170/PET XXIV. GP

Eingebracht am 14.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Mag. Rainer Widmann                                                                    Maga. Christiane Brunner

Abgeordneter zum Nationalrat                                                  Abgeordnete zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 20.08. 2012

Betreff: Petition „Gegen den Bau der Tauerngasleitung (TGL) und damit verbundene Zwangsservitute (Grundstücksenteignungen)“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir Ihnen die Petition betreffend:

„Gegen den Bau der Tauerngasleitung (TGL) und damit verbundene Zwangsservitute (Grundstücksenteignungen)“

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

NAbg. Mag. Rainer Widmann NAbg.                                            Maga. Christiane Brunner


 

PETITION

Gegen den Bau der Tauerngasleitung (TGL)
und damit verbundene Zwangsservitute (Grundstücksenteignungen).

Die geplante Tauerngasleitung (TGL) erhöht die Abhängigkeit von ausländischem, klimaschädlichem Gas und verhindert den Ausbau erneuerbarer Energien.

 

…………...….

 

Der Nationalrat wird ersucht, auf die Bundesregierung einzuwirken, Zwangsservitute für die Tauerngasleitung nicht zuzulassen.

 

 

Begründung:

Die TGL ist ein Projekt verschiedener europäischer Energieversorger (E.ON Ruhrgas 47%, Salzburg AG 17%, Kelag AG 4%, Energie AG 17%) Sie planen den Bau einer Transitgasleitung von Süd-Deutschland nach Nord-Italien. Die Kosten werden auf € 1,3 Milliarden geschätzt. Die betroffenen österreichischen Grundeigentümer wurden vor vollendete Tatsachen gestellt: Die Leitung auf ihren Grundstücken zulassen oder die Einräumung eines Zwangsservituts (= quasi Enteignung).

Wir, die Unterzeichneten, sind gegen den Bau der Tauerngasleitung (TGL):

1.      weil diese Transitleitung weder energiewirtschaftlich, noch volkswirtschaftlich notwendig ist. Es ist kein Bedarf an einer neuen Leitung gegeben, weil der Erdgasverbrauch in Österreich und Europa sinkt. (siehe auch: https://docs.google.com/open?id=0B70-gWCHxEM0YmVJNnFNTjRvZGM)

2.      weil der Erdgasverbrauch laut offiziellen „Österreichischer Energiestrategie“ (Lebensministerium, Wirtschaftsministerium) sinken muß.

3.      weil weder genügend Abnehmer, noch Anbieter für diese neue Gasleitung gefunden werden konnten und es daher massiver finanzieller Unterstützung der EU bedarf, um die Leitung bauen zu können.

(siehe auch: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/branchen/ohne-eu- ist-tauerngasleitung-nur-schwer-realisierbar-513330/index.do)

4.      weil nur mit Zwangsservituten („Enteignungen“) gebaut werden kann, die laut dem derzeitigen österreichischen Gaswirtschaftsgesetz zulässig, aber europarechtlich äußerst bedenklich sind. Laut dem jetzigen Gaswirtschaftsgesetz bestimmt die Gaswirtschaft selbst, ob eine Leitung im „öffentlichen Interesse“ ist. Dazu folgende Beiträge:

(siehe auch:

https://docs.google.com/open?id=0B70-gWCHxEM0TmlnYVIZUIh4SjQ)

und

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1054609

und

http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1055008)


5.      weil diese Transitleitung unsere Steuer- und EU-Gelder durch unnötige, langwierige Behördenverfahren „verheizt“. Anstatt nur im Rahmen der sehr aufwändigen UVP die Frage zu beantworten, ob der Bau der Leitung unmittelbar für die Umwelt schädlich ist, ist es dringlicher zu fragen, ob der Zweck und Betrieb der Leitung umweltschädlich ist und wie der Bau und Betrieb der Leitung sich auf die Klimapolitik und Energiepolitik Österreichs, aber auch der EU auswirkt. Diese Fragen werden jedoch im Genehmigungsverfahren weder gestellt, noch sind die Antworten darauf relevant für die Genehmigung (und damit auch für die Einräumung von Zwangsservituten, siehe auch: https://docs.google.com/open?id=0B70-gWCHxEM0N1VmaTZ2ZGE0Sms)

6.      weil diese Gasleitung, neben der enormen Grundentwertung für Grundbesitzer und Anrainer, ein enormes Gefahrenpotential in Zeiten von Terror und Krieg mit sich bringt. Einige Photos zu Gasexplosionen der letzten Zeit finden Sie auf (siehe auch: http://www.neinzurtgl.com/infos.htm#7)

7.      weil mit einem Ablösevertrag, welcher falsche Argumente enthält, mit den Grundbesitzern verhandelt wurde. Es wurde behauptet, die Leitung diene zur Versorgungssicherheit von Salzburg und Kärnten und der Verminderung von Abhängigkeit von russischem Gas. Beides stimmt nachweislich nicht (sind damit keine Tatsachen! siehe auch: https://docs.google.com/open?id=0B70-gWCHxEM0TjQxZUU5a1c0OVE

und

https://docs.google.com/open?id=0B70-gWCHxEM0NEN5MWdqZmZSSWc)

8.      weil die Energieversorgungssicherheit Salzburgs und Kärntens nicht gefährdet ist und keine Engpässe im Leitungsnetz festgestellt werden konnten. Das Ziel einer weitgehenden Energieunabhängigkeit und damit verbunden einem Gesamtenergierückgang auf 50% des heutigen Verbrauchs ist mit diesem Großprojekt in fossile Infrastruktur jedenfalls unvereinbar.

9.      weil diese internationale Leitung regionale/lokale Wertschöpfung auf längere Zeit verhindert und damit auch neue Arbeitsplätze („Green Jobs“).

Aus den 9 oben genannten Gründen fordern wir den Nationalrat auf gegen die Tauerngasleitung zu stimmen um Zwangsservitute für den Ausbau der fossilen Energien und neue Abhängigkeiten vom Ausland zu verhindern.