158/PET XXIV. GP
Eingebracht am 23.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag. Josef AUER
Abgeordneter
z. Nationalrat
der
Republik Österreich
Frau
Präsidentin des
Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017
Wien
Im Hause Tirol/Wien, 23. Februar 2012
Betrifft: „Erhaltung des BG Rattenberg“
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage
überreiche ich
Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition
für die „Erhaltung des Bezirksgerichts
Rattenberg“.
Mit der Bitte
um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser
Petition
verbleibe
ich
mit freundlichen Grüßen
Mag. Josef
Auer
Abg.
z. Nationalrat
Parlamentarische
Petition
„Erhaltung des BG Rattenberg“
Laut
aktuellen Medienberichten ist geplant, Bezirksgerichte, die bestimmte
Kriterien
wie z. B. mindestens 4 Richter/-innen nicht erfüllen,
geschlossen
werden
sollen. Nach derzeitigem Stand wird in Tirol u. a. auch der Standort des
BG
Rattenberg in Frage gestellt und soll künftig zum BG Kufstein
verlegt
werden.
11.013
Akten fanden am BG Rattenberg im Jahr 2011 Bearbeitung.
Rechtssachen
aus 12 Gemeinden mit 35.000 Einwohnern sind 2011 angefallen,
1511
Zivil-, 3892 Exekutions-, 84 Straf-, 3006 Grundbuch- und 1054
Justizverwaltungssachen.
Im Rahmen der Bezirksgerichte wird Justiz vor Ort
praktiziert. Dies bedeutet, dass nicht komplexe Fälle von
Wirtschaftskriminalität und
Korruption abgehandelt werden, sondern, dass an
der Lösung von sozialen Konflikten (Obsorgestreitigkeiten,
familiäre Gewalt,
strittige
Scheidungen, Unterhaltsansprüche, Nachbarschaftskonflikte,
Erbschaftsangelegenheiten
sowie Sachwalterschaften) gearbeitet wird, vor
allem auch präventiv.
Wird
das Bezirksgericht Rattenberg geschlossen, würde dies
bedeuten, dass all
diese
rechtlichen Angelegenheiten in das Bezirksgericht Kufstein verlegt
werden.
Dies
bedeutet auch, dass es zu einer wesentlichen Verschlechterung des
Rechtszugangs
für die Bevölkerung in
der Region, vor allem für Ältere,
Behinderte,
Alleinerziehende etc. kommt. Intellektuelle und wirtschaftliche
Ausdünnung der
betroffenen Region wäre eine weitere Folge.
Es erscheint
fraglich, ob durch eine Verlegung ins BG Kufstein eine tatsächliche
Effizienz-
oder Qualitätssteigerung erreicht werden kann bzw. ein Netto-
Kostensparpotential
erreicht werden kann. (Eher das Gegenteil ist der Fall)
Kostenersparnis,
moderne Justiz, Strukturreform, Vertrauensrückgewinnung
in
die
Justiz, sind u.a. Ziele, die Bundesministerin Dr.in Karl erreichen möchte. Auf
dem
Weg dahin würden mit der Schließung des BG
Rattenberg jedoch die
negativen Konsequenzen - nicht zuletzt auch betreffend der Arbeitsplätze und
der
damit verbundenen Kaufkraft in der Region - für die Bevölkerung
überwiegen.
Deshalb wird gefordert, das Bezirksgericht Rattenberg zu
erhalten.
Hochachtungsvoll
Mag.
Josef AUER
Abg.
z. Nationalrat