Sehr geehrte Damen und Herren des Verfassungsausschusses!

 

Erst jetzt ist mir bekannt geworden, daß die Republik Österreich im Regierungsentwurf  zur Europäischen Bürgerinitiative die Anerkennung von Unterstützungserklärungen von der Bekanntgabe einer Identitäts-Nummer abhängig festlegen will.

 

Aufgrund unseres wasserdichten Meldewesens finde diese Bestimmung für nicht angebracht, da die Identität eines Bürgers auch durch Namen und Wohnort ausreichend dokumentiert ist.

 

Vielmehr befürchte ich eine bewusst herbeigeführte Erschwernis hinter dieser Absicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Quietensky Ernst