128/PET XXIV. GP
Eingebracht am 28.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Einreicher:
Dr. Mag.
Alexander Neunherz
Petersbrunnstraße
15/Top 2
5020
Salzburg
Wien. 28.10.2011
Parlamentarische Petition
betreffend
„Schaffung eines Bundesgesetzes über die
Kostentragung der
Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten“
Die Stadt Salzburg fordert seit 8
Jahren von der Republik Österreich 900.000 Euro für das
Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von 3 Fliegerbomben
zurück. Die
derzeitige Kompetenzlage ist unklar, die faktische Rechtlage für
Grundeigentümer
unzumutbar. Diese haben nämlich die
Kosten für die Suche von Fliegerbombenblindgängern
und deren Freilegung zu tragen. Für die kostenlose Beseitigung von
aufgefundenen und
freigelegten Fliegerbombenblindgängern hingegen ist der Entschärfung-
und
Entmienungsdienst des Bundesministeriums
für Inneres zuständig.
Nach
jahrelangem Rechtsstreit über die Kostentragung der Aufsuchung
und Entschärfung von
Fliegerbombenblindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg hat der
Verfassungsgerichtshof 2010
in einem Erkenntnis
festgestellt, dass die Stadt Salzburg keinen Kostenerstattungsanspruch
gegenüber dem Bund habe, da keine Norm der österreichischen
Rechtsordnung das Suchen
nach solchen Bombenblindgängern regle. Der Bund erklärt sich zwar
für die Bergung und
Vernichtung zuständig, lehnt
allerdings nach wie vor die Zuständigkeit für das Aufsuchen der
Blindgänger strikt ab. Allein in der Stadt Salzburg gibt es jedoch
122 Verdachtspunkte, von
denen bisher nur ein geringer Teil sondiert
wurde. Es ist daher mehrere Jahrzehnte nach Ende
des Zweiten Weltkrieges an der Zeit, dass der Bund das Thema der
Fliegerbombenblindgänger umfassend und
abschließend gesetzlich regelt.
Derzeit prüft der
Verfassungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren, ob der OGH nicht doch
zuständig ist. Nach der Zurückweisung der Klage der Stadtgemeinde
Salzburg gemäß Artikel
137 B-VG ist diese
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den entstandenen
„Kompetenzkonflikt“ noch ausständig. Sollte darin die
Zulässigkeit des ordentlichen
Rechtweges ausgesprochen werden, hätte
allenfalls der Oberste Gerichtshof über die von der
Stadtgemeinde Salzburg eingebrachte Revision (neuerlich) zu entscheiden.
Der Verfassungs- und
Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages hat sich
geschäftsordnungsgemäß
in seiner Sitzung vom 21. September 2011 mit einem
diesbezüglichen Antrag befasst und diesen mit den Stimmen von SPÖ,
ÖVP, FPÖ und den
Grünen - damit einstimmig
- beschlossen. Dieser Antrag ist Gegenstand dieser
Petition.
Petition
Der Einreicher sowie
die unterfertigten Abgeordneten ersuchen daher die österreichische
Bundesregierung, dem Nationalrat ein Bundesgesetz zur Beschlussfassung mit dem
Inhalt
vorzulegen, wonach das Aufsuchen, die
Freilegung und die Entschärfung von Kriegsrelikten
in die ausschließliche Bundeskompetenz fallen sowie die daraus
resultierenden Kosten vom
Bund zu tragen sind. Das Bundesgesetz hat weiters eine Verpflichtung
für den Bund zu
enthalten, dass alle Verdachtspunkte nach dem jeweiligen Stand der Technik
innerhalb von
zehn Jahren überprüft werden.
Mag. Johann Maier Rosa Lohfeyer Stefan Prähauser
Abg. z. NR Abg. z. NR Abg. z. NR
Dr. Mag. Alexander Neunherz