Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eines Bundesgesetzes über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen (Europäische Bürgerinitiative-Gesetz – EBIG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großer Verwunderung durfte ich erfahren, dass für österreichische Staatsbürger_innen zur Beteiligung an der Europäischen Bürgerinitiative vorgesehen ist, neben dem Namen, dem Wohnort, dem Geburtsdatum und der Unterschrift auch zusätzlich als Identifikations-Möglichkeit die Nummer von Pass- oder Personalausweis oder Führerschein anzugeben, deutsche Staatsbürger_innen aber an der Europäischen Bürgerinitiative OHNE eine zusätzliche Identifikationsmöglichkeit teilnehmen können.

 

Weshalb die zuständigen Ministerien in Österreich es der Bevölkerung schwerer machen als die deutschen Behörden, sich an der Europäischen Bürgerinitiative zu beteiligen, ist höchst fragwürdig und in keinster Weise plausibel nachvollziehbar.

 

Ich appelliere in diesem Punkt unbedingt von einer zusätzlichen Identifizierung Abstand zu nehmen und ich ärgere mich, dass es die zuständigen Ministerien nicht der Mühe Wert gefunden haben, bei der Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeit die Meinung der Bevölkerung zu berücksichtigen. Es ist blamabel, wie offensichtlich versucht wird, die Hürden für eine direkte Bürgerbeteiligung in Österreich künstlich hoch anzusetzen, auf jeden Fall höher als etwa in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten.

 

Es ist wünschenswert, wenn von österreichischen Behörden ein Online-Sammelsystem zur Verfügung gestellt wird, bei dem eine Zertifizierung von Haus aus gegeben ist.

 

Vergleicht man den Verbindlichkeits-Charakter der Europäischen Bürgerinitiative mit anderen Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung landet man schnell bei den in Österreich üblichen Petitionen an den Nationalrat. Hier hat sich in den vergangenen Monaten eine Online-Beteiligungsmöglichkeit etabliert, die auch der Europäischen Bürgerinitiative genügen muss. Bei aller Wertschätzung für die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung sollte das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden: Die Europäische Bürgerinitiative verfügt über keinerlei zwingenden Charakter sondern ist eher symbolischen Charakters, demzufolge soll die Beteiligung so einfach wie möglich, für die Proponenten so kostengünstig wie möglich und lediglich so streng wie absolut nötig ausgelegt werden.

 

Mit besten Grüßen

Roland Egger

Obmann atomstopp_atomkraftfrei leben!

Promenade 37

4020 Linz