|
|
|
An die Parlamentsdirektion z.Hd. Frau Hildegard Schlegl Parlament 1017 Wien
|
|
BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-310206/0244-I/4/2011 |
|
|
Wien, 22. September 2011
Sehr geehrte Frau Schlegl!
Bezugnehmend auf den Selbstständigen Antrag Nr. 1624/A vom 6. Juli 2011 der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Fritz Neugebauer, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird ("EU-Informationsgesetz", "EU-InfoG") geändert wird, beziehungsweise die dazu ergangene Einladung des Verfassungsausschusses in seiner Sitzung am 7. Juli 2011 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme teile ich Ihnen aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mit:
Das Bundesministerium für Finanzen steht dem Entwurf des EU-InfoG positiv gegenüber und unterstützt dessen Zielsetzung. Gleichzeitig erlaubt sich das Bundesministerium für Finanzen folgende Anmerkungen abzugeben:
Es muss sichergestellt werden, dass Berichte und Dokumente, die marktsensible Informationen beinhalten, seitens des Parlaments streng vertraulich behandelt und daher als „Tres Secret UE/ EU Top Secret“ Dokumente gemäß der Anlage zu § 31b des Entwurfs zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats klassifiziert werden.
Des Weiteren tritt das Bundesministerium für Finanzen dafür ein, dass die im EU-InfoG in § 4 Abs. 1 genannten formellen Angaben sich ausschließlich auf Dokumente gemäß § 2 Abs. 1 bis 4 beziehen sollen.
Schließlich erachtet es das Bundesministerium für Finanzen für erforderlich, eine umgekehrte Informationspflicht für den Fall vorzusehen, dass der Nationalrat oder der Bundesrat eine den zuständigen Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin bindende Stellungnahme abgibt. Der zuständige Bundesminister sollte jedenfalls vor Abgabe der Stellungnahme des Nationalrates (Bundesrates) seinerseits Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Gerhard Wallner e.h.