An das |
GZ ● BKA-672.737/0001-V/5/2008 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag Tünde FÜLÖP Pers. E-mail ● Tuende.FUELOEP@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2360 Ihr Zeichen ● 24162/0003-II/A/4/2008 |
für Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1 1010 Wien
Mit E-Mail: jeanette.enthofer-pfeffer@bmsk.gv.at
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Betrifft: Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Republik östlich des Uruguay; Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Entwurf samt Beilagen besteht aus Sicht des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst kein Anlass zu Bemerkungen.
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst darf aber aus Anlass der vorliegenden Begutachtung auf seine in Rücksicht auf die Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 ergangenen Rundschreiben vom 10. August 1985, GZ 602.271/1-V/6/85, vom 12. November 1998, GZ 600.614/8-V/2/98, vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001‑V/2/2007, und vom 30. Oktober 2007, GZ BKA‑600.614/0003-V/2/2007, hinweisen. Demnach sind die aussendenden Stellen ersucht, in jedes Aussendungsrundschreiben zum Entwurf eines Bundesgesetzes an die zur Begutachtung eingeladenen Stellen das Ersuchen aufzunehmen, die (allfällige) Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates nach Möglichkeit im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at oder im eRechts-Workflow zu übermitteln; die früher vorgesehene Übermittlung von 25 (Papier‑)Ausfertigungen ist nicht mehr erforderlich.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.
8. Dezember 2008
Für den Bundeskanzler:
i.V. ACHLEITNER
Elektronisch gefertigt