GZ. BMVIT-17.000/0004-I/PR3/2010     DVR:0000175

 

 

An das

Parlament

 

verfassungsausschussbegutachtung@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 11. März 2010

 

 

 

Betr.: Initiativantrag 978/A der Abgeordneten

          Cap, Kolleginnen und Kollegen

 

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bestehen zum gegenständlichen Antrag auf Änderung der Bundesverfassung im Hinblick auf erforderliche Anpassungen, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, keine Anmerkungen.

 

Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf die Verankerung von Instrumenten, die die Mitwirkung von National- und Bundesrat an der EU-Gesetzgebung stärken, wobei insbesondere die Möglichkeit für National- und Bundesrat, Subsidiaritätsrügen (gegen Entwürfe von Legislativakten der EU) und Subsidiaritätsklagen (gegen bereits beschlossene Legislativakte der EU) auf EU-Ebene einzubringen, hervorzuheben ist. Im Hinblick auf die durch den Vertrag von Lissabon eingeräumte Möglichkeit, auf EU-Ebene (Rat) von einem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren (zB Einstimmigkeit) abzuweichen, wird darüber hinaus die Bindung des österreichischen Vertreters im jeweiligen EU-Rat an die vorher erforderliche Genehmigung dieser Abweichung durch National- und Bundesrat in der Bundesverfassung festgeschrieben, wobei auch eine nachträgliche Ablehnung einer solchen Initiative erfolgen kann.

 

Diese Instrumente dienen der Verwirklichung und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und können in demokratiepolitischer Hinsicht als Aufwertung des nationalen Gesetzgebers im Rahmen der EU-Gesetzgebung gesehen werden.

 

 

Für die Bundesministerin:

Dr. Brigitte Raicher-Siegl

Ihr(e) Sachbearbeiter(in):

Dr. Brigitte Raicher-Siegl

Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7400

E-Mail: brigitte.raicher-siegl@bmvit.gv.at

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