AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

 

 

Fachabteilung 13A

An das

Bundesministerium für Finanzen

BMF-VI/A

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 Wien

 

e-Mail: e-Recht@bmf.gv.at

è Umwelt- und Anlagenrecht

                                                                   

Luft- und Lärmrecht

Bearbeiter: Mag. Gerhard Rupp
Tel.:  (0316) 877-3828
Fax:   (0316) 877-3490
E-Mail: fa13a@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-18.03-25/2009-1

Bezug:

BMF-010000/0006-VI/A/2009

Graz, am 12. Februar 2009

 

Ggst.:

VU-Prämiengesetz;

Stellungnahme des Landes Steiermark.

 

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 03. Februar 2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf zum VU-Prämiengesetz wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Allgemeines:

Die Grundtendenz der Bestimmung entspricht den Intentionen der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich der Verbesserung der Luftgüte im gesamten Landesgebiet sowie den Bestrebungen und Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung des Feinstaubes, dokumentiert im Programm zur Feinstaubreduktion Steiermark 2008. In diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten „Umweltzonen“ zu erwähnen, die derzeit in Österreich aufgrund der fehlenden bundesgesetzlichen Grundlage nicht realisierbar sind.

 

 

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu § 2 Z. 3:

Die bloße Förderungsvoraussetzung des Erreichens der Schadstoffklasse Euro 4 wird aus umweltpolitischer Sicht als nicht ausreichend angesehen. Um dem Titel  „Umweltprämie“ gerecht zu werden, sollte diese Prämie darüber hinaus nur für Fahrzeuge gewährt werden, die auch mit relativ geringen Treibstoffmengen auskommen.

Als Richtwert sollte daher  zumindest der im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, vom 19. Dezember 2007, genannte Wert von 130 g/km CO2 (zu erreichende CO2-Emissionsdurchschnitt für neue Personenkraftwagen bis 2012) als Höchstgrenze verlangt werden.

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

 

(Dr. Gerhard Ofner)