Zl. LTD-59.08

Bregenz, am 11.03.2013

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Dr. Karl Renner-Ring 3

1017 Wien

 

E-Mail: hildegard.schlegl@parlament.gv.at

 

 

 

Betrifft:     Antrag 2177/A;

                   Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz u.a. geändert bzw. aufgehoben werden;

                   Stellungnahme

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Vorarlberger Landtag bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum angeführten Antrag. Aus unserer Sicht ergeben sich folgende Bemerkungen:

 

 

Zu Art 4 – Bundesgesetz über die Führung ständiger Evidenzen der Wahl-und Stimm-berechtigten (Wählerevidenzgesetz 2013 – WeviG)

 

Derzeit werden Wahlen und Abstimmungen in den Vorarlberger Gemeinden über das lokale Melderegister (LMR) abgewickelt. Beim LMR handelt es sich um eine Applikation, welche an das Zentrale Melderegister (ZMR) angebunden ist. Nunmehr beabsichtigt der Bund, für Bundeswahlen eine eigene Applikation (Zentrales Wählerregister - ZeWaeR) zu entwickeln.

 

Die mit der Applikation verbundenen Möglichkeiten und Neuerungen werden grundsätzlich positiv bewertet. Jedoch hat die Einrichtung des ZeWaeR zur Folge, dass Gemeinden bei der Abwicklung von Bundeswahlen und Bundesabstimmungen künftig ein anderes Datenverarbeitungssystem anwenden müssen als bei Landes- und Gemeindewahlen bzw. Landes- und Gemeindeabstimmungen.

 

Die Führung unterschiedlicher Systeme wird aus verwaltungsökonomischen Gründen kritisch bewertet. Ziel muss es sein, Bundes-, Landes- und Gemeindewahlen sowie alle Abstimmungen auf diesen drei Ebenen mit einem einzigen System abwickeln zu können.

 

Mit der Applikation LMR können die Gemeinden schon jetzt eine vollständige Verwaltung der Daten und eine Abwicklung von Wahlen, Volksabstimmungen, -begehren und -befragungen auf Bundes- oder Landesebene durchführen. Es wäre daher anzudenken, ob nicht das LMR-System als Basis für das ZeWaeR verwendet und entsprechende angepasst werden könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gabriele Nußbaumer

Präsidentin des Vorarlberger Landtags