159/PET XXIV. GP

Eingebracht am 13.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Christian Lausch

Abgeordneter zum Nationalrat

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 13.03.2012

Betreff: Erhalt des Bezirksgerichtes Hollabrunn

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend "Erhalt des Bezirksgerichtes Hollabrunn" mit dem Ersuchen um geschäftsmäßige Behandlung.

Hochachtungsvoll

Abg.z.NR Christian Lausch


Sachverhalt:

Das Bezirksgericht Hollabrunn steht nach den Plänen der Justizministerin vor der Schließung. Die Bevölkerung befürchtet dadurch eine weitere Ausdünnung der ohnehin benachteiligten ländlichen Infrastruktur und eine massive Schlechterstellung bzw. weitere Schwächung der gesamten Region.

Eine Schließung bedeutet auch, dass es zu einer wesentlichen Erschwernis hinsichtlich des Rechtszugangs durch die Bevölkerung in der Region kommt. Gerichtsgänge und etwa ein Besuch der Sprechstunde in einem Bezirksgericht eines anderen Bezirkes, würde gerade in Hollabrunn für viele Bürger nicht ohne mehrstündigen Zusatzaufwand möglich sein. Insbesondere aufgrund der schlechten Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu befürchten, dass der Weg für Senioren, etc. nahezu zu einem Ding der Unmöglichkeit wird.

Außerdem mehren sich die Stimmen, dass es durch die Schließung des BG Hollabrunn zu keiner Effizienzsteigerung noch zu einer Kostenersparnis kommen wird. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass eine Eingliederung der 3,6 Planstellen des Bezirksgerichtes Hollabrunn in das Gericht in Korneuburg zu vielen neu geschaffenen Problemen führen wird. Eine weitere Abwanderung der Bevölkerung aus den ländlichen Regionen durch eine weitere Schwächung der Infrastruktur wäre etwa hausgemacht.

Aus diesen schwerwiegenden Gründen ist eine Schließung des Bezirksgerichtes Hollabrunn auf alle Fälle zu verhindern! Insbesondere aus Verantwortung für künftige Generationen, dürfen ländliche Strukturen, und insbesondere eine funktionierende unabhängige Gerichtbarkeit, die für jeden Bürger ohne Hindernisse leicht zugänglich ist, nicht weiter zerstört werden.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und im Besonderen die Bundesministerin für Justiz fordere ich auf, zum Wohle der Bevölkerung in Hollabrunn das Bezirksgericht in Hollabrunn zu erhalten.

Hochachtungsvoll

Abg.z.NR Christian Lausch