198/PET XXIV. GP

Eingebracht am 28.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Textfeld: Mario Kunasek
Abgeordneter zum Nationalrat

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien am 27.02.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend „Erhalt des Bezirksgerichtes Frohnleiten“ mit dem Ersuchen um geschäftsmäßige Behandlung.

Hochachtungsvoll

 

 

 

 

 

Abg.z.NR. Mario Kunasek


Parlamentarische Petition

„Erhalt des Bezirksgerichtes Frohnleiten“

Das Bezirksgericht Frohnleiten (Bezirk Graz-Umgebung) soll laut den Plänen der Justizministerin im Juli 2013 geschlossen werden. Durch die Schließung des Bezirksgerichtes werden seitens der Bevölkerung eine weitere Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur sowie eine erhebliche Schlechterstellung der gesamten Region befürchtet.

Im Gerichtssprengel werden ca. 42.000 Menschen im Norden von Graz durch das BG Frohnleiten betreut. Eine Schließung dieses Standorts würde für die Betroffenen eine massive Verschlechterung bedeuten, da der „Zugang zum Recht“ erschwert werden würde. So müssten die Rechtsuchenden beispielsweise über 30 km zum, nach der Schließung des BG Frohnleiten zuständigen, BG Graz-West fahren, um den Amtstag zu besuchen. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg, speziell für Senioren nur äußerst schwer zu bewerkstelligen sein wird.

Das BG Frohnleiten hat seinen Sitz in einem historischen Gebäude am Hauptplatz der Stadt Frohnleiten. Dieses Gebäude, in das von der Stadt Frohnleiten vor einigen Jahren EUR 700.000,-- investiert wurden, wird dem Bundesministerium für Justiz mietfrei zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Investition wurde der Stadt Frohnleiten seitens des BMJ zugesagt, dass der Gerichtsstandort erhalten bleiben würde. Aus diesem Gesichtspunkt erscheinen die angestrebten Einsparungen äußerst unwahrscheinlich, da keinerlei Mietkosten für das Gerichtsgebäude anfallen. Auch die logistischen Probleme sowie die Kosten, die durch den Umzug der 20 Bediensteten an das BG Graz-West entstehen würden, sind nicht zu vernachlässigen.

Aus diesen schwerwiegenden Gründen ist eine Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten auf jeden Fall zu verhindern. Der ländliche Raum muss gestärkt, und der „Zugang zum Recht“ sichergestellt werden.

Die Mitglieder der Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, zum Wohle der Bevölkerung, auf die Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten zu verzichten.