62/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 30.04.2012
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Betreff:    Bürgerinitiative Nr. 37 "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung"

Das Bundeskanzleramt hat zur Frage der sogenannten Vorratsdatenspeicherung stets eine kritisch-ablehnende Haltung eingenommen. Dies nicht zuletzt im Licht des offenkundigen Spannungsverhältnisses zwischen den verfolgten - an sich legitimen - Zielen einerseits und Art und Umfang des damit verbundenen Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz und (im Falle der tatsächlichen Nutzung der Vorratsda- ten auch) das Fernmeldegeheimnis andererseits. Das Bundeskanzleramt vertrat und vertritt insofern die Auffassung, dass die derzeitige Regelung auf unionsrechtlicher Ebene in einem offenkundigen Spannungsverhältnis zu den genannten Grundrech- ten steht und zudem zwingende Argumente für ein solches Instrument nicht ersicht- lich sind.

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Soweit innerstaatliche gesetzliche Maßnahmen ausschließlich im Rahmen der uni- onsrechtlich bestehenden Umsetzungsverpflichtung der Vorratsdatenspeicher- Richtlinie (2006/24/EG) getroffen worden sind, ist freilich festzuhalten, dass eine Aufhebung dieser Maßnahmen nicht zuletzt mit Blick auf ein darauf Bezug habendes (formal noch laufendes) Vertragsverletzungsverfahren derzeit nicht in Betracht kommt. Das Bundeskanzleramt hält es aber grundsätzlich für wünschenswert, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung als solches einer Prüfung am Maßstab der EU-Grundrechte-Charta zu unterziehen. Eine solche Prüfung kann freilich nur der Gerichtshof der Europäischen Union vornehmen. Sollte es - etwa im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens - zu einer solchen Prüfung kommen und eine Unver- einbarkeit mit der EU-Grundrechte-Charta festgestellt werden, wäre auch innerstaat- lich der Weg frei für eine Anpassung der Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen SC Dr. Matzka e.h.

 

 

 

 

 

 

 

 

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