ParlamentVerfassungsausschuss des Nationalrats

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                                                                                                                                 Wien, den 10.1.12

 

Betreff: Stellungsnahme zum Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Durchführung von Europäischen Bürgerinitiativen

 

·        § 3. (2) “Die Bundeswahlbehörde hat die in den vorgelegten Dokumenten oder Dateien aufscheinenden Namen der Personen, die eine Unterstützungsbekundung unterschrieben oder auf elektronischem Weg vorgenommen haben, ohne unnötigen Aufschub anhand des Identitätsdokumentenregisters auf ihre Identität zu überprüfen ...“

 

Diese Forderung einer Reisepassnummer oder Personalausweisnummer wird unsere Unterschriftensammlung erheblich erschweren: Diese Dokumente haben viele Menschen nicht ständig bei sich, wodurch die spontane Unterschriftleistung unmöglich wird. Außerdem sind diese Daten sehr empfindliche Daten, die niemand gerne auf einem Blatt Papier auf der Straße oder durch Eingabe in einer Internetseite preisgibt.

Die vorgesehene Regelung wird sicherlich viele Menschen davon abhalten, unsere Europäische Bürgerinitiative zu unterstützen. Viele andere Staaten wie Deutschland und Belgien verzichten auf diese Vorgabe. Es ist unverständlich, wieso Österreich solch große Hürden in die Sammlung von Unterstützungsbekundungen für eine EBI einbauen will.

Als Kompromissvorschlag möchten wir die Nennung einer anderen Identifikationsnummer wie der Führerscheinnummer oder der Versicherungs- (E-Card-)Nummer vorschlagen, für deren Preisgabe eine wesentlich niedrigere Hemmschwelle besteht und die auch in anderen Ländern (z. B. Frankreich) zugelassen werden.

 

            1. die Kommission die Registrierung der Bürgerinitiative entsprechend Art. 4 Abs.             4 der Verordnung veröffentlicht hat ...“

 

Dies bedeutet für uns eine zusätzliche Zeitverzögerung für die Sammlung der Unterstützungsbekundungen: Die Europäische Kommission hat ja ab 1. April 2012 (frühestmögliches Einreichdatum) zwei Monate Zeit, eine beantragte Bürgerinitiative zu genehmigen, erst nach diesen zwei Monaten könnte dann eine Ausstellung auf nationaler Ebene überhaupt beantragt werden. Zudem bedeutet diese Verzögerung auch einen Verlust von Sammelzeit für Unterstützungbekundungen. Ausgehend von der Tatsache, dass die nationalen Behörden einen Monat für die Zertifizierung zur Verfügung haben heißt dies für uns, dass unsere Sammelzeit um einen gesamten Monat verkürzt wird, da die Sammelzeit bereits ab der Veröffentlichung durch die Europäische Kommission gilt.

Es wäre begrüßenswert, wenn uns anhand von einer Bestätigung der Europäischen Kommission die Möglichkeit der Beantragung einer Zertifizierung für das Onlinesammelsystem vor der Veröffentlichung der EBI im Register gegeben wäre.

 

 

Durch das Erfordernis die Unterstützungsbekundungen vor Ende der 12-monatigen Sammelfrist vorzulegen kommt es zu einer zusätzlichen Verkürzung der Sammelzeit der Unterstützungsbekundungen. Zumal die Vorbereitung für die Einreichung ebenfalls zeitaufwendig ist. Wir halten diese Erfordernis für äußerst ungerecht.