141/PET XXIV. GP
Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
S.g. Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5.12.2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossene Petition betreffend „zu hohe Kopierkosten bei Gericht“.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Abg.z.NR Gerald Grosz
Gemeinderätin Gerti Schloffer
Donnerstag, 20. 5. 2010
DRINGLICHER ANTRAG
(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Betrifft: Zu hohe Kopierkosten bei Gericht - Petition
Mit 1. Juli 2009 wurde das Gerichtsgebührengesetz (GGG) insofern novelliert, als dass die
Kosten für Kopien von Gerichtsakten um 150% (!!) von 40 Cent auf einen Euro pro Seite
angehoben wurden.
In Österreich hat jeder Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess das Recht auf
Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen
Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens
widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die seit letztem Jahr gültigen „Luxuspreise“
für Aktenkopien untergraben.
Die hohen Kopierkosten für Gerichtsakten, die auch schnell einmal 100 Seiten umfassen
können, erschweren sozial Schwachen den Zugang zum Recht ganz erheblich, da allein die
finanzielle Belastung durch überhöhte Kopierkosten für viele nicht mehr zu bewältigen ist.
Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag zur dringlichen Behandlung
(gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf dem
Petitionsweg auf, die im vergangenen Jahr erfolgte Erhöhung der Kopierkosten bei Gericht
rückgängig zu machen und zu bestimmen, dass Kopien bei Gericht künftig zum
Selbstkostenpreis ausgefolgt werden.