122/PET XXIV. GP
Eingebracht am 19.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Dr. Franz-Joseph Huainigg
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
A-1017 Wien
Wien, am 19.9.2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In
der Anlage überreiche ich/ überreichen wir
Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die
Petition
betreffend “CONTRA SCHADENERSATZ“ DER AKTION LEBEN.
Mit der
Bitte um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung dieser Petition verbleibe ich/
verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Anlage: Petition
contra schadenersatz
Petition „Contra Schadenersatz“:
3.393 Menschen unterstützen unser Anliegen
Wir treten für
Gleichbehandlung und Unterstützung behinderter
Kinder und ihrer Eltern
ein
und fordern:
1. Schluss mit Schadenersatz für behindert geborene Kinder!
2.
Vielfältige und
bedarfsgerechte Unterstützung für behinderte
Kinder
und ihre Eltern!
• Forderung 1 richtet sich an das Parlament:
Das
Parlament möge die Änderung des Schadenersatzrechtes
beschließen, sodass klar
ist:
Niemand hat Anspruch auf Schadenersatz, weil ein Schwangerschaftsabbruch
unterblieben
ist.
• Forderung 2 richtet sich an Regierung und Parlament:
Regierung und Parlament mögen umgehend ausreichende Unterstützung für
behinderte Kinder und ihre Eltern bereitstellen und beschließen.
Ziel: Alle Eltern behinderter Kinder erhalten bedarfsgerechte Hilfe und Entlastung.
3.393 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet.
Am 14.1.2009 übergaben wir dem Parlament unsere Parlamentarische Bürgerinitiative
„Mit Kindern in die Zukunft -
Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich“
Im Wortlaut schlugen wir folgende Ergänzung im Schadenersatzrecht vor:
Nach § 1324 ABGB
soll nachstehender § 1324a eingefügt werden: „§ 1324a. Ein
auf eine
vorgeburtliche Behinderung gründender
Schadenersatzanspruch besteht nur dann, wenn durch
eine vorsätzliche oder fahrlässige ärztliche
Fehlleistung eine Behinderung herbeigeführt oder
verschlimmert oder deren Heilung oder Linderung nicht erreicht wurde.
Ein Schadenersatz-
anspruch aufgrund eines unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs ist in
jedem Fall
ausgeschlossen."
Damals unterstützten 62.550 Menschen ebenfalls diese Forderung.