11/PET XXIV. GP
Eingebracht am 26.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Dietmar Keck
Abgeordneter zum
Österreichischen
Nationalrat
Parlamentsfraktion
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
A-1017Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in der
Anlage überreiche ich Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition
betreffend
Änderung § 24 StVO -
Straffreiheit bei Nichtfreihalten von zwei Fahrstreifen.
Mit der
Bitte um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung dieser Petition verbleibe ich
mit
freundschaftlichen Grüßen
Petitionstext
Petition
Zur Änderung der
Straßenverkehrsordnung im Zuge der nächsten
Novellierung
mit dem Ziel
einer Straffreiheit bei Nichtfreihalten von zwei Fahrstreifen in
Wohngebieten innerhalb von 30 km/h-Zonen.
Analysen,
Studien, aber auch BewohnerInnen-Umfragen haben ergeben, dass der
ruhende Verkehr vor
allem in größeren Städten einen zunehmenden Druck
verursacht, der sich hauptsächlich in
den Wohnvierteln einer jeden Stadt auswirkt.
Dort,
wo keine Möglichkeit zur nachträglichen
Errichtung von Bewohnertiefgaragen
besteht, und auch auf Grund des gewachsenen, teils historischen Baubestandes im
Zuge von Neubauten
keine darüber hinausgehenden Stellplatzflächen geschaffen
werden können, ist der
Parkplatzsuch-Verkehr ständig
im Steigen begriffen.
Dieser ist
nicht nur Grundlage für ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen, sondern auch
Basis für eine unnötige Lärmentwicklung, sowie für leicht vermeidbare
Schadstoffemissionen, sowie Feinstaubbelastung.
Gerade in den obig dargelegten
gewachsen Wohn-Stadtteilen verfügen
die
Fahrbahnen oftmals nicht über die
erforderliche Breite, sodass im Verlauf dieser
Straßenzüge mit Gegenverkehr ein Parken verboten ist.
Diese Regelung
erscheint nicht nur für sich selbst problematisch,
sondern wird
zusätzlich auch noch unter dem
Gesichtspunkt, dass dort ein Halten bis zu einer
Dauer von 10 Minuten sowie für
die Durchführung von Ladetätigkeiten erlaubt ist,
erschwert. In der Praxis lässt
sich daher die Erfüllung dieser Normierung nicht
gewährleisten,
sodass das Regelwerk der StVO in dieser Hinsicht zu ergänzen bzw.
zu
überarbeiten wäre.
Intention der eingereichten Petition ist es daher, die entsprechende
Passage
der Straßenverkehrsordnung (§ 24 Abs 3 lit. d) im Zug der nächstfolgenden
Novellierung dahingehend zu ändern,
sodass in Wohngebieten mit 30 km/h-
Zonen das
Nicht-Freihalten von zwei Fahrstreifen bei Fahrbahnen mit
Gegenverkehr künftig
straffrei wird.
Das Anliegen dieser
Petition wurde bereits im Linzer Gemeinderat, sowie bei
einhelliger Meinung im zuständigen
Mobilitätsausschuss behandelt. In der Sitzung
vom 22. Jänner 2009 wurde das Anliegen dieser
Petition auch in Form einer
Resolution an die Österreichische Bundesregierung
weitergeleitet.