43/PET XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete zum NationalratJohann Maier, Gertrude Aubauer, Werner

Neubauer, und Ursula Haubner

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament
A-1017 Wien

                               Wien, am 29.1.2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die

Petition betreffend

Petition zur Reform des Pensionskassengesetzes

 

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Gr
üßen

Anlage


Parlamentarische Petition

Die Bundesregierung hat mit Vorhabensbericht vom 28. Juli 2009 eine Reform des
Pensionskassengesetzes angek
ündigt. In der Präambel wird festgehalten, dass mit
Genehmigung des BMF in den sp
äten 1990er Jahren Pensionskassenverträge geschlossen
wurden, bei denen die Auszahlung auch nur gleichbleibender Pensionen an unrealistisch hohe
Ertragserwartungen gekn
üpft wurden.

In diesem Vorhabensbericht stellen Vizekanzler DI Pröll und Sozialminister Hundstorfer
zutreffend fest:

In Pensionskassenverträgen wurden vielfach Rechnungszinsen vereinbart, die im
mehrjährigen Durchschnitt nicht erwirtschaftet werden konnten. Ursache dafür ist die
Einrichtung des Pensionskassensystems in
Österreich zu einer Zeit, die, wie sich
rückblickend zeigt, von historisch ungewöhnlich hohen Kapitalmarktzinsen geprägt war.
Auch bei der
Übertragung von direkten Leistungszusagen in beitragsorientierte

Pensionskassenzusagen wurde auf Basis hoher Rechnungszinsen das
Deckungskapital berechnet.

Als Folge zu hoher Rechnungszinsen, verschärft durch zwei erhebliche
Kapitalmarktkrisen seit Errichtung des Systems, kam es teilweise zu
Pensionsk
ürzungen bzw. erwies sich das übertragene Deckungskapital als
unzureichend f
ür die getroffenen Pensionsannahmen. Kritikpunkte am System
betreffen insbesondere zu hohe Volatilität und die Anfälligkeit für Pensionskürzungen
aufgrund der Fortführung zu hoher Rechnungszinsen."

Trotz dieser Feststellungen ist die Bundesregierung offenbar nicht bereit, den von
Pensionsk
ürzungen bis zu 45 Prozent Betroffenen einen auch nur teilweisen Ausgleich ihrer
Verluste zu verschaffen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist offenbar niemand für die zu hohen Rechnungszinsen"
verantwortlich. Das ist aber eindeutig nicht der Fall. Wann immer ein Unternehmen sich mit
hohen Rechnungszinsen billig aus direkten Pensionszusagen freikaufen wollte, fand sich eine
Pensionskasse, die bereit war, die bei hohen Rechnungszinsen notwendigen hohen Ertr
äge
bis zu 8 Prozent im Jahr für auch nur gleichbleibende Pensionen zu versprechen. Die
diesbez
üglichen Geschäftspläne der Pensionskassen wurden bis 2003 vom
Bundesministerium f
ür Finanzen, später dann von der Finanzmarktaufsicht geprüft und
genehmigt.

Dem Bundesministerium für Finanzen kam nach Pensionskassengesetz 1990 § 33 die

Aufsicht über

die Pensionskassen zu. Es hatte die Einschätzungen und Ertragsprognosen der

Pensionskassen und

ihrer Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zu prüfen, zu genehmigen oder

zurückzuweisen, falls

sie ihm nicht plausibel und erreichbar erschienen:

·                    Nach § 20 Abs. 4 PKG 1990 in der historischen Fassung ist die Bewilligung des
Geschäftsplanes

einer Pensionskasse daran geknüpft, dass "die Belange der Anwartschafts- und
Leistungsberechtigten


ausreichend gewahrt werden und insbesondere die Verpflichtungen aus den

Pensionskassenverträgen als dauernd erfüllbar anzusehen sind".

·                    § 15.4 PKG historische Fassung legte fest, dass der Bundesminister für Finanzen eine
Pensionskasse mit der Verbesserung des Vertrages zu beauftragen hat, sofern dieser nicht
den

Vorschriften des PKG entspricht: "Entspricht der Pensionskassenvertrag nicht den Vorschriften
dieses Bundesgesetzes..., so hat der Bundesminister für Finanzen die Pensionskasse mit der
Verbesserung des Vertrages zu beauftragen..."

Erst im Jahr 2003 erkannte das Bundesministerium für Finanzen, dass die Ende der 1990er
Jahre getroffenen hohen Ertragserwartungen nicht zu erfüllen waren. Für die Zukunft wurde
festgelegt, dass der Rechnungszins nicht mehr als 3,5 Prozent betragen darf. Es wurde aber
in der damals vom Nationalrat mit Regierungsmehrheit beschlossenen Novelle verabs
äumt, für
die erst einige wenige Jahre bestehenden Hochzinsvertr
äge Nachbesserungen anzuordnen.
Heute, zehn Jahre nach Abschluss dieser Vertr
äge, sind die Pensionen um bis zu 45 Prozent
gegenüber den Zusagen gekürzt worden. Die angesparten Kapitalien aktiver Beschäftigter
unterliegen den gleichen Verlusten.

Während noch aktive, jüngere Personen die Möglichkeit haben, durch höhere Sparleistungen
oder Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber diese Verluste zu verkleinern, haben bereits
in Pension befindliche Personen diese M
öglichkeit nicht. Ihre Pensionskürzung ist dauerhaft
und endg
ültig. Da die Pensionen nach den Einschränkungen des Pensionskassengesetzes
selbst im günstigen Fall nur um weniger als 2 Prozent pro Jahr steigen können, kann der heute
eingetretene Kaufkraftverlust nie mehr aufgeholt werden.

Langfristig gehen weder die Bundesregierung noch die Pensionskassen von optimistischen
Ertragserwartungen aus, weshalb es im Vorhabensbericht vom 28. Juli 2009 zu Recht heißt,
dass auch in Zukunft eine Anfälligkeit für Pensionskürzungen aufgrund der Fortführung zu
hoher Rechnungszinsen" gegeben ist.

Eine Sanierung ist nur durch Absenkung des Rechnungszinses möglich. Dieser bringt aber
gleichzeitig erhebliche Pensionsk
ürzungen bis zu weiteren 40 Prozent mit sich. Die
Bundesregierung plant mit der Einf
ührung einer Sicherheitspension" genau diese Senkung
im Gegenzug für das Versprechen, dass dann weitere Verluste sehr unwahrscheinlich sein
würden. Sie sieht jedoch auch für diese weitere Pensionskürzung keinerlei abfedernde
Ma
ßnahmen vor. Damit stünden die Betroffenen endgültig vor den Trümmern ihrer
Altersversorgung.

Der gefertigten Abgeordneten ersuchen daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung
und den Nationalrat, bei der Befassung mit der angekündigten Novelle zum
Pensionskassengesetz darauf zu achten, dass den von den exorbitanten K
ürzungen
Betroffenen ein Ausgleich zuerkannt wird. Vorschläge dazu erstattet haben sowohl der
Österreichische Seniorenrat als auch der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten.

    Der Österreichische Seniorenrat schlägt für Pensionskassenpensionen ein
Pauschalsteuermodell vor:

Bei Pensionsantritt soll das gesamte Pensionskapital mit dem Halbsteuersatz
vorweg versteuert werden. Im Gegenzug w
ären die laufenden Pensionszahlungen
steuerfrei zu stellen. Der Staatshaushalt lukriert aus der Steuervorauszahlung


sowohl einen Abzinsungsgewinn als auch einen großen Steuerzufluss in einer
schwierigen Budgetsituation und in der Folge das Mehrwertsteueraufkommen aus
der gestiegenen Kaufkraft.

    Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten hat folgendes
Forderungsprogramm formuliert:

1.       Steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste
entsprechend dem Pauschalsteuermodell des Seniorenrates:
Diese
Vorversteuerung soll einen teilweisen Verlustausgleich f
ür die vergangenen Jahre
seit 2000 bringen.

2.       Einführung einer wirksamen jährlichen Mindestertragsgarantie in der Größe
des halben Rechnungszinssatzes

Mit den dafür erforderlichen Kosten dürfen jedoch nicht - wie derzeit gehandhabt - die
PK-Berechtigten belastet werden, tragen doch die Pensionskassen derzeit null Risiko
f
ür ihre Veranlagungsentscheidungen.

3.       Die verbindliche Befreiung der bereits in Pension befindlichen Berechtigten
von der Dotierung einer Schwankungsr
ückstellung, solange die durchschnittliche
Performance gerechnet über die Jahre seit Beginn der Kapital-Übertragung unter dem
im Vertrag angenommene Rechnungszins liegt.

4.       Möglichkeit der Auszahlung des noch vorhandenen Deckungskapitals.

Bei Auszahlung soll der gemäß Pkt. 1 errechnete Pauschalsteuersatz zur Anwendung
kommen. Der Brutto-Auszahlungsbetrag muss das Deckungskapital und die
Schwankungsrückstellung umfassen. Ein versicherungs-technischer" Abschlag wird
grundsätzlich abgelehnt.

5.       Möglichkeit des begünstigten, staatlich gestützten, individuellen Wechsels in
ein Versicherungsprodukt.

6.       Transparenz:

 

-  Darstellung der Veranlagungsstrategie

-  Darstellung der Veränderung und Neubewertung der Pensionsleistungen

-  Offenlegung der Kosten für die Vermögensverwaltung

-  Veröffentlichung der Performancewerte aller einzelnen VRGs , um endlich Vergleiche
herstellen zu können.

 

Wien, 29.1.2010