79/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 20.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 


 

Bezugnehmend  auf die  Note  der  Parlamentsdirektion  vom 4.  Oktober  2012,  . GZ. 17020.0025/25-L1.3/2012, mit welcher die Petition Nr. 43 betreffend „Sozial steuern. Löhne entlasten. Reichtum besteuern." übermittelt wird,  beehrt sich das  Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:

 

Senkung der Eingangsbesteuerung und Beseitigung der kalten Progression bei der Lohnsteuer:

Aufgrund des - im internationalen Vergleich - hohen Eingangssteuersatzes von 36,5% ist eine Senkung aus steuerpolitischer Sicht zu befürworten. Allerdings kann dies aufgrund der budgetären Auswirkungen nur im Rahmen einer Steuerstrukturreform mit entsprechender Gegenfinanzierung erfolgen. Auch weitere tarifliche Änderungen können im Rahmen der nächsten Strukturreform diskutiert werden.


Anhebung des Spitzensteuersatzes:

Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes ist abzulehnen, da Arbeit in Österreich ohnehin hoch besteuert wird und wir im internationalen Vergleich mit unserem Spitzensteuersatz von 50% bereits im Spitzenfeld liegen. Zudem wurde ohnehin mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 eine Solidarabgabe für Besserverdienende eingeführt.

 

Einführung einer Vermögensteuer:

Vermögende tragen bereits derzeit in einem sehr hohen Ausmaß zum Steueraufkommen bei. Das Ziel ist, dass die Vermögenden in Österreich bleiben und in Österreich Steuern zahlen und nicht ins Ausland abwandern. Die Einführung einer Vermögensteuer wird daher abgelehnt. Anstatt- neue Steuern einzuführen, sollte eine Steuerstrukturreform forciert werden und ein Standortklima geschaffen bzw. erhalten werden, das Investitionen fördert und damit Arbeitsplätze sichert.

Anhebung der Körperschaftsteuer und Beseitigung der Gruppenbesteuerung:

Im Sinne der österreichischen Wirtschaftsstandortpolitik sollen Betriebsansiedelungen gefördert werden und nicht durch die Anhebung von Steuern sowie die Einschränkung von bestimmten erprobten Besteuerungsmodellen die Abwanderung forciert und künftige Betriebsansiedelungen gebremst werden.

21.11.2012

 Für die Bundesministerin:

Hans Georg Kramer, CFP

(elektronisch gefertigt)