147/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 5.12.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossene Petition betreffend Kinder und Jugendliche künftig als Lärmquelle gesetzlich auszunehmen.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Gerald Grosz

 


 

 

 

 


ANTRAG

zur
dringlichen Behandlung

unterstützt durch die im GR vertretenen
Klubs von SPÖ, GRÜNE, KPÖ, FPÖ, BZÖ und GR Mariacher

Betr.:        Petition an die Österreichische Bundesregierung und den

                      Nationalrat: Kinder und Jugendliche künftig als Lärmquelle gesetzlich

                             auszunehmen

Kinderlachen ist Zukunftsmusik - dieses familienpolitische Leitmotiv begleitet uns seit vielen Jahren. Kinder lachen wesentlich häufiger als Erwachsene und sind uns allen dadurch ein wichtiges Vorbild. Selbstverständlich hören wir die Kinder auch weinen, singen, rufen, streiten und schreien - ihre Stimmen erinnern uns jedenfalls immer daran, dass Kinder in unserer Nähe sind und unser Land eine gute Zukunft hat.

Leider gibt es aber auch immer wieder Beschwerden wegen störender Kinder- stimmen. Klagen gegen Lärm aus Kinderbetreuungseinrichtungen und Spiel- plätzen wurden durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes deutlich erschwert - allerdings nicht in Österreich, sondern bei unseren deut- schen Nachbarn durch einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 26. Mai dieses Jahres. Auch Österreich braucht dringend ein entsprechendes kinderfreundliches Signal, sodass Kinderstimmen nicht länger als schädliche Umwelteinwirkung“ qualifiziert werden können. Wir wollen erreichen, dass Kinderstimmen in unserem Lande kein Klagsgrund mehr sein dürfen. Die ExpertInnen des Kinderbüros Steiermark haben diesem Anliegen ebenfalls großen Nachdruck verliehen und unterstützen unsere Forderung, die zur größeren Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft beitragen soll. Kinder und Jugendliche müssen als Lärmquelle gesetzlich ausgenommen werden. Die Freude der Familien an ihren Kindern soll nicht durch Klagen getrübt werden!

Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden

dringlichen Antrag:

Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen, dass die Österreichische Bundes- regierung und der Nationalrat auf dem Petitionswege dringend aufgefordert werden, nach dem Beispiel des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 26.5.2011, wonach gegen Kinderstimmen künftig nicht mehr vor Gericht geklagt werden kann, einen entsprechenden kinderfreundlichen Beschluss herbeizu- führen.