160/PET XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abg.z.NR Claudia Durchschlag

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Dr. Karl Renner-Ring 3

017 Wien

Wien, am 29.2.2012

Sehr geehrte Frau Präsidenten!

In der Anlage überreich ich gemäß §100 (1) GOG-NR eine

Petition betreffend

[Der Gesetzlichen Anerkennung der Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener

Rechtspersönlichkeit]

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung verbleibe ich

mit den besten Grüßen,

Abg. z. NR Claudia Durchschlag                                     Abg. z. NR Mag. Michael Hammer

Anlage


 

 

 

 

 

 

Die Studierendenvertretungen der Fachhochschulen beklagen konkret insbesondere folgende Missstände, die sich aus der unzulänglichen Gesetzeslage ergeben:

-    Unzumutbarer bürokratischer Aufwand (insbesondere aufgrund der vielen

Genehmigungsebenen)

-    Zahlungsverzögerungen (Gefahr von Klagen wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung)

-    Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten

-    Notwendigkeit der Vorfinanzierung durch Private aufgrund der langen Dauer von

Genehmigungen (auch bei Bagatellbeträgen)

-    Unnötiger Verwaltungsaufwand (zB parallele Buchhaltung), unnötige Verwaltungskosten

-    Erträge durch Zinsen etc werden nicht gutgeschrieben

-    sinnlose und teure Beteiligung der Fachhochschulen an den Buchhaltungskosten der Österreichischen Hochschülerschaft - Bundesvertretung.

Die Studierendenvertretung der Fachhochschulen Oberösterreichs unterstützt durch 840 Unterschriften von Studierenden – richtet daher eine

PETITION

an den Nationalrat und bittet die gesetzgebende Körper-schaft, dass im Fachhochschul- Studiengesetz klargestellt wird, dass auch § 2 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz auf die Fachhochschulen-Studienvertretungen anzuwenden

ist.

Eine solche Gesetzeslage würde auch dem internationalen Standard entsprechen. So sind etwa die Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen in Deutschland als rechtsfähige

Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet (vgl. etwa Hessisches Hochschulgesetz,

Berliner Hochschulgesetz).

Timo Schneider                                                         Daniel Zeilbauer

Vorsitzender der FH OÖ Studierenden Vertretung / ÖH                  Vorsitzender der FH OÖ Studierendenvertretung / ÖH a.D.