Mütter gegen Atomgefahr

Freistadt                            

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ZVR-ZI 412949565                       www.muettergegenatomgefahr.at

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete zum Nationalrat!

Sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses!

 

Der Verfassungsausschuss hat eine Begutachtung des Gesetzesentwurfs über die Umsetzung der EBI-VO in Österreich beschlossen und im Zuge dessen auch allen Bürger_innen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinung dazu ein zu bringen. Von diesem Angebot möchte ich für den Verein Mütter gegen Atomgefahr gebrauch machen.

 

Aus unserer Sicht ist es nicht zu akzeptieren - und schon gar nicht unseren Mitbürger_innen plausibel zu vermitteln! - dass sie am Prozedere einer EBI nur unter anderen und zudem ungleich strengeren Bedingungen teilnehmen können als etwa Unterzeichnungswillige in unserem Nachbarland Deutschland. Die derzeit diskutiere Praxis, die Unterschrift durch Reisepass- bzw Personalausweisvorlage legitimieren zu müssen, ist weder notwendig noch macht sie Sinn – es sei denn, eine rege Teilnahme an einem laufenden EBI soll verhindert werden. Eine Absicht, die ich unserer Bundesregierung keines Falls unterstellen möchte!

 

Vielmehr sollte es im Interesse der Bundesregierung liegen, der österreichischen Bevölkerung eine entgegenkommende und auf keinen Fall gegenüber anderen EU-Bürger_innen benachteiligende Möglichkeit der Bürger_innenbeteiligung im Hause Europa zu sichern! Das ist im vorliegenden Entwurf definitiv nicht der Fall, deshalb sollte dieser Punkt unbedingt noch vor in Krafttreten der VO repariert werden.

 

Weiters begrüßen wir die Option der elektronischen Unterschriftensammlung, sehen jedoch keinen Bedarf, das Rad neu erfinden lassen zu müssen – schon gar nicht von allen potentiellen Initiator_innen jeweils extra. Ein Sammelsystem, das als Grundlage dienen kann, gibt es bereits: die vom Parlament zur Verfügung gestellte Petitionsseite

http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/PET/  -ff. Genau so wie hier Stimmen gesammelt werden, kann und muss das auch für die Zustimmung einer EBI nutzbar gemacht werden! Der Stellenwert respektive die Auswirkungen einer nationalen Petition – nämlich keine zwingende Verbindlichkeit in ihrer politischen Konsequenz - ist durchaus mit der einer EBI vergleichbar. Es ist also nicht nachvollziehbar, dass das eine nicht wie das andere gehandhabt werden kann. Die österreichische Bundesregierung sollte kein Problem damit haben, einer Initiative, welche ohnehin im Vorfeld von der europäischen Kommission genehmigt werden muss, ein solides, seriöses Stück Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Diese Seite hätte überdies auch genau die begrüßenswerte Signalwirkung der Vertrauenswürdigkeit sowie der Sicherheit, da man hinter einer Parlamentsseite wohl mit Recht ein zuverlässiges Rechenzentrum erwarten darf.

 

Neben den Forderungen nach Abänderung des Entwurfes wie von den Grünen formuliert, die wir allesamt unterstützen, möchte ich noch eine grundsätzliche Aufforderung an Sie richten:

 

Die neu geschaffene EBI stellt in Wahrheit ein äußerst schwaches Instrument dar, ist mehr nur eine symbolische Form der Bürgerbeteiligung, da sie, wie schon erwähnt keine verbindlichen politischen Auswirkungen hat. Ich appelliere daher an Sie - auch im Sinne der Image-Aufwertung unseres politischen Systems! – mit Augenmaß vor zu gehen und zu entscheiden. Stellen Sie diesem ohnehin zahmen Vehikel der direkten Demokratie nicht auch noch völlig inadäquate Hürden in den Weg. Setzen Sie mit einer vereinfachten Handhabung der EBI ein beherztes Zeichen, den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Europas Gehör verschaffen zu wollen. Es soll zu Ihrem Schaden nicht sein.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Gabriele Schweiger,

Obfrau/Mütter gegen Atomgefahr

tel 0680/33 33 625   

4240 Freistadt