Gz BKA-920.757/0024-III/1/2008

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiter Herr Mag Stanislav HORVAT

Pers. E-mail stanislav.horvat@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7108

Ihr Zeichen BMF-010000/0053-VI/A/2008

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 WIEN

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Glücksspielgesetz-Novelle 2008; Begutachtungsverfahren; Stellungnahme

 

 

Zum gegenständlichen Gesetzentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Sektion III wie folgt Stellung:

 

Durch die beabsichtigte Neufassung von Verfahrensvorschriften und der damit verbundenen Klärung der Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden und Gerichten wird einem der erklärten Ziele der Verwaltungsreform – nämlich der Verfahrenseffizienz - Rechnung getragen. Dies wird aus verwaltungsreformatorischer Sicht begrüßt.

 

Es wird allerdings davon ausgegangen, dass der im Vorblatt unter „Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes“ definierte Planstellenbedarf in Höhe von 45 Vollbeschäftigungsäquivalenten in den Bereichen der Abgabeneinhebung und –sicherung sowie Glücksspielaufsicht zu keiner personellen Ressourcenvermehrung führen wird. Vielmehr wird angenommen, dass der mögliche Mehraufwand durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen innerhalb des Ressorts ausgeglichen werden kann.

Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.

 

 

3. Dezember 2008

Für den Bundeskanzler:

HORVAT

 

 

 

Elektronisch gefertigt