Sehr geehrter  Herr Dr. Peter Wittmann!
Sehr geehrter Herr Mag. Wolfgang Gerstl!
Sehr geehrter Herr Mag. Harald Stefan!
Sehr geehrte Frau Dr. Daniela Musiol!
Sehr geehrter Herr Herbert Scheibner!
 
Ich nehme zum ausgesandten Entwurf zur "Gesetzesbeschwerde" wie folgt 
Stellung:
 
Die beabsichtigte Einführung einer Gesetzesbeschwerde enthält keinen 
Rechtsschutz gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen. Eine 
Urteilsverfassungsbeschwerde wie nach dem deutschen Grundgesetz ist dem 
Gesetzesentwurf nicht zu entnehmen. Ein beim Verfassungsgerichtshof 
klagbarer Amtshaftungsanspruch gegen unvertretbare OGH-Entscheidungen 
ist ebenfalls nicht vorgesehen.
 
Die Gerichtsbarkeit läuft in den letzten Jahren aus dem Ruder. Jedes 
Jahr wird Österreich von Gerichtsskandalen erschüttert. Eine umfassende 
Kontrolle der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch den angesehenen 
Verfassungsgerichtshof ist ein Gebot der Stunde.
 
Ich schlage daher die Einführung einer Urteilsverfassungsbeschwerde und 
die Einführung einer Klagemöglichkeit beim Verfassungsgerichtshof wegen 
unvertretbarer OGH-Entscheidungen vor.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Mag. Andreas Radl
Wilhelm-Kreß-Platz 29-30/74/12
1110 Wien