113/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 18.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative Nr. 62 betreffend "Nein zur Handv- und Computersteuer! Ja zu einem modernen Urheberrecht!“

Die mit dieser Initiative angesprochene Reform der Vergütungen für die private Vervielfältigung (§ 42b UrhG) war bereits Gegenstand der Bürgerinitiative „Festplattenabgabe jetzt (56/BI)“.

In seiner Stellungnahme vom 20. März 2013 (BMJ-Pr4528/0003-Pr1/2013) hat das Bundesministerium für Justiz dazu ausgeführt:

„Geänderte wirtschaftliche, technische und rechtliche Rahmenbedingungen haben zu einer Reihe von urheberrechtlichen Reformanliegen geführt, die u.a. in die Forderungsliste der von österreichischen Kunstschaffenden getragenen Initiative „Kunst hat Recht“ Eingang gefunden haben. Besonderes Augenmerk hat die Initiative auf die - auch in der Bürgerinitiative Nr. 56 „Festplattenabgabe jetzt“ angesprochene - Ausweitung der „Leerkassettenvergütung“ für die private Vervielfältigung auf Festplatten bzw. auf alle für die private Vervielfältigung geeigneten Speichermedien gelegt.

Bundesministerin Dr. Beatrix Karl hat sich dieser Anliegen in ihrer Rede in einer Enquete am 26. April 2012 anlässlich des Welttags für geistiges Eigentum angenommen und in der Folge Gespräche mit dem Ziel geführt, eine ausgewogene und vernünftige Reform des Urheberrechts vorzubereiten. Im Juli und Oktober 2012 wurden diese Gespräche in kleineren Gruppen durchgeführt. Im Dezember 2012 wurde ein erster Arbeitsentwurf in zwei Sitzungen diskutiert, zu denen umfassend am Urheberrecht interessierte Personen und Stellen eingeladen wurden.

Dabei hat das Bundesministerium für Justiz auch die Erweiterung der Leerkassettenvergütung nach § 42b Urheberrechtsgesetzes auf eine Speichermedienvergütung zur Diskussion gestellt. Bedauerlicherweise ist dieser Vorschlag auf starke Ablehnung insbesondere der Sozialpartner gestoßen. In dieser Legislaturperiode verbleibt für die aller Voraussicht nach intensiven und umfassenden Gespräche und eine Annäherung der Standpunkte nicht ausreichend Zeit, sodass nur mehr EU-rechtliche Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt werden können. Die weiteren Neuerungen im Urheberrecht sollten auf einem möglichst umfassenden Konsens aller beteiligten Interessenvertreter beruhen. Darauf wird das Bundesministerium für Justiz hinarbeiten.

Die Modernisierung des Urheberrechts wird daher auch in der 25. Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen bleiben."

Diese Stellungnahme ist nach wie vor aktuell.

Petition Nr. 186 betreffend "Erhöhung der Zinsaufschläge durch Kreditinstitute“

Grundsätzlich bedarf die Erhöhung von Zinsaufschlägen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. In der Praxis dürfte es üblich sein, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken eine sogenannte „Erklärungsfiktion“ enthalten ist, wonach Vertragsänderungen wirksam sind, wenn der Kunde nicht binnen einer bestimmten Frist nach Verständigung der gewünschten Änderung widerspricht. Das Oberlandesgericht Graz hat in einem konkreten Fall entschieden, dass die Erhöhung des Zinsaufschlags für Verbraucherkredite im Wege einer solchen Erklärungsfiktion unzulässig ist. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zu diesem Fall liegt noch nicht vor.

Der zweite Teil der Petition fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Finanzen.


Petition Nr. 200 betreffend "Bundeseinheitliche Regelungen für das Wettwesen (Bundeswettengesetz)"

Regelungen des Wettwesens fallen in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesländer. Angelegenheiten des Bundesministeriums für Justiz sind von der Petition nicht unmittelbar berührt. Das Bundesministerium für Justiz begrüßt jedoch die Arbeiten an der angekündigten Internationalen Konvention des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen (Punkt 5). Die Sitzungen im Europarat (zuletzt vom 13. bis 15. Juni 2013) werden neben dem führend zuständigen Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport auch durch das Bundesministerium für Justiz beschickt.

Petition Nr. 211 betreffend "Kindesunterhalt? Ja bitte!"

Das im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Justiz liegende Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) dient dem Zweck, die gesetzlichen Geldunterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern und Jugendlichen zu sichern. Bei Leistungen nach dem UVG handelt es sich ausschließlich um Vorschussleistungen des Bundes auf eine bestehende, aber vom Unterhaltsschuldner nicht einbringliche Leistungsverpflichtung, die dieser in der Folge dem Bund zurückzahlen muss.

Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Justiz in diesem Bereich nicht unmittelbar Abhilfe schaffen. Dies liegt daran, dass der für das UVG heranzuziehende Kompetenztatbestand der österreichischen Bundesverfassung jener des „Zivilrechtswesens“ ist (Art 10 Abs. 1 Z 6 B-VG). Daher müssen die zu gewährenden Vorschussleistungen an einen zivilrechtlichen Tatbestand, nämlich den gerichtlich festgestellten Unterhaltsanspruch, anknüpfen. Eine Abkoppelung des Unterhaltsvorschusses vom Unterhaltstitel würde der Zahlung den Vorschusscharakter nehmen und den Bundes-Kompetenztatbestand „Zivilrechtswesen“ verlassen.

Sollte somit der gewährte Unterhalt nicht ausreichen, um die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder zu decken, oder gar kein Unterhaltstitel vorliegen, wäre eine die Existenz sichernde Leistung der Sozialhilfe zuzuordnen, die in die Kompetenz der Länder fällt.

Es muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass durch die Einführung der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ teilweise schon eine merkbare sozialhilferechtliche Besserstellung auch für die angesprochenen „Lückenfälle“ gelungen ist.

Abschließend ist noch auf die geplante Reform des derzeitigen Unterhaltsrechts hinzuweisen. Zwar können in deren Rahmen aus den zuvor geschilderten verfassungsrechtlichen Gründen die bestehenden Probleme bei der Existenzsicherung von Kindern nicht gelöst werden. Allerdings soll durch verschiedene Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Situation vieler Unterhaltsberechtigter erzielt werden. Geplant ist etwa eine Vereinfachung (und somit Beschleunigung) von Unterhaltsverfahren.


 


Wien, 17. Juli 2013

Für die Bundesministerin:

Dr. Wolfgang Kirisits

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