7/PET XXIV. GP

Eingebracht am 15.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abg z Nationalrat

DI  Dr Wolfgang  PIRKLHUBER


 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                   Wien, 15. Jänner 2009

Betreff: Petition Straffreiheit für Nicht-Impfen bei der Blauzungenkrankheit!"

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend Straffreiheit für Nicht-Impfen bei der Blauzungenkrankheit!" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pirklhuber

DER   GRÜNE   KLUB   IM   PARLAMENT

A-1017   Wien, Telephon +43-1-40110-6672, Telefax +43-1-40110-6882, DVR 0543888;
Email: wolfgang.pirklhuber@gruene.at


Petition an das österreichische Parlament:

Straffreiheit für Nicht-Impfen
bei der Blauzungenkrankheit!

Die EU-Verordnung 1266/2007 hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sieht keinen automatischen Impfzwang vor, sondern ermöglicht ein Bündel von Maßnahmen zur Risikominimierung.

Mit 15. Dezember 2008 trat eine Verordnung zur österreichweit flächendeckenden Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit in Kraft. Andererseits sind bestimmte Tierkategorien sowieso davon ausgenommen. Nämlich Maststiere und -ochsen in Boxen, Test- und Besamungsstiere, Beobachtungs-(Sentinel-)tiere, Tiere die bis zum Frühjahr geschlachtet werden. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland keine flächendeckende Impfung und in den Niederlanden wird auf freiwilliger Basis geimpft!

Von dieser Verordnung sind in ganz Österreich etwa 80 000 bäuerliche Betriebe betroffen, die Rinder, Schafe oder Ziegen halten. Diese Betriebe halten in Summe 350 000 Schafe, 60 000 Ziegen, 2000000 Rinder davon 795000 Kühe. (Quelle: Grüner Bericht 2008)

Wir fordern Straffreiheit und ein mehrstufiges Vorsorgeprogramm:

Bäuerinnen und Bauern, die die Zwangs-Impfung aus Tierschutz-, Management-Gründen und aufgrund ungesicherter Faktenlage verweigern ist Straffreiheit zu gewähren!

Einengung der Sperrzonen auf das unbedingt notwendige Ausmaß gemäß EU-Vorgaben  und strikte Tiertransport-Kontrollen

Informationsoffensive für Bäuerinnen und Bauern, TierärztInnen und KonsumentInnen: Aufklärung über Risiken und Darstellung der Probleme

Impfung oder alternative Testung mittels Erreger-Identifizierungstest nur dort, wo es unbedingt erforderlich ist - z.B. bei beabsichtigter Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen in andere EU-Mitgliedsstaaten

Außerhalb von Schutzzonen verstärktes Monitoring und Ausweisung saisonal vektorfreier Zonen und Zeiträume (in denen keine Infektion möglich ist).

Lückenlose Erfassung aller Impfschäden und vollständige Entschädigung der Landwirte

Linz, am 12. Jänner 2009

GRÜNE BÄUERINNEN UND BAUERN ÖSTERREICH

Landgutstraße 17, A- 4040 Linz, Tel: 0732 / 73 94 00-17, Fax: 0732 / 73 94 00 - 99
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