|
|
Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82331
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1528-1/08 Wien, 4. Dezember 2008
Entwurf eines Abkommens über
soziale Sicherheit zwischen der
Republik Österreich und der Re-
publik östlich des Uruguay;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMSK-24162/0003-II/A/4/2008
An das
Bundesministerium für Soziales
und Konsumentenschutz
Zu dem mit Schreiben vom 5. November 2008 übermittelten Entwurf eines Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik östlich des Uruguay wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Mit dem gegenständlichen Abkommen soll offensichtlich eine rechtliche Grundlage für die Verwendung personenbezogener Daten im Sinn des § 4 Z 1 Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000 geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bereichsspezifische Datenschutzbestimmungen stets den Anlass und Zweck der Verwendung, die von der Verwendung Betroffenen, die Kategorien der zu verwendenden Datenarten, den oder die Auftraggeber, allfällige Übermittlungsempfänger sowie Angaben über technisch-organisatorische Besonderheiten der Verwendung enthalten sollten.
Aus dem vorliegenden Entwurf ergeben sich Anlass und Zweck der Datenverwendung, die von der Verwendung Betroffenen sowie die Auftraggeber bzw. Datenempfänger.
Die verwendeten Datenarten sind allerdings an keiner Stelle des Abkommens explizit aufgezählt. Eine derartige Auflistung wäre jedoch wünschenswert, da unter die verwendeten Sozialdaten - insbesondere auch aus den Bereichen der Kranken- und Unfallversicherung - wohl auch sensible Daten im Sinn des § 4 Z 2 DSG 2000 fallen werden und an die Regelungen betreffend die Verwendung sensibler Daten aus verfassungsrechtlicher Sicht erhöhte Anforderungen zu stellen sind.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Mag. Petra Ziegelwanger Obermagistratsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 40
(zu Zl. MA 40 - SR 16730/08)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen