108/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 29.05.2013
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

E-Mail gottfried.michalitsch@parlament.gv.at CC: stellungnahme.PETBI@parlament.gv.at

Zu do. ZI. 17020.0025/62-L1.3/2012

vom 17. Dezember 2012

Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch!

In Beantwortung Ihrer oz. Anfrage betreffend die Bürgerinitiative Nr. 53 ("Abschaffung des Bundesheeres und aktive Friedenspolitik") ist festzuhalten, dass der Bestand und die Rolle des Bundesheeres in der österreichischen Bundesverfassung geregelt sind. Überlegungen zu einer allfälligen Abschaffung des Bundesheeres entziehen sich daher der Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten als Organ des Vollzugs.

Aus Sicht des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ist es für eine aktive und effiziente österreichische Sicherheitspolitik erforderlich, sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich Kräfte zur Verfügung zu haben, die sich an den entsprechenden friedenserhaltenden und Krisenmanagement-Einsätzen der internationalen Gemeinschaft beteiligen können, insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, der Vereinten Nationen und der NATO-Partnerschaften. Die Beteiligung an solchen Einsätzen mit über die entsprechenden Fähigkeiten und Kapazitäten verfügenden Soldaten, Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und sonstigen Experten in ausreichender Stärke ist eine der wesentlichsten Erscheinungsformen der österreichischen Sicherheitspolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

JANDL m.p.