139/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 5.12.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat samt einem Zusatzantrag einstimmig beschlossene Petition betreffend Gegenmaßnahmen zur EU- Verpackungsverordnung“.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Gerald Grosz

 



Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch

24. September 2009

Betrifft: Gegenmaßnahmen zur EU-Verpackungsverordnung

DRINGLICHER ANTRAG

(gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Die Verpackungsverordnung der EU vom April dieses Jahres erleichtert den Konzernen die

Einführung von Mogelpackungen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten verwirren

und die oft bei gleichem Preis weniger Inhalt haben.

Diese Verordnung wurde vom zuständigen EU-Kommissar, dem Sozialdemokraten Günter

Verheugen, als Meilenstein bezeichnet. Für viele Menschen bedeutet die Tatsache, dass die

meisten Produkte in fast jeder Packungsgröße verkauft werden dürfen, einen Anschlag auf

ihre Brieftasche.

Diese Verordnung ist europaweit in Kraft getreten. Das österreichische Parlament wurde -

anders bei Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen - damit nicht

befasst.

Nach Auffassung der KPÖ ist eine Rücknahme dieser verbraucherfeindlichen

Verpackungsverordnung der EU wünschenswert.

Da dies aber kurzfristig nicht möglich sein dürfte, ist als Sofortmaßnahme eine Entschärfung

sinnvoll. Schon jetzt ist es Pflicht, den Kilo- bzw. Literpreis einer Ware auf der Verpackung

anzuführen, allerdings erfolgt das meist in einer sehr kleinen Schrift. Hier ist eine Änderung

sofort möglich.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den

Antrag zur dringlichen Behandlung

(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Lesbarkeit der Kilogramm- bzw. Literpreise der Waren, die von der EU-Verpackungsverordnung betroffen sind, verbessert wird.


Graz, 24. September 2009

Zusatzantrag
zum Dringlichen Antrag der KPÖ

an den Gemeinderat

eingebracht von Gemeinderätin Maga. Susanne Bauer

in der Sitzung des Gemeinderates

vom 24. September 2009

Diese Auszeichnungen sollen gemäß AK-Vorschlägen folgendermaßen aussehen:

         Mindestschriftgröße des Verkaufspreises 8 mm

         Mindestschriftgröße des Grundpreises: 4 mm

         Grundpreisgröße soll am Preisschild immer rechts oben stehen

         Grundpreis soll am Preisschild immer rechts unten stehen

         Einheitliche Berechnung des Grundpreises auf Basis des Produktpreises (und nicht umge-

kehrt). Ausnahme z.B. bei vorabgepacktem Käse, wenn die Stücke unterschiedlich schwer

sind.

         Einheitliche Regelung der offenen Frage, ob bei Produkten, die in Öl eingelegt sind, der

Grundpreis auf das Abtropfgewicht oder auf das Gesamtgewicht zu beziehen ist.

         Grundpreisauszeichnung auch bei Küchenrollen, Taschentücher, Baby-Feuchttüchern,

WC-Papier etc.