63/PET XXIV. GP

Eingebracht am 04.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Hermann Gahr
Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien

Wien, am 28. Oktober 2010

 

Petition

„Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A 12“

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend
Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A12 Inntalautobahn“

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hermann Gahr
Abg. z. NR


Petition Sanierung der Belastungen durch Autobahnverkehrslärm im Gemeindegebiet von Terfens an der A12 Inntalautobahn“

Das Bundesland Tirol weist mit der A 12 Inntal- sowie der A 13 Brennerautobahn die im gesamten Alpenraum höchst belastete Transitroute auf. Aufgrund der besonderen Topografie in den engen Gebirgstälern sind weit höhere Lärm- und Gesundheitsschutzmaßnahmen als in anderen Gebieten erforderlich.

Die zunehmenden Belastungen durch den Autobahnlärm führen zu gravierenden Veränderungen des Sozialverhaltens und wirtschaftlichen Nachteilen für die Wohnbevölkerung von Terfens. Man denke beispielsweise an die Wertminderung von Grundstücken und Häusern, Mietzinseinbußen oder höheren Gesundheits- und Pflegekosten.

Der Ortsteil Vomperbach im Gemeindegebiet von Terfens ist seit Jahrzehnten durch die Autobahn getrennt und die Belastungen durch den Verkehr steigen ständig an. Seit Jahren werden die Bewohner der dort vor 1996 errichteten Häuser (Bsp. Haus "Paul", Haus "Parz") mit gutgemeinten Zusagen vertröstet.

Auch auf der anderen Seite der Autobahn fordert die Bevölkerung schon lange eine wirksame Entlastung vom Verkehrslärm. Das Haus "Jenewein" etwa, in den 1950er Jahren und somit zwanzig Jahre vor der Verkehrsfreigabe der A12 in diesem Bereich errichtet, bemüht sich seit über 10 Jahren intensiv um die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes.

Die Unterzeichner der Petition fordern daher:

      eine rasche und unverzügliche Verbesserung der Gesundheits- und Lebensqualität für die betroffenen Familien und angeführten Liegenschaften sowie deren Freiräume in den genannten Wohngebieten der Gemeinde Terfens durch Errichtung eines aktiven Lärmschutzes und Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzwerte.

      Vorrang für den Gesundheitsschutz im geschilderten Bereich, um nicht den Eindruck zu erwecken, Transitparkplätze wären wichtiger als Familien, die schon vor dem Bau der A12 Inntalautobahn angesiedelt haben.

      eine umfassende Sanierung der Lärmquelle durch den Betreiber der A 12 Inntalautobahn                                        beziehungsweise          die            Verwendung           der Straßenbenützungsgebühren Vignette (PKW)   und Roadpricing (LKW) für die Beseitigung der hohen Gesundheitsbelastung.


Gemeinde Terfens                                            Transitforum Austria-Tirol

Dorfplatz 1                                                        UVP-G-2000-Organisation

6123 Terfens                                                    6020 Innsbruck

Tel 0043-5224/68315                                       Salurnerstraße 4

Fax 0043-5224/68315-66                                 transitforum@tirol.com

gemeinde@terfens.tirol.gv.at                           www.transitforum.at

http://www.terfens.tirol.gv.at

Beilage zur
Parlamentarischen Petition

betreffend

Sanierung des Autobahnverkehrslärms im Gemeindegebiet Terfens an der

A12 Inntalautobahn

Grundlagen: Lärmschutzuntersuchungen ASFINAG
Baubescheide der Gem. Terfens

Umweltausschuss vom 24.11.2009 und 5.7.2010 der Gem.Terfens Dienstanweisung 2006 des BMVIT

Ortsteil Vomperbach

Die von den Lärmgrenzwertüberschreitungen entlang der A12 (ca.Km 53,1 bis ca.Km 53,8) infolge Autobahnverkehr betroffenen Wohngebiete der Gemeinde Terfens umfassen:

1) Alte Landstraße und Kirchboden (Beilage A)
Nr. 20 – Jenewein


Grenzwertüberschreitung bis zu 10 dB(A) bei Nacht trotz der vorhandenen LSW in diesem Bereich entlang der A12.

Das Wohnhaus wurde 1950 genehmigt und errichtet,also 20 Jahre vor der Verkehrsfreigabe der A12 in diesem Bereich.

Die Fam. Jenewein bemüht sich seit 10 Jahren intensiv um die Errichtung eines aktiven Lärmschutzes.

Auch die im Folgenden angeführten weiteren vom Autobahnverkehrslärm betroffenen Wohnobjekte in diesem Abschnitt wurden alle vor dem 1.1.1996 genehmigt.Und zwar:

Nr.15 –Baugenehmigung 1984, Nr.16-1965, Nr.17-1962, Nr.18-1961; Nr.19- 1990

Die Grenzwertüberschreitungen reichen bis 5dB(A) bei Nacht trotz der vorhandenen LSW in diesem Bereich entlang der A12.

Es sind also im zitierten Wohngebiet insgesamt 6 Objekte von den Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Lösungsvorschlag:

Lt. Gutachten Lechner vom 7.7.2009 können die Grenzwerte gem. Dienstanweisung BMVIT- Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahre 1996 - am Wohnhaus Jenewein und damit an dem am schwersten betroffenen Wohnobjekt in diesem Bereich sowohl im Parterre als auch im OG des Wohnhauses bei Errichtung einer neuen, die alte ersetzende LSW mit einem
5m senkrechten unteren Teil und einem unter 45 Grad geneigten 2,60m langen
oberen Teil erreicht werden.

Die Gesamthöhe der LSW mit 6,80m müsste wie die alte LSW am Ostende der Vomperbachbrücke beginnend errichtet werden.

Die Errichtung ist technisch machbar (eigener Träger entlang des Randbalkens für LSW imBrückenbereich) und es kann auch aufgrund der Örtlichkeit die erforderliche Brückenrevision von unten erfolgen.


2)Stublerwald (Beilage B)

Nr.10 Paul ( Baugenehmigung 1981)

Grenzwertüberschreitungen bei Nacht bis zu 10dB(A)

Auch die im Folgenden angeführten weiteren vom Autobahnlärm betroffenen Wohnobjekte wurden entweder vor dem 1.1.1996 oder überhaupt vor der Verkehrsfreigabe der A12 genehmigt. Und zwar:

Nr.2-Baugenehmigung 1995,Nr.l-1961 und weitere 3 Wohnobjekte die in den 1960-iger Jahren genehmigt wurden.

Es sind also im zitierten Wohngebiet insgesamt 6 Objekte von den Grenzwertüberschreitungen betroffen.

Lösungsvorschlag:

Errichtung einer neuen LSW am Damm der dort im Einschnitt verlaufenden A12 mit Anschluss an die bestehende LSW auf der Vomperbachbrücke,damit die Grenzwerte unterschritten werden.

3) Wohnstraße ( Beilage B)
Nr.18 –Parz

Höchste Grenzwertüberschreitungen bei Nacht in diesem Bereich mit bis zu 15dB(A) ohne derzeit vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12. Das Wohnhaus wurde 1993 genehmigt.

Nr.20-Baugenehmigung 1994, Nr.16-1994, Nr.10-1994, Nr.2-1983

Grenzwertüberschreitungen bis zu 10dB(A) bei Nacht ohne derzeit vorhandene Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12.

Nr. 14-1994, Nr.8-1983, Nr.6-1981, Nr.4-1982

Grenzwertüberschreitungen bis zu 5dB(A) bei Nacht ohne derzeit vorhandene Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12.


Neben den genannten 9 Wohnobjekten sind in diesem Bereich noch weitere 11 Wohnobjekte von Grenzwertüberschreitungen von bis zu 5dB(A) bei Nacht betroffen.

Insgesamt sind also 20 Wohnobjekte vom Autobahnverkehrslärm so beeinflusst, dass die Grenzwerte gem. DA nicht eingehalten werden.

Lösungsvorschlag:

Errichtung eines Lärmschutzdammes an der Böschungskrone (die Autobahn liegt hier in einem Einschnitt) oder einer neuen LSW beginnend von der Überführung bei ca Km.53,45 bis westlich des Wohnhauses Parz,so dass die Grenzwerte gem. DA eingehalten werden. Wie die Beilage (B) zeigt,erfolgt der Lärmeintrag beim Wohnobjekt Parz auch von Westen her,welcher insbesondere bei entsprechenden Windverhältnissen noch verstärkt wird. Deshalb muss eine Lärmschutzmaßnahme entlang der Autobahn entlang der westseitigen Reihenhäuser auch etwas nach Süden errichtet werden.

Zusammenfassung:

Von den Grenzwertüberschreitungen im Ortsbereich Vomperbach sind also mindestens 32 Wohnobjekte ( Baujahr vor dem 1.1.1996) insgesamt betroffen, wobei bei einzelnen Wohnhäusern der Lärmpegel bei Nacht infolge Verkehrslärm entlang der A12 den Grenzwert der Dienstanweisung mit ≤50% bis ≤150% überschreitet. Daneben sind insbesondere im Ortsteil Stublerwald weitere Wohnobjekte betroffen,die zwar erst nach dem 1.1.1996 errichtet wurden,aber trotzdem von den Lärmgrenzwertüberschreitungen beeinflusst sind.

Terfens Dorf

4) Ortsteil Auweg u. Riedstraße

Das im Folgenden vom Autobahnverkehrslärm betroffene Wohngebiet liegt ebenfalls entlang der A12 im Bereich vorhandener LSW zwischen ca. Km 55,5 bis ca.km 56,9. Die auf der Nordseite (Terfens) im Jahre 2002 errichtete LSW wurde in einer Höhe von rd. 3,00m ausgeführt und entsprach sohin der


Bedingung der Straßenverwaltung,wonach die bereits vorhandene LSW auf der Südseite ( Weer) dieselbe Höhe aufweisen muss.

In weiterer Folge wurden auf der Seite Weer eine neue und wesentlich höhere LSW errichtet. So hat die LSW bei ca.km 56,7 im Bereich der Vomper- Landesstraßenbrücke (L222),also der Unterführung der A12 auf der Seite Weer nunmehr eine Höhe von rd. 4m und ist damit um rd.1m höher als auf der Seite Terfens.

In unmittelbarer und weiterer Folge auf rd.500m Richtung Osten ist die LSW Seite Weer mit rd. 5m Höhe sogar um rd.2m höher als auf der Seite Terfens obwohl nicht nur der Ortsteil Riedstraße sondern große Teile des gesamten Wohngebietes von Terfens dort in Relation zur Autobahn höher liegen als das gesamte Wohngebiet von Weer.

Lösungsvorschlag:

Errichtung einer LSW Seite Terfens in Entsprechung der seinerzeitigen Bedingung wonach auf beiden Seiten der A12 gleich hohe LSW herzustellen sind.

Anmerkungen zur Wirtschaftlichkeit“:

An dieser Stelle sei auf die von der ASFINAG immer wieder vorgebrachte fehlende“ Wirtschaftlichkeit“ eines aktiven Lärmschutzes im Ortsteil Vomperbach verwiesen.Dazu halten die Einbringer dieser Petition unmissverständlich fest:

Der Verkehr auf der Autobahn ist eindeutig und zweifelsfrei als Lärmerreger festgestellt,und somit ist der Betreiber der A12 Inntalautobahn angehalten, als Verursacher diese Lärmquelle so zu sanieren, dass Gesundheitsschäden der zum Teil bereits vor Bau der A12 angesiedelten Bevölkerung „dauerhaft und nachhaltig“beseitigt werden. Dazu sei festgehalten, dass der Betreiber sowohl vom PKW (Vignette) als auch vom LKW (Roadpricing) erhebliche Straßenbenützungsgebühren kassiert, die selbstverständlich auch für die Beseitigung dieser hohen und ungebührlichen Gesundheitsbelastung zu verwenden sind.


Weiters scheint uns der Hinweis auf fehlende Wirtschaftlichkeit“ aus aktuellem Anlass nicht besonders glaubhaft zu sein.So wird derzeit in unmittelbarer Nähe mit hohen Kosten ein neuer Parkplatz für Transit-LKW errichtet (Ausfahrt Vomp), wo die Wirtschaftlichkeit“ keine Rolle zu spielen scheint. Weitere ähnliche Transit-LKW-Stellplätze werden entlang der gesamten Inntalautobahn errichtet und spielen dabei weder Geld noch Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Aus Sicht der betroffenen Bevölkerung ist dies umso mehr unverständlich, als der Eigentümervertreter derASFINAG eigentlich das Prinzip von der Straße auf die Schiene“ umsetzen will (BMVIT).

Daher appellieren die Einreicher dieser Petition dringend, dem notwendigen Gesundheitsschutz im geschilderten Bereich Vorrang einzuräumen und nicht den Eindruck zu erwecken, dass ihnen Transitparkplätze weit wichtiger sind als die Familien, die schon vor dem Bau der A12 Inntalautobahn angesiedelt haben. Für die Familien stellen ihre Wohnhäuser ihr Lebenswerk dar, ein Absiedeln ist finanziell durch Entwertung von Grund, Boden und Liegenschaft durch die hohe Lärm-und damit Gesundheitsbelastung ( siehe Beilage C (nicht möglich und daher ist ihnen eine entsprechende Lebens-und Gesundheitsqualität zu erhalten, die nicht mit Wirtschaftlichkeit“ vonseiten des Verursachers zu bewerten ist.

Das Bundesland Tirol weist mit der A12 Inntal-und A13 Brennerautobahn die im gesamten Alpenraum höchst belastete Transitroute auf,und auf Grund der besonderen Topografie in unseren engen Gebirgstälern sind eben weit höhere Lärm-und Gesundheitsschutzmaßnahmen erforderlich. Wenn es um die Gesundheit der AnrainerInnen geht, sind andere Maßstäbe als bloß einzelwirtschaftliche Berechnungsregeln einer Dienstanweisung anzustellen.Diesbezüglich sei unter anderem auf das Grundrecht auf Gesundheit“ verwiesen, welches sowohl in der Menschenrechtskonvention als auch der EG-Grundrechtscharta abgesichert ist, auf die Verpflichtungen der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention (in Rechtskraft seit 18.12. 2002)sowie auch auf die Verpflichtungen aus der Straßenverkehrsordnung.

Die Einreicher dieser Petition fordern daher die rasche und unverzügliche Verbesserung der Gesundheits-und Lebensqualität für die betroffenen Familien und angeführten Liegenschaften sowie deren Freiräume in den genannten Wohngebieten der Gemeinde Terfens durch Errichtung eines


aktiven Lärmschutzes und Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Lärmschutzwerte.

Beilagen:

A,B  Lärmkarten ASFINAG

C    Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm

Für die Gemeinde Terfens:                          Für das Transitforum Austria-Tirol

Bürgermeister Hubert Hußl                           Landtagsabg. Fritz Gurgiser

Dipl.Ing.Muigg Karl