen­förderung in Forschung und Entwicklung (15022/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verwendung von K.-o.-Tropfen (15023/J)

Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Verordnung bezüglich der Zulassung von Glufosinat (15024/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Hochwassereinsatz des Bundesheeres (15025/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes (15026/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ORF-Kampagne (15027/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Steuerleistung der Banken in Österreich (15028/J)

Gerald Grosz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungsverfahren auf Basis der Aussagen des Ex-Telekom-Vorstandes (15029/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend statistische Werte im Bereich Asyl (15030/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Einverständniserklärung zum Beitritt von acht Drittstaaten zum Haager Überein­kommen aus dem Jahre 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (15031/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Einverständniserklärung zum Beitritt von acht Dritt­staaten zum Haager Übereinkommen aus dem Jahre 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (15032/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 18

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einverständniserklärung zum Beitritt von acht Drittstaaten zum Haager Übereinkommen aus dem Jahre 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (15033/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15034/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15035/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Durchsetzung österreichischer Inter­essen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundes­regierung (15036/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf euro­päischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15037/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15038/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15039/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15040/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15041/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15042/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Durchsetzung österreichi­scher Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bun­desregierung (15043/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15044/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf euro­päischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15045/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 19

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15046/J)

Josef Bucher, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung (15047/J)

Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (15048/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Auswirkungen einer Vermögensteuer (15049/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Folgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer (15050/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Dauer und Kosten einer Tuberkulosebehandlung (15051/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Verweigerung der Anerkennung der österreichi­schen e-card in spanischen Krankenhäusern (15052/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Nichtumsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Umwelt (15053/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Grüne Exportgeschäfte mit Muammar al-Gaddafi (15054/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalmangel am Landesgericht Salzburg (15055/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend millionenschwere Geldflüsse des libyschen Nachrichtendienstes an die Grünen (15056/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sozialtourismus (15057/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verfolgungsgrund Andersgläubiger (15058/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Kinder- und jugendliche Schmerzpatienten (15059/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Möglichkeiten der finanziellen Entlastung der Wiener Gebietskrankenkasse (15060/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kürzung der Unter-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 20

stützung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf durch das Land Salzburg (15061/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Abschiebung afrikanischer Flüchtlinge nach Deutschland (15062/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend missbräuchliche Verwendung und Fälschung von Behin­dertenausweisen (15063/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Assistenzanforderungen an das ÖBH im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2013 (15064/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Projekt „Profimiliz“ (15065/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Justiz betreffend missbräuchliche Verwendung und Fälschung von Behindertenausweisen (15066/J)

Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Rechtswidrigkeit angekündigter Maßnahmen der neuen Tiroler Landesregierung (15067/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gaddafis Hintermänner im Umfeld der Grünen (15068/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Brief der Innenminis­terin an EU-Präsidentschaft und EU-Kommission betreffend Sozialmissbrauch (15069/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Inneres betreffend Brief an EU-Präsidentschaft und EU-Kommission betreffend Sozialmissbrauch (15070/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Botschafts-Residenz von Namibia in Wien Grinzing (15071/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kürzung der Unterstützung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf durch das Land Salzburg (15072/J)

*****

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Gleichstellung von Mann und Frau (99/JPR)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf (100/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Nationalratspräsident“ und Lobbyist W. unterwegs in China (101/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Teilnahme am KP-Parteikongress (102/JPR)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 21

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Wahlen als Fundament des Parlamentarismus (103/JPR)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend parlamentarische Diplomatie (104/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend dubiose Postenvergaben beim 540-Millionen-€-Parlamentsumbau (105/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion (106/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Miles&More und Bonusmeilen (107/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Anfüttern“ von Journalisten (108/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Weisungskette und möglichen Amtsmissbrauch (109/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Verwendung von Parlaments-E-Mail-Adressen und Parlamentsadressen (110/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Schirmherrschaft für externe Veranstaltungen (111/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend horrende Reisekosten der Präsidentin von an die 300 000 € (112/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Veranstaltungs-un-wesen im Hohen Haus“ (113/JPR)

Mag. Dr. Martin Graf,, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „guter Zweck auf fremde Rechnung“ (114/JPR)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Website unzensuriert.at, Mordaufrufe und die Mitarbeiter des Dritten National­ratspräsidenten (115/JPR)

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Vorwurf der Untreue gegenüber N.N. (14984/J) (Zu 14984/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14042/AB zu 14336/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14043/AB zu 14377/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14044/AB zu 14344/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14045/AB zu 14334/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14046/AB zu 14332/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14047/AB zu 14339/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14048/AB zu 14335/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14049/AB zu 14337/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (14050/AB zu 14331/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14051/AB zu 14333/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14052/AB zu 14341/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14053/AB zu 14342/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14054/AB zu 14338/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14055/AB zu 14368/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (14056/AB zu 14390/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen (14057/AB zu 14364/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (14058/AB zu 14369/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (14059/AB zu 14371/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (14060/AB zu 14372/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14061/AB zu 14384/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (14062/AB zu 14411/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14063/AB zu 14381/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14064/AB zu 14527/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (14065/AB zu 14345/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen (14066/AB zu 14347/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen (14067/AB zu 14348/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14068/AB zu 14349/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14069/AB zu 14350/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14070/AB zu 14351/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14071/AB zu 14352/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14072/AB zu 14353/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14073/AB zu 14354/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14074/AB zu 14355/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14075/AB zu 14356/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14076/AB zu 14357/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (14077/AB zu 14358/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (14078/AB zu 14360/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (14079/AB zu 14361/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (14080/AB zu 14362/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (14081/AB zu 14363/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14082/AB zu 14365/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14083/AB zu 14367/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (14084/AB zu 14370/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (14085/AB zu 14359/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14086/AB zu 14366/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14087/AB zu 14374/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14088/AB zu 14380/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14089/AB zu 14376/J)

der Bundesministerin für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (14090/AB zu 14404/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14091/AB zu 14378/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14092/AB zu 14382/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14093/AB zu 14383/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen (14094/AB zu 14386/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (14095/AB zu 14387/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (14096/AB zu 14388/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (14097/AB zu 14391/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14098/AB zu 14392/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14099/AB zu 14393/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14100/AB zu 14394/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (14101/AB zu 14395/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 25

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14102/AB zu 14398/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14103/AB zu 14400/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14104/AB zu 14401/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (14105/AB zu 14402/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (14106/AB zu 14403/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14107/AB zu 14373/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (14108/AB zu 14396/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14109/AB zu 14379/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14110/AB zu 14397/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (14111/AB zu 14399/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (14112/AB zu 14408/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14113/AB zu 14385/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (14114/AB zu 14405/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (14115/AB zu 14407/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (14116/AB zu 14412/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (14117/AB zu 14406/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (14118/AB zu 14430/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (14119/AB zu 14634/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14120/AB zu 14417/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 26

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (14121/AB zu 14464/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (14122/AB zu 14630/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (14123/AB zu 14413/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (14124/AB zu 14442/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (14125/AB zu 14451/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kollegin und Kollegen (14126/AB zu 14490/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14127/AB zu 14416/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (14128/AB zu 14432/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (14129/AB zu 14449/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14130/AB zu 14415/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen (14131/AB zu 14418/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (14132/AB zu 14414/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 27

09.05.10Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 206. Sitzung des Nationalrates.

09.05.30Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des früheren Nationalratspräsidenten Rudolf Pöder

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir wollen Rudolf Pöder, des ehemaligen Präsidenten des Nationalrates, gedenken.

Rudolf Pöder ist vergangenen Sonntag im 89. Lebensjahr für immer von uns gegan­gen. Unsere Anteilnahme gilt seiner Witwe, seiner Familie und allen, die ihm zeitlebens nahegestanden sind.

Rudolf Pöder wurde am 2. Februar 1925 in Wien geboren. Er erlernte den Beruf des Flugmotorenmechanikers. Nach dem Krieg trat er in den Dienst der Stadt Wien ein. Früh engagierte er sich in der Gewerkschaft und der Sozialdemokratischen Partei. Für sie zog er 1969 zunächst in den Wiener Landtag ein. 1975 wurde er zum Vorsitzenden der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten gewählt, vier Jahre später zum Vize­präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.

1983 wurde Pöder als Abgeordneter zum Nationalrat angelobt. Auch in seiner parla­men­tarischen Arbeit erwies er sich als konsequenter Vertreter von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen. Er richtete sein Augenmerk auf Fragen der Sozial- und Familienpolitik, und stets repräsentierte er dabei gelebte Sozialpartnerschaft.

Am 28. Februar 1989 wurde Rudolf Pöder zum Präsidenten des Nationalrates gewählt. Er übte dieses Amt bis zum 5. November 1990 aus.

Auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik stellte sich Pöder in den Dienst der Gemeinschaft. Acht Jahre lang vertrat er als Präsident des Österreichischen Pensionistenverbandes die Interessen der älteren Generation.

Für sein öffentliches Engagement wurde Rudolf Pöder vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und mit der Ehrenbürgerschaft der Stadt Wien.

In seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident sprach Rudolf Pöder die damals gerade beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates an, mit der etwa die Aktuelle Stunde eingeführt wurde. Sie eröffnet seitdem den Abgeordneten weitere Möglichkeiten, über wichtige Themen der Vollziehung des Bundes zu debattieren. Auch der Petitionsausschuss wurde damals eingeführt. Pöder dazu  ich zitiere :

„Dieses neue Instrument einer besseren Bürgerbeteiligung wird von uns und allen Beteiligten demokratische Kooperation, Toleranz und auch Sachkenntnis erfordern, um die von uns gewünschte Weiterentwicklung des Parlamentarismus zu erreichen.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 28

In seiner Antrittsrede formulierte Rudolf Pöder auch sein Verständnis von Politik: Toleranz, Respekt vor der Meinung des anderen und Konsens- und Kompromiss­bereitschaft seien für ihn nicht nur ein Lippenbekenntnis. Pöder weiter:

„Das bedeutet, daß es möglich sein muß, tragfähige Kompromisse und ein hohes Maß an Übereinstimmung zu erzielen. Diese Konsensbereitschaft schließt aber Gesin­nungsfestigkeit und die Notwendigkeit der Mehrheitsbildung nicht aus, wenn sich diese zum reibungslosen Funktionieren unserer parlamentarischen Arbeit als notwendig erweist.“

Diese Worte von Rudolf Pöder dürfen wir als Vermächtnis eines überzeugten Parla­mentariers und aufrechten Demokraten verstehen. Sie können uns in unserer Arbeit für Österreich und seine Menschen immer Orientierung sein. Wir werden Präsident Rudolf Pöder stets ein ehrendes Gedenken bewahren. (Die Anwesenden verharren einige Zeit in stummer Trauer und nehmen danach ihre Plätze wieder ein.) – Ich danke Ihnen.

*****

Die Amtlichen Protokolle der 203. Sitzung vom 22. Mai 2013, der 204. Sitzung vom 23. und 24. Mai 2013 sowie der 205. Sitzung vom 24. Mai 2013 sind in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Hofer, Grosz, Tadler und Muchitsch.

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Weiters weise ich darauf hin, dass in den nächsten Plenartagen im Nationalrats­sit­zungs­saal ein Fotograf im Auftrag der Parlamentsdirektion für die Homepage foto­grafieren wird. Dies zu Ihrer Information.

09.10.18 Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Das Versagen der Finanzministerin im Fall Hypo Alpe-Adria“

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten nicht überschreiten darf. Bitte.

 


9.10.38

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung sieht die Abfolge so vor, dass die Erklärung der Regierung zur Hochwasserkatastrophe auf die Aktuelle Stunde folgt. Das sollte uns aber nicht daran hindern, jetzt schon in voller Klarheit zu sehen, wo sonst noch Katastrophen angerichtet werden, und zwar finanzieller Natur, serieller Natur und in der Dimension von unzähligen Jahrhunderthochwässern. So groß ist der Schaden, den die Bankenpolitik dieser Bundesregierung mittlerweile angerichtet hat! Wir werden noch auf die Chronologie eingehen, weil man dadurch vielleicht ein bes­seres Verständnis für das Wegschauen, das Aussitzen und vor allem das Vertuschen bis nach dem Wahltag als Motivlage erkennen kann. Der Schaden, um den es hier geht, bewegt sich in Milliardenhöhe, und zwar in zweistelliger!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 29

Niemals zuvor hat in der Republik ein einzelnes Gesetzespaket, eine Aktion oder ein bestimmter Sachverhalt einen derartigen Schaden angerichtet, noch nicht einmal mehrere Jahrhunderthochwässer. (Abg. Krainer: Da fallen mir aber schon welche ein!)

Frau Bundesministerin, das Ganze ist insofern noch von besonderer Bedeutung, als die ÖVP sich immer mehr geradezu ins Zentrum dieses Skandals hineindrängt. Ich sage das deshalb, weil Sie von der ÖVP sich schon wieder anschicken, als angebliche oder vorgebliche Wirtschaftspartei in den Wahlkampf ziehen zu wollen.

Die Chronologie wird jedoch Folgendes ausweisen: Ein ursprünglich blauer bezie­hungsweise blau-oranger Skandal in Kärnten ist zu einem viel größeren Skandal der ÖVP auf Bundesebene geworden (Ruf bei der FPÖ: Bravo!), und die SPÖ macht die Aufsicht! Ein blauer Skandal wird also ein schwarzer – und die SPÖ beaufsichtigt das Ganze noch, jedenfalls sind keine besonderen schadensabwendenden Taten bemerk­bar.

Aber nun zu dieser Chronologie: Das Geschäftsmodell in Kärnten war de facto ein Pyramidenspiel, das dort aufgezogen wurde. Mit abenteuerlichen Haftungen ist ein Expansionskurs der Bank mitgefahren worden, der so nie hätte eingeschlagen werden dürfen. Man fragt sich ja eigentlich wirklich: Wo waren denn damals die Notenbank und die Aufsicht? Dazu werden wir dann auch noch kommen, denn das war de facto ein Pyramidenspiel. – Jetzt versteht man wahrscheinlich besser, warum der eine oder andere Berg dort unten in Kärnten Pyramidenkogel heißt. – So war’s!

Aber dann ist Folgendes passiert: Es kommt die Bayerische Landesbank, nachdem vorher noch etliche wohlbetuchte Österreicher mit dem Verkaufsprozess, auf den ich jetzt eingehen will, einen schönen Schnitt von mehreren Millionen im Einzelfall und in der Summe von Hunderten Millionen gemacht haben, und das auf unsere Kosten, wie sich herausstellt, wobei sie, wie sich ebenfalls herausstellt, noch nicht einmal Steuern dafür zahlen wollen. All das ist noch immer erst der Beginn der Geschichte. Jetzt wird es dann schon interessanter – es wird ja heute auch ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht werden; wie ich meine, völlig zu Recht –, wenn es um die sogenannte Notverstaatlichung geht.

Das erste Mal drängt sich die ÖVP so richtig ins Bild: Notverstaatlichen! Bis heute wird der ehemalige Finanzminister und Vizekanzler Pröll vor der Aussage im Nationalrat versteckt und davor bewahrt, irgendwann einmal Stellung zu nehmen, womit er denn erpressbar war, dass die Bayern Österreich eine Kontraktkette umgehängt haben, die uns heute noch in den Wörthersee hineinzieht. Jede Passage dieser Verträge ist zuungunsten der Republik Österreich und zum Vorteil der Bayern oder da und dort sogar des Bundeslandes Kärnten ausgefallen. Wie kann so etwas passieren? Und Sie wollen das nicht aufklären! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist aus meiner Sicht auch der Grund dafür, warum Sie sich unbedingt hinter die Wahl schlagen wollen, denn sonst würde man ja vielleicht beim Ausweis der Schuldenquote, die ja mittlerweile in Wirklichkeit um viele Milliarden höher sein müsste, auch in breiterer Hinsicht diese Fragen gestellt bekommen. Aber das kann es ja nicht sein – darauf werden wir noch eingehen –, dass das Vertuschen, Verzögern, Budget­tricksen und das Statistikschönfärben für sich genommen noch einmal Milliarden­schäden verursacht, nur damit die Bilanz stimmt, wo doch eh schon jeder weiß, dass sie so nicht mehr stimmen kann! Ihr Budget ist Makulatur, und der Finanzrahmen ist eigentlich eine Budgetlüge.

Trotzdem wird so weitergetan, und der Grund liegt auch darin, dass man das Desaster um die Notverstaatlichung verschleiern will. Das kann so nicht bleiben! Es kann nicht sein, dass wir mehrere Milliarden Zusatzschaden in Kauf nehmen, nur weil niemand dafür einstehen will.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 30

Ich zitiere an dieser Stelle Anneliese Rohrer, die jüngst in der „Presse“ in der Rubrik „Quergeschrieben“ völlig zu Recht vom „Land der Affen“ schreibt: nicht hinschauen, nichts tun und schweigen. Das ist offensichtlich noch immer das Motiv, obwohl jetzt im Gegenteil viel mehr nötig wäre. Hinter den Kulissen passiert ja schön langsam etwas, aber eben erst hinter den Kulissen und zu spät, auch zu spät für dieses Haus, deshalb heute diese Aktuelle Stunde. Es herrscht aber die Republik der Affen vor: wegschauen, nichts tun und verschweigen, weil sie Ihnen schon auf dem Weg nach Brüssel auf die Finger geklopft hat, weil sie das wegschieben wollten. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt sind wir beim nächsten Punkt: Brüssel. Völlig zu Recht urgiert die Kommission endlich einmal Sanierungsablaufpläne oder was auch immer nützlich und hilfreich ist. Selbstverständlich wäre es, da ja schon so viel verhaut wurde, gut für die Republik Österreich, wenn für den Verkauf der gesunden Teile der Banken mehr Zeit wäre. Da gebe ich Ihnen ja völlig recht, da hätten Sie auch unsere Unterstützung – oder wer auch immer, nachdem Sie ja das Ruder ganz offenkundig selber nicht mehr in der Hand haben. Mehr Zeit wäre an sich vernünftig, aber als Voraussetzung dafür wäre es noch vernünftiger gewesen, sich in Brüssel so wie andere europäische Staaten – ich sag es einfach so, wie es ist – gescheit zu benehmen, gescheit zu verhandeln und nicht jeden Porzellanladen aufzusuchen, der irgendwie verfügbar ist. Das haben Sie geschafft!

Jetzt sind wir in der Situation, dass mehrere Schritte ganz rasch gemacht werden müssen – allein das geschieht nicht, und zwar wegen der Vertuschungsstrategie! Jetzt sagt Brüssel ganz eindeutig: Wir brauchen einen entsprechenden Plan. Da wird jetzt herumgebastelt, da wird herumverhandelt, aber was nicht geschieht – und damit komme ich zum nächsten und entscheidenden Punkt –, ist, dass ein Schritt gesetzt wird, der eigentlich schon vor ein, zwei Jahren, spätestens aber im Vorjahr gesetzt hätte werden müssen, nämlich die schlechten von den guten Teilen zu trennen.

Das hätte nämlich mehrere Vorteile: Erstens sind die gesunden Teile der Bank als solche ausgewiesen. Zweitens wären sie deshalb besser verkaufbar. Drittens kann man dann diese Teile besser bilanzieren. Wenn Sie das nicht machen, schaue ich mir die Bilanz an, die als nächste steht! Oder wollen Sie die Organe der Bank weiter dazu anhalten, gegen das Aktienrecht und gegen das Bankwesengesetz Milliarden zu ver­tuschen, obwohl eine Wertberichtigung erfolgen müsste? Es ist am Schluss ja eh wurscht, wo es steht, Frau Bundesministerin, aber die Wahrheit muss heraus! Sie sickert ohnehin schon durch, und Sie sollten sich dem nicht mehr entgegenstellen. Am Schluss Ihrer Karriere wird das nicht mehr viel bringen.

Tun Sie lieber das Richtige! Tun Sie das, was Ihnen seit ein, zwei Jahren von den Organen der Bank – ob man die jetzt verteidigt oder nicht –, von der Finanzmarkt­aufsicht und von vielen Experten empfohlen wurde, nämlich eine sogenannte Bad Bank zu gründen. Das ist ja damit gemeint. Wir wollen uns da nicht in technischen Details aufhalten, ich sage Ihnen nur so viel – und jetzt sind wir am aktuellsten Punkt der Sache –: Das braucht auch eine Gesetzesänderung, und das geht Sie hier alle an! Der Hypo-Aufsichtsratsvorsitzende Ditz ist ja aus durchaus nachvollziehbaren Gründen gegangen. Der neue Aufsichtsratsvorsitzende Liebscher ob der jetzt von Ihnen installiert oder an Ihnen vorbei installiert wurde, ist wohl nicht so wesentlich; wir glauben ja schon eher Zweiteres – sagt jetzt, eine Bad Bank sei unumgänglich – wieder ein Zitat aus der „Presse“, und jetzt kommt es aber –, allein das parla­mentarische Prozedere gebe es vor der Wahl nicht mehr her.

So, Herr Klubobmann Cap, Herr Klubobmann Kopf! Wir sind schuld an der Milliar­denbudgetlüge! Wir sind schuld, dass das Notwendige unterlassen bleibt, obwohl diese Bundesregierung nichts auf den Tisch legt! Längst hätte, das ist ja keine Hexerei, diese Gesetzesvorlage hier im Haus sein können, und die muss jetzt auch her!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 31

Jetzt kommt auch die SPÖ ins Spiel. Mittlerweile wird sie nicht nur Aufsichtsorgan des ganzen milliardenschädigenden Treibens, sondern schön langsam – ist jemand da von der SPÖ auf der Regierungsbank?; noch nicht, dann Herr Klubobmann Cap! – wird auch Ihre Fraktion zum Mittäter in dieser Sache.

Wenn Sie nicht dafür sorgen  wozu haben wir einen Bundeskanzler mit Koordinie­rungs­kompetenz, der angeblich eh so tolle Kontakte in Brüssel hat, der dort noch was rausholen könnte? , dass hier jetzt endlich das Richtige, Notwendige und Vernünftige gemacht wird, sind Sie am Schluss genauso mitschuldig – wo zunächst von den Blauen Milliarden verspielt wurden und der Schaden von der ÖVP zur Potenzierung gebracht werden soll. Und jetzt tun Sie auch noch mit?  Also her mit diesem Gesetz, her mit diesem Plan, und der Nationalrat wird das beschließen, was vernünftig ist! (Beifall bei den Grünen.)

Und wenn Sie das nicht machen, dann werden wir die Initiative ergreifen. Das ist es, was man am Schluss noch tun kann: retten, was zu retten ist! Das ist hier die Abfolge: retten, was zu retten ist! Im Übrigen ist es dann noch Aufgabe dieses Hauses, aufzu­klären, wie es so weit kommen konnte. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Wie gesagt: Das Bankenpaket, ein 10-Milliarden-Loch, und deshalb bin ich auch der strikten Überzeugung, dass wir hier sowohl im Rechnungshofausschuss als auch in einem unvermeidlichen Untersuchungsausschuss diese Skandalserie aufklären müs­sen. Auch das ist Aufgabe dieses Nationalrates, und auch das wird wieder von Rot-Schwarz verhindert. Wir werden dagegenhalten, und Sie werden das nicht aus der Wahl heraushalten können! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Strache und Petzner.)

9.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


9.21.22

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen in den Abgeordnetenreihen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Lassen Sie mich einleitend Folgendes festhalten: Im Jahr 2008 wurde hier im Hohen Haus mit dem Finanzmarktstabilitätsgesetz die gesetzliche Grundlage für Stützungsmaßnahmen der heimischen Banken mit den Stimmen aller Parteien  ich wiederhole: mit den Stimmen aller Parteien  und somit auf breitestmöglicher politischer Basis beschlossen.

Das heißt, alle tragen auch heute dafür Verantwortung. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. Abg. Dr. Moser: Aber nicht die Notverstaatlichung! Abg. Öllinger: Aber nicht für Sie! Abg. Dr. Bartenstein in Richtung der Grünen : Unglaublich!) Damals waren sich alle, auch die Oppositionsparteien, dieser Verantwortung und der Alternativlosigkeit des Bankenpaketes bewusst. Bedauerlicherweise sieht das die Opposition aber am heutigen Tag offenbar anders und will nichts mehr davon wissen.

Jeder Cent, der für die Banken ausgegeben wird, muss gemäß Gesetz zwischen dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt abgestimmt werden. Das Bankenpaket steht daher unter Regierungsverantwortung, so wie auch alle Maßnahmen um die Hypo. Bundeskanzler Faymann, Staatssekretär Schieder, Gouverneur Nowotny waren damals dabei, als die Hypo verstaatlicht wurde, und sie tragen auch heute noch Verantwortung dafür, gemeinsam mit dem Finanzministerium. (Abg. Öllinger: Sie sind unglaublich!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 32

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer Horrorzahlen verbreitet, wer das ganze Bankengeschäft madigmacht (Abg. Petzner: Das haben Sie ja gesagt! Sie reden ja von sich selbst! Ist ja unglaublich! weitere Zwischenrufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und ÖVP), der schadet dem Finanzplatz Österreich, schadet den Banken, schadet dem Steuerzahler und schadet der Republik, national wie inter­national. Auch wenn wir uns in einem Wahljahr befinden, mahne ich in unser aller Interesse Sensibilität, Seriosität und Objektivität in der Diskussion ein! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Petzner: Ja, genau! – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

Ich erachte es als unerträglich, mit dem Thema Hypo Wahlkampfgetöse zu veran­stalten und politisches Kleingeld zu sammeln, wenn das Ganze auch Ihre Bank ist. Fügen Sie dem Institut nicht Schaden zu! Jede verbreitete Horrorzahl geht zulasten der Bank und zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Zwischenrufe bei der ÖVP. Ruf beim BZÖ: Was haben Sie gemacht seit 2009?! Entschuldigung!) Herr Kogler, ich weiß nicht, wessen Geschäft Sie heute besorgen, mitten im Verkaufs­prozess der Hypo. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ. Ruf: Der Bürger!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verstaatlichung im Dezember 2009 war zum Schutz der österreichischen Volkswirtschaft. Herr Kogler, ist Ihnen entfallen, dass damals das Land Kärnten 20 Milliarden Haftungen hatte? (Zwischenrufe der Abgeord­neten Mag. Kogler, Petzner und Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Weiß das das BZÖ nicht mehr, dass 20 Milliarden Kärntner Haftung sofort schlagend geworden wären, sofort dem Steuerzahler zur Last gelegt worden wären, wenn man hier nicht diese Notverstaatlichung durchgeführt hätte? (Beifall bei der ÖVP. Abg. Neubauer: Wie viel Haftungen haben wir für Griechenland übernommen?)

Auch für die Europäische Gemeinschaft war ein Auffangen der Hypo Alpe-Adria von entscheidender Bedeutung. (Abg. Dr. Pilz: Hören Sie auf mit dem Schotter! So ein Schotter!) So haben sich auch damals EZB-Präsident Trichet sowie der damalige Währungskommissar Almunia persönlich für die Rettung der Bank eingesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben inzwischen ein Drittel dieser Haftun­gen abbauen können, ein Drittel der negativen Assets auch abbauen können, das heißt, den Schaden um ein Drittel verkleinern können. Daher war es gerechtfertigt, zu warten, konsequent und seriös zu arbeiten, die Bank umzustrukturieren und nicht das zu tun, wovon der Herr Kogler meint, wir hätten es schon vor zwei Jahren tun sollen, denn dann wäre der ganze Haufen des Verlustes sofort auf den Schultern der Steuerzahler gelandet. Wir sind klüger vorgegangen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strache: Nein, die Bayern! Die Bayern hätten es zu tragen gehabt! Abg. Neubauer: Keine Ahnung!)

Höchste Priorität hat derzeit das Beihilfeverfahren. Wir befinden uns in einer sehr sensiblen, entscheidenden Phase, und ich bin zuversichtlich, dass wir einen positiven Beihilfenbescheid von der Kommission bekommen und dass wir auch wesentlich länger Zeit bekommen, als im ursprünglichen Brief vom 14. März dieses Jahres Almunia angedroht hat. Im Gespräch mit dem Wettbewerbskommissar am 5. April konnte ich erreichen, dass das Restrukturierungskonzept mit längeren Fristen ausge­stattet ist, dass wir länger Zeit haben für die Verkaufsgespräche und dass wir gemein­sam mit der Kommission ein Konzept erarbeiten, das möglichst geringe Belastungen für den Steuerzahler bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist uns gelungen, in mehreren Gesprächen weiterzukommen, sowohl in Brüssel als auch in Wien. Gerade letzte Woche war wieder das gesamte Verhandlungsteam von Brüssel hier in Wien und hat das Restrukturierungskonzept in den Details besprochen. Wir liefern ständig Informationen, Geschäftspläne, umfassende Unterlagen, damit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 33

Brüssel sich ein Bild machen kann, wie sich die Restrukturierung darstellt. (Abg. Kickl: Das stinkt alles bis da her!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum Thema Bad Bank, wo der Herr Kogler glaubt, dass wir in den nächsten Tagen, so aus der Hüfte schießend (Abg. Mag. Kogler: Seit zwei Jahren! Zwischenrufe der Abgeordneten Ursula Haubner und Petzner), ein Konzept vorlegen sollen oder bereits seit zwei Jahren hätten vorlegen müssen. (Abg. Petzner: Seit eineinhalb Jahren gibt es ein fertiges Konzept im Finanzministerium!) Das, was der Herr Kogler sich wünscht, bedeutet, alle verlustbringenden Teile aus der Bank herauszuschälen und dem Steuerzahler zu überantworten. Das ist Verlustmaximierung für den Steuerzahler, Herr Kogler! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Das gibt es ja nicht! Das ist unglaublich! Ihr habt keine Ahnung!)

Es ist zudem auch nicht die kreativste Lösung. (Abg. Petzner:  mit der Kommunal­kredit gemacht?) Hätten wir das vor zwei Jahren bereits gemacht, wären die Verluste für den Steuerzahler noch einmal wesentlich höher gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann hier klug vorgehen: einerseits zum Wohle der Bank, aber auch steuerzahlerschonend, budgetschonend, defizit­schonend. Nur als Beispiel: Eine Bad Bank würde sofort durch Abwertungen in das Defizit hineinspielen, würde sofort den Schuldenberg des Staates erheblich erhöhen. Es gibt aber auch andere Varianten, beispielsweise Verwertungsgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften, Fondslösungen, Stiftungslösungen, eine Struktur zu finden (Abg. Dr. Moser:  zwei Jahren!  zwei Jahren!), die nicht so simpel ist wie Ihr Vor­schlag, Herr Kogler. Das machen wir. Wir gehen klug vor, um den Steuerzahler zu schonen und um keinen Schaden anzurichten. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Ja ja! Abg. Öllinger: So klug wie bisher!)

Ich bin für eine kluge Lösung bezüglich der Verwertungsgesellschaft. Es gibt da viele Immobilien, Leasinggeschäfte. Das muss nicht in einer Bad Bank landen. (Abg. Mag. Kogler: Ja eh! – Abg. Bucher: Davon redet ja keiner!) Da kann man sehr wohl kreative Ansätze finden. Man kann sich bemühen um Partner, die mittun bei dieser klugen Lösung.

Daher erarbeiten wir derzeit eine strukturelle Ergänzung, im Hinblick auf eine möglichst geringe Belastung für das Budget und für den Steuerzahler. Die Steuerzahler können sich auf mich verlassen, dass ich auch ihr Wohl im Auge habe, gemeinsam mit dem Wohl der Bank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist ein schlechter Witz!  Abg. Bucher: Das ist ausnahmsweise einmal ein guter Witz! Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Daher bin ich der Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es nicht klug ist, mit Horrorzahlen herumzujonglieren, dadurch die Interessen der Bank zu verletzen, im Hinblick auf den Steuerzahler Ängste zu schüren und den internationalen Markt zu irritieren. Das ist nicht staatstragend, Herr Kogler. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen sowie des Abg. Petzner.) Ich hätte mir gewünscht, dass wir in dieser sensiblen Causa einen gemeinsamen, nationalen Schulterschluss haben, aber das ist wahr­scheinlich in Wahlkampfzeiten nicht möglich. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Petzner: Sie haben gesagt, die Hypo ist ein Fass ohne Boden! Deswegen ist ja der Herr Ditz zurückgetreten, Frau Minister!)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten darf.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 34

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


9.31.29

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stellen sich drei Fragen im Zusammenhang mit der Hypo. Die erste Frage ist: Wer hat uns diese Suppe eingebrockt? – Das ist relativ einfach: Die politische Verantwortung dafür tragen natürlich in allererster Linie Blau und Orange, in welcher Farbe auch immer (Abg. Petzner: Die SPÖ war in Kärnten in der Regierung! – weitere Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ), weil sie federführend die Haftungen für die Bank eingegangen sind, bis über 20 Milliarden €. Das hat dazu geführt, dass die Republik keine andere Wahl hatte, als die Bank zu übernehmen. Sie sollten endlich auch wirklich zu dieser Verantwortung stehen, die Sie hier tragen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die zweite Frage, die sich stellt, ist folgende: Wie kommen wir aus dieser Kiste wieder heraus? Das heißt: Wie kann man möglichst wenig Steuergeld aufwenden, um diese Bank abzuwickeln oder zumindest jene Teile der Bank abzuwickeln, die nicht mehr lebensfähig sind? Das Bad-Bank-Modell, also ein „Schlechte-Bank-Modell“, bedeutet keine automatische Verlustmaximierung für den Steuerzahler. (Abg. Mag. Kogler: Das Gegenteil!) Wir haben bei der Kommunalkredit ja auch ein ähnliches System angewendet.

Es geht da vielmehr um jene Teile aus der Bank, von denen man weiß, dass sie verloren sind, dass man sie ohnehin abschreiben muss, auch heute schon, bezie­hungsweise jene, wo es ein Risiko gibt, wo man noch nicht genau weiß, wie sich dieses Risiko entwickelt – es kann besser werden, es kann schlechter werden. Und jene Teile, die zum operativen Bankgeschäft gehören, die gesund sind, die nach wie vor für die Bank notwendig sind, die bleiben in der Bank. Die risikobehafteten Teile holt man heraus in eine Art Abwicklungsbank. Der eine Teil kann einen Gewinn abgeben in den nächsten Jahren, der andere wird Verluste bringen. Das bedeutet ja dieses Konzept.

Jedenfalls hat sich das bis jetzt bei der Kommunalkredit bewährt, funktioniert dort sehr gut, und ich sehe an und für sich keinen Grund, wieso wir dieses Konzept nicht auch ähnlich – natürlich anders, denn jede Bank ist anders – bei der Hypo anwenden sollten.

Kollege Kogler hat recht, wenn er sagt, wenn man viel Zeit vergehen lässt, wird es nicht besser, und es ist natürlich auch notwendig, hier zügig diese Entscheidungen zu treffen und zu handeln. Ich persönlich halte eine Abwicklungsbank, wo die risiko­behafteten Teile – das sind nicht automatisch die, die Verluste bringen, aber die, die heute ein Risiko haben – herausgenommen werden und die gesunden Teile, die notwendigen Teile der Bank, verkauft, verwertet oder weitergeführt werden in irgendeiner Form, jedenfalls getrennt werden von diesen Risikoteilen, für eine gute Sache.

Die dritte Frage, die sich stellt, ist: Wer bezahlt am Ende des Tages die Rechnung? Das ist natürlich auch eine wesentliche Frage. Als die allererste Debatte hier im Haus stattgefunden hat, habe ich vonseiten der Sozialdemokraten auch klar festgestellt, dass wir nicht bereit sind, die breite Masse zahlen zu lassen, indem Mehrwertsteuern erhöht werden oder dergleichen, wie es in vielen Ländern der Europäischen Union passiert ist, um die Krisenkosten zu finanzieren.

Wir haben klar gesagt, es muss dann auch der Finanzsektor zahlen, und wir haben auch die Bankenabgabe eingeführt, außerdem haben wir einen Zuschlag eingeführt. Ein Teil dieser Bankenabgabe würde auslaufen, weil er zeitlich befristet ist, und ich kann hier noch einmal sagen: Die Kosten, die auf uns zukommen, rechtfertigen jedenfalls, diesen Teil der Bankenabgabe, der befristet ist, unbefristet zu verlängern,


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um hier auch klar ein Signal zu geben, dass der Bankensektor, der Finanzsektor die Kosten zu tragen oder mitzuzahlen hat und das nicht nur einfach auf die breite Masse abgewälzt wird. Insofern auf die Frage, wer soll diese Rechnung bezahlen, auch ganz klar die Antwort, es soll der Bankensektor bezahlen und nicht die breite Masse. (Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Mag. Kogler.)

Abschließend kann ich nur sagen, dass ich durchaus den Eindruck habe, dass die Finanzministerin hier ihr Bestes gibt, um diese Bank ordentlich abzuwickeln. Wir werden sehen, ob es auch reicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Petzner: Der Schlusssatz ist dir sichtlich schwergefallen!)

9.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll. – Bitte.

 


9.35.45

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Finanz­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Kogler sehr dankbar für den letzten Satz seiner Rede. Er hat da das Motiv für die heutige Aktuelle Stunde offengelegt. Mag. Kogler hat fast wörtlich gesagt: Wir Grüne werden dafür sorgen, dass dieses Thema aus dem Wahlkampf nicht herausgehalten wird! – Eine sehr ehrliche Begründung der heutigen Aktuellen Stunde, Herr Mag. Kogler, sehr ehrlich. (Abg. Mag. Kogler: Sie machen ja nichts!)

Sie betreiben hier Wahlkampf, obwohl in einer Situation, wo die Republik wirklich gefordert wird – denn wir haben hier ein großes Problem, ein großes finanzielles Problem –, ein Schulterschluss erforderlich ist und nicht politisches Kleingeldwechseln, Herr Kollege Kogler. Das wäre die Herausforderung gewesen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie machen das, indem Sie das verzögern!)

Ich sehe ein, Sie haben wenig Themen außer Skandalisierungsthemen, daher verstehe ich das. Aber danke, dass Sie so ehrlich waren zu sagen, das ist wahlkampfbedingt, was Sie hier heute gesagt haben.

Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass die globale Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 in ganz Europa eine Wirtschaftskrise, eine Staatsschuldenkrise, eine Bankenkrise ausgelöst hat. Man muss nur bei den Fakten bleiben und nicht immer sagen, die Banken, meine Damen und Herren. Wir haben in Österreich über 800 Banken; bei drei Banken war es notwendig, dass der Staat Eigentümerfunktion übernimmt – bei drei Banken von 800, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Kogler: Wir reden von der Hypo! Zwischenruf bei der FPÖ.)

Also bei den Fakten müssen wir schon bleiben, denn ich wehre mich dagegen, sage ich ganz offen, da ein Banken-Bashing zu betreiben. (Abg. Dr. Moser: Hypo ! Machen wir nicht! Reden Sie von der Hypo! Abg. Bucher: Reden wir über Kollegen Pröll!) Die Banken sind der Blutkreislauf der Wirtschaft, ohne Banken funktioniert die Wirtschaft nicht, meine Damen und Herren. Und daher wehre ich mich dagegen, zu sagen, weil wir bei drei Banken ein gewaltiges Problem haben, sind es immer „die Banken“, die an allem schuld sind. Das muss man zur Ehrenrettung unseres Geld- und Kreditapparates auch einmal sagen dürfen, Herr Klubobmann. (Abg. Mag. Kogler: Ja wo ist denn das Bad-Bank-Gesetz? Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Weder der Finanzminister Pröll noch der Staatssekretär Schieder haben im Dezember 2009 aus Jux und Tollerei die Hypo übernommen, als Staat. Das war das Letzte, was sie gewollt haben, zu sagen, wir wollen unbedingt eine Bank, die in totaler Schieflage war, erwerben. Das war eine Notsituation. Ein Bankexperte hat erst unlängst gesagt, wenn das nicht geschehen


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wäre, wäre das eine finanzielle Kernschmelze gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Hätte es ja nicht gegeben! – Abg. Bucher: Wie Lehman Brothers! Die Hypo hätte Lehman Brothers übertroffen!)

Wir können uns alle noch erinnern, Herr Klubobmann Bucher: Was hat die globale Finanzkrise ausgelöst? – Die Pleite einer großen amerikanischen Bank, Lehman Brothers. Daher wissen wir heute, dass die Pleite einer Bank wie der Hypo Alpe-Adria, die für ganz Mittel- und Südeuropa eine enorme Funktion hatte, Dominoeffekte ausgelöst hätte. Ich will mir gar nicht vorstellen, was da alles passiert wäre. (Abg. Bucher: Dann hätten die Bayern halt auch einen Beitrag geleistet!) Es war ja kein Zufall, dass damals nicht nur das Finanzministerium im Einvernehmen mit der Noten­bank gesagt hat, dass es diesen Schritt setzen wird, sondern es haben auch vonseiten Europas Trichet, Präsident der EZB damals, und auch der Währungskommissar Almunia gesagt: Um Himmels willen, handelt jetzt, sonst haben wir eine europäische Finanzkrise gewaltigen Ausmaßes! (Abg. Mag. Kogler: Wer sagt denn, dass die Bayern die pleitegehen hätten lassen?! Das ist doch ein Unsinn!)

Mein Damen und Herren, eines muss man auch sagen, weil es immer heißt, der Finanz­minister: Da war der Staatssekretär eingebunden, da war der Notenbank­gou­verneur eingebunden, die Finanzmarktaufsicht, alle Verantwortungsträger waren eingebunden. Aber der Unterschied, Herr Mag. Kogler, zwischen Regierung und Opposition ist immer der gleiche: Die Regierung muss Verantwortung übernehmen, muss rasch handeln, muss Leadership zeigen. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ein Opfer der ÖVP-Propaganda!) Die Opposition kann Jahre danach den Obergescheiten spielen, alles besser wissen und sagen, hätten wir damals eine Studie gemacht, welche Lösungsvariante wäre die bessere gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Sie maximieren ja den Schaden!) Da muss man innerhalb von wenigen Stunden agieren, Herr Mag. Kogler, so ist das. Gescheit reden allein hilft da gar nichts! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Kickl und Bucher.)

Ich sage immer und nehme mich nicht aus: Wenn du selber bei Verhandlungen nicht dabei bist, kannst du nachher leicht gescheit reden! Das sage ich immer wieder. So ist es auch.

Eines noch zur Bad Bank: Da wird der Eindruck erweckt, als wäre das das Patent­rezept. Es ist hier ja nicht Platz für ein bankwissenschaftliches Seminar, wir haben hier eine Aktuelle Stunde des Parlaments. (Abg. Bucher: Warum den Bayern die Bank abnehmen?) Um die ganzen Vor- und Nachteile einer Bad Bank aufzuzeigen, müsste ich jetzt eine Stunde lang über diese Vor- und Nachteile reden. (Abg. Mag. Kogler:  der neue  -Vorstand!)

Eines ist auch klar, meine Damen und Herren – das sage ich auch ganz offen; die Finanzministerin hat es ein bisschen angedeutet ‑, weil da immer auch von den Banken und der Bankenabgabe und der Bad Bank die Rede ist: Bei der Bad Bank ist die Frage, welche Art von Bad Bank das ist oder ob das überhaupt nur eine Verwertungsgesellschaft ist. Und wer ist der Eigentümer der Bad Bank?

Mir gefällt der Vorschlag sehr gut, den der langjährige Finanzminister der SPÖ Hannes Androsch gemacht hat. Beteiligen wir die Banken an einer Bad Bank! (Abg. Mag. Kogler: Na eh, eben!) – Das hat Vorteile: Das hat Vorteile budgetär, hat Vorteile, was die Staatsschulden betrifft, und ist für mich eine wesentlich intelligentere Lösung als eine Verlängerung der Bankenabgabe. Das ist für mich eine intelligentere Lösung im Interesse der Steuerzahler, und ich bedanke mich bei der Frau Finanzminister, weil sie immer wieder den Schutz des Steuerzahlers im Zentrum aller Überlegungen hat. (Beifall bei der ÖVP.)


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Wir lassen uns die Performance dieser Finanzministerin nicht schlechtmachen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

9.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Strache zu Wort. – Bitte.

 


9.40.53

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, wenn man die Ausführungen von ein paar Vorrednern Revue passieren lässt. Unter anderem hat Kollege Krainer ein paar Fragen gestellt.

Da muss natürlich auch ich ein paar Fragen in den Raum stellen, nämlich: Wer hat uns denn das System der Länderhaftungen für Banken grundsätzlich systematisch einge­brockt? Wo gibt es das? (Abg. Krainer: ... wer hat das ... in Niederösterreich?) – Es hat in Wien begonnen bei der Bank Austria mit 100 Milliarden, wo die SPÖ für die Bank Austria Landeshaftungen übernommen hat. Wir haben das System in Niederöster­reich – unter einem schwarzen Landeshauptmann – und bis nach Vorarlberg. Und ja, auch in Kärnten ist der Fehler passiert, dieses rot-schwarze System, wo ÖVP und SPÖ mitgestimmt haben bei den Landeshaftungen. Leider Gottes hat die FPÖ damals den Fehler gemacht, diesem rot-schwarzen System zuzustimmen, und genau das versuchen Sie heute anders darzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist die nächste Frage: Wer hat denn den Bankenverkauf der Hypo Kärnten über­prüft und auch als korrekt bewertet und beurteilt? Wer war denn das im Jahr 2010? – Das waren natürlich die rot-schwarze Bundesregierung (Ruf bei der SPÖ: So ein Blödsinn!) und die gesamten Aufsichtsbehörden, wie die Finanzmarktaufsicht. Ja, das war Ihre Bundesregierung, wo Ihre ganzen Experten beim Verkauf der Hypo-Bank in Richtung der Bayerischen Landesbank die Bank als absolut gut aufgestellt empfunden haben und Ihre Experten sogar gesagt haben: Na, die ist viel zu günstig verkauft worden, da hätten wir viel mehr herausholen können! – Herr Krainer, können Sie sich nicht mehr daran erinnern?

Wer war denn dann letztlich in der Folge der Eigentümer dieser Bank? (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.) – Nicht die Kärntner, es war die Bayerische Landesbank! Die Bayern waren dann die Eigentümer. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Und interessanterweise lag, wenn man sich die Jahresbilanzen ansieht, bis zum Herrn Kulterer die Jahresbilanz bei 16 Milliarden € im Jahr, und dann, ab dem Verkauf in Richtung der Bayern, ist die Bilanz auf einmal auf über 40 Milliarden € explodiert. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ja wo war denn die Aufsicht? Ja wo waren denn Ihre Herrschaften der Aufsicht, der Finanzmarktaufsicht et cetera?

Und, Herr Krainer, wer hat denn dann den steuerpolitischen Schaden verursacht? – Das war Ihre Bundesregierung! Das verschweigen Sie, denn genau dort ist ja dann in der Folge letztlich ein finanzpolitisches Verbrechen am österreichischen Steuerzahler passiert (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), indem der ehemalige ÖVP-Finanzminister Josef Pröll hinausgefahren ist zu den bayerischen Eigentümern und die aus ihrer Verantwortung entlassen hat! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Bayern haben sich ja auf die Schenkel geklopft vor Lachen über das Versagen der österreichischen Politik! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bayern haben sich auf die Schenkel geklopft und gesagt: Na, das ist ja echt herrlich mit den Österreichern! Die entlassen uns völlig aus der Verantwortung, die wir als Eigentümer haben und wo wir einen Schaden als Eigentümer angerichtet haben! (Abg. Rädler: ... nicht einmal in Kärnten!)


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Da fährt der Josef Pröll hinaus und macht eine Verstaatlichung ohne Not auf Kosten der Steuerzahler (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), die Milliardenkosten für die österreichischen Steuerzahler verursacht, obwohl in Wahrheit die Bayern das zu tragen gehabt hätten. (Abg. Dr. Graf: Das war im Wahlkampf!) Genau dort haben Sie die Bayern aus der Verantwortung entlassen und den Schaden angerichtet, und genau dort ist es natürlich notwendig, dass die österreichische Justiz jetzt endlich aufgefordert wird, tätig zu werden und die für diesen angerichteten Finanzschaden – ja, das Finanz­verbrechen – Verantwortlichen aus dem rot-schwarzen Umfeld auch zur Verantwortung zu ziehen. (Abg. Wöginger: Wieso sind wir denn so weit gekommen?) Das ist entscheidend!

Ich sage, wenn man jetzt der Bayern LB diese gewaltige Last abgenommen hat, dann ist einmal zu hinterfragen, warum das so war und warum der Josef Pröll als damaliger Finanzminister mit Schieder als Unterstützer so agiert hat (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist denn der Herr Schieder?), denn der war bei den Verhandlungen dabei, Ihr Staatssekretär Schieder, der wahrscheinlich jetzt gerade als Privatperson wieder bei den Bilderbergern eingeladen ist. Da der Faymann als Privatperson offenbar keine Zeit hat, ist wahrscheinlich er jetzt gerade als Privatperson bei den Bilderbergern (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen), wie man liest, und wird dort die Interessen der Arbeitnehmer natürlich bei der Bankenlobby und natürlich beim Großkapital und bei dieser Lobby dort wahrscheinlich wirklich perfekt vertreten. Wir werden es ja dann ohnehin demnächst sehen, denn das ist das wahre Gesicht der SPÖ, das man nicht gerne beleuchtet. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb haben wir nichts davon, wenn dann hier permanent vonseiten der Regierungs­parteien mit Phrasendrescherei argumentiert wird: Na, da gab es noch 14 Milliarden € Landeshaftungen. – Diese Landeshaftungen wären nie schlagend geworden! Die wären nie schlagend geworden, die wären nie belastend geworden, wenn man damals mit der Verantwortung der Bayern, mit den Eigenkapitalzuschüssen der Bayern korrekt umgegangen wäre, wenn man mit der Bank auch richtig umgegangen wäre. Natürlich hätten die Bayern die Verantwortung gehabt, zu verkaufen und Restrukturierungs­maßnahmen zu setzen et cetera. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Aber genau dort kann man Sie aus Ihrer Verantwortung nicht entlassen, und deshalb verlangen wir einen Untersuchungsausschuss, den SPÖ und ÖVP in diesem Haus permanent verweigern. Die Anträge der Opposition sind seit Monaten eingebracht (Beifall bei der FPÖ), und Sie verweigern jede Aufklärung, weil Sie ganz genau wissen, dass Ihre Verantwortung zu diesem Schaden geführt hat – und das werden Sie auf Dauer nicht wegwischen können. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

9.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


9.46.29

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Finanzminis­terin! Hohes Haus! Ja, wir haben 2008 die Verantwortung für dieses Finanzmarkt­sta­bilitätsgesetz übernommen, das ist richtig, aber für die Vollziehung dieses Gesetzes, Frau Finanzministerin, sind wir nicht mehr verantwortlich. (Beifall bei den Grünen.) Dafür ist die schwarz-rote Regierung seit 2008 verantwortlich. Und was die Regierung mit diesem Finanzmarktstabilitätsgesetz am Beispiel der Hypo angestellt hat, das bekommen wir und die SteuerzahlerInnen ja fast täglich serviert.

Frau Finanzministerin, Sie sprechen von Horrorzahlen. – Ja Sie sind doch selbst dafür verantwortlich, dass in der Sache Hypo Horrorzahlen in die Welt gesetzt werden


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müssen! Wie schaut es denn aus? Wie viel haben die SteuerzahlerInnen für diese Bank schon zahlen müssen? – Bis Ende 2012 waren es 1,8 Milliarden €, sagt Eurostat, gesichert. 700 Millionen € sind für heuer budgetiert, und der scheidende Aufsichtsrats­präsident Ditz hat gesagt, heuer werden es mindestens 2,5 Milliarden € sein. Also zählen wir das einmal zusammen, dann bedeutet das, dass 4,3 Milliarden € bereits endgültig für diese Bank bezahlt werden mussten, für immer vernichtet.

Und da sagen Sie, Frau Finanzministerin, auf mich – oder in diesem Fall auf Sie – können sich die SteuerzahlerInnen verlassen?! – Das ist ja wohl ein Märchen! (Abg. Neubauer: Das hat sie beim Bankgeheimnis auch gesagt!) Wenn 4,3 Milliarden € etwas ist, auf das sich die SteuerzahlerInnen verlassen können, dann ist das wohl mehr als lächerlich.

Machen wir einen Blick in die Zukunft – das Ende der Fahnenstange ist ja bei Weitem nicht erreicht –: Wenn wir die Zahlen etwa der Oesterreichischen Nationalbank, die im „profil“ veröffentlicht worden sind, hernehmen, dann ist damit zu rechnen, dass wir allein für die Hypo einen zweistelligen Milliardenbetrag werden aufwenden müssen. Das ist doch sehr wahrscheinlich!

Und welche Rolle spielen Sie, Frau Finanzministerin, in diesem Spiel? Welche Rolle hat Ihr Vorgänger gespielt? Fangen wir einmal mit dieser Notverstaatlichung Ende 2009 an. Wie war denn das damals? Sie behaupten und sagen und erzählen uns, dass diese 20 Milliarden € an Haftungen des Landes Kärnten sofort schlagend geworden wären. – Das ist doch ein Unfug, Frau Finanzministerin! Niemals wären die sofort schlagend geworden, bestenfalls ein Teil davon wäre schlagend geworden.

Die Kernfrage, die Sie bis heute immer noch nicht beantwortet haben, ist jene: Was hätte es denn für die Bayern bedeutet, wäre es nicht zu einer Notverstaatlichung gekommen? Die Bayern lachen sich ja heute ins Fäustchen, dass sie mit dem Finanz­minister Pröll und mit seinem Staatssekretär und damit mit der Republik Österreich einen Blöden gefunden haben, der für diese Schäden, die in Kärnten entstanden sind, geradestehen muss. (Beifall bei den Grünen.) Und da sprechen Sie davon, dass Sie die „Schutzpatronin der Steuerzahler“ sind? – Das ist doch lächerlich, Frau Finanz­ministerin!

Und im Übrigen verweigern Sie sich seit Jahren der Gründung einer Bad Bank. Intern gibt es ja bereits eine Bad Bank. Ich habe mir vor Kurzem einmal den Geschäftsbericht der Hypo Alpe-Adria angeschaut. Da steht drin, dass es dort drei interne Bad Banks gibt mit den wohlklingenden Namen GTFR, GCR und Heta Asset Resolution (Abg. Strache: Und die vierte wird die Republik Österreich sein!), die vierte kenne ich nicht, aber die drei stehen jedenfalls so dort (Abg. Strache: Als vierte wird die Republik Österreich als Bad Bank kommen!) – ach so! –, und hinter diesen drei Bad Banks stehen 11,7 Milliarden € Risikopositionen.

Nach den Regeln des europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung wären diese 11,7 Milliarden € natürlich sofort staatsschuldenquotenerhöhend zu verbuchen, nur tun Sie das nicht und die Statistik Austria tut das nicht, und das ist eindeutig gegen dieses europäische Regelwerk – ganz eindeutig!

Sie verstoßen damit auch dagegen, dass die Organe dieser Bank Ihnen empfohlen haben, eine Bad Bank zu gründen. Sogar der designierte Aufsichtsratsvorsitzende Liebscher (Abg. Dr. Graf: Der ist ein Teil des Systems!) sagt jetzt, eine Bad Bank ist – ich zitiere – „absolut erforderlich“. Auch EU-Kommissar Almunia sagt, eine Bad Bank ist erforderlich.

Ja, Frau Finanzministerin, warum tun Sie denn nichts, um die Schaffung einer Bad Bank in die Wege zu leiten? Sie werfen unserem Budget- und Finanzsprecher vor, er


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sei nicht staatstragend (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und Sie sagen, er schieße aus der Hüfte. – Frau Finanzministerin, Sie hätten jahrelang Zeit gehabt, um ein Gesetz für die Gründung einer Bad Bank vorzubereiten! Aber so sind Sie zu einem Risiko für die SteuerzahlerInnen geworden (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), das in einem budgetären Desaster münden wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

9.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. – Bitte.

 


9.52.04

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Schutzpatronin! Ich habe, so wie viele andere, vernommen, dass Sie jetzt einzig und allein die Landeshaftungen, die in Kärn­ten eingegangen worden sind, dafür verantwortlich machen, dass im Jahr 2009 die Republik Österreich die Hypo Alpe-Adria-Bank der Bayerischen Landesbank abnehmen musste. – Das haben Sie heute so gesagt! (Abg. Dr. Graf: „Musste“?!)

Frau Schutzpatronin, mir ist nicht bekannt, dass der Herr Landeshauptmann Jörg Haider seit 1989 – das heißt, fast 20 Jahre – Landeshauptmann von Kärnten war. Frau Schutzpatronin, mir ist auch nicht bekannt, dass der Herr Landeshauptmann Jörg Haider jemals im Vorstand der Hypo war, dass der Herr Landeshauptmann Jörg Haider Innenrevisor der Hypo Alpe-Adria Bank war. Mir ist nicht bekannt, Frau Schutzpatronin, dass der Herr Landeshauptmann Jörg Haider alleiniger Aufsichtsratschef der Hypo Alpe-Adria war. Mir ist nicht bekannt, Frau Schutzpatronin, dass der Herr Landes­hauptmann Jörg Haider Staatskommissär in der Hypo Alpe-Adria-Bank war. Mir ist auch nicht bekannt, dass der Herr Haider Chef der Finanzmarktaufsicht in Österreich war. (Abg. Hornek: ... Landeshauptmann?) Und mir ist auch nicht bekannt, dass der Herr Haider Chef der österreichischen Notenbank war (Beifall bei BZÖ und FPÖ), die das Unternehmen bis 2008 geprüft und als lupenreine Bank dargestellt hat, Frau Schutzpatronin der österreichischen Steuerzahler.

Einzig und allein ein Herr Martinz war der Chef im Aufsichtsrat, einzig und allein ein Herr Martinz von der ÖVP ist verurteilt worden und wird wahrscheinlich auch sitzen gehen müssen. (Abg. Hornek: ... auch Landeshauptmann?) Es ist ein ÖVP-Skandal! Alle ersten Übernahmen von Haftungen sind in der Ära Zernatto, ÖVP (Beifall bei BZÖ und FPÖ), eingegangen worden, was die Kärntner Hypo Alpe-Adria anlangt. Da war von einem Herrn Landeshauptmann Jörg Haider weit und breit noch nichts zu sehen. Der ist erst 1999 ins Amt gewählt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es ist blamabel, es ist schändlich, was Sie hier veranstalten. Das ist reines Vorwahl­geplänkel (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek), eine Wählertäuschung erster Garnitur, die Sie hier abführen. Das wird der Wähler genauso sehen wie wir, denn es bleibt noch genügend Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Österreiche­rinnen und Österreichern klarzumachen, dass Rot und Schwarz immer mit dabei waren. Jörg Haider hat als Landeshauptmann in Kärnten niemals die absolute Mehrheit gehabt. Es war immer ÖVP oder SPÖ zur Stelle, wenn es darum gegangen ist, Haftungen für die Hypo Alpe-Adria-Bank einzugehen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und dieser Unsinn, dieser sachpolitische Schwachsinn (Abg. Hornek: Bucher, es ist 10, werd munter!), Frau Schutzpatronin, wenn Sie sagen, die Haftungen wären sofort schlagend geworden?! – Dann lesen Sie halt die „Presse“ vom 5. Juni 2013 – vor wenigen Tagen ist Ihnen das bescheinigt worden (Abg. Dr. Cap: Haider war nie Landeshauptmann! – Abg. Mag. Muttonen: Wer war Landeshauptmann?) –, wo ganz klar zum Ausdruck kommt, dass die Hypo niemals von den österreichischen Steuer-


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zahlern hätte übernommen werden müssen. Und dass zu allererst einmal für die Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, die Bayerische Landesbank als Eigentümer in die Ziehung hätte genommen werden müssen, das ist ja wohl logisch, und dann erst die Hypo Banken und dann erst die Raiffeisen-Banken.

Aber wenn man das Procedere kennt, das ganz klar im § 1356 ABGB betreffend Aus­fallsbürgschaft geregelt ist, dann weiß man, warum der Raiffeisen-Pröll diese Haftun­gen lieber den Steuerzahlern überantwortet hat, anstatt das den Bayern zu geben, den schwarzen Bayern-Kollegen, oder der Raiffeisen und den Hypo Banken. Das wird ja völlig klar, wenn man weiß, was das für Folgen gehabt hätte.

Auf alle Fälle hätte es niemals zu einer Übernahme der Hypo kommen müssen. Und die reine Absicht war von Anfang an – auch zu lesen im „Format“; bitte sich das letzte „Format“ anzuschauen, wo das ganz klar drinnen steht –: 

„Das war der Plan bei der Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria (...): Die Bank ohne Verluste nach drei, vier Jahren weiterzuverkaufen“ – ohne Verluste, ohne Verluste; Rot und Schwarz haben das alleine beschlossen! – „, dabei möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und“ – vor allem – „die Kärntner Blauen und Orangen“ zu verurteilen und vorzuführen.

Das war der Plan (Abg. Mag. Muttonen: Ja wer hat denn das Land in den Ruin geschickt?), nämlich nur auf uns die ganze Last abzuwälzen und uns die Schuld zu geben (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und nicht im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu handeln. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

9.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


9.57.18

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Bundesminister, Sie haben uns gebeten, doch möglichst die Hypo aus dem Wahlkampf herauszuhalten. – Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Warum sollten wir das tun? Warum sollten wir ein Ereignis, das symptomatisch ist für die Vorgehensweise dieser Regierung, aus dem Wahlkampf heraushalten? (Zwischenruf des Abg. Klikovits.)

Jetzt ist doch die Regierung das Management eines Landes, und bei jeder Wahl geht es darum, ob diesem Management des Landes weiterhin das Vertrauen geschenkt werden soll. Darum geht es ja bei einer Wahl. Und wenn Sie uns heute hier bitten, das herauszuhalten, dann können die Bürger sich ja gar kein Bild davon machen, ob dieses Management gut funktioniert. Und da ist es ganz, ganz wichtig, hinzuschauen – und da muss man einfach einmal in die Vergangenheit schauen, welche Entscheidungen denn von diesem Management so getroffen werden.

Und da ist es natürlich ganz wichtig, zu schauen, ob diese Entscheidung, die Ihr Vorgänger, Herr Pröll, getroffen hat – der hat ja damals eine Entscheidung getroffen, die er sehr wohl auch anders hätte treffen können –, gut war. Hat der Herr Pröll damals eine gute Entscheidung getroffen? Und dann ist die nächste Frage, ob Sie an­schließend gute Entscheidungen getroffen haben, denn genau das wird dann bei der Wahl bewertet werden. Deshalb können wir das heute hier nicht heraushalten aus dem Wahlkampf. Wir können es generell nicht heraushalten, weil es eben symptomatisch ist für diese Regierung, und zwar gilt ein einziger Grundsatz: In guten Zeiten verdienen wenige – und das nicht schlecht –, und in schlechten Zeiten darf dann der Steuerzahler haften und die Rechnungen bezahlen.

Das ist der Grundsatz, den Sie vertreten, und genau dieser Grundsatz wird dann auch bei der Wahl zur Diskussion stehen. Und deshalb, Frau Minister, kann ich das leider


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nicht heraushalten, und deshalb beleuchten wir einmal, was damals denn tatsächlich passiert ist.

Die Bank wurde damals sehr geschickt an die Bayern verscherbelt mit einem Passus im Vertrag – das wissen ja die wenigsten –, wo drinnen steht, auch wenn die Verkäufer – damals das Land Kärnten – die Käufer getäuscht haben über den wahren Wert, auch dann haben die Bayern keine Möglichkeit, die Bank wieder zurückzugeben. Man muss sich das einmal vorstellen! Wer das hineinverhandelt hat, muss ein genialer Verhandler gewesen sein, indem er jemandem etwas verkauft und in den Vertrag hineinschreibt: Wenn das, was ich dir verkaufe, nichts wert ist, hast du trotzdem nicht die Möglichkeit, zurückzutreten. – Genau das wurde aber damals gemacht: Die Hypo wurde an die Bayern verkauft, und die Bayern haben das akzeptiert.

Das heißt, das Problem war dann bei den Bayern, und die Bayern haben dann über ein Jahr lang die Bank noch weiter aufgeblasen, noch mehr Kredite vergeben, noch weniger werthaltige Kredite vergeben. Und dann wurden durch die Bankenkrise die Schwierigkeiten bei dieser Bank plötzlich sichtbar.

Und was tut der österreichische Staat? Was tut er unter dem Vorwand, den Sie heute wieder gebracht haben, es gehe um Kärnten, es gehe um die 20 Milliarden, für die gehaftet wurde? – Man muss sich das einmal genau anschauen: Was sind denn Haftungen? – Haftungen werden doch nicht sofort schlagend, wenn nur kleinste oder auch größere Probleme bei einer Bank auftreten! Haftungen werden dann schlagend, wenn derjenige, der den Kredit hat, für den gehaftet wird, nicht mehr zahlen kann. (Abg. Dr. Matznetter: Und wann ist das?)

Wenn ich für ein gutes Unternehmen hafte, wenn ich also jetzt für Frank Stronach für einen Kredit haften würde, den er aufnimmt, dann hätte ich wahrscheinlich kein Problem, weil er zahlen kann. (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist genau der Punkt: Eine Haftung wird erst dann schlagend, wenn das Grund­geschäft notleidend wird. Erklären Sie mir jetzt aber einmal, warum für eine Hypo-Bank, obwohl die Oesterreichische Nationalbank noch bestätigt hat, dass sie gesund ist, plötzlich im Umfang von 20 Milliarden Haftungen schlagend werden würden! – Das heißt, sobald die Bank in irgendeine Schieflage gerät, würden all die Hotels in Kroatien, die Jachthäfen in Kroatien und alle anderen Investitionen plötzlich null wert sein. Wie soll denn das funktionieren? Aber selbst wenn das so wäre, würde sich überhaupt nichts daran ändern, wenn wir es verstaatlichen. Glauben Sie, dann wird etwas bes­ser?

Glauben Sie, dass jetzt etwas besser geworden ist an diesem Hotel in Kroatien, das halbfertig dort unten steht und das kein Mensch bewirtschaften kann? Was soll denn da besser werden? Was haben Sie denn getan in diesen Jahren? Sind Sie hinunter gefahren und haben Sie die Hotellobby auf Vordermann gebracht, dass mehr Gäste kommen, um jenen zu ermöglichen, die Kredite zurückzuzahlen? – All das ist doch illusorisch!

Das Einzige, was Sie hier machen, ist nichts anderes als: Sie versuchen, hier das Ganze aus dem Wahlkampf herauszuhalten, weil Sie den Menschen vor der Wahl die Wahrheit nicht sagen wollen, und die Wahrheit ist eben, dass es hier nicht werthaltige Kredite gibt, dass Haftungen schlagend werden, und dass letztlich der Steuerzahler dafür aufkommen müssen wird, ob Sie das hinauszögern oder nicht! Das ist ganz egal. Entscheidend ist: Wir wollen die Wahrheit von Ihnen wissen, und Sie sind nicht bereit, diese zu sagen, und deshalb können wir das Thema nicht aus dem Wahlkampf heraushalten. (Beifall beim Team Stronach.)

10.02



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 43

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Darabos gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.02.44

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Es wäre fast zum Schmunzeln, wenn das Thema nicht so ernst wäre! Drei der letzten vier Redner waren in diesen Skandal mit ihren Parteien involviert. (Abg. Kickl: Ihr wart auch dabei!) Und wenn Herr Strache, der jetzt nicht da ist, nun unter dem Motto „Haltet den Dieb!“ agiert, ist das wirklich fast zum Lachen! Das ist ein netter Versuch; Geschichtsklitterung zu betreiben.

Aber warum stehen wir heute hier und diskutieren dieses Thema? Die Frau Finanz­minister hat es zu Recht angesprochen: Heute – heute! – tragen wir alle die Verant­wortung. Aber warum tragen wir heute alle die Verantwortung? (Abg. Mag. Stefan: Weil Sie sie übernommen haben!) Wir debattieren über die Situation, weil wir unter der Landeshauptmannschaft von Jörg Haider und unter Blau, Orange, FPK – das ist ja nicht so leicht auseinanderzudividieren, aber auf jeden Fall unter Blau-Orange – Landeshaftungen im Ausmaß von über 20 Milliarden € übernommen haben.

Wer war denn auf dem Höhepunkt im Jahr 2006 (Abg. Zanger: Da war die SPÖ dabei!) – und das ist die Sache, die wir heute diskutieren müssen – Landeshauptmann in Kärnten? Wer hat die Landeshaftungen vorangetrieben? (Abg. Mag. Stefan: Wer war denn in Koalition?) Ich werde es Ihnen gleich erklären: Damals waren es 24 Milliarden € an Landeshaftungen nur in Kärnten – nur in Kärnten! –, nicht im Bund, sondern in Kärnten. (Abg. Kickl: Was ist mit dem Untersuchungsausschuss? Warum gibt es den noch nicht?) Das ist das Zwölffache des Kärntner Landesbudgets! Und wäre die Hypo 2009, wie Sie es offensichtlich auch eingefordert hätten, pleitegegan­gen, dann wären diese Haftungen für das Land Kärnten schlagend geworden und das Land Kärnten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wären zum Handkuss gekommen.

Was wir heute diskutieren, sind die Folgen des Systems von Blau-Orange oder des Systems Haider, wie immer man es nennen möchte, die auch in unterschiedlichen Szenarien die Gerichte beschäftigen. Bei der Hypo ist es augenscheinlich so gelaufen: Der Landeshauptmann bedient sich nach Belieben aus den Hypo-Kassen für frag­würdige, im Ergebnis sinnlose Prestigeprojekte. Im Gegenzug werden Haftungen für die Landesbank aufgedoppelt und erhöht. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Ich verstehe schon, dass Ihnen das unangenehm ist und dass Sie nervös werden!

Im Gegenzug werden die Haftungen verdoppelt, über die Risiken wird achselzuckend hinweggegangen, und aufgrund der Landeshaftungen hat sich die Hypo zu immer riskanteren Geschäften treiben lassen. Die Hypo wurde dann an die Landesbank in Bayern verkauft, die Haftungen blieben aber beim Land – das haben Sie heute auch verschwiegen! – und damit bei den Kärntnerinnen und Kärntnern als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Abg. Kickl: Wieso werden Sie hier hinausgeschickt? Sie kennen sich ja überhaupt nicht aus!)

Die Steuerzahler sind bis heute die Leidtragenden dieser Politik, das sollte man heute auch kurz erwähnen. Sie haften heute noch mit 14 Milliarden € für dieses Hypo-Debakel, das die Freiheitlichen und nur die Freiheitlichen zu verantworten haben. Das Ergebnis von 14 Jahren Blau-Orange: Kärnten ist das Bundesland mit den höchsten Schulden, der geringsten Kaufkraft, der schwächsten Wirtschaftsdynamik und mit einer sinkenden Bevölkerungszahl.

Damals hat Jörg Haider noch gesagt, Kärnten sei reich. – Ich sage: Ja, Kärnten ist reich an Schulden. Heute muss der neue Landeshauptmann Peter Kaiser diesen


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Scherbenhaufen aufräumen. (Abg. Zanger: Weil er selbst dabei war!) Und er sagt auch ganz offen, dass man diese Entbehrungen in Kauf nehmen muss.

Die Rechnung haben Sie am 3. März dieses Jahres bei der Landtagswahl in Kärnten präsentiert bekommen, als endlich dieser verantwortungslose Kurs abgewählt wurde.

Zusammengefasst: Nicht der Bund ist verantwortlich für dieses Hypo-Desaster, aber die Aufgabe dieses Bundes – und das macht diese Regierung vorbildlich – ist es, die Schäden dieser fahrlässigen Politik der Blauen und Orangen in Kärnten so klein wie möglich zu halten. (Abg. Kickl: Das ist so etwas von peinlich!)

Es geht durchaus um die Frage: Wer zahlt die Kosten für die Abwicklung der Kärntner Hypo, die mehrere Milliarden betragen könnten?

Die Devise ist: Der Steuerzahler muss geschont werden. (Abg. Kickl: Das ist peinlich! Da wird einer hinausgeschickt, der keinen Tau hat!) – Ich verstehe schon, dass Sie nervös sind! Es ist ganz klar, dass Sie nervös sind! Sie stehen unter dem Motto „Haltet den Dieb!“ hier draußen, und je lauter Ihre Stimmen sind, je nervöser Sie werden, umso klarer ist auch, dass das sozusagen Ihr schlechtes Gewissen bedeutet.

Ich bin der Meinung, dass wir darangehen müssen – das möchte ich heute auch explizit betonen –, den Schaden für die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten und damit auch auf der Bankensteuer (Abg. Kickl: All das spricht für einen Unter­suchungsausschuss!) draufzubleiben. Wir haben diese Bankensteuer bis ins Jahr 2017 festgelegt. Ich bin der Meinung, es ist notwendig, diese Bankensteuer auch über das Jahr 2017 hinaus zu verankern, um dafür zu sorgen, dass der Steuerzahler und die Steuerzahlerin von diesem Desaster, das Sie zu verantworten haben, am wenigsten betroffen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.07

10.07.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ober­nosterer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Der Haider war eben ein Verbrecher! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Unerhört! – Abg. Scheibner: Letztklassig! – Abg. Ing. Westenthaler: So ein Skandal! Das ist der Justizsprecher der SPÖ! So ein Wappler! – Lebhafte Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

*****

Herr Abgeordneter Jarolim, für Ihren Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall beim BZÖ sowie weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

*****

Herr Abgeordneter Obernosterer, Sie sind am Wort.

 


10.09.10

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause an den Fernsehschirmen! Als Kärntner muss ich sagen: Es tut mir leid, dass der Nationalratswahlkampf wieder mit einem Kärntner Thema einge­leitet wird. Was mir aber noch mehr leid tut, ist, dass die Kärntner Abgeordneten dabei mitspielen.

Ich sage ganz ehrlich dazu: Wir alle wissen, was passiert ist, und wir wissen, dass so etwas nie mehr passieren darf. Welcher Schaden im Zusammenhang mit der Hypo


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wirklich angerichtet wurde, hören wir zwar immer wieder in Summen, aber wenn man bedenkt, dass man mit der Schadenssumme, die es nur bis jetzt dort gibt, für jede Villacher – Villach ist die zweitgrößte Stadt in Kärnten – Familie ein Haus hätte bauen können, dann wissen wir, welches Ausmaß das Ganze angenommen hat.

Wenn der Kärntner Abgeordnete Bucher sagt, dass die Politik in Kärnten seinerzeit nie etwas damit zu tun gehabt hätte, dann möchte ich ihm jetzt keinen Unterricht erteilen, denn er weiß das ohnedies genau. Ich meine nur, es ist schade, dass es immer wieder möglich ist, hier im Hohen Haus zu diesem Rednerpult herauszugehen und Sachen zu sagen, die eigentlich überhaupt nicht den Tatsachen entsprechen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Ich glaube, das ist auch nur in der Politik möglich, dass so wie heute hier darüber geredet wird, dass nicht derjenige der Schuldige ist, der irgendwo einen Betrieb an die Wand gefahren hat, sondern dass es inzwischen fast schon so ausschaut, als ob derjenige der Schuldige ist, der den Schaden so gering wie möglich hält.

Wenn ich daran denke, wer denn damals, als der Bund die Hypo von Kärnten über­nommen hat, am Tisch gesessen ist, so weiß ich, dass es ein Landeshauptmann von Kärnten war und dass es ein Finanzreferent von Kärnten war, der nicht schwarz war und der nicht rot war, sondern der freiheitlich war. Heute weiß aber niemand mehr etwas. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Petzner: Wer war damals Koalitionspartner?)

Zum Inhaltlichen möchte ich nichts sagen, denn diesbezüglich haben Sie, Frau Bun­des­ministerin, alles klar auf den Tisch gelegt. Wie gesagt: Wir alle zusammen hoffen, dass der Schaden für den Steuerzahler und die Steuerzahlerin so gering wie möglich bleibt. Aber wir sollten aus dieser Geschichte lernen, und wir sollten auch dazu stehen! Die Politik hat im alltäglichen Geschäft einer Firma nichts zu suchen. Wir wissen aber, dass sich in Kärnten die Politik massiv in das Geschäftsleben der Hypo eingemischt hat, zum Beispiel beim Schlosshotel. Abgeordneter Huber hat sogar beim Grand Hotel in Lienz mitgespielt, und wir wissen heute, was dort los ist. Abgeordneter Bucher, der hier sitzt, war Hauptbeteiligter bei den Styrian Airways, und wir wissen, was mit den Styrian Airways geschehen ist, aber das Land hat ja geglaubt, man muss eine eigene Fluglinie haben.

In der Summe all dieser Geschehnisse ist es eben zu der Situation gekommen, wie die Hypo heute dasteht. Auch bei den Haftungen – das sage ich auch dazu – brauchen wir uns die Schuld nicht gegenseitig zuzuweisen. Vom Jahr 2004 bis zum Jahr 2006 hat es die größten Haftungen in Höhe von über 10 Milliarden € gegeben. Damals hat es in Kärnten eine blau-rote Regierung gegeben. Es waren also alle in ihrem Bereich dabei. (Abg. Dr. Moser: Aber sicherlich keine Grünen!)

Aber etwas sage ich auch ganz klar: Dass man glaubt, dass diejenigen, wenn der Landeshauptmann und der Finanzreferent dort gesessen sind, nicht schuld sind, und dass man diese Kindesweglegung betreibt, das halte ich für nicht in Ordnung!

Etwas habe ich in Kärnten gelernt: Wir haben auch nicht alles richtig gemacht, aber wir sind dazu gestanden und werden es besser machen. Heute soll es so aussehen, als wäre dort, wo der Landeshauptmann zwölf Jahre gewesen ist und wo der Finanz­referent war, nie etwas passiert. Dort steht man nicht dazu. Wenn uns Fehler unterlaufen sind, dann stehen wir dazu. Wir können sie nicht wegwischen. Als Kärntner sage ich daher euch, insbesondere meinen lieben Kollegen aus Kärnten: Mir ist Kärnten zu schade, um wieder einen Nationalratswahlkampf auf ein schlechtes Kärntner Image aufzubauen! (Abg. Bucher: Das kannst der Frau Fekter sagen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 46

Wir haben in Kärnten auch eine Koalition mit den Grünen: Ein Holub und ein Frey würden sich für diese Diskussion, wie Sie sie hier führen, Herr Kogler, nicht hergeben! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Wir wissen nämlich, wie wichtig uns unser Land ist und wie wichtig es ist, dass wir das Kärntner Image wieder so gestalten, wie es uns Kärntnern einfach zusteht. Bei Ihrem Spiel wollen wir nicht mitspielen! (Abg. Mag. Kogler: Der ist ja komplett neben den Schuhen!)

Wir wissen, was passiert ist. Das, was bei der Hypo in Kärnten vorgefallen ist, war eine Todsünde, politisch wie auch wirtschaftlich. Das darf nie wieder passieren!

Zum Abschluss möchte ich sagen: Haftungen hin, Haftungen her. Es hätte nur einen Moment gegeben, diese Haftungen weiterzugeben, und das war im Jahr 2007 beim Verkauf, als Hochkonjunktur herrschte. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Damals haben die Freiheitlichen verkauft und nicht der Bund, dem heute die Schuld zugewiesen wird. Der Bund betreibt Schadensbegrenzung, und Kärnten hat diesen politischen Schaden angerichtet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Die Regierung betreibt gerade Schadensmaximierung!)

10.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Podgorschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.14.42

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem auf der Zuschauer­galerie und vor den Fernsehapparaten! Die Suppe hat uns nur eine Gruppe einge­brockt, nämlich die Regierungsfraktionen. Und Sie, Herr Exminister Darabos, betreiben Geschichtsklitterung, nicht wir, wie Sie gesagt haben! (Beifall bei der FPÖ.)

In Anbetracht dessen, was Sie jetzt von sich geben, würde ich von partieller politischer Amnesie sprechen.

Ich gehe noch einmal ein bisschen in die Chronologie ein, weil ich glaube, dass zu wenigen hier und vor allem vor den Fernsehapparaten bewusst ist, wie das Ganze gelaufen ist. 2007 hat der damalige Ministerpräsident von Bayern massiv darauf gedrängt, dass er die Hypo Alpe-Adria kaufen kann, weil die Bayern einen Expansions­kurs in Richtung Südosten fahren wollten. Und auf Druck der Bayern wurde die Hypo Alpe-Adria dann auch verkauft. Seit 2007 ist das Land Kärnten keine Haftungen mehr eingegangen. Und bis dahin war unter anderem auch Ihr Landesrat Rohr, der heute Erster Landtagspräsident ist, mit dabei. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Zanger: So schaut’s aus!)

Was Landeshaftungen betrifft: Vorarlberg hat immer noch 7 Milliarden € Landes­haftungen bei ihrer eigenen Hypo, Tirol hat 7 Milliarden € Landeshaftungen, und selbst Wien hat bei der mittlerweile italienischen Bank Austria immer noch 14,4 Milliarden € Haftungen ausständig.

Aber was haben die Bayern getan? – Von 2007 bis ins vierte Quartal 2008 sind sie einen ganz risikoreichen Expansionskurs gefahren, sie haben das Kreditvolumen von 20,5 Milliarden € auf 30,6 Milliarden € erhöht. Das sind um 50 Prozent mehr. Da ist letzten Endes der Fehler unterlaufen, nicht unter der Ägide des Landes Kärnten, sondern unter bayrischer Ägide. 2008 hat die Bayerische Landesbank noch 5 Milliar­den € in die Hypo Alpe-Adria gepumpt, weil sie nach wie vor einen hypertrophen Expansionskurs fahren wollte, obwohl nur ein Bedarf von 2,1 Milliarden € vorhanden war. Im Sommer 2009, nachdem sie festgestellt haben, dass im Südosten Europas nicht alles sehr korrekt läuft, hat es ein Geheimgespräch in Wien zwischen ÖVP-


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Politikern und bayrischen Politikern gegeben, und damals wurde bereits über dieses Problem gesprochen. Und am 11. November hat die „FAZ“ angekündigt, dass 1 Mil­liarde € Ausfallsverlust droht, und das bei 30,6 Milliarden € an aushaftenden Krediten.

Das wäre allerdings noch nicht das Problem gewesen. Aber dann haben die Bayern 500 Millionen € abgezogen, am 24. November noch einmal 500 Milliarden €, am 11. Dezember 1,1 Milliarden €, und am 14. Dezember wurde die Bank dann notver­staatlicht. Da frage ich mich: Was ist da letzten Endes gelaufen? – Herr Pröll, der seinerzeitige Vizekanzler und Finanzminister, hat damals ganz eindeutig im Interesse der Bayern gehandelt. Und warum hat er im Interesse der Bayern gehandelt? – Weil er letzten Endes schon darauf geschielt hat, dass er bei der Raiffeisengruppe Karriere machen will. Dieser Schluss liegt doch nahe!

Wie läuft denn das mit den Haftungen? Es wird immer von Haftungen gesprochen: Dabei handelt es sich um nichts anderes als um Ausfallsbürgschaften, und diese Ausfallsbürgschaften werden erst schlagend, wenn alle anderen vorher zur Kasse gebeten worden sind.

Zuerst wird der Eigentümer zur Kasse gebeten, das wären die Bayern gewesen. Diese hat man letzten Endes durch die Verstaatlichung entlassen. Dann werden die Schuld­ner zur Kasse gebeten, und bei 30 Milliarden € Schulden werden Sie doch selbst nicht glauben, dass diese insgesamt uneinbringlich waren! Es gibt Schätzungen, dass unter Umständen ungefähr an die 5 Milliarden € übrig geblieben wären. Das heißt, ein Konkurs wäre allemal noch billiger gewesen als eine Verstaatlichung der Bank. Aber das wäre nur ein Worst-Case-Szenario gewesen, und dann erst wäre das Land Kärn­ten mit diesen Ausfallshaftungen an die Reihe gekommen. Ich gehe einmal davon aus, dass sich das lange hinausgezögert hätte, sodass letzten Endes bei Weitem nicht all diese Haftungen schlagend geworden wären.

Dass die gegenwärtige Entwicklung alles andere als positiv ist – auch wenn Sie das noch so gut darstellen, Frau Bundesministerin –, zeigt das Verhalten Ihres Partei­kollegen Ditz, der jetzt letzten Endes das Handtuch geworfen hat.

Daher kann ich nur noch einmal wiederholen: Wir brauchen dringend einen Unter­suchungs­ausschuss! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir müssen diese ganze Causa wirklich von Grund auf beurteilen, denn dann wird sich herausstellen, dass dies nichts anderes als ein rot-schwarzer Skandal auf Kosten der österreichischen Bevölkerung, auf Kosten des Steuerzahlers ist. (Beifall bei der FPÖ.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


10.20.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren hier und vielleicht zu Hause! Frau Ministerin, Sie müssen zugeben: Wir haben den größtmöglichen Schadensfall in der Republik, den wir jemals in diesem Haus diskutiert haben! 4,3 Milliarden Schaden sind klar. Und, Frau Ministerin, statt dass Sie den Schaden zu verringern versuchen, haben Sie durch Ihr Wegschauen, durch Ihr Nicht-Handeln, durch Ihr Wegschieben den Schaden punktuell noch vergrößert. Das ist ja das Problem! Und darum ist heute bei uns sozusagen Feuer auf dem Dach, und darum müssen wir das Hypo-Alpe-Adria-Problem, das auf Kosten und auf dem Rücken der SteuerzahlerInnen ausgetragen wird, wirklich intensiv hier diskutieren und endlich, endlich die Reißleine ziehen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 48

Frau Ministerin, es ist ja sehr bezeichnend: Herr Ditz, von Ihnen beauftragt, hat schon längst die Reißleine gezogen. Warum machen Sie es nicht? Dieser hat gesagt, die Bank gehört saniert, indem man die guten Teile von den schlechten trennt. Wir haben jetzt die Aktuelle Stunde hier, damit wir endlich diesen Schritt vollziehen. Aber was machen Sie? – Sie schieben wieder. Sie schieben wieder bis nach dem Oktober, nach dem November, ich weiß nicht, wohin Sie schieben wollen. (Abg. Strache: Bis nach der Nationalratswahl!)

Frau Ministerin, ich darf jetzt noch einmal auf einen Experten verweisen, nicht nur auf Ditz aus Ihrem Lager: Liebscher. Liebscher sagt, wir müssen es endlich hinnehmen, dass es eine Bad Bank gibt, dass wirklich die faulen Kredite abgesondert werden vom gesunden Kern der Bank, denn der gesunde Kern der Bank ist lebensfähig. Da kann man wieder für Kärnten Aufbauarbeit leisten, da kann es wieder weitergehen. Aber Sie, Frau Ministerin, machen nichts, und das ist unser Vorwurf. Das ist unser Vorwurf heute, dass dieses Nichtstun wieder dazu führt, dass der Schaden der Republik, der jetzt schon bei 4,3 Milliarden liegt, dann noch steigen wird. Das wollen wir verhindern. Und Sie hindern uns daran! Das ist der Skandal, sage ich Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

Frau Ministerin, die Chronologie des Skandals ist ja jetzt klar dargelegt. Warum hat Pröll, Ihr Vorgänger, sofort eine Verstaatlichung vorgenommen? Warum sind nicht die Eigentümer, die Bayern, die es sich nie hätten leisten können, diese Bank bankrott­gehen zu lassen, zuerst in die Ziehung gekommen? Warum nehmen Sie sofort sozu­sagen das Haftungsnetz des österreichischen Steuerzahlers, statt dass Sie endlich einmal die Eigentümer zur Verantwortung ziehen? Ich meine, da fängt ja die ganze Geschichte an.

Und dass wir das näher untersuchen – zum Beispiel durch die Diskussion des Rech­nungshofberichtes über das Bankenpaket –, das wird wieder von der ÖVP verhindert. Entschuldigen Sie, wo soll denn das hinführen? Ich meine, ich sehe, wo es hinführt, leider: zu einem erhöhten Budgetdefizit, zu einer Schlechterstellung der Republik, was Maastricht-Kriterien anlangt. All das, weil Sie zögern, weil Sie nichts tun. Wir sind dafür, machen wir einen Schnitt!

Jeder Mensch versteht, dass man, wenn ein Körper erkrankt ist, wenn eine Bank erkrankt ist, wenn ein Organ schlecht ist, zur Tat schreiten muss (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), dass dieses Organ entsprechend behandelt und vom gesunden Teil des Körpers ausgesondert werden muss. Das versteht jeder. Warum? – Man setzt zumindest eine Vorbereitungsaktion und schaut, dass man dann den Schnitt macht. Und das machen Sie nicht! Sie verzögern, Sie warten ab, womög­lich bis Weihnachten – ich will ja nicht den Sankt-Nimmerleins-Tag heraufbeschwören.

Das können wir nicht dulden, denn wir alle tragen Verantwortung. Wir haben die Verantwortung auch 2008 getragen. Da haben wir uns nicht gedrückt. Wir haben Ihnen dann die Durchführung des Gesetzes überlassen. Nur, bei der Hypo Alpe-Adria maximieren Sie den Schaden. Und es gilt jetzt, zu retten, was noch zu retten ist, Herr Kollege Obernosterer, ganz im Sinne des Landes Kärnten, ganz im Sinne dessen, dass die Hypo Alpe-Adria wieder einen gesunden Teil braucht.

Aber Sie mit Ihrer Vertuschungsstrategie, mit Ihrer Wegschaustrategie, Sie verschlech­tern das Ganze noch. Und da wird mir wirklich schlecht, Frau Ministerin. Da wird mir wirklich schlecht.

Sie haben noch dazu im April 2013, also das ist ein halbes Jahr her, gesagt – ich darf Sie zitieren –: Die Hypo Alpe-Adria ist ein Fass ohne Boden, das den Steuerzahler noch viel kosten wird. – Das haben Sie im April 2013 gesagt!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 49

Was haben Sie denn getan, um endlich einen Boden einzuziehen, um endlich sozu­sagen das Fass zu zerteilen, damit das Bodenlose wegkommt? – Sie haben nichts getan! Und deswegen sind wir dringend dafür, im Parlament endlich ein Gesetz zu beschließen, dass wir Bad Banks einrichten können, dass wir sozusagen den Abbauteil einer Bank aussondern und den gesunden Teil retten können, und das mit minimalen, mit geringen Kosten. Und deswegen sind wir vor allem dafür, dass aufgeklärt wird, warum Sie so lange vertuschen, verzögern, hinausschieben und der Republik Schaden zufügen. Untersuchungsausschuss sofort! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


10.25.41

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Finanzministerin! Jetzt von der Opposition zu fordern, die Hypo aus dem Wahlkampf herauszuhalten, oder jetzt einen nationalen Schulterschluss zu fordern, wie Herr Kollege Stummvoll das getan hat, das ist schon sehr, sehr billig, denn daraufhin muss ich folgende Fragen stellen: Wer hat seit der Notverstaatlichung 2009 durch eine permanente Kriminalisie­rung Millionen an Steuergeld in der Hypo vernichtet? War das Kollege Kogler von den Grünen? – Nein. War das das BZÖ? – Nein. War das die FPÖ? – Nein. Das waren Sie, Frau Finanzministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Sie haben durch die Einsetzung der CSI Hypo Millionen an Steuergeld vernichtet.

Und das wird ein Thema sein, das müssen wir uns sowieso in einem Untersuchungs­ausschuss noch genau anschauen. 37 Millionen € Steuergeld wurden für diese CSI Hypo ausgegeben. Unter dem Strich wurde ein Gewinn daraus von 4 Millionen € gemacht. Es handelt sich also um einen massiven Verlust.

Weiters steht fest, dass Sie die Kosten der CSI Hypo auf die Bank übergewälzt haben, ohne dass die zuständigen Organe der Bank die Genehmigung dafür erteilt haben. Da sind Sie mitten in der Untreue drinnen, Frau Finanzministerin Fekter. Mir hat ein Aufsichtsrat mitgeteilt, dass die entsprechenden Satzungen erst im Jahr 2011 geändert wurden. Das heißt, bis zum Jahr 2011 besteht durch die Überwälzung dieser Kosten ohne Zustimmung der zuständigen Gremien der massive Untreueverdacht gegen Organe des Finanzministeriums und der Finanzprokuratur. Und das werden wir auch zur Anzeige bringen, meine Damen und Herren.

Nächster Punkt: Wer hat durch die Veröffentlichung von Horrorzahlen die Bank geschädigt? – Nicht die FPÖ, nicht das BZÖ, nicht die Grünen, Sie haben das gemacht, Frau Finanzministerin Fekter! Die Oesterreichische Nationalbank hat ein Papier an die Öffentlichkeit gespielt (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), wo von 22 Milliarden € gesprochen wurde, die angeblich diese Bank den österreichischen Steuerzahler kosten wird. Da sind wir weit weg von den Oppositionsparteien.

Und wer hat nicht zuletzt in der Öffentlichkeit die Hypo als „Fass ohne Boden“ bezeich­net? – Das waren nicht die Oppositionsparteien, das waren wieder Sie, Frau Finanz­ministerin Fekter.

Und nicht zuletzt hat ja der Aufsichtsratsvorsitzende Ditz sein Amt hingeworfen. Ich habe dieses Schreiben des Herrn Ditz an Sie veröffentlicht, wo er wörtlich davon spricht, dass die politische Diskussion über die Zukunft des Unternehmens das planbare Handeln erschwert, was zu einem erheblichen Abfluss von Einlagen bei der Hypo Alpe-Adria geführt hat. Und er warnt deutlich davor, dass mit einer Fortsetzung dieser Strategie Steuergeld nicht gerettet werden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 50

Herr Ditz hat nicht wegen der Opposition das Handtuch geworfen, sondern wegen Ihnen, Frau Finanzministerin Fekter. Das ist die Wahrheit, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen!

Und ein Satz, Herr Kollege Darabos, zu den Landeshaftungen – er ist jetzt nicht da. Ich zitiere hier aus der Tageszeitung „Die Presse“. Analyse der „Presse“ vom 5. Juni 2013, Zitat:

„Das Drohpotenzial der völlig überzogenen Haftungen Kärntens für seine Hypo war kleiner als bisher angenommen.“

Dann stellt die Tageszeitung „Die Presse“ fest, dass das stimmt, was Abgeordneter Petzner seit Jahren sagt. Wörtliches Zitat: Petzner hat „nicht ganz unrecht“.

Und dann kommt das, wie es mit den Haftungen gewesen wäre. Wörtliches Zitat:

„Zuerst wären die Eigentümer (Haupteigentümer war zu dem Zeitpunkt die Bayerische Landesbank) in die Pflicht genommen worden, gleichzeitig hätten die anderen Hypos und Raiffeisen ihre Haftung gegenüber den österreichischen Hypo-Sparern einlösen müssen. Und erst nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens, das wohl Jahre gedauert hätte, wären die dann noch offenen Forderungen dem Ausfallsbürgen, also dem Land Kärnten, in Rechnung gestellt worden. – Zitatende.

In diesem Artikel heißt es, dass es sich um Ausfallsbürgschaften nach § 1356 ABGB handelt. Somit ist bewiesen, meine Damen und Herren, dass das Schauermärchen in Sachen Landeshaftungen, das Sie seit Jahren hier verbreiten, nicht nur eine glatte Lüge gegenüber den Wählerinnen und Wählern ist, sondern dem Bundesland Kärnten, der Bank und den Mitarbeitern massiven Schaden zufügt und Arbeitsplätze gefährdet. Das ist unverantwortliche Politik, die Sie da betreiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Die Hypo ist ja nicht das einzige Thema, das es aufzuklären gilt. Mir ist ein ganzer Aktenordner voll zugegangen (der Redner zeigt ihn), meine Damen und Herren, und zwar von einem ranghohen ÖVAG-Banker, wo es genau das gleiche Desaster gibt, wo nachgewiesen werden kann, dass das Finanzministerium schon seit Jahren vor der drohenden Pleite der ÖVAG gewarnt wurde und wird, aber seitens des Ministeriums nichts unternommen wurde.

Der ganze E-Mail-Verkehr liegt dazu vor; ich bringe jetzt nur einige Beispiele: 2. Feber 2009: Gespräche mit Staatssekretär Lopatka. Ausdrückliche Warnung, dass die ÖVAG das Partizipationskapital nicht zurückzahlen kann; aber keine Reaktion seitens des Finanzministeriums. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

5. Mai 2009: Gespräch mit der Oesterreichischen Nationalbank. – Keine Reaktion. 14. September 2010: Brief an Finanzminister Pröll. – Keine Reaktion.

Also auch da haben Sie massiv versagt. Daher unser Antrag auf Einsetzung eines Un­ter­suchungsausschusses, denn das gehört alles aufgeklärt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Dieser Antrag wird heute noch abgestimmt werden. Sie werden nicht umhinkommen, Aufklärung bei allen drei Notverstaatlichun­gen zu betreiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 51

10.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.31.24Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 14927/J bis 15027/J;

Zurückziehung: 14984/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 99/JPR bis 115/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 14042/AB bis 14132/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozial­ver­siche­rungsgesetz geändert werden (2375 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird (2376 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird (2377 d.B.),

Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013 (2378 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2379 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden (2398 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfonds­gesetz 2011 geändert werden (2399 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (2400 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Invest­ment­fondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichts­gesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2401 d.B.),

Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013 (2402 d.B.),

Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013 (2403 d.B.),

Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG (2404 d.B.),

Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013 (2405 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013) (2406 d.B.),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 52

Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013 (2407 d.B.),

AWG-Novelle Verpackung (2408 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2409 d.B.);

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Änderung der Regierungsvorlage: Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 (Zu 2358 d.B.),

Ergänzung zum Österreichischen Forschungs- und Technologiebericht 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie; Forschungsförderungen und Forschungsaufträge des Bundes 2012 (Zu III-420 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg April 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorlage 132 BA),

Bericht gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm §§ 6 und 9 Abs. 2 Wirkungscontrol­lingverordnung über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung, vorgelegt vom Bun­des­kanzler (Vorlage133 BA),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2013 (Vorlage 134 BA),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2013 (1. Quartal 2013) (Vorlage 135 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 213 betreffend „Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn“, überreicht vom Abgeordneten Josef Jury,

Petition Nr. 214 betreffend „Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pen­sio­nistInnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen“, überreicht von den Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Mag. Gertrude Aubauer,

Petition Nr. 215 betreffend „Legalisierung des Uhudlers“ der Grünen Jennersdorf und der Grünen Güssing, überreicht von der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner,

Bürgerinitiative Nr. 67 betreffend „Änderung des Bundesverfassungsgesetzes und Bundesrahmengesetz zur Struktur und Organisationsgestaltung für elementarpäda­gogische Einrichtungen und Horte“;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitia­tiven an andere Ausschüsse:

Finanzausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 55 betreffend „Allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung“;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Petition Nr. 203 betreffend „Neonicotinoide in Österreich verbieten!“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 53

Ausschuss für Menschenrechte:

Bürgerinitiative Nr. 57 betreffend „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“;

Unterrichtsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 58 betreffend „Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfaches „Politische Bildung“ an allen Schulen ab der 7. Schulstufe (3. Hauptschule, Neue Mittelschule oder Gymnasium)“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B.);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2362 d. B.);

Justizausschuss:

Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2364 d.B.),

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2365 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Berichte der Bundesministerin für Finanzen über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen sowie über Spenden der Konzessionäre und Bewilligungsinhaber 2010 bis 2012 (III-423 d.B.);

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Jahresbericht 2012 der NADA Austria GmbH, vorgelegt vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (III-424 d.B.);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes 2012 sowie der Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Pro­gramm 2012 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-421 d.B.);

Unterrichtsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zur Entwicklung der standardisierten kompetenzorientierten schriftlichen Reife- und Diplomprüfung (Tätigkeitszeitraum 2012) (III-422 d.B.);


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 54

Verkehrsausschuss:

Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-425 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam­menarbeit zur vereinfachten Umsetzung von FATCA („Foreign Account Tax Com­pliance Act“),

Aufnahme der Verhandlungen über den Zugang von seh- und lesebehinderten Personen zu urheberrechtlich geschütztem Material; Diplomatische Konferenz 17. bis 28. Juni 2013 in Marrakesch.

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 bis 8 sowie 9 bis 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.31.46Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG einzusetzen.

Die Durchführung einer Debatte wurde nicht verlangt.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­kon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich dafür folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP 105, FPÖ 94, Grüne 83, BZÖ 71 sowie Stronach 60 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch ORF 2 bis 13 Uhr wurde für den Tages­ordnungspunkt 1 folgende Redeordnung vereinbart:

Bundeskanzler und Vizekanzler werden jeweils eine Erklärung in der Dauer von 10 Minuten abgeben. Während der Fernsehübertragung dieses Tagesordnungspunk­tes steht dann den Fraktionen eine Gesamtredezeit von je 18 Minuten zur Verfügung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 55

Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, jedenfalls drei Redner-/Rednerinnen-Runden abzuhalten. Darüber hinaus steht es den Fraktionen frei, weitere Redner/Red­nerinnen innerhalb dieses Zeitkontingents von 18 Minuten zu melden.

Die Einzelredezeit für den Erstredner beträgt maximal 8 Minuten.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung in ORF 2 aufgerufen.

Die RednerInnen-Reihenfolge ist vereinbart nach Fraktionsstärke.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.33.511. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hochwassersituation in Österreich“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung – entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten – sogleich die Debatte dazu stattfinden.

Herr Bundeskanzler, Sie sind zur Abgabe der Erklärung am Wort. – Bitte.

 


10.34.21

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Bis zur Stunde waren zur Unterstützung für viele Betroffene durch das Hochwasser 46 000 Freiwillige der Feuerwehren, 11 500 Personen des Rettungsdienstes, 2 500 Per­sonen vom Team Österreich, 2 500 Mann des österreichischen Bundesheeres mit über 200 000 Stunden sowie 3 500 Männer und Frauen der Polizei im Einsatz.

Ich glaube, sie haben es sich verdient, dass wir deutlich 66 000-mal ein Dankeschön an alle Einsatzkräfte richten. (Allgemeiner Beifall.)

Das Hochwasser – ähnlichen Ausmaßes wie 2002 in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich, aber auch über Österreich hinaus, in Süd­deutschland, im Südwesten Tschechiens – hat in Österreich nach bisherigen Schät­zungen geringere Schäden verursacht, als das im Jahre 2002 der Fall war. Das Ergebnis einer genauen Erhebung und damit die endgültige Höhe der Schäden werden aber erst in den nächsten Wochen feststehen. Erste Schätzungen besagen aber, dass es zu deutlich geringeren Schäden gekommen ist, weil in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen in den Hochwasserschutz getätigt wurden, siehe das Machland, mobiler Hochwasserschutz. Wir alle haben die Fotos, Übertragungen – jene, die vor Ort waren, kennen das ja – sehen können.

Der Bund hat seit dem Jahr 2007 insgesamt 1 Milliarde € in den Hochwasserschutz investiert; 280 Millionen € davon allein an der Donau. Man sieht jetzt: eine notwendige, eine gerechtfertigte Investition.

Was aber wird diesbezüglich für die Zukunft getan? Wir sind, was Hochwasserschutz­einrichtungen betrifft, was auch im weiteren Sinne Hochwasserschutz und Regelung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 56

von Flüssen bedeutet, noch lange nicht am Ende unserer Arbeit. In den nächsten Jahren wird der Bund wieder 1 Milliarde € in den Hochwasserschutz zu investieren haben.

Nächste Woche werden Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, hier im Hohen Haus, und zwar im Verkehrsausschuss, einen Artikel-15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern vorgelegt bekommen, wodurch die Errichtung von Hochwasserschutz­einrichtungen – es wird ein Betrag in Höhe von 255 Millionen € dafür zur Verfügung gestellt – alleine an der Donau ermöglicht wird.

Was die rasche Hilfe für jene, die den Betroffenen geholfen haben, also die von mir zuvor genannten Einsatzkräfte, anlangt, sind schon die ersten Schritte an zusätzlicher Unterstützung ihrer Arbeit – natürlich neben der respektvollen Anerkennung ihrer Tätigkeit – gesetzt worden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang etwa: 95 Millio­nen € für die Feuerwehren zur Anschaffung von Geräten.

Weiters: Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die grenz­überschreitende Koordination in der Region Donauraum hat begonnen und wird insbesondere dort, wo es um verbesserte Koordination im Donauraum geht, auch noch weitere Schritte notwendig machen. Jedenfalls: Auch da waren unsere Feuerwehren, unsere Einsatzkräfte, wo es notwendig war, stets zur Stelle.

Wichtig für die Betroffenen ist es jetzt, zu spüren, zu merken, dass unbürokratische Hilfe, rasche Abwicklung der Gelder aus dem Katastrophenfonds auch in der Praxis so erlebt wird, wie wir uns das – ich sehe das als gemeinsames Anliegen in diesem Hause hier – vornehmen.

Die Verpflichtung des Bundes, via Katastrophenfonds ausreichende Mittel zur Ver­fügung zu stellen, hat die Regierung von der ersten Minute an klargestellt. Aufgrund von Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes 2012 ist es nunmehr möglich, in Härtefällen bis zu 100 Prozent dieser Privatschäden zu ersetzen. Für den einzelnen Betroffenen soll es gar nicht erkennbar sein, welche verschiedenen und unter­schiedlichen Abläufe in der Koordination zwischen Gemeinde, Land und Bund ablaufen, sondern der einzelne Betroffene soll das Gefühl haben, dass diese Koordination, die jetzt in der ersten Hilfe gut funktioniert hat, auch dann funktioniert, wenn es um Entschädigungen oder um den Ausgleich von Härtefällen geht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Gruppe hervorheben, der besonders zu danken ist, nämlich die Gruppe jener, die zur Stunde spenden, um Härtefälle abzu­federn, die wir innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch nach bestem Wissen und Gewissen nicht abdecken können. Es gibt immer wieder Fälle, die durch ein Gesetz, durch eine Verordnung, durch eine Maßnahme durchrutschen können, menschliche Fälle, Fälle, die es verdienen, unsere Solidarität in diesen schweren Stunden zu spüren.

Ich möchte enden mit dem Dank an all jene, die diese Solidarität in Österreich ernst nehmen, die vor Ort sind, um zu helfen, obwohl sie gar nicht betroffen sind, und die mit einer Spende – je nach ihren Möglichkeiten – mithelfen, dass es möglichst wenig und am besten gar keine Härtefälle gibt, die aufzeigen, wie solidarisch Österreich sein kann. (Allgemeiner Beifall.)

10.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen und erteile nun dem Herrn Vizekanzler das Wort mit einer ebenfalls 10-minütigen Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 57

10.41.09

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr ge­schätzten Damen und Herren! Bei sechs Tagen Dauerniederschlag, vom 30. Mai bis 3. Juni, sind im Nordstaubereich der Alpen – von Bayern bis Tschechien über Österreich und jetzt auch in der Slowakei, in Ungarn – entlang der Donau in allen Ländern Situationen aufgetreten, die zum Teil nicht nur extrem, sondern auch noch nicht dagewesen sind. Donau und Inn kamen aus Bayern mit Wasserführungen, die überhaupt noch nie in dieser Größenordnung beobachtet wurden. In Passau kam es zu einem Ereignis, wie es zuletzt vor 500 Jahren beobachtet wurde. Das bedeutet, dass wir, elf Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser 2002, im Allgemeinen mit Situationen zu rechnen haben, die nicht vorhersehbar sind, die nicht mehr diesen Namen „Jahrhunderthochwässer“ verdienen – mit Hochwassersituationen in Österreich und auch in anderen Ländern in so außergewöhnlichem Ausmaß, wie das bisher niemand vorausgesehen hat.

Tragisch ist auch, dass wir fünf Todesopfer zu beklagen haben, dass es immer noch zwei Vermisste gibt. Die Hoffnung ist nicht mehr sehr groß. Wir sehen, dass in dieser Situation nur eines zählt: Schutz und Hilfe für die betroffenen Menschen in Österreich! Ich möchte mich an dieser Stelle bei jenen 66 000 Helfern, die im Einsatz waren, bedanken, das ist großartig, aber ich möchte mich insgesamt bei allen Österreicherin­nen und Österreichern bedanken, die in dieser Situation Solidarität gezeigt haben, die mitgeholfen haben, die angepackt haben auch im Sinne der Nachbarschaftshilfe, die den Betroffenen beistehen, ihnen auch Hoffnung für die Zukunft geben. Ein herzliches Danke allen Einsatzkräften und allen Freiwilligen, die sich daran beteiligt haben. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch hervorheben, dass die Krisenstäbe vom Bund, von den Ländern hervorragend kooperiert haben. Wir haben uns selbst ein Bild davon gemacht, und viele, die das vor Ort bei den Krisenstäben gesehen haben, können das nur bestätigen. In unaufgeregter, sehr professioneller Weise wurde genau das getan, was unmittelbar notwendig war. Dabei wurde nicht auf Tageszeiten geachtet, wurde nicht daran gedacht, was man sich vielleicht sonst vorgenommen hat, sondern es wurde einfach das getan, was richtig war.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei den Bundesländern, bei den Ge­meinden, bei allen, die in den Krisenstäben, in den Ministerien tätig waren, ebenso herzlich bedanken. Das zeigt von hoher Professionalität, auch davon, dass man das geübt hat, dass man Erfahrungen in diesem Rahmen gesammelt hat. Das gibt für Österreich ein insgesamt hervorragendes Zeugnis dafür ab, dass bei uns, wenn etwas passiert, alle Rettungsmaßnahmen in erstklassiger Weise funktionieren. Vielen herz­lichen Dank allen, die daran beteiligt waren. (Allgemeiner Beifall.)

Zu den Aufräumarbeiten, meine sehr geschätzten Damen und Herren! – Sie sind in vollem Gang. Erst im Zuge der Aufräumarbeiten wird sichtbar, wie hoch die Schäden tatsächlich sind. Höchste Priorität für uns – da wir wissen, solche Hochwässer können wieder kommen – hat, dass wir die Schutzverbauungen so weit vorantreiben, dass es volle Sicherheitsgarantie gibt. Es ist viel zu tun. Es geht nicht nur um die Räumung von Muren, es geht auch darum, dass alle Dämme überprüft werden, ob sie dicht sind. Wir sehen im Zuge dieser Hochwässer, wie viel jetzt zu tun sein wird. Es werden nicht nur Schäden im privaten Bereich auftauchen, sondern auch Schäden, die durch die öffentliche Hand durchaus für die Zukunft zu finanzieren sein werden. Das wird uns eine Reihe von notwendigen, auch finanziellen Unterstützungen abverlangen. Aber ich stehe dazu, das müssen wir tun, denn der Schutz der Bevölkerung hat auch für die


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Zukunft oberste Priorität. Wir wissen nicht, wann das nächste Hochwasser kommen wird, deshalb müssen wir das tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

In den Bundesländern, in denen wir jetzt bei den Aufräumarbeiten bereits sehen, in welchem Ausmaß die Katastrophe zugeschlagen hat, liegen auch Zahlen vor. In Salzburg, im Pinzgau, etwa sind 235 Einsatzstellen zu verzeichnen, die mit der Räumung von Gräben und Sperren begonnen haben. Das zeigt allein in diesem räumlich sehr begrenzten Gebiet, wie notwendig es ist, dass wir alles daransetzen, das jetzt wieder auf Vordermann zu bringen. Wir sehen Hotspots – Hüttau im Salzburger Pongau, Kössen in Tirol –, wo diese Katastrophe viele Menschen in Mitleidenschaft gezogen hat.

Das bringt mich zum nächsten Punkt, zum Finanziellen. Wir haben im Katastro­phenfonds dafür gesorgt, dass auch die finanziellen Mittel ausreichend vorhanden sind. Obwohl wir noch nicht wissen, wie hoch die Schäden sein werden, haben wir uns dazu bekannt – und ich nehme an, dem wird die Gesamtheit des österreichischen Parla­ments zustimmen –, dafür zu sorgen, dass wir genug Mittel für die Aufarbeitung und für die Entschädigung zur Verfügung haben. Das gilt für den privaten Bereich, aber auch für die notwendigen Schutzmaßnahmen. Ich hoffe, dass wir einstimmig in diesem Sinne vorgehen können. Katastrophen, die einmal eintreten, müssen aufgearbeitet werden. Darin müssen wir uns auch einig sein und die finanziellen Mittel dafür bereitstellen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte das aber nicht nur auf Österreich beschränken. Wir werden uns auch an die Europäische Union, wo es einen EU-Solidaritätsfonds gibt, mit Projekten wenden, die das notwendig machen. Wir werden uns auch mit dem zuständigen Kommissar Hahn, der mir in einem Telefongespräch schon zugesichert hat, dass er alles dazu tun wird, dass diese Mittel auch Österreich zugutekommen, in die Richtung bewegen, dass alle Donau-Anrainerstaaten, die Mitglied der EU sind, die von dieser Katastrophe betroffen sind, Entschädigungen für die betroffenen Personen, aber auch für die Einrichtungen bekommen. Ich gehe davon aus, dass die Europäische Union auch ihres dazu tun wird, dass diese Mittel für die Katastrophenhilfe bereitgestellt werden. Dazu gibt es einen Solidaritätsfonds, und wir werden ihn auch beanspruchen.

Ich werde auch eine Initiative ergreifen, die wir in der Bundesregierung besprochen haben: Ich möchte für die Zukunft sicherstellen, dass auch die Donauraumstrategie, die wir initiiert haben, Beihilfen für Mittel für den Hochwasserschutz gibt. Das ist aus meiner Sicht notwendig für alle Länder, die an der Donau liegen. Das kann auch ein Programm dahin gehend sein, dass die Europäische Union sagt: Wir helfen den Menschen, die von den Wassermassen bedroht sind. Wir werden auch in Richtung Infrastruktur Projekte im Zuge der Donauraumstrategie beanspruchen. Ich habe Kontakt zu meinen Amtskollegen entlang der Donau aufgenommen, und wir werden versuchen, dass wir auch diese Programme im Rahmen der Donauraumstrategie entsprechend vorbereiten.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Es ist ein schwerer Schlag für die Betrof­fenen. Jeder, dessen Haus, dessen Grund von den Wassermassen jetzt entweder durch Schlamm oder durch Wasser selbst so beeinträchtigt ist, dass er darin nicht leben kann, ist in einem Maß betroffen, wie wir uns das gar nicht vorstellen können. Für diese Personen ist Hilfe angesagt, und die müssen wir solidarisch in Österreich gewährleisten. Wir müssen aber auch etwas dazu tun, dass Österreich zukünftig noch besser geschützt ist, obwohl wir wissen, dass vor einer Naturkatastrophe nie alle geschützt werden können und nie alle Fälle so vorbereitet sein können, dass nichts passieren kann.


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Wir sehen, dass entlang der Donau dort, wo die bisherigen Maßnahmen schon gegriffen haben, der Schutz eingetreten ist und dass wir die restlichen Gebiete, wo das noch nicht der Fall ist, möglichst rasch mit den notwendigen mobilen Maßnahmen ausstatten müssen und dass auch dort, wo die Zubringer zur Donau Schäden angerichtet haben, diese Hochwasserschutzeinrichtungen vorangetrieben werden müs­sen. Dazu haben wir uns in der Bundesregierung bekannt, dazu wird es jetzt einen intensiven Planungsverlauf geben, gemeinsam mit den Bundesländern, damit wir zukünftig sagen können: Sicherheit hat für Österreich oberste Priorität! Hilfe ist angesagt, aber auch die Hoffnung, dass wir Österreich zukünftig noch besser schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte über die Erklä­rungen ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


10.49.50

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mein Dank gilt auch dem Bundeskanzler und der Bundesregierung, die sich sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Opfer eingesetzt haben, die die Koordinierungs­aufgabe erfüllt haben und die natürlich auch sofort die entsprechenden Mittel, die notwendig sind, zugesichert haben.

Mein Dank gilt vor allem jenen Ressorts, die dafür gesorgt haben, dass man schon seit 2002 die entsprechenden Schritte gesetzt hat, dass die notwendigen Schlussfolge­rungen aus dem damaligen Hochwasser, was die Schutzbauten betrifft, bereits vor dem nächsten Hochwasser gezogen worden sind. Ich denke vor allem an das BMVIT, aber auch an andere Ressorts. Das war wichtig.

Hier unter uns sitzen Abgeordnete, die entweder Bürgermeister sind oder in Wahl­kreisen tätig sind, die von diesem Hochwasser ganz besonders betroffen waren und die auch schildern können, wie wichtig es war, dass es diese Schutzbauten schon in dem Ausmaß gegeben hat. An der Donau hat man das besonders in einzelnen Bereichen beobachten können, aber nicht nur dort.

Das wird jetzt fortgesetzt. Es ist wichtig, dass diese Evaluierungsaufgabe fortgesetzt wird – dort, wo noch Schutzbauten anzubringen sind, dort, wo Schutzbauten vielleicht noch zu verbessern sind, wo Dämme zu verbessern sind, dort, wo aber auch die Koordinierung Bund/Länder/Gemeinden noch eine Optimierung erfahren kann und erfahren soll.

Das alles sind Aspekte, die, wie ich glaube, in diesem Zusammenhang als Schluss­folgerungen sehr positiv zu sehen sind.

Gestern hat ein Hochwasser-Gipfel stattgefunden, der ergeben hat, dass auch noch Mittel für Gerätschaften zur Verfügung zu stellen sind, dass die Möglichkeiten der Hilfsorganisationen, der Freiwilligen Feuerwehren verbessert werden.

Mein Dank gilt auch den Zeitungen, den Printmedien, dem Fernsehen, dem Radio, die wirklich in einem sehr intensiven Prozess der Berichterstattung allen Österreicherinnen und Österreichern vermittelt haben, wie hart das Schicksal derer, die unmittelbar betroffen sind, sein kann. Wir sitzen oft hier, reden über Zahlen, Statistiken, darüber, wie viele Hunderte Millionen dafür eingesetzt werden, wie die Koordinierung läuft. Das alles ist wahnsinnig wichtig, ohne das gibt es die Hilfe nicht, aber zugleich muss man, glaube ich, auch das Schicksal der unmittelbar Betroffenen, der Einzelnen signa­lisieren. Aufgrund der entsprechenden Berichterstattung hat man gewusst, wo eine Mure abgegangen ist, wo Teile eines Hauses zerstört worden sind, welche Orte, wo


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bisher Leben stattgefunden hat, Orte, die bisher Lebensmittelpunkt gewesen sind, von der Katastrophe betroffen sind.

Man erkennt, mit welcher Intensität man darum kämpfen muss, dass der Schlamm möglichst rasch aus dem Haus beseitigt wird, denn wenn er hart wird, ist das eine besonders mühsame Aufgabe, weshalb oft nur der Abriss übrig bleibt. Es gibt Häuselbauer, die das Schicksal wirklich schwer getroffen hat, die jetzt schon ein zweites Mal vom Hochwasser betroffen sind und natürlich hoffen, dass es auch für sie zu einer Lösung kommt, woran die Bundesregierung, die Länder und die Gemeinden auch arbeiten.

All das zeigt auch, dass Österreich eine Gesellschaft ist, die, wenn es Not gibt, wenn das Schicksal wirklich hart zuschlägt, wenn es Naturkatastrophen gibt, zusammenhält, die solidarisch ist, die Nachbarschaftshilfe anbietet, die einfach hilft. Der Herr Bun­deskanzler hat zum Beispiel auch die Spendentätigkeit angesprochen. Aber nicht nur das, manche sind selbstlos 24, 48 Stunden und noch länger tätig gewesen, haben darum gekämpft, dass sich die Schäden möglichst gering halten. Das soll uns auch ein wenig stolz machen, dass das in Österreich möglich war und möglich ist. Das zeigt, dass all die Unkenrufe über eine individualisierte Gesellschaft, in der Solidarität keinen Wert und keinen Begriff mehr hat, nicht stimmen, das ist der Beweis dafür.

Es wäre auch wichtig, wenn man sich in die Frage der Gerechtigkeit einbringt, dass man versucht, bei unmittelbar Betroffenen, ob das jetzt Arbeiter oder Angestellte sind – ich spreche jetzt über den Dienstfreistellungsanspruch im Katastrophenfall – keine Unterschiede zu machen, dass man versucht – das könnten wir noch in diesen Tage über einen Initiativantrag regeln –, keinen Unterschied zu machen zwischen denjeni­gen, die mit Bleistift, Kugelschreiber und Computer arbeiten, um das einmal so symbolisch zu formulieren, und denjenigen ArbeitnehmerInnen, Betroffenen, die mit Lastwagen, Baumaschine oder Schaufeln arbeiten. Dieser Unterschied gehört be­seitigt, dafür sollten wir uns in den nächsten Tagen auch wirklich stark machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass natürlich manche Bauten oder manche Veränderungen schon viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, so zum Beispiel die berühmte Donauinsel in Wien, das Entlastungsgerinne und so weiter. Wie war das damals doch umstritten! Wie hat man darum kämpfen müssen, dass das auch wirklich umgesetzt wurde! – Heute sind alle froh, dass es das gibt, damit Wien auch in Zukunft verschont bleibt. Das soll in diesem Zusammenhang auch noch einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.36

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Ich hatte, so wie viele andere auch, in meinem Leben bisher das Privileg, von Naturkatastrophen verschont geblieben zu sein. Aber auch wenn man das selbst noch nie erlebt hat, wenn man nur die Bilder gesehen hat, im Fernsehen, in den Zeitungen, die Bilder von diesen Über­flutungen, Vermurungen, von dieser Katastrophe, die uns jetzt schon wieder in einem Ausmaß ereilt hat, durchaus vergleichbar mit dem Jahr 2002, auch wenn man das noch nie erlebt hat, kann man sich vorstellen, welch unermessliches Leid, welch unermessliches persönliches Leid und welche Betroffenheit solch eine Katastrophe bei jenen auslöst, die davon heimgesucht werden, zum Teil Hab und Gut verlieren, ihre


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Wohnungen, ihre Häuser, Firmen, ganze Produktionen in der Landwirtschaft und so weiter und leider auch – das muss man auch feststellen – Verletzte und sogar Tote zu beklagen haben.

Da wir jetzt darüber sprechen, möchte ich zunächst einmal denjenigen, die davon betroffen sind, und insbesondere natürlich auch denjenigen, die nicht nur bei Hab und Gut geschädigt waren, sondern auch an Leib und Leben, unser besonderes Mitgefühl ausdrücken. (Allgemeiner Beifall.)

Zweitens, meine Damen und Herren, möchte ich auch meinen Respekt und meinen Dank und meine Anerkennung jenen ausdrücken, die zivilgesellschaftlich, aber auch in öffentlichen Funktionen geholfen haben, Nachbarn, Mitgliedern von Hilfsorgani­sationen, Mitgliedern von staatlichen Organisationen, ob von Polizei oder anderen Orga­ni­sationen. Ich glaube, man kann in diesen Stunden wirklich feststellen: Österreich ist in Zeiten dieser Krise zusammengerückt, und dafür gilt all jenen Dank, die dazu irgendeinen Beitrag, ob klein oder auch größer, geleistet haben. (Allgemeiner Beifall.)

Drittens, meine Damen und Herren, kann man auch festhalten, dass sich vieles oder nahezu alles von dem, was wir seit 2002 – nicht nur, auch vorher schon, aber insbesondere seit 2002 –, seit dem letzten Hochwasser, an Maßnahmen gesetzt haben, in der Praxis, muss man leider sagen, wirklich bewährt hat. Die Schutzbauten, die um viele, viele zig Millionen errichtet worden sind, haben sich bewährt; wir haben alle die Bilder gesehen. Natürlich konnten diese Schutzbauten noch nicht überall, wo sie vielleicht notwendig wären, errichtet werden. Das Gebot der Stunde heißt daher, dieses Programm fortzusetzen, um auch jene, die heute noch nicht in den Genuss solcher Einrichtungen kommen, davon – unter Anführungszeichen – „profitieren zu lassen“.

Man kann aber sagen, es hat sowohl der Schutz, den wir errichtet haben, funktioniert, und es hat auch einmal mehr, auch dank der Kompetenz unserer vielen Bürger­meisterinnen und Bürgermeister, dank der Kompetenz unserer Bezirkshauptleute, auch der Landesbehörden, der Landeshauptleute in der Koordination, die Soforthilfe bestens funktioniert. Mir sind praktisch keine Fälle bekannt, wo das nicht funktioniert hätte. – Herzlichen Dank an alle, die diese Koordination wahrgenommen haben! (Allgemeiner Beifall.)

Jetzt, meine Damen und Herren, geht es natürlich an die Aufräumarbeiten. Auch da zeigt sich wieder, wie solidarisch die Gesellschaft in Österreich ist, ob hauptamtlich, nebenberuflich oder ehrenamtlich bleibe dahingestellt. (Präsident Neugebauer über­nimmt den Vorsitz.)

Es geht jetzt aber natürlich auch um staatliche Solidarität. Wir können das Schadens­ausmaß jetzt noch nicht beziffern, wir wissen aber, es geht in die Milliarden, und eines ist klar: Wir dürfen und wir werden niemanden im Stich lassen, der von dieser Katastrophe heimgesucht wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Die Bundesregierung hat gestern im Ministerrat schon ein klares Zeichen gesetzt und eine deutliche Ansage getroffen, die Ausarbeitung eines Paketes zur Soforthilfe in Auftrag gegeben und in Angriff genommen, wovon private Firmen, Landwirte, wer immer auch betroffen war, profitieren sollen.

Ein Zweites, meine Damen und Herren: Wir müssen uns natürlich auch verstärkt nicht nur um Schutzbauten kümmern, sondern wir müssen uns auch verstärkt dem Thema zuwenden, wie wir künftig mit Fehlern, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, umgehen. Das müssen wir eingestehen: Wir haben alle Flüsse eingegrenzt und verbaut. Wir haben viel zu nahe gebaut, aber das geschieht seit Menschengedenken, dass Menschen an Flüssen sich niederlassen; das ist nichts Neues, aber sie sind dann


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auch immer wieder in Mitleidenschaft gezogen, wenn es eben zu solchen Hochwäs­sern kommt.

Das heißt, wir müssen überall dort, wo es auch nur irgendwie möglich ist, versuchen, den Flüssen und den Rinnsalen wieder mehr Fläche zu geben. Es geht nicht nur um Schutzbauten, sondern auch um natürliche Flächen, in denen sich in solchen Situa­tionen unsere Gewässer ausbreiten können.

Aber darüber hinaus – auch das kostet Geld, der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben es schon angesprochen –: Das bedarf eines breit angelegten und gut abgestimmten Aktionsprogrammes, wir nennen es Hochwassersicheres Österreich, und es wird notwendig sein, dafür Steuergeld in die Hand zu nehmen. Es war die Rede von 1 Milliarde € in den nächsten fünf Jahren. Das ist bewältigbar, das muss bewältig­bar sein, im Sinne all jener, die jetzt von solchen Schäden betroffen sind, bezie­hungsweise auch im Sinne jener, die künftig allenfalls von solchen Schäden betroffen sein könnten.

Eines kann man den Menschen, die von dieser Katastrophe betroffen sind, heute von dieser Stelle aus sagen: Wir werden niemanden im Stich lassen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.02.47

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Hochwasserkatastrophe, die Österreich durchstehen musste und bei der leider Gottes auch Todesopfer zu beklagen sind, gilt natürlich mein Bedauern vor allem jenen Menschen, die Familienangehörige, Familienmitglieder verloren haben, denn so etwas ist immer besonders traurig und bitter. Da haben wir alle natürlich größte Anteilnahme.

Es ist auch wichtig, letztlich vielen Familien und Betrieben, die jetzt vor dem Nichts stehen, rasch und unbürokratisch mit entsprechender finanzieller Unterstützung zur Seite zu stehen. Ich rufe das vor allen Dingen auch deshalb mahnend in Erinnerung, weil viele Opfer des Hochwassers im Jahr 2002 bis heute zum Teil vergeblich auf entsprechende Hilfe warten. Deshalb sollte man das doch ernsthafter angehen, als das 2002 der Fall war, und aus den Fehlern oder Versäumnissen aus dem Jahr 2002 sehr wohl auch die richtigen Lehren ziehen. Damals ist nicht alles perfekt gelaufen. Wir haben noch immer viel Nachholbedarf in diesen Bereichen.

Wir haben viele Opfer, die 2002 ihr Hab und Gut verloren haben, bei denen alles zerstört wurde und die dann mit Krediten, aber auch mit Unterstützung vonseiten des Staates wieder einen Neuaufbau begonnen haben. Und jetzt, nachdem die Kredite nicht einmal abgezahlt sind, ist bei vielen Hochwasseropfern wieder alles zerstört und kaputt, sie stehen sprichwörtlich vor dem Nichts. Da haben wir natürlich alle Verantwortung, den Betroffenen entsprechend zur Seite zu stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich ist es auch wichtig – wie das in Verantwortung von allen, über Parteigrenzen hinweg zu Recht getan wird –, allen Helfern Dank auszusprechen, allen Blaulichtor­gani­sationen, Polizei, Feuerwehr, Rettung, bis hin auch zum österreichischen Bun­desheer. Zum Glück haben die Österreicher im Jänner diese sehr deutliche Ent­scheidung getroffen, denn auch da wird wieder sichtbar, wie wichtig es ist, neben den Berufssoldaten und Zeitsoldaten auch die Grundwehrdiener zum Einsatz zu bringen, um Hilfe, Sicherheit und Aufräumarbeiten sicherzustellen.


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Ein Dank gilt natürlich vor allen Dingen allen freiwilligen Helfern, denn das sind die Zigtausenden, die wirklich ehrenamtlich in den Einsatz gegangen sind, oftmals auch alles, was sie an beruflichen Vorgaben, an Karrierewünschen haben, hintanstellen und für die Menschen da sind, um vor Ort Hilfe zu leisten. Großartiges wurde hier geleistet. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur Danke sollte man aber sagen, sondern man sollte natürlich auch konkret Verbesserungsmaßnahmen treffen. Ohne Katastrophenschutz können nationale Notlagen dieses Ausmaßes nicht bewältigt werden, aber es ist wichtig, letztlich die Ursachen, die hier angesprochen worden sind, nicht nur näher zu beleuchten, sondern da auch gegenzusteuern.

Warum es innerhalb von kurzer Zeit zu sogenannten Jahrhunderthochwasser­ereig­nissen kommt, das ist natürlich auch eine Frage, die uns beschäftigen muss – neben dem Klimawandel natürlich auch der Schaden, den wir zum Teil selbst an der Umwelt und der Natur angerichtet haben, mit Verbauungen, wo Wasser nicht mehr absickern kann und wo wir natürlich im Sinne des Umweltschutzes, der auch ein Heimatschutz ist, entsprechende Veränderungen vornehmen müssen, um präventiv solche Entwick­lungen für die Zukunft zu vermeiden.

Natürlich ist aber auch die Frage zu stellen, wo eigentlich die Europäische Union ist, der wir als Mitgliedsland in den letzten Jahren viele Milliardenbeiträge haben zukom­men lassen – und jetzt ist leider Gottes keine Hilfestellung für die Opfer zu erwarten. Man hört, man habe in diesem Fall leider Gottes kein Geld für Österreich. Also auch diese Solidarität vonseiten der Europäischen Union ist einmal zu hinterfragen. (Beifall bei der FPÖ.)

In den letzten Jahren ist auch viel Schindluder getrieben worden im Bereich von Landverbrauch und Einkaufszentren, die gebaut worden sind, in der Größe einer Stadt wie Linz. Auch da wird man natürlich beginnen müssen, vonseiten der Länder­verantwortlichen, gegenzusteuern, um Wald, Acker und Grünflächen eben nicht zuzu­betonieren.

Ich sage, es braucht darüber hinaus aber konkrete Maßnahmen und konkrete Verbesserungen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass man den Freiwilligen ihre Tätigkeit erleichtert. Rund 44 Prozent der Bevölkerung, also rund drei Millionen Menschen, sind in Österreich ehrenamtlich tätig, leisten als freiwillige Helfer Großartiges, leisten einen unbezahlten Beitrag zur gesellschaftlichen Zusammenarbeit, für die Gesundheit und für die Sicherheit der Menschen, und da muss man ansetzen. Da ist etwas zu verbessern.

Privaten Betrieben, speziell den kleineren und mittleren Unternehmen, die Freiwillige beschäftigen, sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Erleichterun­gen gewährt werden. Da ist einiges zu tun. Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuer­wehren müssen ausrücken, wenn im Bereich der Autobahnen etwas passiert, wenn Autounfälle passieren, Brände ausbrechen – ehrenamtlich –, und das bedeutet natür­lich auch für die Unternehmen eine Belastung. Da muss man versuchen, die Unter­nehmen zu entlasten oder auch irgendwie zu unterstützen, wenn sie Mitarbeitern freigeben.

Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt ja in der Regel durch Spenden und Förderungen, aber auch da ist es nicht einsichtig, dass die Freiwilligen Feuerwehren für die Anschaffung von Löschfahrzeugen und anderen Materialien, die notwendig sind, die Mehrwertsteuer zahlen müssen. Schaffen wir das ab, beziehungsweise geben wir ihnen das zurück! (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre neben dem „Danke schön“ einmal auch eine konkrete Hilfestellung für die vielen Freiwilligenorganisationen und Feuer­wehren.


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Natürlich ist da einiges zu ändern, auch im Sinne dessen, wie ich meine, dass man hier sicherstellt, dass bei Freiwilligen, bei Blaulichtorganisationen, die regelmäßig natürlich besonders schweren Belastungen ausgesetzt sind, man überlegen muss, ob man diese nicht irgendwie in die Schwerarbeiterregelung bei einer Pensionsanrechnung hineinnimmt. Auch das wäre einmal konkret ein Dankeschön an diese Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus ist auch sicherzustellen, dass jene Menschen, die im Freiwilligen­bereich besonders erfolgreich und jahrelang engagiert sind, natürlich auch eine Erleichterung für den öffentlichen Dienst und den Zugang zum öffentlichen Dienst bekommen. Eine konkrete Verbesserung, die auch notwendig ist, ist eine Entgelt­fortzahlung für jene Freiwilligen, die eben hier auch tätig sind, wo der Staat den Arbeitgebern so einen Sonderurlaub auch refundieren sollte. (Beifall bei der FPÖ.)

Das sind konkrete notwendige Verbesserungen, wo jetzt die Regierung am Zug ist, hier hoffentlich etwas zu tun; eben nicht nur mit dem warmen Händedruck „Danke schön“ zu sagen, sondern mehr zu tun. Ich glaube, das wäre notwendig. Wir werden leider Gottes davon ausgehen müssen, dass es wieder solche Krisen geben wird, und darauf sollten wir entsprechend vorbereitet sein, aber auch – neben den Opfern – den Organisationen mit entsprechender Unterstützung zur Seite stehen.

Natürlich ist es großartig, was es da an Spendenleistungen vonseiten der österreichi­schen Bevölkerung gegeben hat – ein großes Danke an alle, die spenden und im Rahmen ihres Möglichen einen Beitrag leisten! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.) Es liegt aber auch an uns, jetzt entsprechende Verbesserungen hier im Parlament umzusetzen, und da ist mein Appell, über Parteigrenzen hinweg, eben nicht nur bei dem „Danke schön“ zu verbleiben, sondern diese konkreten Vorschläge entsprechend umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


11.10.28

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine ge­schätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Da wir jetzt solche Ereignisse, wie es 2002 eingetreten ist, ein Jahrhunderthochwasser, beinahe alle zehn Jahre zu beklagen haben, glaube ich, es ist schon an der Zeit, ein paar tiefgreifende Schlussfolgerungen zu ziehen und auch an die nächsten zehn Jahre zu denken, was wirklich zu tun ist.

Wir haben jetzt Hochwasserkatastrophen, Starkregenereignisse, dramatische Entwick­lun­gen, die selbstverständlich bereits auf den menschenverursachten Klimawandel zurückzuführen sind, und wir müssen uns in diesem Bereich darauf einstellen, dass das auch öfter eintreten wird. Das heißt, Fragen wie Hochwasserschutz, ökologischer, umweltverträglicher Hochwasserschutz, das Zubetonieren von Flächen sind nicht Randthemen, sondern das sind ganz zentrale, auch wirtschaftliche Herausforderungen für die nächsten zehn Jahre. Deshalb wünsche ich mir jetzt von der Bundesregierung – ich muss auch ein paar kritische Anmerkungen zu Ihrer Vorausschau machen –, beziehungsweise deshalb hätte ich mir gewünscht, dass Sie das nächste Jahrzehnt auch tatsächlich unter das Thema Vorsorge, Vorausschau, unter nachhaltige Politik stellen, und nicht nur weitermachen wie bisher – so ist es nämlich leider!

Politische Verantwortung heißt, über die nächste Legislaturperiode und auch über den nächsten Wahltag hinauszudenken, deshalb brauchen wir, vor allem was die nächsten Budgets und die nächsten Hochwasserschutzprogramme betrifft, auch tatsächlich


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Verbindlichkeit. Wenn jetzt angekündigt wird, es wird 1 Milliarde € weiter in den Hoch­wasserschutz investiert werden, dann muss ich kritisch anmerken: Das ist genauso viel wie bisher auch. Insgesamt sind es ungefähr 170 oder 180 Millionen € im Jahr, das heißt, für die nächsten fünf Jahre wird im Wesentlichen weitergemacht wie bisher. Ich sage ganz deutlich: Das ist zu wenig für das, was auf uns zukommt. (Beifall bei den Grünen.)

Ganz großer Respekt vor der herausragenden Leistung von so vielen helfenden Menschen, von den Organisationen! Ich habe einzelne Personen getroffen, die drei, vier Tage nicht geschlafen haben. Ein Feuerwehrkommandant hat gesagt, es seien vier Tage mit drei Stunden Schlaf, er freue sich auf den Sonntag, konkret auf 3 Uhr Nach­mittag, denn da mache er gemeinsam mit seinen Kollegen und Kolleginnen ein Fass Bier auf – und das ist ihm wirklich vergönnt gewesen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Aber es gibt auch andere Beispiele. Ein umstrittenes Jugendzentrum ist in einem Ort zur Zentrale der Hilfsorganisationen geworden ist. Junge Menschen haben Hilfe gesammelt, und zwar in Form einer Pinnwand, da sind Zettel gehängt wie: „Wasche Wäsche“, „Besorge neues Sofa“ und Ähnliches. – Also beeindruckende Hilfs­bereit­schaft, Zusammenhalt in der österreichischen Gesellschaft, ohne das wäre Österreich ein armes Land!

Allerdings: Diese Helferinnen und Helfer brauchen auch bessere Voraussetzungen. 2002 gab es in diesem Haus eine Diskussion zum Hochwasser im August. Wir haben damals einen gemeinsamen Entschließungsantrag beschlossen, alle hier im Hause vertretenen Parteien, für eine essenzielle Verbesserung der Situation der Helferinnen und Helfer. Wir müssen aber leider sagen, es ist bis zum heutigen Tag sehr, sehr wenig geschehen.

Es fehlt nach wie vor eine bundesweite Regelung für die Dienstfreistellung, es fehlt nach wie vor eine bundesweite faire Regelung für die Entgeltfortzahlung – das gilt im Moment nur für die Feuerwehren und da auch in jedem Bundesland anders –, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind nicht bundesweit einheitlich. Es gibt also noch keine wirkliche Unterstützung für diese große Gruppe von Menschen, die so viel geleistet hat. Das müssen wir heute hier sagen, und wir hätten von der Bundesregierung auch erwartet, dass sie sich bei ihrem Gipfel, der gestern stattgefunden hat, und auch bei der Ministerratssitzung etwas wirklich Handfestes für diesen Bereich überlegt. (Beifall bei den Grünen.)

Versprechen hat es gegeben, einige an der Zahl. Der Bundeskanzler persönlich hat von einer Reform der Entgeltfortzahlung gesprochen, er fordert das im Katastrophen­fall, ebenso Sozialminister Hundstorfer, eine Reihe von sozialdemokratischen Politikern seit 2002 – und wir warten immer noch auf bundesweit einheitliche, echte Hilfe für die Helfer. Ich hätte mir auch erwartet, dass man das so verbindlich macht, dass wir das noch vor dem Sommer beschließen können; wir werden heute entsprechende Anträge hier einbringen.

Das zweite Thema ist die Frage, wie man im Hochwasserschutz weitermacht. Ich freue mich, dass es jetzt eigentlich so etwas wie Common Sense ist, dass man den Flüssen wieder mehr Raum geben muss, dass man nicht alles zubetonieren darf, dass dieser Flächenverbrauch – pro Tag zehn Hektar, das sind 16 Fußballfelder, die zubetoniert werden – eigentlich der falsche Weg ist. Auch da gibt es aber schon seit vielen, vielen Jahren gegenteilige Programme, die einfach nicht umgesetzt werden.

Es wäre eigentlich ein Ziel der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie gewesen – zuständig ist das Umweltressort –, diesen Flächenverbrauch zu reduzieren, zu sagen – gemeinsam mit der Raumordnung –: Wir müssen weg von diesem Motto „immer weiter hinaus ins Grüne“, hinein in die verdichteten Ortskerne!, und mit der Flächenwidmung


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und mit der Raumordnung wäre das auch wirklich in den Griff zu kriegen, dass nicht alles verbaut und zubetoniert wird. Auch stellt sich die Frage, wie wir mit den Flüssen umgehen. Selbstverständlich muss ein absolutes Bauverbot in den „roten Zonen“ gelten. Es kann ja nicht sein, dass es da immer noch Ausnahmegenehmigungen gibt.

Da gibt es also noch eine ganze Reihe von Fragen, und ich wünsche mir auch, dass wir ehrlich sind, was die Budgets betrifft.

Vorbeugung ist immer billiger, als im Nachhinein den Katastrophenfonds aufzustocken. Schauen wir uns ein Projekt in Oberösterreich an: den Machlanddamm! 2002 gab es dort Schäden in einer Größenordnung von einer halben Milliarde Euro. Das Projekt ökologischer Hochwasserschutz – also Damm nach hinten, viel Platz für Überflutungs­flächen – hat 180 Millionen € gekostet. Und obwohl es mehr Wasser gegeben hat, das Ereignis eigentlich stärker war, sind die Schäden im Vergleich sehr, sehr gering geblieben: 25 Millionen € im Vergleich zu einer halben Milliarde Euro.

Das heißt, jeder Euro, den wir jetzt vernünftig investieren, in einen vernünftigen Hoch­wasserschutz, in einen naturnahen Hochwasserschutz, bleibt uns als Schaden erspart.

Weiterzumachen wie bisher, zu sagen: Wir investieren jetzt 1 Milliarde in den nächsten fünf Jahren!, ist business as usual. Und das reicht nicht! Wir brauchen hier sehr viel mehr Verantwortungsbewusstsein und vor allem eine Verbindlichkeit. Deshalb noch einmal unser Angebot und unsere Forderung: Setzen Sie sich mit Vertretern der Bundesländer zusammen, die wichtigsten Projekte der nächsten Jahre müssen vorgelegt werden, man rechnet durch, was das kostet, und dann bekommen die Länder verbindlich für diese Schutzprojekte Finanzierungszusagen in Form eines Staatsvertrages zwischen Bund und Ländern!

Jetzt zu sagen: Wir werden alle Schäden abdecken, es wird niemand einen Verlust haben!, und weiterzumachen wie bisher, das ist jedenfalls zu wenig für eine Zeit vor der Wahl, wo wir wissen, dass in den letzten Jahren im Hochwasserschutz gekürzt worden ist. Oberösterreich, Vorarlberg, viele Länder haben beklagt, dass sie Projekte nicht in dem Ausmaß, wie sie es eigentlich wollten, durchführen konnten, nicht in dem Tempo abschließen konnten, wie sie es wollten.

Das müssen wir absichern – und das heißt Verbindlichkeit, das heißt, einen Staats­vertrag muss es geben –, und nicht nur Versprechungen wie 2002. Damals gab es dann auch Nationalratswahlen, und alles, was im Nationalrat beschlossen worden ist – Entschließungsanträge, Ankündigungen der Regierung –, wurde dann nicht verwirk­licht. Und darum geht es jetzt!

Sinkende Pegelstände dürfen nicht bedeuten, dass das Regierungsinteresse an der Politik, an der politischen Verantwortung in diesen Fragen wieder sinkt. Sinkende Pegelstände dürfen nicht dazu führen, dass das wieder vergessen wird, die Helfer wieder vergessen werden und im Hochwasserschutz wie bisher weitergemacht wird, aber nicht in der Dimension, in der wir es eigentlich bräuchten, um für die kommenden Hochwasserereignisse gerüstet zu sein.

Das hätte ich mir erwartet, wir werden das einbringen. Ich denke, die grüne Fraktion ist – wie alle anderen hier im Haus – jederzeit bereit, im Sommer noch eine Son­dersitzung zu machen, um ein wirklich wasserdichtes Hochwasserschutzpaket zu schnüren. Ich fordere Sie noch einmal auf, ein solches vorzulegen; unsere Hilfe haben Sie dabei jedenfalls. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 67

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.18.38

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Verehrte Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von unserer Seite, vonseiten des BZÖ, gilt allen Betroffenen und vor allem auch den Opfern der Hochwasserkatastrophe größte Anteilnahme.

Ein großes Dankeschön und Hochachtung gilt aber auch allen Helferinnen und Helfern; allen, die dazu beigetragen haben, ein größeres Schadensausmaß zu verhindern, und zur Stelle sind, wenn es darum geht, jenen, die ihr Hab und Gut verloren haben, unter die Arme zu greifen und zu helfen; allen 66 000, die im Einsatz waren, viele davon ehrenamtlich, aber auch vielen Betrieben. Kleine und mittelständische Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter frei, damit sie im Einsatz Hilfestellung bieten können, auch diesen Betrieben sei von dieser Stelle aus gedankt. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist eine beispielhafte Meisterleistung, die da vollbracht wurde, eine Solidarität, die Österreich da unter Beweis gestellt hat, vor allem die Menschen, die da mitgearbeitet haben.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Helferinnen und Helfer Kosten und auch Risiken auf sich nehmen, dann reichen keine Dankesworte und auch keine schönen Worte, dann ist Handeln angesagt. Dann ist es auch die Aufgabe der Politik, für jene da zu sein, die ehrenamtlich oft ihr Leben riskieren, um anderen zu helfen. Natürlich ist das Ehrenamt auch eine Ehrensache, aber wenn es darum geht, Kosten selbst zu übernehmen – nicht nur ein Gesundheitsrisiko einzugehen oder sein Leben zu riskieren, sondern auch Kosten zu tragen –, dann muss die Politik auch Handlungen setzen.

Daher haben wir vom BZÖ den Vorschlag gemacht, eine österreichische Ehrenamts­karte zu installieren, die von allen Organisationen und Hilfsorganisationen ausgestellt werden kann. Wir haben eine parlamentarische Petition für diese freiwilligen Helferin­nen und Helfer vor. Diese Karte soll verschiedene Bonifikationen beinhalten, wie beispielsweise eine bundesweit einheitliche Dienstfreistellung oder Gratisimpfungen. Es ist ja nicht hinzunehmen, dass jemand, der hilft, selbst die Kosten von 25 € für Impfungen übernehmen muss, um anderen helfen zu dürfen – das versteht im Grunde niemand –, ob das Hepatitis-Impfungen sind oder andere.

Weiters: eine Bevorzugung, wenn jemand in den öffentlichen Dienst eintreten will, oder Ermäßigungen bei Eintritten in gewisse öffentliche Einrichtungen wie Museen, Bäder et cetera. Das wäre eine echte Anerkennung und Wertschätzung gegenüber den Helferin­nen und Helfern in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Jetzt geht es darum, schnell und unbürokratisch zu helfen. Das ist eine lobenswerte Ansage der Bundesregierung, die wir heute gehört haben. Wir vertrauen auch darauf, dass Sie dieses Versprechen einlösen werden, Herr Bundeskanzler und Herr Vize­kanzler. Aber wenn Sie, Herr Vizekanzler, sagen, dass Sie auf den EU-Solidaritäts­fonds hoffen und setzen, dann vermute ich, dass wir hier alleine bleiben und keine Solidarität vonseiten der Europäischen Union erfahren werden.

Viel vernünftiger wäre es, Herr Spindelegger, bei den Nettobeiträgen zu kürzen, denn es macht meines Erachtens keinen Sinn, dass wir das Geld zuerst nach Brüssel schicken, um es dort durch die sündteure Bürokratie zu schleusen, aber nur einen Bettel davon wieder zurückbekommen. Das macht doch keinen Sinn! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ja auch nicht unbürokratisch, das ist reine Bürokratie. 1 Milliarde € überweisen die österreichischen Steuerzahler Jahr für Jahr nach Brüssel. Jetzt müssen wir uns in


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einer langen Reihe anstellen, um ein wenig davon für den Hochwasserschutz zurückzuverhandeln.

Also kürzen Sie doch etwas von dieser einen Milliarde! Dann setzen wir das Geld wirklich zügig, schnell und unbürokratisch für die Österreicherinnen und Österreicher ein, damit sie in Zukunft ruhig schlafen können und nicht Angst davor haben müssen, vom Hochwasser überrollt zu werden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir haben Beispiele genug, die zeigen, dass die Brüsseler Bürokratie sehr, sehr langsam arbeitet. Die Erdbebenopfer in den Abruzzen warten seit dem Jahr 2009 auf Entschädigungszahlungen vonseiten der Europäischen Union. Das heißt also, es wäre höchst vernünftig zu sagen, bevor wir alles Geld nach Brüssel überweisen, nehmen wir einen Teil davon, um in Österreich den Hochwasserschutz voranzutreiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es heute schon angeklungen ist: Es müssen vor allem Bauverbote in roten Zonen beachtet werden. Es kann nicht sein, dass wir vielen Menschen einreden, dass das keine Gefahr darstellt und sie dort ihre Einfamilienhäuser hinbauen können. Viele Bürgermeister sind damit oft überfordert. Ich meine das jetzt nicht negativ, sondern es ist eine schwierige Position, als erste Bau­instanz solche Ansuchen abzuwehren. Ich habe Achtung vor allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Österreich, aber es braucht ein bundeseinheitliches Bauverbot in roten Zonen. Es braucht ein bundeseinheitliches Raumordnungs- und Naturschutz-konzept, das nicht den Ländern überantwortet bleiben darf. (Beifall beim BZÖ.)

Ziel muss es sein, dass wir eine Mittelaufstockung und keine Mittelkürzung, was den Katastrophenschutz betrifft, erwirken und dass wir ein Programm starten, um den Hochwasserschutz weiter aufzubauen und auszubauen. Wir brauchen in Zukunft einen respektvollen Umgang mit der Natur, der beachtet und geachtet werden muss. Es muss das Ziel von uns allen sein, dass niemand der Betroffenen im Stich gelassen wird. (Beifall beim BZÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.25.21

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Zuerst einmal auch vom Team Stronach großen Dank an die 66 000 Helfer bei dieser wirklich schlimmen Katastrophe (Beifall beim Team Stronach), davon 46 000 von der Freiwilligen Feuerwehr, 18 400 freiwillige Helfer von anderen Organisationen, 1 600 Bundesheersoldaten, davon 350 von der Miliz, die gerade bei einer Übung waren und von dort abgezogen worden sind.

Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Zahl der vom Bundesheer einge­setzten Personen etwas hinterfragen. Wir hatten im Jänner eine Diskussion über die Wehrpflicht und da wurde uns erklärt, dass die Wehrpflicht gerade für solche Katastrophenfälle notwendig ist, damit man 25 000 Mann vom Bundesheer einsetzen kann. Ungefähr diese Zahl wurde genannt, die dann zur Verfügung stehen würde. Weiters wurde Werbung mit 5 000 Milizsoldaten gemacht, die dann so eine Art Freiwilligenmiliz bilden würden, die auch herangezogen werden können.

Darum meine Frage an Herrn Bundesminister Klug, wo diese Soldaten geblieben sind, wenn ich auf 46 000 Helfer von der Freiwilligen Feuerwehr schaue, die ihren Job verlassen mussten, aber vom Bundesheer waren es nur 1 600. Das müssen Sie mir erklären, warum da nicht mehr Personen, die laut Ihren Angaben für Hochwasser­schutz, für Katastropheneinsätze ausgebildet sind, herangezogen worden sind. (Beifall beim Team Stronach.)


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Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aber auch mein Mitgefühl denjenigen gegenüber zum Ausdruck bringen, die betroffen sind. Es gibt fünf Todesopfer, zwei Vermisste – drei Todesopfer in Vorarlberg, davon eines in meiner Heimatgemeinde Hörbranz. Auch wir sind stark vom Hochwasser betroffen. Ich möchte den Angehörigen ganz aufrichtig mein Mitgefühl ausdrücken.

Vielen Dank an die vielen Spender – es wurde hier schon angesprochen –, die nach ihren Möglichkeiten direkt gespendet und Hilfe geleistet haben und die das auch noch tun werden. Herzlichen Dank an diese Personen. Auch vielen Dank an Frank Stronach, der mit einer Spende von 500 000 € aus privater Tasche sofort geholfen hat. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn Sie dann hergehen und sagen, das sei ein Wahlkampf-Gag, so möchte ich Sie daran erinnern, dass Frank Stronach im Jahr 2002 nicht in der Politik war und 2 Mil­lionen € für die Hochwasseropfer in Niederösterreich gespendet hat, beim Tsunami gespendet hat und bei der Katastrophe in New Orleans gespendet hat. Also er ist ein Mensch, der ein soziales Gewissen hat und den Menschen unter die Arme greift. Dieses Geld wird dringend in den Katastrophengebieten benötigt. Auch für Österreich ist es eine gute Sache, dass er sich hier für die Ärmsten der Armen, für die Opfer dieser schlimmen Hochwasserkatastrophe einsetzt. (Beifall beim Team Stronach.)

Da wir schon bei der Politik sind und wir uns alle hier im Parlament ja solidarisch mit den Opfern zeigen, darf ich Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam machen, dass ich einen Entschließungsantrag einbringen möchte, und zwar geht es um Folgendes: Einige von Ihnen haben hier im Herbst die Parteienförderung ange­hoben. Die Bevölkerung hatte null Verständnis dafür. In einer Zeit des Sparens wurde die Parteienförderung satt angehoben, und zwar pro Wahlberechtigten von 2,41 € auf 4,60 €. Das macht in Summe 13,9 Millionen €, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Ich habe hier einen Entschließungsantrag vorbereitet, den Sie dann zur Abstimmung bekommen, meine Damen und Herren, und diesen Antrag möchte ich auch gleich einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar, Schenk, Markowitz

betreffend Rücknahme der Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 Euro auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigten zugunsten der Hochwasseropfer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erhöhung der Parteienförderung von 2,41 Euro auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem umgehend rückgängig zu machen und die dadurch freiwerdenden Budgetmittel von 13,9 Millionen Euro für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe einzusetzen.“

*****

(Beifall beim Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen! Das wäre Solidarität mit den Österreicherinnen und Österreichern, so würde das Steuergeld vernünftig eingesetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 70

Da wir auch ein Opfer des Hochwassers haben, muss ich heute den Abgeordneten Erich Tadler von unserer Fraktion entschuldigen, der aufgrund des Hochwassers bedauerlicherweise verhindert ist. Deswegen muss ich auch auf Ihre Hilfe bei diesem Antrag hoffen. Ich darf Sie, Herr Präsident, ersuchen, gemäß § 55 Absatz 2 Geschäftsordnungsgesetz die Unterstützungsfrage zu diesem Antrag zu stellen.

Meine Damen und Herren! Jetzt können Sie ein klares Zeichen für die Österreiche­rinnen und Österreicher, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, setzen. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein. (Beifall beim Team Stronach.)

Nun möchte ich aber auf die Diskussion von vorhin zurückkommen. Herr Vizekanzler Spindelegger, der im ersten Moment, als die Hochwasserkatastrophe noch sehr akut war und es weitergeregnet hat, schon davon gesprochen hatte, dass die EU Gelder zur Verfügung stellen wird, ist heute schon ein bisschen vorsichtiger gewesen. Er hofft, dass die EU Gelder zur Verfügung stellen wird.

EU-Haushaltskommissar Lewandowski aus Polen hat diese Diskussion betreffend Folgendes gesagt – ich habe dazu einen Zeitungsartikel mitgenommen: „Streit um Hochwasser-Hilfe: Leere Kassen in Brüssel“ –:

„Mit EU-Hilfen für die Überflutungsgebiete darf nicht gerechnet werden. Die EU-Kommission machte bereits klar, dass die Kassen dafür leer sind.

,Wir sind ohne Mittel, auf jeden Fall für den Solidaritätsfonds’, sagte EU-Haushalts­kommissar Janusz Lewandowski.“ – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das lässt meine Hoffnung schwinden, dass hier schnell und unbürokratisch Hilfe für die Hochwasseropfer kommt. Hier sind Sie zuständig, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, hier ist der Herr Vizekanzler im Besonderen gefordert. Und ich fordere Sie auf, hier endlich tätig zu werden.

Jetzt gehe ich noch ein bisschen weiter. Die Vorbeugung ist auch wichtig, meine Damen und Herren. Heute treffen wir eine Entscheidung, um Schäden zu verhindern. Oder sollen wir nur Schäden zahlen, die durch das Wasser verursacht wurden, weil man nicht rechtzeitig gehandelt hat? – Es geht hier um die Hochwasserschutzgelder, die das Landwirtschaftsministerium verwaltet. Der Herr Lebensminister Berlakovich – man kennt ihn von der Bienendiskussion her sehr negativ – ist mir auch persönlich hier wieder negativ aufgefallen. Und ich werde Ihnen jetzt erklären, warum und wieso.

Einige in diesem Haus haben letzten Monat hier ein Gesetz beschlossen, ein Bundes­gesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959 und andere Gesetze geändert werden. Darin ist etwas enthalten. Das liest man hier nicht direkt heraus, aber ich habe einen Informanten, der mich sehr gut aufgeklärt hat. Und dieser Herr hat mir mitgeteilt, dass diese Gelder, die von der Bundesregierung für den Hochwasserschutz verwendet werden, jetzt zur Kommunalkredit umgeschaufelt werden. Die Kommunalkredit ist eine Bank, eine Bad Bank der Raiffeisenbank. Sie ist im 10-Prozent-Besitz der Raiffeisen Oberösterreich, der Rest ist die Kommunalkredit. Und das Umweltministerium schaufelt jetzt das ganze Geld dorthin. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.)

Früher haben Sie das direkt gemacht, jetzt ist es so, dass das Geld dorthin geschaufelt wird, dort kassiert man wieder ab. Eine Zwischenkommission wurde eingeschaltet. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Diese Zwischenkommission produziert Verwaltung und verzögert diese Hochwasser-schutzprojekte um ein Jahr, sage und schreibe um ein Jahr. Ein Jahr kann bei Hoch­wasser wirklich Probleme schaffen, meine Damen und Herren. Und da wird auch noch Geld aus diesem Topf abgezwackt, um die Verwaltung zu decken, um die ÖVP-Bad


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Bank Kommunalkredit zu stützen. Das sind Zustände, wie wir sie aus Sizilien kennen, aber nicht aus Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit. Der vom Abgeordneten Hagen und Kollegen gestellte Entschließungsantrag hat nur vier Unter-schriften, nämlich jene der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar, Schenk und Markowitz, und ist somit nicht genügend unterstützt. (Oje-Rufe.) Ich stelle daher die Unterstüt­zungs­frage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, um ein entsprechendes Zeichen durch Erheben von den Sitzen. – Es gibt dazu keine Unterstützung, daher ist der Antrag nicht in Verhandlung zu nehmen.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


11.34.30

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundes­regierung und Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich möchte an den Anfang meiner Rede meine persönliche Anteilnahme sowie jene des gesamten sozialdemokratischen Klubs gegenüber den betroffenen Familien zum Ausdruck bringen.

Als wir im Jahr 2002 hier über Maßnahmen nach dem Hochwasser diskutiert haben, hat wahrscheinlich niemand von uns gedacht, dass wir ein gutes Jahrzehnt später nochmals darüber diskutieren müssen (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist der Fehler!) und viele Menschen noch schlimmer von einem Hochwasser betroffen sind und sein werden. Bundesministerin Doris Bures hat die Bedeutung der Investitionen in den Hochwasserschutz klar formuliert. Sie hat gesagt, es muss das Menschenmögliche getan werden, um die Bevölkerung vor sehr schweren Hochwassern zu schützen und Folgeschäden zu minimieren. Ich glaube, das können wir alle hier gemeinsam nur unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundeskanzler Faymann und auch Herr Vizekanzler Spindelegger haben ja die Weiterführung der Investitionen in den Hochwasserschutz bereits dargestellt, haben uns die Sofortmaßnahmen und auch die finanziellen Maßnahmen in ihren Rede­beiträgen kundgetan. Ich denke, wir können uns alle in diesem Land sehr glücklich schätzen, dass wir eine Regierung haben, die sofort bereit ist zu helfen, die spontan reagiert und die vor allem geplante Maßnahmen rasch umsetzt.

Ich möchte zu meinem Vorredner noch etwas sagen, er hat die Soldaten und Solda­tinnen angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass es sich hiebei um einen Assistenzeinsatz handelt, zu dem die Soldatinnen und Soldaten angefordert werden müssen. Ich sage es Ihnen hier, weil sich Herr Bundesminister Klug in der Debatte nicht zu Wort melden kann, und möchte dies daher noch einmal in seinem Namen klarstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es wird aber auch in den Raumordnungen und in den kommunalen Flächenwidmungsplänen ein Umdenken erfolgen müssen. Der Natur wird wieder mehr Spielraum zurückgegeben werden müssen, nämlich zum Schutz der verbauten Gebiete. Wir brauchen auch – und das möchte ich jetzt an alle, an die Bundesregierung und an alle, die international tätig sind, richten – eine internationale Solidarität, was eine Klimastrategie anbelangt, nämlich Vereinbarungen, die auch auf internationaler Ebene eingehalten werden.

Doch zurück zu unseren Aufgaben. Die Menschen erwarten sich zu Recht von uns rasche und unbürokratische Hilfe. Sie erwarten sich aber auch Rechtssicherheit, wenn sie anderen solidarisch beistehen und helfen. Ja, auch ich spreche von jenen frei-


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willigen Helferinnen und Helfern, die abhängig davon, wo sie beschäftigt sind, im Falle des Hilfseinsatzes dienstfrei gestellt werden und Entgeltfortzahlung bekommen oder eben nicht. Da sind wir verpflichtet, geschätzte Damen und Herren, Chancengleichheit und Gerechtigkeit herbeizuführen.

Ich spreche jetzt nicht vom komplexen Thema Ehrenamtlichkeit im Allgemeinen, weil das ja sehr viele Facetten hat, vom Sport bis hin zu den Blaulichtorganisationen. Ich spreche ausdrücklich die Situation der Hilfe im Katastrophenfall an. Es ist mir wichtig, dass wir für jene Menschen, die freiwillig und solidarisch bei dieser Katastrophe Hilfe leisten, rasch Chancengleichheit durch eine gerechte Lösung herbeiführen.

Ich begrüße die Hochwasserhilfe für die Wirtschaft sehr, einerseits aus dem ERP-Fonds und andererseits auch die Kurzarbeitshilfen. Wir in der Politik schaffen die Rahmenbedingungen, unter denen Menschen in unserem Staat zusammenleben. Und dazu gehören eben auch jene Maßnahmen, die getroffen werden, welche Hilfen bereitgestellt werden und welche Rechte und Pflichten entstehen.

Als überzeugte Sozialdemokratin stehen für mich Werte wie Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität für die Menschen im Mittelpunkt. Und da geht es eben nicht nur darum, bei jenen Menschen, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen sind, die Fragen der Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung zu regeln, sondern auch bei jenen, die Hilfe leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch ich möchte mich darüber hinaus dem Dank an jene Menschen, die sich als Freiwillige zur Verfügung stellen, um zu helfen, anschließen, ihnen allen gehört unsere tiefe Wertschätzung und Anerkennung dafür.

Da das heute nach nahezu zwei Jahrzehnten meine letzte Parlamentsrede ist, lassen Sie mich auch anderen Dank sagen, angefangen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Expedit über die Kolleginnen, die nach Mitternacht hier den Saal aufräumen und in aller Früh schon unsere Büros putzen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen parlamentarischen Dienste bis hin zur Parlaments­direktion und dem Herrn Parlamentsdirektor. Ein Danke dafür, dass durch Ihre Arbeit unsere Arbeit so reibungslos funktioniert! (Allgemeiner Beifall.)

Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines, des sozial­demokratischen Parlamentsklubs, aber auch jenen der anderen Klubs und den parla­mentarischen MitarbeiterInnen.

Last but not least möchte ich mich bei euch, Ihnen, den Abgeordneten bedanken. In unterschiedlicher Intensität und in unterschiedlicher Übereinstimmung habe ich mit Ihnen zusammenarbeiten dürfen. Auch dafür ein herzliches Danke. (Allgemeiner Beifall.)

Ich wünsche Ihnen/euch allen persönlich für die Zukunft Wohlergehen.

Von der medialen Berichterstattung wünsche und erhoffe ich, dass Information und inhaltliche Auseinandersetzung wieder ins Zentrum gerückt werden und weniger die selbstgefällige Eigeninszenierung und die Herabwürdigung anderer. Politik ist zu bedeutend, um dem Spaßfaktor untergeordnet zu werden.

Ich wünsche uns, dass es auch in Zukunft gelingt, in diesem Haus zukunftsorientierte, positive und solidarische Beschlüsse auf breiter Basis zu fassen, zum Wohle der österreichischen Bevölkerung.

In diesem Sinne erinnere ich noch einmal an die notwendigen Maßnahmen für die Betroffenen der Katastrophe und die Helferinnen und Helfer.


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Als Sozialdemokratin wünsche ich mir eine Stärkung unserer Werte wie Chancen­gleich­heit, Gerechtigkeit und Solidarität auch in diesem Haus. Als Demokratin wünsche ich mir im Sinne unserer Bundesverfassung, dass sich die Menschen wieder stärker an der politischen Gestaltung beteiligen und das Wahlrecht nutzen, statt sich freiwillig in Fremdbestimmung zu begeben. Es ist nicht gleichgültig, welche Politik gemacht wird, weil es um die Rahmenbedingungen unseres Zusammenlebens geht, nicht nur, wenn es um Lösungen im Katastrophenfall geht, wie wir das jetzt bei diesem Tagesord­nungs­punkt diskutieren.

In diesem Sinne möchte ich meine Rede beenden mit: Es lebe die Demokratie! Ein Hoch auf unsere Republik Österreich – zum Wohle der Menschen in unserem Land! – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

11.41


Präsident Fritz Neugebauer: Liebe Kollegin Silhavy, vielen herzlichen Dank, insbe­sondere für die sehr persönlichen Worte am Schluss deiner Rede. Alles Gute! (Abg. Silhavy: Danke!)

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.41.56

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Österreich wurde in den ersten Juni-Tagen von einer extremen Hochwasserkatastrophe heimgesucht. Sechs Tage Dauerregen haben zu einer Situation und zu Wasserständen geführt, wie sie stellen­weise in den vergangenen 200 Jahren nicht beobachtet wurden. Die Auswirkungen sind natürlich katastrophal. Viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren, Keller, Wohnungen und Häuser wurden von den Wassermassen geflutet, ja in vielen Häusern stand sogar der erste Stock unter Wasser.

Meine Damen und Herren! Unsere Solidarität und unsere Unterstützung gilt in erster Linie den betroffenen Menschen, den Menschen, die von dieser Hochwasser­katast­rophe heimgesucht wurden.

Wir alle haben die Bilder noch vor uns. – Ich war vorige Woche in meinem Heimat­bezirk Schärding unterwegs. Der Bezirk Schärding hat eine besondere Situation: Im Westen fließt der Inn, im Osten die Donau, und der Norden des Bezirks grenzt an Passau, dort fließen beide Flüsse zusammen und dort wurde ein Pegelstand erreicht, wie es ihn seit dem Jahr 1501 nicht mehr gegeben hat, also seit 500 Jahren. Am Sonntag, dem 2. Juni, hat es dann sogar den Pegel weggespült, sodass keine Stände mehr durchgegeben werden konnten, die aber für den unteren Bereich der Donau sehr wesentlich sind.

Die Stadt Schärding ist besonders stark betroffen: Der Inn war zwei Meter höher als im Jahr 2002 beim sogenannten Jahrhunderthochwasser. Die Hälfte des Stadtgebietes stand unter Wasser! Und wir müssen einfach auch zur Kenntnis nehmen, dass es einen hundertprozentigen Hochwasserschutz nicht geben wird und nicht geben kann.

Dankenswerterweise wurde auf Initiative der Bundesregierung und des Landes Oberösterreich der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes in Schärding bereits verwirklicht und umgesetzt. Herr Minister Berlakovich, ich möchte mich hier bei dir persönlich auch dafür bedanken. Aber der Hochwasserschutz hat leider nicht gehalten beziehungsweise nicht ausgereicht, weil der Inn um 1,5 Meter höher war als die Wände, die dort zum Schutz aufgebaut wurden, obwohl diese um 50 Zentimeter höher waren als das Hochwasser im Jahr 2002.


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Viele Dämme und viele Schutzbauten, meine Damen und Herren, die in den letzten Jahren errichtet wurden, haben aber gehalten, und es konnten dadurch Schäden vermieden werden. 2 Milliarden € wurden seit 2002 investiert.

Und was ist in solch einer Situation das Wichtigste für die betroffenen Menschen? – Schutz und Hilfe, wenn das Wasser kommt, sowie Solidarität und Unterstützung, wenn aufgeräumt werden muss.

Das funktioniert in Österreich auf allen Ebenen: auf Bundesländerebene, Bezirksebene und vor allem auch auf Gemeindeebene. Ich habe mich selbst davon überzeugen können: Professionelle Hilfe durch die Blaulichtorganisationen, durch die Zigtausenden Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz und auch bei der Polizei, eine großartige Leistung, die hier erbracht wurde.

Ich möchte auch Dank und Anerkennung hier zum Ausdruck bringen, vor allem in Richtung der Helferinnen und Helfer. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist nicht selbstverständlich, meine Damen und Herren, dass in dieser Art und Weise Hilfe geleistet wird. Die Bevölkerung hat auch im Bereich der Nachbarschaftshilfe großartige Unterstützung geleistet. Es sind Menschen einfach zu den Feuerwehr­häusern, zu den Dienststellen des Roten Kreuzes gekommen und haben gefragt: Wie und wo kann ich helfen? – Das ist ein hohes Maß an Solidarität.

Auch das Bundesheer möchte ich erwähnen. In meiner Bezirksstadt, in Schärding, waren 300 Rekruten im Einsatz. Deren Einsatz war unbedingt notwendig, da das Wasser sehr rasch zurückgegangen ist, damit die Aufräumarbeiten dort auch wirklich gut und erfolgreich durchgeführt werden konnten.

Österreich ist in dieser schwierigen Situation – ich glaube, das kann man sagen – zusammengerückt. Die Leistungen im Bereich der Freiwilligkeit sind einzigartig und großartig.

Was ist jetzt zu tun, meine Damen und Herren? – Das Wichtigste ist, den Betroffenen durch eine rasche und unbürokratische Unterstützung zu helfen, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen – der Katastrophenfonds wurde auf 95 Mil­lionen € aufgestockt, die Regierung hat da bereits gehandelt –, den Betroffenen aber auch zum Beispiel beim Ausfüllen der Formulare zu helfen. Viele Dienststellen des Roten Kreuzes machen das derzeit in Oberösterreich. Mitarbeiter gehen zu den Menschen in den betroffenen Wohnungen und Häusern, damit diese Formulare zeitge­recht ausgefüllt werden, um unterstützend zu wirken.

Zeit- und Geldspenden – das ist auch ein sehr wesentlicher Punkt – werden durch die Bevölkerung in großartiger Art und Weise geleistet, damit die Menschen wieder rasch in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren können.

Weiters ist der Bau von Schutzprojekten konsequent fortzusetzen. Oberösterreich hat bereits angekündigt, dass in den nächsten Jahren weitere 500 Millionen € investiert werden. Im Bereich des Machland-Dammes haben die Schutzwände gehalten, und diese Projekte müssen natürlich fortgesetzt werden.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass Flüsse Platz brauchen. Wenn an bestimmten Stellen Wände errichtet werden, dann muss, das ist logisch, das Wasser woanders abfließen, sich ausbreiten können. Wir brauchen mehr Raum für unsere Flüsse und Bäche, um die Wohnungen und Häuser zu verschonen.

Außerdem brauchen wir die bestmögliche Unterstützung für die Freiwilligkeit, für die Freiwilligen-Organisationen. Die Maßnahmen dürfen aber nicht nachteilig gegenüber der Freiwilligenarbeit sein. Ich bin sehr gesprächsbereit beim Thema Angleichung Arbeiter/Angestellte, wenn selbst die eigene Wohnung, das eigene Haus aufgeräumt


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oder vom Schmutz befreit werden muss, aber wir müssen aufpassen, dass die Maß­nahmen nicht überbordend sind, damit das nicht zum Nachteil für die freiwilligen Helferinnen und Helfer wird.

Jetzt geht es darum, den Betroffenen rasch zu helfen, vor allem finanziell zu helfen. Österreich hält zusammen, es wird niemand im Stich gelassen. Dank an all jene, die das ermöglichen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


11.48.29

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Auch ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen allen Hochwasseropfern und ihren Angehörigen meine Anteilnahme ausdrücken. Als ehemals selbst Betroffene weiß ich, was das bedeutet. Sie können sich meiner Anteilnahme gewiss sein.

Als Tiroler Abgeordnete möchte ich an dieser Stelle an die Situation in Tirol erinnern. Gerade in meinem Heimatwahlkreis Kitzbühel und Kufstein war das Hochwasser in den letzten Tagen und Wochen besonders schlimm. In Kössen, ein Ort im Bezirk Kitzbühel, war die Bevölkerung von der Außenwelt abgeschnitten und auch die Stromversorgung war nicht mehr gegeben. Das war für die Bevölkerung ein sehr schlimmer Zustand.

Mein Dank gilt hier allen freiwilligen Helfern, die in einer Welle von Menschlichkeit und Solidarität nach Kössen gefahren sind, um dort mitzuhelfen und die Aufräumarbeiten voranzutreiben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mein Dank gilt auch den Feuerwehren, dem Roten Kreuz und dem Bundesheer. 1 650 Stunden wurden von der Freiwilligen Feuerwehr allein in Tirol in den letzten Tagen geleistet!

Aber nicht nur in Tirol, wir haben es heute schon gehört, sondern im gesamten Bun­des­gebiet waren und sind Tausende freiwillige Helfer der Feuerwehren und Rettungs­dienste im Einsatz und immer noch damit beschäftigt, gegen die verheerenden Auswirkungen dieser Flut zu kämpfen.

Wir sehen uns in besonderem Maße unseren Blaulichtorganisationen, den Feuer­wehren und Rettungsdiensten, verpflichtet. Die rund 3,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die ehrenamtlich tätig sind, leisten hervorragende Arbeit im Rahmen ihrer unbezahlten Tätigkeit.

Im sogenannten Freiwilligengesetz, welches letztes Jahr im Frühjahr beschlossen wurde, fehlen aber immer noch konkrete Maßnahmen dafür.

Deshalb bringe ich an dieser Stelle folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich folgende Maßnahmen für Frei­willige umzusetzen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 76

Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pen­sions­anspruch,

bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst,

Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen; Refundie­rung zugunsten der Arbeitgeber,

Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem Gesundheitswesen dienen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, denn das wäre ein wirkliches Zeichen dafür, dass hier vom Rednerpult aus nicht ständig nur Sonntagsreden gehalten und Lippenbekenntnisse abgegeben werden, sondern ein tatsächliches Signal für die Freiwilligenarbeit in Österreich gesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hoch­was­sersituation in Österreich“, in der 206. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12.06.2013.

Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasser­katas­trophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen. Die FPÖ sieht sich im besonderen Maße unseren Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung verpflichtet.

In Österreich sind 46 Prozent der Bevölkerung, also rund 3,3 Millionen Menschen, ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Das sog. Freiwilligengesetz, welches im Frühjahr 2012 beschlossen wurde, definiert nur die Begriffe im Rahmen der Freiwilligentätigkeit und beschäftigt sich im zweiten Abschnitt mit den Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr. Was aber nach wie vor fehlt, sind konkrete Maßnahmen für die freiwilligen Helfer.

Folgende Maßnahmen für Freiwillige sollen umgesetzt werden:

Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pen­sionsanspruch,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 77

bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst,

Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen; Refun-dierung zugunsten der Arbeitgeber,

Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem Gesundheitswesen dienen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich folgende Maßnahmen für Freiwillige umzusetzen:

Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pen-sionsanspruch,

bevorzugte Aufnahme von Freiwilligen in den Öffentlichen Dienst,

Entgeltfortzahlung und Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen; Refun­dierung zugunsten der Arbeitgeber,

Reduktion von Selbstbehalten für jene Freiwillige, die dem Gesundheitswesen dienen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


11.52.04

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Wie alle Vorrednerinnen und Vorredner möchte auch ich allen vom Hochwasser Betroffenen mein tiefes Mitgefühl ausdrücken. Unsere Gedan­ken waren in den letzten Wochen bei ihnen und sind es immer noch. Ich sehe es aber auch als unsere Aufgabe, sie hier so gut wie möglich zu unterstützen und rasch und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Ich möchte auch meinen großen Respekt und meinen Dank gegenüber all jenen, die geholfen haben, gegenüber all jenen, die sich solidarisch gezeigt haben, vor allem auch hinsichtlich der Leistung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zum Ausdruck bringen. Ich sehe es aber auch als unsere Aufgabe, hier in diesem Haus gerade ihre Rahmenbedingungen zu verbessern und das freiwillige Helfen in Österreich zu erleichtern. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, es ist angebracht, in Zeiten wie diesen auch hier von diesem Rednerpult aus Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen, Unterstützung zu signalisieren. Aber das allein, davon bin ich überzeugt, reicht nicht, sondern wir als politisch Verantwortliche in Österreich müssen auch darüber nachdenken, was in den letzten Jahren falsch gelaufen ist und was jetzt unsere Aufgabe ist; denn Hochwasserschutz ist nicht nur bei Katastrophen aktuell und ein Thema, sondern es ist unsere Aufgabe, das in allen politischen Entscheidungen mit zu bedenken. Da geht es um Klimaschutz und um Energiewende, da geht es um Flächenversiegelung und insbesondere um Naturschutz.

Ich war schon auch einigermaßen erschüttert, dass diese Themen in den Reden von Bundeskanzler und Vizekanzler überhaupt nicht vorgekommen sind und für unsere Regierung offenbar kein Thema sind. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 78

Klimaschutz und Energiewende: Ich glaube, diese Hochwasserkatastrophe zeigt eindeutig, dass der Klimawandel angekommen ist. In vielen anderen Ländern dieser Erde fallen solche Katastrophen noch viel, viel heftiger aus. Wenn wir nicht rasch und effizient Klimaschutz betreiben, müssen wir leider auch in Österreich mit immer heftigeren und immer öfter stattfindenden extremen Wetterereignissen rechnen.

Es bewahrheitet sich jetzt leider auch, was wir immer gesagt haben: dass uns die Folgen des Klimawandels auch ökonomisch viel, viel teurer kommen als das Betreiben von Klimaschutz. Deswegen ist es jetzt, denke ich, höchst an der Zeit, einen aktiven Klimaschutz und eine Energiewende in Österreich zu machen, denn wer jetzt Hochwasserschutz sagt, muss auch massiv in Klimaschutz und Energiewende investieren. Leider sind die Beschlüsse der letzten Monate nicht entsprechend aus­gefallen. Die Regierung hat ein inhaltsloses Klimaschutzgesetz beschlossen, und ein Energieeffizienzgesetz ist erst gar nicht zustande gekommen.

Naturschutz und Flächenversiegelung: Wir sehen jetzt sehr deutlich, wie wertvoll intakte Naturräume sind, dass nicht nur aus Jux oder oft wegen ein paar Fröschen Naturräume erhalten werden, sondern dass die Naturräume eine ganz, ganz wichtige Funktion haben. Tatsächlich ist es so, dass in Österreich jeden Tag 16 Fußballfelder versiegelt werden. Das sind riesige Flächen, die nur entsprechend wenig Wasser aufnehmen können, und es ist unsere Aufgabe, hier im Haus und bis in die Ge-meinden – bei Umwidmungen zum Beispiel – dafür zu sorgen, dass nicht nur weniger Flächen versiegelt werden, sondern dass auch wieder Flächen zurückgegeben werden.

Ich konnte es nicht fassen, dass der burgenländische Landeshauptmann während der Hochwasserkatastrophe zum Beispiel gefordert hat, dass eine Autobahn weiter ausgebaut wird. Wenn man so Politik macht, hat man, denke ich, überhaupt nicht verstanden, worum es geht.

Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit, dass wir deutlich umdenken und sehen, dass Hochwasser- und Katastrophenschutz in all unseren politischen Entscheidungen eine Rolle spielen, dass unsere Entscheidungen auch Konsequenzen haben, was die Häufigkeit und die Dimension von Hochwassern angeht.

Dieses Hochwasser zeigt für mich ganz deutlich – ich hoffe, auch viele andere sehen das jetzt endlich so –, wie wichtig Umweltpolitik ist, wie wichtig aktive, ambitionierte, engagierte Umweltpolitik ist. Es zeigt, dass es da nicht nur um irgendwelche Luxusgeschichten geht, sondern um unser aller Lebensgrundlage. Es zeigt, wie wichtig es ist, hier umfassend zu denken, Klimaschutz und Energiewende Hand in Hand mit Naturschutz zu sehen, mit ökologischem Hochwasserschutz. Umweltpolitik muss also sehr, sehr umfassend gesehen und gedacht werden und vor allem auch in Österreich endlich wieder gemacht werden!

Ich hoffe, Sie alle erinnern sich bei den umweltpolitischen Beschlüssen, die noch anstehen, an ihre heutige Rede und auch an das Hochwasser und machen sich bewusst, welche Auswirkungen unsere Entscheidungen haben.

Für umfassenden Umweltschutz braucht Österreich ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


11.57.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das Hochwasserereignis 2013 hat auch meine Heimatgemeinde Bad Deutsch-Altenburg heimgesucht, wie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 79

schon im Jahr 2002. Ich habe daher gewissermaßen live miterlebt, wie Menschen plötzlich wieder einmal vor dem Nichts stehen und wie Menschen sich solidarisch erklären und Unglaubliches leisten.

Lassen Sie mich mit einer Frage beginnen: Was ist, wenn der Nationalrat heute dieses Thema diskutiert, das Wesentliche? – Und da darf ich an die Spitze der Ausführungen stellen: Jetzt sind wesentlich volle Solidarität mit den Opfern und die Priorität aufzu­stel­len, sofort zu helfen. Wer rasch hilft, wer unbürokratisch hilft, macht das Richtige. Wer rasch hilft, hilft doppelt und dreifach! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

Zweitens geht es darum, den großen Bereich Hochwasserschutz zu diskutieren. Es geht um die Fragen: Wie soll es dort weitergehen? Wie viel Geld soll man investieren?

Hohes Haus! Experten müssen jetzt eine Evaluierung vornehmen. Und Sie werden sehen, dass Maßnahmen, die seit 2002 ergriffen wurden – eine kurze Einblendung: Der Herr Bundeskanzler hat in seinen Ausführungen offensichtlich fünf Jahre bewusst ausgeblendet, denn diese Maßnahmen laufen seit 2002 vorbildlich, nicht erst seit 2007! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Höllerer) –, wenn also für diesen Bereich eine Evaluierung durchgeführt wird, wird man sehen, wie viel investiert wurde und um wie viel dann die Schadenssumme gesunken ist. Ich gehe davon aus, dass die Schadenssumme dort, wo investiert wurde, deutlich gesunken ist. Es gibt also ein zusätzliches Finanzierungsargument für Hochwasserschutz.

Das, was die Bundesregierung jetzt beschlossen hat, ist, sage ich Ihnen, noch deutlich steigerbar, im eigenen finanziellen Interesse. Gehen wir jetzt sofort daran, zusätzlich in Hochwasserschutz zu investieren!

Für jene, bei denen nichts investiert wurde, ist es nur ein schwacher Trost, wenn sie jetzt hören, wie toll der Hochwasserschutz funktioniert hat. Auch diese Menschen gibt es.

Hinterfragt gehört auch die Flächenwidmung. Da geht es jetzt nicht darum, wer Fehler gemacht hat. Natürlich werden alle Bürgermeister sagen, da gibt es ein Verord­nungs­verfahren, eine Verordnungsprüfung, das wurde vom Land sanktioniert, aber wir müssen heute soweit sein, wenn notwendig rückzuwidmen!

Wir müssen uns auch die Frage der geordneten Absiedelung stellen. Bei mir waren zwei Unternehmer – ihr Lagerplatz, alles überflutet. Sollen die dort überhaupt noch investieren? Ich sage: Nein, das ist wirklich ein Unsinn! Diese Unternehmen finanziell zu unterstützen, einen neuen Standort zu finden, das wäre Gebot der Stunde. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben jetzt 66 000 Freiwillige gehabt, ich habe das alles live erlebt, das sind 66 000 Helden, die haben Unglaubliches geleistet: Freiwillige Feuerwehr, Betriebs-feuer­wehr, Rotes Kreuz, Bundesheer, viele andere Organisationen. Und ich glaube, gerade jetzt sollten wir darangehen, Nägel mit Köpfen zu machen, da ist schon so viel diskutiert worden: Wie können wir helfen? Wie können wir deren Stellung heben?

Klubobmann Josef Bucher hat schon einen Entschließungsantrag angekündigt, er hat das auch schon ausgeführt, ich darf diesen somit einbringen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem eine österreichische Ehrenamtskarte, die insbesondere zur Inanspruchnahme nachstehender Leistungen berechtigt, eingeführt wird:

bundesweit einheitliche Dienstfreistellung samt Lohnfortzahlung aus dem Katast­rophenfonds;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 80

Pensionsanrechnungsmöglichkeiten;

Gratisimpfungen;

bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst;

Eintrittsermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bädern, öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, etc. sowie

Preisnachlässe bei Unternehmen, die sich beteiligen wollen.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren, höchsten Respekt vor jedem Einzelnen! Da haben sich Menschen eingesetzt, Solidarität gezeigt. Ich glaube, der Gesetzgeber ist aufgefordert, jetzt hier auch dieses Dankeschön in einem Gesetzeswerk auszudrücken. Dieser Antrag steht dann zur Abstimmung. Der kann auch noch gerne erweitert werden, da sind wir absolut gesprächsbereit, aber lassen Sie diese Sonntagsreden, was man nicht alles tun wird! Die Zeit ist reif, jetzt zu handeln!

Da darf ich die Freiwillige Feuerwehr noch im Besonderen ansprechen, die sich ja selbst manchmal wie die Bittgänger vorkommen, die kaum Verständnis haben. Ich glaube, das, was jetzt passiert ist, sollte ein für alle Mal dazu führen, dass diese Freiwilligen Feuerwehren die vollste Unterstützung in allen Bereichen bekommen.

Man sollte die Ausrüstungsverordnung überdenken: Welche Gerätschaft braucht man?, und da nicht kleinlich sein. Da hat man oft das Gefühl, dass dort die Überbürokratie herrscht. Das betrifft all jene, die ein bisschen zentralistisch ausgerichtet sind, aber das geht hinunter bis zu den Ländern und kleineren Organisationseinheiten, wo man das Gefühl hat, dass die Erbsenzählerei auf der Tagesordnung steht.

Meine Damen und Herren! Für all jene, die jetzt für uns eingestanden sind, für das ganze Land: Hut ab, größten Respekt und volle Unterstützung! (Beifall beim BZÖ.)

12.03


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner, Ernest Windholz betreffend Frei-willige stärken – Helfern helfen mit der österreichischen Ehrenamtskarte

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über „Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hochwassersituation in Österreich anlässlich des Hochwassers in Österreich“ am 12. Juni 2013

Wie insbesondere die jüngste Hochwasserkatastrophe drastisch vor Augen führte, hat Freiwilligenarbeit einen enorm hohen Stellenwert in Österreich und ist von der Bewältigung von derartigen Ereignissen nicht wegzudenken.

46% der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren leisten in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Der Anteil bei den Männern beträgt 49%, bei den Frauen 42%.

Insgesamt engagieren sich rund 3,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher ab 15 Jahren freiwillig. Die Bandbreite des freiwilligen Engagements reicht von der Nach-


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barschaftshilfe über soziale, pflegerische und gesundheitliche Dienste sowie Sport und Kultur bis zu Katastrophenhilfs-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten.

Nach wie vor ist freiwilliges Engagement in vielen Fällen mit finanziellen Belastungen und anderen Nachteilen verbunden, bspw. durch eine weiterhin fehlende Absicherung in Form einer Lohnfortzahlung, fehlende Anrechnung von Pensionsversicherungszeiten oder notwendige Impfungen.

Es ist höchste Zeit, diese bestehenden Hürden zu beseitigen sowie ehrenamtliche Leistungen von staatlicher Seite stärker anzuerkennen und zu belohnen.

Folgende Maßnahmen schlagen wir vor:

bundesweit einheitliche Dienstfreistellung samt Lohnfortzahlung aus dem Katastro­phen­fonds;

Pensionsanrechnungsmöglichkeiten;

Gratisimpfungen;

bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst;

Eintrittsermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bädern, öffentliche Freizeiteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, etc. sowie

Preisnachlässe bei Unternehmen, die sich beteiligen wollen.

Aus diesem Grund fordern die unterfertigten Abgeordneten die Einführung einer auf dem Freiwilligenpass aufbauenden österreichischen Ehrenamtskarte im Scheckkarten­format.

Gegen Vorlage der Ehrenkarte sollen die jeweiligen oben angeführten Leistungen gewährt werden. Darüber hinaus dient die Ehrenamtskarte zur Dokumentation Ihres ehrenvollen Einsatzes.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem eine österreichische Ehrenamtskarte, die insbesondere zur Inanspruchnahme nachstehender Leistungen berechtigt, eingeführt wird:

bundesweit einheitliche Dienstfreistellung samt Lohnfortzahlung aus dem Katastro­phen­fonds;

Pensionsanrechnungsmöglichkeiten;

Gratisimpfungen;

bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst;

Eintrittsermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bädern, öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, etc. sowie

Preisnachlässe bei Unternehmen, die sich beteiligen wollen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 82

12.03.23

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesregierung! Hohes Haus! „Is schon still uman See“ – so heißt ein Kärntner Lied. Gerade wenn man die letzten Tage und Wochen anschaut, dann kann ich nur sagen: Mein tiefstes Mitgefühl mit den betroffenen Menschen und vor allem mit den Ange­hörigen von jenen inzwischen sechs Personen, die leider verstorben sind.

Ich kann nur sagen, es ist sehr viel passiert in den letzten Jahren. Ich möchte jetzt sicher kein Kleingeld hier wechseln und die Schuld irgendwelchen Bundesregierungen oder Parteien zuschieben, aber ich glaube, was wir daraus lernen müssen, ist: Wir müssen mit dem Versiegeln der Landschaft und dem Verkleinern der Bäche aufhören! Ich glaube, das ist das Um und Auf.

Wir haben gelernt, das Wasser hat so eine Kraft, dass auch die verschiedenen Bauten und verschiedenen Maßnahmen, die wir getätigt haben, am Ende des Tages nichts helfen. Wenn ich vorher auch gehört habe, dass Bundesminister Berlakovich gelobt wurde, dass der Hochwasserschutz ausgebaut wurde, muss ich sagen, leider ist das Wasser halt eineinhalb Meter darüber geschossen, am Ende des Tages hilft es den Betroffenen nichts.

Ich würde mir eines wünschen, und zwar dass die Bundesregierung es das erste Mal, glaube ich, schafft, dass wir nach Brüssel fahren und das Geld für diese Hochwas­serschutzregionen, das Geld, das uns am Ende des Tages auch zusteht, auch bekommen werden; dass wir einen selbstbewussten Bundesminister haben, der sehr wohl das fordert, und auch einen Außenminister und Vizekanzler. Es geht darum, dass wir nicht dauernd Geld nach Brüssel zahlen, sondern jetzt ist eine Katastrophen­situation bei uns eingetreten, von der Tausende von Menschen betroffen sind, und da frage ich Sie: Was muss noch passieren, dass wir aus dem Katastrophenfonds Geld bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall beim Team Stronach.)

Folgendes dürfen wir auf keinen Fall vergessen: die Banken. Bei den Banken waren wir solidarisch. Bei den Banken haben wir sehr viel Geld in die Hand genommen, um sie zu retten. Ich erwarte mir jetzt genau von den Großbanken in diesem Land – Raiffeisen, wie sie alle heißen –, dass sie jetzt nicht hergehen und die Häuser neu begutachten und sagen: Du hast ein Hochwasser gehabt, was machen wir jetzt mit deinem Kredit? Das heißt, möglicherweise werden jetzt von den Banken hier Nachforderungen gestellt. Und da würde ich mir von jedem Einzelnen erwarten, vor allem von den Großbanken, dass sie auf die Häuslbauer schauen (Beifall beim Team Stronach), dass sie auf diejenigen schauen, die die Kredite noch nicht abgezahlt haben, die 2002 bereits zum Handkuss gekommen sind und jetzt wieder bei null anfangen müssen. Wie wir alle wissen, sind die Häuser, was die Statik betrifft, teilweise nicht mehr zu verwenden.

Man hat es in den letzten Tagen gesehen: Die Menschen sind verzweifelt. Ich frage mich auch, ob wir nicht auch über eine psychologische Hilfe nachdenken müssen, ob wir nicht darüber nachdenken müssen, wie wir mit den Menschen umgehen, die einfach nicht mehr können. Das sind nämlich meistens die, die älter sind, von einer Pension leben. Und jeder weiß in diesem Land, dass man ab 70 Jahren keinen Kredit mehr bekommt. Was passiert mit diesen ganzen Personen, die vor dem Nichts stehen?

Da würde ich mir wünschen, dass wir aus dieser ganzen Misere etwas lernen: 20 Hektar pro Tag werden versiegelt! 20 Hektar pro Tag! Wir haben es gerade vorhin gehört. Damit muss aufgehört werden!

Wichtig ist auch, dass mit diesem Umwidmungswahn aufgehört wird, den wir in Österreich haben, wo verschiedene Menschen versuchen, auf Kosten anderer ein Brachland in Bauland umzuwidmen. Wenn es eine rote Zone gibt, dann können wir


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dort nicht mehr umwidmen! Ich kann nur an jeden Einzelnen appellieren, vor allem an die Bundesregierung und vor allem an die ÖVP, dass das in Zukunft aufhört. Da muss Schluss sein mit Freunderlwirtschaft. Wir müssen alle daran denken, dass es Men­schen gibt, die ihr Hab und Gut und ihr ganzes Erspartes in diese Region investiert haben, und ihnen am Ende des Tages nichts bleibt. (Abg. Sacher: Die Bundes­regierung ist ja nicht für Umwidmungen zuständig!)

Das ist ganz klar, das weiß ich, nur, die Bürgermeister vor Ort, das sind meistens Rote und Schwarze. Schauen wir uns die Statistiken der letzten Jahre an: Wer hat denn am meisten umgewidmet? – Und das ist jetzt gar nicht sarkastisch gemeint. Wir müssen alle gemeinsam etwas tun, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert! Und da seid ihr alle gefordert, jeder Einzelne ist da gefordert. Spenden allein hilft nichts. (Beifall beim Team Stronach. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Sacher.)

Die SPÖ ist komplett überheblich, das muss ich Ihnen klipp und klar sagen. Wir versuchen, den Menschen in diesem Land zu helfen. Wir versuchen, unbürokratisch Gelder in die Hand zu nehmen, damit jeder Einzelne zu seinem Recht kommt und sein Geld bekommt – und sich nicht dauernd anstellen muss, damit er etwas kriegt.

Und zu diesem großen Verwaltungsapparat: Wie schaut es jetzt aus mit den Spenden­geldern? Die muss jemand aufnehmen, die müssen weitergeleitet werden. (Abg. Amon: Du hast wirklich keine Ahnung! Du hast keine Ahnung!) Wir versuchen wirklich, dass das Geld am Ende des Tages dort ankommt, wo es gebraucht wird. – Der Kollege Amon wird es mir gleich zelebrieren, wie es am besten funktioniert. (Abg. Amon: Du hast keine Ahnung!) Sie schreien dauernd rein, ich habe keine Ahnung. Ich sage Ihnen: Unbürokratisch und schnell muss es funktionieren! Es muss hier viel mehr passieren, meine Damen und Herren, im Sinne Österreichs und im Sinne dieser Men­schen, die wirklich zu Opfern wurden! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Amon: Keine Ahnung hat der Herr Markowitz!)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.08.48

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Nur einen Satz zu meinem Vorredner: Interessant ist, dass die sich immer herstellen und uns die Welt erklären, die nie in dieser Republik irgendwo einen Beitrag geleistet haben. Das ist schon interessant.

Ich würde mir wirklich wünschen, dass man eine so ernste Situation auch halbwegs ernst und sachlich diskutiert. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich behaupte, und schauen Sie in alle Länder Europas – von der internationalen Ebene rede ich gar nicht –: Nirgends wird so effizient, so professionell an diese Themen heran­gegangen wie in Österreich! Und dafür bedanke ich mich bei allen, von der Bundesregierung angefangen bis hinunter zum Bürgermeister, der als örtlicher Einsatzleiter dort steht. Vielleicht war der eine oder andere auch vor Ort und hat sich das angeschaut. Ich bedanke mich bei allen Einsatzorganisationen, auch bei meinen Samaritern, die man vielleicht nicht überall in Österreich so kennt.

Ich war bei vielen Hochwassereinsätzen in den letzten 30 Jahren, aber eines sage ich euch, und auf das bin ich stolz: So eine – ich will jetzt nicht sagen, Nächstenliebe, sonst interpretiert der Nächste da gleich wieder etwas hinein – Nachbarschaftshilfe, wie ich sie vor Ort angetroffen habe, dass die Leute derart zusammenhalten, von der Feuerwehr über das Militär, über meine Leute bis zu all den Bürgern, die in den betroffenen Städten und Gemeinden wohnen, so ein Miteinander habe ich erstmals –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 84

ich sage das ganz offen, ich habe mir vorgenommen, dass ich das zum Ausdruck bringe – so erlebt.

Es ist immer gemeinsam gekämpft worden in solchen Fällen, keine Frage, aber Hut ab vor all diesen Österreicherinnen und Österreichern, bis zu jenen, die einen Spendenbeitrag leisten, der sehr wichtig ist! Das ist überhaupt keine Frage. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht könnten wir einmal nicht anlassbezogen, sondern in aller Ruhe so ein Thema hier im Haus angehen. Dort und da stimmen schon gewisse Sachen. Ich bin der Frau Bundesministerin schon dankbar, wenn sie sagt, dass man dort und da noch einen Hochwasserschutz machen muss, weil es ohne den nicht geht, aber die primäre Frage ist, wie wir sicherstellen können, dass das Wasser gar nicht in das Gerinne hineinkommt. Daran müssen wir national, regional, aber auch europäisch arbeiten!

Wir dürfen in diesem Bereich, Frau Kollegin, nicht immer nur einen Punkt heraus­nehmen. Wenn, dann müssen wir das korrekt und im Querschnitt diskutieren. Nur so werden wir für die Zukunft verhindern können, dass solche Ereignisse stattfinden.

Von wo ist denn das Wasser hergekommen? Das ist ja nicht von Dürnstein oder von Linz gekommen. Das wissen wir ja alle, nicht? Also wenn, dann sollten wir die Frage so diskutieren, wie sie sich wirklich darstellt – und vor allem sehr dankbar, sehr respektvoll allen gegenübertreten, die hier einen fast übermenschlichen Einsatz geleistet haben.

Ich freue mich und darf mich bei der Bundesregierung bedanken, dass wir für die Hilfsorganisationen, von der Feuerwehr bis zu den Rettungsorganisationen, auch künftig Lösungen erarbeiten werden und wir ihnen das notwendige Material oder die notwendige Ausrüstung mit auf den Weg werden geben können.

Herr Bundesminister Klug, Respekt für die Zusammenarbeit mit dem Militär! Ich war auch bei Sitzungen dabei, da habe ich gehört, das Militär ist nicht gekommen. Ich bin ein gelernter Österreicher und schon lange Funktionär: Ja, bei Assistenzleistungen muss man das Bundesheer anfordern; das ist halt so! Tun wir uns das gar nicht an, dass wir uns die Bälle hin und her zuspielen! Es ist das ein sehr ernstes Thema, ein sehr wichtiges Thema, und Österreich hat gezeigt, wie vorbildhaft man an dieses Thema herangeht. Mein Mitgefühl gehört natürlich auch jenen, die leider einen persönlichen menschlichen Verlust erlitten haben.

Ich bin überzeugt, dass wir die Kraft haben, dass wir uns für die Zukunft noch weiter verbessern, noch besser aufstellen. Ich glaube, mehr können wir in dieser schweren Situation gar nicht erwarten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.13.02

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren der Bundesregierung! Fast elf Jahre nach der Flutkatastrophe im August 2002 stehen wir vor den Auswirkungen eines neuen Jahrhunderthochwassers. In meinem Bezirk Krems war es knapp. Trotz ähnlich hoher Donaupegelstände wie 2002 sind viele Gemeinden an der Donau knapp an dieser Katastrophe wie 2002 vorbeige­schrammt. Entscheidend dafür waren zwei Gründe.

Erstens: Es wurden in der Zwischenzeit seit 2002 Retentionsräume geschaffen. Es wurden die Flüsse ökologisch rückgebaut. 180 Hektar allein an Grund und Boden im


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 85

Bereich des Kampflusses wurden angeschafft. Und zweitens wurde entlang der Donau bei verschiedenen Gemeinden in Hochwasserschutzanlagen investiert, die sich be­währt haben, die gewirkt haben, so wie das seit 1996 auch in Krems-Stein der Fall ist.

Die Schwachstelle waren die alten Erddämme. Der Damm in Theiß drohte zu brechen. Ein Großeinsatz an Feuerwehren, Bundesheer und auch an vielen Freiwilligen und auch der Einsatz von 10 000 Tonnen Sand und Schotter und das Befüllen von 120 000 Sandsäcken haben letztendlich den Dammbruch verhindert. Da sind wir auch mit einem blauen Auge davongekommen.

Allerdings hilft das den Menschen, deren Hab und Gut durch diese Hochwasserflut vernichtet wurde, gar nichts. In den diesjährigen Flutmassen in Österreich waren Menschenleben zu beklagen. Muren haben Dörfer zerstört, private Häuser, Wohnun­gen wurden unter Wasser und Schlamm gesetzt. Viele Menschen, Familien stehen vor dem Nichts. Unternehmen wurden so schwer geschädigt, dass der Betrieb eingestellt werden musste. Tausende Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche stehen immer noch unter Wasser und Schlamm, und in der Nähe von Wohnsiedlungen wurden Agrar­flächen mit Heizöl kontaminiert. Auch das ist wieder ein Beweis, dass das Holz als Heizmaterial die beste und vor allem auch die umweltgerechteste Alternative ist. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Mag. Kogler und Dr. Moser.)

Alle Bauernfamilien, die betroffen sind, man redet von 300 Bauernhöfen, haben massive Ernteausfälle zu verkraften und sind vor allem auch in ihrer Existenz gefährdet. Erste wichtige Schritte wurden gesetzt: 95 Millionen für die Freiwilligen Feuer­wehren. Geld aus dem Katastrophenfonds steht zur Verfügung. 1 Milliarde € wird in den nächsten Jahren von der Regierung in ein hochwassersicheres Österreich investiert. Dafür Dank – nur, mit Geld allein ist es in so schweren Situationen nicht getan.

Dass im Kampf gegen diese Flutmassen wieder alle an einem Strang gezogen haben, das beweisen vor allem Tausende helfende Hände, die tagelang und nächtelang Zigtausende Sandsäcke gefüllt haben, die immer noch mit dem Schlammschaufeln und mit dem Aufräumen beschäftigt sind und die Flutopfer selbstlos unterstützen.

Dank daher an die Zivilbevölkerung, die sich hier so selbstlos eingebracht hat, an alle Helfer, alle Spender, die durch ihren Einsatz den Betroffenen wieder Mut zum Aufbau machen.

Dank auch an die Feuerwehren. 1 712 Feuerwehren mit 25 300 Frauen und Männern waren allein in Niederösterreich im Einsatz und sind es noch.

Dank an das Bundesheer. Mit 1 750 Soldaten wurden bisher 7 700 Mann-Tage aufge­bracht. Und jetzt geht es erst ans Aufräumen, und da ist das Bundesheer besonders gefordert.

Respekt vor allem auch für die Professionalität der Krisenstäbe mit der Einbeziehung aller Blaulichtorganisationen, die eindrucksvoll bewiesen haben, dass ihre Organi­sationsstrukturen mit bester Vernetzung im Ernstfall hervorragendst funktionieren.

In erster Linie gilt es jetzt, den Opfern der Wassermassen so rasch wie möglich und so unbürokratisch wie möglich zu helfen. Die Hilfsmaßnahmen sind voll angelaufen. In Österreich wird mit Sicherheit niemand im Stich gelassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 86

12.17.45

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich mich von ganzem Herzen bei den Feuerwehren, beim Bundesheer und bei den vielen freiwilligen Helfern für ihren großartigen Einsatz bedanken. Ich habe vorige Woche in meiner Heimatgemeinde Aschach an der Donau in Oberösterreich, die eine der am schwersten von diesem Hochwasser betroffenen Gemeinden gewesen ist, selbst erlebt, wie die Menschen zusammengehalten haben. Vielen Dank noch einmal dafür! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich mag mir in diesem Zusammenhang gar nicht ausdenken, was gewesen wäre, wenn sich die SPÖ am 20. Jänner durchgesetzt hätte, die Wehrpflicht aufgehoben und die Miliz verkleinert worden wäre. Ohne Bundesheer würden wir immer noch knietief im Schlamm stecken.

Klubobmann Kopf hat vorhin gemeint, Österreich ist in der Krise zusammengerückt. Das stimmt. Aber spätestens seit dem gestrigen ergebnislosen Hochwassergipfel ist diese Bundesregierung wieder von den Menschen weggerückt, und zwar sowohl von den Geschädigten als auch von den Helfern. Da lobe ich mir die oberösterreichische Landesregierung und ganz besonders Wohnbaulandesrat Haimbuchner, auf dessen Antrag hin die Landesregierung ein dreijähriges Aussetzen der Rückzahlungen der geförderten Wohnbaudarlehen für Hochwassergeschädigte beschlossen hat (Beifall bei der FPÖ) und der auch sofort Gelder aus der Wohnbauförderung für die Wiedererrich­tung der zerstörten Häuser zur Verfügung gestellt hat.

Es ist ganz einfach: Wir fordern eine einheitliche Regelung für ganz Österreich im Falle eines derartigen Elementarereignisses. Wir wollen eine Entgeltfortzahlung für die freiwilligen Helfer. Und da helfen auch präpotente Aussagen wie „Ehrenamt soll Ehren­amt bleiben“ nichts. Das Ehrenamt bleibt Ehrenamt, weil die vielen Stunden, die das ganze Jahr über von den Hilfsorganisationen geleistet werden, um zu üben oder zu helfen, ohnehin weiterhin ehrenamtlich geleistet werden. 3 Millionen Österreicher sind ehrenamtlich tätig.

Besonders ungerecht – das ist jetzt an die Adresse der SPÖ gerichtet – finde ich die arbeitsrechtliche Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern in diesem Zusam­menhang, wenn ihre Wohnung oder ihr Haus von einem Elementarereignis betroffen ist, und zwar: Angestellte können bis zu einer Woche bei vollen Bezügen die Schäden beseitigen, während das für Arbeiter nur unter ganz bestimmten Umständen gilt. Das kann man wirklich ohne viel Aufwand rasch reparieren. Da muss unbedingt gleiches Recht für alle Betroffenen gelten! (Beifall bei der FPÖ.)

Völlig inakzeptabel ist es, dass Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen bei der Anschaffung von Geräten auch noch mit der Mehrwertsteuer belastet werden. Diese Organisationen übernehmen Aufgaben, die sonst der Staat zu erfüllen hätte. Daher kommt jedes angeschaffte Gerät der öffentlichen Hand zugute. Aber auf der einen Seite werfen wir Milliarden von Euro maroden griechischen und zypriotischen Banken in den Rachen, auf der anderen Seite verlangen wir von der Freiwilligen Feuerwehr die Mehrwertsteuer.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige I

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 87

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Zuge von Krisen und Katastrophen steuerliche Erleichterungen für private Unter­nehmen, die Freiwillige beschäftigen, sowie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Freiwilligenorganisationen beim Ankauf von Gerätschaften vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Mag. Haider und weiterer Abgeordneter betreffend konkrete Maß­nahmen für Österreichs Freiwillige I

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates über "Entwicklungen und Maßnahmen betreffend die Hochwasser­situation in Österreich", in der 206. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12.06.2013.

Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasser-katas­trophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen.

In Österreich sind rund 44 Prozent der Bevölkerung, also rund 3 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Privaten Betrieben, speziell KMUs, die Freiwillige beschäftigen, müssen unter be­stimm­ten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen gewährt werden. Denn es kann beispielsweise für ein kleines Unternehmen im ländlichen Raum bei einem Brand oder einem Autounfall mit Bergungsbedarf zu einem Ausfall eines wesentlichen Teils der Belegschaft kommen, wenn dieser für die Freiwillige Feuerwehr aktiv ist.

Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt in der Regel über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Organisationen zu unterstützen und einen Beitrag für die eigene Sicherheit zu leisten.

Es ist allerdings völlig inakzeptabel, wenn Feuerwehren und Rettungshilfs-organi­sationen bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich wie beispielsweise durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr übernehmen Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte. Jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 88

Deshalb ist im Sinne der Allgemeinheit und zur Unterstützung in Krisen- und Katastro­phenfällen ein Fiskalmodell zu schaffen, das für den Ankauf von für den Einsatz notwendigen Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen eine Mehr­wert­steuerrückvergütung vorsieht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Zuge von Krisen und Katastrophen steuerliche Erleichterungen für private Unter­nehmen, die Freiwillige beschäftigen sowie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Freiwilligenorganisationen beim Ankauf von Gerätschaften vorsieht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.21.25

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ja, seit 2002 ist vieles geschehen an Maßnahmen. Ich will das gar nicht leugnen. Da sind Großinitiativen geschehen, die auch in eine moderne Richtung des ökologischen Hochwasserschutzes gehen. Es gibt aber leider auch Versäumnisse.

Aber stellen wir uns heute einfach die Frage, wie es für die Zukunft weitergehen soll. Denn: Bei allem Verständnis, dass hier Danksagungen, denen wir uns ja auch ange­schlossen haben und sie hier auch gerne wiederholen, eine Rolle spielen, kann es ja nicht so bleiben, dass man von den Regierungsvertreterinnen und -vertretern ganz wenig hört, wie es jetzt überhaupt weitergehen soll. Das ist schon ein bisschen ent­täuschend, noch dazu vor dem Hintergrund – und damit kommen wir zum ökologischen Kern der Sache –, dass die hundertjährigen Hochwässer, wie Ihnen ja auch schon langsam aufgefallen sein wird, schon im Zehnjahresrhythmus daherkommen und vielleicht bald noch dichter vorkommen werden.

Also in Wahrheit geht es nicht mehr um hundertjährige oder dreißigjährige Hochwas­ser, sondern es geht darum, wie die Klimaforscherin Kromp-Kolb auch ausgeführt hat, was wir, das hypothetische Hochwasser 2030 vor Augen habend, tun können, dass wenigstens die Auswirkungen gemindert werden, wenn wir schon sonst ökologisch versagen. Da kann man auch in Österreich – denn den Klimawandel werden wir alleine nicht aufhalten können – noch sehr viel tun.

In folgender Reihenfolge würde ich einmal vorschlagen – und ich werde dann kurz darauf eingehen – den vorsorgenden ökologischen Hochwasserschutz, die leidige Frage der „roten Zonen“, und zwar immer noch, und die Frage der Bodenversiegelung, die überhaupt das größte Verbrechen in diesem Zusammenhang ist. Das wird aber tagtäglich begangen, so zwischen den hundertjährigen Hochwässern. Und das lassen Sie fast völlig aus. Da versagt sowohl Rot als auch Schwarz auf allen Ebenen. Und schließlich wird es darum gehen – ich möchte das voranstellen –, wie die Freiwilligen bessergestellt werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 89

Niemand hier behauptet – und das richte ich vor allem an die Adresse der Sozial­demokraten –, dass jemand dadurch einen Vorteil haben soll. Wenn Sie das vermuten, müssen Sie das hier darlegen. Wir sagen, genau umgekehrt: Sie sollen zumindest keinen Nachteil haben! Und danach müssen sich die Maßnahmen orientieren.

Jetzt ist es so, dass es überall unterschiedlich ist. Auch wieder so eine seltsame Blüte des schlechten Föderalismus, wenn sie schon immer den guten strapazieren. Hier ist er nirgends zu finden – beim ganzen Hochwasserschutz im Übrigen nicht! Es ist nicht einzusehen, dass das überall anders ist. Da ist natürlich der Bund gefordert, zu schauen, dass das vereinheitlicht wird und dass die Freiwilligen wenigstens keinen Schaden nehmen müssen, was etwa den Verdienstentgang betrifft et cetera. – Soweit so logisch, es passiert aber trotzdem nichts in Bezug darauf!

Jetzt zu den Fragen der Ökologie. Aber zuvor noch vielleicht, weil es wirklich immer wieder vom Team STRONACH kommt, hier mit irgendwelchen populären Geschichten hereinzugehen, zu dem Antrag auf Zulassung. Ich wollte ja diesen Antrag, damit man wenigstens darüber diskutieren darf, schon unterstützen, aber das ist ja jetzt unter­blieben, denn ich sehe es wirklich nicht ein, dass bei jeder Gelegenheit ihr „Sekten­führer“ sich hinstellt und erklärt, wie viele Milliarden und Millionen er spendet, und meint, alle anderen sollen das auch tun.

Das ist eine Angelegenheit der Solidargemeinschaft. Niemand soll sich, weil er per­sönlich zu Reichtum gekommen ist, über die anderen stellen und sie indirekt schlecht­machen. Sie alle hier herinnen! Das ist das Letzte, was in der Politik einen Platz hat! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Widmann.)

Genauso war das heute wieder angelegt. Man kann natürlich hergehen und sagen: Schaffen wir überhaupt gleich die Parteien ab und was weiß ich was und machen wir wieder ein Rodeo von Milliardären, die uns dann regieren! Vielleicht macht dann noch der Mateschitz mit in der Regierung – ein bisschen eine „Dosenpolitik“ –, und dann geht es schon wieder weiter.

Das ist keine Art, die wir akzeptieren, dagegen werden wir uns immer strikt verwahren. Und deshalb bekennen wir uns auch ausdrücklich zur öffentlichen Finanzierung der demokratischen politischen Parteien, damit genau dieser Unfug zurückgedrängt wird. Machen Sie Punkte, wo Sie wollen, aber lassen Sie wenigstens das Parlament damit in Ruhe! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zu unseren Vorschlägen.

Erstens: vorsorgender Hochwasserschutz – immer vor den anderen Maßnahmen! Das ist leider nicht überall der Fall. Ich muss da zu dem erwähnten Negativbeispiel kommen. Die Frau Bundesministerin für Finanzen ist gut beraten – und ich weiß, dass sich da was tut –, nicht allem, was da daherkommt, nachzugeben, denn es passieren auch genug schlechte Maßnahmen. Zum Beispiel: 122 Millionen in Niederösterreich in eine Hochwasserbeschleunigungsmaßnahme, weil dort die Dämme falsch gebaut wurden. Das gibt es nämlich auch, weil die Landwirtschaft quersteht et cetera. Man muss, so wie in Oberösterreich, schauen, dass man hier Ausweitungsräume findet, die Dämme zurücksetzt. Notfalls muss man, wie es angesprochen wurde, sogar auf Ablösen hindrängen, denn die Leute, die dort wohnen, müssen ja jetzt nicht unbedingt einen Nachteil haben. Damit zusammen hängt die „Rote-Zonen-Frage“. Ich bin dafür, dass jene Behörden, Bürgermeister und auch Landespolitiker – jawohl! – dafür belangt werden, dass sie das weiter zulassen. Ich bin da wirklich für eine strenge Haftungs­frage. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Und das Schlimmste von allem – das sage ich noch am Schluss, Herr Präsident – ist die fortdauernde Bodenversiegelung. Seit dem Hochwasser 2011 hätten wir damit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 90

Fußballfelder in der Länge von 5 000 Kilometern aneinanderreihen können. Das, was nur in Österreich bodenversiegelt wurde, würde eine Brücke von der Mitte Europas bis Nordamerika ergeben.

Tun Sie dagegen etwas – und nicht immer nur Sonntagsreden halten! (Beifall bei den Grünen.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


12.27.09

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Der Dank an die Helden der Flut, an die freiwilligen Helfer ist natürlich richtig, aber das ist viel zu wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was die Helfer und die Betroffenen jetzt nicht haben wollen, ist Lobhudelei, wie ich sie heute hier gehört habe, und ist auch der „Gummi­stiefel­tourismus“ mancher Politiker, im Schlepptau fünf, zehn, zwanzig Mitarbeiter und Journalisten. Das wollen sie nicht haben!

Die Betroffenen wollen haben, dass man sich zur raschen unbürokratischen Hilfe bekennt, die es auch 2002 gegeben hat, ohne großartige Formularausfüllereien, und sie wollen haben, dass man den Helfern in Zukunft auch verstärkt unter die Arme greift.

Was sie aber nicht haben wollen – und da greife ich das Team STRONACH an –, ist, dass man hergeht und sich brüstet, 500 000 € zu spenden. Jetzt, 2013! Ich erinnere: 2002 waren es noch 2 Millionen €. Das haben Sie selbst gesagt, lieber Kollege. Also jetzt spendet man ein Viertel dessen, macht aber dafür eine Inseratenkampagne, die wahrscheinlich 1,5 Millionen € ausmacht. Das ist der falsche Zugang! (Beifall beim BZÖ sowie Beifall des Abg. Amon.)

Wir wollen eine rasche unbürokratische Hilfe haben. Das ist wichtig. Und die sollte auch die EU geben! Aber was die EU macht, das wissen wir, das sahen wir bei dem Erdbeben in Italien 2009. Nämlich: Bis heute fehlt die Hilfe für die betroffenen Gebiete in Italien.

Aber auch in Österreich ist das der Fall. Ich lese Ihnen eine Presseaussendung vor, da steht:

„Michael Spindelegger“ – das ist der Herr, der hinter mir auf der Regierungsbank sitzt – „& Werner Faymann nach dem gestrigen Ministerrat: Rasche Hilfe.“

Wissen Sie, von wann diese APA-Meldung ist? Die stammt vom 25. Juli 2012. Und da geht es um St. Lorenzen in der Steiermark. Damals wurden 20 Millionen € zugesagt, aber bis heute sind gerade einmal 2 Millionen € geflossen. – Das ist die „rasche Hilfe“ dieser Regierung! Die wollen wir nicht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Die Hochwasserschutzbauten sind entsprechend zu adaptieren. Wir brauchen Retentionsbecken, damit das Wasser sich ausbreiten kann. Wir brauchen eine gute Klimapolitik. Und wir brauchen eine gute Raumordnungspolitik. Ob wir die bundesweit regeln, ist eine Frage, die wichtig ist, weil da offenbar die Länder maßlos überfordert sind, denn es stehen nach wie vor 17 000 Gebäude in den „roten Zonen“.

Die Wut der Bürger ist aber auch eine sehr große in Oberösterreich. Es konnte zwar der Machlanddamm die Gemeinden Mauthausen, Schwertberg und Grein vor Schlimmeren bewahren – Gott sei Dank! – aber die Gemeinden im Eferdinger Becken oder in Urfahr, Ottensheim, Walding, Goldwörth, Feldkirchen sind sprichwörtlich abge­soffen. Aber auch diese Gemeinden haben es sich verdient, denselben Schutz zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 91

bekommen wie etwa jene Gemeinden im Machland, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Diesbezüglich war ich auch im Kontakt mit Gemeindevertretern, mit Bürgermeistern, und es wird die Frage zu klären sein: Warum war das so?

Bei der großen Flut 1954 war das Hochwasser höher, die Gemeinden waren nicht so massiv betroffen. Man hat die Leute dort nachweislich falsch informiert. Letzte Woche, Montag auf Dienstag um Mitternacht, hat es geheißen: Die Pegel sinken! Aber in Wahrheit sind sie gestiegen, und zwar um fast einen Meter über Nacht. Und die Leute waren nicht vorbereitet. Da wird zu klären sein: Wieso gab es diese Information? Und wie war die Schleusenpolitik der Kraftwerke entlang der Donau, hat die funktioniert? Natürlich sagt der Verbund: Ja, das hat funktioniert! Aber das gilt es objektiv aufzuklären, weil auch hier bereits zu Recht entsprechende Klagsdrohungen im Raum stehen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir wollen den Helfern helfen. Es sind 3,3 Millionen österreichweit. Insbesondere wollen wir den Feuerwehren helfen, und es gibt schon – es ist bereits angesprochen worden – orange Anträge zur Mehrwertsteuerbefreiung von Großinvestitionen bei den Feuerwehren. Es gibt vom BZÖ den Antrag, die Feuerwehren von der Grundgebühr beim Telefon zu befreien. Und wir wollen auch einen Weiterentwicklung des Freiwilligenpasses, der von der ehemaligen Ministerin Ursula Haubner eingeführt worden ist, der allerdings bis dato nur dokumentiert, dass man freiwillige Arbeit ge-leistet hat.

Wir wollen, dass den Helfern geholfen wird. Wir wollen eine Ehrenamtskarte einführen, wo echte Boni, echte Vorteile für die Helfer herauskommen. Das haben wir gestern vorgestellt, und das werden wir heute beantragen. Wir wollen, dass es echte Lohnfort­zahlungen gibt, die unkompliziert abgewickelt werden. Diese Regierung geht ja jetzt, nach dem Flutgipfel von gestern, her und sagt, es wäre schön, wenn es Lohnfort-zahlungen geben könnte. Wir wollen keine Vorschläge, wo dann eine Nulllösung wieder herauskommt!

Wir wollen, dass es für die Helfer auch Pensionsanrechnungen gibt. Wir wollen Gratis­impfungen für die Helfer haben. Wir wollen die bevorzugte Aufnahme von Ehrenamt-lichen in den öffentlichen Dienst haben. Wir wollen aber auch etwa Preisnachlässe für Ehrenamtliche haben oder entsprechende Eintrittsermäßigungen im öffentlichen Bereich, in Bädern, in Museen, im Bildungswesen.

Das gibt es ja alles schon bei Familienkarten in Österreich. Das ist auch evident. Und in Deutschland gibt es auch schon eine Ehrenamtskarte mit echten Vorteilen, und zwar in Nordrhein-Westfalen.

Also, meine sehr geehrten Herren und Damen, die Sie hinter mir auf der Regierungs­bank sitzen, was hindert Sie daran, diese Modelle auch für Österreich umzusetzen? (Beifall beim BZÖ.)

Ich fordere Sie auf: Geben wir den Ehrenamtlichen, geben wir den Freiwilligen ein Stück von dem zurück, was sie für die Gesellschaft leisten und jetzt wieder geleistet haben! (Beifall beim BZÖ.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 


12.32.21

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Rede­zeit ist sehr knapp, daher nur ganz kurz: Ich schließe mich allen Danksagenden an und


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schließe da alle Helferinnen und Helfer mit ein und bringe allen von dieser Hochwas­ser­katastrophe Betroffenen unser tiefstes Verständnis für ihre Situation zum Ausdruck.

Man sollte aber diese Situation nicht nützen, um billige Polemik zu betreiben, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition. Ich könnte jetzt auf viele hier erho­benen Vorwürfe antworten, zum Beispiel auf jenen, dass das Bundesheer nicht ausreichend zur Verfügung stünde, wie ein Sprecher des Team STRONACH hier behauptet hat.

Wahr ist vielmehr: Es sind 2 500 bis 3 000 Soldaten als Helfer tätig. Außerdem sind zurzeit 5 Hubschrauber pro Tag im Einsatz. Und aktuell kämpft das Bundesheer im Bereich Großraming mit einem riesigen Erdrutsch.

Und was die EU-Mittel betrifft: Es ist auch eine billige Polemik, wenn man hier die EU verantwortlich macht, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition. Denn: Es müssen die Projekte auch eingereicht werden. Und was Italien und anderen Beispiele betrifft, die angesprochen wurden, so muss ich sagen: Man muss Projekte haben und sie umsetzen, dann kommt auch das Geld von der EU. Und so wird es auch im Falle Österreichs sein.

Nun zu den Projekten: An der Donau wurden – und ich komme aus der Donauregion – in den letzten Jahren ungeheuer viele Hochwasserschutzbauten errichtet, und die Gemeinden, die bereits geschützt sind, wissen das zu schätzen. Aber jene, die noch nicht geschützt sind, sind wieder einmal von ungeheuren Schäden betroffen. Daher unser Apell, so rasch wie möglich die in Planung befindlichen Projekte umzusetzen. Dazu sei angemerkt, dass allein der Hochwasserschutz im Krems/Stein – ich war damals Baureferent – 220 Millionen gekostet hat, seinerzeit noch in Schilling. Allerdings sind innerhalb eines Hochwassers Schäden von mindestens 160 Millionen entstanden. Somit ist dieses Projekt längst refinanziert.

Meine Vorrednerin hat auch die Sanierung der Dämme angesprochen, die zu bersten drohen. Ich ergänze: Es sind tausende Menschen davon betroffen. Ein Faktum ist: Die Gemeinde Theiß wäre innerhalb von 10 Minuten 2,10 Meter hoch überschwemmt gewesen, wenn nicht dank aller Helfer die Dämme gesichert worden wären.

Wir müssen auch die Industriegebiete schützen, denn dort sind die Arbeitsplätze, dort ist die Wertschöpfung. Im Osten von Krems sind große Betriebe, und daher mein Appell, das Geld auch dort einzusetzen.

Das BMVIT, das für die Donau zuständig ist, hat viele Mittel eingesetzt. Alleine an der Donau und an der March werden im Zeitraum von 2007 bis 2016 420 Millionen € eingesetzt. Jetzt wurde ein neuer Artikel 15a-Vertrag mit den Ländern abgeschlossen, und zwar werden 255 Millionen für die Zeit von 2017 bis 2023 vorgesehen. Zum Vergleich: In der Zeit von 2001 bis 2006 wurden von der damaligen Bundesregierung 21 Millionen € pro Jahr für den Hochwasserschutz ausgegeben. Nun sind es fas dreimal so viel pro Jahr, nämlich 54.

Ich bedanke mich recht, recht herzlich namens der Betroffenen, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, die zuständigen Minister, vor allem dafür, dass sie in unaufdringlicher und nicht populistischer Art, nachdem Sie sich sehr zurückhaltend von den Zuständen überzeugt haben, die Helferinnen und Helfer unterstützt haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Doppler das Wort erteile, eine Anmerkung: Wir haben eine Redezeitvereinbarung getroffen bis zur Beendigung der Fernsehübertragung. Die wird wegen mancher Redezeitverkürzungen vor diesem Zeitpunkt zum Auslaufen kommen. Der letzte Redner innerhalb der Rede-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 93

zeitvereinbarung ist Kollege Dr. Walter Rosenkranz. Danach sind natürlich weitere Wortmeldungen zum Gegenstand möglich.

Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


12.36.18

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hochwassersituation in Österreich, kurz geschildert: Umweltkatastrophe über weite Teile unseres Landes, sintflutartige Niederschläge, auch im Bundesland Salzburg, wo Menschen auch ihr Leben verloren haben. Was Schlim­meres gibt es nicht mehr. Ich darf von dieser Stelle aus allen betroffenen Familien und Verwandten unser innigstes Mitgefühl zum Ausdruck bringen.

Viele Menschen und Familien haben ihr Hab und Gut von einer Sekunde auf die andere verloren – eine Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, die man nicht beschreiben kann. Viele leidgeprüfte Menschen stehen vor dem Nichts. Da muss alles unternommen werden, auch vonseiten der Politik, dass diesen Menschen unbürokratisch geholfen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht beziffern kann man das menschliche Leid. Aber auch viele persönlichen Gegenstände gingen unwiederbringlich verloren. Experten sagen, in Salzburg wären 350 Millionen € an Investitionen in den Schutz vor den Auswirkungen von Naturkatstrophen notwendig. In etwa die gleiche Summe wurde seit dem Jahr 2002 für zirka 1 115 Projekte verwendet. Gerade Katastrophen in den Bezirken Pinzgau, Pongau, Flachgau, aber auch in den Gemeinden Hüttau und Dachsenbach haben gezeigt, welche Gefahren von Gebirgsbächen ausgehen. Die Projekte Dachsenbach und Hüttau und auch noch weitere müssen sofort umgesetzt werden, dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn da geht es um den Schutz der Bevölkerung

Für den weiteren Ausbau des Hochwasserschutzes gibt es, wie wir heute gehört haben und wie es der Herr Bundeskanzler gesagt hat, 1 Milliarde €. Die Regierung hat dafür 200 Millionen pro Jahr für die nächsten fünf Jahre vorgesehen. Das sogenannte Aktionsprogramm „Hochwassersicheres Österreich“ startet 2014, aber die betroffenen Menschen brauchen sofort Hilfe und Schutz und nicht erst 2014.

Die vom Unwetter betroffenen Menschen dürfen nicht im Stich gelassen werden, indem ihnen nur für einen Bruchteil ihres Schadens mit Mitteln aus diversen Katastrophen-fonds geholfen wird, denn viele Schäden sind durch keine Versicherungen gedeckt und viele betroffene Menschen können nicht das nötige Eigenkapital aufbringen, um die verheerenden Schäden selbst zu finanzieren.

Ein Dankeschön möchte ich sagen allen Hilfsorganisationen. Was die Politik betrifft, so muss diese den geschädigten Menschen sofort zur Hilfe kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


12.39.13

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! (Der Redner stellt eine Tafel auf mit der Aufschrift: „Öster­reichische Ehrenamtskarte. Helfern helfen!“)

Auch ich möchte mich aus ganzem Herzen bei allen Organisationen, vor allem bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Roten Kreuz, beim Bundesheer, aber auch bei den vielen Nachbarn bedanken, die wirklich Übermenschliches geleistet haben. Das können wir schon dann ermessen, wenn wir uns allein die Situation in Tirol anschauen. Dort sind


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im Bezirk Kitzbühel, in der Ortschaft Kössen, ganze Ortsteile, wie Erlau und Staffen, unter Wasser gestanden.

„Unter Wasser gestanden“ bedeutete dort: mindestens bis zum ersten Stock. Die Menschen mussten mit den Booten von den Balkonen gerettet werden. Wenn man daran denkt, dass allein in dieser kleinen Ortschaft 250 Häuser betroffen sind, dann weiß man, welch immense Schäden das Ganze nach sich zieht.

Aber auch wenn man vor Ort war und tief berührt gesehen hat, wie die Menschen, die Nachbarn einander geholfen haben – wer nicht unmittelbar mithelfen, mitschöpfen konnte, der hat dafür gesorgt, dass die Leute, dass all die Hilfskräfte, die erschöpften Menschen verpflegt werden –, dann war das wirklich eine Freude: Man hat gespürt, diese Opfer haben eine Freude an diesem Wiederaufbau.

Ich glaube daher, dass wir als Politik da wirklich mehr als gefordert sind, keine großen Lippenbekenntnisse zu machen, sondern wirklich herzugehen und sofort Gelder bereit-zustellen, sofort zu helfen, wo die Hilfe am notwendigsten ist, und nicht irgendwelche Wahlkampfspielereien zu betreiben.

Wenn man dann sieht, wie die Medien berichtet haben, dann kann auch das, glaube ich, einmal durchaus kritisch hinterfragt werden, weil es schon so ist, dass man schaut, wo man die katastrophalsten Fotos findet, und dass man berichtet, was nicht alles passiert wäre, wenn nicht in dieser Art und Weise verbaut wäre. Ich glaube, das kann man schon einmal hinterfragen, denn Schleichpropaganda wider die Natur ist, glaube ich, der falsche Weg.

Jetzt sollten wir endlich von der Natur lernen, dieses Wissen so schnell wie möglich umsetzen und wirklich dafür sorgen, dass wir diese Mahnungen ernst nehmen und dass wir die Vorschläge, die die Experten einbringen, nicht in diversen Schubladen verschwinden lassen. Man sollte jetzt wirklich dafür sorgen, dass sofort geholfen wird, dass man den betroffenen Tirolerinnen und Tirolern zur Seite steht und dass man vor allem auch angesichts der enormen wirtschaftlichen Schäden, die in weiterer Folge all die Klein- und Mittelbetriebe zu tragen haben, sofort hilft, dass man sofort eine Politik macht, wo man mit Steuererleichterungen, auch mit Stundungen sofort unter die Arme greift. (Beifall beim BZÖ.)

Aber, Herr Bundeskanzler, es gab nicht nur dieses Hochwasser. Am 14. Mai ist auch am Felbertauern eine schreckliche Katastrophe passiert: diese Mure, die den Felber­tauern und somit ganz Osttirol mehr oder weniger abgeschnitten hat. Und wenn wir schauen, was da passiert ist: Bis heute – am 14. Mai ist das passiert – ist noch kein einziger Bagger aufgefahren, dass man diese 700 Meter Ersatzstraße endlich baut. Es wird gestritten zwischen der Bezirkshauptfrau und den Ortskaisern. Das ist der falsche Weg!

Und wenn heute, meine sehr geehrten Damen, Betriebe aus dem betroffenen Gebiet, aus dem Iseltal, schreiben, dass sie Umsatzeinbußen von mehr als 90 Prozent zu verzeichnen haben, wenn Hotels am 1. Juni zusperren – anstatt dass sie aufsperren –, dann müssen wir doch Taten setzen. Wir müssen uns da einsetzen und endlich die richtigen Maßnahmen ergreifen. (Beifall beim BZÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


12.43.28

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! – Die zuständige Frau Bundesministerin ist leider nicht mehr da.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 95

Ich hätte nämlich einige Fragen an sie gehabt. Aber bitte, so bekommt sie diese eben dann in schriftlicher Form und wird dann Gelegenheit zur Beantwortung haben.

Es ist sicherlich keine Art und nicht gut und richtig, dass man nach menschlichen Tragödien politisches Kleingeld in irgendeiner Form wechselt. Wir müssen uns aber dennoch mit den Konsequenzen aus der aktuellen Hochwasserkatastrophe auseinan­dersetzen. Der Dank an die Freiwilligenorganisationen ist natürlich ein großer, und alle Vorredner haben das zu Recht und richtigerweise erwähnt. Aber wie schaut es dann weiter aus, nach den Lippenbekenntnissen, die jetzt, in der Situation selbst, gemacht werden?

Frau Kollegin Silhavy – auch von mir an dieser Stelle alles Gute für Ihre weitere Zukunft außerhalb der Politik! (Beifall bei der FPÖ) –, Sie haben gemeint, es hat niemand gedacht, dass so etwas wieder so rasch passieren wird. – Das ist nicht richtig!

Der Begriff „hundertjähriges Hochwasser“ ist ein eingebürgerter, aber leider ein falscher, denn elf Jahre – und in diesem Rhythmus tritt es offensichtlich jetzt ein – sind eben keine 100 Jahre. Tatsache ist, dass es sehr viele fachkundige Menschen gegeben hat, die warnend darauf hingewiesen haben, dass es so weit kommen kann.

Ich erinnere mich, dass in meiner eigenen Gemeinde, in Krems, wo der Hochwas­serschutz besteht, dieser Gott sei Dank gehalten hat – 2002 reichte das Wasser bis ganz knapp an die Oberkante, auch heuer wieder ganz knapp an die Oberkante –, aber es hat geheißen, das muss nicht so sein, es ist keine absolute Grenze, da besteht nach wie vor Hochwassergefahr. Es hat bereits vor Jahren den Gedanken und die Initiative gegeben, diesen Hochwasserschutz aufzustocken. Die zuständige Bürger-meisterin war bei der Frau Bundesministerin Bures und hat gesagt, dass wir da Mittel brauchen. Antwort: Es ist kein Geld dafür da!

Dass es diesmal so glimpflich ausgegangen ist, was die ausgemessene Höhe dieses Hochwassers anlangt, ist nur einem Umstand zu verdanken: dass es während der Zeit der Niederschläge niedrige Temperaturen gegeben hat und dass dadurch in hohen Lagen Schnee gefallen ist. Wenn nämlich die als Schnee gebundenen Wassermassen auch auf einmal gekommen wären, dann hätten unter Umständen die bestehenden Hochwasserschutzanlagen nicht mehr gereicht, und es wäre zu einer weitaus größeren Katastrophe gekommen.

In diesem Zusammenhang sei, wenn man schon an die Bereitschaft zur Hilfeleistung appelliert, noch Folgendes gesagt: Die Wachau selbst ist durch Hochwasserschäden kaum betroffen gewesen; Marbach und Emmersdorf waren es am Beginn natürlich sehr stark. Wenn dann der ORF dann meldet, die Wachau ist gesperrt, weil in Marbach Hochwasser ist, so ist das einfach falsch! In der Wachau warten die Menschen darauf, dass Touristen kommen, dass Fremde kommen und dass auch auf diese Weise dort unterstützt wird.

Ein Punkt auch noch dazu – es gibt auch kleine Dinge, und die müssen auch ange­sprochen werden, in diesem Fall für die Feuerwehr –: Die Feuerwehren möchten zum Beispiel im Rahmen des Übungsprogramms Wasserschutzübungen machen. Ein Anliegen, konkret der Feuerwehr in der Wachau, betreffend den Bereich der Donau ist, dass ein Sporn, der der Via Donau gehört, um einen Meter aufgestockt wird, damit dahinter die Zillenfahrer ihre Übungen beruhigter und gesicherter machen können. Was ist die Antwort bei der Via Donau? – Kein Geld!

So wird also umgegangen in der Zeit zwischen diesen Katastrophen, und das muss einfach endlich aufhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt ganz konkrete Maßnahmen, die gesetzt werden müssen. Dazu gehört der rasche Ausbau, und es ist den Gemeinden im Gebiet von Melk 2002 versprochen wor-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 96

den, dass der Hochwasserschutz kommt. Es ist der Gemeinde Dürnstein versprochen worden, dass 2010 der Hochwasserschutz kommt. Wo ist er denn? – Nirgendwo! Das Wasser ist in den Kellern und in den Häusern und in den Betrieben drinnen. So schaut die Realität aus!

Da Kollege Sacher gemeint hat: Danke, Frau Bundesministerin, 2017 bis 2023 werden die großen Initiativen gesetzt werden!, frage ich Sie: Wann beginnt man damit? Die Menschen wollen jetzt wissen, wenn sie investieren: Wie lange muss ich mit dem Risiko noch leben, bevor ich etwas neu mache?

Schenken Sie der Bevölkerung endlich reinen Wein ein und sagen Sie klar, wann die Hochwasserschutzmaßnahmen in welchem Ausmaß zu machen sind!

Ich bin dafür, dass man mit diesen Maßnahmen nicht erst 2017 beginnt, sondern bereits früher, dass man in Wirklichkeit jetzt schon damit beginnt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Er ist nicht anwesend.

Weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Abgeordneter Prinz.

 


12.47.56

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Meine Heimatgemeinde St. Nikola an der Donau im schönen Strudengau war so wie viele andere Gemeinden vom Hochwasser schwer betroffen. Persönlich habe ich das Glück, dass ich oben am Berg wohne und beim Hochwasserereignis – unter Anführungs­zeichen – „nur“ als Feuerwehrmann und Bürgermeister sozusagen mittendrin und live dabei war.

In den letzten zehn Jahren wurden in Österreich rund 2 Milliarden € in den Hochwas­serschutz investiert. Allein das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat seit 2005 rund 700 Millionen € investiert, und das im Rahmen von 7 500 Projekten.

Die Gemeinde St. Nikola ist Mitglied im Hochwasserschutzverband Donau-Machland. Dort wurde in den letzten Jahren das größte Hochwasserschutzprojekt Europas umgesetzt. Auf Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landeshaupt­mann-Stellvertreter Franz Hiesl konnte die Bauzeit halbiert und der Hochwasserschutz im letzten Jahr eröffnet werden. Möglich war dies nur dank einstimmiger Beschlüsse der Landesregierung im oberösterreichischen Landtag und auch dank der Unter­stützung der österreichischen Bundesregierung. Die realisierten Schutzmaßnahmen haben sich in diesen Gemeinden in der letzten Woche absolut bewährt.

In meiner Heimatgemeinde besteht im Vergleich zu den anderen ein alternativer Hoch­was­serschutz. Das heißt im Wesentlichen: Wohnräume hochsiedeln – anstelle von Dämmen und Mauerwerk mit aufgesetzten Mobilelementen. Bei uns war der Wasser­stand, der Höchstwasserstand um zirka 25 Zentimeter höher als im Jahr 2002.

Es ist allen Personen herzlich zu danken, die in dieser schweren Zeit der Bevölkerung beigestanden sind und geholfen haben: der Bezirkshauptmannschaft, der Machland­damm Betriebs GmbH, die sehr viel Arbeit gehabt hat mit der Einrichtung, was den Schutz betrifft, alles koordiniert hat, den Feuerwehren, dem Roten Kreuz, der Polizei, dem Bundesheer in jenen Regionen, wo sie im Einsatz waren, und allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die wirklich unendlich viele Stunden geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schopf.)


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Ich möchte hier schon betonen, dass die Arbeit und die Stunden in den Einsatz­zentralen genauso wichtig sind wie jene der Menschen, die sozusagen vor Ort schaufeln, Sandsäcke schlichten und ähnliche Dinge machen. Beides brauchen wir, beides ist wichtig.

Was uns in St. Nikola betrifft, so wurde unsere Feuerwehr beispielsweise unterstützt von den Nachbar-Feuerwehren Nöchling aus Niederösterreich, Waldhausen, Pabneu­kirchen und Dimbach. Es ist wirklich große Solidarität, das Zusammenrücken und auch die Gemeinschaft bei allen spürbar und erlebbar gewesen. Viele Feuerwehrkameraden haben acht Tage durchgehend Dienst geleistet. Ich möchte stellvertretend nur einen jungen Feuerwehrkameraden aus Waldhausen herausgreifen, Christian Honeder, der am 1. und 2. Juni in Grein beim Aufbau der Mobilelemente geholfen hat und dann vom 3. bis 8. Juni bei uns in St. Nikola im Hochwassereinsatz war.

Den Feuerwehrmännern geht es nicht um Entgeltfortzahlung und Lohnfortzahlung – das ist nicht das Thema –, den Feuerwehrmännern geht es darum, dass sie nicht Urlaub nehmen müssen. In Oberösterreich gibt es bereits positive Ansätze, dass nicht alles Urlaub ist. Es ist wichtig, die begonnenen Gespräche zügig fortzusetzen und gute Lösungen zustande zu bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die betroffenen Menschen sind großteils sehr dankbar für die ihnen erwiesene Hilfe. Es darf aber kritisch angemerkt werden, dass es einige wenige gibt, die nicht wissen – ich möchte es so formulieren –, was sich gehört und wo ein Schlusspunkt zu setzen ist. Einsatzkräfte und freiwillige Helfer dürfen und können nicht ausgenützt werden!

Wir haben beim Hochwasser 2013 Gott sei Dank sehr gute Informationen erhalten und konnten die Bevölkerung gut informieren, und diese konnte sich vorbereiten. Das macht einen wesentlichen Unterschied zur Situation zum Beispiel bei Vermurungen und Hangrutschungen, wie in den Bundesländern Tirol und Salzburg, wo das innerhalb von Minuten und zum Teil innerhalb von Sekunden eintritt. Wichtig ist, dass bei der Schadens- und Krisenbewältigung sehr gut geholfen wird. Viele helfen zusammen, beispielsweise auch über die Katastrophenfonds bei den Landesregierungen.

Einige Sätze zur Landwirtschaft: In Oberösterreich sind heuer – wie 2002 – rund 10 500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche betroffen. Die Schäden sind aber heuer wesentlich höher, nämlich um rund 3,5 Millionen – auf 15 Millionen € wird allein der Schaden in der Landwirtschaft in Oberösterreich geschätzt –, weil die Kulturen im August 2002 schon vielfach abgeerntet waren, während sie heuer voll in der Vege­tation sind. Das macht den Unterschied aus. Und allein im Bezirk Perg sind 2 000 Hek­tar durch Schlammablagerungen total, zu 100 Prozent, geschädigt.

Apropos Schlamm: Mit den Schlammablagerungen kann es so nicht weitergehen, oder sagen wir es anders, mit den Sedimentablagerungen innerhalb der Flussbette. So befinden sich zum Beispiel in der Donau allein in unserem Abschnitt Millionen Kubikmeter an Ablagerungen, die niemand herausräumt. Ich denke, da sind die Energieversorger auch etwas in die Pflicht zu nehmen – der Strompreis wird schließlich auch verlangt, und daraus müsste das zu finanzieren sein.

Es muss, meine Damen und Herren, auch die Frage erlaubt sein: Was ist in Wirklich­keit wichtiger? Sind es die Menschen, die als Anrainer neben den Flüssen leben, oder sind es vielleicht die Fische in der Donau? In drei Wochen oder in drei Monaten ist das leider schon wieder vergessen, aber darüber sollten wir auch in den nächsten Jahren nachdenken, denn für alle betroffenen Menschen ist ein Hochwasser eine große nervliche, körperliche und finanzielle Belastung. Hochwässer wird es immer geben – ich könnte Ihnen Pegelstände nennen, die schon vor Jahrhunderten um Meter, um bis zu zwei Meter höher waren als im heurigen Jahr. Gerade weil es Hochwasser immer wieder geben wird, ist Hochwasserschutz wichtig. Das ehrgeizige Programm der Bun-


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desregierung und der Bundesländer muss auch zügig umgesetzt werden, damit wir Schutz erreichen.

Der Schutz vor Naturgefahren muss auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben. Wir haben Gott sei Dank in Österreich die Situation, dass wir mit den Fachexperten in den beiden zuständigen Ministerien, mit den MitarbeiterInnen der Wildbach- und Lawinenverbauung und auch in den Bundesländern wirklich kompetente Fachkräfte haben, auf die man zurückgreifen kann und wo die Politik die Möglichkeit hat, ent­sprechend, sagen wir es einfach so, Anleihe zu nehmen und auf dieser Grundlage gute Beschlüsse zu fassen.

Meine Damen und Herren! Abschließend darf ich schon noch festhalten, dass wir darüber nachdenken müssen, wenn es um Retentionsraum für Flüsse geht: Natürlich ist das wichtig, es nimmt aber auch Grund in Anspruch. Und es ist besser, zu ver­suchen, gemeinsame Lösungen zu erreichen, als sofort mit Enteignungen zu drohen. Denn: Enteignen wir sonst, etwa bei Wasserleitungen oder Kanalbauten, sofort? – Das hat keinen Sinn. Gemeinsam kann man sicherlich etwas erreichen. Ich denke da zum Beispiel an Modelle wie Vertragsnaturschutz.

Es ist wirklich wichtig, dass wir an dieser Stelle, auch hier im Parlament, aus dem Hoch­wasser 2013 die richtigen Lehren ziehen und vernünftige und gute Entscheidun­gen für die Zukunft ableiten.

Abschließend kann man wirklich nur all jenen nochmals herzlich danken, die den Menschen während des Hochwassers geholfen haben und jetzt in der Aufarbeitung immer noch helfen und unterstützen. Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


12.55.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende dieser Debatte – der Herr Bundeskanzler ist wahr­schein­lich gerade außer Haus oder nicht mehr hier – möchte ich aus unserer Sicht noch einmal zusammenfassen.

Es ist einfach so, dass die Hochwasserkatastrophe ein Ergebnis – leider, sage ich – eines Prozesses ist, der mit dem Begriff Klimawandel zu benennen ist, und wir haben alles zu tun, um in dieser Situation die Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind. Wir müssen da sicherlich in übergreifenden Perioden denken – das ist ein langfristiges Projekt –, und ohne die Zivilgesellschaft, meine Damen und Herren, ohne die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer und auch ohne eine vorsorgende Politik – nämlich teilweise in Ländern wie Oberösterreich, wo es gelungen ist, durch einen nachhaltigen, ökologischen Hochwasserschutz die Schäden wesentlich zu minimieren – wird es nicht gelingen, diese Probleme ernsthaft zu lösen beziehungsweise die Schäden möglichst gering zu halten.

Ich möchte eines schon noch einmal hervorstreichen: Weder der Herr Bundeskanzler noch der Herr Vizekanzler hatte heute verstanden, worum es geht, nämlich um ökologischen Hochwasserschutz. Das bedeutet, die Flüsse zu renaturieren, meine Damen und Herren. Das bedeutet, genau das zu tun, was wir seit zehn Jahren massiv permanent fordern. Wir fordern diese ökologischen Maßnahmen im Flussbau! Wir haben es in Oberösterreich begonnen, und wir werden es in den anderen Bundes­ländern, wo wir jetzt in die Regierung kommen, weiter fortsetzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)


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Selbstverständlich brauchen wir auch die ausreichenden Mittel, wir brauchen die Budgetmittel für den Hochwasserschutz; diese müssen wir auf jeden Fall aufstocken.

Und abschließend: Die roten Zonen, meine Damen und Herren, die Bauverbote, die auf Basis schlechter Raumordnungsgesetze derzeit in vielen Gebieten nicht vollzogen werden, die müssen wir unmittelbar durchsetzen. Dazu werden wir Grünen eine Initiative starten – auf Länderebene, auf Bundesebene, durch ein Paket, durch einen Staatsvertrag für den Hochwasserschutz, wo wir sicherstellen werden, dass kein einziges Bauwerk in Österreich mehr errichtet werden darf, wo es in roten Zonen ver­ortet wird, wo genau dort gebaut wird, wo die größten Schäden entstehen, zum Schaden der BürgerInnen und zum Schaden der Öffentlichkeit, die diesen Schaden letztlich mit Steuermitteln wieder reparieren muss.

Das ist die Herausforderung, und das werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten umsetzen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


12.58.10

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dieser Thematik, die der Herr Kollege Pirklhuber am Schluss angeschnitten hat, den Gefahrenzonenplänen und den roten Zonen, haben wir insgesamt ein Problem, nämlich dass diese Gefahren­zonenpläne erst dann in die Bebauungspläne eingearbeitet werden, wenn diese Bebauungspläne wieder überarbeitet werden. Das ist ein riesiges Problem. Der Gefahrenzonenplan an sich ist sonst nur eine Empfehlung. Daher haben wir immer wieder das Problem, dass es dort zu Baumaßnahmen kommt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist aber auch nicht überall gleich!) – Nein, das ist nicht gescheit, und das gehört geändert.

Wobei ich aber der Überzeugung bin, dass es seit 2002, meine sehr geehrten Damen und Herren, kaum mehr Bauerlaubnisse in diesen roten Zonen gibt, weil 2002 noch nicht so lange her ist. Ich glaube, die Frau Kollegin Höllerer hat davon gesprochen, dass die Jahrhunderte immer enger werden: Ein Jahrhundert in Bezug auf das Hoch­wasser dauert jetzt nur mehr elf Jahre – und wir wissen nicht, ob es nicht noch enger wird, wenn man sich die klimatischen Entwicklungen anschaut.

Wir haben heute schon sehr, sehr viele gescheite und weniger gescheite Ideen gehört. Ich glaube, es ist auch einmal ganz, ganz wichtig, sich die behördliche Zuständigkeit zu überlegen, die behördliche Zuständigkeit zwischen Land und Bund. Wir haben immer noch die Zweiteilung: einmal der Gewässerbezirk, Flussbau ist Landessache; und dann haben wir den Wildbach- und Lawinenverbau, diese Behörde ist Bundessache.

Diese beiden Behörden sollten uns eigentlich vor Hochwasser in den verschiedensten Bächen und Flüssen schützen. Das tun sie auch, aber sehr, sehr kompliziert, denn da gibt es Bäche und Flüsse – ich habe einen ganz konkreten Fall, den ich Ihnen hier nachweislich berichten kann. Dieses Bacherl ist zirka 8 Kilometer lang. Im Oberlauf des Bacherls ist die Wildbach- und Lawinenverbauung zuständig, und im Unterlauf dieses Baches ist der Flussbau zuständig – ein Unding! Das gehört schleunigst beseitigt.

Es kann auch nicht sein – Herr Bundesminister Berlakovich ist nicht mehr hier –, dass man gerade im Wildbach- und Lawinenverbaubereich jetzt plötzlich damit anfängt, diese Behörden zusammenzulegen und hier einzusparen. Das ist einfach gegen jede Schutzmaßnahme gerichtet. Vor allem sind dort wirklich Leute am Werk, meine Damen


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und Herren, die sich auskennen und Flussbaumaßnahmen setzen können, die nicht nur Mauern und Kanäle bedeuten. Sie wissen, wie‘s geht! Solche Leute sollte man, glaube ich, nicht zusammenfassen, beziehungsweise diese Behörden zu beschränken macht überhaupt keinen Sinn. Ich denke, da ist noch einiges an Arbeit vor uns.

Wenn ich mir vorstelle, dass das immer wieder Landessache ist, und wenn hier immer wieder gesagt wird, das sollte bei den Ländern bleiben: Ich glaube, es wäre gescheit, eine bundeseinheitliche Stelle zu schaffen, wo die Länder und Gemeinden sich zusam­men mit dem Bund hinsetzen und einen Plan dafür entwickeln, welche Schutzmaß­nahmen prioritär zunächst zu setzen sind, welche die zweiten Prioritäten und die dritten Prioritäten sind. Dann wäre zu schauen: Haben wir das Geld dafür, oder haben wir dieses Geld nicht? – Das wird, glaube ich, eine wichtige Sache sein. Sonst wird es immer wieder so sein: Derjenige Landeshauptmann, der am lautesten ist und sich am meisten durchsetzt, wird die Maßnahme zunächst bekommen, und alle anderen müs­sen wieder warten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, der Hochwasserschutz ist in den nächsten Jahren budgetär wirklich vorrangig zu behandeln. Denn wenn ich mir meine Gemeinde betrachte – uns hat es 2002 voll erwischt – und wenn ich mir den Schaden ausrechne oder mich erinnere, welche Schadenssumme wir zu bewältigen hatten, mit Bund, Gemeinde, Land, Spenden et cetera, dann hat sich – jetzt haben wir keinen Schaden, weil wir Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen haben – diese Investition absolut gerechnet! Dasselbe gilt im Machland, durch den Machland-Damm: absolute Kostenneutralität beziehungsweise in Zukunft auch Einsparung.

Eines gibt mir allerdings schon zu denken. Diese Schutzmaßnahmen gegen hundert­jährliche Hochwasser wie unser Machland-Damm sind eigentlich schon an der Grenze gewesen. Da hat nicht mehr viel gefehlt, und er wäre übergeronnen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Neun Zentimeter!) Da ist die Frage, was wir denn dagegen tun müssen.

Ich glaube, eine Maßnahme ist wirklich die, mit den Schutzmaßnahmen an den Quellen der Flüsse zu beginnen, dort Rückhaltebecken zu schaffen, die aufnahmestark sind. (Abg. Pendl: Bravo, Kurt!) Ein Zweites ist (Abg. Dr. Moser: Bei den Quellen ist es wirklich wichtig!): Diese Geschiebe, die in den Flüssen transportiert werden, vom kleinsten Bach bis hin zum Inn und zur Donau (Abg. Pendl: Sehr gut!), diese Ge­schiebe müssen einmal genau beachtet werden. Denn es gibt so etwas wie eine Sohltiefe, eine wasserrechtlich vorgeschriebene Sohltiefe, und diese Sohltiefen ge­hören wiederhergestellt. Das heißt, es gehört ausgebaggert, und es gehören diese Mengen herausgenommen, die dort angeschwemmt worden sind.

Im Übrigen hoffe ich, dass wirklich kein Österreicher, keine Österreicherin, die unter diesem Hochwasser gelitten hat, das weiter tun muss. Ich hoffe, dass sie alle, wenn es geht, zu hundert Prozent entschädigt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.04

13.04.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung und haben jetzt über insgesamt drei Entschließungs­anträge abzustimmen.

Zunächst: Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend: Freiwillige stärken – Helfern helfen mit der österreichischen Ehrenamtskarte. (Abg. Krainer: Ist er gar nicht da? – Weitere Zwischenrufe.)

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haider, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige I.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.06.02 2. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrah­men­gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2397 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


13.06.21

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben uns ja bereits im letzten Unterrichtsausschuss sehr ausführlich, sehr breit, ich möchte auch sagen, sehr kultiviert und vor allem auch sehr informativ darüber unterhalten, wie es mit der Ausbildung unserer Lehrer in Zukunft weitergehen soll. Es liegt hier ein umfangreiches Gesetzeswerk vor, das zur Be­schluss­fassung ansteht. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben Kritik geäußert, wie auch einige der Experten, die dort waren. Manche Experten, die in die Abfassung dieses Gesetzes von Anfang an integriert waren, haben es natürlich entsprechend gelobt und haben hier die Vorteile aufgezeigt. Von den Kritikpunkten sieht man einen bereits ganz zu Beginn. Es ist der Wunsch gewesen, die Ausbildung in den tertiären Bildungsbereich komplett einzugliedern, und man sieht, dass zwei Minister offensichtlich dafür zuständig sind.

Da haben wir bereits einmal in dieser formellen Angelegenheit Kritik geübt. Wenn schon die Pädagogenausbildung tertiärer Bildungsbereich ist, dann soll auch der Minister oder die Ministerin zuständig sein, die für das tertiäre Bildungswesen insgesamt zuständig ist, sprich in der konkreten Form das Wissenschaftsministerium. Das ist eine Kritik, der sich auch der Rechnungshof angeschlossen hat und die, wie ich im Ausschuss gehört habe, auch andere Parteien durchaus teilen. Hier stellt sich bereits einmal die erste Frage.

Aber es geht natürlich auch um die Frage des Inhaltes selbst, nicht nur um diese formelle Sache – um vielleicht noch dabei zu bleiben: die Frage dieser Joint Studies, die es hier gibt, und aus den verschiedenen Arbeitsgruppen, interministeriell und so weiter. Es gibt auch bereits – bei mir vorliegend zumindest, wenn er eingebracht


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werden sollte, aber ich werde mich dazu bereits äußern – einen Entschließungsantrag der grünen Fraktion, die hier meint: Ja, es gibt eben ein Problem zwischen Uni­versitäten und Pädagogischen Hochschulen, man müsste das durch Verordnung viel mehr zusammenführen, damit man weiß, was hier geschieht.

Da muss ich sagen: Es ist klar, ein Ministerium würde das alles lösen, aber hier verstehe ich den Ansatz der Grünen nicht. Auf der einen Seite wird bei jeder Schule, bei jeder Einrichtung, die es gibt, Schulautonomie am Standort gefordert: Jede Institution weiß alles selber, weiß alles besser. Diesen Weg gehen wir auch mit. Aber jetzt, wo es darum geht, wie Universität, Universitätsinstitute, Pädagogische Hoch­schulen zusammenarbeiten, ist von der Autonomie auf einmal nicht viel die Rede, da muss das durch Verordnungen der Ministerien zusammengeführt und wieder regle­mentiert werden. Das ist ein Punkt, wo wir sagen: Warum nicht die Autonomie auch an diesen Standorten entsprechend gewährleisten, auch in diesem tertiären Bildungs­bereich? (Beifall bei der FPÖ.)

Ein inhaltlicher Punkt: Man muss wissen, was auf Österreich zukommt. Es ist im Nationalen Bildungsbericht, den wir auch erst unlängst hier diskutiert haben, eine klar ersichtliche Sache gewesen, dass ein Lehrermangel durch Pensionierungen drohen wird. Was ist die Alternative? – Man braucht Lehrer. Was ist dann der Ausweg? – Man muss den Lehrerberuf attraktiv machen. Wodurch kann das gelingen? – Durch eine attraktive Ausbildung und durch ein attraktives Dienstrecht.

Das heißt, es müssen diejenigen, die sich für diesen Berufsweg entscheiden wollen, wissen: Was kommt auf mich zu? – Da ist nicht nur die Ausbildung ein Punkt: welcher Ausbildung muss ich mich unterziehen?, sondern auch: wie sind dann meine Arbeits­bedingungen, meine Gehaltsbedingungen und so weiter?

Das fehlt! Das heißt, es ist eine Chance vertan worden. Ich glaube nicht, dass bis zum Sommer, dass tatsächlich bis nur Neuwahl ein neues Lehrerdienstrecht auf dem Tisch liegen wird, dass hier entsprechend etwas umgesetzt wird, um diesen Menschen diese Sicherheit zu geben. Dann macht man bei der Ausbildung noch Folgendes: Wenn man weiß, ich brauche rasch neue Lehrkräfte, dann verlängert man die Ausbildung sogar noch! Das ist also keine Win-Win-Situation, sondern das ist eine Lose-Lose-Situation, die sich hier auftut. (Beifall bei der FPÖ.)

Was uns inhaltlich auch abgeht und zu kurz kommt, ist: Es gibt jetzt Eingangsphasen, aber während der Pädagogenausbildung selbst, in diesen vier Jahren, die hier als Grundausbildung angedacht sind, fehlt uns ganz klar der Auftrag, dass das berufs­begleitend passieren muss. Wir haben nichts davon, wenn man nach zwei, drei, vier Jahren draufkommt: In Wirklichkeit bin ich gar nicht geeignet dafür, oder es ist nicht mein Interesse, tatsächlich mit Kindern, mit jungen Menschen zu arbeiten, das ist überhaupt nicht meines! Da wird sehr viel Zeit vergeudet. Auch diese Ausbildung hat keine Alternativen oder Ansätze gezeigt, wo man dann in irgendeiner Form aus­weichen kann, unter dem Motto: „Einmal Lehrer, immer Lehrer“. Das heißt, hier ist auch keine entsprechende Alternative aufgezeigt worden.

Ein Letztes zum Schluss, was die Wissenschaftlichkeit betrifft: Wir sagen ja immer, dass entgegen der Tradition, die in Mitteleuropa an der Universität geherrscht hat, im Bologna-Prozess das Studium zum Sammeln von ECTS-Punkten degradiert wurde. Hier gibt es auch Punkte, wo man sagt: Ja, es ist eine absolute Ungewichtung zwi­schen dem Bachelor-Studium in anderen Bereichen und hier beim Pädagogen­studium.

Schwerer Mangel: Elementarpädagogik überhaupt nicht erwähnt – Worte haben wir genug gehört – und auch noch ähnliche andere Einschränkungen, die hier vorhanden sind. Es wird angeblich auch Entschließungsanträge dahin gehend geben, dass für Menschen mit besonderen Bedürfnissen hier etwas kommt. Es kommt ein Antrag der


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Grünen und einer von Kollegen Huainigg. Was ich bis jetzt gesehen habe, werden wir dem Antrag Huainigg zustimmen; dem Antrag der Grünen, der in dieser Schärfe verfasst ist, werden wir nicht zustimmen.

Letztlich wird auch ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien kommen, was die Problematik für berufsbildende Schulen in den unterschiedlichsten Stufen anlangt. Dieser Abänderung können wir Positives abgewinnen. Es ist ein Bedürfnis, dass Men­schen aus der Praxis, aus dem Berufsleben konkret auch an die entsprechenden Bildungseinrichtungen kommen und dort Vorbildwirkung für junge Menschen haben. Daher halten wir diese Abänderung für einen absolut richtigen Ansatz.

Insgesamt geht uns aber das Gesetz zu wenig weit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mayer zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.21

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schule, die sich die meisten von uns wünschen, beginnt mit bestens ausgebildeten, kompetenten und bis in die Zehenspitzen motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Ich weiß, meine Damen und Herren, man muss vorsichtig sein mit Attributen wie „historisch“, „nach­haltig“ und „revolutionär“. Dennoch bin ich zutiefst davon überzeugt: Für die Weichen­stellung, die wir heute beschließen, gelten diese Attribute uneingeschränkt!

Es ist dies ein Meilenstein in der Geschichte der PädagogInnenausbildung. Der heutige Tag wird daher als ein solcher Meilenstein in den Geschichtsbüchern festgehalten werden, denn er leitet eine Zeit ein, in der wir es geschafft haben werden, dass kein Kind mehr auf der Strecke bleiben muss. Er leitet eine Zeit ein, in der endlich jedes einzelne Kind, unabhängig von seiner Herkunft, entsprechend seinen Begabungen und Talenten gefördert und gefordert wird.

Wie komme ich zu dieser optimistischen Einschätzung? (Abg. Dr. Walser: Das ist die Frage!) – Sehr geehrte Frau Minister, ich erinnere mich an unser Gespräch mit Bildungs- und Hirnforscher Gerhard Roth, wie überzeugend er dargelegt hat, wie entscheidend im Umfeld Schule die Lehrerpersönlichkeit ist. Gerhard Roth hat sich für sein Werk „Bildung braucht Persönlichkeit. Wie Lernen gelingt“ drei Jahre selbst in eine Schule gesetzt, mitgearbeitet, unterrichtet und geforscht. Die Ergebnisse waren genauso beeindruckend wie revolutionär.

Natürlich vergleicht man, wenn man Veränderungen einleiten will, damit, wie es bisher war, was bisher geschah: Was ist gut, was ist falsch? Wo sind die Stärken und Schwächen unserer bestehenden Ausbildungsstätten für Lehrerinnen und Lehrer an den Pädagogischen Hochschulen und an den Universitäten? – Persönlich haben viele Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern, die auch gute Freunde sind, zahlreiche Unterrichtsbesuche als Direktor und Unterhaltungen mit Schülerinnen und Schülern bei jeder Gelegenheit mir im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Lehrer und Leiter gezeigt, was der Unterschied zwischen dem einen und anderen Lehrer oder der einen und anderen Lehrerin ist, was eine Lehrerpersönlichkeit ausmacht.

Warum gibt es in unserem System einerseits so hoch motivierte Pädagoginnen und Pädagogen und andererseits auch tief frustrierte Einzelgänger? – Ich habe mir oft die Frage gestellt: Warum steigen diese nicht aus? Oder: Was hält junge Menschen, höchst intelligent und mit großer sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit ausgestattet, davon ab, den Lehrerberuf zu erlernen? Was hindert berufserfahrene Menschen daran, in einen PädagogInnenberuf ein- oder umzusteigen? – Fragen über


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Fragen, die wir uns gestellt haben! Wir sind davon überzeugt, die richtigen Antworten zu haben, und leiten daher auch die notwendigen Maßnahmen ein.

Meine Damen und Herren! Hattie hat in seiner Studie „Lernen sichtbar machen“ recht: Der Fortschritt steht und fällt mit dem Lehrer. Was wir heute zur Beschlussfassung vorlegen, hat drei Wissenschaftsminister überzeugt – durch Ihre Begleitung, Frau Ministerin! –, sowohl „Gio“ Hahn als auch Beatrix Karl und Karlheinz Töchterle, der selbst sehr aktiv an diesem Zustandekommen mitgewirkt hat. Genauso, wie ich auch meinem Gegenüber als Bildungssprecherin, in dem Fall als Wissenschaftssprecherin, Cortolezis-Schlager den Dank aussprechen muss! Denn ohne diese gute Zusammen­arbeit auch im Umfeld wäre das, was wir heute vorlegen können, nicht gelungen. Das wage ich zu behaupten. (Beifall des Abg. Dr. Bartenstein.)

Aber es wurde auch mit Wissenschaftern, mit Praktikern, mit Betroffenen entwickelt, mit sämtlichen Stakeholdern beraten. Alle garantieren eigentlich das, was wir wollen: kompetente, in Pädagogik und Didaktik und auf dem Stand der Wissenschaften aus­gebildete Lehrerinnen und Lehrer.

Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz zur PädagogInnenausbildung-Neu beenden wir auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Lehrern. Der Master of Education für alle wird Wirklichkeit. Damit erübrigt sich die Debatte um unterschiedliche Bezahlungen ohnehin.

Wir schaffen für die Zukunft eine tertiäre Ausbildungsschiene für Elementar­pädagogIn­nen, wie die Frühpädagogik in Zukunft genannt werden soll. Es wird auch für die KindergartenpädagogInnen ein Masterangebot für Elementarpädagogik geben und das garantieren, was Frau Dr. Cornelia Wustmann, die bisher einzige Inhaberin eines Lehrstuhles für Elementarpädagogik an der Uni Graz, verlangt – Zitat –:

Wir brauchen heute ElementarpädagogInnen, die ausbilden können. Die Qualität des lehrenden Personals ist für die Elementarpädagogik die wichtigste Voraussetzung. – Zitatende.

Genau das ist das, was wir schaffen wollen: qualifiziertes Personal für die Ausbildungs­stätten, für die BAKIPs und dann auch weiterführend für den gesamten Elementar­bereich.

Aber auch den Bereich der inklusiven Pädagogik möchte ich zum Schluss noch kurz streifen, denn nicht zuletzt ist auch das die Grundlage für eine moderne und zukunfts­weisenden Pädagogik, die inklusive Pädagogik. Jeder zukünftige Lehrer, egal, ob Elementar-, Primarstufenlehrer oder Lehrer einer Sekundarstufe, er oder sie wird Sonder- und Heilpädagogik als einen Muss-Schwerpunkt gelehrt bekommen. Auch hier haben die zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit, sich zu spezialisieren und mit Master abzuschließen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr seht, die Weichen sind richtig und zukunfts­weisend gestellt. Ich lade euch ein, an diesem historischen Beschluss mitzuwirken und der neuen PädagogInnenausbildung eure Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. 9 Minuten. – Bitte.

 


13.19.31

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Danke für die Einladung, Kollege Mayer, hier mitzuwirken. Wir hätten gerne mitgewirkt. Wir hätten auch gerne im Vorfeld mitgewirkt, und wir haben Sie auch mehrfach darauf


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hingewiesen, woran es bei diesem Gesetz hapert, damit wir als Opposition mitstimmen können.

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Mut, dieses Gesetz als „Systemwechsel“ zu bezeichnen, als „revolutionär“, „historisch“, als „Jahrhundertgesetz“ – ich weiß nicht, welche Ausdrücke hier noch verwendet worden sind. Das ist mutig, denn die Betroffenen sehen das sehr, sehr deutlich anders. (Abg. Elmar Mayer: Sie wären ja Historiker!) Es tut mir leid, Sie reden an den Fakten vorbei. Ich möchte das nicht alles in Bausch und Bogen verdammen, es gibt gewisse Ansätze, die wir begrüßen, etwa die stärkere Betonung der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen. Aber im Großen und Ganzen ist das, was wir hier sehen, eine riesige Chance, die verpasst wurde.

Sie reagieren mit diesem Gesetz nicht im entsprechenden Ausmaß auf jene gesell­schaftlichen Veränderungen, die in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, wie die verstärkte Mobilität, der Bedarf der Wirtschaft nach sehr flexiblen Arbeitskräften, nach Menschen, die vernetzt denken können, die im Team arbeiten können, oder auf die Tatsache, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht nur verstärkt einbringen wollen, sondern das zum Glück auch tun und ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in die eigene Hand nehmen.

Sie berücksichtigen auch nicht, dass sich die Wissensgesellschaft massiv verändert hat. Das Internet hat ja bekanntlich nicht nur Segen, sondern auch sehr viele Probleme in unsere Gesellschaft gebracht. Auf die Schule heruntergebrochen bedeutet das, Kinder können nicht mehr stur nach einem althergebrachten Fächerprinzip unterrichtet werden. Wenn wir Jugendliche wollen, die vernetzt denken, dann müssen wir in der Schule auch darauf Bezug nehmen und wir müssen auch in der Ausbildung der Lehrkräfte darauf Bezug nehmen. Lehrer sind nicht mehr nur die klassischen Vermittler von Wissen, sondern sie sind verstärkt in der Rolle von Coachs, von Menschen, die helfen, die Orientierung geben, die quasi den Wegweiser aufstellen in Richtung moderne Wissensgesellschaft. Und da fehlt nun wahrlich einiges.

Schauen Sie sich an, was Experten, was ErziehungswissenschafterInnen dazu gesagt haben. Ich empfehle Ihnen den Artikel von Karl Heinz Gruber im „Standard“ vor einer Woche. Schauen Sie sich das an, das sind die Kritikpunkte, die auch wir im Großen und Ganzen haben: unser Schulsystem, das, was hier zementiert wird, diese Trennung von Kindern mit neuneinhalb Jahren, diese Trennung in Pflichtschule und höhere Schule, die international inzwischen schon fast einzigartig ist, wenn man von Deutsch­land einmal absieht. Natürlich weiß ich, dass die Hauptschuld dafür bei der ÖVP liegt, aber es fehlt die klare sozialdemokratische Handschrift, die wir da gerne gesehen hätten.

Ihre Antworten: Neue Mittelschule, weiterhin ein Dualismus zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, weiterhin keine Einbeziehung der Kindergarten­päda­gogInnen in diese Ausbildung, weiterhin keine klar definierte Sekundarstufe-I-Leh­rerIn­nen. All das sind ganz erhebliche Mängel, und es ist ein Bruch jener Versprechungen – ich könnte Ihnen hier eine ganze Reihe von Zitaten bringen –, die gerade von sozialdemokratischer Seite von Anfang an gemacht worden sind.

Wir haben dieses Nebeneinander von Hauptschule neu und Mittelschule. (Abg. Elmar Mayer: Welche?) Wenn Sie mich fragen, „Wie?“: Sie sind in der Regierung! (Abg. Elmar Mayer: Welche, nicht wie!) Wir haben uns angeboten, das BZÖ hätte bei dieser grundlegenden Schulreform auch mitgemacht, und die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen würden auch mitmachen. Es fehlt am politischen Willen für diese Auseinan­der­setzung, für diese Maßnahmen, und der müsste von Ihrer Seite her kommen. Vor


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allem dieses Nebeneinander, dieses – ich hoffe nicht gar auch – Gegeneinander der vielen Ausbildungsstätten!

Wenn hier vom leider nicht mehr anwesenden Bildungssprecher der FPÖ bemängelt wird, dass wir das alles in die Autonomie geben sollen: Ist in Österreich die ÄrztInnen-Ausbildung auch autonom? Kann da jede Universität machen, was sie will? Wie ist das bei den Juristinnen und Juristen? – Natürlich brauchen wir klare Vorgaben, und natür­lich gibt diese Vorgaben der Staat. (Beifall bei den Grünen.) Und die Regierung hat im Zuge der Vereinbarungen natürlich die Möglichkeit, hier einzugreifen.

Vor allem – ich habe schon darauf hingewiesen – schmerzt die Tatsache, dass KindergartenpädagogInnen weiterhin nur an den BAKIPs ausgebildet werden. Hier sind wir inzwischen europäisches Schlusslicht. Vor zwei Jahren konnten wir noch sagen, okay, wir haben noch ein Land, das ähnlich rückständig ist wie wir, das war Malta. Malta hat inzwischen die Zeichen der Zeit erkannt. Sie haben sie offensichtlich immer noch nicht erkannt. Die KindergartenpädagogInnenausbildung bleibt auf dem Niveau, auf dem sie jetzt ist.

Vergangenen Donnerstag hatten wir eine Diskussion an der Universität Wien. Es war bummvoll, über 400 Zuhörerinnen und Zuhörer, vor allem Studentinnen und Studenten, engagierte Menschen, auch Lehrerinnen und Lehrer waren darunter. Der einhellige Tenor war beispielsweise, dass jener Passus ins Universitätsgesetz aufgenommen werden muss, der auch im Hochschulgesetz verankert ist, nämlich betreffend die Beachtung der Zielsetzungen von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden dazu heute noch einen Abänderungsantrag stellen, wir geben Ihnen heute noch einmal die Chance, das wenigstens mit aufzunehmen.

Ich werde heute auch selber noch einen Antrag einbringen; dieser bezieht sich auf die Regelung der Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der PädagogInnenausbildung ver­pflich­tend vorgesehene Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, in Durchführung des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen mittels Verordnung detaillierter festzulegen. Durch eine weiterführende Aufnahme der Kooperationsverpflichtung in die Leistungsvereinbarun­gen der Universitäten wird sichergestellt, dass diese Zusammenarbeit im erforderlichen Ausmaß erfolgt, die Institutionen ihre Verantwortung in der Ausbildung der LehrerInnen jedenfalls übernehmen und sowohl die Qualität als auch die Finanzierung der Ko­operationen klar geregelt wird.“

*****

Meine Damen und Herren, bei diesem Gesetz mangelt es an sehr, sehr vielen Bereichen. Wenn wir die Grundstruktur anschauen: Es wurde die Bologna-Struktur versprochen. Wir wollen ja auch dazu beitragen, dass Lehrerinnen und Lehrer, aber vor allem diejenigen, die sich in Ausbildung befinden und vielleicht erkennen, dass das nicht der ideale Job für sie ist, dann auch wechseln. Ich frage mich aber, warum wir dann eine achtsemestrige Bachelor-Ausbildung haben und uns hier nicht an inter­nationalen Vorbildern orientieren. Deutschland beispielsweise hat das größtenteils vorgemacht, wie man hier vorgehen sollte. Deutschland hat übrigens auch, was die Struktur anbelangt, vorgemacht, wie es gehen sollte. Praktisch überall, mit ganz weni-


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gen Ausnahmen, sind die Pädagogischen Hochschulen in Deutschland in die Uni­versitäten integriert worden. Hier trifft Know-how aufeinander, hier profitieren beide Teile davon. Das wäre es, was wir wollen.

Dieses Gesetz ist in vielerlei Hinsicht ein unstimmiges Stückwerk. Es ist halbherzig. Wir sparen wieder einmal am falschen Ort und geben dort Geld aus, wo es nicht not­wendig ist. Der Rechnungshof hat Sie zu Recht darauf hingewiesen. Es fehlt schlicht an Mut.

Meine Damen und Herren! Hier wurde wieder einmal eine historische Chance vertan. (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde betref­fend Regelung der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der PädagogInnenbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen)

Begründung

Das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen sieht die verpflichtende Kooperation von Universitäten und Päda­gogischen Hochschulen in bestimmten Bereichen der Ausbildung vor. So können Pädagogische Hochschulen Masterstudien grundsätzlich nur in Kooperation mit Universitäten anbieten, Universitäten müssen zumindest bei der Ausbildung von Päda­gogInnen für den Pflichtschulbereich die Kooperation mit Pädagogischen Hochschulen eingehen.

Bereits im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf wurde deutlich, dass die Kooperationen nicht ausreichend geregelt sind. Einige davon werden im Folgenden zitiert:

Österreichischer Wissenschaftsrat: „Wenn in der gegenwärtigen Situation diese Ziele im Wege einer mehr oder weniger verpflichtenden Kooperation zwischen den Uni­versitäten und den Pädagogischen Hochschulen umgesetzt werden sollen, trägt das den gegebenen, historisch gewachsenen Strukturen Rechnung. Das kann ein gang­barer Weg für eine Erprobungs- und Übergangsphase sein. Eine solche pragmatische Vorgehensweise sollte allerdings nur als Zwischenschritt verstanden werden und den Weg zu künftigen, einheitlichen Organisationsstrukturen nicht verbauen.“

Interfakultäre Curricularkommission Lehramt der Alpe-Adria Universität Klagenfurt: „Um eine ebenso wissenschaftsbasierte wie praxisorientierte, alle Bereiche umfassende Ausbildung aller pädagogischer Berufe sicherzustellen, bedarf es einer gemeinsamen Ausbildung aller Lehrkräfte zumindest einer bestimmten Schulstufe (Sekundarstufe 1).


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Stattdessen wird die konkurrierende Ausbildung in zwei unterschiedlichen Institutionen nochmals festgeschrieben bzw. eine Zusammenarbeit von vollkommen unterschied­lichen Institutionen eingefordert, statt adäquate Strukturen zu schaffen.“

ÖFEB (Österr. Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Bildungswesen): „Durch die legistische Unterregulierung hinsichtlich der Kooperationsstrukturen und der nicht präzise ausformulierten Kooperationsmöglichkeiten werden eher standortbezogene Zufälligkeit und Beliebigkeit die Studiengangskooperation bestimmen. Unterschiedliche strukturelle Rahmenbedingungen und kulturelle Gegebenheiten an Hochschulen und Universitäten werden zu erheblichen Reibungsverlusten bei der Kooperation führen,(..)“

Noch weiter geht allerdings die Akademie der bildenden Künste Wien: „Eine Koope­rationsverpflichtung der Kunstuniversitäten mit Pädagogischen Hochschulen zur Ausbildung von Lehrenden der künstlerischen Unterrichtsfächer für die Neue Mittel­schule (§54 Abs. &c im Entwurf zum UG 2002) wird daher abgelehnt.“

Andere Stellungnahmen warnen vor der Beliebigkeit, wonach Pädagogische Hoch­schulen auch mit ausländischen Universitäten kooperieren dürfen. Dies könnte, so die Befürchtungen, dazu führen, dass keinerlei inhaltliche Kooperation erfolge, sondern lediglich die Berechtigung zur Abhaltung von Masterstudien erkauft würde.

Eine klare Regelung der Rahmenbedingungen der Kooperationen ist daher unabding­bar, um ein Mindestmaß an Qualität zu garantieren und sicherzustellen, dass die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ihrer Verantwortung in der Ausbildung künftiger PädagogInnen auch tatsächlich nachkommen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der PädagogInnenausbildung ver­pflichtend vorgesehene Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hoch­schulen, in Durchführung des Bundesrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen mittels Verordnung detaillierter festzulegen. Durch eine weiterführende Aufnahme der Kooperationsverpflichtung in die Leistungsvereinbarungen der Universitäten wird sichergestellt, dass diese Zusammen­arbeit im erforderlichen Ausmaß erfolgt, die Institutionen ihre Verantwortung in der Ausbildung der LehrerInnen jedenfalls übernehmen und sowohl die Qualität als auch die Finanzierung der Kooperationen klar geregelt wird.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.29.40

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident ! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich namens meiner Fraktion ganz, ganz herzlich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken – auf der einen Seite bei den Regierungs­partnern und auf der anderen Seite bei Kollegen Elmar Mayer, Bildungssprecher des


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Koalitionspartners, denn ohne diese intensive Zusammenarbeit in den letzten Monaten wäre dieser große Meilenstein nicht gelungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Meilenstein für unsere Kinder, für die Zukunft unseres Landes und für einen verbesserten Unterricht, aber auch für eine verbesserte Vorbereitung unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Während wir uns zu Beginn am Ausland orientiert haben, Kollege Walser, orientiert sich nun das Ausland durch diesen Gesetzesvorschlag an uns. (Abg. Dr. Walser: Das zu behaupten ist mutig!) Sie glauben es nicht, aber ich schicke Ihnen die Delegationen. Warum kommen die Delegationen durch diesen Entwurf zu uns? – Weil wir einen Entwicklungsrat hatten, weil wir nicht nur auf einen Erziehungswissenschafter gehört haben, sondern weil wir gleich vier hochkarätige Persönlichkeiten aus der Wissenschaft eingebunden haben. Dieses Projekt ist von Beginn an mit den Universitäten und Fachhochschulen, mit den Pädagogischen Hochschulen und unter Einbindung der gesamten Expertise der Lehrerinnen und Lehrer und aller Schulpartner diskutiert und entwickelt worden.

Das macht die Qualität dieses Ausbildungsgesetzes, dieses Bildungsgesetzes für mich aus. (Abg. Dr. Walser: Die internationalen Delegationen, die dann kommen, zeigen Sie mir!) Es ist ein Musterbeispiel dafür, wie Gesetze hier im Haus entstehen sollten: Hunderte Runden von Stakeholder-Konferenzen, Wissenschafterinnen und Wissen­schafter, die in allen Phasen der Gesetzgebung, noch bis zum Abänderungsantrag heute Früh, immer um ihre Meinung gefragt worden sind. Das, meine Damen und Herren, nenne ich Good Practice, ja sogar Best Practice! So sollten künftig hier im Haus Gesetze entstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unsere Jugend hat es sich verdient, denn wir haben vom Kindergarten bis zu den berufsbildenden höheren Schulen alle verschiedenen Bedürfnisse unserer Schularten mit einbezogen. Wir haben ihnen Rechnung getragen, und wir können mit Stolz sagen, dass bei den hunderten verschiedenen Lehrplänen trotzdem ein gleichwertiges Modell der Ausbildung gelungen ist. Und das macht dieses Gesetz zum Meilenstein.

Was hat sich noch verbessert? – Bisher war es so, dass auf der Pädagogischen Hoch­schule ein Auswahlsystem stattgefunden hat, und wer dort nicht aufgenommen worden ist, konnte – ja, musste! – im Sinne des freien Hochschulzuganges an der Universität aufgenommen werden. Jetzt haben wir ein einheitliches, gemeinsames Eignungs­verfahren, zwischen der Pädagogischen Hochschule und der Universität abgestimmt, sodass so etwas künftig der Vergangenheit angehören wird.

Zweitens: Bisher war es bei Pflichtschullehrern und Pflichtschullehrerinnen oft not­wendig, dass diese, wenn sie verspürt haben, dass sie nicht ausreichend auf die steigenden Anforderungen vorbereitet sind, aus der eigenen Tasche Zusatzqualifika­tionen bezahlen mussten. Jetzt bekommen sie eine längere, qualitativ höherwertige Ausbildung, und damit sollte es der Vergangenheit angehören, dass sich jemand aus der eigenen Tasche für diesen Beruf Zusatzqualifikationen zahlen muss, denn er bekommt sie bereits auf der Pädagogischen Hochschule und auf der Universität und ist damit gegenüber heute den Anforderungen deutlich besser gewachsen.

Dritter Punkt: Wir alle wissen aus unseren Schulen, was mit Junglehrerinnen und Jung­lehrern beim Berufseinstig leider oft passiert. Man gibt ihnen die schwierigsten Klas­sen, und oft lässt man sie auch noch allein. Auch das wird künftig der Vergangen­heit angehören. Unsere Junglehrerinnen und Junglehrer werden künftig in der Induktions­phase begleitet werden. Es wird nicht mehr gehen, dass man sagt, das ist eine schwierige Klasse, die bekommst du, sondern sie werden vom ersten Tag an, an dem sie unterrichten, von den Hochschulen begleitet und den ganzen Berufsweg hindurch wird ihnen in Form einer gemeinsamen Weiterbildung von den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ein Angebot zur Verfügung gestellt.


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Der letzte Punkt, der mir besonders wichtig ist, betrifft die externe Qualitätssicherung. Wir brauchen noch mehr Autonomie für die Pädagogischen Hochschulen, aber der erste Schritt in die Richtung ist getan. Es gibt künftig eine gemeinsame Qualitäts­sicherung, und erst dann, wenn diese unabhängige Einrichtung zum Curriculum, zur Ausstattung und zum Bedarf Ja gesagt hat, kann das Studium wirklich angeboten werden.

Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Geschätzte MitarbeiterInnen beider Res­sorts! Vielen Dank für die vielen spannenden Diskussionen. Kollege Elmar Mayer, dir herzlichen Dank für die fruchtvollen Debatten, die wir hatten. Jetzt liegt es an den Schulen und an den Hochschulen, daraus das Beste in der Praxis zu machen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 6 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.35.30

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Cortolezis-Schlager, ich verstehe, dass man, wenn man mehr als vier Jahre mit Expertinnen und Experten sicher sehr intensiv über ein Thema diskutiert und es verhandelt und auch ausarbeitet, leicht dazu geneigt ist, zu sagen, es sei ein Meilenstein, wie Kollege Mayer es definiert hat. Aber dann würde ich Sie auch bitten, vielleicht einmal Ihre eigene Ministerin darauf hinzuweisen, und zwar die Frau Finanz­ministerin Fekter. An ihr dürfte das vorübergegangen sein, da sie erst gestern zum Thema Lehrerdienstrecht und gleiche Bezahlung gesagt hat, dass ein Unterschied zwischen einer Handarbeitslehrerin und einem HTL-Professor bestehe. Das heißt, diese gemeinsame Pädagoginnen- und Pädagogenbildung dürfte an Ihrer Finanz­ministerin vorübergegangen sein. Daher würde ich Sie bitten, sie über dieses große Projekt der gemeinsamen pädagogischen Ausbildung zu informieren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben noch nie zuvor so viel über die zukunftsfitte Schule diskutiert wie nun in den verschiedenen Ausschüssen, auch im Rahmen des Bildungsvolksbegehrens. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass gute Schule guter Unterricht ist, und den können nur gute Lehrer machen. Was brauchen die Kinder heute, damit man sagen kann, sie haben gute Lehrer? Gute Lehrer müssen bestausgebildet sein, sie müssen auch gebildet sein, müssen Persönlichkeiten sein, auch im sozioemotionalen Bereich. Sie sollen Vorbilder sein, sie sollen Begleiter, Förderer und Forderer der Kinder sein, und – was ganz wichtig ist – sie müssen Kinder mögen und sich auch der Verantwortung bewusst sein, die sie für die Zukunft der Kinder haben.

Daher muss neben allen wesentlichen Rahmenbedingungen natürlich eine kompetenz­orientierte, bestmögliche Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen im Mittelpunkt stehen. Das vorliegende Gesetz geht, wie wir schon so oft gesagt haben, sicher in die richtige Richtung. Man orientiert sich an diesen Zielen, aber es stellt absolut keine einheitliche Ausbildung dar, es erfolgt keine qualitative Anhebung der Ausbildung, gerade was die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen anbelangt, und es enthält insgesamt einfach viele Schwachstellen. Das haben ja auch die mehr als 150 kriti­schen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren gezeigt.

Ich möchte aber drei Dinge anführen, die ich positiv finde. Positiv ist auf jeden Fall die kompetenzorientierte Ausbildung, keine Frage. Da hat man sich an den Veränderun­gen der Berufswelt orientiert, es hat sich auch das Familienleben geändert, und wir müssen mehr auf Kinder mit Migrationshintergrund Bedacht nehmen. Das ist, glaube


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ich, der richtige Ansatz. Es ist auch richtig, ein Aufnahme- und Eignungsverfahren durchzuführen, das auch abgestimmt ist. Positiv finde ich schließlich auch die geplante Induktionsphase.

Absolut negativ an diesem Gesetz finde ich jedoch, dass es nur so von Absichts­erklärungen strotzt und wenig Rechtssicherheit enthält. Es ist sehr, sehr viel Interpre­tationsspielraum offen.

Wie schon einige meiner Vorredner gesagt haben, hat man gerade im elementar­pädagogischen Bereich wirklich eine Chance vertan. Man hätte diese verpflichtend aufzunehmen und gleichstellen sollen und auch ein klares politisches Bekenntnis dazu abzulegen müssen.

Es haben gerade im letzten Unterrichtsausschuss einige Expertinnen und Experten auf den Punkt gebracht, dass die bestausgebildeten Pädagogen zu den kleinsten Kindern gehören und dass die pädagogische Arbeit bei jedem Kind und in jedem Alter gleich wertvoll ist. Je kleiner die Kinder sind, desto mehr Wissen und desto mehr Persön­lichkeit müssen die Pädagoginnen und Pädagogen haben. – Dem wird in diesem Gesetz absolut nicht Rechnung getragen.

Außerdem ist in diesem Gesetz die Ausbildung der HortpädagogInnen vollkommen ausgeklammert.

Weiters gibt es nach wie vor Doppelgleisigkeiten – das ist schon angesprochen worden: Ausbildung der Volksschullehrern an den Pädagogischen Hochschulen, Aus­bildung der anderen Lehrer an den Universitäten. Sie sollen kooperieren, aber die entsprechenden ausgefeilten Rahmenbedingungen fehlen. Es gibt auch Doppelgleisig­keiten – ich habe es schon im Unterrichtsausschuss gesagt – bezüglich der Qualitäts­agentur, die eingeführt wird, und dem Qualitätssicherungsrat. Also wir können wirklich nicht von einer Gleichstellung und von einer Beseitigung von mehreren Zuständig­keiten und Doppelgleisigkeiten sprechen. Es wird weiterhin unterschiedliche Wege zu den verschiedenen Lehrämtern geben.

Im Bereich der Inklusionspädagogik ist es zwar gut und wichtig, dass sie als Basis­ausbildung im Ausbildungsplan verankert ist, aber das geschah viel zu wenig bei den Spezialausbildungen. Wir brauchen Spezialisten in diesem Bereich mehr denn je, denn wir wissen, welche Probleme Kinder gerade in den einzelnen Schulstufen haben. Hier braucht es ein besonderes Know-how, daher werden wir dem Antrag der Grünen, was die Studienpläne und auch die klare Verankerung der Inklusionspädagogik gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention anbelangt, unsere Zustimmung geben.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ziel, allen pädagogischen Berufen ein gemeinsames Dach zu geben, ist nicht erreicht worden. Es ist zwar ein Dach da, aber dieses Dach ist nach wie vor löchrig. (Abg. Elmar Mayer: Na! Na!) Ich würde sagen, es ist eine Kompromisslösung – man könnte auch sagen, eine typisch öster­reichi­sche Lösung. Solange, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Zuständigkeiten im Schulwesen generell so zersplittert sind – Gemeinde, Land, Bund –, solange es keine klare Linie gibt, wer welche Zuständigkeiten hat, gerade auch im Elementarbereich, solange wir kein einheitliches Lehrerdienstrecht haben (Abg. Dolinschek: Es ist eben ein Murks! – Abg. Elmar Mayer: Ob sie es gelesen hat?), Herr Kollege – ich bezweifle, dass das jetzt noch kommt, vor allem wenn es jetzt schon wieder ein ÖVP-Modell gibt; wahrscheinlich gibt es dann noch ein SPÖ-Modell –, wird es einfach keinen Systemwechsel in unserem Schulwesen geben. Es werden immer nur typisch österreichische Kompromisslösungen sein.

Das BZÖ wird – so leid es mir auch tut, weil ich gerne einer ganzheitlichen, guten PädagogInnenbildung zustimmen würde – dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen,


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auch wenn – wie Sie, Frau Kollegin, gesagt haben – das Ausland jetzt auf uns schaut. Das nehmen wir in Kauf. Wir werden dem nicht zustimmen, denn die Zeit für die Bildungszukunft unserer Kinder ist einfach zu kostbar, um weitere Kompromisse einzugehen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.43.11

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Typisch österreichisch!“ – Da möchte ich anfangen. Über Jahrzehnte ist in diesem Bereich gar nichts geschehen. Und jetzt hat die Ministerin in Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner – das Lob möchte ich gerne zurückgeben –, aber vor allem in hunderten Gesprächen, in Expertin­nen- und Expertenrunden, die sich definitiv ausgezahlt haben, diesen politischen Meilenstein – wie es Elmar Mayer genannt hat – hervorgebracht. Dazu meine herzliche Gratulation. Dass Lehrerinnen und Lehrer künftig nach gleichen Standards unter­richten, hätte vor sechs Jahren, vor sieben Jahren, vor acht Jahren noch niemand gedacht.

Ich möchte ein zweites Mal Elmar Mayer zitieren. Er hat nach der Rede des Kollegen Walser gesagt, dieser sei mit dieser Grabrede auf der falschen Beerdigung. – Das stimmt! (Abg. Dr. Walser: Was ist dann die richtige Beerdigung?)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über Jahre haben wir nur darüber philo­sophiert, war es eher eine Vision, dass wir nach gleichen Standards unterrichten, und jetzt ist es Wirklichkeit geworden. (Abg. Dr. Walser: Beschönigung!) Wir brauchen die motiviertesten, die bestausgebildeten, die engagiertesten Lehrerinnen und Lehrer, und wir müssen diesen Beruf auch aufwerten, wenn wir wollen, dass unsere Kinder von den Besten unterrichtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren – es wurde schon angesprochen, und an diesem Beispiel kann man auch festmachen, worum es geht –, eine Handarbeitslehrerin kann auch zu einem Technikprofessor werden und umgekehrt. Man fängt damit an, dass man vielleicht in der Sprache ein bisschen aufpasst, damit die Menschen überhaupt dazu motiviert werden, von der Handarbeitslehrerin zur Technikprofessorin zu werden. Dass der Technikprofessor vielleicht auch zum Handarbeitslehrer werden will, fängt bei der Sprache an – da muss sich die Finanzministerin an der Nase nehmen. Aber die Unterrichtsministerin hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein System und ein Gesetz geschaffen, das zumindest durch seine Durchlässigkeit zulässt (Abg. Dr. Walser: In der Theorie!), dass es möglich ist, zu wechseln, dass es für einen Quereinsteiger möglich ist, Lehrer oder Lehrerin zu werden, dass es möglich ist, von einer Volksschule in eine HTL und umgekehrt zu gehen. Das halte ich für sehr wesentlich in einem modernen Ausbildungssystem für moderne Lehrerinnen und Lehrer.

Das Gleiche betrifft auch die Elementarpädagogik. Hier sind die ersten Schritte gesetzt worden. Die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sind die ersten, die unsere Kinder unterrichten, und sie haben damit eine ganz große und wichtige Bedeutung. Mit der LehrerInnenausbildung wurden einmal alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass KindergartenpädagogInnen in das System der tertiären Ausbildung integriert werden können. Das ist jetzt der erste Schritt. Das Ziel muss sein, dass auch die Kinder­gartenpädagogInnen in dieses neue Ausbildungssystem integriert werden. Die Voraus­setzungen dafür sind geschaffen worden, und jetzt sind die Länder am Zug.


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Dieses Gesetz ist ein Meilenstein – ein erster. Und ich wiederhole: Vor sechs Jahren, vor sieben Jahren hätte niemand daran geglaubt. Ich gratuliere der Ministerin und ihrem Team. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Markowitz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.50

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Werte Bundes­regierung! Hohes Haus! (Abg. Elmar Mayer: Endlich einer, der zustimmt! – Abg. Amon: Kollege Markowitz ist ja konstruktiv!) – Genau. Ich habe mir das genau angeschaut, Kollege Mayer, und ich muss sagen, es geht in die richtige Richtung. Da gebe ich dir vollkommen recht. Ich würde gerne zustimmen, wenn es nicht ein paar Dinge gäbe, über die man schon reden muss – und es ist legitim, das hier zu tun. Kollege Amon fragt sich wahrscheinlich schon, was der Grund dafür ist, dass wir nicht zustimmen. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Ich frage dich jetzt Folgendes: Ist es wirklich richtig oder zeitgemäß, dass wir jetzt permanent die gleiche Ausbildung von Lehrern der Volksschule, AHS, Oberstufe und so weiter haben werden? Das Problem, das wir da in Zukunft haben werden, sind die Gehaltsvorstellungen dieser Lehrer, weil es ja um Gerechtigkeit geht. Da habt ihr ja morgen, glaube ich, einen wichtigen Termin. Natürlich muss dann auch ein Volks­schullehrer mit der gleichen Ausbildung gleich bezahlt werden wie ein AHS-Professor, oder? (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Elmar Mayer: Hoffentlich!)

Prinzipiell würde ich das ja begrüßen, aber es geht immer um folgende Frage: Natür­lich wird dann ein Lehrer draufkommen, er ist jetzt Volksschullehrer und möchte dann später noch eine Zusatzprüfung machen, den Master, und dann unterrichten.

Gerade vorhin haben wir von Kollegin Rudas gehört, Quereinsteiger können jetzt Lehrer werden. Das heißt, dann müssen wir das, was wir permanent beim Turn­unterricht fordern – Kollege Amon –, nämlich Spitzensportler sollen die Möglichkeit haben, Sport zu unterrichten, hinterfragen. Wer ist dann ein Quereinsteiger, Frau Kollegin Rudas? Wer ist ein Quereinsteiger für Sie? Muss der eine pädagogische Ausbildung haben? – Wahrscheinlich schon. Das heißt, das ist meiner Meinung nach nicht wirklich ein Quereinsteiger. Wir haben große Probleme beim Turnunterricht. Wir haben gesagt, wir müssen mehr Sport machen – das haben wir alle gemeinsam beschlossen –, und am Ende des Tages haben wir gesehen, es funktioniert nicht.

Wenn man jetzt jemanden als Quereinsteiger bezeichnet, dann muss er die Möglich­keiten haben, so wie wir es gesagt haben. Da muss man auch echten Quereinsteigern eine Chance geben. Und das wird jetzt bei der SPÖ auch geschehen. (Abg. Elmar Mayer: Eine Ausbildung muss er schon machen! Ein Konditor kann kein Mathematik­lehrer werden!) – Ja, natürlich, aber verkürzt, oder? Machen wir eine verkürzte Ausbildung, Kollege Mayer! Da bin ich sofort dabei. Machen wir eine verkürzte Aus­bildung, damit wir dann auch in Zukunft toll ausgebildete Turnlehrer haben. Da gebe ich dir vollkommen recht. Das ist ja nicht das Thema. Es geht ja nur darum, dass ich vorher gehört habe, dass das Thema Quereinsteiger so gelobt wird.

Ich finde, was das neue Dienstrecht betrifft, es muss natürlich gewährleistet sein, dass viele junge Menschen auch die Möglichkeiten haben, diesen Beruf zu erlernen. Das ist ganz klar. Aber jetzt in der Praxis schaut es doch so aus, dass man im ersten Studien­abschnitt an den Hochschulen nur eine Stunde Praxisunterricht hat. Da müssen wir wirklich den Hebel ansetzen, und das muss noch viel besser werden, in dem Sinn,


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dass mehr praxisbezogen ausgebildet wird, damit wir noch mehr junge Lehrer dorthin bringen, dass sie in unseren Schulen unterrichten.

Man muss schon die Wahrheit sagen: Wenn das heute hier beschlossen wird – und ihr werdet es heute beschließen –, dann haben wir morgen mit dem Dienstrecht das Problem, dass natürlich alle Lehrer gleich viel verdienen wollen. Und dann schaue ich mir an, wie wir diese Budgetlücke am Ende des Tages schließen werden! Das ist etwas, was wir auch ansprechen wollen, und deshalb können wir da nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.50.21

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Tatsache ist, das Gesetz, das wir heute hier beschließen werden, ist ein Qualitätsschub, ein – das ist bereits mehrfach gesagt worden – Meilenstein; auch ich möchte dieses Wort dafür verwenden.

Herr Kollege Walser, es ist ein sehr mutiges Gesetz, das wir hier heute beschließen werden. Frau Kollegin Haubner ist jetzt gerade nicht da. Sie hat gesagt, es wird der Forderung nicht gerecht, dass die Ausbildung umso besser sein soll, je kleiner die Kinder sind. Ich sage: Es wird dieser Forderung sehr wohl gerecht! Es ist genau dafür da: Je jünger die Kinder sind, umso besser ist die Ausbildung. Genau hier setzen wir den Hebel an, damit für die jüngeren Kinder die bessere Ausbildung zur Verfügung steht.

Da kann ich das, was Herr Kollege Markowitz gerade gesagt hat, überhaupt nicht nachvollziehen, weil wir eben gerade für die jüngeren Kinder eine bessere Ausbildung, eine fundiertere Ausbildung brauchen, denn hier hat sich in den letzten Jahren sehr, sehr viel verändert. Die Herausforderungen gerade bei den jüngeren Kindern, wo ja die Basis für die weitere Bildungskarriere gelegt wird, haben sich sehr verändert. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich in der Schulrealität vieles massiv verändert, wenn man das mit der Zeit vergleicht, als du und ich noch in die Schule gegangen sind.

Gerade mit der PädagogInnenbildung neu haben wir da auch wesentliche Verän­derun­gen vorgenommen. In der Primarstufe haben wir künftig eine deutliche Höherqua­lifizierung vorgesehen, ein Bachelor-Studium und dann einen Master. Das Rüstzeug für die VolksschullehrerInnen ist in Zukunft wirklich ein deutlich besseres. Volksschullehre­rinnen und Volksschullehrer können künftig nicht nur an den Pädagogischen Hoch­schulen, sondern auch an Universitäten ausgebildet werden. Das Masterstudium kann künftig aber nur in Kooperation mit einer Universität angeboten werden.

Zum Teil gibt es ja diese Kooperationen mit den Universitäten vonseiten der Päda­gogischen Hochschulen schon, und das funktioniert sehr gut. Ein Beispiel wäre etwa die Pädagogische Hochschule Feldkirch, die mit der Uni Innsbruck auch schon sehr erfolgreich kooperiert, wo es schon sehr gute Initiativen gibt. – Kollege Walser kennt das. (Abg. Dr. Walser: Die Ankündigungen kenne ich, die Ergebnisse nicht!)

Neu wird sein, dass es im Bereich der Volksschule, der Primarpädagogik, eine Schwer­punktsetzung geben muss, dass bereits in diesem Bereich eine Schwerpunktsetzung vorgenommen werden muss, etwa im Bereich der Sonderpädagogik, der Mehr­sprachig­keit oder in einem anderen Bereich. Das ist eine Neuerung. Wir werden dadurch den Anforderungen im Bereich der Primarpädagogik, die an die Schule heute gestellt werden und die ich eingangs erwähnt habe, gerecht werden.


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Zum Thema Elementarpädagogik: Das war gerade im Vorfeld bei den Begutachtungen, aber auch im Ausschuss eines der am emotionalsten diskutierten Themen. Auch jetzt war es bei den Vorrednerinnen und -rednern ein besonderes Thema. Es ist bei allen völlig unbestritten, dass der Kindergarten die erste Bildungseinrichtung ist. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir in diesen Bereich in den letzten Jahren massiv investiert haben und mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr und auch mit dem bundes­einheitlichen Bildungsplan wichtige Initiativen gesetzt haben. Meine Damen und Herren, es ist aber auch unbestritten, dass der Kindergarten derzeit Länderkompetenz ist. Ob uns das gefällt oder nicht, es ist leider derzeit so. Die Länder sind zuständig für Dienstrecht und anderes.

Herr Kollege Rosenkranz, Sie haben gesagt, die Elementarpädagogik wird hier über­haupt nicht erwähnt. Entschuldigung, das ist schlichtweg falsch! Die Elementar­päda­gogik zieht sich wie ein roter Faden durch dieses neue Gesetz und ist ganz eng mit dem primarpädagogischen Bereich verknüpft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Im Bereich der Ausbildung ist die Elementarpädagogik ganz zentral verankert, und wir werden einen stärkeren Fokus auf die Elementarpädagogik legen, weil das eben auch etwas ist, was wir aufbauen müssen.

Meine Damen und Herren, die Expertinnen und Experten haben auch gesagt, dass wir da erst wissenschaftliche Expertise aufbauen müssen, um im tertiären Bereich breit ausbilden zu können. Da geschieht ja auch sehr vieles. Rektor Mettinger hat im Ausschuss beim ExpertInnen-Hearing etwa betont, dass zum Beispiel die Fach­hochschule Campus Wien spätestens ab Wintersemester 2014/15 ein Bachelor-Studium für KindergartenleiterInnen anbieten wird. Andere Universitäten bauen auch schon andere Angebote auf. Wir bauen sukzessive Know-how und eine wissen­schaftliche Basis auf. Frau Professorin Christiane Spiel hat auch betont, dass diese Basis noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.

Mir ist es wichtig zu sagen, dass wir mit diesem Gesetz eine wesentliche Grundlage aufbauen, auch für den Bereich der Elementarpädagogik. Das ist ein Meilenstein, auch wenn viele in diesem Haus das nicht wahrhaben wollen. Ich bedanke mich bei Kolle­gen Elmar Mayer und bei meiner Kollegin Katharina Cortolezis-Schlager, bei Frau Bundesministerin Schmied, bei Herrn Bundesminister Töchterle, aber auch bei den Expertinnen und Experten. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute be­schließen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.56.01

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe, glaube ich, in diesem Haus noch nie eine derart unengagierte, unambitionierte Bildungsdebatte erlebt wie diese heute. Das ist schon verwunderlich, denn immerhin geht es um eine wichtige Säule in der Bildungs­politik, nämlich die Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen. Das, was wir hier heute hören, sind auf der einen Seite, auf Regierungsseite, die Ankündigungen, die wir seit Jahren hören (Abg. Elmar Mayer: Ich bin gespannt auf Ihren Beitrag!), hinsichtlich derer jetzt behauptet wird, dass sie umgesetzt worden seien. Das kann ich Ihnen gerne widerlegen. Auf der anderen Seite gibt es ganz klare Kritik seitens der Oppositions­politikerInnen, auf die gar nicht beziehungsweise nicht fundiert eingegangen wird.

Ich möchte meinen Fokus auf das Thema Elementarpädagogik richten; das ist nicht weiter verwunderlich, dafür engagierte ich mich schon seit Jahren. Da war schon


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bezeichnend, Herr Kollege Mayer, weil Sie da zuvor einen Zwischenruf gemacht haben, dass Sie genau an dem Punkt, an dem Sie zur Elementarpädagogik gekommen sind, in Ihrer Rede ins Stocken geraten sind. Ich möchte das jetzt gar nicht weiter ausschlachten, das passiert uns immer wieder. Es wäre ja in Ordnung, wenn nur Sie in Ihrer Rede stocken, aber wir stocken in der Bildungspolitik in diesem Bereich.

Seit Jahren hören wir und wissen wir von ExpertInnen, wie wichtig der elementar­pädagogische Bereich ist, wie wesentlich diese Voraussetzung für die Frage ist, wie der weitere Bildungsweg, wie die weitere Bildungskarriere der Kinder vorangeht, ob hier Bildungschancen gleichermaßen bestehen oder ob schon von klein auf ein Unterschied zwischen Kindern gemacht wird. Seit Jahren hören wir das. Seit Jahren erzählen wir uns das gegenseitig in den Ausschüssen, in den Debatten, und wenn es dann darum geht, dass ganz konkrete Maßnahmen gesetzt werden können, werden sie nicht gesetzt. Das ist auch mit dieser PädagogInnenausbildung neu geschehen. (Beifall bei den Grünen.)

Im Gegensatz zu dem, was Kollegin Marek versucht hat, uns hier weiszumachen, ist es nicht so, dass sich die Elementarpädagogik wie ein roter Faden durch diese Aus­bildung zieht, sondern ganz konkret ist es so, dass man hier eine Kann-Bestimmung hineingenommen hat. Das heißt übersetzt: Es wird nicht verboten, dass im tertiären Bereich ausgebildet wird. Kollege Walser hat Sie schon darauf hingewiesen, was das im europäischen Vergleich bedeutet. Österreich ist das letzte Land, das sich das leistet. (Abg. Elmar Mayer: Gelesen haben Sie es? Und auch verstanden?) – Ich habe es gelesen. Ich habe es sehr genau gelesen, und ich habe es auch verstanden. Sie bekommen dann auch noch einen Antrag; schauen wir, ob Sie den verstehen. Öster­reich ist das einzige Land, in dem es für ElementarpädagogInnen nicht eine verpflich­tende Voraussetzung ist, im akademischen Bereich ausgebildet worden zu sein, und Sie bringen hier eine Kann-Bestimmung ein?! (Zwischenruf des Abg. Amon.) Vor­haben der Fachhochschule Wien, anderer Fachhochschulen oder der Universitäten auf freiwilliger Basis sind ein guter Schritt, aber die können doch nicht eine Regelung ersetzen, dass alle ElementarpädagogInnen in Österreich eine akademische Aus­bildung bekommen, so wie alle anderen PädagogInnen auch. (Beifall bei den Grünen.)

Was Sie damit verabsäumt haben, ist die Chance, dass der Beruf aufgewertet wird. (Abg. Scheibner: Wegen einer dreijährigen Ausbildung?) Sie alle wissen, dass das beim Beruf der ElementarpädagogInnen notwendig ist, abgesehen davon dass die meisten immer noch „Kindergärtnerin“ oder „Kindergartentante“ sagen. Das sind PädagogInnen, genauso wie die PädagogInnen in der Grundstufe, wie die Päda­gogIn­nen in der Sekundarstufe. Diese Aufwertung passiert nicht. Das beginnt natürlich mit der Wertschätzung und endet mit der Bezahlung und der Tatsache, dass auch keine Durchlässigkeit möglich ist (Abg. Amon: Das stimmt nicht mit der Durch­lässigkeit!), die aber bei einer gemeinsamen Ausbildung möglich gewesen wäre und die auch Sinn macht. Es ist so, dass man eine Ausbildung in einem Bereich bekommt, aber es kann durchaus Sinn machen, dass PädagogInnen in eine andere Schulstufe wechseln oder mit anderen Altersstufen arbeiten können.

Diese Chance haben Sie vertan, und damit lassen Sie zu, dass Österreich Schlusslicht in der Ausbildung bleibt. Das hat ja nicht nur Auswirkungen auf die Auszubildenden sondern auch massive Auswirkungen auf die Kinder, die in diese ersten Bildungs­einrichtungen gehen. Natürlich sind die PädagogInnen jetzt auch ausgebildet und bemühen sich nach besten Kräften. Aber erst, wenn ganz klar ist, dass eine bestimmte Ausbildung erforderlich ist und bestimmte Qualitätsstandards – Gruppengröße, Öff­nungs­zeiten, Fortbildungsmöglichkeiten, Zeiten, in denen man Elternarbeit machen kann – damit verbunden sind, verdienen Kindergärten, Krippen, Kindergruppen wirklich das Siegel „erste Bildungseinrichtung“.


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Selbst wenn wir die ausgebildeten PädagogInnen haben, wissen wir, dass all diese Rahmenbedingungen, die sie in ihrem Job vorfinden, dazu führen, dass sie nicht in den Job gehen oder ihn sehr schnell verlassen. Ein Großteil der 14-Jährigen, die diese Ausbildung gewählt haben, geht nicht in diesen Bereich. (Abg. Amon: Was für eine Statistik haben Sie denn da?) Und sobald sie in diesen Bereich gegangen sind, fallen wieder welche weg und machen ein Studium. Man entscheidet sich eben mit 14 nicht für einen Beruf, den man ein Leben lang ausübt. Sie finden auch Rahmenbedingungen vor, die es ihnen nicht möglich machen, ihrem Beruf, aber auch ihrer Berufung nachzu­gehen, nämlich pädagogisch tätig zu sein.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Entschließungsantrag betreffend Lehramts­studium für ElementarpädagogInnen ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Stufenplan zur Einführung eines Lehr­amtsstudiums für ElementarpädagogInnen zu entwickeln, mit dem Ziel, Elementar­pädagogInnen im selben Umfang auf tertiärem Niveau an Pädagogischen Hoch­schulen, Universitäten und Fachhochschulen auszubilden wie andere PädagogInnen.“

*****

Indem Sie jetzt zustimmen oder ablehnen, können Sie zeigen, wie ernst Sie es mit Ihren Ankündigungen meinen. (Beifall bei den Grünen.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Musiol, Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Lehramtsstudium für ElementarpädagogInnen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen)

Begründung:

Krippe bzw. Kindergarten sind die ersten und wichtigsten Stationen auf dem lebens­begleitenden Bildungsweg. Qualität muss hier oberste Priorität haben. Daher wollen wir eine umfassende Reform: Es braucht eine ganz neue PädagogInnenbildung. Kinder­gartenpädagogInnen müssen in Hochschulen ausgebildet werden. Eine Gleichstellung aller pädagogischen Berufe würde zum einen eine notwendige Aufwertung des Berufs der Kindergartenpädagogin bedeuten und zum anderen für Durchlässigkeit zwischen den pädagogischen Berufen sorgen.

Daher gehört der Bereich der Bildung auch in die Hände des Bundes, damit alle Päda­gogInnen und alle Kinder in ganz Österreich die gleichen Qualitätsstandards vorfinden. Es besteht die Gefahr, dass Österreich dem internationalen Standard hinterherläuft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 118

Im Unterrichtsausschuss am 4.6.2013 wiesen VertreterInnen der Regierungsparteien und ExpertInnen darauf hin, dass es an den Universitäten keine ausreichenden Kapazitäten für die flächendeckende Ausbildung von ElementarpädagogInnen auf tertiärem Niveau gebe. Lediglich an der Universität in Graz sowie an der Päda­gogischen Hochschule Feldkirch (gemeinsam mit der Universität Innsbruck) gibt es derzeit einen Lehrstuhl für Elementarpädagogik.

Allerdings gibt es durchaus kompetente Personen, die sich für eine Lehrtätigkeit an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowohl durch ihre Fachkompetenz als auch durch ihre wissenschaftlich fundierte Ausbildung für eine Lehrtätigkeit qualifi­zieren würden. So könnten etwa AbsolventInnen der BAKIP (Bildungsanstalt für Kinder­gartenpädagogik) mit Berufserfahrung und facheinschlägigem Universitäts­stu­dium als Lehrende für ein Studium der Elementarpädagogik herangezogen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Stufenplan zur Einführung eines Lehr­amtsstudiums für ElementarpädagogInnen zu entwickeln, mit dem Ziel, Elementar­pädagogInnen im selben Umfang auf tertiärem Niveau an Pädagogischen Hoch­schulen, Universitäten und Fachhochschulen auszubilden, wie andere PädagogInnen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.02.13

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Musiol, ich hoffe, Sie spüren jetzt meine Empathie. Ich freue mich sehr, dass wir heute das Gesetzespaket „PädagogInnenbildung Neu“ diskutieren und Sie es, wie ich hoffe, auch beschließen.

Zunächst möchte auch ich allen Mitwirkenden besonders herzlich danken. Es war wirklich ein sehr breiter Prozess, sehr viele Experten und Expertinnen haben sich eingebracht. Ich möchte mich besonders beim Herrn Abgeordneten Elmar Mayer und bei Frau Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager für Rückenwind und Engagement bedanken. Ich bedanke mich auch beim Vorsitzenden des Unterrichtsausschusses, Herrn Abgeordneten Walter Rosenkranz, für den realisierten Vorschlag, dieses Regierungsvorhaben im Kreis von Experten und Expertinnen im Unterrichtsausschuss zu diskutieren. Ich möchte jetzt auch einmal ganz offiziell sagen, dass ich generell die Atmosphäre und Qualität im Unterrichtsausschuss unter Ihrer Vorsitzführung sehr schätze. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das Ziel der Bildungspolitik eint uns über Parteigrenzen hinweg – und da schaue ich jetzt vor allem auch in Richtung der Abgeordneten der grünen Fraktion. Wir wollen die bestmögliche Bildung und Ausbildung für unsere Kinder und für die jungen Menschen in Österreich. Ich glaube, wir teilen die Einsicht, dass neben einem fördernden Elternhaus, das auch sehr wichtig ist, vor allem die Lehrer und Lehrerinnen den Bildungserfolg der jungen Menschen entscheidend beeinflussen. Daher ist es wichtig, dass wir in eine erstklassige Aus-


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bildung der Lehrer und Lehrerinnen investieren, weil sie ganz entscheidend für den Bildungserfolg sind.

Was heißt erstklassig für mich? – Erstklassig heißt für mich wissenschaftsbasiert und praxisorientiert. Erstklassig heißt für mich die Verbindung von Profession und Wissenschaft. Erstklassig heißt für mich aber auch das, was Frau Abgeordnete Haubner und auch Herr Abgeordneter Mayer betont haben, nämlich dass wir vor allem auch der Persönlichkeitsbildung, der Persönlichkeitsentwicklung der Lehrer und Lehrerinnen großes Augenmerk schenken.

Für mich sind die wichtigsten Punkte, die uns mit dieser Gesetzesvorlage gelingen, folgende: erstklassige, umfassende Ausbildung mit Masterabschluss für alle Lehrerin­nen und Lehrer verbunden mit erstklassigen Fortbildungsangeboten. Zweiter Punkt: Eignungs- und Aufnahmeverfahren, keine punktuellen Tests, am Beginn des Studiums. Frau Abgeordnete Haubner hat die Berücksichtigung der umfassenden Berufs­anforderungen, die heute an Lehrer und Lehrerinnen gestellt werden, gewürdigt. Das müssen wir in der Bildung und Ausbildung berücksichtigen. Es muss attraktive, vor allem berufsbegleitende Studienangebote für Quereinsteiger geben. Qualitätssicherung wurde bereits angesprochen.

Herr Abgeordneter Walser, wir leben einfach in einer Zeit, in der es auf Kooperation ankommt. Entscheidend ist die Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, um Stärken zu kombinieren und Parallelen zu vermeiden. Das Ziel ist ja klar: erstklassige Ausbildungsangebote. Kooperation ist international in tertiären Bereichen gang und gäbe. Das kann doch nicht das Problem sein, es werden doch wohl auch zwei Ministerien zusammenarbeiten können.

Mit diesem Gesetz schaffen wir jedenfalls die Grundlage, die Bedingung der Mög­lichkeit, um eine erstklassige Bildung und Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich zu ermöglichen.

Frau Abgeordnete Haubner, jetzt möchte ich ganz kurz auf Ihre Ausführungen ein­gehen. Ich glaube, dass wir uns bei unseren legistischen Maßnahmen zunehmend auf die Bedingungen der Möglichkeit konzentrieren und bewusst Spielräume für Eigen­initiative, Eigenverantwortung und Engagement offen lassen müssen. Daher bin ich sehr froh darüber, dass dieses Gesetz in vielen Punkten den Rahmen absteckt, aber Eigeninitiative der Akteure ermöglicht, ja herausfordert.

Jetzt zu Ihnen, Frau Abgeordnete Musiol, zum Thema Elementarpädagogik: Dazu möchte ich ganz klar sagen, dass Österreich OECD-weit für unser berufsbildendes Schulwesen gelobt wird. Österreich ist das einzige Land, das eine Berufsbildende Höhere Schule hat, also eine Ausbildung im Bereich Elementarpädagogik mit Matura­abschluss. Die BAKIPs leisten in Österreich erstklassige Arbeit, und daher gilt es, diese Ausbildung zu würdigen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein zweiter Punkt ist uns immerhin geglückt – daran müssen wir eben weiterarbeiten –, dass auch eine tertiäre Ausbildung im Bereich Elementarpädagogik möglich ist. Ab den nächsten Semestern können Ausbildungen angeboten werden. Ich denke, auch dort ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir Bachelor- und Masterabschlüsse vorweisen können und auch die Dienstgeber froh sind, entsprechend höher qualifiziertes Personal zu beschäftigen.

Was uns ein großes Anliegen war und ist, ist die verpflichtende Verankerung der inklusiven Pädagogik in die Lehrerausbildung, und zwar in jede Form des Lehramts­studiums. Diese Verpflichtung ist ein Meilenstein. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen dritten Punkt würdigt immerhin Herr Abgeordneter Walser. So ganz dagegen sind Sie ja doch nicht, aber man muss immer genau zuhören, um Ihre positiven


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Argumente wahrzunehmen. Die deutliche Anhebung der Studiendauer und damit die Anhebung der Qualität im Primarbereich von drei auf fünf Jahre mit Masterabschluss ist der richtige Weg, mehr zu investieren.

Natürlich freuen wir uns ganz besonders, dass wir in Zukunft für alle Sekundarlehrer die beste Ausbildung haben, unabhängig von den Schularten. Dass wir bei den berufsbildenden Schulen berufspraktische Kompetenzen besonders anerkennen, ist wesentlich, um die Qualität unseres berufsbildenden Schulsystems auch weiter zu sichern.

Bestens ausgebildete, motivierte Lehrerinnen und Lehrer gestalten das Schulge­schehen. Die folgende Aussage möchte ich besonders Herrn Präsidenten Neugebauer widmen: Ich trete für erstklassige öffentliche Schulen ein. Ich trete für einen leistungs­starken öffentlichen Sektor ein und respektiere gleichzeitig die Innovationskraft der Privatschulen. Die PädagogInnenbildung Neu ist für mich ein wichtiger, zukunfts­weisender Schritt. Ein neues, attraktives, leistungsorientiertes und faires Dienst- und Besoldungsrecht muss der nächste Schritt sein.

Ich freue mich, dass wir heute die PädagogInnenbildung Neu im Nationalrat behandeln und hoffentlich beschließen. Ich bedanke mich besonders herzlich bei Minister Töchterle für die gute Zusammenarbeit. Für die nächste Woche darf ich ankündigen, dass ich mich sehr freue, dass wir im Unterrichtsauschuss den Ausbau der Ganztags­schulen und die Reform der Schulverwaltung behandeln werden. Wir sind damit bei der 61. Regierungsvorlage im Bildungsbereich angelangt. Schritt für Schritt, beharrlich kommen wir voran. Heute setzen wir, jedenfalls nach meiner Auffassung, einen großen Schritt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.11.34

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Liebe Frau Dr. Schmied! Hohes Haus! Auch ich erlaube mir heute histo­rische Attribute und ein gewisses Pathos. Pathos heißt ja nicht nur, sich betont zu etwas positiv zu äußern, sondern es heißt auch Leidenschaft, Freude für etwas zu haben, das heute gelingen kann, das heute zu einem Abschluss kommt, nämlich ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen PädagogInnenausbildung.

Diese Bedeutung erhellt sich vor allem aus dem Kontext. Der Kontext ist natürlich immer ein historischer, aber auch einer der Genese dieses Gesetzes. Dieses Gesetz hat eine vierjährige Vorlaufzeit. Ich war schon als Rektor in die Genese eingebunden, als Minister war ich dann natürlich intensiv mit ihr befasst und habe sie vorantreiben dürfen. Vorher habe ich selbst schon jahrzehntelang Lehrer an der Universität aus­gebildet. Das habe ich nicht nur nebenher getan, sondern habe mich vor allem für Fachdidaktik und Lehrerfortbildung engagiert. Ich weiß also genau, wovon ich rede, und ich weiß deswegen gut zu beurteilen, was wir heute hoffentlich beschließen.

Neben diesem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess in den letzten vier Jahren, der eine Fülle von Expertenwissen eingesammelt und koordiniert hat, muss man natürlich auch den großen historischen Kontext bedenken. Wir haben ja in der Lehrerbildung letztlich seit Jahrhunderten mehrere Stränge vor uns, und diese Stränge beginnen wir nun enger zusammenzufassen.

Einerseits gibt es spätestens seit dem 18. Jahrhundert eine universitäre Lehreraus­bildung, die aufgrund des Zeitgeistes, aber auch aufgrund der Bedürfnisse von damals vor allem philologisch dominiert war. Seit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 gibt


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es die Lehrerbildungsanstalten, die sich zu den heutigen Pädagogischen Hochschulen weiterentwickelt haben. Daher kommt diese Zweigleisigkeit, die wir vorfinden, mit der wir arbeiten müssen, die auf beiden Seiten Stärken, aber auch Schwächen hat. Wir versuchen, die Stärken zu sehen und zu nützen, wir versuchen die Schwächen zu minimieren oder überhaupt zu beseitigen.

Was sind die Stärken? Was sind die Schwächen? – Die Stärke der Pädagogischen Hochschulen ist zweifellos ihr Praxisbezug. Dort unterrichten meistens Praktiker, also Leute, die selbst Lehrer waren oder auch noch sind. Diese Praxis ist natürlich immer eine eingeschränkte, nämlich die der persönlichen Erfahrung. Auf jeden Fall muss sie durch eine generell erfasste, empirisch erfasste Praxis erweitert werden.

Die Schwäche der Pädagogischen Hochschulen ist ihre mangelnde Anbindung an die wissenschaftliche Forschung. Das ist nun wiederum die Stärke der Universitäten und eigentlich ihr Kerngeschäft. Daraus resultiert auch die Schwäche der universitären Lehrerausbildung, die da und dort immer noch da ist. Sie ist geringer geworden, aber sie ist noch da. Es ist das mangelnde Bewusstsein, dass man nicht nur Wissen­schaftler ausbildet – also Physiker, Philologen, was auch immer –, sondern auch Lehrer. Es ist ein Riesenunterschied, ob ich den Fokus in meiner Ausbildung allein auf die Wissenschaft, deren Bedürfnisse und deren Erkenntnisgewinn richte oder eben auch darauf, was die Bildungswerte solcher Fächer sind, was sie zu einem Schul- oder Lernziel beitragen können.

Das heißt, den Pädagogischen Hochschulen fehlte es an Wissenschaft, den Univer­sitäten fehlte es an Professionsorientierung. Genau diese beiden Mankos beheben wir mit diesem Gesetz, indem wir sie ins Auge fassen in Form von Kooperation, aber auch dadurch, dass wir Rahmenbedingungen schaffen. Ich glaube, das ist der ganz ent­schei­dende und wesentliche Schritt in die richtige Richtung. Aus einem Nebeneinander dieser beiden Institutionen wird ein Miteinander, wo beide ihre jeweiligen Stärken gut einbringen können.

Jetzt darf ich noch ganz kurz zu einigen Einwänden, die von Oppositionsseite gekom­men sind, Stellung nehmen und diese Einwände einfach schnell, leider nicht argumen­tativ, sondern nur ganz kurz widerlegen. Mehr lässt die Zeit nicht zu.

Die Einwände zur Elementarpädagogik sind schon von meiner Amtskollegin Frau Dr. Schmied glänzend widerlegt worden. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen, außer vielleicht, dass wir im Universitätsgesetz überall dort, wo wir von Lehramt reden, jetzt auch von Elementarpädagogik reden. Wir haben das also im Gesetz imple­mentiert. Die Universitäten können von jetzt an ganz selbstverständlich entsprechende Studienpläne machen und Elementarpädagogen ausbilden. Das Gesetz sieht das jetzt schon vor. Wir müssen noch im Personalbereich aufholen. Wir haben noch etwas wenig Lehrstühle, aber auch da sind wir schon dabei. Wir richten derzeit gemeinsam, die Pädagogische Hochschule Feldkirch mit der Universität Innsbruck, einen Lehrstuhl zur Elementarpädagogik ein. Diese beiden Institutionen werden also künftig über ent­sprechende wissenschaftliche Expertise verfügen und eine entsprechende Ausbildung anbieten. Wir gehen also in die richtige Richtung.

Dann wurde kritisiert, dass der Staat da zu wenig regelt. Diese Kritik finde ich beson­ders eigenartig, denn regeln, was zu regeln ist, soll der, der es am besten kann. Der Staat kann keine Curricula erlassen. Das müssen die Institutionen tun. Herr Abge­ordneter Walser, auch in der Medizin oder in der Juristerei erlässt nicht der Staat die Curricula, auch dort tun das natürlich autonome Curriculum-Kommissionen an Uni­versitäten. Da hat der Staat nichts verloren. Das Einzige, das der Staat tun muss, ist, die Qualität zu kontrollieren. Das tut er in unserem Fall besonders dezidiert. Das tun wir mit einem entsprechenden Qualitätsorgan, das wir mit diesem Gesetz einsetzen.


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Ansonsten tun das vielleicht noch Berufsverbände. Bei uns wird das natürlich auch der Dienstgeber durch entsprechende Maßnahmen tun. Ansonsten bin ich sehr dafür, dass wir die Dinge da lassen, wo sie hingehören, nämlich in der Autonomie der Institutionen. Die wissen am besten, wie sie ein entsprechendes Curriculum erstellen. Wir haben nur die Rahmenbedingungen festzusetzen und nicht eine allzu hohe Regelungsdichte zu geben.

Dann wird kritisiert, dass der achtsemestrige Bachelor nicht international sei. Der ist natürlich international. Es gibt eine Fülle von Bachelor-Studien in Europa, die acht­semestrig sind. (Abg. Dr. Walser: Deutschland macht sechs Semester!) Das gibt es in großer Anzahl, das ist also durchaus international. Was die in Frage gestellte inter­nationale Akzeptanz unseres Gesetzes angeht, könnte ich Ihnen viele Gewährsleute empfehlen. Ich empfehle Ihnen zwei: Prof. Prenzel, der Chef der ersten School of Education im deutschen Sprachraum an der TU München. Er ist ein hochrangiger Experte im Bereich universitäre Lehrerausbildung. Den könnte man fragen, was er vom österreichischen Gesetz hält, und er wird voll des Lobes sein. Man könnte Frau Prof. Hascher, künftig Professorin in Bern, fragen. Sie wird dasselbe sagen. Ich könnte Ihnen noch weitere nennen. Wir haben also sehr wohl eine hohe internationale Anerkennung für das, was wir machen. Das lässt sich vielfach belegen.

Zum Schluss möchte ich meinerseits auch Dank aussprechen. Ich beginne mit Ihnen, Frau Dr. Schmied. Wir haben intensiv zusammengearbeitet. Wir hatten teilweise unterschiedliche Positionen, die wir harmonisieren mussten. Das ist gelungen. Es ist für mich sehr ermutigend, dass das gelingt. Ich glaube, gerade das ist die Kunst der Politik: nicht die Kompromisse, sondern die Harmonisierung unterschiedlicher Stand­punkte zum Erreichen eines gemeinsamen Zieles. Das haben wir geschafft. Vielen Dank dafür.

Vielen Dank den Sprechern der Regierungsparteien im Parlament, Frau Katharina Cortolezis-Schlager und Herrn Elmar Mayer. Vielen Dank für die überaus konstruktive Zusammenarbeit. Natürlich vielen Dank den vielen Experten und Expertinnen, die uns beiseite gestanden sind. Nur gemeinsam, im Sinne von viribus unitis, kann man so etwas schaffen.

Wir haben es geschafft. Darauf dürfen wir stolz sein und darüber dürfen wir uns freuen. Ich denke, mit dieser Gesetzesänderung geht die österreichische Bildung in einem ganz zentralen Bereich in eine ganz, ganz gute neue Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.21

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin Schmied! Geschätzter Herr Minister Töchterle! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen – das LehrerInnenbildungsgesetz Neu –, dazu beitragen wird, dass wir die Ansprüche, die wir alle – ich glaube, das eint uns wirklich – an Bildung und an Bildungspolitik haben, tatsächlich auch gut erfüllen können werden. Ich bin überzeugt davon, dass die LehrerInnenbildung Neu zu einer tatsächlichen Qualitätssteigerung in den Schulen führen wird, und ich denke, das ist das Ziel einer ordentlichen und verantwor­tungs­vollen Bildungspolitik.

Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch überzeugt, dass Bildung der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben ist – ich glaube, da stimmen wir auch alle überein –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 123

und dass der Grundstein für die Lust am Lernen in der Grundschule gelegt wird. Wenn wir berücksichtigen, dass man heute, wenn man einen Beruf erlernt, diesen nicht ein ganzes Leben lang ausüben wird, so ist es wichtig, dass in der Schule – in der Grundschule, in der Volksschule, in der Hauptschule, in der Neuen Mittelschule – die Lust am Lernen geweckt wird, damit man sich auch als Erwachsener weiterbilden möchte und an den vielen Angeboten, die es gibt, auch tatsächlich teilnehmen kann und wird.

Die Lehrenden – das haben wir heute auch schon gehört – spielen dabei eine zentrale Rolle, auch wenn es darum geht, Chancengleichheit in den Schulen tatsächlich her­zustellen. Kinder kommen ja aus unterschiedlichen sozialen Milieus, und Lehrerinnen und Lehrer haben aus meiner Sicht die Aufgabe, auszugleichen, damit Bildung nicht vererbt wird.

Wir haben heute auch schon gehört: Wir brauchen die besten PädagogInnen. Wir brauchen die Bestausgebildeten, dafür legen wir heute einen Grundstein. Wir brauchen aber vor allem auch Menschen in den Klassenzimmern, die soziale Kompetenzen mitbringen, die Empathie mitbringen, die Kinder mögen – wie auch Kollegin Haubner gesagt hat –, die auch auf der Beziehungsebene wertvolle Arbeit leisten, damit die Kinder die Ohren und die Münder öffnen, damit die Bildung auch tatsächlich in sie hineinströmen kann, davon bin ich wirklich überzeugt.

Wir brauchen außerdem – auch das ist heute schon gesagt worden – eine Qualitäts­steigerung, und diese wird mit dem heutigen Gesetz tatsächlich erfüllt werden, davon bin ich überzeugt.

Es wurden heute schon viele wichtige Punkte angesprochen. Für mich ist eines ganz besonders wichtig, nämlich die Kompetenzorientierung und in diesem Zusammenhang vor allem natürlich die Inklusive Bildung, die heute auch schon kurz angesprochen wurde.

Inklusive Pädagogik ist im Gesetz an zehn Stellen vermerkt, und das wird dazu bei­tragen – davon bin ich wirklich überzeugt –, dass Inklusive Pädagogik einen höheren Stellenwert erhalten wird. Außerdem wird diese explizite Nennung zur Bewusst­seinsbildung in der Hinsicht beitragen, wie wichtig Inklusive Pädagogik in den Schulen ist, was SchülerInnen mit Behinderungen brauchen, und vor allem auch hinsichtlich der Frage, ob man am System der Inklusiven Pädagogik etwas ändern muss.

Grundlage dieser Inklusiven Pädagogik muss – und da bin ich wirklich überzeugt davon – die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen sein. Frau Ministerin Schmied hat es angesprochen, im Hochschulgesetz ist diese Tatsache auch nieder­geschrieben. Im Universitätsgesetz hätten wir den Verweis auf die UN-Konvention auch gerne niedergeschrieben.

Das ist uns im Moment nicht gelungen, deswegen darf ich folgenden Antrag ein­bringen:

Entschließungsantrag

von Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Berücksichtigung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechts­kon­vention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, sicherzustellen, dass sich die Organe der öffentlichen Universitäten bei der Umsetzung des „Bun-


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desrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen“ am leitenden Grundsatz des § 2 Z 11 UG („besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen“) orientieren. Für die Curricula-Gestal­tung zur neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen konkretisiert sich dieser leitende Grundsatz auch darin, dass – in Abwägung mit den übrigen Zielen, Grund­sätzen und Aufgaben der öffentlichen Universitäten – die Zielsetzungen von Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre zu beachten und „Inklusive Pädagogik“ in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen ist. An die betroffenen öffentlichen Universitäten wird appelliert, diesem Anliegen der Allgemeinheit bei der Erstellung der entsprechenden Curricula bzw. der künftigen Leistungsvereinbarungen zu ent­sprechen. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, bei Ab­schluss der Leistungsvereinbarungen darauf Bedacht zu nehmen.“

*****

Herr Minister, da Sie heute noch einmal gesagt haben, dass die Unis lernen werden müssen, dass LehrerInnen ausgebildet werden, um Kinder zu lehren, bin ich davon überzeugt, dass dieser Grundsatz auch in Zukunft ganz besonders berücksichtigt werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg

Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Artikel 24 der UN-Behin­dertenrechtskonvention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hoch­schulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssiche­rungs­gesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2397 d.B.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht sicherzustellen, dass sich die Organe der öffentlichen Universitäten bei der Umsetzung des „Bun­desrahmengesetzes zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen“ am leitenden Grundsatz des § 2 Z 11 UG („besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen“) orientieren. Für die Curricula-Gestal­tung zur neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen konkretisiert sich dieser leitende Grundsatz auch darin, dass – in Abwägung mit den übrigen Zielen, Grund­sätzen und Aufgaben der öffentlichen Universitäten – die Zielsetzungen von Art. 24 der


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UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre zu beachten und „Inklusive Pädagogik“ in einem angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen ist. An die betroffenen öffentlichen Universitäten wird appelliert, diesem Anliegen der Allgemeinheit bei der Erstellung der entsprechenden Curricula bzw. der künftigen Leistungsvereinbarungen zu ent­sprechen. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, bei Abschluss der Leistungsvereinbarungen darauf Bedacht zu nehmen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


14.25.35

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Schmied! Sehr geehrter Herr Minister Töchterle! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ja um die Hochschulausbildung für PädagogInnen Neu, und dazu gibt es zweierlei Dinge zu sagen.

Sehr positiv ist, dass sich Menschen, die sich nicht mit behinderten Personen beschäf­tigt haben, sehr wohl auch mit Inklusiver Pädagogik auseinandergesetzt haben und also auch die Möglichkeit haben, Grundkenntnisse der Inklusiven Pädagogik kennen­zulernen und verschiedenste Kinder in verschiedensten Bereichen zu sehen. Früher hat man gesagt: Nein, ich bin nicht zuständig, die Sonderschulpädagogin übernimmt das! – Mittlerweile weiß man, dass Inklusive Pädagogik ganz wichtig ist und in die richtige Richtung geht.

Was mir Sorgen bereitet, ist, dass Menschen, die früher Sonderpädagogen waren – im Bereich Gehörlosenpädagogik, für blinde Personen, wie auch immer –, in Zukunft nicht mehr in dieser Form ausgebildet werden. Ich finde, man muss ihre Fachexpertise anerkennen und nach wie vor zur Verfügung stellen.

Interessant ist aber, dass die UN-Konvention im Art. 24 besagt, dass wir uns in Österreich verpflichtet haben – und das ist nicht eine Möglichkeit, sondern eine Ver­pflichtung –, Kindern das anzubieten, was sie brauchen: Assistenz in jeder Form, damit Kinder sich gut bilden. Das war auch in Ihrem Vortrag zu hören, Frau Ministerin Schmied.

Leider können wir uns hier nicht anschließen, denn – es wurde in dem Antrag bereits gesagt – das Hochschulgesetz ist ja wunderbar, allerdings sind darin appellartige Worte enthalten, die uns zu weich sind. Deswegen bringen wir von den Grünen einen eigenen Antrag ein.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Helene Jarmer, Daniela Musiol, Harald Walser, Freundinnen und Freunde ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundes­rahmen­gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2348 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird folgende Ziffer 6a eingefügt:

„6a. In § 54 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:


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„Studienpläne sind nur dann genehmigungsfähig, wenn sie Zielsetzungen von Arti­kel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beachten und Inklusive Pädagogik in einem für die jeweilige Institution angemessenen Ausmaß berücksichtigen.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

Ich habe den Text jetzt vorgelesen, das war nicht österreichische Gebärdensprache, das ist die lautsprachbegleitende Gebärde gewesen, eine andere Form der Gebärden­sprache. Auch in der Gebärdensprache gibt es Variationen, und diese braucht man auch im Unterricht mit gehörlosen Kindern, um eben Deutsch unterrichten zu können. Sie waren jetzt alle live dabei.

Frau Ministerin Schmied, ich wollte auch Sie noch einmal ansprechen. Beim letzten Mal habe ich in meiner Rede bereits darauf hingewiesen, dass Bildung in Gebärden­sprache für gehörlose Kinder ganz wichtig ist. Ich habe jetzt durch einen Kollegen ein E-Mail bekommen, eine Einsichtsbemerkung von einem Ihrer Mitarbeiter. Ein Beamter Ihres Hauses hat in seinem Schreiben ganz klar geschrieben, dass Gebärdensprache nicht die Muttersprache von gehörlosen Kindern ist. Ich glaube, da müssen wir uns wirklich einmal dringend zusammensetzen, denn es gibt einige Missverständnisse diesbezüglich.

Das Mundbild, das ich bei der Gebärdensprache verwende, ist zwar Deutsch, es unter­liegt allerdings nicht der deutschen Grammatik, sondern gewissen Regeln der Gebärdensprache. Tove Skutnabb-Kangas, eine Linguistin aus Dänemark, hat ganz klar definiert, dass es fünf Möglichkeiten für Muttersprachen gibt. Die Sprache von Anfang an zu lernen, ist für gehörlose Kinder nicht möglich, weil das Umfeld selten Gebärdensprache spricht, aber es gibt vier weitere Möglichkeiten: Die Sprache, die man am besten beherrscht, die Sprache, die man im Alltag am meisten verwendet, die Sprache, die am besten verstanden wird, und die Sprache, in der ich mich am besten ausdrücken kann.

Für mich persönlich ist ganz klar, ich bin zweisprachig aufgewachsen, aber dennoch ist die Gebärdensprache die mir nähere Sprache. Ich glaube, es ist ganz wichtig, wenn Ihnen das ein Anliegen ist, dass wir uns wirklich in Ihrem Haus zusammensetzen, damit dieses Recht gewährt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Nun gut, ich habe mich ein bisschen verzettelt, aber ich hoffe doch auch, dass wir diesen Abschnitt irgendwann abschließen können, damit dieses Recht auch tatsächlich gelebt wird, denn so geht es nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Daniela Musiol; Harald Walser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitäts­gesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundes­rahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Päda­gogen) (2397 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 127

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundesrahmen­gesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen) (2348 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 wird folgende Ziffer 6a eingefügt:

„6a. In § 54 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

„Studienpläne sind nur dann genehmigungsfähig, wenn sie die Zielsetzungen von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beachten und Inklusive Pädagogik in einem für die jeweilige Institution angemessenen Ausmaß berücksichtigen.“

Begründung

Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­derungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2008 hat sich die Republik Österreich zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems verpflichtet. Artikel 24 der UN-Behin­dertenrechtskonvention präzisiert: Um das Recht auf Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleich­heit zu verwirklichen, ist Österreich verpflichtet ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und in der Perspektive lebenslanges Lernens zu gewährleisten.

Für Schulen und Lehrerende bedeutet das, sich der Vielfalt zu stellen und ALLE Kinder und Jugendliche gemeinsam bestmöglich zu fördern. Inklusive Schule kann nur funktionieren, wenn allen Lehrerenden zumindest ein Basiswissen über inklusive Pädagogik vermittelt wird. Eine entsprechende, verpflichtende Verankerung der „Inklusi­ven Pädagogik“ in die „PädagogInnenbildung Neu“ ist eine unbedingt notwen­dige Voraussetzung, um allen Lehrerenden ausreichende Kompetenzen für eine inklu­sive Schule zu vermitteln.

Während im Hochschulgesetz Bestimmungen zur Vermittlung von inklusiven Kom­petenzen sowie zur Erleichterung der Zulassungsbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen vorgesehen werden, fehlen entsprechende Bestimmungen in dem Entwurf zum Universitätsgesetz.

Es ist unbedingt erforderlich, dass Inklusionspädagogische Basiskompetenzen aus den Bereichen Diagnostik, Beratung, Lernen, Motorik und Mobilität, Begabung, Wahrneh­mung, Gender, sozial-emotionales Verhalten, Sprache, Deutsch als Zweitsprache und Interkulturalität in einem „Pädagogischen Kern“ für alle Lehrämter verpflichtend veran­kert werden, um allen Lehrerenden ausreichende Kompetenzen für eine inklusive Schule zu vermitteln.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.41

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin Schmied! Herr Minister Töchterle! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Die Entstehung dieser Gesetzesvorlage für die PädagogInnenausbildung Neu ist tat­sächlich ein Musterbeispiel dafür, wie man ein Reformprojekt erarbeiten sollte. Ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 128

gratuliere den Verantwortlichen, vor allem unseren Chefverhandlern Elmar Mayer und Katharina Cortolezis-Schlager, natürlich auch unserer Frau Bundesministerin, dem Herrn Bundesminister und allen Beteiligten zur hervorragenden Arbeit und bedanke mich recht herzlich.

Genauso hervorragend, wie diese Verhandlungsführung war, so ist auch das Ergebnis geworden. Tatsächlich ist es so, dass diese Reform große Beachtung und Anerken­nung findet, nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Das ist schon beachtlich, wenn man bedenkt, wie schwierig es ist, wenn zwei Ressorts zu verhandeln haben. Das ist nicht immer ganz einfach. Also nochmals herzliche Gratulation!

Die Lehrerbildung bringt in erster Linie mehr Qualität, also mehr Wissenschaftlichkeit bei gleichzeitiger Qualitätssicherung, und auch, was mich freut, mehr Durchlässigkeit. Es gibt bessere Möglichkeiten für einen Umstieg oder einen Quereinstieg. Was ich auch sehr gut finde – als Junglehrerin habe ich selbst erlebt, dass man irgendwo mit ganz schwierigen Klassen hängen gelassen wird –, ist die Begleitung für Jungleh­rerinnen und Junglehrer.

Wir alle sind uns einig, dass Schule nur so gut ist wie die handelnden Personen, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer. Das wird auch von der Hattie-Studie unter­mauert. Deshalb ist das Ziel, die besten Persönlichkeiten für diesen Beruf und vor allem für unsere Kinder zu bekommen, etwas, das uns eint. Daher ist es gut, dass wir jetzt Aufnahmeverfahren und Zugangsregelungen für alle Pädagoginnen und Pädagogen haben, dass es eine wissenschaftliche Fachausbildung gibt, dass die Persönlichkeitsbildung intensiviert wird und dass insgesamt die Lehrerbildung verein­heitlicht wird und jeder Pädagoge mit einer Master-Ausbildung abschließt. Das bedeutet nicht nur ein deutliches Mehr an Qualität, sondern wird auch die gesell­schaftliche Anerkennung des Lehrberufes stärken, und die haben wir dringend nötig.

Erstmals wird die Qualität der Pädagogischen Hochschulen von einem unabhängigen Gremium, dem Qualitätssicherungsrat, überprüft; auch das ist ganz wichtig für die Qualität. Was mich auch besonders freut, ist, dass die Wahl für den Lehrberuf keine Einbahnstraße mehr ist – einmal Lehrer, immer Lehrer, oder einmal Volksschule, immer Volksschule –, sondern dass es leichter wird, quer einzusteigen oder umzu­steigen, und dass sich Menschen, die sich in der Wirtschaft als Fachleute bewährt haben, besser für die Schule qualifizieren können. Das ist gerade für unser berufs­bildendes Schulwesen ein großer Gewinn und bringt wertvolle Impulse sowohl für die Wirtschaft als auch für die Schule.

Für den Elementarbereich werden tertiäre Studienangebote entwickelt und angeboten. Damit wird die Basis dafür geschaffen, auch die Frühpädagogik sukzessive aufzu­werten. Das erscheint mir besonders wichtig, denn was in der Frühpädagogik versäumt wird, lässt sich später nur sehr schwer nachholen. Optimale Startbedingungen sind wichtig für unsere Kinder, deshalb ist die Verankerung der Elementarpädagogik ein wichtiger erster Schritt.

Dieses Gesetz bringt in erster Linie einen deutlichen Qualitätsschub, und darüber freue ich mich besonders. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Elmar Mayer.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


14.34.57

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin Schmied! Sehr geehrter Herr Minister Töchterle! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Regierungsvorlage zur PädagogInnenausbildung Neu erfährt das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 129

Ausbildungssystem der LehrerInnen langfristig einschneidende Veränderungen. Des­halb meine ich auch, dass von einem Meilenstein im Bildungswesen gesprochen werden kann. Die Reform ist ja auch das Ergebnis von jahrelangen engagierten Diskussionen, Auseinandersetzungen und Abwägungen.

Wer Lehrer werden will, muss künftig unabhängig vom Schultyp ein Aufnahme­verfahren bestehen und bis zum Masterabschluss fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahre studieren, egal, ob man in einer Volksschule oder einem Gymnasium unter­richten will.

Mit dieser Gleichwertigkeit der Ausbildung soll die Unterscheidung in verschiedene Gruppen von PädagogInnen nun der Vergangenheit angehören. Einer gemeinsamen Grundausbildung folgen darauf aufbauende spezifische Schwerpunkte. Lehrer, die in der Volksschule die so wichtige Basis für den gesamten Bildungsweg legen, tragen die Verantwortung genauso wie jene, die die Abschlussklassen auf die Matura vorbereiten. Wir sind als LehrerInnen nicht nur Wissensvermittler, sondern auch in einem hohen Ausmaß Begleiter und Begleiterinnen von Kindern und Jugendlichen in ganz ent­scheidenden Lebensphasen, in denen sie ermutigt, unterstützt und entsprechend gefördert werden müssen. Der Erziehungsmittelpunkt ist zwar das Elternhaus, aber in den vielen Stunden, die die SchülerInnen an der Schule verbringen, ist der Einfluss der Pädagogen und Pädagoginnen sicher unbestritten.

Ein wichtiger und zentraler Bildungsauftrag ist deshalb auch die Wertschätzung von jungen Menschen, die Stärkung ihres Selbstwertgefühls, Erfahrungen mit solidari­schem Lernen und Handeln zuzulassen. Darauf soll auch durch die längere Ausbildung der Pflichtschullehrer besonders Bedacht genommen werden.

Wichtig ist auch, dass es künftig möglich sein wird, berufsbegleitend eine Ausbildung zum Lehrer beziehungsweise zur Lehrerin zu machen. Die Erfahrungswerte von QuereinsteigerInnen sind für beide Seiten ein Gewinn. Diese erhöhte Durchlässigkeit der Ausbildung zu anderen facheinschlägigen Studien beziehungsweise Ausbildungen durch ergänzende Module ermöglicht die Anrechnung dieser Ausbildungen, und das Lehramt kann mit einem verkürzten Bachelor-Studium erworben werden. Außerdem wird die längst notwendige Flexibilität von Pädagogen zwischen verschiedenen Schul­arten und -stufen möglich.

Ich hoffe, dass in den kommenden Jahren viele junge, motivierte Menschen, vor allem auch junge Männer oder eben Männer bereit sind, sich diesen verantwortungsvollen pädagogischen Herausforderungen zu stellen und sich dafür zu entscheiden.

Ich halte die Gesetzesvorlage für einen ganz wichtigen Rahmen dafür, dass die Päda­gogInnenausbildung optimiert wird und damit der Unterricht für alle SchülerInnen lebens- und kompetenzorientierter gestaltet werden kann. Ich finde es schade, dass die Oppositionsparteien diesem Vorschlag nicht zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


14.38.37

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Integration beginnt im Lehrerzimmer – nicht nur in der Schulklasse. Mir und auch vielen anderen behinderten Menschen, vor allem auch meiner Kollegin Helene Jarmer, war immer wichtig, dass auch behinderte Menschen unterrichten können, dass auch sie an der Pädagogischen Hochschule unterrichtet werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 130

Im Jahre 2006 wurde die körperliche Eignung im Rahmen des Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetzes gestrichen und durch Eignung ersetzt. Allerdings hat diese gesetzliche Maßnahme nie eine Auswirkung in der Realität gehabt, da es nach wie vor eine Verordnung gegeben hat, der gemäß die körperliche Eignung Aufnahmekriterium an den Pädagogischen Hochschulen war.

Aber im neuen Hochschulgesetz ist von körperlicher Eignung keine Rede mehr. Und es sollte jetzt wirklich Realität werden, dass auch ein Student im Rollstuhl, ein gehörloser oder blinder Student an der Pädagogischen Hochschule möglich ist. An den Universitäten war es schon bisher möglich.

Da gibt es eine Angleichung, und ich setze große Hoffnungen in Bundesminister Töchterle, dass hier diese Aufwertung wirklich stattfindet. Ich glaube, dass, wenn beispielsweise ein Lehrer in Gebärdensprache unterrichtet, die gehörlosen Kinder sehr davon profitieren, weil sie dann eben in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, unterrichtet werden. Das hat auch eine große Vorbildfunktion.

Ein zweiter großer Meilenstein, der hier gelungen ist, ist, dass jeder neue Lehrer Grund­kenntnisse in der Inklusions- und Sonderpädagogik erwirbt. Es ist sehr wichtig, dass es nicht spezielle Lehrer gibt, sondern dass alle Lehrer diese Grundkenntnisse haben; denn diese Grundkenntnisse werden auch gebraucht, nämlich für sogenannte verhaltensoriginelle Kinder – damit man eben jedes Kind seinen Fähigkeiten ent­sprechend fordern und fördern kann.

So gratuliere ich den beiden Ministern, Frau Dr. Schmied und Herrn Dr. Töchterle, dass es gelungen ist, diese Reform zu machen. Ich hoffe, dass auch entsprechend umgesetzt wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.44.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die PädagogIn­nenbildung Neu stellt mit Sicherheit einen Meilenstein in der Bildungspolitik dar – das haben wir heute schon sehr, sehr oft gehört – und ist auch ein wichtiger Schritt für die Bildungszukunft unseres Landes.

Meiner Überzeugung nach ist es äußerst erfreulich, dass die Zwei-Klassen-Gesell­schaft unter den Pädagoginnen und Pädagogen der Vergangenheit angehört. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden zukünftig nach gleichwertigen und modernen Stan­dards ausgebildet. Außerdem werden Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit der Lehrerausbildung deutlich gesteigert, und das kann ich auch als Pädagogin entschie­den bejahen.

Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen dabei Garanten für eine qualitäts­volle Ausbildung sein. Ein vierjähriges Bachelorstudium kann sowohl an den Päda­gogischen Hochschulen als auch an den Universitäten absolviert werden, und darauf aufbauend kann ein einjähriges beziehungsweise ein eineinhalbjähriges Masterstudium angeschlossen werden.

Die Realisierung dieses zentralen bildungspolitischen Kernprojektes steigert mit Sicher­heit die Qualität, aber vor allem auch die Attraktivität der pädagogischen Berufe. Ich bin zutiefst überzeugt, dass die PädagogInnenbildung Neu ein wichtiger Schritt zur weiteren Aufwertung, aber auch zur Professionalisierung des Lehrberufs ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 131

Zusammenfassend kann man sagen, dass die PädagogInnenbildung Neu die Rahmen­bedingungen dafür schafft, dass es die bestausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder gibt, eine einheitliche und gleichwertige Ausbildung auf höchstem Niveau, die äußerst positive Ausblicke in unsere Bildungszukunft eröffnet. Diese Aus­bildung ermöglicht es, dass in jedem Klassenzimmer die besten Lehrerinnen, die besten Lehrer für den jeweiligen Schultyp unterrichten.

Mit dieser Gesetzesvorlage werden die Weichen für die Zukunft unserer Kinder gestellt. Ich gratuliere abschließend all jenen, die für das Zustandekommen dieser Regierungsvorlage verantwortlich waren und sind, allen voran Frau Ministerin Schmied und Herrn Minister Töchterle. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.16

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Abänderungsantrag der Abge­ordneten Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen einbringen. Dieser Antrag wurde verteilt und liegt Ihnen vor, daher werde ich ihn nur in seinen Kernpunkten erläutern.

Im Wesentlichen bezieht er sich auf einen Punkt in den Stellungnahmen, die ein­gebracht worden sind, und zwar zum Kreis der Zulassungsberechtigten für die hoch­schulische Nachqualifizierung. Da wurde kritisierend dargelegt, dass dieser Kreis für die Zulassungsberechtigung etwas zu eng gefasst ist. Darauf reagiert dieser Antrag, und zwar in drei Punkten.

Zum einen werden die Zulassungsberechtigten für hochschulische Nachqualifizierung ausgeweitet, und zwar, wenn ich nur ganz kurz darauf verweisen darf: Für die Per­sonengruppe der Lehrenden im Bereich der Berufsausbildungen sind diese Zulas­sungs­bestimmungen bisher zu eng gefasst. Und die vielen Lehramtsstudenten, die damals die Ausbildung nach der damals geltenden Rechtslage absolviert haben, konnten nur so ihre Ausbildung machen und würden nach den gegenwärtigen Mög­lichkeiten nicht zugelassen werden. Das soll verändert werden, da es durchaus ihren Qualifikationen und ihrer Berufspraxis entspricht, sie für die hochschulische Nach­qualifizierung zuzulassen.

Der zweite Punkt sind Hausarbeiten aus früheren Lehramtsausbildungen. Auch diese Hausarbeiten aus früheren Lehramtsausbildungen sowie andere wissenschaftliche Arbeiten sollen im Falle der Gleichwertigkeit mit einer Bachelorarbeit an der Päda­gogischen Hochschule anerkannt werden. Das ist ein zweiter wesentlicher Punkt, um den Anmerkungen im Begutachtungsverfahren zu entsprechen.

Ein dritter, nicht unwesentlicher Punkt ist, dass die Berichte über die aktuellen Entwick­lungen der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung Neu nicht nur vorgelegt und publiziert werden, sondern auch direkt dem Nationalrat vorgelegt werden und hier diskutiert werden sollen. Ich halte das für wesentlich, da es natürlich hier, wo das Gesetz beschlossen wird, ganz wichtig ist, permanent darüber auch eine Entwicklung zu sehen: Wie wirkt sich das aus? Ist die Absicht des Gesetzgebers auch ange­kommen? Wo ist Nachjustierungsbedarf zu erkennen? – Das ist der dritte wesentliche Punkt.

Alle anderen Punkte sind eher Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 132

Ich hoffe, ich habe den Antrag entsprechend richtig eingebracht, und bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag wurde bereits gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz an die Abgeordneten verteilt, ist ausreichend unterstützt und steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2348 d.B) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitäts-gesetz 2002 und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Bundes­rahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädago­gen) (2397 d.B.))

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Regierungsvorlage (2348 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschul-Qualitäts­siche­rungsgesetz geändert werden (Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen), in der Fassung des Ausschussberichts (2397 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 ist nach Z 64 folgende Z 64a einzufügen:

„64a. § 65a Abs. 1 lautet:

„(1) Auf Antrag ist Personen, die

1. eine insgesamt sechssemestrige Lehramtsausbildung,

2. eine Lehramtsausbildung unter sechs Semestern sowie ein zusätzliches Lehramt oder

3. eine Lehramtsausbildung im Bereich der Berufsbildung unter sechs Semestern sowie eine nach den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Aufnahme­vorausset­zungen erforderliche facheinschlägige Vorbildung und bzw. oder Berufspraxis in Vollbeschäftigung im Ausmaß von mindestens einem Jahr

nach den vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geltenden Studienrechts­vorschriften erfolgreich abgeschlossen bzw. erlangt haben, nach Absolvierung von berufsbegleitenden Ergänzungsstudien sowie einer Bachelorarbeit im Gesamtausmaß von 39 ECTS (davon 9 ECTS für die Bachelorarbeit) der akademische Grad „Bachelor of Education, BEd“ zu verleihen. Der Antrag ist an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule bzw. an einem aner­kannten privaten Studiengang zu stellen, an der das entsprechende Bachelorstudium geführt wird. Das zuständige Regierungsmitglied hat durch Verordnung die näheren Regelungen über die Gestaltung des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums zu erlas­sen. Dabei können Qualifikationen, die erlangt wurden, zur Gänze oder zum Teil nach den Anforderungen des Rahmencurriculums anerkannt werden. Diesbezüglich kommen beispielsweise einschlägige Ausbildungen wie ein erfolgreich abgeschlos-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 133

senes Universitäts- oder Fachhochschulstudium, ein weiteres Lehramtsstudium (sofern dieses nicht Zugangsvoraussetzung gemäß § 65a Abs. 1 Z 2 ist), berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen wie Universitäts- oder Hochschullehrgänge, auf Lehramts­studien aufbauende Studien zur Erlangung zusätzlicher Lehrbefähigungen, Zusatzaus­bildungen für Sonderschullehrerinnen und -lehrer oder weitere inhaltlich und anforde­rungs­mäßig entsprechende Zusatzqualifikationen, Projektbetreuungen, Führungstätig­keiten im Schulbereich, einschlägige Veröffentlichungen sowie sonstige für den Lehrberuf relevante Qualifikationen in Betracht. Abweichend von § 57 können auch Hausarbeiten sowie andere wissenschaftliche Arbeiten zur Anerkennung kommen, sofern sie den Anforderungen einer Bachelorarbeit an der Pädagogischen Hochschule inhaltlich entsprechen. Die Qualifikationen sind in einem Kompetenzportfolio zu doku­mentieren.““

2. In Art. 1 Z 68 ist in § 74a Abs. 1 Z 5, in Art. 3 Z 3 in § 30a Abs. 1 Z 5 nach der Wortfolge „in Österreich“ die Wortfolge „und Vorlage an den Nationalrat“ einzufügen.

3. In Art. 1 Z 70 ist in § 80 Abs. 8 Z 1 nach der Wendung „§ 65 Abs. 1a,“ die Wendung „§ 65a Abs. 1,“ einzufügen.

4. In Art. 3 Z 3 der Regierungsvorlage ist in § 30a Abs. 1 Z 4 nach dem Klammer­ausdruck die Wortfolge „an die anbietende Bildungsinstitution“ einzufügen.

5. In Art. 1 Z 72 und in Art. 3 Z 5 der Regierungsvorlage hat jeweils in der Anlage nach den Überschriften „Für Bachelor- und Masterstudien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Primarstufe“ / „Masterstudium im Umfang von mindestens 60 ECTS-Credits“ im Absatz nach der Aufzählung der Begriff „mindestens“ zu entfallen.

6. In Art. 1 Z 72 und in Art. 3 Z 5 der Regierungsvorlage ist jeweils in der Anlage nach der Überschrift „Für Bachelor- und Masterstudien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)“ folgender Satz einzufügen:

„Ein „Studienfach“ bezieht sich im Folgenden immer auf einen Unterrichtsgegenstand im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung).“

7. In Art. 1 Z 72 und in Art. 3 Z 5 der Regierungsvorlage hat jeweils in der Anlage in der Überschrift „Für Facheinschlägige Studien ergänzende Studien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe (Berufsbildung)“ das Wort „Facheinschlägig“ mit einem Kleinbuchstaben zu beginnen und der Absatz mit der Bezeichnung „Zulassungsvoraussetzungen“ folgendermaßen zu lauten:

„Zulassungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines facheinschlägigen Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240-300 ECTS-Credits;

Eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufspraxis; Ausnahmen sind durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur zu regeln.“

Begründung:

Zu Z 1 und 3 (§ 65a Abs. 1 und § 80 Abs. 8 Z 1 HG):

Die Bestimmung zur hochschulischen Nachqualifizierung erfährt zwei Änderungen:

1. Der Kreis der Zulassungsberechtigten zum Lehrgang für hochschulische Nachqualif­zierung wird ausgeweitet. Derzeit werden jene Personen zugelassen, die entweder eine sechssemestrige Lehramtsausbildung abgeschlossen oder eine Lehramtsausaus­bildung unter sechs Semestern und ein zusätzliches Lehramt absolviert haben. Für die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 134

Personengruppe der Lehrenden im Bereich der Berufsbildung sind diese Zulassungs­bestimmungen zu eng gefasst, da viele entsprechend der damals geltenden Rechts­lage Lehramtsstudien unter sechs Semestern absolviert haben und aufgrund der Spezialität der berufsbildenden Ausbildung kein weiteres Lehramt angeschlossen haben. Die Zulassungsvoraussetzungen zu diesen Studien im Bereich der Berufsbil­dung haben jedoch in vielen Fällen eine verpflichtende facheinschlägige Vorbildung oder eine mindestens einjährige Berufspraxis in Vollbeschäftigung vorgesehen, womit eine gewisse Vorqualifikation bereits vor Studienbeginn gefordert war. Diese spezielle Anforderung rechtfertigt, dass auch der angesprochene Personenkreis nicht vom Lehrgang für hochschulische Nachqualifizierung ausgeschlossen werden soll.

2. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Hausarbeiten aus früheren Lehramtsaus­bildungen sowie andere wissenschaftliche Arbeiten im Falle der Gleichwertigkeit mit einer Bachelorarbeit an der Pädagogischen Hochschule auf diese anzuerkennen.

Zu Z 2 (§ 74a Abs. 1 Z 5 HG und § 30a Abs. 1 Z 5 HS-QSG):

Die Vorlage des Berichtes an den Nationalrat eröffnet einen breiteren Dialog zur Entwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung in Österreich auf parlamen­tarischer Ebene.

Zu Z 4 (§ 30a Abs. 1 Z 4 HS-QSG):

Anbei handelt es sich um eine redaktionelle Bereinigung. Wie im HG hat die Stellung­nahme durch den Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung an die anbietende Bildungsinstitution zu erfolgen.

Zu Z 5 (Anlagen des HG und des HS-QSG zum Abschnitt „Für Bachelor- und Masterstudien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Primarstufe“):

Masterstudien dürfen gemäß § 35 Z 1a HG höchstens 120 ECTS-Credits umfassen. Ein darüber hinausgehender Umfang würde diesen festgelegten Rahmen über­schreiten und kann daher nicht vorgesehen werden.

Zu Z 6: (Anlagen des HG und des HS-QSG zum Abschnitt „Für Bachelor- und Master­studien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe (Allgemein­bildung)“):

Mit diesem Satz wird klargestellt, dass sich ein Studienfach eines Lehramtsstudiums stets auf ein schulisches Unterrichtsfach zu beziehen hat und somit der enge Konnex zur Unterrichtspraxis gewährleistet ist.

Zu Z 7 (Anlagen des HG und des HS-QSG zum Abschnitt „Für Facheinschlägige Studien ergänzende Studien zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundar­stufe (Berufsbildung)“; Zulassungsvoraussetzungen):

Bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern im Bereich der Berufsbildung sollen die Zulassungsvoraussetzungen gleich lauten wie bei Studierenden regulärer Lehramts­studien im Bereich der Berufsbildung. Somit sollen auch für diese Gruppe Ausnahmen vom Erfordernis einer dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis im Verordnungsweg geschaffen werden können.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 135

14.50.16

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Qualität und mehr Chancengerechtigkeit sind die obersten Ziele unserer Bildungspolitik, und hiezu ist die PädagogInnenbildung Neu ein Kernprojekt, ja ich möchte sagen das Kern-projekt; denn sie umfasst die Aus- und Weiterbildung aller, die in der Zukunft in pädagogischen Berufen tätig sein werden. Ich merke gleich an: und ich hoffe auch sehr, sehr stark, dass es noch gelingen möge, ein neues, gemeinsames Dienstrecht für all diese Berufe zu erwirken.

Was sind die Eckpfeiler der Reform? – Diese wurden hier schon breit diskutiert. Ich möchte mich auf zwei, drei konzentrieren und zum Teil auch meine eigene Erfahrung einbringen. Es ist äußerst begrüßenswert, dass das Ausbildungsniveau sowohl im theoretisch-wissenschaftlichen Bereich deutlich verbessert wird als auch – und darauf lege ich ganz besonderen Wert – die Schulpraxis deutlich verstärkt wird, bevor ein junger Lehrer, eine junge Lehrerin in den Schuldienst eintritt.

Die Pädagogischen Hochschulen und vorher die Pädagogischen Akademien haben es schon lange vorgezeigt, wie wichtig diese wöchentliche Schulpraxis draußen an den Pflichtschulen ist. Das waren nach meiner Erinnerung sehr, sehr wertvolle Zeiten dieses Studiums. Nunmehr wird das auch für die AbgängerInnen der neuen Lehrerausbildung ganz massiv verstärkt werden. Hinzu kommt das Induktionsjahr, das heißt, das erste Dienstjahr, in dem man unter Begleitung in die Schulpraxis hervor­ragend eingeführt werden kann.

Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass es in Zukunft für die Curricula-Qualität diesen Qualitätssicherungsrat geben wird, der genau darauf achten wird, dass die Curricula eingehalten werden.

Es ist auch wichtig, zu betonen, dass die Durchlässigkeit durch das Schulsystem durch die neue Ausbildung gewährleistet wird.

Ein Punkt, den ich auch in den Expertenberatungen, Ausschüssen und Unteraus­schüs­sen immer wieder angesprochen habe, ist, dass es nunmehr auch möglich wird, verstärkt Menschen aus der Berufspraxis in die Schulen zu bringen, nämlich als Lehrerinnen und Lehrer, die mit ihrer Erfahrung aus dem Leben, aus dem Wirtschafts­leben, aus dem Berufsleben an den Schulen wertvolle Weiterentwicklungsarbeit leisten können.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ist wohl wirklich der größte Meilenstein in der Bildungsreformpolitik der letzten Jahre. Ich möchte an dieser Stelle die Opposition noch einmal ersuchen: Reden wir das nicht schlecht und seien wir nicht manchmal sozusagen wahlkampfbedingt absichtlich pessimistisch!

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist sehr viel geschehen in der Bildungsreform. Ich könnte hier eine ganze Reihe von Punkten aufzählen, was in diesen Jahren in Bezug auf Bildungsreform geschehen ist. Abgehakt ist die PädagogInnenbildung, abgehakt ist die Neue Mittelschule, die Oberstufe Neu, die Reifeprüfung Neu ist auf Schiene, kleinere Klassenschülerzahlen sind abgehakt, massiver Ausbau der Ganztagsange­bote. Immerhin werden bis 2014 320 Millionen € und ab 2014 jährlich 160 Millionen € ausgegeben.

Ich könnte noch viele weitere Punkte nennen: Lehre mit Matura – ein Erfolgsmodell, Bildungsstandards wurden eingeführt. Und noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren: Wir haben auch Arbeitsplatzsicherung betrieben. Es sind 11 000 neue Lehrer-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 136

arbeits­plätze allein durch die Neue Mittelschule und durch die kleineren Klassen geschaffen worden.

Das Wesentlichste aber ist, und das ist der Kern: Mehr Chancen, Möglichkeiten, mehr Chancen­gerechtigkeit für unsere nächste Generation durch ein modernes Bildungs­wesen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.43

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf zwei Bereiche noch ganz kurz eingehen, weil es mich ein bisschen schmerzt, wenn die kritischen Geister aus der Opposition, ich meine hier Walser, Haubner und Markowitz, sich, glaube ich, die Dinge zu leicht machen.

Ich sehe schon ein, dass es dreieinhalb Monate vor einer Wahl für eine Opposition schwierig ist, einem so wichtigen Projekt einer Regierung die Zustimmung zu erteilen. Aber wenn man das ernst gemeint hat, was man die letzten Monate und Jahre an Punkten genannt hat, die man in einer neuen PädagogInnenausbildung haben will, dann müsste man hier und heute dem zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn Sie beim Expertenhearing aufmerksam zugehört hätten, hätten Sie gewusst, dass zum Beispiel ein Professor Dr. Roland Fischer sagt, nach 45 Jahren pädago­gischer Tätigkeit sei das die größte pädagogische Innovation, die er je erlebt hat.

Auch ich selber kann aus meiner persönlichen Praxis sagen: Wenn ich daran denke, wie ich als noch Pädak-ausgebildeter Volksschullehrer mir zusätzlich Wissen erar­beiten musste, zusätzlich Dinge erwerben musste, bis ich dort war, wo ich heute bin, und wir jetzt wollen, dass bereits von Anfang an die jungen Kolleginnen und Kollegen bestens ausgebildet werden, damit sie besten Unterricht machen können, dann lade ich Sie nochmals ein: Gehen Sie hier mit!

Auch was den Bereich der Elementarpädagogik betrifft: Ich mache mir das nicht leicht, weil ich viele, viele Einschulungstests gemacht habe und da die Entwicklungsunter­schiede kenne und auch aus der Hirnforschung weiß, was da alles möglich ist; aber ich stehe darum zu diesem Weg, weil wir unbedingt dieses notwendige Personal für die Elementarpädagogik brauchen, das wir derzeit nicht haben.

Daher machen wir auch hier diese tertiäre Ausbildungsschiene, damit es für Kinder­garten­pädagogInnen in Zukunft möglich ist, die Umstellung zu machen, damit sie den Master machen können, aber auch damit wir für die zukünftige Arbeit gerade im Bereich der Elementarpädagogik das entsprechende Lehrpersonal haben, das wir so dringend brauchen.

Es ist auch die einzige Frau, die bisher einen Lehrstuhl in diesem Bereich hat, nämlich Frau Dr. Wustmann, die genau diese Forderung erhoben hat. Die haben wir aufge­nommen.

Ich würde hier noch einmal bitten, besonders die kritischen Geister in der Opposition, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das hätte er verdient. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 137

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord-nungs­punkt ist Herr Präsident Neugebauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.57.16

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minister! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Gesamt­werk vor uns, das durchaus im Detail die eine oder andere Kritik verträgt. Wenn man sich die Entwicklung der Lehrerbildung in Österreich in den letzten Jahrzehnten an­schaut, sieht man, das ging von der Lehrerbildungsanstalt, die mit einer Reifeprüfung abgeschlossen hat, über Abiturientenlehrgänge, über eine Ausbildung an der Pädago­gischen Akademie – für Volksschullehrer mit vier Semestern, für Hauptschullehrer mit sechs Semestern –, letztendlich gleichgeschaltet.

Es ist immer in Evolution gewesen, und ich denke, wenn Kritik im Detail angebracht ist, so schauen wir uns das alles an, es wird letztendlich auch das noch nicht der Endpunkt sein. Aber was die Pädagogischen Hochschulen in dieses Werk einbringen, ist eine hervorragende methodisch-didaktische und schulpraktische Ausbildung, eine gewaltige Stärke, die jetzt mit Kooperation mit der wissenschaftlichen Ausbildung unserer voll­aka­demisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen zusammengeführt wird.

Wenn da einige noch immer von einer Zweiklassengesellschaft faseln, dann haben sie noch nicht die Bauprinzipien der Besoldung verstanden. Ich diskutiere jetzt als Gewerkschafter nicht einmal darüber, ob man gleichwertige Ausbildung auch gleich­wertig bezahlen darf oder nicht. Das ist ein Muss! (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Das gehört zu den Bauprinzipien der Besoldung im öffentlichen Dienst, das ist nicht nur eine Lehrerspezifität. Dasselbe gibt es bei der Exekutive, in der allgemeinen Verwal­tung, beim Bundesheer, überall, nämlich dass das Vorbildungsprinzip eine ganz, ganz maßgebliche Einstufungsfrage ist. Gleichwertige Ausbildung zieht gleichwertige Besol­dung nach sich. (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da mir Frau Bundesministerin Dr. Schmied eine Widmung gegeben hat, darf ich Ihnen eine Widmung zurückgeben. Sie haben mit Recht gesagt, dass da viel Zeit und viel Hirnschmalz investiert worden ist. Gott sei Dank, dass sich miteinander reden, um Vorurteile zu überwinden und letztendlich gemeinsam verantwortlich zu handeln, auch entsprechend auszahlt!

Eine kleine Korrektur an Sie, Frau Bundesministerin, zum Schluss, die allerdings eine Wertschätzung impliziert. Sie haben gesagt, es ist ein großer Schritt in der Bil­dungs­politik. – Ich stelle richtig: Es ist ein Meilenstein in der Bildungspolitik, auf den die gesamte Republik stolz sein kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


15.00.04

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident Neugebauer, ich schätze Sie sehr, was Ihre vergangenheitspolitischen Aktivitäten betrifft. Bildungs­po­litisch trennt uns jedoch mehr, als uns eint. Zu dem, was Sie jetzt gerade behauptet haben, nämlich dass wir es hier mit einem Meilenstein zu tun haben, kann ich nur sagen: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube – vor allem daran, dass das in die richtige Richtung geht. Meilensteine stammen, wie Sie wissen, aus dem Römischen Reich. Alle Wege führen nach Rom, hieß es damals. In diesem Zusam­menhang bin ich mir nicht sicher, dass alle Meilensteine, insbesondere jene, die von der ÖVP aufgestellt werden (Abg. Dr. Bartenstein: Ui, ui!), ins bildungspolitische Rom führen. Da habe ich so meine Zweifel, ob wir wirklich in der Zukunft landen oder nicht doch eventuell in der Vergangenheit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 138

Zum Redebeitrag des Kollegen Mayer muss ich sagen: Ich fürchte, Sie haben die Ausführungen der Expertinnen und Experten im Ausschuss sehr selektiv wahrgenom­men, denn eine der wesentlichen Aussagen war, dass wesentliche Punkte in diesem Gesetzentwurf nicht enthalten sind. – Gerade der von Ihnen zitierte Roland Fischer hat zu mir gesagt, er versteht, dass wir Grünen da nicht zustimmen können, weil in diesem Gesetz über die PädagogInnenbildung Neu ganz zentrale Punkte nicht enthalten sind.

Noch einmal: Es ist etwa die Einbindung der Elementarpädagoginnen und -pädagogen nicht enthalten. Sie schließen eine solche zwar nicht aus, aber das ist zu wenig. Solange wir nicht in Dienstrechtsverhandlungen eintreten können, kann man nicht von einer gemeinsamen Ausbildung und somit auch nicht von einem wirklichen Fortschritt sprechen.

Sie haben auch den anderen Expertinnen und Expertinnen nicht zugehört, die dieses Gesetz sehr kritisch gesehen haben. In einem Punkt geben Ihnen die ExpertInnen und auch wir von der Opposition fast einheitlich recht: Bezogen auf die Ausbildung der Volks­schulpädagogInnen und der MittelschulpädagogInnen verändert beziehungs­weise verbessert sich etwas durch die längere Ausbildung. Was aber nicht geschafft worden ist, ist eine einheitliche Ausbildung an einer Bildungsstätte – und darum geht es ganz zentral. Herr Minister Töchterle, mit Verlaub: Diesen Schritt haben die Deut­schen geschafft – wir nicht! (Beifall bei den Grünen.)

15.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens des Berichterstatters keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2348 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen und Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetz­entwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 einge­bracht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 6a in Artikel 2 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 139

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetz­entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelung der Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der PädagogInnenbildung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nun über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend  Lehramtsstudium für ElementarpädagogInnen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berück­sichtigung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der neuen PädagogInnenausbildung an den Universitäten.

Wer diesem Antrag beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 305.)

15.06.11 3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2319 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbst­bestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013), sowie über den

Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB) (2366 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1155/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Bestrafung von Kinderschändern (2367 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 140

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


15.07.02

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Es geht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf im Kern um eine Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und der Selbstbestimmung.

Ich habe mir schon im Ausschuss erlaubt, darauf hinzuweisen, dass das ein sehr wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. Es war stets ein Anliegen der freiheitlichen Fraktion, den strafrechtlichen Schutz von Verbrechensopfern in hohem Maße zu verbessern, Strafdrohungen zu erhöhen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Einem Entschließungsantrag mit der Forderung nach einem Ausbau und der flächendeckenden Versorgung von Psychotherapieplätzen für Kinder, Jugendliche und Familien, um Opferhilfe zu gewährleisten, der seitens der Abgeordneten Kitzmüller und mir eingebracht wurde, wurde nicht zugestimmt.

Der Antrag enthielt außerdem die Forderung nach der Schaffung eines Straftat­bestandes, welcher die Entlassung eines Staatsbediensteten oder einer Person ermöglicht, die im Dienste einer unter Staatsaufsicht stehenden Organisation ist, welche nach § 206 rechtskräftig verurteilt wurde. Auch dies fand somit keine Zustim­mung.

Im Kern kommt es aber darauf an, dass mit dem Sexualstrafrechtsänderungs­gesetz 2013 wesentliche Verbesserungen durchgeführt werden, nämlich zum Beispiel die sehr wichtige Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit gemäß § 64 auf die Fälle der Vergewaltigung und geschlechtlichen Nötigung auch dann, wenn es sich um eine Auslandstat handelt. Also Sextourismus et cetera wird für Österreicher oder Personen, die in Österreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Strafe unter­worfen sein.

Weiters erfolgte eine Verbesserung im Bereich der Definition der Prostitution sowie eine Ausdehnung des Straftatbestandes und eine Anhebung der Strafdrohungen im Bereich des Menschenhandels. Verbotene Adoptionsvermittlung, also Geschäft mit Adoption, wird ebenfalls unter Strafe gestellt. Entscheidend und wichtig ist auch die Anhebung der Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung und der Strafdrohung für die qualifizierte geschlechtliche Nötigung.

Ebenso wichtig sind Anpassungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Strafgesetzbuch an den Tatbestand der Vergewaltigung, wobei es ja, was die Intentionalität des Täters anlangt, sehr wichtig ist, das gleichzuschalten.

Weiters erwähne ich in diesem Zusammenhang die inhaltliche Erweiterung der Qual­ifikationen beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen im Bereich von § 206 und § 207 Strafgesetzbuch, ebenso die Ausdehnung der Schutzaltersgrenze von 16 Jahren auf 18 Jahre im Bereich des § 207b, sexueller Missbrauch von Jugendlichen.

Ebenso führe ich die Ausdehnung des Tatbestandes der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren im Bereich des § 208 sowie die Ausdehnung des Tatbestan­des der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen an.

Dabei handelt es sich also um ein Paket zur Ausdehnung des Tatbestandes in Bezug auf sexualbezogene Tathandlungen. Ich verweise auch darauf, dass es seitens des BZÖ Kritik daran gegeben hat, dass schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 141

und sexueller Missbrauch von Unmündigen eine Abstufung erhält. – Das ist vom Bereich der Strafdrohung eigentlich gleichgestellt, sodass man das zu nahezu einem Tatbestand zusammenfassen könnte.

Der Gesetzesnovelle, die hier zur Debatte steht, werden wir unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. – Bitte.

 


15.12.04

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Teil hat Kollege Fichten­bauer die Inhalte dieser Novelle bereits beschrieben. Wir setzen zwei EU-Richtlinien um: eine zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern – also eine sehr sensible, wesentliche Materie –, die andere zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Viele Elemente sind bereits jetzt in unserem materiellen Strafrecht enthalten. Ent­scheidend ist aber, dass wir eine deutliche Erhöhung der Strafdrohung durchführen – wie beim Delikt des Menschenhandels – und auch Straftatbestände erweitern.

Des Weiteren – ich freue mich, das sagen zu können – geben wir jetzt einer Ent­schließung des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person Entsprechung. Das war, soweit ich mich erinnern kann, eine Initiative der Grünen im Justizausschuss und ist auf breiten Konsens gestoßen. Ich bin aber auch dem Justizministerium verbunden, dass wir dieses bedeutsame Anliegen in dieser Frist umsetzen konnten.

Wir werden den Strafrahmen wesentlich erhöhen, und zwar an den für die Verge­waltigung und die qualifizierte Vergewaltigung anpassen – eine, wie ich meine, wesentliche Schutzmaßnahme gegenüber diesen Personen, die wir damit setzen.

Zudem sind wir mit dieser Novelle aber deutlich über die Umsetzung der Entschließung wie auch der Richtlinien hinausgegangen. Das begründet sich daraus, dass in den letzten Jahren wiederholt Änderungen des Sexualstrafrechtes vorgenommen wurden, die aber immer nur punktueller Natur waren und dazu geführt haben, dass insbesondere bei gewaltbestimmten Sexualdelikten derzeit zum Teil Strafdrohungen vorgesehen sind, die als systemwidrig, jedenfalls als nicht angemessen angesehen werden müssen. Konkret betrifft das die Strafuntergrenze der Grundstrafdrohung bei Vergewaltigung wie aber auch der Qualifikationsstrafdrohung bei der geschlechtlichen Nötigung und beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen.

Da wollten wir ein schnelles Zeichen setzen, noch bevor die große Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode zur Beratung und Beschlussfassung anstehen wird. Damit wird dieser zum Glück viel höheren Sensibilität, die heute gegenüber Verlet­zungen der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung gegeben ist, jetzt mit einer deutlichen Anhebung der Strafkonsequenzen adäquat Rechnung getragen.

Auf eines möchte ich abschließend noch ausdrücklich verweisen: Es ist, glaube ich, eine entscheidende Verbesserung, dass jetzt auch die obligatorische Gewährung der psychosozialen Prozessbegleitung bei Unmündigen, die in ihrer sexuellen Integrität verletzt worden sind, deutlich ausgeweitet wird und wir damit diesen besonders schutz­bedürftigen Menschen auch eine entsprechende Begleitung in einer Stresssituation, die jedes derartige Prozesserlebnis darstellt, anbieten können.

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, der rein tech­nischer Natur ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 142

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Ikrath, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen, dass die Regierungsvorlage wie folgt geändert wird.

Der Artikel 4 lautet wie folgt:

„Artikel 1 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. August 2013 in Kraft.“

*****

Mit 1. August also statt mit 1. Juli, das ist aufgrund der Terminfolge, die einzuhalten ist, unumgänglich, weil wir ja auch noch die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten brauchen. Das wäre sich sonst wahrscheinlich nicht ausgegangen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim , Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (2319 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetz­buch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexual­strafrechtsänderungsgesetz 2013) in der Fassung des Ausschussberichtes (2366 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (2319 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Straf­gesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexual­straf­rechtsänderungsgesetz 2013) in der Fassung des Ausschussberichtes (2366 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 4 lautet wie folgt:

„Artikel 4

Inkrafttreten

Art. 1 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. August 2013 in Kraft.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


15.16.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Novelle steht vieles, das wir unterstützen; es ist teilweise schon genannt worden: Verschärfungen beim Delikt Menschenhandel, Strafbarkeit der verbotenen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 143

Adoptionsvermittlung, Ausweitung der Tätigkeitsverbote – und dann eben auch noch jener Teil, der eine langjährige Forderung unserer Kollegin Helene Jarmer erfüllt, dass bei Sexualstraftaten nicht mehr unterschieden wird, ob jemand wehrlos und psychisch beeinträchtigt ist oder ob die Sexualstraftat mit Gewalt begangen worden ist, da dies natürlich eine Diskriminierung von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen im Strafrecht war.

Mit diesem Gesetz werden auch einige Strafrahmen erhöht. Das ist immer eine schwierige Debatte. Wir wollen natürlich, dass die Strafen angemessen sind. Das Signal muss klar sein: Sexualstrafdelikte sind keine Bagatelldelikte. Der Zeitpunkt ist nur nicht besonders glücklich gewählt und wahrscheinlich mehr dem Wahlkampf geschuldet. Die Frau Justizministerin hat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, um das Strafrecht zu überarbeiten und die Verhältnismäßigkeit der Strafen neu zu beurteilen. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie das jetzt vorziehen.

Ein weiterer zentraler Punkt: Uns hier im Parlament muss immer bewusst sein, dass wir, wenn wir Strafrahmen erhöhen, immer nur über den kleineren Teil der Straftaten reden, denn 90 Prozent der Straftaten nach dem Sexualstrafrecht werden nicht aufgedeckt, sind Dunkelzifferdelikte; nur 10 Prozent werden überhaupt vor den Gerich­ten behandelt. Wenn wir die Strafrahmen erhöhen, erreichen wir also überhaupt nur 10 Prozent der Strafdelikte. Unsere Aufgabe hier im Parlament ist es, etwas zu tun, dass diese 90 Prozent an Dunkelzifferdelikten bei den Sexualstrafdelikten aufgedeckt werden, damit der Schutz greift. Das heißt, wir müssen in Prävention investieren und wir müssen schauen, dass die Behörden im Ernstfall auch angemessen reagieren.

Meine Damen und Herren, in der heutigen Plenarsitzung steht aber auch ein Punkt auf der Tagesordnung, der sich mit sexueller Belästigung beschäftigt. Das Parlament fordert die Justizministerin auf, dem Parlament eine angemessene Regelung vorzu­schlagen.

Wenn wir über sexuelle Belästigung diskutieren, dann kommen wir aber nicht am Fall des FPÖ-Abgeordneten Lausch vorbei. Sie erinnern sich; wir haben das vor zwei Monaten hier ausgiebig diskutiert. Der FPÖ-Abgeordnete Lausch ist massiven Vorwürfen hinsichtlich sexueller Belästigung ausgesetzt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist aufgedeckt worden (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ihr habt da irgendwas aufgedeckt!), dass es ein Disziplinarverfahren gegeben hat, in dem Abgeordnetem Lausch vorgeworfen wurde, dass er einer Kollegin massiv an den Hintern gefasst und dann gesagt hat, das hätte er jetzt gebraucht (Abg. Mag. Stefan: Eine blöde Ge­schichte!), oder dass er im Wachzimmer gesagt hätte: Guten Tag, Puppi!,  und dann langte er dieser Kollegin an den Hintern. Er hat ihr pornographisches Material geschickt und sie zu gemeinsamen sexuellen Handlungen im Swingerklub aufgefor­dert. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir haben diese Vorwürfe hier im Parlament diskutiert und haben die Sonderbarkeit festgestellt, dass dieses Disziplinarverfahren verjährt ist und daher nie inhaltlich geklärt werden konnte.

Was hat die FPÖ getan? – In dieser Sitzung ist Parteiobmann Strache hinausge­gangen und hat gesagt: „Im Jahr 2006 hat der Rechtsstaat alle diese unwahren Denunzierungen zurückgewiesen.“ (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

Erstens einmal werden berechtigte Vorwürfe einer Arbeitskollegin von der FPÖ als „Denunzierung“ bezeichnet. Das ist die FPÖ! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Normal ist ihr keine Strafe zu groß und zu hoch, wenn es aber um Vorwürfe gegen FPÖ-Abgeordnete geht, dann ist das angeblich Denunzierung. (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Karlsböck:  ist eingestellt worden!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 144

Der zweite Punkt aber ist, dass der Rechtsstaat alle diese Vorwürfe zurückgewiesen hätte. Auch eine ganze Reihe von anderen FPÖ-Politikern hat ähnlich reagiert. Am 19.3., in einem wahren OTS-Feuerwerk, sagt Generalsekretär Kickl: „Sämtliche Vorwürfe gegen Lausch seien hinlänglich widerlegt.“ (Ruf bei der FPÖ: Richtig! Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Lausch selbst sagt: „Der Fall wurde vor sieben Jahren von der Disziplinarober­kom­mission im Bundeskanzleramt ordentlich geprüft“  also inhaltlich geprüft. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Gartelgruber und Dr. Rosenkranz.)

Generalsekretär Vilimsky argumentiert: „Der  ‚aufgedeckte‘ Fall ist 2006 nicht nur wegen Verjährung, sondern auch wegen offensichtlicher Unglaubwürdigkeit der Vor­würfe rechtswirksam eingestellt worden.“ (Abg. Dr. Rosenkranz: Wir können froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht !)

Meine Damen und Herren, ich habe eine parlamentarische Anfrage an die Justizminis­terin gemacht, denn ich wollte wissen, ob das, was die FPÖ behauptet, dass das alles falsch ist und in einem Disziplinarverfahren widerlegt wurde, stimmt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Die Antwort der Justizministerin war glasklar: „Die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen“ Lausch „gründete sich auf  Verjährung. Eine inhaltliche Prüfung der Anschuldigungspunkte konnte damit nicht erfolgen.“

Damit ist klar (Ruf bei der FPÖ: Damit ist er schuldig?): All das, was Sie behauptet haben – ordentliches Verfahren, inhaltliche Prüfung – war eine Schutzbehauptung! (Beifall bei den Grünen. Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie haben wider besseres Wissen behauptet, dass das alles inhaltlich widerlegt ist, obwohl Sie wissen, dass das nicht stimmt. Im Gegenteil: Sie wissen, dass diese Vorwürfe Hand und Fuß haben, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Es stellt sich nur eine Frage: Hat Ihnen der Abgeordnete Lausch erzählt, dass das alles ordentlich geprüft worden ist, oder haben Sie wider besseres Wissen das selbst behauptet, um den Abgeordneten Lausch zu decken? (Abg. Dr. Rosenkranz:  ist eine Frechheit von Ihnen! Abg. Neubauer: Wer glauben Sie, dass Sie sind? So was nennt sich in Österreich Jurist!)

Meine Damen und Herren, ich habe mich natürlich auch dafür interessiert, warum es zur Verjährung gekommen ist. Und auch das kann sich die Justizministerin nicht erklären. Sie sagt: „Der Fehler unterlief bedauerlicher Weise der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz und ist  trotz hoher (zusätzlicher) Arbeitsbelastung und komplexer Rechtslage  nicht zu rechtfertigen.“

Damit ist klar, dass das, was wir immer vermutet haben, nämlich dass dieser Fall liegen­gelassen wurde, damit er nicht inhaltlich geklärt wird, sondern verjährt, einge­troffen. (Beifall bei den Grünen. Zwischenruf der Abg. Gartelgruber. Abg. Mag. Stefan: Verschwörungstheoretiker!)

Letzter Punkt: Ich habe dann gefragt, wenn es so schwerwiegende Vorwürfe gibt, und die angeblich – so wie es der Abgeordnete Lausch behauptet – alle nicht wahr sind, ob dann nicht der Abgeordnete Lausch möglicherweise ein Disziplinarverfahren gegen diese Kollegin, die diese Vorwürfe erhebt, eingebracht hat. Das wäre naheliegend, Sie werden beschuldigt, wehren sich rechtlich.

Ich habe auch gefragt, wenn diese Vorwürfe alle falsch wären, ob dann ein Dis­ziplinarverfahren bei der Kollegin, die diese Vorwürfe erhoben hat, zu einer Verur­teilung führen würde. Auch da war die Justizministerin glasklar: Ja, das würde zu einer Verurteilung führen, aber – oh, Überraschung – es hat nie eine Anzeige gegen diese Kollegin gegeben. 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 145

Sie wissen ganz genau, warum es diese Anzeige nicht gegeben hat: Weil der Abge­ordnete Lausch sich hüten wird, dass es dieses Disziplinarverfahren gegen diese Kollegin gibt, weil er weiß, was am Ende herauskommt (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), dass nämlich die betroffene Kollegin freigesprochen wird und damit klar ist, was nicht wegen Verjährung geklärt werden konnte, nämlich dass die Vorwürfe gegen den Abgeordneten Lausch offensichtlich stimmen.

Meine Damen und Herren, wir werden im Wahlkampf klar sagen, wen die FPÖ deckt, wer in den Reihen der KandidatInnen der FPÖ Platz genommen hat. (Abg. Gartelgruber: Wir werden sagen !) Sie sind ja gerne am Rednerpult laut. Wenn es aber um Ihre Leute geht, um massive Vorwürfe, dann decken Sie diese Abgeordneten von A bis Z.  Danke schön. (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Rosenkranz: Zu dem Thema lasst’s am besten den Cohn-Bendit einfliegen! Der ist ein Moralapostel! Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)

15.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


15.24.37

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Mir kommt ja nicht die Rolle eines Streitschlichters zu – würde Kollege Pilz jetzt wahrscheinlich sagen.

Meine Damen und Herren, darf ich vielleicht mit einem profanen Satz beginnen und herzlich auf der Galerie eine Gruppe junger und jüngster Pensionisten aus Lienz begrüßen! (Rufe: Liezen!) Das sollte uns einen Applaus wert sein, zumindest von .... (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein. Abg. Ing. Westenthaler: Woher kommen die? Rufe: Liezen!)  Pensionisten aus Liezen, entschuldigen Sie bitte auf der Galerie!

Ich habe das dreimal mitgeteilt bekommen bei der Vorbereitung, aber auch aufgrund dieses heftigen Diskurses dann nicht entsprechend wiedergegeben. Aber ich werde meinen nächsten Urlaub sowieso in Liezen machen, wo der Kollege Cap auch immer wieder ist. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion heute ist natürlich eine, die sich für mich persönlich insbesondere aus dieser doch sehr skandalösen Fußfessel-Entscheidung ergeben hat, wo eine Person, die jahrelang eine ihm anvertraute Person sexuell missbraucht hat, eine Jugendliche, letztlich mit der Fußfessel herumläuft – jetzt hat er gar nichts mehr, jetzt ist er frei. Allein wenn man sich ein derartiges Verhalten anschaut, ist es schlicht und einfach nicht möglich, dass der Gesetzgeber nicht reagiert.

Ich verstehe es bis heute nicht, warum diese Entscheidung so gefallen ist, wie sie gefallen ist. Es gab einschlägige Vorakte, es gab daneben eine Reihe anderer Hin­weise, auch von ZeugInnen – Jugendliche – im Verfahren, die Ähnliches berichtet haben. Der Glaube an die Gerechtigkeit wird natürlich durch eine derartige Entwicklung relativ stark beeinträchtigt. Ich glaube daher, dass es sehr wohl richtig ist – anders als der Kollege Steinhauser –, dass wir es vorgezogen haben, hier diese Regelungen zu beschließen und gleichzeitig damit EU-Regelungen – wo es bis jetzt einen Rahmenbeschluss gegeben hat, wo es jetzt eine Richtlinie gibt – umzusetzen. (Beifall der Abg. Mag. Wurm.– Danke schön, Kollegin Wurm. (Abg. Ing. Westenthaler: Einen Fan hast noch in deinen Reihen! – Abg. Mag. Wurm: Fanin bitte! Gendern!) – Ja, aber du hättest ja auch klatschen können!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 146

Eine ganz wesentliche Frage in dem Zusammenhang ist allerdings, dass wir uns ja nicht dem Glauben hingeben sollten, dass die Erhöhung der Strafen alleine nutzt. Wir wissen alle, das ganz Wesentliche bei der Verhinderung von Verbrechen und bei der Bekämpfung von Verbrechen und Kriminalität ist die unmittelbare und raschest­mög­liche Reaktion und der Aufgriff.

Wesentlich wird es also sein, dass wir diese Regeln, wenn wir sie anwenden, auch so anwenden, dass sie einfach von der Verfolgung her diese Missstände beheben. Wir wissen alle, Menschenhandel – und da gibt es Regelungen, die jetzt ganz massiv Verschärfungen ermöglichen – war bis dato etwas, wo wir immer wieder gesehen haben, da passiert zu wenig, und da wird in Zukunft wesentlich mehr passieren müssen. Das ist natürlich auch eine entsprechende Forderung, ein Ersuchen an die Frau Innenministerin. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das mit der ?)

Das Po-Grapschen – es ist leider von der Zeit her nicht mehr möglich – hätten wir also sicherlich hineinnehmen sollen. Den Standpunkt habe ich vertreten, weil aus meiner Sicht, wenn es Delikte gegen die Ehre gibt – und die sind im Strafgesetzbuch gere­gelt –, dann muss das Angreifen einer Person gegen deren Willen, nur weil man sich das Recht herausnehmen will, auf das Gesäß zu greifen, was aus meiner Sicht unerträglich ist, natürlich mindestens genauso wie eine üble Nachrede, eine Belei­digung bestraft werden. Das hat nicht stattgefunden. (Abg. Mag. Wurm:  Schande!)

Vielleicht was den Kollegen Lausch anlangt: Ich kenne die Geschichte nicht, nur das betretene, das betroffene Gesicht des Kollegen Stefan hat mir gezeigt, dass sich da auch nicht alle wohlfühlen in dieser Situation. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan. Abg. Ing. Höbart: Lesen Sie nicht unsere Körpersprache!) Ich glaube, was er gemacht hat oder nicht gemacht hat, ist das eine. Die Verjährung jedenfalls ist wirklich eine sehr betrübliche Geschichte. (Abg. Mag. Stefan: Ich fühle mich jetzt auch nicht wohl!)

Was ich gehört habe, hat der Kollege Lausch allerdings schon ein Disziplinarverfahren gegen diese Dame eingeleitet, die offensichtlich seiner Ansicht nach das Falsche gesagt hat. Warten wir ganz einfach ab, was bei diesem Disziplinarverfahren heraus­kommt! Es könnte ja auch eine Klärung der Angelegenheit selbst sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.29.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zum Herrn Kollegen Steinhauser ein Satz: Ich werte nicht, was da war, was da ist, ich habe mich damit auch nicht beschäftigt. Nur, Herr Kollege Steinhauser, gerade Sie und Ihre Fraktion, die immer so den Rechtsstaat bemühen, sollten zur Kenntnis nehmen: Wenn der Rechtsstaat und die Justiz ein Verfahren einstellen, dann ist der Beschuldigte unschuldig – und zwar egal, aus welchem Grund! Das ist so. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und das ist zur Kenntnis zu nehmen! – ob das Verjährung ist oder eine sonstige Begrün­dung. Und ich glaube, die Grünen sollten auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es eben Urteile geben kann, die ihnen vielleicht nicht politisch in den Kram passen. (Abg. Mag. Steinhauser: Es gibt kein Urteil!) Es ist ja so: Immer dann, wenn es Urteile gibt, die Ihnen passen, applaudieren Sie, und wenn es Ihnen nicht passt, kritisieren Sie. Das sei Ihnen überlassen, nur diese Bemerkung sei dazu gemacht.

Zum Herrn Kollegen Jarolim: Es erübrigt sich jetzt, auf seine geographischen Kennt­nisse einzugehen. Die Blicke seiner Fraktionskollegen haben schon einiges dazu


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beigetragen. Auch ich begrüße die Seniorinnen und Senioren natürlich recht herzlich, aber zwischen Liezen und Lienz ist doch nicht nur geographisch, sondern auch sonst ein wesentlicher Unterschied. (Abg. Dr. Bartenstein: Für einen Wiener! Der kennt sich nicht aus!) Vielleicht ist Ihnen das noch nicht untergekommen, Herr Kollege Jarolim.

Aber ich komme jetzt zu etwas Ernsterem, und da bin ich wieder bei heute Vormittag, es passt eben auch zur Justizdebatte: Herr Kollege Jarolim, Sie sind Justizsprecher der Sozialdemokratischen Partei, der größeren Regierungsfraktion, und Rechtsanwalt, soweit ich informiert bin. Ich finde es wirklich unglaublich und weder eines Rechts­anwaltes noch eines Justizsprechers einer Regierungsfraktion würdig, dass er taxfrei einen unbescholtenen verstorbenen Politiker hier im Hohen Haus als „Verbrecher“ bezeichnet. Das ist ein wirklicher Skandal. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich bin sehr froh darüber, dass die Frau Präsidentin das sofort mit einem Ordnungsruf geahndet hat. (Abg. Dr. Jarolim: Wenn er es aber ist! Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Schon wieder!) Ich glaube, dass die Bevölkerung sich ein eigenes Bild machen kann. Herr Kollege Jarolim, ich verstehe schon, Sie sind ein bisschen nervös, weil Sie so ein bisschen als Outlaw jetzt in der Sozialdemokratie gelten. Sie sitzen nicht nur am Rand, sondern Sie befinden sich auch  (Ruf bei der FPÖ: Wieder ein Ordnungsruf! Abg. Neubauer: Das ist ungeheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich hoffe, Sie haben das gehört, Frau Kollegin Prammer, was er gesagt hat. Ich hoffe, Sie ahnden das wieder, denn er hat das wiederholt. Er lernt einfach nicht dazu, er hat das wiederholt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist wirklich unglaublich, was in diesem Hohen Haus passiert!  ein Justizsprecher einer sozialdemokratischen Fraktion.

Herr Kollege Jarolim, warum haben Sie in Ihrer Rede nicht endlich das gefordert, was Sie seit Tagen und Wochen fordern, dass lebenslänglich abgeschafft wird? Das ist nämlich der nächste Skandal von diesem Abgeordneten, dass Sie lebenslängliche Haftstrafen abschaffen wollen und Ihre Fraktion da hineinziehen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist eigentlich unglaublich, dass Sie Straftäter, dass Sie Mörder, dass Sie Kinder­schänder, dass Sie einen Herrn Fritzl, dass Sie die ganzen Subjekte und Elemente, die sich außerhalb der Gesellschaft stellen wollen, pardonieren wollen, indem Sie lebenslängliche Haftstrafen abschaffen wollen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.) Das ist doch der eigentliche Skandal! Und die ganze Fraktion, inklusive Cap, schweigt, nur der Herr Darabos ist Ihnen in die Parade gefahren.  Gott sei Dank! Herr Darabos hat dann plötzlich gesagt, nein, das ist nicht das Konzept der SPÖ, das Sie als solches präsentiert haben.

Damit es die Bevölkerung auch erfährt, lese ich Ihnen jetzt vor, welche Straf­tat­bestände der Herr Jarolim von lebenslänglicher Haftstrafe befreien will. Jene Straf­tatbestände, die mit lebenslänglicher Haftstrafe bedroht sind, sind: Mord, erpres­serische Entführung mit Todesfolge, schwerer Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge, Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Wissen, dass sie zum Einsatz kommen, Luftpiraterie mit Todesfolge, vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge, sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person mit Todesfolge, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge, sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge, Folter mit Todesfolge und Völkermord.

All diese Straftatbestände möchte der Herr Jarolim künftig nicht mehr mit lebenslangen Haftstrafen belegen. (Abg. Ursula Haubner: Ungeheuerlich!) Das ist ein Skandal. Genieren Sie sich als Justizsprecher der SPÖ, Herr Kollege Jarolim! Das ist ein echter


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Justizskandal vonseiten der Sozialdemokratischen Partei. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. Pfui-Rufe bei der FPÖ.)

Ich bin sehr, sehr froh, dass sich die überwiegende Mehrheit der Politiker, der Gesell­schaft in diesem Land gegen eine solche skandalöse und gefährliche Forderung des Justizsprechers der SPÖ ausgesprochen hat und daher die Diskussion de facto schon wieder beendet ist.

Ich komme zum Erfreulicheren beim Unerfreulichen, denn was wir heute diskutieren, sind unerfreuliche Dinge. Frau Ministerin, ich sage Ihnen das auch bei allem Wahl­kampfgetöse, das da jetzt herrscht. Wahlkampfgetöse ist ja eigentlich nicht dazu angebracht, dass man sich auch einmal Respekt zollt, aber ich tue das heute, und zwar aus vollstem Brustton der Überzeugung, Ehre wem Ehre gebührt: Heute diese Vorlagen mit der Verschärfung von Strafrahmen, mit der Erhöhung von Mindeststrafen und alldem was schon gesagt worden ist, das verdient Respekt und Anerkennung! Wir nehmen Ihnen daher Ihren Kampf, auch gegen Sexualstraftäter, tatsächlich ab und bedanken uns für diese Regierungsvorlage, Frau Ministerin. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Schmuckenschlager.)

Das war bisher nicht klar bei Ihren Vorgängern, und es hat einige Ihrer Vorgänger gegeben, die nicht erkannt haben, dass da eine Schieflage im Strafgesetzbuch besteht und es daher wichtig war, einen ersten Schritt zu gehen. Aber es ist eben nur ein erster Schritt, Frau Ministerin. Wir haben hier einige Forderungen als BZÖ in diesen Vorlagen durchgesetzt, etwa die Erhöhung der Mindeststrafen. Aber was jetzt notwendig wäre – und ich habe Ihnen das im Ausschuss schon gesagt und bin froh, dass Sie es nicht abgelehnt haben, sondern gesagt haben, es wird eine Gruppe geben, die das analysieren wird im Strafrecht –, ist Folgendes: Wir müssen hergehen und auch im Strafgesetzbuch unsere Kinder als eine besonders schützenswerte Gruppe definieren.

Das sind sie nämlich im Moment nicht, denn wenn man bei sexuellem Missbrauch gegen Unmündige noch immer unterscheidet, in den §§ 2, 6 und 7, zwischen sexuel­lem Missbrauch und schwerem sexuellen Missbrauch, dann stimmt die Relation da nicht. Frau Ministerin, wir sagen – und das wäre das Signal –: Streichen wir diese Para­graphen! Legen wir sie zusammen und sagen wir aus dem Brustton der Über­zeugung, sexueller Missbrauch gegen Kinder ist immer schwer und immer schwer zu ahnden, bis zu lebenslänglicher Haft, die wir auch fordern, Frau Ministerin. Das wäre ein Signal. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie des Abg. Markowitz.)

Wir wissen, dass es Gruppen gibt, die das Strafgesetzbuch besonders schützt, zum Beispiel Exekutivbeamte. Auch da gibt es keine Unterscheidung zwischen Körper­verletzung und schwerer Körperverletzung, sondern, egal was passiert, es ist immer schwere Körperverletzung. Daher sollten wir auch bei Kindern dieses Signal setzen.

Es gibt noch immer keine generelle Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch, wo wir das Hinschauen und nicht das Wegschauen fördern wollen. Es gibt noch immer die Verjährung von Sexualdelikten.

Es gibt noch einen Paragraphen, der es uns angetan hat: § 92, das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge. Da gibt es keine lebenslange Haftstrafe, der Haftrahmen geht bis zu maximal zehn Jahren. Auch da muss man überdenken, natürlich beim Quälen mit Todesfolge eine lebenslange Haft letztlich zu verhängen.

Und dann liegen uns noch immer bedingte Entlassungen massiv im Magen, die es nach wie vor gibt für Sexualstraftäter, die dann wieder rückfällig werden. Man muss überhaupt sagen, dass pro Jahr 500 Urteile, ungefähr zwischen 500 und 600 Urteile, im Sexualstrafrecht ausgesprochen werden. Davon geht nur jeder Zweite unbedingt sitzen, also bekommt eine unbedingte Strafe. Die anderen sind bedingt. Da gibt es eine


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Schieflage, und ich hoffe, dass die Reformgruppe in Ihrem Ministerium das erkennt und auch entsprechend Maßnahmen ergreift; denn, und das ist uns ganz wichtig, wir sagen: Im Sexualstrafrecht, aber auch überall anders, wo es um schwere Delikte geht, muss lebenslang auch lebenslang bedeuten!

Ich darf daher einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westen­thaler, Kollegin und Kollegen einbringen betreffend „Lebenslang soll auch lebenslang bedeuten“ (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem sichergestellt wird, dass zu lebenslangen Freiheits­strafen verurteilte Straftäter nicht (bedingt) entlassen werden können bzw. dass lebens­lange Freiheitsstrafen ein Leben lang andauern.“

*****

Ich zitiere den Richter eines Verfahrens aus dem Jahr 2009 am Landesgericht Wien, wo ein mehrfacher Wiederholungstäter wieder einmal verurteilt worden ist. Er hat dem Täter ins Gesicht gesagt beim Urteil: Die einzige Möglichkeit gegen Sie ist, Sie möglichst lange wegzusperren; nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen! – Zitatende.

Das ist ein mutiger Richter, der das einmal ausgesprochen hat. Es macht nicht jeder, aber das war auch ein Signal, dass auch die Richterschaft erkennt, dass eben solche Subjekte und Elemente, die sich an unseren Kindern vergehen, schwer vergehen, nicht mehr das Recht haben, in die Gesellschaft integriert zu werden und Teil von ihr zu sein, sondern lebenslänglich weggesperrt oder zumindest überwacht werden müssen.

Frau Ministerin, das ist unsere Forderung. Ansonsten werden wir dieser heutigen Gesetzesänderung zustimmen, weil sie in die richtige Richtung geht. (Beifall beim BZÖ.)

15.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zunächst: Der Entschließungsantrag ist ord­nungs­gemäß eingebracht, er steht auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler Kollegin und Kollegen betreffend „Lebens­lang soll auch Lebenslang bedeuten“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2319 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechts­ände­rungsgesetz 2013) sowie über den Antrag 2162/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Tat­bestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB)  (2366 d.B.)

Begleitet von einem Aufschrei in der Bevölkerung stellte der Justizsprecher der SPÖ Johannes Jarolim als „Zwischenergebnis“ bezüglich des neuen SPÖ Justizprogram­mes die Forderung nach dem Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe im Strafgesetz­buch und die Forderung nach einer weitgehenden Entkriminalisierung von Drogen-


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delikten vor. Analysierend meinte Jarolim dazu, dieser Punkt wäre in der Partei wohl erst „nach einem längeren Diskurs“ mehrheitsfähig. Schneller als wohl angedacht, bewahrheitete sich seine Einschätzung bzw. wurde sogar übertroffen. So  reagierte Parteikollege und Wahlkampfmanager Norbert Darabos prompt und gab bekannt, dass die Standpunkte nicht der Parteilinie entsprächen. Sodann fanden sich in der SPÖ-Berichterstattung über die Justizprogrammpräsentation die angesprochenen Punkte nicht mehr wieder.

Das BZÖ spricht sich nicht nur für die Beibehaltung der Strafandrohung „Lebenslang“ aus, sondern will stattdessen eine massive Verschärfung erreichen. So ist nach aktueller Rechtlage vorgesehen, dass zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter bereits nach 15 Jahren die Möglichkeit haben, bedingt entlassen zu werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Im Durchschnitt werden die Häftlinge nach 22 bis 23 Jahren vorzeitig bedingt entlassen.

Gegen eine solche Praxis sprechen wir uns aus und fordern, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ein Leben lang andauern muss. Zu verdeutlichen ist untechnisch gesprochen, dass die Strafandrohung Lebenslang nur bei den abscheulichsten Ver­brechen vorgesehen ist, bei denen Menschen zu Tode kommen. Bespielhaft ist das Delikt des Sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person mit Todesfolge zu nennen. Ohne verstärkend Fallbeispiele anzuführen, ver­treten wir die Ansicht, dass Entlassungen wegen des Unrechtsgehalts der Tat, der Sicherheit der Bevölkerung, der Rückfallsgefahr und der zweifelhaften Therapierbarkeit nicht in Betracht kommen.

Im Übrigen kommt eine vorzeitige Entlassung eines zu einer lebenslangen Frei­heitsstrafe Verurteilten einer Verhöhnung der Opfer sowie deren Angehörigen gleich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem sichergestellt wird, dass zu lebenslangen Frei­heitsstrafen verurteilte Straftäter nicht (bedingt) entlassen werden können bzw. dass lebenslange Freiheitsstrafen ein Leben lang andauern.“

*****

15.38.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Kollege Jarolim, ich erteile Ihnen einen weiteren Ordnungsruf.

Und ich sage jetzt Folgendes dazu: Ich werde bei meinem konsequenten Vorgehen, wie ich es bisher an den Tag gelegt habe, auch weiter bleiben. Verurteilungen, Vor­verurteilungen gegen wen auch immer, von wem auch immer in diesem Saal haben durch Ordnungsruf geahndet zu werden! Ich denke, das ist ein Grundprinzip, das für alle gilt, und ich habe auch jedes Mal einen Ordnungsruf erteilt. Daher auch dieses Mal – das nur zur Begründung. (Rufe bei der FPÖ: Steinhauser! Zwischenrufe bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Schwentner und Ing. Westenthaler.)

*****

Frau Abgeordnete Franz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 151

15.39.05

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Die Novelle des Sexualstrafrechts­änderungsgesetzes, die hier vorliegt, dient der Umsetzung von EU-Recht. Es geht dabei um die Bekämpfung des Menschenhandels, um die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Es werden aber auch Empfehlungen des UN-Kinderrechts­komitees über die Rechte von Kindern, bezüglich des Verkaufs von Kindern, Kinder­prostitution, der Kinderpornographie umgesetzt.

Der Schutz der Kinder ist uns allen sehr wichtig, denn wir wissen leider zu gut, dass die Gefahr besteht, dass Kinder, die zum Opfer wurden, später oft auch zum Täter werden.

Darüber hinaus hat die Novelle noch mehrere Schwerpunkte. Es werden bestehende Straftatbestände erweitert, systemwidrige Strafdrohungen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und gegen die Selbstbestimmung werden angepasst. Es werden auch Strafdrohungen erhöht.

Ich bin froh darüber, dass die unbedingte Gewährung von psychosozialer Prozess­begleitung bei Unmündigen, die in ihrer sexuellen Integrität verletzt worden sind, auch umgesetzt wird. Es gibt verschärfende Anpassungen bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Person.

Noch zum Po-Grapschen: Natürlich ist Po-Grapschen demütigend, es ist auf jeden Fall entwürdigend und tatsächlich kein Kavaliersdelikt, deshalb sollte es auf keinen Fall bagatellisiert werden. Wir sind aber der Meinung, dass das Strafrecht nicht das richtige Instrument ist und dass Po-Grapschen mit Verwaltungsstrafen ausreichend sanktioniert werden kann. Auch hier gilt, dass eine angemessene Strafe zu finden ist.

Insgesamt ist diese Novelle des Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes eine deutliche Verbesserung, ganz besonders zum Schutz unserer Kinder, zum Schutz beein­träch­tigter Menschen, aber auch zum Schutz vor Menschenhandel. Dem Sextourismus wird der Kampf angesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


15.41.41

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil sie in die richtige Richtung geht.

Meine Damen und Herren, Sexualstraftäter gehören hinter Schloss und Riegel, und das möglichst lange, solange keine Besserung in Aussicht ist – und das ist in den seltensten Fällen der Fall, kann ich als Exekutivbeamter aus Erfahrung sagen.

Es gibt sehr viele, die immer wieder rückfällig werden. Es ist hier von Herrn Jarolim schon der Fall Salzburg angesprochen worden, nämlich der Fall Salzburg mit der Fußfessel. – Ich bin schon der Meinung, dass man in bestimmten Fällen eine Fuß­fessel gewähren sollte, aber nicht bei einem Sexualstraftäter. Ich habe mit dem Mädchen, das da betroffen war, ein langes Gespräch gehabt, und sie hat mir ihr Leiden erzählt. Sie ist ja nicht die einzige Betroffene, nur wurde nicht alles ans Tageslicht gebracht. Also was dort passiert ist, ist für mich nicht nachvollziehbar! Ich finde, es ist notwendig, dass hier eine Verschärfung des Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes stattfindet.

Es wurde hier vom Kollegen Westenthaler der § 92 zitiert betreffend das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge. – Ich möchte Ihnen hier einen Fall aus Vorarlberg, der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 152

Ihnen sicher noch in Erinnerung ist, nämlich den Fall Cain, ans Herz legen. Meine Damen und Herren! Der Täter im Fall Cain – dieses dreijährigen Cain, der von seinem Ziehvater zu Tode geprügelt wurde – wurde jetzt nach § 75, Mord, verurteilt. Gehen wir jetzt her und nehmen wir den § 92 her: Wenn der gesagt hätte – und das Gericht hätte ihm geglaubt –, er hätte ihn nur verprügeln wollen, damit er Ruhe gibt, und das Kind wäre gestorben, dann würde dieser Mensch bei höchster Strafdrohung nach zehn Jahren, bei guter Führung nach fünf Jahren wieder hier herumlaufen.

Man sieht, meine Damen und Herren, wie notwendig die Änderung des Strafgesetzes beziehungsweise dieses § 92 ist, und deswegen, Kollege Westenthaler, werden wir euch natürlich mit vollem Herzen unterstützen.

Ich möchte aber bei diesem Thema auch noch etwas anderes ansprechen. Dieses Gesetz geht in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. Es ist für mich positiv, dass die Ausdehnung der Reichweite des Tätigkeitsverbotes für Sexualstraftäter darin verankert ist und auch berücksichtigt wurde, aber ein Punkt geht mir da ganz gewaltig ab. Ich habe hier, von diesem Rednerpult, und im Ausschuss schon öfter darüber dis­kutiert, wie notwendig es wäre, dass die Exekutive davon in Kenntnis gesetzt wird, wenn ein Sexualstraftäter, ein Kinderschänder wieder freigelassen wird, wenn er seine Strafe verbüßt hat und dann in eine Wohnsiedlung zieht oder in den Bereich von Schulen, Kindergärten und so weiter.

Soweit mir bekannt ist, ist das bis heute noch nicht geregelt. Die Exekutive tappt im Dunkeln, und immer wieder rennen solche Individuen im Bereich von großen Wohn­siedlungen mit vielen Kindern, im Bereich von Kindergärten und Schulen herum, und da kommt es immer wieder zu Übergriffen. Ich habe Ihnen schon ein paar Beispiele hier vom Rednerpult aus gebracht, beispielsweise einen Fall aus der Achsiedlung in Bregenz – eine Siedlung mit 5 000 Einwohnern mit sehr vielen Kindern, mit Kinder­garten und Schulen in der Gegend.

Meine Damen und Herren! Da gibt es noch sehr viel Nachholbedarf, da ist die Regie­rung gefordert. Mich wundert es, dass das hier noch nicht aufgenommen worden ist, denn es wäre eine wesentliche Erleichterung für die Exekutive, um diese Personen vorbeugend zu kontaktieren, damit diese wissen, dass man ihnen auf die Finger schaut und dass man sie auch kontrollieren kann.

Ich glaube, das wäre notwendig, um die Sicherheit für die Kinder, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, mit 100- oder 99-prozentiger Sicherheit feststellen zu können. Das wäre der richtige Weg. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


15.45.44

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich freue mich, dass ich hier an meine Ankündigung anlässlich der 184. Sitzung des Nationalrates anknüpfen und Ihnen heute den Entwurf eines Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes 2013 vorle­gen kann, der auch von einer breiten Zustimmung getragen wird.

Ich erachte die vorliegenden Änderungen deshalb für notwendig, weil ich der Meinung bin, dass dem besonderen Unrecht schwerer Eingriffe in die Rechtsgüter der sexuellen Integrität und Selbstbestimmungsfreiheit angesichts der durch sie verursachten besonderen seelischen Verletzungen in den geltenden Strafrahmen noch nicht aus­reichend Rechnung getragen wird.


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Es war mir daher ein begründetes Anliegen, im Bereich des Sexualstrafrechtes die Notwendigkeit der Umsetzung von Richtlinien auf den Gebieten des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zu nützen, um die Strafdrohungen im Bereich der Vergewaltigung und des qualifizierten sexuellen Missbrauchs aus Gründen der Systematik, aber auch entsprechend der gestiegenen Bedeutung des Rechtsgutes der sexuellen Integrität und der Selbstbestimmung anzuheben.

So heben wir mit dieser Vorlage etwa die Mindeststrafdrohung im Bereich der Ver­gewaltigung an – es kommt da zu einer Verdoppelung der Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr. Zu einer Anhebung der Strafdrohung kommt es auch bei der qualifizierten geschlechtlichen Nötigung – da erfolgt eine Anhebung der Straf­drohung von statt bisher einem Jahr bis zu zehn Jahren auf fünf bis fünfzehn Jahre, bei Tod von statt bisher fünf bis fünfzehn auf zehn bis zwanzig Jahre beziehungsweise lebenslänglich.

Darüber hinaus habe ich auch auf eine rasche Umsetzung der hier im Hohen Haus einstimmig angenommenen Entschließung gedrängt, wodurch im Bereich des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person die Grundstrafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren angehoben wird. Es erfolgt hier somit eine Gleich­stellung mit der Vergewaltigung. Damit kann bei schweren Sexualdelikten ein grund­sätzlich einheitliches Bild erreicht werden.

Der Missbrauch zu Beischlaf oder zu beischlafähnlichen geschlechtlichen Handlungen ist in der Grundstrafdrohung mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht, und zwar in allen drei Fällen: sei es, dass es sich um eine Nötigung handelt oder um einen sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person oder um den sexuellen Missbrauch von Unmündigen.

Demgegenüber ist als Grundstrafdrohung bei Missbrauch durch eine andere ge­schlechtliche Handlung in allen drei Fällen nunmehr eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Die Qualifikation ist nunmehr in allen Fällen – das heißt, für sämtliche Formen des Missbrauchs – einheitlich gestaffelt, nämlich Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren und Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe.

Ich glaube, dass ich damit ein wichtiges Signal in Richtung einer stärkeren Berück­sichtigung opferbezogener Faktoren im Rahmen der Strafzumessung setze und gleichzeitig in diesem Bereich auch für eine systematisch richtige Abstufung sorge.

Hohes Haus! Diese sehr wichtige Diskussion über Strafrahmen und deren Angemes­senheit soll aber nicht übersehen lassen, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf auch wichtige internationale Rechtsakte und Empfehlungen umsetzen und damit unserem Auftrag entsprechen, einen angemessenen Schutz für die schwächsten Mitglieder in unserer Gesellschaft zu schaffen.

An erster Stelle ist hier die im April 2011 angenommene Richtlinie der EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zu nennen. Die Vorgaben dieser Richtlinie werden in Österreich im materiellen Strafrecht bereits in weiten Teilen erfüllt, weil durch die Änderungen des StGB in der jüngeren Vergangenheit zur Umsetzung internationaler Vorgaben im Bereich des Menschenhandels bereits ein sehr hohes Schutzniveau erreicht wurde.

Daher sind nur mehr geringfügige Änderungen des § 104a StGB erforderlich, nämlich: Bei erwachsenen Opfern erfolgt eine Anhebung der Grundstrafdrohung von Freiheits­strafe bis zu drei Jahren auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, bei


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minderjährigen Opfern ist eine Anhebung der Strafdrohung auch bei nichtqualifizierten Fällen auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Schließlich erfolgt auch eine Erweiterung des Tatbestandes durch ausdrückliche Nennung der Ausbeutung zur Bettelei und zur Begehung von strafbaren Handlungen.

Die weiteren Änderungen im StGB dienen der Umsetzung einerseits der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie und andererseits der Empfehlungen der GRETA-Expertengruppe des Europarates betreffend die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Empfeh­lungen des VN-Kinderrechtskomitees in Bezug auf das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie.

Herr Abgeordneter Jarolim hat auch das Po-Grapschen angesprochen – ein Thema, das uns ja in der politischen Diskussion eine Zeit lang sehr bewegt hat. Im Zusam­menhang mit der geforderten Kriminalisierung körperlicher Übergriffe möchte ich aber auch auf die zahlreichen Initiativen hinweisen, die ich bereits gesetzt habe, um gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft besonders zu schützen. Mit den „Schwächs­ten in unserer Gesellschaft“ meine ich insbesondere die Kinder, aber auch die Frauen, wenn sie Gewalt – insbesondere häuslicher Gewalt – ausgesetzt sind. Dabei spielt natürlich vor allem auch der Aspekt der Prävention und der Stärkung des Selbstver­trauens der Frauen eine ganz besondere Rolle. Daher stehe ich auch voll und ganz hinter der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten CAHVIO-Konvention. Es wird ja auch gerade die Ratifizierung der CAHVIO-Konvention vom Bundesministerium für Justiz und den weiteren betroffenen Ressorts vorbereitet.

In diesem Zusammenhang möchte ich schon auch darauf hinweisen, dass weder die verschiedenen EU-Gleichbehandlungsrichtlinien noch die von mir angesprochene CAHVIO-Konvention eine strafrechtliche Sanktion bei sexueller Belästigung fordern, wobei man aber festhalten muss, dass die CAHVIO-Konvention in anderen Bereichen sehr wohl durchaus weitreichende Kriminalisierungsverpflichtungen vorsieht. Für den Bereich der sexuellen Belästigung sieht sie aber keine strafrechtlichen Sanktionen vor.

Natürlich wird man auch eines berücksichtigen müssen – es wurde von einigen Rednern bereits auf meine Expertengruppe „StGB 2015“ hingewiesen (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm) –: Es wird natürlich auch Aufgabe dieser Expertengruppe sein, das zu betrachten und auch zu prüfen, inwieweit Veränderungen der Werthaltungen in der Gesellschaft noch in den geltenden Tatbeständen und Strafrahmen zum Ausdruck kommen und ob es hier Änderungen bedarf.

Ich möchte abschließend zum Thema Po-Grapschen noch einen Aspekt aufgreifen, der auch von der Frau Abgeordneten Anna Franz angesprochen wurde. Sie hat nämlich darauf hingewiesen, dass es für derartige Vergehen ja auch verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gibt.

In diesem Zusammenhang darf ich aus dem kürzlich vorgestellten Justizprogramm des Abgeordneten Dr. Jarolim zitieren.

Dort, wo mit den Mitteln des Zivilrechts oder mit Verwaltungsstrafbestimmungen das Auslangen gefunden werden kann, bleibt für Strafnormen kein Platz. Die Erregung öffentlichen Ärgernisses im Zusammenhang mit dem Sexualbereich ist in polizeilichen Verwaltungsstrafbestimmungen besser aufgehoben als im gerichtlichen Strafrecht. Dies gilt ebenso für sexuelle Belästigungshandlungen, die den Bereich der geschlecht­lichen Handlung nicht erreichen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 155

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne möchte ich diese Gelegen­heit nutzen, noch einmal auf die sehr, sehr wichtige Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts hinzuweisen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Die Frage ist ja nur, wo der geschlechtliche Bereich ist! – Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß der Jarolim nicht?! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


15.54.37

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Justizministerin! Danke für den Einwurf, Herr Kollege Jarolim, denn ich glaube, es gibt diverse Delikte im Strafgesetzbuch im Bereich der strafbaren Hand­lungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, und diese stellen jeweils auf das Vorliegen einer geschlechtlichen Handlung ab. (Abg. Ing. Westenthaler: Das weiß er nicht, was der geschlechtliche Bereich ist!)

Und, Frau Justizministerin und auch Frau Kollegin Franz – Sie haben betreffend dieses Po-Grapschen so lapidar gesagt, ja, es reicht, wenn das eine Verwaltungsübertretung wäre –, ich glaube, es geht auch um die Auslegung. Und wenn man sich die ständige Rechtsprechung ansieht, dann zählt das Gesäß eben nicht zu den Geschlechts-Sphären eines Menschen (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm), und es ist die Frage, ob wir das auch gesellschaftspolitisch wollen.

Wenn wir uns das Strafgesetzbuch ansehen, haben wir diverse Delikte gegen die Ehre, gegen üble Nachrede – das ist sehr wohl strafrechtlich ahndbar und gesellschafts­politisch nicht erwünscht –, und auf der anderen Seite sagen Sie aber einfach so lapidar dahin ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.) – Danke, Herr Kollege Schönegger! Aber es ist ja auch in der ÖVP (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), wenn man sich die „Kronen Zeitung“ vom 26. Mai ansieht – dankenswerterweise hat die Frau Kollegin Aubauer auch dieses Thema hier aufgegriffen –, auch in der ÖVP nicht unumstritten, Herr Kollege Schönegger (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger), denn selbst Ihre ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm verlangt strengere Strafen in diesem Zusammenhang.

Also ich glaube, diese Debatte wird uns noch länger verfolgen, und ich glaube auch, dass wir dies hier auch noch ausreichend diskutieren müssen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, sexuelle Belästigung in jeglicher Hinsicht ist kein Kavaliers­delikt und ist eine massive Grenzüberschreitung, und ich denke, dass das in Österreich auch strafrechtlich geahndet werden sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber man ist eben in einer Regierung (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Müsst ihr ja nicht! Das ist ja kein Zwang!), und da schließt man Kompromisse. Und ich muss grundsätzlich sagen, dass das vorliegende Gesetzespaket sehr, sehr viele Verbes­serungen bringt. Insbesondere möchte ich hier darauf hinweisen, dass wir eben höhere Strafen bei Sexualdelikten haben, es kam auch zur Ausdehnung bei besonders schwerem Missbrauch, der Tatbestand Grooming wird gleichfalls verschärft, und es werden auch verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt.

Insgesamt gesehen möchte ich Sie nur auffordern, Frau Bundesminister, bei folgen­dem Punkt zu handeln: Wir haben, glaube ich – auch Sie haben das kurz ange­sprochen –, ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Strafausmaßen bei Delikten gegen Leib und Leben und jenen bei Vermögensdelikten. Ich glaube, dass Sie insbe­sondere auch in Ihrer Arbeitsgruppe diesbezüglich auf eine Verhältnismäßigkeit schau-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 156

en sollten. Ich bin schon darauf gespannt, wenn wir dann die Ergebnisse präsentiert bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller zu Wort. – Bitte.

 


15.57.50

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Kindes­miss­brauch ist Mord an Kinderseelen. Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben die Verantwortung und die Pflicht, alles Menschenmögliche zu tun, um den Opfern von Kindesmissbrauch bestmöglich zu helfen, deshalb fordern wir Freiheitlichen in unserem Antrag 1155/A(E) auch den Ausbau der flächendeckenden Versorgung mit Psychotherapieplätzen, die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten und vorbeugende Aufklärungsarbeiten.

Opfer eines Falles von Kindesmissbrauch ist nicht nur das Kind, das da betroffen ist, sondern es ist meist die ganze Familie, deshalb spreche ich als Familiensprecherin der Freiheitlichen Partei zu Ihnen. Eben als Familiensprecherin ist es für mich unerträglich, wenn hier in diesem Bereich nichts passiert (Beifall bei der FPÖ), wenn der Kinder­schutz nicht vorangetrieben wird und blockiert wird.

Wir brauchen ein offenes Problembewusstsein in unserer Gesellschaft, deshalb mache ich auch an dieser Stelle einen Aufruf an alle Grünen, die noch hier im Raum verblieben sind (Abg. Mag. Schönegger: So viele sind es nicht!) – eben! –, wenn Sie, meine Damen und Herren der Grünen, mit einem Ihrer Kollegen im Europaparlament, nämlich mit diesem Herrn Cohn-Bendit, gemeinsame Sache machen, der Folgendes von sich gab – und das muss ich zitieren, denn das ist an Grässlichkeit nicht zu überbieten. Cohn-Bendit hat im französischen Fernsehen Folgendes gesagt:

„Die Sexualität eines Kindes ist etwas Fantastisches. Man muss aufrichtig sein, seriös, mit den ganz Kleinen ist es etwas anderes“, so Cohn-Bendit, „aber wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, Sie auszuziehen: Es ist großartig, weil es ein Spiel ist. Ein wahnsinnig erotisches Spiel.“ (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Wahnsinn!)

Oder ein weiteres Zitat, das mindestens so grässlich ist, von Cohn-Bendit selbst, zitiert in einer Berliner Zeitung: „Mein ständiger Flirt mit den Kindern nahm erotische Züge an.“

Weiter: „Es ist mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“

Meine Damen und Herren von den Grünen, ich vermisse hier Ihre klare Distanzierung von diesem Menschen und Ihre klare Abgrenzung. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und BZÖ.) Noch dazu, wo Cohn-Bendit tatsächlich auch eingestanden hat, diese pädophilen Handlungen vorgenommen zu haben. Er hat sich noch dazu mit diesen Äußerungen gebrüstet.

Andererseits gehen Sie gegen einen unbescholtenen freiheitlichen Mandatar hier vor, wollen ihn diskriminieren und ihm etwas unterstellen.

Meine Damen und Herren, nächste Rednerin nach mir ist Frau Abgeordnete Judith Schwentner von den Grünen. Ich bitte Sie, hier eindeutig dazu Stellung zu beziehen und sich von diesem Herrn, von diesem Menschen zu distanzieren und endlich Farbe zu bekennen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 157

Ich habe in meiner Tätigkeit sehr oft mit Opfern und Betroffenen zu tun gehabt. Ich könnte Ihnen hier noch viel mehr an Grässlichkeiten, die diese Kinder erdulden mussten, erzählen, als wir in unserem Antrag drinnen stehen haben.

Lassen Sie uns umdenken, meine Damen und Herren! Tun Sie etwas für die Kinder und unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag, in dem wir dezidiert noch einmal den Ausbau von und die flächendeckende Versorgung mit Psychotherapieplätzen, die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten und auch die vorbeugende Aufklärungsarbeit fordern. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


16.02.58

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch an wehrlosen und psychisch kranken Personen wird auf zehn Jahre erhöht. Das ist ein wichtiger Schritt, und ich danke der Ministerin Beatrix Karl, dass sie diese Diskussion, die von den Grünen angeregt wurde, im Ausschuss aufgegriffen hat und hier diese Gesetzesnovelle vorlegt.

Es gab eine Benachteiligung, dass eben sexueller Missbrauch von behinderten Menschen strafrechtlich anders beurteilt wird als der sexuelle Missbrauch von nicht behinderten Personen, und das ist eine Verharmlosung, die nicht zulässig ist.

Einer Studie zufolge erfolgen die meisten Übergriffe in Einrichtungen, in Heimen. Da ist dieser neue Strafrahmen sicherlich eine Abschreckung und damit auch eine Schutz­maßnahme.

Es braucht aber auch andere, begleitende Maßnahmen, die wir im Sozialbereich setzen müssen. Es sollte auch Vertrauenspersonen geben, an die sich ein Mensch mit einer Lernschwierigkeit, also ein geistig behinderter Mensch, wenden kann, wenn es Probleme gibt. Es gibt auch Probleme dabei, wem man glaubt, bei der Glaubhaft­machung. Es wird den Betreuern oft mehr geglaubt als den Opfern, also da braucht es auch eine Sensibilisierung. Beides ist wichtig. Aufklärung, Sexualität darf kein Tabu sein. Auch zum Beispiel Maßnahmen wie Selbstverteidigungskurse, wo behinderte Men­schen lernen, ihren Körper zu verteidigen und dass er wichtig ist, und diese Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper tragen dazu bei, dass sexueller Miss­brauch erkannt und in der Folge auch geahndet wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


16.06.24

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Kitzmüller, ich möchte schon festhalten, dass Sie mit einem Fall, der die deutsche Politik betrifft, mit einem Fall, der die deutsche Justiz anlangt (Oh-Rufe bei FPÖ und ÖVP), sehr gut ablenken von einem Fall, der die österreichische Politik, die österreichische Justiz, konkret dieses Haus betrifft. Also lenken Sie nicht ab, Frau Kollegin! (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe.)

Ich möchte noch einmal auf die Frage der sexuellen Belästigung zurückkommen. Anlass, diesen Fall Lausch heute noch einmal zu diskutieren, ist ein Antrag, den wir unterstützen, ein Antrag, der leider nicht aus einer Einigung der Ministerinnen resultiert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 158

(Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Frau Präsidentin! Könnten Sie bitte etwas tun, damit es in den FPÖ-Reihen ein bisschen ruhiger wird?

Darf ich festhalten, dass dieser Fall nie inhaltlich geprüft wurde. Es ist einzig und allein seit der Anfrage an die Ministerin klar, dass dieser Fall verjährt ist, verjährt im Sinne von liegen geblieben, aber inhaltlich wurde dieser Fall nie geprüft. (Abg. Vilimsky: Unfassbar!) Und es sitzt nach wie vor ein Abgeordneter in diesem Haus, dem schwere Vorwürfe entgegengebracht werden. (Abg. Mag. Stefan: Welche Vorwürfe?)

Wenn Sie, Frau Gartelgruber, jetzt lachen, dann muss ich sagen, ich habe Ihnen in Debatten wie diesen ganz, ganz selten recht gegeben, aber in einer Sache kann ich Ihnen recht geben: Sie haben einmal gesagt, es darf nicht sein, dass im 21. Jahr­hundert Frauen Opfer sexueller Belästigung werden und die Täter völlig ungestraft davonkommen, egal, welcher Herkunft sie sind, auch wenn sie Abgeordnete dieses Hauses sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Klikovits: Schämen Sie sich!) – Ich schäme mich gar nicht, ich stehe dazu, dass man diesen Fall hier offen bespricht und dass Sie endlich einmal Klartext reden.

Ich halte das für untragbar, dass ein Abgeordneter wie der Herr Lausch in diesem Haus sitzt und Sie nicht in der Lage sind, auch nur einmal dazu Stellung zu nehmen, außer mit Falschmeldungen davon abzulenken. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Skandal!)

Und ich möchte gerne auf eines hinweisen: Haben Sie, Frau Gartelgruber, wenn Sie schon so reden und wenn Sie eine Opferseite haben, die www.opferschutz.at heißt, sich je damit beschäftigt, was es für Frauen heißt, in die Öffentlichkeit zu gehen, eine Beschwerde gegen einen Dienstgeber, einen Vorgesetzten einzureichen? Haben Sie sich einmal überlegt, was das bedeutet? Haben Sie sich überlegt, was es für die Frauen bedeutet, finanzielle Einbußen, eine Versetzung hinnehmen zu müssen? Haben Sie sich das einmal überlegt? Haben Sie sich damit beschäftigt? – Nein, kein einziges Wort dazu. (Beifall bei den Grünen.)

Wie sehen Ihre Argumente aus? – Das seien politische Intrigen, es sei haltlos. Es seien bösartige Frauen, die Karriere machen wollen, hat Herr Kollege Lausch behaup­tet. Das ist das, was Ihnen einfällt, wenn schwerwiegende Vorwürfe wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erhoben werden. Das ist das, was Ihnen einfällt. Ich finde das mehr als beschämend. Ich finde, Kollege Lausch, der dieser Debatte wieder einmal leider nicht beiwohnt, ist längst rücktrittsreif. (Abg. Gartelgruber: Aber geh!) – Nix „aber geh“! (Beifall bei den Grünen.)

Überlegen Sie sich bitte, ob Sie die Interessen der mutmaßlichen Opfer wirklich vertre­ten oder, wenn es darauf ankommt, nur die Interessen der eigenen Partei! Überlegen Sie sich das einmal, bitte! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Kommen Sie nach vor, bevor Sie drinnen so schimpfen, nehmen Sie endlich einmal zu diesem Fall, der für das Hohe Haus höchst beschämend ist, Stellung! (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Ja, Herr Kollege Rosenkranz, Sie sind herzlich eingeladen, hier Stellung zu bezie­hen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


16.10.44

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 159

FPÖ.) Bei aller Emotionalität dieses Themas hätte ich die Bitte, Frau Präsidentin, dass wie beim Fußballmatch die Zeit abgedrückt wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Fazekas ist nun am Wort!

 


Abgeordneter Hannes Fazekas (fortsetzend): Ich möchte zumindest auch meine Gedanken, aber nicht zu dieser Diskussion dazu einfließen lassen, die sehr emotionell ist. Wir werden das jetzt in dieser Form wahrscheinlich auch nicht lösen können (Abg. Öllinger: Sie können eine Meinung dazu haben!), aber ich habe dazu eine Meinung, selbstverständlich.

Meine Meinung mache ich jetzt kund, nämlich zu dem Gesetz, das wir jetzt auch beschließen wollen. Und hier möchte ich ganz klar feststellen, dass es bei jeder Diskussion über das Strafrecht – wir haben das heute im „Standard“ auch lesen dür­fen – unterschiedliche Zugänge und unterschiedliche Meinungen gibt. Daher begrüße ich ganz besonders, dass wir uns damit intensiv auseinandersetzen, weil sich in den letzten Jahrzehnten seit der Reform des ehemaligen Ministers Broda auch sehr viel geändert hat. So hat sich auch die Wertehaltung in der Gesellschaft verändert. Es gibt hier riesigen Diskussionsbedarf, und es ist notwendig, das auf einer bestimmten Ebene zu diskutieren, was gerade in einer Arbeitsgruppe getan wird, aber auch die Politik ist in hohem Maße gefordert, sich damit auseinanderzusetzen.

Dieses Gesetz führt zu einer Verschärfung der Strafbestimmungen. Man kann sich dem nicht entziehen, das ist völlig klar. Wir müssen aber auch zum Ausdruck bringen und sollten nicht davon abrücken, immer wieder darauf hinzuweisen, dass Gesell­schaftspolitik nicht ausschließlich über das Strafrecht gemacht werden kann. Wir werden nicht alles über das Strafrecht lösen können. Wir müssen uns auch die Frage stellen, warum es in der heutigen Zeit überhaupt notwendig ist, dass wir in hohem Ausmaß auch das Strafausmaß beim Sexualstrafrecht immer wieder in die Höhe schrauben müssen. Hier muss auch an anderen Rädchen gedreht werden, das sollten wir ganzheitlicher betrachten dürfen und können, und das muss auch gemeinsam geschehen. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig.

Ich glaube auch nicht, dass wir uns dem Dogma verschreiben dürfen, dass das Straf­recht nach dem Motto „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ ausschließlich einem Rache­bedürfnis entspringt, sondern wir sollten wirklich die Bereiche Generalprävention und Spezialprävention entsprechend beleuchten. Aber wichtig ist, dass in jenem Bereich, der vor allem den Menschenhandel, auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern betrifft, hier ein Stück weitergegangen wird. Das ist notwendig. Und ich glaube, das ist auch im Sinne all jener, die wir uns in diesem Bereich einsetzen.

Einen Aspekt möchte ich noch ganz kurz ansprechen, auf die Ausführungen des Kollegen Westenthaler eingehend, der das vor der Delegation der Liezener Pen­sionistin­nen und Pensionisten sehr wortgewaltig vorgebracht hat. Aber man soll auch wissen, dass im österreichischen Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe im Schnitt 22 Jahre dauert. Das heißt, es gibt sie de facto in dieser Form nicht, es gibt sie aber sehr wohl, und das sollten wir auch festhalten. Genau jene Täter, die von dir, Kollege Westenthaler, auch angesprochen worden sind und sehr wohl ihr gesamtes Leben hinter Gittern verbringen, das sind die gefährlichen Rechtsbrecher, und jene, die krankheitsbedingt als geistig abnorme Rechtsbrecher hinter Gittern sind, sind auch lebenslang hinter Gittern. Das heißt, wir führen hier eine falsche Diskussion, lebens­lang bedeutet derzeit im Schnitt 22 Jahre. (Abg. Ing. Westenthaler: Will der Jarolim abschaffen!) Das wollte ich nur angeführt haben. – Danke für Ihre  Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 160

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


16.14.59

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich habe mir als Jurist an sich vorgenommen, gerade diese für mich zutiefst sachliche oder notwendigerweise sachliche Diskussion des Sexualstrafrechtes auch in dieser Form zu führen.

Kollegin Schwentner! (Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.) – Ich habe Kollegin gesagt, Frau Kollegin Schwentner, bitte mir zuzuhören und nicht dazwischen zu rufen! Sie können sich gerne wieder zu Wort melden und hier herausgehen. Kollegin Schwentner hat es aber tatsächlich geschafft, auf das Ersuchen hin, dass sich die grüne Fraktion des österreichischen Nationalrates von dem nach Selbstangaben pädo­philen Europa-Abgeordneten Cohn-Bendit klar distanziert, nicht nur diese Distan­zierung missen zu lassen, geschätzte Damen und Herren, sondern Sie haben diesen Abgeordneten auch noch verteidigt. Das ist für mich zutiefst verwerflich und beschä­mend. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)

Frau Kollegin, ich muss Ihnen wirklich sagen: Mich als jungen Vater verstört, dass Personen wie Sie hier herausgehen und pädophile Abgeordnete Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament verteidigen. Pfui Teufel, Frau Kollegin! (Beifall bei der FPÖ.)

Um aber bewusst wieder zur Sachlichkeit zurückzufinden, denn es ist notwendig, dieses Sexualstrafrechtsänderungsgesetz auch im Detail zu beleuchten, gehört natürlich von unserer Seite, von der freiheitlichen Fraktion sehr wohl angeführt, dass es ein erster wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung war, die ent­sprechenden Strafrahmen bei mehreren Sexualstrafdelikten anzuheben, womit bedingt auch die Mindeststrafen in diesem Bereich angehoben werden. Keine Frage, das ist von unserer Seite auch zu begrüßen, geschätzte Damen und Herren. Aber diese Debatte sollte nicht dazu gereichen, sie zu einem gegenseitigen Schulterklopfen entarten zu lassen und einander hierfür auch noch Gratulationen auszusprechen, denn eine Vielzahl an weiteren notwendigen Reformschritten ist hier noch zu setzen, Frau Bundesministerin.

Insbesondere spreche ich in diesem Zusammenhang eines an, die Kollegen des freiheitlichen Parlamentsklubs haben es inhaltlich schon erarbeitet, bis hin zur einleitenden Rede des Kollegen Dr. Fichtenbauer, welche Reformpunkte hier umge­setzt wurden. Frau Bundesministerin, was aber bei genauem Studium dieser Reform, dieser Novelle für mich nicht nachvollziehbar ist, ist der genaue Blick auf das Tätigkeitsverbot. Sie wissen, Frau Bundesministerin, im § 220 b ist ein Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter normiert, die in einem beruflichen Naheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen tätig sind und in diesem Naheverhältnis, in dieser Beziehung einer Sexualstraftat überführt wurden.

Geschätzte Damen und Herren! Mit Blick in die Vergangenheit war es für mich schon erschreckend, in einem von sich selbst behauptenden, hoch entwickelten Rechtsstaat zu leben, der gerade bei diesem Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter im Umfeld von Kindern eine Maximalbegrenzung von nur fünf Jahren vorsieht. Jetzt haben wir eine Novelle vorliegen und bringen es gemeinsam nicht zustande, bei diesen Sexualstraf­tätern auf eine lebenslange Sperre bei diesem Tätigkeitsverbot im Umfeld von Kindern hinzuarbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun ist mir schon klar, werte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, es wird schon einen Grund haben, wieso das hier inhaltlich nicht verarbeitet worden ist. Des­wegen spreche ich in diesem Zusammenhang auch nicht die Abgeordneten von SPÖ


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und ÖVP als Mehrheitsparteien hier im Parlament an, aber, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich spreche die Väter, die Mütter, die Großväter und die Großmütter in den Abgeordneten-Reihen an.

Ich frage Sie: Wollen Sie im Ernst, dass ein einer Sexualstraftat überführter Täter nach vielleicht zwei Jahren wieder Betreuer in einem Feriencamp sein darf, wieder Betreuer in einem Hort sein darf, wieder seiner Tätigkeit als Betreuer, seiner Ausbildung entsprechend seiner erzieherischen Aufgabe nachgehen kann, obwohl er zuvor wegen eines sexuellen Übergriffes, des Missbrauchs eines Kindes, eines Jugendlichen verurteilt worden ist? – Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass das österreichisches Strafrecht in einer endgültigen Ausformulierung sein soll!

Ich darf Sie alle in meinem Schlusssatz dazu auffordern, gemeinsam daran zu arbei­ten, dass wir nicht nur weitere Schritte im Bereich des Sexualstrafrechts im Sinne des Opferschutzes tätigen, sondern gerade im Hinblick auf dieses Tätigkeitsverbot wird es natürlich auch notwendig sein, den Vereinen, den Institutionen, die mit Kindern zusammenarbeiten, Informationen zukommen zu lassen, wer dementsprechend verur­teilt worden ist, um ihnen die Möglichkeit zu geben, entsprechendes Personal auszuwählen beziehungsweise einmal straffällig Gewordene von den Kindern fernzuhalten. Das heißt, es wird notwendig sein, Opferschutz – um es in diesen Begriffen zusammenzufassen – vor Datenschutz zu stellen, denn es geht immerhin um unsere Kinder.

Gemeinsam wird es uns gelingen müssen – und ich bin sicher, dass der eine oder andere hier diese Beweggründe durchaus versteht –, das Tätigkeitsverbot für Sexual­straftäter im Umfeld von Kindern auf eine lebenslange Dauer auszuweiten. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.21.38

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sie sehen mich ob dieser Debatte ganz unglaublich betroffen – betroffen als Frau, betroffen als Mutter. Ich bin betroffen, dass ich heute hier in diesem Parlament stehen und erleben muss, dass beispielsweise die Grünen über zu Recht geäußerte Vorwürfe in Richtung ihres noch immer stellvertretenden europäischen Vor­sitzenden Daniel Cohn-Bendit im Unterschied zu den deutschen Grünen kein Wort des Bedauerns finden, keine Rücktrittsaufforderung, nichts. Dieser Mann hat sich jetzt immerhin dafür entschuldigt und sagt nicht mehr, das habe alles nicht stattgefunden. Das genügt offenbar, auch wenn dieser Mann ganz offensichtlich in den Sechziger­jahren – großer Aufbruch, grüne und linke Utopien überall – nach dem Wortlaut unserer Gesetze Kindesmissbrauch betrieben hat und heute noch immer der Vorsit­zende nicht nur der deutschen, sondern der europäischen Grünen, also auch Ihr stellvertretender Vorsitzender, ist. Ich bitte Sie inständig, vielleicht noch die letzte Red­nerin, Frau Kollegin Jarmer, kommen Sie hierher ans Rednerpult, damit sich um des Anstands willen wenigstens eine einzige Person aus Ihren Reihen so von Cohn-Bendit distanziert, wie es wirklich notwendig ist! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Team Stronach.)

Wenn wir hier in diesem Parlament irgendjemanden zu schützen haben, dann bin das nicht ich vor irgendwelchen grauslichen Po-Grapschern, denn so jemandem schmier’ ich eine, sondern wir müssen vor allem diejenigen schützen, die sich nicht wehren können, diejenigen schützen, die hilflos sind, die Kinder.


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In den achtziger Jahren – zugegeben in Deutschland – hatten die Grünen noch einen eigenen Ausschuss für – wie hieß er? – Schwule, Päderasten und Transsexuelle – es gibt auch noch eine nette Abkürzung –, wofür Frau Kollegin Roth sich jetzt entschuldigt und einen wissenschaftlichen Ausschuss für die Aufarbeitung einleitet. Das finde ich löblich – Sie aber finden heute noch immer kein Wort der Distanzierung, und das kann ich nicht nachvollziehen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Team Stronach. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ganz ähnlich – und so ist es eben mit den Linken – hält es die SPÖ. Ich habe mir den Film „Meine keine Familie“ angesehen, die Aufarbeitung eines jungen Mannes, der als Kind in die Otto-Muehl-Kommune kam. (Abg. Mag. Musiol: Wo ist die Aufarbeitung der SPÖ? – Abg. Rädler: Was ist mit der SPÖ?) Es war nicht atemberaubend, sondern es nahm einem die Luft. Es nahm einem die Luft! Ich flehe die Kolleginnen und Kollegen insbesondere jene aufseiten der Linken an, wer immer die Chance hat, diesen Film zu sehen, schauen Sie sich diesen Film an!

Otto Muehl – eben erst Nachrufe, zugegeben von einzelnen Vertretern der SPÖ, für den „großen Künstler“. Frau Kollegin Muttonen, die ich für ihren Einsatz für Frauen­rechte eigentlich schätze, hat vor wenigen Jahren anlässlich einer großen Muehl-Personale gesagt, man muss das, was er sonst gemacht hat, von seinem künstle­rischen Werk trennen. Angesichts dessen, was laut originalen Filmdokumenten diesen Kindern, und nicht nur denen, die sexuell missbraucht wurden, in dieser gescheiterten Utopie, Zerstörung der Kleinfamilie und des familiären Zusammenhalts, angetan wurde, und im Hinblick darauf, dass diese Kinder sagten: Er wird gelobt für sein künstle­risches Lebenswerk, und wir kommen wegen ihm in die Klapse!, hat Frau Kollegin Muttonen – und auch das finde ich heute noch erschütternd – gesagt, man müsse das künstlerische Wirken von dem, was jemand sonst macht, trennen?! Da plötzlich schon?! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Zeitung „Die Presse“ stellt kürzlich nicht umsonst den Zusammenhang mit diesen gescheiterten linken Utopien und dem jetzt veröffentlichten Justizprogramm des Herrn Jarolim her. Er fordert die Abschaffung von lebenslanger Haft, für „lebenslang“, für unter anderem genau solche Delikte an hilflosen Personen. – Pfui Teufel! Wir unterstützen das nicht, und ich hoffe, dass die Bevölkerung weiß, warum. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

16.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Pfui Teufel, Jarolim! Pfui Teufel!)

 


16.26.49

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir zum Thema Angleichung des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch. Ganz klar, die Angleichung beinhaltet die Novellierung zum Strafrecht und bezieht sich auf missbrauchte Personen, die wehrlos oder psychisch beeinträchtigt sind. Der Tatbestand war die Vergewaltigung. Das bedeutet, dass die wehrlosen Personen sozusagen mit einem geringeren Strafausmaß für die Täter zu rechnen hatten.

Vielen Leuten war das bis jetzt eigentlich nicht bewusst, dass keine Gleichstellung im Gesetz vorhanden war. Besonders betroffen waren behinderte Menschen, behinderte Frauen, die sich nicht ausdrücken konnten. Deshalb denke ich, dass es wirklich sehr schön ist, dass wir es gemeinsam geschafft haben, dass wir gemeinsam beschlossen haben, dass diese Diskriminierung behinderter Menschen abgeschafft wird. Es freut


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 163

mich wirklich sehr, dass wir den Antrag gemeinsam durchgesetzt haben. Vielen Dank an euch alle. (Beifall bei den Grünen.)

Wir dürfen nicht vergessen, wir sind noch nicht fertig, wir haben noch viel zu tun. Die letzte Studie zum Thema Missbrauch an behinderten Menschen in Heimen wurde im Jahr 1996 gemacht, das ist wirklich sehr, sehr lange her. Wir brauchen eine neue Studie, wir müssen jetzt endlich erfahren, wie der Ist-Stand ist, jetzt, im Moment.

Es gibt auch die UNO-Konvention für Menschen mit Behinderungen, Artikel 16, in dem es heißt, dass die Freiheit vor Gewalt und Missbrauch vorhanden sein muss. Die Staatengemeinschaft muss alle Maßnahmen treffen, um sozusagen Gewalt an behinderten Menschen zu verhindern.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir weiterhin eine so sinnvolle und gute Arbeit machen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Herbert gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.29.21

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Steinhauser, liebe Kollegin Schwentner, nehmen Sie zur Kenntnis, auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen, durch falsche Aussagen, Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissene Abläufe einen anständigen freiheitlichen Politiker zu kriminalisieren – die Geschichte wird nicht besser und nicht wahrer!

Wenn ich mir anhöre, wie Sie hier mit eher mäßigem Erfolg – glücklicherweise – und auch sehr krampfhaft versuchen, Kollegen Lausch anzupatzen, dann bin ich mir nicht ganz sicher, ob Sie auch wirklich die tatsächlichen Abläufe dieser Geschichte kennen. Oder setzen Sie sich bewusst darüber hinweg und behaupten einfach Dinge, die der Wirklichkeit nicht entsprechen? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Steinhauser: Nein, das ist korrekt! Die Frau Justizministerin lügt nicht!) Ich frage mich, was beängsti­gender ist, was schlimmer ist, wenn ich mir die Vorträge der Grünen anhöre. Ich werde mich bemühen, Ihnen die tatsächlichen Abläufe anhand einer gewissen Chronologie näherzubringen, und ich hoffe, Sie werden sehen, dass Sie auf dem Irrweg sind.

Das Ganze begann im Jahr 2005. Man kann sagen, ein unbekannter, unbescholtener, allseits beliebter Justizwachebeamter namens Christian Lausch übernahm den Vorsitz im Dienststellenausschuss der mit 450 Bediensteten größten Justizanstalt von Österreich und somit eine entsprechende, sage ich einmal, repräsentative Aufgabe im Sinne der freiheitlichen Gesinnung, im Sinne der AUF.

Siehe da, plötzlich begannen die Probleme. Mit der Übernahme dieses Vorsitzes im Jänner kam es dann im April zu besagter Beschwerde der Kollegin. Es wurden dann in weiterer Folge, nachdem diese Beschwerde im April an die Behörde weitergeleitet worden war, im Mai und im Juni die entsprechenden Einvernahmen sowohl von der Beamtin als auch vom Kollegen Lausch vorgenommen. Dann wurde der Akt durch die Disziplinarbehörde bewertet, und am 27. März 2006 erfolgte die Zustellung des Einleitungsbescheides für ein Disziplinarverfahren. – So weit, so gut.

Gegen diesen Einleitungsbescheid wurde berufen, und dieser Berufung wurde schließ­lich am 8. Mai 2006 stattgegeben, sodass es zu keiner Einleitung kam. (Abg. Mag. Steinhauser: Wegen was? Warum? – Wegen Verjährung!) – Nein, das verjährt doch nicht in zwei Monaten. Kollege, Sie passen nicht auf!


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Gegen den Einleitungsbescheid wurde, wie gesagt, Beschwerde erhoben, und dem wurde stattgegeben. Warum wurde dem stattgegeben? – Weil die Suppe zu dünn war! Das ist auch der Grund dafür, dass es zu keiner neuerlichen Einleitung gekommen ist: weil es keine neuen Ansätze gab und weil es keine neuen inhaltlichen Tatbestände gab, die anzuklagen es wert gewesen wären oder die ein Tatbild erfüllt hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Man hat sich einige Jahre lang redlich bemüht, doch noch etwas zu basteln, doch noch etwas Inkriminierendes zu finden, um einen erfolgreichen freiheitlichen Personal­vertreter und mittlerweile Abgeordneten zum Nationalrat doch noch anzupatzen und vielleicht doch noch in Kriminalitätsverdacht bringen zu können. Aber das ist nicht gelungen, und so, schlussendlich, verjährte der Akt.

Jetzt kommen Sie und wollen daraus einen großen kriminalgeschichtlichen Tatbestand herauskristallisieren und uns weismachen, Christian Lausch hätte ein großes Verbrechen begangen, das ihn als Abgeordneten disqualifiziert. Ich kann da nur sagen: Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben damit nicht im Sinne des Dienstes an der Sache für Frauen gehandelt. Es gibt genügend Fälle, wo es vielleicht sinnvoll, zweckmäßig und auch notwendig ist, Anzeigen nachzugehen, bei Christian Lausch war es keinesfalls notwendig, keinesfalls sinnvoll und schon gar nicht tatenbildlich, und deshalb gab es auch keine verfahrens­rechtlichen weiteren Schritte. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf feststellen: Die Absicht der Grünen, hier mit Spekulationen, miesen Interpre­tationen und auch Kriminalisierungsversuchen gegenüber den Freiheitlichen vorzuge­hen, ist einmal mehr gescheitert! (Abg. Öllinger: Das ist wirklich letztklassig!) Sie haben sich der Lächerlichkeit preisgegeben, aber gut, das ist Ihre Geschichte.

Ich darf abschließend noch einmal an das Problem Cohn-Bendit anknüpfen. Ich ver­misse ein Statement Ihrerseits, wie denn nun die Grünen zu diesem Cohn-Bendit, zu dieser Kriminalitätsproblematik stehen. Ich weiß, dass Ihre Klubobfrau am 4. Okto­ber 2011 gemeinsam mit diesem Cohn-Bendit eine Pressekonferenz abgegeben hat, bei der Cohn-Bendit als Wahlhelfer der Grünen hier in Wien aufgetreten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Also der Versuch, uns weismachen zu wollen, Sie hätten als österreichische Grüne mit den deutschen Grünen und mit Cohn-Bendit nichts zu tun, ist somit auch gescheitert. Schreiben Sie sich das hinter die Ohren, machen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor Sie mit dem Stinkefinger auf anständige freiheitliche Abgeordnete zeigen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


16.36.08

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheitliche Partei verlangt in fast allen Deliktsbereichen härtere Strafen. Egal, was passiert, die freiheitliche Forderung lautet: härtere Strafen. Es gibt nur eine Bestimmung, die nicht im Strafgesetzbuch steht, aber offensichtlich für die Freiheitliche Partei selbstverständlich ist: Wenn der Tatverdächtige ein Freiheitlicher ist, dann will die Freiheitliche Partei keine härteren Strafen, keine weicheren Strafen, sondern gar keine Strafen. Die Mitgliedschaft zur Freiheitlichen Partei ist offensichtlich von Eurofighter über illegale Parteienfinanzierung bis hin zu Sexualdelikten ein Freibrief dafür, etwas zu tun, das die Freiheitliche Partei niemandem anderen durchgehen lassen würde. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 165

Jetzt reden wir darüber, was im Fall Lausch passiert ist! Ich habe den Akt, zumindest eine Kopie des Aktes.

Die Hauptperson im Fall Lausch heißt Scheuchl. Frau Scheuchl war im Jahr 2004 neben Herrn Kollegem Lausch eine Kollegin – Sie würden sagen, Kameradin –im Dienststellenausschuss der Justizwache. Nach einem halben Jahr hat sie einen Karrieresprung gemacht und ist ins Kabinett der Justizministerin gekommen. Fast gleichzeitig hat es die Anzeige gegen Lausch gegeben. Der Präsident des Oberlandes­gerichtes hat verfügt, es muss untersucht werden, es ist dringend zu ermitteln, es besteht der Verdacht auf schwere Straftaten. Die zwölf Pornomails von der E-Mail-Adresse Lausch, die belastenden Aussagen von Frauen, die behauptet haben, von Lausch sexuell belästigt worden zu sein, alles war auf dem Tisch. Der Präsident des Oberlandesgerichtes und nicht grüne Abgeordnete haben die Verfolgung verlangt.

Was ist passiert? – Es gibt eine Bestimmung, die lautet: Vom Bekanntwerden des Tatbestandes bis zur Zustellung der Einleitung des Disziplinarverfahrens darf nicht mehr als ein halbes Jahr vergehen, sonst ist das Disziplinarverfahren hinfällig.

Es ist nämlich nicht verjährt, es ist nicht einmal eingeleitet worden. Wissen Sie, warum? (Abg. Vilimsky: Weil nichts dran ist!) – Weil Kameradin Scheuchl den Akt ins Kabinett des Justizministers angefordert hat und er dort bis wenige Tage vor der Verjährungsfrist abgelegen ist. Die Disziplinarbehörde konnte in den Akt nicht einmal Einsicht nehmen, weil die engste Kameradin des Abgeordneten Lausch den Akt im Kabinett hat verschwinden lassen. Das ist das, was wirklich passiert ist. Er ist dann erst im März zugestellt worden, und das war zwei Monate zu spät.

Das ist freiheitliche Kameraderie, das ist freiheitlicher Schutz möglicher Sexual­straftäter. Das ist der Grund dafür, dass Sie nicht das Recht haben, schärfere Strafen zu verfolgen. Stellen Sie sich einmal mit Ihren Mandataren, die nicht nur wegen sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe belastet werden, sondern auch wegen Korruption bis hin zu illegaler Parteienfinanzierung, den Gerichten! Sie alle sollen sich einmal vor Gericht verantworten und sich nicht über Kabinettstricks vor den Gerichts­verfahren drücken. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ja, Freiheitliche haben das Privileg genossen, von 2000 bis 2006, sich Strafverfahren entziehen zu können, aber, meine Herren und Damen Kameraden und Kameradinnen, diese Zeiten sind vorbei! Wir werden gemeinsam – nicht nur Grüne, sondern Staats­anwälte, Staatsanwältinnen, Richter, Richterinnen, diejenigen, die wirklich den Rechts­staat vertreten, auch in diesem Haus (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das heißt, Sie ver­zichten !) – dafür sorgen, dass endlich Freiheitliche vor dem Recht gleich und Frauen in dieser Republik (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), auch Beam­tinnen, vor freiheitlichen Übergriffen sicher sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Rufe bei den Grünen: Diesmal bei der Wahrheit bleiben!  Schuss ins Knie!)

 


16.40.49

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Diese Debatte bekommt jetzt eine mitunter burleske Dimension, wo gerade der Herr Pilz, der dem Hohen Haus und der geschätzten zuhörenden Öffentlichkeit als einer der großen Politpensionisten die­ses Hauses bekannt ist, der zudem in einer Gemeindewohnung wohnt, hier ans Rednerpult kommt und völlig an der Sache vorbeigehend nur die Freiheitliche Partei ankübelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 166

Das wirklich Erschreckende an der heutigen Diskussion war meiner Ansicht nach, dass von vielen Seiten hier Ersuchen, Bitten, sachliche Aufforderungen in Richtung Grüne kamen (Zwischenruf des Abg. Mag. Darabos), dankenswerterweise in einer wirklich hervorragenden Art auch von Kollegin Hakl von der ÖVP, dass sie hier ans Rednerpult kommen und sich von der pädophilen Vergangenheit Ihres Europa-Grünen Daniel Cohn-Bendit distanzieren – die linke Ikone, der „rote Dany“, wie er in Ihren Kreisen liebevoll genannt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Frau Kollegin Schwentner da herauskam, nachdem Sie von unserer Kollegin Kitzmüller plötzlich aufgefordert worden war, sich einfach nur zu distanzieren, wurde sie gleich von Kollegem Pilz, der ihr etwas ins Ohr flüsterte, bearbeitet, Herr Öllinger hat sich umgedreht und ein paar Argumentationssplitter mit auf den Weg gegeben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.) Wissen Sie, was das Lustige ist? – Erstens einmal war er von den deutschen Grünen, von den französischen Grünen, aber er war auch der Europachef Ihrer Fraktion. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Und wissen Sie, wer im Jahr 2009 im Europawahlkampf den roten Dany, den pädo­philen roten Dany nach Wien gekarrt hat, nach Ottakring, auf den Yppenplatz? – Sie waren das, und wir von der Freiheitlichen Partei haben gegen Sie und gegen den Auftritt des Kinderschänders Daniel Cohn-Bendit demonstriert. (Beifall bei der FPÖ.)

Tun Sie bitte nicht so, als würden Sie das alles nicht wissen! Seit Wochen gibt es in den deutschen Medien eine ganz breite Debatte – Stichwort: die grüne pädophile Kröte. Sie alle können das in den deutschen Medien nachlesen. Es werden verschie­denste Kommissionen eingesetzt, zum Teil wird auch Bedauern geäußert, es sollen jetzt Akten geöffnet werden, was die grüne pädophile Vergangenheit anbelangt. Ja, das ist offenbar Teil Ihrer ideologischen Wurzeln, der siebziger Jahre, wie es da gewesen ist. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Aber warum kommt kein Einziger heraus und sagt, das ist schrecklich, was da passiert ist? Kein einziger kommt heraus und distanziert sich von Ihrem roten Dany (Abg. Öllinger:  unsere Vergangenheit!), der herumgereicht wurde als Ikone der Linken. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich weiß schon, das Ganze ist nicht gerichtsanhängig geworden. Ich kann mir auch vorstellen, warum man diesen Fall unter der Decke gehalten hat. Aber wenn jemand zu Papier bringt, dass er es geschätzt hat, wenn Kinder – und ich rede von Kinder­gartenkindern – ihm, wie er selbst gesagt hat, den Hosenlatz geöffnet haben – er hat sich den Hosenlatz öffnen und sich dann streicheln lassen und man hat sich auch gegenseitig gestreichelt (Zwischenrufe des Abg. Großruck sowie bei den Grünen) – und im französischen Fernsehen das Ganze auch noch weiter ausführt, dass er den Popo gerne gekitzelt hat und sich hat kitzeln lassen, und Sie kommen in einer Missbrauchsdebatte hier nicht heraus (Zwischenruf bei den Grünen) und finden den Mut, zu sagen, das ist widerlich, das ist entsetzlich ... (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, BZÖ und Team Stronach. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Sie zeigen – nach dem Motto: Haltet den Dieb! – auf Kollegen Lausch, wo überhaupt nichts war (Ruf bei den Grünen: Überhaupt nichts!), und ich muss Sie auch dringlich ersuchen, die Instrumente unseres Rechtsstaates anzuerkennen. Da, wo nichts gewesen ist, wird es auch Ihnen nicht gelingen, irgendetwas herbeizuargumentieren.

Es gibt, wie ich glaube, einen sehr guten Richter in der ganzen Angelegenheit Lausch, das ist nämlich die Belegschaft an dem Ort, an dem er Dienst versehen hat, wo er durch sein Wirken die Mehrheit erhalten hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.) Glauben Sie wirklich, wenn auch nur das Geringste drangewesen wäre an diesen ominösen Geschichten, wo von einem anonymen GMX-Account etwas geschickt worden ist, dass er dann die mehrheitliche Sympathie in seiner Dienststelle erreicht hätte? (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.) Wahrscheinlich nicht, aber er hat


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 167

sie erreicht und hat damit auch die Bestätigung durch sein direktes Umfeld erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Mir ist da – ganz nett – noch etwas auf den Weg mitgegeben worden, ein Zettel (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe): 4. Oktober 2011, eine gemeinsame Presse­konferenz zum ESM; die pädophile Grün-Ikone Daniel Cohn-Bendit, mit – können Sie es erkennen? – Ihrer Bundesparteiobfrau (Oh-Rufe bei der FPÖ), die wie immer am Nachmittag nicht hier ist, sich irgendwann spätestens um die Mittagsstunde ver­tschüsst und jeglichen Debatten auch nicht beiwohnt. (Abg. Öllinger: Wo ist denn Ihrer?)

Hören Sie endlich auf, mit billigstem Dreck zu werfen! (Abg. Öllinger: Wo ist denn der Strache? hat keine Kinder!) Hören Sie endlich auf, zu diffamieren! Hören Sie auf, zu kriminalisieren! Wenn Sie etwas zu kritisieren haben, legen Sie Fakten vor, aber folgen Sie der Aufforderung der Präsidentin, keine Vorverurteilungen vorzunehmen, noch dazu in Fällen, wo überhaupt nichts dran ist (Ruf bei den Grünen: Genau! Gar nichts!) – ein untadeliger Personalvertreter, der die Mehrheit in seiner Dienststelle erreicht hat (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser) –, durch Ihre ideologisch motivierten Kampfredner!

Schauen Sie, Herr Steinhauser (Abg. Mag. Steinhauser: Schämen Sie sich! Wider besseres Wissen!), unlängst hatten wir den Fall, wo es um eine Finanzierung ging, dass Sie mit ihren Klubfinanzierungsgeldern diese ominöse Seite www.stopptdierechten.at finanziert haben. (Abg. Mag. Steinhauser: Schämen Sie sich!) Und es gibt die unterschiedlichsten Arten und Weisen, wie man sich Themen nähern kann: Man kann es sachlich machen, und man kann es hart machen, man kann es unanständig machen (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber) – aber Sie sprengen sogar den Rahmen der Unanständigkeit in Ihrem Handeln. (Abg. Mag. Steinhauser: Schämen Sie sich!)

Bitte denken Sie darüber nach, schlafen Sie auch drüber, ob nicht doch jemand von Ihren Leuten bereit ist, hier herauszukommen und sich zu entschuldigen, für das, was geschehen ist, im Namen Ihres EU-Mandatars, des Kinderschänders, des roten Dany, Daniel Cohn-Bendit.

Pfui!, um mit den Worten von Frau Kollegin Hakl zu sprechen. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Schenk.)

16.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich werde mir erlauben, diese Debatte jetzt zum Anlass zu nehmen, in der Präsidiale in den nächsten Tagen darüber zu reden. (Abg. Ing. Westenthaler: Laden Sie gleich den Jarolim ein dazu!) Ich habe Kollegem Jarolim heute schon zweimal einen Ordnungsruf erteilt (Bravoruf bei der FPÖ), weil er Verurteilungen und Vorverurteilungen vorgenommen hat. (Ruf bei der FPÖ: Richtig!) Dasselbe habe ich jetzt mehrfach von weiteren zwei Fraktionen vernommen, und ich hätte jetzt eigentlich serienweise Ordnungsrufe er­teilen müssen.

Das ist natürlich ein Thema, und das werde ich jetzt nicht weiterbehandeln, sondern ich werde mir erlauben, diese Frage in der Präsidiale weiterzubehandeln.

*****

Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 168

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Sexual­strafrechtsänderungsgesetz 2013 in 2366 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Öllinger: Wo ist der Strache, Herr Vilimsky?) – Das ist einstimmig angenommen. (Abg. Öllinger: Strache ist nicht da! – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend „Lebenslang soll auch lebenslang bedeuten“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit und ist damit abge­lehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 2367 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.49.54 5. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2356 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarif­gesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013) (2368 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1615/A(E) der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall der Veröffent­lichungspflichten in der Wiener Zeitung (2369 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 169

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1692/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffent­lichungs­pflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ (2370 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2276/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1-€-GmbH (2371 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


16.50.53

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich spreche zum Thema Gesellschaftsrechts-Ände­rungsgesetz, namentlich Reform des Rechtes zur Errichtung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Dieses Thema ist viele Jahre lebendig, es wurde sehr viel darüber nachgedacht und debattiert. Es ist keineswegs so, dass wir uns seitens der Freiheitlichen Partei – und ich darf meine Person hinzufügen – nicht ausführlich damit beschäftigt hätten. Um den Endpunkt des heutigen Abstimmungsverhaltens zu beschreiben, sage ich im Gegensatz zu unserer Ablehnung im Justizausschuss, dass wir zustimmen werden, damit es nicht heißt, man hätte sich einer politischen oder wirtschaftlichen Erleichte­rung entgegengestellt. Die Zustimmung erfolgt aber mit einem gewissen grimmigen Gesicht, weil die Reform ungeachtet der zu rühmenden und zu lobenden Bemühungen der zuständigen Beamten im Justizministerium, die wie immer von exzellenter Natur sind, unter dem Gesichtspunkt der Rechtspolitik in Angelegenheiten des Gesell­schaftsrechtes den Namen Reform nicht verdient.

Warum ist das so? – Wir haben bisher ein Stammkapital von 35 000 €, das zur Hälfte bar einbezahlt werden muss, also 17 500 €, um zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu kommen. Die Höhe des erforderlichen Stammkapitals hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wie eine Sinuskurve entwickelt. Bis zu den siebziger Jahren waren es 100 000 Schilling, das wären heute 7 500 €. Dann gab es eine große Bewegung, da hat man gesagt: Das ist viel zu wenig, die mit geringem Kapital gegrün­deten GmbHs gehen sehr oft in Konkurs et cetera. Man muss das auf 500 000 Schilling anheben, das sind jetzt 35 000 €.

Das Ganze war immer begleitet von einem unbestrittenen, abergläubischen Phäno­men, nämlich dem Glauben, dass die Höhe des Stammkapitals aussagekräftig wäre über die Höhe des der Gesellschaft im operativen Vorgang zur Verfügung stehenden Kapitals. Das ist nämlich keineswegs der Fall. Die mit dem hinreichenden oder not­wendigen Stammkapital ausgestattete Gesellschaft kann ungehindert am nächsten Tag ihr ganzes Cash verbrauchen. Der Gesellschafter oder der Geschäftsführer kann sich einen neuen BMW kaufen et cetera. Eine Kapitalerhaltungsvorschrift in praktischer Hinsicht gibt es nicht. Es gibt kein Sperrkonto, auf dem das Geld liegen müsste, um


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auch nur ansatzweise in die Nähe eines Kapitalerhaltungsbegriffes zu kommen, sondern es ist ein gründungsbezogener Vorgang.

Der Effekt ist, dass wir eine hohe Zahl an sogenannten kleinen Gesellschaften haben, die pro Jahr insolvent werden. Es handelt sich um über 1 000. In vielen Fällen ist kein Konkursverfahren deckendes Vermögen vorhanden, sodass nicht einmal das Konkurs­verfahren eröffnet wird.

Was folgt daraus? – Auch mit dieser Vorlage folgt man einer Chimäre, einem vorhan­denen Kapital, das ausreichenden Gläubigerschutz bieten würde. Die Antwort ist so, wie ich sie schon beschrieben habe: Das ist ein Erfindungsphänomen, das mit der Wirklichkeit nicht in Deckung zu bringen ist.

Mein Vorschlag war: Man verpflichte die Gründer einer GmbH zu einem Einmalerlag in Höhe von 7 000 €, 8 000 € oder 10 000 € bei einer österreichischen Versicherung mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Dieser Betrag ist zu Gunsten eines eventuellen Masse­verwalters gesperrt zu halten. Dann baut sich das Kapital auf, nach einem Jahr, nach fünf Jahren, nach zehn Jahren. Es wäre aber dem Zugriff des Geschäftsführers entzogen. Es hätte den Effekt eines gesperrten Kapitals, und es würde im Falle der Insolvenz hinreichend Geld vorhanden sein, um die Kosten des Konkursverfahrens samt einiger Prozent einer Quote zu decken. Das wäre ein völlig neues Konzept.

Die Phantasie hat nicht gereicht, um einen völlig neuen Weg zu beschreiten, sondern man trampelt den alten Pfad, der mit der GmbH alten Stils verbunden ist, nach und senkt das Stammkapital. Gewonnen wird damit im Bereich der Philosophie, einen Kapitalerhaltungseffekt mithilfe eines bestimmten Stammkapitals zu erzielen, geschieht gar nicht. Das wäre nur mit dem von mir beschriebenen methodischen Änderungs­vorgang verbunden. Ergänzend: Würde die Gesellschaft nach 15 Jahren nicht in Konkurs gehen, wäre das angesparte Kapital für die Gesellschaft frei.

Alle, die glauben, dass man heute eine Gründungserleichterung für Jungunternehmer macht, sollen den Glauben erhalten. Es ist natürlich wie immer mit dem Glauben: Es heißt nichts wissen. Der Effekt wird weiß Gott nicht eintreten, wenn nicht von den Apologeten des Gründungsunterstützungsphänomens, also Wirtschaftskammer et cetera, neue Wege beschritten werden. Da müsste es Unterstützungsfonds geben, Partizipationskapital, nachrangiges Kapital et cetera. Das müsste man völlig anders lösen. Gelöst wird jetzt nichts, es wird ein bisschen am Schräubchen gedreht – bitte sehr, soll sein.

Wir stimmen sozusagen um des lieben Wirtschaftsfriedens willen zu, weil das eben viele wollen. Auch in unseren Reihen gibt es Rufer in diesem Sinn. Ich habe mich gebeugt, ich wünsche viel Glück. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


16.57.57

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu Kollegen Fichtenbauer bin ich sehr wohl der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine Reform, und zwar um eine gravierende und sehr notwendige Reform handelt.

Man muss sich einmal vor Augen führen, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Österreich dramatisch rückläufig ist. 2004 bis 2010 wurden 1 000 Unternehmen weniger gegründet als im Vergleichszeitraum, minus 7 Prozent. Allein 2011 bis 2012 waren es 361 Gründungen weniger als im Vorjahr.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 171

Ich bitte alle, einmal die jüngste Weltbankstudie anzuschauen. Sie weist Österreich an 134. Stelle von 185 Staaten hinsichtlich der Attraktivität für Unternehmensgründer aus. Da gibt es evidenten Handlungsbedarf. Warum? – Weil wir alle wissen, dass die öster­reichische Volkswirtschaft auf den kleinen und mittleren Unternehmen beruht, dass sie von diesen getragen wird und somit Wachstum und Beschäftigung von ihnen abhängen.

Das heißt, wir müssen einen massiven Impuls setzen, mit dem wir Unternehmens­gründer ermutigen, mit dem wir aber auch Unternehmensgründungen beschleunigen, verbilligen und erleichtern. Das erreichen wir mit diesem Gesellschaftsrechts-Ände­rungs­gesetz, mit der – wie ich sie immer nenne – Reform der GmbH zu einer maßge­schneiderten Gründer-GmbH.

Auch das Umfeld hat sich wesentlich verändert. Vier von fünf Unternehmen, die in Österreich gegründet werden, sind Dienstleistungsunternehmen.

Es ist bekannt, Herr Kollege Fichtenbauer, dass diese deutlich weniger Kapital brauchen als ein Produktionsunternehmen. Das gilt es zu berücksichtigen. Ebenso dürfen wir nicht die Veränderungen in den europäischen Gesellschaftsformen ignorie­ren, die mit unserer GmbH in harter Konkurrenz stehen. Im Durchschnitt wird ein Mindeststammkapital von 8 000 € verlangt. Das heißt, mit den vorgegebenen 10 000 € liegen wir ohnehin wieder an der Oberkante. Jedenfalls setzen wir einen starken Impuls, der den Weg zu mehr Unternehmen und mehr Unternehmensgründungen öffnen wird.

Neben der Herabsetzung des Mindeststammkapitals von 35 000 € auf 10 000 € sind es nicht zuletzt die weiteren Maßnahmen, die den Namen „Reform“ rechtfertigen. Diese sind die Senkung der jährlichen Mindest-KöSt von 1 750 € auf 500 € – das ist für Unternehmensgründer nicht unwesentlich – und die Reduktion der Notariatskosten des Gründungsaktes. Und es muss die Registereintragung nicht mehr in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht werden. Dadurch ersparen wir dem Unternehmensgründer noch­mals Kosten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt nun Befürchtungen – und ich gebe zu, man kann das eine und andere auch kritisch sehen, vor allem vom akademischen Gesichtspunkt –, dass wir mit der Kapital­herabsetzung den Gläubigerschutz zu stark erodieren. Das sehe ich nicht so: Vor allem aus meiner zivilberuflichen Praxis weiß ich, dass kein Unternehmen – und da stimme ich dir zu (in Richtung des Abg. Dr. Fichtenbauer) – in der Folge mit dem Mindest­stamm­kapital eine Expansion bewältigt. Es muss selbstverständlich Eigenkapital auf­bauen. Und das Eigenkapital definiert in der Folge seine Bonität, die es wiederum benötigt, um entsprechende Finanzierungen bei Banken zu bekommen.

Die zweite Befürchtung war, dass alle bisher bestehenden GmbHs jetzt blitzschnell eine Kapitalherabsetzung von 35 000 € auf 10 000 € durchführen könnten, von 17 500 € auf 5 000 €. Das halte ich auch für eine sehr theoretische Befürchtung, denn die Unternehmen werden sich hüten, wegen eines letztlich relativ geringen Betrages, den sie ausschütten könnten, ihre Bonität zu gefährden oder zu reduzieren.

Zum Schluss kommend: Ich bin sicher, dass dieses Gesetz der benötigte Reformschritt ist. Es wird den Wirtschaftsstandort durch mehr Unternehmensgründungen beleben. Aber – und das merke ich am Ende an –: Die Erleichterung und Ermutigung von Gründungen ist natürlich nicht ausreichend. Wir brauchen noch adäquate Finanzie­rungs­formen für solche Unternehmen. Unter Basel III werden das die Banken wahr­scheinlich nicht mehr alleine leisten können.

Daher: ergänzende Finanzierungen zu den klassischen Bankkrediten. Da nenne ich nun das Stichwort „Crowdfunding“ und schaue scharf in die Richtung unseres Koali-


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tions­partners. Die ÖVP wird nicht locker lassen und initiativ bleiben. Dieses Bemühen wird auch von anderen Fraktionen unterstützt. Also damit sollten wir uns noch sehr, sehr ernsthaft beschäftigen, denn die Erwartungen an uns sind diesbezüglich hoch! (Beifall bei der ÖVP.)

17.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.03.32

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten angespannter Konjunk­tur­lagen glauben wir, dass das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, so wie es jetzt vorliegt, ein wichtiger Beitrag dazu ist, die Rahmenbedingungen für die Unterneh­merinnen und Unternehmer zu verbessern.

Die Gründungskosten werden eindeutig gesenkt, das halten wir gerade jetzt für einen wichtigen Beitrag. Vorhin hat Kollege Ikrath schon ausgeführt, dass es generell um die Finanzierungssituation geht. – Und Kollege Ikrath hat völlig recht: Basel II und Basel III verschärfen die Situation. Eigentlich geht es jetzt darum, innovative Bürgerbeteili­gungs­modelle zur Unternehmensfinanzierung, zur Energiewendeprojektfinanzierung zu finden.

Es hat viele Termine gegeben, aber noch immer keine Lösung. Da appelliere ich heute an die SPÖ, sich doch durchaus einen Schritt weiterzubewegen, damit wir vor Ende dieser Legislaturperiode noch ein gutes Modell, einen guten Weg finden, genau diese Finanzierung für die klein- und mittelständischen Unternehmungen, für die Ein-Per­sonen-Unternehmungen zu ermöglichen.

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz werden wir heute in dieser Form unter­stützen. Wir glauben auch, dass eine Evaluierung dieses Gesetzes in zwei Jahren erfolgen soll – 2017 halten wir für etwas lange angesetzt –, damit man sehen kann, ob es denn nicht auch Adaptierungsbedarf gibt.

Wenn es schon darum geht, die Situation der Unternehmerinnen und Unternehmer zu verbessern, dann dürfen wir auch nicht vergessen, dass es viele Baustellen gibt, insbe­sondere für die Kleinstunternehmungen, für die Ein-Personen-Unternehmungen. Und da geht es sehr wohl um die Abschaffung der Selbstbehalte bei Arztbesuchen; da geht es darum, die Gewerbeordnung zu entrümpeln; und selbstverständlich geht es auch darum, die Krankengeldregelung zu verbessern. Diese Anträge werden von uns auch in den nächsten Ausschüssen – im Gesundheitsausschuss beispielsweise – einge­bracht.

Ich gehe noch auf einen zweiten Antrag ein, der von uns Grünen eingebracht worden ist, und zwar geht es um die Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“. Das sind Kosten, die bei den Unternehmungen, bei den Kapitalgesellschaften anfallen, die bestimmte Veröffentlichungspflichten haben, wo seit Jahren von allen Seiten – von ÖVP und SPÖ – gepredigt wird: Das müssen wir in dieser Form verein­fachen oder abschaffen.

Die Initiative, die wir gesetzt haben, ist jetzt im Justizausschuss zur Abstimmung gewesen. Ich möchte die ÖVP nur daran erinnern, dass es dazu auch eine Initiative von Wirtschaftskammerpräsident Dr. Rudolf Trauner aus Oberösterreich gibt. Dr. Trauner sagte: „Weg mit sinnloser Gebühr!“ – Das ist völlig gerechtfertigt. Dement­sprechend haben wir heute auch diesen Entschließungsantrag gestellt: Weg mit den Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ – wir halten dies für überholt, teuer und belastend –, hin zu einer modernen Form der Veröffentlichungs-


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pflichten, nämlich im Internet. Das wäre der zeitgerechte Weg und eine entsprechende Vereinfachung für die Unternehmungen.

Damit sind Sie herzlich dazu eingeladen, heute diesen wichtigen Schritt auch mit uns zu gehen und für die Abschaffung dieser Veröffentlichungspflichten in der „Wiener Zeitung“ zu stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


17.07.28

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute der Versuch, eine Wirtschaftsankurbelung mit einem aus meiner Sicht eher schlechten Gesetz durchzuführen. Es ist besser als gar nichts, das muss man sagen, aber es hat natürlich eine Vielzahl von negativen Auswirkungen, die wir uns ohne Weiteres hätten ersparen können. Es ist halt das Ende einer Diskussion, die so stattgefunden hat, wie sie stattgefunden hat, und die teilweise in anderen Bereichen noch weitergeht. Es ist jedenfalls bedauerlich.

Natürlich haben wir Unternehmensgründungen zu forcieren. Wir müssten uns auch einmal über ein Venture Capital-Gesetz und entsprechende Maßnahmen auseinander­setzen, damit mehr Geld in die Unternehmen kommt. Aber es ist ein Irrglaube anzu­nehmen, dass lediglich die Absenkung der Kapitalstärke der Unternehmen jetzt den Wirtschaftsstandort extrem beleben wird. Das weiß jeder.

Ich kenne wenige Gesetze, die in einer derartig intensiven Form im Stellungnahme­verfahren wirklich in Grund und Boden gesetzt worden sind, mit ganz wenigen Ausnah­men nur. 10 000 € sind ja quasi schon akkordiert gewesen. Es hat auch immer den Vorschlag gegeben, dass eine Gewinnausschüttung erst dann stattfindet, wenn die Kapitalansparung, die Rücklagen auf 20 000 € sind. Damit stärkt man das Unter­nehmen, stärkt man auch die Perspektive des Unternehmens. Man bietet auch den Anreiz, nicht zu früh Kapital zu entnehmen. Ich weiß überhaupt nicht, warum dieser Vorschlag nicht aufgegriffen wurde.

Ich weiß auch nicht, warum wir uns nicht dafür entscheiden konnten, diese „GmbH light“ auch als eigene Rechtsform zu bezeichnen, weil dies natürlich auch dazu dient, einerseits in den Markt zu kommen, andererseits Kapital in die Gesellschaft herein­zubekommen – das wollten wir ja alle so haben –, aber gleichzeitig auch den Gläubi­gern die Möglichkeit zu geben, zu erkennen, was das jetzt für eine Gesellschaft ist.

Natürlich kann man immer sagen: Wenn die Banken Kreditlinien aufmachen, dann müssen sie das quasi als Korrelativ auch irgendwie selbst überprüfen. Aber das ist ja nicht ein systematischer Ansatz, sondern das ist die Auslagerung einer legistischen Kompetenz an eine Bank, die quasi das tun soll, was wir eigentlich hätten tun können.

Der letzte Punkt ist natürlich der – und da nehme ich an, dass der Hintergrund auch teilweise bewusst so war, warum dieses Gesetz so kommen soll und nicht anders –, dass 30 Prozent der bestehenden GmbHs ihre Kapitalien sicherlich auf 10 000 € absenken werden. Damit haben wir als Staat natürlich erhebliche Ausfälle – und ob das ein riesiger Vorteil ist, das weiß ich nicht. Tatsache ist jedenfalls, das Geld, das wir hier bezahlen, nur damit wir diese Form, die wir wesentlich besser machen hätten können, zustande bekommen, beläuft sich auf einige Millionen. Das ist halt leider Gottes etwas schade.

„Insolvenzbeschleunigungsgesetz“ wurde dieses Gesetz von der Lehre bezeichnet. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Aber wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die zwingende Folge einiger dieser Kritiker eintritt, dass wir nämlich mehr Insolvenzen


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haben werden, dann muss man sich wohl daran erinnern, wo die Ursache dafür lag. Das ist das Bedauerliche an dem Ganzen.

Insgesamt ist es ein ganz kleiner Schritt, aber der Schritt hätte natürlich wesentlich größer ausfallen sollen. Ich hoffe, dass wir auch in den anderen Bereichen ent­sprechende Fortschritte zustande bringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein: War das jetzt eine Pro- oder eine Kontrarede? – Abg. Ing. Westenthaler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das weiß man nicht so genau!)

 


17.11.07

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Die Frage des Kollegen Bartenstein, um es allen mitzuteilen, war: „War das jetzt eine Pro- oder eine Kontrarede?“ – Das weiß man heute beim Herrn Jarolim nicht so recht. Der hat heute keinen besonders guten Tag: Doppelordnungsruf, Programme, die er schreibt, gegen die die eigene Partei ist, Schwächen in Geographie. Und jetzt kommt er heraus und sagt, das sei ein schlechtes Gesetz, stimmt aber zu. Also was die Justizpolitik der SPÖ anbelangt, da kommt man einfach nicht mehr mit.

Wir sehen es anders, und zwar glauben wir, dass dieser heutige Schritt einer in die richtige Richtung ist. Es ist natürlich keine große Reform, die man jetzt abfeiern und bejubeln kann. Dazu fehlt einfach eine grundlegende Erneuerung dieses ganzen Kapitels der GmbH-Gründung beziehungsweise der Kapitalgesellschaften, denn es bezieht sich auf eine Erleichterung beim Einstieg. Da bin ich anderer Meinung als Kollege Fichtenbauer: Ich glaube schon, dass es eine Erleichterung ist, wenn man künftig statt 35 000 € nur noch 10 000 € beziehungsweise real 5 000 € zur Einzahlung bringen muss, um eine GmbH zu gründen.

Das ist natürlich eine Erleichterung, vor allem weil auch in der Folge sämtliche Notar- und Rechtsanwaltskosten de facto halbiert werden. Daher gibt es da auch nochmals eine notwendige Erleichterung. Ich glaube, dass wir einfach gerade aufgrund der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen eine neue Gründerwelle brauchen. Jeder Schritt, der in Richtung dieser neuen Gründerwelle geht, wo wir Neu- und Jungunter­nehmer unterstützen können, ist richtig. Daher stimmen wir dem heute auch zu.

Im sogenannten Doing Business-Bericht des Jahres 2013, in dem weltweit Rahmen­bedingungen für Unternehmensgründungen analysiert werden, befindet sich Österreich auf Platz 29 von 185. – Nicht berauschend.

Noch schlimmer wird es im Weltbankbericht über die Hemmnisse für Unternehmens­gründungen. Das ist eine ganz spannende Geschichte. Da hat man für Österreich im Durchschnitt Folgendes festgestellt: Wenn man hier ein Unternehmen gründen möchte, braucht man acht Amtswege und 28 Werktage, um überhaupt zu einer Gründung zu kommen, inklusive der hohen Kosten, die wir bisher schon hatten. Da liegt Österreich von 185 Staaten nur auf Platz 134. Daher ist es völlig richtig, heute diesen Schritt der Erleichterung zu machen und, was die Kapitalkosten und auch die „Nebenkosten“ – unter Anführungszeichen – anlangt, diese herunterzufahren.

Es gibt vielleicht noch einen Punkt, den man im Steuerrecht berücksichtigen wird müssen: Das ist schon ein Problem, denn wenn das zum Tragen kommt, dass jetzt Tausende bereits existierende GmbHs, die 35 000 € als Kapital einbezahlt haben, tatsächlich den Betrag herunterfahren und 25 000 € steuerfrei herausnehmen können – wenn sie nämlich einen Gewinn machen, können sie das tun –, dann kommt es, je nachdem wie viele es sind, zu einer Summe von bis zu 200, 250 Millionen € an


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Steuerentfall. Ich denke, da muss man überlegen, ob man hier noch einschleifen und etwas verändern kann.

Aber ansonsten, wie gesagt, ist das der richtige Weg, eine neue Gründerwelle, eine weitere Schwelle, die heruntergefahren wird – und daher stimmen wir dem Gesetz zu. (Beifall beim BZÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


17.14.32

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieser Gesetzesvorlage ist es, die österreichische GmbH für Gründer attraktiv zu halten, vor allem im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer EU-Mitgliedstaaten, aber auch, diese im Wettbewerb der europäischen Gesellschaften zu stärken.

Es wurde schon angesprochen: Im EU-Durchschnitt beträgt das Mindeststammkapital 8 000 €. Damit liegt die österreichische GmbH in ihrer ursprünglichen Fassung – auch im Vergleich zu Deutschland und den Niederlanden – weit darüber. Gerade unter dem Gesichtspunkt des internationalen Wettbewerbs ist eine Reform daher dringend notwendig.

Hinzu kommt, dass sich auch ein Wandel im österreichischen Wirtschaftsleben vollzogen hat – Kollege Ikrath hat es schon angesprochen –, indem bereits vier Fünftel der Unternehmen im Dienstleistungssektor tätig sind und diese deutlich weniger Kapitalausstattung benötigen.

Es gilt aber auch, das Unternehmertum an sich attraktiv zu gestalten und Hürden für die Gründung aus dem Weg zu räumen, vor allem wenn es um die Gründungskosten geht. Damit sollen kreative Geschäftsmodelle gefördert werden, wachstumsorientierten Gründern der Zugang zu dieser Gesellschaftsform erleichtert werden und sie nicht davon abgehalten werden, ihre Ideen und Konzepte in die Tat umzusetzen.

Weil es noch nicht angesprochen worden ist: Unverändert bleibt dabei die Rechts­sicherheit dieser Gesellschaftsform. So ist etwa weiterhin eine Eintragung in das Firmenbuch notwendig. Auch die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Einbindung eines Notars bei der Gründung einer GmbH sind gesetzlich vorgeschrie­ben. Somit ist auch die Seriosität dieser Gesellschaftsform weiterhin gegeben.

Diese Reform reiht sich jetzt in eine Fülle von Maßnahmen ein, die in den letzten Monaten umgesetzt worden sind, angefangen vom Jungunternehmer-Fonds, über das Anlagenrecht bis hin zur sozialen Absicherung von Unternehmerinnen und Unterneh­mern, um eben auch für die Zukunft sicherzustellen, dass wir einen starken Wirt­schafts­standort haben, der international wettbewerbsfähig ist, der aber vor allem auch nachfolgenden Generationen Sicherheit bietet und sie dazu motiviert, diesen Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.

Eines muss nämlich klar sein: Ohne diese mutigen Menschen, die sich dieser Heraus­forderung stellen, ein Unternehmen zu gründen sowie Arbeitsplätze und diesen Wohlstand in unserer Gesellschaft zu schaffen, geht es nicht. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 176

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


17.17.04

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Jarolim, bei Ihrer Rede, muss ich schon sagen, war ich mir nicht sicher, ob Sie Pro- oder Kontraredner waren. Sie waren ein bisschen widerwillig, da werden Sie mir, glaube ich, zustimmen. Sie haben Ihre Bedenken geäußert – und das sehe ich prinzipiell ähnlich, vor allem, was den Entschließungsantrag des BZÖ betref­fend eine 1 €-GmbH angeht. Ich kann das aus dem Grund nur ablehnen, weil für mich weder die Haftungsfragen geklärt noch die Sicherheiten, was die Lieferanten betrifft, gegeben sind. Man muss sich einmal vorstellen, dass es dann nur mehr 1 €-GmbHs geben wird. Ich weiß, in Deutschland gibt es die. Man muss sich einmal die Statistiken anschauen, wie viele davon tatsächlich pleitegehen und wie die Lieferanten dann auf der Strecke bleiben. Also das ist etwas, wo ich finde, das geht absolut in die falsche Richtung.

Prinzipiell ist zu begrüßen, wenn Menschen den Mut haben, eine GmbH zu gründen, eine Firma zu gründen und sich dann selbst oder auch mit einem Partner mit dieser GmbH auf die Reise in die Selbständigkeit begeben. Was ich prinzipiell finde, ist: Der Grundgedanke ist richtig. Okay, man geht auf 10 000 € herunter, dann hat man 5 000 € Kapital, dann gründet man mehrere GmbHs, dann werden wir so und so viele Jung­unternehmer haben – oder Langzeitarbeitslose, die eine Firma gründen. Aber was wir meiner Meinung nach alle nicht vergessen dürfen, ist, dass die Haftungsfrage nicht geklärt ist, wenn man das Stammkapital zu sehr reduziert.

Aus diesem Grund können wir da auch nicht zustimmen, denn: In welche Richtung soll das Ganze gehen? Wir haben weniger GmbH-Gründungen. Gerade vorhin hat es Kollege Ikrath angesprochen: Die Zahl der Gründungen ist zurückgegangen. – Na warum? Weil es in der Vergangenheit immer so war, dass ein Angestellter Geld ange­spart hat, und mit dem angesparten Geld hat er dann eine GmbH gegründet. Jetzt ist es einfach so, dass das Leben immer teurer geworden ist, die Menschen weniger Geld haben und somit das Startkapital einfach nicht mehr da ist. Das muss man auch einmal ganz offen und ehrlich sagen.

Zum nächsten Punkt: Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“. Das ist nicht mehr zeitgemäß, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also ich finde, da kann jeder über seinen Schatten springen, vor allem Rot und Schwarz: Das gehört einfach weg. Das kostet nur Geld und bringt überhaupt nichts. In Zeiten wie diesen macht man das auf elektronischem Weg und der Fall ist, glaube ich, erledigt. Dass man das jetzt extra dort quasi inserieren muss, das kostet ein Vermögen und bringt am Ende des Tages rein gar nichts.

Was die Reduktion des Mindeststammkapitals auf 10 000 € betrifft, ist es tatsächlich so, dass dem Staat 250 Millionen € verloren gehen. Wenn ihr das wenigstens so gemacht hättet, dass man sagt, okay, heute ist Stichtag, wir machen eine neue GmbH-Regelung, aber das hat nichts mit den bestehenden GmbHs zu tun.

Warum soll eine bestehende GmbH jetzt ihr Stammkapital abziehen können? Was ist mit den Gläubigern? Warum denkt man daran nicht? – Ich verstehe das nicht. Warum setzt man solch einen Schritt? Das ist ein absoluter Rückschritt. Das bringt niemandem etwas!

In einem Jahr werden wir die Auswirkungen sehen. Ich wünsche natürlich jedem Unter­nehmer, dass er es schafft, dass die Konjunktur wieder steigt, dass wir im Endeffekt auch wieder mehr Arbeitsplätze schaffen. Ich wünsche das jedem, aber glaubt mir, der heutige Beschluss ist am Ende des Tages leider Gottes ein Schritt in die falsche Richtung, denn dass man das bestehende Stammkapital einfach steuerfrei abziehen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 177

kann, ist nicht richtig. Das geht wirklich in die falsche Richtung. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

17.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


17.20.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Bereich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sehen wir in den letzten Jahren stagnierende Zahlen, was die Neugründungen betrifft. Hinzu kommt, dass wir mit einem Mindeststammkapital von 35 000 € auch im europäischen Vergleich sehr hoch liegen. Das Mindeststammkapital beträgt im europäischen Schnitt zirka 8 000 €.

In einigen europäischen Staaten sehen wir die Tendenz, dass dort andere Formen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt werden. So hat zum Beispiel Deutsch­land vor Kurzem die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft sogar mit 1 € zugelassen. Diese internationalen Tendenzen spiegeln sich natürlich auch auf nationaler Ebene wider.

Herr Abgeordneter Ikrath hat bereits darauf hingewiesen, dass etwa vier Fünftel der österreichischen Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig sind. Diese Unterneh­men im Dienstleistungsbereich brauchen natürlich eine geringere Kapitalausstattung, als das für Unternehmen im produzierenden Bereich der Fall ist.

Solche Entwicklungen auf europäischer Ebene, die sich auch auf nationaler Ebene widerspiegeln, können wir natürlich nicht völlig ignorieren, wenn wir da nicht den Anschluss an andere Staaten verlieren wollen.

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, das Ihnen heute vorliegt, nimmt genau auf diese Entwicklungen Rücksicht. Wir wollen mit diesem Gesetz einen Impuls für die Entscheidung zu unternehmerischer Tätigkeit und zur Schaffung von neuen Arbeits­plätzen geben.

Diese Vorlage sieht im Einzelnen folgenden flexibleren Rahmen vor: Das Mindest­stammkapital wird von derzeit 35 000 € auf 10 000 € gesenkt. Damit reduziert sich natürlich auch der bar einzuzahlende Betrag von 17 500 € auf 5 000 €. Dadurch soll der Einzelne die Möglichkeit haben, das Stammkapital wirklich abgestimmt auf den individuellen Zweck der Gesellschaft und auf den dafür erwarteten Eigenmittelbedarf flexibel zu wählen. Gleichzeitig soll aber mit den 10 000 € doch eine Seriositäts­schranke geschaffen werden, um übereilte Gründungen zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Kosten und Steuern, deren Höhe an das Stammkapital anknüpft, damit natürlich auch gesenkt werden. Davon betroffen sind neben der Körperschaftsteuer insbesondere auch die Tarife für die Notare und Rechtsanwälte. Für bestimmte einfache Gründungen ist sogar ein sehr günstiger Tarif vereinbart worden.

Im Konkreten bedeutet das, was die Mindest-KÖSt betrifft, eine Reduktion von 1 750 € auf 500 €, und bei den Notars- beziehungsweise Rechtsanwaltskosten wird der Tarif ungefähr halbiert. Wie gesagt, zusätzlich kommt noch ein besonders günstiger Tarif für einfache Gründungen – da geht es um die Gründung von Einpersonengesellschaften – hinzu.

Der Umstand der Ersteintragung der GmbH im Firmenbuch soll nicht mehr in der „Wiener Zeitung“, sondern nur noch in der Ediktsdatei veröffentlicht werden müssen. Dadurch kommt es zu einer Einsparung in der Höhe von 150 €.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, natürlich ist dieser Entwurf auch auf Kritik gestoßen. Natürlich haben wir im Begutachtungsverfahren auch kriti­sche Stellungnahmen bekommen. Ich würde sagen, es ist auch das Wesen eines Begutachtungsverfahrens, dass man sich auch mit kritischen Stellungnahmen auseinandersetzen muss. Das ist ja der Sinn der Sache.

Aber insgesamt zeigt doch die Kritik, die hier zutage getreten ist, dass wir mit unserem Vorschlag einen sehr guten Mittelweg eingeschlagen haben. Manchen geht nämlich der Vorschlag nicht weit genug, und sie fordern eine 1-€-Gesellschaft, andere sagen, es soll alles so bleiben, wie es ist, es soll am besten nichts verändert werden. Der Mittelweg, den wir eingeschlagen haben, ist also meines Erachtens ein guter.

Letztlich möchte ich in diesem Zusammenhang und vor allem im Zusammenhang mit der Kritik noch auf zwei Überlegungen näher eingehen.

Das Mindeststammkapital sagt ja nichts darüber aus, wie viel Kapital ein Unternehmen tatsächlich benötigt. Das halte ich für einen ganz wichtigen Aspekt, denn die Ent­scheidung, wie viel Kapital ein Unternehmen tatsächlich benötigt, muss ja jeder Unter­nehmer abhängig von seinem Geschäftsmodell und natürlich auch von der Branche, in der er tätig wird, selbständig treffen. Es kann auch der Gesetzgeber diese Ent­schei­dung dem Unternehmer nicht abnehmen. Schon jetzt und auch in Zukunft wird sich daher natürlich jeder Unternehmer mit der Frage der notwendigen Kapitalausstattung seines Unternehmens auseinandersetzen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürger zeigen uns ja auch in alltäglichen Belangen vor, dass sie bei derartigen Entscheidungen sehr wohl Eigenverantwortung übernehmen und auch durchaus erfolgreich mit derartigen Entscheidungen umgehen können. So muss sich ja beispielsweise auch jeder, der ein Haus baut, oder jeder, der eine sonstige größere Investition tätigt, damit auseinandersetzen, was es kosten wird, wie er es finanziert und wie viel Eigenmittel dafür notwendig sein werden.

Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat auch völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass es ja auch beim Mindeststammkapital keine Garantie dafür gibt, dass dieses Geld Gläubigern am Ende des Tages auch tatsächlich zur Verfügung steht. Es ist ja durch­aus möglich und kommt in der Praxis auch immer wieder vor, dass dieses Kapital bereits aufgebraucht ist. Das heißt also, für Gläubiger gilt unabhängig vom Mindest­stammkapital, dass sie im Einzelfall entscheiden müssen, ob und inwiefern sie sich für den Fall der Nichtzahlung der Verbindlichkeiten absichern.

Das Mindeststammkapital ist daher in erster Linie als Seriositätsschwelle für die Grün­dung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft zu sehen, und diese Seriositätsschwelle ist ja mit dem gegenständlichen Vorschlag, der sie um 25 Prozent höher ansetzt als der europäische Durchschnitt, gewahrt.

Durch das einheitliche Konzept für alle GmbHs ist auch sichergestellt, dass jenen Unternehmen, die mit entsprechend geringerem Kapital auskommen, kein Makel einer kapitalschwachen Gesellschaft anhaftet. Durch die unveränderte Beibehaltung des übrigen GmbH-Regimes – ich denke da beispielsweise an die Eintragung im Firmen­buch mit ausgewiesener Höhe des Stammkapitals, an die Aufstellung und Veröffent­lichung eines Jahresabschlusses oder an die Einbindung eines Notars bei der Gründung der Gesellschaft – ist im Gegenzug zur Haftungsbeschränkung eine durch­aus strenge Transparenz gewahrt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 179

17.27.53

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Motive für das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz werden vor allem die Erleichterung von Neugründungen und auch die stärkere Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaftsform GesmbH ins Treffen geführt.

Die Gründung soll leichter und billiger werden. Das sehr hohe Stammkapitalerfordernis von 35 000 €, davon die Hälfte als Bareinlage, ist für ein junges Unternehmen in der Gründungsphase, in der ja jeder Euro, jeder Cent mehrfach umzudrehen ist, tat­säch­lich eine sehr große Hürde. Das weiß ich auch aus eigener Erfahrung, als ich einen Verein in eine GesmbH umgewandelt habe. Und angesichts dieser Hürde verharren natürlich manche in haftungsrechtlich riskanteren Rechtsformen oder sehen überhaupt von einer Unternehmensgründung ab. Nicht umsonst liegen eben diese Zahlen, die heute schon zitiert worden sind, vor.

Es war hier also wirklich Handlungsbedarf gegeben. Es war aber vor allem eine Balance zu finden zwischen Gründungserleichterung einerseits und Gläubiger-, Ver­trau­ens­schutz und auch einer entsprechenden Seriositätsschwelle andererseits. Es hätte natürlich auch andere Möglichkeiten gegeben – sie wurden heute schon von meinem Kollegen Jarolim genannt –, andere Länder haben auch andere Wege be­schritten. Es hätte auch die Möglichkeit einer Art „GesmbH light“ gegeben, mit stärke­ren strukturellen Änderungen.

Die Regierungsparteien haben sich auf einen Mittelweg geeinigt, auf einen durchaus gangbaren, guten Mittelweg. (Abg. Ing. Westenthaler: Der eine sagt „schlechtes Gesetz“, die andere sagt „Mittelweg“!) Man wird aber beobachten müssen, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirkt, denn ein Vertrauensverlust in die GesmbH-Konstruktion und eine stärkere Insolvenzanfälligkeit, wie das eben Skeptiker, Skeptikerinnen befürchten, sollen jedenfalls hintangehalten werden. Hier sollen die Skeptiker und Skeptikerinnen vor allem durch Fakten überzeugt werden, schließlich ist Vertrauen die Basis für eine funktionierende Wirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.30.27

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier von der sogenannten GmbH light, und nicht umsonst ist dieser Ausdruck „light“ verpönt, auf EU-Ebene, soweit ich weiß, sogar verboten, weil sehr oft schädliche Wirkungen damit einhergehen.

Worum geht es hier, was wird uns hier vorgehalten? – Es geht darum, Menschen zu motivieren, selbständig zu werden, und es wird versucht, den Eindruck zu erwecken, als würde das nur über die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, funk­tionieren. Das ist aber völlig unrichtig.

Wir müssen da unterscheiden zwischen dem, was ein Unternehmen ist, und dem, was eine Gesellschaft ist. Das Unternehmen ist einfach die Aufnahme einer Tätigkeit zur Gewinnerzielung, und zwar einer freiberuflichen Tätigkeit, selbständigen Tätigkeit, und die Gesellschaft ist dann die Organisationsform.

Welche Organisationsform man wählt, ist daher völlig sekundär. Und das, wovon wir reden, ist, dass wir Menschen motivieren wollen, selbständig tätig zu werden, also Unternehmer zu werden – wie gesagt, in welcher Form, das ist grundsätzlich einmal gleich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 180

Es wird jetzt gesagt, dass wir die GmbH attraktivieren müssen, damit es mehr Unter­nehmer gibt. Ich muss gestehen, ich bezweifle das, dass mehr Menschen Unternehmer werden – es werden vielleicht mehr GmbHs gegründet werden –, denn Unternehmer zu werden, hängt von ganz anderen Dingen ab. Das hängt davon ab, dass man ein gewisses Kapital hat – das ist richtig, aber das wird ja hier bei der GmbH schon bestritten, dass man das haben sollte –, aber es hängt vielmehr damit zusammen, dass man als Unternehmer einen hohen bürokratischen Aufwand hat, weil man ja hier die Steuern für den Staat, die Sozialversicherungsbeiträge für den Staat einheben muss, mit persönlicher Haftung, und weil man einen hohen Aufwand an sich zu tragen hat und weil man ein Risiko trägt. Das sind die Gründe dafür, dass es wenig Unter­nehmen gibt, und nicht, ob die GesmbH ein höheres oder geringeres Stammkapital hat, auch nicht, ob die Gründungskosten 500, 1 000 oder 2 000 € ausmachen. Also haben wir das Problem der Selbständigkeit.

Es wird jetzt hier gesagt, dass es immer mehr Dienstleistungsunternehmen gibt und dass wir deswegen ein geringeres Stammkapital brauchen. Ich verstehe nicht, warum ein Dienstleistungsunternehmen überhaupt unbedingt eine Gesellschaft mit beschränk­ter Haftung gründen muss. Wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit gefragt werde, dann frage ich einmal: Welches Haftungsrisiko haben Sie denn? Und welchen Umsatz haben Sie voraussichtlich? Und wenn beides gering ist, dann rate ich einmal davon ab, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, weil diese, abgesehen von der Gründung, einen sehr hohen Verwaltungsaufwand hat.

Eine GmbH hat eine doppelte Buchführung, muss bilanzieren, muss die Bilanz jedes Jahr dem Firmenbuch gegenüber offenlegen, und so weiter. Es gibt also während der gesamten Existenz der GmbH einen sehr hohen Aufwand. Das heißt, wenn jemand einen geringen Kapitalaufwand hat, ein geringes Risiko hat, rate ich davon ab, eine GmbH zu gründen. – Und daran ändert sich überhaupt nichts! Wir reduzieren nur das Stammkapital, also nur die Gründungskosten und das einmal einzuzahlende Kapital, alles andere bleibt gleich.

Die „Wiener Zeitung“ bleibt weiter das Veröffentlichungsorgan. Man muss trotzdem jedes Jahr in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen, dass man die Bilanz dem Firmen­buch gegenüber vorgelegt hat. Das bleibt gleich. Man muss jedes Jahr dem Firmen­buch die Bilanz offenlegen. Man muss, wie gesagt, eine Bilanz machen, und so weiter. Das bleibt alles gleich.

Es gibt auch eine ausdrückliche Bestimmung in diesem neuen Gesetz, dass man, wenn die Hälfte des Grundkapitals aufgebraucht ist, eine Meldung an das Firmenbuch machen muss. Wenn ich jetzt ein Grundkapital von 5 000 € habe, dann können Sie sich vorstellen, wie schnell im Zuge der Gründung dieser Zeitpunkt erreicht ist. Ich brauche ja nur irgendetwas anzuschaffen, dann habe ich in Wirklichkeit die Hälfte des Kapitals aufgebraucht und müsste bereits eine Meldung an das Firmenbuch machen mit all den Umständen und auf der anderen Seite all den Haftungsfolgen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ich bitte daher darum, hier nicht so zu tun, als würden wir jetzt mit dieser Reform Menschen plötzlich ohne jedes Haftungsrisiko und ohne jedes Problem dazu bringen, Unternehmer zu werden. Das bleibt alles weiterhin so wie früher, genau dieselben Probleme, wir schaffen hier nur einen Schein. Ich bitte, da ganz besonders darauf zu achten. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum internationalen Vergleich: Es wird gesagt, in der Europäischen Union liegt der Durchschnitt für das Stammkapital bei 8 000 €. Ich muss sagen, es amüsiert mich geradezu, einen Durchschnittswert aller europäischen Staaten zu wählen. Denn das heißt, wir haben uns jetzt zwischen Island (Abg. Dr. Fichtenbauer: Rumänien, Eng-


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land!), nein, nicht Island, also Bulgarien, Rumänien, England, das sind unsere Ver­gleichs­werte. Gut, interessant, soll von mir aus sein. Aber in der Realität ist es so – das können Sie mir glauben und das wissen Sie in Wirklichkeit, wenn Sie sich mit Leuten unterhalten, die in der Wirtschaft zu tun haben –, dass es bei uns so gut wie keine Limiteds gibt, weil sie im Geschäftsverkehr nicht ernst genommen werden. Jeder, der mit einer Limited daherkommt, die nur 1 € Stammkapital hat, wird schief angeschaut. Er wird gefragt: Wieso? Was ist mit dir los? Wieso machst du da einen solch eigenartigen Umweg?

Abgesehen davon ist es sehr kompliziert, eine Limited in weiterer Folge zu handhaben, denn das muss ja alles über England laufen und so weiter. Aber gut. Das sind die Limiteds.

Dann gibt es die deutschen Gesellschaften. Das stimmt, die deutsche GmbH hat ein Stammkapital von 25 000 €, das ist völlig unverändert. Und das, wovon wir haupt­sächlich reden, ist ja immer der Vergleich mit Deutschland. Dort bleibt bei der GmbH das Stammkapital bei 25 000 €. Deutschland hat allerdings eine neue Gesell­schafts­form eingeführt: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Also eine eigene Gesellschaft, die ein Mindeststammkapital, das stimmt, von 1 € hat.

Man hat aber dort ganz bewusst gesagt, die bisherige gute GmbH, die einen guten Ruf hat, will man nicht dadurch zerstören, dass man das Stammkapital so weit herabsetzt. Deswegen hat man eine andere Gesellschaftsform gewählt. Und diese Gesellschafts­form heißt eben anders. Auf dem Briefpapier muss draufstehen, wie viel Stammkapital diese Gesellschaft hat, um eben einen Geschäftspartner davor zu warnen: hoppla, da ist nicht wirklich etwas dahinter.

Diese deutschen Gesellschaften müssen jedes Jahr Rücklagen dotieren, und zwar so lange, bis sie die 25 000 € erreicht haben, und dann dürfen sie sich GesmbH nennen. – So viel zum internationalen Vergleich.

Wir in Österreich machen das nicht. Wir setzen ganz einfach nur das Stammkapital beinhart herunter, um 70 Prozent setzen wir es herunter, und haben keinerlei derartige Regelungen.

Wir haben nicht, wie Herr Dr. Fichtenbauer richtigerweise vorgeschlagen hat, vorge­sehen, dass es eine Versicherungspflicht gibt oder auch eine Nachdotierung. Es gibt gar nichts. Es wird einfach nur das Stammkapital herabgesetzt. Meines Erachtens ist das hier nicht der richtige Weg.

Auch die europäische Privatgesellschaft, die einmal in Diskussion war, gibt es schlicht und einfach nicht, vor der brauchen wir uns nicht zu fürchten.

Über den Steuerausfall wurde schon gesprochen.

Es gibt hier also viele Punkte, wo es in Wirklichkeit einen echten Verbesserungsbedarf gibt – Reformbedarf möchte ich nicht sagen, denn das wäre eine Rückführung einer Form, die es früher einmal gegeben hat –, einen echten Verbesserungsbedarf, und dem wäre zusätzlich auf anderer Ebene zu entsprechen, sodass die Kosten im laufenden Unternehmen geringer werden. Aber das betrifft, wie gesagt, nicht nur GesmbHs, sondern die Unterstützung des Unternehmertums an sich. Da müsste man ansetzen. Man müsste schauen, wo man die Menschen unterstützen kann, wenn es heißt, der muss die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer für den Staat einheben, die Sozialversicherungsbeiträge, wie das funktioniert, wie der da haftet und so weiter. Das sind die wirklich maßgeblichen Dinge, von den Lohnnebenkosten ganz abgesehen.

Im Sinne unserer Wirtschaftsfraktion in der Partei, die der guten Hoffnung ist, dass wir damit tatsächlich mehr Menschen dazu motivieren, Unternehmen zu gründen, werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 182

wir dem allerdings zustimmen. Die Kritikpunkte bleiben, und einer weiteren Verbes­serung stehen wir insofern natürlich sehr offen gegenüber. (Beifall bei der FPÖ.)

17.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


17.38.33

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Inhaltlich haben meine Vorredner und auch die Frau Ministerin schon sehr viel zu dieser Reform ausgeführt. Mein Vorredner hat etwas erwähnt, auf das ich näher eingehen möchte. Er hat als einer der wenigen richtigerweise fest­gestellt, dass die GesmbH noch keinen Unternehmer schafft, sondern das ist das Unternehmertum. Und wenn wir von einem Gründerboom reden und davon, dass wir mehr unternehmerisch denkende Menschen brauchen, die Unternehmen in unserem Land gründen, dann ist die Schaffung einer geeigneten Gesellschaftsform sicher eine Möglichkeit, diese zu unterstützen.

Der Gründungsprozess, die Idee und die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen stehen ihnen noch bevor. Und deswegen geht es eigentlich darum, dass wir hier zu Recht eine Reform durchführen, die man durchwegs auch kritisch begutachten kann und die wir uns sicher noch genauer anschauen müssen.

Ganz klar muss festgehalten werden – die Frau Ministerin hat das auch gemacht, und Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat es auch erwähnt –, dass das Stammkapital im Endeffekt nichts damit zu tun hat, wie viel Kapital ein Unternehmer braucht, und schon gar nichts mit dem Gläubigerschutz.

Es gibt auch immer noch die Verantwortlichkeit einer Geschäftsführung, dement­sprechend nach gewissen Sorgfaltskriterien zu arbeiten, wo es dann wieder sozusagen unbeschränkte Haftungen gibt. Das heißt, hier haben sowohl die Finanz als auch der Konsument als auch der Lieferant durchwegs gewisse Sicherheiten, vor allem vor dem Hintergrund, dass es ja sehr viele GesmbHs gibt, die im Endeffekt nichts anderes sind als Ein-Personen-Gesellschaften, wo man sich, mein Vorredner hat es zu Recht gesagt, manchmal fragen muss, wieso sie die Form einer GesmbH wählen.

Aber wenn es um das Unternehmertum geht, meine geschätzten Damen und Herren, und die wirtschaftlichen Zeiten es erfordern, dann muss man alle Schritte setzen. Ein wesentlicher Schritt in dem Bereich, neben diesen Maßnahmen, die wir heute treffen, wäre aber auch, dass wir uns gerade um den kleineren Bereich, zum Beispiel wenn es um die Wertschätzung der Unternehmerinnen und der Unternehmer geht, kümmern, dass wir auch schauen, wie denn die Verfahren vor Ort abgewickelt werden, wie man Unternehmen im ländlichen Raum helfen kann, denn Arbeitsplätze vor Ort, vor allem wenn es um den ländlichen Raum geht, schaffen Unternehmerinnen und Unternehmer, die dort zu Hause sind, die dort ihr Unternehmen gründen. Aus dem Grund müssen wir uns über diese Themenbereiche in Zukunft noch mehr Gedanken machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.41

17.41.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir stimmen über jeden Ausschussantrag getrennt ab.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend Gesellschafts­rechts-Änderungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2356 der Beilagen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 183

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Entwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2369 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2370 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2371 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nom­men.

17.42.46 9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2306 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikan­tengesetz geändert werden (2372 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2357 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichts­gebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der ge­richtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegen­schaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungs­gesetz – Justiz – VAJu) (2374 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2322 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Ge­richtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsge­setz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2373 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir widmen uns nun den Punkten 9 bis 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Mündliche Berichterstattung wird keine gewünscht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 184

17.43.22

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die zur Debatte stehende Vorlage ist gut und zu Teilen – jetzt bitte ich, das nicht wirklich wörtlich zu nehmen, was ich sage – empörend abscheulich. Und ich werde erklären, warum.

Erstens: Es ist gut, dass die Schlechtigkeit, die beim Budgetbegleitgesetz vor zwei Jahren gemacht worden ist – da ist nämlich die Rechtspraktikantenzeit von eh schon nur mehr neun Monaten, das war historisch ein Jahr, auf sechs Monate verkürzt worden –, zumindest teilweise beseitigt wird. Es muss hier wirklich klargemacht werden – die Insider und diejenigen, die mit der Justiz etwas zu tun haben, wissen das ohnedies –, dass die Zeit der Ausbildung, die von den Absolventen des Jus-Studiums bei den Gerichten als Rechtspraktikant zugebracht werden kann, bevor sie in die Praxis in den Rechtsberufen eintreten, von eminentester Wichtigkeit ist. Dieses Erfah­rungsgut, das dort geschöpft werden kann, ist durch nichts anderes ersetzbar. Nebst­bei und allgemein: Das sind nicht Menschen, die nur etwas kosten und konsumieren, sondern die leisten durchaus Beachtliches, erfüllen Hilfstätigkeiten, entlasten die Richter. Also Gott sei Dank gibt es hier in durchaus zu lobenden Ansätzen diesbezüglich eine Verbesserung.

Es ist auch eine Verbesserung, dass nach etlichem Hin und Her und langen Debatten im Zuge der notwendigen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs-Schritte das Tätigwerden des Obersten Gerichtshofes im Sinne der Obersten Disziplinarkom­mission de facto substanziell erhalten worden ist. Es ist ja eine absurde Vorstellung, dass Verwaltungsrichter höchst komplizierte disziplinarrechtliche Angelegenheiten, die aus dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und auch Notare herrühren, entscheiden können sollen. Gott sei Dank hat man davon Abstand genommen.

Ich will jetzt die anderen Details gar nicht ansprechen, jetzt komme ich auf das zu sprechen, was ich abscheulich finde. Es gibt nämlich in der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariatsordnung eine Änderung. Die Bestimmung lautet:

„Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind die aufgrund dieses Gesetzes ergehenden Bescheide () mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Lan­des anfechtbar.“

Das Gleiche steht in § 138 der Notariatsordnung.

Was heißt das? Das sind Bescheide des Leitungsgremiums der jeweiligen Kammer, der Rechtsanwaltskammer oder der Notariatskammer, die über bestimmte Rechte so oder so absprechen, also des jeweiligen Ausschusses der Kammer oder des Leitungs­präsidiums der Notariatskammer.

Nun kann man nur mit absolutem Grimm realisieren, dass es gelungen ist, dass sich die Länder in einer Debatte, die ich gar nicht objektiv nachvollziehen kann, da jetzt, sage ich einmal, hineingepresst haben, mit einer Arrogierung einer Kompetenz, die verfassungswidrig ist. Justizsachen sind nach Artikel 10 der Bundesverfassung Bun­des­angelegenheiten und nicht Länderangelegenheiten! Und da wird jetzt bestimmt, dass mittels Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben ist. Ich finde das ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich finde das ungeheuerlich, dass sich in einer Debatte, die natürlich völlig unbekannt gelaufen ist, die Herren der Landesverwaltungsbehörden da dick und breit hinein­pressen und, ich weiß gar nicht, mit welchen Methoden, dem Bundesministerium für Justiz abringen konnten, dass eine Arrogierung der Kompetenz erreicht wird. Ich finde das wirklich ungeheuerlich!


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Dann haben wir das alle im Justizausschuss erkannt und noch damit gerechnet, dass das vor der zweiten Lesung korrigiert wird, das heißt also, dass das Bundesver­wal­tungs­gericht hier zuständig wird.

Man muss sich das einmal vorstellen: Für Beschwerden gegen hochkomplexe Ent­scheidungen im Rahmen der Selbstverwaltung der der Justiz zuzuzählenden Rechts­berufe sind auf einmal die Herrschaften vom UVS zuständig, die sonst für einen Strafzettel zuständig sind! Also mir treibt’s da die „Kabeln“ aus dem Hals, kann ich nur sagen! Ich finde das so abscheulich, dass ich kein anderes Wort dafür finde!

Eine Veränderung der klaren Festlegung in der Bundesverfassung in Richtung Zustän­digkeit der Länder für Rechtsanwalts- und Notariatssachen hat es in der Republik seit 1918 noch nie gegeben, und kein Mensch ist je auf die Idee gekommen, dass das geändert werden sollte. Ich verstehe es nicht und will es auch gar nicht verstehen, wenn Scheinerklärungen angeboten werden, dass das im Einklang mit den Regeln der Bundesverfassung stehen soll. (Abg. Dr. Jarolim: Es gibt auch keine Erklärung!) Es gibt auch keine Erklärung.

Ich kann nur sagen, dieser eine Teil ist für uns wirklich von so einer empörenden hinterlistigen Unredlichkeit, dass wir die Gesamtmaterie ablehnen müssen. Wir können nicht anders. Das geht nicht! (Beifall bei der FPÖ.) Durch eine partisanenartige Heimtücke die Bundesverfassung auszuhöhlen, auf einer Ebene, die eine solche Intransparenz aufweist, ist unakzeptabel! Die Materie ist für uns abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


17.50.01

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zu dem Gesetz betreffend das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz, zu dem der Abgeordnete Fichtenbauer sich jetzt sehr in Rage geredet hat, wird von unserer Seite die Kollegin Hakl Stellung nehmen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Nein, Kollege, da haben Sie mich noch nicht in Rage erlebt! – Heiterkeit.)

Von meiner Seite werde ich kurz zum Schiedsrechts-Änderungsgesetz Stellung nehmen. Hiebei geht es auf den ersten Blick eigentlich nur um eine Verschlankung der Strukturen, aus drei Ebenen soll eine werden. Man erhofft sich dadurch eine Attraktivierung des Standortes Österreich, vor allem Wien, in diesem Bereich.

Was bei diesem Gesetz wirklich eine Novität und interessant ist, ist, dass der Oberste Gerichtshof hier erstmals als erste Instanz tätig wird. Im Prinzip beurteilt er ja immer nur die Rechtsprechungen der vorherigen Instanzen, hier wird er erstmals auch erst­instanzlich und auch letztinstanzlich tätig, und zwar nicht nur bei den Aufhebungs­verfahren, sondern bei allen Verfahren, die mit den Schiedsverfahren in Verbindung stehen. Was damit sicherlich erreicht wird, ist, dass hier Fachkompetenz aufgebaut wird, die notwendig ist, damit wirklich die Attraktivität als Standort entsteht.

Alles in allem handelt es sich bei diesen Schiedsrechtsverfahren um relativ wenige Verfahren, die teilweise sicher mit viel Geld verbunden sind. Wir werden sehen, inwieweit diese Neuregelung dazu führt, dass diese Form der Rechtsprechung besser angenommen wird als bisher. Es ist jedenfalls, glaube ich, ein guter und ein richtiger Schritt in diese Richtung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)


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17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


17.51.41

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle des Gerichtsorganisations­gesetzes und des Rechtspraktikantengesetzes bringt eine Menge Vorteile, die das Justizwesen effizienter, kostengünstiger und vor allem bürger-/bürgerinnenfreundlicher machen sollen. Der Weg zu Gericht ist wohl für niemanden angenehm, das Gefühl eines Machtgefälles ist schnell da. Umso wichtiger ist es, gerade für die Akzeptanz der Justiz, dass hier besonders bürger-/bürgerinnenfreundlich vorgegangen wird. Dazu dienen auch die vorliegenden Novellen, eben besonders jene zum Gerichtsorgani­sations­gesetz, mit der auch die gesetzliche Grundlage für Justizservicecenter­ein­richtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden soll. Dem Effi­zienz­gedanken dienen sollen die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und die vereinfachten Kundmachungsmöglichkeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großes Anliegen war mir und meiner Fraktion die Möglichkeit der Verlängerung der Gerichtspraxis für zumindest die Hälfte der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, wie wichtig dieser Teil der juristischen Ausbildung ist, und aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, es ist der wertvollste Teil der juristischen Ausbildung überhaupt, denn nirgends sonst wird man mit einer solchen Vielfalt und Vielzahl an Fällen aus der Praxis konfrontiert, vor allem, wenn man beim Bezirksgericht arbeiten kann, wenn man Amtstage absolvieren kann. Ich denke, es ist auch für den Justiz­betrieb von Vorteil, wenn Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten länger im Dienst sind, sie sind dann besser eingearbeitet. Eine größere Kontinuität ist ja auch ein Qualitätsmerkmal, und wenn die starke Fluktuation etwas zurückgedrängt werden kann, dann ist das sicher auch eine Erleichterung für die Ausbildungsrichter und Ausbildungsrichterinnen. Also in dem Bereich ist das Gesetz sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Es gibt auch einige Dinge, die weiter zu hinterfragen sind, aber dazu werden noch meine Kolleginnen und Kollegen Stellung nehmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.54.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Debatte umfasst drei Gesetze, wir werden allen drei Gesetzesvorlagen zustim­men. Ich möchte zu einem Punkt Stellung nehmen – Abgeordneter Fichtenbauer hat es auch schon getan –, und das ist die Situation bei den Rechtspraktikanten, die von einem Tagesordnungspunkt berührt wird.

Es war im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ein eminent schwerer Fehler, die Zeit der Rechtspraktikanten von neun auf fünf Monate herabzusetzen. Ich kann mich erinnern, schon damals sind wir, ist das Parlament davor massiv gewarnt worden. Es ist die Rechtsanwaltskammer Sturm gelaufen, es ist die Notariatskammer Sturm gelaufen, es ist die Richtervereinigung Sturm gelaufen. Sie haben zwei Argumente gebracht. Sie haben zum einen gesagt, fünf Monate sind zu kurz, um die Besten für das RichterInnenamt auszuwählen, wir brauchen länger, wir brauchen neun Monate. Das zweite Argument war, und das hat vor allem die Rechtsanwaltskammer massiv eingebracht: Das Rechtspraktikum ist eine spezifische Erfahrung in der Ausbildung der RechtsanwältInnen – ich vermute, die Notare sehen das nicht anders –, die man nicht nachholen kann, wenn sie am Beginn mit fünf Monaten zu kurz ist. Diese Erfahrung macht man nie wieder.


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So, jetzt sind zwei Jahre vergangen, und im Gespräch mit RichterInnen muss ich feststellen, dass sich genau diese Befürchtungen bewahrheitet haben. Die RichterIn­nen sagen, wir sind unzufrieden, denn wir müssen nach fünf Monaten praktisch das erste Mal beurteilen, wer geeignet ist oder nicht geeignet ist. Und das Zweite ist, wir erleben, dass die Besten nach fünf Monaten weggehen, weil sie nicht wissen, ob sie mit den möglichen Verlängerungen dann tatsächlich als Richterinnen und Richter übernommen werden.

Das heißt, zu kurz ist die Zeit für die Beurteilung der potentiellen RichterInnen, und ein Teil der Besten geht weg. Das ist schlecht, denn wir brauchen die Besten bei der Justiz, wir brauchen die besten Richterinnen und Richter für das Land.

Das ist keine Analyse, die ich allein mache, sondern ich glaube, das ist eine Analyse, Frau Justizministerin, die Sie teilen, denn sonst hätten Sie ja nicht eine Kurskorrektur versucht, indem Sie schon im März 2013, wenn ich das nicht falsch in Erinnerung habe, mit der Möglichkeit, dass jeder zweite Rechtspraktikant auf sieben Monate übernommen wird, versucht haben, genau dieser Kritik, dieser Erfahrung zu begegnen. Die Frage ist, ob das reicht. Ich glaube, man sollte sich einer intensiven Debatte stellen, ob das nicht ein Sparen am falschen Platz war und wir nicht zum alten Modell zurückkehren und sagen sollten: Neun Monate waren eine richtige Zeit. Das kostet zwar ein gewisses Geld, aber das ist es uns wert, denn wir wollen die besten Richterinnen und Richter, und wir wollen, dass die Rechtsanwälte und NotarInnen gut ausgebildet werden und eine sinnvolle Erfahrung an den Gerichten machen.

In diesem Sinne ersuche ich um einen Nachdenkprozess. Ich glaube, dass unsere Analysen, wenn auch Opposition und Regierung manchmal unterschiedliche Sicht­weisen mit sich bringen, nicht so weit auseinanderliegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.

 


17.58.00

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Auch wir werden diesen drei Gesetzesänderungen, Verbesserungen zustimmen. Es ist ja selten genug, dass man alle Vorlagen in einem Ausschuss begrüßt und diese auch hier im Hohen Haus mit unterstützt, aber das zeugt auch von fundamentaler und guter Arbeit, die wir als Opposition sehr konstruktiv unterstützen. Wir gehören eben nicht zu denjenigen, die von vornherein etwas ablehnen, nur weil es von der Regierung kommt. Das sei auch einmal an dieser Stelle gesagt. Ich glaube, dass gerade bei diesen drei Punkten, aber auch bei den vergangenen zwei Punkten, die wir diskutiert haben, Schritte in die richtige Richtung gemacht werden.

Diese Servicecenter sind eine Erfolgsstory, und dass sie jetzt im Gerichtsor­gani­sations­gesetz formell verankert werden, ist richtig, denn für jeden, der den Zugang zum Recht sucht, wird er dadurch erleichtert, ob das bei Grundbuchauszügen oder bei Firmenbücher-Einsichtnahmen ist. Das ist jetzt relativ einfach geworden und auch verbessert worden. Deswegen stimmen wir da zu. Genauso begrüßen wir auch die Ausweitung der Veröffentlichungspflichten, die verankert worden sind.

Bei Punkt 10 sind wir auch der Meinung, dass diese Anpassungen aufgrund des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig sind. Da braucht man gar nicht viel dazu zu sagen.

Beim Schiedsrechts-Änderungsgesetz wurden unsere Einwände ausgeräumt. Da gab es ja in der Begutachtung von der Wirtschaftskammer und von den Rechtsanwälten


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Kritik, dass es möglicherweise zu Gebührenerhöhungen kommen könnte. Das hat die Ministerin aber im Ausschuss ausräumen können, daher spricht auch nichts dagegen, diesen Veränderungen, die bedeuten, dass es eine Bündelung beim OGH gibt, eine Zentralisierung, eine Verbesserung des Schiedsgerichtsverfahrens, zuzustimmen.

Daher kann man das kurz machen und unsere Zustimmung hier verlautbaren. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


18.00.05

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auf einige Aspekte des Schiedsrechts-Änderungs­gesetzes 2013 eingehen. Wir setzen mit diesem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 tatsächlich einen Meilenstein. Ich bin davon überzeugt, dass diese rechtlichen Änderungen vor allem auch dem Wirtschafts- und Rechtsstandort Österreich zugute­kommen.

Ich will hier auch ganz kurz den Hintergrund erklären.

Warum sich Unternehmen für ein Schiedsverfahren entscheiden, also warum sie sich einem Schiedsgericht unterwerfen, dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe. Für die Wahl des Schiedsortes ist aber unter anderem auch das nationale Recht am Schiedsort ausschlaggebend. Dieses entscheidet nämlich über die Möglichkeiten der Anfechtung eines Schiedsspruches.

Das österreichische Recht sieht derzeit einen Rechtszug über drei Instanzen für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch vor. Und in solchen Aufhebungsverfahren wird diese Streitigkeit nicht inhaltlich entschieden, sondern es wird im Wesentlichen geprüft, ob das Schiedsgericht gegen grundlegende Verfah­rensgarantien verstoßen hat und ob deshalb der Schiedsspruch aufzuheben ist.

Dieser mehrgliedrige Instanzenzug, den man in österreichischen Schiedsverfahren vorfindet, stellt daher einen erheblichen Nachteil im Wettbewerb der Schiedsorte dar. Wenn man sich nun andere Schiedsorte ansieht und die Rechtszüge in diesen Schiedsorten betrachtet, so sieht man rasch, dass bei den führenden Schiedsnationen kürzere Rechtszüge vorgesehen sind. Bei sehr vielen Schiedsnationen ist ein Zwei-Instanzenzug vorgesehen. Es gibt aber zum Beispiel auch Länder, wie insbesondere die Schweiz, wo der Rechtszug bloß eine Instanz umfasst.

Das Schiedsrechts-Änderungsgesetz sieht nun die attraktivste Lösung vor, nämlich dass über die Aufhebung von Schiedssprüchen nur mehr eine Instanz, nämlich der Oberste Gerichtshof, entscheidet. Diese Konzentration der Verfahren entspricht dem in der Schweiz bewährten Modell und berücksichtigt auch das Ansehen, das der Oberste Gerichtshof genießt.

Wir dürfen nicht vergessen, dass das österreichische Rechtssystem international ein großes Ansehen genießt. Wie gesagt, der Nachteil im Wettbewerb der Schiedsorte war für uns bisher dieser dreigliedrige Instanzenzug. Wenn wir den nun auf eine Instanz reduzieren, treten wir in einen unmittelbaren Wettbewerb mit den besten Schieds­nationen ein, und da wird sich Österreich sehr gut bewähren können.

Konzentriert man die Aufhebungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, dann ist es meines Erachtens auch zweckmäßig, alle anderen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehenden Verfahren, wie etwa Angelegenheiten betreffend die Bildung des Schiedsgerichts, dem Obersten Gerichtshof zuzuweisen. Es soll also


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insgesamt eine Konzentration der im Zusammenhang mit Schiedsverfahren geführten Verfahren vor staatlichen Gerichten erreicht werden, womit nicht nur eine Beschleu­nigung verbunden ist, sondern auch die Ausbildung besonderer Fachkompetenz an zentraler Stelle.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass für Konsumenten und Arbeitnehmer die bisherige Rechtsordnung erhalten bleibt, weil das eben die betroffenen Rechtskreise gefordert haben, auf deren Wunsch wir sehr gerne eingegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Vorhaben ist ein wichtiger Schritt, den Schiedsstandort und damit den Rechtsstandort Österreich attraktiver zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.04.00

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Es werden hier mehrere Tagesordnungspunkte unter einem debattiert. Zu­nächst einmal möchte ich aber die Frau Bundesminister ganz besonders dafür loben, dass sie sehr viele wichtige justizielle Vorhaben, sowohl gesellschaftspolitisch als auch sachlich wichtige, in dieser Legislaturperiode im Justizbereich bereits über die Bühne gebracht hat. Danke, Frau Bundesminister, dafür! Danke auch für das konstruktive Klima, das in der Zusammenarbeit mit dem Parlament immer herrscht.

Ich freue mich ganz besonders über die Ausweitung der Zeiten bei den Rechts­praktikanten. Mir ist bewusst, dass nicht alles, was man sich wünschen würde, zu finanzieren ist. Ich glaube aber, es ist mit einer längeren Ausbildung und auch der Möglichkeit der mehrmaligen Verlängerung bei den Rechtspraktikanten ein wichtiger Schritt zu einer weiteren Qualitätssicherung der Ausbildung der Juristen getan worden.

Auch die Schritte zu einer Verbesserung und einer Vereinfachung der Verfahren bei den Schiedsgerichten sind richtig und wichtig. Seit der Ausschuss stattgefunden hat, habe ich allerdings – und das betrifft nicht Sie, Frau Bundesminister, sondern andere Ressorts – einen mich aufwühlenden Bericht in einem deutschen Fernsehmagazin gesehen. Wir wissen, es gibt Investitionsschutzabkommen zwischen allen möglichen Staaten. Diese werden abgeschlossen, um wechselseitig die Investitionen zu schützen. Entstanden sind diese Investitionsschutzabkommen, als Entwicklungsländer mit teil­weise mäßig ausgeprägter Rechtsstaatlichkeit großes Interesse daran hatten, dass Industriestaaten dort eben trotz relativ rechtlich instabiler Verhältnisse Investitionen tätigen. Mittlerweile gibt es Investitionsschutzabkommen auch zwischen den industria­lisierten Ländern. Und diese Investitionsschutzabkommen haben meistens eine Vereinbarung mit eingebaut, wonach für aus diesen Abkommen herrührende Streitig­keiten ein Schiedsgericht zuständig ist.

Es gibt beispielsweise den von mir sehr befürworteten Atomausstieg in Deutschland. Der große Energiekonzern Vattenfall und andere klagen bereits oder prüfen Klagen, wie dieser auf einer breiten demokratischen Ebene gefällte Beschluss zu Milliarden­rückforderungen bei Investitionen naturgemäß nicht mehr rentabler Atomkraftwerke führen kann. Diese Verfahren werden gleichzeitig unter Ausschluss der Öffentlichkeit – das ist sozusagen ein Verfassungsgericht hinter verschlossenen Türen – vor Schieds­gerichten durchgeführt.

Und ich glaube, es muss in unser aller Interesse beziehungsweise im gesellschafts­politischen Interesse sein, dass die sinnvollen und wichtigen Investitionsschutzabkom­men nicht dadurch unterlaufen werden, dass dadurch völlig berechtigt breite gesell-


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schaftliche Debatten darüber losbrechen, dass demokratische Entscheidungen, die mit riesigen Mehrheiten gefällt werden, zu Milliardenklagen, die auch erfolgreich abge­schlossen werden, führen können.

In Tschechien wurde die Solarabgabe auf über 20 Prozent erhöht. Unternehmen, die bereits investiert hatten, haben, glaube ich, über 14 Milliarden von der tschechischen Regierung eingeklagt. In Brasilien wurden ähnliche Fälle bereits positiv für die Kläger entschieden. Da ging es um die Privatisierung der Wasserversorgung in einer Stadt. Nachdem der private Investor die Wasserpreise um 50 Prozent erhöht hatte, gab es dort blutige Aufstände. Als man die Privatisierungsentscheidung demokratisch zurück­nahm, war Brasilien, war der Staat mit Milliardenforderungen konfrontiert.

Daher bitte ich darum, dass wir unsere Investitionsschutzabkommen, die meistens besser als in anderen Staaten ausgestaltet sind, in Hinkunft insbesondere darauf hinter­fragen, ob wir Schiedsgerichte statt der Verfassungsgerichte über demokratisch legitimierte Entscheidungen stellen und stellen wollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.08.37

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der neuen Landesverwaltungsgerichte stellt sicherlich eine der großen verfassungs­recht­lichen Reformen der jüngsten Zeit dar. Notwendig in diesem Zusammenhang ist auch das heute zu beschließende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Justizbereich. Grundidee dieser Reform ist, dass jede Verwaltungsbehörde erste und letzte Instanz sein soll. Gegen die von ihr erlassenen Bescheide kann als einziges Rechtsmittel – bis auf ganz spezielle Fälle – nach Art 94 § 2 B-VG eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Die Zielvorstellungen, wie die Beibehaltung einer möglichst kurzen Verfahrensdauer, Vermeidung zusätzlicher Gerichtsstreitigkeiten, Einführung einer bescheidförmigen Erledigung, sollen mittels dieses Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes umgesetzt werden. In budgetrelevanter Hinsicht, bedingt durch die Neuschaffung der Zuständigkeit des OGH in berufs- und disziplinarrechtlicher Angelegenheit, ist äußerst geringfügig mit zusätzlichem Mehrbedarf zu rechnen. Allerdings wird nach Schät­zungen des BMJ im Vergleich zur bisherigen Rechtslage durch Halbierung der Pau­schalgebühr für einstweilige Verfügungen mit Einnahmenausfällen von zirka 100 000 € pro Jahr zu rechnen sein. Weitere Ausfälle von 100 000 € jährlich werden durch den Entfall der Gebühren in Gewaltschutz- und Außerstreitsachen entstehen, die jedoch geringfügig kompensiert werden können.

Eines möchte ich jedoch kritisch anmerken – das hat unser Justizsprecher Jarolim im Ausschuss bereits festgestellt, und es ist heute auch vom Kollegen Fichtenbauer angesprochen worden –, dass nämlich in Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte und Notare teilweise die Landesverwaltungsgerichte als letzte Instanz vorgesehen sind.

Wir betrachten das Ganze als nicht zielführend (Beifall des Abg. Dr. Jarolim), dass nämlich bei Bundesmaterien ein Landesgericht hereingeholt wird. Außerdem vertreten wir die Auffassung, dass angesichts der Mehrebenenproblematik der Rechtsmaterie eine Kompetenzzersplitterung möglichst zu vermeiden ist.

Diese teilweise Kompetenzverschiebung der Verwaltungsgerichtsbarkeit hin zu den Ländern wurde und wird sehr kritisch diskutiert, und ich denke, wir müssen die Ent-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 191

wicklung in diesem Bereich in den nächsten Jahren sehr aufmerksam verfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


18.11.32

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt war meine Vorrednerin zu schnell, ich wollte mich nämlich gerade streichen lassen. Sie hat als einzige Rednerin Gott sei Dank diesen einen wichtigen Punkt auch noch erwähnt, den ich jetzt erwähnen wollte. Daher brauche ich nichts mehr dazu zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.11.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Ich freue mich, dass ich zu Ihnen zu dieser späten Stunde noch sprechen darf. Ich begrüße die Ausführungen des Kollegen Pack, ich glaube, da kann man nichts mehr dazusagen, und bringe den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Ikrath und Jarolim ein:

Er ist verteilt worden, und insofern erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich freue mich insbesondere 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung! Der Antrag ist nicht verteilt worden. Weil er kurz ist, bitte ich, ihn zu verlesen.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Ah, er ist nicht verteilt worden. Na gut.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (2372 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Justizausschusses (2372 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes) wir wie folgt geändert:

a) Folgende Z 1a wird eingefügt:“

Dann steht hier – ich hoffe, Herr Präsident, das ist ausreichend –, dass die

„1. Präsidentin oder Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und Vorsitzende oder Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staats­anwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Ausmaß von je 50 vH“ eine Anrechnung bekommt,

„2. drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter der Vorsit-


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zenden oder des Vorsitzenden der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Ausmaß von je 25 vH,

3. Präsidentin oder der Präsident der Internationalen oder der“ – und das ist jetzt neu – „Europäischen Richtervereinigung im Ausmaß von je 25 vH“ bekommt.

„(3) Die Namen der im Abs. 2 genannten Funktionsträger 

*****

Ich darf vorschlagen, dass ich das nicht mehr verlese, weil das Nebensächlichkeiten sind. Es sind im Wesentlichen Verweisungsnormen über das Inkrafttreten und Anpas­sungen insbesondere an § 26a Abs. 2 und 3.

Im Wesentlichen ist es so, dass wir durch dieses neue Schiedsverfahren, das wir bekommen und das wir heute beschließen werden, den Obersten Gerichtshof, anstelle von drei Instanzen nur mehr eine Instanz, haben. Das ist eine standortpolitische Überlegung, die wahrscheinlich dem Land enorm nützen wird, weil wir damit in der Wertigkeit der Schiedsgerichtsstandorte – wir sind jetzt auf Platz 5 – sicher massiv hinaufgehen werden. Und für den Wirtschaftsstandort ist natürlich Rechtssicherheit ein ganz wesentlicher Punkt.

Wir gehen davon aus, dass nicht nur mit Österreichbezug abgeschlossene Verträge, sondern auch solche zwischen Indien und China beispielsweise aufgrund der Rechts­sicherheit dann in Österreich ausgefochten werden und österreichische Schieds­gerichtsbarkeit vereinbart wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Da der Antrag in seinen Grundsätzen erläutert, aber nicht zur Gänze verlesen wurde, schlage ich vor, dass ich ihn zur Verteilung bringe.

Ich gehe davon aus, dass alle Kenntnis vom Inhalt dieses Antrages haben. (Abg. Dolinschek: Das war sehr dürftig! – Abg. Ing. Westenthaler: Haben wir nicht!)

Okay! Dann müsste ich die Sitzung unterbrechen, oder der ganze Text wird verlesen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. – Bitte, Herr Kollege Jarolim.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Ich lese jetzt das Ganze vor, wobei ich es insbesondere für den Kollegen Westenthaler vorlese und ihn um Aufmerk­samkeit ersuche, damit wir das auch wirklich jetzt realisieren können, nämlich jeder Einzelne für sich.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (2372 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtsprakti­kanten­gesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Justizausschusses (2372 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (2306 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorgani­sations­gesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Folgende Z 1a wird eingefügt:


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1a. §26a Abs. 2 und 3 lauten:

(2) Für folgende Funktionen sind Einschränkungen der Auslastung im nachgenannten Ausmaß zugrunde zu legen, wobei die Einschränkung pro Person ein Gesamtausmaß von 50 vH nicht überschreiten darf 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Dr. Jarolim, das haben Sie schon vorgelesen. Wenn Sie beim Abs. 3 weiter fortführen: „Die Namen der im “ – Dann haben wir alles.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Der Abs. 3 in der mir vorliegenden Textvorlage lautet, Herr Kollege Westenthaler  (Abg. Ing. Westenthaler: Den werden Sie doch lesen können!) – Na ja, es ist nicht so leicht. Es ist vor allem nicht so leicht, damit der Kollege Westenthaler das auch begreift, denn er wird das wahr­scheinlich phonetisch hören, aber verstehen wird er es nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ich lese den Antrag weiter vor:

„(3) Die Namen der im Abs. 2 genannten Funktionsträgerinnen und -träger sind jeweils von den angeführten Organisationen dem Bundesministerium für Justiz“ –

das, was der Kollege Westenthaler sagt, brauchen Sie nicht zu schreiben, nur damit Sie es wissen (in Richtung Protokollführung) –

„bekannt zu geben, das seinerseits die zuständigen Dienststellen zu verständigen hat. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Ing. Westenthaler.)

b) In Z 11 lautet § 98 Abs. 17:

(17) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2013 treten in Kraft:

1. § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, 3 und 5, § 32 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 GOG mit 1. September 2013 mit der Maßgabe, dass die Änderungen erstmals auf die Geschäftsverteilungen für das Geschäftsverteilungsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 anzuwenden sind.“

Das muss man nicht näher erklären! (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

„2. § 26a Abs. 2 und 3, § 48a Abs. 1, § 48b, § 78d, die Überschrift des § 79 und § 890 samt Überschrift mit 1. September 2013;

3. § 47b samt Überschrift mit 1. September 2013 mit der Maßgabe, dass für Bediens­tete, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits mit einem bewerteten Arbeitsplatz in einem Justiz-Servicecenter betraut sind, keine Verpflichtung zur Ablegung der Zusatzausbildung besteht, doch bei Bedarf eine Teilnahme und Absolvierung auch von Teilen davon im Rahmen der Fortbildung ermöglicht werden soll;

4. § 89c Abs. 5 mit 1. Jänner 2014, wobei § 89c Abs. 5 Z 5 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2012 nicht in Kraft tritt."

*****

Ich darf mich bei den Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, die das vor zwei Stunden abgegebene Dokument nicht verteilen, herzlichen bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nun ist der Abänderungsantrag zur Gänze verlesen, damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 194

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (2372 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Justizausschusses (2372 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzes­entwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Folgende Z 1a wird eingefügt:

»1a. § 26a Abs. 2 und 3 lauten:

„(2) Für folgende Funktionen sind Einschränkungen der Auslastung im nachgenannten Ausmaß zugrunde zu legen, wobei die Einschränkung pro Person ein Gesamtausmaß von 50 vH nicht überschreiten darf:

1. Präsidentin oder Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und Vorsitzende oder Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staats­anwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Ausmaß von je 50 vH,

2. drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter der Vorsit­zenden oder des Vorsitzenden der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Ausmaß von je 25 vH,

3. Präsidentin oder Präsident der Internationalen oder der Europäischen Richter­vereinigung im Ausmaß von je 25 vH.

(3) Die Namen der im Abs. 2 genannten Funktionsträgerinnen und -träger sind jeweils von den angeführten Organisationen dem Bundesministerium für Justiz bekannt zu geben, das seinerseits die zuständigen Dienststellen zu verständigen hat.“«

b) In Z 11 lautet § 98 Abs. 17:

»(17) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/2013 treten in Kraft:

1. § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, 3 und 5, § 32 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 GOG mit 1. September 2013 mit der Maßgabe, dass die Änderungen erstmals auf die Geschäftsverteilungen für das Geschäftsverteilungsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 anzuwenden sind;

2. § 26a Abs. 2 und 3, § 48a Abs. 1, § 48b, § 78d, die Überschrift des § 79 und § 89o samt Überschrift mit 1. September 2013;

3. § 47b samt Überschrift mit 1. September 2013 mit der Maßgabe, dass für Be­dienstete, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits mit einem bewerteten Arbeits­platz in einem Justiz-Servicecenter betraut sind, keine Verpflichtung zur Ablegung der Zusatzausbildung besteht, doch bei Bedarf eine Teilnahme und Absolvierung auch von Teilen davon im Rahmen der Fortbildung ermöglicht werden soll;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 195

4. § 89c Abs. 5 mit 1. Jänner 2014, wobei § 89c Abs. 5 Z 5 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2012 nicht in Kraft tritt.«

Begründung:

Zur Änderung des Art. 1 (Anpassung von § 26a Abs. 2 und 3 des Gerichts­organi­sationsgesetzes):

Der vorgeschlagene Abs. 2 trägt der zusätzlichen Arbeitsbelastung einer Präsidentin oder eines Präsidenten der internationalen oder europäischen Richtervereinigung Rechnung. Abs. 3 stellt klar, dass die im Abs. 2 genannten Funktionen von allen und nicht bloß von bestimmten Funktionsträger/innen ausgeübt werden können und die in Abs. 2 genannten Regelungen zur Einschränkung der Auslastung daher auf alle Funktionsträger/innen anzuwenden sind.

*****

18.19.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Plätze einzunehmen, weil wir zu den Abstimmungen kommen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, in 2306 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz – Justiz in 2357 der Beilagen.

Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Dr. Fichtenbauer eingebrachtes Verlangen auf ge­trennte Abstimmung vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 196

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.

Getrennte Abstimmung über Artikel 7 Ziffer 10 in der Fassung der Regierungsvorlage:

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 9 Ziffer 7 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf Schiedsrechts-Änderungs­gesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2322 der Beilagen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Entwurf. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.22.08 12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einfüh­rungs­gesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patentamtsgebüh­ren­gesetz, das Sortenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktions­norm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.22.30

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Patent- und Markenrechts-Novelle. Prinzipiell begrüßen wir Grünen die Einführung der Verwaltungsgerichte. In dem hier vorliegenden Fall ist dies jedoch mit verschiedenen inhaltlichen Punkten verknüpft, die wir sehr skeptisch sehen, und ich werde diese Punkte im Folgenden ausführen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 197

Der erste Punkt ist, dass die Patentanwälte von der Vertretungsbefugnis vor dem OGH, also vor der letzten Instanz, ausgeschlossen sind. Das heißt, wir haben damit beim Patentrecht, das ja eine hochkomplexe, schwierige Materie ist, die Situation, dass diejenigen, die die Experten sind, hier nicht mehr das Vertretungsrecht haben. Das ist etwas, was wir sehr skeptisch sehen. Und wie Sie wissen, Frau Ministerin, gibt es auch entsprechende Gutachten, die diese Vorgangsweise für verfassungswidrig halten, nämlich in Bezug auf das Recht auf Erwerbsfreiheit und in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz. – Das ist der erste Bereich.

Das Zweite ist, dass Patentamtsbedienstete als Laienrichter tätig werden sollen. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie weit diese tatsächlich unabhängig und weisungsfrei arbeiten können. Das ist eine Frage, Frau Ministerin, die durchaus auch als ein sehr gewichtiger Teil für den Erfolg dieser Gesetzesmaterie steht, und insofern glaube ich, dass man der Sache damit nicht wirklich Gutes tut.

Frau Ministerin, generell zum Thema Patentamt und Bezug nehmend auf den Bericht des Rechnungshofs, der 2012 sehr kritisch Stellung genommen hat, sehen wir nicht wirklich Fortschritte, dass die aufgeworfenen Punkte tatsächlich konsequent ange­gangen worden sind und die entsprechenden Verbesserungen eingeleitet wurden.

Frau Ministerin, Sie haben 2012 auch eine große Verwaltungsreform in diesem Bereich angekündigt. Auf diese warten wir noch immer.

Das sind die verschiedenen Punkte, die wir in dieser Materie sehr kritisch sehen, und aus diesem Grund werden wir diese Gesetzesvorlage auch nicht unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.25.17

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Im Jahr 2012 haben wir in diesem Haus beschlossen, dass wir ganz generell einen zweistufigen Instanzenzug an die Gerichte, die Verwaltungs- und die ordent­lichen Gerichte, für sämtliche Verfahren in diesem Land vorsehen wollen und vorsehen werden. Und es ist richtig, dass aus diesem Grund der Oberste Patent- und Marken-senat abzuschaffen war.

Ich sage jetzt einmal, es sind Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, die hervorragend und kostengünstig gearbeitet haben, aufgelassen worden. Es ist eine Grundsatzentscheidung. Es macht nicht alles billiger, es macht nicht alles schneller, aber grundsätzlich ist die Möglichkeit, in jedem Fall vor ein ordentliches Gericht gehen zu können, ein zusätzlicher Rechtsschutz für die jeweils Betroffenen.

Dadurch, dass es den Obersten Patent- und Markensenat nicht mehr gibt, stellte sich die Frage, wie man denn jetzt den Instanzenzug gestaltet, und ich glaube, dass der gewählte Weg, nämlich als Berufungsinstanz für das Patentamt zunächst das Oberlandesgericht und dann den OGH vorzusehen, richtig ist, und das wurde auch von den Patentanwälten so begrüßt.

Gleichzeitig – ich habe mich nicht darüber gefreut, das gebe ich zu – fällt in der obersten Instanz, beim OGH, die Vertretungsbefugnis für die Patentanwälte weg. Und weil sie in der obersten Instanz nicht vertreten dürfen, dürfen sie in Zukunft auch vor dem EuGH nicht mehr vertreten. Dort darf man nur vertreten, wenn man in der letzten nationalen Instanz vertretungsbefugt war.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 198

Die Frage, die sich also stellte, ist: Werfen wir sämtliche Grundsätze, die wir bei unserem Obersten Gerichtshof aus gutem Grund schon immer hatten und die wir haben, über den Haufen? Denn, Frau Kollegin, das, was Sie in Ihrer Argumentation, die sehr emotional war, durchaus nicht bedacht haben, ist, dass beim OLG durchaus noch Sachfragen zu klären sind, die selbstverständlich von den Patentanwälten beant­wortet werden müssen, während es beim OGH nur mehr um Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung gehen kann. Und dass dort als eine Ausnahme nicht mehr nur noch Rechtsanwälte vertreten dürfen sollen, so wie bisher, erscheint schwierig. In Deutschland dürfen vor dem Obersten Bundesgericht überhaupt nur einige der An­wälte, gar nicht alle Anwälte, vertreten. – Ich glaube, dass wir dafür eine vernünftige Ersatzlösung gefunden haben, mit der die Patentanwälte unter Schmerzen, aber doch leben können. – Danke. (Beifall der Abg. Marek.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.28.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Dieser Novelle können wir sicher nicht zustimmen. Darin geht es haupt­sächlich um verfahrensrechtliche Änderungen, aber eines muss schon klar sein, Frau Kollegin Hakl: Wenn ich in Österreich in der zweiten Instanz, im OLG, den Patent­anwalt habe und dieser mich dort vertreten kann, dann sehe ich, wenn ich über den österreichischen Tellerrand ein bisschen hinausschaue, dass in Luxemburg sehr wohl der Patentanwalt in der sogenannten vierten Instanz wieder zulässig ist. Da frage ich mich schon, Frau Kollegin Hakl: Soll da eine geschützte Werkstätte für österreichische Rechtsanwälte geschaffen werden? – Da werden wir sicher nicht zustimmen.

Aber im Zusammenhang mit diesen ganzen Verfahren, Frau Bundesminister, sollten wir, glaube ich, ganz andere Themen diskutieren, denn wenn ich mir heute vor Augen führe, welche Regulierungen und teilweise welche Entmündigung unsere Bürger erfahren müssen, dann stimmt mich das besorgt.

Wenn ich mir heute die ganze Debatte um das Saatgut anschaue, Frau Bundes­minister, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, ich sehe da das Recht auf Selbstbe­stimmung wirklich in Gefahr. Die persönliche Wahlfreiheit, die der Bauer haben soll und haben muss – was ich anbaue, ob ich das Saatgut tausche oder ob ich es selbst nachzüchte –, wird mit solchen Regulierungen massiv gefährdet.

Ich glaube, Frau Bundesminister, dass die EU-Kommission jetzt zwar ein bisschen zurückgerudert hat – man hat auch von Herrn Minister Berlakovich so etwas gehört –, aber wir müssen da schon unsere Konsumenten und vor allem unsere Bauern vor den Agrarkonzernen schützen. Wenn wir wissen, dass die Raiffeisen-nahen Agrarzeit­schriften heute schon massiv für diese EU-Saatgutverordnung Werbung machen, dann müssen bei uns die Alarmglocken läuten, und das wird der Bürger nie quittieren.

Wenn wir heute den Verlust von Jahrtausende altem Wissen unserer Bauern riskieren und uns von Agrarkonzernen einkaufen lassen, wenn das so kommt, wie das heute vorgesehen ist, was passiert dann? – All die Gärtnereien und die vielen Organisationen, die sich für den Schutz alten Saatgutes einsetzen, die werden plötzlich kriminell, die werden in die Illegalität getrieben. Und ich glaube, da können wir nicht zustimmen, und da ist es wirklich höchste Eisenbahn, dass wir alle zusammen handeln.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 199

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Öster­reichs einzusetzen, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin aufrecht bleiben. In der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehr­bringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

Das ist, glaube ich, ein Thema, das wirklich alle interessiert. Frau Bundesministerin, da müssen wir wirklich handeln, da müssen wir den Konsumenten schützen! Denn: Solche hirnverbrannten EU-Regeln – ich glaube, da kann man nicht zuschauen, dass so etwas von ÖVP und SPÖ quittiert wird, dass so etwas umgesetzt wird. Wenn wir uns zurückerinnern, so hat Churchill einmal gesagt: Mit Geld kannst du ein ganzes Land regieren, mit Saatgut und mit der Ernährung kannst du die ganze Welt regieren. – Darüber sollte man nachdenken.

Ich hoffe und lade wirklich alle, von allen Fraktionen, ein, dass ihr diesem Antrag zustimmt. (Beifall beim BZÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag wird mit behandelt.

Der Antragt hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich auf­grund der geplanten EU-Saatgutverordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmuster­gesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutz-zertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patentamtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.)

Die EU-Kommission plant eine neue Saatgutverordnung, die den freien Tausch von Saatgut verbieten und alle Sorten einer teuren und zeitaufwändigen Zulassung unter­werfen will. Hinkünftig sollen Pflanzen möglichst gleichförmig sein. Bei alten, nicht industrialisierten Sorten wäre dies aber kaum möglich. Alte Sorten von Obst, Gemüse


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 200

und Getreide würden dadurch gefährdet. Sogar ein Aus für alte und seltene Pflanzen­sorten droht.

Durch die geplante EU-Saatgutverordnung würden Agrarkonzerne wieder profitieren. Bauern und Gärtnereien, die auf ursprüngliches Saatgut setzen, würden dann mit Verwaltungsstrafverfahren rechnen müssen. Gärtnereien und Organisationen, die sich dem Schutz alter Sorten verschrieben haben, würden plötzlich in die Illegalität getrieben.

Die bestehende Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft muss daher geschützt werden. Seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide sollen weiterhin aufrecht bleiben.

Hinzu kommt, dass Umweltschutzorganisationen alte Sorten viel widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Krankheiten halten als industrialisierte Pflanzen.

Mit der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es aber keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifi­zierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene für den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Öster­reichs einzusetzen, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin aufrecht bleiben. In der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehr­bringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.33.03

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die vorliegende Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 wird eine Anpassung an die neuen Instanzenzüge der Verwaltungs­gerichtsbarkeit vollzogen. Die Zentralisierung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und Markenangelegenheiten bei Strafgericht und Handelsgericht in Wien schafft eine Einheitlichkeit und einen offiziellen Charakter und hat dadurch natürlich auch eine gewisse Symbolkraft.

Die Sicherstellung von Patentinteressen schafft für große Unternehmen einen wich­tigen Innovationsschutz – Stichwort: Schutz der Forschungsausgaben zum Beispiel – und erfüllt, neben vielen anderen Punkten, auch eine Informationsfunktion. Patente werden nämlich zu einer wertvollen Datenquelle, wenn es unter anderem um die strategische Unternehmensplanung geht. Dadurch wird die Beobachtung der Mitbewerber oder auch eine komplexe technologische Marktanalyse ermöglicht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 201

Für kleine und Ein-Personen-Unternehmen ist es einerseits eine Sicherstellung von Patentinteressen, besonders wenn es um den CI-Bereich, Stichwort Industrial Design, oder Eigentum von digitalen Produkten geht, andererseits bringt es auch einige gravierende Nachteile mit sich, dann nämlich, wenn nur eine geringe finanzielle Ressource vorhanden ist und die Kosten der Patentanmeldung oder eventuell not­wendiger Patentrecherchen anstehen, oder auch laufende Patentgebühren, die ebenfalls abgedeckt gehören.

KMUs und EPUs haben auch viele weitere Probleme, die aufgrund geringer Res­sourcen entstehen können. Es gibt eben in KMUs keine eigene Abteilung, die sich nur um diese Angelegenheiten kümmert, sie bringen nicht wöchentlich neue Patente heraus oder ein, können keine einschlägigen Kapazitäten aufbauen und verfügen daher auch nicht über die hoch spezialisierten Informationen bezüglich Patenten und Patentverwertungsstrategien, die sie so notwendig benötigen würden. Daher bin ich der Meinung, dass wir uns als nächsten Schritt auf jeden Fall noch genau anschauen sollten, welche Probleme da für KMUs und EPUs entstehen, und Lösungen finden sollten, um genau diesen das Arbeiten zu erleichtern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


18.35.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Bei diesem weiteren Schritt der Umsetzung der Verwaltungsgerichts­barkeits-Novelle gibt es etliche Vereinfachungen und Verbesserungen, aber es gibt auch diesen schon zitierten kritischen Punkt, den man durchaus beleuchten sollte. Nicht umsonst haben der ÖGB, die Industriellenvereinigung und die Wirtschafts­kammer genau zur Frage der Vertretung durch die Patentanwälte kritische Anmer­kungen gemacht.

Man muss sich schon einmal anschauen, welche Leistungen die Patentanwälte im Laufe einer Erfindungsgeschichte erbringen und welche Vorteile sie haben. Das geht eben von der Erfindungsmeldung über die Begleitung während der Anmeldung bis genau in diesen kritischen Rechtsstreit mit allfälligen Konkurrenten, wo der Patent­anwalt von der Basis weg, das heißt mit jeder kleinen Einwirkung, sei es jetzt bei den Ansprüchen selbst, bei der Entscheidung, ob es ein Verfahrenspatent oder ein Anlagen-, Maschinen- und Vorrichtungspatent ist, das Fachwissen hat, wie es geht. Und genau da haben die drei zitierten Organisationen gesagt, sie verstehen es nicht.

Umgekehrt muss man aber auch sagen, der OGH selbst hat bekräftigt, dass genau in diesem letzten Rechtsschritt unbedingt Anwälte das Verfahren führen sollen.

Ich kann aus unserer Position nur sagen: Wir tragen im Sinne einer Gesamtlösung dieses Gesetz mit. Wir werden uns aber sehr wohl anschauen, wie viele von diesen zitierten 10, 15, 20 Fällen im Jahr das wirklich sind, wo es kritisch ist, und vor allem, was das von der Kostenseite für die Klienten, für die Mandanten – und das sind nicht nur KMUs, das sind meistens sogar sehr große Unternehmen – heißt.

Für uns heißt es politisch: Wir müssen in dieser allgemeinen Situation zur Kenntnis nehmen, dass die ja nicht mehr ganz so große, kleine Koalition gelegentlich nur mehr kleine Würfe an Gesetzen zusammenbringt. Und wir werden das so zur Kenntnis nehmen.

Patente grundsätzlich, meine Damen und Herren, sind wichtig. Sie schaffen Wachstum und Beschäftigung und damit Wohlstand für alle, und das ist uns wirklich ein sehr, sehr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 202

wichtiges Anliegen, nicht nur in den Wahlkämpfen, sondern auch in den Legislatur­perioden dazwischen.

Wir finden es in diesem Zusammenhang aber manchmal sehr eigenartig, manchmal auch durchaus merkwürdig und leider nicht heiterkeitserregend, sondern höchst gefährlich, wenn es Patente auf Leben und ähnliche Dinge gibt, wie das schon zitierte Saatgut.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert,

1. dem Ansinnen der EU-Kommission, durch eine neue Saatgutverordnung die Vielfalt der Obst- und Pflanzensorten in Österreich durch überzogene Zulassungsbestim­mungen zu gefährden, mit aller Vehemenz entgegenzutreten und

2. sich dafür einzusetzen, weiterhin alte, seltene und besonders wertvolle Saatgut-Ressourcen zu erhalten, damit der regionale Anbau von seltenen Obst- und Pflanzensorten in Österreich auch weiterhin gewährleistet bleibt.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Mit diesem Antrag soll unter anderem auch sichergestellt werden, dass sich nicht Patentanwälte oder Rechtsanwälte am Schluss vor dem OGH prügeln, weil sie sich mit Monsanto und ähnlichen als durchaus negativ zu betrachtenden Firmen herum­schlagen müssen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DI Deimek und weiterer Abgeordneter betreffend: EU-Saat­gutverordnung gefährdet seltene und alte Saatgutsorten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiter­schutz­gesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patent­amts­gebührengesetz, das Sortenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.) in der 206. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 12.06.2013 (TOP 12)

Die EU-Kommission hat am 6. Mai ihre Pläne für eine neue Saatgutverordnung vorgelegt. Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, soll in Zukunft auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 203

Saatgut von alten und seltenen Sorten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass kleine Samenhändler, Baumschulen, Land­wirte usw. durch diese verschärften Vorgaben keine Zulassung für das Saatgut mehr erhalten und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden. Bäuerliches Saatgut und die Sortenvielfalt sind somit gefährdet.

Der Vorschlag der EU hin zu strengeren Auflagen und einer Normierung von Saatgut kommt einzig den großen Agrarkonzernen zugute. Diese haben in diese Richtung permanentes Lobbying betrieben und scheinen damit Erfolg zu haben. Es kann nicht sein, dass Landwirten, Gärtnern und in weiterer Folge Privatpersonen aus Konzern- zentralen vorgeschrieben wird, was sie anbauen dürfen. Zulassungsverfahren zu installieren, die der Agrar-Industrie nützen, die für die Bewahrer alter, seltener und besonders wertvoller Saatgut-Ressourcen aber unleistbar sind, ist ein inakzeptabler Kniefall vor den großen Agrarkonzernen.

Dieses Vorhaben der EU widerspricht klar dem Ziel der Biodiversität und der Not­wendigkeit, regionale Spielräume - vor allem im Bereich der Ernährung - zu nutzen.

Es wird als dringend notwendig erachtet, mit aller Vehemenz für den Erhalt alter und seltener Saatgutsorten einzutreten und zu verhindern, dass die EU die Vielfalt an Obst- und Pflanzensorten in Österreich einschränkt.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert,

1.) dem Ansinnen der EU-Kommission, durch eine neue Saatgutverordnung die Vielfalt der Obst- und Pflanzensorten in Österreich durch überzogene Zulassungsbe stim­mungen zu gefährden, mit aller Vehemenz entgegen zu treten und

2.) sich dafür einzusetzen, weiterhin alte, seltene und besonders wertvolle Saatgut-Ressourcen zu erhalten, damit der regionale Anbau von seltenen Obst- und Pflanzen­sorten in Österreich auch weiterhin gewährleistet bleibt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


18.40.01

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass das Österreichische Patentamt einen ganz wesentlichen und wichtigen Faktor für den Innovationsstandort Österreich darstellt. Das Österreichische Patentamt bietet unseren heimischen Unternehmen Schutz ihres geistigen Eigentums. Mit der heute vorliegenden Novelle wollen wir genau dieses Schutzniveau noch weiter ausbauen. Wir wollen dafür sorgen, dass es dadurch zu einer noch schnelleren Rechtsdurchsetzung und vor allem auch einer höheren Rechtssicherheit kommt.

Es ist eine Novelle im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch die wir Verein­fachungen und Beschleunigungen im Rechtsablauf ermöglichen wollen. Bisher war es so, dass das Österreichische Patentamt erste und zweite Instanz war, in Zukunft soll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 204

es so sein, dass die zweite und dritte Instanz bei den ordentlichen Gerichten vor­gesehen ist. Das ist ohne Zweifel eine Lösung im Sinne der österreichischen inno­vativen Wirtschaft.

Es ist mir dabei wichtig, zu betonen, dass durch diese Änderung keine Mehrkosten für die österreichische Industrie entstehen, dass jene Gebühren, die bisher beim Patentamt angefallen sind, auch bei den Gerichten zu entrichten sind.

Die vorliegende Novelle verbessert also das System des gewerblichen Rechtsschutzes und stellt einen wirklich wichtigen und wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Österreich dar. Daher bedanke ich mich bei all jenen Fraktionen, die dem auch die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.42.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin, schade, dass Sie auf die kritischen Argumente meiner Kollegin nicht eingegangen sind! Wir haben sehr wohl nach wie vor Vorbehalte. Ich möchte auch dazusagen, bei aller Wertschätzung und Notwendigkeit von Patentrecht gibt es Bereiche, wo Patente kontraproduktiv sind. Das ist gerade dort der Fall, wo es um Patente auf lebende Organismen, auf Tiere oder Pflanzen geht.

Ich möchte jetzt diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen, da es unter anderem auch um das Sortenschutzgesetz geht, hier einen Entschließungsantrag einzubringen, der sich auf die EU-Saatgutverordnung bezieht, dass diese nämlich die Vielfalt auch in Zukunft gewähren muss. Dazu gibt es Initiativen von meiner Seite, die bisher von ÖVP und SPÖ nicht unterstützt wurden, und es ist dies eine Möglichkeit für die Regierungsfraktionen, sich hier einen Ruck zu geben.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

„Der Nationalrat wolle beschließen,

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

Im Besonderen ist sicherzustellen,

dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samen­festes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentums­rechte geltend macht,

dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentums­rechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung ein­geschränkt wird,

dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettie­rung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 205

Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist sehr präzise. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ein wichtiger und guter Antrag!) Danke. – Er beschreibt nämlich ganz explizit jene Initiative, die mehr als 200 000 Bürgerinnen und Bürger in diesem Land schon unterschrieben und in einem offenen Brief an mehrere Kommissare gerichtet haben, unter anderen auch an den Regionalkommissar Johannes Hahn aus Öster­reich, aber natürlich auch an Janez Potocnik oder Dacian Ciolos, den Landwirtschafts­kommissar.

Unterstützten Sie diese Initiative der Bürgerinnen und Bürger, stimmen Sie für diesen Antrag! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiter­schutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patent­amts­gebührengesetz, das Sortenschutz-gesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.)

Begründung

Seit 2008 wird in Brüssel an einer umfassenden Novellierung des Europäischen Saat- und Pflanzgutverkehrsrechts gearbeitet. 2013 soll diese auf den Weg gebracht werden. Die neuen Regelungen können seltene und bäuerliche Sorten bedrohen. Alte Sorten wären besonders gefährdet, wenn der freie Tausch von Saatgut durch die neue Gesetzeslage verboten würde und eine verpflichtende Zulassung und Registrierung vorgeschrieben würde.

Das EU-Saatgutrecht privilegiert schon heute mit seinem Grundkonzept von scharf unterscheidbaren uniformen Sorten die industriellen Sorten auf Kosten der Bio­diversität. Diese Tendenz wird durch die geplante Reform forciert. Es droht eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in der EU. Die gegenwärtigen 12 EU-Richtlinien sollen durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Dies bedeutet: es soll in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht gesetzt werden, während jetzt noch den Staaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht einen gewissen Spielraum bleibt.

Der Entwurf der neuen Saatgutverordnung droht alte, seltene und traditionelle Sorten in ihrer Existenz bedrohen und damit zu einer Verringerung der genetischen Breite des Sortenpools beitragen. Genetische Einförmigkeit erhöht jedoch die Verwundbarkeit von Kulturen gegenüber Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Klimawandel. Das Konzept, um unsere Lebensmittelversorgung zu sichern, muss in der Vielfalt liegen, nicht in der Uniformität.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 206

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

Im Besonderen ist sicherzustellen,

dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentums­rechte geltend macht,

dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentums­rechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung einge­schränkt wird,

dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.

*****

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.44.35

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass durch diese Novelle betroffene Gesetze angepasst werden, dass hier die Anpassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle von 2012 vorgenommen und die künftige Zuständigkeit in Rechtsmittelverfahren im Patent- und Markenrecht neu geregelt wird.

Die genannte Novelle sieht unter anderem die Auflösung des obersten Patent- und Markensenats, der Rechtsmittelabteilung des Patentamtes sowie des Disziplinar­senates für Patentanwälte vor. Im Zuge der Neuordnung der Verwaltungsverfahren werden Entscheidungen des Patentamtes ab 2014 von ordentlichen Gerichten überprüft. In letzter Instanz wird dies der Oberste Gerichtshof durchführen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Rahmen der Vorbereitung zu dieser Novelle wurden auch eine große Anzahl an Stellungnahmen abgegeben, darunter auch eine des Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat ja in seinem Bericht im Jahr 2012 die Abläufe des Österreichischen Patentamtes geprüft. In seiner Stellungnahme zu dieser Novelle hält der Rechnungshof fest, dass er diese Neuregelung unterstützt und die Einschaltung der Zivilgerichte von Expertenseite her befürwortet. Weiters steht er dieser verstärkten privatrechtlichen Ausrichtung positiv gegenüber.

Meine Damen und Herren! Im Österreichischen Patentamt wurden im vergangenen Jahr 3 263 Erfindungen angemeldet. Auch die österreichischen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt stiegen im Vorjahr um mehr als 8 Prozent an. Uns ist bewusst, dass Österreich, in absoluten Zahlen betrachtet, ein kleiner Player am Inno­vationsstandort Europa ist. Diese Zahlen zeigen aber doch, dass österreichische Unternehmen und Innovatoren wieder verstärkt den Schutz ihres geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene nutzen möchten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 207

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dieser Novelle machen wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


18.47.15

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Fraktionskollegin und SPÖ-Kollegin im Nationalrat Elisabeth Hakel ist schon auf das Marken- und Patentrecht aus Sicht der Klein- und Mittelbetriebe eingegangen. Das ist sehr, sehr wichtig, weil wir oder jede/jeder, der sich informiert über Forschung, Innovation und Technologie in unserem Land, konkrete Fälle kennt, dass Klein- und Mittelbetriebe, auch wenn sie über einen Vorsprung im Forschungsbereich verfügen und dieser Vorsprung auch sehr groß ist, in Konkurrenz zu den Konzernen oft mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Daher ist es wichtig, dass gerade die Sozialdemokratie dafür eintritt, sich für Chancengleichheit allen Betrieben gegenüber, allen Betriebsgrößen gegenüber einsetzt und das anstrebt, und vor allem, dass damit die ganze Innovationskraft in Österreich genützt wird.

Dazu wurden eine Reihe von erfolgreichen Maßnahmen gesetzt, die sich bewährt haben. Ich darf zwei erwähnen, das Start-Up-Programm und den Innovationsscheck, der in den Regionen sehr gut angenommen wird, wo ich aber alle Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus ersuche, diesen noch bekannter zu machen, weil viele Betriebe damit den Schritt in eine sehr erfolgreiche Zukunft machen.

Ich darf noch einen zweiten Punkt anführen, meine Damen und Herren, nämlich: Den Erfindergeist in unserem Land zu wecken, insbesondere den der Jugend, ist sehr wichtig. Da sind wichtige Schritte geschehen. Einen darf ich herausnehmen, und zwar die Möglichkeit des Lehrlingsaustausches. Ähnlich wie bei den Studenten gibt es innerhalb der Branche die Möglichkeit, dass österreichische Lehrlinge aus österreichi­schen Betrieben im Ausland Erfahrung sammeln. Das schafft Selbstvertrauen bei den Lehrlingen, das kommt den Betrieben zugute, das kommt den Lehrlingen zugute, und das ist auch wichtig für das Image der Lehre, die ja ganz bedeutend ist.

Einen Punkt noch: Die Fachhochschulen haben Zukunft. Zusätzliche Lehrgänge könn­ten auch eine weitere Wertschöpfungskette in unserem Land auslösen, und zwar in allen Bereichen, besonders auch im Bereich der Technik. Werkstoffe würden sich dazu ganz besonders eignen.

Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass diese Strategie richtig ist für zukunftssichere Arbeitsplätze in unserem Land. Ich glaube, wir können stolz sein auf das Erreichte. Wir wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, hier viel zu erreichen: zukunftssichere, gute Arbeitsplätze, die interessante Aufgabenstellungen bringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

18.50.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zunächst: Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 samt Titel und Eingang in 2358 und Zu 2358 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 208

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung gefährdet seltene und alte Saat­gutsorten.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.51.56 13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2359 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funk­anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird (2414 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht und findet daher nicht statt.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.52.24

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesvorlage gibt es durchaus den positiven Aspekt – den ich hier auch ausführen möchte –, dass man jetzt die Markt­überwachung von fünf auf eine Behörde konzentriert. Das ist etwas, das wir sehr begrüßen, und das entspricht auch einer Rechnungshofempfehlung. Insofern halten wir das in diesem Bereich für den richtigen Weg.

Aber damit sind wir schon wieder sozusagen am Ende des Positiven angekommen und kommen zu den kritischen Aspekten, Frau Ministerin. Da ist es durchaus bemer­kenswert, dass in den Ausführungen zwar das Gefahrenpotenzial der Funkanlagen bestätigt wird laut der Wirkungseinschätzung und -abschätzung in den Erläuterungen, aber dann noch weiter ausgeführt wird, dass das mangels aussagekräftiger Statistiken über Kausalzusammenhänge in dieser Form nicht beziffert werden kann. Insofern ist das schon ein Stück Armutszeugnis, denn hier muss einfach die Datenlage verbessert


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 209

und muss daran gearbeitet werden. Das ist im Sinne des Gesundheitsschutzes ein wichtiger Bereich.

Im nächsten Punkt geht es um die zeitgemäßen Nachbarrechte bei Mobilfunkanlagen. Wir haben noch immer keine standortspezifischen Bewilligungsverfahren für Handy­masten. Da geht es durchaus auch um die optimale Verortung, um die Strahlen­expositionsminimierung. Bei alledem wäre es längst an der Zeit gewesen, dies auch mit zu berücksichtigen, es zu bearbeiten, zu verbessern, zu verstärken und die ent­sprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Zum Schluss sei noch ausgeführt, dass wir auch glauben, dass in dieser Gesetzes­vorlage verschiedene Datenschutzaspekte nur sehr unzureichend geregelt werden. Auch hier hätten wir uns eine bessere Lösung vorgestellt. Daher wird diese Gesetzes­vorlage von unserer Seite nicht unterstützt werden. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


18.54.44

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Bereich der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ist ein Hightech-Sektor, der durchaus schnell­lebig ist und auch aus Sicht des Konsumentenschutzes eine Herausforderung darstellt. Wir sprechen dabei über allerlei Produkte, die das Funkfrequenzspektrum betreffen; das sind Tor-/Türöffner, das sind mobile Endgeräte wie zum Beispiel das Handy, das ist der CB-Funk, und das sind alle über öffentliche Fernsprechnetze angeschlossenen Endeinrichtungen, wie zum Beispiel ein Modem oder ein Haustelefon, aber nicht nur ganzheitliche Produkte, sondern auch Zubehör und Bauteile. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Die Novelle des bestehenden Gesetzes zielt zum einen darauf ab, das nationale Recht an das Gemeinschaftsrecht anzupassen durch die Übernahme neuer Begriffsbestim­mungen und genauere Definition des zur Verfügung stehenden Instrumentariums der Behörden. Zum anderen werden auf Basis der gemachten Erfahrungen administrative Änderungen eingebracht, um erkannte Mängel und Regelungsdefizite der Fernmelde­behörde zu beseitigen. Dabei steht vor allem der Schutz des Endverbrauchers, des Anwenders im Vordergrund.

Durch die Konzentration auf eine nationale Behörde und den Austausch und die Zusam­menarbeit mit ausländischen Behörden soll die Aufgabe der Marktüberwachung effizienter gestaltet werden. Weiterhin soll die dezentrale Überprüfung besser koor­diniert und sollen so die derzeit bestehenden Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Die Verbesserung der Verwaltungswege führt insgesamt dazu, dass es auch zu einer Beschleunigung des Verwaltungshandelns und zu erheblichen Verwaltungsverein­fachungen kommt.

Auch wird hiermit der Straftatbestand für schwerwiegende Verstöße gegen das Bun­des­gesetz neu formuliert und mit einem angemessenen Strafrahmen bemessen. Wer einem Verbesserungsauftrag der Behörde nicht nachkommt, ein Gerät nicht vom Markt nimmt oder das Produkt nicht zurückruft, kann mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 € bestraft werden.

Mit all diesen Verbesserungen und den damit effizient gestalteten Ressourcenwegen, aber auch durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden kann zukünftig ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 210

wesentlich besserer Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten sichergestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


18.57.21

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Abgeordnetenkollegin Frau Mag. Lapp hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir heute eine Besuchergruppe aus Simmering-Mannswörth herzlich bei uns begrüßen dürfen. (Allgemeiner Beifall.)

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet grundsätzliche Regelungen für das Inver­kehrbringen von Produkten in Zusammenhang mit Funkanlagen und Telekommuni­kationsendeinrichtungen. Meine Kollegin Mag. Himmelbauer ist schon sehr darauf eingegangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich deswegen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Karin Hakl, Kol­leginnen und Kollegen einbringen zum Gesetzesantrag betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­end­ein­richtungen geändert wird, in 2359 der Beilagen, in der Fassung des Ausschuss­berichtes 2414 der Beilagen:

„Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2359 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 31 lautet:

‚31. Der bisherige § 21 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgende Abs. 2 und 3 werden angefügt:

(2) § 13 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 13 Abs. 2 außer Kraft.

(3) Artikel 18 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsgesetz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicher­heitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrts­gesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnis­gesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­endeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungs­gerichts­barkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden, BGBl. I Nr. XX/2013, entfällt.‘“

*****

Ich bitte, diesen Antrag mit zu behandeln. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 211

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird (2359 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (2414 d.B.).

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2359 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 31 lautet:

„31. Der bisherige § 21 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgende Abs. 2 und 3 werden angefügt:

(2) § 13 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 13 Abs. 2 außer Kraft.

(3) Artikel 18 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsgesetz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicher­heitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrts­gesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­endeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungsge­richts­barkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden, BGBl. I Nr. XXX/2013, entfällt.“

Begründung

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage wird die derzeit im FTEG bestehende Zuständigkeit der Fernmeldebüros als erste Instanz auf das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BFTK) übergehen.

Die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, sieht die Einrichtung von neuen Verwaltungsgerichten vor.

Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, welches vom Nationalrat am 22.5.2013 be­schlossen wurde, wird in Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle mit 1. Jänner 2014 für das FTEG die Berufung von Bescheiden der ersten Instanz künftig an das Bundesverwaltungsgericht gehen (Artikel 18).

Da bei Beschlussfassung der Sammelnovelle noch die bisher geltende Rechtslage (Berufung von den Fernmeldebüros an den Bundesminister) bestand, wären nach der Sammelnovelle nach wie vor die Fernmeldebüros erste Instanz.

Die Berufung an das Bundesverwaltungsgericht muss daher an die neue Zuständigkeit (Bescheide ergehen nur mehr ausschließlich durch das BFTK) angepasst werden.

Die vorliegende Regierungsvorlage sieht die dafür notwendigen Regelungen in § 13 Abs. 2 (bis 31.12.2013) und § 13 Abs. 3 (ab 1.1.2014) vor.

Artikel 18 der Sammelnovelle muss daher ersatzlos gestrichen werden, da es ansonsten zu schwierigen Auslegungsproblemen hinsichtlich der Zuständigkeit käme.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 212

Alternativen bestehen keine, da ansonsten die durch das FTEG vorgenommene Verschiebung der Zuständigkeit von den Fernmeldebüros zum BFTK durch die Sam­melnovelle wieder rückgängig gemacht werden würde.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 5 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.00.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch hier haben wir es wieder mit einer Anpassung oder einem Nachziehen der österreichischen Gesetzgebung an eine EU-Verordnung zu tun, mit zwei durchaus berechtigen Vorteilen.

Zunächst einmal die schon angesprochenen kürzeren Verfahrenswege bei der Markt­überwachung: Das ist wirklich genau das, was die Konsumenten brauchen. Wenn es eine Unklarheit gibt, wenn es irgendwo Schwierigkeiten auf dem Markt gibt, dann muss die Behörde – und das ist der Anspruch, den der Bürger stellt – einfach rasch in die Gänge kommen und entsprechende Entscheidungen treffen.

Das Zweite, was durchaus positiv zu bemerken ist, ist, dass nichtmarkt- und nicht­technikkonforme Produkte nicht auf den Markt kommen können. Wir erinnern uns, vor Jahren – ich möchte schon fast Jahrzehnten sagen – war das einmal mit der Post, da hat es nur posteigene Telefone gegeben, und wenn man von irgendwo importiert hat, war man schon mit einem halben Fuß im Kriminal. Diese Zeiten sind vorbei. Es ist klar über Kennzeichen definiert, was markt- und technikkonform ist, der Markt ist also sichergestellt. Und umgekehrt heißt das jetzt für den Konsumenten, er weiß, was er sich auch in anderen Ländern kaufen kann.

Wenn wir aber davon reden, dass wir eine EU-Verordnung umsetzen, dann gibt es schon ein paar Dinge, die man kritisch durchleuchten muss. Das sei jetzt einmal der Konsumentenschutz und der Datenschutz. Beim Datenschutz wage ich zu bezweifeln, ob das unbedingt in dieser Novelle zu berücksichtigen wäre. Beim Konsumentenschutz wiederum wollen wir, so wichtig er ist und so sehr wir als Freiheitliche dafür eintreten, aber ein gleiches, ein gleichartiges, ein gleichmäßiges Prozedere. Wenn es beim Auto üblich ist, dass beispielsweise eine Rückrufaktion gemacht wird und man zum Händler fährt und dort das entsprechend abgewickelt wird, dann wollen wir das auch hier. Es macht in diesem Zusammenhang keinen Sinn, nur im TKG für die dort betroffenen Geräte, Maschinen, Anlagen ein eigenes Konsumentenschutzprozedere vorzusehen.

Das mag möglicherweise im ersten Ansatz kritisch sein, aber es sichert eine homo­gene Gesetzgebung und eine homogene Abwicklung. Darum stimmen wir dieser Novelle zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.02.55

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niemand von uns, weder hier im Plenum noch sonst irgendwo, kann es sich heute de facto vorstellen, ohne Handy zu sein. Das ist eine Technologie, die in einer Geschwindigkeit unsere gesamte Gesellschaft durchdrungen hat, wie wir uns das vor ein paar Jahrzehnten noch nicht vorstellen konnten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 213

Was wir heute mit dieser Novelle festhalten, ist, dass trotz Einführung neuer Tech­nologien der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor damit verbundenen Gefahren im Mittelpunkt steht. Dies gilt für alle Gesetzesmaterien des Telekommuni­kationsbereiches.

Frau Abgeordnete Lichtenecker, weil Sie auch die Genehmigung und Betriebs­bewilli­gungen von Mobilfunkanlagen angesprochen haben: Dieses Thema wird nicht in dieser Novelle behandelt, weil es im Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Und dort wer­den nur jene zugelassen, die auch den strengen österreichischen und euro­päischen Normen entsprechen.

Heute behandeln wir eine Novelle zum Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekom­munikationsendeinrichtungen. Das ist ein sehr sperriger Titel, aber was sich hinter dieser Novelle verbirgt, ist etwas, was man mit stärkerem VerbraucherIn­nenschutz und stärkerem Konsumentenschutz zusammenfassen kann. Wir werden da auch tat­sächlich einschlägige Verbesserungen vornehmen. Wir haben jetzt schon hohe Stan­dards, aber wir wissen, dass über das Internet auch auf den österreichischen Markt immer mehr Handys gelangen, die möglicherweise diesen hohen Standards nicht entsprechen.

Wir wissen, es kommen Handys auf den Markt, die Akkuüberhitzungen haben und die nicht unseren strengen Abstrahlwerten entsprechen. Wir werden mit dieser Novelle die Gefahren dieser Handys verringern. Ich glaube, das wäre etwas, dem wir über alle Parteigrenzen hinweg die Zustimmung geben könnten. Wir werden der Marktüber­wachung, die seit langem sehr gut funktioniert, auch neue Instrumente an die Hand geben, um diese gefährlichen Geräte ganz rasch vom Markt nehmen zu können.

Daher glaube ich, dass diese Novelle, bei der es auf der einen Seite um eine Stärkung des Konsumentenschutzes, auf der anderen Seite um die auch hier angesprochene Verwaltungsvereinfachung geht, etwas ist, dem wir alle zustimmen können. Und bezugnehmend auf die kritischen Bemerkungen seitens der Grünen Fraktion kann ich Ihnen nur versichern, die Frage der Benützungsbewilligungen ist zum Beispiel in einer anderen Gesetzesmaterie geregelt, daher haben wir bei dieser Novelle darauf nicht Bezug genommen.

Ich würde meinen, eine Stärkung von Konsumentenschutzrechten ist etwas, das uns allen gemeinsam am Herzen liegen muss. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.06.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Das ist eine hochtechnische Materie, und selbstverständlich wird auch das BZÖ dem zustimmen, denn es gibt einige positive Aspekte, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist sowohl die Schaffung einer zentralen Stelle als auch einer Verbindungsstelle zu den EU–Einrichtungen, und das ist eine gewisse Effizienz­steigerung.

Aber, Frau Bundesministerin, Sie haben gerade von einer Verwaltungsreform ge­sprochen. Das ist, glaube ich, ein großer Wermutstropfen. Und eines ist einfach unum­stritten: Es gibt keine Kostenersparnis! Es gibt null Kostenersparnis, das sind reine Verschiebungen. Sie haben keinen Mut, irgendeine Verwaltungsreform anzu­greifen. Frau Bundesministerin, man müsste schon hergehen und den überwuchern­den Amts­schimmel endlich einmal eindämmen, damit wir für unsere Bürger Wohlstand schaffen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 214

können und die Politik endlich in die richtige Richtung geht. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.07

19.07.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner zu Wort gemeldet. – Herr Kollege Gartlehner ist nicht anwesend, somit ist diese Rede auch schon verwirkt.

Damit ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Da ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2359 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Gartlehner, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Ing. Gartlehner, Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 31 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Änderung aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.09.30 Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG).

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend der Notverstaatlichung von Hypo Alpe Adria Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volks­banken AG (ÖVAG)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 215

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungs­ausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahr 2009, insbesondere die Untersuchung einer vorsätzlich herbei geführten Pleite der Hypo Alpe Adria Bank durch den bewussten Entzug von Kapital im Zusammenspiel des Freistaates Bayern mit Organen der Hypo Alpe Adria Bank bzw. der Bayrischen Landesbank (BayernLB) und Verantwortungsträgern der Republik Österreich, die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanz­marktaufsicht und Nationalbank sowie die Klärung der Verantwortung des Mehr­heitseigentümers der Hypo Alpe Adria Bank, der Bayrischen Landesbank (BayernLB), und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Weiters die Vorgangsweise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten rund um die Rückzahlung von rund 3 Mrd. Euro Kapital an die Bayrische Landesbank (Bayern LB) sowie die Vorgangsweise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der Hypo Alpe Adria Bank im Zusam­menhang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der Hypo Alpe Adria Bank nach der Notverstaatlichung.

2. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Notverstaatlichung der Kommunal­kredit Austria AG im Jahr 2008 sowie der Gründung der KA Finanz AG und die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Weiters die Vorgangs­weise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der KA Finanz AG im Zusammenhang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der KA Finanz AG nach der Notverstaatlichung.

3. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Teilverstaatlichung der Öster­reichischen Volksbanken AG (ÖVAG) im Jahr 2012 und die Aufklärung der dies­bezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbe­sondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und National­bank und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichts­tätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Insbesondere auch im Hinblick auf die nachweislichen Warnungen an die verantwortlichen Organe der Republik Österreich betreffend den wahrscheinlichen Ausfall von Rückzahlungen von Kapital und Zinsen an die Republik Österreich seitens der ÖVAG. Weiters die Vorgangsweise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der ÖVAG im Zusammenhang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der ÖVAG nach der Notverstaatlichung.

Insbesondere soll der Untersuchungsausschuss Einsicht in sämtliche Verträge und allfällige zwischenstaatliche Vereinbarungen betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe Adria Bank und Kommunalkredit Austria AG sowie Teilverstaatlichung der Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) nehmen und diese entsprechend dem Untersuchungsgegenstand prüfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 216

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Durchführung einer Debatte wurde weder ver­langt noch beschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

19.10.10 Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2327/A(E) bis 2336/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 15028/J bis 15072/J eingelangt.

19.10.30Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2336/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend „Notverstaatlichung“ der Hypo-Alpe-Adria-Gruppe ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 13. Juni 2013, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.11.40Schluss der Sitzung: 19.11 Uhr

 

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