Sehr geehrter Herr Dr. Peter Wittmann!
Sehr geehrter Herr Mag. Wolfgang Gerstl!
Sehr geehrter Herr Mag. Harald Stefan!
Sehr geehrte Frau Dr. Daniela Musiol!
Sehr geehrter Herr Herbert Scheibner!
Ich nehme zum ausgesandten Entwurf zur "Gesetzesbeschwerde" wie folgt
Stellung:
Die beabsichtigte Einführung einer Gesetzesbeschwerde enthält keinen
Rechtsschutz gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen. Eine
Urteilsverfassungsbeschwerde wie nach dem deutschen Grundgesetz ist dem
Gesetzesentwurf nicht zu entnehmen. Ein beim Verfassungsgerichtshof
klagbarer Amtshaftungsanspruch gegen unvertretbare OGH-Entscheidungen
ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Die Gerichtsbarkeit läuft in den letzten Jahren aus dem Ruder. Jedes
Jahr wird Österreich von Gerichtsskandalen erschüttert. Eine umfassende
Kontrolle der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch den angesehenen
Verfassungsgerichtshof ist ein Gebot der Stunde.
Ich schlage daher die Einführung einer Urteilsverfassungsbeschwerde und
die Einführung einer Klagemöglichkeit beim Verfassungsgerichtshof wegen
unvertretbarer OGH-Entscheidungen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Mag. Andreas Radl
Wilhelm-Kreß-Platz 29-30/74/12
1110 Wien