66/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 18.07.2012
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Parlamentsdirektion, Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Bürgerinitiative Nr. 40 betreffend Zentralmatura verschieben"; Ressortstellungnahme

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erlaubt sich zu der übermittelten Bürgerinitiative Nr. 40 betreffend Zentralmatura verschieben“ und den dort enthaltenen Punkten wie folgt Stellung zu nehmen:

1.           Mit dem am 13. Juni 2012 eingebrachten Initiativantrag zur Änderung des Schulunterrichts- gesetzes (1975/A XXIV. GP) wurde den Schulen ein Optionenmodell“ eröffnet: Grundsätzlich können die Schulen die Termine 2013/14 bzw. 2014/15 mittels Beschluss des Schulgemein- schaftsausschusses realisieren. All jene Schulen, die noch Vorbereitungszeit benötigen, werden erst ein Jahr später die neue Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung ablegen. Schulversuche sind jederzeit möglich.

2.     Entsprechende Lehrpläne werden laufend adaptiert, sind größtenteils bereits kompetenz- orientiert, sodass für die Durchführung der Reifeprüfung bzw. der Reife- und Diplomprüfung kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.


Seite 2 von 2 zu Geschäftszahl BMUKK-10.353/0077-III/4/2012

3.   Die Adaptierung der Leistungsbeurteilungsverordnung, wobei standardisierte Aufgaben- formate auch zugehörige Korrekturleitfäden implizieren und damit auch die Durchführung von Schularbeiten mit standardisierten Aufgabenstellungen ermöglichen, wurde der allgemeinen Begutachtung zugeführt und  es ist eine   zeitgerechte   Kundmachung   mit   Inkrafttreten 1. September 2012 in Aussicht genommen. Ein unmittelbar weiterer Änderungsbedarf in der Leistungsbeurteilungsverordnung hinsichtlich der Reifeprüfung bzw. der Reife- und Diplom- prüfung besteht derzeit nicht.

4.   Schülerinnen und Schüler, die die letzte Klasse nicht positiv abschließen und daher gerade an der Nahtstelle der Einführung der neuen Reifeprüfung im Wiederholungsjahr auf die neue Form treffen, müssen sich ein Jahr lang auf die neue Form vorbereiten. Eine Sonderregelung“ ist gesetzlich nicht möglich.

5.  Da die Kompensationsprüfung eine zweite Chance bedeutet, müssen die Kompetenzen bereits vor der schriftlichen Prüfung erworben worden sein. Die inhaltlichen Fragestellungen sind ähnlich wie bei den schriftlichen Klausuren und daher bekannt. Bei der Kompensationsprüfung geht es darum, eine schlechte Tagesverfassung oder sonstige persönliche Hindernisse durch eine zusätzliche mündliche Prüfung auszugleichen, und nicht um einen neuen Lernprozess auf eine mündliche Prüfung.

6.  Schulversuche, Kompetenzchecks und Probeprüfungen für Mathematik und Deutsch wird es geben.

7.  Die Feldtestungen messen in kleinen Teilaufgaben (=ltems“) die Verständlichkeit und Lehr- stoffangepasstheit von Aufgaben für die standardisierten Klausuren. Sie haben nichts mit einem Leistungsnachweis zu  tun, sondern  sind  Teil  eines Verfahrens zur adressatengerechten Adaptierung der Aufgaben. Da keine vollständigen Prüfungsaufgaben getestet werden, wäre eine Veröffentlichung“ gar nicht möglich. Zur Vorbereitung dienen die aufgelisteten Maßnahmen in Punkt 6.

Wien, 17. Juli 2012

Für die Bundesministerin:

SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller