174/PET XXIV. GP

Eingebracht am 11.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

                                                                                            Anna HÖLLERER
                                                                                            Abgeordnete/r zum Nationalrat

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament
A-1017 Wien

Wien, am 11. 10. 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn.

 

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

Anna Höllerer

Anlage

75 Blatt mit 181 Unterschriften

 


Bundesfachschule für Flugtechnik

3425 Langenlebarn, Fliegerhorst Brumowski

Tel.Nr.: 050201 32/29902, FAX: 050201 32/17290

e-mail: bfs.langenlebarn@noeschule.at___________________________ Langenlebarn, 13.06.2012

Petition zur Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Höllerer!

Die BFS Flugtechnik ist als vierjährige, öffentliche Fachschule in das österreichische berufsbildende Schul­wesen integriert. Die Schule befindet sich auf dem Fliegerhorst Brumowski in Langenlebarn und wird seit 1970 in der bestehenden Form im Rahmen eines "Ressortübereinkommen'' gemeinsam von BMUKK und BMLVS betrieben, wobei das BMUKK den gesamten Personalaufwand und das BMLVS den gesamten Sachaufwand (Gebäude, Einrichtung, Betriebsmittel etc.) trägt. Darüber hinaus wird das Internat, in dem ca. 70 SchülerInnen untergebracht sind, allein durch das BMLVS betrieben. Dies ist ein Ergebnis der historischen Entwicklung der Schule, beginnend von einer rein militärischen Ausbildungseinrichtung, zu einer nur noch von zivilen Schülern besuchten Fachschule.

Seit dem Sommersemester 2008 führt die BFS Flugtechnik auch die Berufsschule für Luftfahrzeugtechniker für die LBS Amstetten. Dadurch ergeben sich erhebliche Synergien, da somit ein Großteil der schulischen Grundausbildung junger Luftfahrzeug-TechnikerInnen an der BFS Flugtechnik stattfindet.

Schwerpunkt der Ausbildung ist die Luftfahrzeug-Instandhaltung. Der vom BMUKK erlassene Lehrplan schließt die theoretischen und die praktischen Lehrinhalte der europaweit gültigen Luftfahrt-Vorschrift Part- 66 (vgl. EASA - European Aviation Safety Agency) für Personal in der Luftfahrzeug-Instandhaltung ein. Deshalb wäre es möglich, dass die AbsolventInnen mit vollständigen Grundlizenzen nach Part-66 Cat. A und Cat. Bl in das Berufsleben entlassen werden, hätte die Schule die entsprechende Prüfungsberechtigung.

Die Schule ist in Österreich einzigartig und wird von ca. 135 SchülerInnen aus dem ganzen Bundesgebiet besucht. Arbeitgeber für die jährlich ca. 25 Absolventen sind Betreiber von Luftfahrzeugen, wie das Bun­desheer, Austrian Airlines, FlyNiki, ÖAMTC Flugrettung, weiters Luftfahrzeug-Wartungsbetriebe, Luftfahr­zeug-Hersteller, wie Diamond Aircraft/Wr. Neustadt, sowie Luftfahrttechnik-Zulieferunternehmen, wie FACC. Nebenbei bemerkt ist die Luftfahrt eine der von der EU forcierten Schlüssel-Technologien (vgl. EU- Rahmenprogramme). Die Ausbildung ist allerdings so vielseitig, dass auch in den Bereichen Maschinenbau und Automatisierungstechnik anspruchsvolle Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dies bestätigt eine Absolventenbefragung.

Status und Perspektive

Fortführung und Weiterentwicklung der BFS Flugtechnik sind nun aus mehreren Gründen gefährdet, wie im Folgenden näher ausgeführt wird.

Ressortübereinkommen: Gegenwärtig laufen vom BMLVS initiierte Verhandlungen mit dem BMUKK zur Änderung des Ressortübereinkommens, das den Betrieb der Schule regelt. Das Ausmaß der Beteiligung des BMLVS soll verringert werden. Ein Ergebnis der Verhandlungen könnte die Absiedlung der Schule vom Fliegerhorst in Langenlebarn sein. Dadurch würde die BFS Flugtechnik den leichten Zugang zu professionel­ler Luftfahrzeug-Instandhaltung verlieren, die eine der wichtigsten Ressourcen für die Ausbildung darstellt.

Teilrechtsfähigkeit: Der Schulgemeinschaftsausschuß (SGA) der BFS Flugtechnik hat entsprechende Be­schlüsse bereits gefasst. Das BMLVS verzögert jedoch durch Nichtzustimmung die Teilrechtsfähigkeit der Schule. Damit kann die Zertifizierung der BFS Flugtechnik als Ausbildungseinrichtung nach der europaweit einheitlich gültigen Vorschrift Part-147 (vgl. EASA) zur Ausbildung von Luftfahrtzeug-Instandhaltungspersonal nach Part-66 nicht durchgeführt werden.

Solche Grundlizenzen sind Voraussetzung für eine weitere, spezielle Ausbildung und eine darauf folgende,


ausbildungsgemäße Berufstätigkeit in der Luftfahrzeug-Instandhaltung. Der Berufseintritt mit einer vollstän­digen Grundlizenz hat sowohl für die AbsolventInnen, als auch für die Arbeitgeber erhebliche Vorteile. Die AbsolventInnen können dann deutlich rascher qualifizierte Tätigkeiten ausführen. Die Kosten für den Arbeit­geber, wegen Ausbildung und Abwesenheit für Kursbesuch, sind im Fall von AbsolventInnen der BFS Flug­technik wesentlich niedriger. Darüber hinaus könnte den AbsolventInnen oder anderen Interessierten dann geholfen werden, unvollständige Zertifizierungen durch gezielte Ausbildung und Prüfung kostengünstig abzuschließen.

Um auch in Zukunft gut qualifizierte AbsolventInnen in die Wirtschaft entlassen zu können, ist jedoch eine Erweiterung des Ausbildungsangebots der BFS Flugtechnik dringend erforderlich. Es wird für Fachschulen immer schwieriger, talentierte SchülerInnen zu gewinnen, da mit dem Schlagwort ’’Lehre mit Matura” die Absolvierung einer Lehre wesentlich attraktiver wird, als der Besuch einer Fachschule. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die Ausbildungsschwerpunkte von Lehre und Fachschule nicht gleich sind. In der Lehre beträgt das Verhältnis Theorie/Praxis 20% zu 80%, in der Fachschule hingegen 67% zu 33%. Der Weg zur Reifeprüfung in den Fachschulen führt über die Berufsreifeprüfung. Voraussetzung für die Abhal­tung entsprechender Kurse ist wieder die Teilrechtsfähigkeit der Schule. Mit dem Zusatzangebot ’’Berufs­reifeprüfung” ist die Fachschule wieder konkurrenzfähig − allerdings leider nicht die BFS Flugtechnik.

Berufsschule für die Luftfahrzeug-TechnikerInnen: Derzeit wird die Genehmigung zur Führung der Be­rufsschule durch die BFS Flugtechnik seitens des BMLVS jeweils nur für ein Schuljahr gegeben. Weiters findet die Überführung des Schulversuchslehrplans der Berufsschule für die Luftfahrzeug-TechnikerInnen in einen Regel-Lehrplan durch das BMUKK nicht statt. Daher besteht große Verunsicherung bei den Lehrlin­gen und den Luftfahrt-Betrieben bezüglich Fortführung der adäquaten Berufsschulausbildung entsprechend EU-Vorschrift Part-66. Seitens des BMUKK wird jetzt auch ein neuer Lehrplan für die Berufsschule ausge­arbeitet. Die Ausbildung in Richtung Part-66 soll reduziert werden. Dies entspricht in keiner Weise den Be­dürfnissen der Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus scheint sich abzuzeichnen, dass die Berufsschule in die Steiermark abgesiedelt werden soll, obwohl in den letzten Jahren fast alle Luftfahrzeugtechiker-Lehrlinge die Berufsschule in Niederösterreich absolvierten.

Die Schulgemeinschaft der Bundesfachschule für Flugtechnik, in Form der SchülerInnen, der Eltern und der MitarbeiterInnen ersucht um Unterstützung in den folgenden Punkten:

1.        Erhaltung der BFS Flugtechnik, wenn möglich auf dem Fliegerhorst Brumowski;

2.        Gewährung der Teilrechtsfähigkeit;

3.        Erlaubnis zur Führung der Berufsschule für Luftfahrzeugtechnik;

4.        Durchführung von Investitionen in die Infrastruktur (Adaptierungen von Räumen etc.).

Vielen Dank für die Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Haim eh., Schulsprecher, Dr. Franz Koller eh., Schulleiter BFS Flugtechnik