160/PET XXIV. GP
Eingebracht am 30.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Abg.z.NR Claudia Durchschlag
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Dr. Karl Renner-Ring 3
017 Wien
Wien, am 29.2.2012
Sehr geehrte Frau Präsidenten!
In der Anlage überreich ich gemäß §100 (1) GOG-NR eine
Petition betreffend
[Der Gesetzlichen Anerkennung der Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit]
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung verbleibe ich
mit den besten Grüßen,
Abg. z. NR Claudia Durchschlag Abg. z. NR Mag. Michael Hammer
Anlage
Die Studierendenvertretungen der Fachhochschulen beklagen konkret insbesondere folgende Missstände, die sich aus der unzulänglichen Gesetzeslage ergeben:
- Unzumutbarer bürokratischer Aufwand (insbesondere aufgrund der vielen
Genehmigungsebenen)
- Zahlungsverzögerungen (Gefahr von Klagen wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung)
- Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten
- Notwendigkeit der Vorfinanzierung durch Private aufgrund der langen Dauer von
Genehmigungen (auch bei Bagatellbeträgen)
- Unnötiger Verwaltungsaufwand (zB parallele Buchhaltung), unnötige Verwaltungskosten
- Erträge durch Zinsen etc werden nicht gutgeschrieben
- sinnlose und teure Beteiligung der Fachhochschulen an den Buchhaltungskosten der Österreichischen Hochschülerschaft - Bundesvertretung.
Die Studierendenvertretung der Fachhochschulen Oberösterreichs – unterstützt durch 840 Unterschriften von Studierenden – richtet daher eine
PETITION
an den Nationalrat und bittet die gesetzgebende Körper-schaft, dass im Fachhochschul- Studiengesetz klargestellt wird, dass auch § 2 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz auf die Fachhochschulen-Studienvertretungen anzuwenden
ist.
Eine solche Gesetzeslage würde auch dem internationalen Standard entsprechen. So sind etwa die Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen in Deutschland als rechtsfähige
Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet (vgl. etwa Hessisches Hochschulgesetz,
Berliner Hochschulgesetz).
Timo Schneider Daniel Zeilbauer
Vorsitzender der FH OÖ Studierenden Vertretung / ÖH Vorsitzender der FH OÖ Studierendenvertretung / ÖH a.D.