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Parlamentsdirektion
Parlament
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1017 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
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1030 Wien

Sachbearbeiter:
Dr. Markus Chmelik
Telefon +43 1 51433 501171
Fax +43 1514335903121
e-Mail Markus.Chmelik@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-111600/0057-I/4/2011

 

 

 

Betreff:

»Antrag Nr. 1780/A vom 6. Dezember 2011 der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. a. Christine Muttonen, Dr. Peter Wittmann, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG) erlassen und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Bundesministeriengesetz 1986, das Strafgesetzbuch, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (EBIG-Einführungsgesetz); Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen

 

Erledigungstext:

»Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 7. Dezember 2011 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:

 

Da es sich um die Umsetzung einer europäischen Verpflichtung handelt, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen inhaltlich kein Einwand gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf. Das Bundesministerium für Finanzen geht jedoch zwingend davon aus, dass alle mit diesem Gesetzesvorhaben verbundenen einmaligen und anfallsabhängig laufenden Ausgaben vom Bundesministerium für Inneres innerhalb des diesem Ressort jeweils zur Verfügung stehenden Rahmenbudgets bedeckt werden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme.

2. Jänner 2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)