37/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Mag. Johann Maier

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT
DER REPUBLIK
ÖSTERREICH

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara PRAMMER

im    Hause                                                                        Wien, am 24. September 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermittle ich die Petition Einführung eines Gerichtstages in Arbeits-
und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im Pongau" im Sinne des
§ 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen                                                 

Mag. Johann Maier

Anlage

 

Einbringer: Vizebürgermeister Hansjörg Obinger, Neubaugasse 4c/l, 5500 Bischshofen

Parlamentarische Petition

„ Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen am
Bezirksgericht St. Johann im Pongau“

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 3.3.1986 über die Abhaltung von
Gerichtstagen in Arbeits- und Sozialrechtssachen (Gerichtstagsverordnung) wurde festgelegt,
dass am Bezirksgericht Zell am See jeden Dienstag und am Bezirksgericht Tamsweg an
einem Dienstag pro Monat Gerichtstage abzuhalten sind. Am Standort des Bezirksgerichts St.
Johann gibt es noch keinen Gerichtstag, obwohl dies notwendig wäre, wie dies auch Zahlen
der Arbeiterkammer belegen.

Die Arbeiterkammer Salzburg betreut ArbeitnehmerInnen über die Bezirksstelle Pongau in
Bischofshofen und die Bezirksstelle Pinzgau in Zell am See. In den Jahren 2001 bis 2008
wurden an den beiden Bezirksstellen Arbeitsgerichtsverfahren in folgendem Umfang betreut
bzw. geführt.

Jahr         BST Pinzgau                              BST Pongau

2001      104                    127

2002                                                          83                    121

2003                                                          58                     96

2004                                                          72                    105

2005       89                     69

2006                                                          90                        96

2007                                                          63                     83

2008                                                          62                         114

Diese Aufstellung zeigt, dass die ArbeitnehmerInnen im Pongau gegenüber den
ArbeitnehmerInnen im Pinzgau benachteiligt sind, weil die Arbeits- und
Sozialrechtsverfahren aus dem Pongau am Sitz des Arbeits- und Sozialgerichtes Salzburg in


der Stadt Salzburg abgeführt werden und deshalb die Parteien der Arbeits- und
Sozialgerichtsverfahren aus dem Pongau in die Stadt Salzburg anreisen müssen.

Die Fahrtstrecke aus dem Gasteinertal in die Stadt Salzburg beträgt ca. 100 Kilometer, aus
dem Ennspongau in die Stadt Salzburg ca. 70 Kilometer.

Die Fahrtstrecke von Krimml nach Zell am See beträgt ca. 60 Kilometer, von Unken nach
Zell am See ca. 50 Kilometer. Dies zeigt, dass die arbeits- und sozialrechtsschutzsuchende
Bevölkerung aus dem Pongau weit höhere Fahrtstrecken in die Stadt Salzburg in Kauf neh-
men muss, als ArbeitnehmerInnen aus dem Pinzgau.

Berücksichtigt man weiters den höheren Verfahrensanfall im Pongau im Vergleich zum Pinz-
gau führt dies zu einer weiteren Benachteiligung der ArbeitnehmerInnen im Pongau.

Petition

Der Einreicher und der unterfertigte Abgeordnete ersuchen daher die Bundesministerin für
Justiz, die Gerichtstagsverordnung dahingehend abzuändern, dass auch am Sitz des
Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau an einem bestimmten Werktag monatlich Gerichtstage
in Arbeits- und Sozialrechtssachen abzuhalten sind.

Abg. zum Nationalrat

Mag. Johann Maier