139/PET XXIV. GP
Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
S.g. Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5.12.2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat samt einem Zusatzantrag einstimmig beschlossene Petition betreffend „Gegenmaßnahmen zur EU- Verpackungsverordnung“.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Abg.z.NR Gerald Grosz
Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch
24. September 2009
Betrifft: Gegenmaßnahmen zur EU-Verpackungsverordnung
DRINGLICHER ANTRAG
(gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Die Verpackungsverordnung der EU vom April dieses Jahres erleichtert den Konzernen die
Einführung von Mogelpackungen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten verwirren
und die oft bei gleichem Preis weniger Inhalt haben.
Diese Verordnung wurde vom zuständigen EU-Kommissar, dem Sozialdemokraten Günter
Verheugen, als Meilenstein bezeichnet. Für viele Menschen bedeutet die Tatsache, dass die
meisten Produkte in fast jeder Packungsgröße verkauft werden dürfen, einen Anschlag auf
ihre Brieftasche.
Diese Verordnung ist europaweit in Kraft getreten. Das österreichische Parlament wurde -
anders bei Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen - damit nicht
befasst.
Nach Auffassung der KPÖ ist eine Rücknahme dieser verbraucherfeindlichen
Verpackungsverordnung der EU wünschenswert.
Da dies aber kurzfristig nicht möglich sein dürfte, ist als Sofortmaßnahme eine Entschärfung
sinnvoll. Schon jetzt ist es Pflicht, den Kilo- bzw. Literpreis einer Ware auf der Verpackung
anzuführen, allerdings erfolgt das meist in einer sehr kleinen Schrift. Hier ist eine Änderung
sofort möglich.
Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den
Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Der Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Lesbarkeit der Kilogramm- bzw. Literpreise der Waren, die von der EU-Verpackungsverordnung betroffen sind, verbessert wird.
Graz, 24. September 2009
Zusatzantrag
zum Dringlichen Antrag der KPÖ
an den Gemeinderat
eingebracht von Gemeinderätin Maga. Susanne Bauer
in der Sitzung des Gemeinderates
vom 24. September 2009
Diese Auszeichnungen sollen gemäß AK-Vorschlägen folgendermaßen aussehen:
• Mindestschriftgröße des Verkaufspreises 8 mm
• Mindestschriftgröße des Grundpreises: 4 mm
• Grundpreisgröße soll am Preisschild immer rechts oben stehen
• Grundpreis soll am Preisschild immer rechts unten stehen
• Einheitliche Berechnung des Grundpreises auf Basis des Produktpreises (und nicht umge-
kehrt). Ausnahme z.B. bei vorabgepacktem Käse, wenn die Stücke unterschiedlich schwer
sind.
• Einheitliche Regelung der offenen Frage, ob bei Produkten, die in Öl eingelegt sind, der
Grundpreis auf das Abtropfgewicht oder auf das Gesamtgewicht zu beziehen ist.
• Grundpreisauszeichnung auch bei Küchenrollen, Taschentücher, Baby-Feuchttüchern,
WC-Papier etc.