204/PET XXIV. GP

Eingebracht am 17.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

 

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Gerechtigkeit für unsere Almbauern.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: BM für Land- Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 7 BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/ verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Gerhard Huber

 

 

Anlage


Wie in den letzten Tagen vom ORF wie auch von den meisten Printmedien berichtet, droht den österreichischen Almbauern eine Rück- und Strafzahlung von medial verkündeten 64 Millionen Euro. Grund dafür ist, dass Landwirte bei der Einreichung für Ausgleichzahlungen sich auf Werkzeuge wie durch das Befliegen erstellte Orthofotos verlassen haben.

Die betroffenen Landwirte stellen also fest:

Der österreichische Landwirt ging einen Rechtsvertrag mit der AMA ein, und verpflichtete sich, diverse Programme umzusetzen, die, wie pauschal gesagt werden könnte, der Umwelt dienen. Ebenfalls Teil dieser Verpflichtung ist eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt!

Die AMA als Vollzugsbehörde, wie auch die sogenannte „Bauernvertretung“, die Bauernkammern, sind dem Bundesministerium für Land- Forst- und Umweltschutz unterstellt. Das bedeutet, dass, wenn Bauern Probleme mit dem System oder der Betreuung haben, sollen die Bauern, ausgerechnet von der AMA und der Kammer, die ursprünglich alles verursacht haben, Unterstützung erfahren.

Dass dies nicht funktioniert, hat sich nun tausendfach bestätigt, aktuell in der Frage der Almbauern.

Die europäische Union, welche mit Österreich in einem Vertrag steht, hat vereinfacht dargestellt folgendes geregelt: Die EU gibt auf Grund der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen Förderungen in sogenannten Ausgleichszahlungen aus. Diese werden dann innerstaatlich durch ÖPUL derzeit von 2007 bis 2013 ausgeschüttet. Diverse Programme spielen hierbei eine große Rolle. Die EU Verordnung EWG Nr. 3887/92 der Kommission besagt klar: „Die Flächen der landwirtschaftlich genutzten Flächen werden mit geeigneten Mitteln bestimmt, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden, und eine mindestens gleichwertige Messgenauigkeit wie die amtlichen Messungen nach den einzelstaatlichen Bestimmungen gewährleisten müssen.“

Dies sind klare Angaben der EU an den Landwirtschaftsminister, wie genau die Flächenvermessung umzusetzen ist. Verantwortlich dafür ist Landwirtschaftsminister DI Nikolaus Berlakovich, ÖVP. Wegen Unstimmigkeiten zu dieser Verordnung EWG Nr. 3887/92 klagte die Republik Österreich am Europäischen Gerichtshof (Klagsnummer D-368/05) Diese Klage hat Österreich verloren. Die Vorgaben der EU wurden also wissentlich NICHT oder nur schlecht umgesetzt.

Der österreichische Bundesminister und alle ausführenden Organe vertreten die Meinung, dass Klein- und Kleinstbauern ja ohnehin für allfällige Rückforderungen mit ihrer eigenen finanziellen Existenz, also mit ihrem Hab und Gut haften und für alle Schäden aufkommen müssen.


Den Almbauern wird nun vorgeworfen, falsch eingereicht zu haben, obwohl die Einreichung der Landwirte auf den Angaben der Orthofotos beruhte. Daher sei nun eine Neuberechnung der Alm- und Waldweiden notwendig, und diese ergibt, dass die Futterflächen verringert wären - obwohl jeder Fachmann genau weiß, dass mindestens 1 Hektar pro GVE nötig ist, um unsere Tiere auf der Alm satt durch die Zeit zu bringen.

Grundlage für die nun anstehenden Rückforderungen ist eine neu eingeschätzte Berechnung. Man staune:

EINGESCHÄTZTE FLÄCHE:

Dies steht sicherlich im Gegensatz zur EU Verordnung EWG Nr. 3887/92!

Für den Bauern stellt sich die Sache wie folgt dar: Der Bauer ist mit der AMA einen privatrechtlichen Vertrag eingegangen, das bestätigt auch die Erklärung aus dem ÖPUL Mantelantrag Seite 3 - die sogenannte Verzichtserklärung. Hat der Bauer Ansprüche geltend zu machen, so muss er privatrechtlich die AMA klagen. Sollte es Rückforderungen geben aus dem ÖPUL Programm, müsste auch dieses Verfahren von der AMA angestrengt und finanziert werden. Vorab gäbe es die Möglichkeit einer Prüfung durch einen unparteiischen Richter und wenn nötig auch ein amtliches Gerichtsverfahren.

Wie stellt sich nun die Situation für die rund 10.000 betroffenen Almbauern im Superwahljahr 2013 dar:

Etliche Landwirte haben bereits begonnen, ihre Maschinen und Tiere zu verkaufen, um das nicht vorhandene Geld für die Rückforderungen bezahlen zu können.

Nach Meinung unabhängiger Rechtsexperten ist der von der AMA eingeschlagene Rechtsweg schlichtweg falsch.

In den betroffenen Verfahren, läge die Beweislast bei der AMA, welche den betroffenen Bauern nachweisen müsste, dass sie absichtlich oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hätten.

Die betroffenen Landwirte haben sich bei der Antragsstellung eines amtlich durch Befliegung und Orthofotos zur Verfügung gestellten und rechtlich nach der EU Verordnung EWG 3887/92 vertrauensvoll genutzt. Dafür haftet ausschließlich das Bundesministerium für Umwelt! Alle betroffenen Bauern sind mit dieser Willkür der AMA in ihrer Existenz bedroht, einige dieser Leidensgenossen bieten genauere Infos unter der Plattform: www.almfutterflaechen.at an.

Das ÖVP dominierte „magische Dreieck“, bestehend aus Ministerium-Kammern und Bauernbund- und der AMA, machen deutlich, dass für Fehler, die diese obersten Gremien und das Ministerium gemacht haben, die Bauern zur Haftung gezwungen werden sollen. Um die Bauern über den Wahltag September 2013 hinaus zu trösten, setzt BM Berlakovich nun eine Kommission für Almbauern ein. Dieser hochkarätigen Kommission wird Franz Fischler, ehemaliger EU - Agrarkommissar vorstehen. Sie hat ausschließlich die Funktion, die Bauern, „bei der Stange zu halten“. Des Weiteren werden der Kommission etliche Experten der Kammern und der AMA unter der Schirmherrschaft von Franz Fischler angehören. Anstatt dass BM Berlakovich den Bauern Rechtssicherheit gewährt, wird nun wieder einmal ein Gremium eingeführt, das finanzielle Unsummen verschlingt, ohne den Bauern tatsächlich zu nützen.

Erstmals in der Zweiten Republik hat der Bauernbund mit seinen Landwirten gegen einen amtierenden ÖVP Landwirtschaftsminister demonstriert. Dies zeigt, wie sehr die betroffenen Landwirte um ihre Existenz fürchten und keinesfalls zusehen, wie der zuständige Minister mit dem „Schmäh“ einer Kommission sie zu beruhigen versucht.

Der Unterzeichnende und die Unterzeichnende fordern, dass BM Berlakovich die von ihm für die Kommission vorgesehenen Gelder direkt für die Bauern verwendet, um sie in Verfahren zu unterstützen, Präzedenzfälle zu schaffen und damit auch Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte sicherzustellen, statt sie für ÖVP nahe Mitglieder jener Institutionen zu verwenden, die für die Misere der Almbauern verantwortlich sind.