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An die Parlamentsdirektion |
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-111600/0057-I/4/2011 |
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Bezugnehmend auf den mit E-Mail vom 7. Dezember 2011 übermittelten und im Betreff näher bezeichneten Begutachtungsentwurf beehrt sich das Bundesministerium für Finanzen Stellung zu nehmen wie folgt:
Da es sich um die Umsetzung einer europäischen Verpflichtung handelt, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen inhaltlich kein Einwand gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf. Das Bundesministerium für Finanzen geht jedoch zwingend davon aus, dass alle mit diesem Gesetzesvorhaben verbundenen einmaligen und anfallsabhängig laufenden Ausgaben vom Bundesministerium für Inneres innerhalb des diesem Ressort jeweils zur Verfügung stehenden Rahmenbudgets bedeckt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung dieser Stellungnahme.
2. Jänner 2012
Für die Bundesministerin:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)