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Wien, am 1. September 2010

Zl. K-033/010910/DR

 

GZ: 632 693/1-V/2/a/10

 

 

Betreff: Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG-Novelle 2010)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

Zu einzelnen Bestimmungen:

Zu Z. 1 (§ 3 Abs. 2):

Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende in der Kinderbetreuung und in der Integration oder Beratung Fremder kann nur dann befürwortet werden, wenn für die bisherigen Einsatztätigkeiten genügend Zivildienstleistende zur Verfügung stehen. Im Interesse der Versorgungssicherheit und der Qualität der bisherigen Dienstleistungsbereiche der Zivildiener sollte unserer Auffassung nach der „Markt“ für neue Betreuungsfelder in denen Zivildiener eingesetzt werden, daher nur vorsichtig geöffnet werden.

Zu Z. 14 (§ 7a):

Aufgrund der Kritik im Begutachtungsverfahren soll nun die Freiwilligenförderung nicht nur Rechtsträgern im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe gewährt werden, sondern auch jenen gemäß § 28 Abs. 4 Z. 2.

Allerdings erhalten die zweitgenannten Rechtsträger nicht die volle Förderung von € 500,-- pro Monat sondern lediglich eine reduzierte Leistung in Höhe von € 335,-- pro Monat. Die Differenzierung bei der Förderung für die Rechtsträger dieser Dienstleistungsgebiete ist unserer Auffassung nach nicht nachvollziehbar und unsachlich.

Zu Z 27 (§20):

Durch bestimmte Entscheidungen der Zivildienstserviceagentur (z. B. Versetzungen, vorzeitige Entlassungen) wird in die Rechtssphäre der Rechtsträger der Einrichtungen, in der die Zivildiener ihre Dienstleistungen erbringen, eingegriffen. Diesbezüglich sollte daher die Parteistellung der Rechtsträger im Gesetz weiter belassen werden.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen:

Mit dem vorliegenden Entwurf wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, Zivildiener auch im Bereich der Kinderbetreuung und Integrationsarbeit einzusetzen. Auch wenn die Darstellungen der finanziellen Auswirkungen in den Materialien davon ausgehen, dass sich dabei keine finanzielle Belastung für die Gemeinden ergeben kann, ist doch darauf hinzuweisen, dass die Schaffung weiterer Einsatzmöglichkeiten jedenfalls zu einer "Verdünnung" der Ressourcen insbesondere im Rettungswesen oder im Pflegebereich führen wird, sodass die Gemeinden davon indirekt finanziell belasten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer

 

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