76/PET XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

im Hause

Wien, am 18. März 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermittle ich die Petition ERHALTUNG UND BETRIEB DER YBBSTALBAHN NACH ÜBERGABE AN DAS LAND NIEDERÖSTERREICH“ im

Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Windbüchler-Souschill

Abgeordnete zum Nationalrat


Ybbstalbahn Entwicklungs Gemeinschaft

YEG ZVR-Zahl 539915966

3340 Waidhofen an der Ybbs, Höhenstrasse 49

Tel.:+43 7442 55463 oder +43 664 5222 455

E-Mail: yeg@.aon.at

Petition an den Nationalrat: „Erhaltung und Betrieb der Ybbstalbahn nach der           Übergabe an das Land Niederösterreich“

PETITION

Die niederösterreichische Landesregierung forciert den Bau eines 40 km langen Radweges auf Teilstrecken der Ybbstalbahn zwischen den Bahnhöfen Gstadt und Göstling um 8,7 Millionen Euro.

Da das Radwegprojekt mit voller Absicht auf die Zerstörung der Ybbstalbahn ausgelegt ist, um damit für spätere Zeiten einen öffentlichen Personen-und Güterverkehr unmöglich zu machen, sowie dadurch beachtliches Volksvermögen vernichtet wird und dem außergewöhnlichen technischen Kulturerbe keine Beachtung zukommt, verlangen wir eine Neuplanung des Radweges ohne Verwendung der Bahntrasse.

Die für die Erhaltung und den Betrieb der gesamten Ybbstalbahn ins Leben gerufene Bürgerinitiative YEG Ybbstalbahn Entwicklungs Gemeinschaft kritisiert das Projekt „Radweg auf Teilen der Ybbstalbahn“ aus folgenden Gründen:

o     Die Sanierung des 20 km langen Teilstückes Gstadt - Hollenstein kostete 10 Millionen Euro an Bundesmitteln, wurde 2007 abgeschlossen, ist für 60 km/h ausgelegt und hat ohne weitere Investitionen eine Laufzeit bis mindestens 2040.

o     Die Abtragungskosten des sanierten Streckenteiles belaufen sich auf 700.000 Euro.

o     Die Errichtungskosten des Radweges in diesem Abschnitt benötigen Geldmittel in der Höhe von mindestens 3,5 Millionen Euro.

o     Laut Aussage des Bürgermeisters von Waidhofen/Ybbs, Wolfgang Mair werden den Radweg auf der Bahntrasse jährlich nur 8.000 Einheimische und 4.000 Touristen benutzen.

o     Laut einer Studie des Landes NÖ brachten die Züge der Ybbstalbahn jährlich 30.000 - 70.000 Touristen ins Tal. (Oberacher 2008)

o     Um dies zu ermöglichen brauchen nur die Hochwasserschäden behoben werden. Die Reparaturkosten betragen, damit die Strecke wieder befahrbar wird laut Voranschlag ca. 60.000 Euro. (Baumeister Enöckl, Lunz 60.000 Inkl. Mwst.)

o     Im Jahr der Freiwilligen muß es wohl selbstverständlich sein, daß der Betrieb von Tourismuszügen von diesen ehrenamtlich und damit kostengünstigst durchgeführt werden darf.

o     Welche Bedeutung das BMVIT der Ybbstalbahn zumisst, ist daran ersichtlich, daß man nach wie vor bereit ist 10 Mio. Euro für die Sanierung der Altlasten zu geben, so das Land NÖ will! (Beilage)

Aus diesen Gründen erhebt die Bürgerinitiative YEG auch im Namen von 11.000 Personen, welche unterschrieben haben, im Sinne von

o  Umwelt & Klimaschutz, mehr Personen und Güter auf der Bahn

o  Kulturgut, Erbe auch von unseren Vorfahren an die nächsten Generationen

o  Teil unserer Geschichte und unserer Heimat

o  Wahrzeichen für das Ybbstal. weltweit bekannt

o  Wichtiger Tourismusmagnet der die Eisenstraßen-Museen miteinander verbindet

o   Öffentliches Verkehrmittel mit Vielfachnutzen, Schüler, Pendler, Touristen und auch Güterverkehr.


o  Erwiesenermaßen bringt die Kombination BAHN+RADWEG den 10 fachen Nutzen für den Tourismus, als ein Radweg allein!

o  Gegen Geldverschwendung

folgende Forderungen:

1.  Den Radweg so zu gestalten und zu planen, daß die Ybbstalbahn in ihrer Gesamtheit, zumindest vorerst als Tourismusbahn, erhalten bleibt.

2.              Im Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit den ehrenamtlich Tätigen der YEG das Betreiben der Tourismusbahn, auch mit Hinblick auf das Jahr der Freiwilligen, zu ermöglichen.

3.              Realistischer Weise mit der Errichtung des Radweges vorerst auf den bereits bestehenden Wegen und Strassen zu beginnen, bzw. diese mit geringem Kostenaufwand zu vernetzen

4.              Die Ybbstalbahn nach bekannten Beispielen in anderen Regionen so mit dem Radweg zu verknüpfen, daß für beide in Symbiose mit den Tourismusbetrieben der größtmöglichste Nutzen für das obere Ybbstal erzielt werden kann.

5.              Die Rücknahme des Einstellungsbescheides vom 22.11.2010 und den Fortbestand der Konzession.

6.              Finanzielle Mittel welche vom Bund zur Erhaltung der Infrastruktur der Schmalspurbahnen gegeben wurden, sollten zweckentsprechend verwendet werden.

Nach der Präambel der Grundsatzvereinbarung vom 14.1.2010 zwischen dem BMVIT, dem Land NÖ und den ÖBB ist dem Schienentouristikverkehr der Vorzug zu geben. Aufgrund dessen, mit Berücksichtigung der obigen Kritikpunkte, der Forderungen und ergänzenden Bemerkungen wird daher ersucht, die Planung für das Bauvorhaben „Radweg Ybbstal“ zu überarbeiten.