155/PET XXIV. GP

Eingebracht am 15.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                    Wien, 15. Februar 2012

Betreff:          Petition betreffend Erdkabel statt Freileitungen für Villach und

Finkenstein“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich die Petition betreffend Erdkabel statt Freileitungen für Villach und Finkenstein“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

WoIfgang Pirklhuber

 

An das

Österreichische Parlament

zH. Frau Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

1017 Wien

PETITION: „Erdkabel statt Freileitungen für Villach und Finkenstein“

Für eine zeitgemäße Energieversorgung Kärntens durch umwelt- und sozialverträglichere Lösungen

Die Bundesregierung bzw. das österreichische Parlament möge:

1.    Eine Neufassung des Starkstromwegegesetzes oder ein Netzausbaugesetz zur Beschlussfassung vorlegen. In dieser gesetzlichen Neuregelung soll festgelegt werden, dass neue Hochspannungsleitungen der 110 kV-Ebene jedenfalls als Erdkabel auszuführen sind. Höchstspannungsleitungen (etwa 220 bis 380-kV-Ebene) sind in besonders ausgewiesenen (Wohnbebauung in unter 400 m Entfernung, landschaftlich, kulturell erhaltenswerte Gebiete, geschlossene Waldgebieten etc.) bzw. überdurchschnittlich stark vorbelasteten Gebieten zumindest als Kabelpilotprojekte teil zu verkabeln.

2.  Auf politischem Wege auf die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber dahingehend einwirken, dass diese bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes davon absehen, bereits projektierte Freileitungen zu errichten, soweit nicht schon im Zeitraum eines solchen Moratoriums eine unmittelbare Beeinträchtigung der Stromversorgung eintreten würde. Hierbei sollen in besonderer Weise jene Netzbetreiber angesprochen werden, die sich direkt oder zum Teil im Eigentum der Republik Österreich oder eines Bundeslandes befinden.

3.          Hinsichtlich laufender behördlicher Bewilligungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen, in denen auf Bundesebene eine Instanz besteht, den Ermessenspielraum bei der freien Beweiswürdigung im Sinne der genannten gesetzlichen Neuregelung weitestgehend ausschöpfen.

4.  Hierbei auch im Sinne der Resolution des ständigen Ausschusses des Europarates vom 27.5.2011 handeln. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen durch elektromagnetische Felder „so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ abzusenken, und zwar ausdrücklich auch über normierte Grenzwerte hinaus. Diese Resolution bezieht sich auch auf Magnetfeldbelastungen, wie sie in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen auftreten.


Des weiteren auch im Sinne der völkerrechtlich verbindlichen Alpenkonvention zu handeln, die die „beste verfügbare Technik zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen“ ausdrücklich einfordert.

Schließlich sind die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber sowie die involvierten Behörden im Besonderen auf die Einhaltung der „Standards für Öffentlichkeitsbeteiligung“ des BKA 2007 hinzuweisen.

Begründungen:

Zu 1: Eine solche Regelung entspricht etwa dem kürzlich in Deutschland verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Sie würde die Akzeptanz für den Netzausbau in der Bevölkerung erhöhen. Erdverkabelungen sind seit 25 Jahren weltweit angewandt und zählen zum Stand der Technik. Dänemark trägt diesem Umstand mit dem 2008 in Kraft getretenen „Kabelhandlingsplan“ Rechnung. Sämtliche Hochspannungsleitungen bis 150 kV sind als Erdkabel zu verlegen, alle bestehenden Freileitungen sind bis zum Jahre 2040 ebenfalls zu verkabeln. Auch in Österreich -wie beispielsweise in Klagenfurt oder Salzburg- gibt es bereits Jahrzehnte lange, positive Erfahrungen mit Erdkabelvarianten. Da jedes Leitungsprojekt spezielle Rahmenbedingungen besitzt, könnte die standardmäßig zu planende Erdkabelvariante einer Freileitungsvariante als Alternativvariante gegenüber gestellt werden. Auf der Höchstspannungsebene wird über Teilverkabelung ebenso durch Senkung der Übertragungsverluste der erhöhte Investitionsbedarf zumindest bei ausgelasteten Leitungen oft amortisiert. Grundsätzlich ließe sich daher einiges an Energie sparen, wenn Strom unter der Erde transportiert würde: Verkabelungen -selbst im Höchstspannungsbereich- sind Stand der Technik und auch als wirtschaftlich anzusehen (vgl. hierzu Schweizer Bundesgerichtsurteil in Lausanne vom 5.4.2011). Sollten trotzdem Mehrkosten entstehen, so sind sie -angesichts der selbst in Krisenzeiten hohen Gewinnausschüttungen im Energieversorgungsbereich- jedenfalls den Betreibern, keinesfalls der Allgemeinheit, zumutbar. Unabhängig davon besitzen Erdkabel jedenfalls ihre Berechtigung dort, wo Gebiete bereits jetzt mit leitungsgebundenen Infrastrukturen überdurchschnittlich hoch belastet sind.

Zu 2: Bewilligungsverfahren nach dem geltenden Starkstromwegegesetz lassen es als so genannte projektgebundene Verfahren kaum zu, die Bewilligung eingereichter Freileitungen zugunsten von Erdverkabelungen abzuweisen, wenn diese aus ökologischen, raumplanerischen, sozialen u.a. Gründen vorzuziehen wären. Zu Lasten von Betroffenen und der Natur berufen sich Netzbetreiber auf betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen, Landespolitiker auf unabhängig entscheidende Behörden und diese auf strikte Rechtsauslegung, die Erdverkablungen kaum ermöglicht. Die kürzlich immer häufiger werdenden politischen Signale für Verkabelungsvarianten (siehe zB. Dringlichkeitsantrag an das Kärntner Landtagsamt betreffend „Elektrischer Erdverkablung“ vom 15.12.2011) sind Vorboten einer sich .ändernden, zukunftsorientierteren politischen Einstellung und müssten konsequenterweise aufgegriffen und umgesetzt werden.

Zu 3: Zweite Instanz für Bewilligungen nach dem Starkstromwegegesetz ist das Bundeswirtschaftsministerium. Hier werden im heurigen Jahr die Berufungen gegen den Bescheid der Landesregierung vom 21.11.2011 zu verhandeln sein. Es ist den Berufungen zu entnehmen, dass sich viele Grundeigentümer als auch die Gemeinden Finkenstein und Villach bei der Durchführung einer Erdkabelvariante kompromissbereit zeigen würden. Es wäre ein Affront, würde ein Bewilligungsbescheid nach bisherigem Recht gegen diese Parteien erlassen und möglicherweise zu einem Enteignungsverfahren führen, während zugleich ein Gesetz zur Diskussion steht, nach welchem diese Bewilligung hinfällig wäre.


Zu 4: Vor allem Betroffene, die in unmittelbarer Nähe von Freileitungen wohnen, äußern Befürchtungen hinsichtlich gesundheitlicher Risiken durch die Magnetfelder von Hochspannungsleitungen. Die Geltendmachung dieser Befürchtungen ist aber durch höchstgerichtliche Entscheidungen unmöglich geworden, soweit nicht Bestimmungen laut ÖVE/ÖNOMR E885O verletzt werden. Gegen diese hat jedoch bereits bei ihrem Entwurf etwa die Österreichische Ärztekammer Einspruch erhoben. Die Begründung wurde im Wesentlichen jetzt wieder durch den Europarat bestätigt. Zudem hat der deutsche Alternativnobelpreisträger Johannes Bednorz erst kürzlich auf völlig neue Erkenntnisse über die Wirkung von Magnetfeldern auf Herz und Gehirn hingewiesen. Demnach kommt es selbst bei Konzentrationen, die hundertfach unterhalb der Grenzwerte liegen, zu massiven Beeinflussungen der Gehirnströme (Ausrichtung der Magnetit-Kristalle).

Grundsätzlich zeigt die Praxis auch, dass „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ in gegenständlichen Planungs- und Bewilligungsverfahren nicht immer beachtet werden. Für gewisse betroffene Bevölkerungsschichten, wie den AnrainerInnen, fehlen jegliche Mitsprachemöglichkeiten, Informationen sind nur schwer zugänglich. Die „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ spielen derzeit nicht jene Rolle, die ihm der Gesetzgeber zur Wahrung der demokratischen Grundwerte des Landes zugedacht hatte.

Vertreter der BI „110kV-nein danke!“: Aichholzer Johann, Melcher Gerhard, Kreschischnig

Irene, Popotnik Brigitte

Vertreter der BI „as 3“: Martintschitsch Edi, Mertel Markus, Zollner Daniel

Vertreter der BI „Flurweg Fürnitz-Ausblick Mastenwald“ Trojani Corinna