84/PET XXIV. GP

Eingebracht am 12.05.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                  Wien, 12. Mai 2011

Betreff:     Petition Nulltoleranz für Gen-Dreck in Futtermitteln

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich die Petition Nulltoleranz für Gen- Dreck in Futtermitteln mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pirklhuber

DER  GRÜNE  KLUB  IM  PARLAMENT

A-1017    Wien,  Telephon  +43-1-40110-6672,   Telefax  +43-1-40110-6882,   DVR  0543888,

Email: wolfgang.pirklhuber@gruene.at


Petition


Nulltoleranz für Gen-Dreck in Futtermitteln

Am 22. Februar 2011 hat ein Fachgremium der EU-Kommission - in dem Vertreter aller EU- Länder, auch Österreichs, sitzen - beschlossen, dass zukünftig Verunreinigungen von Futtermitteln mit illegalen GVO-Konstrukten bis zu einem Schwellenwert von 0,1 Prozent zulässig sind.1)

Man stelle sich eine Gentechnikpflanze mit in der EU nicht zugelassenen medizinischen Eigenschaf- ten vor: Bei einer LKW-Ladung mit ca. 20 Tonnen Futtermitteln darf diese Verunreinigung in Hin- kunft zwei volle Eimer illegalen Gen-Dreck betragen! In einer vollen Schiffsladung Futtermitteln, die in Rotterdam ankommt, könnten damit sogar 65 Tonnen nicht-zugelassene Gentech- Verschmutzung toleriert werden.

Schon heute haben Landwirte und Lebensmittelproduzenten, die keine Gentechnik einsetzen wollen, große Probleme, Verunreinigungen mit in der EU bereits zugelassenen Gentech-Konstrukten zu vermeiden. Dieses Problem wird sich nun noch verschärfen durch Verunreinigungen mit nicht zuge- lassenen Gentech-Konstrukten. Denn die Verursacher der Verunreinigung bemühen sich gar nicht erst um eine Schadensbegrenzung.

Mit dieser Entscheidung gehen die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten vor der jahrelangen Lobbykampagne der Futtermittel- und Gentech-Industrie in die Knie und treten das Vorsorgeprinzip mit Füßen. Die Gefahr einer Kontamination auch von Lebensmitteln mit nicht zugelassenen Gentech-Konstrukten ist vorprogrammiert. Die Verordnung ist erst rechtskräftig, wenn das EU- Parlament nicht in den nächsten drei Monaten Widerspruch einlegt.

Wir fordern die Mitglieder des österreichischen Nationalrats, die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung und die Abgeordneten des EU-Parlaments auf:

1.              die Zustimmung im Rat und im EU-Parlament zu verweigern und Einspruch gegen die Aufhebung der Nulltoleranz gegenüber nicht-zugelassene GVO-Konstrukte im Sinne des Verbraucherschutzes und des Vorsorgeprinzips zu erheben!

2.              sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahingehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie z.B. Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wur- den, kennzeichnungspflichtig werden.

3.              im Rahmen der EU-Agrarreform geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wieder verstärkt gentechnikfreie Eiweißfuttermittel in Europa produziert werden. So- fern Importe erforderlich bleiben, sollten diese schrittweise auf gentechnikfreie Futter- mittel umgestellt sowie Logistik, Lagerung und Kontrolle von Handelsströmen für gen- technikfreie Futtermittel sichergestellt werden.

1) ... Dieser gentechnisch veränderte Organismus muss in einem Drittland bereits zugelassen sein und der Antrag auf Zulassung in der EU bereits mindestens drei Monate laufen. Darüber hinaus muss die EFSA bestätigt haben, dass von einer Verunreinigung von 0,1% im Futtermittel keine Umwelt- oder Gesundheitsgefahr ausgeht.

GRÜNE BÄUERINNEN UND BAUERN ÖSTERREICH

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