84/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 18.01.2013
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend "Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik";

 

Stellungnahme

An den

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen Parlament

1017 Wien

Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 17. Dezember 2012, ZI. 17010.0025/60- L 1.3/2012, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in Bezug auf die Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend „Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik“ wie folgt Stellung:

Aus  rechtlicher  Sicht  ist  hiezu  festzustellen,  dass  die  Inhalte  der  Bürgerinitia­tive Nr. 53 massiv in staatsrechtliche Grundsätze eingreifen und eine Umsetzung um­fassende  verfassungsrechtliche  Änderungen,  insbesondere  auch  hinsichtlich  des  Art. 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) betreffend „Wehrpflicht“ und „Er­satzdienst (Zivildienst)“, Art. 79 B-VG betreffend „Aufgaben des Bundesheeres“ und „Milizsystem“ und des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs sowie umfangreiche einfachgesetzliche - insbesondere wehr­rechtliche - Änderungen erfordern würde. Darüber hinaus berühren die in dieser Bür­gerinitiative dargelegten Forderungen auch Themenbereiche, welche die Regelungs­kompetenz der Republik Österreich bei Weitem übersteigen. Aus diesem Grund wird von einer detaillierteren Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten Abstand genom­men.

18.01.2013

Für den Bundesminister:

ZEHETNER