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Gz ● BKA-920.757/0024-III/1/2008 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7108 Ihr Zeichen ● BMF-010000/0053-VI/A/2008 |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Glücksspielgesetz-Novelle 2008; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme
Zum gegenständlichen Gesetzentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Sektion III wie folgt Stellung:
Durch die beabsichtigte Neufassung von Verfahrensvorschriften und der damit verbundenen Klärung der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Gerichten wird einem der erklärten Ziele der Verwaltungsreform – nämlich der Verfahrenseffizienz - Rechnung getragen. Dies wird aus verwaltungsreformatorischer Sicht begrüßt.
Es wird allerdings davon ausgegangen, dass der im Vorblatt unter „Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes“ definierte Planstellenbedarf in Höhe von 45 Vollbeschäftigungsäquivalenten in den Bereichen der Abgabeneinhebung und –sicherung sowie Glücksspielaufsicht zu keiner personellen Ressourcenvermehrung führen wird. Vielmehr wird angenommen, dass der mögliche Mehraufwand durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Ressorts ausgeglichen werden kann.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
3. Dezember 2008
Für den Bundeskanzler:
HORVAT
Elektronisch gefertigt