43/PET XXIV. GP
Eingebracht am
29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete zum NationalratJohann Maier, Gertrude Aubauer, Werner
Neubauer, und Ursula Haubner
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
A-1017 Wien
Wien, am 29.1.2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die
Petition betreffend
Petition zur Reform des Pensionskassengesetzes
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Parlamentarische Petition
Die Bundesregierung hat mit Vorhabensbericht vom 28. Juli 2009 eine
Reform des
Pensionskassengesetzes angekündigt. In der Präambel wird festgehalten, dass mit
Genehmigung des BMF in den späten 1990er Jahren Pensionskassenverträge geschlossen
wurden, bei denen die Auszahlung auch nur gleichbleibender Pensionen an
unrealistisch hohe
Ertragserwartungen geknüpft
wurden.
In diesem Vorhabensbericht stellen Vizekanzler DI Pröll und Sozialminister Hundstorfer
zutreffend fest:
„ In Pensionskassenverträgen wurden vielfach Rechnungszinsen
vereinbart, die im
mehrjährigen
Durchschnitt nicht erwirtschaftet werden konnten. Ursache dafür ist die
Einrichtung des Pensionskassensystems in Österreich zu einer Zeit, die, wie sich
rückblickend zeigt, von historisch ungewöhnlich hohen Kapitalmarktzinsen geprägt war.
Auch bei der Übertragung von
direkten Leistungszusagen in beitragsorientierte
Pensionskassenzusagen wurde auf Basis hoher
Rechnungszinsen das
Deckungskapital berechnet.
Als
Folge zu hoher Rechnungszinsen, verschärft durch zwei
erhebliche
Kapitalmarktkrisen seit Errichtung des
Systems, kam es teilweise zu
Pensionskürzungen bzw. erwies
sich das übertragene
Deckungskapital als
unzureichend für die getroffenen
Pensionsannahmen. Kritikpunkte am System
betreffen insbesondere zu hohe Volatilität und die Anfälligkeit für Pensionskürzungen
aufgrund der Fortführung zu hoher Rechnungszinsen."
Trotz dieser
Feststellungen ist die Bundesregierung offenbar nicht bereit, den von
Pensionskürzungen bis zu 45 Prozent Betroffenen einen auch nur teilweisen
Ausgleich ihrer
Verluste zu verschaffen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist offenbar niemand für die „zu hohen Rechnungszinsen"
verantwortlich.
Das ist aber eindeutig nicht der Fall. Wann immer ein Unternehmen sich mit
hohen Rechnungszinsen billig aus direkten
Pensionszusagen freikaufen wollte, fand sich eine
Pensionskasse, die bereit war, die bei hohen Rechnungszinsen notwendigen hohen
Erträge —
bis
zu 8 Prozent im Jahr für auch nur gleichbleibende Pensionen — zu versprechen.
Die
diesbezüglichen Geschäftspläne der Pensionskassen wurden bis 2003 vom
Bundesministerium für
Finanzen, später dann von der
Finanzmarktaufsicht geprüft und
genehmigt.
Dem Bundesministerium für Finanzen kam nach Pensionskassengesetz 1990 § 33 die
Aufsicht über
die Pensionskassen zu. Es hatte die Einschätzungen und Ertragsprognosen der
Pensionskassen und
ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zu prüfen, zu genehmigen oder
zurückzuweisen, falls
sie ihm nicht plausibel und erreichbar erschienen:
·
Nach § 20 Abs. 4 PKG 1990 in der historischen Fassung ist die Bewilligung des
Geschäftsplanes
einer Pensionskasse daran geknüpft, dass "die Belange der Anwartschafts- und
Leistungsberechtigten
ausreichend gewahrt werden und insbesondere die Verpflichtungen aus den
Pensionskassenverträgen als dauernd erfüllbar anzusehen sind".
·
§ 15.4 PKG historische Fassung legte
fest, dass der Bundesminister für Finanzen eine
Pensionskasse mit der Verbesserung des Vertrages zu
beauftragen hat, sofern dieser nicht
den
Vorschriften des PKG entspricht: "Entspricht der
Pensionskassenvertrag nicht den Vorschriften
dieses Bundesgesetzes..., so hat der Bundesminister für Finanzen die Pensionskasse mit der
Verbesserung
des Vertrages zu beauftragen..."
Erst im Jahr 2003 erkannte das Bundesministerium für Finanzen, dass die Ende der 1990er
Jahre
getroffenen hohen Ertragserwartungen nicht zu erfüllen waren. Für die Zukunft
wurde
festgelegt, dass der Rechnungszins nicht mehr als 3,5 Prozent betragen darf. Es
wurde aber
in der damals vom Nationalrat mit
Regierungsmehrheit beschlossenen Novelle verabsäumt, für
die erst einige wenige Jahre bestehenden Hochzinsverträge Nachbesserungen anzuordnen.
Heute, zehn Jahre nach Abschluss dieser Verträge, sind die Pensionen um bis zu 45 Prozent
gegenüber den Zusagen
gekürzt worden. Die
angesparten Kapitalien aktiver Beschäftigter
unterliegen den gleichen Verlusten.
Während noch
aktive, jüngere Personen die Möglichkeit haben, durch höhere
Sparleistungen
oder Betriebsvereinbarungen mit dem
Arbeitgeber diese Verluste zu verkleinern, haben bereits
in Pension befindliche Personen diese Möglichkeit nicht.
Ihre Pensionskürzung ist dauerhaft
und endgültig. Da die Pensionen nach den Einschränkungen des Pensionskassengesetzes
selbst im günstigen
Fall nur um weniger als 2 Prozent pro Jahr steigen können, kann der heute
eingetretene Kaufkraftverlust nie mehr aufgeholt werden.
Langfristig gehen weder die Bundesregierung noch die Pensionskassen von
optimistischen
Ertragserwartungen aus, weshalb es im Vorhabensbericht
vom 28. Juli 2009 zu Recht heißt,
dass
auch in Zukunft eine „Anfälligkeit für Pensionskürzungen aufgrund
der Fortführung zu
hoher Rechnungszinsen" gegeben ist.
Eine
Sanierung ist nur durch Absenkung des Rechnungszinses möglich. Dieser
bringt aber
gleichzeitig erhebliche Pensionskürzungen bis zu weiteren 40 Prozent mit
sich. Die
Bundesregierung plant mit der Einführung einer „Sicherheitspension" genau diese Senkung —
im Gegenzug für das Versprechen, dass dann weitere Verluste sehr unwahrscheinlich
sein
würden. Sie sieht
jedoch auch für diese weitere Pensionskürzung keinerlei
abfedernde
Maßnahmen vor.
Damit stünden die Betroffenen endgültig vor den Trümmern ihrer
Altersversorgung.
Der gefertigten Abgeordneten ersuchen daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
und den Nationalrat, bei der Befassung mit der angekündigten Novelle zum
Pensionskassengesetz darauf zu achten, dass den von den exorbitanten Kürzungen
Betroffenen
ein Ausgleich zuerkannt wird. Vorschläge dazu erstattet haben
sowohl der
Österreichische
Seniorenrat als auch der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten.
•
Der Österreichische
Seniorenrat schlägt
für
Pensionskassenpensionen ein
Pauschalsteuermodell vor:
Bei
Pensionsantritt soll das gesamte Pensionskapital mit dem Halbsteuersatz
vorweg versteuert werden. Im Gegenzug wären die laufenden Pensionszahlungen
steuerfrei zu stellen. Der Staatshaushalt lukriert aus der Steuervorauszahlung
sowohl einen Abzinsungsgewinn als auch einen großen Steuerzufluss in einer
schwierigen Budgetsituation und in der Folge das
Mehrwertsteueraufkommen aus
der gestiegenen Kaufkraft.
•
Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten hat folgendes
Forderungsprogramm formuliert:
1.
Steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste
entsprechend dem Pauschalsteuermodell des Seniorenrates: Diese
Vorversteuerung soll einen teilweisen Verlustausgleich für die vergangenen Jahre
seit 2000 bringen.
2.
Einführung einer wirksamen jährlichen Mindestertragsgarantie in der Größe
des halben Rechnungszinssatzes
Mit den dafür erforderlichen
Kosten dürfen jedoch nicht - wie derzeit gehandhabt - die
PK-Berechtigten belastet werden, tragen
doch die Pensionskassen derzeit null Risiko
für ihre
Veranlagungsentscheidungen.
3.
Die verbindliche Befreiung der bereits in
Pension befindlichen Berechtigten
von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung, solange die
durchschnittliche
Performance gerechnet über die Jahre seit Beginn der Kapital-Übertragung unter dem
im Vertrag angenommene Rechnungszins liegt.
4. Möglichkeit der Auszahlung des noch vorhandenen Deckungskapitals.
Bei Auszahlung soll der gemäß Pkt. 1 errechnete Pauschalsteuersatz zur Anwendung
kommen. Der Brutto-Auszahlungsbetrag muss das
Deckungskapital und die
Schwankungsrückstellung
umfassen. Ein „versicherungs-technischer"
Abschlag wird
grundsätzlich abgelehnt.
5.
Möglichkeit des begünstigten, staatlich gestützten, individuellen Wechsels in
ein Versicherungsprodukt.
6. Transparenz:
- Darstellung der Veranlagungsstrategie
- Darstellung der Veränderung und Neubewertung der Pensionsleistungen
- Offenlegung der Kosten für die Vermögensverwaltung
- Veröffentlichung der
Performancewerte aller einzelnen VRGs , um endlich Vergleiche
herstellen zu können.
Wien, 29.1.2010