179/PET XXIV. GP
Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text ist
elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
MAG. JOHANN MAIER
ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 14. November 2012
Petition zur "Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende“
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johann Maier
Abg. z. NR Mag. Johann Maier Mag. Mario Bruno Scheiber
Markus-Sittikus-Straße 10 Wallerseestraße 61a/10
5020 Salzburg 5201 Seekirchen am Wallersee
Parlamentarische Petition
"Stipendienreform: Novellierung des Studienförderungsgesetzes zur Schaffung der Möglichkeit eines sofortigen Stipendiumverzichts für Studierende"
Grundsätzlich ist es etwas sehr Positives: Studierende finden noch während ihres Studiums eine Arbeitsstelle und sind somit auf einen Schlag nicht mehr auf staatliche Unterstützungen wie etwa ein Stipendium bzw. die Studienförderung angewiesen.
Eine bis dato aber unüberwindbare Hürde für Studierende, wenn sie ein Stipendium bzw. eine Studienförderung beziehen und zu arbeiten beginnen, ist aber die Stornierung bzw. der Verzicht des Stipendiums bzw. der Studienforderung.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Studierende, die auf ihr Stipendium bzw. ihre Studienforderung aufgrund einer beginnenden Arbeitstätigkeit verzichten wollen, nur eine Möglichkeit: Sie müssen zuerst das bereits erhaltene Stipendium bzw. die Studienförderungsmittel zurückzahlen. Und erst können sie das Stipendium bzw. die Studienförderung "stornieren".
Diese Handhabe ist allerdings inakzeptabel, da die Studierenden auf diese Studienförderung angewiesen waren und diese auch vor Arbeitsbeginn zu Recht bescheidmäßig bezogen haben.
Andere monetäre Leistungen, welche die Republik Österreich ausbezahlt, können jedoch ohne weiteres "storniert" werden. Das Sozialamt der Landehauptstadt Salzburg teilte in einem Telefongespräch vom 14. Mai 2012 mit, wenn der Wunsch von Sozialbeihilfebezieherlnnen geäußert wird, dass sie keine Sozialbeihilfe mehr beziehen wollen, würde diesem Wunsch mittels Aktenvermerk sofort entsprochen und die Sozialbeihilfe zum nächsten Monat
eingestellt.
Ähnlich die Information des Finanzamtes der Stadt Salzburg bezüglich der Familienbeihilfe:
Wenn jemand die Familienbeihilfe "stornieren" möchte, kann er/sie das ohne weiteres tun.
Dies komme zwar de facto nicht vor, ist aber rein rechtlich möglich.
Eine Gesetzesänderung für eine "Stornierung" bzw. den Verzicht des Stipendiums bzw. der Studienförderung ist aber notwendig, wie folgende Zahlen beweisen: Insgesamt mussten 2.050 Studierende ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe zwischen dem Sommersemester 2010 und dem Wintersemester 2011/2012 zurückzahlen. Im Kalenderjahr 2010 betrug die zurückbezahlte Summe der Stipendien bzw. Studienbeihilfen € 1,783.662,87. Das sind rund 3,25 % der gesamten Stipendienbezieherlnnen österreichweit und es entspricht rund 1 % der ausbezahlten Stipendiensumme.
Von der "Möglichkeit" einer rückwirkenden "Stornierung" des Stipendiums – in diesem Fall musste das bereits bezogene Stipendium rückerstattet werden – nahmen zwischen dem Sommersemester 2010 und dem Wintersemester 2011/2012 österreichweit lediglich 40 Studierende gebrauch.
Grundsätzlich festzuhalten ist, dass das Stipendiensystem in Österreich sozial gerechter werden muss. StudentInnen aus so genannten Arbeitnehmerlnnenhaushalten müssen vom Umbau des Stipendiensystems profitieren. Der BezieherInnen-Kreis muss erheblich ausgeweitet werden, alle StipendienbezieherInnen müssen monatlich spürbar mehr Geld erhalten.
Ein gerechteres neues Stipendiensystem sollte mehrere Rahmenbedingungen enthalten, wie beispielsweise:
• Der BezieherInnen-Kreis soll auf den internationalen Referenzwert von 40 % aller Studierenden ausgeweitet werden.
• Keine Ausbezahlung von Minimalstipendien (oft wenige Euro pro Monat) an die StudentInnen.
• Alle Stipendienbezieher sollen zusätzlich zum Stipendium eine Unterhaltsunterstützung ("jährliches Startgeld") von 1.000 Euro jährlich erhalten.
• Allen StudentInnen sollten neben dem verbesserten Stipendiensystem ein Darlehenssystem angeboten werden. Benötigen Studierende im Laufe ihres Studiums zusätzliches Geld, so soll dies in Form eines zinsbegünstigten Darlehens beansprucht werden kommen. Die Rückzahlung hat nach Ende des Studiums abhängig vom jeweiligen Einkommen zu erfolgen.
Petition
Der Einreicher und der unterfertigte Abgeordnete ersuchen den Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung,
1. dem Nationalrat eine große Novelle zum Studienförderungsgesetz zuzuleiten, die u.a. die Möglichkeit eines sofortigen Stipendienverzichts für Studierende vorsieht, die während des aufrechten Stipendiumsbezuges zu arbeiten beginnen und somit nicht mehr die Voraussetzungen für ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe laut Studienförderungsgesetz erfüllen sowie
2. dem Nationalrat eine Novelle zum Studienförderungsgesetz zuzuleiten, die u.a. dazu führt, dass das Stipendiensystem sozial gerechter wird und die im Einleitungstext vorgeschlagenen Rahmenbedingungen enthält.
Wien, am 14. November 2012
Mag. Johann Maier Mag. Mario Bruno Scheiber
Abg. z. Nationalrat Einreicher