179/PET XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

MAG. JOHANN MAIER

ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 14. November 2012

Petition zur "Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende“

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße     Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Johann Maier


Abg. z. NR Mag. Johann Maier                                                   Mag. Mario Bruno Scheiber

Markus-Sittikus-Straße 10                                                                  Wallerseestraße 61a/10

5020 Salzburg                                                                         5201 Seekirchen am Wallersee

Parlamentarische Petition

"Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende"

Grundsätzlich ist es etwas sehr Positives: Studierende finden noch während ihres Studiums          eine Arbeitsstelle und sind somit auf einen Schlag nicht mehr auf staatliche Unterstützungen         wie etwa ein Stipendium bzw. die Studienförderung angewiesen.

Eine bis dato aber unüberwindbare Hürde für Studierende, wenn sie ein Stipendium bzw. eine Studienförderung beziehen und zu arbeiten beginnen, ist aber die Stornierung bzw. der Verzicht des Stipendiums bzw. der Studienforderung.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Studierende, die auf ihr Stipendium bzw. ihre Studienforderung aufgrund einer beginnenden Arbeitstätigkeit verzichten wollen, nur eine Möglichkeit: Sie müssen zuerst das bereits erhaltene Stipendium bzw. die Studienförderungsmittel zurückzahlen. Und erst können sie das Stipendium bzw. die Studienförderung "stornieren".

Diese Handhabe ist allerdings inakzeptabel, da die Studierenden auf diese        Studienförderung angewiesen waren und diese auch vor Arbeitsbeginn zu Recht bescheidmäßig bezogen haben.

Andere monetäre Leistungen, welche die Republik Österreich ausbezahlt, können jedoch ohne weiteres "storniert" werden. Das Sozialamt der Landehauptstadt Salzburg teilte in einem Telefongespräch vom 14. Mai 2012 mit, wenn der Wunsch von Sozialbeihilfebezieherlnnen geäußert wird, dass sie keine Sozialbeihilfe mehr beziehen wollen, würde diesem Wunsch mittels Aktenvermerk sofort entsprochen und die Sozialbeihilfe zum nächsten Monat

eingestellt.


Ähnlich die Information des Finanzamtes der Stadt Salzburg bezüglich der Familienbeihilfe:

Wenn jemand die Familienbeihilfe "stornieren" möchte, kann er/sie das ohne weiteres tun.

Dies komme zwar de facto nicht vor, ist aber rein rechtlich möglich.

Eine Gesetzesänderung für eine "Stornierung" bzw. den Verzicht des Stipendiums bzw. der Studienförderung ist aber notwendig, wie folgende Zahlen beweisen: Insgesamt mussten             2.050 Studierende ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe zwischen dem Sommersemester          2010 und dem Wintersemester 2011/2012 zurückzahlen. Im Kalenderjahr 2010 betrug die zurückbezahlte Summe der Stipendien bzw. Studienbeihilfen € 1,783.662,87. Das sind rund         3,25 % der gesamten Stipendienbezieherlnnen österreichweit und es entspricht rund 1 % der ausbezahlten Stipendiensumme.

Von der "Möglichkeit" einer rückwirkenden "Stornierung" des Stipendiums – in diesem Fall    musste das bereits bezogene Stipendium rückerstattet werden – nahmen zwischen dem Sommersemester 2010 und dem Wintersemester 2011/2012 österreichweit lediglich                         40 Studierende gebrauch.

Grundsätzlich festzuhalten ist, dass das Stipendiensystem in Österreich sozial gerechter werden muss. StudentInnen aus so genannten Arbeitnehmerlnnenhaushalten müssen vom                      Umbau des Stipendiensystems profitieren. Der BezieherInnen-Kreis muss erheblich                ausgeweitet werden, alle StipendienbezieherInnen müssen monatlich spürbar mehr Geld        erhalten.

Ein gerechteres neues Stipendiensystem sollte mehrere Rahmenbedingungen enthalten,         wie beispielsweise:

                 Der BezieherInnen-Kreis soll auf den internationalen Referenzwert von 40 % aller Studierenden ausgeweitet werden.

                 Keine Ausbezahlung von Minimalstipendien (oft wenige Euro pro Monat) an die StudentInnen.

                 Alle Stipendienbezieher sollen zusätzlich zum Stipendium eine Unterhaltsunterstützung ("jährliches Startgeld") von 1.000 Euro jährlich erhalten.

                 Allen StudentInnen sollten neben dem verbesserten Stipendiensystem ein               Darlehenssystem angeboten werden. Benötigen Studierende im Laufe ihres Studiums zusätzliches Geld, so soll dies in Form eines zinsbegünstigten Darlehens beansprucht          werden kommen. Die Rückzahlung hat nach Ende des Studiums abhängig vom           jeweiligen Einkommen zu erfolgen.

Petition

Der Einreicher und der unterfertigte Abgeordnete ersuchen den Bundesminister für

Wissenschaft und Forschung,

1.             dem Nationalrat eine große Novelle zum Studienförderungsgesetz zuzuleiten, die u.a. die Möglichkeit eines sofortigen Stipendienverzichts für Studierende vorsieht, die während        des aufrechten Stipendiumsbezuges zu arbeiten beginnen und somit nicht mehr die Voraussetzungen für ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe laut Studienförderungsgesetz erfüllen sowie

2.              dem Nationalrat eine Novelle zum Studienförderungsgesetz zuzuleiten, die u.a. dazu führt, dass das Stipendiensystem sozial gerechter wird und die im Einleitungstext vorgeschlagenen Rahmenbedingungen enthält.

Wien, am 14. November 2012

Mag. Johann Maier                                                                           Mag. Mario Bruno Scheiber

Abg. z. Nationalrat                                                                          Einreicher