214/PET XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordnete zum Nationalrat

Ing. Erwin Kaipel

Ing. Mag. Hubert Kuzdas

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

Wien, am 23.05.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionistlnnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 40.933 BürgerInnen unterstützt.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Ing. Erwin Kaipel                                                                                            Ing. Mag. Hubert Kuzdas

Mag. Gertrude Aubauer

Anlage


 

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Referat ÖGB-Pensionisten

Johann-Böhm-Platz 1

1020 Wien                                                                                                    Wien, 23. Mai 2013

Petition

an den

Österreichischen Nationalral und die Österreichische Bundesregierung

Abschaffung des Pensionssicherungsbetrages für

Pensionisten sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer­

und Waisenpensionen

 

Unterstützt von 40.933 Unterschriften verlangen wir die geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition.

Begründung:

Seit Mitte der Neunzigerjahre müssen Beamte des Ruhestandes und ÖBB-Pensionisten einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag („besonderen Pensionsbeitrag“) zahlen, der ihnen automatisch von ihrer Pension abgezogen wird. Für Bundesbeamte im Ruhestand macht dieser von 3,1 % bis in Ausnahmefällen 15 % der Pension bis zum Lebensende aus. Betroffen sind auch Pensionen an Hinterbliebene von Beamten, als Witwen bzw. Witwer- sowie Waisenpensionen.

Dieser Pensionssicherungsbeitrag wurde Mitte der Neunzigerjahre eingeführt, weil damals die  Pensionen der Beamten und ÖBB-Pensionisten, sowie deren Hinterbliebenen im Ausmaß der Bezüge der Aktiven im öffentlichen Dienst angehoben wurden. Das führte dazu, dass die Erhöhung aufgrund dieser Pensionsautomatik oft höher ausfiel, als die Anhebung der ASVG-Pensionen. Mit dem Sicherungsbeitrag sollte der Unterschied einigermaßen ausgeglichen werden.

Mittlerweile werden jedoch die Pensionen von ASVG-Versicherten und Beamten im Ruhestand sowie der ÖBB-Pensionisten gemeinsam verhandelt und grundsätzlich auch im gleichen Ausmaß angehoben. Unter dem Strich bleib nun Beamten im Ruhestand, ÖBB-Pensionisten und deren Hinterbliebenen,  weil ihnen ein Pensionssicherungsbeitrag abgezogen wird, netto weniger, als dem Bezieher einer ASVG-Pension in derselben Höhe.

Aus den angeführten Gründen vertreten die ÖGB-Pensionisten die Auffassung, dass Pensionssicherungsbeiträge für Beamte im Ruhestand, ÖBB-Pensionisten und deren Hinterbliebene ersatzlos abgeschafft werden sollen und fordern daher die Streichung des § 13a Pensionsgesetz sowie  der Regelungen betreffend Pensionssicherungsbeiträge anderer Berufsgruppen, beispielsweise der  Post-, Bahn- und Landesbediensteten.

An das

Bundespensionistenreferat

Johann-Böhm-Platz 1

1020 Wien

 

 

Fax: 01/534 44-10 03 06

Email: maria.hajek@oegb.at

Einsendeschluss: 00. 00. 0000

Weitere Möglichkeit: Abgeben bei den Landesgruppen, Pensionistenvertretern oder per Brief an obige

Adresse (Postgebühr zahlt Empfänger)

Unterstützungserklärung

Die unterfertigte(n) Person(en) unterstützen mit ihrer eigenhändigen Unterschrift alle Maßnahmen des

ÖGB, um die ersatzlose Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Pensionssicherungsbeitrages für Beamte

des Ruhestandes zu erreichen.

 

Seit 2003 werden die Beamten-Pensionen mit jenen des ASVG harmonisiert. Beamte, die ihren Ruhestand
nach dem 1. Jänner 1999 angetreten haben, zahlen einen Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent. In der Realität haben die Beamten-Pensionen seit dem Jahr 2000 durch Nichtanpassung und
Sicherungsbeitrag bis zu 25 Prozent ihres Werts verloren. Zu zahlen ist der Betrag lebenslang – und über den Tod hinaus: Er wird auch von Hinterbliebenenpensionen abgezogen.