84/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 18.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend "Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik";
Stellungnahme
An den
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen Parlament
1017 Wien
Zum Ersuchen der Parlamentsdirektion vom 17. Dezember 2012, ZI. 17010.0025/60- L 1.3/2012, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in Bezug auf die Bürgerinitiative Nr. 53 betreffend „Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik“ wie folgt Stellung:
Aus rechtlicher Sicht ist hiezu festzustellen, dass die Inhalte der Bürgerinitiative Nr. 53 massiv in staatsrechtliche Grundsätze eingreifen und eine Umsetzung umfassende verfassungsrechtliche Änderungen, insbesondere auch hinsichtlich des Art. 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) betreffend „Wehrpflicht“ und „Ersatzdienst (Zivildienst)“, Art. 79 B-VG betreffend „Aufgaben des Bundesheeres“ und „Milizsystem“ und des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs sowie umfangreiche einfachgesetzliche - insbesondere wehrrechtliche - Änderungen erfordern würde. Darüber hinaus berühren die in dieser Bürgerinitiative dargelegten Forderungen auch Themenbereiche, welche die Regelungskompetenz der Republik Österreich bei Weitem übersteigen. Aus diesem Grund wird von einer detaillierteren Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten Abstand genommen.
18.01.2013
Für den Bundesminister:
ZEHETNER