60/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 16.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

Wien, am 13. April 2012

Betreff: Bürgerinitiative Nr. 37

Bezug: do. GZ. 17020.0025/8-L1.3/2012

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 13. März 2012, mit dem die Bürgerinitiative Nr. 37 betreffend Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" vorgelegt wurde, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mit:

Österreich hat die Verpflichtung, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die beiden Begutachtungsverfahren 2007 und 2009/2010 haben gezeigt, wie sensibel diese Materie ist, sodass Österreich daher sehr lange und sehr genau die Frage untersucht hat, wie unter Wahrung der Menschenrechte eine Minimalumsetzung dieser Richtlinie möglich ist.


Um jedoch eine Minimalumsetzung zu garantieren, hat das bmvit das international anerkannte Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen, der die grundrechtlichen Bedenken zu diesem Vorhaben berücksichtigte. Auf Basis dieses Entwurfs wurde die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit den beiden anderen zuständigen Ressorts, dem Justiz- und dem Innenministerium, verhandelt.

Österreich wurde bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof wegen der fehlenden Umsetzung geklagt. Nunmehr drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe für Österreich, weshalb ein noch längeres Zuwarten mit der Umsetzung nicht mehr möglich war.

Dennoch war es auch nach der Beschlussfassung der entsprechenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 27/2011, ein Anliegen, den Datensicherheitsstandard so hoch wie möglich anzusetzen. Dies ist mit der Erlassung der Datensicherheitsverordnung, BGBl. II Nr. 402/2011, im Einvernehmen mit BMI und BMJ und der darin errichteten Durchlaufstelle für die Datenübermittlung erfolgt, wodurch es nicht möglich sein wird, dass die Datenabfragen direkt zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Betreibern erfolgen. Ebenfalls werden durch zahlreiche Sicherheitsanordnungen die Daten bei der Übermittlung, aber auch bei der Speicherung, höchstmöglich vor Missbrauch geschützt.

Weiters wird das bmvit selbstverständlich die Diskussionen auf der europäischen Ebene genau beobachten und weiterhin für die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eintreten, wobei die Verhandlungen über die Richtlinie auf europäischer Ebene von BMI respektive BMJ wahrgenommen werden.