183/PET XXIV. GP

Eingebracht am 15.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete/r zum Nationalrat

Anna Höllerer

 

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

 

Wien, am 8.1.2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die

Petition betreffend "Mutter-Kind-Pass Untersuchungen durch eine Hebamme".

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Gesetzesänderung im Kinderbetreuungsgeldgesetz durch den Nationalrat, damit Untersuchungen durch Hebammen im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden.

 

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1300 BürgerInnen unterstützt.

 

 

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/

 verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

Anna Höllerer

 

 

Anlage



 

 

WAHLFREIHEIT ZWISCHEN HEBAMMEN- UND ARZTBETREUUNG

FÜR MUTTER-KIND-PASS-UNTERSUCHUNGEN

 

Wir wollen erreichen, dass Hebammen ihrem Berufsbild entsprechend die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass Untersuchungsprogramms durchführen können. Dafür ist es notwendig, die Verordnungsermächtigung im Kinderbetreuungsgeldgesetz entsprechend zu adaptieren.

Die Nichtanerkennung der Untersuchungen durch Hebammen im KBGG hat gem. § 7 Abs 2 iVm § 3 Abs 2 KBGG zur Folge, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt wird, wenn die Untersuchungen durch eine Hebamme im Rahmen ihrer Berufsbefugnisse-erfolgen.

Derzeit führen Hebammen aufgrund ihrer Ausbildung, ihrem Berufsbild und Ihrer Befugnisse It. Hebammengesetz zahlreiche Untersuchungen in der Schwangerenvorsorge durch, und immer mehr Frauen wollen Hebammen-Begleitung in der Schwangerschaft und im Wochenbett in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden Hebammen-Untersuchungen jedoch nicht anerkannt, d.h. die Frauen müssen diese Untersuchungen zusätzlich von einem Arzt / Ärztin durchführen lassen. Grundsätzlich muss es It. KBGG nicht explizit ein Facharzt /Fachärztin für Frauenheilkunde sein, sondern jeder Arzt /Ärztin kann diese Untersuchungen in der Schwangerschaft vornehmen. Nach den Wertungen im Gemeinschaftsrecht ist jedoch die Vorsorge durch eine Hebamme als gleichwertig mit einer Vorsorge durch einen Arzt anzusehen.

Diese Nicht-Anerkennung unserer Qualifikation und Befugnisse empfindet unsere Berufsgruppe als Ungleichbehandlung und wiederspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Gesundheitsdaten aus den skandinavischen Ländern zeigen zudem die hohe Qualität der Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft. Außerdem würde die Anerkennung der Hebammen-Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass auch für viele Mütter eine Verbesserung ihrer Situation bedeuten, weil sie sich derzeit notwendige Doppelgleisigkeiten Hebamme/Arzt/Ärztin ersparen könnten. Entsprechende Mütter-Initiativen (siehe z.B. www.geburtsallianz.at) unterstreichen, dass das vielen Frauen ein wichtiges Anliegen ist.


Die Änderung im KBGG §7 Abs 1 soll daher lauten: ,,… die Verordnung hat den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der Untersuchungen die von Ärzten und Hebammen durchgeführt werden können zu bestimmen...".

Bei der letzten Novelle des KBGG im Herbst 2011 gab es diesbezüglich eine befürwortende Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium, auf die jedoch nicht eingegangen wurde.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht um eine Ausweitung des Untersuchungsprogrammes geht! Viele der Untersuchungen können auch von Hebammen vorgenommen werden und schwangere Frauen sollen die Wahlmöglichkeit haben, ob sie die Untersuchungen von einem Arzt / Ärztin oder einer Hebamme durchführen lassen.

 

Wir fordern daher eine Gesetzesänderung im KBGG durch den Nationalrat, damit Hebammen- Untersuchungen, zu denen diese It. Hebammengesetz befugt sind, im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden und die Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen Hebammen-Betreuung und Betreuung durch den Arzt/die Ärztin bekommen, ohne dafür finanzielle Einbußen beim Kinderbetreuungsgeld in Kauf nehmen zu müssen.

Österreichisches Hebammengremium

 

Petra Welskop

 

 

Präsidentin