152/PET XXIV. GP
Eingebracht am 09.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abgeordnete zum Nationalrat
Heidrun Silhavy
Wien, am 09.02.2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In
der Anlage überreiche ich/ überreichen
wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die
Petition
betreffend KEINE
VORZEITIGE ANHEBUNG DES FRAUENPENSIONSALTERS
Mit
der Bitte um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung dieser Petition verbleibe ich/
mit freundlichen Grüßen
Anlage PETITION “Keine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters”
|
KEINE VORZEITIGE ANHEBUNG DES FRAUENPENSIONSALTERS
Mit 1. Jänner 1993 ist das „Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen
von männlichen und
weiblichen Sozialversicherten“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wird mit
31. Dezember 2033,
also dem Datum, an dem beide Geschlechter das gleiche Regelpensi-
onsalter erreicht haben werden, außer
Kraft treten.
Dass Frauen fünf Jahre vor den Männern Anspruch auf das reguläre Regelpensionsalter ha-
ben, ist damit zu begründen, dass Frauen in Gesellschaft
und der Arbeitswelt nicht gleichge-
stellt sind. Sie leisten den Großteil der
unbezahlten Arbeit im Haushalt, tragen die Verantwor-
tung sowohl für die Erziehung und Betreuung der Kinder
aber auch pflegebedürftiger Angehö-
riger. Im Gegensatz
dazu mussten und müssen sie die fehlenden
Rahmenbedingungen bei
der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit guter Organisation ausgleichen.
Im Berufsle-
ben waren und sind sie deshalb noch immer mit
schlechterer Bezahlung und fehlenden Chan-
cen beim Aufstieg und dem Zugang zur Aus- und Weiterbildung
konfrontiert. Das sind nur
einige Gründe dafür, dass Frauen aufgrund der Doppel- und
Dreifachbelastung mit einem
früheren Regelpensionsalter rechnen konnten.
Im Vorfeld
des oben angeführten Bundesverfassungsgesetzes wurde von
den Frauenpolitike-
rinnen im Jahr 1992 ein begleitendes Gleichstellungspaket beschlossen. Darin
enthalten sind
die notwendigen Bedingungen zur Erreichung der Gleichstellung, unter denen sich
die Frauen
vorstellen konnten,
das Frauenpensionsalters ab 2024 schrittweise anzuheben.
In der
aktuellen Debatte rund um den Schuldenabbau und ein damit verbundenes und zu
er-
wartendes
Sparpaket begann die Diskussion nach einer vorzeitigen Anhebung des Frauen-
pensionsantrittsalters. Wurde die Anhebung zuerst als „Sparmöglichkeit“
des Pensionssys-
tems ins Spiel
gebracht, entwickelte sie sich danach zusehends zu einer Diskussion rund um
die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Von einer echten Gleichstellung sind wir allerdings im Jahre 2012 noch weit entfernt. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind noch immer sehr hoch, was auch die aktuellen Zahlen des Einkommensberichtes des Rechnungshofes und der Statistik Austria aus dem Jahr 2010 fundiert belegen.
Fehlende
Rahmenbedingungen im Kinderbetreuungs- und Pflegebereich, eine hohe Teilzeit-
beschäftigung und das Herausdrängen älterer Frauen aus dem Arbeitsmarkt
bedeuten für
viele Frauen Nachteile in der sozialen und
finanziellen Absicherung im Alter.
Wir sind von einer
alternsgerechten Arbeitswelt weit entfernt, die die Bedürfnisse älterer Ar-
beitnehmerinnen berücksichtigt.
Frauen gehören sehr rasch zum „alten
Eisen", wenn sie nach
Ansicht der
Wirtschaft ihre Leistung nicht mehr erbringen und freigesetzt werden. Ein
Drittel
der Frauen muss gezwungenermaßen
aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Pension wech-
seln, weil sie keine Beschäftigung
mehr findet. Zuerst muss von der Wirtschaft verpflichtend
eingefordert werden, dass auch ältere
Menschen beschäftigt werden. Es muss also zuerst das faktische Pensionsalter angehoben
werden!
Die Frauen
in der Gewerkschaft PRO-GE (Die Produktionsgewerkschaft) haben dazu bereits
im Dezember 2011 eine Online-Petition gestartet, die bereits von einigen
Tausend Personen
aus den verschiedensten Berufsgruppen unterzeichnet und an die Bundesregierung versandt
wurde.
Die PRO-GE Frauen stellen dazu
fest, dass vor einer Angleichung des Pensionsalters
der Frauen an jenes der Männer eine
Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft, Familie
und
Arbeitswelt erreicht werden muss, wie auch vom Verfassungsgerichtshof 1990
vorgesehen.
Frauen zwar beim Pensionsalter
gleich zu behandeln, ansonsten aber zu benachteili-
gen, ist ungerecht Daher fordern die PRO-GE
Frauen: Gleichbehandlung bzw. Gleich-
stellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen - denn das ungleiche Pensionsalter
ist kein Privileg, sondern eine
Ausgleichsmaßnahme für die vielen
noch bestehenden Diskriminierungen!
Glück auf,
Renate Anderl Klaudia Frieben
Bundesfrauenvorsitzende Bundesfrauensekretärin
|