214/PET XXIV. GP
Eingebracht am 23.05.2013
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Abgeordnete zum Nationalrat
Ing. Erwin Kaipel
Ing. Mag. Hubert Kuzdas
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
Wien, am 23.05.2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für Pensionistlnnen sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer- und Waisenpensionen.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 40.933 BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Ing. Erwin Kaipel Ing. Mag. Hubert Kuzdas
Mag. Gertrude Aubauer
Anlage
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Referat ÖGB-Pensionisten
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien Wien, 23. Mai 2013
Petition
an den
Österreichischen Nationalral und die Österreichische Bundesregierung
Abschaffung des Pensionssicherungsbetrages für
Pensionisten sowie BezieherInnen von Witwen/Witwer
und Waisenpensionen
Unterstützt von 40.933 Unterschriften verlangen wir die geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition.
Begründung:
Seit Mitte der Neunzigerjahre müssen Beamte des Ruhestandes und ÖBB-Pensionisten einen sogenannten Pensionssicherungsbeitrag („besonderen Pensionsbeitrag“) zahlen, der ihnen automatisch von ihrer Pension abgezogen wird. Für Bundesbeamte im Ruhestand macht dieser von 3,1 % bis in Ausnahmefällen 15 % der Pension bis zum Lebensende aus. Betroffen sind auch Pensionen an Hinterbliebene von Beamten, als Witwen bzw. Witwer- sowie Waisenpensionen.
Dieser Pensionssicherungsbeitrag wurde Mitte der Neunzigerjahre eingeführt, weil damals die Pensionen der Beamten und ÖBB-Pensionisten, sowie deren Hinterbliebenen im Ausmaß der Bezüge der Aktiven im öffentlichen Dienst angehoben wurden. Das führte dazu, dass die Erhöhung aufgrund dieser Pensionsautomatik oft höher ausfiel, als die Anhebung der ASVG-Pensionen. Mit dem Sicherungsbeitrag sollte der Unterschied einigermaßen ausgeglichen werden.
Mittlerweile werden jedoch die Pensionen von ASVG-Versicherten und Beamten im Ruhestand sowie der ÖBB-Pensionisten gemeinsam verhandelt und grundsätzlich auch im gleichen Ausmaß angehoben. Unter dem Strich bleib nun Beamten im Ruhestand, ÖBB-Pensionisten und deren Hinterbliebenen, weil ihnen ein Pensionssicherungsbeitrag abgezogen wird, netto weniger, als dem Bezieher einer ASVG-Pension in derselben Höhe.
Aus den angeführten Gründen vertreten die ÖGB-Pensionisten
die Auffassung, dass Pensionssicherungsbeiträge für Beamte im
Ruhestand, ÖBB-Pensionisten und deren Hinterbliebene ersatzlos abgeschafft
werden sollen und fordern daher die Streichung des § 13a Pensionsgesetz
sowie der Regelungen betreffend Pensionssicherungsbeiträge anderer
Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn- und Landesbediensteten.
An das
Bundespensionistenreferat
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Fax: 01/534 44-10 03 06
Email: maria.hajek@oegb.at
Einsendeschluss: 00. 00. 0000
Weitere Möglichkeit: Abgeben bei den Landesgruppen, Pensionistenvertretern oder per Brief an obige
Adresse (Postgebühr zahlt Empfänger)
Unterstützungserklärung
Die unterfertigte(n) Person(en) unterstützen mit ihrer eigenhändigen Unterschrift alle Maßnahmen des
ÖGB, um die ersatzlose Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Pensionssicherungsbeitrages für Beamte
des Ruhestandes zu erreichen.
Seit 2003 werden die Beamten-Pensionen mit jenen
des ASVG harmonisiert. Beamte, die ihren Ruhestand
nach dem 1. Jänner 1999 angetreten haben, zahlen einen
Pensionssicherungsbeitrag von 3,3 Prozent. In der Realität haben die
Beamten-Pensionen seit dem Jahr 2000 durch Nichtanpassung und
Sicherungsbeitrag bis zu 25 Prozent ihres Werts verloren. Zu zahlen ist der
Betrag lebenslang – und über den Tod hinaus: Er wird auch von
Hinterbliebenenpensionen abgezogen.